Zu  $$.  14,  15  des  Entw.  Impf-Gesetz.  43

stische  Zahlen  über  die  Sterblichkeit  der  Kinder  in  verschiedenen  Staaten  mitgetheilt,
ınd  anffallender  Weise  ist  gerade  in  Württemberg,  wo  die  Einimpfung  am  konsequentesten
  durchgeführt  worden  ist  —  wir  haben  das  In  der  vorigen  Sitzung  gehört  —,
die  Sterblichkeit  der  Kinder  am  allergrössten  gewesen;  es  sind  hier  etwa  15  Staaten
aufgeführt,  unter  denselben  zeigt  Norwegen  10,4  im  ersten  Lebensjahr  Gestorbene,
Württemberg  dagegen  35,4.  Es  scheint  danach  doch,  dass  in  Württemberg  das  Impfen
der  Kinder  sich  im  Grossen  und  Ganzen  im  Verhältniss  zum  Sterben  der  Kinder  nicht
bewährt  hat,  dass  vielmehr  das  entgegengesetzte  Resultat  sich  eingestellt  hat.

Nun  noch  ein  Wort  über  den  Zwang,  der  geübt  werden  soll,  und  zwar  ‚eventuell
durch  die  Gefängniss-Strafe.  Die  Gefängniss-Strafe  wird  in  den  meisten  Fällen  eintreten,
  weil  diejenigen,  welche  sich  weigern  werden,  durchschnittlich  der  arbeitenden,
der  unbemittelten  Klasse  angehören  werden.  Die  Bemittelten  ergeben  sich  leichter  in
ihr  Schicksal;  sie  können  sich  auch  leichter  in  angemessener  Art  von  einem  Arzte,  der
ihr  Vertrauen  besitzt,  impfen  lassen.  In  der  Mehrzahl  der  Fälle  wird  daher  zweitelsohne
  die  Gefängniss-Strafe  eintreten.«

Abgeordneter  Dr.  Löwe:

»Wir  Sachverständige  haben  niemals  die  Frechheit  gehabt,  zu  sagen,  dass  wir  etwas
Absolutes  hätten.  Wir  kennen  auch  hier  keinen  absoluten  Schutz;  wir  halten  es  für
möglich,  dass  wer  heute  geimpft  ist,  morgen  infizirt  wird;  aber  wir  sagen:  unter
Millionen  Fällen  kommt  dies  nur  einmal  vor.  Die  Vaceine  schützt  ebensogut  wie  die
Blattern-Krankheit  selbst;  wenn  Sie  heute  die  Blattern-Krankheit  überstanden  haben,
sind  Sie  nicht  absolut  sicher,  dass  Sie  sie  nicht  im  nächsten  Jahre  wieder  bekommen.
Alsovon  »absolut«  ist  bei  uns  gar  keine  Rede;  wir  rechnen  nach  Wahrscheinlichkeits-Gesetzen,
  und  das  Wahrscheinlichkeits-Gesetz  spricht  in  eminentem  Grade  für  uns.

Da  es  nun  heisst:  »ein  Theil  der  Bevölkerung«  —  ja,  wollen  Sie,  dass  ganz  Berlin
wiedergeimpft  werden  soll,  wenn  in  Moabit  die  Krankheit  ausgebrochen  ist?  Natürlich
lassen  wir  erst  nur  Moabit  und  die  benachbarten  Strassen  oder  vielmehr  ganz  zuerst  die
Bewohner  der  Häuser,  wo  die  Krankheit  ausgebrochen  ist,  impfen  und  warten  das
Weitere  ab.  Es  ist  dies  so  einfach,  dass  ich  erstaunt  gewesen  bin,  wie  der  H.  Vorredner
  darin  eine  logische  Schwierigkeit  hat  finden  können.  Es  soll  dort  geimpft  werden,
  wo  eine  Epidemie  ausgebrochen  ist,  und  zwar  an  den  Stellen  zuerst,  wo  die  Gefahr
der  Weiterverbreitung  am  grössten  ist.  Die  Epidemien  haben  ihre  regelmässige  geographische
  Verbreitung  ;  also  muss  man  mit  den  Vorkehrungen  gegen  Weiterverbreitungen
  an  dem  Punkt  beginnen,  wo  die  Epidemie  ausgebrochen  ist.«

Abgeordneter  Dr.  Zinn:

Die  Gründe,  welche  der  H.  Abg.  für  Krefeld  heute  angeführt,  sind  kaum  stichhaltiger
  als  der  Umstand,  auf  den  man  sich  gegen  den  Werth  der  Impfung  neulich  hier
berufen  hat,  indem  man  sagte,  die  Prämie  von  so  und  so  viel  tausend  T'halern,  welche
für  den  sicheren  Beweis  der  Schutzkraft  der  Vaceination  schon  ländst  ausgesetzt  sei,
sei  bis  heute  noch  nicht  gewonnen  worden.  Nun,  die  Prämie  von  100,000  Franken,  die
der  gewinnen  kann,  der  nachweist,  dass  der  Gletscher-  Aether  nicht  sicher  gegen  Kahlköpfigkeit
  hilft,  ist  auch  noch  zu  haben.  Indess  kann  man  wirklich  ernstlich  damit
etwas  beweisen  wollen  ?

‚  Die  Worte  »die  ganze  Bevölkerung  oder  ein  Theil«  u.  s.  w.  haben  doch  nur  den
Sinn,  dass  es  den  Impf-Aerzten,  den  Sachverständigen,  anheimgestellt  ist,  zu  erwägen:

.  ob  die  Impfnarben  vorhanden  sind;

.  wie  lange  es  her  ist,  dass  der  Betreffende  revaceinirt  worden  und
.  wie  gToss  die  Gefahr  der  Ansteckung  für  die  betreffende  Häusergruppe  zur  Zeit
einer  Blatteın-Epidemie  ist.

Ich  bitte  Sie,  m.  H.,  sich  auch  durch  die  heutige  Schilderung  nicht  abhalten  zu
lassen,  den  Paragr.  anzunehmen.  Wie  sehr  ich  von  dem  Nutzen  der  Revaceination
überzeugt  bin,  mögen  Sie  daraus  entnehmen,  dass  ich  mich  selbst  zehnmal  revaccinirt
habc.  Ich  glaube,  dass  diejenigen,  von  denen  in  der  vorigen  Sitzung  durch  den  H.  Abg.
Reimer  verlangt  wurde,  sie  müssten  sich  nach  Erlass  dieses  Gesetzes  dann  zuerst  selbst
impfen  respektive  revacciniren  lassen,  schon  heute  in  der  Lage  wären,  den  Impf-  und
Revaceinations-Schein  vorzulegen.

‚,  Die,  Schilderung,  die  der  H.  Abg.  von  Krefeld  gemacht  hat  in  Bezug  auf  die
Schwierigkeit  der  Technik  des  Impfens,  kann  eigentlich  doch  nur  bei  denen,  die  noch
van  sesehen  haben,  wie  iberhaupt  gcimpft  wird  ‚  ein  kleines  Gruseln  hervorrufen  ;  diescn

  aber,  dic  das  Verfahren  kennen,  werden  sein  ihr  :  i  -
motfvirte  Uebertreibnng  betrachten  e  Ausführungen  nur  als  eine  un

Hl  SU  zu

Es  wurde  darauf  in  zweiter  Lesung  der  erste  Absatz  des  $.  Id  nach  dem