— 166 — Namentlich kommt in dieser Beziehung die Stadt Salaga in Betracht, welche einerseits den Mittelpunkt für die aus dem Innern Afrikas und den Gegenden des oberen Niger kommenden Karawanen und den Stapelplatz für die Produkte jener Gegenden bildet, auf deren Markt andererseits aber auch für europäische Artikel reicher Absatz geboten ist. Um jene Gegenden dem deutschen wie dem englischen Unternehmungsgeist nutzbar zu machen, ist in dem im Jahre 1888 mit England abgeschlossenen Abkommen vereinbart worden, daß dieselben neutral bleiben sollen, und daß in dieser neutralen Zone keine der beiden Mächte Hoheitsrechte erwerben darf. Jedenfalls würde Deutschland Unternehmungen gegenüber, welche diese Neutralität berühren könnten, auf Grund der von dem Hauptmann v. François geschlossenen Schutzverträge das Recht der Priorität zu beanspruchen haben. Wenn durch diese Maßnahmen dafür Sorge getragen ist, dem Handel von Togo weite Gebiete offen zu halten, so hat es sich aber weiter als nöthig erwiesen, auch dafür Vor- kehrungen zu treffen, daß eine bequeme und sichere Verbindung zwischen Salaga und dem deutschen Schutzgebiete hergestellt wird. In dem vorher gedachten Abkommen vom Jahre 1888 waren die Gebiete am unteren und mittleren Laufe des Volta zwischen den beiden Mächten nach Landschaften getheilt; Deutschland waren die Landschaften von Kewe, Towe, Agotime und das Gebiet nördlich von Crepi (Peki) zugesprochen, während England die Landschaften von Aquamu und Crepi erhalten hatte. Alsbald aber ergaben sich Zweifel über die Aus- dehnung jener Landschaften. Namentlich bezüglich des Gebiets von Peli standen sich die An- gaben schroff gegenüber, indem die Einen dasselbe dicht über dem Orte Peki endigen ließen, während Andere nicht nur die Stadt Kpandu, sondern auch die Gebiete von Inkonja und Buem für Theile von Crepi erklärten. Diese Verhältnisse schlossen eine doppelte Gefahr für den deutschen Handel in sich. Die Unsicherheit der Grenzen in Verbindung mit dem seit langen Jahren von England geübten Einfluß hatten zur Folge, daß in den streitigen Grenzbezirken jeder Verkehr mit den deutschen Küstenplätzen von den Eingeborenen vermieden wurde. Schlimmer aber war, daß die Karawanenstraße aus der oben erwähnten neutralen Zone durch den streitigen Theil von Crepi und namentlich über Kpandu führte, und daß die Karawanen, von der Stimmung der dortigen Eingeborenen beeinflußt, von dem gedachten Orte aus ihren Weg nicht mehr wie früher nach dem im deutschen Gebiet belegenen Lome, sondern nach dem britischen Theile der Küste nahmen. Durch das neue Abkommen werden beide Gefahren beseitigt, die in demselben festgesetzte Grenzlinie ist leicht an Ort und Stelle festzulegen; überdies aber entspricht sie den deutschen Interessen und Wünschen, indem nunmehr die Karawanenstraße von Salaga, Jendi 2c. lediglich deutsches Gebiet berührt und somit der von Alters her bestehende direkte Verkehr von dort nach Lome gesichert ist. Die Herstellung einer anderen Verbindung nach der neutralen Zone wäre, wenn überhaupt in den nächsten Jahren erreichbar, mit vielen Mühen und Opfern verknüpft gewesen. Für die Entwickelung des Handels im Togogebiet ist daher die durch das Abkommen herbeigeführte Grenzregulirung ein namhafter Vortheil. Auch ist nicht zu verkennen, daß dieser Vortheil wesentlich einer britischen Konzession zu verdanken ist, denn es kann nach dem vorgebrachten Material kaum einem Zweifel unterliegen, daß die früher in Aussicht genommene Untersuchung an Ort und Stelle sicher bei Kpandu, wahrscheinlich aber auch bei Buem und Inkonja die Zugehörigkeit zu der England zuerkannten Landschaft Crepi ergeben hätte. In Kamerun ist der Boden ähnlich wie in Togo zur Erzengung fast sämmtlicher tropischen Produkte geeignet. Der Plantagenbetrieb hat hier bereits eine größere Entwickelung genommen, indem auf den Pflanzungen der Kamerun-Land= und Plantagen-Gesellschaft und der Tabakbau-Gesellschaft Kamerun erfreuliche Resultate mit Tabak erzielt worden sind. Auch mit dem Anbau von Vanille und Kakao sind erfolgreiche Versuche gemacht. Ebenso wie in Togo tritt aber auch hier der Plantagenbetrieb gegen die Bedeutung der Handelsunternehmungen weit zurück. Der Handel von Kamerun liegt in den Händen von 9 Firmen, darunter 2 großen