Die deutsche Eroberung. 21 die herzogliche Gewalt auf den militärischen Oberbefehl in Thüringen, den ihm König Arnulf (f 899) übertragen hatte, und auf seinen ausgedehnten Grundbesitz in Westfalen, um den Harz, in der Goldnen Aue und längs der Elbe. Als sein Sohn Heinrich I. zum deutschen König erhoben wurde (919— 936), behandelte er doch Sachsen stets als sein Hauptland und errichtete, um es gegen die verwüstenden Einfälle der wilden Magyaren (Ungarn, seit 908) zu schirmen, nicht nur, besonders in den östlichen Grenzgebieten nach der Saale und Elbe hin, eine Reihe fester Plätze (Quedlinburg, Merseburg) mit einer stehenden Besatzung aus seinen ringsum angesiedelten Lehnsleuten, sondern aus denselben Elementen auch ein Heer schwerer Panzerreiter. Mit diesem unterwarf er 928/29, um den unaufhörlichen Grenzfehden ein Ende zu machen, die liutizischen Heveller um Brandenburg, die sorbischen Daleminzier um Jana und die Tschechen in Böhmen, legte im Gebiet der Daleminzier die feste Burg Meißen an der Elbe an und brachte von dort aus 932 auch die Milzener zum Gehorsam. Doch erst sein Sohn Otto I. der Große (936—973), der im engsten Bunde mit der Kirche eine neue leistungs- fähige Reichsverfassung begründete und, um sie zu be- festigen, Italien mit der Kaiserkrone erwarb (962), ver- wandelte die Länder der Polaben in wirkliches Reichsgebiet durch die Einrichtung der Markenverfassung und die Stiftung deutscher Bistimer. Während Hermann Billung (seit 953 mit dem Titel eines Herzogs von Sachsen) die OÖstseeländer übernahm, sicherte Markgraf Gero von Magde- burg aus in blutigen Kämpfen (bis 955) die Länder zwischen Elbe und Oder und unterwarf 963 auch noch die bis dahin unabhängigen Lausitzer. Das Sorbenland völlig dieser neuen Ordnung einzufügen, gelang erst nach= der Überwältigung der abtrünnigen Tschechen (950). Nach 919 bis. 936 928 bis 929 932 936 bis 973 962 955 — 50