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        <title>Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890.</title>
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            <idno>kbl_1890</idno>
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        Deutsches
Rolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben

in  der

Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts.

I.  Jahrgang,  1800.

 

–  ––"“--‚-.  ..  .

Berlin  1890.
Verlag  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn

Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68—70.
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        Inhalts--Verzeichniß.

(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

nnm.  n.—

Gelsetze;  Perordnungen  der  Reichsbehöürden.


Ost-Afrika.

Kriegsdienstzeit  während  der  militrischen  Aktion  an
der  Ostküste  Afrikas  1888/89.  (Verordnung  des

Staatssekretärs  des  Reichs-Marine-Amts  vom

15.  März  1890.)  3.

Vertretung  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe,  Anfragen
  wegen  Eintritts  in  die  Letztere.  17.  47.
209.

Allerhöchste  Kabinets-Ordre,  betreffend  die  Ermächti-SBesch


gung  zum  Prägen  von  Münzen  für  ze  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.  6

Verfügung,  betreffend  die  Ernennung  8  Konsuls
Freiherrn  v.  Nordenflycht  zum  Kommissar  für
die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  48.

Allerhöchste  Ordre,  betreffend  den  Verbleib  von  in
den  Kämpfen  bei  Bagamoyo  erbeuteten  Geschützen.
  65.

Genehmigung  zur  Ausgabe  von  ——8
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.

Vorläufige  Vereinbarung  zwischen  isn  und
England.  101.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Verschmelzung  der
Witu-Gesellschaft  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft.  119.

Deutsch-Englisches  Abkommen  (deutscher  und  englischer
  Text)  vom  1.  Juli  1890.  120.

Denkschrift  über  die  Beweggründe  zum  deutsch-englischen
  Abkommen.  163.

Bekanntmachung,  betreffend  die  telegraphische  Verbindung

  mit  Ost-Afrika.  239.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Eröffnung  der  Telegraphenanstalt
  in  Dar-es-Salaam.  253.
Verwendung  der  bei  der  Einnahme  von  Kilwa  erbeuteten
  Geschütze.  287.
Vertrag  zwischen  der  Reichsregierung  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft.  301.

 

 

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber

lautender  Obligationen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  zu  Berlin  im  Betrage  von
10  556  000  Mark.  307.
Vereinbarung  mit  England  betreffs  Abtretung  der
Küste  des  deutschen  Interessengebietes  in  Ost-Afrika
durch  den  Sultan  von  Zanzibar.  307.
Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Frankreich,
betreffend  Zanzibar  und  Madagaskar,  vom  17.  November
  1890.  331.

Südwest-Afrika.

,  elvung  der  Gala=  und  Interims-Uniform  für
die  in  den  Schutzgebteten  verwendeten  Reichsbeamten
  (Allerhöchste  Ordre  vom  24.  Februar
1886  und  4.  Februar  1888).  1—2.

Beschreibung  der  Uniform  der  bei  den  Kaiserlichen
Behörden  in  den  drei  westafrikanischen  Schutzgebieten
  verwendeten  Sekretäre  und  Unterbeamten
(Allerhöchste  Ordre  vom  4.  Februar  1888).  2—3.

Verfügung,  betreffend  die  Ernennung  des  Wirklichen
Legationsraths  Dr.  Rettich  zum  Kommissar  für
die  deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwest-Afrika.
  48.

Vorläufige  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und
England.  101.

 

Deutsch-englisches  Abkommen  (deutscher  und  englischer

  Text).  120.

Denkschrift  über  die  Beweggründe  zu  dem  deutsch- 



r

englischen  Abkommen.  1068.

Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  dem
südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom  10.  August
1890.  191.

Dienstamwveisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
  209.

Tarif  für  die  Erhebung  von  Gebühren  in  bürgerlichen
  Rechtsstreitigkeiten,  Konkurssachen  und
Strafsachen.  219.
        <pb n="4" />
        –?  —

Kamernun.

Beschreibung  der  Galg=  und  Interims-Unisorm  für
die  in  den  Schutzgebieten  verwendeten  Reichsbeamten
  (Allerhöchste  Ordre  vom  24.  Februar
1886  und  4.  Februar  1888j.  1—2.

Beschreibung  der  Uniform  der  bei  den  Kaiserlichen
Behörden  in  den  drei  westafrikanischen  Schutzgebieten
  verwendeten  Sekretäre  und  Unterbeamten
(Allerhöchste  Ordre  vom  4.  Februar  1888).  2—3.

Vorläufige  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und
England.  101.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Beurkundung  des
Personenstandes  in  den  Amtsbezirken  Kamerun
und  Togo.  147.

Deutsch-englisches  Abkommen  (deutscher  und  englischer
  Text).  120.

Denkschrift  über  die  Beweggründe  zum  deutsch-englischen
  Abkommen.  163.

Neu-Guinea.

Beurkundung  des  Personenstandes  in  der  Station
Hatzfeldthafen  betreffend.  17.

Verordnung  behufs  Uebertragung  der  Befugnisse
des  ehemaligen  Landeshauptmanns  auf  den
Kaiserlichen  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der
Neu-Guinea-Kompagnie.  47.

Verfügung,  betreffend  die  Ernennung  des  Wirklichen
Legationsraths  Dr.  Rettich  zum  Kommissar  für
die  Neu-Guinen-Kompagnie.  48.

Verfügung  behufs  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse
  auf  den  Kommissar  für  das  Schutzgebiet
der  Neu-Guinea-Kompagnie.  65.

Allerhöchste  Ordre,  betreffend  die  Uniformen  für  die
Kaiserlichen  Beamten  und  Unterbeamten  im  Schutzgebiete
  der  Neu-Guinea-Kompagnie.  101.

Verlegung  der  Postagentur  Kerawara  nach  Herhbertshöh.
  253.

Beurkundung  des  Personenstandes  in  Finschhafen,
Herbertshöh  und  Constantinhafen  betreffend.  269.

Verlegung  des  Sitzes  der  Kaiserlichen  Verwaltung
des  Bismarck-Archipels  nach  Herbertshöh.  269.

Bestellung  des  Kanzlers  Schmiele  zum  Stellvertreter
  des  Reichskommissars  für  das  Schutzgebiet
der  Neu-Guinea-Kompagnie.  269.

Togo.

Beschreibung  der  Galg=  und  Interims-Uniform  für
die  in  den  Schutzgebieten  verwendeten  Reichsbeamten
  (Allerhöchste  Ordre  vom  24.  Februar
1886  und  4.  Februar  1888).  1—2.

Beschreibung  der  Uniform  der  bei  den  Kaiserlichen
Behörden  in  den  drei  westafrikanischen  Schutzgebieten
  verwendeten  Sekretäre  und  Unterbeamten
(Allerhöchste  Ordre  vom  4.  Februar  1888).  2—3.

Vorläufige  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und
England.  101.

I#

 

 

..  H——4—.  —.44½4

1

—

Belanntmachung,  betreffend  die  Beurkundung  des
Personenstandes  in  den  Amtsbezirken  Kamerun
und  Togo.  147.

Deutsch-englisches  Abkommen  (deutscher  und  englischer
  Tert).  1290.

Denkschrift  über  die  Beweggründe  zum  deutschzenglischen
  Abkommen.  163.

Marschall-Inselu.

Verfügung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  erster  Instanz  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.
  48.

Allerhöchste  Ordre,  betreffend  die  Uniformen  für  die
Kaiserlichen  Beamten  und  Unterbeamten  im  Schutzgebiete
  der  Marschall-Inseln.  101.

Vorräthighaltung  von  Proviant  auf  Jaluit.  147.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Beurkundung  des
Personenstandes  im  Schutzebiete  der  Marschall-Inseln.
  163.

Verschiedenes.

Bekanntmachung,  betr.  die  Errichtung  der  Kolonial-Abtheilung
  des  Auswärtigen  Amts.  119.

Anweisung,  betreffend  die  Behandlung  der  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  eingehenden  wissenschaftlichen
  Sendungen.  149.

Erstes  Verzeichniß  derselben:  Beilage  in  Nr.  10.

Sendungen  an  das  Königliche  Museum  für  Völkerkunde.
  287.

Reparatur  von  Instrumenten  durch  Vermittelung  des
Museums  für  Völkerkunde.  308.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Errichtung  eineo
Kolonialrathes.  267.

Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  dieses
Erlasses.  267.

Vermittelung  zwischen  der  Kolonial-Abtheilung  des
Auswärtigen  Amtes  und  den  protestankischen
Missionsgesellschaften.  269.

Erlaß  des  Evangelischen  Ober-Kirchenrathes  an  die
Evangelische  Missions-Gesellschaft  für  Ost-Afrika
wegen  Entsendung  von  Geistlichen.  288.

Ermäßigung  der  Fahrpreise  des  Norddeutschen  Lloyd
für  Mitglieder  der  Missions-Gesellschaften.  332.

Perordnungen  und  Mittheilunnen  der
Behäörden  in  den  Schungebieten.

Ost-Afrika.

Uebereinkommen  zwischen  dem  Reichskommissar  für
Ost-Afrika  und  dem  Generalverwalter  der  britischostafrikanischen
  Gesellschaft  über  die  Beschränkung
des  Handels  mit  Waffen  und  Munition,  sowie
über  sonstige  Maßnahmen  in  den  beiderseitigen
Verwaltungsgebieten.  17.
        <pb n="5" />
        -

Statistische  Daten  über  Ein=  und  Ausfuhr  des  Vertragsgebietes

  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.

  52.
Kommandantur-Befehl,  betreffend  die  Einfuhr  und
den  Verkauf  von  Spirituosen.  220.
Kommandantur-Befehl,  betreffend  die  Abgrenzung
der  verschiedenen  Stationsbezirke.  221.,

Proklamation,  betreffend  die  Führung  von  Waffen  2c.

239.
Verordnung,  betreffend  den  Kautschukhandel  in  Öst-Afrika.
  269.

Südwest-Afrika.

Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  im  südwestafrikanischen
  Schuzzgebiete,  betreffend  die  Einfuhr
  und  den  Handel  mit  Waffen  und  Munition.
  103.

Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  betreffend
  den  Handel  mit  Spirituosen.  103.

Bekanntmachung,  betreffend  Minenkonzessionen.  128.

Kamernn.

Verordnungen,  betreffend  Aufstellung  einer  Statistik
für  Kamerun.  3.  240.

Statistik  über  die  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember
1889  in  das  Kamerungebiet  eingeführten  Waaren.
4—5.

Uebersicht  über  die  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1889
bis  30.  Juni  1890  in  das  Kamerun-Gebiet  eingeführten
  Waaren.  334.

Desgleichen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis
31.  März  1890.  129.

Desgleichen  für  die  zeit  vom  1.  April  bis  30.  Juni
1890.  310.

Verordnung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Friedhofs
  in  Kamerun.  50.

Bekanntmachung  für  den  Amtsbezirk  Viktoria,  betreffend
  Erhebung  von  Gebühren  für  Ueberlassung
von  Grundstücken  an  die  Bakwiri.  68.

Zolleinnahmen  in  Kamerun  im  Etatsjahr  1889,90.
88.

Bekanntmachung,  betressend  Pachtverträge  im  Bezirke
Viktoria.  129.

Schiffsverkehr  in  Kamerun  im  Jahre  1889.  129.

Neu-Gnuinea.

Nachtrag  zu  der  Verordnung  vom  15.  August  1888,
betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung  von
Eingeborenen  des  Schutgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  als  Arbeiter.  21.

Polizei-Verordnung,  betreffend  die  Ordnung  des  Verkehrs
  in  den  Häfen  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie.
  21.

Verfügung,  betreffend  Aenderung  der  Befugnisse  der
Stationsvorsteher.  67.

—

—

Schiffsbewegung  im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie.
  68.  309.

Verordnung,  betressend  das  Absetzen  von  in  das
Schutzgebiet  zurückgebrachten  Arbeitern.  87.

Uebersicht  der  gerichtlichen  Geschäfte  im  Schutzgebiete
der  Neu-Guinea-Kompagnie  im  Jahre  1889.  105.

Verordnung,  betreffend  die  Ergänzung  der  Verordnung
  über  die  Erhaltung  der  Disziplin  unter  den
farbigen  Arbeitern.  177.

Verordnung,  betreffend  die  Anmeldung  von  Geburts=
  und  Todesfällen  unter  den  farbigen  Arbeitern.
  253.

Beschluß,  betreffend  die  Vertheilung  der  richterlichen
  Geschäfte  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea=Kompagnie.
  288.

Togo.

Statistik  über  die  vom  1.  April  bis  1.  Oktober  1889
in  das  Togogebiet  eingeführten  zollpflichtigen
Waaren.  5.  34,.  69.  222.

Schiffsverkehr  des  Togogebietes  im  Jahre  1889.  6.

Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  Palmkernen.
31.

Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  von  Zollbestimmungen.
  50.

Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von
Kriegsmaterial  aus  dem  Togogebiete  nach  Dahomeh
während  der  Dauer  der  Blockade.  66.

Zolleinnahme  in  Togo  im  Etatsjahr  1889/90.  89.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Ueberführung  des
Archivs  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Weidah
nach  Lomc.  194.

Marschall-Inseln.

Polizei-Verordnung  für  Nauru  (Pleasant  Island).  33.

Verordnung,  betreffend  unterhaltlose  Fremde.  48.

Verordnung,  betreffend  Verträge  mit  Eingeborenen
über  höhere  Werthobjekte.  49.

Schiffsverkehr  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln
im  Jahre  1889.  88.

Uebersicht  der  gerichtlichen  Geschäfte  in  dem  Bezirke
des  Kaiserlichen  Gerichtes  des  Schutzgebietes  der
Marschall-Inseln  im  Jahre  1889.  104.

Ernennung  von  Beisitzern  des  Kaiserlichen  Gerichtes
für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.  106.

Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  von  perfönlichen
  Steuern.  148.

Handel  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  im
Jahre  1889.  289.

Abänderung  der  Polizei-Verordnung  für  die  Insel
Jabwor  vom  22.  Mai  1887.  308.

Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  die
Marschall-Inseln,  betreffend  die  Erhebung  von
Gewerbesteuern  vom  28.  Juni  1888,  15.  Juli  1889
und  2.  August  1890.  309.
        <pb n="6" />
        ——

Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.

Ostküste  von  Afrika.

Landmarke  (Schloß  Chueni)  nördlich  von  Zanzibar.  8.

Lage  einer  Untiese  westlich  der  Seagull  Shoal  im
English  Paß.  —  Zanzibar.  8.

Nichtvorhandensein  der  Untiefe  westlich  der  Seagull
Shoal  im  English  Paß.  —  Zanzibar.  23.

Bemerkungen  über  den  Chinde  (Chingi  Arm  des
Zambesi-Flusses.  34.

Lage  einer  Untiefe  südöstlich  vom  Kap  Melinda.  35.

Lage  einer  Untiefe  nördlich  des  Fahrwassers  im
Owen  Channel.  Westküste  von  Pemba.  54.

Lage  einer  Untiefe  im  Cockburn-Hafen,  Insel  Pemba.
54.—

Anstrich  des  Leuchtthurms  auf  der  Jusel  Mwana-Mwana.
  Insel  Zanzibar.  54.

vl

I

Anstrich  des  Leuchtthurms  von  Mungopani.  Insel

Zanzibar.  54.

Bemerkungen  über  die  Osttüste  von  Afrika  zwischen
dem  Mafia-Kanal  und  dem  Kipumbwe  Riffe  einschließlich
  Zanzibar.  131.

Betonnung  deutsch-ostafrikanischer  Häfen.

Erschienene  deutsche  Admiralitätskarten:

Wasin  und  Gomany  225.
Dar-es-Salaam  225.

Anzündung  eines  Leuchtfeuers  auf  Nas  Serani,  der
Südostspitze  der  Insel  Mombasa.  241.

Kennzeichnung  der  Untiefe  Cockburn  in  der  Delagoa-Bucht.
  289.

Englische  Admiralitätskarten:

Nr.  664.  East  const  os  Alriecn.  Zanzibar  auc#l
Pemba.  —  Nr.  1811.  Chala  Point  to  Kwyhnu
Bay.  —  Nr.  670.  Juba  or  Dundas  Islands.
312.

197.

Desgl.  Nr.  1390.  Chale  Point  to  Pangani,

Pemba,  Wusin.  —  Nr.  1310.  Sonthwest,

Coast  of  Pemba.  336.

Westküste  von  Afrika.

–4

—  Ó—

Abnahme  der  Tiefen  in  Walfischbai.  254.
Zeitweilige  Anzündung  des  Leuchtfeuers  auf  der
Spitze  Gombé,  südlich  der  Gabun-Mündung.  271.
Lage  einer  Untiefe  nördlich  des  Kap  Frio.  55.
Englische  Admiralitätskarten:
Nr.  627.  St.  Paul  de  LOnnda  to  Greut  Fisl

Bay.  —  Nr.  1806.  Great  Fish  Bay  to
Walfsh  Buy.  —  Nr.  632.  Wuallish  Bay  10
Orunge  River.  —  Nr.  629.  Wullish  Bar
Scttlement.  —  Nr.  807.  Milkosh  loint  to

Orange  River.  312.

Südlicher  Stiller  Ocean.

Lage  einer  Untiefe  in  der  Einfahrt  des  Hatfeldthafens.
  Kaiser  Wilhelmsland.  8.

Bemerkungen  über  einige  Orte  auf  Kaiser  Wilhelmsland,
  im  Bismarck-Archipel,  Lord  Howe=  und
Salomons-Inseln.  55.

Korallenriff  zwischen  der  kleinen  Providence-Insel
und  der  westlichsten  William  Schouten=  Insel
(Nordküste  von  Neu-Guinea).  70.

Nordküste  von  Neu-Guinea.  70.

Durchfahrt  zwischen  den  Inseln  Buka  und  Bougain- 



Versandung  der  Einfahrt  in  den  Sandwichhafen.  6.
Segelanweisung  für  das  Einlaufen  in  den  Kamerun-Fluß.

  6.

Kamerun-Flusses,  Biafra-Bucht.  55.
Admiralitätskarten.  89.

Mittheilungen  über  den  Sandwichhafen  und  die
Walfischbai.  107.

Reiseberichte  S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  betreffend.  151.
Meteorologische  Beobachtungen  auf  der  Rhede  und
im  Hafen  von  Kamerun  1888  und  1889.  178.

Erschienene  deutsche  Admiralitätskarten:
Kamerun-Mündung.  225.
Guinea-Golf.  225.

Bemerkungen  über  Malimba,  Klein=  und  Großi



Batanga,  Kribi,  Viekoria,  Kriegsschiffsbucht  und

Bimbia.  251.

ville  Salomons-Inselni.  71.
Sir  Charles  Hardy-Insel.  71.

Beschreibung  der  Nordostküste  von  Kaiser  Wishelmsland
  betreffend.  89.  131.
Erschienene  deutsche  Admiralitätskarten:
Nordwestküste  von  Neu-Jrland,  Hafen  von  Nusa.
225.
Hermit-Inseln.225.
Nordostküste  von  Neu-Guinea,  Astrolabe-Bai.
Großfürst  Alexis-Hafen.
Neu-Guinea,  Kaiser  Wilhelmsland.
hafen.  225.
Kaiser  Wilhelmsland,  Bismarck-Archipel  und
Salomons-Inseln.  225.
Bismarck-Archipel,  Gazelle-Halbinsel  und  Neu-225.


Hahfeldt-Lauenburg.

  225.
Neu-Guinen,  Kaiser  Wilhelmsland,  Finschhafen.
225.

Neu-Mecklenburg  Nordwesttheil.  225.
Kaiser  Wilhelmsland,  Nordostküste.  225.

Verlegung  der  Tonne  B  in  der  Mündung  des  NRefultatlose  Nachforschung  nach  einigen  Untiefen  und

angestellte  Lothungen  bei  den  Samoa-Inseln.  241.

Hinweis  auf  den  Bericht  des  Kommandanten  S.  M.
S.  „Sophie“  über  Beobachtungen  im  Bismarck-Archipel
  und  an  der  Küste  von  Kaiser  Wilhelmsland.
  251.

Aus  dem  Neisebericht  S.  M.  Kr.  Korv.  „Sophie“.
Reise  nach  Matupi.  334.

Beobachtungen  des  Dampfers  „Isabel“.  271.

—.
—

Nördlicher  Stiller  Ocean.

Notiz  über  Navigirungen  im  Schutzgebiete  der

Marschall-Inseln.  2z

L,
        <pb n="7" />
        Erschienene  deutsche  Admiralitätskarten:
Marschall-Inseln.  225.
Marschall-Gruppe.  Majuro-Inseln.  225.
Pläue  von  den  Marschall-Inseln.  271.

Schiffsbemegungen.

S.  M.  S.  „Carola“  S.  23.  35.  37.  57.  7l.  90.  107.
132.  151.  178.  197.  226.  241.  255.  272.  289.  312.
36.

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  8.  23.  35.  ö7.  71.  90.  107.
132.  151.  178.  197.  226.  241.  255.  272.  289.  312.
336.

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  8.  23.  35.  57.  71.  90.  107.
132.  151.  178.  197.  226.  241.  255.  272.  289.  312.
:336.

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  8.  23.  35.  57.  71.  90.  107.
132.  151.  178.  197.  226.  241.  255.  272.  289.  312.
330j.

.  M.  Krzr.  „Sperber“  8.  23.  35.  37.  57.  71.  50.
107.  132.  151.  178.  197.  220.  241.  254.  272.  289.
312.  336.

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  35.  57.  71.  90.  107.  132.
151.  178.  197.  220.  241.  255.  272.  28/.  312.  336.

S.  M.  S.  „Alexandrine“  71.  90.  1.  132.  151.  178.
197.  226.  241.  256.

S.  M.  S.  „Leipzig“  226.  241.  250.

S.  M.  S.  „Sophie“  226.  241.  256.

Hulk  „Cyclop“  272.  312.  336.

erkehrsnachrichten.

Postdamyfschissverbindung  nach  Witu.  10.  24.  36.  58.

VII

72.  90.  108.  133.  152.  179.  198.  227.  242.  257.

273.  291.
Postdampfschiffverbindung  nach  Zanzibar.  10.  241.  36.

5#.  72.  90.  108.  133.  152.  179.  198.  227.  242.

257.  273.  291.  338.

Reichs-Postdampfer  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie.
133.  151.  180  (Fahrplan).  226.  227  (Fracht-Tariff.
274.  291.  292.  337.  338  (Schiffsbewegungen).

Herstellung  der  Kabelverbindung  zwischen  Zanzibar,
Dar-zes-Salaam  und  Bagamoyo.  226.  238.  253.

Eröffnung  des  Telegraphenverkehrs  nach  Deutsch-Ost-Afrika
  bezw.  Madagaskar,  Insel  Mayotta,
Comoro-Inseln  und  Bourbon  (Rounion).  256.

Errichtung  von  Kaiserlichen  Postagenturen  in  Zanzibar,
  Bagamojo  und  Dar-es-Salaam.  274.

Südwest-Afrika.

Eintreffen  der  Verstärkung  der  Schutztruppe  in  Sand-=wichhafen.
  9.

Postdampfschiffverbindung  nach  dem  südwestafrikanischen
  Schutzgebiet.  10.  24.  32.  58.  72.  90.  108.
133.  152.  179.  198.  227.  212.  257.  273.  291.  338.

Schisfsbewegungen  der  Alritanischen  Damyfschiffs=Aktien-Gesellschaft

  Woermann-Linie.  337.

Kamerun.

Postdampfschiffverbindung  nach  Kamerun.  10.  24.  36.
58.  72.  90.  108.  133.  152.  179.  198.  227.  242.
257.  273.  291.  338.

Zulassung  von  Postanweisungen  und  Sendungen
mit  Werthangabe  nach  Ramerun.  37.  107.

Neu-Guinea.

Postdampfschiffverbindung  nach  Neu-Guinea.  10.  24.
36.  58.  72.  90.  108.  133.  152.  179.  198.  227.
242.  257.  273.  201.

Zulassung  von  Postanweisungen  nach  Neu-Guinea.
37.  107.

Errichtung  einer  Naiserlichen  Postagentur  in  Stephansort.


à7
5  1.

Togo.

Errichtung  einer  Postagentur  in  Lome.  9.

Postdampfschiffverbindung  nach  Togo.  10.  24.  36.

58.  72.  00.  108.  133.  152.  179.  198.  227.  242.
257.  273.  291.  338.

Blockade  über  Dahomeh.  24.  273.

Zulassung  von  Postanweisungen  nach  Togo.  37.

107.

Marschall-Inseln.

Neuer  Dampfer  der  Jaluit-Gesellschaft.  9.  37.  256i.

Abgang  eines  Charter-Schiffes  nach  Faluit,  9.  73.

Postdampfschissverbindung  nach  den  Marschall-Insein
  10.  24.  36.  58.  72.  90.  108.  133.  152.  179.
198.  227.  242.  257.  273.  291.  338.

Segelschiff  „Annette  Jantine“  der  JFaluit  Gesellschaft
256.

verschiedene  Mittheilungen.

Ost-Afrika.

Ueber  Anstellung  in  der  Deutsch  Ostafrikanischen
Schutztruppe.  11.

Verstärkung  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe.  12.

Zusammensetzung  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe.
58.  194.  223.  311.

Gesundheitszustand  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe.
12.  38.  112.  180.  200.  257.  279.  314.

Erfordernisse  in  gesundheitlicher  Hinsicht  für  den
Dienst  in  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe.  243.

Militärische  Stationen  in  Deutsch-Ostafrika.  40.

Krankenhaus  in  Zanzibar.  25.  82.

Der  deutsche  Frauenverein  für  Krankenpflege  in  den
Kolonien.  134.  184.  280.  342.
        <pb n="8" />
        Deutsche  Krankenpflege  in  Ost-Afrika.  28.
Deutsches  Krankenhaus  für  Ost-Afrika.  279.
Die  Missionsthätigkeit  in  Ost-Afrika.  91.
Evangelische  Mission.  40.  278.
Englische  Universitäten-Mission.
Katholische  Mission.  134.  279.

183.

,  Reise  'des  Premierlieutenants  Ehlero)  nach  Moschi

am  Kilimandscharo.  81.

Deutsche  Postdampser-Verbindung  mit  Öst-Afrika.
S3.  180.  227.  292.

Münzen  für  Deutsch-Ostafrika.  180.  314.

Der  deutsche  Handel  in  Ost-Afrika  und  die  Araber-Ermordung
  Gieseckes.  182.

Deutsch-Ostafrikanische  Seehandlung.  201.

Die  wissenschaftlichen  Sammlungen  Emin  Paschas.
233.

Die  Lage  in  Ost-Afrika.

Expedition  des  Mr.  Stokes  nach  Tabora.  276.

Expedition  des  Dr.  Schmidt  gegen  die  Mafiti.  277.

Erklärung  des  englischen  Protektorats  über  Zanzihar.
293.

Das  Konde-Plateau.  294.

Expedition  des  Dr.  Schmidt  nach  dem  Rowuma.
314.

Bau  einer  Eisenbahn  von  Bagamoyo  nach  Dar#es-Salaam.
  338.

Erklärung  der  englischen  Schutzherrschaft  über  Witn
"238.

274.

Südwest-Afrika.

Gesundheitszustand  der  Schutztruppe  und  Landesverhältnisse
  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
12.

Branntweinhandel  in  Groß-Namaqua-Land.  41.  235.

Die  Missionsthätigkeit  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
  75.  152.  278.

Die  Häfen  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes.  79.—

Deutsche  Schutztruppe  für  Südwest-Afrika.  81.  112.

Die  Besiedelung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes
  mit  deutschen  Bauern.  91.

Forschungoreise  des  Hauptmanns  v.
nach  dem  Ngamisee.  113.  261.

Die  Deutsch-Südwestafrikanische  Kompagnie.  135.

Das  Namaqua=  Land,  dessen  Bewohner  und  wirthschaftliche
  Verhältnisse.  135.  153.  185.

Die  Lage  im  Damara=  und  Namaqua-Land.  188.

Die  Witterungsverhältnisse  in  Südwest-Afrika.  245.

Françgois

Kamernn.

Schwedische  Ansiedler  im  Kamerungebiet.  25.

Die  Missionsthätigkeit  im  Kamerungebiet,  Evange-:
lische  Missionen.  59.  134.

Die  Missionsthätigkeit  im  Kamerungebiet,  Katholische
Missionen.  60.  198.  279.

Die  deutsche  Schule  in  Bonamandone.  73.  292.

*

Die  zweite  deutsche  Schule  in  Kamerun.  74.  292.

VIII

—

Wegebau  im  Bezirksamt  Viktoria.  80.

Hauptmann  Kund.  108.

Schwedische  Expedition  nach  Kamerun.  113.

Die  Jaunde-Station  im  Hinterlande  des  sübdlichen
Kamerungebietes.  115.

Zahl  der  Weißen  in  Kamerun.

Denkmal  in  Kamerun.  198.

Versuchsplantage  in  Viktoria.  203.

Die  Bauthätigkeit  in  Kamerun.  229.

Sendung  zoologischer  Präparate  (von  Dr.  Preuß!.
258.

180.

Neu-Gninea.

NReise  durch  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kom-Erpedition

  in  das  Hinterland  des  Togogebietes  und

pagnie.  26.

Missionare  in  Neu-Pommern.  40.

Die  Missionsthätigkeit  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie.
  109.

Nachrichten  aus  der  evangelischen  NMission.  278.

Besuch  des  Kreuzergeschwaders  in  Finschhafen.  292.

Expedition  auf  dem  Fly  Niver  in  Britisch-Neu-Guinea.
  159.

Neu-Guinea-Schutzgebiet,  Kämpfe  auf  der  Gazellenhalbinsel.
  184.

Mittheilungen  aus  dem  Schutzgebiet  341.

Togo.

Errichtung  einer  Handelskammer  für  Togo.

Sklavenwesen  in  Togo.  37.

Versuche  mit  Baumwollenkultur  im  Togogebiet.  38.

Die  Missionsthätigkeit  im  Togogebiet,  Evangelische
Missionen.  59.  201.  321.

Die  Missionsthätigkeit  im  Togogebiet,  Katholische
Missionen.  59.

Versuchsplantage  in  Togo.

12.

82.

Anlage  einer  Station  daselbst.  93.
Von  der  Station  Bismarcksburg  im  Togogebiet.
9  188.  261.  315.

4  Zahl  der  Weißen  in  Togo.  152.

Gesundheitsverhältnisse  an  der  Sklavenküste.  234.
Landwirthschaftliche  Nachrichten  aus  dem  Togogebiet.
246.  316.

Marschall-Inseln.

Reise  durch  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.
26.

Verbot  des  Kreditgebens  im  Schutgebiete  der  Marschall-Inseln.
  97.

Die  Missionsthätigkeit  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln.
  110.

Aus  dem  Jahresbericht  der  Jaluit-Gesellschaft  für
1889.  184.

Aus  dem  Schutzgebiet  der  Marschall-IOnseln.

Zahl  der  Nichteingeborenen  im  Schutzgebiete  der
Marschall-Inseln.  292.

r

—#·).
        <pb n="9" />
        —

Bericht  des  Kommandanten  S.  M.  S.„Alexandrine“,
Korvettenkapitän  v.  Prittwitz,  über  die  Fahrt

von  Apia  nach  den  Marschall-Inseln  und  zurück.

39.

Bevölkerung  der  Insel  Naurn.  348.

Verschiedeues.

Die  Bremer  Handels-Ausstellung  und  die  deutschen
Schutzgebiete.  113.

Die  Post=  und  Telegraphen-Einrichtungen  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  139.

Ein  ärztliches  Urtheil  über  die  Akklimatisationsfähigkeit
  der  Europäer  in  den  Tropen.  198.

Ueber  die  Kultur  der  Dattelpalme.  202.

Aereinbarung  zwischen  England  und  Frankreich  vom
5.  August  1890.  228.

Zolleinnahme  und  Handelsverkehr  der  französischen
Niederlassungen  an  der  Gold=  und  Sklavenküste.
249.

Das  Sklavenwesen  in  Afrika.  25).

Ueber  die  Gewinnung  des  sogenannten  Manila-Hanfs
  auf  den  Philippinen.  280.

Französische  Besitzungen  am  Busen  von  Benin.

Englische  Expedition  nach  Lagos.  294.  322.

Beamtenpersonal  für  die  italienischen  Kolonien.

Antisklaverei-Kongreß  in  Paris.  295.

Französische  Besitzung  Gabon  und  Congo  Frangais.
2905.

Expedition  des  Administrators  Cholet  auf  dem
Sangha-Fluß.  296.

Berggesebt  für  Maschona-Land.  315.

Die  Kultur  der  Dattelpalme  in  Persien.  321.

Die  französische  Kolonialschule.  322.

282.

29  .

Vereinbarung  zwischen  England  und  Portugal.  323.
Asiatische  Arbeiter  für  Plantagenbau  in  Afrika.  342.

Die  Kultur  des  Mandelbaumes  in  Algier.  345.

Vereinbarung  zwischen  Frankreich  und  Dahomeh.  346.

Portugiesische  Expedition  nach  Bisé,  Straße  nach
Cakonda.  347.

Zollgesetzgebung  in  der  französischen  Kolonie  Gaben-Kongo.
  347.

LTitterarische  Besprechungen.

Mittheilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten
  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.  13.
2.  Heft,  III.  Band:  98.  3.  Heft,  III.  Band:  262.

Deutsche  Ueberseeische  Meteorologische  Beobachtungen,
herausgegeben  von  der  Deutschen  Seewarte.  Heft
III.  27.

Was  lehren  uns  die  Erfahrungen,  welche  andere
Völker  bei  Kolonisationsversuchen  in  Afrika  gemacht
  haben,  von  A.  Merensky.  27.

Unsre  Afrikapolitik  in  den  letzten  zwei  Jahren.  Von
Dr.  Schröder-Poggelow.  27.

Die  politische  Theilung  Afrikas  nach  den  neuesten

1X

 

—

 

 

internationalen  Vereinbarungen  (1885  bis  1889

von  Emile  Banning.  27.

—  —

Sechs  Jahre  deutscher  Kolonialpolitik  von  Dr.  W.
Weißenborn.  41.

Unter  deutscher  Flagge  quer  durch  Afrika  von  West.
nach  Ost  von  Herm.  Wissmann.  41.

Mit  Stanley  und  Emin  Pascha  durch  Deutsch-Ost-Afrika.
  Reisetagebuch  des  P.  August  Schynse
4.

Fortsetzung  des  Weißbuches  über  den  Aufstand  in
Öst-Afrika.  60.  97.

Mittheilungen  des  Deutschen  und  Oesterreichischen
Alpenvereins,  Nr.  7  u.  8:  Aussatz  von  Purtscheller
  über  die  Expedition  nach  dem  Kilimandscharo.
  60.

Karte  von  Ung#,  Usegua  und  Süd-Usambäa.  61.

Afrika  in  sechs  Blättern  von  R.  Lüddecke.  61.

Zeitschrift  für  afrikanische  Sprachen,  herausgegeben
von  Ir.  G.  Büttner.  3.  Heft,  3.  Jahrgang
11890).  83.

Leitfaden  zur  Erlernung  der  Malayischen  Umgangssprache
  von  Dr.  Richard  Hindorf.  83.

Nachrichten  über  Kaiser  Wilhelmsland  und  den
Bismarck-Archipel.  Herausgegeben  von  der  Neu-Guinea-Kompagnie.
  1.  Heft,  1890.  84.

Die  Sklavenküste.  Sprachgebiet  der  Ephe  und  ihrer
Nachbarn.  Entworfen  von  Ernst  Henrici.  115.

Deutsche  Kolonialzeitung  Nr.  10,  12  bis  14:  Schilderung
  der  Thätigkeit  der  schwedischen  Ansiedler
in  Kamerun.  143.

Periodische  Berichte  über  die  französischen  Kolonien
im  Journal  Olficiel  de  la  Republiquc  Francaise.
  143.

Im  dunkelsten  Afrika,  Aufsuchung,  Neltung  und

Rückzug  Emin  Paschas,  von  Heury  M.  Stanley.
158.

Der  Aufstand  in  Deutsch-Ost-Afrika  und  seine
Niederwerfung  im  nördlichen  Theil  von  Kurt
Blümcke.  100.

Land  und  Leute  in  Deutsch-Ost-Afrika  von  J.  Sturtz
und  J.  Wangemann.  160.

Die  Antisklaverei-Konferenz  und  die  Einfuh#zölle
im  Kongostaat,  von  einem  Kaufmann.  Aus  dem
Holländischen.  188.

Petermanns  Mittheilungen,  Heft  V  und  VI.  (Aufsatz
  Lugo  Zöllers,  betreffend  „Untersuchungen
über  21  Sprachen  aus  dem  Schutzgebiete  der
Neu-Guinea-Kompagnie“.)  204.

Procedings  of  the  Royal  Geographical  Societpy.
Juli-Heft.  Vortrag  von  C.  M.  Woodford  über
die  Entdeckung  und  Erforschung  der  Salomons-Inseln.
  204.

New  Review,  August-Heft.  Aufsatz  des  englischen
Konsuls  H.  H.  Johnston  über  Britisch  Süd-Central-Afrika.
  205.

La  Traite  des  Esclaves  en  Afric#fne.  Herausgegeben
  auf  Veranlassung  der  Königlich  belgischen
Regierung.  205.

A  naturalist  umong  the  hend  hunters  von  C.  M.
Woodford.  235.
        <pb n="10" />
        Verslag  omtrent  den  Staat  van  's  Lands  Plantentuin
  te  Buitenzorg.  249.
Die  Handelsstraßen  des  centralen  Afrika,  Bericht

von  Edouard  Blane,  veröfsentlicht  im  Bulletin

de  la  société  de  geographie.  261.

Bulletin  Ofliciel  de  I’Etat  Indépendant  du  Congo.
September-Nummer:  283.  Oktober-Nummer:  277.
November-Dezember:  350.

Conférence  de  Bruxelles  et  les  Pays  -  Bas
Dar  un  ami  de  ln  vérité.  283.

Emin  Pascha  und  die  Meuterei  in  Aequatoria  von

A.  J.  Mounteney,  Jephson  und  Heury  M.
Stanley.  296.

½4

La  Conférence  de  Brugxelles,  son  origine  et  ses

8

actes.  Nach  einem  Vortrag  von  Emile  Ban—
ning.  298.

Les  Colonies  Françuises.  Puris.  321.

Recueil  des  Déliberations  du  Congres  National.
324.

De  Carvalho,  Reise  durch  das  Lunda-Reich.  325.

ÖOstafrikanische  Gletscherfahrten  von  Dr.  Hans
Meyer.  325.

O.  F.  v.  Behr.  Kriegsbilder  aus  dem  Araberaufstand.
  325.

L’Etat  Indépendunt  du  Congo  et  le  commerce,

har  „Un  Négociant  Hollauduis“.  326.

L'’Etat  Independunt  du  Congo  et  la  Compaguie
de  Rotterdam.  326.

Mackay,  Pioneer  Missionary  to  Uganda.  By  his
Sister  348.

Im  Inneren  Afrikas.  Die  Erforschung  des  Kassai
während  der  Jahre  1883,  1884  und  1885.  Von
Hermann  v.  Wissmann,  rudwig  Wolf,
AKurt  v.  Frangois,  Hans  Mueller.  349.

v.  Höhnel,  Ostäquatorial-Afrika  zwischen  Pangani
und  dem  neuentdeckten  Rudolf-See.  Ergänzungsheft
  Nr.  99  zu  Petermanns  Mittheilungen.  349.

Versuch=  einer  Zusammenfassung  der  wissenschaftlichen
Ergebnisse  der  Stanleyschen  Durchquerung.  350.

Der  schwarze  Erdtheil  und  seine  Erforscher.  Reisen
und  Entdeckungen,  Kämpfe  und  Erlebnisse,  Land
und  Volk  in  Afrika.  Von  Friedrich  Seiler.
350.

Unsere  Kolonien:  Land  und  Leute,  geschildert  von
Direktor  Dr.  B.  Volz.  350.

Liftrratur-Perzeichnik.

28.  143.  61.  S86.  98.  116.  143.  160.  188.  2006.
23060.  219.  263.  298.  326.  351.

Namen-Derzeichniß.

A.

Adami,  Unteroffizier  196.
Albrecht,  ÖOtto  195.  223.
Amrhein,  Pater  96.
Anderson,  Beisitzer  106.
Andresen,  Unteroffizier  196.  221.
Apell,  Gerichtoschreiber  334.
Arff,  Missionar  10).

270.

4

B.
Baeckermann,  Katharina  135.
Baier,  Unteroffizier  196.  224.
Bam,  Missionar  76.
Bartel,  Unteroffizier  196.  221.
Bauer,  Sergeant  54.  196.  224.
Ur.  Becker,  Stabsarzt  195.  223.
Becker,  Bizefeldwebel  196.  270.
Bergmann,  Missionar  109.
Berndt,  Deckoffizier  196.  225.
Bernsmann,  Missionar  78.

280.  342.

Berthold,  Premierlieutenant  d.  L.  223.

Bialkoweki,  Unteroffizier  196.  224.

Biermann,  Aizekonsul  Kaiserlicher  Kommissar  9.
26.  34.  163.

Biermann,  Geheimsekretär  22.

Bilke,  AMizefeldwebel  196.  223.

Binder,  Sergeant  196.  224.  270.

Bley,  Missionar  41.

Bloß,  Unteroffizier  196.  223.

Bluhm,  Deckoffizier  196.  224.

Böder,  Zollverwalter  7.

Bösch,  Missionar  100.

Bohndorf,  Deckoffizier  195.A  221.

Boschat,  Standesbeamter  17.

Brambeer,  Deckoffizier  196.  225.

Brandeis,  stellvertretender  Sekretär  9.  48.  106.

Dr.  Brehme,  Assistenzarzt  195.  224.

Bridoux,  Bischof  96.

Bronsart  v.  Schellendorff,  Lieutenant  a.
195.  223.

D

—
        <pb n="11" />
        ——

Brüger,  Sergeant  196.  223.

v.  Bülow,  Freiherr,  Lieutenant  a.  D.  195  224.

Dr.  Büttner,  Botaniker  23.  241.  36.  261.

Dr.  Büttner,  Lehrer  am  Seminar  für  orientalische
Sprachen  83.

Bugslag,  Techniker  13.  97.  261.  315.

Dr.  Bumiller,  107.  195.  224.

Busch,  Vizefeldwebel  196.  224.

Dr.  Buschow,  Assistenzarzt  195.  224.

C.

Capelle,  Beisitzer  106.
Carstensen,  Expeditionsmeister  197.
Christaller,  Lehrer  9.  74.  292.
Claus,  Missionar  10)0.

Claus,  Steuerwächter  337.

Cloete,  Missionar  78.

de  Courmont,  Bischof  96.

D.

Dr.  v.  Danckelman  13.  27.
Dannert,  Freiherr,  Missionar  78.
Diehl,  Missionar  78.
Diestelkamp,  Pastor  40.
Donarsky,  Georg  195.  223.  312.
Drescher,  Sergeant  196.  223.
Dreyer,  Beisitzer  106.

Dudeck,  Unteroffizier  196.  224.

E.

v.  Eberstein,  Premierlieutenant  72.  195.  224.  254.
Eckert,  Unteroffizier  196.  224.

Eggert,  Sekretär  9.  57.

Ehlers,  Premierlieutenant  81.

Eich,  Missionar  109.

Elker,  Missionar  40.

v.  Elpons,  Lieutenant  a.  D.
v.  Eltz  195.  224.

Emin  Pascha  42.  60.
End,  Lieutenant  a.  D.  195.  221.
Erttel,  Sergeant  196.  221.
Evert,  Unteroffizier  196.  224.

195.  221.

F.

Fehlkamm,  Unteroffizier  196.  223.
Fenchel,  Missionar  77.
Firnstein,  Vizefeldwebel  196.  225.
Fischer,  Lieutenant  a.  D.  195.  223.
Fischer,  Unteroffizier  196.  223.
Fisser,  Deckoffizier  196.  225.

Flad,  Lehrer  9.  63.  292.

Flierl,  Missionar  2758.

Först,  Sergeant  196.  224.

v.  François,  Hauptmann  0.  12.  113.  226.  261.
v.  Frangois,  Lieutenant  9.  81.  112.

l

..··..,-...———-........—.—.-.-.»..-.-..

de  la  Frémoire,  Charles  195.  224.  275.
Freund,  Unteroffizier  196.  223.

Fricke,  Sergeant  196.  223.
Frielinghaus,  Berginspektor  9.  226.  313.
Frodien,  Deckoffizier  196.  223.
Fromberg,  Polizeimeister  9.  179.  337.
Fütterer,  Unteroffizier  196.  224.

G.

Gärtner,  Assistenzarzt  195.  223.
Gaßmann,  Brieftaubenmeister  58.

Germer,  Feldwebel  196.  224.

 

223

Geske,  Unteroffizier  196.  223.
Geyger,  Sekretär  312.  313.

Giersch,  Unteroffizier  196.  223.

Gillmeister,  Sergeant  196.  223.

Girault,  Vikar  96.

Dr.  Goering,  Konsul  9.  72.  20  107.  226.  273.
Görn,  Unteroffizier  196.  224.

v.  Goldammer,  Polizeimeister  9.  24.
Goldberg,  Pflanzer  38.  179.  316.

Gombert,  Unteroffizier  59.

Grässer,  Beisitzer  106.

v.  Gravenreuth,  Freiherr  6.  35.  72.  194.  224.  240.
Greff,  Deckoffizier  196.  223.

Greiner,  Missionar  40.

Grucza,  Feldwebel  1/6.  224.

Gruczinski,  Zimmermann  223.

Gurkasch,  Feldwebel  196.  223.

S.

Hagemeister,  Unteroffizier  196.

Hahn,  Diakon  40.

Hansen,  gen.  Wilken,  Deckoffizier  196.  224.

Hartmann,  VBizefeldwebel  196.  223.

Hegener,  Missionar  76.

Heidtmann,  Missionar  77.

Heller,  Unteroffizier  196.  223.

Herrmann,  Premierlieutenant  (Südwest-Afrika)  197.

Hermann,  Lieutenant  a.  D.  195.  224.

Herold,  Lieutenant  9.  90.  131.  197.  313.

Herrich,  Unteroffizier  196.  223.

Herth,  Bischof  96.

Herzog,  Staatssekretär  279.

Heymons,  Premierlieutenant  a.  D.  195.  223.

Hildebrandt,  Referendar  a.  D.  34.  36.  226.  269.
289.

Dr.  Hindorf,  Richard  83.

Hinz,  Unteroffizier  196.  270.

Hirsch,  Deckoffizier  196.  224

Hockel,  Sergeant  196.  224.

Hoeft,  Unteroffizier  196.  223.

v.  Höhnel,  Lieutenant  349.

Hoffmann  l.,  Feldwebel  196.  224.

Hoffmann  lI.,  Feldwebel  196.  224.

Hoffmann  III.,  Sergeant  196.  223.

Hoffmann,  Regierungsbaumeister  39.

223.

——
        <pb n="12" />
        Hogrefe,  Lieutenant  a.  D.  195.  223.
Hülseberg,  Unteroffizier  196  223.
Huwe,  Erpeditionsmeister  197.

J.
v.  Jacobi,  Staatssekretär  269.
Jancke,  Unteroffizier  196.  224.
Janke,  Wilhelm  195.  224.
Illich,  Deckoffizier  196.  224.
Ingalls,  Beisitzer  106.

Jörs,  Unterlieutenant  z.  S.  u.  D.  195  221.
Johannes,  Lieutenant  a.  D.  195.  223.

Johaunsen  334.

John,  Unteroffizier  196.  224.
Jordan,  Sekretär  151.

Irle,  Missionar  78.

Juckel,  Unteroffizier  196.  223.
Juckhoff,  Unteroffizier  196.  224.
Judt,  Missionar  77.

Jurick,.  Unteroffizier  196.  223.

K.

Kaiser  I.,  Vizefeldwebel  196.  224.

Kaiser  II.,  Sergeant  196.  223.

Karstens,  Unteroffizier  196.  225.

Kasser,  Missionar  41.

Kay,  Feldwebel  196.  224.

Dr.  Kayser,  Geheimer  Legationsrath  130.  179.

v.  Ketteler,  Freiherr,  Legationssekretär  131.

Ketterer,  Unteroffizier  196.  223.

Kirsch,  Deckoffizier  196.  223.

Kliem,  Missionar  41.

Klindjner,  Unteroffizier  196.  225.

Kling,  Premierlieutenant  9.  13.  27.  36.  150.  254.
315.

Knauth,  Unteroffizier  196.  224.

von  dem  Knesebeck,  Lieutenant  a.  D.  195

Knochenhauer,  Unteroffizier  196.  224.

Knutson  25.

Koblitz,  Deckoffizier  196.  224.

Köhler,  Unteroffizier  196.  224.

v.  König,  Königlich  Preußischer  Gerichts-Assessor
22.  ·

Dr.  König,  Arzt  39.

Köster,  Unteroffizier  196.  224.

Kornet,  Unteroffizier  196.  225.

Dr.  Krabbes,  Bezirksamtmann  9.  147.  151.  226.
270.

Krämer  I.,  Unteroffizier  196.  223.

Krämer  II.,  Unteroffizier  196.  223.

Krämer,  Missionar  40.  94.

Kräusel,  Unteroffizier  196.  224.

Dr.  Krauel,  Geheimer  Legationsrath  22.  130

Krause,  Sergeant  196.  224.

Krenzler,  Premierlieutenant  a.

Krüger,  Hofrath  22.

Küas,  Zoll-Assistent  9.

242.

D

195.  223.

XII

Kühne,  Bizefeldwebel  196.  224.
Kümmelmann,  Deckoffizier  196.  225.
Kund,  Hauptmann  23.  108.

Kunze,  Unteroffizier  196.  223.
Kunze,  Missionar  109.

Kurz,  Ober-Grenz-Kontroleur  9.

Kutzschbauch,  Sergeant  196.  223.

 

L.

Lange,  Sekretariats-Stellvertreter  9.  90.

Lange,  Deckoffizier  196.  225.

Langheld,  Lieutenant  a.  D.  195.  224.

Lauter,  Deckoffizier  196.  223.

Leder,  Feldwebel  196.  224.

Leist,  Regierungs-Assessor  147.  151.  179.  256.

Lesemann,  Beisitzer  106.

Leue,  Chef  in  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe  195
223.

v.  Liebermann,  Unteroffizier  196.  225.

Liebert,  Moajor  34.  35.  106.

Livinhac,  Bischof  42.

Loepky,  Unteroffizier  196.  224.

Lohmann,  Unteroffizier  196.  225

Lorenzen,  Unteroffizier  196.  225.

Lüdttke,  Unteroffizier  196.  225.

Ludwig,  Sergeant  50

M.

Maas,  Unteroffizier  der  Flotte  196.  225.
Maas,  Unteroffizier  196.  224.

Mackay,  Missionar  348.

Markgraf,  Feldwebel  196.  223.

Markhardt,  Unteroffizier  196.  224.

Mattern,  Unteroffizier  196.  223.
Maurer,  Polizeimeister  9.

v.  Medem,  Lieutenant  58.

224.  «

Meißner,  Unteroffizier  196.  224.
Merckel,  Zahlmeister  58.
Meyer,  Deckoffizier  196.  223
Meyer,  Missionar  77.

Michael,  Unteroffizier  19·0.  224.
Mittelstädt,  Feldwebel  196.  223.
v.  Moisy,  Stationsassistent  17.
Morgen,  Premierlieutenant  9.
Müller,  Deckoffizier  196.  223.
Müller,  Unteroffizier  196.  223.
Müller,  Feldwebel  196.  223.

N.

Navarre,  Erzbischof  1101.

Nehl,  Unteroffizier  223.

Nels,  Kanzler  9.  226.

Nest,  Unteroffizier  196.

Neuhaus,  Unteroffizier  196.  223.

v.  Nordenflycht,  Freiherr,  Konsul  22.  48.
Nowack,  Vizefeldwebel  196.  223.
        <pb n="13" />
        —  XIII  —

O.
Ostermann,  Beamter  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  6.
Otto,  Unteroffizier  196.  223.

P.
Pahl,  Zollassistent  9.
Pelkmann,  Unteroffizier  196.  223.
v.  Perbandt,  Lieutenant  195.  223.
Peter,  Feldwebel  59.
Dr.  Peters,  Karl  222.
Petersen,  Obermatrose  225.
Pfalzer,  Missionar  278.
Pfeil,  Graf  Bernhard,  Kapitän  196.  225.
Pfeil,  Graf  Markus  9.  21.  178.  242.
Piehl,  Sergeant  196.  225.
v.  Piotrowski,  Polizeimeister  9.  168.
Podlech,  Lieutenant  a.  D.  195.  223.
Prager,  Kapitän  6.  196.  225.  270.
Dr.  Preuß,  Botaniker  9.  27.  72.  197.
Prince,  Lieutenant  a.  D.  195.  224.
Prügel,  Unteroffizier  196.  224.
Pückler,  Lilli,  Gräfin  135.  280.  342.
v.  Puttkamer  9.  93.  147.  151.  242.  270.

O.
Quandt,  Unteroffizier  196.  224.

R.
Ramsay,  Lieutenant  195.  223.  275.
Rausch,  Unteroffizier  196.  223.
Reese,  Matrose  196.  225.
Rehn  269.
Reich,  Deckoffizier  196.  2253.
Reichelt,  Sekretär  9.  36.
Reiher,  Beisitzer  106.  334.
Dr.  Nettich,  Wirklicher  Legationrath  22.  48.  133.
179.
Richelmann,  Hauptmann  6.  195.  224.  270

Sonnenschein,  Kaiserlicher  Kommissar  6.  22.  133.
v.  Spangenberg,  Lieutenant  197  222
Sukatsch,  Unteroffizier  196.  223

Sulzer,  Lieutenant  256.

Sch.

Schaffhirt,  Sergeant  196.  223.
Schaubacher,  Sergeant  196.  224.

Scherner,  Premierlieutenant  der  Reserve  195.  224.
Dr.  Schmelzkopf,  Stabsarzt  59.
Dr.  Schmidt,  stellvertretender  Reichskommissar

6.  69.  195.  223.
Schmidt,  Nochus,  Lieutenant  a.  D.  195.  224.  337.
Schmidt,  Unteroffizier  196.  223.
Schmidt,  Missionar  109.
Schmiele,  Kanzler  9.  34.  269.  288.
Schnieders,  Beisitzer  10.6.
Schober,  Geheimer  Registrator  22.
Schönborn,  Geheimer  Registrator  22.
Schötte,  Schwester  83.
Schran,  Bauinspektor  0.  72.  151.  229.  289.
Schubert,  Unteroffizier  196.  224.
v.  Schuckmann,  Vizekonsul  22.  223.
Schulze,  Unteroffizier  58.
Schumann,  Unteroffizier  196.  225.  312.
Schwarz,  Feldwebel  196.  223.
Schynse,  Missionar  42.

St.
Staczewsky,  Unteroffizier  196.  223.
Steinhagen,  Postsekretär  179.
Steinhoff,  Beisitzer  106.
Steinkopf,  Sergeant  196.  223.
Steins,  Amalie  135.  280.  342.
Stemrich,  Legationsrath  22.  131.

Stensßler,  Kurt,  Lieutenant  a.  D.  195.  223  270.

274.
Dr.  Steuber,  Assistenzarzt  195.  223.
Stockhaus,  Deckoffizier  196.  223.

Stöhr,  Techniker  9.  90.  261.  315.
Stöphasius,  Zollaufseher  151.  256.
Stokes  224.  275.  276.

Nohr,  Sergeant  196.  224.
Rose,  Regierungsrath,  Kaiserlicher  Kommissar  9.
26.  270.

Runow,  Unteroffizier  196.  223.
Rust,  Missionar  77.
Rymarzig,  Bizefeldwebel  196  223.

S.

Saker,  Missionar  59.
Serno,  Unteroffizier  196  225.
Sieler,  Unteroffizier  196.  221.
Sigl,  Alfred  195.  224.  276.
v.  Sivers,  Lieutenant  zur

195.  223.  118
Sjöstedt,  Forscher  116.
Snacker,  Vizefeldwebel  196.  224.  4
v.  Soden,  Freiherr  9.  57.  240.  337.

See  der  Reserve

 

Stolle,  Sergeant  196.  224.
v.  St.  Paul-Illaire,  Lieutenant  der  Reserve  89.
Strässer,  Unteroffizier  196.  223.

v.  Stransky  von  Stranska-Greifenfels,
Deckoffizier  196.  223.

Studier,  Matrose  196.  225.

Dr.  Stuhlmann,  Franz  195.  224.

T.
Tanner,  Unteroffizier  59.
Theremin,  Premierlieutenant  35.  58.
Thiel,  Sergeant  196.  224.

Thomaschewsky,  Kapitän  196.  224.

Thonack,  Unteroffizier  196.  224  270.
        <pb n="14" />
        Tiedemann,  Unteroffizier  196.  224.
v.  Tiedewitz,  Sergeant  196.  223.
Tiepermann,  Unteroffizier  196.  224.  334.

u.
Ueckert,.  Unteroffizier  196.  224.

V.
Valdau  25.
v.  Varnbühler,  Freiherr,  Lieutenant  a.  D.
195.  223.
Vetter,  Missionar  278.
Viehe,  Missionar  77.
Vieter,  Pater  198.  279.

270.

W.

Wallmuth,  Sekretär  9.  312.
Walter,  Pater  279.

Wandres,  Missionar  76.
Wanner,  Unteroffizier  196.  224.
Weber,  Unteroffizier  196.  224.
Werlé,  Deckoffizier  196.  221.
Wicke,  Stabsarzt  9.  93.
Wiebel,  Deckoffizier  196.  225.

XIV

–  2.

—.

v.  Wiechmann,  Schwester  83.
Wilhelm,  Unteroffizier  196.  223.
Wille,  Deckoffizier  196.  224.  270.
Winktler,  Missionar  41.

Winter,  Unteroffizier  196.  223.

v.  Wissmann,  Reichskommissar  23.  72.  106.  107.
194.  224.  254.  270.

Wissmann,  Generaldirektor  57.

Witte,  Unteroffizier  196.  223.

Witzick,  Unteroffizier  59.

v.  Witzleben,  Feldwebel  196.  224.

Dr.  Wolf,  Ludwig  13.  27.  315.

Wolff,  Deckoffizier  196.  223.

Wolfrum,  Lieutenant  a.  D.  195.  223.
Wonneberger,  Bizefeldwebel  198.  224.
Worms,  Pastor  83.

Vohsen,  Direktor  der  Ostafrikanischen  Gesellschaft

Z.
Dr.  Zahl,  Arzt  9.  27.  134.

v.  Zelewski,  Premierlientenant  a.  D.  6.  195.  224.
Zenker,  Assistent  ?.

Zeuner,  Hauptmann  9.  27.  35.

Ziegenhorn,  Matrose  196.  225.

Zimmerer,  Kaiserlicher  Kommissar  (#.  9.  24.  35.
72  270.  273.

Zimmermann,  Unteroffizier  106.

Dr.  Zintgraff  6.  9.  13.  24.  27.  197.  313.

v.  Zitzewitz,  Lieutenant  a.  D.  195.  224.
        <pb n="15" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Derrausgrarben  im  Huswärtigen  Rmt.

 

I.  Jahrgang.  Gerlin  I.  April  1390.  Unmmer  1.
Diese  Feitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  I.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Preis  des  Jahrganges  beträgt

8.XManab  bei  allen  Poslamtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendunnen  und  Anfragen  find  an  die  Königliche
Hosbuchhaudlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  §WII12,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

.  —  ––  IM2F2  p*—..—  —  TAß?IAITTA

 

—.  –  —.

 

Inhalt.  I.  Uniform  der  Beamten  in  den  Schutzgebieten  S.  1.  Kriegsdienstzeit  S.  3.  —  II.  Verordnung,
  betreffend  Aufstellung  einer  Statistik  für  Kamerun  S.  3.  —  Statistik  über  Einfuhr  in
Kamerun  S.  4;  dgl.  für  Togo  S.  5.—  Schiffsverkehr  im  Togogebiet  S.  6.  —  III.  S.  6.  —  IV.  Westküste
  von  Afrika  S.  6;  dgl.  Östküste  S.  8.  —  Südlicher  Stiller  Ocean  S.  S.  —  V.  S.  .

Nichtamtlicher  Theil.  l.  Uebersicht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  S.  .  —  lI.  Schiffsund
  Postalische  Nachrichten  S.  J.  —  III.  Anstellung  in  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutztruppe
S.  11.  —  Aus  Südwest-Afrika  S.  12.  —  Aus  Ost-Afrika  S.  12.  —  Verstärkung  der  Ostafrikanischen
Schuntruppe  S.  12.  —  Bildung  einer  Handelskammer  für  Togo  S.  12.  —  IV.  „Mittheilungen  aus

den  Schutzgebieten“  S.  13.  —  V.  S.  13.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesetze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Beschreibung  der  Gala=  und  Interims-Uniform  für  die  in  den  Schutzgebieten
  verwendeten  Reichsbeamten.

Auf  Grund  der  Allerhöchsten  Ordres  vom  24.  Februar  1886  und  4.  Februar  1888.)

I.  Gala-Uniform.
1.  Gouverneur  von  Kamerun.

a)  Rock  von  duntelblauem,  leichtem  Tuche,  mit  nur  einer  Reihe  gelber  Reichsknöpfe,
nach  dem  Schnitt  des  preußischen  Infanteric-Waffenrockes,  jedoch  unter  Wegfall  des  Stehkragens,
dessen  Stelle  ein  nur  mit  Goldtresse  (von  1  cm  Breite)  eingefaßter  Umfallkragen  einnimmt;
die  Aermelaufschläge  mit  einer  dem  Range  eines  Rathes  1.  Klasse  entsprechenden  goldenen
Stickerei  besetzt;  die  Achselstücke  in  der  Art,  wie  die  der  Kontre-Admirale,  aber  ganz  von  Gold,
mit  blauem  Tuche  abgefüttert;  auf  der  rechten  Schulterseite  goldene  Fangschnüre  (wie  bei  der
gestickten  Generals-Uniform).

b)  Beinkleid  von  weißem  Kasimir,  an  der  äußeren  Seitennaht  mit  einer  3,9  cm
breiten  Goldtresse  besetzt.

c)  Helm  von  Kork,  mit  weißem  baumwollenem  Stoffbezug,  goldenem  Beschlag;  auf
der  Vorderseite  der  Reichsadler  mit  der  Kaiserkrone  und  der  Devise:  „Mit  Gott  für  Kaiser
und  Reich“;  auf  der  Brust  des  Adlers  der  Emgille-Gardestern;  Hinterkopf,  Vorder-,  Seitenund
  Hinterschirm  mit  Schiene,  Metallschuppen  und  gereifelter  Spitze  zum  Abschrauben;  Helmbusch
  von  schwarz-weiß-rothen  Federn.

4)  Halsbinde  von  weißem  Piqu"ê

e)  Säbel  leicht  gekrümmt,  nicht  durchbrochener  vergoldeter  Bügel,  welcher  an  der
äußeren  unteren  Seite  einen  unklaren  Anker  mit  der  Kaiserkrone  hat;  Griff  elfenbeinern;
schwarze  Lederscheide  mit  goldenem  Beschlag.

()Portepec  golden,  mit  schwarzer  und  rother  Seide  durchwirkt,  an  zwei  runden
goldenen,  schwarz  und  roth  durchwirkten  Schnüren;  Beamte,  welche  dem  Offizierstande  angehören,
  bezw.  angehört  haben,  tragen  dasselbe  Portepee  in  Silber;  die  letzteren  jedoch  nur
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        dann,  wenn  ihnen  bei  ihrem  Austritt  aus  dem  Militär-  bezw.  Marinedienst  die  Erlaubniß  zum
Tragen  der  Uniform  ertheilt  worden  ist.

g)  Koppel  von  goldener  Tresse,  mit  blauem  Tuche  abgesüttert;  goldene  Beschläge;
goldene  Karabinerhaken  und  Gurtleibriemen.

2.  Kommissarien  im  Togo=  und  westafrikanischen  Schutzgebiete.
a)  Rock  wie  für  den  Gouverneur,  jedoch  ohne  Fangschnüre;  die  Aermelstickerei  dem
Range  eines  Rathes  3.  Klasse  entsprechend;  die  Achselstücke  gleich  denjenigen  der  Kapitäne  zur
See,  aber  von  Gold,  mit  je  einem  silbernen  Rangstern.
b)  Beinkleid  wie  für  den  Gouverneur.
c)  Helm  wie  für  den  Gouverneur,  der  Helmbusch  von  weißem  Büffelhaar.
d  bis  u#)  Halsbinde,  Säbel,  Portepec  und  Koppel  wie  für  den  Gonverneur.

3.  Kanzler  von  Kamerun.
a)  Rock  wie  für  die  Kommissarien;  die  Achselstücke  ohne  silbernen  Rangstern.
)  Beinkleid  wie  für  den  Gouverneur.
e)  Helm  desgleichen,  jedoch  ohne  Helmbusch.
d  bis  g)  Halsbinde,  Säbel,  Portepee  und  Koppel  wie  für  den  Gonverneur.

II.  Interims-Uniform.
1.  Gouverneur  von  Kamernn.

a!  Rock  von  weißem  Wollstoff,  mit  nur  einer  Reihe  gelber  Knöpse;  im  Schnitt  und
Kragen  gleich  dem  Galarock;  auf  dem  Kragen  in  beiden  Ecken  je  drei  vergoldete  Sterne;  ohne
Achselstücke;  ohne  Fangschnüre  und  ohne  Aermelstickerei.

b)  Beinkleid  von  weißem  Wollstoff  ohne  Tressen.

e)  Mütze  von  weißem  Wollstoff  mit  rundem  Deckel,  weißem  rundem  Schirm  und
weiß  lackirtem  Sturmriemen  an  kleinen  goldenen  Reichsknöpfen,  sowie  mit  schwarz  weiß-rother
Kokarde;  um  den  Mützenrand  eine  3,9  cm  breite  goldene  Tresse.

d  bis  6)  Binde,  Säbel,  Portepee  und  Koppel  wie  bei  der  Gala-Uniform.

2.  Kommissarien  im  Togo=  und  westafrikanischen  Schutzgebiete.
Zu  a  bis  g  wie  für  den  Gouverneur,  jedoch  auf  dem  Rockkragen  statt  je  drei  nur
je  zwei  Sterne  und  um  den  Mützenrand  eine  nur  3  em  breite  Tresse.

3.  Kanzler  von  Kamerun.
Zu  u  bis  #  wie  für  den  Gounverneur,  jedoch  auf  dem  Rocklragen  nur  je  ein  Stern
in  den  Ecken  und  um  den  Mützenrand  eine  nur  3  emn  breite  Tresse.

Beschreibung  der  Uniform  der  bei  den  Kaiserlichen  Behörden  in  den
drei  westafrikanischen  Schutzgebieten  verwendeten  Sekretäre  und  Unterbeamten.


(Auf  Grund  der  Allerhöchsten  Ordre  vom  4.  Februar  1888.,

I.  Sekretäre.
a)  Für  den  gewöhnlichen  Dienst:
Die  vollständige  für  die  höheren  Beamten  in  den  drei  Schutzgebieten  vorgeschriebene
Interims-Uniform,  und  zwar  der  Rockkragen  ohne  Rangstern  und  die  Mütze  mit  einer
Goldtresse  von  2  cm  Breite.  «
        <pb n="17" />
        b)  Bei  feierlichen  Gelegenheiten:
Dieselbe  Uniform,  nur  statt  der  Mütze  der  weiße  Helm  der  Gala-Uniform  der
höheren  Beamten,  welcher  ohne  Haarbusch  zu  tragen  ist.

II.  Unterbeamte.

1.  Rock  von  dunkelblauem  leichtem  Stoffe  mit  nur  einer  Reihe  gelber  Knöpfe  und
rother  Einfassung,  nach  dem  Schnitt  des  preußischen  Infanterie-Waffenrockes,  mit  Stehkragen,
in  welchen  zur  Verhütung  des  unmittelbaren  Aufliegens  auf  dem  Halse  vertikale  Korkstückchen
einzunähen  sind,  ferner  mit  Achselklappen  von  demselben  Stoffe.  Dieselben  sind  ebenso  wie
die  Aermelaufschläge  mit  einer  goldenen  Tresse  zu  besetzen,  wie  sie  als  Rangabzeichen  für  die
Unteroffiziere  der  Armec  üblich  ist.

2.  Beinkleid  von  leichtem  weißem  Stoffe  ohne  Besatz.

3.  Kopfbedeckung,  je  nach  den  Anforderungen  des  Dienstes  Helm  oder  Mütze
zu  tragen:

a)  Tropenhelm  von  Kork  oder  Strohgeflecht  nach  Marinemuster,  mit  weißem
Stoffbezuge  (vergl.  Marineverordnungsblatt  von  1885  Nr.  14).

b)  Mütze  von  leichtem  weißem  Wollstoff  mit  weißem  Schirm  und  einem  3  cm
breiten  Streifen  von  rothem  Tuche,  sowie  mit  schwarz-weiß-rother  Kokarde.

1.  Säbel  mit  breiter  Klinge  und  wollenem  golddurchwirktem  Portepec.

Kriegsdienstzeit.
Berlin,  den  15.  März  1890.
In  Ausführung  der  Allerhöchsten  Ordre  vom  19.  November  v.  J.,  betreffend  die  Anrechumg

  von  Kriegsjahren,  —  Marineverordnungsblatt  des  Reichs-Marine-Amts  für  1889,
Seite  83  —  wird  bestimmt,  daß  für  die  militärische  Aktion  an  der  Ostküste  Afrikas  1888,89

den  Betheiligten  im  Allgemeinen  das  Jahr  1889  und  nur  für  diejenigen  Theilnehmer,  welche
schon  vor  Ablauf  des  Jahres  1888  die  Ostafrikanische  Station  verlassen  haben,  ausnahmsweise
letzteres  als  Kriegsjahr  anzurechnen  ist.

Kommt  außerdem  noch  für  die  Betheiligten  die  Anwendung  des  §  50  des  Militär-Pensionsgesetzes
  in  Frage,  so  ist  eine  Doppetrechnung  der  Seereisen  für  1889  nicht  mehr  zulässig,
  sofern  dieses  Jahr  schon  als  Kriegsjahr  zur  Anrechnung  gelangt.  Dasselbe  gilt  bezüglich
des  Jahres  1888  in  denjenigen  Fällen,  in  welchen  dasselbe  ausnahmsweise  als  Kriegsjahr  zu
berücksichtigen  ist.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Marine-Amts.
Allerhöchst  zur  Stellvertretung  kommandirt:
Koester.
(Mar.-Verordn.-Bl.  v.  17.  März  d.  J.,  Nr.  5.)

—  —

und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Bchukgebieten.
Kamernn,  den  22.  Jannar  1890.
Verordunung,  betreffend  Aufstellung  ciner  Statistik  für  Kamernn.

Auf  Grund  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete,

  und  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  März  1889  verordnet  der  Koaiserliche
Gouverneur  was  folgt:

II.  Perordnungen

81.
Zum  Zwecke  der  Aufstellung  einer  Statistik  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  müssen
8  n#  □I.  4°  ·  —  s  ,  1  22  ⁊
1.  April  l.  J.  ab  alle  im  Schutzgebiete  Kamerun  zur  Uebergabe  an  die  Jollbehörde

17

vom
        <pb n="18" />
        —  4  —

gelangenden  Schiffsmanifeste  entweder  in  einer  besonderen  Rubrik  die  Werthsangabe  der  ein—
zelnen  zur  Ausschiffung  kommenden  Waarengattungen  in  Markwährung  ausgedrückt  enthalten
oder  es  müssen,  wenn  die  Werthsangabe  dem  Manifestc  nicht  beigesetzt  wurde,  Duplikate  der
bezüglichen  Fakturen  gleichzeitig  mit  dem  Manifeste  übergeben  werden.

2.
Jede  im  Schutzgebiete  angesessene  Handelsfirma  oder  Erwerbsgesellschaft,  sowie  jeder
Besitzer  einer  Pflanzung  hat  innerhalb  der  auf  den  Ablauf  eines  Kalendervierteljahres  folgenden
sechs  Wochen  ein  vollständiges  Verzeichniß  der  innerhalb  dieses  Vierteljahres  aus  dem  Schutzgebiete
  ausgeführten  Erzeugnisse,  unter  Beisetzung  der  Maße  oder  des  Gewichtes  und  bei
Elephantenzähnen  außerdem  noch  der  Stückzahl,  bei  der  Zollbehörde  einzureichen.

3.

Die  Nichtbefolgung  der  in  den  vorstehenden  Paragraphen  aufgestellten  Vorschriften
wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  300  Mark  geahndet.  Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften
  des  §  1  ist  der  Empfänger  der  Waaren  für  die  Geldstrafe  haftbar.

Wird  nach  Verhängung  einer  Strafe  die  nachträgliche  Erfüllung  der  in  den  88  1
und  2  enthaltenen  Vorschriften  angeordnet,  so  kann  im  Ungehorsamsfalle  wiederholte  Bestrafung
  eintreten.

8  4.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  kann  ausnahmsweise  gestatten,  daß  die  unterlassene  Werthsangabe

  (§  1)  durch  eine  nachträgliche  Schätzung  der  Waaren  ersetzt  werde.

85.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  l.  J.  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  in  Kraft.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
(gez.)  Zimmerer.

Statistik  über  die  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember  1889  in  das  Kamernngebiet
eingeführten  Waaren.

 

 

 

 

 

 

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Rum  und  Genever  120236  1200  270  127  468  005  —  —  —  —  —  —  —  —
"%  netto  D
Cognak,  Liqueure  u.  s.  v.  410  —  —  —  336,  9748  —  —  —  —  —  —
s  s  netto
Feuerwaffen  .....—-  —  —  —  —  —  5446  —  —  —  —  —  —
Pulter  18111628  ——  ——  —  —  —  —  —  —  —  —
netto  6
Zündhütchen  471  ——  —  8  —  ——  —  —  —  —  ——
Saaz  0O4  212  —  —  —  70  —  —  —  —  —  —  —  ——
.  netto
Reis  1462410  —  —  6  —  —  —  ——
netto  s
Tabak..........54399L—-——-—sitz-——--—1:3--————-Cigarren
  376  —  —  —  ———  —  —  —  —
„  netto  i  1
Bieier  36231  —  —  —  6  ——  —  —  —  —  ——
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        —  —  —  —  .-i
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kgHszkkzDst  DDJNZVHZZSOEW
LVFULEIUschLSchmmnvein...13829——-—«·  19  121  —  o  52
Mineralwasser5802  —  —  —  16.  —  3.  10  —  —
Baumwollwaaren  26  114.  —  —  —  72  —  629  .
Blei,  Bleiwaaren,  einschl.  Hagel  1  626.  —  —  5  9  —  2—  –
Bürsten=  und  Siebmacherwaaren  6ö7—  —  8  —  ———

Droguen-,  Apotheker=  und  Farb-  *#
waaren570  —  32  66  —  —  30  —  —
Eisen,  Eisen=  und  Stahlwaaren4959  —  —  W  46  k3502  —  —  —  612  —  ——

Erden,  Erze  und  Metallel  3  448.  «  —

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l  177  +  4  *7  "  #  1  b
Erzeugnisse  des  Land-und  Garten-  Ü  #

baues  11273  —  3  299—  —  —  44  —  —  —
Jlas  und  Glaswaaren  2450  —  —  2  32W  ——  —
Bauholz,  Faßholz  und  Holzwaaren  529  —  —  115  0  —  2281.—  150  —  —  346  —  —
Instrumente  aller  Art,  Maschinen  I  z  -  "
und  Handwerkszeg1  637  —  —  2  27.  —  2  —  —  —  ——
Kautschukwaaren  45—  —  3—  —
Kleider  und  Putzwaaren,  Leibwäsche,  6  !  „  "
Hüte,  Schirme  u.  no.278  —  —  4  64—  —  W  ——
Kupfer=  und  Messingwaaren  1  163.  —  —  6  31  —  —  —  —  —  —  —  —
Kurzwaaren  316  3  48  —  ——  —  —  —  —  —
Leder  und  Lederwaaren  72  —  —  —  1  —  —  1—  —  —  ——

Leinengarn,  Leinewand,  Leinen=  und  "  J
Seilerwaaren51  1  -  »  »
Bücher  und  Kunstgegenstände  514  —

4  I  —  —  —  —  —  1  —

—  —  5  —  —
Material:..  Spezerei-,  Kondttor-  1  4
waaren  und  Konsumtibilien0  876  —  —  465  487  —  —  —  4  —  —  —  2
Oele,  Fette  und  Licht  068  —  14  322  —.—  —  —  —  —  —  ——
Papier  und  Papierwaaren  794  —  ——  —  —  —  —  —  —  1—
Petroleum  und  andere  Mineralöle  10689  —  51  133  —  —  —  —  —  —  —  ——
Seide  und  Seidenwaare  ——  —  —  —  —  —  ——  —  —  ——
Seife  und  Parsümerien  10  3254  —  —  62019  —  —  —  —  —  —  —
Steine  und  Steinwaarenrs  204  —  2  15  —  6000  —  —  —  —  —  —
Steinkohlen  und  Kohlenbriketts  400  020  S.—  —  —  —  —  —  —  —  —
Stroh=  und  Bastwaaren  *  760  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2—  —
Theer  und  Pecch  ...  5  734—  —  21  —  –  —  —  —  —  —  —  —
Thonwaaren  1085  —  —  25  78  —  —  —  —  —  —  —  —
Wollwaaren  ......——  —  —  1  —  1—.  .  —
Zinn=  und  zintwaaren  354  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——
Cemen  t  320  —  45—  —  —  —  —  —  —  —  —
Dachpappo  56564629  —  —  —  —  55  —  —1
#hren  1327  —  2  ——  —  —  —  —  ——
Nöbel  und  Schiffsinventre42029  —  —  1  1913  —  —  ——

 

20  —  —

Verschiedenes:  1  vollständiges  Wohnhaus,  7  Brandungsboote,  1  Dampfbarkasse  nebst  Inventar.

Statistik  über  die  vom  1.  April  bis  1.  Oktober  1889  in  das  Togogebiet  eingeführten

 

 

 

 

zollpflichtigen  Waaren  in  Nettomengen.
....  — —  —  —   —  —  —  H
Num  Genever  Tabak  Pulver  Gewehre
unter  über  unter  über  .
·  1  *  1  M  M!/.  100  engl.  Stück
4%  40  0%  6#//8  40%  40—60%%  610%  kir  *»v  8
#  «  Pfund
Liter  Liter  Liter  Kisten  zu  8  Litern
4%  „  1  1855  35%  2s955.  597366  8156  2333
1
        <pb n="20" />
        —  63  —.

Schiffsverkehr  des  Togogebietes  im  Jahre  1889.

Die  Anzahl  der  Schiffe,  welche  im  Jahre  1889  die  Rhede  von  Klein-Popo  anliefen
und  verließen,  betrug  96.  Darunter  befanden  sich  2  deutsche  Kriegsschiffe  und  1  englisches,
sowie  93  Handelsschiffe  von  zusammen  80  170  Reg.-Tons  Netto.

Davon:
50  deutsche  (42  Dampfer,  8  Segoelschiffe).  von  zusammen  51  246  Reg.-Tons,
15  englische  (sämmtlich  Dampfer)  OD  17794
21  italienische  (sämmtlich  Segelschiffe).)  n—4  —  7  238
7  französische  (6  Dampfer,  1  Segelschiff)  3  892  —

 

III.  Personalien.

Der  frühere  Reichskommissar  für  die  Marschall-Inseln,  Sonnenschein,  ist  als  Hülfsarbeiter
  in  das  Auswärtige  Amt  berusen  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offil
zieren  2c.  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:  den  Rothen  Adler-Orden
1.  Klasse:  dem  Kaiserlichen  Kommissar  für  Togo,  Zimmerer;  den  Königlichen  Kronen-Orden
3.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Königlich  Bayerischen  Premierlientenant  Frhrn.  v.  Gravenreuth,
  à  Un  suite  des  3.  Inf.-Regts.  Prinz  Karl  von  Bayern;  den  Königlichen  Kronen-Orden
3.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung:  dem  Afrikaforscher
Dr.  Zintgraff;  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Königlich
Bayerischen  Sekondliceutenant  der  Pwesere  des  3.  Juf.-Regts.  Prinz  Karl  von  Bayern  Dr.  pbil.
Schmidt,  dem  Premierlientenant  a.  D.,  früher  im  Inf.Regt.  Nr.  99,  v.  Zelewsli,  und  dem
Hauptmann  a.  D.,  zuletzt  Fuumierleuunmn  im  5.  Rhein.  Inf.-Regt.  Nr.  65,  Richelmann,
alle  drei  Che  as  in  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe;  sowie  den  Königlichen  Kronen-Orden
4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung:  dem  Kapitän  des
Dampfers  „München“  Max  Prager  und  dem  Beamten  der  Ostafrikanischen  Gesellschaft  Otto
Ostermann.

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.
Westküste  von  Afrika.

Nach  einem  Bericht  des  Premierlicutenants  Märcker  ist  die  Einfahrt  in  den  Sandwichhafen
  (Südwestafrilanisches  Schutzgebiet)  in  den  letzten  Monaten  soweit  versandet,  daß
Schiffe  von  mehr  als  3  m  Tiefgang  dieselbe  nicht  mehr  passiren  können.

Segelanweisung  für  das  Einlaufen  in  den  Kamerun-Fluß.

—

Für  das  Einlaufen  in  den  Kamerun-Fluß  giebt  das  Kommando  S.  M.  Kr.  „Habicht"
solgende  Anleitung:

Zum  Ansteuern  des  Kamernn-Flusses  von  Westen  kommend,  empfiehlt  es  sich,  bei  nicht
ganz  klarem  Wetter  das  Kap  Debundga  anzusteuern  und  dann  mit  Hülfe  von  Landpeilungen
die  Ansegelungstonne  zu  suchen:  die  Inseln  Ambas,  Mandoleh  und  die  Südspitze  der  Halb-
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        —  7  —

insel  westlich  der  Kriegsschiffsbucht,  sowie  Kap  Bimbia  bilden  dabei  gute  Landmarken,  während
auf  das  Sichten  des  kleinen  und  großen  Kamerun-Berges  und  des  Piks  von  Fernando  Po  nur
in  seltenen  Fällen  zu  rechnen  ist.

