Vorwort  zur  ersten  Ausgabe.

Die  Absicht  der  vorliegenden  Bearbeitung  des  Reichs-Impf-Gesetzes
ist  einmal  darauf  gerichtet,  dem  Publikum  und  zunächst  dem  Stande  der
Aerzte  die  sämmtlichen  Bestimmungen  des  Gesetzes  aus  den’  Motiven  der
Regierungs-Vorlage  und  den  Reichstags-Verhandlungen  solchergestalt  zu
erläutern,  dass  über  das  Verständniss  und  die  Handhabung  derselben  thunlichst
  keine  Zweifel  obwalten  können.  Dann  aber  leitete  den  Verfasser  auch
der  Wunsch,  den  Lesern  die  sehr  interessante,  von  »der  Parteien  Hass
und  Gunst«  theilweise  stark  beeinflusste  parlamentarische  Entwickelungs-Geschichte
  dieser  wichtigen  Gesetzgebung  in  bequemer  Weise  vor  Augen  zu
führen.  Hierdurch  dürfte  sich  die  von  uns  gewählte  Behandlungsweise,
welche  das  Gesetz  und  jeden  Paragraphen  desselben  mitten  in  den  dramatischen
  Kampf  der  Reichstags-Debatten  stellt,  genügend  rechtfertigen.

Grünberg,  im  April  1875.  ,
Dr.  med.  C.  Jacobi.

Vorwort  der  Verlagshandlung  zur  zweiten  Ausgabe.

Baıa  nach  Erscheinen  der  ersten  Ausgabe  des  in  den  vorliegenden  Band
unverändert  übernommenen  Kommentars  zum  Reichs-Impf-Gesetz  ward
mehrfach  der  Wunsch  geäussert,  derselbe  möge  durch  die  beztgl.  landesgesetzlichen
  Vollzugs-Vorschriften  ergänzt  werden.

Wir  glaubten  diesem  Wunsche  Rechnung  tragen  zu  müssen  und  fanden
für  seine  Durchführung  freundliches  Entgegenkommen  bei  den  auf  dem
Titelblatte  genannten  Herren  Verfassern.  _

Der  Inhalt  des  vorliegenden  Bandes  stammt  bis  Seite  SO  von  Herrn
Dr.  med.  C.  Jacobi,  während  Herr  Dr.  Alb.  Guttstadt  den  übrigen  Theil,
die  landesgesetzlichen  Vollzugs-Vorschriften,  bearbeitet  hat.