40  Impf-Gesetz.  Zu  $$.  14,  15  des  Entw.

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noch  von  ganze  Zahl,  mit  onen  sieh  reden  lässt  über  die  Impfuug  ;  es  sind  die  Leicht-‚erstreuten,

  die  Nachlässigen,  denen  zehn  Bestellungen,  noch  so  gut  ausgerichtet,
  doch  nicht  den  Gedanken  eingeben,  dieser  Bestellung  schliesslich  nachzukommen;
  die  sielı  selbst  mit  Geldstrafen  belegen  lassen  und  es  doelı  verbummeln  Dann
aber  giebt  es  gerade  in  der  jetzigen  Zeit  der  Agitation  eine  ganze  Zahl  von  —  wie  soll
ieh  sie  nennen?  —  Prinzipienreitern  vielleicht,  oder,  was  noch  viel  häufiger  zutrifft,  Renommisten,
  die  mit  einer  absonderliehen  Meinung  anftreten  und  diese  absonderliehe
Meinung  nun  so  weit  durehführen,  bis  ihnen  die  Sache  schlimm  vorkommt.  Wir  haben
deshalb  den  Zeitpunkt  für  die  Durchführung  der  von  diesem  Gesetze  vorgeschriebenen
Impfungen  gewählt,  den  auch  der  H.  Abg.  Lasker  ins  Auge  gefasst  hat,  den  Zeitpunkt
nämlich,  wenn  die  Epidemie  ausgebrochen  ist.  Wir  haben  diesen  Zeitpunkt  gewählt
einmal  weil  dann  die  Gesellschaft  ein  besonderes  Recht  hat,  diese  Sieherheitsmassregel
durchzuführen,  zweitens  aber  auch,  weil,  wenn  das  Feuer  auf  den  Nägeln  brennt,  viele
Leute  ganz  anders  über  die  Sache  empfinden,  als  sie  sonst  empfunden  haben.  Ich  habe
erst  in  diesen  Tagen  einen  Brief  von  einem  Kollegen,  von  einem  amtlichen  Arzt,  von
einem  Physikus  erhalten,  der  mir  mittheilt,  dass  in  seinem  Kreise  —  der  Kreis  ist  hier
ganz  in  der  Nähe  —  ein  Arzt  sich  der  Neigung  hingegeben  hatte,  mit  dieser  in  ärztliehen
  Kreisen  schr  ausserordentlichen  Meinung  sich  im  Publikum  zu  bewegen  und  gegen
das  Impfen  zu  agitiren.  Als  aber  im  letzten  Jahre  die  Krankheit  in  seinem  Heimathsorte
selbst  ausbrach,  hat  er  sich  denn  doch  entschlossen  —  oder  vielleicht  auch  nur  seine
Frau  —  ,  sämmtliehe  Kinder  vacciniren  und  revacciniren  zu  lassen,  der  grösseren
Sieherheit  wegen.  M.  H.,  diese  Erfahrung  war  für  uns  immerhin  bestimmend  genug,
um  zu  wünschen,  dass  die  betreffenden  Individuen  dem  Impf-Arzt  vorgeführt  werden,
und  selbst  zu  wünschen,  dass  bei  diesen  Vorfiihrungen,  wenn  es  nothwendig  erscheint,
auch  ein  Zwang  angewandt  werden  kann,  wie  bei  anderen  Gelegenheiten,  bei  Zeugenaussagen
  u.  s.  w.  Wir  waren  der  Meinung,  dass  bei  sehr  vielen  von  denjenigen,  die
renitent  gewesen  sind,  die  freundliehe  und  ernste  Zusprache  des  Impf-Arztes,  bei  dem
Ja  an  sich  nicht  vorauszusetzen  ist,  dass  er  ein  Geschäft  machen  will,  genügen  wird,
um  diesen  Widerstand  zu  brechen.  Dass  von  einer  zwvangsweisen  Impfung  nach
unserer  Meinung  nicht  die  Rede  war,  habe  ich  schon  erklärt.  Nun  gestehe  ich  zu,  dass
unser  Amendement  hier  nicht  ganz  glücklich  gefasst  ist,  weil  immerhin  darin  noch  der
Gedanke  gefunden  werden  könnte,  dass  eine  zwangsweise  Impfung  stattfinden  solle.
Wir  haben  uns  deshalb  entschlossen,  noch  einen  Schritt  weiter  zurückzugehen  und  uns
mit  dem  Amendement  des  H.  Abg.  Lasker  zu  vereinigen,  in  der  Voraussetzung,  dass
es  natürlich  der  Verwaltungs-Behörde  immer  überlassen  bleibt,  alle  die  in  ihrer  Befugniss
  liegenden  Mittel  anzuwenden,  um  die  Leute  zu  bewegen,  zu  dem  Impf-Arzt  zu
gehen.  Ich  erinnere  daran,  dass  in  Preussen  das  allgemeine  Reglement  von  1835  in
Fällen  des  Ausbruchs  der  Krankheit,  also  gerade  zu  dem  von  uns  in  das  Ange  gefassten
Zeitpunkt,  die  von  uns  verlangte  Befugniss  in  weitgehendem  Sinne  den  Verwaltungs-Behörden
  übertragen  hat.«