Von  Süden  kommend,  empfiehlt  es  sich,  bei  nicht  völlig  sichtigem  Wetter  reichlich  soei
von  der  Küste  auf  die  Ambas-Bucht  zuzuhalten,  bis  man  durch  die  oben  erwähnten  Punkte
seine  Position  genau  bestimmen  kann:

e  Ansteuerungstonne  führt  der  Kurs  mw.  NO3/0  R  auf  das  Kap  Kamerun.
Dieser  Kurs  wird  gestenert,  bis  die  Südkante  des  niedrigen  Landes  nördlich  von  Bimbia-Flach
in  Eins  mit  der  Spitze  der  Halbinsel  westlich  der  Kriegsschiffsbucht  kommt.  Von  hier  führt
der  Kurs  mw.  OzN  auf  die  Mitte  von  Malimba  und  auf  Tonne  E.

Ein  zweites,  etwas  früher  kommendes  Mark  zur  Kursänderung  nach  Tonne  E  ist  das
Jneinskommen  der  Spitze  von  Manoka  mit  dem  äußersten  Ende  der  Suellaba-Halbinsel.

Zwischen  diesen  beiden  Marken  liegt  der  in  der  Koarte  verzeichncte  Drehpunkt,  von
welchem  der  Kurs  mw.  O  NO/.O  auf  Tonnc  kE  führt.

Beim  Ansteuern  der  Tonne  3e  hat  man  reichlich  Rücksicht  auf  den  Strom  zu  nehmen,
welcher  eiwa  umv.  SW  und  N  fetzt.

Bei  ungünstiger  Beleuchtung  ist  die  Tonne  R  schwer  zu  finden.  Man  thut  deshalb
ua,  besonders  in  diesem  Falle,  sich  nach  den  besser  sichtbaren  Tonnen  C  und  D  zu  richten  und
seinen  Kurs  auf  die  leicht  aufsindbare  Tonne  D  zu  seben,  bis  E  in  Sicht  kommt.  Es  ist  dies
sicherer,  da  man  gegen  die  Sände  auf  der  Südseite  durch  die  Tonnen  B  und  C  gesichert  ist,
während  man  auf  der  Nordseite  nur  das  Loth  hat.

Tonne  ist  am  besten  beim  Passiren  uu  B.-B.  zu  lassen,  da  der  Strom  auf  die
Sände  westlich  derselben  setzt,  während  östlich  von  ihr  das  tiefere  Fahrwasser  breiter  ist;  im
Uebrigen  kann  sie  nahe  passirt  werden.  "

.  VmchnmeB  führtder-KursInw.NRO1,-«4OaufTonucRAlsAnhaltfürdAs
AuffindendcrTonne-F  kann  ein  in  den  Baumkronen  von  Rugged  Tree  sich  scharf  markirender,
trogartiger  Ausschnitt  dienen.  Denselben  auf  dem  angegebenen  Kurse  ¼  Strich  an  B.-B.
lassend,  trifft  man  sicher  auf  Tonne  F.

.  Zwischen  k  und  Fist  wiederum  dem  Strom  große  Aufmerksamkeit  zu  schenken,  da
derselbe  sehr  ungünstig  zur  Kursrichtung  angreist;  bei  Ebbe  muß  man  bis  zu  ¼  Strich  vom
Kurse  steuern.

Von  Tonne  F  nach  Tonne  (1  führt  der  Kurs  mw.  NO  #¼4,  beide  Tonnen  läßt  man
an  St.  B.  und  passirt  sie  nahe;  sie  können  jedoch  mit  B.-B.-Seite  passirt  werden.

Die  Fahrt  von  G  nach  11  führt  über  die  schwarze  Tonne  s.  1,,  welche  lehtere  mit  G
oder  II  in  Eins  gehalten  werden  muß,  um  in  der  Fahrrinne  zu  bleiben:  sie  kann  an  beiden
Sellen  passirt  werden.

Tonne  II  ist  leicht  mit  Hülfe  der  Doktor-Spitze  zu  finden,  indem  die  Tonne  bei  der
u  rung  bei  Tonne  bunmittelbar  links  neben  der  Spitze  liegt;  die  Spitze  selbst  lenn—
zeichnet  sich  durch  einen  einzelnen  davorliegenden  Busch.

.  Den  Kurs  von  (1  nach  s.  1  und  II  verfolgt  man,  bis  der  Kreek  bei  Old  Hole  offen
*  dann  nimmt  man  Kurs  auf  die  Tonne  s.  2,  letztere  an  B.-B.  lassend.  Von  hier,  wo  der
Doltor-Krect  gut  offen  ist,  nimmt  man  Kurs  auf  die  Mitte  zwischen  beiden  Barrentonnen,
gleichzeitig  auf  das  Gonvernementshaus,  passirt  die  rothe  Barrentonne  etwas  näher  als  die
süre  und  hält  nach  Passiren  der  Barre,  wobei  gleichzeitig  der  Mungo-Kreek  ganz  offen  ist,
auf  die  stunyfe  rothe  Hafentonne  zu,  dieselbe  an  St.-B.  lassend.  Von  hier  aus  sind  gute
Anlerplätze  in  der  Linie  der  zu  Anker  liegenden  Hulks  und  etwas  außerhalb  dieser  Linie.

Auf  eine  genan  übereinstimmende  Lage  der  beiden  Barrentonnen  mit  der  Karte  ist  nicht
zu  rechnen,  da  sich  die  Barre  zuweilen  verschiebt.  (Ann.  der  Hydrogr.  189)0  S.  47.)

Kursände
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        Ostküste  von  Afrika.

Landmarke  (Schloß  Chneni)  nördlich  von  Zanzibar.

Der  Kommandant  S.  M.  Kr.  „Schwalbe"“  hat  berichtet,  daß  das  nördlich  von  Zauzibar
belegene  Schloß  des  Sultans  bei  Chueni,  auf  der  linken  Seite  des  Flüßchens  und  in  der  Karte  mit
„white  square  house,  Custellated  with  chimney  behind“  bezeichnet,  gänzlich  verfallen  ist  und
schmutzig  braun  aussieht.  Dagegen  liegt  auf  der  rechten  Seite  desselben  Flüßchens  das  neue
Schloß  des  Sultans,  und  dieses  ist  ein  mächtiges  weißes  Gebäude  mit  hohen  Säulen  und
Blechdach.  Neben  demselben  besindet  sich  noch  ein  kleines  Gebäude  mit  hohem  Schornstein,
welches  Maschinenanlagen  zum  Betriebe  von  Wasserwerken  enthält.

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  300.)

Lage  ciner  Untiefe  westlich  der  Scagull  Shoal  im  English  Paß.  Zanzibar.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  S.  M.  S.  „Leipzig“,  Kapt.  z.  See  Plüdde
mann,  soll  sich  nach  der  Aussage  des  Führers  des  zur  französischen  Gesellschaft  „Messageries
maritimes“  gehörenden  Dampfers  „Amazone“  etwa  ½  Sm  westlich  der  Seagull  Shval  eine
Untiese  mit  6,5  m  Wasser  befinden.  Es  ist  deshalb  beim  Passiren  dieser  Untiefen  die  größte
Vorsicht  anzuwenden  und  die  in  Nr.  1539  d.  „Nachr.  f.  Seef.“

1886  empfohlene  Passage
längs  der  Küste  einzuhalten.

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  512.)

Südlicher  Stiller  Occanu.

Lage  einer  Untiefe  in  der  Einfahrt  des  Hatzfeldt-Hafens.  Kaiser  Wilhelms-Land.
Neu-Gninea.
Nach  emem  Berichte  des  Kommandanten  S.  M.  Kr.-Korv.  „Alerandrine“,  Korv.-Kapt.
v.  Prittwitz  u.  Gaffron,  wurde  in  der  Einfahrt  des  Hatzfeldt-Hafens  eine  Korallen-Untiese
von  geringer  Ausdehnung  mit  7  „  Wasser  aufgefunden.  Von  dem  Mittelpunkte  der  Untiefe
peilt  man:
NW-Seite  der  Jusel  Tschirimotsch  in  .SeSWö/W
Südhnk  der  Insel  Patak  1n  O  8  S.
Die  von  der  10m-Linie  umgrenzte  Fläche  der  untiese  ist  beinahe  kreisfürmig  und  hat
elma  60  m  Durchmesser.  Die  Untiese  fällt,  mit  Ausnahme  an  der  Süd  und  SO-Seite,  wo
sic  sich  allmählich  vertieft,  überall  steil  ab.  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  1422.)

 

V.  Sriziffsbewegungen.

(Die  zeit  vor  dem  Ort  bedentet  die  Ankunft,  hinter  dem  Ort  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  FZanzibar.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  22,8.  Zanzibar  2002.—  3/3.  Capstadt.  (Poststation:
Zunzibar.)
M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  11)/2.  St.  Paul  de  Lvanda  15/2.  —  4/3.  Capstadt  15/1.—
Kamernn.  (Poststation:  bis  21/3.  Capstadt,  vom  22/3.  ab  St.  Paul  de  Loanda.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  18/1.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

6  —##
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        –

———————

        

—

I.  Perspnal-Machrichten.
n#rbersicht  über  die  Kaiserlichen  und  loalen  Behörden
Ln-  den  deutschen  Schugebieten  Westafrikas  und  der
Jüdscc,  somie  über  dus  Personal  der  dentschen  wissenschaftlichen

  Eepedilionen  zur  Erforschung  Afrikas.
1.  Ramerun.
Gouverneur:  Frhr.  v.  Soden;  beurlaubt.
Vertreter:  Kommissar  Zimmerer.
Kanzler:  Graf  Pfeil.
Sekretäre:  Bauinspektor  Schrau,

9
t—————“——“————————————————————————t3

Nichtamtlicher  Theil.

Wallmuth,  gleichzeitig  Vorsteher

½„7  der  Postanstalt.
Polizeimeister:  Fromberg.
Vollverwalter:  Ober-Grenz-Kontroleur  Ku  rz.
Zollassistent:  Pahl.
Lehrer:  Christaller,

Flad.

Arzt  des  Gouvernements:  Dr.
Bezirksamtmann  in  Viktoria  (an
Dr.  Krabbes.

Polizeimeister:  Maurer.
Expeditionen:

Leit  im  nördlichen  Theile  des  Schutzgebietes:

Liter:  Dr.  Zintgraff;  z.  Bt.  beurlaubt.

Vertreter:  Hauptmann  Zeuner.

Botaniker:  Dr.  Preuß.

h)  im  südlichen  Theile  des  Schutzgebietes:

Leiter:  Premierlieutenant  Mor  gen.

Assistent:  Zenker.

Zahl.
der  Ambasbai#:

2.  Togo.

Kommissar:  Zimmerer,  z.  Zl.  Vertreter  des

Gonverneurs  von  Kamerun.
Vertreter:  v.  Putttamer.
Sekretär:  Reichelt,  beurlaubt.
Vertreter:  Lange.
Polizeimeister:  v.  Piotrowski.
Zollverwalter:  Böder.
Jollassistent:  Kügs.
Arzt  des  Kommissariats-  Stabsarzt  Wicke.
**7*  Expeditionen:
Siatton  Biemarcksburg.
o  Premierlieutenant  Kling,  beurlaubt.
LP  rtreter:  Sekondlieutenant  Herold.
Techniker:  Stöhr.
3.  Südwestafrika.
Kommissar  #a.  1.:  Konsul  D#r.  Goering.
Sekretär:  Kanzler  Nels.  «
Polizeimeister:  v.  Gold  ammer.

Schutztruppe:

Hauptmann  v.  Francois.
:  Sekondlieutenant  v.  Frau  gGois.
Vorf  Bergbehörde:
Vorstand:  Berginspektor  Frielinghaus.

Führer:
Vertreter

—  —  —  ——

 

4.  Schutzgebiet  der  Keu-Guinea-Rompagnie.
Kommissar  a.  i.:  Regierungsrath  Rose.
Kanzler  a.  i.:  Schmiele.

Sekretär:  unbesetzt.

5.  Marschall-Inseln.
Kommissar  a.  i.:  Vizekonful  Biermann.
Sekretär:  Eggert,  beurlaubt.
Vertreter:  Brandeis.

4  .4  4  4  2.  4.4.  4.  4.  4.  4  4  4  .  4.  4.  4.  4.
II.  Verkehrs-Machrichten.

Der  neue  Schooner  der  Jaluit-Gesellschaft
„Flink“,  welcher  von  Hamburg  mit  Proviant
und  Waaren  nach  den  Marschall-Inseln  bestimmt
war,  ist  am  29.  Oktober  v.  J.  in  Jaluit  eingetroffen.


Der  Dampfer  „Lulu
mann-Linie,  welcher  die  zur  Verstärkung  der
Schutztruppe  bestimmten  11  Mann  unter  Führung
des  Lieutenants  Maercker  an  Bord  hatte,  ist
am  25.  Januar  d.  J.  in  Sandwichhafen  eingetroffen.


Mitte  Juli  d.  J.  wird  ein  Charter-Schiff
der  Jaluit-Gesellschaft  „Arab“  von  Brisbanc
nach  Jaluit  (Marschall-Inseln)  versegeln.  Briefsendungen
  würden  am  besten  nach  Brisbane
unter  der  Adresse  des  dortigen  Kaiserlichen
Konsulates  zu  senden  sein.

In  Lome  (Deutsches  Togo-Schutzgebict)  ist
seit  dem  1.  März  d.  J.  eine  Kaiserliche  Postagentur
  eröffnet  worden.  Dieselbe  vermittelt
unter  den  Bedingungen  des  Weltpostvereins  den
Austausch  von  Briefsendungen  jeder  Art  und
von  Postpacketen  bis  zum  Gewicht  von  5  kg.

Auf  den  Verkehr  mit  Lome  kommen  dieselben
  Taxen  und  Versendungsbedingungen  in
Anwendung,  welche  für  den  Verkehr  mit  Klein-Popo
  festgesetzt  worden  sind.  In  Deutschland
werden  erhoben:

für  frankirte  Briefe.  20  Pf.

0  uUnfrankirte  Briefe  10.
Postkarten  .10  „
Drucksachen,
Waarenproben
und  Geschäftspapiere

mindestens  jedoch

10  Pf.  für
Waarenproben
und  20  Pf.
für  Geschäftspapiere,

*  Einschreibgebühr  20
Postpackete  1  M.  60  Pf.

Bohlen“  der  Woersür

  je  15  8,

für  je  508,
        <pb n="24" />
        10

—  —

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

.-I
vom  Einan
  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

1.  Ramerun.

2.  Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).

3.  Südwestafrikanisches
Schutzgebiet.

4.  Wituland.

5.  Janzibar.

(G#.  Raiser  Wilhelmsland,
Bismarck-Archipel.

Marschall-Inseln.

schiffungshafen

#  am  letzten  jedes
Monats  Abends.

am  9.  April.

Hamburg

Liverpool

"6  –—

am  15.  jedes  Mo-Hamburg


nats  Abends.

 

Liverpool  am5.  und  19.  April.
Lissabon

#  jeden  Montag  Nm.

befördert.
Brindisi  jeden  4.  Montag  25
früh,  zunächst
31.  März,
238.  April.
Brindisi  am  31.  März,
1t4.  und  28.  April
«  20  früh.
am  12.  jedes  Monats
  40  A  m.

!  Marseille

jeden  6.  Donners-Genua


(nieder:  tag  20  Nm.,  zuländische
  nächst  27.  März,
Schiffe)  8.  Mai.

 

Bemerkungen.

 

 

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  31  Tage.

Onitta  31  Tage.

OQnitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

Lamu  16  Tage.

Zanzibar  16  bis
18  Tage.

Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

60  Tage.

am  letzten  jedes  Monats
  5%½%  Nm.

am  7.  April  1136  Vm.
am  15.  jedes  Monats
  510  Nm.
am  3.  und  17.  April

1136  Um.

jeden  Donnerstag
ai  Abds.

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiteram

  28.  März,
25.  April  929  Abds.

am  28.  März,
11.  und  25.  April
9½  Abds.

am  10.jedes  Monats
at  Abds.

am  25.  März,  6.  Mai
onn  Abds.

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

Ueber  Fracht  und  Passage  der  von  Hamburg  nach  Kamerun  und  Togo  fahrenden  Schiffe  der
„Afrikanischen  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft  Woermann-Linie“  ertheilt  C.  Woermann  in  Hamburg

nähere  Auskunft.

Die  Passage-Preise  (einschließlich  Beköstigung,  aber  ausschließlich  Wein  und  Bier  2c.)

betragen  von  Hamburg  nach  Kamerun  I.  Klasse  einf.  Fahrt  700  M.,  hin  und  zurück  1200  M.,  II.  Klasse
einf.  Fahrt  550  M.,  hin  und  zurück  9000  M.;  von  Hamburg  nach  Quitta  (Landungshafen  für  Togo
I.  Klasse  einf.  Fahrt  550  M.,  hin  und  zurück  950  M.,  II.  Klasse  einf.  Fahrt  400  M.,  hin  und  zurück  600  M.

Ueber  die  Fracht=  und  Passage-Bedingungen  der  Schiffsverbindung  mit  Kaiser  Wilhelmsland

und  dem  Bismarck-Archipel  giebt  die  Direktion  der  Neu-Guinea-Kompagnie  in  Berlin  Auskunft.

Die

Dampfschifffahrt  derselben  findet  statt  im  Anschluß  an  die  Postdampfer-Linie  Amsterdam—Southampton  —
Genua.—Batavia—Soerabaya  der  Stoomvaart  Maatschappii  Nederland.  Die  Passage-Preise  (einschließlich
Beköstigung,  aber  ausschließlich  Wein,  Bier  2c.)  betragen:

Amsterdam—Soerabaya
Genua—Soerabaya

Soerabaya—Hatzfeldthafen

Soer  I  Stephansort

Soerabaya  Constantinhafen

Soerabaya—Finschhafen

Soerabaya—Blauche  Bai
Archipel)

Holl.  Gulden

(Bismarck-2



Mark

I.  Kajüte
534
474
3X)
315
345

390

II.  Kajüte  Zwischendeck
263  180
263  180

Deck
200  1X
210  105
230  115
260  Iny

Das  Speditionsgeschäft  von  Elkan  &amp;amp;  Co.,  Agentur  der  Kaiserlichen  Postverwaltung  in  Hamburg
  (Holl.  Brook  14),  Harburg  a.  E.,  London  (Leadenhallstreet  E.  C.)  und  Stettin  ist  zur  Auskunftsertheilung

  über  die  Schiffsverbindungen  mit  den  deutschen  Schutzgebieten  bereit.
        <pb n="25" />
        —.

4%„„„„C„.
III.  Rleine  Mikthrilungen.

Ueber  Anstellung  in  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Schutztruppe

bringt  „Der  Soldaten-Freund,  zeitschrift  für  faßliche

  Belehrung  und  Unterhaltung  des  Preußischen

Soldaten“  im  Märzheft  d.  J.  authentische

Mittheilungen,  die  wir  mit  Genehmigung  der

Redaltion  hier  folgen  lassen:

In  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutztruppen?)
  dienen  die  Deutschen  nur  als  Lehrpersonal
  und  zur  Besetzung  der  Chargen,  und
infolge  dessen  werden  nur  Offiziere  und  ehemalige
  oder  noch  aktiv  dienende  Unteroffiziere
eingesteltt.  Von  den  Unteroffizieren  erhalten
die  aus  dem  aktiven  Dienststande  übertretenden
den  Vorzug,  doch  besitzt  die  Schutztruppe  eine
ganze  Anzahl  von  Personen,  welche  nicht  Berufssoldaten
  waren,  sondern  nach  Ablauf  ihrer
Dienstpfticht  im  stehenden  Heere  als  Unter-Uffizier
  zur  Reserve  entlassen  wurden.

    

eingestellt  werden.

Da  der  Dienst  in  der  Schutztruppe  erhöhte
Ansorderungen  an  die  körperliche  Leistungsfähigkeit
  stellt,  und  nur  ein  volltommen  gesunder,
junger  Körper  den  klimatischen  Verhältnissen
den  nöthigen  Widerstand  entgegenzusetzen  vermag,
  sind  alle  über  30  Jahre  alten  Leute  von
vornherein  als  nicht  besonders  geeignet  anzusehen.
  Am  widerstandsfähigsten  ist  das  Alter
von  24  bis  27  Jahren.

Um  nun  der  Truppe  nur  vollkommen
brauchbares  Material  zuzuführen,  ist  in  Berlin
ein  ehemaliger  Chefarzt  der  Schutztruppe  mit
der  Untersuchung  aller  zur  Einstellung  in  Aussicht
  genommenen  Leute  betraut  worden.  Dieser
Untersuchung  hat  sich  auch  derjenige  zu  unterziehen,
  welcher  schon  von  einem  anderen  Arzt
als  ganz  gesund  befunden  worden  ist.  Immerhin
  ist  aber  eine  Voruntersuchung,  die  sich
hauptsächlich  auf  Tadellosigkeit  der  inneren
Organe  erstrecken  muß,  sehr  anzurathen,  da  sie
demjenigen,  an  welchem  der  Arzt  auch  nur  den
geringsten  Fehler  findet,  die  Kosten  einer  Reise
nach  Berlin  erspart.  Denn  diese  Reise  zur
Untersuchung  nach  Berlin  ist  ganz  freiwillig,
und  eine  Vergütung  für  dieselbe  kann  nicht
gewährt  werden.

Medakteur  Major  v.  Les
der  Königl.  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried
Mittler  und  Sohn  in  Berlin.

JFür  Westafrika  ist  zur  Zeit  kein  Bedarf.
Es  wurden  nur  im  dritten  Jahre  dienende  Mannschaften
  genommen.

Offiziere  mü
kasbedie  Unteroffiziere  ihre  Kapitulationen  aufheben

zczynski,  Verlag

11

 

Nicht
gediente  Leute,  Ersatzreservisten  2c.  können  nicht  Militärpaß  und  Jührungs
s-.  t-(  «  98

ssen  erst  ihren  Abschied  nachsuchen

schriftlich.

Die  Meldung  zum  Eintritt  in  die  Deutsch-Ostafrikanische
  Schutztruppe  geschieht  am  besten
In  Berlin  Wohnende  thun  gut,
eine  10  Pf.-Marke  für  das  Rückporto  beizulegen.
  Bei  auswärts  Wohnenden  ist  dies  nicht
nöthig,  da  die  Vertretung  der  Schutztruppe
ihre  Briefe  portofrei  befördern  kann.  Das
Gesuch  ist  zu  richten  an  „die  Vertretung  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Schutztruppe,  Berlin  W.,
Wilhelmstraße  98“,  und  zwar  versehen  mit
richtiger  Frankirung,  da  natürlich  die  Vertretung
  kein  Strafporto  bezahlt,  und  die  mangelhaft
  frankirten  Briefe  nicht  angenommen  werden.

Dringend  zu  empfehlen  ist  deutliches  Schreiben
  des  Namens,  sowie  Angabe  einer  genauen
Adresse  —  bei  kleinen  Orten  der  Kreis,  Poststation
  —,  da  eine  große  Menge  von  Antwortschreiben
  als  unbestellbar  zurückgekommen
ist,  und  der  Bittsteller  sich  nun  über  die  Unhöflichkeit
  der  Vertretung  wundert,  während
doch  bloß  seinc  eigene  Nachlässigkeit  schuld
daran  ist,  daß  er  keine  Antwort  erhält.

Wünschenswerth  ist  es,  von  Papieren  nur
Attest  beizufügen,
da  die  Vertretung  nicht  Zeit  hat,  andere  Zeugnisse,
  und  seien  sie  noch  so  glänzend,  durchzusehen.



Erscheint  nun  ein  Bittsteller  der  Vertretung
zur  Einstellung  geeignet,  und  kommt  eine  Forderung
  des  Reichskommissars,  ihm  Nachersatz
zu  schicken,  so  erfolgt  die  Einberufung  des  Vorgemerkten
  zur  ärztlichen  Untersuchung  nach
Berlin,  und  dann  gebietet  die  Höflichkeit,  daß
der  Aufgeforderte  auf  einer  Postkarte  antwortet
„ich  komme“,  oder  „ich  kann  nicht  kommen“.

Wie  schon  vorher  erwähnt,  kann  für  diese
Reise  eine  Vergütung  nicht  gewährt  werden,
und  daher  muß  sich  Jeder  überlegen,  ob  er
die  Kosten  daramvenden  will,  auf  die  Gefahr
hin,  nicht  tauglich  befunden  zu  werden.

Ist  aber  endlich  auch  diese  Klippe  glücklich
  umschifft,  so  wird  sofort  zur  Vollziehung
des  Vertrages  geschritten,  den  die  Vertretung
im  Namen  des  Reichskommissars  für  Ostafrika,
des  Herrn  Majors  Wissmann,  mit  dem
Tauglichen  abschließt.  Derselbe  verpflichtet  sich
für  eine  mindestens  zweijährige  Dienstzeit  in
der  Schutztruppe,  wenn  er  nicht  vorzieht,  einen
noch  länger  dauernden  Vertrag  einzugehen.
Der  Verpflichtete  hat  nicht  das  Recht,  seinen
Vertrag  vor  Ablauf  zu  kündigen,  dagegen  steht
dem  Reichskommissar  dies  Recht  jederzeit  zu.
Im  Falle  einer  Kündigung  kommt  der  Betreffende
  einen  Monat  nach  der  Kündigung  zur
Entlassung.

Der  Unteroffizier  erhält  ein  monatliches
Gehalt  von  150  M.,  welches  je  nach  der
Tüchtigteit  und  der  Dienstdauer  in  der  Schutz-
        <pb n="26" />
        truppe  steigen  wird.  Hierbei  kommt  aber  in
Betracht,  daß  das  Leben  am  Bestimmungsorte
sehr  theuer  ist.

Ferner  wird  derselbe  vollständig  ausgerüstet,

  muß  sich  aber  verpflichten,  die  Aus—
rüstung  nach  Möglichkeit  zu  schonen,  und  ist
für  selbstverschuldete  Beschädigung  haftbar.

Endlich  wird  der  Verpflichtete  frei  nach
Sansibar  und  seiner  Zeit,  das  heißt  nach  Ablauf
  seiner  Verpflichtung  oder  wenn  er  krankheitshalber
  zurück  muß,  nach  der  Heimath,
einem  deutschen  Hafen,  befördert  und  erhält
während  der  Reise  freie  Verpflegung.  Erfolgt
die  Entlassung  aber  im  Wege  der  Strafe,  so
fällt  jeder  Anspruch  auf  kostenfreie  Heimbesörderung
  fort.

Im  Falle  einer  Erkrankung,  deren  Folge

Invalidität  ist,  werden  die  Pensions=  und  Vergewesen.


sorgungsansprüche  gemäß  Allerhöchster  Kabinets-Ordre
  vom  19.  Februar  1889  für  diejenigen
Offiziere  und  Unteroffiziere,  welche  aus  dem
aktiven  Dienststande  in  die  Schutztruppe  übernommen
  sind,  entsprechend  denen  der  Armee
geregelt.  Diejenigen  Leute,  welche  aus  einem
Civilberuf  in  die  Schutztruppe  eintreten,  erhalten
  eine  einmalige  Abfindung,  deren  Höhe
der  Reichskommissar  in  jedem  einzelnen  Falle
sestsetzt.

Gesundheits-zustand  der  Schutztruppe  und  Landesverhältnisse
  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.
Nach  Berichten  des  Hauptmanns  v.  Fran-Cois
  ist  der  Gesundheitszustand  der  nach  dem
südwestafrikanischen  Schutzgebiet  entsandten
Mannschaften  ein  ausgezeichneter.

Die  Anwesenheit  der  Truppe  übt  trotz
ihrer  geringen  Anzahl  schon  jetzt  weit  und  breit
einen  beruhigenden  Einsluß  aus.  Die  Nachricht
  von  der  Verstärkung  derselben  hat  das
Gefühl  der  Sicherheit  für  Leben  und  Eigenthum
  und  hiermit  die  Lust  zur  Arbeit  und
nützlichen  Thätigkeit  erhöht.  Insbesondere  ist
dies  bei  den  Bastards  von  Rehoboth  der  Fall,
zu  welchen  Hauptmann  v.  Frangois  sich
Anfang  Dezember  v.  J.  auf  einer  Rekognos-A#lrungsreise
  mit  einigen  Leuten  begeben  hatte.

Hauptmann  v.  Francois  gedenkt  die
kommende  Zeit  zu  benutzen,  um  sich  Landeskenntniß
  zu  verschaffen  und  die  Karte  des
Schutzgebietes  zu  vervollständigen.  Er  beabsichtigt
  insbesondere  dem  nördlich  von  Rehoboth
  gelegenen  Platze  Windhoek  einen  Besuch
abzustatten.  Derselbe  liegt  auf  der  Bölkerscheide
  Damara—Namaqua  an  der  Hauptverkehrsstraße
  nach  Süden.  Windhoek  zeichnet  sich
nach  einem  Berichte  v.  Frangois'  durch  Wasserreichthum
  und  die  Möglichkeit  der  Anlage  von
Reis-,  Mais-,  Wein=  und  anderen  Kulturen

aus.  Das  Wasser  entquillt  10  bis  12  warmen
Quellen  mit  einer  Temperatur  von  70°  bis
80°%  R.,  die  an  dem  Westrande  einer  300  m
langen,  das  Niveau  des  Windhveker  Flusses
um  25  m  überhöhenden  Terrasse  sich  befinden.
Kalkstein  und  Quarz  bedecken  die  Hänge  und
üppiger  Baum=  und  Graswuchs  lennzeichnet
den  Wasserabfluß.  Seit  der  Besiegung  Nan
Yonkers  durch  Hendrik  Witbvoi  im  Juli
v.  J.  ist  der  Platz  herrenlos.

Gesundheits  zustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Gstafrika.

Trotz  der  ungünstigen  Witterungsverhältnisse
  ist  der  Gesundheitszustand  der  Denutschen
Schutztruppe  für  Ostafrika  im  Jamar  und
Februar  d.  J.  ein  außerordentlich  günstiger
Die  Erkrankungen  beschränkten  sich
im  Wesentlichen  auf  leichte  Fälle  von  Malaria
und  Darm-Affektionen.  Ein  Todesfall  infolge
von  Krankheit  ist  nicht  vorgekommen.  Der
gute  Gesundheitszustand  ist  wohl  hauptsächlich
auf  den  Umstand  zurückzuführen,  daß  nunmehr
überall  gute  und  gesunde  Unterkunftsräume
errichtet  worden  sind.

verstärkung  der  Cstafrikanischen  Schutztruppe.

Der  seitens  des  Reichskommissars  Major
Wissmann  von  der  egyptischen  Khedivieh-Gesellschaft
  gecharterte  Dampfer  „Schibin"  ist
mit  Ergänzungsmannschaften  für  die  denutsche
Schugtruppe  in  Ostafrika,  bestehend  aus
600  Sudanesen,  sowie  mit  den  aus  Deutschland
eingetroffenen  Offizieren  und  Unteroffizieren  am
17.  März  d.  J.  von  Suez  nach  Zanzibar  in
See  gegangen.

—  —  —

Bildung  einer  dandelskammer  für  Togo.

Wie  aus  Togo  gemeldet  wird,  haben  die
Kaufleute  von  Klein-Popo  und  Porto-Seguro
unter  dem  20.  Dezember  v.  J.  beschlossen,
behufs  Wahrung  ihrer  kaufmännischen  Interessen
  eine  Handelskammer  zu  bilden.

Der  Zweck  dieser  „Handelskammer  von
Klein-Popo  und  Porto  Seguro“  ist  nach  dem
Statut,  gemeinsam  kommerzielle  Angelegenheiten
zu  berathen,  auf  Abstellung  von  Mißbräuchen
sowie  nachtheiligen  Einrichtungen  hinzuwirken,
und  mit  allen  Kräften  zu  fördern,  was  im
Gesammtinteresse  des  Handels  sich  als  nöthig
erweisen  sollte.  Für  die  geschäftliche  Leitung
der  Handelskammer  werden  ein  Präsident,
ein  Schriftführer  und  ein  Kassirer  auf  je
sechs  Monate  gewählt.  Die  Handelskammer
wird  regelmäßig  am  1.  jedes  Monats  zusammentreten.
        <pb n="27" />
        Es  sind  serner  Bestimmungen  getroffen
über  die  Einbringung  von  Anträgen,  über  den
Abstimmungsmodus  sowie  über  die  Durchführung
  der  Beschlüsse.  ·

      

«

 

...  .,.»-  WHMHMAH
IV.  Titterar.  Besprechungen.

Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus
den  Deutschen  Schutzgebieten“  enthält  zunächst
  eine  ausführliche  Abhandlung  des  Frhrn.
Dr.  v.  Danckelman  über  das  Klima  des  deutschen
Togolandes  und  seiner  Nachbargebiete  an  der
Gold=  und  Sklavenküste.  Der  Verfasser  fußt
isbesondere  auf  den  zuverlässigen  und  umsassenden
  Beobachtungen  des  verstorbenen  Stabsarztes
  Dr.  Wolf,  des  Premierlieutenants  Kling
und  des  Technikers  Bugslag,  deren  Eifer
und  Sorgfalt  er  die  größte  Anerkennung  ollt.
lins  zahlreichen  Tabellen  über  Luftdruck,  Windrichtung,
  Temperatur,  Regenfall  u.  s.  w.  sind
Resultate  abgeleitet,  denen  wir  hier  nur  Folgendes
entnehmen.  «

Die  höchste  Wärme  tritt  in  der  Zeit  vom
Gebruar  bis  April  ein,  die  niedrigste  im  Juli
oder  August.  Die  Regenzeiten  fallen  in  die
Zeit  vom  März  bis  Juni  und  vom  September
oder  Oktober  bis  in  den  November  hinein.
Der  Regenfall  ist  an  der  Küste  verhältnißmaäsßig
  gering,  wächst  aber  nach  dem  Inneren
des  Landes  zu  um  das  Doppelte  und  Dreifache.

  Entsprechend  steigt  die  Zahl  der  Tage
mit  Gewittern,  je  weiter  man  in  das  Innere
Auf  der  Station  Bisdes

  Landes  gelangt.
marcksburg  wurde  an  190  Tagen  des  lepten
Beobachtungsjahres  Donner  gehört.  Trotzdem
lind  Blitzschäden  selten.  Von  besonderem
Interesse  ist  die  Beschreibung  der  häufig  auftretenden
  Tornados,  d.  h.  meist  rasch  vorüberziehender
  Gewitterböen,  und  des  Harmattan,
welcher  periodisch  in  der  Zeit  von  Anfang
November  bis  Mitte  März,  besonders  aber  im
Tezember  und  Februar  weht.

Deas  Heft  enthält  ferner  Berichte  des
Premierlientenants  Kling  über  Reisen,  welche

derselbe  von  Bismarcksburg  nach  Dipongo  und

Tziuri  (Adjuti)  unternommen  hat  und  welche
wesentlich  zur  Ergänzung  der  Karte  des  Togogebietes
  beitragen.
der
Aufsaln  des  -»  --  —
Aufsatz  des  Premierlieutenants  Kling  ein  au—

schauliches  Bild.  Es  folgen  Berichte  über  den
Dahome  am  26.  Imi  ·  .  .  —
9.  Jahrbuch  der  deutschen  Kolonialpolitikauf

  der  Reise  nach
v.  J.  erfolgten  Tod  des  um  die  Afrikaforschung

hochverdienten  Stabsarztes  Dr.  Ludwig  Wolf,
sowie  über  die  Reise  des  Dr.  E.  Zintgraff

 

n  :„  ,

 

Von  der  außerordentlichen  Mannigfaltigkeit

Thierwelt  von  Togo  entwirft  ein  weiterer

von  Kamerun  zum  Benus  und  durch  Nord—

Adamaua  nach  der  Barombi-Station  zurück.  Der
Zug  des  Dr.  Zintgraff  durch  dieses  zum
Theil  noch  unerforschte  Gebiet  hat  ungefähr
den  geitraum  eines  Jahres  in  Anspruch  genommen
  und  läßt  bei  richtiger  Ausnutzung  der

gewonnenen  Erfahrungen  einen  Aufschwung  des
Handels  mit  dem  Schutzgebiete  erhoffen.

Das  "  ##  JU  -  die  jic  iaste  ·  de  il  .  en
Das  neueste  Heft  der  „Mittheilungen  von  die  tüchtigsten  unter  den  von  ihm  besuchte

Als

Stämmen  bezeichnet  Zintgraff  die  Balis.
Mit  ihrem  Häuptlinge  Garega  hat  der  Reisende
Freundschaft  geschlossen  und  zwölf  seiner  Leute
mit  nach  Kamerun  geführt.  Auch  ist  daselbst
von  ihm  eine  größere  Station  angelegt  worden,
in  deren  Umkreise  auf  drei  Tagereisen  eine
bedeutende  Zahl  von  volkreichen  Dörfern  mit
einer  Einwohnerschaft  von  3000  bis  7000
Seelen  sich  befindet.

44#  1  4  4  e.  k  A  4  4  4  4  4  4  4
V.  Titterakur-Verzeichnißk.

 

1.  Andree  und  Scobel,  Karte  von  Afrika

1:10  0000  000.  Neuer  Abdruck.  Farbendruck.  Imp.
Fol.  5  M.,  auf  Lemwand  in  Mappe  7,50  M.,  mit
Stäben  8  M.  BVelhagen  &amp;amp;  Klasing,  Bielefeld.

2.  Banning,  E.  Die  politische  Theilung
Afrikas  nach  den  neuesten,  internationalen  Vereinbarungen.
  Ins  Deutsche  übertr.  von  A.  Pfungst.
(XII,  210  Seiten  mit  1  Karte.)  4  M.

Walther  &amp;amp;  Apolant,  Berlin.

3.  Baumgarten,  J.  OÖstafrika,  der  Sudan  und
das  Seengebiet,  Land  und  Leute.  Nach  den
neuesten  und  besten  Quellen  (XVI,  563  Seiten).
8  M.  Fr.  A.  Perthes,  Gotha.

4.  Brandt,  A.  Unsere  Kolonien  und  das
Christenthum.  Ein  orientirender  Vortrag.
(31  Seiten.)  40  Uf.

Gaebels  Buchhandlung,  Graudenz.

5.  Bürgi,  E.  Durch  deutsches  und  englisches
Eoheland.  Eine  Missionsreise.  (42  Seiten  mit
1  Karte.)  60  Pf.  J.  Morgenbesser,  Bremen.

;.  Deutscher  Kolonialkalender  für  das  Jahr
1890.  Herausgegeben  von  Gustav  Meinecke,
Redakteur  der  Deutschen  Kolonialzeitung.  2.  Jahrg.
gr.  16.  1210  S.  m.  2  Bildern.)  Geb.  2  M.
Verlag  für  Sprach=  und  Handelswissenschaft,
Dr.  P.  Langenscheidt,  Berlin.

.  Drummond,  H.  Inner-Afrika.  Erlebnisse
und  Beobachtungen.  Deutsch  vom  Verfasser  von
„Gordon,  der  Held  von  Khartum“.  (XV,
253  Seiten.)  Geb.  4  M.

F.  A.  Perthes,  Gotha.

8.  Holub,  E.  Von  der  Capstadt  ins  Land  der
Maschukulumbe.  Reisen  im  südlichen  Afrika  in
den  Jahren  1883  bis  1887.  32.  und  33.  O#sg.
50  Tf.  Alfred  Hölder,  Wien.

(—

1

Aktenstücke  der  deutschen  Kolonialpolitik.
1889.  (220  Seiten.)  5  M.  !½
Rengersche  Buchhandlung,  Leipzig.

3.  Bd.
        <pb n="28" />
        —  —

10.  Junker's,  W.  Reisen  in  Afrika.  21.  und
22.  Lieferung.  à  50  Pf.

1
!1

Ed.  Hölzels  Verlag,  Wien.
11.  Kiepert's,  H.  Politische  Wandkarte  von
Afrika.  1:  8000  000.  Neubearbeitung  von
N.  Kiepert.  Verbessert  1890,  6  Blatt,  Farbendruck
  und  kolorirt.  Qu.  gr.  Fol.  8  M.
Dietr.  Reimer,  Berlin.

12.  Meinecke,  Gust.  Koloniales  Jahrbuch.
2.  Jahrg.  1889.  gr.  8.  (III,  312  Seiten  mit
7  Karten.)  6  M.,  geb.  7,50  M.

C.  Heymanns  Verlag,  Berlin.

13.  Merensky,  A.  Was  lehren  uns  die  Erfahrungen,
  welche  andere  Bölker  bei
Kolonisationsversuchen  in  Afrika  gemacht
haben?  (59  Seiten.)  60  Pf.

M.  L.  Matthies,  Berlin.

14.  Moises,  Frz.  Karte  von  Deutsch-Ostafrika

1:  6  000  000.  Nach  dem  besten  und  neuesten
Material  bearbeitet.  2.  Aufl.  Chromolith.  Fol.
60  Pf.  F.  Moises,  München.

15.  Muller,  P.  N.  (Directeur  van  de  Oostafrikanishe
  Handelsmaatschappy  en  Consul-General
der  Nederlunden.)  Zuid-Alrika,  Reisheerinneringen.
  Geb.  in  1  Bde.  gr.  8.  400  Blattseiten
  mit  vielen  ganzseitigen  und  Textillustrationen
und  2  Karten,  20  M.

A.  W.  Sythoff,  Leiden.

14

1

16.  Rachrichten  aus  der  Ostafrikanischen
Mission.  Red.  L.  Beyer.  1890  (12  Nummern).
Nr.  1  (16  Seiten).  Jahrgang  1,50  M.

M.  L.  Matthies,  Berlin.

17.  Scott,  J.  Keltie.  The  storv  of  Emins  rescunc.

Sampson  Low,  London.

18.  Stanleys  Briefe  über  Emin  Paschas  Befreiung.
  Mit  Stanleys  Genehmigung  veröffentlicht.
  Herausgeg.  von  J.  Scott  Keltie.  Autorisirte
deutsche  Uebersetzung  von  H.  v.  Wobeser.  (XII,
137  Seiten  mit  1  Karte.)  1,50  M.

F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

Taramelli  c  V.  hBellio,
Geogrulin  dell’'  Africa.
9.00  A.

20.  Wakelicld,  4.  New
Iifty  years.  S.  7  Sh  6  d.
Cassell  &amp;amp;  Co.,  London.

21.  Wissmann,  Herm.  Unter  deutscher
Flagge  quer  durch  Afrika  von  West  nach
Ost.  6.  Aufl.  gr.  8.  (XV,  444  Seiten)  mit
Illustrationen  und  2  Karten.  12  M.,  gebunden
15  M.  Walther  &amp;amp;  Apolant,  Berlin.

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Mit  7  Karten.
U.  IIOpli.  Mailand.

Zeuland  aßfter

z

22.  Vonug,  F.  A  winter
Alrien.  8.  7  sh.  6  d.

tour  in  South

 

5½

Petherick,  London.

——NN..——————  —  —“  *—

 

Anzeigen.

 

 

 

Inserate  (für  die  zweigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  35  Pfennig)  sind  an  die  Vertriebsleitung,
Berlin  SWu,  Kochstraße  68—70,  oder  deren  Zweigstelle,  8W11,  Bernburger  Straße  22,  einzusenden.

Germanischer  Lloysd  in  Berlin.
Central-Bureau:  Markgrafenstrasse  52.

Zweck  der  Gesellschaft  ist  die  Klassifizirung  von  Schiffen,  die  Herausgabe  von
Schiffsregistern,  die  Feststellung  von  Vorschriften  für  Neubau  und  Reparaturen  von
Schiffen,  der  Betrieh  aller  nach  dem  Ermessen  des  Aufsichtsrathüs  damit  in  Verbindung  stehenden
Geschäfte,  sowie  die  Förderung  von  Schifffahrts-Interessen  überhaupt.

Die  Gesellschaft  beabsichtigt  in  deutschen  und  ausserdeutschen  Hafenplätzen,
  wo  sie  zur  Zeit  noch  nicht  vertreten  ist,  Agenten  oder  Besichtiger  zu  ernennen,
und  nimmt  das  Central-Bureau  bezügliche  Bewerbungen  um  diese  Stellen  entgegen.

Schiffbanmeister  F.  Schüler,  technischer  Direktor.

R.  U#Irich,  Verwaltungsllirektor.

 

 

In  unserem  Verlage  erscheint  demnächst:
Die  wirthschaftliche  Hewegung

von
VBandel  und  Industrie  in  Deutschland
in  Zeitraume  von  1884  bis  1888
und  in  Bezug  auf
I.  das  deutsche  Wirthschaftsgebiet  und  seine  Verkehroverhältnisse;
  II.  die  allgemeine  Lage  von  Handel
und  Industrie;  III.  Nohprodukte  der  Landwirthschaft

  und  Fabrikate  aus  denselben;  IV.  animalische

Rohprodukte  und  Jabrikate.  Kolonial=  und
Material-Waaren;  V.  Industrie  der  Steine  und

Erden,  Glas,  Thonwaaren,  Bernstein;  VI.  die

Montan-Industrie;  VII.  die  chemische  Industrie.
2  Bände.  15  At.
Erust  Siegfrird  Miltler  nud  Sohn,  »
Königliche  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei.
Berlin  SWu,  Kochstr.  68—70.

Verlag  von  Paul  Tveche  in  Riel

Hofbuchhändler  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Heiurich
von  Preußen.

Album  der  deutschen  Flotte.  Leporello-Format.X.  1,50.

Boeters.  0,  Cpilt.  Ueber  Deviation  auf  Panzerschiffen.
  1874.  29  S.  830.  A.  1.—.
Fleischer,  D.  E.  Der  Hydromotor.  1882.  10  8.
mit  2  T.  Kkl.  80.  A.  1,60.

Heye,  Sek.  Lieut.  i.  Seebat.  Die  Kaiserl.  Deutsche
Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über
die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4  T.  4X#.  1.—.

v.  Holleben,  Korvett.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.

1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
8o.  .  5,—,  eleg.  geb.  M.  6,  —.
        <pb n="29" />
        Verlag  von  Dietrich  Reimer  in  Berlin.
SW.  Aunhaltstrasse  No.  I2.

Afrika.  Politische  Wandkarte  von  Afrika  von  Heinrich  Kiepert.
Bcarbeitet  von  Richard  Kiepert.  6  Bl.  Maassstab  1:  S000  000.
Dritte  berichtigte  Auflage.  Verbessert  1800.  Preis  in  Um-Sschlag
  8  Mark:  auf  Leinkand  in  Mappe  14  Mark,  mit  Stäben  16  Mark.

*-  Im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,
Verlin  SW,  Kochstraße  68.—70,  ist  erschienen  und  durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen:

Uebersicht  über  die  gollpolitischen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande

2  «  und  die
Bauptergebuisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  nud  dem  Anslande.

Preis  1  M.
Auf  Ver

Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpftichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.

 

 

 

 

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derlag  von  J.  R.  Brockhaus  in  Leipzig  *
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*8*  h  i  *  9  8  o  *  3  e  3  ·r5%  *
4%  Eine  anunnlue  Emin  Pascha.  Arm  en  Der  Sndau  unter  ägyptischer  Herrschaft.  3
17.  8  kung  von  Reise  briesen  und  Berichten  ln.  Emin-“  -----,  -«-.  ".·-»...  1
V  Pascha's  aus  den  ehemals  ägyptischen  Aequalorialprovinzen  Rückblicke  auf  die  letzten  sechzig  Jahre.  ##
und  deren  Grenzländern.  Nebst  einem  Anhange  #
1#  Herausgegeben  von  bUriesee  Dr.  Emin-Pascha's  u.  Luplon-Ze's  un  .  Wilhelm  Junker,  *
„Tir.  Oirorg  Schweinfurtb  und  LDer.  rriedrich  Ragel  13  3—1335.  *
mit  Unterstutzung  von  1.  U.  W.  Felkin  und  1#r.  G.  Harlland.  Bearbeitet  und  herausgegeben  von  4
2  Mit  Porträt,  Lebensflinge  und  erklärendem  Namenverzeichniß.  Richard  Guchla.  6
Er  *#.  Geh.  12  M.  Geb.  13  M.  50  Pi.  Mit  einem  Titelbild  und  zwei  Karken.  S.  Geh.  6  M.  Geb.7  M.  1
r  .».....  E  ·  ..
.  r.  6  *  ..  *)“vo  1J.
deut  Dprutsch-Ostafrina.  Sansibar.
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Eriahrun  I  Von  Hri##Försler.  Von  Kl.  W.  Schmidt.  #
LLen  und  Metrachtungen.  Mit  einer  Karte.  8.  Geh.  6  M.  Geb.  M.  ».-—.-  .s·-!y
II«  V  -«  .--  ..  ..  .  d.MutloAblnlduuguInmumn-,t.
*  Von  herman  Soyaur.  Em  für  die  uaue  genniniideg  deutschen  Kolonfal.  Plan.
E—  s.  Geh,  3  M.  50  Ki  wesens  in  Ö  stafrika  unentbehrliches  Werk.  Die  -  —.  Pi  1#.
n  eb  3  M.  ö  Pfl.  beigegebene  große  Karte  ist  die  neueste,  genaueste  Geb.  45  50  br-  E
Darstellung  des  Schutzgebieks.  Veb.  "  M.  "  3
5  Ein  deutsches  Kriegsschiff  in  der  Südsee.  —
Von  4
*)  B.  v.  Werner,  *
2  .  «  ««  .  Kontreadmiral  a.  D.“  •§½5  Z  9nn  *
*  Zweite  Auflage.  Mit  über  100  Abbildungen  und  5  Karten.  8.  Geh.  13  M.  Geb.  15  M.  *
5  der  In  diesem  Werke  wird  zum  ersten  Male  die  Thätigkeit  der  deutschen  Kriegsmarine.  in  —
D#  1###dse  von  einem  Manne  geschildert,  welchem  eine  leitende  Rolle  dabei  zufiel.  Eine  reiche
*  derne  des  anziehendsten  Stoffes  wird  in  anziehendster  Form  geboten.  Von  dem  eingebend  geschil-  *
derten  Mittelpunkte  Samoa  aus  wird  fast  jede  Inselgruppe  der  näheren  und  ferneren  Umgebung  r
besucht  4  1  "A  "K#
Hucht.  Für  alle  ·

 

 

 

 

«-k..-  kolonialen  Kreise  ist  es  hochinteressant,  aus  dem  Buche  zu  ersehen,  wie  ein  ent-  *
2  schlossener  Schiffekommtanden  Kreise  Ar  ang  des  deutschen  Volks  nach  Kolonien  in  die  That  umsetzte  F
und  auf  eigene  V  #

.  ryszzspzsmelaebsppl
  Verantwortung  hin  die  Hand  des  Deutschen  Reiches  auf  die  moch  unabhängigen  "o
BMeig  c  legte  und  es  so  ermöglichte,  daß  das  Reich  den  Biömarck-Archipel  und  die  *
*  Karschall-Inseln  unter  seinen  Schus  stellen  konnte.
Wu  .  —  r#r#r
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Unter  der  Presse  befindet  sich:  Rechtsvergleichende  Studien  über  islamitisches
Recht,  das  Recht  der  Berbern,  das  chi-«
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Fibel  für  die  bDolksschulen  in  Kamerun,  verfaßt

Ein  Beitrag  non  dem  Lehrer  Th.  Christaller  daselbst.  Erster
zur  Theil:  Duala.  Zweiter  und  Dritter  Theil:  Deutsch.
Geschichie  des  preuhischen  Lerhandels  und  Ahtienwesens.  PFreis  gel.  je  1  M.,  bei  posttreier  Zusendung  je
„10  M.
Von  *47#  .  .  -
Viktor  Ring,  Wortschatz  der  Kho#Rhoin  (Namaqug=  bottentotten),

  gesammelt,  aufgeschrieben  und  verdeutscht
von  J.  G.  Kroenlein,  Missionssuperintendent.
Preis  etwa  8  M.  Preiö  25  M.  (Für  Mitglieder  der  Kolonial=Gesellschaft
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  I.  und  II.  Jahrgang.  Die  Jahre  1888  geographie  und  Förderung  deutscher  Interessen  Inn

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  Karte  von  Afrika,  velcher  schon  längst  erwartel  wurcle  und  jetzt,  Ww  Alrika
wiederum  im  Vordergrunde  des  Politischen,  Wissenschaftlichen  und  merkamisen  lmeresses
stcht,  zur  gelegensten  Jeit  kommen  dürlie,  wird  für  den  Kolonialholitikcr,  den  elehrten,
den  Kaufmann,  so#ie  für  jellen  Zeitungsleser,  der  die  Vorgänge  in  Afrika,  speziell  in  ungern
Kolonialgebieten  verfolgen  will,  unembehrlich  sein.  UDie  Karte  enthält  die  Ergehnisse  aller
Forschungsreisenden  bis  aul  die  Gegenwart  und  ist,  nachdlem  ihr  Preis  um  ein  Viertel  des
(rüheren  Preises  ermässigt  worden  ist,  nicht  nur  die  neueste  und  zuverlässigste,  sondern
auch  die  handlichste  und  billigste  Iihrer  Art.  Ueher  die  1.  Auslage  urtheille  llerr
Professor  Dr.  G.  Schweinfurth  in  Kairo:  eine  hochverdlienstliche  Arbelt,
lic  ihres  GCleichen  sucht,  Herr  Professor  Dr.  A.  Kirchhoff  in  Halle  a.,  S.:
man  kann  behaupiten,  dass  Kohl  noch  nie  ein  so  zuverlässitges  Material
alrikanischer  llandeskunde  in  solcher  Pülle  aul  einem  einzigen  ULebersichtslableau
  vereinigt  wurlde.

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Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochser.  188—70.
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        eutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegehben  im  Husmärtigen  Amt.

—  9  «  —  —  ———  *i5  .  ·»·:P.--  k.—..  «  f..'  0

Jahrgang.  Berlin  15.  April  1990.  Uummer  2.
Diese  zeitschrift  erscheint  in  ihron  ammt  en  Theue  amB  1.  und  15.  jedes  Monais.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Aufans  des  Monats  erscheinend  Knener  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Viertelfahrspreis  beträgt  2  .7.
Man  abonnirt  bei  allen  in

Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuch:
bandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W1,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

–—1

 

 

Inhalt.  I.  Eintritt  in  die  Truppe  für  OÖst-Afrika  S.  17.  —  Beurkundung  des  Personenstandes  in  Hatfeldthafen

  S.  17.  —  II.  Uebereinkommen  mit  der  britisch  ostafrikanischen  Gesellschaft  über  die  Beschränkung
  des  Handels  mit  Waffen  und  Munition  S.  17.  —  Nachtrag  zur  Verordnung,  betreffend
Auwerbung  und  Ausführung  von  Eingeborenen  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagme  als
Arbeiter  S.  21.—  Ordnung  des  Verkehrs  in  den  Häfen  des  Schubgebietes  der  Reu-Guinea-Kompagnie
S.  21.  —  III.  Die  Kolonial-Abtheilun

 

 

:  .  im  Auswärtigen  Amt  S.  22.  —IV.  Ostküste  von  Afrita  S.  23;
Nördlicher  Stiller  Ocean  S.  23.  —  V.  S.  23.
Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  24.  —  ll.  Postdampfschiffverbindungen  S.  24.  —  Blokade  über
ahomeh  S.  25.  —  III.  Krankenhaus  in  Zanzibar  S.  25.  .  Schwedische  Ansiedler  im  Kamerungebiet
  S.  25.  —  Reisen  durch  die  Marschall-Inseln  und  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  S.  26.  —  IV.  S.  27.  —  V.  S.  28.—  Anzeigen.

 

Amtlicher  Theil.
###  .---  .....  .—-O."  "..
I.GelefoermdnnugrndmReuixslwlxmcht.
Vekanntmachung.

J  Aufragen  wegen  Eintritts  in  die  Truppe  des  Reichskommissars  für  Ost-Afrika  sind
nicht  an  das  Auswärtige  Amt,  sondern  an  „die  Vertretung  der  Deutschrostafrikanischen  Schutztruppe,
  Berlin  W.,  Wilhelmstraße  98“  zu  richten.

Gemäß  §  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  den  Deutschen  Schutzgebieten,
  vom  15.  März  1888  und  §  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Beurkundung  des  Personenstandes
  von  Reichsangchörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  ist  innerhalb  des  Bezirkes  der
Station  Hatzfeldthafen  dem  Beamten  der  Neu-Guinca-Kompagnie,  Stationsassistenten  Bodo
v.  Moisy,  und  in  dessen  Vertretung  dem  Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie,  Heilgehülfen
Karl  Boschat,  für  ihre  Person  und  für  die  Dauer  ihrer  Thätigkeit  innerhalb  der  Station
die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene
Lind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
  zu  beurkunden.

—  —

II.  Perordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieken.

Uebereinkommen  zwischen  dem  Neichskommissar  für  Ost-Alfrika  und  dem

Generalverwalter  der  britisch-ostafrikanischen  Gesellschaft  über  die  Beschränkung

  des  Handels  mit  Waffen  und  Munition,  sowic  über  sonstige
Maßnahmen  in  den  beiderseitigen  Verwaltungsgebieten.

In  r  kn  e  *  6  —  r*-  *-  –  —-  ·  ,.««
mw«  Nach  den  Erfahrungen  des  letzten  Jahres  liegt  es  im  Interesse  öffentlicher  Wohlfahrt
d  ciner  "

1  1½•—  .  4  —
Hoheit  guten  Regierung,  daß  die  deutsche  und  englische  Verwaltung,  denen  durch  Seine
*#  eit  S.  „  —  F  —.  "  **“t7  K#  xq  2
8  Sultan  von  Zanzibar  an  der  ostafrikanischen  Küste  vom  Rovuma  bis  nach  Kipini
*  18  Gn  Kl  «  —  ·  »  --  [  s-  -  ·  nd
Sllbung  der  Regierungsgewalt  übertragen  ist,  in  gewissen  wichtigen,  mit  den  öffentlichen
        <pb n="32" />
        Interessen  eng  verknüpften  Angelegenheiten  auf  gemeinsamer  Grundlage  und  in  vollständiger
Uebereinstimmung  und  gegenseitiger  Unterstützung  vorgehen.

Zu  dem  Zwecke  ist  dies  Uebereinkommen  abgefaßt  und  nach  Berathung  mit  den
Generalkonsuln  Deutschlands  und  Großbritanniens  unterzeichnet  worden.

Für  dies  Uebereinkommen  und  die  im  Anhange  beigefügten  Bestimmungen  über  die
Einfuhr  von  Waffen  und  Munition  in  Ost-Afrika  bleibt  die  Genehmigung  der  hohen  Regierungen
  in  Berlin  und  London  vorbehalten,“)  desgleichen  eine  etwaige  Abänderung  in  Gemäßheit
derjenigen  Beschlüsse,  welche  von  der  Konferenz  in  Brüssel  über  den  Gegenstand  getroffen
werden  mögen.  Indessen  werden  die  Bestimmungen  in  der  Voraussetzung,  daß  die  vorbehaltene
Ratifikation  und  Genehmigung  ertheilt  wird,  vom  ersten  März  achtzehnhundertundneunzig  (1890)
in  Kraft  gesetzt.

1.  Der  Kaiserliche  Reichskommissar  für  Ost-Afrika  einerseits  und  der  Generalverwalter
der  „Imperinl  British  Enst  Africun  Compang’“  andererseits  verpflichten  sich,  in  den  ihrer  Amtsgewalt
  unterstellten  Ländern  die  diesem  Uebereinkommen  beigefügten  Bestimmungen,  welche  eine
genaue  Kontrole  über  die  Einfuhr  von  Waffen  und  Munition  nach  dem  ostafrikanischen  Festlande
  bezwecken,  in  Kraft  zu  setzen  und  genau  durchführen  zu  lassen.

2.  Diese  Bestimmungen  sollen  probeweise  für  ein  Jahr  gelten,  während  welcher  Zeit
eine  Aenderung  nur  aus  wichtigen  Gründen  und  unter  gegenseitiger  Uebereinstimmung  der
Unterzeichner  dieses  Uebereinkommens  vorgenommen  werden  darf.  Eine  Ausnahme  macht  der
in  §  5  vorgesehene  Fall.  Am  Ende  des  ersten  Jahres  kann  das  Uebereinkommen  für  cine
weitere  Periode  erneuert  werden  mit  beliebigen,  nothwendig  erscheinenden  Aenderungen.

3.  Es  wird  abgemacht,  daß  von  den  Beamten  beider  Verwaltungen  die  Stempel
und  eingetragenen  Marken  auf  Feuerwaffen,  welche  die  andere  Behörde  eingeführt  hat,  anerkannt
und  berücksichtigt  werden  sollen.

1.  Die  Preise,  wie  sie  in  den  Bestimmungen  über  den  Verkauf  von  Waffen  und
Munition  festgesetzt  sind,  dürfen  nur  nach  gegenseitigem  Uebereinkommen  der  beiden  Verwaltungen
abgeändert  werden.

5.  Dies  Uebereinkommen  und  die  demselben  angefügten  Bestimmungen  sollen  für  die
Unterzeichner  nur  unter  der  ausdrücklichen  Bedingung  verbindlich  sein,  das,  an  allen  anderen
Theilen  der  ostafrikanischen  Küste,  soweit  sie  unter  deutschem  oder  englischem  Einfluß,  wenn
auch  gegenwärtig  nicht  unter  der  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Reichskommissars  oder  des  englischen
  Generalverwalters  steht,  keine  weniger  strengen  Einfuhrbeschränkungen  in  Kraft  gesetzt
werden.  Der  deutsche  und  der  englische  Generalkonsul  sind  übereingekommen,  ihren  Regierungen
dementsprechende  Vorschläge  zu  machen.

6.  Jede  Verwaltung  soll  das  Recht  haben,  zu  jeder  Zeit  die  beschränkenden  Bestimmungen
  noch  zu  verschärfen,  jedoch  dürfen  Milderungen  der  Bestimmungen  nicht  vor  Ablauf
der  in  Artikel  2  festgesetzten  Frist  eingeführt  werden.

Nachdem  Vorschriften  zur  Ueberwachung  der  Einfuhr  von  Wafssen  und  Munition
getroffen  sind,  verpftichten  sich  die  Unterzeichneten,  im  Interesse  der  öffentlichen  Sicherheit  und
einer  guten  Regierung  folgendes  Abkommen  zu  beobachten:

1.  Verbrecher,  mit  Ausnahme  von  Europäern  und  anderen  exterritorialen  Personer.
welche  aus  dem  Gebiete  der  einen  Verwaltung  in  dasjenige  der  anderen  flüchten,  sollen  auf
Requisition  ausgeliefert  werden,  sobald  sie  festgenommen  sind.  Die  Requisition  hat  jedoch  stets,

*  Beide  Negierungen  haben  ihr  Einverständniß  mit  der  Ausführung  des  Abkommeno  erklärt.

I.  Deutsche  Reichsangehörige  werden  in  keinem  Falle  ausgeliefert.
        <pb n="33" />
        —  19  —

ausgenommen  bei  unvermeidlichen  Umständen,  durch  einen  europäischen  Beamten  zu  erfolgen
und  nicht  durch  einen  Eingeborenen.  Ohne  die  ausdrückliche  Genehmigung  des  europäischen
Beamten  eines  Grenzbezirkes  darf  bei  Verfolgung  eines  Verbrechers  eine  Abtheilung  der
bewaffneten  Macht  der  einen  Verwaltung  das  Gebiet  der  anderen  nicht  betreten.  6

Bei  allen  Auslieferungsanträgen  ist  der  ausliefernde  Beamte  befugt,  vorläufige  Beweise
zu  verlangen,  welche  die  Schuld  des  Verbrechers  glaubhaft  zu  machen  geeignet  sind.

2.  Der  Kaiserliche  Reichskommissar  und  der  Generalverwalter  verpflichten  sich  ferner
zu  gemeinsamem  und  übereinstimmendem  Vorgehen  bei  der  Veröffentlichung  und  Ausführung
aller  Verordnungen  und  Maßregeln  gegen  die  Sklaverei  und  den  Sklavenhandel,  sobald  solches
nach  Erlaß  der  betreffenden  Verordnungen  ausführbar  wird.

3.  Der  Kaiserliche  Reichskommissar  und  der  Generalverwalter,  durchdrungen  von  der
Wichtigkeit  übereinstimmenden  Vorgehens  und  gleichmäßiger  Versolgung  der  gemeinschaftlichen

Interessen,  kommen  überein,  sich  wechselseitig  in  ihrer  Verwaltung  nach  besten  Kräften  zu
unterstützen.

Bestimmungen  für  die  Ueberwachung  der  Einfuhr  von  Waffen  und  Munition  in  das
Verwaltungsgebiet  des  Kaisferlichen  Reichskommissars.?)

1.  Feuerwaffen  und  Munition  jeder  Art  dürfen  nur  in  den  Haupthäfen  des  dem
Kaiserlichen  Reichskommissar  unterstellten  Gebietes  eingeführt  und  nur  an  solchen  Stationen  zum
Verkauf  und  zur  Verausgabung  gelagert  werden,  wo  ein  europäischer  Beamter  seinen  Amtssitz
hat.  Dieser  Beamte  ist  für  jede  Unregelmäßigkeit,  welche  vorkommen  mag,  sowie  für  eine
sachgemäße  Ausführung  der  Bestimmungen  verantwortlich.

2.  Alle  Feuerwaffen,  die  gegenwärtig  im  Besitz  von  Eingeborenen  innerhalb  des
Verwaltungsgebietes  des  Kaiserlichen  Reichskommissars  sind,  sollen  den  Beamten  des  Reichskommissariats
  vorgezeigt  werden,  welche  dieselben  mit  einem  amtlichen  Stempel  und  einer
Nummer  versehen  und  dann  ihren  Eigenthümern  zurückstellen.  Die  Stempelung  der  Feuerwassen,
  welche  innerhalb  der  ersten  drei  Monate  vom  1.  März  1890  eingetragen  werden,  soll
kostenfrei  geschehen.

.

3.  Nur  Vorderlader  sollen  an  Handelskarawanen  zu  deren  Schutz  und  nicht  als
Handelsartikel  verkauft  werden  zu  der  Zeit,  wenn  die  Karawane  ins  Innere  aufbricht.  Jede
Karawane  darf  als  Maximum  1  Pfund  Pulver  pro  Mann  mit  sich  führen.

Demgemäß  sind  einer  aus  100  Mann  bestehenden  Karawane  höchstens  100  Pfund
Pulver  gestattet;  doch  ist  es  nicht  nöthig,  daß  jeder  Mann  bewaffnet  ist,  vielmehr  brauchen
dies  nur  die  Soldaten  zu  sein.

4.

Alle  Gewehre,  die  seitens  des  Reichskommissariats  verkauft  oder  ausgegeben  werden,
haben  eine

’ldu  deutlichen  Stempel  und  Nummer  zu  tragen,  welche  zur  Zeit  der  Ausgabe  auf  dem
Neichskommissariate  eingetragen  werden.  Niemand  darf  ein  Gewehr  ohne  Stempel  und  Nummer
führen.  Die  Gebühr  für  die  Eintragung  beträgt  2,8  Rupien.

5.  Jür  ungestempelte  Gewehre,  welche  nach  den  ersten  drei  Monaten  nach  Inkrafttreten
  dieser  Bestimmungen  vorgesunden  werden,  ist,  falls  keine  genügende  Entschuldigung  beigebracht

  wird,  die  Eintragungsgebühr  von  2,8  Rupien  zu  bezahlen.  Gewehre,  die  nach  zwölf
Monaten  noch  ungestempelt  sind,  verfallen  der  Konfiskation  oder  es  ist  für  dieselben  die  doppelte

Eintragungsgebühr

zu  bezahlen,  je  nach  dem  Ermessen  des  kompetenten  europäischen  Beamten.

*)  Zn  dem  englischen  Tert  der  Uebereinkunft  ist  statt  „Verwaltungsgebiet  des  Reichskommissars“
gesetzt:  „Verwaltungsge

*“  biet  der  britisch  ostafrikanischen  Gesellschaft“,  statt  „Reichskommissar“  „die  Gesellhaft“
  u.  s.  w.  ·
        <pb n="34" />
        6.  Das  Reichskommissariat  darf  Vorderlader  und  Munition  nur  an  Handelskarawanen
  zu  deren  Schutz  ausgeben  und  zwar  erst  kurz  bevor  dieselben  ins  Innere  aufbrechen
und  soll  sie  um  10  pCt.  höher  als  den  Fakturenpreis  verkaufen,  das  heißt  zu  dem  Ankaufspreise
  ohne  Berechnung  von  Diskont,  Spesen,  Fracht  und  Versicherung  mit  einem  Zuschlag  von
10  pCt.,  um  den  Zoll,  die  Landungs=  und  Lagerungsspesen  zu  vergüten.

7.  Der  Gebrauch  von  Hinterladern  und  Munition  soll  künftig  allein  privaten  Karawanen
  gestattet  sein,  die  unter  direkter  Aufsicht  von  Europäern  stehen  müssen.  Letztere  haben
die  unter  Nr.  4  festgesetzte  Gebühr  zu  bezahlen  und  Kaution  dafür  zu  leisten,  daß  alle  erhaltenen
Gewehre  in  das  Lager  des  Reichskommissariats  abgeliefert  werden,  damit  Stempel  und  Nummer
für  den  Fall  der  Wiederausfuhr  der  Gewehre  ausgelöscht  werden  können.  Bei  Nichtbeachtung
dieser  Vorschrift  wird  für  jedes  nicht  zurückgelieferte  Gewehr  eine  Strafsumme  von  75  Rupien
eingezogen.  Um  ferner  die  Rücklieferung  der  Gewehre  sicherzustellen,  hat  der  europäische  Anführer
  der  Karawane  bei  Ausgabe  der  Gewehre  Sicherheit  zu  stellen,  oder  (nach  Ermessen  der
Verwaltung)  ein  Depositum  in  baarem  Gelde  zu  leisten,  das  ausreicht,  um  den  doppelten
Werth  aller  Hinterlader,  die  ihm  geliefert  sind,  zu  decken.

8.  Alle  Gewehre  ohne  Unterschied,  die  in  das  Verwaltungsgebiet  des  Reichskommissariats
  eingeführt  werden,  unterliegen  dem  Stempelzwang.  Nur  für  Flinten  und  Gewehre
zu  Privatsport  ist  eine  Ausnahme  zulässig,  und  sollen  dann  der  Name  des  Fabrikanten  und
die  Nummer  eingetragen  werden.  Die  Erlaubniß  zu  dieser  ausnahmsweisen  Behandlung  wird
gegen  eine  Gebühr  von  10  Rupien  für  jede  Flinte  oder  Gewehr  ertheilt.

9.  Die  obigen  Bestimmungen  und  Vorschriften  finden  keine  Auwendung  aufs  Waffen
und  Pulver,  deren  Einfuhr  seitens  des  Reichskommissariats  zu  Zwecken  der  öffentlichen  Sicherheit
oder  zu  öffentlichen  Arbeiten  vor  sich  geht,  ferner  auf  die  Beamten  des  Reichskommissariats,
dessen  Soldaten,  Askaris  oder  Angestellte,  sowie  auf  Waffen,  die  durch  oder  mittelst  des  Reichskommissariats
  einem  Wali,  Gonverneur  oder  Häuptling  als  Geschenk  gegeben  werden.  Indessen
sollen  auch  diese  Personen  kein  Gewehr  besitzen,  das  nicht  mit  amtlichem  Stempel  und  Nummer
versehen  oder  doch  eingetragen  ist,  wie  in  dem  Falle  der  zu  Privatsport  bestimmten  Flinten
und  Gewehre.

Zanzibar,  den  24.  Februar  1890.

(gez.)  Wissmann,  (gez.)  Georg  S.  Mackenzie,
Kaiserlicher  Reichskommissar  Administrator  in  Chief  Imperinal  British
für  Ost-Afrika  Enst  Alrica  Comp.
(gez.)  Frhr.  v.  Eberstein  Witness

als  Zeuge.  (gez.)  W.  J.  W.  Nicol.

Deone  ufter  consultation  witll  me

(gez.)  Enan  Smith,

Colonel.
        <pb n="35" />
        Nachtrag
zu  der  Verordnung  vom  15.  August  1888,*)  betreffend  die  Anwerbung
und  Ausführung  von  Eingeborenen  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea=Kompagnie
  als  Arbeiter.

1.  Der  letzte  Absatz  des  §  11  erhält  folgende  Fassung:

Die  beiden  Exemplare  des  Verzeichnisses  sind  nach  Abschluß  der  Amwerbung
mit  Datum  und  Unterschrift  versehen  dem  Stationsvorsteher  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  zu  überreichen,  welchem  die  Kontrole  der  betreffenden  Anwerbung  übertragen
ist.  Dieser  füllt  alsbald  dieselben  in  der  Rubrik  1  mit  der  Nummer  der  Distriktsstammrolle
  aus  und  stellt  hierauf  das  eine  dem  Anwerber  wieder  zu.  Seitens  der
Betheiligten  ist  demnächst  in  allen  auf  einen  Arbeiter  bezüglichen  Anzeigen  und
Schreiben  neben  dessen  Namen  auch  seine  Distrikts-Stammrollennummer  anzugeben.

Den  Verzeichnissen  sind  die  nach  §  10  ausgenommenen  Verhandlungen  beizufügen.


2.  Nach  §  23  ist  als  neuer  §  24  einzuschalten:

§  24.  Die  Geburts=  und  Todesfälle  bezüglich  sämmtlicher  der  Kontrole  unterliegenden
  farbigen  Arbeiter  sind  dem  gemäß  §  11  der  Verordnung  zuständigen
Beamten  binnen  längstens  zweis)  Monaten  nach  Eintritt  des  betreffenden  Ereignisses,
bei  Todesfällen  unter  Angabe  der  Todesursache  anzuzeigen.

In  Sterbefällen  ist  gleichzeitig  mit  der  zu  erstattenden  Anzeige  eine  mit  der
Distrikts-Stammrollennummer  bezeichnete  Abrechnung  für  den  Verstorbenen  und  das
nach  derselben  sich  etwa  ergebende  Guthaben  abzüglich  eines  auf  die  Beförderung
des  Nachlasses  innerhalb  des  Schutzgebietes  zu  rechnenden  Betrages  von  sieben  Mark
fünfzig  Pfennigen  in  haltbar  verpackten  und  deutlich  signirten  Tauschwaaren  behufs
Auslieferung  an  die  Verwandten  des  Verstorbenen  zu  überreichen.  Kann  letztere
nicht  bewirkt  werden,  so  findet  die  Rückgabe  an  den  Arbeitgeber  statt.

3.  Die  §§  24  und  25  erhalten  die  Nummern  25  und  26.
Dieser  Nachtrag  tritt  sofort  in  Kraft.

Finschhafen,  den  5.  Dezember  1889.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(gez.)  Rose.

*  Polizei-Verordnung,
betreffend  Ordnung  des  Verkehrs  in  den  Häfen  des  Schutzgebietes  der
Neu-Guinea-Kompagnie,  vom  13.  Dezember  1889.

81
8  "
hui  Jeder  Schiffsführer,  welcher  in  einen  Hafen  (Rhede)  des  Schubgebietes  der  Neu-Guinena-Kompagnie
  einläuft,  ist  verpflichtet:

I.  den  vom  Hafenmeister  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung  der  Hafenordnung

an  ihn  ergehenden  Weisungen,  insbesondere  hinsichtlich  der  Liege-,  Lade=  oder
Löschplätze  eventuell  auch  der  Quarantäneplätze,  Folge  zu  leisten  und  den

*)  Abgedruckt  im  Verordnungsblatt  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Nr.  4  vom
18.  September  1888

Auf  Anordnung  des  Reichskanzlers  auf  sechs  Monate  ausgedehnt.
        <pb n="36" />
        —  22

ihm  einmal  angewiesenen  Platz  außer  im  Falle  der  Seenoth  und  höherer
Gewalt  nicht  zu  verändern,  es  sei  denn  mit  Genehmigung  des  Hafenmeisters;
II.  dem  Hafenmeister  auf  Erfordern  wahrheitsgetreu  anzugeben:
1.  den  Namen,  das  Unterscheidungssignal,  den  Heimathshafen,  die  Gattung
und  den  Nettoraumgehalt  des  Schiffes,
2.  den  Namen  und  den  Wohnort  des  Eigenthümers  oder  des  Korrespondentrheders
  des  Schiffes,
3.  den  Ort  und  den  Tag  der  Ausfertigung  des  Schiffscertifikats  oder  des
Flaggenattestes  des  Schiffes,
4.  den  Ort  und  den  Tag  der  Ausfertigung  der  Musterrolle,  sofern  dieselbe
  nicht  vorgelegt  wird,  sowie  die  Zahl  der  Schiffsmannschaft,
5.  den  Ort  und  den  Tag  des  Reiseantritts  und  den  Tag  der  Ankunft  im
Hafen,  sowie  den  Bestimmungsort  des  Schiffes  und  den  Tag  der
Abfahrt,
6.  die  Zahl  der  mit  dem  Schiffe  angekommenen  und  abgehenden  Passagiere,
7.  ob  das  Schiff  mit  Ballast  oder  mit  Ladung  angekommen  ist  und  abgeht
unter  summarischer  Bezeichnung  der  Ladungsgegenstände,
8.  ob  bezw.  welche  Häfen  von  dem  Schiffe  während  der  Reise  angelaufen
worden  sind,
9.  die  Adresse  desjenigen,  welcher  die  Klarirungsgeschäfte  des  Schiffes  am
Orte  besorgt,  und  den  Tag  der  Ausklarirung.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  des  §  1  werden,  sofern  nicht  nach  anderen
gesetzlichen  Vorschriften  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  Einhundert  Mark,
eventnuell  mit  Haft,  bestraft.

Finschhafen,  den  13.  Dezember  1889.

Der  Kaiserliche  Kommissar.
(gez.)  Rose.

 

 

 

 

III.  Perspnalien.

Zusammensetzung  der  Kolonial-Abtheilung  im  Answärtigen  Amt.

Dirigen:  Dülfsarbeiter:
Dr.  Krauel,  Geh.  Legations-Rath.  Frhr.  v.  Nordenflycht,  Kaiserlicher  Konsul.
Sonnenschein,  Kaiserlicher  Kommissar.
vortragender  Rath:  Schuckmann,  Kaiserlicher  Vizekonsul
3  Geb.  Ralkulatur:

Dr.  Rettich,  Wirklicher  Legations-Rath.  Krüger,  Hofrath

Geh.  Registratur:

1  Ständige  Pülfsarbeiter:  Biermann,  Geh.  Sekretär,  Vorsteher.
Stemrich,  Legations-Rath.  Schönborn,  Geh.  Negistrator.

 

v.  König,  Königl.  preußischer  Gerichtsassessor.  Schober,  Geh.  Registrator.
        <pb n="37" />
        —  23  —

Hauptmann  Kund,  à  la  suite  des  Juf.  Regts.  Graf  Barfuß  (4.  Westfäl.)  Nr.  17,  ist
von  seinem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim  Auswärtigen  Amt  vom  1.  Mai  1890  ab  entbunden
  worden  und  unter  Kommandirung  zur  Dienstleistung  beim  Nebenetat  des  Großen
Generalstabs  dem  genannten  Regiment  aggregirt.

Der  Botaniker  Dr.  phil.  Richard  Büttner  ist  als  wissenschaftliches  Mitglied  der
Station  Bismarcksburg  im  Togogebiete  engagirt  worden.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaiserlichen  Kommissar
für  Ost-Asrika,  Major  à  la  suite  der  Armee  Wissmann,  die  Erlaubniß  zur  Anlegung  des
ihm  verliehenen  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Großherzoglich  Sächsischen  Haus-Ordens  der  Wachsamkeit
  oder  vom  weißen  Falken  zu  ertheilen.

 

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.

Ostküste  von  Afrika.
Nichtvorhandensein  der  Untiefe  westlich  der  Seagull  Shoal  im  English  Paß.  Zanzibar.

6  Nach  einer  Mittheilung  des  Hydrographen  der  britischen  Admiralität  vom  26.  März  d.  J.
hat  der  älteste  britische  Offizier  zu  Zanzibar  nach  Vermessung  der  westlich  von  Seagull  Shoal
befindlichen  Gegend  im  English  Paß  telegraphisch  mitgetheilt,  daß  zwischen  Seagull  Shoal  und
Donzi  keine  Untiefe  vorhanden  ist  (vergl.  Nr.  512  der  diesi.  Nachr.  f.  Seef.).

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  651.)

Nördlicher  Stiller  Ocean.
6  Die  „Annalen  der  Hydrographie  2c.",  Jahrg.  1890,  Heft  III,  S.  83,  enthalten  ausführliche
  Beiträge  zur  Navigirung  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln,  zusammengestellt  nach
Berichten  des  Kommandanten  S.  M.  Kubt.  „Wolf“,  Kapitänlieutenant  Credner.

—  —

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  4,3.  Kapstadt  15/4.  —  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)
M.  Kubt.  „Hyäne“  18/1.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  3/3.  Kapstadt.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar.  (Poststation:  asserviren.)

&amp;amp;  &amp;amp;.  E&amp;amp;  &amp;amp;K  #
        <pb n="38" />
        44  Z  &amp;amp;Z[:NK-  A4.  4  4  4  4

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Perspnal-Machrichten.

Dem  Kaiserlichen  Kommissar  Zimmerer,
z.  Zt.  Vertreter  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
für  Kamerun,  ist  ein  sechsmonatlicher  Urlaub
bewilligt  worden.  Für  die  Zeit  seiner  Abwesenheit
  wird  der  Kanzler  Graf  Pfeil  die

fernere  Vertretung  des  Kaiserlichen  Gonverneurs

für  Kamerun  übernehmen.

