— „Der Mandelbaum fordert zum Gedeihen für gewöhnlich einen leichten, sandigen und möglichst gleichmäßig warmen Boden. Doch kommt er auch in steinigem oder schieferhaltigem Boden fort. Am besten füllt man etwa 1 m tief in schwerem Boden ausgehobene Löcher mit leichtem Boden, den man möglichst reichlich düngt. Da die Wurzeln des Baumes sich nicht ausbreiten, sondern gerade in die Erde hinunter wachsen, genügt es eine Pflanzstätte im Durchmesser von etwba ½ m Meter aus- zuheben. Er wird je nach Lage und Boden 4 bis 10 m hoch und erfordert keine besondere Sorg- falt. Nur in seiner Jugend will er gestützt und beschnitten sein. Im zweiten Jahre seines Wachsthums müssen, noch bevor im Januar die sehr frühzeitigen Blüthenknospen erscheinen, alle Seitenzweige entfernt werden, um den Baum eine Krone bilden zu lassen. Alljährlich ist der Boden um den Stamm durch Aufhacken zu lockern. Das ist die ganze Arbeit, die der Baum dem Gärtner macht. Sonst braucht er ihn nur wachsen zu lassen. Die Früchte des Mandelbaumes sind wegen ihres fleischigen ölhaltigen Kernes sehr geschätzt. Man gewinnt daraus durch Pressen Mandelöl — gewöhnlich süßes Mandelöl genannt, ob- gleich man auf gleiche Weise Oel aus bitteren Mandeln gewinnt. Die Mandelkerne enthalten in ihren Ge- weben zwei besondere Bestandtheile, das „Emulsin“ und das „Amygdalin“. Zerreibt man die Kerne in Wasser, so verwandelt das Emulsin das Amygdalin in Stärkezucker, in Blausäure, Ameisensäure und bittere Mandel- essenz. Auch gewinnt man Oelkuchen aus den Kernen. Die Blätter des Mandelbaumes haben dieselben Eigenschaften wie die des Kirsch- lorbeers. Mit den Früchten bereitet man Brustlatwerge und Mandelmilchsyrup. In den Konditoreien werden Mandeln in großen Massen verbraucht. Man pflanzt den Mandelbaum in Reihen oder schachbrettförmig. Um einen Hektar zu bepflanzen, gebraucht man eine Aussaat von 4 bis 5 kg Mandeln bester Qualität. Das Ausssen geschieht reihenweise in Beeten und zwar im Januar stets in sandigem, leicht zu bewässerndem Boden. Im selben Jahre, etwa im November oder Dezember, kann man schon Bäume von 1 m und mehr Höhe haben. Diese verpflanzt man unverweilt in der vorn angegebenen Weise und zwar so, daß sie nach jeder Richtung hin auf etwa 8 m freistehen. 346 — In Algier kann man aus gesäcten Kernen aufgewachsene Bäume etwa nach 4 oder 5 Jahren abernten. Wenn man aber einjährige Pflänz-= chen verpfropft, kann man schon nach 3 Jahren abernten. Diese Methode ist also einträglicher. Die Kosten einer Pflanzung von 144 Bäu- men würden bis zur ersten Ernte etwa 422 Franks betragen. Rechnet man auf den Baum 1,50 oder 2 Franks Ernte, so hat man schon nach 5 Jahren den sehr erheblichen Nutzen von 216 bis 288 Franks. Und das bei fast gar keiner oder doch nur sehr geringer Mühe. Es giebt etwa sieben verschiedene bessere Arten des Mandelbaumes, die man sich alle leicht aus Kernen ziehen kann. Der Mandelbaum ähnelt in seinem Wachs- thum stark dem Pfirsichbaum. Man verpfropft ihn in ganz derselben Weise, wie den. Pfirsich-, Aprikosen= oder Pflaumenbaumsteckling. Am besten bleibt es jedoch, die aus Kernen ge- zogenen jungen Pflänzchen auf bittere Mandel- bäume zu verpfropfen, welche Spielart beson- ders kräftig wird. Der Mandelbaum ist ganz besonders wider- standsfähig, weshalb er mit Vorliebe zum Aufpfropfen von Pfirsichreisern verwendet wird." vereinbarung zwischen Frankreich und Dabomeh. Die Vereinbarung zwischen Frankreich und Dahomeh, welche unter dem 3. Oktober d. J. zu Weidah durch den französischen Kontre- Admiral de Cuverville und Bevollmächtigte des Königs Behanzin von Dahomeh abge- schlossen worden ist, ist nebst einer Denkschrift der französischen Kammer zur Ratifikation vor- gelegt worden. Dieselbe bestimmt zunächst, daß alle früher zwischen Frankreich und Dahomeh geschlossenen Verträge und Konventionen bestehen bleiben sollen und setzt sodann Folgendes fest: Artikel 1. Der König von Dahomeh verpflichtet sich, das französische Protektorat über das Königreich Porto-Novo zu respektiren und sich jeden Einfalles in Theile dieses Pro- tektorates zu enthalten. Er erkennt das Recht Frankreichs an, Ko- tonn für unbeschränkte Zeit zu besetzen. Artikel 2. Frankreich wird seinen Ein- fluß auf den König von Porto-Novo dahin ausüben, daß in Zukunft dem König von Dahomeh kein begründeter Anlaß zur Be- schwerde gegeben wird. Als Entschädigung für die Besetzung von Kotonn wird Frankreich jährlich eine in keinem Fall 20 000 Franks (in Gold oder Silber) übersteigende Summe zahlen.