— über den Sklavenhandel, sowie über den Handel mit Feuerwaffen und Spirituosen vorgekommen sind. Auch auf der Aequatorstation kann dies geschehen. Eine entsprechende Untersuchung haben die Kommissare der Distrikte des Stanleypool, der Katarakte und von Matadi hinsichtlich der durchpassirenden Karawanen vorzunehmen. Fer- nerc Verordnungen vom 1. Januar und 28. März d. J. enthalten eine Ausdehnung und Verschär- fung derjenigen Bestimmungen, welche die An- werbung von Arbeitern betreffen. Die Zu- sammensetzung und die Befugnisse des „Conseil supérieur“ werden durch eine Verordnung vom 8. Oktober d. J. geregelt. La Conférence de Bruxelles, son origine et ses actes. Bruxelles 1890. F. Hayez. Ruc de Louvain. Emile Banning, Generaldirektor im Königlich Belgischen Ministerium des Aus- wärtigen, Verfasser des in Nr. 2 des „Deutschen Kolonialblattes“ besprochenen werthvollen Werkes über die politische Theilung Afrikas, hat kürzlich in der Königlich Belgischen Akademie einen Vortrag über die Brüsseler Antisklaverei= Kon- ferenz gehalten, welcher in der vorliegenden Broschüre zum Abdruck gelangt ist. Herr Banning giebt zunächst eine kurze Uebersicht über die Bestrebungen zur Unterdrückung des Sklavenhandels seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts und geht dann auf das Werk der Brüsseler Konferenz über. Er bespricht die von der belgischen Regierung veranlaßten Zusammenstellungen der wichtigsten auf den Sklavenhandel bezüglichen Mittheilungen und Dokumente (vergl. S. 205 des „Deutschen Kolonialblattes“), welche den Verhandlungen der Konferenz zur Grundlage gedient haben und wendet sich dann zu dem Inhalt der Generalakte und der Deklaration über die Er- — —„ — . — — — —ffl„’Û — 298 —.. .-.. —— — — — — — — æœæœœ —. . — hebung von Einfuhrzöllen, deren deutsche Ueber- setzung kürzlich im Reichsanzeiger (Nr. 259 vom 27. v. M.) abgedruckt worden ist. Am Schlusse spricht Herr Banning die Hoffuung aus, daß die niederländische Regierung ihre ablehnende Haltung in Betreff der Einfuhr= zölle aufgeben werde. Herr Banning weist bei diesem Anlaß auf die Worte des Professor v. Martitz (Archiv für Oeffentliches Recht, Freiburg i B. 1886, Bd. 1, S. 29) hin, wo- nach der Einzelstaat sein Sonderinteresse dem- jenigen der Gesammtheit häufig unterordnen müsse. Dieselben lauten: „Die Ordnung des internationalen Rechts hat, wie jede positive Rechtsordnung, Zwecke einer Gesammtheit zu fördern. In dem souve- ränen Einzelstaat sieht sie nur das dienende Glied eines die Welt umspannenden Verbandes und giebt die rechtlichen Mittel und Formen an die Hand, durch welche die an Umfang und Inhalt in unendlichem Fortschritt wachsenden Allgemeininteressen menschlicher Gemeinschaft zur Realisirung kommen. Daß solcher Interessen- dienst dem Einzelstaat Opfer, hohe Opfer ohne Entgelt auferlegt; daß auch in dem Staaten- verbande das Sonderinteresse dem allgemeinen Interesse zu weichen hat: diesen tieferen Sinn und diese reichere Entfaltung hat das moderne Völkerrecht unter dem Anstoß der Verträge gegen den Sklavenhandel anzunehmen be- gonnen.“ 4## —t———“————3 V. Tikterakur-Verzeichnik. 82. Jephson, A. J., und Henry M. Stanley. Emin basch und die Meuterei in Aequa- toria. Neunmonatlicher Aufenthalt und Gefangen- schaft in der letzten der Sudan- Provinzen. Auto- risirte deutsche Ausgabe. Mit zahlr. Abbildungen und einer Karte. Geh. !) M., geb. 10 M. F. A. Brockhaus, Leipzig. — ————— —.— ..N. –.— F Anzeigen. Inserate (für die zweigespaltene Petit eile oder deren Raum 35. Pfennig) sind an die Vertriepoleitung, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, oder eren Zweigstelle, 8W11, Bernbürger Straße 220, einzusenden. –.--—[M[ V+++.. —„ — . Oesterreichisch- ungarischer Lloyd in Triest. Egyptischer und Indo-chinesischer Dienst. 10 Abfahrten ab Triest: nach Alexandrien (Eillinie) über Brindisi, jeden Freitag zu Mittag früh; z; Ankunft den nächsten Mittwoch „ Bombay (Eillinie) über Brindisi, Port Said, Suez und Aden am 3. jeden Monats um 4 Uhr Nachmittags; Ankunft am 19. desselben Monats, Anschluss nach Hongkong über Colombo, Penang und Singapore und nach Calcutta über Colombo und Madras; „ Aden mit Berührung von Port Said, Suez, Dieddah, Suakin, Massaua und Hodeidah am 15. der Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember um 4 Uhr Nachmittags.