806 814 20 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens. satze zu den Tschechen und Polen gelangten die polabischen Slawen niemals zu einer die kleinen Stämme zusammen— fassenden größeren politischen Einheit, und blieben auch militärisch auf leicht bewaffnetes Fußvolk beschränkt, das den offenen Kampf mit schwer gerüsteten Gegnern nicht aufnehmen konnte und sich deshalb begnügen mußte, sie durch Rückzug und zerstreute Gefechte zu ermüden, bis sie das Land aus Mangel an Unterhalt wieder räumten. Ihre Religion war ein polytheistischer Naturdienst ohne Tempel (vgl. die beiden Berge der Ober-Lausitz, Czorneboh, d. h. der schwarze, böse Gott, und Bieleboh, der weiße, gute Gott), und ohne einen geschlossenen Priesterstand, dessen Funktionen die Geschlechtsältesten und die Fürsten ausübten. Die deutsche Eroberung 806 — 1089. Eine Abhängigkeit der Polaben und der Tschechen von deutscher Herrschaft stellte zuerst Karl der Große her. Er unterwarf 806 auch die Sorben und machte solchen Eindruck auf die Slawen, daß sein Name als Bezeichnung für den König (Kral) in ihre Sprachen überging. Doch nahm er diese Stämme nicht eigentlich in das fränkische Reich auf, sondern begnügte sich mit Heeresfolge und Tribut, und ließ ihre innern Verhältnisse unberührt. Dieses Verhältnis blieb auch nach seinem Tode 814 im ganzen aufrecht; erst mit der zunehmenden Schwäche der ost- fränkischen Karolinger löste es sich tatsächlich auf. Eine entscheidende Wendung brachte die Entstehung der deutschen Stammesherzogtümer, die das ostfränkische (deutsche) Reich allerdings tatsächlich in fünf geschlossene Stammesstaaten unter erblichen Jürsten auflöste, aber wenigstens den ein- zelnen Stämmen eine kraftvolle, einheitliche Organisation sicherte. In Sachsen und Thüringen begründete der Ludol- finger Otto (verkürzt aus Otbert oder Otfried) der Erlauchte