Vereins  für  Allgemeine  Heilkunde.  09

‘s  schliessen,  dass  dieser  Autor  den  Impfzwang  bei  urtheilsfähigen  Erwachsenen  für
Mohl  j  ehtfertigt  halte.  Allein  —  abgesehen  davon,  dass  wirklich  urtheilsfähige  d.  h.
gebildete  Erwachsene  es  gar  nicht  erst  auf  cinen  Zwang  ankommen  uassen  »  en  en  nn  mac  t
jener  Autor  seinc  Einschränkungen  von  der  zweiten  1  cdingung  abhängig,  \{  ass  »  ür  N  ie
mand,  als  für  den  Nichtgeimpften  ein  Nachtheil  entstünde.«  Auch  erkennt  ]  ohl  ausdrücklich
  den  Revaccinations-Zwang  für  Erwachsene  als  zulässig  und  gerechtfertigt  an  »beil  ‚der
Gefahr  einer  Fpidemie.«  Es  ist  aber  doch  gewiss  zweckmässiger,  eine  Epidemie  gar  nicht
erst  entstehen  zu  lassen,  als  sie  nach  ihrem  Ausbruche  mit  einer  Massregel  zu  bekämpfen,
die  für  die  bereits  Eıgriffenen  zu  spät  kommt,  bei  der  grossen  Masse  der  noch  Gefährdeten
aber  auf  einmal  unmöglich  prompt  und  gewissenhaft  durchgeführt  werden  kann.  Endlich
ist  darauf  hinzuweisen,  dass  ja  die  Deutschen  Staaten  beim  Milit  är  schon  seit  Jahren
die  zwangsweise  Revaceination  eingeführt  haben  und  dass  nicht  einzusehen  ist,  warum
hinsichtlich  des  Schutzes  der  Gesundheit  die  Zivil-Bevölkerung  nicht  ebenso  fürsorglich
behandelt  werden  sollte,  wie  der  Soldatenstand,  bei  dem  sich  die  Massregel  so  bewährt  hat.

In  der  'That  dürfte  unter  ärztlichen  Sachverständigen  kaum  mehr  ein  Streit  darüber
bestehen,  dass  der  allgemeine  Revaceinations-Zwang  nothwendig,  dass  er  ganz  unentbehrlich
  ist,  wenn  man  die  Wohltat  des  Impfwesens  vervollständigen  will.  Desto  zweifelhafter
kann  man  über  die  Ausführbarkeit  desselben  und  über  das  für  die  etwaige  Ausführung
am  passendsten  zu  wählende  Lebensalter  sein.  Beide  Fragen  hängen  mit  einander
enge  zusammen.  ı

Die  Statistik  über  die  Häufigkeit  und  Tödtlichkeit  der  Pockenfälle  in  den  einzelnen
Lebens-Abschnitten  ergiebt  zwar  für  die  verschiedenen  Länder  und  Orte  im  Allgemeinen
sehr  abweichende  Resultate,  da  dieselben  durch  die  sehr  verschiedene  Handhabung  der
Impfung  sichtlich  beeinflusst  werden.  Aber  in  dem  einen  Punkte  stimmen  alle  statistischen
Erhebungen  überein,  dass  in  dem  Zeitraume  von  der  ersten  Kindheit  bis  zum  15.  Lebensjahre
  die  wenigsten  tödtlich  ablaufenden  Pockenfälle  vorkommen,  während  ihre  Zahl  in  der
Periode  vom  I5ten—20sten  und  noch  mehr  vom  20sten—25sten  Lebensjahre  ın  rascher
Steigerung  begriffen  ist.

