Die Begründung der Wettinischen Macht. 29 der ersten Klöster der Mark Alt-Zelle bei Nossen. Den Zwist, in den er mit seinem älteren Sohne Albrecht geriet, weil er Meißen gegen den Brauch dem jüngeren Dietrich zuwenden wollte, schlichtete erst das Machtgebot des Kaisers zugunsten Albrechts. Als Albrecht der Stolze (1190 bis 1195) nach fortgesetzten Händeln mit Dietrich kinderlos starb, zog Kaiser Heinrich VI. Meißen als erledigtes Reichs— lehen ein. Erst sein plötzlicher Tod 1197, mit dem die Herrlichkeit der Hohenstaufen ins Grab sank, brachte Dietrich dem Bedrängten (1197— 1221) das Stamm- land zurück. Während der schweren Wirren 1197—1214, bei denen er treu zu den Hohenstaufen hielt, vereinigte er 1210 nach dem Aussterben dreier Nebenlinien Eilenburg und die Lausitz, sowie den Besitz der dort seit 1185 re- gierenden Rochlitzer Linie mit der Mark Meißen, stellte also die Macht Konrads fast unverkürzt wieder her, und behauptete zugleich gegenüber dem aufstrebenden Bürger- tume von Leipzig mit Nachdruck seine landesherrliche Ge- walt 1217 (die drei Zwingburgen, siehe Seite 31). Die größte Ausdehnung gab dem Wettinischen Besitz Dietrichs Sohn von Jutta, der Tochter des Landgrafen Hermann von Thüringen, Heinrich der Erlauchte (Lustris, der Prächtige, 1221—1288), der (geb. 1216) zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter und seines Oheims Ludwigs IV. des Heiligen (1 1227) stand, aber schon 1230 die Regierung selbständig übernahm und 1237 einen Kreuzzug des Deutschen Ritterordens gegen die heid- nischen Preußen rühmlich mitmachte. In seinem Streben, seine Macht nach Osten auszudehnen, gab er in der Lanusitz Guben an der hier schiffbaren Neiße 1235 deutsches Stadt- recht, erwarb am rechten Oderufer Schiedlo als Brückenkopf und gründete weiter abwärts Fürstenberg (um 1250) und das Cistereienserstift Neu-Zelle (1268). Als Mitgift Mar- 1190 bis 1195 1197 bis 1221 1221 bis 1228