Aus  der  dritten  Lesung.  21

kann  es  geschehen,  dass  cr  zum  zweiten  Male,  und  nach  einigen  Monaten,  wenn  Er
anderswo  sich  aufhält  und  eine  Blattern-Kranklıeit  kommt,  dass  er  zum  dritten  Male  und
zuletzt  zu  Tode  geimpft  wird,  weil  die  »zuständige  Behörde«  so  befohlen  hat.

Eine  wahrhaft  liberale  Gesinnung  urtheilt  hier  für  die  Freiheit,  die  persönliche
Freiheit  und  die  Familienfreiheit!  Ich  bin  ein  abgesagter  Gegner  der  Staats-Allmächtirkeit,
  und  diese  tritt  in  dem  vorliegenden  Gesetze  unverkennbar  hervor,  da  es  ja  ohne
Riicksicht  auf  die  gegentheilige  Ueberzeugung  Jeden  nöthigen  will,  so  oft  es  eben  die
zuständige  Behörde  für  räthlich  hält,  immer  wieder  und  wieder  sich  impfen  zu  lassen.
Ich  bitte  sie  im  Namen  einer  wahrhaft  liberalen  Gesinnung  ,  im  Interesse  der  persönlichen
  Freiheit  und  der  Freiheit  der  Familien,  verwerfen  Sie  dieses  Gesetz  !«

Abgeordneter  Dr.  Löwe:

»Sie  erlauben  mir  wohl  als  einem  derjenigen,  die  von  Anfang  an  den  lebhaftesten
Antheil  an  dem  Zustandekommen  dieses  Gesetzes  genommen  haben,  noch  einmal  einen
kurzen  Rückblick  zu  werfen  aufdie  Gründe,  die  gegen  das  Gesetz  angeführt
sind.

Die  Grüude  richten  sich  einmal  dagegen,  dass  die  Statistik  ,  mit  der  bewafinet  man

*  die  Wohlthat  des  Impfens  nachweise  ,  keine  Bedeutung  habe,  entweder  weil  sie  überhaupt
  bestritten  wird,  oder  weil  andere  Gründe  als  das  Impfen  dahin  gewirkt  haben,
die  wohlthätigen  Erscheinungen  hervorzurufen,  welche  wir  dem  Impfen  zuschreiben  ;
der  andere  Grund  ist  der,  dass  die  Krankheiten  mittelst  des  Impfens  übertragen
werden.

Was  die  grosse  Frage  betrifft,  ob  nun  wirklich  das  Impfen  dieFolge  gehabt  hat,  dass

:  die  Sterblichkeit  an  dieser  Krankheit  so  bedeutend  abgenommen  hat,  so  muss  ich  gestehen,
  dass  ich  auch  heute  noch  bei  dem  Worte  bleiben  muss,  das  mir  der  H.  Roll.
Reichensperger  übel  gedeutet  hat;  sie  entzieht  sich  nach  meiner  Auffassung  der  Diskussion.
  Denn  ich  kann  dieser  grossen  Thatsache,  d.  h.  dieser  ausserordentlichen  Abnahme
  der  Sterblichkeit  an  dieser  Krankheit  überhaupt  und  der  üblen  Folgen,  die  diese
Krankheit  hinterlässt,  keine  andere  Bedeutung  geben,  als  dass  sie  eine  Folge  des  Impfens
  ist,  weil  die  Regelmässigkeit,  mit  der  diese  Folgen  sich  gezeigt,  wie  die  lange
Zeit,  welche  diese  Statistik  umfasst,  dafür  spricht.  Dazu  kommt,  dass  diese  Krankheit
nicht  erloschen  ist,  wie  die  Gegner  annehmen,  sondern  dass,  wo  sie  in  solchen  Kreisen
auftritt,  in  denen  sie  viele  Ungeimpfte  findet,  sie  mit  derselben  Heftigkeit,  mit  derselben
  Tödtlichkeit  und  Verderblichkeit  in  ihren  Folgen  auch  heute  noch  wieder  autgetreten
  ist,  die  sie  im  vorigen  Jahrhundert  gezeigt  hat.  Das  gerade,  ist  der  Grund

