Impf-Gesetz.  Einleitung.

diejenigen,  welche  ‘sich  für  das  Gesetz  lebhafter  interessiren,  bitten,  zu  einer  freien
Kommission  zusammenzutreten,  dic  Ihnen  dann  die  Abänderungen,  welclıe  sie  für  nothwendig
  erachtet,  vorschlagen  wird.

Erlauben  Sie  mir  jetzt  noch  ein  Wort  über  den  Widerstand,  anf  den  das  Gcsetz
trifft.  Dieser  Widerstand  klammert  sich  an  zwei  Momente  an.  Das  eine  ist  in  der
That  eigentlich  nicht  diskussionsfähig.  Die  Gegner  sagen  nämlich:  »Ihr  kommt  uns
mit  der  Statistik,  dass  die  Zahl  der  Pocken-Epidemien,  die  Zahl  der  Erkrankuugen,  die
Zahl  der  Sterbefälle  seitdem  die  Inıpfung  eingeführt  ist,  sehr  abgenommen  habe,  dass
sie  auf  eine  Reihe  von  Jahren  ganz  verschwunden  ist  und  nie  wieder  so  schlimm  geworden,
  als  sie  vor  Einführung  der  Impfung  gewesen  ist.  Aber  beweist  uns  erst  cinmal,
  dass  das  wirklich  durch  die  Impfung  geschehen  ist.«  Ich  glaube  wirklich,  das  cntzieht
  sich  der  Diskussion.  Die  Zahl  derer,  die  mit  diesem  Einwand  kommen,  ist  auch
nur  klein.  Die  Meisten  drängen  einen  anderen  Einwand  in  den  Vordergrund,  nämlich
den,  dass  Krankheitsstoffe  mit  der  Impfung  übertragen  werden  können.  Da  ist  nun
die  Meinung  der  ungeheuren  Mehrzahl  aller  Sachverständigen,  die  Meinung  aller  ad  hoc
zusammengesetzten  Kommissionen  aller  Länder,  aller  Staaten,  aller  Nationen  die  gewesen
  und  ist  es  noch  heute,  dass  diese  Gefahr  nur  in  den  seltensten  Fällen  existirt,
und  dass  sie  da,  wo  sie  existirt,  durch  ein  sachverständiges  Auge  verhütet  werden  kann.
Diese  Gefahr  hat  sich  nach  allen  Untersuchungen  darauf  beschränkt,  dass  die  Syphilis
übertragen  werden  kann.  Die  Syphilis,  um  die  es  sich  dabei  handelt,  ist  in  den  meisten
Fällen  die  angeborene  Syphilis;  die  Kinder  sind  meist  so  elende  Würmer,  dass  die
wenigsten  auch  nur  bis  zum  impfpflichtigen  Alter  leben,  die  meisten  sterben  früh.
Durch  leichtsinnige  Wartung  u.  s.  w.  kann  ja  die  Syphilis  auch  sonst  noch  auf  die  Kinder
  übertragen  werden.  Aber  die  Erfahrung  und  sehr  sorgfältige  Versuche,  die  besonders
  der  ausgezeichnete  französische  Arzt  Delzenne  gemacht  hat  mit  der  Impfung
mit  Pockenlymphe  von  an  Syphilis  erkrankten  Personen,  wenn  sie  regelmässige  Kuhpocken
  haben  —  Versuche,  die  der  rechtschaffene  Mann  zuerst  an  sich  selbst  gemacht,
indem  er  sich  von  einer  Pockenpustel  eines  Syphiliskranken  geimpft  hat  —  haben  gezeigt,
  dass,  wenn  die  Impfung  vorsichtig  geschieht,  d.  h.  wenn  nicht  Blut  desjenigen,
von  dem  die  Lymphe  genommen  wird,  mit  der  Lymphc  gemischt  war,  sie  an  ihm  und
an  all  den  Personen,  die  er  nachher  zur  Feststellung  der  mit  diesem  Experiment  gemachten
  Erfahrungen  geimpft  hat,  regelmässige  Pocken  erzeugt  hat,  olınc  dass  irgend
cine  Syphilis  hinterher  sich  zeigte.  Das  ist  eine  Thatsache,  die  er  in  seinem  Hospital
vor  aller  Augen  nicht  Ein  Mal,  sondern  wiederholt  gemacht  hat.  Es  hat  sich  die  englische
  Kommission,  die  mit  der  Prüfung  des  Verdachts,  ob  Krankheitsstoffe  und
besonders  Syphilis  mit  der  Pocken-Impfung  übertragen  werden  können,  besonders  beauftragt
  war,  nach  einer  Reihe  von  ausgedehnten  ‚und  sorfältigen  Untersuchungen  in
dem  Sinne  ausgesprochen.

