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3.  Erzbischof.  Mit  mehreren  Gehilfen  zog  Bonifatius  nun  von  Land  zu  Land
und  suchte,  die  Lehre  Christi  auszubreiten.  Uberall  fielen  die  Götzenbilder,  und
Kirchen  und  Klöster  traten  an  ihre  Stelle.  Auch  das  Kloster  Fulda  ist  von  Bonifatius
  gegründet  worden.  Für  seinen  Eifer  ernannte  ihn  der  Papst  zum  Erzbischof
von  Mainz.

4.  Tod.  Als  74jähriger  Greis  ging  Bonifatius  noch  einmal  zu  den  Friesen,
um  ihnen  das  Evangelium  zu  predigen.  Zum  Pfingstfest  hatte  er  alle  Neubekehrten
zu  sich  eingeladen.  In  einem  Zelte  erwartete  er  sie.  Aber  kaum  graute  der  Tag,  da
erschien  eine  Schar  wilder  Heiden,  die  mit  geschwungener  Keule  auf  das  Zelt  zustürzten.
  Die  Begleiter  des  Bonifatius  griffen  schnell  zu  den  Waffen,  um  das  Haupt
ihres  geliebten  Lehrers  zu  schützen.  Er  aber  rief  ihnen  zu:  „Lasset  ab  vom  Kampfe;
vergeltet  nicht  Böses  mit  Bösem.  Hoffet  auf  den  Herrn,  er  wird  eure  Seele  erretten."
Mit  wildem  Geheul  stürzten  die  Feinde  herein  und  streckten  ihn  und  seine  Begleiter
nieder.  Seine  Leiche  wurde  nach  dem  Kloster  Fulda  gebracht.

7.  Gottesurteile.

1.  Wasserprobe.  Wenn  es  dem  Richter  nicht  gelingen  wollte,  Schuld  oder  Unschuld
  eines  Angeklagten  festzustellen,  so  griff  er  —  besonders  bei  Frauen  und  Sklaven
  —  zum  Gottesurteil.  Man  glaubte  nämlich,  daß  Gott  den  Unschuldigen  in
seinen  Schutz  nehmen  und  zu  dessen  Gunsten  die  Naturgesetze  aufheben  werde.  Das
am  häufigsten  angewandte  Gottesurteil  war  die  Probe  des  heißen  Wassers.  Bei
dieser  wurde  ein  Stein  an  einer  Schnur  in  einen  Kessel  mit  siedendem  Wasser  gehalten.
  Der  Verklagte  mußte  diesen  Stein  mit  bloßen  Armen  herausheben.  Zeigte
der  Arm  nach  drei  Tagen  Brandwunden,  so  war  damit  die  Schuld  bewiesen.

2.  Feuerprobe.  Eine  andere  häufig  angewandte  Probe  war  die  Feuerprobe.
Dabei  mußte  der  Verklagte  über  6,  9  oder  12  glühende  Pflugschare  mit  bloßen  Füßen
hinwegschreiten,  oder  ein  glühendes  Eisen  eine  Strecke  weit  in  der  bloßen  Hand  forttragen.
  Verbrannte  er  sich  dabei,  so  galt  er  für  schuldig  und  hatte  meistens  eine
qualvolle  Todesstrafe  zu  erleiden.

3.  Bahrrecht.  Bei  einem  Morde  wurde  gewöhnlich  das  Bahrrecht  angewandt.
Der  des  Mordes  Verdächtige  mußte  dabei  an  die  auf  einer  Bahre  liegende  Leiche
herantreten  und  mit  der  Hand  einigemal  die  Wunden  des  Erschlagenen  berühren.
Fingen  hierbei  die  Wunden  an  zu  bluten  oder  zeigte  sich  Schaum  vor  dem  Munde
des  Toten,  so  galt  der  Angeklagte  für  schuldig.

8.  Karl  der  Große.  768—814.

1.  Bedeutung.  Unter  den  Fürsten  des  Frankenlandes  nimmt  Karl  d.  Gr.,
Pipins  des  Kurzen  Sohn,  die  hervorragendste  Stelle  ein.  Sein  Ziel  war,  alle
deutschen  Stämme  zu  einem  Reiche  zu  vereinigen  und  in  diesem  Reiche  die  christliche
Kirche  zur  Herrschaft  zu  bringen.  Zu  seiner  Zeit  waren  es  von  allen  deutschen
Völkern  nur  noch  die  Sachsen,  die  als  Heiden  in  alter  Selbständigkeit  fortlebten.  Als
seine  Hauptaufgabe  betrachtete  er  es  daher,  dieses  Land  seinem  Reiche  einzuverleiben
und  die  Bewohner  für  das  Christentum  zu  gewinnen.  —  In  seiner  Gesinnung  war
Karl  durch  und  durch  deutsch,  und  daher  lebt  er  in  Sagen  und  Liedern  als  ein  echt
deutscher  Mann  fort.

2.  Karls  Person  und  rastlose  Thätigkeit.  Karl  der  Große  war  von  stattlich
hoher  Gestalt.  Er  maf  sieben  seiner  Fußlängen  und  besaß  eine  riesenhafte  Stärke.
Feine,  ausländische  Kleidung  mochte  er  nicht  leiden.  Am  liebsten  ging  er  in  Kleidern,
die  ihm  seine  Gemahlin  oder  seine  Töchter  gesponnen  und  gewoben  hatten.  Nur  bei