30  Impf-Gesetz.  6.  6.

weleher  der  Impf-Ort  nieht  weiter  als  eine  Stunde  von  der  Wohnung  der  Impflinge  gelegen
  sein  darf.  Sie  werden  bemerken,  dass  durch  die  Aufnahme  der  Entfernung  von
fünf  Kilometern,  wie  das  Amendement  Dr.  Buhl  will,  div  bestehenden  Kinrichtungen
in  einer  schr  empfindlichen  Weise  versehärft  werden,  in  einer  Weise,  die  allerdings  für
die  Bevölkerung,  wie  nicht  zu  verkeunen  ist,  eine  erhebliche  Erleichterung  darbietet,
die  aber  für  die  Regierungen,  fiir  die  Ausführung  des  Gesetzes,  namentlich  in  den  Gegenden,
  wo  die  Orte  weit  auseinander  liegen  und  die  Zahl  der  Aerzte  eine  verhältnissmässig
  geringe  ist,  grosse  Schwierigkeiten  darbietet.  Wenn  wir  der  Bevölkerung  die
Verpflichtung  auferlegen  ,  den  Iınpf-Ort  aufzusuchen,  so  kann  es  sich  doelı  nur  darum
handeln,  eine  Entfernung,  die  im  gewöhnliehen  Leben  ohne  grosse  Mühe  zurückgelegt
werden  kann  und  aueh  zurückgelegt  zu  werden  pflegt,  abzusteeken;  das  ist  die  Entfernung,
  welche  der  Entwurf  angenommen  hat,  etwas  mehr  als  eine  Meile.  Dann  erlaube
  ich  mir  darauf  aufmerksam  zu  maehen,  dass  das,  was  der  Entwurf  vorschreibt,
Ja  nieht  die  unbedingt  nothwendige  Entfernung  ist,  sondern  dass  der  Entwurf  eine
Maximalgrenze  einfiihren  will,  die  in  keiner  Weise  von  den  Regierungen  bei  der  Einrichtung
  von  Impf-Bezirken  übersehritten  werden  darf.  Die  Regel  wird  sein,  dass  die
Orte,  an  denen  geimpft  wird,  von  den  übrigen  Orten,  von  denen  die  Impflinge  zur  Impfstelle
  gesehafft  werden  müssen,  viel  näher,  5  bis  8  Kilometer,  liegen.  Ist  aber  auf  diese
Weise  dem  praktisehen  Bedürfniss  durch  die  Vorlage  genügt,  so  möchte  ich  doch  bitten,
nicht  durch  eine  Bestimmung  darin  zu  ändern,  welche  dalıin  führen  kann,  dass  die  Verwaltung,
  wenn  sie  das  Gesetz  überhaupt  zur  Ausführung  bringen  soll,  in  diesem  Punkte
über  seine  Vorschrift  hinweggehen  muss.  Denn  es  ist  keinem  Zweifel  unterworfen,
dass  wir  viele  Gegenden  in  Deutschland  haben,  in  denen  die  Regierungen  genöthigt
sein  werden,  die  Entfernung  eine  grössere  sein  zulassen,  als  sie  hier  normirt  werden
soll.  Ich  brauche  nur  an  die  östlichen  Provinzen  des  Preussischen  Staates  zu  erinnern,
wo  die  Zahl  der  Aerzte  keineswegs  derartig  ist,  dass  man  in  dieser  Weise  über  sie  verfügen
  kann.  Wir  haben  dort  eine  grosse  Zahl  nicht  unbedeutender  Städte,  die  Jetzt
schon  genöthigt  sind,  dureh  öffentliche  Blätter  auf  das  Bedürfniss  weiteren  ärztlichen
Personals  aufmerksam  zu  maehen.  Es  würde  in  diesen  Gegenden  absolut  an  der  nöthigen
  Zahl  geeigneter  Kräfte  fehlen,  wenn  Sie  das  Amendement  Buhl  mit  der  Entfernungs-Bestimmung
  aufnehmen,  die  es  gegenwärtig  enthält.

Ich  ersuche  Sie  also,  es  bei  dem  Entwurf  der  Regierung  zu  belassen,  wonach  die
Entfernung  vom  Orte  höchstens  10  Kilometer  betragen  darf.«

Abgeordneter  Dr.  Reichensperger  (Krefeld):

»Was  den  in  Frage  stehenden  Paragr.  der  Vorlage  und  die  betreffenden  Amendements
  anbelangt,  so  scheint  mir,  dass  die  Reg.-Vorlage  nach  einer  Seite  hin  den  Vorzug
verdient,  andererseits  das  Amendement  von  Winter  oder  jetzt  Dr.  Buhl,  letzteres  weil
die  Entfernung  von  10  Kilometern  ungeachtet  der  Erklärung,  welche  wir  von  Seiten
des  Regierungstisches  gehört  haben,  mir  etwas  zu  weit  gegriffen  scheint,  so  dass  ich
der  Entfernung  von  5  Kilometern  den  Vorzug  geben  möchte.  Dahingegen  scheint  es
mir  nicht  empfchlenswerth  zu  sein,  dass  man,  wie  der  Abg.  Dr.  Buhl  vorschlägt,  das
Vornehmen  von  General-Impfungen  auf  gewisse  Tage  fixirt.  Tlıun  Sie  das,  m.  H.,  so
setzen  Sie  möglicherweise  gerade  den  zartesten  Theil  der  Bevölkerung,  für  dessen
Wohl  ja  eben  gesorgt  werden  soll,  möglicherweise  den  Einflüssen  der  schlechtesten
Witterung  aus.  Es  ist  wahrseheinlich  keine  Kleinigkeit,  massenweise  —  denn  das  wird
hier  der  Fall  sein  —  niit  Kindern  5  Kilometer,  wenn  cs  dabei  bleiben  sollte,  Reisen  zu
machen.  Jedenfalls  wäre  zu  wünschen,  dass  man  auch  noch  von  Reiehswegeu  Fuhren
stellte,  bedeckte  Fuhren  natürlich,  welehe  die  Kinder  zur  Impfstelle  führen.  Denn
sonst  könnte  die  Reise  bei  schlechtem  Wetter,  was  ja  auch  im  Sommer  oder  im  Herbst
mitunter  eintritt,  leicht  noelı  weit  schlimmere  Folgen  naeh  sich  ziehen,  als  das  Impfen
ferne  halten  soll.  Ielı  gestehe,  dass  os  mir  eine  erhebliche  Lücke  zu  sein  scheint,  wenn
man  nicht  dafür  gesorgt  hat,  die  Kinder  gefahrlos  an  die  Impfstelle  zu  bringen.  Ein
grosser  Aufwand  von  Zeit  bleibt  jedenfalls  den  Impfenden  und  ihren  Angehörigen  zugemnthet.
  Im  8.  5  ist  selon  festgestellt  worden,  dass  die  zu  Impfenden  demnächst  zur
Revision  wieder  vorgestellt  werden  müssen.  Nach  $.  6  müssen  sıe  sich  an  bestimmten
Tagen  massenweise  an  bestimmten  Orten  einfinden.  Ich  weiss  ans  eigener  Erfahrung,