168 Beilage A. Gutachten, den Pensions-Verein für Wittwen und Waisen bayerischer Aerzte betreffend. Der Pensions-Verein für Wittwen und Waisen bahyerischer Aerzte will sich die Mittel zur Bestreitung der nothwendigen Ausgaben theils durch Baarzahlungen beim Eintritte der Mit- glieder, theils durch fixe jährliche Beiträge verschaffen. Die Größe dieser beiderlei Geldleistungen wird bei ordentlichen Mit- gliedern von dem Alter beider Eheleute abhängig gemacht. Zur Berechnung dieser Größe sind folgende Elemente gegeben: 1) die Mortalitätstafeln von Brunez; 2) der vierprocentige Zinsfuß; 3) eine ganze Wittwen Pension beträgt 100 fl. jährlich, wenn der Ehemann über vier Jahre ordentliches Mitglied des Vereins gewesen ist. Wenn aber ein Ehemann im ersten Jahre nach seinem Eintritte in die Zahl der ordent- lichen Mitglieder stirbt, so haben die Hinterbliebenen (Wittwen und Waisen) keinen Anspruch auf Pension; und erfolgt sein Tod im zweiten, dritten oder vierten Jahre nach diesem Eintritte, so erhalten die Hinterbliebenen nur die halbe Pension; 4) zur Bestreitung der Waisen-Pensionen wird der Bedarf für die Wittwen-Pensionen um 26 % erhöhet; 5) Von der ganzen Summe, die dem Calcul gemäß ein Mit- glied an den Verein schuldig ist, soll ein Drittel durch Baarzahlung beim Eintritte und zwei Drittel vurch fixe jährliche Beiträge getilgt werden. Aus diesen Elementen hat der Unterzeichnete die Leistungen der Mitglieder für jene Fälle, wo die Frau um zehn Jahre jünger ist, als der Mann, und auch für jene, wo beide Ehe- leute mit einander in gleichem Alter stehen, sorgfältig berechnet, und sowohl für die Baarzahlungen, als auch für die jährlichen Beiträge, ganz dieselben Größen erhalten, welche in den beiden vorliegenden Tabellen stehen. Auf diese Weise und in dem Um- stande, daß die Tarifsätze in beiden Richtungen nach dem Alter des Mannes regelmäßig steigen und nach dem Alter der Frau regelmäßig fallen, hat der Unterzeichnete die volle Ueberzeugung