Nationales  Erwachen  seit  der  Gründung  des  Deutschen  Reiches  125

Eines  tritt  dabei  heute  allerorten  zutage,  wo  Deutsche  in  der  Fremde
sich  zusammenfinden.  In  den  großen  Verkehrszentren  Europas  wie
der  Ubersee,  in  Genua  und  Konstantinopel,  in  Buenos  Aires  und  in
Shanghai  verwischt  sich  gleichermaßen  die  Unterscheidung  zwischen
Reichsdeutschen  und  Deutschen  anderer  Herkunft.  Gleiche  Sprache,  gleiche
Sitten,  gleiche  Kulturbedürfnisse  führen  in  Kirche  und  Schule,  in  gemeinsamen
  gesellschaftlichen  und  Wohlfahrtseinrichtungen  wie  in  der  Befriedigung
  des  Bildungsstrebens  und  Kunstgenusses  alle  Deutschen  zusammen.
Reichsdeutsche,  Deutschösterreicher  und  Schweizerdeutsche  verbrüdern
sich  in  den  vornehmen  Klubs  wie  in  den  zahlreichen  Vereinen,  die  nirgends
  fehlen,  wo  Deutsche  weilen,  sie  stützen  und  halten  gemeinsam  die
deutschen  Schulen,  sie  sorgen  für  hilfsbedürftige  Landsleute,  sie  verfügen
  über  eigene  deutsche  Zeitungen.  Wir  verzeichnen  es  mit  Genugtuung,
  daß  in  neuester  Zeit  Nationalstolz  und  Einheitsgefühl  der  Auslanddeutschen
  in  so  erfreulicher  Weise  sich  regen.  Das  Deutschtum  erscheint
  als  eine  Einheit,  in  der  der  Herzschlag  deutschen  Lebens  fühlbar  ist.

Die  Bedingungen,  unter  denen  unsere  „Menschenkolonien  im  Ausland“
  ihr  Volkstum  besser  als  in  vergangenen  Tagen  wahren  können,
sind  also  gegeben.  Darum  dürfen  wir  doch  nicht  mit  verschränkten  Armen
  zusehen,  wie  das  Schicksal  unserer  Volksgenossen  draußen  sich  gestaltet.
  Wir  fragen  also  zum  Schluß,  welche  Möglichkeiten  es  gibt,  die
nationale  Widerstandskraft  des  Anslanddeutschtums  vom  Reiche  aus
zu  stärken.  —  Soweit  der  engere  Kreis  der  im  Auslande  weilenden
Reichsangehörigen  in  Betracht  kommt,  ist  ein  bedeutsamer  Schritt  soeben
  mit  der  Neuregelung  des  Gesetzes  über  die  Staatsangehörigkeit
geschehen.  Nach  dem  alten  Gesetz  ging  der  ausgewanderte  Reichsdeutsche
seiner  deutschen  Staatsangehörigkeit  nach  zehn  Jahren  automatisch  verlustig,
  wofern  er  nicht  lästige  und  unter  Umstanden  schwer  erfüllbare
Förmlichkeiten  erfüllte.  Das  alte  Gesetz  war  ein  letzter  Rückstand  der
territorialgeschichtlichen  Epoche  und  einer  binnenländisch  bestimmten
Wirtschaftspolitik  nach  der  beschränkten  Losung:  „Bleibe  im  Lande  und
nähre  dich  redlich“,  wobei  dann  die  Vorstellung  herrschte:  wer  fortgeht,
der  weckt  den  Verdacht,  daß  ihm  daheim  der  Boden  zu  heiß  geworden,
und  ob  er  draußen  sich  „redlich“  ernährt,  bleibt  fraglich.

Die  Zeiten  sind  vorüber,  da  wir  den  Deutschen,  der  in  die  Ferne
zog,  als  halbverlorenen  Sohn  betrachteten,  als  einen  Abtrünnigen,  um
den  die  Heimat  sich  nicht  zu  kümmern  brauche.  Die  kleinstaatlichen  Zustände,
  die  solche  Anschauung  aufkommen  ließen,  liegen  weit  hinter  uns