Zu  $$.  14,  15  des  Entw.  Impf-Gesetz.  A|

Ich  weiss  ferner,  dass  viele  Personen  ein  rein  praktisches  Bedenken  gerade  gegen
den  $.  14  haben.  Es  kommt  ja  hänfig  auch  jetzt  schon  vor,  dass,  wenn  Poeken-Epidemien
  ausbrechen,  die  Leute  ans  natürlicher  Angst  sich  impfen  lassen.  Da  ist  nun,  wie
ich  gehört  und  zum  Theil  selbst  erlebt  habe,  häufig  der  Fall  vorgekommen,  dass  solche
Personen  unmittelbar,  nachden  sie  geimpft  waren,  oder  rasch  nachher,  die  Pocken  im
heftigsten  Grade  bekamen  unter  ganz  bedenklichen  Erscheinungen  und  auch  häufig
daran  starben.  Diese  Erscheinung  wurde  damals  von  vielen  Seiten  so  erklärt,  dass
gesagt  wurde:  ja,  diese  Leute  sind  schon  angesteckt  gewesen,  als  sie  geimpft  wurden.
Wenn  ein  bereits  Angesteckter  —  und  das  kann  er  selbst  nicht  wissen  —  im  Anfange
geimpft  wird,  so  wird  die  Krankheit  viel  gefährlicher  und  kann  leicht  tödtlich  werden.
Wenn  aber  eine  Epidemie  bereits  ausgebrochen  ist,  dann  ist  Jeder,  der  sich  impfen
lässt,  dieser  Gefahr  ausgesetzt,  und  es  scheint  mir  sehr  bedenklich,  einen  Menschen  zu
dergleichen  zwingen  zu  wollen.  Wenn  man  die  Epidemien  vorhersehen  und  einen
solchen  Impfzwang  vor  dem  Ausbruch  derselben  anordnen  könnte,  so  könnte  man  sich
vielleicht  eher  von  dem  Gesichtspunkte  der  Gefährlichkeit  aus  mit  einer  solchen  Massregel
  versölinen;  aber  hier  soll  ja  erst  eine  solche  Anordnung  überhaupt  gestattet  sein,
wenn  die  Epidemie  bereits  in  vollem  Gange  ist,  und  dann  weiss  Keiner,  wenn  er  zum
Impf-Arzt  geht,  ob  er  nicht  schon  angesteckt  ist.  Ich  halte  das  also  auch  für  eine  schr
bedenkliche  und  missliche  Massregel  an  und  für  sich,  und  ich  kenne  viele  Personen,
die  aus  diesem  Grunde  bei  der  in  meiner  Vaterstadt  vor  einiger  Zeit  herrschenden
Epidemie  sich  nicht  impfen  lassen  wollten.  Ich  habe  auch  aus  anderen  Städten,  z.  B.
aus  Erfurt,  gehört,  dass  die  Behörden  dort  während  einer  Epidemie  die  Impfung  verboten,
  weil  sich  die  Todesfälle  nach  derselben  hänften.

