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dienste  teilzunehmen.  Nur  am  Eingange  der  Kirche  durften  sie,  mit  einem  Büßer—
gewande  angethan,  stehen  und  die  Fürbitte  der  Vorübergehenden  anflehen.  Solche
Bußübungen  dauerten  oft  Monate,  ja,  jahrelang.  Zeigte  der  Büßer  aufrichtige
Reue,  so  wurde  die  Strafe  zuweilen  abgekürzt  oder  gemildert,  indem  die  Bußübung
in  gute  Werke  verwandelt  wurde.  Dieser  Ablaß  geschah  durch  den  Bischof.
Anfangs  kam  ein  solcher  Ablaß  seltener,  später  häufiger  vor.  Wer  solchen  Ablaß
begehrte,  der  mußte  sich  den  Bußübungen  nicht  nur  mit  Eifer  hingeben,  sondern
er  zahlte  gewöhnlich  auch  noch  eine  freiwillige  Geldsumme  zu  frommen  Zwecken,
z.  B.  zum  Bau  einer  Kirche.  Für  den  Ablaß  wurde  später  ein  besonderer  Zettel
ausgestellt,  der  Ablaßzettel.  Manche  hatten  aber  eine  ganz  irrige  Meinung  von
dem  Ablaß.  Sie  glaubten  nämlich,  durch  die  eingelösten  Ablaßzettel  sei  nicht  nur
die  Bußübung,  sondern  die  Sündenschuld  selbst  erlassen.

2.  Johann  Tetzel.  Im  Anfange  des  16.  Jahrhunderts  schrieb  Papst
Leo  X.  einen  vollkommenen  Ablaß  aus.  Dieser  war  für  alle  Glieder  der  Kirche
bestimmt,  die  nach  würdiger  Beichte  und  Kommunion  eine  ihren  Kräften  entsprechende
  Gabe  zur  Vollendung  der  prächtigen  Peterskirche  in  Rom  beisteuerten.
Mit  der  Verkündigung  des  Ablasses  im  nördlichen  Deutschland  beaustragte  der
Erzbischof  von  Mainz  die  Dominikaner-Mönche.  An  ihrer  Spitze  stand  Johann
Tetzel.  Dieser  erhielt  den  Auftrag,  den  Ablaß  in  Sachsen  zu  verkünden.

3.  Martin  Luther.  Tetzel  kam  auch  in  die  Nähe  von  Wittenberg.  In
dieser  Stadt  lebte  um  diese  Zeit  der  Augustiner-Mönch  Martin  Luther.  Er  war
1483  zu  Eisleben  geboren.  Sein  Vater  war  Bergmann.  Am  31.  Oktober
1517  schlug  Luther  95  Thesen  an  die  Thür  der  Schloßkirche  in  Wittenberg,
in  denen  er  die  Lehre  vom  Ablaß  verwarf.  Als  der  Papst  davon  hörte,  ließ
er  ihn  zum  Widerruf  auffordern.  Da  er  sich  jedoch  weigerte,  sprach  der  Papst
den  Bann  über  ihn  aus.  Luther  aber  zog,  begleitet  von  einer  Schar  Studenten,
vor  das  Elsterthor  in  Wittenberg,  ließ  ein  Feuer  anzünden  und  warf  die
päpstliche  Bannbulle  in  die  Flammen.  Dadurch  sagte  er  sich  für  immer  vom
Papste  los.

4.  Der  Reichstag  in  Worms.  Da  die  Aufregung,  die  Luthers  Thesen
im  Volke  hervorriefen,  immer  größer  wurde,  so  berief  der  Kaiser  Karl  V.  1521
einen  Reichstag  nach  Worms.  Hierher  wurde  auch  Luther  beschieden,  damit  er
sich  vor  Kaiser  und  Reich  verantworte.  Als  er  vor  dem  Throne  des  Kaisers
stand,  fragte  man  ihn,  ob  er  seine  Ansichten  widerrufen  wolle  oder  nicht.
Luther  bat  sich  einen  Tag  Bedenkzeit  aus.  Dieser  ward  ihm  auch  bewilligt.
Am  andern  Tage  trat  er  wieder  in  den  Saal  und  verteidigte  seine  Lehren  in
einer  zweistündigen  Rede.  Von  Widerruf  wollte  er  nichts  wissen.  Der  Kaiser
war  fest  entschlossen,  die  Lehre  Luthers  auszurotten,  und  sprach  daher  über

Luther  die  Reichsacht  aus.  Zur  Rückreise  bewilligte  er  ihm  jedoch  freies  Geleit
auf  21  Tage.

5.  Auf  der  Wartburg.  Als  sich  Luther  auf  der  Rückreise  befand,  ließ  ihn
Kurfürst  Friedrich  der  Weise  heimlich  auf  die  Wartburg  in  Thüringen  bringen.
Weder  Freund  noch  Feind  wußte  von  seinem  Aufenthalte  dort.  Viele  glaubten,
er  sei  tot.  Er  aber  begann  auf  der  Wartburg,  die  Bibel  in  die  deutsche  Sprache
zu  übersetzen.

6.  Die  Bilderstürmer.  Als  er  etwa  ein  Jahr  auf  der  Wartburg  war,
erhielt  er  die  Nachricht,  daß  sein  Freund  und  Amtsgenosse  Karlstadt  in  Wittenberg
  so  weit  ging,  mit  seinem  Anhange  die  katholischen  Geistlichen  zu  vertreiben

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