Dem  Polizeimeister  v.  Goldammer  (Südwestafrikanisches
  Schutzgebiet)  ist  ein  sechsmonatlicher
  Urlaub  bewilligt  worden.

Der  als  wissenschaftliches  Mitglied  für  die
Station  Bismarcksburg  im  Togogebiete  engagirte

Dr.  phil.  R.  Büttner  ist  bereits  als  Mitglied
  der  s.  Zt.  unter  Führung  des  später  in

San  Salvador  verstorbenen  Premierlieutenants
Schulz  nach  dem  Kongogebiet  entsandten

Expedition  der  ehemaligen  „Afrikanischen  Ge-Der-


  in  Deutschland“  thätig  gewesen.
selbe  hat  bei  dieser  Gelegenheit,  von  San
Salvador  ausgehend,  eine  Reise  nach  dem

Kuango  und  der  Residenz  des  Muene  Puto
Kassongo  unternommen.  Von  hier  nach  Norden

 

zum  Kongo  sich  zurückwendend  gelang  es  ihm
leider  nicht  mehr,  seine  beiden  Expeditionsgefährten,
  die  Herren  Lieutenant  Kund  und
Tappenbeck  zu  erreichen,  welche  zwei  Wochen
vor  seinem  Eintreffen  am  Stanley-Pool  von
dort  zu  ihrem  bekannten  Zuge  quer  über  Land
nach  dem  Kassai  und  Lokenje  aufsgebrochen
svaren.  Dr.  Büttner  hat  die  wissenschaftlichen,

hauptsächlich  botanischen,  Resultate  seiner  Reise
in  dem  Schlußheft  (Bd.  V.  Heft  3)  der  „Mittheilungen

  der  Afrikanischen  Gesellschaft  in
Deutschland“  niedergelegt.  Außerdem  hat  er
seine  Erlebnisse  und  Erfahrungen  während
seines  zweijährigen  Aufenthalts  am  Kongo  in
mehr  populärer  Form  in  einem  erst  kürzlich
erschienenen  Werk:  „Dr.  R.  Büttner,  Reisen
im  Kongolande.  Leipzig  1890“  niedergelegt.

Der  Afrikareisende  Dr.  E.  Zintgraff,
welcher  im  vorigen  Jahre  eine  Expedition  von
Kamerun  nach  dem  Benus  geführt  und  Adamaua
  zweimal  durchquert  hat,  ist  in  Berlin
eingetroffen.

 

I..  Verkehrs-Nachrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

vom  Ein-Nach


schiffungshafen

Die  Abfahrt  erfolgt

an  folgenden  Tagen

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

 

Hamburg  am

1.  Ramerun.
TNogogebiet  (von  Quitto,  Hamburg
mittelst  Boten  nach  Lomee

.E  Liverpool
I
l

und  Klein-Popo).

 

Liverpool

Lissabon

 

Südwestafrikanisches

letzten
Monats  Abends.
am  7.  Mai.
am  15.  jedes  Monats
  Abends.
am  9.  April,  3.  und
17.  Mai.
jeden  Montag  Nm.

jedes  Kamerun  30  Tage.am  letzten  jedes  Monats
  5/%  Nm.

am  5.  Mai  1136  Vm.

am  15.  jedes  Monats
  510  Nm.

am  17.  April,  1.  und
15.  Mai  1138  Am.

jeden  Donnerstag

Kamerun  31  Tage.
Quitta  31  Tage.

OQuitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

 

 

 

 

Schutzgebiet.  i1½  9u  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.
  «

4.  Wituland.  Brindisi  jeden  4.  Montag  22Lamu  16  Tage.  am  25.  April,
früh,  zunächst  23.  Mai  920  Abds.
28.  April,
26.  Mai.
Brindisi  zam  28.  April,  Zanzibar  16  bis  am  25.  April,
5.  Sansibar  2.  und  26.  Mai  18  Tage.  9.  und  23.  Mai
*  —*286  2o  früh.  920  Abds.
Marseille  am  12.  jedes  Mo--  Zanzibar  18  Tage.  um  10.  jedes  Monats
nats  do  Nm.  DIn  Abds.
6.  Raiser  Wilbelmsland,  Genua  jieden  6.  Donners=  Finschhafen  etwa  am  6.  Mai,  17.  Juni
Bismarck.-Archipel.  (nieder=  tag  20  Nm.,  zu-  60  Tage.  911  Abds.
ländische  nächst  8.  Mai,
Schiffe)  19.  Juni.
7.  Marschall-Inseln.  Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über

 

Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.
        <pb n="39" />
        Blokade  über  Dabomeh.
Aus  Aulaß  der  in
Unruhen  hat  die  Re
Republik  behufs
und  Munitionsschlossen,

Theil
bersetzen,  welcher
deutschen  und
Grna  457  nördlicher  Breite  und  Oo  40°  36
estlicher  Länge  von  Paris)  und  der  Ostgrenze

der  französisch  ..
4%  zösisck  en  Besitzunger  1  Nur  r#
belegen  t.  3  sitzungen  von  Porto  Novo

Dahomeh  eingetretenen
Zierung  der  französischen

Einfuhr  nach  Dahomeh  beom
  4.  April  1890  ab  denjenigen

zwischen  der  Grenze  des

 

A#AAz  z.  4.  rGEGlGG
III.  Rleine

RKrankenhaus  in  Sanzibar.

Alerarine  4  Majestät  der  Kaiser  haben

Deutshen  #  gernht,  für  den  Neubau  des

D  |  en  Krankenhauses  in  Zanzibar  einen
eitrag  von  20000  M.  zu  bewilligen.

 

Wittheilungen.

Schwedische  Anstedler  im  Ramerungebiet.

St  Ende  1883  siedelten  sich  zwei  schwedische
seliisangehörige  Knutson  und  Valdau,
*  emigen  Gefährten  am  Fuße  des  Kamerun=Iagiues
  ban  um  daselbst  in  Verbindung  mit
Uund  Landwirts  .  Zaeschä
detreioem  dwirthschaft  Handelsgeschäfte  zu
Dea  die  Ankömmlinge  bei  ihren  Kreuz=  und
Querzügen  durch  das  Gebirge  das  häufige
Vorkommen  der  Gummiliane  festgestellt  hatten,
"o  bemühten  sie  sich,  die  Eingeborenen  in  der  Beeitung
  des  Kautschuks  zu  unterrichten,  welcher
elang  im  Kamerungebiet  ein  noch  unbekannter
sih  Uorgegenstand  gewesen  war.  Sie  sahen
Nor  ald  in  die  Lage  gesetzt,  in  dem  an  der
#ordküste  des  Schutzgebietes  auf  halbem  Wege

lach  Kalabar  gelegenen  kleinen  Dörschen  Biwend

  geite  eigene  Faktorei  zu  errichten,  errerken
  nach  einem  Besuche  in  Europa  im
Jahre  1886  das  Geschäft  und  gründeten  die
’  Kunutson,  Valdau  &amp;amp;  Heilborn,
eren  Hauptsitz  in  Stockholm  ist  und  welche

nedne  JV  „  :  5:  .  —  "  .
gegenwärtig  eine  größere  Anzahl  von  Faktoreien

einenördlchen  Theile  des  Schutzebietes  sowie
Er#un  einen  Dampfer  besitzt.  Die  bisherigen
Thauche  der  Firma  sind  in  erster  Linie  der
zun  dast  und  Ausdauer  der  Herren  Knu  tson
ten  Galdan,,  sodann  aber  auch  dem  befolg-Ieschäftssystem
  zuzuschreiben.
gr  „Tie  schwedischen  Ansiedler  haben  einen
1  oßen  Theil  des  Hinterlandes  von  Kamerun
iu  Fuß  durchwandert,  um  schließlich  an  den-Verhinderung

  der  Waffen-  n  ·  »
haben  sie  an  die  Nordgrenze  des  Schutzgebictes,

der  Sklavenküste  in  Blokadezustand  zu

französischen  Popo-Gebietes

 

jenigen  Punkten,  welche  ihnen  zur  Anknüpfung
von  Handelsbeziehungen  mit  den  Eingeborenen
als  die  günstigsten  erschienen,  Niederlassungen
zu  gründen.  Den  Haupttheil  ihrer  Thätigkeit

an  die  Ufer  des  Meme-Flusses  (Ndobe-Kriek)
verlegt.  Der  Handel  besteht  hauptsächlich  in
Palmöl,  welches  in  Fässern  von  den  Faktoreien
aus  den  Fluß  herabgeflößt  und  alsdann  von
dem  weiter  unten  nahe  der  Mündung  liegenden
Dampfer  aufgenommen  und  nach  der  Hauptfaktorei
  Bibundi  gebracht  wird.  In  Rücksicht
auf  die  reichen  Erfahrungen,  welche  die  schwedischen

  Ansiedler  im  Kamerungebiet  gesammelt

haben,  dürfte  es  nicht  ohne  Interesse  sein,  die
Ausichten  kennen  zu  lernen,  welche  einer  derselben,
  Herr  Valdau  vor  einiger  Zeit  in  der

schwedischen  Zeitschrift  „Dmer“  mit  Bezug  auf
die  Verhältnisse  des  Schutzgebietes  niedergelegt
hat.

Sehr  eingehend  wird  die  Arbeiterfrage
besprochen,  welche  auch  für  die  schwedische
Firma  von  großer  Wichtigkeit  geworden  ist,
nachdem  dieselbe  durch  die  Erfolge  deutscher
Gesellschaften  in  Kamerun  auf  dem  Gebiete
des  Tabak=  und  Kakao-Anbaucs  angeregt,  ebenfalls

  mit  der  Anlage  von  Plantagen  beginnt.
Wic  bekannt,  wurden  als  Plantagenarbeiter

bisher  nicht  die  Eingeborenen  des  Kamerungebietes
  selbst  verwendet,  sondern  Einwohner

von  Liberia  und  der  Goldküste,  obgleich  die-–.N



selben  verhältnißmäßig  theuer  sind.  Die
Kamerun-Leute  werden  dem  allgemeinen  Urtheile
  nach  nicht  als  zur  Arbeit  tauglich  erachtet.
  Herr  Valdau  ist  anderer  Ansicht.
Er  ist  der  Ueberzeugung,  daß  dieselben  bei
richtiger  Behandlung  sehr  wohl  zur  Arbeit  anzulernen
  sind.  „Wir  haben“,  so  äußert  er,
„seit  zwei  Jahren  Eingeborene  des  Landes  in
unserem  Dienst,  und  unsere  Versuche  sind  mit
wenigen  Ausnahmen  befriedigend  ausgefallen.

„Während  des  Jahres  1888  hatten  wir
20  Mann,  von  welchen  7  sich  für  ein  Jahr
verpflichtet  hatten  und  auch  zu  unserer  Zufriedenheit
  ihre  Zeit  abdienten;  die  Uebrigen
waren  für  2  bis  6  Monate  angenommen;  von
diesen  entliefen  4  aus  dem  Dienste.  Da  von
allen  nur  3  zuvor  bei  Weißen  gedient  hatten,
so  muß  das  Resultat  als  ein  sehr  günstiges
bezeichnet  werden.  Wir  haben  stets  auf
genauer  Einhaltung  der  Arbeitsstunden  bestanden,
  gaben  aber  im  Anfang  leichtere  Arbeit,
welche  erst  nach  und  nach  gesteigert  wurde.
Nach  Schluß  der  Arbeit  am  Abend  erhielten
diese  Leute  und  erhalten  noch  jetzt  mehr  Freiheit
  als  die  bereits  an  Arbeit  gewöhnten  Krujungen.
  Mit  Bezug  auf  die  Bezahlung  haben
wir  eine  Methode  befolgt,  die  sich  gut  bewährt
hat.  Die  Leute  bekommen  vor  Ablauf  der
ganzen  Dienstzeit  nichts  von  ihrem  Lohn.
        <pb n="40" />
        Im  Anfang  bezahlten  wir  fie  jeden  Monat,
aber  das  hatte  zur  Folge,  daß  sie  alles  ver—

schwendeten  und  am  Schluß  der  Dienstzeit

nicht  mehr  hatten,  als  am  Beginu  derselben.
Wenn  aber  der  Arbeiter  mit  der  Löhnung  für
längere  Zeit  nach  seinem  Dorfe  zurückkehrt,  so
kann  er  seine  Lage  in  einer  Weise  verbessern,
welche  ihm  und  Anderen  zeigt,  daß  es  sich
wohl  lohnt,  bei  dem  weißen  Manne  zu  arbeiten.

uns  arbeiteten,  haben  12  der  Bestgeübten
aufs  Neue  Dienst  für  ein  Jahr  genommen,

und  das  Beispiel  derselben  sowie  die  Schätze,

welche  sie  heimgeführt,  haben  so  günstig  gewirkt,
  daß  wir  jetzt  jederzeit  weitere  20  bis
30  Mann  erhalten  könnten.  Und  doch  wird

es  noch  einige  Jahre  dauern,  bis  sie  die  Kruleute

  und  andere  Arbeiter  werden  voll  ersetzen
können;  es  wärc  daher  unklug,  durch  Entlassung
  der  Letzteren  sich  von  den  Eingeborenen
abhängig  zu  machen.  Nach  gehörigem
Htraining“  werden  diese  aber  sicher  gute
Plantagenarbeiter  werden  und  darauf  arbeiten
wir  hin.  Weit  größere  Hoffnungen  noch  setze
ich  auf  das  Volk  des  inneren  Landes.“

des  Zwischenhandels.
Küstenbevölkerung  des  Schutzgebietes  seit  langer
Zeit  betrieben  und  trägt  dazu  bei,  dieselbe  der
Bebauung  des  Landes  zu  entfremden.
Insbesondere  vertheuert  derselbe  aber  die
Landesprodukte  so  erheblich,  daß  hierdurch  der
Handel  schwer  beeinträchtigt  wird.  Im  mittleren
  Theile  des  Schutzgebictes  sind  es  insbesondere
  die  Dualla,  welche  mit  großer  Zähigkeit
  den  direkten  Verkehr  der  Weißen  mit  den
Stämmen  im  Hinterlande  zu  verhindern  suchen
und  hierbei  häufig  gewaltthätig  verfahren.
Herr  Valdau  bezeichnet  den  Zwischenhandel

Europäer  in  das  Innere  des  Landes  und  die
Ursache  der  Demoralisation  der

macht.

Landes  für  ihre  Arbeit  so  wenig  bezahlt,  daß
sie  keinen  Impuls  fühlen,  mehr  zu  produziren,
als  für  die  Beschaffung  der  allernothwendigsten
Lebensbedürfnisse  ausreicht.  Könnte  der
Zwischenhandel  beseitigt  werden,  so  würde  sich
die  Produktion  der  Kolonie  vervielfältigen,
denn  der  Neger,  für  den  die  Zeit  keinen  Werth
hat,  trägt  gern  sein  Oel  und  seine  Kernfrüchte
Hunderte  von  Kilometern,  wenn  er  weiß,  daß
er  sie  gut  bezahlt  bekommt.  In  unserem  Gebiete
  —  d.  h.  im  Norden  des  Schutzgebietes
—  wäre  es  verhältnißmäßig  leicht  gewesen,

Von  den  Leuten,  welche  zuletzt  bei

Zwischenhandels  zu  verhindern  und  den  vorhandenen
  zu  unterdrücken,  aber  dazu  wäre
eine  größere  Macht  erforderlich  gewesen,  als

wir  sie  gegenwärtig  besitzen.“

 

Als  weiteres  Mittel,  die  Produktion  des

Schutzgebietes  zu  heben,  bezeichnet  Herr
Valdau  endlich  die  Beseitigung  des  sogenannten
  „Trustsystems“.  Man  bersteht

hierunter  ein  System  des  Kreditgebens  an  die
Eingeborenen,  dessen  ursprünglicher  Gedanke
war,  dem  eingeborenen  Händler  den  Ankauf

von  Produkten  im  Inneren  zu  ermöglichen.

Dieser  Ankauf  sollte  für  Rechnung  der  Firma
geschehen  und  die  Tilgung  der  Schuld  nach
der  Rückkehr  des  Händlers  aus  dem  Inneren
stattfinden.  Die  Rückzahlungen  erfolgten  indessen
  nicht  pünktlich,  vielmehr  wuchsen  die
Schulden  mehr  und  mehr  an  und  gleichzeitig
faßte  der  Zwischenhandel  tiefer  und  tiefer
Wurzel.  Die  steigende  Konkurrenz  der  europäischen
  Firmen  nöthigte  zum  fortgesetzten
Kreditgeben,  um  die  Kundschaft  der  Eingeborenen
  sich  zu  erhalten.

Die  Beseitigung  des  „Trustsystems",  welches

den  Zwischenhandel  hat  großziehen  helfen  und

.  Küstenbevölkerung,
  welche  sie  faul  und  unproduktiv
„In  Folge  dieses  Umstandes“,  so  bemerkt
  er,  „bekommen  die  Stämme  des  inneren

von  Anbeginn  an  das  Aufkommen  eines  solchen

als  den  Hemmschuh  für  das  Vordringen  der  Arno,  Mefuro  und  Mille  besucht.

Herr  Valdau  bespricht  ferner  die  Frage  jeß#t  wohl  allgemein  als  schädlich  anerkanut
Derselbe  wird  von  der  wird,  würde  ein  einmüthiges  Zusammengehen
aller  europäischen  Firmen  voraussetzen.

Reise  durch  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.  für  die
Marschall-Inseln,  Vizekonsul  Biermann,  hat
in  der  Zeit  vom  23.  September  bis  19.  Oktober
  v.  J.  an  Bord  S.  M.  Knbt.  „Wolf“
eine  Reise  durch  das  Schutzgebiet  unternommen.
Es  wurden  während  dieser  Zeit  die  Atolle  der
Ralik-Kette,  Ebon  und  Namorik,  sowie  diejenigen
  der  Natak-Kette,  Likieb,  Maloêlab,
Im  Anfang
der  Reise  wurde  auch  der  etwa  100  Meilen
südlich  gelegenen  Insel  Nauru  (Pleasant
Island),  welche  zum  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln
  gehört,  ein  Besuch  abgestattet.

In  Nauru  hat  die  zur  Zeit  der  Flaggenhbissung
  —  im  Herbst  1888  —  erfolgte  Abnahme
  der  Waffen  segensreich  gewirkt,  da  die
bis  dahin  ununterbrochenen  Kriege  unter  den
Eingeborenen  aufgehört  haben  und  die  letzteren
friedlich  ihrem  Erwerbe  nachgehen.

Reise  durch  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea=Rompagnie.


Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.  für  das
Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie,  Regierungsrath
  Rose,  hat  in  der  Zeit  vom
28.  Dezember  v.  J.  bis  zum  12.  Jannar  d.  J.
        <pb n="41" />
        eine  Duformationsress  durch  das  Schutzgebiet
au  word  geiuch  Kompagniedampfers  unterkiste
  Nenon  Fa  hrt  ging  zunächst  an  der  Süd-Kerawarn
  mierns  entlang  nach  den  Inseln

arra  und  Mioko  und  von  dort  zur

Blanche-Bai  ««  «
⁊  he-eBai,  wo  die  Baumwollen=  und  Kaffeeplantage
  der  asfe

.  Frau  Forsa  yth  in  Ralum  (Firma

2  .

ZEIT  IF  in!  Augenschein  genommen  wurde.
B  auche-Bai  aus  wurde  die  Fahrt  an  der

Südwestküste  von  Neu
nach  dem  an  der
Hafen  fortgesetzt.

„Mecklenburg  entlang  bis
Nordspitze  belegenen  Nusa-Archi
  Pe  t.  Hierauf  wurde  der  Bismarckeirchipel
  durchquert  und  den  Stationen  Hatzseldthafen,
  Stephansort  und  Constantinhafen
Cin  Besuch  abgestattet.

Aamedn  Reise  verfolhte  insbesondere  auch  den
on  statistisches  Material  über  die  Ausehnung
  der  im  Schutzgebiet  vorhandenen  Plautagen,
  sowie  über  den  Umfang  des  Handels
zu  sammeln.  «  6

%

     

444444

IV.  Titterar.  Besprechungen.
Heft  III  der  von  der  Deutschen  Seewarte

Meteorolo
hält  f

eobachtungen  in  den  deutschen  Schutzgebieten:
„Beobachtungen  auf  dem  südlichen  Üfer  des
Comerun-Aestmars  (Sitz  des  Kaiserlichen
bnvernements)  vom  April  1888  bis  März
1889.  angestellt  von  dem  Kaiserlichen  Regierungsarzt
  Dr.  Zahl:

ba  Beobachtungen  auf  der  Barombi-Station
(Kamerungebiet)  vom  März  1888  bis  März
1889,  angestellt  von  Ur.  Zintgraff,  Hauptmann
  Zeuner  und  Dr.  Preuß;  "6

8  .  —.  "  -  s—  -s  :
Beobachtungen  auf  der  Station  Bismarcksherausgegebenen

  „Deutschen  Ueberseeischen
gischen  Beobachtungen“  entolgende
  Mittheilungen  über  meteorologische

1

—

Kolonisationsbestrebungen  der  romanischen
Nationen  (der  Portugiesen  und  Franzosen)
und  der  germanischen  Nationen  (der  Buren
und  Engländer)  einer  Kritik.

Als  Vorzüge  der  Buren  erwähnt  er  ihren
praktischen  Sinn  und  ihre  Expansionskraft.

Für  die  kolonisatorischen  Erfolge  der  Engländer
  findet  er  den  Grund  in  der  im  Wesentlichen
  richtigen  Behandlung  der  Eingeborenen,

sowie  in  der  Förderung  des  Handels  durch
Herstellung  von  Schiffsverbindungen,  Verkehrswegen,

  Eisenbahnen  und  Telegraphen  und  durch
die  Hebung  der  Sicherheit  für  Leben  und
Eigenthum.

Im  zweiten  Theil  werden  die  Schlußfolgerungen

  gezogen,  welche  sich  für  Deutschland

aus  den  Kolonisationsversuchen  anderer  Bölker
ergeben.  Dabei  wird  erwähnt,  daß  einzelne
hochgelegene  Gegenden  Ost-Afrikas,  wie  z.  B.
die  Landschaft  Uhehe  im  Nordosten  des  Nyassa-Sees,
  sich  für  eine  Ansiedelung  nach  Art  der
Burenbesiedelung  eignen  würden.  Die  Aussichten

  für  lohnenden  Land=  und  Plantagenbau
hätlt  er  für  gering,  empfiehlt  dagegen  die  Viehburg

  (Togogebiet)  vom  Juni  1888  bis  Mai

1889,
Premierlieutenant  Klin  g.

Ir  Diese  Beobachtungen  sind  bearbeitet  vom
eörhrn.  Dr.  v.  Danckelman.

9  Das  Heft  enthält  ferner  Beobachtungen  in
Walfischbai  (Südwest-Afrika)  während  des

Jahres  1888.

I  ßI.C  —  "  —  *  ·
Was  lehren  uns  die  Erfahrungen,  welche

andere  Völter  bei  Kolonisations-=versuchen
  in  Afrika  gemacht  haben?

Von«  ....  .
on  A.  Merensky,  Missionssuperintendent.

Berlin  1890.

B  Verlag  von  M.  L.  Matthies,
Qehmigkes

Buchhandlung.  Preis  60  Pf.
fassende
ersten  Theile

unterzieht  der  Verfasser  die

angestellt  von  Dr.  Ludwig  Wolf  und

Die  vorliegende,  etwa  60  Oktavseiten  um-Schrift
  zerfällt  in  zwei  Theile.  Im

zucht.  Die  Aussichten  für  die  Entwickelung
des  Handels  hält  er  gerade  in  Ost-Afrika,
Kamerun  und  Togo  für  günstige.

In  Südwest-Afrika  sei  der  Verschleuderung
der  nützlichen  Häute  entgegenzuarbeiten  und

das  Einsammeln  des  überall  vorhandenen
Gummi  Arabikum,  der  Aloe-Drogue  und

anderer  Naturprodnkte  zu  befördern.

Besonderes  Gewicht  legt  der  Verfasser  auf
die  Verbesserung  der  Verkehrswege  in  Westund
  Ost-Afrika.  Den  Bau  von  Eisenbahnen
hält  er  für  verfrüht.

Für  das  Wichtigste  hält  der  Verfasser  eine
richtige  Politik  gegenüber  den  Eingeborenen,
um  diese  zu  guten  und  nützlichen  Unterthanen
zu  machen  und  um  kostspielige  Kriege  zu  vermeiden.
  Hierzu  sei  erforderlich,  den  Eingeborenen
  möglichste  Freiheit  in  ihren  eigenen

Angelegenheiten  zu  lassen,  eine  klare  Abgrenzung

des  Gebietes  freier  Stämme  und  Fürsten,
richtige  Auswahl  der  in  Betracht  kommenden
Beamten,  genaue  Feststellung  des  Verhältnisses
zwischen  Herrn  und  Diener  und  Erziehung  zur
Arbeit.  Erwünscht  sei  die  Einführung  einer
Hüttentaxe,  welche  neben  sinanziellem  Vortheil
dazu  diene,  die  Eingeborenen  an  Arbeit  zu
gewöhnen.

Unsere  Afrikapolitik  in  den  letzten  zwei
Jahren.  Von  Dr.  Schröder-Poggelow.
Berlin  1890.  Verlag  von  Walther  und
Apolant.  Preis  1,50  M.

Die  Schrift  enthält  eine  Zusammenstellung
von  Artikeln,  welche  im  „Deutschen  Wochen-
        <pb n="42" />
        blatt“  in  der  zeit  von  Anfang  April  1888  sind,  wird  in  klarer  und  übersichtlicher  Weise
bis  Ende  Februar  d.  J.  erschienen  sind.  Sie  die  geschichtliche  Entwickelung  der  politischen
umfaßt  die  Periode  vom  Tode  des  Sultans  Gestaltung  Afrikas  dargelegt.  Der  Text  des
Seyid  Bargasch  bis  zum  Tode  Seyid  französischen  Originals  bricht  mit  dem  Juni
Kalifas.  Die  einzelnen  Artikel  besprechen  1888  ab.  Die  Uebersetzung  erstreckt  sich  invom
  Standpunkte  des  Verfassers  aus  die  je=  dessen  auf  einen  Nachtrag,  in  welchem  der
weiligen  wichtigen  Tagesereignisse  speziell  mit  Verfasser  die  wichtigeren  Ereignisse  bespricht,
Bezug  auf  Ost-Afrika.  welche  in  dem  Zeitraume  vom  Juni  1888  bis

Insbesondere  werden  behandelt  der  so=  zum  Ende  November  1889  auf  dem  afrigenannte
  „Küstenvertrag“  der  Deutsch-ostafri=  kanischen  Kontinente  stattgefunden  haben.
kanischen  Gesellschaft  mit  dem  Sultan  von
Zanzibar,  unsere  Stellung  gegenüber  England  2444424444444444444444442444444
auf  kolonialem  Gebiete,  der  Ausbruch  des  Aufstandes
  in  Ost-Afrika,  die  ostafrikanische  Dampfer-  V.  Titteraklur-  Derzeichnik.
linie  und  die  Kolonialdebatten  im  Reichstage.  "“

....  ..  »  23.  Elm,  Hugo.  Wissmann's  Reisen  durch

Die  politische  Theilung  Afrikas  nach  Afrika.  Der  deutschen  Jugend  erzählt.  Mit
den  neuesten  internationalen  Verein-  6  Illustrationen  in  Autotwpie  und  1  Karte  in
barungen  (1885  bis  1889)  von  Emile  Farbendruck.  2.  Auflage.  4,50  M.
Banning,  General-Direktor  im  Königlich  Norddeutsches  Verlags-Institut,  Berlin  SW.
belgischen  Ministerium  des  Auswärtigen.  24.  Gaebler,  E.  Deutsche  Kolonialkarte:
Ins  Deutsche  übertragen  von  Dr.  Arthur  Afrika  #(1:16  000.000)  uno  die  deutschen
Pfungst.  Mit  einer  Karte.  Berlin  1890.  Schutzgebiete  in  der  Südsec.  Farbendruck.
Verlag  von  Walther  und  Apolant.  Imp.-Fol.  1.50  M.  (Gheorg  Lang,  Leipzig.
Preis  1  M.

Der  Verfasser  hat  sich  der  Mühe  unterzogen,
  das  verdienstvolle  Werk  des  Herrn
Emile  Banning  über  die  politische  Theilung  26.  Kartographische  Uebersicht  der  Kaiserlich
Afrikas  ins  Deutsche  zu  übertragen.  ddeutschen  diplomatischen  und  tonsularischen  Ver-25.

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25.  Lieferung,  à  50  Pf.
Ed.  Hölzels  Verlag,  Wien.

tretungen,  sowie  der  Kaiserlichen  Behörden  in  den

Das  Mork  s#ast  16#  seitr.  Der  *  ....  »
Das  Werk  umfaßt  zwei  Haupttheile.  Ter  deutschen  Schutzgebieten.  Aufgestellt  im  Auserste
  behandelt  die  territorialen  Vereinbarungen  wärtigen  Amte  des  Deutschen  Reiches.  Zeichnung,
und  die  Besitzergreifungen  der  verschiedenen  redigiert  von  N.  Kiepert.  Fünfte  Ausgabe.

April  1890.  1  Blatt  gr.  Imp.-Folio.  In  Um-Nationen

  in  Afrika  an  den  Küsten  des  Indischen  -  ..  ....  ...
Nationen  in  Afrika  an  den  Küsten  des  Indisch  schlag  1  N.  Dietdich  yieimer,  Verlin.

und  Atlantischen  Oceans.  Der  zweite  Haupttheil
  hat  die  Gründung  des  unabhängigen
Kongostaates,  dessen  Ausdehnung  und  gegenwärtige
  Lage  zum  Gegenstand.  An  der  Hand

27.  Matabele  Lund  andthe  Victorin  Falls,
a  Jaturalist's  Wanderings  in  the  interior  ol
South  Aftica.  From  the  letters  and  journals
of  Frank  Oates.  F.  R.  G.  S.  Edited  by

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nuch  Alexnndrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwaoch

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„  Bomhbuy  (Eillinic)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  um  19.  desselben  Monats.  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras:

Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dijeddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  uam
15.  der  Monate  April.  Juni.  Angust.  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.
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Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
Wo  ERMANN-LINIE.  ½

„  Am  15.April  P.  D.Gertrud  Woermann,  Capt.Jensen,

nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  Häfen  der  Westküste  Afrikas.

Am  30.  April  Postdampfer  Lulu  Bohlen.  Capt.  Busch,
hach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Häfen  der  Südwest-Küste
  Afrikas  DPis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.  Nächste  Expedition  nach  Marocco  am  30.  April  per  Postdampfer
Anna  Woermann.

Alle  Güter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgangsiänten  um  Bord  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und!  Pussage  bei  C.  WoOERMANNSJ,  Hamburg,  und  dem  Schiffsmakler

AleLST  BOLTEN,  Wu.  Miller's  Nachtolger,  ehentdlaselbst.

 

 

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verlag  von  eriehr  4  ½  Pertbes  und,  Industrie;  III.  Nohsovulte  der  Landwirthschaft
  und  Fabrikate  aus  denselben;  IV.  animalische
Rohprodukte  und  Fabrikate.  —  Kolonial=  und
*ê#  Material-Waaren;  V.  Industrie  der  Steine  und
Dllafrika.  Erden,  Glas,  Thonwaaren,  Bernstein:  VI.  die
—  M  .X  strie:  VII.  die  chemische  Industrie
der  HSundan  und  das  Hereugrhbirt.  ontan-Industrie:  um.  die  lhemch-  Industrie.

Land  und  Lente.  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,

 

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NNNNNNNKNKKN

M..

Prämiirt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.

Wallserdichte  Teinenstoffe  für  Bedachung.

Leichtestes  und  dauerhaftestes  Bedachungsmaterial.  Eindeckung  mit  und  ohne  Schalung.
Einfachste  Holzkonstruktionen.  In  hellsarbig  besonders  für  die  Tropenländer  geeignet.
Bedentender  Export.  Zahlreiche  Zeuguisse  erster  Behörden.

Erfinder  und  alleiniger  a#  .#  1  Deruringende  Warnung
Fabrikant  der  Originalwaare:  Weber--  alckenberg,  Kö  sn  a.  Ksi.  vor  Nachahmungen.

 

 

—

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  vou  E.  S.  Mirtter  #  Sohn,  Verlin  sW'2,  nochstr.  68—20.
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        eutsches  Kolonialblatt.

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Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Berausgergeben  im  Kuswärtigen  Kmt.
I.  Jahrgang.  Berlin  1.  Mai  1890.
Diese  ;  F  —  —7  ihre  llichen  Theite  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtomtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Ar  ttichrift  eischeint  in  tbren  ommen  nanh  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierlcklühr  preis  beirägt  2  .

Man  abonnirt  bei  allen  Poslämtlert  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhondlung
  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWI2.  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

Unmmer  3.

 

Juhalt.  I.  Ausprägung  von  Silber-  und  Kupfermünzen  für  Rechnung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  S.  31.  —  II.  Handel  mit  Palmkernen  in  Klein-Popo  und  Porto  Seguro  S.  31.  —  Polizei=Verordnung
  für  Nauru  S.  33.  —  Statistik  über  Einfuhr  in  Togo  S.  1.  —  III.  S.  31.  —  IV.  OÖstküste
  von  Äfrika  S.  34.  —  V.  S.  35.  .  .

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  35.  —  II.  Schiffs-  und  Postalische  Nachrichten  S.  36.  —
III.  Sklavenwesen  in  Togo  S.37.  —  Versuche  mit  Baumwollenkultur  im  Togogebiet  S.  58.  —
Gesundheitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  38.  —  Deutsche  Krankenpftege  in
Ost-Afrika  S.  3Z3.—  Militärische  Stationen  in  Deutsch-Ost-Afrika  S.  10.  —  Evangelische  Mission  in

Ost-Afrika  S.  10.  —  Missionare  in  Neu-Pommern  S.  40.  —  Branntweinhandel  in  Groß  Namaqun-=land

  S.  41.  —  IV.  S.  11.  —  V.  S.  43.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

 

I.  Gesetze;  Perordnungrun  der  Reichsbehörden.

Auf  Ihren  gemeinschaftlichen  Bericht  vom  9.  d.  Mts.  will  Ich  genehmigen,  daß  auf
der  hiesigen  Königlichen  Münze  für  Rechnung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  Silbermünzen
  mit  Meinem  Bildniß  und  Kupfermünzen  mit  dem  Reichsadler  geprägt  werden  dürsen.

Berlin,  den  1  .  Aprit  1890.
Wilhelm.
(ggcz.)  v.  Caprivi.  v.  Scholz.
An
die  Minister  der  Auswärtigen  Angelegenheiten
und  der  Finanzen.

 

 

II.  Pperordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schußgebieten.

Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  Palmternen.

Auf  Antrag  der  Handelskammer  von  Klein-Popo  und  Porto  Seguro  wird  hiermit
Folgendes  bestimmt:
81.
Der  Handel  mit  Palmlernen,  welche  mehr  als  10  pCt.  Schalen  enthalten,  ist  verboten.
Aus  diesem  Grunde  unterliegt  der  Handel  mit  Palmlernen  überhaupt  der  Beaufsichtigung
  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung.
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        —  32  —

8  2.

Es  werden  zunächst  zwei  Revisionsstellen  eingerichtet  —  für  Klein-Popo  auf  der  Südwestseite

  von  Adjido,  für  Porto  Seguro  an  der  Landungsstelle  —,  auf  welchen  je  ein  Beamter

stationirt  ist,  der  alle  durchkommenden  Ladungen  von  Palmkernen  auf  ihren  Schalengehalt  zu

prüfen  hat.  Diesen  Beamten  müssen  alle  Palmkernladungen  zur  Prüfung  vorgelegt  werden,
ehe  sie  zum  Verkaufe  kommen.

83.

Die  in  §  2  vorgeschriebene  Prüfung  von  Palmkernen  erstreckt  sich  auf  alle  durchpassirenden
  Kerne,  gleichviel  ob  dieselben  erst  zum  Verkauf  angeboten  werden  oder  bereits  vorher
in  das  Eigenthum  einer  Faktorei  übergegangen  sind.

84.
Nach  vollzogener  Analyse  beziehungsweise  Prüfung  der  Kerne  weist  der  Beamte  alle
Ladungen,  welche  mehr  als  10  pCt.  Schalen  enthalten,  zurück  und  bringt  Namen  und  Wohnort
des  Besitzers  sofort  zur  Anzeige.
Für  alle  Ladungen,  welche  vorschriftsmäßig  gefunden  werden,  ertheilt  der  Beamte  eine
Abfertigungsbescheinigung  und  zwar  durch  Check  mit  laufender  Nummer,  Namen  des  Besitzers
und  ungefährer  Angabe  der  Qnantität.

l5.

Wer  den  Abfertigungsbeamten  in  irgend  einer  Weise  in  seiner  Amtsthätigkeit  behindert
oder  zu  behindern  versucht,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1000  Mark  oder  mit  Haft  bestraft.

86.
8
Wer  Palmkerne  in  Empfang  nimmt,  ohne  daß  ihre  Zulässigkeit  nach  Maßgabe  dieser
Verordnung  durch  Check  nachgewiesen  ist,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  2000  Mark  bestraft.

87.
Zur  Untersuchung  angenommen  und  abgefertigt  werden  Palmkerne  nur  von  6  Uhr
Morgens  bis  5  Uhr  Abends.
Kerne  dürfen  von  Faktoreien  nur  zwischen  6  Uhr  Morgens  und  6  Uhr  Abends  ein—
genommen  werden;  jedoch  ist  es  erlaubt,  das  Messen,  Wiegen  oder  Uebernehmen  von  Ladungen,
welche  vor  6  Uhr  Abends  begonnen,  auch  nach  dieser  Zeit  zu  vollenden.

88.
Angestellten  oder  Beauftragten  der  Faktoreien  ist  es  verboten,  sich  zwecks  Beeinflussung
der  Inhaber  von  Kernladungen  in  der  Nähe  der  Abfertigungsstellen  aufzuhalten.
Geschieht  dieses  dennoch,  so  ist  der  Beamte  verpflichtet,  den  Betreffenden  zur  Anzeige
zu  bringen  und  haftet  die  Faktorei,  in  deren  Dienst  der  Angezeigte  steht,  selbst  für  die
Uebertretung.

§  9.
Der  Handel  mit  Palmkernen  ist  auf  Adjido  überhaupt  verboten.

8  10.

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  2000  Mark
oder  mit  Haft  bestraft.
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        —  33  —

s  11.
Diese  Verordnung  tritt  am  20.  Februar  1890  in  Kraft.
Sebbe,  den  7.  Februar  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  8.  (gez)  v.  Puttkamer.

 

Polizei-Verordnung  für  Nauru  (Pleafant  Island).

Die  Polizei-Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  a.  i.  für  die  Marschall-Inseln

vom  30.  April  1889  hat  durch  Nachtrags-Verordnung  vom  30.  Januar  1890  folgende
Fassung  erhalten:

Auf  Grund  der  Verordnung  vom  13.  September  1886,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln,  wird  für  Nauru  bestimmt,  was  folgt.

81.

Zur  Errichtung  neuer,  wie  zur  Uebernahme  bestehender  Schankstellen  ist  die  Erlaubniß
des  Kaiserlichen  Kommissars  einzuholen.

82.
Die  Erlaubniß  kann  verweigert  wenen,  wenn  kein  Bedürfniß  zur  Errichtung  neuer

Schankstellen  vorhanden  ist,  oder,  wenn  diejenige  Person,  welche  die  Erlaubniß  nachsucht,  nicht

e.  nöthigen  Garantien  dafür  bietet,  daß  Sitte  und  Anstand  in  den  für  den  Ausschank
bestimmten  Räumen  herrschen  werden.

83.

Die  einmal  ertheilte  Erlaubniß  kann  wieder  entzogen  werden,  wenn  der  Schankstelleninhaber
  oder  das  von  ihm  angestellte  Personal  wiederholt  zu  Klagen  Anlaß  gegeben  haben,
insbesondere,  wenn  entgegen  den  Bestimmungen  der  Verordnung  vom  3.  Juni  1886  mit  Nachtrag
  vom  8.  Januar  1887  geistige  Getränke  an  Farbige  verabfolgt  worden  sind.

8  4.
Es  ist  verboten,  einem  Trunkenen  geistige  Getränke  zu  verabfolgen.  Zuwiderhandlungen

werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Mark  bestraft  und  haben  im  Rückfalle  den  Verlust  der
Konzession  zur  Folge.

§5.
Wer  durch  Trunkenheit  öffentlich  Aergerniß  erregt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu
100  Mark  bestraft.  *r  beriis  fat.  dstrese  i

g  6.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Bekanntmachung  in  Kraft.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  (gez.)  Biermann.
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        —  34  —

Statistik  über  die  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  1889  in  das  Togogebiet  eingeführten
zollpflichtigen  Waaren  in  Nettomengen.

 

 

 

 

 

 

Rum  «  Genever  Tabak  Pulver  Gewehre
unter  über  unter  über  »
,  rr“  »  «  J  100  engl.
40%  40—60%  60%  0%  40—60%  60%  kg  Pfind  Stück
Liter  Liter  Liter  Kisten  zu  8  Litern
116591  274246  —  5090  1303,2  —  832  179,.531090“6  173

 

 

 

 

 

 

 

 

——  —  ç  ç  ç  ç  —  —  —  —  —  —  —  —.—  ——  F  —.–  «

III.  Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisher  mit  der
lommissarischen  Verwaltung  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln  betraut  gewesenen  Kaiserlichen
  Vizekonsul  Biermann  zum  Kaiserlichen  Kommissar  für  das  gedachte  Schutzgebiet
zu  ernennen.

 

Der  bisher  mit  den  Funktionen  des  Kanzlers  bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat  für
das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  betraute  Gerichtsassessor  Schmiele  ist  zum
Kanzler  bei  dem  Kaiferlichen  Kommissariat  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
ernannt  worden.

Dem  Referendar  a.  D.  Arthur  Hildebrandt  ist  die  kommissarische  Wahrnehmung
der  Sekretariatsgeschäfte  bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  übertragen  worden.  Derselbe  hat  die  Ermächtigung  zur  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie  erhalten.

Seitens  Seiner  Hoheit  des  Sultans  Seyyid  Ali  von  Zanzibar  ist  dem  in  besonderer
Mission  nach  Ost-Afrika  entsandten  Major  im  Generalstabe  Liebert  die  1.  Klasse  des  Ordens
„Vom  strahlenden  Stern“  verliehen  worden.

 

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.
Ostküste  von  Afrika.
Bemerkungen  über  den  Chinde-(Chingi-)  Arm  des  Zambesi-Flusses.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  des  britischen  Vermessungsschiffes  „Stork“,
Lieutenant  und  Kommandeur  Balfour,  über  den  Chinde-(Chingi-)  Arm  des  Zambesi-Flusses
(vergl.  Nr.  2034  d.  „,Nachr.  f.  Seef.“  1889)  befinden  sich  nördlich  der  Mündung  dieses
Flusses  auffallende  Sandhügel  an  der  Küste;  dieselben  liegen  2,6  Sm  N54·°O  von  der  äußeren
Bake  auf  der  Spitze  Mitaone.  Die  äußere  Bake,  weißes  Dreieck  auf  einem  Pfahl,  auf  der
Spitze  Mitaone  ist  etwa  27  m  nordostwärts  versetzt  worden.  Auf  der  Spitze  Foot  ist  eine
Bake  errichtet,  welche  aus  einem  etwa  5,5  m  hohen  Pfahl  besteht,  auf  dem  ein  Faß  als  Toppzeichen
  angebracht  ist;  diese  Bake  ist  jedoch  von  See  aus  schlecht  zu  erkennen;  sie  steht  etwa
1½  Sm  S75°'W  von  der  äußeren  Bake  auf  der  Spitze  Mitaone  entfernt.
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        —  35  —

Die  Leitbalen  für  die  Barre  in  Linie  (N29W)  führen  über  die  äußere  Barre  über
etwa  2,1  m  Wasser  und  über  die  innere  Barre  in  weniger  als  1,5  m  Wasser  bei  Niedrigwasser.
  Das  flache  Wasser  auf  der  äußeren  Barre  hat  sich  weiter  nordwärts  seit  August  1889
ausgedehnt.  ·

Da  die  Barre  vielfachen  Veränderungen  unterworfen  ist,  so  muß  ein  Schiff,  bevor  es
einsegelt,  das  Fahrwasser  auslothen.  Beim  Einsegeln  muß  man  die  westliche  der  vier  Palmen
auf  der  Spitze  Mitaone  in  W  ½  W  bringen  und  darauf  zusteuern,  bis  man  etwa  3½  Sm
von  der  Spitze  entfernt  ist,  dann  bringe  man  die  Baken  auf  dieser  Landspitze  in  Linie  (N29°W)
und  halte  darauf  zu,  bis  die  westliche  Palme  N42°9W  und  die  Bake  auf  der  Spitze  Foot  in
N566°  W  peilen.  Von  hier  ändere  man  den  Kurs  auf  NWW  /4W,  und  sobald  die  innere  Bake
auf  der  Spitze  Mitaone  N20°W  peilt,  verändere  man  den  Kurs  rasch  nördlicher  und  steuere
auf  diese  Bake  zu.  Hierbei  passirt  man  die  innere  Barre  in  etwa  2,4  m  bei  Niedrigwasser.

(Mißweisung  17°  West  1890.)  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  759.)

Lage  einer  Untiefe  südöstlich  von  Kap  Melinda.

Nach  einem  Bericht  des  Kommandanten  von  dem  britischen  Schiffe  „Cossack“,  Kommandenr
  J.  M.  Me  Quhge,  liegt  etwa  5½  Sm  SOzS  vom  Kap  Melinda  eine  Untiefe
mit  10  m  Wasser.  Der  Grund  ist  deutlich  sichtbar.

Geogr.  Lage:  3°  21“  S-Pr

40°  12⅛“  O-Lg.
(Mißweisung  8°  West  1890.)

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  805.)

 

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  beveutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)
M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Schwalbe“  3/3.  Kapstadt  Anfangs/4.  —  Zanzibar.  (Poststation:

#

Zanzibar.)
S.  M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar.  (Poststation:  asserviren.)

M.  Krzr.  „Habicht“  4/3.  Kapstadt  15/4.  —  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)
M.  Knbt.  „Hyäne“  18/1.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)
M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

&amp;amp;  &amp;amp;#  &amp;amp;  #

4  .—2o  J.  rß·r  Jr  ½  4  4  *?
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Nichtamtlicher  Theil.

#——  2—2  -
—  ———

I.  Perspnal-achrichten.

Premierlientenant  Theremin,  Chef  bei
der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika,  ist
in  Zanzibar  an  einer  Bauchfellentzündung  gestorben.
  Der  Verstorbene  gehörte  früher  dem
96.  Infanterie-Regiment  an.

“  Dem  Chef  in  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Ost-Afrika,  Premierlieutenant  Freiherrn
v.  Gravenreuth,  ist  ein  dreimonatlicher  Urlaub
  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  bewilligt  worden.

 

 

 

Der  Major  im  Generalstabe  Liebert,
welcher  in  besonderer  Mission  nach  Ost-Afrika
entsandt  war,  ist  hier  wieder  eingetroffen.

Der  Kaiserliche  Kommissar  Zimmerer,
bisher  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen
Gouverneurs  für  Kamerun  betraut,  hat  den
ihm  bewilligten  sechsmonatlichen  Urlaub  angetreten.


Der  zur  Dienstleistung  bei  dem  Auswärtigen
  Amt  kommandirte  Hauptmann  Zeuner,
à  la  suite  des  4.  Badischen  Infanterie-Regi-
        <pb n="50" />
        ments  Prinz  Wilhelm  Nr.  112,  ist  in  Lagos
am  Fieber  verstorben.  Hauptmann  Zeuner
hatte  sich  im  Herbst  1887  zum  ersten  Mal
nach  Kamerun  begeben.  Er  hat  von  der  Barombi-Station
  aus  verschiedene  Expeditionen
im  nördlichen  Theile  des  Schutzgebietes  unternommen.
  Zuletzt  war  er  in  Vertretung  des
Dr.  Zintgraff  mit  der  Leitung  der  Barombi-Station
  beauftragt.  Der  Verstorbene  hatte
sich  durch  ernste  Studien  seit  langer  Zeit
auf  wissenschaftliche  Expeditionen  in  Afrika

vorbereitet.  Die  Afrikaforschung  verliert  in
dem  pflichttreuen,  wissenschaftlich  gebildeten

und  energischen  Offizier  einen  eifrigen  Förderer.


Der  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat
  in  Togo,  Reichelt,  ist  auf  Urlaub
hier  eingetroffen.

*#3.

-

Der  als  wissenschaftliches  Mitglied  für  die
Station  Bismarcksburg  im  Togogebiete  engagirte
  Dr.  phil.  R.  Bütiner  wird  sich  voraussichtlich
  mit  dem  am  15.  Mai  d.  J.  Hamburg
  verlassenden  Dampfer  der  Woermann-Linie
nach  dem  Togogebiet  begeben.

Der  Premierlientenant  Kling,  bisher  Leiter
der  wissenschaftlichen  Station  Bismarcksburg
im  Togogebiet  und  zur  Zeit  beurlaubt,  ist  in
Berlin  eingetroffen.

Der  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
der  Sekretariatsgeschäfte  bei  dem  Kaiserlichen

Kommissariat  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-WGuinea-Kompagnie
  betraute  Referendar  a.  D.

A.  Hildebrandt  wird  voraussichtlich  am
8.  Mai  d.  J.  die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet
  von  Genna  aus  antreten.

 

 

II.  VDerkehrs-BNachrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschifungshafen
  an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

—

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

1.  Ramerun.

—

Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).

Südwestafrikanisches
Schutzgebiet.

4.  Wituland.

Sanzibar.

E#

6.  Raiser  Wilhelmsland,
Bismarck-Archipel.

1

.  Marschall-Inseln.

 

ô

um  letzten  jedes
Monats  Abends.

am  7.  und  28.  Mai,
18.  Juni.

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  10.  und  24.  Mai,
7.  Juni.

ID  Hamburg

I  Liverpool

r

Hamburg

l  Liverpool

 

Lissabon  jeden  Montag  Nm.

1

 

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

 

am  letzten  jedes  Monats
  5½0  Nm.

am  5.  und  26.  Mat,
16.  Juni  1136  VUm.

am  15.  jedes  Monats
  5%%  Nm.

am  8.  und  22.  Mai,
5.  Juni  1136  Um.

jeden  Donnerstag
oIn  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.


Brindisi  jeden  4.  Montag  29
früh,  zunächst
.  256.  Mai,
9823.  Juni.

am  12.  Mai,

am  26.  Mai,

am  13.  Juni,
früh.

am  12.  jedes  Monats
  40  Nm.

Brindisi

Marseille

 

Genua  jeden  6.  Donners-(niederr
  tag  20  Nm.,  zuländische
  nächst  8.  Mai,
Schiffe:  19.  Juni.

 

Lamu  17  Tage.

Zanzibar  18  Tage.
Zanzibar  21  Tage.
Zanzibar  17  Tage.

Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

60  Tage.

 

am  23.  Mai,
20.  Juni  929  Abds.

am  9.  und  23.  Mai,
10.  Juni  920  Abds.

am  10.  jedes  Monats
91  Abds.

am  6.  Mai,  17.  Juni
In  Abds.

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.
        <pb n="51" />
        Das  Speditions-Geschäft  Matthias  Rohde
&amp;amp;  Jörgens  in  Bremen  theilt  mit,  daß  Güter
für  die  Ablösungs-Kommandos  S.  M.  Schiffe
„Carola“"  und  „Schwalbe“  (DOstafrikanische
Station),  an  die  genannte  Firma  nach  Station
Bremen  „Weserbahnhof“  adressirt,  bis  zum
22.  Mai  in  Bremen  eintreffen  müssen.

Ende  Mai  wird  ein  neuer  Schooner  der
Jaluit-Gesellschaft  von  San  Francisco  nach
den  Marschall-Inseln  versegeln.  Briefe  sind
mit  der  Bezeichnung  „Jaluit,  Marshall  Islands,

vin  San  Francisco  bis  zum  10.  Mai  spätestens  15  was  »
IUMYHMWVD  spätestens  erwarten  würde,  und  die  Sklaven,  welche  sich

von  Berlin  abzusenden.

Vom  1.  Juli  d.  J.  ab  wird  der  Geschäftstreis
  der  Kaiserlichen  Postagenturen  in  den
Schutzgebieten  von  Kamerun,  Togo  und  der

Postanweisungen,  derjenige  der  Kaiserlichen
Postagentur  in  Kamerun  außerdem  auch  durch
Zulassung  von  Sendungen  mit  Werthangabe
erweitert  werden.

In  Stephansort  (deutsches  Neu-Guinea-Schutzgebiet)
  ist  eine  Kaiserliche  Postagentur
eingerichtet  worden.  Dieselbe  vermittelt  unter
den  Bedingungen  des  Weltpostvereins  den  Austausch
  von  Briessendungen  jeder  Art  und  von
Postpacketen  bis  zum  Gewicht  von  5  kg  bei
der  Hetung,  über  Niederland  (Emmerich)  und
don  3  k  ei  der  Lei  über  Itali  Frankfon
  2  R  er  Leitung  über  Italien  (Frank
Auf  den  Verkehr  mit  Stephansort  lommen
dieselben  Taxen  und  Versendungsbedingungen

in  Anwendung,  welche  für  den  Verkehr  mit
den  übrigen  Postagenturen  im  deutschen  Neu:-Guinen-Schutzgebiete

  festgesetzt  worden  sind.
In  Deutschland  werden  erhoben:

für  frankirte  Briese  20  Pfllo—
f..P.  91  #  für  je  158
unfrankirte  Briese.  10  *
Postkarttten  10.
Drucksachen,  Waarenproben
  und  Geschäftspapirer
  5*  für  e  50g.

mindestens  jedoch  10  Pf.  für  Waarenproben
  und  20  Pf.  für  Geschäftspapiere,
an  Einschreibegebühr  20  Pf.

444  44  4.  4

    

III.  Rleine  MWitkheilungen.

Sklavenwesen  in  Togo.

Ueber  die  Ausdehnung  und  thatsächliche
Handhabung  des  Sklavenwesens  sind,  soweit
das  deutsche  Schutzgebiet  von  Togo  in  Betracht
  kommt,  mehrfach  Mittheilungen  in  die

 

Oeffentlichkeit  gelangt,  welche  nach  der  amtlichen
  Berichterstattung  über  die  obwaltenden
Verhältnisse  theils  als  übertrieben,  theils  als
völlig  unzuverlässig  bezeichnet  werden  müssen.
Die  Gebiete  der  muhamedanischen  Beutezüge
und  Sklavenjagden  liegen  weit  von  der  Togoküste
  entfernt  und  ein  Zug,  der  auch  nur  annähernd
  einem  Sklaventransporte  ähnelte,  ist
im  Togogebiete  von  Personen,  die  mit  den
Verhältnissen  vertraut  sind,  bisher  nicht  gesehen
worden.  Die  im  Innern  lebenden  Sklavenhändler
  wissen  genau,  was  sie  an  der  Küste

an  der  letzteren  vorfinden,  sind  meist  Jahre
lang  durch  die  verschiedensten  Hände  gegangen,
ehe  sie  allmählich,  ohne  äußerlich  als  Sklaven

·..  -  ·  »  kennbar  zu  sein,  an  der  Küste  anlangen.  Daß
Neu-Guinea-Kompagnie  durch  Zulassung  von

in  Karawanen  reisende  Händler  die  eigenen
Sklaven  als  Träger  benutzen,  ist  selbstverständlich.
Auch  über  die  Anzahl  der  im  Togogebiete  vorhandenen
  Sklaven  sind  unrichtige  Nachrichten  verbreitet

  worden.  Läßt  sich  diese  Zahl  auch  nicht  mit
Sicherheit  feststellen,  so  kann  nach  amtlichen  Wahrnehmungen

  doch  kein  Zweifel  darüber  bestehen,
daß  die  Verhältuisse  im  deutschen  Schutzgebicte
keineswegs  ungünstiger  gestaltet  sind,  als  z.  B.
an  der  benachbarten  englischen  Goldküste,  welche
schon  wegen  des  älteren  Geschäftes  und  bedeutenderen

  Umsatzes  für  eine  größere  Anzahl
der  fälschlich  als  Sklaventransporte  angesehenen

 

Karawanen  das  Endziel  bildet.

leberhaupt  erscheint  es  angebracht,  sich  von
dem  ganzen  Wesen  der  Sklaverei  in  den  hier
in  Frage  stehenden  Gegenden  eine  andere  Vorstellung
  zu  machen,  als  im  Allgemeinen  üblich
und  durch  die  Verhältnisse  in  anderen  Theilen
Afrikas  gerechtfertigt  ist.  Schon  das  Wort
„Sklaverei“  ist  geeignet,  eine  irrthümliche  Auffassung
  hervorzurufen,  und  die  ganze  Stellung
der  sogenannten  Sklaven  ist  thatsächlich  derart,
  daß  sic  besser  als  „Hörige“  bezeichnet
würden.  Rein  äußerlich  unterscheiden  sie  sich
von  den  Freien  so  gut  wie  gar  nicht;  Kleidung,
Art  der  Begrüßung,  Wohnung,  Ernährung
u.  s.  w.  ist  die  gleiche  und  das  Arbeitsmaß,
welches  der  Sklave  seinem  Herrn  leistet,  steht
ganz  außer  Verhältniß  zu  den  Verpflichtungen,
welche  der  Herr,  der  für  Wohnung,  Kleidung,

Nahrung  und  alle  sonstigen  Lebensbedingungen

sorgen  muß,  dem  Sklaven  gegenüber  zu  erfüllen
hat.  Der  Unterschied  zwischen  Freien  und  Unfreien
  besteht  vorwiegend  darin,  daß  der  letztere
zur  Arbeit  gezwungen  werden  und,  wenn  er
die  Arbeit  verweigert,  schlimmstenfalls  in  Fesseln
gelegt  oder  verkauft  werden  kann.  Ein  solches
Vorgehen  ist  nach  der  Landesanschauung  nicht
etwa  eine  ganz  willkürlich  auszuübende  und  in
die  Laune  des  Herrn  gestellte  Befugniß,  sondern
        <pb n="52" />
        —

der  Herr  darf,  will  er  nicht  die  öffentliche
Meinung  verletzen,  den  Sklaven  nicht  ohne
triftigen  Grund  veräußern.  Der  Verkauf  ist
also  eine  vom  Sklaven  verschuldete  Maßregel
und  das  ganze  Verhältniß  ein  mehr  patriarchalisches,
  dessen  unvermittelte  und  gewaltsame
Lösung  für  den  bisherigen  Sklaven  in  vielen
Fällen  nicht  ohne  Weiteres  als  ein  Vortheil
anzusehen  wäre.  Diese  Auffassung  des  Verhältnisses
  spricht  sich  noch  in  einer  Reihe  von
anderen  Gewohnheiten  aus.  So  darf  jeder
Freie  ein  Sklavenmädchen  heirathen,  und  cEtern
erwerben  solche,  um  sie  ihren  Söhnen  als  freie
Frauen  zur  Ehe  zu  geben.  Ist  dies  bei  der
untergeordneten  Stellung  der  Frau  in  Afrika
weniger  ins  Gewicht  fallend,  so  ist  bedeutsamer
schon  das  Gesetz,  nach  welchem  Kinder  von
Sklaven  nicht  verkauft  werden  dürfen,  gleichviel,
  ob  der  Hausherr  selbst,  ein  sonstiger
Freier  oder  ein  Sklave  der  Vater  ist.  Die
so  geborenen  Kinder  treten  in  die  väterliche
Gewalt  des  Familienoberhauptes  und  gehören
vollständig  mit  zur  Familie;  selbst  wenn  sie
erwachsen,  ist  der  Hausvater  für  ihre  Uebertretungen
  verantwortlich.  Bezeichnend  aber  vor
Allem  ist  der  Satz,  daß  Mord  und  Todtschlag,
einerlei  ob  sie  an  einem  Freien  oder  Sklaven
verübt  worden  sind,  nach  dem  in  Togo  geltenden
  einheimischen  Rechte  mit  dem  Tode  bestraft
  werden  und  daß,  wenn  ein  Sühnegeld
für  zulässig  erachtet  wird,  dies  dem  Sklaven
so  gut  wie  dem  Freien  zu  Gute  kommt.

Es  giebt  übrigens  eine  zweite  Art  der
Sklaverei,  die  in  unserer  Schuldhaft  ein  Analogon
  findet  und  einen  rein  civilrechtlichen  Charakter
  trägt.  Der  zahlungsunfähige  Schuldner
wird  zunächst  Gefangener.  Schafft  er  nicht
Mittel  oder  löst  ihn  seine  Familir  nicht  aus,
so  kann  er  verkauft  werden.  Der  moralische

Druck,  der  in  dieser  Rechtseinrichtung  liegt,
sst  in  vielen  Fällen  die  einzige  Sicherheit  des
Gläubigers=  auf  die  hin  er  Kredit  gewähren
kann.  Dies  Prinzip  wird  sogar  soweit  durchgeführt,
  daß  der  mit  Schulden  Verstorbene
nicht  bestattet  und  so  noch  im  Tode  beschimpft
wird.  Wer  ihn  brerdigt,  haftet  für  die  Schulden.

tungen,  die  auf  langer,  festgewurzelter  Uebung
beruhen,  deren  Beseitigung  nicht  von  einem
plötzlichen  und  gewaltthätigen  Eingreifen,  sondern
nur  von  dem  langsamen  und  allmählichen  Vordringen
  der  europäischen  Kultur  zu  erwarten  ist.

versuche  mit  Zaumwollenkultur  im  Togogebiet.

Nachdem  die  Prüfung  der  aus  Kamerun
und  Togo  eingesandten  Baumwollenproben  ein
gutes  Resultat  ergeben  hat,  wird  sich  der  frühere

38

!
L

 

Alles  dieses  sind  Rechtssätze  und  Einrich—

—

Plantagenverwalter  der  Deutschen  Handelsund
  Plantagen-Gesellschaft  d  t  der  Südsee,  Goldberg,
  zunächst  nach  dem  Togogebiete  begeben,
um  daselbst  Versuche  mit  Baumwollenkultur
anzustellen.  Herr  Goldberg,  welchem  eine
langjährige  Erfahrung  zur  Seite  steht,  wird
voraussichtlich  mit  dem  am  15.  d.  M.  Hamburg
  verlassenden  Dampfer  der  Woermann-Linie
  die  Ausreise  antreten.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  COst-Afrika.

Ueber  den  Gesundheits  zustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  in  der  Zeit  vom
21.  Februar  bis  20.  März  d.  J.  liegen  folgende
Nachrichten  vor.

Das  Verhältniß  der  Erkraunkungen  zur  Gesammtstärke
  der  Truppentheile  war  am  günstigsten
auf  der  Station  Pangani.  Demnächst  folgen
die  Besatzung  der  Schiffe  des  Reichskommissars,

die  Garnison  Zanzibar,  das  Expedicionskorps,

die  Stationen  Dar-zes-Salaam,  Mkwadja,  Tanga
und  Saadani.  Was  die  Malaria-Erkrankungen
betrifft,  so  kamen  solche  überhaupt  nicht  vor
bei  der  Besatzung  der  Schiffe  des  Reichskommissars.
  Auf  der  Station  Saadani  litten  an
Malaria  1,3  pCt.  der  Gesammtstärke,  auf  der
Station  Pangani  1,6  pCt.,  bei  der  Garnison
Zanzibar  2,1  pCt.,  beim  Expeditionskorps
5,6  pCt.,  in  Mkwadja  9,2  pCt.,  in  Dar-es-Salaam
  10,7  pCt.,  in  Tanga  11,6  pCt.

Unter  den  Weißen  sind  gar  keine  Fiebererkrankungen
  vorgekommen  bei  der  Besatzung
der  Schiffe  des  Reichskommissars,  welche,  wie
erwähnt,  gänzlich  von  Malaria  verschont  blieb,
sowie  bei  der  Garnison  in  Zanzibar  und  auf
der  Station  Tanga.  Auf  Station  Pangani
hatten  von  den  Weißen  4,8  pCt.,  in  Dar-es-Salaam
  5,2  pCt.,  in  Bagamoyo  12,5  pCt.,  in
Mkwadja  und  beim  Expeditionskorps  je  14,3  pCt.
Malaria-Anfälle.

Deutsche  Krankenpflege  in  Ost-Afrika.

In  Zanzibar  bestanden  bisher  zwei  deutsche
Krankenhäuser.  Das  eine  —  ältere  —  wurde
von  der  „Evangelischen  Missions-Gesellschaft
für  Ost-  Afrika“  verwaltet  und  es  fungirte  an
demselben  ein  vom  Auswärtigen  Amte  entsandter
  Konsulatsarzt.  Das  zweite  war  von

der  „Evangelischen  Missions-Gesellschaft  für
Ost-Afrika“  in  Gemeinschaft  mit  dem  „Deutschen
Frauen-Verein  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien“

  unter  Mitwirkung  der  Marineverwaltung
ins  Leben  gerufen  und  vorwiegend  für  die  provisorische
  Verpflegung  der  Angehörigen  der
Truppe  des  Reichskommissars  und  der  Marine
        <pb n="53" />
        bestimmt;  ein  Arzt  des  Reichskommissars  war
daselbst  thätig.

Nachdem  Major  Wissmann  im  Hinblick

auf  die  fortschreitenden  militärischen  Operationen
die  Errichtung  von  Lazarethen  auf  dem  Festlande
  —  in  Bagamoyo  und  Pangani  —  in
Angriff  genommen  und  die  Entsendung  von
Kranken  nach  Zanzibar  beschränkt  hat,  erschien
das  Weiterbestehen  eines  zweiten  deutschen
Hospitals  in  Zanzibar  nicht  länger  erforderlich.
Es  haben  infolge  dessen  Konferenzen  zwischen
den  Interessenten  stattgefunden,  welche  zu  folgenden
  Beschlüssen  geführt  haben.

Der  Deutsche  Frauen-Verein  wird,  seinem
ursprünglichen  Programm  entsprechend,  seine
Thätigkeit  auf  das  Festland  der  deutschen
Interessensphäre  in  Ost-Afrika  beschränken  und
durch  seine  Krankenpflegerinnen,  durch  Gestellung

  von  Betten  nebst  Ausstattung,  durch

Lieferung  von  Stärkungs=  und  Erfrischungsmitteln,
  Verbandzeug  u.  s.  w.  nach  Kräften  den
Reichskommissar  bei  Ausübung  der  Krankenpflege
  unterstützen.

Die  Evangelische  Missions-Gesellschaft  dagegen
  wird  die  Krankenpflege  in  Zanzibar

übernehmen.  Dieselbe  beabsichtigt,  an  Stelle
der  bisherigen  beiden  Krankenhäuser  ein  neues,
1

Guein  Ansprüchen  entsprechendes  Hospital  mit
50  Betten  zu  errichten.

Kurt  Hoffmann  entworfen.  Die  Anstalt  soll
sich  auf  einem  vom  Sultan  geschenkten  Bauplatze
  am  Meeresufer,  weithin  sichtbar  und  der
frischen  Seeluft  ausgesetzt,  in  zwei  Hauptgebäuden
  und  mehreren  Nebenbauten  erheben.
Die  Hauptgebäude  sollen  aus  eisernem  Fach-.....

  Der  Plan  ist  von
dem  Königlichen  Regierungsbaumeister  Herrn

trauten  Marinestabsarzt  a.  D.  Dr.  König  über—
tragen  worden.

Zu  erwähnen  ist  schließlich,  daß  allgemein
die  Errichtung  eines  Sanatoriums  für  wünschenswerth
  erachtet  wird,  um  Rekonvaleszenten  die
Möglichkeit  eines  Luftwechsels  und  gründlicher
Erholung  zu  gewähren.  Die  Frage  ist  indeß
noch  nicht  spruchreif  und  es  empfiehlt  sich,  zunächst

  noch  weitere  Erfahrungen  zu  sammeln.

 

werk  und  eisernen  Balkenlagen  mit  Wänden

aus  Steintafeln  bestehen  und  erhalten  rings-  «

Das  Erdgeschoß  wird.

umlaufende  offene  Galerien.
bleibt  für  den  Durchzug  der  Luft  offen.  Die
Kosten  sind  auf  rund  250  000  Mark  veranschlagt,
  von  welchen  durch  Sammlungen  bisher
etwa  50  000  Mark  aufgebracht  sind.  Auch
ist  Baumaterial  im  Werthe  von  über  10  000
Mark  versprochen  worden.  Seine  Majestät
der  Kaiser  hat  ferner  einen  Beitrag  von
20  000  Mark  zu  bewilligen  geruht.

Die  Haupteinnahme  erwartet  die  Missions-Gesellschaft
  von  einer  durch  Ihre  Hoheit
die  Herzogin  von  Sachsen-Altenburg
und  Ihre  Durchlaucht  die  Fürstin  zu
L  ippe  angeregten  Verloosung  von  Kunst=  und
Werthgegenständen,  zu  welcher  bereits  Bilder
Werthe  von  22  000  Mark  geschenkt  worden
sind.

Der  Posten  eines  Chefarztes  am  Krankenhaus
  in  Zanzibar  ist  dem  bereits  in  Zanzibar

stationirt  gewesenen,  mit  den  Verhältnissen  ver-Es

  ist  bisher  noch  nicht  gelungen,  einen
besonders  günstigen  Ort  für  eine  solche  Anstalt
zu  bestimmen.  Wird  die  Anstalt  außerhalb
des  deutschen  Schutzgebietes,  z.  B.,  wie  vorgeschlagen,
  auf  den  Seychellen,  auf  Réunion
oder  in  Port  Natal  angelegt,  so  wird  der
Kostenpunkt,  einschließlich  des  nothwendigen  Personals
  und  der  Reisespesen,  ein  sehr  hoher.
Innerhalb  des  Schutzgebietes  aber  fehlt  es  noch
an  der  nöthigen  hygienischen  Erfahrung,  um
den  richtigen  Ort  für  eine  so  wichtige  und  kostspielige
  Anlage  zu  bestimmen.  Zunächst  in  Aussicht
  zu  nehmen  sind  Tanga  und  Ras  Muhesa.

Tanga  zieht  durch  seine  malerische,  fast
idyllische  Lage  an  der  herrlichen,  ringsum  waldbeschatteten
  Bai,  15  m  über  der  See,  außerordentlich
  au.  Man  sollte  glauben,  daß  der
angenehme  Aufenthalt  hier  allein  den  Kranken
gesund  machen  müßte.  Aber  gerade  Tanga
hat  in  den  letzten  Monaten  den  höchsten  Krankenstand
  aufgewiesen,  weil  dort  gebaut  wurde  und
Erdbewegungen  nöthig  waren.  Es  bleibt  abzuwarten,
  wie  sich  der  Gesundheitszustand  stellt,
wenn  die  Station  ganz  vollendet  sein  wird.

Ras  Muhesa,  das  kleine  Fort  an  der  Mündung
  des  Pangani-Flusses,  etwa  20  m  über

See  gelegen  und  der  frischen  Scebrise  ausgesetzt,

  hat  leider  kein  Trinkwasser.  Es  fragt
sich,  ob  solches  in  der  Nähe  gefunden  werden

Dar-es-Salagam  dagegen,  das  früher  als
Fiebernest  verrusen  war,  hat  jetzt  nur  einen
geringen  Krankenstand,  weil  die  Station  vortrefflich
  angelegt  und  völlig  fertig  ist.

Der  Gesundheitszustand  der  Schutztruppe
kann  als  dauernd  gut  bezcichnet  werden,  er
verbessert  sich  stetig,  je  mehr  die  Unregelmäßigkeiten
  und  unberechenbaren  Störungen  der  ersten
Zeit  des  Auftretens  der  Truppe  verschwinden.
Sehr  viel  trägt  zu  diesem  guten  Resultat  die
dem  Klima  entsprechende  Unterkunft  und  die
gute  Verpflegung,  sowie  die  Fürsorge  der  Vorgesetzten
  für  ihre  Untergebenen  bei.

Bis  zur  Einrichtung  eines  Sanatoriums
können  Fieberkranke  in  der  Rekonvaleszenz  durch
eine  längere  Seefahrt  nach  Bombay  oder  nach
Delagoabay  Erholung  finden.
        <pb n="54" />
        Militärische  Stationen  in  Deutjch-Ost-Afrita.
Um  die  mit  Waffengewalt  hergestellte  deutsche

Herrschaft  an  der  ostafrikanischen  Küste  mit  möglichst
  geringen  Kräften  dauernd  zu  behaupten,

ist  das  Mittel  gewählt  worden,  an  allen  wichtigen
  Punkten  kleine,  nach  allen  Seiten  abgeschlossene
  Forts  zu  errichten.  Als  Grundlage
für  den  Bau  galt  im  Allgemeinen:  sturmfrei,
Einrichtung  für  Geschütz=  und  Gewehrvertheidigung,
  mit  geringer  Besatzung,  Benutzung  vorhandener
  Steinhäufer  zur  Unterkunft  für  die
Truppe.  Durchweg  ist  als  Grundriß  das
bastionäre  Viereck  als  das  am  besten  zu  vertheidigende
  Werk  gewählt.  Die  lokalen  Verhältnisse
  und  die  vorhandenen  Baulichkeiten
haben  Einfluß  auf  den  Flächenraum  und  den
Umfang  der  einzelnen  Forts  geübt.  Von  der
Aushebung  eines  Grabens  wurde  grundsätzlich
Abstand  genommen,  da  die  Erdarbeit  in  der

Nähe  der  Wohnräume  in  den  Tropen  unvermeidlich
  Krankheiten  hervorruft,  außerdem  der

Graben  durch  Ansammlung  von  Fuuchtigkeit,
Fäulnißstoffen  und  Unrath  auch  später  der
Garnison  gefährlich  werden  könnte.  Da  Holzbauten
  keine  Dauer  versprechen,  so  ist  als  Baumaterial
  überall  der  landesübliche  Korallenstein
verwendet  worden.  Die  Umfassungsmauern
sind  zwischen  2,s  und  3  m  hoch  und  sichern
absolute  Sturmfreiheit.  Ueberhaupt  können
sämmtliche  Werke  den  Angriffsmitteln  der  Eingeborenen
  gegenüber  als  uneinnehmbar  bezeichnet
werden.  Die  Küste  ist  durch  diese  Anlagen
auf  Dauer  gesichert,  selbst  wenn  die  Forts  nur
mit  verhältnißmäßig  geringer  Besatzung  versehen
  sind.  Dieselben  werden  sich  gerade  gegenwärtig
  in  diesem  Sinne  zu  bewähren  haben,
da  der  Reichskommissar  während  seines  Vorgehens
  gegen  den  Süden  genöthigt  ist,  die  nördlichen
  Stationen  in  ihrer  Besatzung  auf  ein

Mindestmaß  zu  beschränken.  Niemand  besorgt
jedoch  eine  Gefahr,  da  die  Küste  bis  zum  Rusidji

  völlig  beruhigt  und  die  Bevölkerung  unterworfen
  ist.

Ein  besonderes  Verdienst  hat  sich  Major
Wissmann  dadurch  erworben,  daß  er  auf
Grund  seiner  Erfahrungen  von  vornherein
für  die  Unterbringung  seiner  Mannschaft,  vor

Allem  aber  der  Europäer  in  steinernen  Häusern

gesorgt  hat.  Dieser  Maßregel  ist  wesentlich
der  gute  Gesundheitszustand  der  Schutztruppe
zuzuschreiben,  der  sich  besonders  gegenüber  den
zahlreichen  Erkrankungen  und  Todesfällen  bei
den  früheren  Beamten  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  geltend  macht,  welchen

40

 

 

 

 

diese  Erfahrung  fehlte.  Zufolge  der  jetzt  bereits

  gewonnenen  Erfahrungen  wird  jeder  Neubau
  immer  praktischer  und  weniger  kostspielig
ausgeführt  werden.

 

––s

An  großen  Stationen  sind  vollendet:  Tanga,
Pangani,  Mkwadja,  Saadani,  Bagamoyo  und
Dar-es-Salaam  an  der  Küste,  Mpwapwa  im
Innern.  An  kleinen  Zwischenposten  und  zur
Besetzung  einzelner  Punkte  (z.  B.  Missionsstationen)
  bestehen:  Tangata,  Ras  Muhesa  bei
Pangani,  Lewa,  Mtoni-Fähre,  Mandera,  Mrogro,
Bueni  und  das  Wachthaus  am  Hafeneingang
von  Dar-es-Salaam.

Evangelische  Mission  in  Gst-Afrika.

Der  neuesten  Nummer  der  „Nachrichten  aus
der  ostafrikanischen  Mission“  ist  der  vom
Missionsinspektor  L.  Beyer  verfaßte  Jahresbericht
  beigefügt,  welchem  wir  Folgendes  über
die  Missionsthätigkeit  der  „Epvangelischen
Missions-Gesellschaft  für  Deutsch-Ostafrika“
entnehmen.

Im  Anfang  des  Jahres  1889  war  alle
Arbeit  auf  dem  Festlande  durch  den  Aufstand
unmöglich  gemacht  worden.  Missionar  Greiner
mit  seiner  Familie  und  Missionar  Krämer
hatten  sich  nach  Zanzibar  zurückziehen  müssen.
Ersterer  konnte  indeß  schon  im  April  wieder
auf  das  Festland  hinübergehen.  Im  Juli
folgten  ihm  seine  Frau  und  Nichte,  sowie
Missionar  Krämer  mit  den  schwarzen  Kindern.
Zunächst  wohnten  sie  in  einem  Hause  in  Dares-Salaam
  zur  Miethe,  im  Dezember  aber
bezogen  sie  ein  inzwischen  neu  hergestelltes
großes  und  stattliches  Haus.  In  der  Nähe
desselben  befindet  sich  ein  geräumiges  Wirthschaftsgebäude
  und  eine  Plantage.  Die  sogenannte
  schwarze  Kolome  ist  allerdings  nur
klein,  da  die  meisten  der  befreiten  Sklaven  bei
dem  Ueberfall  im  Januar  1889  den  Sklavenhändlern
  wieder  in  die  Hände  gefallen  waren;
nach  den  letzten  Nachrichten  zählte  dieselbe
21  Mitglieder.  Der  aufopfernden  Thätigkeit
des  Missionars  Greiner  gebührt  die  vollste
Anerkennung.  Auf  seinen  Wunsch  wird  ihm
demnächst  sein  Neffe  Daniel  Elker  aus  Neckarzimmern
  zur  Hülfe  hinausgesandt  werden.

Gegenwärtig  findet  er  an  dem  Diakon  Hahn

eine  Stütze.

Dem  Missionar  Krämer  ist  vor  Kurzem
der  telegraphische  Auftrag  ertheilt  worden,  in
Tanga  eine  zweite  Missionsstation  zu  gründen.

Die  Geschäftsleitung  der  Gesellschaft  führt
gegenwärtig  Herr  Pastor  Diestelkamp,
Berlin  N.,  Nazarethkirchstraße  50.

Missionare  in  KNeu-Hommern.

Seitens  der  Mission  vom  hh.  Herzen  Jesu
in  Salzburg  werden  vier  Missionare  nach  der
Station  Wlawollo  auf  Neu-Pommern  (Schutz-
        <pb n="55" />
        ——

gebiet  der  Neu-Guineg-Kompagnie)  entsandt.
Dieselben  haben  sich  am  26.  April  d.  J.  in
Amsterdam  eingeschifft,  um  sich  über  Sverabaya
zunächst  nach  Finschhafen  zu  begeben.  Die

Namen  der  Missionare  sind:  P.  Hermann

Kliem,  P.  Vernard  Bley,  Fr.  Coelestin
Kasser  und  Fr.  Jakob  Winkler.

Branntweinbandel  in  Groß=  Kamagqualand.

Bis  vor  etwa  sechs  Jahren  spielte  der
Alkohol,  und  zwar  hauptsächlich  der  sehr
schlechte  Branntwein,  welcher  in  Kapstadt  aus
den  Rückständen  der  Weintrauben  beim  Keltern
bereitet  wird,  eine  große  Rolle  im  Handel.

Gegen  Branmtwein  wurden  Straußenfedern,

der  damals  gesuchteste  Artikel  im  Lande,  eingetauscht.
  Auch  wurden  die  Eingeborenen  durch
Branntwein  bewogen,  an  den  Jagden  theilzunehmen,
  welche  bei  dem  früher  vorhandenen
Wildreichthum  sehr  lohnend  waren.  Nach  der
fast  vollständigen  Ausrottung  der  Strauße  verkauften

  die  Eingeborenen  ihr  Vieh,  um  Alkohol

einzutauschen,  und  verarmten  hierdurch  mehr
und  mehr.

Der  Schnaps  kostet  in  Kapstadt  34  Mark
dro  Anker  von  etwa  45  Liter,  also  das
Liter  etwas  über  75  Pfennig.  In  Groß-Namaqualand
  wird  das  Liter  mit  10  Schilling
bezahlt,
oder  einer  Ziege,  doch  steigt  der  Preis  gelegentlich
  bis  zu  einer  Kuh,  welche  gleich
60  Mark  gerechnet  wird.

d.  h.  mit  einem  starken  fetten  Schafe

41

1

 

 

Die  Missionare,  die  einzigen  früher  ins

Land  gekommenen  Europäer,  welche  den  Eingeborenen
  Wohlwollen  entgegenbrachten,  sind
der  Meinung,  daß  der  Branntwein  ungemein
entsittlichend  auf  die  Eingeborenen  eingewirkt
habe.  Dagegen  sind  in  gesundheitlicher  Hinsicht

  bei  den  Eingeborenen  üble  Folgen  des

Branntweingenusses  nicht  zu  bemerken.  Der
Grund  hierfür  liegt  nicht  in  der  Widerstandsfähigkeit
  der  Leute,  sondern  in  dem  Umstand,
daß  die  Händler  in  Folge  der  gesunkenen  Kaufkraft
  des  Landes  und  der  beschwerlichen  Transportverhältnisse
  gegenwärtig  nicht  allzugroße
Quantitäten  mitbringen  können.

