Fassung, Nachtrag vom 5. Dezember 1889), bestimmte Frist von zwei Monaten, binnen welcher die Geburts= und Todesfälle bezüglich sämmtlicher der Kontrole unterliegender farbiger Arbeiter dem gemäß § 11 der Verordnung zuständigen Beamten — bei Todesfällen unter Angabe der Todesursache — anzuzeigen sind, durch Verordnung de dato Finschhafen, den 26. Juli 1890 auf sechs Monate verlängert. III. Perspnalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruhr, dem zum Auswärtigen Amt (Kolonial-Abtheilung) kommandirten Hauptmann Kling, à la suite des 2. Württembergischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, den Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern zu verleihen, sowie den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts (Kolonial-Abtheilung) die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkrenzes mit Schwertern des Groß- herzoglich Sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken dem Koiserlichen Kommissar für Ost-Afrika, Major à la suite der Armee, v. Wissmann; des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern desselben Ordens dem Chef in der Deutschen Schutztruppe für Ost- Afrika, Premierlieutenant der Reserve des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1, Freiherrn v. Eberstein. Der Königliche Hauptmann Kling, à la suite des 2. Württembergischen Feld- Artillerie-Regiments Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, ist unter Enthebung von seinem Kommando zum Auswärtigen Amt (Kolonial-Abtheilung) zum Batteriechef in demselben Regiment ernannt worden. IV. Bekanntmarkzungen für die Schifffahrk. Die Annalen der Hydrographie XVIII. Jahrgang (1890), Heft IX, S. 337 bis 340, enthalten einen Bericht des Kommandanten S. M. S. „Sophie“, Korvettenkapitän Herbing, über Beobachtungen im Bismarck-Archipel und an der Küste von Kaiser Wilhelms-Laud, Neu-Guinea. Demselben Heft entnehmen wir: Bemerkungen über Malimba, Klein= und Groß-Batanga, Kribi, Victoria, Kriegsschiffs- Bucht und Bimbia. Westküste von Afrika. Nach einem Berichte des Kommandanten S. M. Kubt. „Hyäne“, Kapitänlicutenant Freiherr v. Sohlern, ging am 6. März d. J. S. M. Dampfer „Nachtigal“ von Kamerun nach dem Malimba-Flusse, und wurde zum Einlaufen die südlich von der Bank liegende Rinne benutzt, weil die nördlich von der Bank befindliche Rinne wieder versandet war. Die Angaben in den „Ann. d. Hydr. 2c." 1889 S. 495 bis 496 sind demnach nicht mehr zutreffend, da dieselben die nördliche Einfahrt beschreiben. Ebenso ist auch die in derselben Beschreibung an- geführte Bake (Pfahl mit weißer Scheibe) nicht mehr vorhanden. Die Barre wurde eine Stunde vor Springzeit-Hochwasser passirt, und wurden 3,2 m Wasser gelothet. Es wurde im Flusse auf 5 m Wasser, etwa zwei Kabellängen vom südlichen Flußufer, in NW von der Faktorei Woermann geankert.