Nun,  m.  H.,  haben  Sie  in  diesem  Gesetze  noch  eine  gerade  in  dieser  Beziehung  wichtige
  Vorschrift.  Die  Vorschrift  ist  die,  dass  dieser  Akt  nur  von  sachkundiger  Hand
gemacht  werden  soll.  Wic  diese  Vorschrift  zur  Ausführung  gebracht  wird,  ob  sie
durch  bestimmte  Strafbestimmungen  geschützt  werden  wird,  das  ist  eine  andere  Frage
und  muss  einer  späteren  sorgfältigen  Ueberlegung  überlassen  werden.  Ich  bin  aber
der  Meinung,  dass,  selbst  wenn  dieser  Verdacht,  dass  in  einzelnen,  selbst  von  den  Anklägern
  als  selten  bezeichneten  Fällen,  Syphilis  übertragen  wurde,  so  begründet  wäre,
wie  diejenigen,  die  ihn  am  lebhaftesten  und  mit  grösster  Leidenschaft  aussprechen,  ihn
darstellen,  doch  unser  Endurtheil  über  den  Werth  der  Impfung  immer  dasselbe  bleiben
müsste.  Wir  würden  immer  zu  dem  Schlussc  kommen  müssen,  dass  wir  in  der  Impfung
ein  unendlich  heilsames  und  zwar  in  der  ungcheurcn  Mehrzahl  der  Fälle  heilsames  Mittel
haben,  das  lebensrettend  in  sehr  vielen  Fällen  wirkt,  während  nur  durch  ungeschickten
und  unvorsichtigen  Gebrauch  dieses  ausgezeichneten  Heilmittels  Verderben  gebracht
werden  kann.  M.H.,  wollen  Sie  Chloroform  verbieten,  weil  ein  leichtsinniger  Zahnarzt
  Jemanden  mit  Chloroform  vergiften  kann  und  sogar  notorisch  schon  Todesfälle
durch  das  Chloroform  bewirkt  sind?  und  doch  wendet  er  Chloroform  nur  an,  um  eimenl
Menschen  einen  ganz  untergeordneten  Schmerz  zu  ersparen,  der  besser  erlitten  würde,
weil  sein  Ertragen  für  dic  Gesundheit  und  die  Konstitution  viel  weniger  nachtheilig  ist,
als  der  Rausch,  die  Betäubung,  in  die  der  Chloroformirte  bis  zur  Bewusstlosigkeit  versetzt
  wird.  Aber  wollen  Sie  darum  das  Chloroform  verwerfen,  wie  es  die  Fanatiker
mit  dem  Impfen  machen,  weil  einzelne  schlimme  Fälle  vorgekommen  sind,  und  etwa
dem  Zahnarzt  verbieten,  um  einem  Menschen  leichter  einen  Zahn  auszichen  zu  können,
Chloroform  zu  geben?  Meine  Herren,  nach  den  Tabellen,  die  in  Württemberg  scführt
worden  sind  —  und  Württemberg  hat  Impfzwang  —,  ist  unter  zwei  Millioneu  von
Fällen  nicht  eine  Uebertragung  von  Syphilis  vorgekommen,  und  leider  kommt  die  Dyphilis
  an  sich  in  Württemberg  doch  eben  so  häufig  vor,  wic  ın  anderen  Ländern.  Dar-