AUimsomehr  treten  die  wirthschaftlichen  Nachtheile
  zu  Tage,  welche  der  Branntwein  verursacht
  hat.  Wenn  der  leichtsinnige  Eingeborene
Waaren  über  seine  Kaufkraft  hinaus  zu  erwerben,
  so  ist  dies  in  noch  viel  höherem  Grade
beim  Branntwein  der  Fall;  es  ist  kein  seltenes
Vorkommniß,  daß  die  letzte  Zuchtkuh  für  eine
Flasche  Branntwein  hingegeben  wird.  Meist
geschieht  dies  im  halben  Rausche.  Viele  früher

schon  viel  zu  sehr  geneigt  ist,  andere  europäische

 

–4

recht  reiche  Hottentotten  sind  ausschließlich  durch

den  Branntwein  blutarm  geworden.

Heute  hat  die  Einfuhr  von  Branntwein
nach  Groß-Namaqualand  sehr  nachgelassen  und
ist  kaum  mehr  der  Rede  werth.  Es  ist  dies
veranlaßt  durch  die  allmählich  den  Händlern
gekommene  bessere  Einsicht,  daß  sie  selber  durch
denselben  nur  Nachtheile  haben;  der  Branntwein
  spielt  heut  nur  bei  Konzessionserwerbungen
von  Häuptlingen  noch  eine  Rolle.  Nichtsdestoweniger
  erscheint  es  wünschenswerth,  dem
Branntweinhandel  nach  Möglichkeit  entgegenzutreten,
  da  andernfalls  zu  befürchten  steht,
daß  mit  der  Hebung  der  Produktionskraft  des
Landes,  der  zunehmenden  Sicherheit  und  der
Besserung  der  Transportverhältnisse  jener
Handel  wieder  größere  Dimensionen  annimmt.

    

IV.  Titterar.  Besprechungen.

Sechs  Jahre  Deutscher  Kolonialpolitik.
Eine  Ergänzung  zu  Dr.  Fabris  Buch:
Fünf  Jahre  Deutscher  Kolonialpolitil.  Von
Dr.  W.  Weißenborn.  Berlin  1890.  Verlag
von  A.  Deubner.  Preis  1  M.

Die  vorliegende  Broschüre  enthält  eine  Darstellung
  der  gegenwärtigen  Lage  der  verschiedenen
  deutschen  Schutzgebiete.  Hand  in  Hand
damit  geht  der  Versuch,  die  Ursachen  der  eingetretenen
  Hemmnisse  der  Entwickelung  zu  ergründen.
  Ein  besonderer  Abschnitt  ist  „den
Fehlern  der  Regierung  und  der  Parteien“,  ein
anderer  „der  Kolonialpolitik  im  neuen  Reichstage“
  gewidmet.

Wissmann,  Herm.  Unter  deutscher  Flagge
quer  durch  Afrika  von  West  nach  Ost.
6.  Auflage.  gr.  8.  (XV,  444  Seiten)  mit
Illustrationen  und  2  Karten.  12  M.,  gebunden
  15  M.  Verlag  von  Walther  und
Apolant,  Berlin.

Das  Erscheinen  einer  neuen  Auflage  dieses
Werkes  beweist  das  Interesse,  welches  dasselbe
gerade  gegenwärtig  findet  und  rechtfertigt  eine
kurze  Besprechung  des  Vielen  schon  bekannten
Inhalts.  Das  Werk  schildert  die  Reise,
welche  der  gegenwärtige  Reichskommissar,  Major
Wissmann,  in  den  Jahren  Ende  1880  bis
Ende  1883  von  der  Westküste  Afrikas  (San
Paulo  de  Loanda)  über  den  Tanganjika-See
nach  der  Ostküste  (Saadani)  unternommen  hat.
Es  war  dies  die  erste  Durchquerung  Afrikas
von  West  nach  Ost.  Die  erste  Hälfte  dieser
Reise  legte  Wissmann  mit  Dr.  Pogge  zusammen
  zurück.  Der  Erfolg  ist  neben  der
        <pb n="56" />
        42

Begünstigung  durch  die  Verhältnisse  der  Energie

und  Kaltblütigkeit  der  Forscher  zu  verdanken.
In  ersterer  Hinsicht  ist  besonders  des  Um—

standes  zu  gedenken,  welcher  es  den  Reisenden
ermöglichte,  in  Lubuku  bei  den  Baschilange  —

zwischen  der  Westküste  und  dem  Tanganjika  —
neue  Träger  zu  erhalten  und  mit  deren  Hülfe
die  Reise  fortzusetzen.  Zwei  obere  Häuptlinge
dieses  Volksstammes  waren  einige  Jahre  zuvor
westwärts  gereist  und  in  der  Fremde  gestorben.
Der  allgemeine  Glaube  in  Lubuku,  daß  die

 

Geister  der  Verstorbenen  in  irgend  einer  Form

zurückkehren,  bewirkte  im  Verein  mit  dem  Zusammentreffen

  verschiedener  Umstände,  daß  man

in  Pogge  und  Wissmann  jene  Häuptlinge
wiederzuerkennen  meinte  und  sich  bereit  erklärte,
ihnen  überall  hin  zu  folgen.  In  Nyangwe
am  Lualaba,  der  Stadt  mit  wenig  Arabern
und  Tausenden  von  Sklaven,  trennte  sich
Dr.  Pogge  von  Wissmann,  um  nach  der
Westküste  zurückzukehren.  Wiss
allein  weiter.  Die  Energie  und  die  geschickte
Benutzung  der  Umstände,  durch  welche  derselbe
alle  Schwierigkeiten  gegenüber  den  eigenen
Trägern,  sowie  die  Angriffe  feindlicher  Eingeborenen,
  wie  der  Mulolwa  und  der  Waha
(westlich  und  östlich  des  Tanganjika),  zu  überwinden
  wußte,  sind  bewunderungswürdig.
Von  Interesse  ist  die  Beschreibung  des
Aufenthalts  bei  dem  inzwischen  verstorbenen
Mirambo,  dem  „Napoleon  Ost-Afrikas",
welcher  als  erbitterter  Feind  die  Araber  in
Schrecken  setzte  und  im  Norden  und  Westen
von  Tabora  ein  mächtiges  Reich  gründete.  Bei

Mirambo  traf  Wissmann  mit  Tippn
Tips  Sohn  Zefu-bin-Mohammed  zusammen

  und  schloß  sich  demnächst  auf  dem
Wege  von  Tabora,  von  wo  er  Reichard  und
Dr.  Böhm  in  Gonda  einen  Besuch  abgestattet
hatte,  der  Karawane  Tippu  Tips  bis
Mpuapua  an.  Im  November  1883  erreichte
Wissmann  Saadani,  wo  er  von  dem  Kommandanten
  Bwana  Heri,  dem  „feingekleideten,
dicken,  äußerst  wichtig  thuenden  Wali“,  empfangen
  wurde.

Obgleich  diese  erste  Forschungsreise  Wissmanns
  schon  Anfang  der  achtziger  Jahre
unternommen  wurde,  ist  die  Beschreibung  derselben
  erst  erfolgt,  nachdem  Wissmann  in  den
Jahren  1883  bis  1885  das  südliche  Kongo-Becken
  durchforscht  und  1886  bis  1887  eme
zweite  Durchquerung  Afrikas  von  der  Mün—
dung  des  Kongo  bis  zu  der  des  Zambesi  ausgeführt
  hatte.

Die  Erfahrungen,  welche  Wissmann  auf
diesen  Reisen  gewonnen,  verleihen  den  in  dem
vorliegenden  Werk  niedergelegten  Urtheilen  ein
besonderes  Interesse.  Reiche  Gegenden,  die

—Ô

er  auf  seiner  ersten  Reise  durchzog,  fand
er  später  von  den  von  Nyangwe  nach
Westen  vordringenden,  Sklavenhandel  treibenden
Arabern  verwüstet,  glückliche  Bölker  vernichtet.
Schon  auf  seiner  ersten  Reise  sah  Wissmann
den  bevorstehenden  Kampf  mit  den  Arabern
voraus.  Er  schrieb  damals  in  sein  Tagebuch:
„Bis  jetzt,  wo  der  Europäer  dem  Araber  noch
keine  Konkurrenz  gemacht  hat,  im  Gegentheil
dieser  von  Reisenden  und  Missionaren  nur  verdient,
  ist  das  Verhälmiß  noch  ein  leidliches.
Wird  aber  der  Araber  erst  gewahr,  daß  der
Europäer  mit  seinen  überlegenen  Mitteln  ihm
den  Handel  aus  der  Hand  zu  ringen  anfängt,
dann  wird  sich  das  Verhältniß  sehr  bald
ändern."  Auf  seinen  folgenden  Reisen  fand
Wissmann  eine  solche  Aenderung  vor  und
inzwischen  hat  sich  der  Umschwung  vollständig

vollzogen.

 

.(.—  ——  ——

 

Der  zweite  Theil  des  Werkes  giebt  eine
Darstellung  von  Pogges  Anfenthalt  in  Lu—
buku,  Rückkehr  und  Tod.  Der  Anhang  ent—
hält  „Praktische  Winke  zum  Reisen  im  äquatorialen
  Afrika“,  meteorologische  Beobachtungen,
Höhenmessungen  und  astronomische  Ortsbestimmungen.


Die  Illustrationen  sind  nach  Skizzen  Wissmanns
  von  Rudolf  Hellgrewe  ausgeführt.
Die  beigefügten  Karten  von  Nichard  Kiepert
geben  eine  gute  Uebersicht  der  durchreisten
Länder  und  des  gewählten  Weges.

Mit  Stanley  und  Emin  Pascha  durch
Deutsch  Ost-Afrika.  Reise-Tagebuch  des
P.  August  Schynse.  Herausgegeben  von
Karl  Hespers.  116  Seiten  gr.  8.
Geh.  1,80  M.  Verlag  von  J.  P.  Bachem,
Köln.

P.  Schynse,  welcher  als  Missionar  der
algerischen  Missionsgesellschaft  zwei  Jahre  am
Kongo  thätig  war,  war  bereits  im  März  1887
mit  Stanley  zusammengetroffen,  als  dieser,
um  Emin  Hülfe  zu  bringen,  den  Kongo  hinaufging.
  Der  Zufall  fügte  es,  daß  beide  sich
Ende  1889  wiederum  trafen  und  demnächst
gemeinsam  den  Marsch  durch  die  deutsche
Interessensphäre  nach  der  Küste  zurücklegten.
Schynse  war  inzwischen  dem  Provikariat
Unyangembe  zugetheilt  worden,  hatte  aber  in

Folge  des  Aufstandes  nach  der  Missionsstation

Bukumbi  am  Südende  des  Biktoria  Nyanza
flüchten  müssen.  Bald  darauf  trafen  Stanley
und  Emin  Pascha  in  Makolo  (südlich  von
Bukumbi)  ein  und  Schynse  erhielt  vom  Bischof
Livinhac  den  Auftrag,  der  Expedition  die
erbetenen  Kleidungsstücke  u.  s.  w.  zu  überbringen.
Bei  seiner  Rückkehr  nach  Bukumbi  wurde  ihm
die  Aufgabe,  seinen  augenleidenden  Mitbruder
        <pb n="57" />
        (P.  Girault)  nach  der  Küste  zu  geleiten.  Er  30  Seott,  E.  P.,  Stanley  und  Emin  Bascha,

46%  =  ·-  -  Die  Geschichte  der  Befreiung  Emin  Paschas  mit
bolte  die.  Stanleysche  Expedition  tu  Ugogo  Original-Briefen  Stanleys,  Emin  Paschas,  Jephwieder
  ein  und  reiste  mit  derselben  bis  nach  sons,  Selim  Beys,  P.  Schynses  u.  s.  w.  Autori-Bagamoyvo.

  sirte  Uebersetzung.  (In  5  Lieferungen.)  1.  Lief.
Das  Tagebuch  Schynses  schildert  in  0,50  M.  Felix  Krais,  Stuttgart.
schlichter,  aber  anschaulicher  und  fesselnder  Darstellung
  die  durchwanderten  Länder,  den  Charakter
  der  Eingeborenen  und  die  Art  des
Reisens  in  Inner-Asrika.  Ganz  besonderes
Interesse  gewährt  die  Beschreibung  der  Stanleyschen
  Karawane  und  ihrer  Mitglieder,  sowie

31.  H.  M.  Stanley,  Through  Dark  Conutinent.
  With  Maps  and  Illustrations.  New
und  chenper  edition.  Cloth.  3  sh.  6d.

Sumpson  Low  &amp;amp;  Co.,  London.

32.  II.  M.  SItunley,  How  I  found  Living-—..—

  —  —

des  Zusammentreffens  mit  Major  Wissmann  Stone  Wirn  Maps  and  lllustrations.  New  aull
und  den  deutschen  Landsleuten.  chenper  edition.  Cloth.  3  sh.  6d.
deutsch  "  Sampson  Low  &amp;amp;  Co.,  London.
ee  e#  4  s  zzkz“  #
33.  Stanley  und  Emin.  H.  M.  Stanleys  Ex-Fi
  Orrrri  "7  pedition  zur  Aufsuchung  Emin  Paschas.  Der
V.  Tikterakur  Verzeichnik.  Zug  vom  Kongo  zu  den  Nilseen.  Mit  Skizzen
Die  Deutf  min-Rascha-GErz  und  Beschreibungen  von  Offizieren  der  Expedition.
28  u  st  —  iess  Deut  ce  min  ascha-Erx-  Herausgegeben  von  der  IIlustrated  London  News.
«  Friedrich  Luckhardt,  Berlin  SW.  Autorisirte  Uebersetzung.  Fol.  1,50)  M.

Otto  Janke,  Berlin.

29.  Schynse,  Aug.,  Mit  Stanley  und  Emin
Pascha  durch  Deutsch  Öst-Afrika.  Reisetagebuch.
  Herausgegeben  von  K.  Hespers.
(1.  Vereinsschrift  der  Görres-Gesellschaft  für  1890.)
1,80  M.  J.  P.  Bachem,  Köln.

34.  Dr.  W.  Weißenborn.  Sechs  Jahre  deutscher
  Kolonialpolitik.  Eine  Ergänzung  zu
Dr.  Fabris  Buch:  „Fünf  Jahre  deutscher  Kolonialpolitik“.
  1  M.  A.  Deubner,  Berlin.

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oder  deren  Zweigstelle,  8WI1,  V

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nbger  Straße  22a,  heinzusenden.  ältran

 

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nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nüchsten  Mittwoch
früh:
„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  1  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berübrung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Juni,  Angust,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmmittags.

10

 

 

Im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,
Berlin  SWu,  Kochstraße  68—70,  ist  erschienen  und  durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen:

Uebersicht  über  die  zollpolitischen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande

und  die
Hauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archiuos  (Reichsamt  des  Innern!  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbe  ünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Ver  räge  des  In-  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung.
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarisverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.
        <pb n="58" />
        Afrikanische  Dampfschiffs-  Aktien-Gesollschaft
Wo  ERMANN-LINIE.  „

W  Am  15.  Mai  P.  D.  Marie  Woermann,  Capt.  Jarck,
nhach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  Häfen  der  Westküste  Afrikas.

An  31.  Mai  Postdampfer  Aline  Woermann,  Capt.  Dittmer,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Häfen  der  Südwest-Küste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  linden  fernver  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.
Monats  statt.  Nächste  Expedition  nach  Marocco  voraussichtlich  am  31.  Mai  per

Postdampfer  Ella  Weermann.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  obigen  Abgangsdaten  am  Bord  sein.
Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  C.  WoERMANN,  Hamburg,  und  dem  Schiffsmakler
ALd  LST  BOLTEN,  Wm.  Millers  Nuchfolger,  ebendaselbst.

 

 

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Militairdienfl-Versicherungs-Anstalt


in  Hannover.

Zweck:  Wesentliche  Verminderung  der  Kosten  des
ein=  wie  dreijährigen  Dienstes,  Unterstützung  von  Berufssoldaten,
  Versorgung  von  Invaliden,  Reservisten-Uebungs-
  bezw.  Kriegsdienst-  Entschädigung.
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Knaben  mit  160  000  000  Mk.  Eine  so  große  Betheiligung
  hat  nie  ein  Deutsches  ersicherung  s-Institut
gefunden.  —  Prospeete  versenden  kostenfrei  die  Direction
und  die  Vertreter.

    

 

 

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Rang-  und  Ouartierliste
der
Britischen  Klotten  Manöver  Baiserlich  Deutschen  Marine
vom  Jahre  1889.  -  für
Von  das  Jahr  1890.
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a4Zass:zr-2—————e  3—.  u  rnwo  orne  r„r„r  BBENE....  —...  .  l  228

Demnächst  erscheint:

Land  und  Teute  in  Deusch-Pst-Mfrika.

In  83  photographischen  Original-Aufnahmen
J.  Start.

Marine-Zahlmeister  a.  D.,
*
1

und  Schilderungen
von
J.  Wangemann,
6  *r*.  Marince  Pfarrer.

*  Das  Werk  will  das  rege  Interesse,  welches  in  Deutschland  sowohl,  wie  auch  von  den
Deutschen  im  Auslande  den  Deutschen  Schutzgebieten  und  insbesondere  der  Thätigkeit  des  Reichokommissars,
  Herrn  Major  Wissmann,  entgegengebracht  wird,  durch  eine  Veranschaulichung  von  Land
und  Leuten  in  Deutsch-Ost-Afrika  befriedigen.

ZZu  diesem  Jwecke  werden  83  photographische  Aufnahmen  der  Deutschen  Ansiedelungen,
der  Stadt  Zanzibar,  der  hauptsächlichsten  Kustenplätze  und  Dorfstätten  sowie  Gruppenbilder  der
Bewohner  wiedergegeben  und  durch  den  begleitenden  Tert  aufs  Beste  erläutert.

—.:.
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EIIII

I  GCallgeazL  les

1½

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ri  seilsiirezzu#lsie  Furhaeisst

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E  Das  Werk  zerfällt  in  vier  Abschnilte:  i
1.Zauxihak.—2.gagnmoso.—3.;klakkgsqlaauc.—4.YoudttTliiitightiiunfctekgriesglhiifr.
Wie  schon  die  Titel  andeuten,  beschäftigen  sich  die  ersten  drei  Abschnitte  vorzugsweise  mit

##

KulIIEnailjin  ln:  Alite  Wl#Eeislit,  WWns

Natur=  und  Kulturschilderungen,  während  der  vierte  Abschnitt  die  Bekämpfung  des  Aufstandes  durch
die  Kaiserlich  Deutsche  Marine  behandelt.
Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  eine  Zusammenstellung
  der  Original-Aufnahmen  entgegenzunehmen.
Das  Werk  umfaßt  ungefähr  12  Bogen  Text  in  Quer-Quart-Format,  dem  die  Abbildungen
in  83  Lichtdrucken  beigegeben  werden.
Der  Subskriptionspreis  eines  Exemplares  beträgt  10  M.;  mit  dem  Erscheinen
  des  Werkes  tritt  ein  erhöhter  Ladenpreis  von  12  M.  ein.
Gefl.  Bestellungen  beliebe  man  zu  richten  an:
IJ.  Sturk.
Marine-Zahlmeister  a.  D.

Wohnung:  Berlin  NW.,  Pritzwalkerstr.  Nr.  13  II.

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        16

Eereen  Verlag  von  Paul  Tveche  in  Riel

Hofbuchhändler  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Heinrich
—  Sweet  oder  dry  —

von  Preußen.
1  Kiste  à  12/1  Flaschen  à  3/4  Liter  Inhalt:
18  Mark.  1

In  Gebinden  à  18,  25,  36  und  50  Liter
prr.Lit.1,  50  M.
Frei  Glas,  Kiste  und  Faß!
rsll
—  Garantirt
reine,  unverfälschte  Qualität.
Ernst  Philip,

Wein-Import,  Hamburg.

Lieferant  verschiedener  Offigiersmessen.

 

 

 

v.  Holleben,  Korvelt.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.
1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
S.  .  5,—,  eleg.  geb.  K.  6.—

     

      

Album  derdeutschen  Flotte.  Leporello-Format.  .  1,50.

Heye,  Sek.  Lieut.  i.  Seebat.  Die  Kaiserl.  Deutsche
Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über
die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4.  4.  1,—.

11

1Au####K##

Flotten-Leben.  152  S.  8.
A.  1,50,  geb.  „N.  2,25.

 

v.  Holleben,  Deutsches

5

  
 

NX##

 

Prümiirt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.

Wasserdichte  Leinenstoffe  für  Bedachung.

Lcichtestes  und  dauerhustestes  Beduchungsmaterial.  Eimlrekung  mit  uml  ohne  Schalnng.
Eintachste  IIalLkonstreuktionen.  In  hellfurbig  besonders  für  die  Tropenlünder  geeiguct.
Bedeutender  Exporl.  Znhlreiche  Zeugulsse  erster  Behörden.

 
 
 

 
  

Erfinder  und  alleiniger

—  —„  —  —

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.

Berlin  SW:z,  Kochstraße  68—70.

1.  Geschichte.

Bericht  über  die  Entwickelung  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  im  letzten  Jahrzehnt.  1873
bis  1883.  (Enthalten  in:  Jahresbericht  über  die
Veränderungen  und  Fortschritte  im  Militärwesen.
IX.  Jahrgang.  1882.  Unter  Mitwirkung  vieler
Offiziere  herausgegeben  von  H.  v.  Löbell
Oberst  z.  D.])  9.—;

gebunden  10,50.

Entwickelung,  Die,  der  Preußischen  Marine  und

ihre  Theilnahme  am  Kriege  gegen  Dänemark.
·  25.

 

Duntzfeldt,  E.,  Bericht  über  die  Wirksamkeit
„Nolf  Krake's“  während  des  Feldzuges  von  1861,
namentlich  in  Betreff  der  Eroberung  von  Alsen.
Aus  dem  Deänischen  übersetzt.  1865.  4  —,,00.

Henrici  (Lieut.),  Die  Norddeutsche  Kriegsmarine
1868.  A  —AaO.

Kriegsschiffe,  Die  Norddeutschen,  in  Ost-Asien
während  des  deutsch-französischen  Krieges.  r-#fl.

  5  e

Livonius  (Korv.«Kapt.),  Unsere  Flotte  im  deutschfranzösischen
  Kriege.  1871.  —,  0.

Marine,  Die  Preußische.  Ihre  Betheiligung  am
deutsch-dänischen  Kriege,  ihre  Bedeutung  und  Zukunft.
  Von  einem  Fachmann.  1864.  4  1,80

——

 

 

Pnlikam  der  Originslwaure:  MWeber-Halckenberg,  Kö  In  a.  Mh.

Irinende  Warnung
vor  Nuchahmunten.

Mittler  4  Sohn,

Ostsee-Eskadre,  Die  Dänische,  1864.  Von  einem
See-Offizier.  1865.  —,60.
Untergang,  Der,  S.  M.  Schiffes  „Großer  Kurfürst“
  auf  Grund  der  gerichtlichen  Untersuchungsakten
  dargestellt.  Mit  1  Tafel  in  Steindruck.
1.80.  —,  0.

2.  Artilleric;  Torpedowesen;  Schiffstaktik.
Davids  (Zeugfeuerwerks-Lieut.),  Leitfaden  für  den
Unterricht  in  der  Schiffsartillerie,  zunächst  an  der
Feuerwerksmaatschule.  Mit  Holgzschnitten  im  Texte
und  4  Tafeln.  1870.  .K  2,80.
v.  Ehrenkrook  (Kapt.-Lient.),  Die  Fisch-Torpedos.
Ihre  historische  Entwickelung.  Einrichtung,  Ver-Wendung
  und  Beköümpfung,  sowic  loren  Einlluss
anf  zukünltige  Serkricge.  Mit  2  Holzschnitten.
1878.  ¾  1,  0.
—  —.  Sceminen  und  Torpedeos.  („Beihet#r2.,
zum  Mar.-Verordu.-Bl.)  %  2,20.
Galster  (Kapt.-Lieut.),  Die  Schiffs=  und  Küstengeschütze
  der  deutschen  Marine.  Unter  Benutzung
amtlichen  Materials  bearbeitet.  Mit  248  Holzschnitten
  im  Text  und  7  Steindrucktafeln.  1885.
X  10,—;  gehunden  K  11,50.

—  —,  Pulver  und  Munition  der  deutschen  Marine-Artillerie
  Mit  47  Abbildungen  im  Text.  M  3,  —;
gebunden  4.  4,—.

1878.

Druck  u.e  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn,  VBerlin  SWI2,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="61" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Berausgegeben  im  Kuswärtigen  RKmt.

 

I.  Jahrgang.  Berlin  15.  Mai  1690.  Uummer  4.
—  —58  richeint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Dfle  wituchöct  erscheint  in,  born  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2.4.

.  7  wB  *  —  Einse  2.  #  i  önigli  Hofbuchbonnirt
  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  Einiendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  H
Nan  abo  handlung  t  Wastcm.  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

Inhalt.  I.  Uebertragung  der  Befugnisse  des  ehemaligen  Landeshauptmanns  auf  den  Kaiserlichen  Kommissar

für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  S.  47.  —  Eintritt  in  die  Truppe  des  Reichskommissars
  für  Ost-Afrika  S.  47.  —  II.  Verordnung,  betreffend  unterhaltlose  Fremde  im  Schutzgebiet

  der  Marschall-Inseln  S.  48.  —  Verträge  mit  Eingeborenen  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln
  über  höhere  Werthobjekte  S.  40.  —  Einfuhrzölle  in  Togo  S.  50.—  Errichtung  eines  Friedhofs
in  Kamerun  S.  50.  —  Statistische  Daten  über  Ein=  und  Ausfuhr  des  Vertragsgebietes  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  S.  52.  —  III.  S.  54.  —  IV.  Ostküste  von  Afrika  S.  54.  —  Westküste
von  Afrika  S.  55.  —  Stiller  Ocean  S.  55.—  V.  S.  57.  !41m
Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  57.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  58.  —  III.  Schutztruppe
  für  Ost-Afrika  S.  58.  —  Missionsthätigkeit  in  Togo  und  Kamerun  S.  59.  —  IV.  S.  60.  —
V.  S.  61.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesetze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Verordnung  behufs  Uebertragung  der  Befugniffe  des  ehemaligen  Landeshauptmanns
  auf  den  Kaiserlichen  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der
Neu-Guinea-Kompagnie.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gunaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  2c.  2c.  .,
verordnen  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Deutschen  Schutzgebiete
(Reichs-Gesetz-Blatt  1888,  Seite  75),  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

Nachdem  die  Landesverwaltung  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie  von
dem  Reich  übernommen  worden  ist,  werden  die  gesammten  richterlichen  und  Verwaltungs-Befugnisse
  des  ehemaligen  Landeshauptmanns  auf  den  Kaiserlichen  Kommissar  für  das  Schutzgebiet
  der  Neu-Guinea-Kompagnie  übertragen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen
  Insiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  den  6.  Mai  1890.

(L.  S.)  Wilhelm.
v.  Caprivi.

Bekanntmachung.

Wie  bereits  in  Nr.  2  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  bekannt  gemacht  worden  ist,
sind  Anfragen  wegen  Eintritts  in  die  Truppe  des  Reichslommissars  für  Ost-Afrika  an  „die
Vertretung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutztruppe,  Berlin  W.,  Wilhelmstraße  98“  zu  richten.
        <pb n="62" />
        —  48  —

Dieselben  haben  indessen,  da  der  Bedarf  der  Schutztruppe  an  Offizieren,  Mannschaften  u.  s.  w.
für  die  nächsten  Monate  gedeckt  ist,  gegenwärtig  Berücksichtigung  nicht  zu  erwarten.  Anfragen
wegen  Verwendung  im  Dienste  der  Kolonial-Verwaltung  sind  an  das  Auswärtige  Amt  zu
richten,  können  jedoch,  da  Vakanzen  nicht  vorhanden  sind  und  einc  große  Anzahl  von  Bewerbern
bereits  vorgemerkt  ist,  zur  Zeit  ebenfalls  keine  Berücksichtigung  finden.

Gesuchen  um  Belehrung  und  Auskunftsertheilung  über  die  Verhältnisse  in  den  Schutzgebieten,
  um  Beihülfe  zur  Auswanderung  oder  um  kostenfreie  Beförderung  nach  denselben  kann
seitens  des  Auswärtigen  Amtes  keine  Folge  gegeben  werden.

Seitens  des  Reichskanzlers,  welchem  statutenmäßig  die  Aufsicht  über  die  Deutsche
Kolonial-Gesellschaft  für  Südwest-Afrika,  die  Neu-Guinea-Kompagnie  und  die  Deutsch-Ostafrikanische
  Gesellschaft  zusteht,  ist  an  Stelle  des  Geheimen  Legationsrathes  Dr.  Krauel  zum
Kommissar  für  die  beiden  erstgenannten  Gesellschaften  der  Wirkliche  Legationsrath  Dr.  Rettich,
zum  Kommissar  für  die  letztgenannte  Gesellschaft  der  kommissarische  Hülfsarbeiter  im  Auswärtigen
  Amt,  Konsul  Freiherr  v.  Nordeuflycht  bestellt  worden.

 

Der  stellvertretende  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat  für  die  Marschall-Inseln,
  Eugen  Brandeis,  ist  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  im  Schutzgebiet
  der  Marschall-Inseln  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der
deutschen  Schutzgebiete,  vom  15.  März  1888  (R.-G.-B.  S.  75)  ermächtigt  worden.

 

II.  Pervrdnungen  und  Mittkheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieten.

Verordnung,  betreffend  unterhaltlose  Fremde.

Auf  Grund  der  durch  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  15.  Oktober  1886  ertheilten
Ermächtigung  wird  hiermit  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  bestimmt,  was  folgt:

1.

Jeder  Nichteingeborene  des  Schutzgebiets,  welcher  sich  in  demselben  aufhält,  ohne  im
Besitz  genügender  Mittel  zum  Unterhalt  zu  sein,  oder  auf  Verlangen  eine  Gelegenheit  zum
Erwerb  seines  Unterhalts  durch  Arbeit  nachweisen  zu  können,  ist  gehalten,  die  ihm  von  dem
Kaiserlichen  Kommissar  angewiesene,  seinen  Kräften  angemessenc  Arbeit  gegen  ortsüblichen  Lohn
zu  verrichten.

8  2.

Jeder  Neuanziehende  hat  bei  der  gemäß  Verordnung  vom  15.  März  1887  erfolgenden
Anmeldung  den  im  §  1  geforderten  Nachweis  zu  führen,  widrigenfalls  ihm  der  Aufenthalt  im
Schutzgebiet  versagt  werden  kann.

)

Der  Führer  eines  Schiffes  ist  verpflichtet,  den  von  ihm  in  das  Schutzgebict  gebrachten
Fremden,  dem  gemäß  §  2  der  Aufenthalt  in  demselben  versagt  wird,  entweder  wieder  an  Bord
zu  nehmen,  oder  die  durch  dessen  Aufenthalt  im  Schutzgebiet  und  dessen  Entfernung  aus  demselben
  entstehenden  Kosten  zu  tragen.
        <pb n="63" />
        Bis  zur  Annahme  des  Betreffenden  an  Bord,  oder  Sicherheitsstellung  wegen  der
voraussichtlich  entstehenden  Kosten,  kann  dem  Schiffer  die  Aushändigung  der  Schiffspapiere
verweigert  werden.

a

4.
Weigert  sich  ein  Fremder,  die  ihm  gemäß  §  1  übertragene  Arbeit  auszuführen,  oder

ist  zu  besorgen,  daß  derselbe  der  öffentlichen  Ordnung  und  Sicherheit  Gefahr  bringen  werde,
so  kann  er  in  Gewahrsam  genommen  und  zwangsweise  zur  Arbeit  angehalten  werden.
5.
Ein  Schiffer,  der  die  ihm  durch  diese  Verordnung  auferlegten  Pflichten  verletzt,  wird
mit  Geldstrafe  oder  Gefängniß  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.
86.
Diese  Verordnung  tritt  in  den  einzelnen  Theilen  des  Schutzgebiets  jedesmal  mit  dem
Tage  der  Bekanntmachung  in  Kraft.
Jaluit,  den  5.  Juni  1889.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  (gez.)  Biermann.

Verordnung,  betreffend  Verträge  mit  Eingeborenen  über  höhere
Werthobzjekte.

*½  Auf  Grund  der  durch  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  15.  Oktober  1886  ertheilten
Ermächtigung  wird  hiermit  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  bestimmt,  was  folgt:

§  1.
Jeder  Vertrag  mit  Eingeborenen  über  ein  Werthobjelt  von  mehr  als  2000  Mark

muß  schriftlich  abgeschlossen  werden.  Mündliche  Nebenabreden  sind  ohne  Wirkung.

2.

Jede  Partei  hat  eine  Ausfertigung  des  Vertrages  zu  erhalten.

—

83.

8
*êr7  Jeder  Vertrag  der  oben  bezeichneten  Art  bedarf  zu  seiner  Gültigkeit  der  vorherigen
Genehmigung  des  Kaiserlichen  Kommissars.  Demselben  ist  eine  Abschrift  des  Vertrages  zur
Genehmigung  vorzulegen.

*  4.
Jede  Zuwiderhandlung  gegen  diese  Verordnung  wird  mit  Geldstrafe  oder  Gefängniß
bis  zu  3  Monaten  geahndet.
5.

Diese  Verordnung  tritt  in  den  einzelnen  Theilen  des  Schutzgebietes  jedesmal  mit  dem

Tage  der  Bekanntmachung  in  Kraft.

Mejuru,  den  16.  Oktober  1889.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(T.  S.)  (gez.)  Biermann.
        <pb n="64" />
        —  50  —
Verordnung.

In  Abänderung  der  entgegenstehenden  Bestimmungen  der  Verordnung,  betreffend  das
Verfahren  bei  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  in  dem  Schutzgebiete  von  Togo,  vom  1.  Oktober
1888,  verordnet  der  Kaiserliche  Kommissar  auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
19.  Juli  1886  zufolge  einer  neuerdings  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  über  die  Einführung
  eines  Zollsystems  in  den  beiderseitigen  Gebieten  an  der  Sklavenküste  getroffenen  Uebereinkunft
  vom  26.  Dezember  1889,  was  folgt.

8  1.

An  Stelle  des  bisherigen  Zolltarifs  kommen  die  nachstehend  verzeichneten  Zollsätze
zur  Geltung:

 

 

 

 

 

Einheiten
Gegenstände  der  Verzollung  —-deutsche
  französische  englische
Mark!  Pf.  Franes  Cent.  Schill.]  Pence
|A  unter  40  pCt.  Tralles  —  64  —  80  —  76/1000
Genever  pro  Kiste  zu  8  Litern  von  40#is  60  pCt.  —  96  1  20  —  115291000
Uüber  60  0K.  1  606  1  J0%  —
unter  40  pCt.  –  32/  a  –  4  —  38  /100
Rum  pro  Liter  te  -  —  4%0  —  6  —  50/1000
über  00  *  8  —  10  —  1000
Tabak  pro  Kilogramm.  —  20  —  25  —  2400%/1000
Pulver  pro  100  Plund  englisch  5  —  6  25  5  —
Gewehre  pro  Stück  1  —  1  25  1  —
Salz  pro  Tonne  zu  1000  kg  8  —  10  —  8  —

 

 

 

 

 

 

 

 

8  2.

Als  gesetzliches  Zahlmittel  bei  Erhebung  der  Zölle  gelten  alle  deutschen,  französischen

und  englischen  Goldmünzen,  sowie  die  französischen  silbernen  Fünsfrankenstücke  und  die  deutschen

Einthalerstücke,  während  die  deutschen  Scheidemünzen  nur  bis  zu  20  Mark,  die  französischen

bis  zu  50  Franken  und  die  englischen  bis  zu  40  Schilling  in  Zahlung  genommen  zu
werden  brauchen.

83.
8
Diese  Verordnung  tritt  vom  15.  März  1890  ab  in  Kraft.

Sebbe,  den  28.  Februar  1890.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  (gez.)  v.  Puttkamer.

Verordnung  vom  1.  Februar  1890,  betreffend  die  Errichtung  eines
Friedhofs  in  Kamernun.

81.
Die  Beaufsichtigung  und  Instandhaltung  des  Friedhofs,  insbesondere  der  Umfassung,
der  Wege,  gärtnerischen  Anlagen,  Grabmäler  und  Baulichkeiten,  desgleichen  die  Verwaltung  der

hierfür  aufkommenden  Gelder  wird  einem  besonderen  Friedhof-Komitee  übertragen.
        <pb n="65" />
        51  —.

2.
Dieses  Komitee  wird  aus  einem  Beamten,  einem  Mitgliede  der  Mission  und  einem
solchen  des  Kaufmannsstandes  gebildet;  seine  Maßnahmen  unterliegen  der  Genehmigung  des
Gouverneurs,  welcher  auch  die  einzelnen  Mitglieder  ernennt.

83.
Die  zur  Beaufsichtigung  und  Instandhaltung  des  Friedhofs  erforderlichen  Mittel
werden  aufgebracht:
1.  durch  freiwillige  Beiträge,
2.  durch  den  Verkauf  von  Begräbnißstellen,
3.  durch  eine  für  jedes  einzelne  Begräbniß  zu  entrichtende  Gebühr  von  25  Mark.

4.
Gegen  die  einmalige  Entrichtung  von  10  Mark  für  den  Quadratmeter  können  Begräbnißplätze
  zu  ausschließlicher  Benutzung  erworben  werden;  die  nach  §  3  Ziffer  3  zu  entrichtende
Gebühr  kommt  dadurch  nicht  in  Wegfall.

5.

Nachdem  die  Basler  Mission  sich  verpflichtet  hat,  den  vierten  Theil  der  Anlagekosten
des  Friedhofs  bis  zu  einem  Höchstbetrage  von  eintausend  Mark  zu  tragen,  wird  derselben  als
Gegenleistung  der  vierte  Theil  der  zu  Begräbnissen  dienenden  Fläche  zur  ausschließlichen
Benutzung  zur  Verfügung  gestellt.

*  Zu  den  Kosten  der  Instandhaltung  und  Reparatur,  insoweit  sie  nicht  durch  die  in
*  3  aufgeführten  Mittel  gedeckt  werden  können,  hat  die  Mission  ebenfalls  ein  Viertheil  des
ungedeckten  Betrages  beizusteuern.

Für  die  auf  dem  der  Mission  zur  Verfügung  stehenden  Friedhofgrunde  stattfindenden
Beerdigungen  ist  die  in  §  3  Ziffer  3  festgesetzte  Gebühr  nicht  zu  entrichten.

86.

Am  Schlusse  jedes  Kalenderjahres  hat  das  Komitee  über  seine  Thätigkeit  sowie  über
die  während  des  Jahres  vorgekommenen  Einnahmen  und  Ausgaben  öffentlich  Rechnung  abzulegen,
  auch  hat  dasselbe  ein  mit  fortlaufenden  Grabnummern  versehenes  Todtenregister  zu  führen,
welchem  ein  stets  evident  gehaltener  Sitnationsplan  des  Friedhofs  mit  den  einzelnen  Grabstellen
beigefügt  sein  muß.

87.

Von  jedem  in  Aussicht  stehenden  Begräbnisse  ist  das  Komitee  bezw.  eines  seiner
Mitglieder  rechtzeitig  zu  benachrichtigen.  Dem  Komitee  liegt  es  ob,  für  die  Herstellung  der
Grube  Sorge  zu  tragen;  alle  übrigen  mit  dem  Begräbnisse  verbundenen  Kosten  und  Arbeiten
sind  Sache  der  zunächst  Betheiligten.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung

(L.  8.)  (gez.)  Zimmerer.
        <pb n="66" />
        Statistische  Daten  über  Ein=  und  Ausfuhr  des  Vertragsgebietes  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.

(Aufgestellt  von  der  Zollverwaltung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.)
Vergleichende  Zusammenstellung  des  Gesammtwerthes  der  in  der  Zeit  vom  18.  August
1888  bis  28.  Febrnar  1889  und  vom  18.  August  1889  bis  28.  Februar  1890  in  das

Vertragsgebiet  der  Deutsch-  Ostafrikanischen  Gesellschaft  eingeführten  Waaren.

 

 

 

Vom  18.  August  1888  Vom  18.  Angust  1889
bis  28.  Februar  1889  bis  28.  Februar  1890
9  .
Papieer  Anas  Pesas  Rupien  Anas  Pesas

18.  August  bis  September  340  435  12  2573900  2  —
Oktober  .  .  60128;(i  2  302  025  7  2
November  60  849  V  1  335  582  12  2
Dezember  67519  4  1  241720  15  1
Januar  64  5906  10  —  271  0064  11  3
Februar.  66  134  12  —  271  937  3  2
Summe  650  664  —  —  1996  221  4  2

 

 

Vergleichende  Zusammenstellung  des  Gesammtwerthes  des  Exportes  aus  dem  Vertragsgebiet
  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  in  der  Zeit  vom  18.  August  1888  bis

2.5  Febrnar  1889  und  vom  18.  August  1889  bis  28.  Februar  1890.

 

 

 

Vom  18.  August  186  Vom  18.  August  i689
bis  28.  Februar  1889  bis  28.  Februar  1890
Monat  Werth  Werth
Rupien  Anas  Pesas  Rupien  1  Anas  Pesas
18.  August  bio  September  359  40  3  —  421  405  13  —
Oftober  .  513  10  6  1  4090  56ö0  8  3
November  237507  15  3  379  4223  12  —
Dezember  1608  985  3  286  103  5  1
Januar  120  746  14  2  226  819  11  1
Februar  168  983  .  14  1  245  859  3  3
Summe6  s  8  3  20505532  6  —
1  1

 

 

Vergleichende  Zusammenstellung  des  Werthes  von  Baumwollstoffen  (gefärbt  und  ungefärbt),
welche  in  der  Zeit  vom  18.  Angust  1888  bis  28.  Februar  1889  und  vom  18.  August

1889  bis  28.  Februar  1890  in  das  Vertragsgebiet  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.

  eingeführt  worden  sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Der  Werth  einer  Rupie  ist  etwa  —  1,50  Mark.

 

Monat  Rupien  Anas  Pesas  Rupien  Anas  Pesas
i
18.  August  bis  30.  September  190184  11  :335054  10  1
Oktober  396939  —  2  214069  15  2
November  37  466  1  1  240  680  ⅛6  —-Dezember
  41  189  13  2  169  0409  14  3
Januar  40  222  15  2  187  976  12  3
Februar.  43920  13  1  209  481  10  3
Summe  392  668  7  1  1  356  316  6  —
s  l
        <pb n="67" />
        Vergleichende  Zusammenstelluug  des  Gewichtes  und  Werthes  der  nachbezeichneten  Haupt—-Export-Produkte,
  welche  in  der  Zeit  vom  18.  August  1888  bis  28.  Februar  1889  und

vom  18.  August  1889  bis  28.  Februar  1890  aus  dem  Vertragsgebiet  der

Deutsch-Ostafrikanischen

  Gesellschaft  ausgeführt  worden  sind.

 

 

Vom  18.  August  1888  bis
2.  Februar  1889

Vom  18.  August  1889  bis
28.  Februar  1890

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat  —
2  Gew  icht  Werth  Gewicht  Wer  th
2  bs.  Rupien  Anas  Pesas  bs.  Rupien  Anas  Pesas
18.  August  bis  September  .  22.I2821,2181137  7«--  1725522611  —  2
Oktober  .  ..;5  40  3204  704  —  38
November  15  000  1/1  100  308  10  1  28  130  Al  760  "„  1  2
Dezember  m  8162¼¼  S  OS9  10  3  191274148  846  13  —
Jannar  5326/7176  13  1  14770  112  336  13  —
Februar  933  182129741  14  1
1  1
Summe  108055  102  4  —  135  #unl  988  122  2  1
m—mn  1  l
18.  August  bis  September  22200¼  14602  1  —  83  943  50  587  8  «  2
Oktober  l1  92  18314146631  10  2  43  747  20  799  12  —
November  Z  18  202½2  3  102  825  43  452  1  2
Dezember  2  35  892342  592  9  3  53  130  22  505  15  —
Januar  32339%  17002  11  —  2705332129  15  1
Februar  52  076  32  2599  12  3  490  102  20  008  5  —
I  1!
Summe  2529541½152  370  15  3460  40  17  „%  1
18.  August  bis  Sentember  1047  20%  59  24  5  18891222  56  708  14  —
Oktober  48231150340  3
November  5  286  573  32  046  7  —  185  356  13555  14  2
Dezember  5229120  „  1223  506514123  2  2
Jannar  *  205955é4  10  5KW0S  2  3
Februar  184  177  160312  15  234824  isr  6  —
1  .
Summe  2  487  7505%  (2  162  623  7  —223369142  994  1  2
—  IEIIIIIEI  I
„
18.  August  bis  September  489  666  5  13330)  30575  14  3
Oktober  E  636  454  350058  —  11228894  30  255  11  3
November  80178  1  222  32439  1  1
Dezeniber  #  673  011  17618  9  2  960  159  25  811  3  —
Jannar  i*s'  478  844  13  1604  5  1  1231668  32  757  2  1
Februar  157  512  4578  15  1  897  718  29  00  11  3.
1  1  1
Summe  3275  013  111  664  7  —  6553  492  k  12  3
.  !
C  z;
18.  Auguft  bis  Septenber  310044  259111  4  2  77252  62369  10  3
Loober  .  .-«å7(;z:s33:-s«,ss.,019275:1  241992431)——
November  16.093  15  1532  12  —  17  526  16112  3  1
Dezember  r  14  564  14357  4  1  12  100  12  254  2  I
Januar  rm  7  809  %  3  2  s719076  13  3
Februar  7  823  8310  6  —  13922  12687  6  1
1  "
l
Summe  153  4771/4G  B  2  153  718  4  1
1  l
«  I

 

 

 

 

 

136  397
I
        <pb n="68" />
        4  —
III.  Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Sergeanten  Bauer
in  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe  die  Rettungs-Medaille  am  Bande  zu  verleihen.

I
Oe

 

 

 

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrt.

Ostküste  von  Afrika.
Indischer  Ocean.
Lage  einer  Untiefe  nördlich  des  Fahrwassers  im  Owen  Channel.  Westküste  von  Pemba.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  des  britischen  Schiffes  „Conquest“,  Kapitän.
W.  H.  Henderson,  liegt  nördlich  des  Fahrwassers  im  Owen  Chammel  eine  kleine  Untiefe  mit
2,3  m  Wasser,  welche  von  11  bis  12,8  m  Wasser  umgeben  ist,  in  solgenden  Peilungen:

SO-Ende  von  Mapanya  in  .  ..  NzO,  1,2  Sm,
Nordende  der  Halbinsel  Mkumbuu  in.  SOzO¼O.

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  935.)
Lage  einer  Untiefe  im  Cockburn-Hafen.  Jusel  Pemba.

Derselbe  Kommandant  hat  ferner  berichtet,  daß  in  der  Cockburn-Hafen  genannten
Bucht  in  SO  der  Pemba-Insel  eine  kleine  Untiefe,  mit  9m  Wasser  und  von  12,8  bis  16,5  m
Wasser  umgeben,  aufgefunden  worden  ist.  Man  peilt  von  derselben:

Südende  von  Funziii  .  .  Wöäz,sN,
Ostende  der  Insel  Pemba  in.  .  .  .  .  NWu  W,  0,7  Sm.

Da  die  Vermessung  dieser  Bucht  noch  nicht  beendet  ist,  so  ist  es  nicht  ausgeschlossen,
daß  daselbst  sich  noch  mehrere  flache  Stellen  befinden.
Die  Wassertiefen  beziehen  sich  auf  Springzeit-Niedrigwasser.
(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  936.)

Anstrich  des  Leuchtthurmes  auf  der  Jusel  Mwana  Mwana.  Insel  Zanzibar.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  des  italienischen  Transportdampfers  „Volta“
befindet  sich  der  Leuchtthurm  von  Mwana  Mwana  auf  dem  Nordende  der  Insel  und  ist  ein
viereckiger  weißer  Thurm  in  Form  einer  Pyramide  mit  weißer  Kuppe,  von  etwa  20  m  Höhe
(vergl.  Nr.  2554  d.  Nachr.  f.  Seef.  1889).

Geogr.  Lage:  5°  45“  10“  S-Br

39°  13°  10“  O-Lg.  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  937.)

Anstrich  des  Leuchtthurmes  von  Mungopani.  Jusel  Zanzibar.

Derselbe  Kommandant  hat  ferner  berichtet,  daß  die  Kuppe  des  dunkelrothen  Leuchtthurmes
  von  Mungopani  nicht  roth,  sondern  weiß  ist.  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  938.)
        <pb n="69" />
        Westküste  von  Afrika.
Nördlicher  Atlautischer  Ocean.
Verlegung  der  Toune  B  in  der  Mündung  des  Kamerun-Flusses.  Biafra-Vucht.

Am  18.  Februar  d.  J.  ist  die  Fahrwassertonne  „B“  in  der  Mündung  des  Kamerun-Flusses
  verlegt  worden;  dieselbe  liegt  jetzt  auf  13  m  Niedrigwasser  etwa  3  Kabllg.  NNW  von

der  früheren  Position  in  folgenden  Peilungen:
Manoka-Huk  in  .  .  O/16
Kamerun-Bake  in  .  N4
(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  842.)

□G

Südlicher  Atlantischer  Ocean.
Lage  einer  Untiefe  nördlich  des  Kap  Frio.

Nach  einem  eingegangenen  Bericht  liegt  etwa  26  Sm  M/•W  vom  Kap  Frio  eine

Untiefe,  auf  welcher  der  britische  Dampfer  „Clan  Alpine“  mit  6,5  m  Tiefgang  im  Jannar  d.  J.

aufgestoßen  ist.  Dasselbe  hat  die  Bezeichnung  Clan  Alpine  Shoal  erhalten.  Die  Untiefe  soll
3  bis  5  Sm  von  der  Küste  entfernt  liegen  in  ungefähr:
18"  2/  S-Br
11°  47/  O-#g.

(Mißweisung  24°  West  1890.)  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  855.

Stiller  Oceau.

Bemerkungen  über  einige  Orte  auf  Kaiser  Wilhelms-Land,  im  Bismarck-Archipel,
Lord  Howe=  und  Salomon-Inseln.

Nach  dem  Berichte  des  Navigations-Offiziers  S.  M.  S.  „Alerxandrine“,  Kapitänlieutenant  Schnars.
I.  Hatzfeldt-Hafen.

Am  28.  September  1889  ankerte  S.  M.  S.  „Alexandrine“  im  Hatzfeldt-Hafen  auf
19  m  Wasser  in  den  Peilungen:  West-Kap  in  SW'  W,  SO-Seite  der  Tschirimotsch-Insel  in
SzW/8W.  Beim  Herumschwaien  am  nächsten  Morgen  auf  OSO—S  wurde  weißer  Korallengrund
  unmittelbar  neben  dem  Schiffe  gesehen  und,  da  in  der  Deutschen  Admiralitäts-Karte  99
(Tit.  XII,  Nr.  120a)  hier  nur  tiefes  Wasser  verzeichnet  ist,  mit  einem  Kutter  die  Umgebung
des  Schiffes  ausgelothet.  Hierbei  wurde  eine  Untiese  von  geringer  Ausdehnung  mit  7  m
geringster  Wassertiefe  bei  Niedrigwasser  in  etwa  100  m  Entfernung  vom  Schiffe  ausgefunden.
Der  Mittelpunkt  der  Untiefe  liegt  in  den  Peilungen:  NW-Seite  von  Tschirimotsch-Insel  in
mw.  S#  W“8  W,  Südhuk  von  Patacky-Insel  in  mb.  W5/289,  oder  nach  Winkelmessungen:
Nordhuk  der  Patacky-Insel
Kap  Tombennam
Kap  Tombennam
SO-Seite  der  Tschirimotsch-Insel

Linker  Winkel  2%  6

Rechter  Winkel  !  102  42

Die  von  der  10  m-Linie  umgrenzte  Fläche  der  Untiefe  hat  nahezu  Kreisform,  mit
60  m  Durchmesser.  Das  Niff  fällt,  mit  Ausnahme  an  der  Süd=  und  SO-Seite,  wo  es  sich
langsam  vertieft,  überall  steil  ab.
        <pb n="70" />
        II.  Südeingang  der  Steffen-Straße.

Am  Morgen  des  14.  Oktober  1889  wurde  beim  Einsegeln  S.  M.  S.  „Alexandrine"
in  die  Steffen-Straße  vom  Ausguck  auf  der  Vormarsrag  das  in  der  Deutschen  Admiralitäts-Karte
  111  (Tit.  XII,  Nr.  116)  im  Südeingange  angegebene  Niff  gesichtet.  Die  mit  beiden
Kuttern  ausgeführte  Untersuchung  ergab  Folgendes:  Das  Riff  besteht  aus  zwei  Theilen,  die
durch  einen  schmalen  Streifen  tiefen  Wassers  getreunt  sind.  Der  nördliche  Theil  erstreckt  sich
in  seiner  Hauptrichtung  Nord—Sdid,  der  südliche  Theil  NMW—S  SO;  beide  Theile  zusammen
haben  etwa  900  m  Länge  bei  etwa  50  m  Breite.  Auf  der  Untiefe  wurden  durchschnittlich
3  bis  ö5m  Wasser  gelothet;  über  Wasser  liegende  Steine  sind  nicht  vorhanden.  Das  Riff  fällt
überall  steil  ab.  Bezüglich  der  Position  desselben  ist  zu  bemerken,  daß  die  Nord=  und  Südgrenze
  durch  die  beiden,  in  der  erwähnten  Karte  verzeichneten,  über  Wasser  liegenden  Steine
angegeben  ist;  nördlich  und  südlich  hiervon  ist  tiefes  Wasser.  Dahingegen  liegt  die  Untiefe
etwas  mehr  nach  Osten,  so  daß  zwischen  dieser  und  dem  Riff  beim  Kap  Jeschke  eine  Fahrstraße
  von  7  Kabllg.  bleibt.  Für  das  Passiren  der  Untiefen  thut  man  gut,  sich,  wie  dies  auch
in  dem  Berichte  S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  (Ann.  d.  Hydrogr.  1883,  S.  517)  vorgeschlagen,  in
einem  Abstande  von  1  bis  2  Kabllg.  von  der  Riffgrenze  beim  Kap  Jeschke  zu  halten,  welche
letztere  sich  scharf  markirt.

III.  Lord  Howe-Inseln  (Ongtong  Java-Gruppe).

S.  M.  S.  „Alexandrine“  stenerte  am  21.  Oktober  1889,  von  Westen  kommend,  die
Südseite  dieser  Gruppe  an;  da  beabsichtigt  war,  nicht  die  in  der  Britischen  Admiralitäts-Karte
  214  (Tit.  XII,  Nr.  124a)  als  „good  passage“  angegebene,  sondern  die  in  SO  gelegene,
mit  „small  passage  for  cances“  bezeichnete  Einfahrt  zu  wählen,  welche  letztere  nach  Aussage
von  Ortskundigen  im  Bismarck-Archipel  die  bequemere  sein  sollte.

In  der  Nähe  einer  der  westlichen  Inseln  der  Südseite  wurde  ein  Eingeborener  an
Bord  genommen,  welcher  leidlich  Englisch  sprach  und  sich  erbot,  das  Schiff  durch  die  erwähnte
Einfahrt  zu  lootsen.

Die  Durchfahrt  wurde  mit  einem  Offizier  als  Ausguck  im  Topp  bei  ziemlich  guter
Beleuchtung  durch  die  Passage,  welche  westlich  bei  der  Insel  Annau  —  der  östlichsten  Insel
der  Südseite  —  vorbeiführt,  ohne  große  Schwierigkeiten  bewirkt.  Die  Riffe,  welche  sich  von
beiden  Seiten  in  die  Passage  erstrecken,  konnten  gut  gesehen  werden;  es  scheint  jedoch  rathsam,
sich  westlich  der  Mitte  zu  halten.  S.  M.  S.  „Alexandrine“  ankerte  etwa  1100  m  von  der
Einfahrt  entfernt  in  den  Peilungen:  Westhuk  der  Insel  Annau  in  mw.  W,  Osthuk  der
Insel  Annau  in  mw.  SO  ¼/  S,  auf  16  m  Wasser,  Grund  Korallensand.

Ein  weiteres  Vordringen  in  die  Lagune  war  wegen  anbrechender  Dunkelheit  nicht
rathsam,  zumal  auch  der  Lootse  behauptete,  daß  weiter  im  Innern  vielfache  Untiefen  vorhanden
  wären.

Die  geographische  Länge  der  Mitte  der  Durchfahrt  ist  nach  guten  Beobachtungen  auf
159°%  35,5°“  Ost  festgestellt;  eine  genaue  Breite  konnte  des  diesigen  Horizonts  wegen  nicht
erhalten  werden,  jedoch  scheint  nach  der  vom  nächsten  Mittag  zurückgekoppelten  Breite  dic  in
der  Karte  angegebene  richtig  zu  sein.

IV.  Reiseroute  von  der  Lord  Howe-Gruppe  nach  Cockatoo-Hafen.
(Thonsand  ships  bay.)

Am  23.  Oktober  verließ  S.  M.  S.  „Alexandrine“  die  Lord  Howe-Gruppe.  Es  wurde
zunächst  Kurs  auf  die  Gower-Insel  abgesetzt.  Am  Abend  desselben  Tages,  auf  7°  107  Breite
angekommen,  wurde  der  Kurs  auf  SO  1/1  geändert,  so  daß  sich  das  Schiff  am  nächsten
Morgen  um  7  Uhr  etwa  15  Sm  westlich  der  Insel  Gower  befand.  Letztere  konnte  in  diesem
Abstande  nicht  gesichtet  werden.
        <pb n="71" />
        r

—

Die  vier  kleinen,  in  der  Karte  angegebenen  Inseln  kamen  gegen  7n  30  in  etwa
12  Sm  Abstand  in  Sicht,  worauf  Kurs  S#  W  /2.  gesteuert  wurde,  so  daß  die  Inseln  in

3  bis  4  Sm  Abstand  an  B-B.  passirt  wurden.

*

Inseln  wurden  in  den  Peilungen  S,  OS,  Ost  und  ONO  bezw.  24,  22,

In  diesem  Abstande  von  der  westlichsten  der
30  und  55  m

gelothet.  Die  Passage  bis  nach  Kap  Prieto  hin  hatte  im  Uebrigen  tiefes  Wasser.
Die  Insel  Ramos  konnte  auf  diesem  Kurse  nicht  gesichtet  werden;  dieselbe  soll  nach
Aussage  des  Führers  des  englischen  Schoners  „Thistel“,  welcher  in  der  Passage  kreuzte,  westlicher

  liegen,  als  in  der  Karte  angegeben  ist.

In

den  Cockatoo-Hafen  konnte  ohne  Mühe  eingelaufen  werden.  Die  in  der  Britischen

Admiralitäts-Karte  200  (Tit.  XII,  Nr.  124)  befindliche  englische  Skizze  erwies  sich  sowohl

hinsichtlich  der  Landmarken,  als  auch  der  Peilungen  als
ankerte  im  Hafen  von  Cockatoo  in  den  Peilungen:

zuverlässig.  S.  M.  S.  „Alexandrine“
Aeußerste  Huk  der  Isabel-Insel  in

mw.  SOtO/8O,  Nordhuk  der  Cockatoo-Insel  in  mw.  SzO/8O,  auf  35  m  Wasser.
(Ann.  d.  Hydrogr.  2c.,  Jahrg.  1890,  Heft  IV,  S.  127  ff.)

5

 

 

V.  Schiffsbewegungen.

–4

 

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

&amp;amp;#.  G

station:  Zanzibar.)

—

Australienl.)

6

RX

M.  FIhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.

.  M.  S.  „Carola“  17,2.  Zanzibar.
M.  Krzr.  „Schwalbe“  3),3.  Kapstadt  Aufangs,  4.  —  19/4.  Zauzibar.

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar  22/4.  —

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  4/3.  Kapstadt  15,4.  —  Kamerun.
M.  Kubt.  „Hyänce“  18/1.  Kamerun.

(Poststation:  Zanzibar.)
Gost-Melbourne.

  (Poststation:  Sydney
(Poststation:  Kamerun.)

(Poststation:  Kapstadt.)
(Poststation:  Kamerun.)

—m——————————————————  ————

Nichtamtlicher  Theil.

I.  Personal  Nachxichten.

Freiherr  v.  Soden,  ist  auf  Urlaub  in  Berlin
eingetroffen.

Der  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat
  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln,
  Eggert,  ist  zu  einem  sechsmonatigen
Urlaub  Anfang  d.  M.  hierselbst  eingetroffen.
Herr  Eggert,  welcher  einige  Monate  vor
seiner  Abreise  aus  dem  Schutzgebiet  eine  Reise
nach  der  Insel  Nauru  (Pleasant  Island)  zu
unternehmen  hatte,  hat  bei  diesem  Anlaß  eine
ausführliche  Karte  der  genannten  Insel  aufgenommen.


 

Seitens  der  Direktion  der  Neu-Guinea=Kompagnie

  ist  an  Stelle  des  verstorbenen  Herrn
·  Arnold  der  Kaufmann  Eduard  Wissmann
Der  Kaiserliche  Gouverneur  für  Kamerun,

zu  Sverabaya  zum  Generaldirektor  für  das
Schutzgebiet  ernannt  worden.  Derselbe  hat
mit  dem  am  8.  d.  M.  von  Genua  abgegangenen
niederländischen  Dampfer  die  Ausreise  nach

Finschhafen  angetreten,  wo  er  voraussichtlich

Anfang  Juli  zur  Uebernahme  der  Geschäfte,
welche  inzwischen  von  dem  Kaiserlichen  Kommissar
  Regicrungsrath  Rose  provisorisch  wahrgenommen
  worden  sind,  eintreffen  wird.  Herr
Wissmann  war  13  Jahre  in  Niederländisch-Indien
  thätig  und  hat  dort  sechs  Jahre  hindurch
  vertretungsweise  das  deutsche  Konsulat
verwaltet.  Er  gilt  für  einen  sachkundigen,
besonnenen  und  geschickten  Kaufmann.
        <pb n="72" />
        58

—

II.  Perkehrs-Machrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Nach

vom  Einschiffungshafen



*55

an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

1.  Kamerun.

Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).

Südweslafrikanisches
Schutzgebiet.

u.  Wituland.

uSanzibar.

.  BRaiser  Wilhelmsland,
Bismarck-Archipel.

mMarschall-Inseln.

6  Hamburg.

—

Liverpool

Hamburg

Liverpool

Lissabon

befördert.

Brindisi

Brindisi

Marseille

Genua
(niederländische

Schiffe)

 

am

 

i

am  12.

letzten  jedes
Monats  Abends.
am  28.  Mai,
18.  Juni.

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  24.  Mai,  7.  und
21.  Juni.

jeden  Montag  Nm.

jeden  4.  Montag  20
früh,  zunächst
26.  Mai,

23.  Juni.

Mai,

Juni,

Juni,

am  26.
am  13.
am  23.

früh.
jedes  Monats

  40  Nm.

jeden  6.  Donnerstag

  20  Nm.,  zunächst
  19.  Juni,
31.  Juli.

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

 

 

Lamu  17  Tage.

Zanzibar  21
Zanzibar  17
Zanzibar  21

Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

60  Tage.

 

 

am  letzten  jedes  Monats
  5#0  Nm.

am  26.  Mai,  16.  Juni
1136  Vm.

am  15.  jedes  Monats
  5%  Nm.

am  22.  Mai,  5.  und
19.  Juni  1136  Bm.

jeden  Donnerstag
921  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit,
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiteram

  23.  Mai,
20.  Juni  920  Abds.

am  23.  Mai,  10.  und
20.  Juni  92  Abds.

am  10.  jedes  Monats
9a  Abds.

am  17.  Juni,  29.  Juli
911  Abds.

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

III.  Perschiedene  Mittheilungen.
Deutsche  Schutztruppe  für  Ost-Afrika.

Die  nachstehenden  Angaben  über  die  bei
der  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  eingestellten
Europäer  dürften  nicht  ohne  Interesse  sein.

Es  wurden  seit  Errichtung  der  Schutztruppe
  an  Europäern  in  dieselbe  eingestellt

 

(einschl.  Major  Wissmann):
248  Köpfe,
von  diesen  kamen  in  Abgang:
65  Köpfe,

bleiben  183  Europäer.

Der  Abgang  vertheilt  sich  folgendermaßen:  3

wegen  Kontraktablaufs,  anderweiter

  Verpflichtungen  u.  dgl.

wegen  Krankheit.
es  starben.

o  r
35

11

*

19  Köpfe.

—

—

 

Summe

65  Köpfe.

rissen  wurde.

Zahlmeister  Merckel  am  27.

zu  Zanzibar,

–  —  .

In  der  Zahl  der  Kranken  ist  der  Oberbüchsenmacher
  Bauerschmidt  aufgeführt,  dem  im  Gefecht
  bei  Palamakaa  am  8.  März  1890  der  rechte
Daumen  durch  ein  feindliches  Geschoß  abge-Die
  Wunde  ist  vorzüglich  geheilt
  und  befindet  sich  Bauerschmidt  wohl
und  munter  z.  Zt.  in  Sangerhausen.

Gestorben  am  Fieber  sind  4  Europäer:

“

Juni  1889

Brieftaubenmeister  Gaßmannam  10.  Juli

1889  ebendaselbst,

Lieutenant  v.  Medem  am  22.  November

1889  zu  Mpuapua,
Unteroffizier  Schulze  am  12.  Januar
1890  zu  Zanzibar.

Es  starb  an  Bauchfellentzündung:
Lieutenant  Theremin  am  22.  April

1890  zu  Zanzibar.
        <pb n="73" />
        An  Hitzschlag  starben:
Feldwebel  Peter  am  8.  Mai  1890
während  des  Gefechts  bei  Bagamoyo,
Unteroffiziere  Gombert  am  9.  März
1890  und  Witzick  am  11.  März
1890,  beide  an  den  Folgen  eines
auf  dem  Rückmarsch  vom  Gefechte
bei  Palamakaa  erhaltenen  Hitzschlages.

Es  fiel  beim  Angriff  auf  die  Boma  „Mlembule“:

Sergeant  Ludwig  am  27.  Dezember
1889.
Es  starb  an  der  bei  Mlembule  am
27.  Dezember  1889  erhaltenen  Verwundung:

Unteroffizier  Tanner  am  6.  Januar
1890  zu  Bagamoyo.

Es  ertrank  bei  versuchter  Hülfeleistung  der  und  Liegenschaften  der  Baptistenmission  von  der

Stabs=  und  Chefarzt  Dr.  Schmelzkopf  am
20.  Juli  1889.

Die  Missions-Thätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

I.
1.  Togogebiet.
Evangelische  Missionen.

Im  Togogebiet  sind  zur  Zeit  nur  Wesleyanische
  Missionare  thätig.  Missionsschulen
  dieser  englischen  Sekte  befinden  sich  in
Klein-Popo,  Gridji  und  einigen  anderen  Orten

59

 

—..

ist  der  Superior  des  Seminars  in  Lyon,  Siß
des  Vize-Präfekten  Abomeh.  Katholische  Missionare
  haben  zwar  zeitweise  Reisen  in  das  Schutzgebiet
  unternommen,  dauernde  Missionsstationen
derselben  sind  jedoch,  soweit  bekannt,  bisher

dort  nicht  begründet  worden.

2.  Ramerungebiet.
Evangelische  Missionen.
Im  Kamerungebiet  war  seit  Mitte  dieses
Jahrhunderts  die  Londoner  Baptistenmission

  thätig,  deren  Niederlassung  in  Kamerun

im  Jahre  1845  durch  Alfred  Saker  begründet
  wurde.  Ihre  Stationen  befinden  sich
im  nördlichen  Theile  des  Schutzgebietes,  insbesondere
  am  Kamerunflusse  und  in  Viktoria,  an
der  Ambasbai  und  am  Fuße  des  Kamerungebirges
  gelegen.

Im  Jahre  1886  wurden  die  Gebäude

Basler  Evangelischen  Missions-Gesellschaft
  übernommen,  welche  bereits  an  der
Goldküste  eine  umfangreiche  Thätigkeit  entwickelt
  hatte.

Die  Epvangelische  Missions-Gesellschaft  zu
Basel  hat  deutsch-schweizerischen  Charakter.  Der
Hauptsache  nach  werden  sowohl  die  persönlichen

Arbeitskräfte,  als  die  Geldmittel,  über  welche
die  Gesellschaft  verfügt,  theils  von  der  evangelischen
  Schweiz,  theils  von  der  evangelischen

des  Schutzgebietes.  Diese  kleinen  Wesleyanischen

Schulen,  welche  vielfach  von
Lehrern  geleitet  werden,  sind  an  der  ganzen
westafrikanischen  Küste  verbreitet  und  werden
theils  von  Accra,  theils  von  Lagos  aus  beaufsichtigt.
  Die  Unterrichtssprache  ist  überwiegend
englisch;  der  Unterricht  erstreckt  sich  auf  Lesen,
Schreiben  und  Rechnen.  Die  Schulen  werden
von  der  auffallend  intelligenten  Küstenbevölkerung,
  welche  den  Werth  nützlicher  Kenntnisse
wohl  zu  schätzen  weiß,  fleißig  besucht.

Die  Norddeutsche  (Bremer)  Missions-Ge-Goldlüsten-Kolonie

  thätig  ist  und  von  der
englischen  Regierung  unterstützt  wird,  hat  ihre
Wirksamkeit  bisher  noch  nicht  auf  das  deutsche
Togogebiet  erstreckt.

Katholische  Missionen.

Das  Togogebiet  gehört  zur  Apostolischen
Präsektur  Dahomeh,  welche  auch  die  angrenzenden
  englischen,  französischen  und  portugiesischen
  Gebiete  umfaßt  und  sich  am  Voltaflusse
bis  zum  Opara  erstreckt.

Diese  Präfektur  ist  dem  Lyoner  Seminar
für  auswärtige  Missionen  zugctheilt;  Präfekt

eingeborenen

1  Dhschibari,  Dibombari.
sellschaft,  welche  in  der  benachbarten  englischen

 

 

 

Bevölkerung  Deutschlands,  vornehmlich  Südwest-Deutschlands,
  geliesert.  Im  März  1887
ist  in  Stuttgart  ein  „Verein  für  evangelische
Mission  in  Kamerun“  ins  Leben  getreten,
welcher  den  Zweck  hat,  die  Basler  Missions-Gesellschaft
  in  ihrem  Missionswerke  in  Kamerun
durch  Sammlung  von  Gaben  zu  unterstützen.

Die  Hauptniederlassung“)  der  Gesellschaft
ist  Bethel,  am  Kamerunfluß  bei  Akwas-Dorf
gelegen.  An  sie  schließen  sich  stromaufwärts
und  stromabwärts  die  Außen-Gemeinden  an,
welche  theilweise  von  den  Baptisten  übernommen,
  theilweise  neu  gegründet  worden  sind.
Als  solche  sind  zu  erwähnen  Tokoto,  Hickory,
Auch  in  Mangamba
im  Gebiete  des  Aboflusses  befindet  sich  bereits
eine  Kapelle  und  Schule.  Gemeinden  sind
ferner  in  Mungo-Dorf  und  in  Bakundu  gegründet
  worden.  In  den  südlich  vom  Kamerunfluß
  gelegenen  Gegenden  hat  die  Mission  ihre
Thätigkeit  bis  an  die  Grenze  des  Dualla-Sprachgebietes
  bis  an  den  Edeafluß  ausgedehnt.

  Malimba  wird  von  den  Missionaren
besucht.  Das  zweite  Eingangsthor  der  Basler

Mission  befindet  sich  in  Viktoria  an  der  Am-*)

  Die  folgenden  Daten  beruhen  auf  dem
74.  Jahresbericht  der  Gesellschaft  vom  1.  Juli  1889.
Zu  beziehen  durch  die  Missions-Verwaltung.
        <pb n="74" />
        –—.

basbai,  von  wo  aus  die  Mission  weiter  landeinwärts
  vorzudringen  beabsichtigt.  Abgesehen
von  Viktoria  selbst  hat  dieselbe  noch  in  Bonjongo
  und  in  Buea  im  Kamerungebirge  festen
Fuß  gefaßt.  Letzterer  Ort  eignet  sich  wegen
seiner  hohen  und  verhältnißmäßig  gesunden
Lage  besonders  für  ein  Sanatorium.  Nach
dem  letzten  Jahresbericht  der  Gesellschaft  waren

im  Kamerungebiet  8  europäische  Missionare

nebst  2  weißen  Frauen,  von  Eingeborenen
1  Pfarrer,  3  Katechisten,  4  Hülfslehrer  und
2  Lehrerinnen  thätig.  Die  Anzahl  der  Gemeinde-Mitglieder
  betrug  Ende  1888  etwa  160.
In  der  Pflege  der  Mission  befanden  sich  ferner
281  Heiden,  davon  88  im  Taupfunterricht.
Die  Mittels  chule  besuchten  10  Personen,  darunter
8  Heiden,  die  christliche  Volksschule  11lchristliche
  und  108  heidnische  Knaben,  sowie  9  christliche
  Mädchen.  Die  Sonntagsschule  wurde
insgesammt  von  352  Personen  besucht.

Der  Jahresbericht  der  Gesellschaft  erkennt
an,  daß  die  Baptistenmission  Erfolge  erzielt
habe,  beklagt  jedoch  deren  mangelhafte  Gemeindezucht.
  Der  Umstand,  daß  nicht  alle  Gemeindeglieder
  sich  der  strengeren  Kirchenzucht  der
Basler  Missionare  zu  fügen  bereit  waren,  hat
dazu  geführt,  daß  sich  an  verschiedenen  Orten

welche  unter  eingeborenen  Lehrern  fortbestehen.
In  Groß-Batanga  im  südlichen  Theile  des
Schutzgebietes  befindet  sich  eine  schon  vor
Jahren  gegründete  Zweig-Gemeinde  der  amerikanisch-presbyterianischen
  Missions-Gesellschaft
(Presbyterian  Board  of  Foreign  Missions
in  the  United  States  of  America).  Dieselbe
untersteht  der  Hauptstation  der  amerikanischen
Presbyterianer  in  Gabun.  Die  Presbyterianer
beabsichtigen  eine  weitere  Ausdehnung
Thätigkeit  im  deutschen  Schutzgebiet.

Katholische  Missionen.
Das  Kamerungebiet  gehört  zum  Apostolischen

ihrer

60

 

 

selbständige  Boptisten-Gemeinden  gebildet  haben,  Alpenvereins“

 

IV.  Tifterar.  Besprechungen.

Die  Fortsetzung  des  Weißbuches  über
den  Aufstand  in  Ost-Afrika,  welche  am
9.  d.  M.  dem  Bundesrath  und  Reichstag  vorgelegt
  worden  ist,  enthält  Berichte  des  Reichskommissars
  Major  Wissmann  über  die  Gefangennahme
  und  Hinrichtung  Buschiris,  die
Operationen  gegen  Banaheri,  den  Zustand
der  Stationen  im  Allgemeinen  und  die  Wiederbelebung
  des  Handelsverkehrs.  Es  ist  ferner
auszugsweise  ausgenommen  ein  Bericht  des
Korvettenkapitäns  Valette  über  die  Besetzung
von  Küstenhäfen  durch  die  Marine  während
der  Unternehmungen  der  Schutztruppe  gegen
Banaheri,  sowie  über  eine  Rekognoszirungsfahrt
  nach  Kilwa.  Zwei  Lelegramme  beziehen
sich  auf  die  Uebernahme  Emin  Paschas  in
den  auswärtigen  Dienst  des  Reiches.  Den
Schluß  bildet  die  telegraphische  Meldung  der
Einnahme  von  Kilwa.

In  Nr.  7  und  8  der  „Mittheilungen
Deutschen  und  Oesterreichischen
vom  15.  bezw.  30.  April

des

1890  ist  ein  interessanter  Artikel  von  L.  Purt- 



Vikariate  Gabun,  welches  von  der  Nigermündung
bis  zum  Kap  S.  Katarina  reicht  und  die  eingeschlossenen

  deutschen,  englischen  und  französischen
Besitzungen  umfaßt.  Das  Apostolische  Vikariat
Gabun  hat  seinen  Sitz  in  St.  Maria  an  der
Gabun-Bai  und  ist  der  Kongregation  der  Bäter
vom  heiligen  Geiste  (Congrégation  du  St.  Esprit
et  de  St.  Coeur  de  Marie  —  sog.  peres  noirs,)
als  Arbeitsfeld  zugetheilt.

Katholische  Missionsstationen  bestehen  bisher
im  Kamerungebiete  nicht.

(Fortsetzung  folgt.)

deutscher  und

 

scheller,  dem  Begleiter  Dr.  Hans  Meyers
auf  dessen  dritter  Kilimandscharo-Expedition,
über  die  Ersteigung  des  Kilimandscharo  durch
die  Genannten  enthalten.

Am  3.  September  v.  J.  brach  die  Expedition
  Dr.  Hans  Meyers  von  Zanzibar
nach  Mombassa  auf  und  erreichte  am  22.  September
  Moschi  im  Dschagga-Lande,  woselbst
einige  Tage  später  bei  Mareale,  dem  Häuptling
  von  Marangn,  ein  bleibendes  Lager  bezogen
  wurde.  Nach  einer  am  3.  Oktober  ausgeführten
  vorbereitenden  Expedition  wurde  am
6.  Oktober  die  Mittelspitze  des  Kibo  (etwa
6000  m  hoch)  erklommen.

Um  10  Uhr  15  Min.  betrat  Dr.  Meyer
als  Erster  diesen  wahrscheinlich  böchsten  Punkt
afrikanischer  Erde.  Die  im
Rucksacke  verwahrte  deutsche  Flagge  wurde  auf
einem  Eispickel  aufgepflanzt  und  Dr.  Meyer

benannte  den  Fels  „Kaiser  Wilhelm-Spitze“.

In  der  Zeit  bis  zum  22.  Oktober  wurden
mehrere  Expeditionen  auf  den  Mawensi,  den
zweithöchsten  Gipfel  des  Kilimandscharo,  sowie
weitere  Expeditionen  zur  näheren  Erkundung
des  Kibo  unternommen.  Daran  schloß  sich
eine  zweiwöchentliche  Reise  durch  das  vorher

noch  von  keinem  Europäer  durchquerte  Uguenogebirge.



Die  Schilderung  des  Herrn  Purtscheller,
welche  sich  besonders  auf  die  geologische  Ge-
        <pb n="75" />
        staltung,  die  Flora  und  Fauna  der  durchforschten
  Gebiete  erstreckt,  zeichnet  sich  durch
Anschaulichkeit  und  Frische  der  Darstellung  aus.

Karte  von  Ungü,  Usegua  und  Süd-Usambäa
  (Deutsch-Ostafrika)  zur  Veranschaulichungder
  Reiseronte,  Beobachtungen
  und  Erkundungen  Dr.  Franz
Stuhlmann's  von  S.
1890.  1:500000.

Die  vorliegende  Karte  bildet  die  Ergänzung
des  schon  vor  einiger  Zeit  in  den  „Mittheilungen

der  Hamburger  Geographischen  Gesellschaft“

erschienenen  Berichtes  Dr.  F.  Stuhlmann's
über  seine  vom  16.  August  bis  6.  Oktober  1888
durch  die  genannten  ostafrikanischen  Landschaften
ausgeführte  Reise.  Die  Darstellung  der  Gebirgslandschaft
  Ungu#  oder  Rgura,  wie  sic  auf
anderen  Karten  bisher  genannt  wurde,  weicht
wesentlich  von  früheren  Kartenbildern  ab,  indem
ihr  zum  großen  Theil  der  Charakter  eines  in
sich  zusammenhängenden  Gebirgsmassives  genommen
  ist  und  sie  vielmehr,  namentlich  in  ihrem
südlichen  Theil,  in  mehr  oder  weniger  einzeln
stehende  Bergkuppen  zerlegt  ist.  Dr.  Stuhlmann's
  Route  führt  wesentlich  durch  den
östlichen  Theil  dieser  Landschaft,  die  er  bei  der
französischen  Missionsstation  Mhonda,  von
Bagamoyo  durch  das  Thal  des  Wami  kommend,
erreichte  und,  nach  Norden  ziehend,  bei  Msanga
wieder  verließ,  um  in  Korogwe,  östlich  ziehend,
das  Ruvagebiet  zu  erreichen.  Die  sauber

gearbeitete  Karte  zeichnet  sich  durch  Klarheit
und  Deutlichkeit  der  Darstellung  aus.  Bedauerlich

ist  es,  daß  Dr.  Stuhlmann  keine  Höhenmessungen
  angestellt  hat,  zumal  auch  sein  Vorgänger

  auf  diesem  Forschungsgebiet,  der  englische

Missionar  Last  (1881/82),  keine  solchen  angestellt
  hat  und  die  einzigen  spärlichen  Höhenangaben,
  welche  aus  Ungö  vorhanden  sind,
von  den  französischen  Patres  Machon  und
Picarda  (1884)  herrühren,  deren  Richtigkeit
noch  einer  Kontrole  bedarf,  da  nichts  Ausführlicheres
  über  dieselben  publizirt  worden  ist.