Abgeordneter  Abeken:

»Ich  bin  im  Allgemeinen  kein  Gegner  des  Impfens;  ich  habe  mich  besonders  gerade
auch  ans  den  über  diese  Frage  stattgefundenen  Debatten  überzeugt,  dass  allerdings  die
Statistik  sehr  dafürspricht,  dass  der  in  einzelnen  Staaten  bereits  geübte  Impfzwang  sehr
viel  Gutes  gehabt  und  die  Krankheit  sehr  vermindert  hat.  Aber  es  ist  ein  grosser  Unterschied
  dazwischen,  ob  man  auf  Minderjährige,  insbesondere  Kinder  und  Leute  von
12  Jahren,  oder  auf  solche  Leute,  welche  während  der  Erfüllung  ihrer  militärischen
Dienstpflieht  in  Kasernen  und  Lägern  massenhaft  zusammenwohnen,  nnd  die  sich  überhaupt
  einerstrengen  Disziplin  in  Bezug  auf  ihre  ganzen  Lebens-Verhältnisse  unterwerfen
müssen,  —  wenn  man  auf  solche  Personen  eine  derartige  Vormundschaft  von  Staatswegen
  ausübt,  oder  auf  selbständige  Erwachsene;  und  es  erscheint  nıir  allerdings  als
ein  höchst  bedenklicher  Eiugriff  in  das  Recht  der  Persönlichkeit  und  der  Freiheit  des
erwachsenen  Mannes,  wenn  man  von  ihm  verlangt,  dass  er  an  seinem  Körper  in  reiferem
Alter  eine  Operation  vornehmen  lassen  soll,  die  mindestens  unter.  den  Saclıverständigen
noch  Zweifeln  unterliegt.  Einer  der  H.  Vorredner  sprach  mit  einer  gewissen  Geringschätzung
  über  alle  diejenigen  Personen,  welche  nicht  unbedingt  zur  Fahne  des  Impfens
schwören.  Ich  denke,  die  Wissenschaft  sollte  vor  Allem  das  Beispiel  der  Toleranz  geben.
Ich  muss  sagen,  meinem  Gefühle  widerstrebt  es  ebenso  sehr,  einen  Arbeiter,  der  die
Geldstrafe  nicht  zahlen  kann,  ins  Gefängniss  zn  stecken,  weil  er  sielı  einer  solchen
Operation,  die  er  für  gefährlich  hält,  nicht  unterwerfen  will,  als  es  verletzend  für  mein
Gefühl  ist,  wenn  man  einen  Menschen  vor  den  Impf-Arzt  führt,  ihn  aufden  Stuhl  bindet
und  die  Lanzette  in  seine  Sehultern  sticht.

leh  finde  iiberhaupt,  dass  die  Unterwerfung  unter  eine  solche  ärztliche  Operation
bei  Erwachsenen  nicht  erzwungen  werden  sollte.