gewesen,  dass  in  vielen  Kreisen  sich  die  Meinungen  geändert  haben.  Natürlich  wird
ja  die  Meinung  der  Sachverständigen  bei  dieser  Frage  zuerst  eingeholt,  und  ich  gcstehe
  Ihnen  zu,  dass  die  Sachverständigen  obgleich  sie  in  ihrer  grossen  Mehrheit  die
wohlthätigen  Folgen  des  Impfens  immer  anerkannt  haben,  doch  bis  vor  vier,  fünf

Jahren  immer  zweifelhaft  waren,  ob  sie  einen  Zwang  zum  Impfen  direkt  oder  indirekt

befürworten  sollten.  Das  Ober-Medizinal-Kollegium  in  Sachsen  hat  vor  11

Jahren,  wenn  ich  nicht  irre,  als  diese  Frage  in  Sachsen  zuerst  lebhaft  zur  Diskussion

kam,  erklärt:  dass  das  Impfen  eine  Wohlthat  ist,  dass  es  schützt,  ist  über  jeden  Zweifel
erhaben:  aber  wir  sind  nicht  geneigt,  den  Zwang  zu  befürworten,  weil  wir  der  Ueberzeugung
  sind,  dass  man  mit  der  blossen  Belehrung  die  8  bis  9  %/,,  die  sich  der  Impfung
bis  jetzt  noch  entziehen,  auch  noch  für  die  Impfung  gewinnen  werde.  Diese  Meinung
ist  von  einem  Sachverständigen-Kollegium  ganz  natürlich,  denn  es  liegt  eben  der
Wissenschaft  und  der  Kunst,  die  der  Wissenschaft  zu  ihrer  Handhabung  bedarf,  nichts
ferner,  als  an  Zwangsmassregeln  überhaupt  zu  denken.  Aber  die  Sachverständigen
geben  doch  erst  nur  eine  sachverständige  Meinung  von  ihrem  Standpunkte  aus,  und  es
ist  an  dem  Staatsmann,  sich  zu  fragen:  welche  Bedeutung  hat  dieses  Urtheil,  und  was
hast  du  demnach  zu  tlıun?  In  der  That  haben  die  Staatsregierungen  der  verschiedenen
Länder  die  Frage  wiederholt  sich  vorgelegt  und  nach  den  Erfahrungen,  die  wir  gerade
in  der  letzten  Kriegszeit  gemacht  haben,  sind  sie  dazu  gekommen,  sich  wiederum  an
die  Sachverständigen  zu  wenden,  um  zu  hören,  was  sie  Jetzt  zu  der  Sache  sagen.  So
auch  in  Sachsen.  Da  ist  denn  dasselbe  Ober-Medizinal-Kollegium  in  Saclısen,  das  sich
früher  gegen  jede  Art  von  Zwang  erklärt  hatte  ıınd  es  der  freien  Belehrung  überlassen
wollte,  durch  die  Erfahrungen,  die  es  inzwischen  gemacht  hat,  zu  der  Ueberzeugung
gekommen  ,  (lass  das  Nichteingeimpftsein  ciner  grössern  Anzalıl  von  Individuen  eine

Gemeingefährlichkeit  für  die  Gesellschaft  bildet  und  zwar  aus  einem  Grunde,  den  das

Ober-Medizinal-Kollegium  ganz  ausführlich  in  wissenschaftlicher  Weise  an  der  Hand  der

prahrung  dargelegt  hat.  Es  hat  nachgewiesen,  dass  die  Ansteckungsfähigkeit  der

1  50  gTOSser  1St,  Je  grüsser  der  Heerd  der  Kraukheit  ist,  der  sich  in  einem  begrenzten
  Bezirkc  gebildet  hat.  Wenn  also  ein  Pockenkranker  —  un  den  Gedanken
in  Zahlen  auszudrücken  —  ziemlich  ungefährlich  ist  in  Bezug  auf  die  Ansteekung,  SO