Afrika  in  sechs  Blättern  im  Maßstab

11:10000000  bearbeitet  von  R.  Lüddecke.
Gotha,  J.  Perthes.
Es  war  ein  sehr  dankenswerther  Schritt
seitens  der  weltbekannten  Gothaer  geographischen

Friedrichsen.  des  L  e
phische  Forschung  bereits  eine  vorgeschrittenere

61

 

 

 

 

Anstalt,  daß  sie  sich  dazu  entschlossen  hat,

aus  dem  neu  erscheinenden  Stieler'schen  Atlas
die  6  Blätter  umfassende  Karte  von  Afrika
dem  Publikum  separat  zugänglich  zu  machen.

ich,  man  kann  wohl  sagen  allmonatlich  auf

dem  Kartenmarkt  erscheinen,  so  können  sie  eben
doch  als  lithographische  Produkte  nicht  gegen

die  Sauberkeit,  Klarheit  und  Uebersichtlichkeit
des  Kupferdruckes  aufkommen.  Von  diesem
Standpunkt  aus  steht  die  vorliegende  Karte  unerreicht
  da.  Aber  auch  was  Vollständigkeit  und
Richtigkeit  des  Kartenbildes  betrifft,  ist  alles
geschehen,  um  den  Stand  der  Afrikaforschung
im  Jahre  1889  in  umfassender  und  gewissenhafter
  Weise  vorzuführen.  Für  diejenigen  Theile
des  schwarzen  Erdtheils,  in  denen  die  geograist,

  ist  durch  Beigabe  von  Nebenkarten  in
größerem  Maßstab  ein  weiteres  Eingehen  in
Details  ermöglicht.  Sehr  nützlich  wird  sich
zur  schnelleren  Orientirung  die  Beigabe  eines
sehr  ausführlichen  Inder  erweisen,  welcher  die
rasche  Auffindung  eines  gesuchten  Punktes  erleichtert.
  Freilich  ist  unter  den  heutigen  Verhältnissen,
  wo  jeder  Tag  etwas  Neues  aus
Afrika  bringt,  die  Herstellung  einer  solchen
Karte  eine  Sisyphusarbeit,  die  Fortschritte  der
geographischen  Forschung  sind  so  rasche,  daß
Einzelheiten  beim  Erscheinen  eines  solchen  Werkes
leicht  schon  veraltet  sind.  So  bedarf  die  auf
den  irrigen  Darstellungen  von  H.  H.  Johnston
beruhende  Wiedergabe  des  Laufes  des  Katsena
Allah  und  des  Calabarflusses  einer  Richtigstellung,
  auch  die  Frage  des  Unterlaufes  des
Mbam  im  Hinterland  von  Kamerun  ist  nunmehr
  durch  Lieutenant  Morgen  gelöst.  Selbstverständlich
  soll  mit  dieser  Bemerkung  den
Herausgeber  der  Karte  nicht  der  leiseste  Tadel
treffen,  da  eben  im  Jahre  1889  diese  Verhältnisse
  noch  nicht  bekannt  waren.  Sie  soll
nur  zeigen,  wie  schwierig  gerade  in  unserer
Zeit  die  Herausgabe  einer  solchen  Karte  sich
gestaltet  und  wie  dankenswerth  es  von  der
Verlagsanstalt  war,  vor  diesem  Risiko  nicht
zurückzuschrecken,  um  dem  Publikum  eine  wirklich
übersichtliche  und  allen  berechtigten  Forderungen
entsprechende  Karte  des  weltbewegenden  Erdthcils
  zu  bieten.

—  ————————————
V.  Tilkerakur-Verzeichnik.

35.  The  Coloninal  Vear  Book  for  the  yenr
1890.  By  A.  J.  R.  Trendell  C.  M.  G.  With
Introduction  by  Prolessor  Seelep.  With  Mups.
Cloth.  6  sh.  Sampson  Low  &amp;amp;  Co.,  London.

36.  Mittheilungen  von  Forschungsreisenden
und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
  Herausgegeben  von  Frhr.  v.  Danckelmann.
  3.  Bd.,  1.  Heft.  (30  Seiten  mit  Illustr.
u.  1  Karte).  Für  den  Band  9  M.  Einzelpreis
3  M.  A.  Asher  &amp;amp;  Co.,  Berlin.

So  viel  Konkurrenzunternehmungen  augenblick=  37.  Roeder,  W.,  Die  BVrieftaube  und  die  Art

ihrer  Verwendung  zum  Nachrichtendienst.

Zusammengestellt  für  die  Wissmann-Expedition

nach  Deutsch-Ostafrika.  12.  geb.  1,20  M.
Georg  Winters  Verlag,  Heidelberg.
        <pb n="76" />
        Anzeigen.

Inserate  (für  die  zweigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  35  Pfennig)  sind  an  0die  Vertriebsleitung,  Berlin  SsW12  „Kochstraße  69—70.
oder  deren  Zweigstellc,  SW1,  Bernburger  Straße  2°  einzufenden.

 

 

 

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Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ah  Triest:
nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nüchsten  Mittwoch

früh:

„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Monuts,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo.
Penang  und  Singapore  und  nach  Galcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Djeddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  um
15.  der  Monate  April.  Juni,  Augusr,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nauchmittags.

 

–

J  s3sttttutimtsiiist#lte
Komplette

 

    

 

"  "  "  9  *

medizinische  Ausrüstungen  «

für  die  Tropen  #

in  verschiedener  Preislage  sowie  P½

Droguen,  pharmazenutische  Präparate,  *

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2  Deutse  sehen  Frauenvereins  für  Krunkenplege  in  den  Kolonien,  #
*  ler  evangelischen  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ost-Afrika.  *
ler  Fpedition  des  Krichskmmissars  Ierrn  Aasor  Wissmann.  ½
25  2  10

..——  *.  —  —  Jo.#  *  W  7

Deutsche  Ost  -Afrika  TLinie.

Regelmässige  Postdampfer-Verbindung
unter  Vertrug  mit  dem  Deutschen  Reiche
Zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.
Die  erste  Expedition  lindet  in  der  zZweiten  Hulfte  Juli  statt  nuch:
Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambidue,  Delagoa  Bapy.

Weitere  Expeditionen  solgen  vorläulig  alle  8  Wochen.

Die  vierwöchentlichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  1891.

Im  Anschluss  an  die  Hanptlinie  werden  alsdann  auch  regelmässige  Küstenfahrten  von  Zanzibar
nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,  Saadani,  Pangani,  Pemba,  Mombassa,  Lamu.  Kilwa,
Lindi,  Ibo,  Quelimane,  Chiloane  und  Inhambane  eingérichtet.

 

Ceschäftsräume:  Der  Tobsternt.

xr.  Reichenstrase  :3—.  IUanmburg.  BolllEN.  Ell.  WOERMANN.

Prümiirt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  13

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Bedeutender  Export.  Zzuhlreiche  Zeugnisse  erster  Behörden.

Erfinder  und  alleiniger  Ppringende  Warnung
Fahrikant  der  Originalwanre:  Weber=  Falckenberg,  Köln  a.  Hh.  rer„  Nachahmungen.
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Wo  ERMANN-LINIE.  4

MWi  9  .  2  2

Am  31.  Mai  F.  D.  Aline  Woermann,  Capt.  Dittmer,
nhach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Hätfen
der  Südwestküste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Am  15.  Juni  Postdampfer  Carl  Woermann,  Capt.  Fastert.
nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos  und  den  Iläfen
der  Westküste  Afrikas.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.  Nächste  Expedition  nach  Marocco  voraussichtlich  am  31.  Mai  per
Postdampfer  Ella  Weermann.

Aule  Güter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgangsinten  um  Bord  sein.
Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  obiger  Gesellschaft  in  Hamburg  und  dem  Schiffsmakler

  AUGUST  BoLTEN,  Wm.  Miller's  Nur  (hlolger,  ehendaselbst.

 

 

 

 

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111.  «  13  5
I  VerlagvonIuLGacbelSBuchhandlung
F.  H.  SCHRMNIDNT  in  Graudenz.  17

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1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
80.  A.  5,  —,  eleg.  geb.  M.  6.—  &amp;amp;

  
       

 

   

 
 
  

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v.  Volleben,  Deutsches  Flotten-Leben.  152  S.  80.
1884.  „K.  1,50,  geb.  .  2,25

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Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über  ueErnst,  Fhilip..
die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4  T.  “.  1.—.  Lieferant  Lerschiedener  Ofaäziersmeh#n.

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Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung.
Berlin  SW12,  Kochstraße  68—70.

Die
Forschungsreise  S.  M.  S.  „Gazelle“
in  den  lahren  1874  bis  1876
unter  Kommando  des  Kapitäns  zur  See  Freiherrn  von  Schleinitz

herausgegeben

von  dem  Hydrographischen  Amt  des  Reichs-Marine-Amts.

I.  Theil:  Der  Reisebericht.
III.  Theil:  Zoologie  und  Geologie.

(Mit  58  Tafeln.)  —  II.  Theil:  bhrsik  und  Chemie.
(Mit  33  Tafeln.)  —  IV.  Theil:  Botanik.

(Mit  85  Tafeln.)  —

(Mit  38  Taleln.)  —

V.  Theil:  Meteorologische  Beobachtungen.
Preis  Mk.  150,  —.

Die

Britischen  Flotten-Manöver
vom  Jahre  1889.
Von
Stoenzel,
Kapitän  zur  Sec  a.  D.

(Beiheft  X/XI  zum  Militär-Wochenblatt  1889.)
Mit  zwei  Skizzen.

Preis:  Mk.  1,60.

 

 

Nang-  und  Onuartierliste

Kaiserlich  peutschen  Marine

für
das  Jahr  1800.
(Abgeschlossen  am  25.  November  1889;  die  Seedienstzeit
  ist  bis  31.  Oktober  1889  berechnet.)

Auf  Befebl  Seiner  Majestät  des  Raisers  und
Rönigs.

Redaktion:  Das  Ober-Kommando  der  Marine
Preis:  Mk.  2,50,  gebunden  Mk.  3,20.

 

1.  Geschichte.

Bericht  über  die  Entwickelung  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  im  letzten  Jahrzehnt.  1873
bis  1883.  (Enthalten  in:  Jahresbericht  über  die
Veränderungen  und  Fortschritte  im  Militärwesen.
IX.  Jahrgang.  1882.  Unter  Mitwirkung  vieler

Offiziere  herausgegeben  von  H.  v.  Löbell
[Oberst  z.  D.)  AM  9.—;

gebunden  .K  10,50.

Duntzfeldt,  E.,  Bericht  über  die  Wirksamkeit
„Nolf  Krake's“  während  des  Feldzuges  von  1864,
namentlich  in  Betreff  der  Eroberung  von  Alsen.
Aus  dem  Dänischen  übersetzt.  1865.  4  —,860.
Entwickelung,  Die,  der  Preußischen  Marine  und
ihre  Theilnahme  am  Kriege  gegen  Dänemark.
Heurici  (Lieut.),  Die  Norddeutsche  Kriegsmarine
1868.  M  —  0.
Kriegsschiffe,  Die  Norddeutschen,  in  Ost-Asien
während  des  deutsch-französischen  Krieges-  12.

Livonius  (Korv.-Kapt.),  Unsere  Flotte  im  deutschfranzösischen
  Kriege.  1871.  —,  0.
Marine,  Die  Preußische.  Ihre  Betheiligung  am
deutsch-dänischen  Kriege,  ihre  Bedeutung  und  Zukunft.
  Von  einem  Fachmann.  1864.  471  1,80

 

 

 

Otsee-Eskadre,  Die  Dänische,  1864.  vo  einem

See-Offizier.  1865.  »  —,60.
Untergang,  Der,  S.  M.  Schiffes  „Großer  Kurfürst“
  auf  Grund  der  gerichtlichen  Untersuchungsakten
  dargestellt.  Mit  1  Tafel  in  Steindruck.
1880.  A  SO.
2.  Artillerie;  Torpedowesen;  Schiffstaktik.
Davids  (Zeugfeuerwerks-Lieut.),  Leitfaden  für  den
Unterricht  in  der  Schiffsartillerie,  zunächst  an  der
Feuerwerksmaatschule.  Mit  Holzschnitten  im  Texte
und  4  Tafeln.  1870.  A  2,80.
v.  Ehrenkrock  (Kapt.-Lieut.),  Die  Fisch-Torpedos.
Ihre  historische  Entwickelung,  Einrichtung,  Verwendung
  und  Bekämpfung,  sowie  deren  Einfluss
auf  zukünktige  Seckriege.  Mit  2  Holzschnitten.

1878.  .X  1,30.
—  —,  Seeminen  und  Torpedos.  1878.  (Beiheft  24
zum  Mar.-Verordn.-Bl.)  K  2,20.

Galster  (Kapt.-Lieut.),  Die  Schiffs=  und  Küstengeschütze
  der  deutschen  Marine.  Unter  Benutzung
amtlichen  Materials  bearbeitet.  Mit  248  Holzschnitten
  im  Text  und  7  Steindrucktafeln.  1885.

.X  10,—;  gebunden  4  11,50.

—  —,  Pulver  und  Munition  der  deutschen  Marine-Artillerie.

  Mit  47  Abbildungen  im  Text.  4  3.—;
gebunden  &amp;amp;  4,—.

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Miltler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W12,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="79" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Berausgegeben  im  Auswärtigen  Amt.

.[–—  —  —  —

Nnmmer  5.

—  —„—  —.  —-4

I.  Zahrzangz.  gerlin  1.  Juni  1900.

—  —.  —

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theite  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2  4.
Man  obonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung
  von  Ernst  Siegfried  Mitiler  und  Sohn,  Berlin  8W12,  Kochstraße  66—70,  zu  richten.

 

 

 

Inhatt.  J.  Einverleibung  eines  bei  Vagamoyo  eroberten  Geschützes  in  die  Trophäen-Sammlung  S.  65.—

Kohertragung.  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-S
  ⅜66  guie  S.  65.  —  II.  Verbot  der  Ausfuhr  von  Kriegsmaterial  aus  dem  Togogebiet  nach  Dahomeh
Benugung  dertöbefugnisse  der  Stationsvorsteher  der  Neu-Guinea-Kompagnie  S.  67.  —  Abgabe  für
Kompagnie  wah  rundstucke  in  Viktoria  S.  68.  —  Schiffsbewegung  im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-III.
  S.  60.  —  rend  des  Jahres  1888  S.  68.  —  Statistik  über  Einfuhr  in  das  Togogebiet  S.  69.  —
··'  FAMILIEle  Stiller  Ocean  S.  70.  —  V.  S.  71.
Schulen  in  Vonam#  Theil.  I.  S.  72.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  72.  —  III.  Deutsche
gebiet  S.  75.  —  Die  Haf  und  Kamerun  S.  73.  —  Missionsthätigkeit  im  südwestafrikanischen  Schutz
Kamerm)  0.—  De##n  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  S.  79.  —  Wegebau  in  Viktoria
Kilimtandsthrd  L.  Sl.  uische  Schutztruppe  für  Südwest-Afrika  S.  81.  —  Reise  nach  Moschi  am
Kuunandscharo  S.  S1.  —  Bersuchsplantage  in  Togo  S.  82.  —  Krankenpflege  in  Zanzibar  S.  82.  —
Deutsche  Postdampferverbindung  mit  Ost-Afrika  S.  83  —  TV.  S.  83.  —  V.  S.  84.  —  Anzeigen.

V

 

.

 

Amtlicher  Theil.

J.  Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehörden.

Ich  bestimme,  daß  das  von  Mannschaften  Meiner  Kreuzerfregatte  „Leipzig“  in  den
Kämpfen  bei  Bagamoyo  eroberte  7,5  cm-Geschütz,  nach  erfolgter  Rücksendung,  der  Direktion  des
Bildungswesens  der  Marine  zur  Einverleibung  in  die  Trophäen-Sammlung  zu  überweisen  ist.
Das  gleichfalls  bei  diesen  Kämpfen  eroberte  4,7  ecm-Geschütz  ist  dem  Reichskommissar  für  Ost-Afrika,
  in  dessen  Besitz  es  durch  Kauf  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  übergegangen
ist,  zu  belassen.

Berlin,  den  6.  Mai  1890.

Wilhelm.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers
Hollmann.

An  den  Reichstanzler  (Reichs-Marine-Amt).

——xxx.

Verfügung  behufs  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar
  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie.

*  Auf  Grund  des  §  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen
Schutzgebiete  (R.-G.-Bl.  1888,  S.  75),  wird  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
Folgendes  bestimmt:

81.
6  Der  Kaiserliche  Kommissar  hat  die  Befugnisse  wahrzunehmen,  welche  den  deutschen
Konsuln  nach  §  16  des  Gesetzes,  bezüglich  der  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  2c.  vom
        <pb n="80" />
        —  66  —.

25.  Oktober  1867  (Bundes-Gesetzblatt  S.  35)  und  nach  §  35  des  Gesetzes,  betreffend  die
Organisation  der  Bundeskonsulate  2c.  vom  8.  November  1867  (Bundes-Gesetzblatt  S.  137),
zustehen.  Dasselbe  gilt  von  den  Befugnissen,  welche  den  deutschen  Konsulaten  als  Seemannsämtern
  nach  der  Seemannsordnung  vom  27.  Dezember  1872  (R.-G.-Bl.  S.  432)  und  nach
sonstigen  Reichsgesetzen  obliegen.

Die  für  die  Konsuln  geltenden  Ausführungsbestimmungen  zu  den  im  vorhergehenden
Absatz  genannten  Gesetzesvorschriften  finden  entsprechende  Anwendung.

In  den  bezeichneten  Angelegenheiten  werden  Gebühren  und  Auslagen  nach  Maßgabe
der  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen
Reichs  vom  1.  Juli  1872  (R.-G.-Bl.  S.  245)  erhoben.

o2.

Der  Kaiserliche  Kommissar  ist  berechtigt,  die  Wahrnehmung  der  ihm  nach  §  1  zustehenden
  Befugnisse  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  anderen  Beamten  des
Schutzgebietes  zu  übertragen.  Er  hat  den  Sitz  dieser  Beamten  zu  bestimmen  und  übt  die  Aufsicht
  über  deren  Amtsführung.

Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Oktober  1890  in  Kraft.

Berlin,  den  23.  Mai  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
(gez.)  Freiherr  v.  Marschall.

 

 

II.  Perordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieten.

Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  Kriegsmaterial  aus
dem  Togogebiet  nach  Dahomeh  während  der  Dauer  der  Blockade.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  19.  Juli  1886  verordnet  der  Kaiserliche
Kommissar  was  folgt:
81.
Die  Ausfuhr  von  Kriegsmaterial,  insbesondere  Gewehren  jeder  Art,  Hieb=  und  Stichwaffen,

  Pulver  und  Sprengstoffen,  aus  dem  Schutzgebiet  nach  Dahomeh  ist  bis  auf  Weiteres
verboten.
82

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  Mark
oder  mit  Haft  bestraft.

83.
8
Der  Versuch  einer  Uebertretung  der  Verordnung  ist  strafbar.
Sebbe  bei  Klein-Popo,  den  11.  April  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  (gez.)  v.  Puttkamer.
        <pb n="81" />
        —  67  —

Verfügung,  betreffend  Aenderung  der  Amtsbefugnisse  der  Stationsvorsteher.


Durch  den  am  1.  November  d.  J.  erfolgten  Uebergang  der  Landesverwaltung  auf
Kaiserliche  Beamte  sind  in  den  Amtsbefugnissen  der  Stationsvorsteher  der  Neu-Guineg-Kompagnie
wesentliche  Aenderungen  eingetreten.  Die  Stationsvorsteher  sind,  soweit  ihnen  nicht  derartige
Befugnisse  von  mir  wieder  beigelegt  werden,  als  Verwaltungs=  und  Polizeibeamte  in  Fortfall
gekommen.  Andererseits  ist  die  Wiederübertragung  gewisser  polizeilicher  Befugnisse  auf  sie  in
Folge  des  Interesses  der  Kompagnie  an  einer  ordnungsmäßigen  Handhabung  der  Bestimmungen
über  Anwerbung  und  Ausführung  eingeborener  Arbeiter  und  der  Stellung  der  Stationsvorsteher
als  direkter  Vorgesetzter  derselben  nothwendig  geworden.  ·  »

In  Betracht  dieser  Verhältnisse  habe  ich  es  für  zweckmäßig  erachtet,  im  Folgenden  die
öffentlichen  Funktionen,  welche  den  Stationsvorstehern  genommen  sind  und  welche  ihnen  noch
ferner  zustehen  sollen,  gegenüberzustellen.

A.

Folgende,  bisher  den  Stationsvorsiehern  zugestandenen  Befugnisse  sind  mit  dem

1.  November  d.  J.  auf  den  vom  Kaiserlichen  Kommissar  ernannten  Vorsteher  des  örtlichen
Polizeibezirks  übergegangen:

1.  Die  Beaufsichtigung  des  Personenmeldewesens  nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom
18.  August  1887.5)

0

2.  Das  Recht,  Schiffsmannschaften  den  Aufenthalt  an  Land  zu  untersagen,  Nr.  1
5  *  6.  Juli  1887.  „
und  2  Verordnung  vom  #§-  Angust  1888.  )

3.  Das  Recht,  zur  Verabfolgung  von  Waffen,  Munition  und  Sprengstoffen,  sowie  von
Spirituosen  an  Angehörige  im  Schutzgebiet  nicht  heimischer  farbiger  Stämme,  die  Genehmigung
zu  ertheilen,  §  2,  Verordnung  vom  27.  Jannar  1888.“)

4.  Die  Ertheilung  der  Genehmigung  zur  Verlegung,  Beschränkung  und  Einziehung
von  durchgehenden  Wegen  und  öffentlichen  Marktplätzen,  §  2,  Verordnung  vom  15.  Mai  1888.(

5.  Die  Entgegennahme  der  Berufungen  gegen  die  Strafbescheide  der  Zollbehörde  erster
Instanz,  §  24,  Abs.  3,  Verordnung  vom  30.  Juni  1888!.+)

6.  Die  Entgegennahme  der  Berufungen  gegen  die  Einschätzungen  der  Steuerveranlagungskommission,
  §  3,  Abs.  3,  Verordnung  vom  30.  Juni  1888.747)

B.

Dahingegen  werden  den  Stationsvorstehern  als  solchen  die  Befugnisse  polizeilicher
Natur  belassen,  welche  ihnen:

1.  nach  den  §§  7,  8,  10,  Abs.  4,  11,  15,  16,  18  bis  mit  23  der  Verordnung
vom  15.  August  1888/])  und  §§  7,  9  und  10  der  Verordnung  vom
16.  August  1888  —)  bei  der  Kontrole  der  Anwerbung  der  Eingeborenen  als
Arbeiter  und  der  Haltung  derselben  in  Depots,

5–  —  —  .

*)  Verordnungsblatt  der  Neu-Guinea-Kompagnie  1888,  S.  28  ff.
)  Ebenda,  S.  93.
*#%  )  Ebenda,  S.  31.
1)  Ebenda,  S.  53.
+K1  Ebenda,  S.  15.
)  Ebenda,  S.  26.
)  Ebenda,  S.  55.
#  Ebenda,  S.  74.
        <pb n="82" />
        –

68
2.  nach  der  Verordnung  vom  22.  Oktober  18885)  zur  Erhaltung  der  Disziplin
unter  den  farbigen  Arbeitern  zugewiesen  sind.
Dabei  bemerke  ich,  daß  die  in  den  §8§  1,  2,  3,  4,  7  und  20  der  Verordnung  vom
15.  August  1888  und  den  §§  1  und  13  der  Verordnung  vom  16.  August  1888  vorgesehenen
landespolizeilichen  Befugnisse  jetzt  dem  Kaiserlichen  Kommissar  zustehen,  wie  derselbe  auch  die
in  §  6  der  Verordnung  vom  22.  Oktober  1888  genannten  Befugnisse  ausübt.

Finschhafen,  den  4.  Dezember  1889.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(gez.)  Nose.

 

Bekanntmachung.

Die  auf  dem  Grund  und  Boden  der  Regierung  in  Viktoria  ansässigen  Bakwiri-Leute
haben  für  die  Benutzung  der  Grundstücke,  welche  ihnen  von  der  Regierung  überlassen  sind,  bei
Vermeidung  der  Ausweisung  am  Schlusse  jeden  Jahres,  und  zwar  zum  ersten  Male  am
31.  Dezember  1890  eine  Abgabe  von  2.4¾  =  zwei  Mark  zu  entrichten.

Es  steht  denselben  frei,  statt  dieser  Abgabe  entsprechende  Gemeindedienste  zu  leisten,
deren  Gattung  und  Umfang  durch  den  Bezirksamtmann  in  Viktoria  festgesetzt  wird.

Kamerun,  den  27.  März  1890.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.:

(gcz.)  Zimmerer.

 

Schiffsbewegung  im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie.
(Nachrichten  über  Kaiser  Wilhelms-Land  und  den  Bismarck-Archipel,  1.  Heft  1890.)

In  den  Häfen  von  Hatzfeldthafen,  Constantinhafen  und  Nusa  stellte  sich  nach  den  eingereichten

  Listen  im  Jahre  1888  die  Schiffsbewegung  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sattuns  vek  Naum-  Passagiere
.-  er
und  Zahl  Be—  gehalt  bei  der  Ankunft  bei  der  Abfahrt]  Nationalität
Dampfer  Seker  satzung  Reg.-T.]Weiße  Farbige  Weihe  Farbige
Hatzfeldthafen  18  —  287  3760  41  681  42  38  deutsch
Constantinhafen.  25  —  371  4695  —“)  —  —  —1  deutsch
Nus)  5  19  255F  304326  70  29  32  17  deutsch,
1  7  amerikanisch

 

 

 

 

 

 

 

*)  Verordnungsblatt  der  Neu-Guinea-Kompagnie  1888,  S.  90.
*“)  In  der  Liste  von  Constantinhafen  ist  die  Zahl  der  Passagiere  nicht  angegeben.

*“#)  In  Mioko  ist  die  Führung  der  Liste  von  dem  darum  ersuchten  Vertreter  der  Handels=  und
Plantagengesellschaft  unterlassen  worden;  in  Kerawara  ist  sie  erst  im  Jahre  1889  angeordnet.
        <pb n="83" />
        —  69  —

Statistik  über  die  vom  1.  Januar  bis  31.  März  1890  in  das  Togogebiet  eingeführten
zollpflichtigen  Waaren  in  Nettomengen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–  .........U...  .  —
Rum  Genever  Tabakulver  4  Salz
«  –  .·.  –  .  —.»  .
unter  über  unter  E  über  100  engl.  #—  x
40%  40—6%  60%  40%  4%%  —.  Pfund  ü  g
Liter  Liter  Liter  Kisten  zu  8  Litern
6  #  .
1.  Januar  bis  —  .
15.  März.296  221  599  895  66  5553215  4806  —  60  8386152  47  794  —
Seit  15.  März  s
Einführung
des  neuen
Zolltarifs)  —  17292  —0  1  i2  —  —  —  –  —  49025
l
6
Summe296221  617  187  66555  4338  4806  —  60  836652  70  79  49  025
1

 

 

Die  Statistik  der  während  des  Etatsjahres  vom  1.  April  1889  bis  zum  31.  März
1890  in  das  Togogebiet  eingeführten  zollpflichtigen  Waaren  in  Nettomengen  stellt  sich
biernach  *)  wie  folgt:

 

"“  —  —  —
———  *  —.—  .  ..-——.  ——  ————  .."..  ’

 

 

 

 

 

 

 

Rum  Genever  Tabak  Puloer  Gewehre  Salz?“)
—  i  —
unter  über  unter  über  100  enal
4%  (40—60%%  e0tte%  41—de  0%  ug  98  Stüct  xg
Liter  Liter  Liter  Kisten  zu  8  Litern
853  185  1333  2  S5  100618  8545,1  182  742,113  195330049025
i  i

 

 

 

 

 

 

—«  .-»»..-(--—ss--.-·

clLPersmmliem

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Chef  in  der  Schutztruppe
  für  Ost-Afrika,  Sekondlieutenant  der  Reserve  des  Königlich  Bayerischen  3.  Infanterie-Regiments,
  Dr.  Schmidt  mit  der  Stellvertretung  des  z.  Z.  auf  Urlaub  befindlichen  Reichskommissars
  Major  Wissmann  zu  beauftragen.

.—

*)  Die  Statistik  über  die  Einfuhr  während  des  ersten  halben  Jahres  des  Etatsjahres  1889/90
ist  in  Nr.  1  des  Deutschen  Kolonialblattes,  diejenige  über  die  Einfuhr  des  dritten  Quartals  in  Nr.  3  des
Deutschen  Kolonialblattes  enthalten.

#  *“)  Dieser  Artikel  ist  erst  seit  15.  März  1890  (dem  Tage  der  Einführung  des  neuen  Zolltarifs)
in  die  Statistik  aufgenommen.
        <pb n="84" />
        —  70  —
IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrt.
Stiller  Ocean.

Korallenriff  zwischen  der  kleinen  Providence-Insel  und  der  westlichsten  William  Schonteu-Insel
  (Nordküste  von  Neu-Gninea).

Kapitän  Dallmann,  Führer  des  Dampfers  der  Neu-Guinea-Kompagnie  „Mabel“,
hat  am  29.  September  1889  in  der  Straße  zwischen  der  kleinen  Providence-Insel  und  dem
Westende  der  westlichsten  William  Schouten-Insel  ein  Korallenriff  entdeckt,  über  welches  er
berichtet:  Das  Riff  ist  etwa  5  Sm  lang  und  1  bis  1⅞/  Sm  breit;  wir  steuerten  an  dessen
Nordseite  mit  mw.  OzS  Kurs  entlang.  Die  Nordseite  des  Riffs  ist  etwa  2½  Sm  von  der
Providence-Insel  entfernt  und  peilt  das  Ostende  desselben  mw.  S/O  von  derselben  (von  der
Insel).  Zwischen  Insel  und  Riff  war  nichts  Riffähnliches  mehr  zu  entdecken.  Die  Nordfeite
des  Riffs,  sowie  auch  das  Ostende  desselben  sind  ziemlich  zerrissen,  dagegen  ist  die  Südseite
und  das  Westende  schärfer  abgeschnitten  und  scheinen  6  bis  8  Fuß  Wasser  die  größte  Tiefe
darauf  zu  sein.

(Nachr.  üb.  Kais.  Wilh.  Land  u.  d.  Bismarck-Archipel  1890,  Heft  1,  S.  47  ff.)

Nordküste  von  Neu-Gninea.

Der  Dampfer  der  Neu-Guinea-Kompagnic  „Pabel“,  unter  Führung  des  Kapitäns
Schneider,  passirte  auf  der  Fahrt  nach  Soerabaya  am  12.  November  1889,  an  der  Nordküste
  von  Neu-Guinea  Kurs  nehmend,  eine  große  Fläche  hellgrün  gefärbten  Wassers,  welches
augenscheinlich  von  dem  Wasser  eines  dort  einmündenden  Flusses  herrührte,  der  die  um  Lapar
Point  gelegene  ausgedehnte  Ebene  entwässert  und  dessen  Mündung  auf  etwa  142°9  4%  O-Lg.  Gr.
angenommen  wird.  Am  15.  November  früh  stand  „Psabel“  3  Sm  SO  von  Providence-Jusel,
der  Kapitän  hatte  die  Absicht,  seine  Passage  südlich  von  dieser  Insel,  als  eine  kürzere,  zu
nehmen,  wie  es  auch  im  Juli  schon  „Ottilie“  vergeblich  versucht  hatte.  An  derselben  Stelle,
wo  „Ottilie“  damals  Grund  sah  und  umkehrte  und  nördlich  von  Danger  Island  ging,  wurde
flaches  Wasser  gemeldet.  Der  Grund  bestand  scheinbar  aus  Sand  und  Korallen,  doch  schien
auch  viel  Gras  (Tang)  vorhanden  zu  sein.  Da  das  Wasser  tief  genug  blieb,  so  verfolgte  der
Kapitän  den  Kurs,  ging  dicht  unter  Providence  Island  nach  Westen  und  erreichte  offenes
Wasser.  Hierbei  wurde  das  während  der  vorigen  Reise  der  „Rsabel“  (am  29.  September
1889)  entdeckte,  oben  beschriebene  Riff  klar  und  deutlich  gesehen.  Strom  und  Dünung  brachen
auf  demselben  und  von  der  Marsrag  aus  wurde  die  Wassertiefe  auf  demselben  auf  kaum  einige
Fuß  geschätzt.  Die  Passage,  welche  „Msabel“  nahm,  ist  eine  kürzere,  aber  nicht  zu  empfehlen.
Dieselbe  ist  nicht  breit  und  erfordert  mehrere  Kurse.  Obgleich  dieselbe  rein  zu  sein  scheint,  so
sind  doch  verschiedene  Tiefen  vorhanden,  welche  wahrscheinlich  auch  die  Ursache  der  verschiedenen
wahrgenommenen  Stromkabbelungen  waren.  Von  dem  Westende  Providence  Islands  erstreckt
sich  überdies  ein  WSW  laufendes  langes  Strandriff,  welches  durch  fischende  Eingeborene
markirt  wurde.  Dieses  Strandriff  dürfte  den  von  West  die  Passage  aufsuchenden  Schiffen  in
dem  Bestreben,  das  von  „PMaabel“  entdeckte  südliche  Riff  frei  zu  laufen,  gefährlich  werden.
Während  dieser  Fahrt  trat  Regen  ein,  welcher  Peilungen  unmöglich  machte.  Ueber  die  weitere
Fahrt  berichtet  der  Kapitän:  „Am  16.  Abends  standen  bei  Dunkelwerden  am  Eingang  der
Batanta-Straße.  Versuchten  die  Passage,  heftiges  Gewitter  mit  starkem  Regen,  welcher  jede
Aussicht  hinderte,  veranlaßte  mich  jedoch,  zu  drehen  und  vor  der  Straße  zu  treiben.  Nachdem
um  3  Uhr  Morgens  das  Gewitter  vorbei  und  der  Mond  aufgegangen  war,  lief  ich  in  die
Straße  ein.  Bei  Tagwerden  wurde  das  Batanta-Riff  gesehen  mit  sicherlich  sehr  wenig  Wasser
        <pb n="85" />
        —  71  —

darauf.  Dasselbe  liegt,  soweit  fesigestellt  werden  konnte,  richtig  in  den  Karten  niedergelegt.  Ich
glaube,  das  Sichten  dieses  Riffes  erwähnen  zu  müssen,  weil  dasselbe  bisher  nie  gesehen  und
die  Existenz  desselben  überhaupt  schon  angezweifelt  worden  ist.  Bei  leichtem  Winde,  schönem
Wetter  und  zeitweiligenn  Regen  wurde  Abends  den  18.  November  die  Manipa-Straße  erreicht.
Nachts  traten  heftige  Gewitter  und  sehr  starker  Regen  ein,  und  nachdem  ich  um  10  Uhr  den
Eingang  der  Straße  passirt  hatte,  fand  ich  um  3  Uhr  Morgens,  als  der  Regen  einige  Augenblicke
  nachließ,  daß  das  Schiff  dicht  unter  Boero,  am  Eingange  in  Cajeli-Bay  stand.  Dem—
nach  hatten  wir  in  fünf  Stunden  einen  15  Sm  NW  folgenden  Strom  zu  leiden  gehabt.“
(Nachr.  üb.  Kais.  Wilh.  Land  u.  d.  Bismarck-Archipel  1890,  Heft  1,  S.  48  ff.)

Durchfahrt  zwischen  den  Inseln  Buka  und  Bougainville  (Salomons-Inseln).

Der  Stationsvorsteher  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Parkinson,  welcher  im  November
und  Dezember  v.  J.  auf  dem  Dampfer  „Ottilie“  den  Carola-Hafen  auf  der  Insel  Buka  wiederholt
  angelaufen  hat,  bemerkt  über  die  Segeldirektion  für  Schiffe,  welche,  aus  Carola-Hafen
kommend,  durch  die  König  Albert-Straße  (zwischen  Buka  und  Bougainville)  gehen,  Folgendes:

Von  Norden  kommend,  lasse  man  sich  nicht  verleiten  durch  die  zwischen  Buka  und
der  Insel  Matehes  hindurchführende  Straße  einzusteuern,  sondern  gehe  südlich  an  Matehes  vorüber,
  bis  sich  die  Straße  zwischen  dieser  Insel  und  der  gebirgigen  Insel  Toioch  geöffnet.  Man
fahre  dicht  an  der  nördlich  von  Tvioch,  dicht  unter  Land  liegenden  kleinen  Insel  vorüber  und
steuere  dann  in  Richtung  nach  der  unter  Bougainville  liegenden  kleinen  mit  mehreren  Casuarinen
bestandenen  Sand-Insel.  Diese  Linie  ist  völlig  frei  von  Riffen:  dieselben  liegen  nördlich  von
dem  gesteuerten  Kurse.  Etwa  eine  halbe  Seemeile  von  der  Casuarinen-Insel  steuere  man
nördlich  auf  die  Ostspitze  der  Insel  Sohanna  zu,  dann  gelangt  man  ohne  Schwierigkeit  in  die
König  Albert-Straße.  Zwischen  Sohanna  und  Bougainville  ist  es  zwar  schmal,  aber  nicht
unter  6  Faden  Wassertiefe.

Von  Süden  kommend,  kann  man  der  Küste  von  Bougainville  in  etwa  einer  Scemeile
  Cntfernung  folgen,  steuere  dann  östlich  an  der  aus  fünf  kleinen  Inselchen  bestehenden
Gruppe  Phoon  vorüber  und  setze  den  Kurs  nördlich  zwischen  der  gebirgigen  Insel  Toioch  und
den  östlich  davon  liegenden  kleinen  Inseln  hindurch.  Man  folge  der  Küste  der  Insel  Toioch
nördlich  steuernd,  auf  die  Casuarinen-Insel  zuhaltend.

(Nachr.  üb.  Kais.  Wilh.  Land  u.  d.  Bismarck-Archipel  1890,  Heft  1,  S.  49.)

Sir  Charles  Hardy-Jusel.

Nach  Mittheilungen  des  Kapitäns  des  amerikanischen  Schooners  „Eudora“  ist  die  südöstlich

  von  Neu-Mecklenburg  gelegene  Sir  Charles  Hardy-Insel  entgegen  der  Darstellung  auf
der  britischen  Admiralitätskarte  ein  Atoll.

—  —

—...

 

 

V.  Schiffsbewegungen.

Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunst,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  4/3.  Kapstadt  15,4.  —  4/5.  St.  Paul  de  Loanda  10/5.—
Kamernn.  (Poststation:  Kamernn.)

K  ###d
        <pb n="86" />
        —  72

—.

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  18/1.  Kamerun.  (Poststation:  Kapstadt.)

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  S.  „Alexandrine“  13/3.  Auckland  16/4.  —  25/4.  Apia  1/5.  (Poststation:
Sydney  (Australienl.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber"  1/11.  Zanzibar  22/4.  —  Melbourne.  (Poststation:  Sydney
(Australienl.)
!—————  ————————————————————

       

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Personal-Machrichten.

Dem  Reichskommissar  für  Ost-Afrika,  Major
Wissmann,  ist  ein  dreimonatlicher  Urlaub
ertheilt  worden.  s

Major  Wissmann  hat  die  Heimreise  am
26.  Mai  d.  J.  angetreten.

Die  Chefs  in  der  Ostafrikanischen  Schutztruppe,
  Freiherr  v.  Gravenreuth,  Premierlieutenant
  à  la  suite  des  Königlich  Bayerischen
3.  Infanterie-Regiments,  und  v.  Eberstein,
Premierlieutenant  der  Reserve  des  Infanterie-Regiments
  Nr.  27,  sind  auf  Urlaub  hier  eingetroffen.


Der  Kaiserliche  Konsul  Dr.  Gbering,  beauftragt
  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung  der
Funktionen  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  das
südwestafrikanische  Schutzgebiet,  ist  am  14.  März
d.  J.  in  Walfischbai  eingetroffen  und  hat  die
Geschäfte  des  Kaiserlichen  Kommissariats  übernommen.
  l

 

—

d.  J.

Dr.  Goering  hatte  am  4.  Januar  d.  J.
Berlin  verlassen  und  war  über  Vlissingen,
London,  Southampton  nach  Kapstadt  gereist.
Er  wird  sich  von  Walfischbai  inzwischen  voraussichtlich
  nach  Otjimbingue  begeben  haben,
woselbst  auch  sein  bisheriger  Vertreter,  Kanzler
Nels,  seinen  Wohnsitz  genommen  hat.

Der  Kaiserliche  Komm'ssar  Zimmerer,
zuletzt  Vertreter  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
für  Kamerun,  ist  auf  Urlaub  in  Berlin  eingetroffen.


Der  Botaniker  Dr.  Preuß  ist  am  12.  April
.  in  Kamerun  eingetroffen  und  wird  die
Leitung  der  Barombi-Station  übernehmen.

Der  Sekretär  bei  dem  Koaiserlichen  Gouvernement
  in  Kamerun,  Bauinspektor  Schran,
hat  Kamerun  mit  Urlaub  verlassen,  um  sich
nach  Deutschland  zu  begeben.

 

 

 

 

 

 

II.  PDerkehr#-achrichten.
Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

Die  Abfahrt  solgt  —

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

Na  vom  Ein-  !
ch  schiffungshafen  an  folgenden  Tagen
·  Hamburg  am  letzten  jedes
.  Ramerun.  Monats  Abends.
Liverpool  am  18.  Juni.

am  15.,  jedes  Monats
  Abends.
am  7.  und  21.  Juni.

2.  Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popoy).  Liverpool

I  Hamburg

3.  Südwestafrikanisches  jeden  Montag  Nm.

Lissabon
Schutzgebiet.

 

Kamerun  30  Tage.
Kamerun  30  Tage.
Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

 

am  letzten  jedes  Monats
  51  Nm.
am  16.  Juni  10  Nm.

am  15.  jedes  Monats
  5  N  m.

am  5.  und  19.  Juni
10  Nm.

jeden  Donnerstag
91  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.
        <pb n="87" />
        Die  Abfahrt  ersolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

Lamu  17  Tage.

Zanzibar  17  Tage.)
Zanzibar  21  Tage.

am  20.  Juni,
18.  Juli  1035  Abds.

am  10.  und  20.  Juni,
1I.  Juli  1035  Abds.

Nach  vom  Ein-  laenden  —
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen
·
4.  Wituland.  Brindisi  jeden  4.  Montag  25
früh,  zunächst
23.  Juni,
21.  Juli.
ô
Brindisi  am  13.  Juni,
.  am  23.  Juni,
5.  Zanzibar.  am  14.  Juli,
früh.
Marseille  am  12.  jedes  Mo-Zanzibar

  16  Tage.

Zanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats

 

 

nats  40  Nm.  Dai  Abds.
’6.  Raiser  wilelmsland.,Genna  jeden  6.  c—  6.  Fi  Auni.  29.  Kuli
,·  ,  «  ·  chenhDonnewOmschhafenetwaaml7...znm,29.«zulk
Bismarck-Archipel.  (niederr.  tag  25  Nm.,  zu-  60  Tage.  9uu  Abds.
ländische  nächst  19.  Juni,
Schiffe)  31.  Juli.

.  WMarschall-Inseln.

 

Wie  in  Nummer  1  des  Deutschen  Kolonialblattes
  erwähnt,  wird  Mitte  Juli  d.  J.  ein
Charter-Schiff  der  Jaluit-Gesellschaft  „Arab“
von  Brisbane  nach  Jaluit  (Marschall-Inseln)
versegeln.  Briefe,  welche  dieses  Schiff  noch

Brieffendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

erreichen  sollen,  müssen  in  Berlin  spätestens  bis
zum  6.  Juni  d.  J.  unter  der  Adresse  des
Kaiserlichen  Konsulates  in  Brisbauc  lcarc  of
German  Consulate  Brisbane)  aufgegeben
werden.

 

III.  Perschiedene  Wittheilungen.

Ueber  die  deutschen  Schulen  im  Kamerun-Gebiet
  sind  folgende  Berichte  eingegangen:

1.  Die  deutsche  Schule  in  Bonamandone.

II.  Halbjahr  1889/900.
Bonamandone,  den  31.  März  1890.

Bei  meiner  am  18.  Dezember  v.  J.  (verspätet
  wegen  Strandung  des  „Adolf  Woermann")
  erfolgten  Uebernahme  der  Schule  in
Bonamandone  von  Herrn  Lehrer  Flad  betrug
die  Schülerzahl  nominell  10,  von  denen  aber
selbst  bei  der  Weihnachtsfeier,  die  doch  gewiß
eme  starke  Anziehungskraft  ausübt,  bloß  30
zur  Stelle  waren,  indem  die  übrigen  sich  auf
dem  Handel  befanden.  Sie  waren  eingetheilt
in  3  Klassen,  die  erste  (älteste)  bestand  aus
6  Schülern,  die  bezüglich  ihres  Könnens  so
ziemlich  Schritt  hielten.  Die  2.  Klasse  theilte
sich  in  eine  gute  und  eine  schlechte  Abtheilung
ebenso  die  3.  Klasse,  die  einen  ganzen  Schweif
von  Unregelmäßigen  und  Nachzüglern  enthielt;
cinige  Schüler  waren  noch  im  November  aufgenommen
  worden,  während  die  erste  Aufnahme
  im  April  geschehen  war.

Mit  Genehmigung  des  stellvertretenden

Gonverneurs  Hern  #rigthe  5915
Gonverneurs  Herrn  Kommissar  Zimmerer

–l:

wurden  erstens  alle  Unregelmäßigen  aus  der
Liste  gestrichen.  Sodann  wurde  eine  Schulprüfung
  angeordnet,  auf  Grund  deren  eine
neue  Klasseneintheilung  vorgenommen  werden

sollte.  Dieselbe  fand  statt  am  25.  Januar  d.  J.,

hachdem  schon  die  ganze  Woche  Prüfungsarbeiten

  gemacht  worden  waren.  Anwesend
waren  Graf  Pfeil,  als  Vertreter  der  Regierung,
  einige  der  Herren  Offiziere  von  den
Kriegsschiffen  und  etliche  Passagiere  von  den
Dampfern.  An  die  Prüfung  schloß  sich  eine
Preisvertheilung  an  —  die  Gaben  meist  gestiftet
von  Herrn  Gouverneur  v.  Soden  —  und
am  Abend  von  Kaisers  Geburtstag  ein  Feuerwerk.


Im  Hinblick  auf  die  im  April  neu  aufzunehmende
  Klasse  wurden  die  bisherigen  drei
Klassen  auf  zwei  reduzirt.  Die  sechs  besseren
Schüler  der  2.  Klasse  wurden  mit  Hülfe  von
Nachhülfestunden  (in  Rechnen,  Deutsch,  Geographie)
  der  1.  Klasse  zugetheilt,  die  drei

geringeren  kamen  zu  der  ehemaligen  3.  jetzt
2.  Klasse.  Die  Nachzügler  dieser  letzteren

wurden  bis  zur  Aufnahme  einer  neuen  Klasse
zurückgestellt.  Der  Stand  der  Schule  ist  demnach
  am  31.  März  1890:
1.  Klasse  12,  2.  Klasse  15,
27  Schüler.

zusammen
        <pb n="88" />
        Der  Stand  des  Unterrichts  ist  folgender:
Fächer:  Deutsch  (mit  seinen  Unterabtheilungen:
  Lesen,  Schreiben,  Rechtschreiben,
  Aufsatz,  Sprachlehre).  Im
ersten  Schuljahr  dasselbe  in  Dualla.

Ferner:  Rechnen,  Geographie,
Singen  (Biblische  Geschichte),
Turnen.

1.  Klasse  (Unterrichtssprache  deutsch,  zum
Theil  auch  seitens  der  Schüler).

1.  Deutsch.  Als  Lesebuch  dient  seit  1.  Januar
  1890  das  „württembergische  Lesebuch
für  die  Mittelstufe“",  aus  welchem  die  passenden
Stücke  ausgewählt  werden.  Dieselben  bieten
zugleich  den  Stoff  für  Uebungen  im  Schreiben,
Rechtschreiben,  Aufsatz  und  Sprachlehre.  In
der  Grammatik  ist  die  Wortlehre  behandelt,
ebenso  der  erste  Theil  der  Satzlehre,  und  die
Schüler  sind  im  Stande,  erweiterte  Sätze  auch
schon  mit  kleinen  Nebensätzen  zu  bilden.  Einige
der  besseren  machen  auch  schon  trotz  des
mangelnden  Wörterbuchs  brauchbare  deutsche
Aufsätze,  wie  solche  in  der  Prüfung  aufsgelegt
waren.

2.  Im  Rechnen  ist  die  Addition  und
Subtraktion  gemeiner  Brüche  geübt;  in  Behandlung:
  Multiplikation  derselben.  (Die  Bruchrechnung

  muß  auf  deutsch  geschehen,  da  das

Dualla  keine  Bruchbezeichnungen  hat  und  sich
auch  keine  bilden  lassen.)

3.  In  der  Geographie  sind  behandelt:
Afrika,  Europa,  speziell  Deutschland,  Asien.

4.  Im  Singen  werden  fast  nur  deutsche
Lieder  geübt,  besonders  Vaterlands=  bezw.
Soldatenlieder.  „Es  geht  bei  gedämpfter
Trommel  Klang“  ist  als  erstes  dreistimmig  gesungen
  worden.

II.  Klasse.  (Unterrichtssprache  Dualla.)

1.  Lesen,  Schönschreiben  und  Rechtschreiben

nach  beiden  Theilen  der  Fibel,  Dualla  und

Deutsch.

2.  Deutsch.  Die  sprachlichen  Uebungen
bestehen  im  Schreiben  und  Auswendiglernen
von  Haupt=  und  Zeitwörtern,  aus  welchen
dann  kleine  Sätze  gebildet  werden.

3.  Rechnen.  Addition  und  Subtraktion
ganzer  Zahlen  im  unbegrenzten  Zahlenraum.
In  Behandlung:  Multiplikation.

4.  Heimathkunde  (statt  Geographie).
Zeichnen  von  Rissen,  Kenntniß  der  Uhr  und
dergl.,  wie  es  Bedürfniß  oder  Gelegenheit  mit
sich  bringt.

5.  Singen.  Lieder  in  Dualla,  soweit
solche  übersetzt  sind.  Beide  Klassen  haben
gemeinschaftlich

Biblische  Geschichte,  welche  aber  unregelmäßig
  gegeben  wird,  da  die  Geschichten  erst  zu
übersetzen  sind,  und

 

 

 

74  —

Turnen,  welches  viel  Anklang  findet.
Nebst  den  Turnspielen,  Ballschlagen,  Reitball  2c.
sind  besonders  beliebt  die  Uebungen  an  dem
von  einem  Eßlinger  Herrn  (Lang)  gestifteten
Barren.  Es  sei  bei  dieser  Gelegenheit  erwähnt,
daß  mir  während  meines  Urlaubs  in  Württemberg
  außer  diesem  Barren  noch  verschiedene
Geschenke  von  Freunden  der  Schule  übergeben
wurden,  unter  anderen  drei  Wandkarten,  zwei
Kokos-Turnmatten,  Bilderbücher  und  eine  Reihe
von  Weihnachtsgeschenken  (Spiele  2c.).  Anderes
steht  noch  in  Aussicht.  Ein  Reck  für  den
Turnplatz  ist  eben  in  Arbeit.

Th.  Christaller,
Lehrer.

2.  Die  zweite  deutsche  Schule  in  KRamerun.

Kamerun,  den  31.  März  1890.

Die  Schule  in  Bonebela  ist  am  7.  Januar
1890  mit  25  Schülern  eröffnet  worden.

Schon  im  September  v.  Is.  hatten  die
Deido-Leute  um  eine  deutsche  Schule  gebeten
und  zugleich  das  nach  Duallabegriffen  hohe
Opfer  der  freien  Abtretung  eines  Stückes  Land
von  ihrem  Gebiet  wie  des  selbständigen  Baues
eines  Schulhauses  zu  bringen  versprochen.  So
wurde  ein  durch  die  Höhe  seiner  Lage  wie
durch  die  unmittelbare  Nähe  des  Kamernnflusses
  ausgezeichnetes,  vorherrschend  mit  Bananen
  und  Palmen  bestandenes  Terrain,  das
reizende  Aussicht  über  das  ganze  Kamerunbecken
gewährt  und  dem  erfrischenden  Seewind  ungehinderten
  Zutritt  gestattet,  zum  Schulgrundstück
  ausgewählt  und  —  da  die  Herstellung
einer  wenn  auch  primitiven  Wohnung  durch
Schwarze  immer  geraume  Zeit  in  Anspruch
nimmt  —  eine  der  darauf  befindlichen,  am
besten  geeignet  erscheinenden  Eingeborenenhütten
als  Interimsschulhaus  bestimmt.  Letzteres,
einzigartig  in  Alldeutschland,  ist  eine  langgestreckte,
  enge  aus  Baum=  und  Palmblättern
gebundene  Behausung,  welche,  trotz  mehrerer
durch  Läden  verschließbarer,  in  die  Wände
eingesägter  Fensteröffnungen  und  zweier  Thüren
den  Wunsch  nach  mehr  Licht  übrig  läßt.  Der
Fußboden  aus  Lehm,  von  Ratten  und  Mäusen
fleißig  durchwühlt,  bedarf  häufiger  Ausbesserungen

  und  ist  trotz  täglicher  Reinigung

ein  Sammelort  der  lästigen  Sandflöhe.  Das
nach  Gewitterstürmen,  wie  sie  gegenwärtig
Nachts  mit  ziemlicher  Regelmäßigkeit  auftreten,
zerzauste  und  gelichtete  Dach  giebt  den  Schülern
der  Reihe  nach  Gelegenheit  Beweise  ihrer
turnerischen  Gewandtheit  wie  ihrer  baulichen
Geschicklichkeit  an  den  Tag  zu  legen.

Der  Lehrer  hat  in  der  Mission  Unterkunft
gefunden,  von  wo  aus  er  jeden  Morgen  in
        <pb n="89" />
        eimem  Baumkahn,  gerudert  von  kräftigen  Schullungen,
  nach  ½=  bis  1  stündiger  Fahrt  nach
Bonebela  gelangt.  Anfangs  ertheilte  derselbe
täglich  drei  Stunden  Unterricht,  Vormittags
oder  Nachmittags,  je  nachdem  die  Meeresfluth

der  Kannfahrt  günstig  war;  seitdem  häufige
Regen  (seit  Mitte  Februar)  beim  Pflanzen  Jung  und  Alt  sammelt  sich  am  weiträumigen
auf  dem  Schulgrundstück  Aussicht  auf  Erfolg  Turmlatz,  wenn  „der  Herr  der  Schule“  auf
gewähren  und  Hilfeleistung  seitens  der  Bonebela=  demselben  bei  seinen  Zöglingen  dieses  „Soldatenspiel“
  pflegt.

Schulhausbau  förderlich  ist,  blieb  der  Schul-5

  —  5
Leute  dem  am  21.  Februar  d.  Js.  begonnenen

meister  als  „Headman“  den  Tag  über  auf
seinem  Arbeitsfeld  und  vertheilte  vier  Stunden
täglichen  Unterrichts  auf  Vor=  und  Nachmittag
gleich.  "

Von  den  25  aufgenommenen,  bis  jetzt  treu
gebliebenen,  8=  bis  16  jährigen  Knaben  gehören
7  Bonaku,  16  der  Nachkommenschaft  des  Ebela
(s.  Anm.  am  Schluß),  2  den  Dörfern  Bonambule
  und  Bonakwasi  im  Abolande  an.  Der
Schulbesuch  läßt  nichts  zu  wünschen  übrig.
Ohne  die  Zeichen  einer  (noch  nicht  vorhandenen)
Schulglocke  finden  sich  die  Jungen  immer  vollzählig
  zur  bestimmten  Zeit  ein.  Besondere
Erwähnung  verdienen  die  sieben  Knaben  aus
Bonaku,  die  in  einem  kleinen,  von  einem  hochberzigen

  Vater  in  Dualla  ihnen  zur  Verfügung

gestellten  Kar
schaft,  Schulausrüstung  und  „Mundvorräthe“
im  vorderen  Ende  des  Fahrzeuges  aufgespeichert,
jeden  Morgen  ihren  etwa  3/4  stündigen  Weg
zur  Schule  machen  und  mit  rühmlicher  Pünktlichkeit
  regelmäßig  kurz  vor  8  Uhr  am  Juße
des  Schulhügels  eintreffen.
für  einen  Weißen  der  zu  überschreitenden
Sumpfstellen  wegen  nur  mit  Hilfe  eines  Trägers
zu  passiren,  ist  11/  Stunden  lang.  Schulbesuche
  seitens  der  Erwachsenen  finden  sehr
häufig  statt.  Den  Bätern  scheint  die  Ausbildung
  der  Söhne  wichtige  Angelegenheit  zu

sein,  sie  wagen  es  nicht,  die  zum  Theil  schon

sehr  kräftigen,  für  ihre  Interessen  wohl  verwendbaren
  Jungen  gelegentlich  für  Handel
oder  Fischfang  aus

kennung.
friedenstellend.
Unterrichtet  wurde  bis
Schreiben,  Rechnen,
Geschichte  und  Deutsch.  Bei  der  Erlernung
von  Lesen  und  Schreiben  wird,  im  klaren  Bewußtsein
  des  hohen  praktischen  Werthes  dieser
beiden,  den  meisten  Duallas  noch  geheimnißvollen
  Künste  großer  Eifer  und  bewundernswürdige
  Ausdauer  an  den  Tag  gelegt.  —
Fürs  Rechnen  brachten  manche  Jungen  als
Erbe  ihrer  Bäter  schon  merkwürdige  Fertigkeiten
  mit  zur  Schule.  —  Die  deutschen  Mejetzt



iu  als  frohe,  sangeslustige  Gesell-Ihr

  Landweg,

 

Fleiß  und  Eifer  der  rhue  nehmen.  Missions-Gesellschaft  Missionare  nach  Südafrika
Das  Betragen  der  ##-  knen  Uner-  entsendet,  welche  in  der  Kapkolonie  arbeiteten.
kagen  der  meisten  ist  zu  In  Folge  wiederholter  Aufforderungen,  welche

de  im  Lesen,
Singen,  Turnen,  biblischer

75  —

lodien  finden  auch  in  Bonebela  lebhaften  Anklang

  und  rasche  Verbreitung.  —  Die  einzelnen,
an  Bord  der  Kriegsschiffe  verwendeten  Kameruner
übermitteln  die  aus  den  militärischen  Uebungen
ihnen  gebliebenen  Fertigkeiten  ihren  Landsleuten,
unter  welchen  sie  als  „Spiele“  bleiben;  und

Kenntniß  der  deutschen
Sprache  erscheint  überall  in  Dualla  als  höchst
begehrenswerth.  An  dem  Unterrichte  in  derselben
  nehmen  in  zwei  Wochenstunden  zwei
eingeborene  Lehrer  mit  lebhaftem  Interesse
Theil.  Die  Fortschritte  in  den  einzelnen
Fächern  sind  bei  den  meisten  Schülern  befriedigend.


Lehrer  Flad.

Anmerkung.  Das  „Bona“  der  Dörfernamen  in
Kamerun  bedeutet  Familie,  Nachkommenschaft,  Volk.
Im  zweiten  Theil  der  Namen  sind  die  Stammväter
dieser  Familien  bezeichnet.

Bonaku  =  Volk  des  Ku,
Bonêöbela  =  :  Ebela,
eigentlich  Bongebela,
a  wird  ausgelassen.

Die  Missions-Thätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

II.
3.  Südwestafritanisches  Schutzgebiet.

Evangelische  Missionen.

Im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  sind
seit  langer  Zeit  die  Missionare  der  Rheinischen
Missions-Gesellschaft?)  thätig.  Die  Rheinische
  Missions-Gesellschaft  ist  im  Jahre  1829
aus  einer  Vereinigung  der  in  Elberfeld  (seit
1799),  Barmen  (seit  1818)  und  Cäln  bestehenden
  evangelischen  Missions-Gesellschaften
entstanden.  Sie  hat  ihren  Sitz  in  Barmen.
Bereits  im  Jahre  1829  hatte  die  Rheinische

der  Londoner  Missionar  Schmelen  auf  Komaggas
  in  Klein-Namaland  südlich  des  Oranjeflusses
  an  die  Rheinische  Missions-Gesellschaft
gerichtet  hatte,  beschloß  diese  im  Jahre  1839,
den  Missionar  Kleinschmidt  und  bald  darauf

Geschichte  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft.
  Aus  den  Quellen  mitgetheilt  von  L.  v.  Rohden,
Inspektor  am  Rheinischen  Missionsseminar.  Barmen
1888.  Jahresberichte  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft.
  Dr.  A.  Schreiber,  Zur  Charakteristik  der
Missionsgebiete  der  Rheinischen  Mission.  Barmen

1888.
        <pb n="90" />
        dic  Missionare  Hugov  Hahn  und  Kundsen
nach  Komaggas  zu  entsenden,  um  nach  Erlernung

der  Nama-Sprache  in  das  Land  nördlich  vom
Oranjefluß  zu  gehen  und  insbesondere  die  von

Schmelen  1814  gegründete  Missionsstation
Bethanien  wieder  zu  besetzen,  woselbst  der  Häuptling
  Jan  Frederik  den  dringenden  Wunsch
zu  erkennen  gegeben  hatte,  einen  Missionar  zu
erhalten.

Im  Jahre  1842  traten  Hugo  Hahn  und

Norden  an.

Seit  dieser  Zeit

I

hat  die  Rheinische

S

 

Missions-Gesellschaft  ihre  Wirksamkeit  über  das

gesammte  Groß-Namaland  und  über  Damara-=land
  ausgedehnt.  Trotz  der  Schwierigkeiten,
welche  namentlich  in  dem  unbeständigen  Charakter
  der  nomadisirenden  Bewohner  und  ihrer
schwer  zu  erlernenden  Sprache,  in  den  ewigen
Kriegen  der  Namas  untereinander  und  gegen
die  Hereros,  sowie  in  den  geringen  und  unentwickelten
  Hülfsmitteln  des  Landes  ihre  Ursache
hatten,  ist  es  der  aufopfernden  Thätigkeit  der
Missionare  gelungen,  gute  Erfolge  zu  erzielen
und  einen  heilsamen  Einfluß  auf  die  Sitten
der  Landesbewohner  auszuüben.  Namentlich
haben  die  Rheinischen  Missionare  dazu  beigetragen,
  durch  Gründung  von  Stationen  und
Anleitung  zur  Feldbestellung  und  zum  Gartenbau
  die  Namas  und  Hereros  zu  cinem  mehr
seßhaften  Leben  zu  bewegen.  Wenn  auch  dieselben
  in  Zeiten  der  Dürre  und  Noth  gezwungen
  waren,  sich  weithin  ins  Land  zu
zerstreuen,  um  Weide  für  ihr  Vieh  aufzusuchen,
so  bildeten  doch  die  Kirchen  und  Missionshäuser
  der  verschiedenen  Stationen  vielfach  den

Sammelpunkt  für  die  zerstreuten  Schaaren,  zu

welchen  dieselben  in  besseren  Zeiten  wieder
zurückkehrten.

Die  innerhalb  der  deutschen  Interessensphäre
gegenwärtig  bestehenden  Missionsstationen  der

Rheinischen  Missionare  sind  folgende:

A.  Nama-Stationen.
1.  Warmbad,  im  Gebiete  der  Bondelzwaarts.


Warmbad  oder  Nisbet  Bath  ist  bereits

im  Jahre  1805  von  Londoner  Missionaren
gegründet  worden.  Später  in  öfterem  Wechsel
verlassen  und  wieder  ausgenommen,  wurde  es

1834  von  den  Wesleyanern  übernommen  und
von  diesen  nach  etwa  30  jährigem  Besitz  der  J
aus  durch  den  Missionar

Rheinischen  Mission  angetragen.  Die  Station
wurde  unter  die  Leitung  des  Missionars
Weber  gestellt,  welcher  sie  unter  den  Ober—
häuptlingen  Abraham  Christian  (F  1868)
und  Willem  Christian  bis  zum  Jahre
1880  mit  Erfolg  verwaltete.  Nach  mehrfachem

 

 

Wechsel  folgte  ihm  im  Jahre  1885  Missionar
Wandres,  nach  dessen  letzten  Berichten  die
Missionsarbeit  in  Warmbad  einen  guten  Fortgang
  genommen  hat.  Ende  1889  belief  sich
die  Anzahl  der  Gemeindeglieder  auf  497.

2.  Bethanien,  etwa  in  der  Mitte  des
Groß-Namalandes  am  Grangib  gelegen.  Hier
hatte  sich  der  Häuptling  David  Christian
niedergelassen,  mit  etwa  600  Orlams,  d.  h.  mit

«  .  att  europäischem  Blut  vermischten  Hottentotten,  welche
Kleinschmidt  nebst  einigen  eingeborenen  Gehülfen

  von  Komaggas  aus  die  Reise  nach

unter  dem  Oberhäuptling  Jager  Afrikaner
zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  aus  der  Kapkolonie
  eingedrungen  waren  und  von  den  weißen
Kolonisten  ein  wenig  curopäische  Kultur  und
etliche  Brocken  der  holländischen  Sprache  angenommen
  hatten.

Schon  1814  hatte  der  bereits  erwähnte
Londoner  Missionar  Schmelen  in  Bethanien
eine  Station  angelegt  und  von  dort  aus  das
Land  weit  und  breit  durchstreift,  jedoch  nach
etwa  zehnjähriger  Thätigkeit  das  Arbeitsfeld
wieder  verlassen.  Auf  Wunsch  der  Bethanier
wurde  ihnen  im  Jahre  1842  von  der  Rheinischen
Mission  der  Missionar  Knudsen  gesandt,
welcher  bis  1851  daselbst  wirkte  und  durch
die  Missionare  Samuel  Hahn  und  Kreft
ersetzt  wurde.  Gegenwärtig  ist  in  Bethanien
der  Missionar  Bam  thätig.  Die  Anzahl  der
Gemeindeglieder  belief  sich  einschließlich  der  zur
Zeit  nicht  besetzten  Statimm  Gibeon  Ende  1889
auf  813.

3.  Berseba,  nordästlich  von  Bethanien
gelegen.  Berseba  ist  im  Jahre  1850  durch
Samuel  Hahn  gegründet  worden,  welcher
den  Orlam-Häuptling  Paul  Goliath  veranlaßte,
  sich  mit  seinen  Leuten  daselbst  niederzulassen.


Ursprünglich  nur  Filiale  von  Bethanien,
hat  sich  die  Station  unter  der  langjährigen
Leitung  des  auch  durch  seine  Uebersetzung  des
Neuen  Testamentes  in  die  Nama-Sprache  verdienten
  Missionars  Krönlein  zur  bedentendsten
des  Namalandes  entwickelt.  Krönlein  hatte
im  Jahre  1866  eine  Synodal=  (Konferenz-)

Ordnung  für  die  Nama-Gemeinden  mitgebracht

und  war  selbst  zum  Superintendenten  bestellt
worden.  Gegenwärtig  wird  die  Station  vom
Missionar  Hegener  geleitet,  welcher  zugleich
Konferenzpräses  ist.  Die  Anzahl  der  Gemeindeglieder
  Ende  1889  betrug  887.

4.  Kectmanushvop  (Zwartmorast).  Diese
Station  wurde  im  Jahre  1866  von  Berseba
Johann  Schröder
gegründet.  Anlaß  hierzu  war  das  dem  Präsidenten
  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft,
Kommerzienrath  Keetman,  gegebene  Versprechen,
  dem  dort  ansässigen  Stamme  des

Häuptlings  Zeib  die  Predigt  des  Evangeliums
        <pb n="91" />
        —  —

zu  bringen.  Von  1873  bis  1877  war  die
Station  vom  Missionar  Hegener  besetzt  und
wird  gegenwärtig  durch  Missionar  Fenchel
geleitet.  Die  Anzahl  der  Gemeindeglieder  belief
sich  Ende  1889  auf  185.

5.  Gochas.  Die  Anlage  einer  Station
unter  dem  östlich  von  Gibeon  am  Ouob
wohnenden  Stamme  der  Fransmanns,  welche
wiederholt  um  einen  Missionar  gebeten  hatten,

P
"

war  seit  mehr  als  zwei  Jahren  beschlossen,  ist

indeß  erst  Mitte  vorigen  Jahres  durch  die

Einführung  des  Missionars  Rust  auf  Gochas
zur  Ausführung  gelangt.  Die  Bewohner  zeigen
dem  Missionar  großes  Entgegenkommen,  derselbe
  besorgt  indeß  eine  Störung  seiner  Arbeit
durch  Hendrik  Witbooi,  welcher  das  Land
immer  noch  mit  seinen  Ranbzügen  bedroht.
6.  Hvachanas.  Im  Jahre  1853  veranlaßte
  der  Missionar  Vollmer  Oasib  den
Häuptling  des  Rothen  Volkes,  des  mächtigsten
der  alteingesessenen  und  durch  die  Orlams  zurückgedrängten
  Nama-Stämme,  sich  auf  Hoachanas

niederzulassen,  und  gründete  daselbst  eine
Missionsstation.  Dieselbe  mußte  1866

Folge  der  Kämpfe  der  Hereros  gegen  die
Namas,  der  Letzteren  untereinander  und  insbesondere
  der  Orlams  gegen  die  Rothe  Nation,
verlassen  werden.  #  ·
die  Missionsthätigkeit  durch  den  Missionar
Heider  wieder  aufgenommen  und  nach  dessen
Tode  (1881)  durch  Missionar  Indt  fortgesetzt.
  Der  Jahresbericht  für  1888  entwarf
ein  trauriges  Bild  von  der  Station,  deren
Bewohnerschaft  durch  wiederholte  Ueberfälle
Hendrik  Witboois  nahezu  ganz  vertrieben
worden  war.  Es  ist  indessen  gelungen,  den
Posten  zu  behaupten  und  einen  Theil  der
Leute  wieder  zu  sammeln.  Ende  1889  betrug
die  Anzahl  der  Gemeindeglieder  355.

7.  Rehoboth,  im  Norden  des  Namalandes
  gelegen.  Die  Station  wurde  im  Jahre
1845  durch  den  Missionar  Kleinschmidt
gegründet.  Es  hatte  sich  daselbst  der  Stamm
des  Nama  Häuptlings  Willem  Zwartbooi
niedergelassen.  Kleinschmidt  hatte  bereits
gute  Erfolge  erzielt,  als  Willem  Zwartbooi
im  Jahre  1864  durch  feindliche  Bedrohung
gezwungen  wurde,  den  Platz  zu  verlassen,  und
auf  der  Flucht  von  Jan  Afrikaner  überlallen
  wurde.  Kleinschmidt  starb  noch  im
selben  Jahr,  und  die  Station  blieb  verlassen
ais  zum  Jahre  1871,  wo  sich  die  aus  der
Kapkolonie  eingewanderten  Bastards  (Mischlinge
  von  Weißen  und  Hottentotten)  unter
ihrem  Häuptling  Hermanus  van  Wyl  dalelbst
  niederließen  und  zu  einem  gewissen  Wohlstande
  gelangten.  Der  Missionar  Heid  tmann
begleitete  sie,  entwickelte  eine  erfolgreiche  Thätig-·

  aufgenommen.
in

Im  Jahre  1874  wurde

 

—

keit  unter  ihnen  und  wirkt  noch  gegenwärtig
daselbst.  Ende  1889  betrug  die  Anzahl  der
Gemeindeglieder  811.

Auf  englischem  Gebiete  befinden  sich  die
Stationen  Walfischbai  und  Rietfontein.
Verschiedene  andere  Stationen  haben  in  Folge
der  Kriege  verlassen  werden  müssen.  Als  solche
sind  zu  erwähnen  die  Nama-Stationen  Windhoek
  —  der  Sitz  des  Jan  Jonker  Afrikaner  —,
dessen  Zerstörung  durch  die  Hereros  im  Jahre
1881  den  Anlaß  zu  erbitterten  Kämpfen  der
Namas  gegen  die  Hereros  gab,  Gibeon,  der
Stammsitz  Hendrik  Witboois,  welcher  gegenwärtig
  den  Frieden  des  Landes  bedroht,  Gobabis,
Ameib  und  die  Bastard-Station  Grootfontein.

B.  Herero-Stationen.

1.  Otjimbingue  am  Tsoachaubfluß.
Die  Station  wurde  begründet  durch  Missionar
Rath  im  Jahre  1849.  Derselbe  blieb  mit
einigen  Unterbrechungen  bis  zum  Jahre  1861
daselbst.  Demnächst  wurde  die  Missionsthätigkeit
  durch  den  Missionar  Hugo  Hahn  wieder
Dieser,  welcher  zu  den  ersten
Sendboten  der  Gesellschaft  im  Hereroland  gehörte,

  auch  bereits  die  Alt-Testamentlichen  Geschichten

  und  den  Katechismus  in  die  Hererosprache
  übertragen  hatte,  war  der  Ueberzeugung,
daß  durch  bloße  Predigt  des  Evangeliums  ein
rohes  Nomadenvolk  nicht  wohl  zu  einer  sittlichen
  Umwandelung  gebracht  werden  könne,
daß  es  dazu  vielmehr  auch  anderer  mehr
äußerlicher  Mittel  bedürfe.  Er  befürwortete
die  Verstärkung  der  Mission  durch  Kolonisten.
Nachdem  dies  gutgeheißen  worden  war,  begab

sich  Hahn  im  Jahre  1863  mit  mehreren  Kolonisten

  (einem  Schmied,  einem  Wagenbauer,
einem  Oekonom  u.  a.)  nach  Otjimbingue.  Er
gründete  daselbst  im  Jahre  1867  eine  Gehülfenschule,
  das  Augustineum,  in  welchem  eingeborene
Zöglinge  zu  Lehrern  ausgebildet  wurden.
Dasselbe  wurde  nach  Hugo  Hahns  Fortgang
während  der  Jahre  1873  bis  1880  vom
Missionar  Büttner,  später  von  dem  Missionar

  Brinker,  dem  Uebersetzer  des  Neuen

 

Testaments  und  der  Pfalmen  in  die  Herero-Sprache,
  geleitet.  Die  Gemeinde  steht  gegenwärtig
  unter  dem  Missionar  Meyer.  Die
Anzahl  der  Gemeindeglieder  betrug  Ende  1889
etwa  640.  Das  Augustineum  zählte  etwa
14  Zöglinge;  es  befindet  sich  unter  der  Leitung
des  Missionars  Viehe  in  einem  erfrenlichen
Zustand  und  hat  bereits  eine  beträchtliche  Anzahl
  von  Herero=  und  Nama-Knaben  zu  Missionsgehülfen
  herangebildet.  Neuerdings  wird
beabsichtigt,  das  Augustineum,  dessen  bisheriges
Gebäude  vom  Reichskommissar  angekauft  worden

istt,  von  Otjimbingue  nach  Okahandja  zu  verlegen,

  der  Residenz  des  Oberhäuptlings  Ma-
        <pb n="92" />
        harero,  um  den  sich  beständig  viele  andere
Häuptlinge  sammeln.  Deren  Söhne  hofft  man
leichter  für  das  Augustineum  zu  gewinnen,
wenn  die  Schule  mehr  vor  ihren  Augen  und
in  ihrem  Bereich  sst.

2.  Omaruru  (Okozondje).  Die  Station
ist  vom  Missionar  Viehe  im  Jahre  1870
angelegt.  Sie  entwickelte  sich  günstig,  da  sowohl
der  Häuptling  Willem  Zerara  als  dessen
Leute  dem  Missionar  ein  freundliches  Entgegenkommen
  zeigten.  1
unter  dem  Häuptling  Manasse  der  Missionar
Dannert,  dessen  letzter  Bericht  ausnehmend
günstig  lautet.  Die  Anzahl  der  Gemeindeglieder
belief  sich  Ende  1889  auf  347.

3.  Omburo,  im  Thale  des  Omaruruflusses
  gelegen.  Die  Station  ist  im  Jahre
1876  durch  Missionar  Dannert  gegründet
und  wird  gegenwärtig  durch  den  Lehrer  Traugott
  verwaltet.  Die  Anzahl  der  Gemeindeglieder
  Ende  1889  betrug  111.

4.  Okombahe,  ebenfalls  im  Thale  des
Omaruru  gelegen.  Die  Station  wurde  im
Jahre  1870  durch  Missionar  Hugo  Hahn
als  Zufluchtsort  der  sogen.  Berg-Damaras
gegründet.  Ehemals  vermuthlich  Herren  des
Landes,  sind  diese  Berg-Damaras  überall  von
den  Hereros  beraubt,  verjagt  oder  abgeschlachtet
worden.  Nur  unter  dem  Schutze  des  Missionars
konnten  dieselben  ein  einigermaßen  gesichertes
Leben  führen.  Durch  einen  eingeborenen  Lehrer,
Daniel  Cloete,  verwaltet  und  während  des
Krieges  zwischen  Namas  und  Hereros  zeitweise
verlassen,  bietet  die  Station  jetzt  recht  gute
Aussichten.  Ende  vorigen  Jahres  betrug  die
Anzahl  der  Gemeindeglieder  212.

5.  Otjikango  (Neu  Barmen).  Die
Station  ist  bereits  1844  durch  Missionar
Hugo  Hahn  begründet  worden,  durch  dessen

Einfluß  die  Beder  s  Platzes  auch  äußer-  -..-......  .
Einfluß  die  Bedeutung  des  Platzes  auch  äußer-  begab  sich  Hahn  1866  wiederum  nach  jenem

lich  sich  mehr  und  mehr  hob.  Hahns  Nachsolger,
  Schocneberg,  wurde  durch  die  Bedrängungen
  Jonker  Afrikaners  1853

genöthigt,  die  Station  zu  verlassen..  Nachdem  und  setzte  sich  zu  diesem  Zwecke  mit  dem  ihm

Jonkers  Nachfolger,  Christian,  1863  im

Kampfe  gefallen  war,  wurde  die  Station  1864  „  i*-i-  28  .
ch  Missionar  Bri  n  neubegründet.  Auch  Gesellschaft,  Propst  Sirelius,  in  Verbindung.
durch  Missionar  Brinker  neubegründe  ih  Diese  ging  hierauf  ein  und  schon  1869  begaben

dieser  hatte  anfangs  schwer  durch  den  Stanim
der  Afrikaner  unter  Jan  Jonker  zu  leiden,

doch  wurde  die  Station  gehalten.  Gegenwärtig  DOvambolande

steht  sie  unter  Missionar  Bernsmann  und
zählt  etwa  170  Gemeindeglieder.

6.  Okahandja  (Schmelenshoop),  Sitz  des
Oberhäuptlings  der  Herero,  Maharero.  Die
Missionsstation  daselbst  wurde  1870  durch  die
Missionare  Irle  und  Diehl  begründet.  Der
letztere  wirkt  noch  gegenwärtig  daselbst;  ihm  ist
auch  die  Gemeinde  der  ehemaligen  Station

78

Otjozondjupa  oder  Waterberg.
Gegenwärtig  wirkt  daselbst

 

Otjizewa  unterstellt,  welche  jetzt  mit  derjenigen
in  Okahandja  vereinigt  ist.  Die  Station  zählt
gegen  500  Gemeindeglieder.

7.  Otyosazu,  etwa  sechs  Stunden  ästlich
von  Okahandja,  wurde  1872  vom  Missionar
Irle  begründet,  welcher  die  Station  noch  im
vorigen  Jahre  verwaltete.  Die  Gemeinde  zählt
etwa  400  Glieder.

Von  verlassenen  Stationen  ist  zu  erwähnen
Hier,  wo  die
im  Damaraland  einzige  Erscheinung  sich  findet,
daß  von  der  Höhe  einer  Bergwand  lebendige
Quellen  in  die  Ebenc  hinabsprudeln  und  wo
in  Folge  dessen  beständig  fließendes  Wasser
vorhanden  ist,  hatte  Missionar  Baumann
1874  zerstreute  Berg-Damaras  gesammelt,  um
aus  ihnen  eine  Gemeinde  zu  bilden.  Bald
jedoch  erschienen  die  Hereros,  fielen  nach  altgewohnter
  Weise  über  die  unglücklichen  Bewohner
  her  und  schossen  sie  ohne  Veranlassung
und  Zweck  nieder.  Die  Ueberlebenden  zogen
sich  in  die  unzugänglichsten  Schlupfwinkel  zurück
und  die  Thätigkeit  des  Missionars  hörte  auf.

Im  Ovambolande,  im  nordöstlichen  Theil
der  deutschen  Interessensphäre,  sind  fiunische
Missionare  thätig.  Dieselben  haben  sich
dieses  Missionsgebiet  auf  Anregung  der  Rheinischen
  Missionare  erwählt.  Schon  1857
hatten  die  Rheinischen  Missionare  Hngo  Hahn
und  Rath  den  Versuch  gemacht,  die  Ovambo
zu  erreichen.  Sie  wurden  indeß  von  dem
Häuptling  Nangorv  zu  Ondonga,  dem  südlichen
  Grenzpunkte  des  Ovambolandes,  übel
empfangen  und  konnten  nur  mit  höchster  Lebensgefahr
  sich  und  ihre  Begleiter  in  Sicherheit
bringen.  Nachdem  später  ein  anderer  Häuptling,
  Tjikongo,  die  Herrschaft  über  die
Ovambo  übernommen  und  den  Wunsch,  einen
Missionar  zu  erhalten,  ausgesprochen  hatte,

Lande  und  wurde  diesmal  sehr  freundlich  aufgenommen.
  Er  mußte  versprechen,  Missionare,
Lehrer  und  Handwerker  ins  Land  zu  senden

befreundeten  Direktor  der  Finnischen  Missions-=sich

  sieben  Missionare  und  drei  Kolonisten  der
Finnischen  Missions-Gesellschaft  nach  dem

Katholische  Missionen.

Das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  gehört
zu  der  Apostolischen  Präfektur  Cimbabesi,
welche  sich  vom  Kunene  bis  zum  Oranjefluß
erstreckt.  Die  Präfektur  ist  der  Kongregation
der  Väter  vom  heiligen  Geiste  (Congrögntion
        <pb n="93" />
        du  St.  Esprit  et  du  St.  Coeur  de  Marie  —

sog.  pôres  noirs)  zugetheilt,  deren  General-Superior

  auch  Präfekt  ist.

Katholische  Missionare  haben  nur  vorübergehend
  im  Damaraland  gewirkt.  Es
dies  die  patres  Duparquet,  Hogan,  Griffin
  sowie  ein  Laienbruder,  welche  sich  im  Jahre
1879  auf  Omaruru  niederließen.  In  Folge
der  Schwierigkeiten,  welche  ihnen  der  dortige
Häuptling  Tjaherani  in  den  Weg  legte,

waren

Schiff  von  Kapstadt  gebracht;  dagegen  ist
Wasser,  welches  zum  Kochen  geeignet  ist,  durch
Graben  in  dem  sandigen  Bette  des  im  Süden
der  Bucht  mündenden  Kuisip  zu  gewinnen.
Fleisch,  und  zwar  Ochsen=  und  Hammelfleisch,

ist  billig  zu  bekommen,  doch  müssen  die  Ochsen

sahen  sie  sich  jedoch  schon  1881  genöthigt,  das

Land  wieder  zu  verlassen.
(Fortsetzung  folgt.)

