Mittel-  u.  Südam.;  Hansestädte:  —  V.  d.  Heidtsches  Restript  87

über  die  Vermessung  der  zugesagten  Ländereien,  über  unsicherheit  der
Besitztitel  und  Willkür  der  Verwaltungsbehörden.  In  den  mittel=  und
sudamerikanischen  Staaten  herrschten  eben  noch  keine  klar  geordneten
Verhältnisse.  Namentlich  Peru  und  Brasilien  erwiesen  sich  als  ein  ergiebiges
  Feld  für  gewissenlose  Unternehmer  und  Auswanderungsagenten
Am  unerquicklichsten  erschienen  die  Zustände  in  einzelnen  Teilen  Brasiliens.
  Die  Spekulation  hatte  sich  früher  schon  der  schutzlosen  deutschen
Auswanderung  zugewendet.  Vereinzelt  waren  ähnliche  Mißstände  auch
in  Nordamerika  hervorgetreten.  Aber  jetzt  häuften  sich  die  Fälle.  Deutsche
Zuwanderer  gerieten  in  eine  neue  Art  von  Sklaverei.  Sie  sahen  sich
unter  wucherischen  Bedingungen  an  die  Scholle  gebunden,  sich  und  ihre
Kinder  einem  schnöden  Menschenhandel  ausgeliefert.  Engländer  oder
Franzosen  hätte  man  so  nie  zu  behandeln  gewaogt.  Angesichts  solcher
Vorkommnisse  hat  die  preußische  Regierung  am  3.  November  1850
jede  Vermittelung  von  Auswanderung  nach  Brasilien  untersagt.  Es
ist  das  vielberufene  v.  d.  Heydtsche  Reskript.  Baden  und  Württemberg
schlossen  sich  dem  preußischen  Vorgehen  an.  Damit  war  für  die  deutschen
  Landesteile,  die  die  zahlreichsten  Auswanderer  stellten,  der  Weg
nach  Brasilien,  wenn  auch  nicht  ganz  verlegt,  so  doch  erheblich  erschwert.
Es  war  zugleich  der  ganzen  deutschen  Reederei  ein  empfindlicher  Schlag
versetzt.  Denn  ganz  wurde  auch  aus  den  gesperrten  Gebieten  die  Auswanderung
  nach  Brasilien  nicht  verhindert;  sie  mußte  jetzt  nur  den  Weg
über  Antwerpen  und  Amsterdam  nehmen.  Glücklicher  wäre  zweifellos
ein  Einschreiten  bei  der  brasilianischen  Regierung  gewesen.  Aber  ein
solches  hätte  angesichts  der  Flottenohnmacht  der  beteiligten  deutschen
Staaten  schwerlich  den  nötigen  Eindruck  gemacht.  So  blieb  keine  andere
Wahl.  Nur  das  schroffe  Verbot  schien  den  Mißbräuchen  vorbeugen  zu
konnen.  Freilich  wurde  mit  dem  Verbot  die  Überführung  des  deutschen
Bevölkerungsüberschusses  in  zukunftsreiche  Gebiete  für  längere  Zeit
unterbunden.  Erst  1896  ist  das  Heidtsche  Reskript  aufgehoben  worden.
Seitdem  macht  die  deutsche  Besiedelung  in  Brasilien  stattliche  Fortschritte.
  1897  hat  der  seit  1849  bestehende  Hamburgische  Kolonialverein
  unter  Teilnahme  zahlreicher  Exportfirmen  und  der  ersten  deutschen
  Reedereien  zur  „Hanseatischen  Kolonialgesellschaft"  sich  erweitert.
An  jenem  Zeitpunkt  hatte  die  deutsche  Auswanderung  auch  schon  nach
Chile  und  Argentinien  sich  gewendet  und  die  zunehmende  Verflechtung
des  Deutschen  Reiches  in  den  Weltverkehr  hatte  mehr  und  mehr  in
alle  Teile  Mittel--  und  Südamerikas  tüchtige  Einzelkräfte  geführt.