Verlag  von  Fr.  Kortkampf,  Berlin  W.,  Königin  Augusta-Strasse  7.

In  der  Sammlung  der  »Reiehs-Gescetze,  Text  wit  Anmerkungen«  ist  erschienen:

Das  Reichs-  Impf-  Gesetz  vom  8.  April  1874  nebst  den  Ausführungs-Bestimmungen
  des  Bundesrathes  und  Nachweis  der  in  Geltung
vebliebenen  Landes-Gesetze  über  Zwangs-Impfungen  bei  Pocken-Epidemien.
  2.  Aufl.  kl.  8%.  Geheftet  30  Pf.,  kartonnirt  40  Pf.

Angezeigte  Ausgabe  enthält  eine  übersichtliche  Zusainmenstellung  der  für  das
Reieh  geltenden,  das  Impfwesen  betreffenden  Vorschriften  unter  Hinzufügung  der
einschlagenden  Bestimmungen  des  Reichs-Strafgesetzbuchs.

Die  praktiseh  angeordnete  Wiedergabe  dieser  Gesetze  ete.,  handliehes  Format
und  billiger  Preis  haben  dem  Heftchen  rasche  Verbreitung  verschafft;  namentlich
ist  dasselbe  von  mehreren  hohen  Medizinal-Bchörden  gecignet  befunden  zu  einer
allgemeinen  Vertheilung  an  die  Sehul-,  Orts-  oder  Gemeinde-Vorsteher  etc.,  welche
in  irgend  einer  Weise  zur  Handhabung  des  Gesetzes  mit  berufen  sind.

Zu  diesen  und  gleichartigen  Zwecken  gestattet  sieh  die  Verlagshandlung  die
genannte  Gesetz-ÄAusgabe  ganz  besonders  zu  cmpfchlen.

Die  Verlagshandlung  liefert  die  durch  Verordnung  des  Bundesrathes.
vom  16.  Oktober  1874  vorgeschriebenen

Formulare  zu  Impf-Scheinen  und  Impf-Listen

zu  folgenden  Preisen:

1)  Rothe  Impf-Scheine,  Formular  I  ....2..2.2.0.%  100  Stück  1  M.
2)  Grüne  »  »  |  FE  100  »  1»
3)  Rothe  »  »  ll.  .:.:  2  2  2  2002.  100  »  1»
4)  Grüne  »  »  1.  ...2  2  2  2000.  100  »  1»
5)  Zeugnisse  »  »  Il.  ..  2.2  220.  100  »  1»
6)  »  »  »  IV.  .2  2  2  2  20.  100  »  1»
7)  Impflisten  »  »  V.  je  2  Titel  u.  22  Einlage-Bogen  0,75
$)  Uebersicht  der  Impf-Ergebnisse  VI.  »  »  »  0,75

Die  Formulare  I—IV  haben  das  Format  einer  grossen  Postkarte,
sind  anf  starkem  Karton-,  die  Formulare  V  und  VI  auf  starkem
Konzept-Papier  gedruckt.

Mit  Rücksicht  darauf,  dass  die  Impf-Scheine  bei  verschiedenen  Anlässen
  vorzuzeigen,  mithin  von  den  Inhabern  gut  aufzubewahren  sind,  —
auf  schwachem  Papier  gedruckte  Scheine  aber  thatsächlich  leicht  zerrissen
oder  sonst  wie  verdorben  oder  verloren  werden,  empfiehlt  es  sich,  die
zwar  etwas  thenreren  aber  dauerhafteren  Impf-Scheine  in  Kartenform
und  Ausstattung  zu  benutzen.

Die  Verlagshandlung  liefert  Probe-  Exemplare  der  Impf-Scheine  —
(Kortkampf’sche  Ausgabe  gefl.  ausdrücklich  zu  verlangen)  —  gratis.

Partie-Bestellungen  vermittelt  jede  Buchhandlung.