38  Impf-Gesetz.  3.  6.

Die  Impfstellen  sollen  Jedermann  zugänglich  sein  ;  sie  sollen  die  Sicherheit
bieten,  dass  die  Impfungen  von  sachverständiger  Hand  und  mit  gutem  Impfstoff
  vollzogen  werden,  sowie  endlieh  durch  die  Unentgeltlichkeit  ihrer  Leistungen
  verhindern,  dass  aus  dem  Impfzwange  für  di  Bevölkerung  eine  pekuniäre
Belastung  erwächst.  Nach  dem  Vorgange  anderer  Gesetzgebungen  und  im
Interesse  möglichster  Förderung  der  Impfung  erscheint  es  angemessen,  die  Unentgeltlichkeit
  derselben  nicht  nur  den  Kindern,  welche  zur  Impfung  verpflichtet

sind,  sondern  aueh  anderen  Personen,  die  sieh  ihr  aus  freien  Stücken  unterz\ehen,
  zu  gute  kommen  zu  lasscn.

Die  Thätigkeit  der  Impfstellen  soll  sieh  ferner  auf  die  wärmere  Jahreszeit
beschränken.  Nur  in  dieser  Zeit  können  vom  Lande  und  den  kleineren  Orten
her  die  Kinder  ohne  erhebliche  Belästigungen  und  Nachtheile  zur  Impfstelle  gebracht
  werden.  Die  Verkürzung  der  gesetzlichen  Impfungszeit,  welehe  mittelbar
  daraus  für  die  Fälle  der  Impfung  an  den  Impfstellen  erwächst,  fällt  den  gesundheits-polizeiliehen
  Rücksichten  gegenüber  nicht  in  das  Gewicht.

Den  Interessen  der  pflichtigen  Bevölkerung  wird  dadurch  genügend  Reehnung
  getragen,  dass  die  Impfstellen  innerhalb  der  wärmeren  Monate  für  eine
mögliehst  lange  Dauer  und  zu  angemessenen  Zeiten  geöffnet  bleiben.  Der  Entwurf
  hat  hierfür,  an  die  Vorschriften  der  Landes-Gesetzgebungen  anlehnend,
eine  Minimalfrist  bestimmt  und  von  der  Erwägung  der  örtlichen  Verhältnisse
abhängig  gemacht,  mit  welchem  Zeitpunkte  diese  Frist  im  einzelnen  Falle  beginnen
  oder  enden  soll.«

Die  Abänderungen  des  $.  6  der  Reg.-Vorlage  beruhen  auf  einem  Antrag
des  Abg.  Dr.  Buhl,  welchem  die  »freie  Kommission«  beigetreten  war.

Aus  den  Reichstags-Verhandlungen  über  diese  Aenderungen  sind  die  Aeusserungen
  folgender  Redner  hervorzuheben.  (Sten.  Ber.,  S.  242  ff.)

Abgeordneter  Dr.  Löwe  (Namens  der  freien  Kommission)  :

»M.H.,  die  Amendements,  die  Ihnen  hier  vorgeschlagen  sind,  stimmen  in  derMehrzahl
  mit  der  Regierungs-Vorlage  dem  Geiste  und  der  Tendenz  nach  vollständig  überein  ;
sie  stimmen  auch  in  dem  Punkte,  in  welchem  sie  von  der  Regierungs-Vorlage  abweiehen,
  unter  einander  alle  übercin,  nämlich  darin,  dass  sie  statt  des  abstrakten  Beriffes

  »Impfstellen«  einen  »Impf-Arzt«,  d.  h.  also  eine  amtliche  Person  cinführen.  Die
Absicht  ist  dabei  gewesen,  die  Verantwortliehkeit  für  alles  das,  was  bei  dem  Impf-(Geschäft
  vorgenommen  wird,  bei  einer  bestimmten  Person  zu  lassen,  also  nur  zu  dem
Zweek,  um  den  abstrakten  Begriff  von  einer  Bchörde,  wie  sie  dic  Impfstelle  ist,  zu  ersetzen,
  ist  der  Impf-Arzt  hier  in  das  Gesetz  eingeführt.  .......

Die  Veränderungen  bestehen  also  darin,  dass  einmal  der  mpf-Arzt  eingefülirt
wird,  zweitens,  dassImpf-Bezirke  gebildet  werden,  in  denen  dieser  Impf-Arzt  fungirt,
und  dass  drittens  dem  Missverständniss,  das  bei  der  Regierungs-Vorlage  hätte  vorkommen
  können,  als  ob  während  des  ganzen  Zeitraumes  vom  Mai  bis  September  jeden
Tag  oder  aber  doch  an  bestimmten  Tagen  während  der  ganzen  Zeit  die  Impfstellen  zum
Impfen  offen  sein  sollten,  vorgebeugt  werde.  Wir  erlangen  damit  zugleich  den  Vor-.

  theil,  dass  das  Gesetz  sich  an  die  bestehende  Praxis  in  den  meisten  Bundcsstaaten
vollkommen  anschliesst,  nämlieh  dass  in  den  einzelnen  Ortschaften  die  Impfung  womöglich
  vorgenommen  werde,  dass  die  Wege  zu  den  Impfstellen  nur  kurze  sind,  ımd
ddass  Anzeigen  ergehen,  wann  die  Impfung  stattfinden  soll.  Der  Impf-Arzt  wird  also
seinen  Impt-Bezirk  bereisen,  und  in  jeder  Ortschaft,  in  der  die  Liste  aufgestellt  und  ilım
überreieht  ist,  wird  nach  seiner  Anordnung  das  Impfen  für  eine  bestimmte  Zeit  angesetzt
  und  bekannt  gemacht,  ebenso  der  Revisions-Termin.  In  dieser  Weise  kommt  man
leichter  zur  Revision,  als  wenn  grosse  Impfstellen  errichtet  werden,  zu  welchen  die
Leute  weite  Wege  haben.  Es  liegt  aber  im  Interesse  der  Statistik  ganz  besonders,
dass  man  die  Revision  so  vollkommen  als  möglich  erhält.  Wir  haben  ja  die  Ueberzeugung,
  dass  die  grossc  Mehrzahl  unseres  Volkes  ohne  irgend  einen  besonderen  Trich,
der  von  aussen  wirkt,  zur  Impfung  kommen  wird;  nicht  so  sicher  sind  wir  aber  mit  der
Stellung  zur  Revision.  Deshalb  glauben  wir  die  Sache  der  Bevölkerung  ımd  zwar  in
schon  gewohnter  Weise  so  bequem  als  möglieh  machen  zu  müssen.

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