Aus  der  zweiten  Lesung.  13

der  aus  grossem  Interesse  für  die  Sache  der  Revaccination  auf  gütlichem  Wege  in  dem
ihm  untergebenen  Kreise  beinahe  überall  durchgeführt  hat.  Er  hat  sie  durchgeführt
in  der  Schule;  es  wurde  allgemeiner  Schulgebrauch  in  diesem  Jaxt-Kreise,  dass  die
Kinder  überall  vor  der  Konfirmation,  vor  dem  Austritt  aus  der  Schule  in  der  Schule
revaccinirt  wurden.  Der  Jaxt-Kreis  allein  weist  von  den  Revaceinationen,  abgesehen
vom  Militär,  530/,  auf,  während  er  der  vierte  Theil  des  Landes  ist.  Und  welches  sind
die  Folgen  in  Bezug  auf  die  Krankheits-  und  Todesfälle  ?  Der  Jaxt-Kreis  hat  220),  der
Bevölkerung  von  Württemberg,  und  in  einer  langen  Reihe  von  Jahren  hatte  er  nur
130/,  der  Pocken-Erkrankungen  und  nur  90/,  der  Pocken-Todesfälle  des  ganzen
Landes.  In  .

Ganz  ähnliche  Resultate  weisen  die  Verhältnisse  beim  Militär  auf  und  diese  sind
ebenfalls  im  höchsten  Grade  lehrreich.  In  Württemberg  besteht  seit  1833  die  Revaceination
  beim  Militär.  Es  waren  im  Durchschnitt  bis  zum  Jahre  1570  etwa  79000
Mann  jährlich  präsent.  Diese  wurden  sofort  beim  Eintritte  revacelnirt  ,  und  in  der
langen  Zeit  von  1833  an  sind  im  Ganzen  nur  5l  Mann  beim  Militär  von  jährlich  durchschnittlich
  —9000  präsenten  Soldaten  an  Pocken  erkrankt.  Wenn  ‚aber  der  H.  Vorredner
  meint,  das  Militär,  dass  seien  die  Männer  in  den  jungen,  kräftigsten  Jahren,  so
will  ich  ebenfalls  vom  Militär  ein  Gegenbeispiel  vorbringen.  Im  Jahre  1870  hat  man
die  Ersatz-Bataillone  eingezogen,  und  es  waren  in  Stuttgart  acht  Monate  lang  etwa
3000  Mann  in  den  Ersatz-Bataillonen.  Damals  kam  man  nicht  dazu,  zu  revacceiniren,
und  in  diesen  acht  Monaten  sind  allein  54  Pockenfälle  bei  den  Ersatz-Bataillonen  vorgekommen,
  also  mehr,  als  beim  ganzen  Württembergischen  revaccinirten  Militär  seit
1833  bis  1870.

Angesichts  solcher  Erfahrungen,  angesichts  des  einstimmigen  Ausspruches  der
unendlichen  Mehrheit  der  Sachverständigen,  glaube  ich,  ist  man  nicht  berechtigt,  das
Schicksal  der  Jugend  in  ihren  jüngsten  Jahren,  wie  es  der  H.  Vorredner  und  sein  Mit-Antragsteller
  wollen,  der  Agitation,  mit  welcher  er  gedroht  hat,  und  welche  leider
dieser  Frage  sich  bemächtigt  hat,  zu  überlassen.  Es  ist  eine  Pflicht  des  Staates,  hier
für  das  Wohl  seiner  nachwachsenden  Jugend  einzutreten,  und  deshalb  bitte  ich  Sie,
nehmen  Sie  den  Artikel  1  an.«

Abgeordneter  Dr.  Reichensperger  (Krefeld):

.  »So  stehen  sich  also  dokumentirte  wie  behauptete  Thatsachen  einander  gegenüber,
  machen  sich  den  Krieg  oder  schliessen  sich  wechselseitig  aus.  Jedenfalls  fehlt
uns  aber  —  und  das  ist  in  fast  allen  uns  mitgetheilten  Broschüren  vorzugsweise  betont
worden  —  eine  Schädigungs-Statistik,  eine  auch  nur  annähernd  genaue  Nachweisung
darüber,  welche  schädlichen  Wirkungen  die  Impfung  hervorgebracht  hat,  sei  es  als
Impfung  ihrer  Natur  nach,  oder  wegen  fahrlässiger,  nachlässiger  Behandlung  des  Geimpften.
  M.H.,  in  dieser  Hinsicht  hat  uns  der  verehrte  H.  Vorredner  gesagt,  dass  in
Württemberg  kein  Fall  zur  öffentlichen  Kenntniss  gekommen  sei,  in  welchem  durch
Pocken-Einimpfung  Syphilis  übertragen  worden  sei.  Das  beweist  natürlich  immer  noch
nicht,  dass  es  in  der  That  nicht  geschehen  ist;  denn  Niemand  hängt  es  gern  an  die
grosse  Glocke,  wenn  er  mit  einer  solchen  Krankheit  behaftet  ist.  Indessen,  ich  will
einmal  annehmen,  es  sei  in  Württemberg  thatsächlich  nie  eine  solche  Ansteckung  vorgekommen,
  dann  beweist  dieser  Fall  gerade  wieder,  wie  wenig  man  berechtigt  ist,  aus
solchen  isolirten  thatsächlichen  Vorkommnissen  oder  Nichtvorkommnissen  konkludente
Schlüsse  zu  ziehen,  denn  an  anderen  Orten  ist  es  wirklich  vorgekommen.  Ich  habe
schon  das  vorige  Mal  aus  meiner  Heimath,  insbesondere  aus  Köln  und  Bonn,  Fälle
vorgeführt,  in  welchen  Verurtheilungen  stattgefunden  haben,  weil  durch  amtlich  stattgehabte
  Einimpfungen  die  genannte  Krankheit  übertragen  worden  ist;  ich  habe  seit
der  Zeit  —  das  kann  ich  versichern  —  uoch  von  den  verschiedensten  Seiten  Mittlieilungen
  bekommen,  welche  ebenwohl  jene  Thatsachen  konstatiren.  Die  Herren  haben
zweifelsohne  —  was  zuvor  auch  von  dem  ersten  H.  Redner  erwähnt  worden  ist  —  aus
Hamburger  Blättern  ersehen,  wie  ein  Hamburger  Arzt,  Lafaurie,  der  sich  vor  aller  Welt
nennt,  konstatirt,  dass  durch  Impfung  die  gedachte  abscheuliche  Krankheit  übertragen
worden  ist.  Er  hat  uns  ferner  mitgetheilt,  dass  er  die  Impfbücher  habe  nachselıen
wollen,  um  zu  ermitteln,  ob  nicht  noch  in  weitere  Kreise  der  giftige  Impfstoff  gekommen
  sei,  und  dass  ilım  diejenige  Person,  welche  den  Impf-Registern  vorgesetzt  ist  —
eine  amtliche  Person  —  die  Einsicht  in  die  Register  verweigert  habe.  Es  ist  leicht
vortheilhafte  statistische  Notizen  für  seine  Meinung  zu  gewinnen,  wenn  man  dasjenige,
was  die  Sache  gegen  die  vorgefasste  Meinung  aufklären  könnte,  nicht  zu  allgemeiner
neuntniss  gelangen  lässt,  wenn  man  63  Sogar  positiv  verhindert.  Ich  kann  noch  an-0
  ha  ud  das  en  ieh  uch  run  zuvor  issiger  Quelle),  ‚dass  in  eineın  Posenschen

,  f  {  —  es  ıst  mir,  wie  gesagt,  aus  guter