— der Herr darf, will er nicht die öffentliche Meinung verletzen, den Sklaven nicht ohne triftigen Grund veräußern. Der Verkauf ist also eine vom Sklaven verschuldete Maßregel und das ganze Verhältniß ein mehr patriar- chalisches, dessen unvermittelte und gewaltsame Lösung für den bisherigen Sklaven in vielen Fällen nicht ohne Weiteres als ein Vortheil anzusehen wäre. Diese Auffassung des Ver- hältnisses spricht sich noch in einer Reihe von anderen Gewohnheiten aus. So darf jeder Freie ein Sklavenmädchen heirathen, und cEtern erwerben solche, um sie ihren Söhnen als freie Frauen zur Ehe zu geben. Ist dies bei der untergeordneten Stellung der Frau in Afrika weniger ins Gewicht fallend, so ist bedeutsamer schon das Gesetz, nach welchem Kinder von Sklaven nicht verkauft werden dürfen, gleich- viel, ob der Hausherr selbst, ein sonstiger Freier oder ein Sklave der Vater ist. Die so geborenen Kinder treten in die väterliche Gewalt des Familienoberhauptes und gehören vollständig mit zur Familie; selbst wenn sie erwachsen, ist der Hausvater für ihre Ueber- tretungen verantwortlich. Bezeichnend aber vor Allem ist der Satz, daß Mord und Todtschlag, einerlei ob sie an einem Freien oder Sklaven verübt worden sind, nach dem in Togo gel- tenden einheimischen Rechte mit dem Tode be- straft werden und daß, wenn ein Sühnegeld für zulässig erachtet wird, dies dem Sklaven so gut wie dem Freien zu Gute kommt. Es giebt übrigens eine zweite Art der Sklaverei, die in unserer Schuldhaft ein Ana- logon findet und einen rein civilrechtlichen Cha- rakter trägt. Der zahlungsunfähige Schuldner wird zunächst Gefangener. Schafft er nicht Mittel oder löst ihn seine Familir nicht aus, so kann er verkauft werden. Der moralische Druck, der in dieser Rechtseinrichtung liegt, sst in vielen Fällen die einzige Sicherheit des Gläubigers= auf die hin er Kredit gewähren kann. Dies Prinzip wird sogar soweit durch- geführt, daß der mit Schulden Verstorbene nicht bestattet und so noch im Tode beschimpft wird. Wer ihn brerdigt, haftet für die Schulden. tungen, die auf langer, festgewurzelter Uebung beruhen, deren Beseitigung nicht von einem plötzlichen und gewaltthätigen Eingreifen, sondern nur von dem langsamen und allmählichen Vor- dringen der europäischen Kultur zu erwarten ist. versuche mit Zaumwollenkultur im Togogebiet. Nachdem die Prüfung der aus Kamerun und Togo eingesandten Baumwollenproben ein gutes Resultat ergeben hat, wird sich der frühere 38 ! L Alles dieses sind Rechtssätze und Einrich— — Plantagenverwalter der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft d t der Südsee, Gold- berg, zunächst nach dem Togogebiete begeben, um daselbst Versuche mit Baumwollenkultur anzustellen. Herr Goldberg, welchem eine langjährige Erfahrung zur Seite steht, wird voraussichtlich mit dem am 15. d. M. Ham- burg verlassenden Dampfer der Woermann- Linie die Ausreise antreten. Gesundbeitszustand der Deutschen Schutztruppe für COst-Afrika. Ueber den Gesundheits zustand der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika in der Zeit vom 21. Februar bis 20. März d. J. liegen folgende Nachrichten vor. Das Verhältniß der Erkraunkungen zur Ge- sammtstärke der Truppentheile war am günstigsten auf der Station Pangani. Demnächst folgen die Besatzung der Schiffe des Reichskommissars, die Garnison Zanzibar, das Expedicionskorps, die Stationen Dar-zes-Salaam, Mkwadja, Tanga und Saadani. Was die Malaria-Erkrankungen betrifft, so kamen solche überhaupt nicht vor bei der Besatzung der Schiffe des Reichskom= missars. Auf der Station Saadani litten an Malaria 1,3 pCt. der Gesammtstärke, auf der Station Pangani 1,6 pCt., bei der Garnison Zanzibar 2,1 pCt., beim Expeditionskorps 5,6 pCt., in Mkwadja 9,2 pCt., in Dar-es- Salaam 10,7 pCt., in Tanga 11,6 pCt. Unter den Weißen sind gar keine Fieber- erkrankungen vorgekommen bei der Besatzung der Schiffe des Reichskommissars, welche, wie erwähnt, gänzlich von Malaria verschont blieb, sowie bei der Garnison in Zanzibar und auf der Station Tanga. Auf Station Pangani hatten von den Weißen 4,8 pCt., in Dar-es- Salaam 5,2 pCt., in Bagamoyo 12,5 pCt., in Mkwadja und beim Expeditionskorps je 14,3 pCt. Malaria-Anfälle. Deutsche Krankenpflege in Ost-Afrika. In Zanzibar bestanden bisher zwei deutsche Krankenhäuser. Das eine — ältere — wurde von der „Evangelischen Missions-Gesellschaft für Ost- Afrika“ verwaltet und es fungirte an demselben ein vom Auswärtigen Amte ent- sandter Konsulatsarzt. Das zweite war von der „Evangelischen Missions-Gesellschaft für Ost-Afrika“ in Gemeinschaft mit dem „Deutschen Frauen-Verein für Krankenpflege in den Kolo- nien“ unter Mitwirkung der Marineverwaltung ins Leben gerufen und vorwiegend für die pro- visorische Verpflegung der Angehörigen der Truppe des Reichskommissars und der Marine