— 131 — Der Legationssekretär Freiherr v. Ketteler, bisher bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Peking, ist zur kommissarischen Beschäftigung in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts einberufen. .... Dem ständigen Hülfsarbeiter in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts Legationsrath Stemrich ist die kommissarische Verwaltung des Kaiserlichen Generalkonsulats in Antwerpen übertragen worden. Derselbe wird sich Mitte dieses Monats auf seinen neuen Posten begeben. Der Sekondlieutenant Herold, à la suite des Westfälischen Fuß#-Artillerie-Regiments Nr. 7, kommandirt zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, ist zum Premierlieutenant befördert worden. — IV. Bekanntmachungen für die Schifffahrk. Stiller Oceau. Die „Annalen der Hydrographie 2c.", Jahrgang 1890, Heft VI, S. 216 ff. enthalten den Schluß der in Nr. 6 des „Deutschen Kolonialblattes“ erwähnten Beschreibung der Nord- küste von Kaiser Wilhelmsland. Bemerkungen über die Ostküäste von Afrika zwischen dem Mafia-Kanal und dem Kipumbwe-Niffe einschließlich Zanzibar. (Aus dem Reiseberichte S. M. Krzr. „Schwalbe“, Kommandant Korvettenkapitän Hirschberg.) Der Mafia-Kanal ) ist eine empfehlenswerthe Passage. Am besten thut man, wenn man zum ersten Mal diesen Kanal benutzt, kurz nach Niedrigwasser einzulaufen, weil sich dann die Riffe am besten zeigen. Später ist die Passage auch bei Hochwasser leicht, da die Riffe immer noch erkennbar sind und bei den meisten das tiefe Wasser bis dicht an dieselben heran- geht. Außer den Riffen aber sind genügend Landmarken zum Peilen vorhanden, und wo beide fehlen, wie in einem Theile der nördlichen Hälfte = von der Insel Koma bis zum Sefao- Sand —, dient das Loth als guter Anhalt. Die Passage kann mit größter Fahrt gemacht werden. Sie bietet vor der Passage außerhalb Mafia den Vortheil, daß man in ruhigem Wasser fährt und den Strom, welcher an der Ostküste von Mafia stark nach Norden setzt, weniger empfindet. In gleicher Weise kann die Passage von Dar-zes-Salgam nach Bagamoyo ?? ) innerhalb der Bongoyo= und Mbudya-Inseln benutzt werden. Deun auch hier sind zahlreiche Peilobjekte vorhanden, die sich gleichfalls günstig zu Deckpeilungen verwenden lassen. Auch hier fährt man in geschütztem Wasser. , Die Passage innerhalb des Kipumbwe-Niffes 5.““) bietet ebenfalls geschütztes Wasser. Die Riffe markiren sich genügend, um nach Augenmaß die Passage benutzen zu können. An Landobjekten fehlt es jedoch. Die südliche Einf ahrt in den Kokotoni-Hafen s) soll nach dem Segelhandbuch nur für Schiffe unter 3,4 m (11)) Tiefgang geeignet sein. Dieser Weg ist, nachdem das Vorhandensein einer im Minimum 5 m tiefen Rinne festgestellt war, vielfach — meist unter Vorauslothen von „Afrrica Pilot“, Furt, III, 1884, S. 291 bis 302. *“) Ebenda, S. 312 bis 315. *W) Ebenda, S. 325 bis 327. +Ebenda, S. 351.