nach Italien würden zurückkehren müssen. Neben ihrem Gehalt beziehen die Kolonial— beamten eine Lokalzulage. Das Gehalt des Gouverneurs der italienischen Besitzungen am Rothen Meer (Erythräische Kolonie) beträgt 10 000 Lire, die Lokalzulage 18 000 Lire. Jeder der drei Kolonialräthe erhält an Gehalt 5000 Lire, an Lokalzulage 6000 Lire. Untistlaverei-Rongreß in Paris. Der Antisklaverei-Kongreß, welcher im Sep- tember d. J. unter den Auspizien des Kardinals Lavigerie getagt hat und an welchem sich Delegirte von Antisklaverei -Comités ver- schiedenster Nationalitäten betheiligt haben, hat folgende „Wünsche und Resolutionen“ ange- nommen: I. Der Kongreß giebt gegenüber den Signatarmächten der General-Akte der Brüsseler Konferenz seiner aufrichtigen Dankbarkeit Aus- druck für das Werk, welches dieselben vollendet haben; er drückt den Wunsch aus, daß die letzten Bedingungen, welche noch zu erfüllen bleiben, bald erfüllt werden mögen, um den Gefühlen der ganzen civilisirten Welt Rech- nung zu tragen. II. In das auf die Unterdrückung der Sklaverei gerichtete Werk theilen sich nationale Comités, welche, moralisch in der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles verbunden, eine voll- stindig unabhängige Organisation und Aktions- weise besitzen. III. Der Kongreß rechnet vor Allem auf die friedlichen Mittel, namentlich auf die mo- ralische Thätigkeit der Missionare, um die Schwarzen auf eine höhere Kulturstufe zu er- heben. Auch wird beschlossen, die Missionare durch alle möglichen Mittel zu unterstützen. IV. Die nationalen Comités werden ein nützliches Werk vollbringen, indem sie da, wo die Umstände es wünschenswerth erscheinen lassen, die privaten Bestrebungen und die Theil- nahme von Freiwilligen unter den Bedingungen und Vorbehalten des ersten Kapitels der General= Akte der Brüsseler Konferenz anzuregen suchen. Der Kongreß drückt den ehrfurchts- vollen Wunsch aus, daß der Heilige Vater, welcher so ruhmvoll auf der Befreiung der enterbten Kinder der menschlichen Familie be- standen hat, und welcher so hochherzig zu den ersten Ausgaben für dies Werk beigetragen hat, der Bitte des Kardinals Lavigerie nachgebend eime jährliche Sammlung für die Bedürfnisse der Bestrebungen gegen die Sklaverei bewillige. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß, soweit dies nicht bereits geschehen ist, 295 Maßregeln ergriffen werden, um die mißbräuch- liche Amverbung freier Arbeiter zu verhindern und in wirksamer Weise die Freiheit der Neger und die Beobachtung der mit ihnen abge- schlossenen Verträge zu sichern. VII. Der Kongreß lenkt die Aufmerk- samkeit aller Mächte, auch der islamitischen, auf die Gefahren, mit welchen die Entwickelung gewisser islamitischen Sekten die Civilisation und die Freiheit der Neger bedroht. VIIII. Es ist zu wünschen, daß jedes nationale Comité sobald als möglich Berichte erscheinen läßt und ständige Beziehungen mit der Presse unterhält, um dieselbe mit Bezug auf alle die Sklaverei betreffenden Fragen auf dem Laufenden zu erhalten. Auch erscheint es wichtig, daß ein Austausch dieser Publikationen zwischen den verschiedenen nationalen Comités stattfindet und daß ein gemeinsames Einver- ständniß die für den Fortschritt des Werkes nothwendige Verbindung aufrecht erhält. IX. Der Kongreß drückt dem Wohlthäter seine Dankbarkeit aus, welcher einen Preis von 20 000 Franken für das beste volksthümliche Werk über die Abschaffung der Sklaverei aus- gesetzt hat. Er bestimmt, daß jedes nationale Comité die Manustripte zu prüfen hat, welche ihm durch die Autoren seiner Nationalität zu- —4...–-□-. gehen. Dasselbe bezeichnet dasjenige oder die- jenigen der Manustkripte, welche ihm des aus- gesetzten Preises würdig erscheinen, und ernennt einen Delegirten; dieser vereinigt sich mit den- jenigen Mitgliedern des „Institut de France“, welche zum Antisklaverei-Comite von Paris gehören, um die mit der Ertheilung des Preises beauftragte Jary zu bilden. X. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß die den Missionaren gesandten Hülfsmittel Zollfreiheit genießen möchten. XI. In der Meinung, daß es von außer- ordentlichem Nutzen ist, wenn die Delegirten der nationalen Comités sich nochmals ver- einigen, um ihre Ansichten auszutauschen und ihren Eifer gegenseitig anzuspornen, beschließt der Kongreß, daß ein neuer Antisklaverei- Kongreß spätestens innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren stattzufinden hat. Eranzösische Besttzung Gabon und Congo Francais. Ueber die Verhältnisse in der französischen Kolonic „Gabon et Congo français“ be- richtet das „Journal Olliciel“ wie folgt: „Es wird gemeldet, daß die Handelsbewe- gung namentlich in der Batah-Gegend am Golf