um im Einzelnen den Lauf der vorerwähnten Linie festzustellen. Es herrscht indessen aus— drückliches Einverständniß darüber, daß selbst in dem Falle, daß die Kommissare nicht zu einem völligen Einverständniß über die Einzel— heiten des Laufes der Linie gelangen sollten, die Vereinbarung zwischen den beiden Regie- rungen mit Bezug auf die allgemeine oben angegebene Abgrenzung nichtsdestoweniger be- stehen bleiben soll. Die Kommissare sind gleichzeitig mit der Aufgabe betraut, die Interessensphären beider Länder in der im Westen und Süden des mittleren und oberen Niger gelegenen Region zu bestimmen.“ Es versteht sich von selbst, daß durch dieses Abkommen irgend welche Rechte Dritter unberührt bleiben. So wird dadurch ins- besondere das in Artikel V des deutschen Ab- kommens mit England vom 1. Juli d. J. gegenseitig eingeräumte Recht, im freien Durch- gangsverkehr und ohne Zahlung von Durch- gangszöllen nach und von den Ufern des Tschad Sees Handel zu kreiben, in keiner Weisc beschränkt. · Die Bauthätigkeit in Kamerun. (Mit Karte.) Als der Keiserliche Gonverneur, Freiherr Julius v. Soden, im Sommer des Jahres 1885 nach Kamerun kam, war derselbe ge- nöthigt, mit seinen Beamten in einer Woer- mannschen Faktorei Wohnung zu nehmen, da das Gebäude auf der Joß-Platte, dem Grund- stücke des Kaiserlichen Gonvernements, sich in einem Zustande befand, der ein Bewohnen desselben unmöglich machte. Das Haus, auf der beigegebenen Karte mit Ila bezeichnet, war im Jahre 1884 während der Kämpfe um Kamerum mehrfach von Granaten durchlöchert, vollständig verwahrlost und von den Missio- naren verlassen worden. Gras und Unkraut überwucherten die Veranda und wuchsen zu den glaslosen Fensterhöhlen hinein. « Das Grundstück selbst war völlig verwildert, mit über mannshohem Gras und Busch be- wachsen, so daß die erfrischenden Seebrisen das Haus nicht erreichen konnten und jede Aussicht auf das Kamernn-Becken ausgeschlossen war. Der damalige Kaiserliche Kommissar, Uyr. M. Buchner, hatte zwar schon, nachdem er den Platz von der englischen Baptisten-Mission übernommen, mit der Klärung desselben an- gefangen, wurde jedoch bald durch schwere Erkrankung gezwungen, die Arbeiten ruhen zu lassen und die Heimreise anzutreten. « 229 a— Nach der Ankunft des Gouverneurs wurden die Arbeiten mit aller Kraft wieder aufgenommen. Maurer und Zimmerleute, welche von den Fak- toreien entlehnt werden mußten, setzten das Haus und die Kirche (I1D) in einen bewohnbaren Zu- stand, während Eingeborene und Kru-Arbeiter die nächste Umgebung klärten und eine Gras- hütte, welche den Missionaren als Schule ge- dient hatte, zur eigenen Wohnung herrichteten. Bald war dasselbe soweit hergestellt, daß die Beamten ihren Einzug in dasselbe bewerk- stelligen konnten. Zwei kleine Zimmerchen zur linken erhielt der Kanzler v. Puttkamer, rechts der Sekretär Dr. Krabbes ein anderes. Das mittlere, größte Zimmer wurde zur Kanzlei bergerichtet und hatte gleichzeitig den Herren noch als gemeinschaftliches Empfangs-, Wohn- und Speisezimmer zu dienen. Drei kleine Verschläge Dinter den größeren Räumen stellten Vorraths-, Geschirr= und An- richtekammern. Der Gouverneur selbst mußte mit seiner Bedienung noch in der Bell-Faktorei wohnen bleiben. Troß der bald eintretenden Regenzeit wurde mit der mühsamen Aufräumung des Platzes fortgeschritten, Zäune gezogen und Wege an- gelegt. Es wurde ein Garten hinter dem Schuppen (lle) angelegt, für den Polizcimeister ein kleines Holzhaus (IIa) auf Holzpfählen mit zwei Kam- mern aufgestellt, der Platz um die Häuser mit Kies überschüttet und ein Weg nach dem Strande hinunter gegraben. Inszwischen begann das Material für den Bau des Wachthauses, des Gouvernements- gebändes und der Palaver-Halle schon einzu- treffen. Um die Sachen lägern zu können, wurde am Strande ein Platz geebnet und das Magazin (IXaS#) auf demselben erbaut. Das- selbe besteht aus einem Holzgestell mit Well- blechplatten, Dach und Wänden auf einem Cementboden. Bei einer Höhe von 3 m ohne den Dachraum ist das Gebäude 15 m lang und m tief. Der Platz selbst mußte gegen den Strom durch eine Wand von Mangrovepfählen ge- schützt werden. Da das Baumaterial nicht auf dem steilen Wege vom Strande auf die Baustelle geschafft werden konnte, wurde ein zweiter Weg angelegt, welcher ein bequemeres Aufbringen desselben gestattete. Nachdem im Frühjahr 1886 die Bau- siellen geklärt und die Bautechniker der Firma F. H. Schmidt in Altona, welche die Bauten unternommen hatte, eingetroffen waren, wurden die Arbeiten am Hauptgebäude, wie an dem Wachthause begonnen. Das Letztere (III der Karte), auf einem 1 m hohen Steinsockel, aus