88  ILınpf-Gesetz.  Ausfihrungs-Gesetze.

gierung  dies  zu  thun,  so  wird  sic  den  Landrath  und  Jen  Kreis-Plysikus
mit  der  Abgrenzung  der  Kreise  und  Ernennung  der  Impf-Aerzte  beauftragen;
  hat  der  Kreis  es  zu  thun,  so  werden  die  Kreis-Ausschüsse
wiederum  den  Landrath  mit  der  Ausführung  betrauen.  Daneben  verbleibt
  der  Regierung  ungeschmälert  das  Ober-Aufsichtsrecht,  für  welches
durch  die  Art  und  Weise,  wie  die  Impflisten  geführt  werden,  ferner
durch  den  immer  zu  Gebote  stehenden  Vergleich  der  zu  impfenden  und
und  der  wirklich  mit  Erfolg  geimpften  Kinder  eine  wirksame  Kontrole
gegeben  ist.  (Dr.  Löwe;  s.  stenogr.  Bericht  des  Abgeordnetenhauses
vom  5.  April  1875.)

In  der  Kommissions-Berathung  des  Hcrrenhauses  wurde  die
Regierungs-Vorlage  auch  redaktionell  dahin  gcändert,  dass  die  näheren
Bestimmungen  über  das,  was  die  Kreise,  bezw.  Gemeinden,  als  Kosten
tragen  sollen,  in  einem  Paragraphen  zusammengefasst  wurde.  Dass  zu
diesen  Kosten  nicht  auch  die  der  Impf-Institute*)  gerechnet  werden
können,  folgt  aus  der  Natur  dieser  Anstalten  als  Staats-Anstalten.  Als
von  der  einzelnen  Gcmeinde  zu  tragende  Lasten  wurden  mit  der  Regierungs-Vorlage
  übereinstimmend  die  Bereitstellung  geeigneter  Lokale
für  die  Impf-  Termine,  sowie  die  Gewährung  der  bei  diesen  erforderlichen
  Schreibhülfe  für  den  Impf-Arzt  anerkannt.  Dagegen  erachtete
die  Kommission  es  nicht  für  rathsam,  wie  der  Regierungs-  Entwurf
verlangt,  spezielle  Bestimmuugen  über  die  Remuneration  der  Impf-Aerzte
zu  treffen.  Sie  hielt  dafür,  dass  durch  solche  Bestimmungen,  namentlich
durch  die  betreffende  Spezialisirung  des  Entwurfs,  einerseits  vielfache
Differenzen  und  Schreibereien  hervorgerufen,  andererseits  aber  die  Lasten
der  Kreise  erheblich  gesteigert  werden  würden,  während  die  Remuneration
  der  Impf-Aerzte  bei  deren  Anstellung  ohne  Schwierigkeiten  zu
beiderseitiger  Befriedigung  leicht  würde  geregelt  werden  können:  sollte
wider  Verhoffen  dies  nicht  zu  erlangen  sein,  so  würde  eine  gerechte
Ausgleichung  durch  die  Regierung  sich  erreichen  lassen.

In  der  Debatte  wurden  diese  Gründe  damit  unterstützt,  dass  die
Kosten  für  die  Kreise  so  gering  als  möglich  sein  sollten,  und  das  könne
man  nur  dadurch  erreichen,  dass  die  Kreise  mit  den  Aerzten  über  die

*)  In  der  General-Debatte  äusserte  sieh  Abg.  Löwe  über  die  Impf-Institute:

„Dieselben  haben  in  gewöhnliehen  Zeiten,  wie  in  den  Zeiten  einer  ausbrechenden
Epidemie,  für  hinreiehenden  Impfstoff  zu  sorgen,  und  zwar  uieht  blos  für  den  Impfstoff
  an  sieh,  sondern  für  einen  guten  Impfstoff,  und  dass  dieser  gnte  Impfstofl  nur
dadureh  erlangt  werden  kann,  wenn  man  ihn  zeitweise  erneuert,  d,  h.  wenn  man  zeitweise
  wieder  auf  die  eigentliehen  Kuhpocken  zurückkehrt.  Das  hat  aueh  die  Regierung
  früher  bei  uns  hier  im  Auge  gehabt  und  hat  Prämien  ausgesetzt,  ım  an  den
Poceken  erkrankte  Kühe  heranzuziehen  und  von  ihnen  den  Stoff  zu  entnehmen.  Nun
hat  aber  die  Erfahrung  gelehrt,  dass  der  beste  Weg  der  ist,  gesunde  Kühe  zu  impfen
nnd  von  diesen  geimpften  Kühen  die  Kuhpocken-Lympfe  abzunehmen,  um  sie  dann
zum  Weiterimpfen  zu  verbreiten.  Wenn  man  das  aber  ausführen  will,  muss  mau
wenigstens  bei  einigen  Impf-Instituten  Ställe  haben,  mnss  man  Warter  haben  und
Kühe  kaufen,  die  man  ja  wieder  verkanft,  wo  aber  dann  kleine  Verluste  vorkommen
werden,  Wie  die  Regierung  diese  Zentral-Impf-Institnte  für  die  versehiedenen  Provinzen
  mit  der  kleinen  Summe  von  nicht  ganz  10,000  Mark,  die  sie  in  dem  Budget
ssefordert  hat,  einrichten  will,  ist  mir  unverständlieh.  Jch  will  ja  nicht  kritisiren,  so
lange  ieh  nieht  sche,  was  geleistet  wird,  aber  ich  maehe  hente  sehon  daranf  anfmerksum,
  dass  ieh  nieht  begreife,  wie  die  Regierung  mit  diesem  Gelde  auskommen  will,
und  dass  sie  eine  schwere  Verantwortlichkeit  anf  sieh  ladet,  wenn  sie  den  Theil  des
Gesetzes,  dessen  Ausführung  ihr  ganz  allein  überlassen  bleibt,  nieht  zur  Ausführung
bringt  im  Geiste  des  Gesetzes.“