Die  Häfen  des  südwestafrikanischen
Schutzgebietes.

A.  Walfischbai.
Die  Walfischbai  wird  durch  eine  fünf  Seemeilen

  lange  Landzunge  gebildet,  welche,  in  .
Weise  wie  die  Walfischbai  durch  eine  von

nord-südlicher  Richtung  laufend,  ein  großes
Nasserbecken  nach  See  zu  abschließt,  das  nach

orden  offen  ist  und  am  Eingang  eine  Breite
von  fast  vier  Seemeilen  hat.  Die  Bai  ist
lehr  geräumig  und  nach  allen  Seiten  hin  geschützt
  mit  Ausnahme  von  Nord  und  Nordwest,
  aus  welcher  Richtung  jedoch  nur  selten
Winde  kommen.  Die  Ufer  bestehen  aus  Sand
und  werden  an  der  Ostseite  aus  mäßig  hohen
Hügeln,  nach  Westen  und  im  Süden  durch  die
erwähnte  niedrige  Landzunge  und  Sandebenen
von  geringer  Erhebung  gebildet.  Die  Wassertiefe

  beträgt  am  Eingang  13  bis  17  m  und

nimmt  nach  innen  zu  allmälig  bis  auf  6  und

#m  ab;  im  Westen  und  Süden  ist  es  flacher.
Englische  Vermessungen  aus  dem  Ende  der
70  er  Jahre  zeigen,  daß  die  Bucht  allmälig
von  Süden  her  versandet.  Als  Ankerplatz  ist
die  Bucht  sicher,  wenngleich  auch  zeitweilig
hineinstehende  Dünung  das  Liegen  vor  Anker

unter  Umständen  unbequem  macht.  Die  Tiefenverhältnisse

  machen  es  nothwendig,  daß  die
mussen.  Auf  der  östlichen  Seite  könnte  man
zwar  näher  unter  Land  gehen,  aber  hier  ist
man  den  nördlichen  und  in  Folge  der  Größe
der  Bucht  auch  den  südwestlichen  Winden  ausgesetzt.


Die  Hülfsquellen  der  Bucht  sind  sehr
gerig.  Im  Innern  der  Bucht  liegt  eine  kleine
Viederlassung  in  niedrigem  Terrain,  welche  bei
Fluthzeit  vom  Wasser  umgeben  ist.  Hier
wohnen  einige  europäische  Ansiedler,  im  Ganzen
vielleicht  20,  zur  Hälfte  Deutsche  und  zur
Hälfte  Engländer.  Trinkwasser  ist  nicht  zu
bekommen,  dasselbe  wird  für  die  Europäer  per

Schiffe  ziemlich  entfernt  vom  Lande  ankern

aus  dem  Innern  geholt  werden,  wozu  1  bis
2  Tage  nöthig  sind.

Der  Vorzug  der  Walfischbai  besteht  darin,
daß  von  hier  aus  das  Innere  am  bequemsten
zu  erreichen  ist  und  das  bewohnbare  Land
bezw.  die  Weiden  nicht  allzuweit  vom  Meere
liegen.  Walfischbai  bildet  den  Ausgangspunkt
für  die  besten  und  zukunftsreichsten  Theile

nunseres  Schutzgebietes.  Der  unfruchtbare  Sandgürtel,

  welcher  die  ganze  Küste  umsäumt,  ist
dort  am  schmalsten,  so  daß  die  Verkehrswege

von  da  nach  dem  Innern  bei  einer  allgemeinen
Hebung  unseres  Schutzgebietes  an  Bedeutung

in  der  Zukunft  gewinnen  werden.

B.  Sandwich-Hafen.
Der  Sandwich-Hafen  wird  in  ährlicher

Süden  nach  Norden  vorspringende  Halbinsel
gebildet,  ist  aber  bedeutend  kleiner.  Die  innere
Ausdehnung  des  Beckens  läßt  sich  nicht  genau
angeben,  da  der  südliche  Theil  des  Hafens
noch  nicht  vermessen  zu  sein  scheint.  Der
nördliche  Theil  des  Hafens  ist  nach  den  letzten
Rekognoszirungen  gegen  6000  m  lang  und
gegen  1800  m  breit  und  scheint  in  den  letzten
Jahren  großen  Veränderungen  ausgesetzt  gewesen
zu  sein  und  seine  früheren  Vorzüge  eingebüßt
zu  haben.

Die  fast  beständig  wehenden  SW.-Winde
führen  eine  Menge  Sand  in  das  Becken;
andererseits  stürzen  die  Dünen  des  östlichen
Ufers  ab,  und  so  scheint  eine  allmälige  Versandung
  einzutreten.  Während  der  Hafen  im
Jahre  1884  noch  als  gut  und  sicher  geschildert
worden  war,  welcher  Schiffe  von  jedem  Tiefgang
  aufnehmen  konnte,  und  während  im  Jahre
1888  noch  berichtet  wurde,  daß  der  Hafen
manche  Vorzüge  vor  der  Walfischbai  besitze,
hatte  sich  im  Jahre  1889  die  Einfahrt,  deren
Breite  im  Jahre  1880  gegen  1400  m  und
1888  noch  an  etwa  850  m  betrug,  auf  120  m
verengt,  wobei  der  Tiesgang  im  Maximum  10  m
betrug.  Die  damals  stattgehabten  Lothungen
ergaben  eine  tiefere  Rinne  an  der  Westseite
des  Hafens  mit  Tiefen  bis  zu  11  m  und  eine
gleichmäßige  Abnahme  des  Wassers  nach  Osten

und  Süden.

 

Nachrichten  aus  diesem  Jahre  geben  an,
daß  die  Einfahrt  wieder  auf  das  Doppelte
verbreitert  sei,  aber  soweit  an  Tiese  abgenommen
hätte,  daß  Fahrzeuge  von  mehr  als  9  Fuß  oder
3  m  Tiefgang  nicht  mehr  passiren  könnten;
        <pb n="94" />
        —.—

auch  soll  der  Hafen  außerordentlich  schnell  von
Süden  her  versanden.  Diese  verschiedenen  Angaben
  sind  schwer  in  Einklang  zu  bringen  und
es  ist  deshalb  kaum  möglich,  über  den  Werth
des  Hafens  ein  sicheres  Urtheil  zu  fällen,  ehe
eine  genaue  Vermessung  und  eine  länger  andauernde
  Beobachtung  der  jährlichen  Veränderungen
  stattgefunden  hat.

Der  Hafen  bietet  für  Schiffe,  die  ihn  anlaufen
  können,  einen  sicheren  Ankerplatz,  der
nur  nach  Norden  offen  ist,  und  hat  den  Vorzug,
daß  man  in  der  Nähe  des  Strandes  frisches
Wasser  bekommen  kann.  Ein  großer  Nachtheil
dagegen  ist,  daß  es  an  einem  Wege  nach  dem
Innern  fehlt,  das  durch  eine  vorgelagerte
Dünenkette  abgesperrt  ist.  Gegenwärtig  geht
der  Weg  über  Walfischbai.

Fleisch  ist  mit  einigem  Aufenthalt  zu  bekommen,
  gelegentlich  auch  Kohlen  in  kleinen
Quantitäten  von  der  Deutschen  Westafrikanischen
Kompagnie,  die  hier  eine  Exportschlächterei
eingerichtet  hat.  Im  Uebrigen  sind  irgendwelche
  Hülfsmittel  nicht  vorhanden.

C.  Angra-Pequena.

Hafen,  sondern  besteht  aus  einer  Reihe  von
Buchten,  von  denen  die  am  weitesten  nach
Westen  gelegenen  nach  Norden  hin  offen  sind,
während  die  östlichen  durch  vorgelagerte  Inseln
Schutz  finden.  Der  Ankergrund  ist  gut  und
Schisfe  von  jedem  Tiefgang  finden  einen

gesicherten  Ankerplatz.  Die  Inseln  gewähren
eine  völlige  Deckung  gegen  die  Dünung  des

Oceans;  das  Landen  ist  leicht  und  bequem.
Der  vorherrschende  südwestliche  Wind  wird
zwar  Nachmittags  häufig  stark,  bringt  aber
teine  Gefahr.  Um  die  Inseln  führen  zwei,
und  für  kleinere  Fahrzeuge  sogar  drei  Wege
nach  den  östlichen  Buchten.
währt  die  südliche,  Robert-Hafen  genannt,  den
Schiffen  Schutz  gegen  alle  Winde;  Angra-Pequena
  dürfte  daher  der  beste  Hafen  an  der
ganzen  südlichen  Westküste  Afrikas  sein,  mit
Ausnahme  vielleicht  der  Saldanha-Bucht,
50  Seemeilen  nördlich  der  Tafelbai.  Ein  Versanden
  des  Hafens  scheint  nicht  stattzufinden,
die  Tiefenverhältnisse  scheinen  sich  vielmehr
etwas  gebessert  zu  haben,  doch  könnte  auch
hier  erst  eine  genaue  Vermessung  und  länger
andauernde  Beobachtung  Aufschluß  geben.  Das
Klima  ist  gut,  die  Hitze  belästigt  nicht,  da  fast
beständig  ein  frischer  SWW.-Wind  weht.  Das
Uferland  ist  kahl  und  besteht  aus  Sand  und
Fels;  um  den  Hafen  zieht  sich  ein  breiter
Gürtel  von  Treib=  und  Flugsand,  welcher  die
Verbindung  mit  dem  Innern  sehr  erschwert.

Fleisch  ist  in  Angra-Pequena  zwar  zu
bekommen,  doch  müssen  die  Thiere  erst  aus

80

½%

 

—

dem  Innern  geholt  werden;  Wasser  ist  nicht
vorhanden  und  wird  durch  Kondensation  ge—
wonnen  oder  aus  Kapfstadt  geholt.

Angra-Pequena  würde  mit  verhältnißmäßig
leichter  Mühe  zu  einem  recht  guten  Hafen
gestaltet  werden  können.  Die  theilweise  felsigen
Ufer  scheinen  das  Versanden  zu  verhindern,
während  sie  andererseits  die  Anlage  von
Brücken  zum  Landen,  Laden  und  Löschen
erleichtern,  da  das  Wasser  bis  dicht  unter
Land  eine  genügende  Tiefe  für  mittlere  Fahrzeuge
  besitzt.  Schon  in  seiner  jetzigen  Gestalt
würde  der  Hafen  zu  Export=  und  Importzwecken
  durchaus  brauchbar  sein;  durch  künstliche
  Bauten  aber  wäre  selbst  weitgehenden
Anforderungen  zu  genügen,  wenn  sich  das
Bedürfniß  herausstellen  sollte,  auch  sehr  große
und  tiefgehende  Schiffe  in  aller  Sicherheit
befrachten  und  löschen  zu  können.  «

Die  Hauptbedingung  für  jeden  Hafen  an
dieser  Küste,  welcher  von  Sandwich-Hafen  und
Walfischbai  nicht  erfüllt  wird,  nämlich  stabile

Teiefenverhältnisse,  scheinen  hier  vorhanden  zu

sein.  Der  einzige  und  große  Mangel  ist  das

 

Von  diesen  ge-Neul#

  isch  FIOTNLNK  e  i##  n
.«..  .».»  ..»»Hehle-uponfnfkhesuAsnmI,abcicvijtmcht
Angra-Pequena  ist  ebenfalls  kein  geschlossener  ausgeschlossen,  daß  man  durch  Anstauung  von

Regenwasser  oder  Bohren  artesischer  Brunnen
diesem  Nachtheile  abhilft.

Wegebau  im  Bezirksamte  Diktoria  (Ramerun).

Ueber  den  Fortgang  des  Wegebaues  im
Bezirksamte  Viktoria  wird  aus  Kamerun
Folgendes  gemeldet:

Die  Landungsstelle  von  Viktoria  liegt
anßerhalb  der  Ortschaft  selbst  und  besteht  aus
einem  schmalen  und  niedrigen  Streifen  Sandes,
der  bei  guter  See  zur  Fluthzeit  an  einigen

Stellen  regelmäßig  überschwemmt  wird  und

 

hinter  welchem  ein  großer  vielfach  gewundener
Sumpf  liegt,  welcher  an  einer  Stelle,  ungefähr
10  Minuten  von  den  ersten  Häusern  Viktorias
entfernt,  mit  dem  Meere  in  siets  offener  Verbindung
  steht.  Nahe  dieser  Einmündungsstelle
der  Sce  ist  der  Sumpf  ungefähr  60  Schritte
breit  und  so  seicht,  daß  selbst  bei  Niedrig-Wasser
  ein  Mann  kaum  bis  an  die  Hüften
benetzt  wird.  Hier  ist  der  Platz,  wo  eine
Ueberbrückung  stattfinden  muß,  um  das  gegenüberliegende
  alsbald  steil  anstrebende  Ufer  zu
erreichen.  Gegenwärtig  versieht  ein  von  den
Schwarzen  hinüber  und  herüber  geschobenes
Kanu  die  Stelle  der  Brücke.  Ist  man  auf
diese  Weise  an  das  jenseitige  Ufer  gelangt,  so

betritt  man  einen  vom  Bezirks-Amtmann
Dr.  Krabbes  angelegten  bequemen  Weg,

welcher  bereits  bis  zum  Kamm  des  Vor-
        <pb n="95" />
        gebirges,  welches  die  Bucht  von  Viktoria  von
der  Kriegsschiffsbucht  trennt,  ausgeführt  ist  und
über  eine  Reihe  aus  starken  Baumstämmen
hergestellter  Ueberbrückungen  des  durch  steil—
abstürzende  Regengüsse  ausgewaschenen  Berg—
rückens  führt.  Von  da  ab  nach  der  innersten
Ausbuchtung  der  Kriegsschiffsbucht  hin  ist  der

Weg  bloß  durch  eine  durch  den  Wald  gehauene

Lichtung  bestimmt,  welche  demnächst  ebenso
geebnet  und  geglättet  werden  soll,  wie  der  erste
Theil  des  beschriebenen  Weges.  Die  weitere

Fortführung  bietet  keine  Schwierigkeiten  bis

auf  die  Ueberwindung  eines  seichten,  manchmal
in  tiefem  Morast  sich  verlierenden  Gewässers,

welches  an  einer  der  schmalsten  Stellen  überbrückt

  werden  muß,  während  man  jetzt  in  demselben
  lange  Zeit,  der  Vorliebe  der  Eingeborenen
  für  derartige  Naturwege  folgend,
fortwaten  muß.  Auf  diesem  bald  seiner  Vollendung

  entgegengehenden  Wege  wird  man  bald

mit  einem  Zeitaufwande  von  11/  Stunden  und
ohne  Strapazen  und  Gefahren  die  Teußssche
Plantage  an  der  Kriegsschiffsbucht  erreichen.
Ein  von  Bauinspektor  Schran  gemeinschaftlich
mit  Dr.  Krabbes  gemachter  Versuch,  auf
einem  womöglich  direkteren  Wege  nach  der
Kriegsschiffsbucht  zu  gelangen,  ergab  das  Resultat,
  daß  der  von  mir  geschilderte  Weg,
weil  mit  den  geringsten  Terrainschwierigkeiten
kämpfend,  vorzuziehen  sei.  Von  der  Teuß
schen  Farm  nach  Bimbia  wird  gegenwärtig
auch  ein  Weg  gehauen,  welcher  ungefähr  eine
Stunde  lang  werden  und  Viktoria  mit  Bimbia
ausschließlich  auf  dem  Landwege  verbinden
wird.
und  in  der  Regenzeit  gewöhnlich  schlechten
See  die  Möglichkeit  geboten,  jederzeit  ohne
Schwierigkeiten  und  Gefahren  nach  Viktoria
zu  gelangen,  indem  man  vom  Kamerunflusse
aus  durch  den  Krik  bis  zur  Ausmündung  des
Bimbiaflusses  in  Kanus,  Booten  oder  kleinen
Dampfschiffen  fährt  und  sodann  den  sicheren
Landweg  benützt,  der  größtentheils  Schatten
gewährt  und  dem  Naturfreunde  viele  Reize
bietet.  Später  wird  auch  noch  der  Strandweg
  von  Viktoria  bis  zur  Ausmündung  des
Sumpfes  in  die  See  dadurch  gangbarer  und
ohne  Rücksicht  auf  stürmisches  Hochwasser  jederzeit
  passirbar  gemacht  werden  können,  daß  ein
niedriger  Steindamm  darauf  errichtet  wird,
welcher  bis  zur  künftigen  Brücke  führt.

—
—

——  —

Deutsche  Schutztruppe  für  Südwest-Afrika.

Die  Deutsche  Schutztruppe  für  Südwest-Afrika
  ist  in  der  Stärke  von  40  Mann  unter

81

 

 

 

 

 

des  auf  einer  Rekognoszirungsreise  abwesenden
Hauptmanns  v.  Frangois  (vergl.  Nr.  1  des

Deutschen  Kolonialblattes),  am  6.  März  d.  J.

in  Otjimbingue  eingerückt.  Es  hat  daselbst  ein
freundschaftlicher  Verkehr  zwischen  Lieutenant
v.  Frangois  und  den  maßgebenden  Hereros
stattgefunden.

Am  12.  März  hat  Lieutenant  v.  Frangois
den  Weitermarsch  nach  Okahandja  angetreten,
um  dem  Oberhäuptling  der  Hereros,  Maharero,
  einen  Besuch  abzustatten  und  demselben
die  verstärkte  Truppe  vorzuführen.

Von  Okahandja  will  Lieutenant  v.  Frangois
sich  nach  Rehoboth  begeben.

Zehn  Mann  der  Schutztruppe  sind  in
Tsaobis  zurückgeblieben.

Reise  nach  Moschi  am  Rilimandscharo.

Landwehr-Seiner


der
von

Der  Premierlieutenant
Kavallerie  Ehlers,  welcher

Majestät  dem  Kaiser  beauftragt  worden  war,

dem  Häuptling  von  Moschi  am  Kilimandscharo,
Mandara,  Geschenke  zu  überbringen,  hat
über  die  Ausführung  dieses  Auftrages,  wie
folgt,  berichtet:

Am  28.  Januar  konnte  ich  nach  mehrfachen
  Verzögerungen  von  Pangani  aufbrechen.
Chef  Dr.  Schmidt  war  beauftragt,  mir  mit
200  Soldaten  das  Geleit  bis  Masinde  bezw.
Gondja  zu  geben.  Die  Karawane  bestand  im

Hierdurch  ist  in  Anbetracht  der  häufig  Ganzen  aus  540  Soldaten  und  Trägern,  sowie

20  Europäern.  Nach  sieben  Tagemärschen  gelangten
  wir  ohne  auf  irgend  welche  Feindseligkeiten
  zu  stoßen,  nach  Masinde  zum  Sultan
Simbodja.  Hier  trennte  ich  mich  mit  meiner
Karawane  von  der  Geleittruppe  und  erreichte
am  20.  Februar  Moschi,  den  etwa  4500  Fuß
hoch  gelegenen  Wohnsitz  Mandaras.

Letzterer,  der  nicht,  wie  fälschlich  verbreitet,
gestorben,  wohl  aber  leidend  war,  empfing  mich
unter  nicht  enden  wollenden  Salutschüssen  seiner
Krieger  in  langem  weißen  Gewande,  das  Haupt
bedeckt  mit  einem  durch  mächtige  Straußenfedern
  geschmückten  Waidmannshute,  gestützt
auf  zwei  seiner  Minister,  an  dem  Eingange  zu
seinem  Gehöfte.

Das  Gerücht  von  dem  Tode  Mandaras

war  von  seinem  Schwiegersohne,  dem  Sultan

Meliare  von  Marangu,  verbreitet  worden,  in

der  Absicht,  europäische  Reisende  davon  abzuhalten,

  nach  Moschi  zu  gehen.

Meliare  hat  für  diese  Intrigue  schwer
büßen  müssen;  denn  Mandara  hat  mit  seinen
Heerschaaren  das  blühende  Reich  seines  Schwieger=Lieutenant

  v.  Frangois,  dem  Stellvertreter  sohnes  total  verwüstet,  sämmtliches  Vieh  weg-
        <pb n="96" />
        getrieben  und  alle  Gehöfte  zerstört.  Meliare

selbst  ist  nach  einem  kleinen  Nachbarstaate,
Rombo,  geflohen.  Dieses  Alles  erzählte  mir
Mandara  mit  der  Miene  eines  Weltbesiegers.


Am  folgenden  Morgen  begab  ich  mich
unter  Vortritt  von  zwanzig,  mir  von  Major

Wissmann  bereitwilligst  zur  Verfügung  gestellten

  Soldaten  und  in  Begleitung  des  Herrn
v.  Eltz,  den  der  Herr  Reichskommissar  als
seinen  Agenten  in  Moschi  einzuführen  mich

gebeten  hatte,  zu  Mandara,  um  die  Geschenke

Seiner  Majestät  des  Kaisers  zu  überreichen.
  Vor  dem  Eingange  zum  Hause
Mandaras  bildeten  die  Soldaten  Spalier,
und  unter  präsentirtem  Gewehr  überreichte  ich
dem  Sultan  als  Freundschaftszeichen  Seiner
Majestät  einen  Ring  mit  den  Kaiserlichen
Initialen  in  Brillanten,  Krönungsmantel  und
Helm.  Darauf  füllte  ich  einen  schweren  Humpen
mit  perlendem  Champagner  und  kredenzte  ihn
Mandara,  um  auf
Majestät  zu  trinken.  Ohne  abzusetzen,  wurde
der  Humpen  geleert  und  zur  abermaligen
Füllung  zurückgereicht.  Im  Laufe  des  Vormittags
  erfolgte  die  Uebergabe  der  anderen
Geschenke.

Nachdem  Mandara  seine  sämmtlichen
Geschenke  erhalten,  erkundigte  ich  mich,  ob  er

zufrieden  sei,  worauf  er  entgegnete:  „Du  haft
mir  viele  Wunder  gebracht,  aber  keine  Kanone,

wie  meine  Leute  sie  in  Berlin  gesehen  haben,

und  die  so  groß  ist,  daß  man  darin  schlafen

kann!"  Als  ich  ihm  bedeutete,  alle  seine  Krieger
zusammen  seien  nicht  im  Stande,  eine  solche
Kanone  aufzuheben,  geschweige  denn  zum  Kilimandscharo
  zu  bringen,  meinte  er:  „Aber  meine
Leute  haben  auch  kleine  Kanonen  mit  vier
Pferden  gesehen,  warum  hast  Du  denn  keine
solche  gebracht?“

Ich  entgegnete  ihm,  auch  diese  Kanonen
seien  zu  schwer,  um  sie  zu  ihm  zu  tragen,

versprach  ihm  aber  zwei  Geschütze  mit  je  vier

Pferden,  sobald  er  von  Pangani  zum  Kilimandscharo
  eine  fahrbare  Straße  würde  hergestellt
  haben.  Damit  beruhigte  er  sich.

Zwei  Tage  nach  Uebergabe  der  Geschenke

hißte  Mandara  in  meiner  und  Herrn  v.  Eltz
Gegenwart  in  seiner  Residenz  die  deutsche
Flagge  und  veranlaßte  die  Fürsten  von  acht

seiner  Nachbarstaaten  ein  Gleiches  zu  thun.

Später  sind  dann  noch  die  in  der  Ebene  gelegenen
  Republiken  Kahe  und  Arusche-wasjini
seinem  Beispiele  gefolgt.  Mandara  hat  mich
während  meines  Aufenthaltes  in  Moschi  mit
Geschenken  an  Ochsen  und  Schafen  geradezu
überschüttet  und  sich  in  jeder  Hinsicht  freundschaftlich
  gezeigt.

das  Wohl  Seiner

82

 

 

 

S

Einige  Tage  nach  Uebergabe  der  Geschenke
trat  ich  die  Rückreise  nach  der  Küste  an  und
traf  am  8.  April  wieder  in  Zanzibar  ein.

Versuchsplantage  in  Togo.

Seitens  des  Kaiserlichen  Kommissariates
für  das  Togo-Gebiet  sind  seit  etwa  zwei
Jahren  im  Verein  mit  der  Firma  J.  K.  Vietor
auf  dem  Regierungsgrundstück  bei  Sebbe  Versuche
  mit  dem  Anbau  tropischer  Pflanzen  in
kleinem  Maßstabe  vorgenommen  worden.  Dieselben
  haben  günstige  Ergebnisse  erzielt.  Es
hat  sich  gezeigt,  daß  Tabak  gut  gedeiht  und
von  Sachverständigen  in  größerem  Stil  mit
Aussicht  auf  Erfolg  angebaut  werden  könnte.
Die  Berichte  über  die  nach  Deutschland  gesandten
  Tabaksproben  lauten  so  günstig,  daß
Herr  Vietor  beabsichtigt,  ein  größeres  Unternehmen
  zum  Zwecke  des  Tabaksbaues  in  Togo
zu  Stande  zu  bringen.  Eine  kleine  Kaffeeplantage
  von  etwa  100  Bäumchen  ist  angelegt
worden;  ein  Urtheil  über  das  Ergebniß  ist
jedoch  erst  in  etwa  vier  Jahren  zu  erwarten.
Die  angepflanzten  Baumwollenstauden  haben
sich  gut  entwickelt.  Bekanntlich  ist  kürzlich  ein
Sachverständiger  nach  Togo  entsandt  worden,
um  sich  über  die  Rentabilität  des  Anbaues
von  Baumwolle  daselbst  aus  eigener  Anschauung
ein  Urtheil  zu  bilden.  Auch  mit  der  Anpflanzung
  von  Kakao  werden  demnächst  Versuche
gemacht  werden.

Rrankenpflege  in  Sanzibar.

Wie  die  „Nachrichten  aus  der  ostafrikanischen
  Mission“  melden,  ist  zwischen  dem  Vorstande
  der  Evangelischen  Missions-Gesellschaft
für  Deutsch  -Ost-Afrika  und  der  westfälischen
Brüderanstalt  Nazareth  bei  Bielefeld  ein  Vertrag
  abgeschlossen  worden,  dessen  wesentlichste
Bestimmungen  folgende  sind:

Die  Brüderanstalt  Nazareth  entsendet  zum
1.  Mai  1890  in  das  der  Evangelischen  Missions-Gesellschaft
  für  Deutsch-Ost-Afrika  gehörige
  Krankenhaus  zu  Zanzibar  den  Pastor
Worms  als  vorstehenden  Bruder  und  Seelsorger,
  welchem  zum  Oktober  1890  zwei  andere
Brüder  folgen  werden.  Die  Brüder  übernehmen
unter  der  Leitung  des  Krankenhausarztes  die
männliche  Krankenpflege  des  Hauses.

Die  Leitung  des  Hauswesens  hat  die  Leitende
  unter  den  Schwestern,  die  unter  Umständen
  auch  zur  Krankenpflege  herangezogen
werden  können.  Es  wird  in  bestimmte  Aussicht

  genommen,  daß  die  weiblichen  Hülfskräfte
        <pb n="97" />
        aus  dem  westfälischen  Diakonissenhause  ge—
nommen  werden  und  daß  die  jetzt  vorhandenen
in  möglichst  organische  Verbindung  mit  dem
Diakonissenhause  treten.

Pastor  Worms  ist  mit  zwei  Schwestern,

Amalie  v.  Wiechmann  und  Friederike
Schötte,  bereits  am  12.  Mai  d.  J.  von
Marseille  abgereist.

Deutsche  postdampferverbindung  mit  ost-Afrika.
Der  mit  der  Aktien-Gesellschaft  „Deutsche

Ost-Afrika-Linie“"  zu  Hamburg  seitens  des

Reiches  abgeschlossene  Vertrag  über  die  Einrichtung
  und  den  Betrieb  einer  regelmäßigen
deutschen  Postdampferverbindung  mit  Ost-Afrika
datirt  vom  5.  Mai  d.  J.  und  ist  im  „Central-=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich"  vom  16.  Mai
d.  J.  —  Nr.  20  —  abgedruckt.

Die  wesentlichsten  Bestimmungen  des  Vertrages
  sind  folgende:

Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  die  nachstehend
  aufgeführten  Dampferlinien  einzurichten:

A.  Eine  Hauptlinie  zwischen  Hamburg  und
Delagoa-Bai,  mit  Anlegen  in  einem  niederländischen
  oder  belgischen  Hafen,  dessen  Wahl
der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  unterliegt,

ferner  in  Lissabon,  Neapel,  Port  Said,  Aden,

Zanzibar,  Dar-zes-Salaam  —  oder  an  einem
anderen  vom  Reichskanzler  zu  bestimmenden,
innerhalb  der  deutsch-ostafrikanischen  Interessensphäre
  belegenen  Küstenplatz  —  und  in  Mozambique.


B.  Eine  Küstenlinie  zwischen  Zanzibar  und
Lamu  über  Bagamoyo,  Saadani,  Pangani,
Tanga  oder  Dar-es-Salaam,  Pemba  und
Mombassa.

C.  Eine  Küstenlinie  zwischen  Zanzibar  und
Inhambane  über  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane
  und  Chiloane.

Auf  den  Linien  A  und  C  sind  jährlich
13  Fahrten  in  jeder  Richtung  in  Zeitabständen
von  je  4  Wochen,  auf  der  Linie  B  jährlich
wenigstens  26  Fahrten  in  Zeitabständen  von
je  14  Tagen  auszuführen.

Die  Küstenlinie  hat  unter  allen  Umständen
die  Anschlüsse  an  die  Hauptlinie  zu  wahren.

Eine  Tarifermäßigung  von  20  PCt.  ist
unter  gewissen  Voraussetzungen  für  die  Beförderung
  von  Beamten  und  Mannschaften  der
Marine,  sowie  von  Personen  und  Sachen  derjenigen
  Vereine  zu  gewähren,  welche  für  Zwecke

der  Krankenpflege  oder  der  Mission  ir  #“-k  -.  .-  .
pfg  sion  in  den  früherer  Beamter  der  Neu-Guinea-Kompagnie

deutschen  Schutzgebieten  wirken  und  für  welche
der  Reichskanzler  diese  Vergünstigung  in  Anspruch
  nimmt.

83

 

 

 

 

 

IV.  Tifterar.  Besprechungen.

Das  3.  Heft  des  3.  Jahrganges  (1890)  der
„Zeitschrift  für  afrikanische  Sprachen“,
herausgegeben  von  Dr.  G.  Büttner,  Lehrer

am  Seminar  für  orientalische  Sprachen,  enthält

  einen  Aufsatz  von  C.  Meinhof  über
„das  Verbum  in  der  Isubusprache“.

Das  Isubu,  die  Sprache  von  Bimbia  und
Schwestersprache  des  Dualla,  ist  vom  Missionar
Merrick  zur  Schriftsprache  erhoben  und  theilweise

  grammatisch  bearbeitet  worden.  Die  dem

Verfasser  zugänglich  gewesenen  Texte  haben
gegen  die  Duallatexte  den  Nachtheil,  daß  nur
die  gewöhnlichen  lateinischen  Lettern  zur  Bezeichnung
  der  Bantu-Laute  verwerthet  sind,
dagegen  den  Vorzug  großer  Exaktheit  in  Besolgung
  der  (einmal  eingeschlagenen)  Orthographie,
  wodurch  die  grammatische  Arbeit  erleichtert
  wird.  —  Der  Verfasser  giebt  nun
einige  Vokabeln  der  drei  Sprachen:  Benga,
Isubu  und  Dualla,  sowie  die  Zahlwörter  zur
Vergleichung,  fügt  das  Nothwendigste  über

Lautlehre  und  Nomen  hinzu  und  kommt  zu

dem  Schlusse,  das  Isubu  als  in  der  Mitte
zwischen  Benga  und  Dualla  stehend  zu  bezeichnen,
  während  es  dabei  doch,  durch  erhebliche
  Abweichung  von  beiden  Dialekten,  eine
selbständige  Stellung  wahrt.  Dies  wird  sehr
eingehend  und  sachgemäß  durch  zahlreiche  Beispiele
  erläutert.

Leitfaden  zur  Erlernung  der  Malayischen
  Umgangssprache  (Küstenmalayisch)
  von  Dr.  Richard  Hindorf.
Berlin.  Carl  Heymanns  Verlag.  1890.
Preis  2  M.

Das  vorliegende  Werkchen  giebt  eine  kurze
Anleitung  zur  Erlernung  der  dem  Europäer
im  Verkehr  mit  malayisch  sprechenden  Leuten
nothwendigen  Wörter  und  Redewendungen.  Es
soll  nur  dem  praktischen  Gebrauch,  nicht  einem
sprachwissenschaftlichen  Zwecke  dienen.  Das
„Küstenmalayisch“  ist  eine  im  Laufe  der  Zeit
aus  dem  Hochmalayischen  durch  Beimischung
zahlreicher  Wörter  aus  anderen  Sprachen  entstandene
  Verkehrssprache  mit  vereinfachter
Grammatik.  Seine  Kenntniß  ist  für  die  Besucher
  des  niederländisch  --indischen  Inselreiches
von  Wichtigkeit.  Der  Verfasser,  welcher  als

die  Verhältnisse  Neu-Guineas  kennt,  ist  der
Ansicht,  daß  das  „Küstenmalayisch“  für  unser
dortiges  Schutzgebiet  eine  zweite  Verkehrssprache
  werden  wird.  Schon  jetzt  ist  es  für
        <pb n="98" />
        die  Verständigung  mit  den  daselbst  befindlichen
malayischen  Arbeitern  wichtig.
Die  einzelnen  Kapitel

behandeln  das

Alphabet  sowie  die  verschiedenen  Redetheile.
Am  Schluß  findet  sich  eine  Zusammenstellung
kurzer  Gespräche,  wie  sie  im  täglichen  Leben

vorkommen.

Nachrichten  über  Kaiser  Wilhelms-Land
und  den  Bismarck-Archipel.  Heraus—
gegeben  von  der  Neu-Guinea-Kom—
pagnie  zu  Berlin.  1.  Heft  1890.  Preis
1,50  M.

Das  Heft  enthält  zunächst  Gesetze  und
Verordnungen  für  das  Schutzgebiet  der  Neu—
Guinea-Kompagnie  sowie  Perfonalien.  Es  folgt
eine  Uebersicht  über  die  Vorgänge  im  Schutzgebiet
seit  dem  24.  Juni  1889.  Aus  dem  Berichte
über  die  verschiedenen  Stationen  ist  Folgendes
hervorzuheben.  Der  Ertrag  der  Mais-Ernte
in  Finschhafen  war  ein  vorzüglicher.  Auch  die
Baumwollen-Plantagen  daselbst  versprechen  ein
gutes  Ergebniß.  Die  Viehzucht  hat  Fortschritte
zu  verzeichnen,  insbesondere  finden  die  javanischen
Rinder  als  Zugvieh  ausgedehnte  Verwendung.
In  Constantinhafen  wurden  von  10  h  Landes
etwa  6000  kg  Baumwolle  geerntet,  was  als
ein  guter  Ertrag  angesehen  werden  kann.  Die
Tabaks-Ernte  in  Stephansort  wurde  Ende
September  v.  J.  beendet  und  wird  in  der
Quantität  als  zufriedenstellend  bezeichnet.  Nach
der  Aberntung  des  Tabakslandes  wurde  Baumwolle
  gepflanzt,  welche  gut  aufgegangen  ist.
Die  Tabaks-Ernte  in  Hatzfeldthafen  ist  in  der

Quantität  geringer,  die  Qualität  derselben  wird

als  vorzüglich  bezeichnet.  Mais,  Bananen,
Taro  und  Yams  wurden  mit  Erfolg  angebaut.
Unter  den  Arbeitern  in  Hatzfeldthafen  befand
sich  auch  eine  Anzahl  von  Eingeborenen  aus
der  Umgebung  von  Finschhafen,  welche  sich
nach  dem  Zeugniß  des  Stationsvorstehers  sehr
gut  zu  allen  Tabaksarbeiten  eignen.  Dasselbe
gilt  von  Leuten  aus  Ratavul  in  Neu-Pommern.
Es  ist  ein  Anfang  damit  gemacht  worden,  die
Arbeiter  seßhaft  zu  machen.  Ueberhaupt  haben

die  letzten  Monate  gezeigt,  daß  es  möglich  ist,

Arbeitskräfte  aus  der  Bevölkerung  des  Schutzgebietes
  zu  gewinnen.  Der  Stationsvorsteher

Parkinson,")  dem  aus  mehrjähriger  Ansiedelung
  im  Bismarck-Archipel  Vertrautheit  mit

der  Sprache  und  den  Sitten  der  Eingeborenen
erwachsen  ist,  hat  in  der  Zeit  vom  20.  bis
27.  Oktober  v.  J.  an  der  Blanche-Bai,  an
der  W.=  und  NO.-Küste  von  Neu-Mecklen-))
  Parkinson  ist  nicht,  wie  in  der  Presse  behauptet
  worden  ist,  Engländer,  sondern  in  Deutschland
geboren  und  noch  gegenwärtig  Reichsangehöriger.

84

 

 

 

 

burg,  auf  der  Sandwich-Insel  und  auf  der

Angriff-Insel  im  Ganzen  100  Arbeiter  angeworben,

  ohne  dabei  irgend  ernste  Schwierigkeiten
zu  finden.

Auf  Grund  der  günstigen  Ergebnisse  der
Anpflanzung  von  Tabak,  Baumwolle,  Kaffee
und  Kakao  hat  die  Neu-Guinea-Kompagnie
die  Bildung  von  Gesellschaften  ins  Auge  gefaßt,
deren  Zweck  der  größere  Pflanzungsbetrieb  ist
und  an  welchen  sie  selbst  sich  durch  Ueberlassung
von  Grund  und  Boden  gegen  Aktien  betheiligt.
Zwei  derartige  Gesellschaften  sind  bereits  in
der  Bildung  begriffen.

Das  Heft  enthält  ferner  Mittheilungen
über  Exkursionen  zur  Erforschung  der  Umgegend
von  Finschhafen  sowie  des  Margarethen-Flusses
bei  Hatzfeldthafen,  und  über  Forschungen  in
Britisch-Neu-Guinea.

Von  bedeutendem  wissenschaftlichen  Interesse
sind  die  statistischen  Zusammenstellungen  über
die  Gesundheitsverhältnisse  und  die  meteorologischen
  Beobachtungen.

 

—  il44r•

V.  Tilterakur-Verzeichnik.

38.  Friederichsen,  L.,  Karte  von  Ungu,  Usegua
und  Süd-Usambäa  (Deutsch-Ost-Afrika)  zur
Veranschaulichung  der  Reiseroute,  Beobachtungen
und  Erkundigungen  F.  Stuhlmanns  (16.  August
bis  6.  Oktober  1888).  1:  500  000.  Farbendruck.
qu.  Fol.  1  M.  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.,  Hamburg.

 

39.  Hindorf,  Dr.  Richard,  Leitfaden  zur  Erlernung
  der  Malayischen  Umgangs  sprache
(Küstenmalayisch).  2  M.

Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin.

40.  Junker's,  W.,  Reisen  in  Afrika.  26.  bis
28.  Lieferung,  u  50  Pf.  .
Ed.  Hölzels  Verlag,  Wien.

41.  Nachrichten  über  Kaiser  Wilhelms-Land
und  den  Bismarck-Archipel.  Herausgegeben
von  der  Neu-Guinea-Kompagnie  zu  Berlin.
Jahrg.  1890.  1.  Heft.  1,50  M.

A.  Asher  &amp;amp;  Co.,  Berlin.

42.  Staby,  Dr.  Ludwig,  Emin  Pascha.  Ein
deutscher  Forscher  und  Kämpfer  im  Innern  Afrikas.
Mit  Original-Illustrationen  von  H.  Boden  und
einer  Karte  der  Provinz  Emins.  In  6  Lieferungen.
1.  Lieferung  0,50  M.  *

Süddeutsches  Verlags-Institut,  Stuttgart.

43.  Stanley's,  H.  M.,  Reise  durch  den  dunkelen
  Weltteil.  Nach  Stanley's  Berichten  für
weitere  Kreise  bearbeitet  von  B.  Volz.  5.  Auflage.
  5  M.,  geb.  6,50  M.  »·»»

F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

44.  Werner,  Reinhold,  Drei  Monate  an  der
Sklavenküste.  Erzählung  für  die  Knabenwelt
von  14  Jahren  an.  Mit  Bildern  von  Professor
A.  Goering  und  Marinemaler  F.  Lindner.
3.  Auflage.  4  M.,  geb.  5  M.

Richter  &amp;amp;  Kappler,  München.
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        Anzeigen.

 

Inserate  (für  die  zweigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Rauut,  35  Pienuig)  sind  an  die  Vertriebsleitung,  Berlin  SWI2.  Kochstrake  6870,
oder  deren  Zweigftelle,  5WII,  Bernburger  Straße  La,  einzufsenden.

Oesterreichisch-  ungarischer  Lloyd  in  Triest.
Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:
nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nüchsten  Mittwoch
früh:
„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Galcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Juni,  August,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

 

 

 

Afrikanische  Damptfschiffs  Abktien-Gesellschaft
WOo  ERMANN-LINIE.  1

Am  15.  Juni  P.  D.  Carl  Woermann,  Capt.  Fastert,

nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos

«  unddenHäfenderWestküsteAfrikas.

Am  30.  Juni  P.  D.  Adolph  Woermann,  Capt.  TLTaggenbrock,

nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Iläfen  der  Südwest-Küste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.
Monats  statt.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  obigen  Abgangsdaten  am  Bord  gein.

Nüheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  obiger  Gesellschaft  in  Hamburg  und  dem  Schiffsmakler
  AUGUST  BOLTEN,  Wim.  Miller'’s  Nachfolger,  ebendaselbst.

   

 

 

 

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.  %
Regelmässige  Postdamptfer-Verbindung

unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,
Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.

Die  erste  Expedition  findet  in  der  zweiten  UHllte  1  Juli  statt  nach:
Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa  Bay.
Weitere  Expeditionen  folgen  vorläufig  alle  8  Wochen.
Die  vierwöchentlichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  1891.
Im  Anschluss  an  die  Hauptlinie  werden  alslann  auch  regelmässige  Küstenfahrten  von  Zanzibar.
nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,  Saadani,  Pangani,  Pemba,  Mombassa,  Lamn,  Kilwa,
Lindi,  Ibo,  Quelimane,  Chilcane  und  Inhambane  eingerichtet.

 

 

 

Geschältsrüume:  DLDer  Forstcqaad.  6
gr.  Reichenstrasse  23—27,  UHumburg.  BoOHLEN.  ED.  WOERMANN.
1wCesl-l-.#O,--⅛-.dcllfd1eellSS-.-8

Prümiirt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  13

Wasserdichte  Leinenstoffe  für  Bedachung.

Leichtestes  und  dauerhaftestes  Bedachungsmuterinl.  Eindeckung  mit  und  ohne  Schalung-Einfachste
  IIolzkonstruktionen.  In  hellfarbig  besonders  für  die  Tropenlünder  geeignet.
Bedeutender  Export.  Zahlreiche  Zeugnisse  erster  Behörden.

Erfinde  4  alleiniger  1  28  ringende  Warnung
Fabrikant  der  Obiginalwaare:  W  eber-  alckenberg,  Röln  a.  Rk.  vor  Nuchnhmungen.
        <pb n="100" />
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8  Mark.

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Hofbuchhändler  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Heinrich
von  Preußen.

 
 
 
  
 

 

 

 

 

 

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Fleischer,  D.  E.  Der  Hydromotor.  1882.  10  S.
mit  2  T.  kl.  80.  .  1,60.

Hnedicke,  H.  Tabellen  und  Formeln  zur  Be-"
  rechnung  der  Leistung  des  Wasser-  und
Kohlenverbrauchs  der  Dampfmaschine  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  Seedamplmaschine.
  1873.  40  S.  80.  cart.

Heye,  Sek.  Lieut.  i.  Seebat.  Die  Kaiserl.  Deutsche
Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über
die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4  T.

v.  Holleben,  Korvett.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.

1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
80.  .  5,—,  eleg.  geb.  A.  6.—

v.  Holleben,  Deutsches  Flotten-Leben.  152  S.  80.
1884.—  /K.  1,50,  geb.  „X.  2,25.

 

86

 

 

M.  2,  60.

.  1.—.

 

16

Deutsche

Militairdiensl-Versicherungs-Anstalt


in  Hannover.
Zweck:  Wesentliche  Verminderung  der  Kosten  des

ein-wie  dreijährigen  Dienstes,  Unterstützung  von  Berufssoldaten,
  Versorgung  von  Invaliden,  Reservisten-Uebungs=
  bezw.  Kriegsdienst-Entschädigung.
Nur  Knaben  unter  12  Jahren  finden  Aufnahme.  Versicherung
  in  den  ersten  Lebensjahren  am  vortheilhaftesten.
Von  1878  bis  Ende  1889  wurden  versichert  1417.000
Knaben  mit  160  000  000  Mk.  Eir  8
theiligung  hat  nie  ein  Deutsches  Versicherungs-Institut
gefunden.  —  Prospecte  versenden  kostenfrei  die  Direction
und  die  Vertreter.

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Frankfurt  a.  M.  u.  Berlin  N,  Chausseestraße  26.

   

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofouchhandlung  u.  Hofouchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  5  Sohn,  Berlin  8WI2,  Kochttr.  68—30.
        <pb n="101" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Berausgegeben  im  Kuswärtigen  RKmt.

—  ——

 

 

 

2  —  ..  —  —.  ö3#.  —  5  —  —  1  —  —  «  -·--:----'  «--—-«--"-’-'"·  -«
I.  Jahrgang.  Gerlin  15.  Juni  19390.  Unmmer  6.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtiichen  Theite  om  J.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2  K.

Man  abonnirt  bei  allen  Poslamtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung
  von  Eruf  Siegfried  Mitiler  und  Sohn,  Berlin  §WI2,  Kochtraße  68—70,  zu  richten.

 

Inhalt.  I.  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Vorzugs-Antheilen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
.  —  II.  Kontrole  der  Arbeiteranwerbung  im  Bismarck-Archipel  S.  87.  —  Schiffsverkehr  im

Schuygebiete  der  Marschall-Inseln  im  Jahre  1889  S.  88.  —  Zolleinnahme  in  Kamerun  im  Etatsjahre
18889  90  S.  8S8.  —  Dal  n  Togo  S.  89.  —  III.  S.  89.  —  IV.  Nördlicher  Atlantischer  Ocean  S.  89.  —
Stiller  Ocean  S.  89.  —  V.  S.  90.  U

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  90.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  90.  —  III.  Besiedelung
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  mit  deutschen  Bauern  S.  91.  —  Erpedition  in  das  Hinterland
  des  Togogebietes  und  Anlage  einer  Station  daselbst  S.  93.  —  Missionsthätigleit  in  Ost-Afrika
Ii.  —  Verbot  des  Kreditgebens  im  Schusgebiete  der  Marschall-Inseln  S.  97.  —  Von  der  Station
Viomarchsburg  im  Togogebiet  S.  97.  —  IV.  S.  97.  —  V.  S.  98.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

 

I.  Gesetze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Vorzugs-Antheilen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft.

Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  hat  in  ihrer  außerordentlichen  Hauptversammlung
vom  1.  d.  M.  beschlossen,  drei  Millionen  Mark  Vorzugs-Antheile  m  Stücken  von  je
1000  Mark  auszugeben.  Die  Ausgabe  soll  durch  üöffentliche  Zeichnungs-Aufforderung  bewirkt
werden,  und  es  soll  den  Inhabern  der  bisherigen  Stamm-Antheile  bei  Zeichnung  von  Vorzugs-Antheilen
  ein  Bezugsrecht  in  der  Weise  zustehen,  daß  sie  für  einen  Stamm-Antheil  einen
Vorzugs-Antheil  und  für  je  zwei  weitere  Stamm-Antheile  je  einen  weiteren  Vorzugs-Antheil
zu  fordern  haben.

Die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  hierzu  ist  ertheilt  worden.

II.  Perordnungern  und  MWittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieken.
Verordnung.

Sollten  Arbeiter,  welche  vor  dem  Inkrafttreten  der  Polizei-Verordnung  des  Landeshauptmanns
  vom  26.  Juli  18875)  im  Schutzgebiet  angeworben  sind,  von  außerhalb  in  dieses
zurückgebracht  werden,  so  hat  das  solche  Arbeiter  befördernde  Schiff  vor  deren  Absetzung  das
Arbeiter-Depot  zu  Mioko  anzulaufen,  von  dessen  Vorsteher  der  mit  der  Kontrole  der  Arbeiteranwerbung
  von  mir  beaustragte  Stationsvorsteher  der  Neu-Guinea-Kompagnie  im  Bismarck-Archipel
  sofort  zu  benachrichtigen  ist.  Erst  nachdem  Letzterer  die  Erlaubniß  hierzu  ertheilt  hat,
darf  der  Schiffsführer  die  Arbeiter  absetzen.  Die  bewirkte  Absetzung  ist  dem  genannten  Stationsvorsteher
  zu  melden.

 

*)  Verordnungeobl.  f.  d.  Schutzgebiet  d.  Neu-Guinea-Kompagnie  Nr.  6  vom  20.  Dezember  1887.
        <pb n="102" />
        —  88  —

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  unterliegen  den  Strafbestimmungen  des
§  24  (neu  25)  der  Verordnung  vom  15.  Angust  1888)
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Finschhafen,  den  20.  Februar  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(gez.)  Nose.

Schiffsverkehr  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  im  Jahre  1889.

Durch  eine  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  vom  28.  Juni  1888  ist  der
Hafen  von  Jaluit  zum  alleinigen  Einklarirungshafen  des  Schutzgebietes  gemacht  worden,  so  daß
alle  Schiffe,  welche  die  Marschall-Inseln  und  die  zum  Schutzgebiete  gehörige  Insel  Naurn
(Pleasant  Island)  besuchen  wollen,  Jaluit  anzulaufen  und  sich  bei  der  dortigen  deutschen  Behörde
unter  Vorlegung  ihrer  Papiere  zu  melden  haben.

Die  hierüber  geführten  Listen  ergeben  für  das  Jahr  1889  einen  Besuch  von  87  Schiffen
mit  zusammen  7701  Reg.-Tons  gegen  65  Schiffe  mit  6835  Reg-Tons  im  Vorzjahre.

Von  den  Schiffen  fuhren  20  unter  deutscher,  26  unter  amerikanischer,  2  unter  englischer,
1  unter  norwegischer  und  5  unter  hawaischer  Flagge,  während  33  Fahrten  durch  Schiffe  der
eingeborenen  Häuptlinge  ausgeführt  wurden.  Außer  deutschen  Schiffen  war  auch  eine  Anzahl
der  fremden  Schiffe  von  deutschen  Firmen  gechartert,  so  daß  auf  deutsche  Handelsinteressen  im
Ganzen  4197  Reg.-Tous,  auf  fremde  Handelsinteressen  3501  Reg.-Tons  entfielen.

Sämmtliche  im  Schutzgebiete  verkehrenden  Fahrzeuge  waren  Segelschiffe.  Theils  waren
dies  größere  Schiffe,  welche  von  Europa  und  Amerika  Waaren  einführten  und  dafür  die
Landesprodukte  —  größtentheils  Kopra  —  ausführten,  theils  kleinere  Fahrzeuge,  welche  in
Jaluit  stationirt  sind  und  von  hier  aus  Reisen  durch  das  Schutzgebiet  und  durch  die  benachbarten
Karolinen=  und  Kingsmill-Gruppen  unternahmen,  um  die  Handelsniederlassungen  auf  den
einzelnen  Inseln  mit  Waaren  zu  versehen  und  die  Produkte  für  den  Export  zusammenzutragen.

Alle  aufgeführten  Schiffe  standen  im  Dienste  von  Firmen,  welche  im  Schutzgebiete  angesessen
  sind.  Sogenannte  „Trading  vessels“,  d.  h.  Schiff  welche  in  irgend  einem  Hafen  der
Südsee  von  Spekulanten  ausgerüstet  werden,  um  ihre  Waaren  während  einer  flüchtigen  Bereisung
der  Juseln  loszuschlagen  und  möglichst  viel  Produkte  dafür  einzutauschen,  haben  ihre  früher
häufigen  Besuche  eingestellt,  seitdem  sie  mit  einer  hohen  Konzessionssteuer  belegt  worden  sind.
Dies  ist  kein  Nachtheil  für  die  Entwickelung  des  Schutzgebietes,  da  die  Händlerschiffe  nicht  nur
dem  angesessenen,  steuerzahlenden  Kaufmann  oft  unreelle  Konkurrenz  bereiteten,  sondern  auch
durch  Verkauf  von  Waffen  und  Spirituosen  sich  der  Verletzung  von  Ver  rorduungen  schuldig
zu  machen  pPflegten,  welche  bei  ihrem  schnellen  Verlassen  der  Inselgruppe  nicht  geahndet
werden  konnte.

Zolleinnahme  in  Kamernn.

Die  Zolleinnahmen  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  stellten  sich  im  Etatsjahre  1889/90
wie  folgt:

a)  im  I.  Quartal  aauauf  51  752,46  M.
b)  -II.  "  nnun  O
c)  -III.  —  .  .46704,84-d)
  --  IV.  1187  827,07.

 

Zusammen  200  525,91  M.

*)  Verordnungsbl.  f.  d.  Schutzgebiet  d.  Neu-Guinea-Kompagnie  Nr.  4  vom  18.  September  1888.
        <pb n="103" />
        —  89  —
Zolleinnahme  in  Togo.

Die  Zolleinnahmen  für  das  Schutzgebiet  Togo  stellten  sich  im  Etatsjahr  1889/90
wie  folgt:

a)  um  1.  Ouartal  auf  18  500,35  M.
b)  .  II.  ..  16910,05-c«)-1ll.
  -  .18432,40  —
d)-!10.  373367,10  .

 

Zusammen  91  269,90  M.

III.  Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gencral-Vertreter
der  Deutsch-Ostafritanischen  Gesellschaft  m  Zanzibar,  Lieutenant  der  Reserve  des  1.  Garde-Feld
  Artillerie-Regiments  v.  St.  Paul-Illaire,  die  Anlegung  des  von  Seiner  Hoheit  dem
Sultan  von  Zanzibar  ihm  verliehenen  dritten  Grades  der  zweiten  Klasse  des  Ordens  des
strahlenden  Sternes  in  Gnaden  zu  gestatten.

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.

Westküste  von  Afrika.
Nördlicher  Atlantischer  Ocean.
Admiralitätskarten.

Von  dem  Oydrographischen  Amte  des  Reichs  Marinc  Amts  sind  nachstehende  Karten
neu  herausgegeben  worden:

al  D.  A.  K.  Nr.  101  (Tit.  VI,  Nr.  156).  Karte  der  Kamerun  Mündung.  1:  100  000.
Nach  den  Vermessungen  S.  M.  Schiffe  und  Fahrzeuge  „Bismarck“,  „Olga“,  „Möwe“
und  „Habicht“  1885/87,  „Cyklop“  1888  und  „Hyäne“  1889.

b)  D.  A.  K.  Nr.  104  vom  Jahre  1890.  Mündungsgebiet  der  Flüsse  Aquajafe,  Rio
del  Rey,  Meta,  Andonkat  und  Meme  (nördlicher  Theil  das  Kamerungebietes).
1  166  800.  Aufgenommen  vom  Kommando  S.  M.  Krzr.  „Habicht“  1889/0.

Stiller  Oceau.

Die  „Annalen  der  Hydrographie  2c.“,  Jahrg.  1890,  Heft  V,  S.  180  ff.,  beginnen

mit  dem  Abdruck  einer  ausführlichen  Beschreibung  der  Nordostküste  von  Kaiser  Wilhelms-Land
bom  Huon-Golf  bis  zu  den  Legoarant-Inseln,  wie  solche  in  den  „Nachrichten  über  Kaiser
Wilhelms-Land  und  den  Bismarck-Archipel“,  Heft  II,  1889  veröffentlicht  ist.
        <pb n="104" />
        —  90  —

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  4/,5.  St.  Paul  de  Loanda  10,5.  —  Kamernn.  (Poststation:
Kamernn.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  16/4.  Kamernn.  —  28,  5.  St.  Paul  de  Lvanda  1,6.  —  Kapstadt.

  (Poststation:  Kapstadt.)

S.  M.  hrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamernn.)  Q„

S.  M.  S.  „Alexandrine“  25/4.  Apia  1/5.  —  Marschall-Inseln.  (Poststation:
Sydney  (Australien).)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar  22/4.  —  31/5.  Melbourne  5/6.  —  Sydnoy.
(Poststation:  Sydncy  [Australien].)

———————“————————————————————————————

Nichtamtlicher  Theil.

444  k  #

       

 

I.  Personal-Nachrirchten.

Der  Kaiserliche  Konsul,  Dr.  Goering,  be=  beauftragt  ist,  ist  am  15.  April  d.  J.  in  Kleinauftragt
  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung  Popo  eingetroffen.
der  Funktionen  des  Kaiserlichen  Kommissars
für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,  hat
eine  Reise  nach  dem  südlichen  Theil  des
Namaqun-Landes  angetreten  und  gedenkt  im
Juli  d.  J.  auf  der  Niederlassung  Stolzenfels
am  Oranse-Fluß  einzutreffen.  Ü  Der  Mechaniler  Stöhr  ist  am  18.  April  d.  J.

Der  Diätar  H.  Lange,  welcher  mit  der  in  Klein-Popo  eingetroffen  und  am  23.  April
Vertretung  des  beurlaubten  Sekretärs  bei  dem  mit  einer  Karawane  von  24  Mann  nach  Bis-Königlichen
  Kommissariat  für  Togo,  Reichelt,  marcksburg  aufgebrochen.

Lieutenant  Herold  ist  am  6.  April  d.  J.
in  Klein-Popo  eingetroffen  und  wird  zunächst
eine  neue  Station  in  der  Nähe  von  Agome
Palime  einrichten.

 

 

II.  Verkehrs-Machrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
r*is  1  "  .  "  9  .4  5
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen  der  Ueberfahrt  abgesandt  werden
.
,  Hamburg  am  letzten  jedes  Kamerun  30  Tage.  am  letzten  jedes  Mo-.

  Ramerun.  A  Monats  Abends.  nats  51½  Nm.

—E  Liverpool  am  .  Juni,  9.  Juli.  Kamerun  30  Tage.  am  16.  Juni,  7.  Juli
10  Nm.

2.  Togogebiet  (von  Quitta  1  Hamburg  am  15.  jedes  Mo=  Quitta  31  Tage.am  15.  jedes  Momiltelst
  Boten  nach  Lomes  nats  Abends.  nats  52  M.
und  Klein-Popo).  Liverpooll  am  21.  Juni,  5.  Juli.]  Quitta  24  Tage.  am  19.  Juni,  3.  Juli

l  10Nm.
-  t

3.  Südwestafrikanisches  Lissahon  jeden  Montag  Nm.Kapstadt  17  Tage.  jeden  Donnerstag

Schutzgebiet.  Der  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.
        <pb n="105" />
        91

—.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Eium•  *!  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  kagenber  Uebersahrt  abgesandt  werden
-  I  .  1
4.  Wituland.  Brindisi  jeden  4.  Montag  22  Lamu  17  Tage.  am  20.  Juni,
n  früh,  zunächst  18.  Juli  1035  Abds.
23.  Juni,
21.  Juli.
Brindisi  am  23.  Juni,  Zanzibar  21  Tage.  am  20.  Juni  und
·  f  am  14.  Juli,  Zanzibar  16  Tage.  1.  Juli  105  Abds.
5.  Sanzibar.  früh.
Marseille  am  12.  jedes  Mo=  BZanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  4°  Nm.  921  Abds.
6.  Raiser  wilbelmsland,,  Genua  jeden  6.  Donners-N  Finschhafen  etwa#  am  17.  Juni,  29.Juli
Bismarck-Archipel.  (nieder=  tag  20  Nm.,  zus  60  Tage.  Int  Abvs.
ländische  nächst  19.  Juni,
Schiffe)  31.  Juli.
7.  Marschall-Inseln.  Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

—  —

 

III.  Perschiedene  Mittheilungen.

Die  Besiedelung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes
  mit  deutschen  Bauern.

Jahre  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
gelebt  hat  und  welcher  mit  Namaqua=  und
Damara-Land  genau  bekannt  ist,  verdanken  wir
die  nachfolgenden  Mittheilungen  über  die  Möglichkeit
  und  die  Aussichten  der  Ansiedelung
deutscher  Bauern  in  dem  südwestafrikanischen
Schutzgebiete.

Mit  Ausnahme  des  etwa  50  englische

Meilen  breiten  Küstenstriches  —  sagt  unser
Gewährsmann  —  ist  das  gesammte  Gebiet

von  der  Nordgrenze  des  Damara-Landes  bis
zum  Oranje-Fluß  sowohl  in  klimatischer  als
auch  in  wirthschaftlicher  Beziehung  zur  Ansiedelung
  deutscher  Kolonisten  geeignet.  Im  Hinblick

  darauf  indessen,  daß  der  nördliche  Theil

von  Damara-Land  ebenso  wie  die  Gegenden
am  Oranje-Fluß  dicht  mit  Eingeborenen  bevölkert
  sind,  welche  Viehzucht  betreiben  und
eimer  Abtretung  von  Ländereien  wenig  geneigt
sein  würden,  würde  für  einen  Ansiedelungsversuch
  zunächst  nur  das  inmitten  jener  Gegenden

  zwischen  dem  Swachaub=  (Swacob-)

Fluß  und  etwa  dem  26.5  .Br.  gelegene  Gebiet
  in  Betracht  zu  ziehen  sein.

Deoas  gedachte  Land,  welches  einen  Flächeninhalt
  von  über  1500  deutschen  Quadratmeilen
umfaßt,  ist  nur  an  zwei  Punkten  von  Eingeborenen-Stämmen
  besetzt.  Zu  Gibeon  hat
Hendrit  Witbooi  mit  den  ihm  unterstehenden

.

 

i

 

 

 

 

Namas,  deren  Zahl  sich  auf  etwa  1000  beläuft,
  seinen  Sitz,  und  in  Rehoboth  wohnen
die  Bastards,  welche  der  Zahl  nach  auf  höchstens
800  Köpfe  zu  schätzen  sind.  Die  zerstreut  an-.

  ·  gesiedelten  Hottentotten  eingerechnet,  leben  in
Einem  deutschen  Landwirthe,  welcher  mehrere

dem  ganzen  Gebiet  nicht  mehr  als  2000  Eingeborene.
  An  Weißen  sind  nur  einige  Missionare
  vorhanden.  Das  Land  bietet  sonach  für
Ansiedelung  von  Kolonisten  ausgiebigen  Raum.

Auch  wird  der  Okkupation  von  Land,  so  lange

sie  sich  nicht  auf  die  Sitze  der  beiden  vorher
genannten  Stämme  erstreckt,  von  den  Eingeborenen

  keine  Schwierigkeit  bereitet  werden.

Was  die  geographischen  Verhältnisse  des
Landes  betrifft,  so  steigt  dasselbe  von  der  Küste
schnell  zu  einer  Erhebung  von  1500  m  empor
und  bildet  dann  ein  Hochland  von  1000  bis
1500  m  Höhe,  aus  welchem  einzelne  Spitzen
von  über  1900  m  hervorragen  und  welches
von  tiefen,  nach  dem  Meere  oder  dem  Oranje-Fluß
  abfallenden  Einschnitten  durchzogen  ist.
Der  hohen  Lage  verdankt  das  Land  sein  verhältnißmäßig
  kühles  und  gleichzeitig  außerordentlich

  gesundes  Klima,  in  dessen  Lob  alle

Besucher  jener  Gegenden  mit  mir  übereinstimmen
  und  dessen  wohlthätige  und  belebende
Einwirkung  auf  den  menschlichen  Organismus
allgemein  anerkannt  wird.

Für  den  wirthschaftlichen  Werth  des
Landes  hat  die  geschilderte  Bodenformation
einen  nachtheiligen  Einfluß.  Sie  hat  zur  Folge,

daß  die  in  der  Regenzeit  reichlich  fallenden

Niederschläge  sich  rasch  zu  reißenden  Flüssen
vereinigen,  welche  nach  wenigen  Tagen  unter
Hinterlassung  eines  beinahe  trockenen  Bettes
        <pb n="106" />
        ——

verschwinden.  Eine  Ausnahme  bildet  allein
der  am  Awas-Gebirge  entspringende  und  in

den  Oranje-Fluß  mündende  Fisch-Fluß,  welcher

Monate  lang  einen  ansehnlichen  Strom  bildet
und  das  ganze  Jahr  hindurch  Wasser  führt.
Die  Wasserarmuth  giebt  dem  Lande  ein  eigenthümliches
  Gepräge.

umgeben.  Namentlich  gedeiht  daselbst  in  großen
Mengen  die  acacia  horrida,  deren  Produkt,
das  Gummi  Arabicum,  schon  jetzt  einen  begehrten
  Absatzartikel  des  Schutzgebietes  bildet.
Uebrigens  ist  das  Land  theils  (Namaqua-Land)
mit  Gras  und  niederen  Futterbüschen,  theils
(Damara-Land)  mit  Gras  und  bis  zu  20  Fuß
hohen,  meist  dornigen  Sträuchern  bestanden.
Das  Gras,  welches  während  der  Regenzeit
überall  üppig  hervorsprießt,  vertrocknet  in  der
dürren  Jahreszeit.  Aber  auch  im  trockenen
Zustande  behält  es  als  Futter  für  Pferde  und
Vieh  einen  Nährwerth,  welcher  unserem  Heu
mittlerer  Qualität  vollkommen  gleichkommt.
Durch  diesen  Umstand,  und  da  Wasser  fast
überall  beim  Aufgraben  des  Bodens  um  wenige
Fuß  gefunden  werden  kann,  ist  es  ermöglicht,
in  dem  Gebiet  ohne  Bearbeitung  des  Bodens
die  ausgedehnteste  Viehzucht  zu  betreiben,  wie
solches  in  gleichartigen  anderen  Theilen  des
Schutzgebietes  und  den  südlich  des  Oranje-Flusses

  gelegenen  Gebieten  der  Kap-Kolonie

schon  jetzt  geschieht.

Was  der  Boden  dagegen  bei  sorgsamer
Pflege  zu  leisten  vermag,  zeigen  die  von  den
Missionaren  angelegten  Gärten,  in  welchen
neben  Kartoffeln,  Kohlarten,  Rüben,  Mais  und
Weizen  —  Wein,  Melonen,  Obstbäume  und
Tabak  mit  größtem  Erfolge  gezogen  werden.

Seiner  Natur  und  Bodenbeschaffenheit  nach
ist  das  Land  durchweg  den  Gebieten  der  Kap-Kolonie,
  welche  jetzt  eine  große  Bevölkerung

ernähren,  gleich.  Wird  das  Land  besiedelt,  so  "  großem  .c
zu  machen.  An  den  Leiter  dieser  Station  sind

läßt  sich  alsbald  eine  lohnende  Viehzucht  beginnen,
  indem  neben  Pferden,  Rindvieh  und
Fettschafen  2c.  auch  feine  Wollschafe  und  Angoraziegen
  eingeführt  werden  können.  An  den  Flußbetten
  läßt  sich  ferner  von  vornherein,  wenn

auch  in  bescheidenem  Umfange,  Ackerbau  betreiben.

  Auch  ist  es  möglich,  an  diesen  Stellen

Die  zahlreichen  periodischen
  Flußläufe,  deren  Ufer  auch  in  der
trockenen  Jahreszeit  die  Feuchtigkeit  bewahren,  %  gekennzeichnet.  Sy  wie  die  Verhältnisse  gegensind
  von  Waldstreifen  und  üppiger  Vegetation

92

 

—

stellung  von  Wasserreservoirs  ermöglicht,  wird
sich  dasselbe  als  ein  ergiebiges  und  reiches
erweisen  und  in  seiner  Produktionsfähigkeit
hinter  keiner  der  Gegenden  der  Kap-Kolonie

zurückbleiben,  in  welchen  durch  ähnliche  Vorrichtungen

  außerordentliche  Erfolge  erreicht  sind.
Diie  Aussichten,  welche  das  Land  für
Kolonisten  bietet,  sind  hiermit  im  Allgemeinen

wärtig  liegen,  können  die  Ansiedler,  falls  ihnen
genügendes  Territorium  gewährt  wird,  in  ausgedehntestem
  Maße  Viehzucht  und  in  bescheidenem
  Umfange  Ackerbau  treiben.  Da  Eingeborene
  zu  jeder  Arbeit  gegen  geringen  Entgelt

zu  haben  sind,  so  sind  die  Kolonisten  in  der

 

E  —  —„  .—

 

Wein,  Tabak,  Maulbeerbäume  und  vielleicht

auch  Baumwolle  zu  ziehen.
der  Kultur  des  Maulbeerbaums  und  der  daran
sich  anschließenden  Zucht  der  Seidenraupe  ist
auf  die  Dauer  Erfolg  zu  erwarten.  Bei  dem

welcher  Bewässerungsanlagen  nicht  vorausgesetzt.

Namentlich  von

Lage,  einen  reichlichen  und  im  Vergleich  mit
unseren  Verhältnissen  selbst  üppig  zu  nennenden
Lebensunterhalt  zu  gewinnen.  An  den  Erwerb
von  Geld  und  Geldeswerth  kann  dagegen  erst
gedacht  werden,  wenn  Verbindungen  mit  civilisirten
  Ländern  eingerichtet  sind  und  vor  Allem,
wenn  Handelsartikel,  wie  Seide,  Tabak,  Baumwolle,
  gebaut  oder  die  schon  vorhandenen  Erzeugnisse,
  wie  Felle,  Gummi,  konservirtes  Fleisch
u.  s.  w.,  in  ganz  anderen  Quankitäten  als  jetzt
hergestellt  werden.  Auch  von  einem  Verkaufswerth

  der  Besitzungen  und  Heerden  kann  erst

bei  weiterer  Entwickelung  des  Schutzgebietes
die  Rede  sein.

Was  nun  die  Art  und  Weise  betrifft,
in  welcher  eine  Besiedelung  des  Schutzgebietes
in  die  Wege  zu  leiten  wäre,  so  ist  vorab  zu
bemerken,  daß  es  bei  den  derzeitigen  Verhältnissen
  den  Auswanderern  nicht  ohne  weiteres
überlassen  werden  kann,  sich  nach  dem  Schutzgebiete
  zu  begeben  und  dort  ihr  Fortkommen
zu  suchen.  Ich  möchte  empfehlen,  zur  Vorbereitung
  der  Ansiedelungen  zunächst  eine
größere  Station  in  dem  Kolonisationsgebiete
anzulegen.  Auf  dieser  Station  wären  Versuche
  mit  dem  Anbau  aller  in  Betracht  kommenden
  Produkte  und  mit  der  Zucht  der  verschiedenen
  Heerdenthiere  in  großem  Maßstabe

dann  die  Auswanderer  zu  verweisen.  Derselbe
  hat  die  Ankömmlinge  mit  den  Verhältnissen
  bekannt  zu  machen,  ihnen  bei  Auswahl
des  Grund  und  Bodens  behülflich  zu  sein  und
sie  mit  der  nöthigen  Anleitung  für  die  Nutzbarmachung
  ihres  Besitzes  zu  versehen.  Ferner
würde  es  demselben  obliegen,  den  Kolonisten
die  Sämereien,  die  Zugthiere  und  den  Heerdenbestand,
  welchen  sie  zum  Beginn  ihrer  Wirthschaft
  bedürfen,  zum  Selbstkostenpreis  auf  Kredit
und  unter  der  Bedingung  allmäliger  Ab-Vorstehenden

  ist  das  Vorhandensein  irgend  bezahlung  in  Produkten  zu  liefern.

Für  die  Einrichtung  des  Unternehmens

Sobald  die  Entwickelung  des  Landes  die  Her=  würde  es  keines  großen  Kapitals  bedürfen.
        <pb n="107" />
        —  —

Zur  Vorbercitung  der  Ansiedelung  erscheint
es  ferner  nöthig,  daß  eine  kleine  Polizeitruppe
in  dem  Lande  stationirt  wird.  Dieselbe  soll
nicht  etwa  zum  Schutze  gegen  Feindseligkeiten
der  Eingeborenen,  sondern  lediglich  zur  Abwehr
zudringlich  bettelnder  und  diebischer  Hottentotten,
  welche  sich  im  Lande  umhertreiben,  bestimmt
  sein.  Für  diesen  Zweck  würden  fünf
Mann  unter  Leitung  eines  zuverlässigen  Unteroffiziers
  genügen.

Erst  nachdem  diese  Vorbereitungen  getroffen
worden  sind,  würde  mit  der  Ansiedelung  zu
beginnen  sein.

Für  die  Kolonisirung  des  Landes  sind
einzelne  Personen  weniger  geeignet;  am  besten
ist  es  meiner  Ansicht  nach,  wenn  Bauern  mit
ihren  Familien,  Knechten  und  Mägden  in  das
Schußgebiet  übersiedeln.  Da  die  Reise,  die
Einrichtung  der  Niederlassung,  die  Beschaffung
der  nöthigen  Geräthschaften,  des  Viehes,  der
Gespanne  bedeutende  Kosten  verursacht,  so  find
mittellose  Ansiedler  nicht  zu  gebrauchen.  Ein
Vermögen  von  einigen  Tausend  Mark,  wic  es
die  nach  Nord-Amerika  oder  Brasilien  auswandernden
  Familien  häufig  besitzen,  würde
genügen.  ·

Mit  der  Ansiedelung  muß  selbstverständlich
langsam  und  vorsichtig  zu  Werke  gegangen
werden.  Im  ersten  Jahre  ist  mit  wenigen
Familien  zu  beginnen,  im  folgenden  Jahre  ist
ein  weiterer  Zuzug  zu  gestatten  und  allmälig
erst  würde  zu  weitergehenden  Kolonisirungen
überzugehen  sein.

Für  den  ersten  Anfang  halte  ich  die  Gegenden
  am  großen  Fisch-Fluß  für  am  meisten

geeignet,  weil  sie  sich  durch  gute  Bodenver=  die  Expedition  vom  Regierungsarzt  Dr.  Wicke

hältnisse  auszeichnen  und  weil  daselbst  keinerlei
Störungen  durch  Eingeborene  zu  befürchten
sind.  Jene  Gegenden  würden  für  mehrere
Hundert  Familien  mit  Knechten  2c.  genügen,
während  das  gesammte  Land  zwischen  Swachaub
und  dem  26.  S-Br.  vielen  Tausenden  deutscher
Arbeiter  Aufnahme  gewähren  kann.

Seollten  diese  Vorschläge  Verwirklichung
sinden,  so  wäre  davon  auch  im  allgemeinen
Interesse  des  Schutzgebietes  Nutzen  "  zu  erwarten.
  Ebenso  wie  in  der  Kap-Kolonie,  wird
auch  in  dem  deutschen  Schutzgebiete  der  Verkehr

  erst  dann  wirklichen  Aufsschwung  nehmen,

wenn  die  einheimische  Produktion  gehoben  und
gleichzeitig  der  Gebrauch  enropälscher  und  anderer
  Erzengnisse  vermehrt  wird.  Darüber,
welche  Bedeutung  dem  Mineralreichthum  des
Landes  beizumessen  ist,  habe  ich  kein  Urtheil.
Sicher  möchte  es  aber  sein,  daß  eine  Besiedelung
auch  in  dieser  Beziehung  zur  Exploration  des
Landes  beitragen  wird.  Auch  in  Transvaal
sind  die  reichen  Lager  von  Gold  und  Edel-13



 

 

 

steinen  nicht  durch  wissenschaftliche  Expeditionen,
sondern  durch  Bauern  entdeckt  worden,  welche
Viehzucht  trieben  oder  ihren  Grund  und  Boden
bebauten.

Politisch  dürfte  sich  die  Besiedelung  von
Namaqua-Land  endlich  nicht  minder  nützlich
erweisen,  einmal,  weil  dadurch  die  unruhigen
Stämme  des  Nordens  und  Südens  von  einander
  getrennt  und  sodann,  weil  die  Kolonisten
in  einigen  Jahren  eine  Macht  bilden  werden,
welche  bei  Unruhen  unter  den  Eingeborenen
erheblich  ins  Gewicht  fallen  kann.

Expedition  in  das  Dinterland  des  Togogebietes
und  Anlage  einer  Station  daselbst.

Der  interimistische  Kaiserliche  Kommissar
des  Togogebietes,  v.  Puttkamer,  hat  im
Februar  und  März  d.  J.  eine  größere  Reise
im  Schutzgebiete  unternommen,  welche  26  Tage
dauerte  und  den  Zweck  verfolgte,  durch  Besprechungen
  mit  verschiedenen  Stammeshäuptlingen
  und  Ausgleich  von  Zwistigkeiten  der
Eingeborenen  untereinander,  die  Sicherheit  der
Handelsstraßen  zu  befestigen.  Gleichzeitig  beabsichtigte
  der  Kaiserliche  Kommissar,  einen  geeigneten
  Ort  für  die  an  der  Westgrenze  des
Schutzgebietes  zu  begründende  neue  wissenschaftliche
  Station  ausfindig  zu  machen.

Die  Expedition  bestand  aus  den  nothwendigen
  Führern  und  Dolmetschern,  etwa
100  Trägern  und  einer  Eskorte  von

48  Haussahs  unter  Führung  des  Polizei- 



meisters  v.  Piotrowski.  Begleitet  wurde
welcher  während  der  Reise,  wo  es  die  Zeit
zuließ,  die  Kranken  unter  den  Eingeborenen
behandelte  und  dabei  interessante  ärztliche
Studien  zu  machen  Gelegenheit  hatte.  Auch
bei  Auswahl  der  Station  wirkte  Dr.  Wicke
insofern  mit,  als  die  Lage  derselben  vom
sanitären  Standpunkte  aus  zu  prüfen  war.

Die  Expedition  brach  am  16.  Februar  d.  J.
von  Sebbe  aus  auf  und  verfolgte  die  große
Handelsstraße,  welche  von  Lome  aus  Über
Towe,  Kewe  und  Agotime  nach  Agome  und
über  das  Gebirge  weiter  ins  Iunnere  führt.
Der  Zweck  der  Expedition  wurde  vollständig
erreicht.  Die  verschiedenen  Häuptlinge  zeigten
sich  sehr  entgegenkommend.

In  Kpetoe,  der  Hauptstadt  Agotimes,
schenkte  der  Häuptling  dem  Kommissariat  ein
am  Todji-Fluß  sehr  günstig  gelegenes  Stück
Land.  Dasselbe  würde  sich  nach  Ansicht  des
Kaiserlichen  Kommissars  zur  Anlage  einer
Missionsstation  vortrefflich  eignen.  Der
Platz  liegt  hoch  und  schattig  am  fließenden
        <pb n="108" />
        Wasser,  die  Bevölkerung  ist  außerordentlich

gutmüthig,  entgegenkommend  und  arbeitsam.
Kpetoe  ist  überhaupt  der  civilisirteste  Ort  des
gauzen  Schutzgebietes  und  verdient  wegen
seiner  lebhaften  Industrie  in  Eisen,  Weberei
und  Färberei  besondere  Beachtung.

Nicht  weniger  erfreut  über  den  Besuch  der
Expedition  zeigte  sich  der  Häuptling  Kalate
Badagbani  in  Sugbe  (Nord-  Agotime)  sowie
der  Oberhäuptling  des  Agome-Stammes,
Gidi-Gidi.  Letzterer  war  dem  Koaiserlichen
Kommissar  bis  Sugbe  entgegengekommen.  Er
ist  ein  großer  Freund  der  Deutschen  und  genießt
  wegens  seiner  sprichwörtlichen  Gerechtigkeit
und  Weisheit  beim  Schlichten  von  Streitfällen
einen  weit  über  die  Grenzen  seines  Landes
hinausreichenden  Einfluß.  Er  weiß  wie  kein

Zweiter  seiner  Landslente  die  Vortheile  der

94

S—

Am  24.  April  d.  J.  hat  sich  Sekondlieutenant

Herold  mit  seiner  Karawane,  darunter  zwei

 

europäischen  Kultur  zu  würdigen  und  zeigte

sich  über  die  Mittheilung  von  der  beabsichtigten
Anlage  einer  Station  in  der  Nähe  seines
Landes  hochersreutl

Von  Sugbe  ging  die  Expedition  über
Klonn  nach  Agome-Palime,  wo  mit  Abgesandten
des  Atigbe-Stammes,  welcher  die  Sicherheit
der  Handelsstraße  bedroht  hatte,  längere
Palaver  abgehalten  wurden.  Das  Ergebniß
derselben  war,  daß  die  Atigbe-Leute  in  Gegenwart
  der  Oberhäuptlinge  Gidi-Gidi  von
Agome  und  Plaku  Nyagbo  von  Agu  das
feierliche  Versprechen  abgaben,  hinfort  den
friedlichen  Verkehr  auf  der  Handelsstraße  nicht
mehr  zu  gefährden.  Von  Agome-Palime  aus
zug  die  Expedition  auf  dem  steil  ansteigenden
und  über  einen  Kamm  von  2000  Fuß  Höhe
führenden  Wege  bis  nach  Tomegbe  weiter,
welches  in  einem  anmuthigen  Gebirgsthale

liegt.  Auf  diesem  Marsche  wurde  ein  geeigneter
Platz  zum  Bau  der  Station  gefunden.  Derselbe
  liegt  etwa  20  Minnten  hinter  Jo.  Das

Gebirge  streckt  dort  eine  nach  allen  Seiten
ins  Thal  abfallende  Landzunge  vor,

Plateau.
klarer  Gebirgsbach  über  Felsen.

