— 47 — nun den Gnädigsten Befehlen nach Vermögen Genüge zu leisten, es mir angelegen sein lassen, mir hierüber die von mir angebrachten Rügen sattsames Zeugnis abgeben, wodurch ich aber bei hiesiger Stadt und Bürgerschaft nicht als Verachtung, Verdruß und Feindschaft mir und meinen Kindern auf den Hals gezogen und zeitlebens nicht auswetzen werde, gegenwärtig ich aber nur zum Spott und Gelächter der Stadt herumgehe, und solches theils selber mit anhören muß, wie denn z. B. am Tage Mariä Heimsuchung Abends nach 8 Uhr J. G. Fuchs, Meister und Posamentier, vor J. Schmidts Haustür laut erzählte: Ich bin itzo in Dresden gewesen, da geht Alles noch wic vor mit Flatterhauben, alle Schuhmacher und Schneider gehen so, desgleichen in Leipzig und Prag und Wien; auch hier in Annaberg ist kein Raths Gebot, sondern nur der Rathsherren Weiber ihr Gebot, sie gönnen Niemand Anderem nichts. “ III. Geburt und Taufe. 1. Die Gehurt. (Hierzu vgl. Dr. H. Ploß, das Weib in der Natur= und Völkerkunde. Mo.1! 272 ff. M. 185 ff.). Die Schwangerschaft. Nach weithin verbreitetem Aberglauben übt das Verhalten der Mutter vor der Geburt einen Einfluß auf die körperlichen und geistigen Eigenschaften des Kindes aus. Mag sich diese Vorstellung in gewissen Fällen mit wirklichen Tatsachen berühren, so ist doch hier die Einbildungskraft sicher viel zu weit gegangen; denn wollte einer alle Aberglauben, die sich auf das Verhalten der hoffnungs- vollen Frau vereinigen, zusammenfassen, so würde sich vermutlich ergeben, daß eine Frau in dieser Zeit überhaupt nichts tun dürfte, ohne daß ihr Kind irgendwelche Folgen davon verspürte. Die hoffende Frau darf nicht auf Eierschalen treten, sonst trägt sie nicht aus (A. 572°). Stellt sie sich an den heißen Ofen oder trägt heißes Wasser, so wächst die Nachgeburt an (A.), geht sie unter einer Leine hin- durch, so umschlingt die Nabelschnur den Hals des Kindes (A., B. 5727), das Mitesser bekommt (A., B., Gey. 571) oder ein Vielfraß wird (A.), wenn sich die hoffende Frau essend vor den Brotschrank stellt. Bei einem schreckhaften Anblick oder einer unverhofften Nachricht soll die Mutter die Hände falten und von sich halten, damit das Kind kein Mal bekomme (A. 572°). So sagte mir eine Frau, daß ihr nunmehr vierzehnjähriger Sohn noch deutlich die Abdrücke ihrer Finger auf den Oberarmen habe, weil sie sich selbst bei einem Feuer an den Ober- armen gefaßt habe, eine andere Frau, die vor einer Maus erschrak, habe ein Mädchen mit dem Adbzeichen dieses Tieres auf der Stirn geboren. Um sich vorm „Versehen“ zu hüten, sollen Schwangere Ge- sellschaften, Festlichkeiten u. a. meiden (A.). Auch moralische Eigen- schaften können zur Zeit der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht übertragen werden. Ein etwaiger Hang zum Stehlen macht das Kind zum Dieb (v. 572). So auch erbt das Kind die Begierde nach gewissen Speisen (v.).