128  Bedingungen  der  nationalen  Erhaltung  des  Auslanddentschmums

seiner  Gesamtheit.  —  Im  ibrigen  braucht  ein  elbstbewußtes  Volt  nicht
alles  den  amtlichen  Kreisen  in  Staat  und  Kirche  zu  überlassen.  Unser
gutes  deutsches  Sprichwort:  „Selbst  ist  der  Mann“  dentet  stillschweigend
an,  daß  wir  auch  ohne  behördliche  Anleitung  das  Unsere  zu  tun  gehalten
  sind.  Und  hier  eröffnet  sich  der  Blick  auf  unsere  großen  nationalen
Vereine,  die,  wie  der  Alldeutsche  Verband,  der  Sprachverein,  der  Flottenverein,
  der  Kolonialverein  u.  a  m.  in  breitem  Ausmaß  oder  auf  begrenzten
Teilgebieten  ihre  Sorge  dem  Auslanddeutschtum  zuwenden.  Im  umpfassendsten
  Sinne  widmet  der  „Verein  für  das  Deutschtum  im  Ausland"
  sich  den  hier  erwachsenden  Aufgaben.  Die  organisierte  Hilfeder  einzelnen
  kann  und  muß  in  unserem  Volke  noch  sehr  viel  breitere  Anteilnahme
finden.  Daß  diese  private  Hilfeleistung  sich  gleichfalls  in  streng  bemessenen
Grenzen  hält,  ist  selbstverständlich.  Ihr  fällt  bei  der  Pflege  dentscher  Sprache
  und  Kultur  im  Ausland  die  Arbeit  im  kleinen  zu.  Niemals  kann  es  sich
dabei  um  einen  Eingriff  in  fremde  staatliche  Verhältnisse  handeln.

Klar  ist  zu  scheiden,  was  mit  unseren  Bolksgenossen  draußen  uns  verbindet
  und  was  von  ihnen  uns  trennt.  Es  bindet  uns,  was  in  natürlichem
Drange  zusammenstrebt:  die  Gemeinschaft  des  Blutes,  der  angestammten
Sprache  und  Sitte.  Es  trennt  uns:  die  Zugehörigkeit  zu  verschiedenen
staatlichen  Machtgebilden,  deren  jedes  seinen  eigenen  Schwerpunkt
in  sich  trägt.  Auf  die  kürzeste  Formel  gebracht,  stehen  hier  Vaterland
und  Muttersprache  in  Frage.  Das  erste  Losungswort  umfaßt  die  Pflichten
gegen  den  Staat,  unter  dessen  schützender  Hut  der  einzelne  steht.  Das
zweite  deutet  auf  die  Schätze  an  Gesittung  und  Bildung,  auf  die  jeder
Deutschgeborene  einen  Erbauspruch  hat.  Für  die  Mehrzahl  der  Deutschen
in  Deutschösterreich  und  der  deutschen  Schweiz  gibt  es  im  Hinblick  auf
diese  Doppellosung  keinen  Zwiespalt  des  Empfindens.  Sie  wohnen  auf
deutschem  Boden,  so  gut  wie  die  Deutschen  im  Reich.  Wo  in  fremder
Umwelt  dem  Deutschen  die  Wahrung  seines  völkischen  Erbes  erschwert
wird,  da  ist  es  unser  Recht  und  unsere  Pflicht,  helfend  beizuspringen.
Gerade  der  Auslanddeutsche  hat  es  hundertmal  bewährt,  daß  er  Staatstreue
  und  Volksliebe  in  einer  neuen  Einheit  zu  verbinden  weiß.  Und
so  mag  er  —  unbeschadet  der  Hingabe  an  das  politische  Gemeinwesen,
dem  er  eingegliedert  ist  —  festhalten,  was  die  sprachliche  und  geistige
Gemeinschaft  mit  dem  ganzen  großen  deutschen  Volk  an  unersetzlichen
Werten  ihm  sichert.  Das  kränkt  kein  fremdes  Recht,  es  hebt  und  stärkt
die  Stellung  des  Deutschtums  in  der  Welt  und  wirkt  in  seiner  Weise
in  der  Reihe  mit,  die  Menschheu  und  Weltgesittung  veredeln.