Inhalts-Verzeichniss.

Abschnitt  IL.  Von  der  Ausführung  des  Inıpf-Geschäfts.
$.  14.  Feststellung  eines  Impf-Plans;  "Beschaffung  der  Lymphe;  Ansetzung
  von  Impf-Terminen  ..  .
.  15.  Bekanntmachung  der  Impf-Termine  ın  den  Gemeinden  .
16.  Impf-Termine  für  12jährige  Impflinge  .
\  17.  Ausfüllung  der  Impf-Listen  ;  Bekanntmachung  des  Revis.  -Term.
S.  Anwesenheit  des  Schulvorstehers  ete.  beim  Impf-Termine.
S.  Impfung  nicht  in  den  Listen  verzeichneter  Impflinge.
$.  20.  Ausfertigung  des  Impf-Seheins  .
.  21.  Ausstellung  eines  Scheins  bei  zeitweiliger  Unausführbarkeit  der
Impfung.
22.  Ausstellung  eines  Scheines  nach  überstandenen  natürlichen  Blattern,
  wenn  mit  Erfolg  geimpft  war.
28.  Ausfüllung  und  Ablieferung  der  Revisions-Listen  .

chnitt  IV.  Von  dem  Verfahren  nach  dem  Schlusse  des  56-fentlichen
  Impf-Geschäfts.

$.  24.  Einreichung  eines  Verzeichnisses  nicht  geimpfter,  dem  Impfzwange
  unterliegender  Zöglinge  Seitens  der  betr.  Schulanstalten

$.  25.  Obrigkeitliche  Aufforderung  an  Eltern  im  Fall  unterbliebener
Impfung  impfpflichtiger  Kinder,  resp.  Schüler;  Uebertragung
auf  die  nächstjährige  Impf-Liste.  nn.

$.  26.  Einreichung  eines  ärztlichen  Impf-Berichts

$.  27.  Einreichung  von  Listen  über  Privat-Impfungen.

$.  28.  Einreichung,  Prüfung  und  Zusammenstellung  aller  Impf-L;  sten,
Aufstellung  eines  allgemeinen  Impf-Berichts  .

Abschnitt  V.  Allgemeine  Bestimmungen.
$.  29.  Uebersendung  der  erforderlichen  Formulare  zur  Information  etc.

b.  Anweisung  der  Königl.  Regierung  zu  Münster  für  die  Schulvorsteher,
betr.  die  Impfung  der  zwöltjährigen  Zöglinge.  Vom  23:  April  1875.
1.  Einreichung  eines  Verzeichnisses  der  betr.  Zöglinge  .
2.  Abhaltung  des  Impf-Termins;  Aufrechthaltung  der  Ordnung
  dabei  .  .  .
3.  Nachweis  der  Impfung  bei  Annahme  von  Schülern;  w  eiteres
Verfahren  bei  unterbliebener  Impfung
4.  Ausstellung  der  Scheine  über  erfolgte  Impfung

II.  Sachsen  (Königreich).

a.  Verordnung  vom  20.  März  1875,  Ausführung  des  Reichs-Impf-Gesetzes
  betreffend.
$S.  1.  Impf-Bezirke  .
SS.  2,  3.  Impf-  Aerzte
8.  4.  Impf-Lokale
SS.  5,  6.  Impf-Listen.  .  .  .
88.  ’—10.  Verzeichnisse  der  Geborenen  .
88.  11—13.  Schul-Listen  .  .
8:  14.  Bezug  der  Lymphe.  en
L  15.  Ausstellung  der  Impf-Scheine  i  in  den  Revisions-Terminen
16.  Obrigkeitliche  Aufforderung  bei  unterlassener  Inıpfung  ;  Beibringung
  von  Befreiungs  -  Nachweisen  ..
$-  17.  Ausserordentliche  Impfungen  bei  drohendem  Ausbruche  der
Menschenblattern  re.

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