—. 4%„„„„C„. III. Rleine Mikthrilungen. Ueber Anstellung in der Deutsch-Ostafrikanischen Schutztruppe bringt „Der Soldaten-Freund, zeitschrift für faß- liche Belehrung und Unterhaltung des Preußischen Soldaten“ im Märzheft d. J. authentische Mittheilungen, die wir mit Genehmigung der Redaltion hier folgen lassen: In der Deutsch-Ostafrikanischen Schutz- truppen?) dienen die Deutschen nur als Lehr- personal und zur Besetzung der Chargen, und infolge dessen werden nur Offiziere und ehe- malige oder noch aktiv dienende Unteroffiziere eingesteltt. Von den Unteroffizieren erhalten die aus dem aktiven Dienststande übertretenden den Vorzug, doch besitzt die Schutztruppe eine ganze Anzahl von Personen, welche nicht Be- rufssoldaten waren, sondern nach Ablauf ihrer Dienstpfticht im stehenden Heere als Unter- Uffizier zur Reserve entlassen wurden. eingestellt werden. Da der Dienst in der Schutztruppe erhöhte Ansorderungen an die körperliche Leistungs- fähigkeit stellt, und nur ein volltommen gesunder, junger Körper den klimatischen Verhältnissen den nöthigen Widerstand entgegenzusetzen ver- mag, sind alle über 30 Jahre alten Leute von vornherein als nicht besonders geeignet anzu- sehen. Am widerstandsfähigsten ist das Alter von 24 bis 27 Jahren. Um nun der Truppe nur vollkommen brauchbares Material zuzuführen, ist in Berlin ein ehemaliger Chefarzt der Schutztruppe mit der Untersuchung aller zur Einstellung in Aus- sicht genommenen Leute betraut worden. Dieser Untersuchung hat sich auch derjenige zu unter- ziehen, welcher schon von einem anderen Arzt als ganz gesund befunden worden ist. Immer- hin ist aber eine Voruntersuchung, die sich hauptsächlich auf Tadellosigkeit der inneren Organe erstrecken muß, sehr anzurathen, da sie demjenigen, an welchem der Arzt auch nur den geringsten Fehler findet, die Kosten einer Reise nach Berlin erspart. Denn diese Reise zur Untersuchung nach Berlin ist ganz freiwillig, und eine Vergütung für dieselbe kann nicht gewährt werden. Medakteur Major v. Les der Königl. Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn in Berlin. JFür Westafrika ist zur Zeit kein Bedarf. Es wurden nur im dritten Jahre dienende Mann- schaften genommen. Offiziere mü kasbedie Unteroffiziere ihre Kapitulationen aufheben zczynski, Verlag 11 Nicht gediente Leute, Ersatzreservisten 2c. können nicht Militärpaß und Jührungs s-. t-( « 98 ssen erst ihren Abschied nachsuchen schriftlich. Die Meldung zum Eintritt in die Deutsch- Ostafrikanische Schutztruppe geschieht am besten In Berlin Wohnende thun gut, eine 10 Pf.-Marke für das Rückporto beizu- legen. Bei auswärts Wohnenden ist dies nicht nöthig, da die Vertretung der Schutztruppe ihre Briefe portofrei befördern kann. Das Gesuch ist zu richten an „die Vertretung der Deutsch-Ostafrikanischen Schutztruppe, Berlin W., Wilhelmstraße 98“, und zwar versehen mit richtiger Frankirung, da natürlich die Ver- tretung kein Strafporto bezahlt, und die mangel- haft frankirten Briefe nicht angenommen werden. Dringend zu empfehlen ist deutliches Schrei- ben des Namens, sowie Angabe einer genauen Adresse — bei kleinen Orten der Kreis, Post- station —, da eine große Menge von Ant- wortschreiben als unbestellbar zurückgekommen ist, und der Bittsteller sich nun über die Un- höflichkeit der Vertretung wundert, während doch bloß seinc eigene Nachlässigkeit schuld daran ist, daß er keine Antwort erhält. Wünschenswerth ist es, von Papieren nur Attest beizufügen, da die Vertretung nicht Zeit hat, andere Zeug- nisse, und seien sie noch so glänzend, durch- zusehen. Erscheint nun ein Bittsteller der Vertretung zur Einstellung geeignet, und kommt eine For- derung des Reichskommissars, ihm Nachersatz zu schicken, so erfolgt die Einberufung des Vor- gemerkten zur ärztlichen Untersuchung nach Berlin, und dann gebietet die Höflichkeit, daß der Aufgeforderte auf einer Postkarte antwortet „ich komme“, oder „ich kann nicht kommen“. Wie schon vorher erwähnt, kann für diese Reise eine Vergütung nicht gewährt werden, und daher muß sich Jeder überlegen, ob er die Kosten daramvenden will, auf die Gefahr hin, nicht tauglich befunden zu werden. Ist aber endlich auch diese Klippe glück- lich umschifft, so wird sofort zur Vollziehung des Vertrages geschritten, den die Vertretung im Namen des Reichskommissars für Ostafrika, des Herrn Majors Wissmann, mit dem Tauglichen abschließt. Derselbe verpflichtet sich für eine mindestens zweijährige Dienstzeit in der Schutztruppe, wenn er nicht vorzieht, einen noch länger dauernden Vertrag einzugehen. Der Verpflichtete hat nicht das Recht, seinen Vertrag vor Ablauf zu kündigen, dagegen steht dem Reichskommissar dies Recht jederzeit zu. Im Falle einer Kündigung kommt der Be- treffende einen Monat nach der Kündigung zur Entlassung. Der Unteroffizier erhält ein monatliches Gehalt von 150 M., welches je nach der Tüchtigteit und der Dienstdauer in der Schutz-