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Inhalts-Verzeichniss.

9.17.  Reuss  j.  L.  und  ä.  L.  Schaumburg-Lippe,  Verordn.  &amp;.7.
Waldeck,  Verordn.  $.  12...  .  rn

Verwendung  von  konservirter  oder  Glycerin  -  Ly  mphe.  (Baiern,
Verordn,  $.9.  Wirttemberg,  Verordn.  $.  10.  Waldeck,  Verordnung
  $.  12  h.).  .

Impflinge,  von  denen  Lymphe  genommen  n  werden  darf.  w  tirttemberg,
Verordn.  $.  10.  0.

Art,  Zahl  und  Anbringung  der  Impf-Schnitte.  (Württemberg,  Verordn.
  8.10.)  Reinigung  der  Impf-Lanzette.  (Reuss,  Verordn.
8.16.)  Verbot  gewisser  Lanzett-Arten.  (Anhalt,  Verordn.  $.  9.
Weimar;  Sondershausen,  Verordn.  $.  17.)

Nachschau;;  als  erfolglos  zu  bezeichnende  erste  und  wiederholte
Impfungen  :  Entschuldigungs-Gründe  für  das  Fortbleiben  bei  der
Nachschau  ;  Verweisung  zur  nächsten  Jahres-Impfung.  (Württemberg,
  Verordn.  $.  11.)  ..

Impfung  nicht  in  den  Listen  verzeichneter,  bezw.  nach  dem  .  Jan.
des  betr.  Jahres  geborener  Kinder  in  den  öffentl.  Impf-Terminen:
ın  den  Listen  sofort  auszufüllende  Rubriken;  Ausstellung  des
Impfscheins.  (Waldeck,  Impf-Regulativ  $.  11.)

Wiederholte  Imptung,  bei  erfolglos  gebliebener  erster  Impfung”  im
Revisions-  Termine;  bei  unentschuldigtem  Ausbleiben  vom  Revisions-Termine;
  Unzulässigkeit  der  Ausstellung  von  Impf-Scheinen
  auf  Grund  von  Impfnarben;  Vermerkung  gewisser  Krankheiten
  in  den  Registern.  (Waldeck,  Impf-Regulativ  $.  13.)  .

Unentgeltlichkeit  der  Impfungen  an  den  öffentlichen  Terminen  ohne
Unterschied  des  Alters.  (Waldeck,  Impf-Regulativ  $.  15.)

Impfung  von  Impfpflichtigen  aus  Häusern,  in  denen  ansteckende
Krankheiten  herrschen.  (Waldeck,  Impf-Regulativ  $.  16.)

Wirkung  der  Wiederimpfung  ;  Vornahme  derselben.  (Baden,  Verordnung
  vom  18.  März  1875.)  nn

Als  erfolgreich  anzusehende  Wiederimpfungen.  (Ausspruch  des
Impfarztes  Dr.  Reiter  im  ärztl.  Intelligenzblatt  VI,  Serie  1.)

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