— 18 — terrains, besonders das der Gelaͤndestrelfen laͤngs der Bahngeleise, angeordnet. Alles dieses neue Nutzland wird im kommenden Erntejahr Nahrungsmittel, vor allem Kartoffeln und Gemuͤse, bringen. Zu viel darf aber nicht davon erwartet werden, und wichtiger für den Ersatz der fehlenden Lebensmittel bleiben Aus- kausch, Einteilung und Ersparnis in Haushalt und Wirk- schaft auf Grund der Vorschriften, die von der Regierung erlassen worden sind. Oeueschland ersetzt, was ihm durch feindliche Maß- nahmen an Nahrungsmitteln fehle, durch die Kräfte seiner staatlichen Organisation und seiner nationalen Selbstzucht. IV. Staatliche Regelung der Volks- ernährung. Als der Krieg ausbrach, galt es zuerst, die noch zum Teil auf den Feldern stehende Ernte einzu- bringen. Die Landarbelter waren zum großen Teil zur Fahne berufen. Durch die alsbald einsetzende staarliche Organisation wie durch die allgemeine frei- willige Hilfsbereitschaft gelang es, die fehlenden Ernte- arbeiter zu ersetzen und die Frucht unserer Felder zu bergen. Wie schon erwähnt, sorgten Ausfuhrverbote dafür, daß der Ernährung des deutschen Volkes sowohl der volle Ertrag der neuen Ernte wie alle noch vor- handenen Vorräte aus der vorigen Ernte und aus der Einfuhr erhalten bleiben. Außerdem wurde eine Reichs- einkaufs-Zentrale (Ventral-Einkaufs-Gesellschaft G.