14  Impf-Gesetz.  Einleitung.

Quelle  versichert  worden  —  zwischen  25  und  30  Kinder  in  Folge  einer  amtlich  vorgonommenen
  Impfung  gestorben  sein  sollen.

(Abg.  Dr.  Löwe:  sollen!)

‚Wie  gesagt,  m.  H.,  ich  führe  diese  Thatsachen  nur  an,  um  Ihnen  zu  zeigen,  wie
wenig  dasjenige,  was  der  gechrte  H.  Vorredner  uns  über  Württemberg  vorgeführt  hat
für  das  Allgemeine  und  für  die  Sache  selbst  beweisfähig  ist.

Es  kommt  aber,  was  die  Statistik  betrifft,  noch  ein  anderes  Moment  in  Betracht.
Soviel  ich  weiss,  ist  es  bis  jetzt  noch  nicht  angeführt  worden,  obgleich  es  in  den  verschiedenen
  Broschüren  und  Denkschriften  eine  ziemlich  bedeutende  Rolle  spielt.  Wie
Jetzt  ein  grosser  Theil  der  Aerzte  für  den  Impfzwang  bei  Meuschen  cingenommen  ist,
so  war  man  auch  lange  Zeit  hindurch  für  das  Impfen  der  Thiere,  namentlich  der  Schafe,
eingenommen.  Nach  den  Mittheilungen,  die  mir  geworden  sind,  scheint  es,  dass  die
Thierärzte,  und  es  werden  namhafte  amtlich  angestellte  Thierärzte  bezeichnet  ,  jetzt  so
entschieden  gegen  das  Impfen  der  Thiere  sind,  dass  man  sogar  mit  dem  Gedanken  umgeht,
  ein  Verbot  solchen  Impfens  bei  den  Regierungen  zu  crwirken;  also  auch  wieder
ein  Beweis,  wie  mir  scheint,  dass  die  Schlüsse,  die  man  für  die  zwangsweise  Menschen-Impfung
  uns  vorgetragen  hat,  nicht  auf  einer  soliden  Basis  beruhen.  Aber  wenn  man
auch  annehmen  könnte,  dass  im  Grossen  und  Ganzen  das  Impfen  weit  mehr  Vortheil
als  Nachtheil  bringt,  dann  ist  doch  dadurch  nicht  im  Entferntesten  ein  Zwang  gerechtfertigt.
  Wohin  würde  es  führen,  wenn  man  von  dem  Satze  ausginge,  dass,  Sobald
  das,  was  man  Wissenschaft  nennt,  sich  überzeugt  hat,  es  sei  Etwas  wohlthätig  für
die  Menschheit  oder  es  halte  Nachtheil  von  ihr  ab,  der  Menschheit  oder  den  Einwohnern
eines  bestimmten  Staates  dasselbe  aufgezwungen  werden  müsse.  \Wolin  würde  das

ühren.

