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Auslührungs-Bestimmungen  der  Einzeln-Staaten,

5.  In  Sachsen  (Königreich).

A.  Es  bestehen  6  Lymph-Regenerations-Anstalten  und  zwar:

1.  im  Kammergut  Pillnitz  unter  Bezirks-  Arzt  Dr.  Lehmann  in
Dresden,

2.  im  Rittergut  Pommeritz  bei  Bautzen  unter  Bezirks-  Arzt  Dr.
Wengler  in  Bautzen,

3.  im  Rittergut  Imnitz  bei  Zwickau  unter  Bezirks-  Arzt  Dr.  Sie  gel
in  Leipzig,

4.  im  Rittergut  Gepülzig  bei  Rochlitz  unter  Bezirks-Arzt  Dr.  Leonhard
  in  Mittweida,

9.  im  Kammergut  $achsenburg  bei  Fraukenberg  unter  Bezirks-Arzt
Dr.  Fickert  in  Frankenburg,

6.  im  Rittergut  Planitz  bei  Zwickau  unter  Medizinal-Rath  Dr.
Rascher  in  Zwickau.

B.  6  Lymph-Versendungs-Anstalten  mit  städtischen  Impf-Instituten
verbunden;  die  betreffenden  Impf-Aerzte  sind  zugleich  Vorstände  der
Anstalten:

I.  Dr.  Chalybaeus  in  Dresden,

2.  Medizinal-Rath  Dr.  Sonnenkalb  in  Leipzig,
3.  Bezirks-Arzt  Dr.  Wengler  in  Bautzen,

4.  Dr.  Schilling  in  Chemnitz,

5.  Dr.  G@eipel  in  Zwickau,

6.  Dr.  Wagner  in  Plauen.

4.  In  Württemberg.

In  Stuttgart:  Zentral-Impf-Anstalt,  Impf-Arzt  Dr.  Wiedermann.

5.  In  Baden.

a)  In  Mannheim:  Impf-Arzt  Dr.  Stephani,  Bezirks-Arzt.
b)  In  Freiburg  i.  B.:  Impf-Arzt  Dr.  Merz,  Assistenz-  Arzt.
c)  In  Markdorf  am  Bodeusee:  Impf-Arzt  Dr.  Luschka,  Medizinal-Rath.

6.  In  Hessen.

In  Darmstadt:  Vorstaud  des  Impf-Instituts  Dr.  Pfeiffer,  Ober-Medizinal-Rath,


7  u.  S.  Im  Grossherzogthum  Sachsen:

®.

18.

11.

Impf-Institut  in  Weimar  auch  für  Gotha:  Impf-Arzt  Dr.  L.  Pfeiffer.
Assistent  Ober-Wundarzt  Schwalbe.

(Es  wird  meist  nur  Kuhpocken-Lymphe  [durch  Rück-Impfung  auf  Kühe
allwöchentlich  1-  2mal  frisch  erzeugt]  zum  Animpfen  an  die  Impf-  Aerzte
verschickt,  pro  Portion  75  Pfg.  Bei  Fehlimpfungen  unentgeltlicher  Ersatz,
Das  Institut  bekommt  vom  Staat  Weimar  75  Mark,  vom  Staat  Gotha
75  Mark  pro  Jahr).

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Impf-Institut  in  Braunschweig:  Dirigent:  Der  Stadt-Physikus.

Im  Herzogthum  Anhalt  sind  die  Bezirks-Impf-Aerzte  verbunden,  unentgeltlich
  Schutzpocken-Lymphe  au  die  öffentlichen  Impf-Aerzte  des  Kreises
auf  Verlangen  abzugeben.  Eine  Erstattung  von  Kosten  für  gelieferte
Lymphe  Seitens  der  Aerzte  oder  Gemeinden  findet  nicht  mehr  statt  und
sind  die  hiermit  in  Widerspruch  stehenden  Bestimmungen  im  S.  12  des
Anhaltischen  Gesetzes  vom  24.  Dezember  1872  und  in  $.  26  der  Minister.-Verordnung
  vom  24.  März  1873  aufgehoben.  .
Die  in  Rede  stehenden  Kosten  werden  auf  die  Staatskasse  übernommen
  und  sind  von  den  Bezirks-Impf-Aerzten  alljährlich  zu  liquidiren.

Fürstentlium  Reuss  jüngerer  Linie.  Minist.-Bekanntmachnng  vom
12.  April  1875,  Gesetz-Samınlung  No.  383.

„In  Bezug  auf  die  Einrichtung  von  Impf-Instituten  zur  Beschaffung

und  Erzeugung  von  Schutzpocken-Lymphe  bleibt  die  Anordnung  des

Bundesrathes  (8.  9  des  Impf-  Gesetzes)  zu  erwarten.  Bis  dies  geschehen