Am  Fuße  derselben  fließt  ein  kühler
Unmittelbar

Die  Geenwärtig  ist  die
Kuppe  ist  eben  und  bildet  ein  genügend  großes  Pcgenwariig  ut  die

vom  Bach  aus  beginnt  der  Aufstieg  auf  den

Jo-Pasß.
Häuptling  von  Jo,  Tenu,  in  feierlichem
Palaver  dem  Kaiserlichen  Kommissar  geschenkt
und  „Misa-Höhe“  getauft.

Der  Stationsplatz  liegt  außerordentlich
günstig.  Boten  erreichen  ihn  von  Lome  aus
in  fünf  Tagen  auf  einem  sicheren  Wege;  nach
Kpandu  beträgt  die  Entfernung  zwei  kleine

Der  Platz  wurde  von  dem  alten

Tagereisen,  nach  Bismarcksburg  sieben  bis  1

acht  Tagereisen  über  Kunia.

Nach  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  marschirte
die  Expedition  auf  demselben  Wege  zurück  und
traf  am  13.  März  in  Klein-Popo  wieder  ein.

gehörigen  nach  Zanzibar  überzusiedeln.

Interessengebiet  gehörige

Zimmerleute  und  sechs  Arbeiter  sowie  mit
einem  Haussah-Detachement  nach  „Misa-Höhebegeben,
  um  mit  dem  Bau  der  Station  zu
beginnen.

Die  Missions-Thätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

v  III.
4.  Ost-  Ajrita.
Evangelische  Missionen.“)

Von  deutschen  evangelischen  Missions—
Gesellschaften  sind  innerhalb  der  deutschen
Interessensphäre  thätig:

a)  Die  Evangelische  Missions-Gesellschaft

  für  Deutsch-Ost-Afrika.  Dieselbe
hat  ihren  Sitz  in  Berlin.  Sie  gründete  ihre
erste  Station  im  Jahre  1887  zu  Darz-es-=Salaam,

  woselbst  eine  Anzahl  befreiter  Sklavenkinder
  in  Erziehung  genommen  wurde.

Während  des  Aufstandes  wurde  die
Missionsstation  zerstört  und  der  Missionar
Greiner  sah  sich  gezwungen,  mit  seinen  An-Gegen-

  ist  er  indessen  wiederum  mit  Aussicht
auf  Erfolg  in  Dar-es-Salgam  thätig.  Eine
zweite  Missionsstation  wird  in  Tanga  angelegt,
  wohin  sich  der  Missionar  Krämer  kürzlich
begeben  hat.

b)  Die  Evangelische  Missions-Gesellschaft
  in  Neukirchen  (bei  Mörs).  Dieselbe
gründete  ihre  erste  Station  im  März  1887  zu
Ngao  am  Tana-Flusse  für  das  zum  deutschen
Witu-Land.  Auch

Ende  März  1888  von
zerstört,  welche  damals
zum  Tana  vordrangen.
Station  in  Ngao  wieder
aufgebaut.  Nach  den  letzten  Nachrichten  sind
daselbst  die  Missionare  Weber,  Würtz  und

diese  Station  wurde
plündernden  Somalis
von  Norden  her  bis

Böcking  thätig,  während  zwei  andere  in
Lamu  wirken.
Während  die  vorgenannten  deutschen

Missionen  erst  seit  Kurzem  in  Ost-Afrika  bestehen,
  haben  englische  protestantische  Missionen
schon  seit  erheblich  längerer  Zeit  eine  ausgedehnte
  Thätigkeit  daselbst  entfaltet.  Von  englischen
  Missions-Gesellschaften,  welche  auch
innerhalb  der  deutschen  Interessensphäre
Stationen  besitzen,  sind  anzuführen:

d  D.  N.  Grundemann,  Die  Entwickelung  der
evangelischen  Mission  im  letzten  Jahrzehnt  (1878  bis
1888).  Bielefeld  und  Leipzig.  Velhagen  und

Klasing.
        <pb n="109" />
        à)  Die
Missions-Gesellschaft  (Church  Missio-Hur
  Society).*)  Dieselbe  ist  seit  1844  in
Ost-Afrika  thätig  und  ist  die  größte  und  reichste
der  dortigen  englischen  Missionen.  Sie  verwendet

  jährlich  etwa  400  000  Mark  für  ihre

östafrikanischen  Stationen.  Von  diesen  sind
innerhalb  der  dentschen  Interessensphäre  be—
legen  Mpuapua  (1876)  (Zweigstation  Kisokwe)
und  Mamboia  (1879),  beide  in  Usagara,
lerner  Uyni  in  Uniamwesi  (1879),  Msalala,
nicht  weit  vom  südlichen  Ufer  des  Nyanza,
und  Moschi  am  Kilimandscharo  (1885).

Missionare  dieser  Gesellschaft  waren  auch
in  Uganda  thätig,  von  wo  sie  sich  während
der  dort  herrschenden  Wirren  auf  die  Südseite
des  Nyanza-e
den  Ausgang  des  Bürgerkrieges  abzuwarten.

#n  Die  Gesellschaft  besitzt  einen  eigenen
Tampfer,  „Heury  Wright“,  der  zwischen  Zanzibar
  und  Momtbassa,  ihrem  Hauptsitz,  läuft,
und  hat  einen  bedeutenden  Stab  an  euro-Missionsgebäude

  und
finden.

bo)  Die  —  anglikanische  —  Universitäten-
  Missi  on  (Universitios  Mission).““)
Die  Universitäten-Mission  ist  im  Jahre  1863
geyründet  und  hat  die  Insel  Zanzibar  zum
Ausgangspunkt  ihrer  Thätigkeit  auf  dem  ostafrikanischen
  Festlande  genommen.  Es  befinden

Kirchen  Verwendung

sich  daselbst  eine  Kirche.  Kapellen,  eine  Knabenund

  Mädchenschule,  ein  Hospital  für  kranle
Mitglieder  der  Mission,  eine  Ansiedelung  befreiter
  Sklaven,  ein  theologisches  Seminar  und
eine  englische  Druckerei.

In  dem
Eingeborener  zu  Lehrern  ausgebildet  worden,
welche  auf  den  festländischen  Stationen  wirken.
Auf  sprachlichem  Gebiet  hatte  bereits  der  1882
verstorbene  Bischof  Dr.  Steere  durch  Uebersehungen
  und  sonstige  Arbeiten  wichtige
Missionsmittel  geschaffen.  Seitdem  hat  Archidiakon
  Hodgson  diese  Arbeiten  fortgesetzt  und
kürzlich  das  letzte  Buch  einer  Suaheli-Bibel
vollendet.

Innerhalb  der  deutschen  Interessensphäre
in  Ost-Afrika  besitzt  die  6n  Frsenoh
folgende  Stationen:

Im  südlichen  Theil  des  bezeichneten  Gebietes,
  im  Rovuma-Distrikt,  die  Stationen  Malasi,
  Newala  und  Chisanga.  In  Usambara
die  Stationen  Magila,  Umba,  Mkuzi,  Mirr


1.  #  Aunnnal  Report  1889  100  Ghure-Tutelligenter
  &amp;amp;  Rerord  (mumhly).  London,  Chureh
icnnary  llouse.  Julishurr  S##r#e
Jun  brr  iss
Louch  Vwentral  African  Mission.  Report  for  1880.
ondon,  14  Delahayr  Str.  Westminster.

il  Missionar)

Seminar  ist  eine  große  Anzahl

—  anglikanische  —  Kirchen-Sees

  zurückgezogen  hatten,  um  dort

sozwe,  Msalakan.  Am  Ostufer  des  Nuassa-Sees
  hat  die  Gesellschaft  fernere  fünf  Stationen,
dieselben  liegen  indeß  nicht  mehr  innerhalb  der
deutschen  Interessensphäre.  Auf  dem  See  selbst
besitzt  die  Mission  einen  Dampfer,  den  „Charles
Janson“,  und  zwei  Boote  aus  Deltametall
bezw.  galvanisirtem  Eisen.  Die  Gesammtausgaben
  der  Gesellschaft  betrugen  im  Jahre  1889
etwa  340  000  Mark.

Jc)Die  —  anglikanische  —  Londoner
Missions-Gesellschaft  (London  Missionary
  Society).“)  Diese  Gesellschaft  legte
zuerst  im  Jahre  1879  die  Station  Urambo
zur  Erleichterung  des  Weges  nach  dem  Tanganjika-See
  an.  Auch  nach  dem  Tode  des  ihr
freundlich  gesinnten  einflußreichen  Häuptlings
Mirambo  machte  die  Mission  auf  dieser
Station  Fortschritte,  vbwohl  das  Land  durch
Kriegszüge  beunruhigt  wurde.  Am  See  selbst
sind  nach  mehrfachem  Wechsel  und  nachdem

viele  Missionare  gestorben  oder  krank  heim- 



##  9  .  gekehrt  sind,  jetzt  zwei  Stationen  besetzt,  Ka—
däischen  Handwerkern,  die  beim  Bau  der  Kolg“  Iind,  let  beht

wala  (eine  Insel  nahe  dem  westlichen  Ufer),
wo  1885  mit  regelmäßigem  Unterricht  und
Predigt  begonnen  wurde,  und  Fwambo,  etwa
10  Meilen  vom  Südende  des  Sees,  über
5000  Fuß  hoch  und  besonders  gesund  gelegen.
Fwambo  wurde  erst  1887  gegründet.

Die  Mission  besitzt  einen  Dampfer,  „Good

News“,  auf  dem  Tanganjika.
#11)  Die  Schottische  freikirchliche
Mission  (Mission  of  the  Free  Church
of  Scotland).““)  Diese  Mission  hat  zwar  ihren
Hauptsitz  in  Livingstonin  am  Südende  des
Nhassa-Sees;  sie  hat  indessen  auch  weiter  nach
Norden  zu  ihre  Stationen  vorgeschoben.  Als
solche  sind  zu  erwähnen  die  im  gesunden  Angoni-Lande
  (auf  dem  Westufer  des  Nyassa-Sees)
  gelegene  Station  Chinyera;  Chirenji  an
der  Stevenson-Straße  zwischen  Nyassa  und
Tanganjika  und  Chinga  im  Nordosten.

Die  Gesellschaft  hat  an  der  nahe  befreundceten
  Handelsgesellschaft,  der  bekannten
„African  Lakes  Compan)“,  welcher  jetzt  auch
der  unentbehrliche  Dampfer  („JIlala“")  gehört,
einen  guten  Halt.

Katholische  Missionen.

Die  deutsche  Interessensphäre  in  Ost-Asrika
gehörte  anfangs  zum  apostolischen  Vikariate
Zanzibar,  welches  sich  vom  Kap  Delgado  bis
zum  Kap  Guardafui  mit  unbestimmten  Grenzen

*)  Londion  lissimnarr  Socictk,  Report  for  tbe
veur  ending  April  300h  188).  London.  27  Chanberr
  Lane,  W.  C.

&amp;amp;#)Tihe  Free  Church  ot  Scotlandl.
1888.  Thomas  Nelson  &amp;amp;  Sons.
London.

Veur  Book
LEdinburgh  &amp;amp;
        <pb n="110" />
        nach  dem  Binnenlande  erstreckte.  Gegenwärtig

96

sind  für  das  gedachte  Gebiet  folgende  Missionsbezirke

  zu  unterscheiden:

a)  Das  apostolische  Vikariat  Zanzibar,

welches  außer  der  Jusel  Zanzibar,  dem  Sitz
des  apostolischen  Vifars,  die  übrigen  Küsteninseln,
  sowie  das  gegenüberliegende  Festland
mfaßt,  soweit  letzteres  nicht  zu  anderen
Missionsbezirken  gehört.  Apostolischer  Vikar
ist  z.  Zt.  de  Courmont,  Bischof  von  Bodona
i.  p.  i.,  von  der  Kongregation  der  Väter  vom
Heiligen  Geiste.

b)  Die  apostolische  Präfektur  Süd-Zanzibar,
  welche  sich  etwa  (etwas  nördlich)  vom
7.2  S-Br.  bis  etwa  zum  10.'  S-Br.  erstreckt  und
im  Osten  durch  das  Meer,  im  Westen  durch  die
Ostküste  des  Nyassa-Sces  und  das  Unianyembesche
Vikariat  begrenzt  wird.  Die  Präfektur  wird
vom  Pater  Amrhein  von  den  bayerischen
Benediktinern  verwaltet.

c)  Das  apostolische  Provikariat  Tanganjika,
den  westlichen  Theil  des  Hinterlandes  der
deutschen  Interessensphäre  umfassend.

Aposto-J[T

  —  —  —  ·“—

Kinder  in  Pflege  und  Unterricht.

 

lischer  Vikar  ist  gegenwärtig  Bridoux,  Bischof

von  Utika  i.  p.  i.,  von  den  algierischen  Missionaren.


4)  Das  apostolische  Vikariat  Unianyembe
in  der  Mitte  des  deutsch=  ostafrikanischen  Gebietes.
  Der  apostolische  Vikar  hat  seinen  Sitz
in  Tabora,  heißt  Girault  und  ist  ebenfalls
von  den  algierischen  Missionaren.

")  Das  apostolische  Vikariat  Nyassa,  erst
neu  errichtet.

1)  Das  apostolische  Vikariat  Viktoria  Nyanza,
die  Länder  an  diesem  See  umfsassend.  Der
apostolische  Vikar  Namens  Herth,  Bischof  von
Tewerte,  wohnt  gegenwärtig  am  Südende  des
Sces  und  gehört  zu  den  algierischen  Missionaren.


Von  katholischen  Missions-Gesellschaften  sind
eine  deutsche  und  zwei  französische  innerhalb
der  vorbezeichneten  Gebiete  thätig.

1.  Die  deutsche  Gesellschaft  ist  die  Sankt  naires  d'Akrique  d’Alger

Benediktus-Missions-Genossenschaft.

Afrika  wird  vom  Pater  Amrhein  geleitet.
Das  Mutterhaus  der  Genossenschaft  befindet
sich  in  St.  Ottilien  bei  Türkenfeld  in  Oberbayern.
  Den  Benediktinern  liegt  die  Missionirung
  der  unter  b  erwähnten  Präfektur  ob.

 

blanctz).
Die  Missions-Thätigkeit  derselben  in  Ost

Gegenwärtig  haben  die  Missionare  ihre  Thätigkeit
  wieder  aufgenommen.

2.  Die  (französische)  Mission  der  Congrgation
  du  St.  Esprit  et  du  St.  Coeur
de  Marie  (sog.  Peres  noirs),  welche  von  den
katholischen  Missions-Gesellschaften  am  längsten
—  seit  etwa  25  Jahren  —  in  ÖOst-Afrika
wirkt.  Ihre  Patres  sind  der  Mehrzahl  nach
Deutsch  sprechende  Elsässer  oder  Deutsche.  Sie
verwaltet  das  unter  a  bezeichnete  Vikariat  und
hat  ihre  Zentralstation  in  Zanzibar,  woselbst
sie  ein  Hospital  für  Europäer  und  ein  solches
für  Eingeborene  unterhält.  Auf  dem  Festlande
besitzt  sie  folgende  Stationen:

Bagamoyo  mit  Waisenhaus,  Hospital,
Kinderbewahranstalt,  Werkstätten  und  Pflanzungen.
  Die  Station  hat  mehrere  Hundert
Daneben
haben  sich  aus  den  Erwachsenen  mehrerc  Dörfer
gebildet.  Die  Farbigen,  welche  daselbst  wohnen,
sind  sämmtlich  als  Kinder  entweder  aus  der
Wildniß  geholt  oder  von  der  Mission  gekauft,
auch  theilweise  vom  englischen  und  einige  vom
französischen  Konsulat  in  Freiheit  gesetzt  und

der  Mission  übergeben.

Mandera  in  Usegna,  drei  Tagereisen  von
Bagamoyo  oder  Saadani  entfernt.

Mrogoro,  ebenfalls  in  Usegun  und  an
der  Grenze  von  Ukami  in  der  Nähe  von
Simbabweni  belegen.

Mhonda,  im  Gebirge  von  Nguru.

Tununguo  in  Ukami.

Jede  dieser  Stationen  besitzt  zwei  Priester
und  einen  Bruder,  mit  einem  Haushalt  von
etwa  20  Personen,  bestehend  aus  Waisenknaben
  von  Bagamoyo  oder  solchen  der  umliegenden
  Gebiete.

Longa  in  Usagara.  Diese  Station  ist

erst  in  neuerer  Zeit  errichtet  und  mit  dem

Personal  der  wegen  ihrer  ungesunden  Lage
aufgegebenen  Station  Kondoa  besetzt.

3.  Die  zweite  katholische  Mission  in  Ost-Afrika
  ist  die  der  (französischen)  Missio-(sog.
  Peres
Die  Socicl“  des  Peres  d’Alger  ist
im  Jahre  1860  vom  Kardinal  Lavigerie

für  Algier  gegründet  worden  und  hat  auf

Sie  hatten  sich  im  Jahre  1887  in  einer
Stärke  von  zehn  Missionaren  und  vier

Schwestern  in  Pugu,  etwa  fünf  Stunden  südwestlich

  von  Dar-es-Salaam,  niedergelassen.

Während  des  Aufstandes  wurde  ihre  Station
von  feindlichen  Arabern  zerstört  und  zwei
Missionare  sowie  eine  Schwester  ermordet.

Wunsch  des  Papstes  die  Missionirung  der
Gegenden  am  Viktoria  Nyanza  und  Tanganjika
sowie  von  Unianyembe  (vergl.  oben  zu  c,  ##
und  l)  übernommen.  Innerhalb  der  deutschen
Interessensphäre  besitzt  diese  Gesellschaft  die
Stationen  Kipalapala  bei  Tabora,  Karema  am
östlichen  Ufer  des  Tanganfika  und  Kamoga
in  Ukumbi  am  Südende  des  Viktoria  Nyanga.
Auch  in  Uganda  waren  die  Missionare  dieser
Gesellschaft  thätig,  wurden  jedoch  während  des
Kriegszustandes,  ebenso  wie  diejenigen  der
        <pb n="111" />
        Church  Missionary  Societ  genöthigt,  sich  auf
das  Süd-Ufer  des  Viktoria  Nyanza  zurückzuziehen.


Die  katholischen  Missionen  in  Ost-Afrika
bestreben  sich  neben  der  Lehre  der  Heilswahrheiten
  besonders  dadurch  auf  Wandel  und
Gesittung  der  zu  Bekehrenden  einzuwirken,  daß
sie  dieselben  an  Arbeit  gewöhnen  und  deshalb
den  Zöglingen  zugleich  mit  dem  Christenthum
alle  zur  Führung  eines  europäischen  Haushalts
erforderlichen  Handwerke  lehren.
Schmiede,  Schneider,  Schuhmacher,  sind  unter
den  katholischen  Zöglingen  in  großer  Anzahl
vertreten.  Sind  in  den  katholischen  Missionen
die  Zöglinge  beiderlei  Geschlechts  zu  Erwachsenen
  herangereift,  so  werden  sie  ihrem
Wunsche  entsprechend  verheirathet  und  von  der
Wission  mit  einer  Ausstattung  im  Umkreise
des  Mutterhauses  angesiedelt,  wo  sie  Dorsgemeinden
  und  dadurch  für  die  Weiterentwickelung
  der  Kirchengemeinde  die  Grundlage
  bilden.  Ein  besonderer  Vorzug  des

katholischen  Missionswerkes  ist  die  Sorgfalt,
-  «  swerkes  Sorgfalt,  dehien  s
Ausbildung  der  gebiet  verlassen

welche  der  Erziehung  und
weiblichen  Pfleglinge  in  Haus=  und  Wirthschaftsarbeiten
  gewidmet  wird.

(Fortsetzung  folgt.)

verbot  des  Rreditgebens  im  Schuthgediete  der
Narschall.  Inseln
Im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  ist
es  der  erst  seit  wenigen  Jahren  bestehenden
deutschen  Verwaltungsbehörde  gelungen,  die
Eingeborenen  von  einem  drückenden  Hinderniß
ihrer  wirthschaftlichen  Entwickelung  nahezu  vollständig
  zu  befreien.
Früher  war  es  dort  üblich,  daß  die  fremden
Kaufleute  die  mit  ihnen  in  geschäftlicher  Verbindung
  stehenden  Häuptlinge  geflissentlich  in
Schulden  und  damit  in  einem  gewissen  Abhängigkeitsverhältniß
  hielten,
Weise  den  daue
der  Schulden  abzuliesernden  Produkte  (Kopra)
zu  sichern.  So  lam  es,  daß  die  Mehrzahl
der  Häuptlinge  den  verschiedenen  Handelsfirmen
  Summen  schuldeten,  welche  zusammen
im  Jahre  1887  die  für  dortige  Verhältnisse
erhebliche  Höhe  von  über  70  000  Mark  erreichten.

Durch  ein  mit  Strenge  durchgeführtes  Verbot
  des  Kreditgebens  und  daduch  h  die
Häuptlinge  durch  d  .  «
zu  steter  Abzahlung  aug  ehalten  wur
sich  die  Schuldenlaß  in  ean  –’
15  000  Mark  vermindert.
völlig  getilgt  sein,
er  Häuptlinge

hat
senden  Jahre  auf
Sie  würde  bereits
wenn  sich  nicht  ein  Theil
noch  im  Besitz  europäischer

97

 

Segelschooner  befände,  mit  denen  sie  nur  mangelhaft
  umzugehen  verstehen,  und  welche  deshalb
fortgesetzt  kostspieliger  Reparaturen  bedürfen.
Die  in  Kürze  zu  erwartende  völlige  Befreiung
  der  Häuptlinge  von  Schulden  wird
auch  den  Kaufleuten,  denen  gegenüber  sie  zuerst

mit  Strenge  durchgeführt  werden  mußte,  zu

 

um  sich  auf  diese
ruden  Bezug  der  zur  Tilgung

Gute  kommen,  da  die  Eingeborenen  sich  naturgemäß
  mit  mehr  Lust  und  Fleiß  der  Produktion

von  Kopra  widmen,  wenn  sie  wissen,  daß  sie
Tischler,

für  ihre  Mühe  bezahlt  werden,  als  wenn  sie
den  größten  Theil  des  Erlöses  ihrer  Arbeit
zur  Tilgung  der  von  ihren  Häuptlingen  kontrahirten
  Schulden  verwendet  sehen.

Ò  seÚ  Ge  s

von  der  Station  Bismarcksburg  im  Cogogebiet.

Die  Station  Bismarcksburg  im  Togogebiet
wird  seit  der  Abreise  des  Premierlieutenants
Kling  durch  den  Techniker  Bugslag  verwaltet,
  welcher  aber  ebenfalls  bald  das  Schutzwird.
  Bis  zum  Eintreffen  des
phil.  Büttner  (vergl.  Nr.  2
„Deutschen

Botanikers  Dr.
und  3  des  Kolonialblattes“)
wird  nun  die  Verwaltung  der  Station  von
dem  Techniker  Stöhr  übernommen  werden,
welcher  am  18.  April  in  Klein  -Popo  eingetroffen
  und  am  23.  April  mit  21  Trägern,
einem  Führer  und  zwei  Dolmetschern  nach
Bismarcksburg  aufgebrochen  ist.  Der  Genannte
hat  den  Auftrag,  ohne  Aufenthalt  nach  der
Station  zu  gehen,  sich  dort  mit  allen  Verhältnissen
  unter  Bugslags  Leitung  vertraut  zu
machen  und  nach  des  Letzteren  Abreise  sich
darauf  zu  beschränken,  Alles  in  Stand  zu
halten  und  die  meteorologischen  Beobachtungen
sorgfältig  weiter  fortzuführen.

    

—  —W  222  LX.  X.X.  X,X
–—.—T.  2

—  —

 

IV.  Titterar.  Besprechungen.

Unter  dem  7.  d.  M.  ist  dem  Bundesrath
und  Reichstag  eine  weitere  Fortsetzung  des
Weißbuches  über  den  Aufstand  in  ÖOst-Afrika
  vorgelegt  worden.

Neben  einem  Bericht  des  Korvettenkapitäns
Valette,  in  welchem  die  völlige  Beruhigung
des  nördlichen  Theiles  der  Küste  konstatirt

»«  wird,  sind  in  dem  Weißbuch  Berichte  des
en  Kaiserlichen  Kommissar

Reichskommissars  Major  Wissmann  über  die
Vorkommnisse  im  April  d.  J.  und  über  den
Stand  des  Sklavenhandels  in  der  deutschen
Interessensphäre  enthalten.  Den  Schluß  bilden
die  telegraphischen  Meldungen  über  die  Einnahme

  von  Lindi  und  Milindani.
        <pb n="112" />
        —  98  —

Das  2.  Heft  des  III.  Bandes  der  „Mit-  Herr  Zenker,  welcher  gegenwärtig  bei  der
theilungen  von  Forschungsreisenden  und  Expedition  zur  Erforschung  des  sidlichen
Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutz=  Hinterlandes  von  Kamerun  als  Assistent  des
gebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  Lieutenants  Morgen  fungirt,  hat  in  den  letzten
v.  Danckelman,  beginnt  mit  einem  Aufsatz  Heften  der  von  der  Italienischen  Afrikavon
  Dr.  Wilhelm  Trabert  über  den  täg=  Gesellschaft  zu  Neapel  herausgegebenen
lichen  Gang  des  Luftdruckes  und  bezw.  der  Zeitschrift  zwei  Aufsätze  unter  dem  Titel
Lufttemperatur  in  Finschhafen,  Kamerun  und  „Aus  der  Biafra-Bai“  veröffentlicht.  In  dem
Bismarcksburg.  Es  enthält  ferner  den  Bericht  ersten  dieser  Aufsätze,  welcher  sich  auf  die
über  die  letzte  Reise  des  Lieutenants  Tappen=  Gegenden  vom  Kongostaate  bis  zur  Goldküste
beck.  Der  leider  so  früh  verstorbene  Forscher  bezieht,  giebt  der  Verfasser  einen  Ueberblick
erreichte  hierbei  die  Residenz  des  Häuptlings  über  die  Entwickelung  des  Handels  in  jenen
Ngila  und  stellte  zum  ersten  Mal  von  Süden  Gegenden,  insbesondere  auch  in  Kamerun,
aus  die  Verbindung  mit  Flegels  Erkundungen  welcher  vor  30  oder  40  Jahren  allein  von
her.  Im  Anschluß  hieran  sind  zwei  Berichte  den  Schiffen  aus  betrieben,  jetzt  in  zahlreichen
des  Premierlieutenants  Morgen  über  seine  Handelsfaktoreien  seine  Stützpunkte  erhalten  hat.
Reisen  von  der  Jaunde-Station  aus  zum  Ab=  Nach  einer  Schilderung  der  Einrichtung  dieser
druck  gelangt.  Die  Erfolge  derselben  bestehen  Faktoreien  und  des  Lebens  der  Weißen  daselbst
in  geographischer  Beziehung  insbesondere  in  wird  näher  auf  die  Handelsverhältnisse  in  Westder
  Entdeckung  des  Mbam-Flusses,  welcher  sich  Afrika  eingegangen.  Dabei  werden  namentlich
auf  etwa  11°  50“  O-Lg.  mit  dem  Sannaga  die  Ein=  und  Ausfuhr-Artikel  aufgezählt  und
vereinigt,  sowie  in  der  Feststellung  der  Süd=  über  die  Gewinnung  der  letzteren  nähere  Anwestgrenze
  der  muhammedanischen  Sudanneger.  gaben  gemacht.  Der  zweite  Aufsatz  enthält
In  kommerzieller  Hinsicht  hat  Lieutenant  eie  Beschreibung  des  Lebens  und  der  Sitten
Morgen  die  große  Bedeutung  des  östlichen  des  Mbulu-Stammes,  welcher  im  südlichen
Hinterlandes  von  Kamernn  für  den  Handel,  Nachbargebiet  Kameruns  angesessen  ist  und
insbesondere  in  Bezug  auf  Elfenbein  festgestellt,  dessen  Gebiet  sich  zwischen  Munda-Fluß  und
sowie  die  Richtung  der  Handelsstraßen  von  Muni  ausdehnt.
dort  aus  nach  der  Küste.  Zwei  Karten  veranschaulichen
  die  Reiserouten  Tappenbecks
und  Morgens  und  geben  ein  Bild  von  den
neuesten  Fortschritten  der  Erforschung  dieses  ·  «  .
vor  Kurzem  noch  fast  gänzlich  unbekannten  fü.  V.  Tikterakur  erpeichnis.
lichen  Hinterlandes  von  Kamerun.  In  ver-  .
kleinertem  Maßstabe  ist  ferner  die  kürzlich  er-  45.  Mittheilungen  von  Forschungsreisenden
schienene  deutsche  Admiralitätskarte  des  Rio-  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzdel-Rey
  Aestuariums  und  der  in  dasselbe  gebieten.  Herausgegeben  von  Frhr.  v.  Danckel-»

  .  .  .  .  ¾'u  man.  3.  Bd.,  2.  Heft.  (Seite  90—136  mit
mündenden  Wasserläufe  beigegeben.  Einen  Bei-  4  Karten).  Für  den  Band  9  M.  Einzelpreis
trag  zu  der  geographischen  Kenntniß  des  Schut-z  5M.  A.  Asher  &amp;amp;  Co.,  Berlin.
gebietes  der  Marschall-Inseln  hat  der  Sekretär
bei  dem  dortigen  Kaiserlichen  Kommissariat  Ead  b  K.  Stante  und  uemin,  Kasche
r  ch  Muf  einer  Karte  der  Insel  Die  Geschichte  der  Befre  Smin  Paschas.
Eagert  durch  Aufnahme  einer  Karte  der  Jusel  OuhinalMoiefen  Stribee)  eno  ascho,  Jevgauru

  geliefert.  *!½*  Z  sons,  Selim  Beys,  P.  Schynses  u.  s.  w.  Autori-Dem

  Andenken  des  Hauptinanns  Zeuner  serte  Uebersetzung.  (In  5  Leeserungen.)  2./5.
widmet  Dr.  Zintgraff  einen  warm  empfundenen  Lief.  (Schluß).  à  0.560  M.
Nachruf.  .  Felix  Krais,  Stuttgart.

 

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nach  AleNandrien  (Eillinic)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
krüh:;
„  Bombay  (E  illinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Juni,  August,  Okiober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

aAarrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
Wo  ERMANN-LINTIE.  „

„  Am  20.  Juni  F.  D.  Carl  Woermann.  Capt.  Fastert.
nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  lläten  der  Westküste  Afrikas.

Am  30.  Juni  P.  D.  Adolph  Weoermann.  Capt.  Taggenbrock,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  lläfen  der  Südwestküste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusire.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.  Dampfer  Carl  Woermann  wird  voraussichtlich  auch  die  Marocco-Häfen
  anlaufen.

Alle  Güter  müssen  uam  Tage  vor  obigen  Abgangsdaten  am  Bord  sein.
Näheres  wegen  Fracht  und  Pasaage  bei  obiger  Gesellschaft  in  llamburg  und  dem  Schiffsmakler
  ALGUST  BOLTEN,  V  m.  Miller-'  Jachlolger.  ebendaselbet.

  

 

 

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

Regelmässige  Postdampier--Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
Zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.
Die  erste  Expedition  findet  in  der  zweiten  Hälfte  Juli  statt  nach:
Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa  Bay.
Meitere  Expeditionen  lolgen  vorläulig  ulle  §  Wochen.
Die  rierwöchentlichen  Fahrien  beginnen  im  Frühjahr  1891.
Im  Anschluss  un  die  Hlanptlinit  worden  alsunn  anch  regelmässige  Küstenfahrten  von  Zanzibar

nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,  Saadani,  Pangani,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,
Lindi,  Ibo,  Quelimane,  Chiloane  und  Inhambane  eingerichtet.

 

    

 

Ge  ehüstorũume:  Der  Lorstand  ,

Er.  Reichenstrasse  2  23—27,  Ianmburg.  BOoHLEN.  ED.  WOERMANN.
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C  der  evangelischen  Missionsgesellschaft  für  Deutseh-Ost-Asrika,  #
r*i  der  Expedition  des  Reie  zkommiseur-  Herrn  Mnajor  Wissmann.  2

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anzunehmen.  Beste  Empfehlungen  2c.  stehen  zur
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Der  Hydromotor.
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—,  Ueber  die  Ursachen  des  Untergangs  des  k.  brit.
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1872.  43  S.  80.  .K.  1,.20.
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v.  Holleben,  Korvett.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.

1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
80.  A.  5,,  eleg.  geb.  A.  6.  ñ

v.  Holleten,  Deutsches  Flotten-  Leben.  152  S.  80.
1884.  1.50,  geb.  M.  22  25.

Prlimlirt:  Brüssel  1888.

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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Berausgegeben  im  Kuswärtigen  Amt.

 

I.  Jahrgang.  Berlin  1.  Juli  1890.  Nummer  7.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2.4.

Man  abonnirt  bei  allen  Poslämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  find  an  die  Königliche  Hofsbuchhandlung
  von  Ernsi  Sichfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt.  I.  Uniform  der  Beamten  in  dem  Schußgebiete  der  Marschall-Inseln  und  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  S.  101.—  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  England  S.  101.—  II.  Handel  mit  Waffen
und  Munition  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  S.  103.  —  Handel  mit  Spirituosen  im  südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  S.  103.  —  Uebersicht  der  gerichtlichen  Geschäfte  auf  den  Marschall-Inseln
S.  104.  —  Dgl.  in  Finschhafen  und  Kerawarra  S.  105.  —  Beissitzer  des  Kaiserlichen  Gerichts  für  die
Marschall-Inseln  S.  106.  —  III.  S.  106.  —  IV.  Westküste  von  Afrika  S.  107.  —  V.  S.  107.

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  107.  —  ll.  Schiffs=  und  Postalische  Nachrichten  S.  107.  —

III.  Hauptmann  Kund  S.  108.  —  Missionsthätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  109.  —

Gesundheitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  112.  —  Deutsche  Schutztruppe  für

Südwest-Afrika  S.  112.  —  Forschungsreise  des  Hauptmanns  v.  Francois  nach  dem  Ngami-See

S.  113.  —  Schwedische  Expedition  nach  Kamerun  S.  113.  —  Die  Bremer  Handels-Ausstellung  und

die  deutschen  Schutzgebiete  S.  113.  —  Die  Jaunde-Station  im  Hinterlande  des  südlichen  Kamerungebietes
  S.  115.  —  IV.  Die  Sklavenküste  S.  115.  —  V.  S.  116.  —  Anzeigen.

—  —  —  —
–  E—  —  —.  —  .  —  —  —  —  —

Amtlicher  Theil.

 

I.  Gesetze;  Derordnungen  der  Reichsbehörden.

Auf  den  Bericht  vom  15.  d.  M.  will  Ich  auf  Grund  des  §  17  des  Reichsbeamten--gesetzes
  vom  31.  März  1873  (R.-G.-Bl.  S.  61)  und  des  §  1  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebicte  (R.-G.-Bl.  für  1888,  S.  75),  bestimmen,  daß  die
durch  die  Allerhöchsten  Ordres  vom  24.  Februar  1886  und  1.  Februar  1888  für  die  Kommissarien
  im  Togo=  und  westafrikanischen  Schutzgebiete,  für  den  Kanzler  von  Kamerun,  sowie
für  die  bei  den  Kaiserlichen  Behörden  in  den  drei  westafrikanischen  Schutzgebieten  verwendeten
Sekretäre  und  Unterbeamten  festgesetzten  Uniformen?)  auch  von  den  betreffenden  Beamten  der
Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  und  der  Neu-Guinca-Kompagnie  anzulegen  sind.

Ich  beauftrage  Sie,  wegen  Ausführung  dieser  Bestimmung  das  Weitere  zu  veranlassen.

Potsdam,  den  16.  Juni  1890.

Wilhelm  I.  R.

rn  *iie  »·  Freiherr  v.  Marschall.
An  den  Reichskanzler  (Auswärtiges  Amt).

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  England.

Auf  Grund  der  in  jüngster  Zeit  geführten  Verhandlungen  ist  zwischen  der  deutschen
und  der  englischen  Regierung  über  nachstehende  Punkte,  welche  ein  untrennbares  Ganze  bilden,
Einverständniß  erzielt  worden:

1.  Die  deutsche  Interessensphärc  in  Ost-Afrika  wird  begrenzt:
a)  im  Süden:  durch  eine  Linic,  die  von  der  Mündung  des  Rokura  im  Westen
des  Nyassa-Sees  bis  zur  Mündung  des  Kilambo  im  Süden  des  Tanganjika-Sees

  führt,

*  N-  %  .  -  ·
)Vergl.  Nr.  1  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  April  1890.
        <pb n="116" />
        —  102  —

b.)  im  Norden:  durch  eine  Linie,  welche  längs  dem  1.9  S-Br.  vom  Westufer
des  Viktoria-Nyanza  bis  zum  Kongo-Staate  führt  und  den  Berg  Msumbiro
südlich  umgeht.

Zwischen  dem  Nyassa-See  und  dem  Kongo-Staate,  zwischen  Nyassa-See  und  Tanganjika-See,
  auf  dem  Tanganjika-See  und  zwischen  dem  letzteren  und  der  nördlichen  Grenze  der  beiderseitigen
  Interessensphären  wird  der  Verkehr  für  die  Unterthanen  und  die  Güter  beider  Nationen
von  allen  Abgaben  frei  bleiben.

In  den  beiderseitigen  Interessensphären  wird  den  Missionen  beider  Staaten  Kultusund
  Unterrichtsfreiheit  gewährt.  Die  Unterthanen  des  einen  Staates  sollen  in  der  Interessensphäre
  des  anderen  bezüglich  der  Niederlassung  und  des  Handels  die  gleichen  Rechte  genießen,  wie
die  Unterthanen  des  Staates,  welchem  die  Interessensphäre  angehört.

England  wird  seinen  ganzen  Einfluß  aufbieten,  um  den  Sultan  von  Zanzibar  zur
Abtretung  des  von  ihm  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  verpachteten  Küstenstrichs  an
Deutschland  zu  bewegen.  Für  diesen  Fall  wird  deutscherseits  dem  Sultan  eine  billige  Entschädigung
  für  die  ihm  entgehende  Zolleinnahme  gewährt  werden.

2.  Die  Grenze  zwischen  der  deutschen  und  englischen  Interessensphäre  in  Südwest-Afrika
  führt  von  dem  in  früheren  Uebereinkommen  verabredeten  Punkte  aus  längs  dem  22.#
S-Br.  nach  Osten  bis  zum  21.  Längengrad,  von  da  nach  Norden  längs  diesem  Grade  bis  zum
Schneidepunkt  desselben  mit  dem  18.9  S-Br.  und  von  da  nach  Osten  längs  dem  Tschobi-Fluß
bis  zu  dessen  Mündung  in  den  Zambesi.

3.  Die  Grenze  zwischen  dem  deutschen  Togogebiet  und  der  englischen  Goldküsten-Kolonie
  soll  entsprechend  dem  deutschen  Vorschlage  durch  eine  Linie  gebildet  werden,
welche  die  streitige  Landschaft  Krepi  in  der  Weise  durchschneidet,  daß  der  nördliche  Theil  mit
Kpandn  an  Deutschland,  der  südliche  Theil  mit  Peki  an  England  fällt.

4.  Deutschland  überträgt  England  seine  Schutzherrschaft  über  Witu  und  das
Somali-Land  im  Norden  der  englischen  Interessensphäre.

5.  Deutschland  giebt  seine  Zustimmung,  daß  England  über  das  Sultanat  Zanzibar
mit  Ausnahme  des  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  verpachteten  Küstenstrichs  das  Protektorat
  übernimmt.

6.  England  tritt,  vorbehaltlich  der  Ermächtigung  des  Parlaments,  an  Seine
Majestät  den  Deutschen  Kaiser  die  Insel  Helgoland  ab.  Für  die  Einführung  der
allgemeinen  Wehrpflicht  und  der  deutschen  Zollgesetzgebung  in  Helgoland  wird  eine  Frist  vereinbart
  werden,  auch  soll  den  dermaligen  Bewohnern  während  eines  bestimmten  Zeitraums  das
Recht,  für  die  englische  Nationalität  zu  optiren,  gewährt  sein.

7.  Die  übrigen  auf  koloniale-  Fragen  bezüglichen  Differenzpunkte:  Reklamation  wegen
der  Aufbringung  des  Dampfers  „Neera“,  Abgrenzung  der  Walfischbai,  Reklamation  gegen  die
Englische  Niger-Gesellschaft  u.  s.  w.  werden,  nachdem  festgestellt  ist,  daß  über  dieselben  im
Prinzip  keine  ernstlichen  Meinungsverschiedenheiten  bestehen,  weiterer  freundschaftlicher  Verständigung
  vorbehalten.

8.  Bis  zum  formellen  Abschluß  des  gegemwärtigen  Uebereinkommens,  welcher  in  kürzester
Frist  durch  Notenaustausch  geschehen  soll,  wird  keine  Unternehmung  in  Afrika,  welche  sich  mit
den  vorstehenden  Verabredungen  im  Widerspruch  befindet,  von  einer  der  beiden  Regierungen
sanktionirt  werden.
        <pb n="117" />
        —  103  —

II.  Perordnungen  und  Wikkheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieten.

Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete,
  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  Waffen  und  Munition.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Erlaß  von  Verordnungen  auf
dem  Gebiete  der  allgemeinen  Verwaltung  des  Zoll=  und  Steuer-Wesens  für  die  Schutzgebiete,
vom  19.  Juli  1886  wird  folgende  Verordnung  erlassen.

81.

Wer  Waffen  und  Munition  in  das  Schutzgebiet  einführen  will,  hat  zuvor  ein  detaillirtes
Verzeichniß  der  Menge  und  der  Art  dem  Kaiserlichen  Kommissar  behufs  Ertheilung  einer  schriftlichen
  Erlaubniß  zur  Einfuhr  einzureichen.

82
8  —4
Wer  mit  Waffen  und  Munition  Handel  treiben  will,  bedarf  dazu  der  schriftlichen
Genehmigung  (Lizensschein)  des  Kaiserlichen  Kommissars,  wofür  eine  Gebühr  im  Betrage  von
1060  —  Hundert  —  Mart  für  das  laufende  Kalenderjahr  zu  entrichten  ist.

83
ð
Zuwiderhaudlungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  —  Tausend  —  Mart  bestraft.
Auch  kann  die  Konfiskation  der  im  Besitze  der  Kontravenienten  befindlichen  Quantitäten  von

Wassen  und  Munition,  sowie  im  Uebertretungsfalle  des  §  2  auch  die  Entziehung  des  Lizenzscheines
  verfügt  werden.

84.
Diese  Verordnung  tritt,  unter  Aufhebung  der  früheren,  diesen  Gegenstand  betreffenden
Verordnung,  mit  dem  1.  April  in  Kraft.

Usap,  den  25.  März  1890.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  (gez.)  Ior.  Gvering.

Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  das  füdwestafrikanische
Schutzgebiet,  betreffend  den  Handel  mit  Spirituosen.

Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,
betreffend  die  Erhebung  einer  Lizenzgebühr  für  den  Handel  mit  Spirituosen,  vom  1.  August
1888  wird  nebst  zwei  Ergänzungsparagraphen  (§§  3  und  4)  zur  öffentlichen  Kenntniß  und
Nachachtung  gebracht.  Dieselbe  lautet:

81

8
Wer  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  mit  Spirituosen  Handel  treiben  will,
hat  dazu  die  schriftliche  Genehmigung  (Lizenzschein)  des  Kaiserlichen  Kommissars  einzuholen  und
dafür  für  das  laufende  Kalenderjahr  eine  Gebühr  von

«  JHPsTSterL-300M-ark«
zu  zahlen.
        <pb n="118" />
        —  104  —

r
Wer,  ohne  im  Besitze  eines  Lizenzscheines  zu  sein,  mit  Spirituosen  Handel  treibt,  hat
den  doppelten  Betrag  der  Gebühr  zu  zahlen  und  kann  außerdem  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
25  5  Mh.  Sterl.  =  500  Mark“
belegt  werden.
8  3.

Der  Lizenzberechtigte  hat  vor  jedesmaliger  Einfuhr  von  Spirituosen  in  das  Schutzgebiet
  die  einzuführende  Menge  behufs  Ertheilung  einer  Spezialerlaubniß  zur  Einfuhr  bei
Strafe  von
„15  Pfd.  Sterl.  —  300  Markanzuzeigen.


·  J-§k4«."

Demjenigen,  welcher  durch  Handel  mit  Spirituosen  insbesondere  durch  übermäßigen
Verkauf  oder  Verschenken  an  Eingeborene  Anlaß  zu  Ausschreitungen  giebt,  kann  die  Erlaubniß
zum  Handel  ohne  Weiteres  entzogen  werden.

Asap,  den  1.  April  1890.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(L.  S.)  Ggez.)  Dr.  Goering.

 

nebersicht  der  gerichtlichen  Geschaften  **  vem  ——  ves  rserliche.
Gerichtes  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln  im  Jahre  1889.

I.  Geschäfte  der  streitigen  Gerichtsbarkeit.
Es  sind  anhängig  geworden:
1.  Civilsachen.
a)  Ordentliche  Prozesse  A
Davon  nach  bontradiktorischer  Lahamdlung  nischieden
Vor  der  mündlichen  Verhandlung  zurückgenommen
b)  Zahlungsbefehle
d)  Schiedsrichterliche  Verfahren  ...
2.  Strafsachen.
a)  Privatklagen  lrlidhenon  men)  ..
b)  Strafbefehle.  ..  11

c)  Mündliche  Verhandlungen  vor  dem  eserichen  4%  an  zwei
Beisitzern)  3

———  —

r—

II.  Geschäfte  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit.
a)  Nachlaßregulirungen  sind  anhängig  geworden.
b)  Letztwillige  Verfügungen  sind  gerichtlich  err  chtet  -.
zur  Verwahrung  übergeben

—  to  S#
        <pb n="119" />
        —  105  —

e)  Vormundschaften  sind  eingeleitet  1
Pflegschaften  2
4)  Sonstige  Akte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  2

III.
Eingeborene  bezw.  Angehörige  anderer  farbiger  Stämme  sind  in  23  F  ällen
bestraft  worden.  bes  .

*½

Verordung  vom  15.  .  Oklober  1886  erlafenen  Nepilattnene  bes  8
lichen  Kommissars  ....  .  .  ..Z4

 

nebersicht  der  gerichtlichen  Geschäfte  im  Schutzgebiete  der  Neu-Gninea-Kompagnie
  im  Jahre  1889.
A.  Su.  Finschhafen.
I.  Geschäfte  der  streitigen  Gerichtabarkeit.
1.  Civilsachen.
Es  sind  anhängig  geworden:
ertlne  *5

 

Har#whendlngen.  dd?ds2s2s2  2

Von  diesen  Verhandlungen  sand  die  eine  vor  dem  Kalserlichen  Gericht  1.  Instanz  (mit
zwei  Beisitzern),  die  andere  vor  dem  Kaiserlichen  Obergericht  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  in  der  Berufungsinstanz  statt.

 

II.  Geschifte  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit.

a)  Vormundschaften  und  Pftegschaften  wurden  velahrt  8
Hiervon  wurden  beendigt  ·.  3
b)  Sonstige  Akte  der  freiwilligen  Gerichtsborkeit-  .-  5

B.  Su  Kerawarra.
I.  Geschüfte  der  streitigen  Gerichtsbarkeit.
1.  Civilsachen.

a)  Mündliche  Verhandlungen:

Vor  dem  Kaiserlichen  Richter  ....  u12
Vor  dem  Kaiserlichen  Gerichtt  2

b)  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anbngigen  Nechsssireites  ...1.

2.  Strafsachen.
Hauptverhandlungen  vor  dem  Kaiserlichen  Gericht  (mit  vier  Beisitzern)  3
        <pb n="120" />
        —  106  —

Im  Ganzen  schwebten  von  Strafsachen,  für  welche  das  Gericht  in  der  Besetzung  mit
zwei  Beifitzern  zuständig  war,  sechs,  von  solchen,  in  welchen  das  Gericht  in  der  Besetzung  mit
vier  Beisitzern  zuständig  war,  drei  Schwurgerichtssachen.

Verurtheilt  wurden  durch  Urtheile  in  schwurgerichtlichen  Sachen  zwei  Personen,  freigesprochen
  eine  Person.

II.  Geschäfte  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit.

a)  Vormundschaften  und  Pflegschaften  wurden  geführt  12
Davon  wurde  beendit  1

5r  Fälle  der  Hinterlegung  resp.  vorläufigen  Verwahrung  3
)Handlungen  der  sreiwilligen  Gerichtsbarkeit  überhaupt  28

Ernennung  von  Beisitzern  des  Kaiserlichen  Gerichtes  für  das  Schutzgebiet
  der  Marschall-Inseln.
Aus  Grund  der  8§§  7  ff.  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  10.  Juli
1879  (N.-G.-B.  S.  197)  sind  für  das  Kalenderjahr  1890  ernannt:
Zu  Beisitzern  des  Kaiserlichen  Gerichtes  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Inseln:
1.  der  Kaufmann  Hermann  Grösser,
2.  —  Hugh  Anderson,

"  —  Adolf  Capelle,
Schiffskapitän  Friedrich  Lesemann.

X

Zu  Stellvertretern  der  Beisitzer:

1.  der  Kaufmann  Theodor  Dreyer,

2.  Friedrich  Steinhoff,
3.  —  Geastwirth  C.  H.  Ingalls,

4.  Kapitän  Gerhard  Schnieders.
Es  sind  ferner  betraut  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte
des  Gerichtsschreibers:
der  stellvertretende  Sekretär  Eugen  Brandeis,
des  Gerichtsvollziehers:
der  Hafenmeister  Adolf  Reiher.

 

III.  Perlbnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Reichskommissar
für  Ost-Afrika  Major  Wissmann  in  den  Adelsstand  zu  erheben.

Der  Major  im  Generalstabe  Liebert  wird  demnächst  einen  längeren  Urlaub  nach
Rußland  autreten  und  hat  demzufolge  die  Stellvertretungsgeschäfte  für  das  Reichskommissariat
in  Ost-Afrika  niedergelegt.
        <pb n="121" />
        —  107  —

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrt.
Westküste  von  Afrika.

Nach  einer  Mittheilung  des  Kommandanten  S.  M.  Kreuzer  „Habicht“,  Korvettentapitän
  Burich,  betrug  die  Wassertiefe  des  Sandwich-Hafens  im  Frühjahr  dieses  Jahres
nur  noch  2,5  in.

Nach  einem  Berichte  desselben  Kommandanten  verändern  sich  in  Walfischbai  die
Tiefen  sortwährend.  Man  hat  gegenwärtig  schon  auf  1,  Sm  Entfernung  vom  Lande  nur  noch
m  Wasser.  Die  Halbinsel  selbst  ist  an  einer  Stelle  bereits  ganz  fortgespült,  jedoch  sind  die
Tiefen  an  dieser  Stelle  noch  so  gering,  daß  selbst  Booten  die  Passage  unmöglich  ist.

 

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17,2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/1.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Habicht“  4/5.  St.  Paul  de  Loanda  10,5.  —  Kamerun.  (Poststation:

&amp;amp;  &amp;amp;#t

Kamernn.)

7

M.  Knbt.  „Hyäne“  28.5.  St.  Paul  de  Loanda  1/6.  —  5/6.  Mossamedes  7/6.  —
Kapstadt.  (Poststation:  Kapstadt.)

S.  M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  S.  „Alexandrine“  25/1.  Apia  1/5.  —  Marschall-Inseln.  (Poststation:
Sydney  [Australien!l.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  1/11.  Zanzibar  22)/4.
Sydney.  (Poststation:  Sydney  Aunstralienl.)

 

31/5.  Melbourne  5/6.  —  86.

4%

Nichtamtlicher  Theil.

     

 

I.  Persbnal-Zachrichten.  II.  Perkehrs-Nachrichten.

Der  Kaiserliche  Konsul  Dr.  Goering,  Vom  1.  Juli  d.  J.  ab  wird  der  Geschäftsbeauftragt
  mit  der  kommissarischen  Wahrneh=  kreis  der  deutschen  Postagenturen  im  Kamerunmung
  der  Funktionen  des  Kaiserlichen  Kom=  und  Togogebiet  durch  Einführung  des  Postmissars
  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,  anweisungsverfahrens  unter  den  Bedingungen
ist  am  19.  April  d.  J.  in  Otjimbingue  einge=  des  revidirten  Pariser  Postanweisungs-Uebertroffen
  und  hat  sich  von  dort,  wie  bereits  mit=  einkommens  vom  4.  Juni  1878  erweitert.  Der
getheilt,  nach  dem  südlichen  Theil  des  Namaqna=  Meistbetrag  der  Postanweisungen  ist  auf
Landes  begeben.  400  Mark  festgesetzt  worden.  —  Die  Einrichtung
  des  Postanweisungsverkehrs  mit  dem
Der  Reichskommissar  für  Ost-Afrila  Masor  Schutzgebiet  der  Neu-Guinen-Kompagnie  findet
v.  Wissmann  ist  am  24.  v.  M.  in  Begleitung  vorläufig  noch  nicht  statt.
seines  Adjutanten  Dr.  Bumiller  in  Berlin  Vom  l.  Juli  ab  sind  ferner  im  Verkehr
eingetroffen.  mit  der  deutschen  Postagentur  in  Kamerun

 

–  .
        <pb n="122" />
        —  108  —

Briefe  mit  Werthangabe  bis  zum  Betrage  Die  Leitung  der  Werthbriefe  nach  Kamerun
von  8000  Mark  (—  10  000  Franken)  für  erfolgt  bis  auf  Weiteres  ausschließlich  über
den  einzelnen  Brief  unter  den  Bedingungen  Hamburg.
des  internationalen  Uebereinkommens  vom
1.  Juni  1878  zugelassen.

Die  vom  Absender  zu  entrichtende  Taxe
setzt  sich  zusammen:

Bei  Postpacketen  ist  im  Verkehr  mit  der
deutschen  Postagentur  in  Kamerun  Werthangabe
  bis  8000  Mark  (=  10  000  Franken)

I.  aus  dem  Porto  und  der  festen  Gebühr  zugelassen.
für  einen  Einschreibbrief  von  gleichencn  JFür  Postpackete  mit  Werthangabe  nach
Gewicht,  Kamerun  kommt  neben  dem  Porto  von  1  Mark

 

2.  aus  einer  Versicherungsgebühr  von  60  Pfennig  für  das  Packet  eine  Versicherungs-16
  Pfennig  für  je  10600  Marl  oder  gebühr  van  16  Pfennig  für  je  160  Mark  oder

einen  Theil  von  160  Mark.  einen  Theil  von  160  Mark  zur  Erhebung.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Auöschissungshasen.  Briefe  müssen  aus
-:  Dauer  Berlin  spätestens
Nach  vom  Ein  olaenden  Ta  Dauer  Berlin  spätes
schissungshafen  an  folgenden  Lagenver  Ueberfahrt  abgesandt  werden
l
·«,  .  .  ..  5  345  ·  «..
»  Hamburg  am  letzten  jedes  Kamerun  30  Tage.#am  letzten  jedes  Mo-1.

  Ramerun.  Monats  Abends  !•s5  nats  5½  NAm.

,Q  Liverpool  am  9.  und  30.  Juli.  Kamerun  30  Tage.  am  7.  und  28.  Juli
n  10  Nm.

2.  Togogebiet  (von  QuittaHamburg  #  am  15.  jedes  Mo:  Quitta  31  Tage.am  15.  jedes  Momtbest
  Voten  nach  Lome  nmats  Abends.  m—-  natSs  5#  M—m.
und  Klein-Popol.  Liverpool  am  5.  und  19.  Juli.Quitta  24  Tage.  am  3.  und  17.  Juli

lo  Nm.

3.  Südwestafrikanisches  Lissabon.  jeden  Montag  Nm.  Koapstadt  17  Tage.  jeden  Donnerstag
Schutzgebiet.  #  Jn  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walsischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjmbingue  weiter- 



 

befördert.
4.  Wituland.  Brindisi  jeden  4.  Montag  229  Lamu  17  Tage.  am  18.  Juli  105
früh,  zunächst  Abds.
21.  Juli.
Brindisi  am  14.  Juli,  Zanzibar  17  Tage.7!  um  11.  und  18.  Juli
äam  21.  Juli,  Zanzibar  21  Tage.bd.
5.  Sanzibar.  früh.
Marseille  am  12.  jedes  Mo-Banzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  41  Nm.  Inn  Abds.
6.  Raiser  wilhelmsland,  Genua  jeden  6.  Donners=  Finschhafen  etwa  #am  29.  Juli9##  bds.
Bismarck-Archipel.  (niederr  tag  25°  Nm.,  zu-  60  Tage.
ländische  nächst  31.  Juli.
Schisse)
7.  Warschall-Inseln.  Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über

Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

 

III.  Derschiedene  Miktheilungen.  im  Zunehmen  begriffen;  er  ist  im  Stande,

·  "·  kleinere  Spaziergünge  zu  unternehmen.  Die
Fortschritte  in  Wiedergewinnung  des  Gebrauches
der  Sprache  sind  zwar  langsam,  doch  täglich

Hauptmam  Kund  befindet  sich  zur  Zeit  bemerkbar.  Wann  er  den  vollen  Gebrauch  der
noch  in  Wiesbaden  zur  Wiederherstellung  seiner  Sprache  wiedererlangt  haben  wird,  kann  mit
Gesundheit.  Seine  Kräfte  sind  sortschreitend  einiger  Sicherheit  nicht  angegeben  werden,  doch

DPauptmann  Rund.
        <pb n="123" />
        —

ist  nach  ärztlichem  Gutachten  bestimmt  anzunehmen,
  daß  die  völlige  Genesung  und  selbst
die  Möglichkeit,  wieder  nach  Afrika  zu  gehen,
für  ihn  nicht  zweifelhaft  ist.

Die  Missions-Thätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

IV.
5.  Das  Schutzgebiet  der  Neu-Guineg-Rompagnie.
Evangelische  Missionen.“
In  Kaiser  Wilhelmsland  ist  die
Missious-Anstalt  von  Neuendettelsan  in
Bayern  in  Verbindung  mit  dem  Missionskomits
der  evangelisch-tutherischen  Jumannel-Synode
in  Süd-Australien  thätig.  Missionar  Flierl,
welcher  bis  dahin  im  Dienste  der  letzteren  gestanden
hatte,  wurde  1885  abgeordnet  und  traf  1886
in  Kaiser  Wilhelmsland  ein,  wo  er  das  Dorf
Simbang,  1½  Stunden  südwestlich  von
Finschhafen,  zur  Station  wählte  und  mit  dem

ihm  zu  Hilfe  gesandten  Missionar  Tremel  im

Herbst  1886  die  Arbeit  begann.

ZSeit  1887  hat  auch  die  Rheinische
Missions-Gesellschaftv#)  ihre  Wirksamkeit
auf  Kaiser  Wilhelmsland  erstreckt.  Ihr  Missionar
Thomas,  welcher  bis  dahin  auf  Nias,  einer
Insel  an  der  Westküste  Sumatras,  gearbeitet
hatte  und  von  dort  vertrieben  worden  war,
langte  im  Februar  1887  in  Kaiser  Wilhelmslond
  an  und  ließ  sich  mit  dem  bald  darauf
eingetroffenen  Missionar  F.  Eich  (früher  in  der
Herero-Mission)  in  Bogadjim  (bei  Stephansort)
nieder.  Leider  mußte  Missionar  Thomas
schon  im  November  1887  wegen  Krankheit  das
Schutzgebiet  verlassen.  Bald  darauf  erhielt
indessen  Missionar  Eich  in  den  Missionaren
Schmidt  und  Bergmann  Unterstützung.

Von  zwei  später  nachgesandten  Missionaren,

Wackernagel  und  Kunze,  ertrank  der  erstere
lurz  nach  seiner  Ankunft  beim  Baden  im  Flüßchen
  Bubui,  unweit  Simbang.  Fieberanfälle
verhinderten  längere  Zeit  den  Beginn

lonnte.  Das  Verhältniß  zu  den  Bewohnern
von  Bagadjim  gestaltete  sich  über  Erwarten
günstig.  Die  Mission  schreibt  dies  theilweise
dem  guten  Andenken  zu,  welches  der  ersle
Weiße,  mit  welchem  die  Eingeborenen  in  dieser
Gegend  bekannt  geworden  waren,  hinterlassen

*)  D.  R.  Grundemann,  Die  Entwickelung  der
evangelischen  Mission  im  letzten  Jahrzehnt  (1878  bis
1888).  Bielefeld  und  Leipzig.  Velhagen  und
Klasing.  «

**)  Geschichte  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft
von  L.  v.  Rohden,  Barmen  1888.  Jahresbericht
der  Rheinischen  Mission.

109

 

 

der

4  ...  «  -  1F"  ·.t·9.i«  «  □
Arbeit,  welche  erst  1888  ausfgenommen  werden  des  Schutzgebietes  einen  schweren  Stand.  Im

 

hatte.  Es  war  dies  der  russische  Natursorscher
Miklucho  Maklay,  welcher  hier  lange  gewohnt
  und  den  Eingeborenen  viel  Freundlichkeit
erwiesen  hatte.

Unter  diesen  Umständen  konnten  die  Missionare
  nicht  nur  durch  täglichen  Umgang  mit  den
Eingeborenen  Fortschritte  in  Erforschung  der
Sprache  machen  —  wobei  sich  herausstellte,
daß  nicht  einmal  die  vier  zu  Bogadjim  gehörigen
  Dörfer  ein  und  dieselbe  Sprache
sprechen  —,  sondern  es  konnte  auch  ein  kleiner
Anfang  mit  Schulehalten  gemacht  werden.

Es  wurde  demnächst  eine  zweite  Station
auf  der  kleinen  Insel  Siar  im  Prinz  Heinrichshafen,
  etwa  vier  Meilen  von  Bogadjim  entsernt,
  gegründet  und  mit  den  Missionaren
Bergmann  und  Kunze  besetzt.

Ende  1889  langten  wiederum  drei  neue

Missionare,  Claus,  Arff  und  Bösch,  an,

welche  insbesondere  in  Rücksicht  auf  die  beabsichtigte
  Ausdehnung  der  Arbeit  nach  den
Salomons-Inseln  von  dem  Mutterhaus  hinausgesandt
  worden  waren.

Da  das  Bedürfniß  nach  eingeborenen  Gehilfen

  sich  fühlbar  machte,  so  hat  die  Rheinische

Missions-Gesellschaft  Verhandlungen  behufs
Ueberlassung  solcher  Gehilfen  mit  der  Londoner
Missions-Gesellschaft  angeknüpst,  welche  mit
Ersolg  im  Südosten  von  Neu-Guinea  eingeborene
  Gehilfen  verwendet.  Die  Londoner
Missions-Gesellschaft  hat  sich  geneigt  gezeigt,
in  dieser  Beziehung  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft
  entgegenzukommen.

Im  Bismarck-Archipel  hatte  sich  bereits

im  Jahre  1875  der  Rev.  G.  Brownu  von  der

fr·  e.

Wesleyanischen  (Australasian
Wesleyan  Mission  Society)  in  Port  Hunter
auf  der  Duke  of  York-Jusel  (jetzt  Neu-Lauenburg)
  niedergelassen  und  dort,  wie  auf  den
beiden  großen  Inseln  Neu-Pommern  und  Neu-Irland,
  zwischen  denen  jene  liegt,  eingeborene
Lehrer  von  den  Fidschi=  und  Tonga-Inseln
stationirt.  Die  letzteren  hatten  gegenüber  dem
wilden  Charakter  der  Eingeborenen  jenes  Theiles

Jahre  1878  wurden  vier  Lehrer  auf  Neu-Pommern
  erschlagen  und  ausgezehrt.  Eine
Expedition  zur  Züchtigung  der  Mörder  wirkte
indessen  günstig  für  die  Sicherheit  des  Lebens
und  Eigenthums  der  Fremden,  und  die  Mission
machte  erfreuliche  Fortschritte.  Es  wurden
mehr  Lehrer  angestellt  und  namentlich  auch
zwei  weitere  enropäische  Missionare  auf  Neu-Pommern
  stationirt  (zu  Kabakada  an  der  nordwestlichen
  Seite  der  Gazellen-Halbinsel  und  zu
Raluana  an  der  Blanche-Bai.  Eine  jede  dieser
Stationen  ist  mit  einem  englischen  Missionar,
sowie  eingeborenen  Katechisten,  Lehrern  und
        <pb n="124" />
        Predigern  besetzt.  Die  Mission  verfügt  über
sog.  „Teachers“,  welche  aus  Samoa  und
Tonga  stammen  und  in  der  Zahl  von  etwa
25  auf  verschiedenen  kleineren  Stationen  auf
der  York-Insel,  an  der  Blanche-Bai,  auf  der
Krater-Halbinsel,  sowie  auf  der  Nordküste  von
Neu-Pommern  und  Neu-Mecklenburg  zerstreut
  sind.

Im  Jahre  1887  waren  38  Gemeinden
mit  584  Mitgliedern  und  über  4000  Besuchern
des  Gottesdienstes  vorhanden.  Die  Gemeinden
befinden  sich  überwiegend  im  Bereiche  der  genannten
  Stationen,  erst  wenige  auf  der  Küste
von  Neu-Mecklenburg.  Im  Ganzen  sind  etwa
90  melanesische  Gehilfen  beschäftigt.

Auf  Neu-Lauenburg  ist  eine  Gehilfenschule
eingerichtet.  Die  Gemeinden  zeichnen  sich  durch
Freigebigkeit  für  die  Mission  aus.

Aus  den  Salomons  -Inseln  ist  die  von
der  englischen  Hochkirche  ausgehende  Melanesische
  Mission  unter  der  Leitung  des  verdienten
  Bischofs  Selwyn  thätig.  Sie  besitzt
u.  A.  auf  der  zum  deutschen  Schutzgebiete  gehörigen
  Insel  Msabel  Stationen.  Als  solche
sind  zu  erwähnen:  Vulavu  bei  Cockatoo  Harbour
auf  dem  Südwesten  der  Insel  und  nicht  weit
davon  Tenga.  Der  Häuptling  von  Vulavu,
Namens  Soga,  ist  ein  warmer  Freund  der
Mission  geworden,  nachdem  er  in  einer  Krankheit
  glücklich  vom  Bischof  behandelt  worden
war.  Der  dortige  Lehrer  Hugo  Gorooaka
wird  als  besonders  tüchtig  bezeichnet.  Eine
fernere  Station  war  bei  dem  Häuptling  Sibi
zu  Boko  errichtet  worden;  eine  vierte,  Thaugama,
  ist  in  jüngster  Zeit  wieder  besetzt  worden.

Die  Mission  hat  wiederholt  unter  den
Kriegszügen  gelitten,  welche  die  Eingeborenen
jener  Inseln  gegen  einander  zu  unternehmen
pflegen  und  bei  welchen  sie  zur  Nachtzeit  mit
ihren  Canoes  landen,  um  die  Dörfer  zu  überfallen.


Es  steht  zu  hoffen,  daß  der  gelegentliche
Besuch  deutscher  Kriegsschiffe  diesem  Unwesen
steuern  wird.

Katholische  Missionen.

Für  Neu-Guinea,  mit  Ausschluß  des
holländischen  Gebietes,  ist  das  Apostolische
Vikariat  Neu-Guinea  errichtet,  das  deutsche
und  englische  Neu-Guinea,  sowie  die  an  der
Südküste  gelegenen  Inseln  umpassend.  Apostolischer
  Vikar  ist  Navarre,  Erzbischof  von
Cirra  i.  P.  i.,  von  der  Kongregation  vom
Heiligen  Herzen  Jesu  von  Issodun  (Société
du  Sacré  Cocur  de  Jésus),  welcher  die
Missionare  des  Vitariats  überwiesen  sind.

Katholische  Missionare  wirken  indessen  im
deutschen  Theil  von  Neu-Guinea  noch  nicht.

110

zur  Aufgabe  gestellt.

 

Der  Bismarck-Archipel  gehört,  ebenso
wie  auch  die  Salomons-Inseln,  zum
Apostolischen  Vikariat  Neu-Pommern  (Neu-Britannien).
  Apostolischer  Vikar  ist  Coupat,
Bischof  von  Lero,  ebenfalls  von  der  Issoduner
Mission,  welche  auch  diese  Gebicte  missionirt.
Im  Bismarch  Archpel  besitzt  diese  Mission  eine
Station  zu  Lawollo  auf  Neu-Pommern.  Die

Niederlassung  besteht  seit  1882  und  ist  ein
Ueberrest  der  verunglückten  Expedition  des
Marquis  de  Rais.  Das  Personal  der  Station
bestand  nach  früheren  Nachrichten  aus  einem
französischen,  zwei  deutschen  und  einem  holländischen
  Missionar.  Kürzlich  haben  sich  vier
weitere  Missionare,  Kliem,  Bley,  Kasser
und  Winkler,  dorthin  begeben.

V.
6.  Das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.
Evangelische  Mission.

Im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  sind
Missionare  des  Board  of  the  Hawaian  Eraugelical
  Asscciation  thätig.  Diese  Missions-Gesellschaft
  ist  eine  Zweiggesellschaft  des
American  Board  of  Commissioners  lor
Foreign  Mission  in  Boston.  Sie  hat  ihren
Sitz  in  Honolulu  auf  Hawaii  und  hat  sich  die
Missionirung  der  Inseln  des  Stillen  Oceans
Zur  Leitung  des  Missionswesens
  sendet  die  Mutteranstalt  von  Boston
amerikanische  Missionare  nach  Honolulu,  durch
welche  alle  wichtigen  Posten  besetzt  werden.
Diejenigen  von  ihnen,  welche  in  Honolulu  verbleiben,
  bilden  das  Präsidium  des  Board  ol
tae  Hawaian  Evangelical  Association,
welchem  sämmtliche  Missionsstationen,  Kirchen
und  Schulen  unterstellt  sind.  Unter  den
Schulen  ist  hier  insbesondere  diejenige  auf
Strongs  Island  (Kusaie)  in  der  Karolinen-Gruppe
  zu  erwähnen.  Es  werden  daselost
Eingeborene  der  Marschall-,  Gilbert=  und
Karolinen-Inseln  zu  Missionaren  herangebildet.
Der  Lehrkursus  ist  ein  dreijähriger.  Nach
Beendigung  desselben  haben  sich  die  Schüler
einer  Prüfung  zu  unterziehen,  von  deren  Ausfall
  es  abhängt,  ob  der  Kandidat  ordinirt  und
zur  Vollziehung  kirchlicher  Handlungen  bevollmächtigt
  oder  nur  als  Lehrer  entsendet  wird.
Die  erlangte  Ausbildung  beschränkt  sich  in  der
Regel  auf  die  Kenntniß  des  Lesens,  Schreibens
und  Rechnens  und  auf  Interpretation  von  Abschnitten
  der  Heiligen  Schrift.  Die  Missionare
zerfallen  in  drei  Klassen,  amerikanische,  hawaiische
  und  Eingeborene  der  Marschalle,
Gilbert=  und  Karolinen-Inseln.  Die  amerikanischen
  Missionare  beziehen  Gehälter  bis  zu
1000  Dollars,  die  hawaiischen  etwa  150
        <pb n="125" />
        Dollars  pro  Jahr,  während  die  eingeborenen
Missionare  auf  den  Ertrag  des  ihnen  überwiesenen
  Landes  angewiesen  sind,  sonst  aber
keinerlei  Entschädigung  für  ihre  Bemühungen
erhalten.

Die  Eutwickelung  der  Mission  auf  den
Marschall-Inseln  gestaltete  sich  wie  solgt.

111

 

 

Im  November  1857  machten  Dr.  Pierson

und  Rev.  Doanc,  welche  sich  an  Bord  des
Missionsschoners  „Morning  Star“  auf  der
Reise  von  Kusaie  nach  den  Gilbert-Inseln  besanden,
  einen  Landungsversuch  in  Ebon  und
wurden  freundlich  ausgenommen,  so  daß  sie
sich  auf  der  Rückfahrt  von  den  Gilbert-Inseln
entschlossen,  mit  ihren  Familien  auf  Ebon  zu
bleiben,  und  am  5.
Der  „Morning  Star“  besuchte  noch  eine  Anzahl
  anderer  Atolle  der  Marschall  Gruppe,  insbesonderc
  Mille  und  Jaluit.

Die  Missionare  hatten  auf  Ebon  in  den
nächsten  Jahren  gute  Erfolge  zu  verzeichnen;
ihre  Schule  und  ihr  Gottesdienst  wurden  bereits
1863  von  etwa  hundert  Eingeborenen  besucht.
Die  Häuptlinge  hielten  sich  selbst  zwar  zurück,
gestatteten  aber  die  Betheiligung  ihrer  Leute.

In  der  Folgezeit  wurden  Eingeborene  der
hawajischen  Inseln,  die  in  Honolulu  als  Missionare
  ausgebildet  waren,  für  den  Dienst  in  den
Marschall-Inseln  auf  der  Station  in  Ebon
vorbereitet  und  mit  ihrer  Hilfe  im  November
1864  eine  Station  in  Namorik,  im  Oktober
1865  eine  solche  in  Jaluit,  im  Jahre  1870
solche  in  Mille  und  Mejuru  und  im  Jahre
1874  eine  Station  auf  Arno  errichtet.

Gleichzeitig  ließen  die  weißen  Missionarc
in  Ebon  es  sich  angelegen  sein,  die  Eingeborenen
der  Marschall-Inseln  selbst  für  den  Dienst  der
Mission  auszubilden,  so  daß  den  in  Mejurn
und  Arno  stationirten  Hawaiern  schon  je  ein
Ebonit  als  Hilfslehrer  beigegeben  werden  konnte.

Das  Bestreben  ging  dahin,  das  Feld  so  weit
r  gig  dahm,  Feld  missars  nach  wie  vor  veranstaltet  werden.  Davorzubereiten,

  daß  die  eigentliche  Missionsthätigkeit
  den  ausgebildeten  Eingeborenen  übertragen
  und  der  Sitz  der  Mission  nach  der
oben  erwähnten  Insel  Kusaie  in  der  Karolinen-Gruppe
  verlegt  werden  konnte,  wo  sich  damals
bereits  die  Schule  für  die  Karolinen=  und
Gilbert-Inseln  befand.  Dies  geschah  im  Jahre
1879.  Auch  die  Hawaier  kehrten  in  ihre
Heimath  zurück,  und  die  Stationen  wurden
ausschließlich  mit  Marschall-Insulanern  besetzt.
Der  der  Mission  gehörige  Dreimastschooner
„Morning  Star“,  welcher  in  der  Zwischenzeit
durch  einen  solchen  gleichen  Namens  mit  Hilfsmaschine

  ersetzt  worden  ist,  vermittelt  den  Verkehr
  mit  den  einzelnen  Inselgruppen,  die  durchschnittlich

  einmal  jährlich  von  einem  weißen

Februar  1858  landeten.

 

 

 

 

 

 

Missionar  besucht  werden.  In  früheren  Jahren  l

den  Marschall-Inseln  noch

—

beschäftigte  sich  dieses  Schiff  auch  mit  Handel
und  zwar  in  nicht  unbedentendem  Maßstabe.
Später  ist  diese  Thätigkeit  indeß  von  Boston
aus  untersagt  worden.

Im  Oktober  1882  wurde  eine  Station  auf
Maloelab,  im  Herbst  1886  eine  solche  in
Ailinglablab  gegründet.  Die  erstere  ist  indessen
ebenso  wie  die  Station  in  Mejuro  bald  wieder
eingegangen,  so  daß  nur  Ebon,  Namorik,  Mille,
Arno,  Jaluit  und  Ailinglablab  besetzt  blieben.
In  Ebon,  Namorik,  Jaluit  und  Mille  gehört
der  größte  Theil  der  Eingeborenen  den  dort
bestehenden  Kirchengemeinschaften  an,  und  die
Missionare  haben  einen  bedeutenden  Einfluß;
in  Arno  ist  der  Anhang  nur  gering,  ebenso  in
Ailinglablab.

Der  Unterricht  besteht  in  erster  Linie  in
dem  Lehren  der  in  der  Sprache  der  Einge—
borenen  verfaßten  Kirchenlieder,  welche  zwei—
bis  dreimal  am  Tage  in  den  einzelnen  Häusern
abgesungen  werden.  An  Sonntagen  werden
außerdem  durch  den  Missionar  Bibelstellen
erläutert.  Der  Unterricht  im  Lesen,  Schreiben
und  Rechnen  verdient  lobend  hervorgehoben
zu  werden.  Das  Verständniß  der  christlichen
Lehre  indeß  ist  unter  den  Gemeindemitgliedern
vielfach  ein  nur  oberflächliches.  Besonderer
Werth  wird  darauf  gelegt,  daß  die  Gemeinde
den  Anordnungen  des  Missionars,  welche  sich
auch  auf  rein  weltliche  Dinge  erstrecken,  unbedingt
  Gehorsam  leistet.  Alle  zur  Kenntniß  der
Missionare  kommenden  Sünden  wurden  mit
Geldstrase  belegt.  Die  Missionare  waren  gewohnt,

  in  Gemeinschaft  mit  einem  Ausschuß

von  Gemeindemitgliedern  eine  Art  von  Regierungsgewalt
  auszuüben.

Seit  Erklärung  der  deutschen  Schutzherrschaft
  mußte  sich  die  Mission  selbstverständlich
auf  die  Predigt  und  den  Unterricht  beschränken.
Kollekten  zur  Deckung  der  Kosten  der  Mission
dürfen  mit  Genehmigung  des  Kaiserlichen  Komgegen

  ist  die  Ausübung  einer  Strafgerichtsbarkeit
  untersagt  worden.

Auf  der  von  der  Marschall-Gruppe  entfernt
  liegenden,  zum  deutschen  Schutzgebict  gehörenden
  Insel  Naurn  (Pleasant-Jusel)  sind
Kingsmill-Eingeborene  als  Lehrer  thätig.

Katholische  Missionen.

Das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  gehört
  zum  Apostolischen  Vikariat  Neu-Pommern,
welches,  wie  oben  erwähnt,  auch  den  Bismarck-Archipel
  und  die  Salomons-Inseln  umfaßt.
Katholische  Missionare  sind  jedoch  bisher  nach
nicht  entsandt
worden.
        <pb n="126" />
        Gesundheilszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Ost-Afrika.

Ueber  den  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  in  der  Zeit  vom
21.  März  bis  20.  April  d.  J.  sind  folgende
Nachrichten  eingegangen.

 

Das  Verhältniß  der  Erkrankungen  zur  Gesammtstärke
  der  Truppentheile  war  am  günstigsten

bei  der  Garnison  in  Zanzibar.  Demnächst
folgen  die  Besatzung  der  Schiffe  des  Reichskommissars,
  die  Stationen  Bagamoyo  und  Pangani,
  die  beiden  Expeditionskorps  und  die
Stationen  Tanga,  Saadani,  Mkwadja  und
Darres-Salaam.

An  Malaria  litten  in  Pangani  1,8  pCt.
der  Gesammtstärke,  bei  der  Besatzung  der
Schiffe  des  Reichskommissars  3,4  pCt.,  in  Bagamoyo
  3,6  pCt.,  in  Zanzibar  4,2  pCt.,  beim
Expeditionskorps  11  4,7  pCt.,  in  Tanga  7,6  pCt.,
in  Saadani  8,1  pCt.,  beim  Expeditionskorps  1
8,4  pCt.,  in  Mkwadja  11,5  pCt.,  in  Dar-es-Salaam
  13,6  pCt.

Unter  den  Weißen  sind  gar  keine  Fiebererkrankungen
  vorgekommen  in  Saadani.  Bei
der  Besatzung  der  Schiffe  des  Reichskommissars
hatten  von  Weißen  Malaria-Anfällc  5  pCt.,  in
Pangani  6,6  pCt.,  in  Zanzibar  9,1  pCt.,  in
Tanga  11,1  pCt.,  in  Bagamoyo  11,8  pCt.,  in
Dar-es-Salaam  13,3  pCt.,  beim  Expeditionskorps
  II  20  pCt.,  beim  Expeditionskorps  I
25  pCt.  und  in  Mkwadja  33,3  pCt.

Die  Malarigerkrankungen  sind  hiernach  bei
den  Weißen  etwas  zahlreicher  gewesen  als  im
vorhergehenden  Berichtsmonat  (Nr.  3  des
„Deutschen  Kolonialblattes“),  was  auf  die  ungünstigeren
  Witterungsverhältnisse  zurückzuführen
sein  dürfte.

Auf  der  Station  Mpuapua  war,  soweit
die  zuletzt  nach  Zanzibar  gelangten  Nachrichten
erkennen  ließen,  der  Gesundheitszustand  ein
leidlicher.  Malariafieber  kommt  daselbst  nur
selten  vor,  dagegen  ist  Dysenterie  häufig  aufgetreten.
  Die  Ursache  derselben  scheint  in  den
Wasserverhältnissen  zu  liegen.  Die  Station
entnimmt  ihr  Wasser  aus  einem  nahe  vorbeifließenden,
  einige  Meilen  oberhalb  in  den  Bergen
entspringenden  Bach.  Das  Wasser  desselben  ist
ganz  klar  und  von  angenehmem  Geschmack.
Dennoch  erfolgt  nach  dem  Genuß  desselben  in
vielen  Fällen  eine  mehr  oder  weniger  starke
Dysenterie.  Durch  Filtriren  wird  eine  Verbesserung
  des  Wassers  nicht  erzielt,  doch  soll
dasselbe  durch  Kochen  verbessert  werden.  Die
Anwendung  eines  Destillirapparates  hat  sich
gut  bewährt;  die  Europäer  bleiben  seitdem  von
Dysenterie  verschont,  sofern  dieselben  nicht,  der
Anordnung  zuwider,  anderes  als  destillirtes
Wasser  trinken.  Zur  Zeit  ist  man  mit  der

 

 

 

Anlage  eines  Brunnens  beschäftigt,  dessen  Herstellung
  bei  dem  felsigen  Untergrund  der  hochgelegenen
  Station  mit  großen  Schwierigkeiten
verbunden  ist.

Deutsche  Schutztruppe  für  Südwest-Afrika.

Ueber  die  Thätigkeit  der  Deutschen  Schutztruppe
  für  Südwest-Afrika  ist  bereits  in  Nr.  5
des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  Juni
1890  kurz  berichtet  worden.