.  »Aus  der  Literatur,  wie  ich  schon  mehrfach  erwähnt  habe,  will  ich  nur  einzelne
  Namen  zitiren,  die  gewiss  einen  guten  Klang  in  der  ärztlichen  Welt  haben,  deren
Träger  sogar  amtlich  autorisirt  sind,  über  das  leibliche  Wohl  und  Wehe  ihrer  Mitmenschen
  die  Hand  zu  halten,  wie  z.  B.  die  H.  Lorenzer  aus  Wien,  Reiz  aus
Petersburg,  Dr.  Kellerin  Wien,  Eulenburgin  Berlin.  Essind  dies  Männer
in  amtlichen  Stellungen:  die  und  Andere  aber  haben  es  Öffentlich  ausgesprochen,  dass
sie  den  Impfzwang  perhorresziren.  M.H.,  man  kann  nicht  vorsichtig  genug  sein  in
Bezug  auf  die  Würdigung  der  Thatsachen,  welche  bier  in  Betracht  zu  kommen  haben.
Man  führt  z.B.  an,  dass  im  Jahre  1871  in  Frankreich  eine  grosse  Blattern-Epidemie
geherrscht  hat;  man  vergisst  aber  beizufügen,  dass  gerade  vor  dem  Ausbruche  dieser
Blattern-Epidemie  eine  massenwceise  Impfung  in  Frankreich  stattgefunden  hatte,  so
dass  nicht  Wenige  demzufolge  auf  die  Ansicht  gekommen  sind,  dass  der  Ausbruch
dieser  Epidemie  durch  die  Impfung  veranlasst  worden  sein  könne;  man  hat  aus  dieser
Erscheinung  ebensowohl  Schlüsse  gegen  die  Impfung,  wie  andererseits  Schlüsse  für
die  Nothwendigkeit  derselben  gezogen.  Wenn  aber  etwas  auf  mich  einen  besonderen
Eindruck  noch  zu  machen  geeignet  war,  so  waren  es  fast  weniger  die  Schriften  gegen
den  Iımpfzwang  als  solche,  welche  für  den  Impfzwang  sich  ausgesprochen  haben.  Es
liegt  hier  eine  kleine  Broschüre  vor  mir,  überschrieben  »Impf-Methode«,  welche  mir  auch
zugeschickt  worden  ist;  dieses  Broschürchen  rührt  von  einem  entschiedenen  Freunde
der  Zwangs-Impfung  hier,  und  er  hat  es  auclı  im  Interesse  dieses  Institutes  pnblizirt.
Mir  scheint  nun  kaum  etwas  anderes  mehr  gegen  die  Zwangs-Impfung  zu  sprechen
als  das,  was  dieses  Schriftchen  enthält.  Der  Verfasser  hat  unter  vier  Paragr.  dicjenigen
  Kautelen  aufgeführt,  welche  nach  seiner  Ansicht  für  nothwendig  erachtet  werden
müssen,  wenn  man  gefahrlos  impfen  will.  Wenn  Sie  diese  verschiedenen  Vorsichtsmassregeln
  ins  Auge  fassen,  so  werden  Sie  sehen,  dass  cs  bei  den  Massen-Impfungen,
die  unser  Gesetz-Entwurf  vorschreibt,  kaum  möglich  ist,  alle  diese  Kautelen  zu  befolgen.
  Aber  noch  weniger  ist  es  möglich,  die  Impfung  zu  überwachen,  d.  h.  wieder
dafür  zu  sorgen,  dass  der  mit  der  Impfung  Betrante  auch  wirklich  alle  nöthigen  Vorsichtsmassregeln
  ergreift.  Ich  will  Ihnen  aus  der  bezeichneten  kleinen  Schrift  nur
Einiges  mittheilen;  dann,  glaube  ich,  werden  Sie  meine  Ansicht  theilen  müssen.  Es
heisst  da  unter  Anderem:

»Mittelst  eines  nicht  zu  spitzen,  nadelförmigen  Instrumentes  werden  die  dazu  bestiminten
  schönsten  Pusteln  durch  häufige  horizontale  Einstiche  vorsichtig  eröffnet.
die  hervordringende  klare  Lymple,  olne  Druck  auf  die  Pusteln  auszuüben,  an
Haarröhrchen  aufgefangen,  und  nachdem  dieselbe  unter  dem  Mikroskop  genau  untersucht
  und  gefunden  worden  ist,  dass  sich  Keine  Bluttheilchen  darin  finden,  so  —uc

werden  sic  so  und  so  behandelt  u.s.  w.  Nun  aber  habe  ich  wieder  in  einer  anderen
ärztlichen  Broschüre  gelesen,  dass  es  auch  nngefiärbte  Bluttheilchen  geben  kann,
welche  gefährliche  Krankheiten  übertragen  können.  Nun  mutbet  man  zunächst  denjenigen,
  die  die  Lyinphe  bereiten,  zu,  sie  sollen  die  gedachten  v  orsichtsmassregelu  erreifen.
  Wer  aber  überwacht,  wer  kontrolirt  das?  Im  letzten  Paragr.  —  ich  darf  nicht