Hieraus  erhellt,  dass  die  Schutzkraft  der  ersten  Impfung  bis  gegen  das  15te  Jahr  vorhält,
  dann  aber  stetig  abnimmt.  Demnach  würde  das  Quinquennium  zwischen  15
und  20  Jahren  theoretisch  als  der  geeignetste  Lebens-Abschnitt  für  die  allgenıeine
Revaccination  erscheinen.  Nähme  man  sie  später  vor,  so  würden  die  nicht  revaccinirten
Individuen  bis  dahin  schon  in  nicht  unerheblichem  Grade  der  Gefahr  der  Ansteckung  ausgesetzt
  sein.  Eine  frühere  Revaccination  aber  liefert  erfahrungsgemäss  einen  grösseren
Prozentsatz  nur  modifizirter  oder  ganz  negativer  Erfolge  und  damit  eine  geringere  Garantie
für  die  wirksame  Erneuerung  des  Schutzes.  Die  Statistik  liefert  zwar  auch  hier  wieder
nur  einen  schwankenden  Anhalt,  da  bei  Revaccinirten  zwischen  der  völlig  normalen  Vaccine-Pustel
  und  der  einfach  entzündlichen  Pustel  und  Papel  so  stufenweise  Uebergänge
liegen,  dass  die  Grenze  zwischen  mit  und  ohne  Erfolg  Revaccinirten  eine  ganz  willkürliche
wird  und  in  der  That  von  den  verschiedenen  Statistikern  auch  in  ganz  verschiedenem  Sinne
festgestellt  worden  ist.  Vergleicht  man  jedoch  im  Allgemeinen  die  Resultate  der  Revaccination
  beiRekruten  mit  den  beiSchulkindern  erlangten,  so  wird  man  obigen  Satz
bestätigt  finden.

Allein  unserer  wissenschaftlichen  Ueberzeugung,  dass  die  Jahre  zwischen  15  und  20
die  für  die  Revaccination  passendsten  sein  würden,  stehen  schwerwiegende  Bedenken  über
die  Durchführbarkeit  einer  solchen  allgemeinen  Massregel  in  diesem  Lebensalter
gegenüber.  Vor  allen  Dingen  ist  die  Beweglichkeit  der  Bevölkerung  alsdann  bereits  eine
sehr  grosse  geworden,  ja  vielleicht  die  allergrösste,  da  später  schon  wieder  so  Manche  sesshaft
  werden.  Gerade  jene  jungen  leute  aber  sind  einerseits  schon  grossentheils  in  irgend
einen  Lebensberuf  cingetreten,  andererseits  aber  noch  nicht  so  durch  denselben  sebunden
und  fixirt,  dass  sie  nicht  inncrhalb  der  nothwendig  zu  gönnenden  jahrelangen  Frist  ihren
Wohnort  verlassen,  ja  selbst  mehrfach  wechseln  sollten.  Es  erscheint  uns  demnach  ungemein
  schwierig,  der  Bevölkerung  Behufs  allgemeiner  und  sicherer  Durchführung  der  Revaccination
  gerade  in  diesem  Lebensalter,  so  zu  sagen,  habhaft  zu  werden.

Dazu  kommt  noch,  dass  besonders  bei  dem  roheren  ‘Theile  der  Bevölkerung  eine
Trennung  der  Geschlechter  bei  den  Impf-Terminen  unerlässlich  sein  würde,  wenn  man
nicht  zu  allerlei  Unfug  Veranlassung  bieten  will.  Man  müsste  also  für  Jünglinge  und
Mädchen  besondere  Impf-Termine  ansetzen  oder  mindestens  zwei  getrennte  Lokale  zur
Verfügung  haben.  Es  leuchtet  ein,  wie  sehr  auch  dies  Erforderniss  die  Schwicrigkeiten
dler  allgemeinen  Revaccination  vermehren  würde.

Diesen  Bedenken  gegenüber  haben  wir  es  für  zweckmässig  erachtet,  lieber  die  letzten
Jahre  des  vorhergehenden  Quinquenniums  für  die  Revaccination  in  V  orschlag  zu  bringen,
weil  sie  das  Ende  des  schulpflichtigen  Alters  bilden,  man  also  die  Jugend  in  dieser
Zeit  noch  beisammen  und  unter  leichterer  Kontrole  und  Disziplin  hat.  Büsst  man  dabei
auch  an  Intensität  der  Wirkung  ctwas  ein,  so  glauben  wir  auf  der  andern  Seite  durch  die