Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. Herausgegeben in der Kolonial-Abtheilung des Auswärkigen Auts. I. Jahrgang. Berlin, 15. November 1890. Uummer 16. Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theile am 1. und 15. jedes Monats. Nichtamtliche Mittheilungen werden den zu Anfang des Monaks erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahrspreis beträgt 2.. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Anfragen find an die Königliche Hofbuch- handlung von Ernsi Siegfried Miltler und Sohn, Berkin SWI2, Kochstraße 68—70, zu richten. Inhalt. I. Verwendung der bei Kilwa erbeuteten Geschütze S. 287. — Bestimmung über die aus den Schutzgebieten eintressenden wissenschaftlichen 2c. Sendungen S. 287. — Erlaß des Evangelischen Ober- Kirchenraths an den Vorstand der Evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika S. 288.— II. Beschluß, betreffend die Vertheilung der richterlichen Geschäfte im Schutzgebiete der Neu-Guinea-= Kompagnie S. 288. — Handel im Schutzgebiete der Marschall-Inseln im Jahre 1889 S. 289. — III. S. 289. — IV. S. 289. — V. S. 289. Nichtamtlicher Theil. I. S. 290. — II. Postdampfschiffverbindungen S. 290. — Tarif der Passagepreise der Deutschen Ost-Afrika-Linie S. 291. — Fahrplan der Anschlußlinie an die Haupt- linie der Deutschen Ost-Afrika-Linie S. 292. — III. Zahl der Nichteingeborenen im Schutzgebiete der Marschall-Jnseln S. 292. — Besuch des Kreuzergeschwaders in Finschhafen S. 292. — Schulen in Kamerun S. 292. — Erklärung des englischen Protektorates über Zanzibar S. 293. — Das Konde- Plaleau S. 294. — Englische Expedition nach Lagos S. 294. — Beamtenpersonal für die italienischen Kolonien S. 204. — Antisklaverei-Kongreß in Paris S. 295. — Französische Besitzung Gabon und Congo Frangais S. 295. — Expedition des Administrators Cholet auf dem Sangha-Fluß S. 296. — IV. S. 296. — V. S. 298. — Anzeigen. · Amtlicher Theil. — — — —— I. Gelsehzee; Perordnungen der Reichsbehörden. Verwendung der bei der Einnahme von Kilwa in Ost-Afrika erbenteten Geschütze. Ich bestimme, daß die von den Mannschaften Meiner Schiffe „Carola“ und „Schwalbe“ bei der Einnahme von Kilwa in Ost-Afrika am 4. Mai dieses Jahres erbeuteten drei Kanonen nebst Lasseten der Direktion des Bildungswesens der Marine zur Einstellung in die Trophäen- Sammlung zu überweisen sind. Neues Palais, den 21. Oktober 1890. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt). Berlin, den 7. November 1890. Im Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten wird bestimmt, daß alle von den amtlich entsandten Forschungsreisenden und den Leitern wissenschaftlicher Stationen in den Schutgebieten nach Berlin zu richtenden Sendungen botanischen, zoologischen, geologischen, ethuographischen oder sonstigen Inhalts, ferner alle Rücksendungen reparaturbedürftiger und unbrauchbar gewordener *] Mar.-B.-Bl. vom 1. November 1890.