Rtesolution  des  Reichstages,  betr.  Reichs-Gesundheits-Anit.

kanzler-Aınte  und  bei  vorläufigen  Bespreehungen,  die  im  Bundesrathe  Btattgefunden
haben,  die  Aufgabe  eines  solchen  Reichs-Gesuudheits-Amtes  aufgefasst  ist.

Es  ist  von  vornhcrein  meines  Wissens  gar  kein  Zweifel  gewesen,  dass  einem
solelien  Organe  irgend  welehe  verwaltende  Befugnisse  gar  nielıt  beizulegen  sind;  es
würde  also  auch  sich  nicht  in  der  Lage  befinden,  ein  Netz  von  verwaltenden  Beainten
iiber  das  Reich  auszubreiten  und  dadureh  die  Aktion  der  berufenen  Behörden  der
einzelnen  Staaten  zu  durchkreuzen.  Das,  was  als  ein  Bedürfniss  betont  ist,  welches
zum  Theil  selon  hervorgetreten  ist  und  dessen  dringendes  Hervortreten  für  die  Zukunft
  erwartet  werden  konnte,  war  das,  dass  sowohl  für  Jas  Reichskanzler-Anıt,
als  für  den  Bundesrath  ein  ständiges  berathendes  Organ  geschaffen  wiirde,
welches  einmal  das  Reichskanzler-Amt  in  der  ihm  zugewiesenen  Aufgabe  der  Beaufsichtigung
  der  Ausführung  der  in  den  Kreis  ler  Medizinal-  und  Veterinär-Polizei
fallenden  Massregeln  zu  unterstützen  habe,  welches  ferner  das  Reichskanzler-  Amt
und  den  Bundesrath  zu  unterstützen  habe  bei  der  Vorberathung  legistativer  Massregeln,
  welehes  endlich  als  Zentralstelle  zu  dienen  habe  für  die  medizinische  Statistik.
  Für  die  Statistik  ist  bereits  eine  Zentralstelle  vorhanden  in  dem  statistischen
Amte;  indessen  ist  die  Medizinal-Statistik  vermöge  ihrer  Eigenthimlichkeit  der
Aktion  eines  statistischen  Amtes,  wie  es  das  Reichs-Anmt  ist  und  die  statistischen
Aemter  der  meisten  Einzelstaaten  sind,  dadurch  entzogen,  dass  zı  einer  wirksamen
Bearbeitung  einer  Medizinal-Statistik  Techniker  gehören,  welche  diesen  Organen  in
der  Regel  nicht  zu  Gebote  stehen.  Nun  ist  ja  jetzt  schon  wiederholt  —  ieh  erinnere
nur  an  die  Massregeln  wegen  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Rinderpest  —  das
Bedürfniss  fühlbar  geworden,  in  einzelnen  Fällen  sieh  eines  sachverständigen  medizinischen
  Gutachtens  bedienen  zn  können.  Hat  es  keine  Eile,  handelt  es  sich  um
allgemeine  Verwaltungs-Einrichtungen,  so  hat  das  Reichskanzler-Amt  sich  zu  wenden
  gehabt  an  die  Zentralstellen  der  Bundesstaaten,  namentlich  der  grösseren  Bundesstaaten,,
  und  es  ist  dann,  trotz  der  ganz  in  der  Natur  der  Saehe  liegenden  Verschiedenheit
  der  Ansiehten,  die  hervorgetreten  sind,  doch  immer  möglich  gewesen,
zu  einer  Verständigung  zu  kommen.  War  die  Sache  etwas  eiliger  —  und  wir  haben
solche  Fälle  bei  Ausführung  des  Rinderpest-Gesetzes  wiederholt  gehabt,  —  dann
war  für  das  Reichskanzler-Amt,  welches  selbst  von  der  technischen  Seite  der  Sache
nichts  versteht,  nichts  anders  übrig  geblieben,  als  die  Güte  des  Kgl.  Preuss.  H.  Kultus-Ministers
  in  Anspruch  zu  nehmen,  der  seinerseits  wieder  auf  die  Preuss.  Deputation
  des  Medizinalwesens  oder  auf  das  Lehrer-Kollegium  der  Thierarznei-Sclhule
rekwrirte,  und  auf  diese  Weise  hat  sich  das  Reiehskanzler-Amt  schliesslich  seine
technischen  Antoritäten  verschafft.

Es  wird  an  sich  möglich  sein,  auf  diesem  Wege  aueh  fernerhin  weiter  zu  gehen  ;
indessen  wenn  sich  der  Kreis  der  Reichs-Gesetzgebung  für  die  Medizinal-  und  Veterinär-Polizei
  erweitert,  so  tritt,  wie  ich  glaube,  doch  auch  mehr  das  Bedürfniss  hervor,
dass  die  technische  Berathung  des  Reichskanzler-  Amtes  in  diesen  Dingen  von  einem
Reichs-Organe  ausgeht,  in  welchem  auch  die  praktischen  Erfahrungen  nicht  bloss
des  Preuss.  Staates  und  der  Preuss.  Medizinal-Behörden  vertreten  sind.  In  diesem
Sinn,  wie  gesagt,  ist  bei  den  bisherigen  vorbereitenden  Schritten  für  die  Sache  die
Anfgabe  eines  Reichs-Gesundheits-  Amtes  aufgefasst  worden.  Wenn  bisher  ein
eigentlieh  entseheidender  Besehluss  darüber  noch  nicht  gefasst  ist,  so  lag  dies  in  der
That  darin,  dass  ein  ganz  besonders  eminenter  Grund  des  Bedirfnisses  noch  nicht
hervorgetreten  ist,  und  man  sich  deshalb  im  Bundesratlie  zunächst  darauf  beschränkte,
  die  Medizinal-Statistik  vorbereitend  in  die  Hand  zu  nehmen  und  von  dem
Ergebnisse  dieser  Vorbereitung  die  weitere  Besehlussnahme  itber  die  Einrichtung  des
hier  in  Rede  stehenden  Organs  abhängig  zu  machen.«  (Sten.  Ber.,  S.  270.)