Wenn  dieser  Gesichtspunkt  von  sachverständiger  Seite  hier  vielleicht  widerlegt
werden  sollte,  so  muss  ich  doch  daran  festhalten,  dass  ein  solcher  Zwang  gegen  Erwachsene
  nicht  durch  die  Gefahren,  welche  bisher  in  nenerer  Zeit  die  Pocken  in  Deutschland
  herbeigeführt  haben,  gerechtfertigt  ist.  Ja,  wenn  die  Pocken  so  wütheten,  wie  im
Mittelalter  der  schwarze  Tod,  wenn  die  Bevölkerung  davon  dezimirt  würde,  dann
könnte  man  allerdings  sagen:  wir  müssen,  wenn  auch  nur  im  Wege  des  Experiments,
versuchen,  durch  jedes  Zwangsmittel  die  Seuche  zu  bekämpfen.  So  liegt  aber  die
Sache  keineswegs.  Im  Ganzen  erliegen  doch  nur  wenige  Menschen  den  Pocken,  und
wenn  die  ersten  Paragr.  des  Gesetzes  angenommen  werden,  wenn  die  Minderjährigen
zweimal  und  die  Militärpflichtigen  unter  denselben  dreimal  zwangsweise  geimpft
werden,  so  wird  ja  nach  Ansicht  der  Acrzte  selbst  schr  zur  Verminderung  der  Pocken
dadurch  bei  uns  beigetragen  werden.  Soll  man  nun  auf  die  Gefahr  hin,  dass  hier  und
da  bei  einzelnen  Erwachsenen,  die  sich  nicht  impfen  lassen  wollen,  die  Vorurtheile  dagegen
  haben,  ciner  angesteckt  wird  und  vielleicht  auch  stirbt,  eine  Gesetzes-Bestimmung
  cinführen,  welche  fiir  viele  Menschen  etwas  äusserst  Verletzendes  hat  und  die
Missstimmung,  welche  schon  in  vielen  Kreisen  gegen  manche  Einrichtung  des  Reiches
herrscht,  noch  vermehren  würde?  Soll  man  zu  den  feindlichen  Parteien,  die  wir  leider
schon  gegen  unsere  Institutionen  im  Reiche  haben,  zn  der  klerikalen,  zu  der  sozialen
„artei,  uns  noch  eine  Pocken-Opposition  schaffen?  Das  scheint  mir  doch  zu  weit  zu
gehen.

Sodann  scheint  mir  auch  darin  eine  Härte  zn  liegen,  dass  bei  dem  in  $.  14  vorgesehenen
  Falle  ohne  Unterschied  Jeder  geimpft  werden  soll.  Wenn  nun  vorsorgliche
Leute  drei  oder  sechs  Monate  vor  Ausbruch  einer  Epidemie  sich  haben  impfen  lassen,
weil  vielleicht  an  anderen  Orten  die  Pocken  aufgetreten  waren,  so  sollen  nun  diese

ente  sich  nochmals  impfen  lassen,  wenn  auch  an  ihrem  Wohnorte  eine  Epidemie  ausricht
  !«

Abgeordneter  Dr.  Zinn:

»Der  Zweck  dieses  Gesetzes  ist,  zu  verhüten,  dass  die  Blattern  nicht  wieder
eine  Ausbreitung  gewinnen,  wie  sic  dieselbe  in  den  Jahren  1866  und  1871—72  und
ganz  besonders  zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  gehabt  haben.  Wir  wollen  also  nicht
mit  unseren  Massregeln  warten,  bis  wieder  eine  grosse  Blattern-Epidemie  über  unsere
Bevölkerung  gekommen  ist.  Denn  es  ist  unrichtig,  was  einer  der  H.  Vorredner  aneefiihrt
  hat,  dass,  wenn  ein  frisch  Geimpfter  von  den  Blatteru  befallen  werde,  dann  die
Blattern  einen  schlimmeren  ıınd  gefährlicheren  Verlauf  nehmen.  Das  ist  durchaus  nicht
richtig.  Dann  gebe  icl  Folgendes  zu  bedenken.  Es  bricht  in  irgen«  einer  Stadt.  an
Irgend  eincm  Orte  eine  Blattern-Epidemie  aus;  —  in  dem  Moment  «es  Ausbruchs  haben
5cwiss  nur  ausserordentlich  wenig  Menschen  bereits  das  Blattern-Kontaeium  in  sich
aufgenommen;  also  die  grosse  Mehrzahl  kann  durch  das  Impfen  gleich  beim  Beginn
der  Epidlemie  vollkommen  geschützt  werden.  Dann  wollen  wir  ja  durch  unser  gegenwärtiges
  (scsetz  dafür  sorgen,  dass  «ie  Massen-Impfungen  währeml  einer  Epidemie
nicht  mehr,  in  «der  bisherigen  unvollständigen  und  sorglosen  Weise  vorgenommen  wer-