— 103 — zur guten Sitte. Jetzt stellt man sich zu Beginn des Tanzes in folgender Reihenfolge auf: das junge Paar, die Brautpaare, die beiderseitigen Eltern, die Verwandten des Bräutigams, der Braut und zuletzt die übrigen Gäste. Das junge Paar tanzt im Brautstaat zuerst und allein, dann tanzen alle.. Vor dem Tanze legt die Braut den Schleier ab, und die Person, die ihn überreicht hatte, geht zu allen Gästen, sammelt Geld und überreicht dieses mit samt dem Schleier der Braut (vereinzelt in A.). Beim Einsammeln des Geldes, das die damit Beschenkte sich besonders aufhebt, reißt jeder Gast ein Stück vom Schleier als Andenken ab (A.). Nach der Kranzabnahme wird mitunter die „Lichterpolonaise“ getanzt, woran nur Frauen und Kinder teilnehmen. Voran schreiten die Braut- jungfern, ihnen folgen die verheirateten Frauen und zuletzt die Kinder, alle mit Lichtern in der einen, mit Gegenständen in die Wirtschaft, wie Kaffee, Reis, Mehl u. ä. in der anderen Hand. Nach dem Umzuge im Saal gehen die Teilnehmerinnen einzeln zu dem jungen Paar und legen die Gaben vor die Füße der jungen Frau. Der junge Ehemann legt zu- letzt die Geschenke in einen Korb und überreicht diesen seiner jungen Gattin (A.). Die Brautnacht. Verbreitet ist der schon aus dem 16. Jahr- hundert erwähnte Glaube, daß, wer von beiden in der Brautnacht zu- erst einschläft, zuerst stirbt (313). Die gleiche Bedeutung gilt: wer von beiden zuerst das Brautbett besteigt (Gey. 313. 5697"), — doch soll auch dieser Teil den anderen überleben (Ra.) —, am andern Morgen zuerst spricht (Wo., H.), zuerst Gevatter steht (A.). Hängt oder legt die Braut ihre Kleider auf die des Mannes, so erlangt sie die Herrschaft in der Ehe (v. 5675). Dasselbe gilt aber auch umgekehrt. Bei der Herrichtung des Brautbettes dürfen die Kissen nicht geklopft, sondern nur gestrichen werden, sonst bekommt der Mann die Oberhand (He., M., Sch. 5687) und die Frau Schläge (A., Th. 568). Ins Brautbett steckt man Geld, damit die Ehe glücklich werde (A.). Die Betten dürfen mit ihren Fuß- enden nicht nach dem Friedhof oder der Haustür zeigen, wenn nicht baldiger Tod die Ehe lösen soll (A., B., Sch., Nd.), was auch geschieht, wenn das Brautbett noch nicht fertig ist, die junge Frau daran ändert (Gey.). Neckische und übermütige Gäste bereiten dem jungen Paar für die erste Nacht allerhand Verlegenheiten. Man lockert die Bettstelle, so daß die Brautleute gelegentlich durchbrechen, hängt Klingeln an die Matratze, setzt ein Waschbecken ins Bett, näht Ober= und Unterbett zusammen u. a. 3. Der Einzug ins neue Heim. (Vgl. M. 183 ff.) Wie die Hochzeit, so darf auch der Einzug ins neue Heim nur bei zunehmendem, bei Voll= oder Neumond geschehen (v.). Mit Vor- liebe zieht man Donnerstag, Sonnabends und Sonntags ein, höchst ungern Freitags und in der Fastenzeit (v.). Die aus dem Vaterhause scheidende Tochter, wie auch der sonst das Vaterhaus Verlassende ißt daheim noch ein Stück Brot mit Salz, oder man steckt beiden ein Stück davon in die Tasche; denn dieses, vom heimischen Tische mitgenommen,