125  Technik  der  Impfung.

den  Impfarzt  stellt  sich  diese  Angelegenheit  aber  anders,  da  hei  12jährigren
Kindern,  die  mit  Erfolg  im  ersten  Lebensjahre  geimpft  sind,  die  Revaceination
höchst  selten  vollkommene  Blatteru  hervurbringen  wird.  Wann  kaun  der
Impf-Arzt  sagen,  dass  durch  die  Revaceination  der  gesetzlichen  Pflicht  genügt
sci?  Zur  Beantwortung  dieser  Frage  mögen  folgende  Sätze  Reiter’;  dienen:

1)  Da  wir  mit  aller  Bestimmtheit  wissen,  dass  der  Impfstoff  immer  die  müelie
entwickelte  Form,  nemlich  die  Blatter  hervorbrings,  wenn  Anlage  Iieraı  von
handen  ‚Ist,  so  müssen  alle  niederen  Formen,  als  das  Stippchen  mit  Erytlem
das  Knötchen  etc.  als  solche  angeselien  werden,  welche  der  gesetzlichen  Pflicht
der  Revaccination  genügen.  Wenn  der  Impf-Arzt  deshalb  aın  Kontrolltage  auch
nur  eine  verblassende  Röthe  oder  ein  sich  zurückbildendes  Knötchen  sieht.  so
ist  er  berechtigt,  den  Impfschein  in  dieser  Richtung  auszustellen.

2)  Da  bei  den  zu  Revaccinirenden  gewöhnlich  tleils  wegen  der  vorhergegangenen
Vaccination,  theils  wegen  spröderer  Haut  eine  geringere  Empfänglichkeit  für  die
Wirkung  des  Impfstoffs  stattfindet,  so  soll  die  Revaceination  mit  lebendigem
Stoffe  von  Arm  zu  Arm  vorgenommen  werden  und  wo  möglich  von  Vacecinen:
von  Revaccinen,  wenn  sie  schön  entwickelt  sind,  kann  er  auch  verwendet  werden

3)  Da  todter  Stoff  von  Vaccinen  immer  unsicher  wirkt,  so  soll  jede  mit  selbem
ohne  Erfolg  ausgeführte  Revaccination  mit  Stoff  von  Arm  zu  Arm  wiederholt
werden,  weil  sonst  mit  todtem  Stoff  ohne  Erfolg  Revaccinirte  von  den  Blattern,
gegen  die  sie  sich  geschützt  glauben,  ergriffen  werden  können.

4)  Da  der  todte  originäre  Kuhpockenstoff  und  der  mit  Glyzerin  verdünnte  noch
viel  unsicherer  wirken  als  todter  Vaccinestoff,  so  soll  er  nur  im  äussersten
Nothfall  unter  der  Vorsicht  der  Nachimpfung  im  Misserfolge  verwendet  werden.

5)  Da  bei  Revaccinationen  mit  Erfolg  beständig  Achselschmerz  sich  einstellt,  so
soll  man  nur  auf  einem  Arme,  dem  linken,  revacciniren,  da  der  rechte  daun  zur
gewöhnlichen  Beschäftigung  frei  bleibt.

6)  Da  mehrere  Kuhpocken  einen  sicheren  Schutz  gegen  die  Gefahr  der  Menschenblattern
  gewähren  als  wenigere,  und  überdies  bei  der  Revaceination  öfters  einige
.  Revaccinen  ausbleiben  oder  sich  schwächer  entwickeln,  30  sollen  8  Schnittchen  am
Oberarm  gemacht  und  bei  allenfalsiger  Stoffabnahme  3  Blattern  unberührt  bleiben.

7)  Da  sich  zu  den  entwickelten  Revaccinen  Fieber  gesellt,  so  müssen  von  der
Zeit  an,  als  sich  Achselschmerz  zeigt,  alle  aufregenden  Geschäfte  vermieden  und
Ruhe  empfohlen  werden.  Bei  bestehendem  Fieber  soll  nicht  revaccinirt  werden.

8)  Deshalb  dürfen  auch  sensible  Mädcheu,  wenn  sie  schon  menstruirt  sind,  nur
8  Tage  nach  der  Periode  oder  14  Tage  vor  derselben  revaccinirt  werden,  damit
das  Revaccinations-Fieber  nicht  störend  auf  den  Monatsfluss  wirke.

9)  Da  überdies  wie  bei  jeder  exarthematischen  Kranklıeit  das  Hautsystem  besonders
angesprochen  wird,  so  müssen  die  Schulkinder,  wenn  wegen  Blattern  Ausbruchs
eine  ausserordentliche  Revaccination  zur  Winterszeit  oder  bei  heftigen  kalten
Winden  vorgenommen  wird,  vom  Schulbesuch  dispensirt  werden,  wenn  sie  von
der  Schule  weit  entfernt  wohnen.

10)  Da  der  Impfrothlauf  nicht  nur  verimpfbar,  sondern  auch  sehr  bösartig  ist,  so
muss  die  Revaccination  gleich  unterbrochen  werden,  wenn  er  sich  zeigt.

11)  Da  die  Revaccination  von  dem  Augenblick  an,  wo  sie  gemacht  wird,  nicht
schon  einen  Ausbruch  der  Menschenblattern  unmöglich  macht,  was  aber  viele
Revaccinirte  glauben,  so  müssen  diese  belehrt  werden,  dass,  wenn  sie  bereits
schon  angesteckt  sein  sollten,  die  Blattern  jedenfalls  noch  ausbrechen  würden
und  dass  sie  auch  innerhalb  9  Tagen,  vom  Zeitpunkt  der  Revaccination  an
gerechnet,  noch  jede  Ansteckungsgefahr  vermeiden  müssten,  weil  sie  innerhalb
dieser  Zeit  noclı  angesteckt  werden  könnten.  Ist  die  Ansteckung  ‚schon  vor
der  Revaccination  oder  zu  gleicher  Zeit  geschehen,  so  können  die  Blattern  so
bösartig  werden,  als  wäre  nicht  revaccinirt  worden,  und  kommt  dann  der  eigenthümliche
  Fall  vor,  dass  die  geimpften  Kuhblattern,  die  dann  den  Menschenblattern
  ganz  älınlich  sehen,  sich  mit  einem  rothen  Hof  nicht  mehr  umgeben.
Eintsteht  die  Ansteckung  so  spät  nach  der  Revaceinafion,  dass  sich  der  rotlıe
Hof  der  Revaceinen  voll  entwickelu  kann,  so  werden  die  Alenschenblattern  in
der  Regel  sehr  modifizirt.  Vor  einen  Ausbruch  solcher  modißzirten  Blattern
ist  man  aber  erst  2  mal  24  Stunden  nach  der  Revaceination  gesichert,  weil
die  Ansteckung  am  neunten  T'age  nach  der  Impfung  noclı  möglich  ist  und  die
‚Blattern  ein  Incubations-Stadium  haben,  das  bis  zu  32  Tagen  dauern  kann,