Aus  der  zweiten  Lesung.  19

Engbriüstigkeit  und  Selıwindsneht  bei  der  Bevölkerung  zurüickgelassen  haben.  In
Ihren  Händen  liegt  es,  heuto  dureh  Annahme  dieser  Gesetzes-Vorlage  dafür  zu  sorgen,
dass  auch  künftige  Generationen  In  unserem  Deutschen  Reiche  nichts  mehr  davon
erfahren!  M.  H.,  wenn  Sie  heute  Bedenken  tragen,  der  Vorlage  zuzustimmen,  dann
weiss  ich  nicht,  woher  Sie  je  den  Mutlı  nehmen  wollen,  irgend  einer  nicht  minder  drinecnden
  Forderung  der  öffentlichen  Gesundheitspflege  je  zu  genügen.«

Bevollmächtigter  zum  Bundesrath  f.  d.  Königr.  Bayern,
Ministerialrath  v.  Riedel:  |  |

»In  Bayern,  wo  der  Impfzwang  seit  dem  Jahre  1807  gesetzlich  durcligeführt  ist,
werden  alle  Jahre  genane  Erhebungen  gepflogen,  nicht  nur  über  die  Zahl  der  Geimpften,
sondern  anch  über  die  Wirkungen  der  Impfung.  Es  wurden  ferner  bei  jeder  Epidenie
statistische  Erhebungen,  und  zwar  nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin,  angestellt.
  Ich  fürchte  das  Hohe  Haus  zu  belästigen,  wenn  ich  abermals  mit  Zahlen  komme,
allein  ich  kann  es  mir  nicht  versagen,  wenigstens  zu  bemerken,  dass  die  Statistik  über
die  Epideinie,  welche  in  Bayern  vor  6  resp.  3  Jahren  herrschte,  sich  damit  beschäftigt
hat,  iusbesondere  zu  konstatireu  :

1.  wie  viel  Erkrankungen  vorgekommen  sind,  und  welchen  Altersklassen  die  einzelnen

  Erkrankten  angehört  haben,

2.  wie  sich  dieZahl  derErkrankten  zur  Zahl  der  Lebenden  nach  den  einzelnen  Altersklassen

  verhielt,  und  endlich

3.  wie  sich  die  Mortalität  nach  verschiedeuen  Richtungen  hin  darstellte.

Ich  erlaube  mir  in  letzterer  Hinsicht  nur  hervorzuheben,  dass  von  den  geimpften
Personen  während  jener.Epidemie  etwas  über  85  %/,  der  Erkrankten  genesen  und  nur
13  0/,  gestorben,  von  den  ungeimpften  aber  etwas  über  39  O/,  genesen  und  60  0),  gestorben
  sind.  Das  ist  eine  genaue  amtliche  Statistik,  die  zweifellos  bezüglich  der
Frage,  ob  überhaupt  der  Impfzwang  auf  sämmtliche  Staaten  auszudehnen  sei,  Einfluss
lıaben  dürfte.

Ich  biu  aber  auch  im  Besitze  von  statistischen  Nachweisen  über  einige  andere
Fragen,  die  der  H.  Abg.  für  Krefeld  vorhin  berührt  hat.  Er  behauptete,  es  sei  die  Geneigtheit
  der  Bevölkerung,  sich  dem  Impfzwange  zu  unterwerfen,  in  keiner  Weise
nachgewiesen.  In  Bayern  sind  bis  13972  seit  Einführung  des  Impfzwangs  5,250,000
Impfungen  vorgenommen  worden.  Es  liegen  aus  einer  Reihe  von  Jahren,  insbesondere
  aus  den  Jahren  1861  bis  1871,  Ermittelungen  darüber  vor,  wie  sich  die  Bevölkerung
hierbei  verhielt,  und  es  ist  nachgewiesen,  dass  während  einer  Zeit,  während  welcher
über  eine  Million  Impfungen  vorgenommen  wurden,  überhaupt  von  einem  Tausend
Pfliehtiger  nur  sechs  sich  nicht  im  ersten  Termin  gestellt  haben.  Ich  glaube,  es  ist
damit  hinreichend  nachgewiesen,  dass  in  der  Bevölkerung  der  Gehorsam  gegen  das  Gesetz
  wirklich  zur  Sitte  geworden  ist.

Der  H.  Abg.  für  Krefeld  hat  Ihnen  dann.mit  lebhaften  Farbeu  die  Gefahren  vorgefiihrt,
  die  aus  der  Impfung  mindestens  entstehen  können.  Einige  der  H.  Vorredner
haben  bereits  die  Thatsache  angeführt,  dass  die  Revaccination  bei  dem  Militär  regelınässig
  stattfindet.  Wenn  nun  solche  Gefahren  mit  der  Impfung  verbunden  wären,  so
müssten  sie  doch  zunächst  bei  der  ganz  regelmässig  und  generell  vorgenommenen  Impfung
  der  Militär-Personen  zu  Tage  treten;  sie.müssten  aber  noch  mehr  zu  Tage  treten,
wenn  fast  70  Jahre  lang  ununterbrochene  Impfungen  in  eiuem  Gebiete  wie  in  Bayern
vorgenommen  werden.  Es  sind  in  den  amtlichen  Berichten,  die,  wie  ich  vorhin  bemerkte,
  alle  Jahre  erstattet  werden,  auf  eine  Reihe  von  40  Jahren  zurück  uur  zwei
Fälle  angefillirt,  in  denen  überhaupt  eine  Uebertragung  der  Syphilis  durch  Impfung
behauptet  wurde,  der  eine  Fall  im  Jahre  1821,  der-andere  im  Jahre  1652.  Femer  sind
ausserdem  ganz  wenige  Fälle  zur  amtlichen  Kenutniss  gekommen,  in  denen  in  Folge
der  Impfung  Rothlauf  sich  zeigte.  Ich  glaube,  dass,  auch  ohne  spezielle  Statistik  der
(scfährdungen,  welche  bei  der  Impfung  eintreten,  doch  mit  aller  Bestimmitheit  nach
(len  bisherigen  Erfahrungen  anzunehmen  ist,  dass  diese  Gefahren  sehr  geringe  sind.

Es  ist  forner  von  dem  H.  Abg.  für  Krefeld  behauptet  worden,  in  Bayern  sei  die  Revaceination
  verworfen  worden.  Gestatten  Sie  mir,  dass  ich  auch  diese  Behauptung  berichtige.
  Die  Bayerische  Regierung  ist  gesetzlich  ermächtigt,  die  Revaceination  jederzeit
  anzuorduen,  sobald  sie  es  zur  Fernhaltung  von  Epidemien  fiir  nothwendig  findet.
Diese  Ermächtigung  ist  ihr  vor  drei  Jahren  bei  der  Revision  des  Bayerischen  Polizei-Strafgesetzbuches
  dirckt  ertheilt  worden.  Wenn  die  Bayerische  Regierung  ferner  nicht
sofort  die  Binführung  der  regelmässigen  Revaceination  in  den  Schnlen  in  Angriff  gcnommen
  hat,  0  lag  der  Grund  hauptsächlich  darin,  weil  eben  die  einheitliche  Regelung
des  Impfweseus  durch  das  Reich  bereits  in  Aussicht  stand,  und  weil  man  in  Folge
dessen  nicht  einseitig  hat  vorgehen  wollen.  j

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