Nach  inzwischen  eingegangenen  ausführlicheren
  Nachrichten  brach  Lieutenant  v.  Francois
  am  5.  März  d.  J.  mit  12  Berittenen,
2  Ochsenwagen,  einem  kleineren  Fuhrwerk  und
den  aus  Deutschland  gesandten  Leiter=  und
Wasserwagen  von  Tsaobis  (Wilhelmsfeste)  nach
Otjimbingue  auf.  Die  Pferde  wurden  wegen
der  um  diese  Zeit  im  größten  Theil  des  Landes
regelmäßig  herrschenden  Pferdekrankheit  später
von  Otjimbingue  aus  mit  fünf  Mann  nach
Tsaobis  zurückgesandt,  woselbst  gleich  anfangs
weitere  fünf  Mann  verblieben  waren.

Die  Deutschen  Otjimbingues  waren  der
Schutztruppe  eine  halbe  Stunde  entgegengekommen
  und  begrüßten  dieselbe  mit  freudigem
Hurrah.  Im  Orte  selbst  schien,  als  die  Truppe
am  6.  März  anlangte,  alles  ausgestorben.  Nur
einige  hier  und  da  aus  den  Werften  hervorschauende
  Köpfe  zeigten,  daß  noch  Menschen
daselbst  weilten.  In  Folge  des  Auftretens  der
Truppe  faßten  die  Eingeborenen  jedoch  bald
Zutrauen,  und  als  am  11.  März  der  Weitermarsch
  von  Otjimbingue  erfolgte,  wurde  Lientenant
  v.  Frangois  eine  ganze  Strecke  lang
von  der  jauchzenden  Menge  begleitet.  Die
Truppe  marschirte  auf  Okahandja.  Der  Weg
dorthin  steigt  ganz  allmälig  in  mehr  oder
weniger  kurzen,  von  Nord  nach  Süd  streichenden
Wellen  nach  Okahandja  an.  Die  weiten  Flächen.
sind  mit  dichten  Dorubüschen  und  üppiger
Weide,  die  Flußthäler  mit  schönem  Baumwuchs
bestanden.  Der  Bodenuntergrund  besteht  zum
grüßten  Theil  aus  humösem  Sandboden.  An
vielen  Stellen,  wie  auch  in  Otjimbingue,  Barmen
  und  Okahandja,  ist  der  Sand  mit  graufarbigem
  Lehm  untermischt,  der  sich  zur  Herstellung
  von  Ziegeln,  die  ungebraunt  in  Gebrauch
genommen  werden,  vorzüglich  eignet.

Okahandia,  woselbst  die  Truppe  am  24.  März
eintraf,  liegt  am  Nordhange  der  rechtsseitigen
Erhebungen  des  Tsoachanb,  inmitten  schöner
Gärten.  Der  untere  Theil  wird  von  christlichen,
  der  obere,  größere,  von  heidnischen
Hereros  bewohnt.  Etwa  40  Lehmhäuser  und
400  Lehmhütten,  die  auf  einer  3  Km  langen
Strecke  zerstreut  liegen,  gewähren  etwa  2000

Maenuschen  Unterkunft.
        <pb n="127" />
        Maharero  ließ  der  Truppe  durch  vor—
ausgesandte  Boten  einen  sehr  schönen  Lagerplatz
westlich  von  Okahandja  anweisen.  Lieutenant
v.  Frangois  stattete  ihm  bald  nach  seinem
Eintreffen  einen  Besuch  ab  und  wurde  in
freundschaftlichster  Weise  empfangen.

Ende  März  brach  die  Truppe  von  Oka—
handja  nach  Rehoboth  auf.  Noch  bevor  letzterer
  Ort  erreicht  wurde,  traf  Hauptmann
v.  Frangois,  vom  Ngami-See  kommend,  mit
der  Truppe  zusammen  und  rückte  am  6.  April
in  Rehoboth  ein.  Er  wurde  daselbst  von  der
gesammten  Bevölkerung  auf  das  Feierlichste
begrüßt.  Der  männliche  Theil  derselben,  etwa
200  Bewaffnete,  hatte  eine  halbe  Stunde
nördlich  des  reich  beflaggten  Ortes  unter  dem
Häuptling  in  zwei  Gliedern  an  der  Straße
Aufstellung  genommen.
Truppe  wurden  Hüte  geschwenkt  und  Hochrufe
ausgebracht,  was  von  der  Truppe  entsprechend
erwidert  wurde.

Die  Truppe  hat  nicht  verfehlt,  überall  einen
großen  Eindruck  hervorzurufen.  Allgemein  wird
die  stattliche  Erschemung  der  Leute  und  ihre
militärische  Ausbildung  bewundert.  Auch  erregt
das  vorzüglich  schießende  Gewehr  /88  das
größte  Interesse.

Hauptmann  v.  Frangcois
Anfang  Mai  mit  der  Truppe  in
2  Offizieren,  38  Man  und  6
östliche  Damara-Gebiet  zu  bereisen.

beabsichtigte
Stärke  von
Wagen  das

Torschungsreise  des  Hauptmanns  v.  Francois
nach  dem  Agami-TLee.

Hauptmann  v.  Frangois  hatte  im  Januar
von  Hoachanas  aus  das  Gebiet  des  Häuptlings
  Lambert  (Amraal-Hottentotten)  besucht
und  von  hier  aus  mit  drei  Mann  der  Schutztruppe
  und  mehreren  Eingeborenen  eine  Forschungsreise
  nach  dem  Ngami-See  unternommen.
Der  Weg  von  Hoachanas  nach  dem  Ngami-See
  ist  von  guter  Beschaffenheit.  Das  Gelände
  trägt  den  Charakter  einer  Ebene,  die
von  zahtreichen  kleineren  und  größeren  Kesselbildungen
  und  den  Flußgebieten  des  Nosop  und
Epukiro  unterbrochen  wird.  Oestlich  des  Nosop-Gebietes
  bildet  leichter  Sand,  der  nach  dem
Ngami-See  an  Dichtigkeit  zunimmt,  die  vorherrschende
  Bedeckung;  westlich  davon  überragen
  Busch,  vereinzelte  Bäume  und  Baumgruppen,
  etwa  zwei  Fuß  hoch,  büschelförmig
stehende  Gräser.  Der  Boden  ist  meist  sandig.
Kalkstein,  Quarz  und  Schiefer  treten  häufig  zu
Tage.  Die  Wasserverhältnisse  sind,  auch  in
der  Regenzeit,  so  ungünstig,  daß  der  Reisende
lür  das  Leben  seiner  Zugthiere  besorgt  war.

Bei  Amnäherung  der

113

 

 

 

 

Da  der  von  Norden  kommende,  den  Ngami-See
  speisende  Okawango-Fluß  zur  Zeit  noch
kein  Wasser  führte,  hatte  der  See  niedrigen
Wasserstand.  Sein  zeitweiliges  Ufer  befand
sich  noch  etwa  40  km  östlich  des  Ortes  Bulibang,
  und  war  bis  dahin  die  thonige  Sohle
mit  üppigem  Grase  bestanden.  Die  Bevölkerung
ist  denkbar  gering.  Wohnplätze  finden  sich  nur
im  Nosop=  und  Iwas-Thal  (Amraal-Hottentotten)
  sowie  im  Ngami-Gebiet  (Betschuanen).
Dazwischen  wohnen  zerstreut  in  ersterem  Gebiete
  Bergdamaras  und  Buschleute,  in  letzterem
ein  dem  zentralafrikanischen  Zwergvolk  ähnliches
Buschvolk.

Der  Gesundheitszustand  des  Reisenden  und
seiner  drei  deutschen  Begleiter  war  andauernd
ein  guter.  Dagegen  erkrankte  das  gesammte
farbige  Personal  —  2  Bastards,  4  Bergdamaras
  und  3  Namas  —  im  Ngami-Gebiet
am  Fieber.  Die  an  vielen  Plätzen  letztgenannten
Gebietes  beobachtete  Tsetse-Fliege  fügte  den
Zugochsen  keinen  Schaden  zu,  trug  aber  dazu.
bei,  daß  die  mitgenommenen  Pferde  einer  miasmatischen
  Erkrankung  zum  Opfer  fielen.

Schwedische  Expedition  nach  Ramerun.

Die  Schwedische  Akademie  der  Wissenschaften
  rüstet  gegenwärtig  eine  Expedition  nach
Kamerun  aus,  welche  unter  Leitung  des  cand.
phil.  Ingve  Sjöstedt  die  Fauna  des  westlichen
  Kamerun-Berges  studiren  und  für  die
Akademie  entomologische  Sammlungen  veranstalten
  soll.  Herr  Sjöstedt  gilt  als  ein  bedeutender
  Ornithologe  und  wird  von  einem
Botaniker  begleitet  werden,  dessen  Reisekosten
durch  ein  besonderes  Stipendium  gedeckt  werden.
Der  Expedition,  welche  im  kommenden  September
  sich  über  Hamburg  nach  Afrika  begeben
soll  und  deren  Dauer  auf  1  1/  Jahr  berechnet
ist,  ist  von  der  in  Kamerun  ansässigen  schwedischen
  Firma  Knutson  und  Waldau  thatkräftige
  Unterstützung  zugesagt  worden.

Die  Bremer  Dandels-Ausstellung  und  die
deutschen  Schutzgebiete.

Den  kürzlich  erschienenen  offiziellen  Katalog
der  Bremer  Handels-Ausstellung  entnehmen  wir
über  den  auf  die  deutschen  Schutzgebiete  bezüglichen

  Theil  der  Ausstellung  Folgendes:

Die  Ausstellung,  welche,  nicht  streng  gesondert,
  die  deutschen  Schutzgebiete  in  Afrika
betrifft,  schließt  sich  im  Allgemeinen  an  die  des
außerdeutschen  Afrika  an,  ist  aber  theilweise
auch  von  Gegenständen  aus  dem  Schutzgebiete
        <pb n="128" />
        —

der  Südsee  durchsetzt.
Besitzungen  sind  nicht  nur  durch  Handelsprodukte,
  ethnologische  Gegenstände  und  dergl.,
sondern  auch  durch  Bilder  zu  lebhafter  Anschaulichkeit
  gebracht.

Was  Afrika  betrifft,  so  sind  außer  einer
Reihe  von  Photographien,  welche  sich  auf  die
inzwischen  von  den  Arabern  ausgeplünderte
Tabaksplantage  Lewa  bezü  glichen  Photographien
beziehen,  ganz  besonders  zwei  von  Herrn  Hellgrewe
  ausgeführte  Gemälde  der  Stadt  Zanzibar
  und  des  Kamerun-Delta  zu  erwähnen.

An  der  Ausstellung  der  Landesprodukte
und  ethnographischen  Gegenstände  haben  sich

betheiligt:  Die  deutsche  Faktorei  von  J.  R.
Vietor  in  Klein-Popo  (Generalvertreter:

Herren  G.  Henke  u.  Co.  in  Bremen),  Herr
Th.  Gruner,  Herr  Howe,  Herr  Johann
Schroeder
gesellschaft  in  Bremen.

Unter  den  verschiedenen  Landes=  und  Ausfuhrerzeugnissen
  befinden  sich  Tabak=  und  Baumwollproben
  von  der  Pflanzung  des  Herrn
Vietor  in  Togo,  Tabak  aus  dem  Innern,
Gummi,  Kokosnüsse,  Palmöl,  Palmkerne,  Erdnüsse,
  Mais,  Bohnen,  Leinsamen,  Chillies

(spanischer  Pfeffer),  Dams,  Elfenbein,  Ebenholz
und  zahlreiche  Produkte  der  Jagd.  Die  Werkzeuge

  und  Geräthe  der  Eingeborenen  sind  in
reicher  Answahl  vertreten,  insbesondere  auch
solche  der  Haussa,  der  ins  Hinterland  von

Togo  und  Kamerun  bereits  vorgedrungenen
mohammedanischen  Neger,  der  Masiti  und

Somali.  Von  Trophäen  ist  hervorzuheben  die
Fahne  des  Rebellenführers  Buschiri.

Von  den  Ausstellern  für  die  Südsee
zeichnet  sich  Herr  Dr.  O.  Finsch  in  Delmenhorst
  aus.  Die  theilweise  nach  seinen  Originalstizzen
  ausgeführten  Bilder  beziehen  sich  auf
die  Flaggenhissung  in  Matupi  am  3.  November
1884,  auf  Kaiser  Wilhelmsland,  Neu-Pommern,
Neu-Mecklenburg  und  die  Marschallinseln.  Die
reiche  und  sorgfältig  systematisch  geordnete

ethnologische  Sammlung  des  Dr.  Finsch  umals
  Dolch  dienend),  stark  vernickelter  Feldsäbel

mit  Portepee  in  deutschen  Farben,  dazu

faßt  folgende  Rubriken:  Anthropologie,  Bekleidung,
  Haarputz,  Kopfschmuck,  Hals=  und
Brustschmuck,  Armschmuck,  Leibschmuck,  Agxtklingen,
  Töpfe  und  Töpfereigeräthe,  Waffen
und  Wehr,  Fischerei,  Flecht-,  Strick=  und  Knüpfarbeiten,
  Weberei,  Federfächer  und  Schmucksachen
  aus  Kaiser  Wilhelmsland.

Die  Ausstellung  der  Neu-Guinea-Kompagnie
enthält  namentlich  die  Landesprodukte  des  Schutzgebietes,
  als  welche  hervorzuheben  sind  Baumwole
  Hölzer,  Arrowroot,  Schildpatt,  Muscheln
1  W.

Der  deutsche  Offizierverein  in  Berlin
hat  eine  Tropenausrüstung  ausgestellt,  welche

und  die  Norddeutsche  Missions-114



Unsere  außereuropäischen

 

——.———  —  ,

unter  Zuziehung  der  erfahrensten  deutschen  Afrikareisenden
  hergestellt  worden  ist  und  in  folgende
Theile  zerfällt:

a)  Tropenzelt.  Dieses  ist  gegen  Fäulniß
imprägnirt  und  mit  einem  Ueberdach  versehen,
um  die  brennenden  Sonnenstrahlen  aufzuhalten
und  eine  Luftzirkulation  zur  Abkühlung  der
Temperatur  im  Innern  herzustellen.

b)  Bett  und  wasserdichte  Lagerdecke;  letztere,
auf  dem  Fußboden  des  Zeltes  befindlich,  dient
zur  Abhaltung  der  fiebererzeugenden  Bodenausdünstangen.
  Bei  der  Bettstelle  sind  alle
Theile  aus  Messing  hergestellt,  da  Eisen  schnell
verrosten  würde.  Das  Bett  mit  den  dazu  gehörigen
  Kameelhaardecken,  seidener  Schlafdecke,
Gummiluftkissen  und  Moskitonetz  ist  etwa  30  Kilo
schwer  (eine  Trägerlast).

C)  Toilettenkoffer,  gleichzeitig  als  Waschtisch
benutzbar.  Aus  Eisenblech  hergestellt,  kann  er
durch  einen  im  Derckel  befindlichen  daumendicken
  Gummifalz  luft-,  wasser=  und  ameisendicht
  verschlossen  werden.

4)  Stiefelausrüstung  eines  Offiziers  der
ostafrikanischen  Schutztruype.  Dieselbe,  ziemlich
reich  bemessen,  ist  nebst  Leibwäsche,  Leibbinden
u.  a.  in  dem  Toilettenkoffer  untergebracht.

e)  Zusammenlegbare  Gummibadewanne,  ein
unentbehrliches  Requisit  in  Afrika,  da  man  schon
wegen  der  Krokodile  in  den  dortigen  Flüssen
nicht  baden  kann.  «

l«"·sollstc«ithiqe  Ausrüstung  eines  Offiziers
der  ostafrikanischen  Schutztruppe.  Uniform  aus
weißem  oder  braunem  Baumwollstoff  oder  aus
blauer  Serge,  als  Gala,  dickwandiger  Helm  (aus
indischem  Pflanzenmark)  mit  Nackenschleier,
Schnürstiefel,  ganz  aus  natürlichem  Leder  oder
mit  wasserdichten,  leinenen  Schäften,  Gamaschen
zum  Schutz  gegen  Dornen  und  scharfe  Gräser,
Gürtel  mit  Patronentasche,  Doppelfernrohr,
Feldflasche  aus  zusammengewalztem  Kupfer=  und
Silberblech  (um  die  Bildung  von  Grünspan  zu
verhüten)  und  mit  dickem  Filz  überzogen,  zusammenklappbares,
  langes  Jagdmesser  (zugleich

8)  Manser-Repetirbüchse  für  fünf  Patronen
als  Vertheidigungswaffe  und

)  Lancaster-Doppelflinte  (Kaliber  12)  als
Jagdgewehr,  sowie  ein  fünfläufiger  Revolver
amerikanischen  Systems.

i)  Vollständige  Ausrüstung  eines  Unteroffiziers
  der  füdwestafrikanischen  Schutztruppe.
Dieselbe  ist  dem  Klima  und  den  Verkehrsverhältnissen
  Süd-Afrikas  angepaßt.  Demgemäß
bestehen  Uniform  und  Mantel  aus  dicken  Stoffen.
Die  Tornister  werden  bei  längeren  Märschen
auf  Ochsenwagen  gefahren.  Bewaffnung:  Bowie-
        <pb n="129" />
        messer,  deutscher  Armeerevolver  und  kleinkalib—
riges  Gewehr  neuen  Modells.
kh)  Zusammenlegbarer  Zelttisch  aus  leichtem
Holze.
1)  Zeltstuhl,  gleichzeitig  als  Kloset  benutzbar.
m)  Zusammenlegbarer  Lehnstuhl,  für  den
Gebrauch  an  Bord  und  auf  Stationen.

Mn)  Lehnstuhl,  wegen  seiner  Leichtigkeit  besonders

  für  Expeditionen  in  das  Innere  geeignet.


o)  Vollständige  medizinische  Ausrüstung
einer  Wissmannschen  Station  ersten  Ranges  nach
Dr.  Kohlstock  und  Apotheker  Kade.

pp)  Taschenapotheke  nebst  Verbandzeug;  sie

enthält  alles  für  den  Marsch  Nothwendige  und  »
4c  «  —  gebracht,  der  Gemüsegarten  in  Ordnung  und

wird  von  jedem  Offizier  bei  sich  geführt.
d)Koffer  mit  drei  Einsätzen,  Schreib-,
Toilette=  und  alle  irgendwie  nöthigen  Handgeräthe
  und  Werkzeug  enthaltend.
r)  Lampenkiste  mit  allerhand  Lampen  und
Leuchtmaterial.

s)  Leere  Trägerkoffer,  von  allen  Offizieren

und  Unteroffizieren  der  Schutztruppe  und  von
allen  Reisenden  in  Togo  und  Kamerun  bennttt.
t)  Wasserdichter  Ueberwurf,  nach  Art  der
südamerikanischen  Ponchos,  von  allen  Unteroffizieren
  der  Schutztruppe  getragen.
u)  Gefütterter  Tropenschirm,  wie  t  getragen.
6Vv)  Graue  Schußbrille.
w)  Zusammenlegbares  Waschbecken
(Gummi.

der  starken  Abtühlung  der  Tropennächte  nothwendig.


F)  Eßbesteck,  läßt  sich  zusammenlegen  und
in  der  Tasche  tragen.

2)  Gewürzkasten,  für  längere  Reisen  in  das
Inuere.

z  11)  Cigarren.  Je  200  Stück  in  Zink
eingelöthet,  um  sie  trocken  zu  erhalten.

Die  Jaunde-Station  im  Dinterlande  des  südlichen
Ramerungebietes.

In  einem  Briefe  aus  Kribi,  welchen  Lieutenant
  Tappenbeck  unter  dem  8.  Juli  v.  J.,
kurz  vor  seinem  Tode,  an  Hauptmann  Kund
gerichtet  hat,  giebt  derselbe  folgende  Beschreibung
der  von  ihm  erbauten  Jaunde-Station  im
Hinterlande  des  südlichen  Kamerungebietes:
„Die  Station  ist  bis  auf  das  Wohnhaus
fertig  und  macht  einen  freundlichen  Eindruck,

aus

X)  Wollener  Schlafanzug  (Patjana),  wegen

115

 

so  daß  selbst  unsere  Leute,  welche  mit  mi  an
der  Küste  sind,  nach  der  Station  zurückzukehren
wünschen,  weil  es  dort  viel  schöner  sei.

Eine  breite  Straße,  mit  Palmen  bepflanzt,
führt  den  Abhang  hinab  zum  Wasser  und  hat
auf  jeder  Seite  fünf  gezimmerte  Häuser  von
4  m  Höhe,  9m  Länge  und  fKm  Breite  mit

30  em  starken  Lehmwänden,  die  weiß  getüncht

 

Die

 

 

sind,  so  daß  man  von  Weitem  glaubt,  ein

europäisches  Dorf  zu  sehen.

Zwei  20  m  lange  Schuppen  und  zwei  zur
Vertheidigung  eingerichtete  Häuser  liegen  oben
auf  dem  Hügel.  Eine  Badeanstalt  mit  einem
Holzbassin  von  0,80  m  Wassertiefe,  die  bis  auf
1  m  angestaut  werden  kann,  ist  im  Bach  errichtet.
Bananen  sind  gepflanzt,  eine  Maisernte  ist  ein-Hühner

  und  Ziegen  sind  im  Ueberfluß  vorhanden.
  Die  Lebensmittelzufuhr  seitens  der
Eingeborenen  ist  regelmäßig  und  sehr  reichlich.
Die  Preise  sind  bisher  nicht  in  die  Höhe  gegangen.“


4t  e  t4  tttstlslG  Ktlt##

    

IV.  Tifterar.  Besprechungen.

Stlavenküste.  Sprachgebiet  der
Ephe  und  ihrer  Nachbarn.  Entworfen
von  Ernst  Heurici.  1890.  Lithographirt
und  gedruckt  bei  C.  L.  Keller,  Berlin  S.

Die  vorliegende  Karte  des  Togogebietes  ist,
was  zunächst  das  Technische  betrifft,  befriedigend
hergestellt.  Es  sind  bei  Herstellung  derselben
die  älteren  Missionskarten  und  die  begzüglichen
Karten  der  „Mittheilungen  von  Forschungsreisenden
  und  Gelehrten  aus  den  deutschen
Schutzgebieten“  benutzt,  letztere  jedoch  nicht
überall;  so  fehlt  z.  B.  auf  der  Karte  das  vom
Stabsarzt  Dr.  Wolf  besuchte  Fasugu  (Tafel
VII,  Bd.  2  der  Mittheilungen).  Die  Schreibweise
  der  Namen  weicht  von  der  gebräuchlichen
vielfach  ab  und  beruht  auf  cinem  von  dem
Verfasser  ausgearbeiteten  System.  Ob  dieselbe
allgemein  acceptirt  werden  wird,  muß  abgewartet
  werden.

Die  Darstellung  der  orographischen  Verhältnisse

  des  Landes  ist,  unserem  heutigen  Stand

der  Kenntniß  desselben  entsprechend,  richtig

wiedergegeben.

Einiges  neue  Material  enthält  die  Karte
auf  der  Route  von  der  Station  Ernsthausen
Eei  Gaphe)  zur  Küste,  die  der  Verfasser  genau
ennt.

Was  die  farbige  ethnographische  Darstellung
der  Verbreitung  der  einzelnen  Volksstämme  be-
        <pb n="130" />
        trifft,  so  werden  die  Grenzen  nur  als  angenäherte

  aufgefaßt  werden  können,  da  die  Ausdehnung
  der  verschiedenen  Stammesgebiete  noch
nicht  bis  ins  Einzelne  erforscht  ist.

Nicht  unerwähnt  bleiben  darf  schliesilich,
daß  auf  der  Heuricischen  Karte  die  Flußläufe
  überall  bis  in  ihre  entferntesten  Quellbäche

  ausgezogen  sind.  Dadurch  gewinnt  das

ganze  Kartenbild  für  den  Unkundigen  den  Eindruck,
  als  ob  das  ganze  Land  weit  und  breit

erforscht  sei,  während  dies  bekanntlich  durchaus
nicht  der  Fall  ist,  vielmehr  der  Verlauf  der
einzelnen  Flüsse  und  Bäche,  ja  selbst  die  Zukeit
  der  letzteren  zu  den  ersteren  vielfach
noch  keineswegs  feststeht.  Es  würde  den  wissenschaftlichen
  Werth  der  Karte  erhöht  haben,
wenn  die  Flußläufe  dort,  wo  sie  noch  nicht

#'e  "

gehörig

erforscht  sind,  nur  mit  punktirten  Linien  angedeutet
  wären.

—  —  —  —  —

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47.Falkenhorst,C-,Bibliothekdenkwiirdiger
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Zweck:  Wesentliche  Verminderung  der  Kosten  des
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  Versorgung  von  Invaliden,  Reservisten-Uebungs=
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  in  den  ersten  Lebensjahren  am  vortheilhaftesten.
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Knaben  mit  160  000000  Mk.  Eine  so  große  Betheiligung
  hat  nie  ein  Deutsches  Versicherungs-Institut
gefunden.  —  Prospecte  versenden  kostenfrei  die  Direction
und  die  Vertreter.

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Die

Forschungsreise

S.  M.  S.  „Gazelle“

in  den  Jahren  1874  bis  1876

unter  Kommando  des  Kapitäns

zur  See  Freiherrn  von  Schleinitz

herausgegeben

von  dem  Hydrographischen
I.  Theil:  Der  Reisebericht.
III.  Theil:  Zoologie  und  Geologie.

(Mit  58  Tafeln.)  —  II.  Theil:  Physik  und  CGhemie.
(Mit  33  Tafeln.)  —  IV.  Theil:  Botanik.

Amt  des  Reichs-Marine-Amts.
(Mit  85  Tafeln.)  —
Mit  38  Tateln.)  —

V.  Theil:  Meteorologische  Beobachtungen.
Preis  Mk.  150,—.
        <pb n="131" />
        Oesterreichisch-  ungarischer  Lloyd  in  Triest.
Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:
nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch

früh:

„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jelen  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nuch  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Djeddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
5.  der  Monate  April,  Juni,  Angust,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

 
 

Afrikanische  Dampfschifs-Aktien-Gesellschaft
WoERMANN-LINIE.

14  Am  15.  Juli  P.  D.  Erna  Woermann,  Capt.  Matzen,

  

hach

«»sz  nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
«  uucldenUäjeuderwestküsteAfrikas.

Am  31.  Juli  Postlampter  Gertrud  Woermann,  Capt.  Jensen,
den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  lläfen  der  SüdwestkKüste

  Afrikas  Lis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.
Die  regelmässigen  Expeditionen  linden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.  Dampfer  Carl  Woermann  wird  voraussichtlich  auch  die  Marocco-Häten

  anlauten.

Alle  Güter  misssen  am  Tage  vor  obigen  Abgungsduten  um  Bord  sein.
Nüheres  wegen  Frucht  nnd  Passage  bei  ebiger  Gesellschaft  in  Uamburg  und  dem  Seliflsmakler

  AGUST  BOLTEN,  W’iu.  Millers  Nae

 

hfolger,  ebendascibst.

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.  5

Regelmässige  Postdampiter-Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche

zWischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlanfend.

Die  erste  Expedition  findet  in  der  zweiten  Uiüllte  Juli  statt  nach:
Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa  Bay.
Weitere  Expeditionen  lolgen  vorlliullg  alle  s  Wochen.
Die  vierwöchentlichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  19891.
Im  Anschluss  an  die  Hauptlinie  werden  als##unn  nuch  ruettlmässig  Küstenfahrten  von  Zanzibar
nach  Dar-es-Salaam,  Baganmoy#,  Saadani,  Pangani,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,
Lindi,  Ibo,  Quelimane,  Chiloane  und  Inhambane  eingerichter.

Geschäftsräume:
zr.  Reichenstrusse  23  27,  Hamburs-Trocken-Apparate

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Gauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammen;:
stellung  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W.12,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="133" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts.

 

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I.  Jahrgang.  Berlin  15.  Juli  1890.  Unmmer  8.
Diese  Zeitschrist  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedesg  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anjang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  na  Bedari  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2.4.

Man  'abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchdandlung
  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWin,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

Juhalt.  I.  Bezeichnung  der  im  Auswärtigen  Amt  gebildeten  IV.  Abtheilung  mit  dem  Namen  „Kolonial-=Abtheilung“

  S.  119.  —  Verschmelzung  der  Witu-Gesellschaft  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  S.  119.  —  II.  Abkommen  zwischen  Deutschland  und  England  S.  120.  —  Ertheilung  von  Ninenkonzessionen
  seitens  der  eingeborenen  Häuptlinge  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  S.  128.  —
Bekanntmachung,  betreffend  Pachtverträge,  für  den  Bezirk  Viktoria  (Kamerun)  S.  129.  —  Schiffsverkehr
in  Kamerun  im  Jahre  1889  S.  129.  —  Statistik  über  die  vom  1.  Januar  bis  31.  März  1890  in  das
Kamerungebiet  eingeführten  Waaren  S.  129.  —  III.  S.  130.  —  IV.  Stiller  Ocean  S.  131.  —
Bemerkungen  über  die  Ostküste  von  Afrika  zwischen  dem  Mafia-Kanal  und  dem  Ripumbwe-Riff  einschließlich
  Zanzibar  S.  131.  —  V.  S.  132.
Nichtamtlicher  Theil.  1.  S.  133.  —  II.  Postdampfschiffpverbindungen  S.  133.  —  III.  Spende
für  die  evangelische  Mission  in  Kamerun  S.  134.  —  Spenden  für  die  katholische  Mission  in  Ost-Afrika
S.  134.  —  Prophylaktische  Anwendung  des  Chinin  S.  134.  —  Der  Deutsche  Frauenverein  für  Krankenpflege
  in  den  Kolonien  S.  134.  —  Die  Deutsch-Südwestafrikanische  Kompagnie  S.  135.  —  Das
Namagqualand,  dessen  Bewohner  und  wirthschaftliche  Verhältnisse  S.  135.  —  Die  Post=  und  Telegraphen
  Einrichtungen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  139.  —  IV.  S.  143.  —  V.  S.  143.  —
Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehßze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden.

 

Bekanutmachung.

Die  seit  dem  1.  April  d.  J.  im  Auswärtigen  Amt  gebildete  IV.  Abtheilung  wird
nach  einer  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  Juni  fortan  den  Namen  „HKolonial=Abtheilung“
  führen.

Soweit  es  sich  um  die  Beziehungen  zu  auswärtigen  Staaten  und  um  die  allgemeine
Politik  handelt,  bleibt  die  Kolonial-Abtheilung  dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts
unterstellt.  In  allen  eigentlichen  Kolonialangelegenheiten  dagegen,  insbesondere  auch  in  allen
organisatorischen  Fragen,  wird  in  Zukunft  die  Kolonial-Abtheilung  derartig  selbstständig  unter
der  Verantwortung  des  Reichskanzlers  fungiren,  daß  der  Abtheilungsdirigent  dem  obersten  Chef
der  Reichsverwaltung  unmittelbar  die  erforderlichen  Vorträge  erstattet  und  unter  der  Bezeichnung
„Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abtheilung"  die  von  der  letzteren  ausgehenden  Schriftstücke
selbst  zeichnet.

Es  wird  sich  empfehlen,  Schreiben  und  sonstige  Sendungen,  welche  für  die  Kolonial-Abtheilung
  des  Auswärtigen  Amts  bestimmt  sind,  mit  einem  bezüglichen  Vermerke  zu  versehen.

Verschmelzung  der  Witu-Gesellschaft  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft.

Seitens  der  Witu-Gesellschaft  ist  mit  dem  Vorstande  der  Deutsch-Ostafrikanischen

Gesellschaft  ein  Vertrag  geschlossen  worden,  wonach  die  letztgedachte  Gesellschaft  das  gesammte

Aktiv=  und  Passivvermögen  der  Witu-Gesellschaft  übernimmt  und  als  Acquivalent  den  Mit-
        <pb n="134" />
        120

gliedern  derselben  in  Höhe  ihrer  thatsächlich  geleisteten  Einzahlungen  Antheilscheine  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  verabreicht.  Dem  demnächst  erfolgten  Auflösungsbeschluß  der  Witu-Gesellschaft
  ist  unter  dem  27.  v.  M.  die  Allerhöchste  Genehmigung  ertheilt  worden.

 

 

 

 

 

—

—  –

II.  Verordnungen  und  Mittkheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieken.

Abkommen  zwischen  Deutschland  und  England.

Die  Unterzeichneten:
der  Reichskanzler,  General
v.  Caprivi,
der  Geheime  Legations-Rath  im  Auswärtigen
Amt  Dr.  Krauel,
der  außerordentliche  und  bevollmächtigte  Botschafter
  Ihrer  Britannischen  Majestät
Sir  Edward  Baldwin  Malet,
der  Vorsteher  der  Afrikanischen  Abtheilung
Ihrer  Majestät  Auswärtigen  Amtes,
Sir  Heury  Percy  Anderson,
haben  nach  Berathung  verschiedener  die  Kolonialinteressen
  Deutschlands  und  Großbritanniens
betreffender  Fragen  Namens  ihrer  Regierungen
folgendes  Abkommen  getroffen:

der  Infanterie

Artikel  I.

In  Ost-Afrika  wird  das  Gebiet,  welches
Deutschland  zur  Geltendmachung  seines  Einflusses
  vorbehalten  wird,  begrenzt:

1.  Im  Norden  durch  eine  Linie,  welche
an  der  Küste  vom  Nordufer  der  Mündung  des
Umbe-Flusses  ihren  Ausgang  nimmt  und  darauf
in  gerader  Richtung  zum  Jipe-See  läuft.  Dem
Ostufer  des  Sees  entlang  und  um  das  Nordufer
  desselben  herumführend,  überschreitet  die
Linie  darauf  den  Fluß  Lumi,  um  die  Landschaften
  Taveta  und  Dschagga  in  der  Mitte  zu
durchschneiden  und  dann,  entlang  an  dem  nördlichen
  Abhang  der  Bergkette  des  Kilima-Ndscharo,
  in  gerader  Linie  weiter  geführt  zu
werden  bis  zu  demjenigen  Punkte  am  Ostufer
des  Victoria-Nianza-Sees,  welcher  von  dem
ersten  Grad  südlicher  Breite  getroffen  wird.
Von  hier  den  See  auf  dem  genannten  Breitengrade
  überschreitend,  folgt  sie  dem  letzteren  bis
zur  Grenze  des  Congostaates,  wo  sie  ihr  Ende
findet.  Es  ist  indessen  Einverständniß  darüber

The  Undersigned:

The  Chancellor  ofthe  German  Empire,  deneral
von  Caprivi,

The  Privy  Counsellor  in  the  Foreigu  Office,
Dr.  Krauel,

Sir  Edward  Baldwin  Malet,  Her  Britannic
  Majesty's  Ambassador  Extraordinary
  and  Plenipotentiary,

Sir  Heury  Percy  Anderson,  Chief  of  the
African  Department  of  ller  Majesty's
Foreign  Office,

have,  after  discussion  of  various  duestions

affecting  the  colonial  interests  of  Germany

and  Great  Britain,  come  to  the  following
agreement  on  behalf  of  their  respective  Governments:


Article  I.

In  East  Africa,  the  sphere  in  which  the
exercice  of  influence  is  reserved  to  Germany
is  bounded:

1.  To  the  north  by  u  line  which,  commencing
  on  the  coast  at  the  north  bank  of
the  mouth  ol  the  river  Umba,  runs  direct  to
Lake  Jipé,  Passes  thence  along  the  eastern.
side,  and  round  the  northern  side  of  the  lake,
and  crosses  the  river  Lumé;  after  which  it
passes  midway  between  the  territories  of
Taveita  und  Chagga,  skirts  the  northern  base
of  the  Kilimanjaro  range,  andthence  is  drawn
direct  to  the  point  on  the  eastern  side  of
Lake  Victoria  Nyanza  which  is  intersected
by  the  first  parallel  of  south  latitude:  thence,
%crossing  tbe  lake  on  thaut  parallel,  it  follows
the  parallel  to  the  frontier  of  the  Congo  Free
State  where  it  terminates.  It  is,  however,
understood  that,  on  the  west  side  ofthe  lake,
the  sphere  does  not  comprise  Mount  Mfumbiro:
  if  that  mountain  shall  prove  to  lic  to
        <pb n="135" />
        –  1

vorhanden,  daß  die  deutsche  Interessensphäre
auf  der  Westseite  des  genannten  Sees  nicht
den  Msumbiro-Berg  umfaßt.  Falls  sich  ergeben
sollte,  daß  dieser  Berg  südlich  des  genannten
Breitengrades  liegt,  so  soll  die  Grenzlinie  in
der  Weise  gezogen  werden,  daß  sie  den  Berg
von  der  deutschen  Interessensphäre  ausschließt,
gleichwohl  aber  zu  dem  vorher  bezeichneten
Endpunkte  zurückkehrt.

2.  Im  Süden  durch  eine  Linie,  welche,  an
der  Küste  von  der  Nordgrenze  der  Provinz
Mozambique  ausgehend,  dem  Laufe  des  Flusses
Novuma  bis  zu  dem  Punkte  folgt,  wo  der
M’sinje-Fluß  in  den  Rovuma  mündet,  und  von
dort  nach  Westen  weiter  auf  dem  Breitenparallel
  bis  zu  dem  Ufer  des  Nyassa-Sees
läuft.  Danmn  sich  nordwärts  wendend,  setzt  sie
sich  längs  den  Ost-,  Nord=  und  Weslufern  des
Sees  bis  zum  nördlichen  Ufer  der  Mündung
des  Songwe  Flusses  sort.  Sie  geht  darauf
diesen  Fluß  bis  zu  seinem  Schnittpunkte  mit
dem  33.  Grad  östlicher  Länge  hinauf  und  folgt
ihm  weiter  bis  zu  demjenigen  Punkte,  wo  er
der  Grenze  des  in  dem  ersten  Artikel  der
Berliner  Konferenz  beschriebenen  geographischen
Congobeckens,  wie  dieselbe  auf  der  dem
9.  Protokoll  der  Konferenz  beigefügten  Karte
gczeichnet  ist,  am  nächsten  kommt.  Von  hier
geht  sie  in  gerader  Linie  auf  die  vorher  gedachte
  Grenze  zu  und  führt  an  derselben
entlang  bis  zu  deren  Schnittpunkte  mit  dem
32.  Grad  östlicher  Länge,  sic  wendet  sich  dann
in  gerader  Richtung  zu  dem  Vereinigungspunkte
des  Nord=  und  Südarmes  des  Kilambo-Flusses,
welchem  sie  dann  bis  zu  seiner  Mündung  in
den  Tanganika-See  folgt.

Der  Lauf  der  vorgedachten  Grenze  ist  im
Allgemeinen  nach  Maßgabe  einer  Karte  des
Nyassa-Tanganika-Plateaus  angegeben,  welche
im  Jahre  1889  amtlich  für  die  britische  Re-Hlerung
  angefertigt  wurde.

*2

3.  Im  Westen  durch  eine  Linie,  welche
von  der  Mündung  des  Flusses  Kilambo  bis
zum  1.  Grad  südlicher  Breite  mit  der  Grenze
des  Congostaates  zusammenfällt.

Das  Großbritannien  zur  Geltendmachung

seines  Einflusses  vorbehaltene  Gebiet  wird
begrenzt:

1  —

the  south  ofl  the  selected  parallel  the  line
shall  be  deflected  so  as  to  exclude  it,  but
shall  nevertheless  return  so  us  10  terminate
at  the  above-named  point.

2.  To  the  south  by  a  line  which,  starting
on  the  coast  at  the  northern  limit  of  the
Province  of  Mozambiquc,  follows  the  course
of  he  River  Rovuma  to  the  point  of  con-Huence
  of  the  Msinje:  thence  it  runs  westward
  along  the  Purallel  of  that  point  till  it
renches  Lake  Nyassa:  theucc,  striking  northward,
  it  follows  the  eustern,  northern  and
western  shores  of  the  lake  to  the  northern
bank  of  the  mouth  of  the  river  Songwee;  it
ascends  that  river  tho  the  point  okl  its  intersection
  by  the  3  u  degrec  ol  enst  longitude;
thonce  it  follows  the  river  to  the  point  where
it  appronches  most  nearly  the  boundary  of
the  geographicul  Congo-basin  defined  in  the
first  Article  of  the  act  of  Berlin,  us  marked
in  the  map  uttached  to  the  9#½  Drotocol  of
the  Conference;  from  that  point  it  strikes
direct  tho  the  above-named  boundary;  and
follows  it  to  the  point  of  its  intersection  by
the  32½  degree  ol  enst  longitude;  from  which
boint  it  strikes  direct  to  the  point  of  confluence
  of  the  northern  and  sonthern  branches
of  the  river  Kilambo;  and  thence  follows
that  river  till  it  enters  Lake  Tanganyika.

The  course  of  the  ubove  boundary  is
traced  in  general  accordance  with  a  map  of
the  Nyassa-  Tanganyika  Plateau  ofliciall
prepured  for  the  British  Government  in  1889.

3.  To  the  west  Dy  u  line  which,  from  the
mouth  of  the  river  Kilambo  to  the  1K  parallel
  ol  south  latitude,  is  conterminous  with
the  Congo  Free  State.

The  sphere  in  which  the  exercise  of  influence
  is  reserved  to  Great  Britain  is
bounded:
        <pb n="136" />
        1.  Im  Süden  durch  die  vorher  erwähnte
Linie  von  der  Mündung  des  Umbe-Flusses  zu
dem  Punkte  der  Grenze  des  Congo-Freistaates,
welcher  von  dem  1.  Grad  südlicher  Breite  getroffen
  wird.  Der  Berg  Mfumbiro  ist  in
dieses  Gebiet  eingeschlossen.

2.  Im  Norden  durch  eine  Linie,  welche
an  der  Küste  am  Nordufer  des  Juba-Flusses
beginnt,  dem  genannten  Ufer  des  Flusses
entlangläuft  und  mit  der  Grenze  desjenigen
Gebiets  zusammenfällt,  welches  dem  Einftusse
Italiens  im  Gallalande  und  in  Alyssinien  bis
zu  den  Grenzen  Egyptens  vorbehalten  ist.

3.  Im  Westen  durch  den  Congo-Freistaat
und  durch  die  westliche  Wasserscheide
oberen  Nilbeckens.

des

Artikel  II.

Um  die  in  dem  vorstehenden  Artikel  bezeichnete
  Abgrenzung  zur  Ausführung  zu
bringen,  zieht  Deutschland  seine  Schutzherrschaft
über  Witu  zu  Gunsten  von  Großbritannien
zurück.  Großbritannien  verpflichtet  sich,  die
Souveränetät  des  Sultans  von  Witu  über
das  Gebiet  anzuerkennen,  welches  sich  von
Kipini  bis  zu  dem  im  Jahre  1887  als  Grenze
feslgesetzten  Punkte  gegenüber  der  Insel  von
Kweihn  erstreckt.

Deutschland  verzichtet  ferner  auf  seine
Schutzherrschaft  über  die  an  Witu  grenzende
Küste  bis  nach  Kismaju  und  auf  seine  Ansprüche
  auf  Gebiete  des  Festlandes  nördlich
vom  Tana-Flusse  und  auf  die  Inseln  Patta  und
Manda.

Artikel  III.

In  Südwest-Afrika  wird  das  Gebiet,
welches  Deutschland  zur  Geltendmachung  seines
Einflusses  vorbehalten  wird,  begrenzt:

1.  Im  Süden  durch  eine  Linie,  welche  an
der  Mündung  des  Oranje-Flusses  beginnt  und
an  dem  Nordufer  des  Flusses  bis  zu  dem
Punkte  hinaufgeht,  wo  derselbe  vom  20.  Grad
östlicher  Länge  getroffen  wird.

2.  Im  Osten  durch  eine  Linie,  welche  von
dem  vorher  genannten  Punkte  ausgeht  und
dem  20.  Grad  östlicher  Länge  bis  zu  seinem
Schnittpunkte  mit  dem  22.  Grad  sidlicher
Breite  folgt:  Die  Linie  läuft  sodann  diesem

1.  To  the  south  by  the  above-mentioned
line  running  irom  the  mouth  of  the  river
Umba  to  the  point  where  the  171  Purallel  of
south  latitude  reaches  the  Congo  Frte  State.
Mount  Mfumbiro  is  included  in  the  sphere.

2.  To  the  north  by  u  line,  Ccommenecing
on  the  coanst,  at  the  north  bank  of  the  mouth
of  the  river  Juba:  theucc  it  uscends  that
bank  of  the  river  and  is  conterminous  with
the  territory  reserved  to  the  influence  ol
Italy  in  Gallaland  and  Abyssinia  as  far  ns
the  confines  of  Egypt.

3.  To  the  west  by  the  Cungo  Free  State,
and  by  ihe  western  watershed  of  the  Dasin
of  the  Upper  Nile.

Article  II.

In  order  to  render  eflective  the  delimitation
  recorded  in  the  preceding  Article,
Germany  withdraws,  in  favour  of  Great
Great:
Britain  engages  to  recognize  the  sovereignty
of  the  Sultan  ol  Witu  over  the  territory  ertending
  from  Kipini  to  the  point  opposite  the
island  of  Kwyhoo  lixed  as  the  boundary  in
1887.

Britain,  her  Protectorate  over  Witu.

Germany  alse  withdraws  her  Protectorate
over  the  adjoining  coast  up  to  Kismayu,  us
well  as  her  claims  to  all  other  territories  on
the  mainland  to  the  north  of  the  river  Tana,
and  to  the  islands  of  Patta  and  Manda.

Article  III.

In  Southwest  Africa  the  sphere  in  which
the  exereise  of  inffluence  is  reserved  to  Germany
  is  bounded:

1.  To  the  south  by  a  line  commenecing  at
the  mouth  of  the  Orange  river,  und  ascending
the  north  bank  of  that  river  to  the  point  of
its  intersertion  by  the  20tl  degree  of  east,
longitude.

2.  To  the  enst  by  a  line  commencing  ut.
the  above-named  point,  and  following  the  20th
degree  of  cast  longitude  to  the  point  of  its
intersection  by  the  2  Zm  parullel  of  south  latitude:;
  it  runs  enstward  along  that  parallel  to
        <pb n="137" />
        1

Breitengrade  nach  Osten  entlang  bis  zu  dem
Punkte,  wo  er  von  dem  21.  Grad  äöstlicher

Länge  getroffen  wird,  sic  führt  darauf  in  nördlicher
  Richtung  den  genannten  Längengrad  bis
zu  seinem  Zufammentreffen  mit  dem  18.  Grad
südlicher  Breite  hinauf,  läuft  dann  in  östlicher
Richtung  diesem  Breitengrade  entlang,  bis  er
den  Tschobe-Fluß  erreicht  und  setzt  sich  dann
im  Thalweg  des  Hauptlaufes  dieses  Flusses
bis  zu  dessen  Mündung  in  den  Zambese  fort,
wo  sie  ihr  Ende  findet.

Es  ist  Einverständniß  darüber  vorhanden,
daß  Deutschland  durch  diese  Bestimmung  von
seinem  Schutzgebiete  aus  freien  Zugang  zum
Zambese  mittelst  eines  Landstreifens  erhalten
soll,  welcher  an  keiner  Stelle  weniger  als
20  englische  Meilen  breit  ist.

Das  Großbritannien  zur  Geltendmachung
seines  Einflusses  vorbehaltene  Gebiet  wird  im
Westen  und  Nordwesten  durch  die  vorher  bezeichnete
  Linie  begrenzt.  Der  N'Gami-See  ist
in  dasselbe  eingeschlossen.

Der  Lauf  der  vorgedachten  Grenze  ist  im
Allgemeinen  nach  Maßgabe  einer  Karte  wiedergegeben,
  welche  im  Jahre  1889  amtlich  für
die  britische  Regierung  angefertigt  wurde.

Die  Festsetzung  der  Südgrenze  des  britischen
alfischbai-Gebiets  wird  der  Entscheidung  durch
einen  Schiedsspruch  vorbehalten,  falls  nicht
innerhalb  zweier  Jahre  vun  der  Unterzeichnung
dieses  Uebereinkommens  eine  Vereinbarung  der
Mächte  über  die  Grenze  getroffen  ist.  Beide
Mächte  sind  darüber  einverstanden,  daß,  so
lange  die  Erledigung  der  Grenzfrage  schwebt,
der  Durchmarsch  und  die  Durchfuhr  von
Gütern  durch  das  streitige  Gebiet  für  die
beiderseitigen  Unterthanen  frei  und  daß  die
Behandlung  der  Letzteren  in  dem  Gebiete  in
jeder  Hinsicht  eine  gleiche  sein  soll.  Von
Durchgangsgütern  wird  kein  Zoll  erhoben  und
bis  zur  Ordnung  der  Angelegenheit  soll  das
Gebiet  als  neutrales  betrachtet  werden.

1

Artikel  IV.

In  West-Afrika:

1.  Die  Grenze  zwischen  dem
Schutzgebiete  von  Togo
Goldküsten-Kolonie  geht
bei  den

deutschen
und  der  britischen
an  der  Küste  von  dem
Verhandtungen  der  beiderseitigen  Kom-2



3

the  point  of  its  intersection  by  the  21#  degree
of  east  longitude;  tbence  it  follows  that  degree
northward  to  the  point  of  its  intersection  by
the  18f0  parallel  of  south  latitude;  it  runs
enstward  along  that  parallel  till  it  reaches
the  river  Chobe,  and  descends  thbe  centre  of
the  main  ehannnel  of  that  river  to  its  junction
with  the  Zambesi,  where  it  terminates.

It  is  understood  that  under  this  arrangement
  Germany  'shall  have  free  access  from  her
Protectorate  to  the  Zambesi  by  a  strip  of
territory  which  shall  at  no  point  be  less  than
20  English  miles  in  width.

The  sphere  in  which  the  exercise  of  infl#uence
  is  reserved  to  Great  Britain  is  bounded
to  the  west  and  northwest  by  the  abovementioned
  line.  It  includes  Lake  Ngami.

The  course  of  the  above  boundary  is
traced  in  general  accordance  with  a  map
oflicialiy  prepared  for  the  British  Government
in  1889.

The  delimitation  ofthbe  southern  boundary
of  the  British  territory  of  Walfish-Bay  is
reserved  for  arbitration  unless  it  shall  be  settled
  by  tbe  consent  of  the  two  Powers  within
two  Fears  from  the  date  of  the  conclusion
of  this  agreement.  The  two  Powers  agree
that,  bending  such  settlement,  the  passage
ol  tüe  subjects,  and  the  transit  of  goods,  of
both  Towers,  through  the  territory  now  ian
dispute  shall  be  free,  and  the  treatment  of
their  subjects  in  that  territory  shall  be  in
all  respects  equal.  No  dues  shall  be  levied
on  goods  in  transit.  Until  a  settlement  shall
be  effected  the  territory  shall  be  considered
neutral.

Article  IV.

In  West-Africa:

1.  The  boundary  between  the  German
Protectorate  ol  Togo  and  the  British  Gold
CUonst  Colonycommences,  on  the  coast,  at  tbe
marks  set  up  after  the  negotiations  between
        <pb n="138" />
        —  1

missare  vom  14.  und  28.  Juli  1886  gesetzten
Grenzzeichen  aus  und  erstreckt  sich  in  nördlicher
Richtung  bis  zu  dem  Parallelkreis  6°  10/  nördlicher
  Breite.  Von  hier  aus  geht  sie  westlich
dem  genannten  Breitengrade  entlang  bis  zum
linken  Ufer  des  Aka-Flusses  und  steigt  hierauf
den  Thalweg  des  letzteren  bis  zu  dem  Breitenparallel
  6°  20“  nördlicher  Breite  hinauf.  Sie
läuft  sodann  auf  diesem  Breitengrade  in  westlicher
  Richtung  weiter  bis  zu  dem  rechten  Ufer
des  Dschawe  oder  Shavoe-Flusses,  folgt  diesem
Ufer  dieses  Flusses  bis  zu  dem  Breitenparallel,
welcher  durch  den  Punkt  der  Einmündung  des
Deine-Flusses  in  den  Volta  bestimmt  wird,
um  dann  nach  Westen  auf  dem  gedachten
Breitengrade  bis  zum  Volta  fortgeführt  zu
werden.  Von  diesem  Punkte  an  geht  sie  am
linken  Ufer  des  Volta  hinauf,  bis  sie  die  in
dem  Abkommen  von  1888  vereinbarte  neutrale
Zone  erreicht,  welche  bei  der  Einmündung
des  Dakka-Flusses  in  den  Volta  ihren  Anfang
nimmt.

Jede  der  beiden  Mächte  verpflichtet  sich,
unmittelbar  nach  dem  Abschluß  dieses  Abkommens
  alle  ihre  Beamten  und  Angestellten
aus  demjenigen  Gebiete  zurückzuziehen,  welches
durch  die  obige  Grenzfestsetzung  der  anderen
Macht  zugetheilt  ist.

2.  Nachdem  für  beide  Regierungen  glaubhaft
  nachgewiesen  ist,  daß  sich  am  Golfe  von
Guinea  kein  Fluß  befindet,  welcher  dem  auf
den  Karten  angegebenen  und  in  dem  Abkommen
  von  1885  erwähnten  Nio  del  Rey
entspricht,  so  ist  als  vorläufige  Grenze  zwischen
dem  deutschen  Gebiete  von  Kamerun  und  dem
angrenzenden  britischen  Gebiete  eine  Linie  vereinbart
  worden,  die  von  dem  oberen  Ende  des
Rio  del  Rey-Krieks  ausgehend  in'  gerader
Richtung  zu  dem  etwa  9°  87  östlicher  Länge
gelegenen  Punkt  läuft,  welcher  auf  der  Karte
der  britischen  Admiralität  mit  „Rapids“  bezeichnet
  ist.

Artikel  V.

Es  wird  vereinbart,  daß  durch  Verträge
und  Abkommen,  welche  von  oder  zu  Gunsten
einer  der  beiden  Mächte  in  den  Gegenden
nördlich  vom  Benue  getroffen  werden,  das

4  —

the  Gommissioners  of  the  two  Conntries  ofthe
144t-t  and  281  of  July  1886;  and  procceds
direct  northwards  to  the  6°  10“  parallel  of
north  latitude:  thence  it  runs  along  that
parallel  westwards  till  it  reuches  the  left
bank  of  the  river  Aka;  ascends  the  midchannel
  of  that  river  to  the  6°  20/  parallel
of  north  latitude;  runs  along  that  parallel
westwards  to  the  right  bank  of  the  river
Dchawe  or  Shavoe;  follows  that  bank  of  the
river  till  it  reaches  the  parallel  corresponding
  with  the  point  of  confluence  of  the  river
Deine  with  the  Volta:  it  runs  along  that
Parallel  westward  till  it  reaches  the  Volta;
from  that  point  it  ascends  the  left  bank  of
the  Volta  till  it  arrives  at  the  neutral  2one
estublished  by  the  agreement  of  1888,  which
commences  at  the  confluence  of  the  river
Dukka  with  the  Volta.

Each  Power  engages  to  withdraw,  imme--diately
  after  the  conclusion  of  this  agreement,
all  its  officials  and  employés  from  territory
which  is  assigned  to  the  other  Power  Dy
the  above  delimitation.

2.  It  having  been  proved  to  the  satisfaction
ol  the  two  Powers  that  no  river  exists  on
the  golf  of  Guinen  corresponding  with  that,
marked  on  maps  as  the  Rio  del  Rey,  to  which
reference  was  made  in  the  agreementof  1885,
a  provisional  line  of  demarcation  is  adopted
between  the  German  sphere  in  the  Cameroons
and  the  adjoining  British  sphere,  which,
starting  from  the  head  ofl  the  Rio  del  Rey
creek,  goes  direct  to  the  point,  about  9°%  8“
of  enst  longitude  marked  „Rapids“  in  the
British  Admiralty  chart.

Article  V.

It  is  agreed  that  no  treaty  or  agreement,
made  bDy  or  on  behalf  of  either  Power  to  the
north  ofthe  river  Benue,  shall  interfere  with
the  free  passage  of  goods  of  the  other  Power,
        <pb n="139" />
        Recht  der  anderen  Macht,  im  freien  Durchgangsverkehr
  und  ohne  Zahlung  von  Durchgangszöllen
  nach  und  von  den  Ufern  des
Tschad-Sees  Handel  zu  treiben,  nicht  beeinträchtigt
  werden  soll.

Von  allen  Verträgen,  welche  in  dem
zwischen  dem  Benne  und  Tschad-See  belegenen
Gebiete  geschlossen  werden,  soll  die  eine  Macht
der  anderen  Anzeige  erstatten.

Artikel  VI.

Bei  allen  in  den  Artikelu  L.  IV.  bezeichneten
  Abgrenzungslinien  können  Berichtigungen,
welche  mit  Rücksicht  auf  örtliche  Verhältnisse
nothwendig  erscheinen,  durch  Vereinbarung  der
beiden  Mächte  getroffen  werden.

Insbesondere  ist  Einverständniß  darüber
vorhanden,  daß  bezüglich  der  in  Artikel  IV
bezeichucten  Grenzen  sobald  als  möglich  Kommissare
  behufs  Herbeiführung  einer  solchen
Berichtigung  zusammentreten  sollen.

Artikel  VII.

Jede  der  beiden  Mächte  übernimmt  die
Verpflichtung,  sich  jeglicher  Einmischung  in
diejeuige  Interessensphäre  zu  enthalten,  welche
der  anderen  durch  Artikel  I  bis  IV  des  gegen-Macht

  wird  in  der  Interessensphäre  der  anderen
Erwerbungen  machen,  Verträge  abschließen,
Souveränctätsrechte  oder  Protektorate  übernehmen
  oder  die  Ausdehnung  des  Einflusses
der  anderen  hindern.

Es  besteht  Einverständniß  darüber,  daß
Gesellschaften  oder  Privatpersonen,  welche  der
einen  Macht  angehören,  die  Ausübung  von
Souveränetätsrechten  innerhalb  der  Interessensphäre
  der  anderen  Macht,  außer  mit  Zustimmung
  der  letzteren,  nicht  zu  gestatten  ist.

Artikel  VIII.

Die  beiden  Mächte  verpflichten  sich,  in  allen
denjenigen  Theilen  ihrer  Gebiete  innerhalb  der
in  der  Akte  der  Berliner  Konferenz  von  1885
bezeichueten  Freihandelszone,  auf  welche  die
fünf  ersten  Artikel  der  genannten  Akte  am
Tage  des  gegenwärtigen  Abkommens  anwendbar
sind,  die  Bestimmungen  dieser  Artikel  in  Anwendung
  zu  bringen.  Hiernach  genießt  der

without  payment  of  transit-dues,  to  and  from
the  shores  ol  Lake  Chad.

All  treaties  made  in  territories  intervening
between  the  Benue  and  Lake  Chad  shall  be
notified  by  one  Power  to  the  other.

Article  VI.

All  the  lines  of  demarcation,  traced  in
Articles  LtioIV,  shall  be  subject  to  rectification
  by  agreement  between  the  two  Powers
in  accordance  with  local  requirements.

It  is  specially  understood  that,  as  regards
the  Dboundaries  traced  in  Article  1V,  Commissioners
  shall  meet  with  the  least  possible
delay  for  the  object  of  such  rectification.

Article  VII.

The  two  Powers  engage  that  neither  will
interfere  with  any  sphere  ol  inflnence  Rssigned
to  the  oiher  by  Articles  1  to  IV.  One  Power
will  not,  in  the  sphere  of  the  other,  make
acquisitions,  conclude  treaties,  accept  sovereign
  rights  or  protectorates,  nor  hinder  the
extension  of  influence  of  the  other.

It  is  understood  that  no  Companies  nor
individuals,  subject  to  one  Power,  can  exercise
S  overeign  rights  in  a  sphere  assigned  to  the
other,  except  with  the  assent  of  the  latter.

Article  VIII.

The  two  Powers  engage  to  apply  in  all
the  portions  oltheir  respective  spheres,  within
the  limits  of  the  Free  Zone  defined  by  the
Act  of  Berlin  of  1885,  to  which  the  frst  five
Articles  ol  that  Act  are  applicable  at  the
date  of  the  present  ugreement,  the  provisions
of  those  Articles  according  to  which  trade
enjoys  complete  freedom;  the  navigation  of
        <pb n="140" />
        —  126

Handel  vollständige  Freiheit;  die  Schifffahrt
auf  den  Seen,  Flüssen  und  Kanälen  und  den

daran  gelegenen  Häfen  ist  frei  für  beide
Flaggen;  keine  ungleiche  Behandlung  mit

Bezug  auf  den  Transport  oder  Küstenhandel  ist
gestattet:  Waaren  jeder  Herkunft  sollen  keine
anderen  Abgaben  zu  entrichten  haben,  als
solche,  welche,  unter  Ausschluß  ungleicher  Behandlung,
  für  die  zum  Nutzen  des  Handels
gemachten  Ausgaben  erhoben  werden  mögen;
Durchgangszölle  dürfen  nicht  erhoben  und
keine  Monopole  oder  Handelsbegünstigungen
gewährt  werden.

Den  Angehörigen  beider  Mächte  ist  die
freie  Niederlassung  in  den  beiderseitigen  Gebieten,
soweit  dieselben  in  der  Freihandelszone  gelegen.
sind,  gestattet.

Insbesondere  herrscht  Einverständniß  darüber,
  daß  in  Gemäßheit  dieser  Bestimmungen
von  jedem  Hemmniß  und  jedem  Durchgangszoll
  frei  sein  soll  der  beiderseitige  Güterverkehr
zwischen  dem  Nyassa-See  und  dem  Congostaat,
zwischen  dem  Nyassa=  und  Tanganika-Sce,  auf
dem  Tanganika-See  und  zwischen  diesem  See
und  der  nördlichen  Grenze  der  beiden  Sphären.

Artikel  IX.

Handels=  und  Bergwerks-Konzessionen  sowie
Rechte  an  Grund  und  Boden,  welche  Gesellschaften
  oder  Privatpersonen  der  einen  Macht
innerhalb  der  Interessensphäre  der  anderen
Macht  erworben  haben,  sollen  von  der  letzteren
anerkannt  werden,  sofern  die  Gültigkeit  derselben
  genügend  dargethan  ist.  Es  herrscht
Einverständniß  darüber,  daß  die  Konzessionen
in  Gemäßheit  der  an  Ort  und  Stelle  gültigen
Gesetze  und  Verordnungen  ausgeübt  werden
müssen.

Artikel  X.

In  allen  Gebieten  Afrikas,  welche  einer
der  beiden  Mächte  gehören  oder  unter  ihrem
Einfluß  stehen,  sollen  Missionare  beider  Länder
vollen  Schutz  genießen;  religiöse  Duldung  und
Freiheit  für  alle  Formen  des  Gottesdienstes
und  für  geistlichen  Unterricht  werden  zugesichert.

Artikel  Xl.

Großbritannien  wird  seinen  ganzen  Einfluß
aufbieten,  um  ein  freundschaftliches  Uebereinthe

  lakes,  rivers,  and  canals,  und  ofthe  ports
#on  those  waters,  is  free  to  both  flags;  and
no  differentinl  treatment  is  permitted  as  regards
  transport  or  coasting  trade;  goods,  of
whatever  origin,  are  subject  to  no  dues,  except
  those,  not  differential  in  their  incidence
which  may  be  levied  to  meet  expenditure  in
the  interest  of  trade;  no  transit  dues  are
Permitted;  and  no  monopoly  or  favour  in
matters  ol  trade  can  be  granted.

The  subjects  of  eitber  Power  will  be  at
liberty  to  settle  frecly  in  their  respective
territories  situated  within  the  freetrade  Zone.

It  is  specially  understood  that  in  accordance
  with  these  provisions  the  passage  of
goods  of  both  Powers  will  be  free  from  all
hindrances,  and  from  all  transit-dues,  between
Lake  Nyassa  and  the  Congo  Statc,  between
Lakes  Nyassa  and  Tanganyika,  on  Lake
Tanganyika,  and  between  that  lake  and  the
northern  boundary  of  the  two  spheres.

Article  IX.

Trading  and  mineral  concessions,  and
rights  to  real  property,  held  by  companies
or  individuals,  subjects  of  one  Power,  shall,
if  their  validity  is  duly  established,  be  recognized
  in  the  sphere  of  the  other  Power.
It  is  understood  that  concessions  must  be
worked  in  accordance  with  local  laws  and
regulations.

Article  X.

In  all  territories  in  Africa  belonging  to,
or  under  the  influence  of  either  Power,
Missionaries  of  both  countries  shall  huve  full
protection.  Religious  toleration  and  freedom
for  all  forms  of  divine  worship  and  religious
tesching  are  guaranteed.

Article  XlI.
C(reat  Britain  engages  to  use  all  her  infiuence
  to  facilitate  a  friendly  arrangement,
        <pb n="141" />
        kommen  zu  erleichtern,  wodurch  der  Sultan
von  Sansibar  seine  auf  dem  Festland  gelegenen
und  in  den  vorhaudenen  Konzessionen  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  erwähnten
Besitzungen  nebst  Dependenzen  sowie  die  Insel
von  1  Masia  an  Doutschland  ohne  Vorbehalt
abtritt.  Es  herrscht  Einverständniß  darüber,
daß  Se.  Hoheit  gleichzeitig  für  den  aus
dieser  Abtretung  entstehenden  Verlust  an  Einnahmen
  eine  billige  Entschädigung  erhalten  soll.

Deutschland  verpflichtet  sich,  die  Schutzherrschaft
  Großbritanniens  anzuerkennen  über
die  verbleibenden  Besitzungen  des  Sultans  von
Sansibar  mit  Einschluß  der  Inseln  Sansibar
und  Pemba,  sowie  über  die  Besitzungen  des
Sultans  von  Witu  und  das  benachbarte  Gebiet
bis  Kismaju,  von  wo  die  Deutsche  Schutzherrschaft
  zurückgezogen  wird.  Es  herrscht
Einverständniß  darüber,  daß  Ihrer  Majestät
Regierung,  falls  die  Abtretung  der  deutschen
Küste  nicht  vor  der  Uebernahme  der  Schutzherrschaft
  über  Sansibar  durch  Großbritannien
stattgefunden  hat,  bei  der  Uebernahme  jener
Schuzherrschaft  die  Verpflichtung  übernehmen
wird,  allen  ihren  Einflust  aufzuwenden,  um
den  Sultan  zu  veranlassen,  jene  Abtretung
gegen  Gewährung  einer  billigen  Entschädigung
sobald  als  möglich  vorzunehmen.

Artikel  Xll.

1.  Vorbehaltlich  der  Zustimmung  des
Britischen  Parlaments  wird  die  Souveränetät
über  die  Insel  Helgoland  nebst  deren  Zubehörungen
  von  Ihrer  Britischen  Majestät
an  Se.  Majestät  den  Deutschen  Kaiser
abgetreten.

·  —-  R  1  :1  «
2.  Die  Deutsche  Regierung  wird  den  aus

dem  abgetretenen  Gebiet  herstammenden  Personen
  die  Befugniß  gewähren,  vermöge  einer
vor  dem  1.  Jannar  1892  von  ihnen  selbst
oder  bei  minderjährigen  Kindern  von  deren
Eltern  oder  Vormündern  abzugebenden  Erklärung

  die  Britische  Staatsangehörigkeit  zu
wählen.

3.  Die  aus  dem  abgetretenen  Gebiet  herstammenden
  Personen  und  ihre  vor  dem  Tage
der  Unterzeichnung  dieser  Uebereinkunft  ge—
borenen  Kinder  bleiben  von  der  Erfüllung  der

by  which  the  Sultan  of  Zanzibar  shall  cede
absolutely  to  Germany  his  possessions  on  the
mainland  comprised  in  existing  concessions
to  the  German-East  African  Company,  and
their  dependencies,  as  well  as  the  island  of
Mafia.  It  is  understood  that  His  Highness
Will,  at  the  same  time,  receive  an  equitable
indemnity  for  the  loss  of  revenne  resulting
from  such  cession.

Germany  engages  to  recognize  a  Protectorate
  of  Great  Britain  over  the  remaining
dominions  of  the  Sultan  of  Zanzibar,  including
  the  islands  of  Zunzibar  and  Pemba,  as
well  as  over  the  dominions  of  the  Sultan  of
Witu,  and  the  adjacont  territory  up  to  Kismaju,
  krom  which  her  Protectorate  is  withdrawu.
  1t  is  understood  that,  if  the  cession
of  the  German  const  has  not  taken  place
belore  the  assumption  by  Great  Britain  of
the  protectorate  of  Zanzibar,  Her  Majesty's
Uovernment  will,  in  assuming  the  protectorate,
  accept  the  obligation  to  use  all  their
influence  with  the  Sultan  to  induce  him  to
make  that  cession,  at  the  earliest  possible

Period  in  consideration  of  an  equitable  indemnity.


Article  XII.

1.  Subject  to  the  assent  of  the  British
Parliament,  the  sovereignty  over  the  Island
adi  Heligoland,  together  with  its  Dependencies,
is  ceded  by  Her  Britannic  Majesty  to  His
Majesty  the  Emperor  of  Germany.

2.  The  German  Government  will  allow
to  all  persons,  natives  ofl  the  territory  thus
ceded,  the  right  of  opting  for  British  Nationality
  by  means  of  a  declaration  to  be  made
by  themselves  and,  in  the  case  of  children
under  age,  by  their  parents  or  guardians,
which  must  be  sent  in  before  the  1  #  ol
January  1892.

3.  All  persons,  natives  of  the  territor?
thus  ceded,  and  their  children  born  before
the  date  of  the  signaturo  of  the  present
agreement,  are  free  from  the  obligation  of
        <pb n="142" />
        —  —

Wehrpflicht  im  Kriegsheer  und  in  der  Flotte
in  Deutschland  befreit.

4.  Die  zur  Zeit  bestehenden  heimischen
Gesetze  und  Gewohnheiten  bleiben,  soweit  es
möglich  ist,  unverändert  fortbestehen.

5.  Die  Deutsche  Regierung  verpflichtet  sich,
bis  zum  1.  Januar  1910  den  zur  Zeit  auf
dem  abgetretenen  Gebiet  in  Geltung  befindlichen
  Zolltarif  nicht  zu  erhöhen.

6.  Alle  Vermögensrechte,  welche  Privatpersonen
  oder  bestehende  Korporationen  der
Britischen  Regierung  gegenüber  in  Helgoland
erworben  haben,  bleiben  aufrecht  erhalten;  die
ihnen  entsprechenden  Verpflichtungen  gehen  auf
Se.  Majestät  den  Deutschen  Kaiser  über.
Unter  dem  Ausdruck  „Vermögensrechte“  ist  das
Signalrecht  des  Lloyd  inbegriffen.

7.  Die  Rechte  der  Britischen  Fischer,  bei
jeder  Witterung  zu  ankern,  Lebensmittel  und
Wasser  einzunehmen,  Reparaturen  zu  machen,
die  Waaren  von  einem  Schiff  auf  das  andere
zu  laden,  Fische  zu  verkaufen,  zu  landen  und
Netze  zu  trocknen,  bleiben  unberührt.

Berlin,  den  1.  Juli  1890.

v.  Caprivi.
R.  Krauel.

128  —

service  in  the  military  and  naval  forces  of
Gerwany.

4.  Native  laws  and  customs  now  existing
will,  as  für  as  Dossible,  remain  undisturbed.

—

5.  The  German  Government  binds  itself
not  to  increase  the  Custom’'s  tariff  at  present
in  force  in  the  territory  thus  ceded  until  the
1  ½  of  January  1910.

6.  All  rights  to  property,  which  private
persons  or  existing  corporations  have  aequired
in  Heligoland  in  connection  with  the  British
Government,  are  moaintained;  obligations
resulting  from  them  are  transferred  to  His
Majesty  the  Emperor  of  Germany.  It  is
uonderstood  that  tbe  above  term  „rights  to
property“  includes  the  right  of  signalling
now  enjoyed  by  Lloyds.

7.  The  rights  of  British  fishermen  with
regard  to  anchorage  in  all  weathers,  to  taking
  in  provisions  und  water,  to  making
repairs,  to  transhipment  ol  gocds,  to  the
sale  of  fish,  and  to  the  landing  and  drying
of  nets,  remain  undisturbedl.

Berlin,  1  July  1890.

Edward  B.  Malet.
H.  Percy  Anderson.

Bekanntmachung.

Es  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Verfügung  des  stellvertretenden
  Kaiserlichen  Kommissars  vom  19.  April  1886,“)  wonach  die  Ertheilung  von  Minenkonzessionen
  seitens  der  eingeborenen  Häuptlinge  nur  mit  Genehmigung  des  Reichskommissars
rechtsgültig  erfolgen  kann,  auch  für  die  deutsche  Interessensphäre  in  Südwest-Afrika  Geltung  hat.

Usap,  den  1.  April  1890.

Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.
(gez.)  Dr.  Goering.

*)  Nach  dieser  Verfügung  „können  die  Häuptlinge  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  nur  mit
Zustimmung  der  Bergbehörde  Konzessionen  verleihen  oder  die  etwa  schon  vorhandenen  modifiziren.  Verleihung
  von  Konzessionen  oder  Modifizirung  von  etwa  schon  bestehenden  sind  ohne  Mitwirkung  der  Bergbehörde

  nichtig.“
        <pb n="143" />
        —  129  —

Bekanntmachung  für  den  Bezirk  Viktoria  (Kamernn).

Nachdem  ein  Theil  der  Ortschaft  Viktoria  durch  Abkommen  mit  der  Basler  Mission
in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  Kaiserlichen  Gouvernements  übergegangen  ist,  haben  die
für  diesen  Theil  der  Gemeinde  Viktoria  seiner  Zeit  mit  der  Londoner  Baptisten-Mission  abge—
schlossenen  Pachtverträge  ihre  Gültigkeit  verloren.  Doch  ist  das  Kaiserliche  Gouvernement  bereit,
mit  denjenigen  Personen,  welche  sich  auf  dem  ihm  gehörigen  Grund  und  Boden  angesiedelt
haben,  neue  Pachtverträge  abzuschlioßen,  bezw.  denselben  Eigenthumsrechte  an  dem  von  ihnen
bisher  pachtweise  innegehabten  Grund  und  Boden  einzuräumen.  Die  näheren  Bedingungen,
unter  welchen  dieses  erfolgen  kann,  sind  auf  dem  Kaiserlichen  Bezirksamte  zu  erfahren.  Personen,
  welche  bisher  auf  dem  zum  Kaiserlichen  Gouvernement  gehörigen  Grund  und  Boden
noch  nicht  angesiedelt  sind,  sich  auf  demselben  aber  anzusiedeln  wünschen,  haben  dahin  gehende
Anträge  durch  Vermittelung  des  hiesigen  Bezirksamtes  an  das  Kaiserliche  Gouvernement  in
Kamerun  zu  richten.  Die  Bestimmungen  dieser  Bekanntmachung  beziehen  sich  nicht  auf  die
hinter  der  eigentlichen  Ortschaft  Viktoria  angesessenen  Bakwiri-Leute  und  deren  Hütten,  vielmehr
bleibt  die  Regelung  der  hierauf  bezüglichen  Verhältnisse  noch  vorbehalten.  .

Von  denjenigen  Ansiedlern,  welche  bis  zum  1.  Januar  k.  J.  einen  Pachtvertrag  mit
dem  Kaiserlichen  Gonvernement  nicht  abgeschlossen  haben  sollten,  wird  angenommen,  daß  sie  von
einer  weiteren  Pachtung  des  von  ihnen  bislang  innegehabten  Grund  und  Bodens  absehen,  und
über  diesen  dementsprechend  verfügt  werden.

Viktoria,  den  1.  Oktober  1889.

(gez.)  Kurz.

Schiffsverkehr  in  Kamernn  im  Jahre  1889.

Die  Anzahl  der  Schiffe,  welche  im  Jahre  1889  Kamerun  besuchten,  betrug  82,  mit
100  167  Reg.-Tons.

Davon  waren:

38  deutsche  (nur  Dampfer)  mit  4“  634  Reg.-Tons,
44  englische  (41  Dampfer,  3  Segelschiffe)  mit  52  833  —

Von  den  deutschen  Tampfern  waren  37  Woermannsche  mit  dem  Heimathshafen
Hamburg,  einer  ein  Kieler  Schiff.  Von  den  englischen  Schiffen  hatten  28  ihren  Heimathshafen
in  Liverpool,  die  übrigen  zum  größten  Theil  in  Bristol.

Außer  Betracht  sind  geblieben  die  Küstenfahrzeuge,  sowie  die  deutschen  und  fremdländischen
  Kriegsschiffe.

Statistik  über  die  vom  1.  Jannar  bis  31.  März  1890  in  das  Kamernngebiet
  eingeführten  Waaren.)

kg  Fässer  l  Kisten  Liter  Stück  Ballen,  Bunde

 

Rum  und  Genever  .
Cognak,  Liqueure  u.  s.  w.

—  279275  —  —  —

—  —  —  2958  —  —  —

Feuerwassen  .  ·  —  —  —  —  1174  —  —
brutto

Pulver.  62  456  —  —  —  —  —  —

 

)Vergl.  Nr.  1  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  April  d.  J.
        <pb n="144" />
        kg  Fässer  shisten  Liter  Stück  Ballen  Bunde
l  !  :
atronen  1740  —  —  —  —  —
ündhütchen.  223  —  —  ——  —  —  —
Salz  652  6600  ——  —  —  —
Reis  86  025—  —  —  —  —  —
Tabak  24  546  —  —  —  —  —  —
Cigarren  496  —  —  —  —  —  —
Bier  .  15328-—  -——-—
Wein,  einschl.  Schaumwein  .  3740—  —  1039  —  —
Mineralwasser  2652  —  —  —  —  —  —
Baumwollwaaren  29134  14  —  81  —
brutto  brutto
Blei,  Bleiwaaren  702  8  —  i  —-  —
brutto
Bürsten=  und  Siebmacherwaaren.  1868—  1  —  —  —  1
brutto  brutto  brutto
Droguen-,  Apotheker=  und  Farbwaaren  3  468.  —  5  —  —  —  —
brutto
Eisen,  Eisen-  und  Stahlwaaren  39  508  4  19  —  —  26
brutto  brutlo  ·  brutto
Erden,  Erze  und  Metalle  1560.  —  —  —  —  —  —
Erzeugnisse  des  Land=  und  Gartenbaues  8212  —  —  —  —  —  —
Glas  und  Glaswaaren  ...  1  568.  —  G  —  —  —
»  brutto
Bauholz,  Faßholz  und  Holzwaaren.  74928  —  —  —  5220  110  —
rutto  brutto
Instrumente  aller  Art,  Maschinen  u.  Handwerkszeug  1  141  —  6  24  —  —  —  —
rutto  «
Kautschukwaaren  .........  20s—-—  —-  —  —  —
Kleider  u.  Putzwaaren,  Leibwäsche,  Hüte,  Schirmerc.  2093  —  5  —  —  —
brutto  —
Kupfer=  und  Messingwaaren  4020  —  —  —  —  —
Kurzwaaren  .  422z..—.,—  —  —  —  —
Leinengarn,  Leinewand,  Leinen=  u.  Seilerwaaren  7606  —  4  —  10  —
brutto  brutto
Bücher  und  Runstgegenstände  .  14  —  —  —  —  —  —
Material-,  Spezerei-,  Konditorwaaren  und  Kon-  E  ·
sumtibilien  ..  6159(,11-1-29——  —  —
brutto  brutto
Oele,  Fette  und  Lichte  1732  1  —  —  —  —
I  brutto
Papier  und  Papierwaaren  270  —  —  —  —  —  —
Petroleum  und  andere  Mineralöle  3328  —  —  —  —  —  —
Seide  und  Seidenwaaren  7  —  —  —  —  —  —
Seife  und  Parfümerien  7633  —  1600  —  —  —  —
brutto
Steinkohlen  und  Kohlenbeiketts  400  000  —  —  —  —  —  —
Theer  und  Pech  502  1  —  —  —  —  —
brutto  ·
Thonwaaren  2190  5  1  —  —  —  —
brutto  brutto
Wachstuch.  10  —  —  I  —  —  —  —
Zinn=  und  Zinkwaaren  130  —  —  —  —  —  —
Cement  ...  27240  10  —  E  —  —
brutto  i
Dachpappe  2294  —  —  —  —  —  —
Uhren  6.  —  10  —  —  —  —
Mbbel  und  Schiffsinventar  4801  —  —  —  —  6
1  brutto

Verschiedenes:  5  Boote  nebst  Zubehör.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.  Personalien.

Die  Leitung  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts  ist  unter  Beurlaubung
des  Geh.  Legations-Rathes  Dr.  Krauel  dem  Geh.  Legations-Rath  Dr.  Kaiser  als  Abtheilungs-Dirigenten
  übertragen  worden.
        <pb n="145" />
        —  131  —

Der  Legationssekretär  Freiherr  v.  Ketteler,  bisher  bei  der  Kaiserlichen  Gesandtschaft
in  Peking,  ist  zur  kommissarischen  Beschäftigung  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen
Amts  einberufen.  ....

Dem  ständigen  Hülfsarbeiter  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts
Legationsrath  Stemrich  ist  die  kommissarische  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats
in  Antwerpen  übertragen  worden.  Derselbe  wird  sich  Mitte  dieses  Monats  auf  seinen  neuen
Posten  begeben.

Der  Sekondlieutenant  Herold,  à  la  suite  des  Westfälischen  Fuß#-Artillerie-Regiments
Nr.  7,  kommandirt  zur  Dienstleistung  beim  Auswärtigen  Amt,  ist  zum  Premierlieutenant
befördert  worden.

—

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.

 

 

Stiller  Oceau.

Die  „Annalen  der  Hydrographie  2c.",  Jahrgang  1890,  Heft  VI,  S.  216  ff.  enthalten
den  Schluß  der  in  Nr.  6  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  erwähnten  Beschreibung  der  Nordküste
  von  Kaiser  Wilhelmsland.

Bemerkungen  über  die  Ostküäste  von  Afrika  zwischen  dem  Mafia-Kanal
und  dem  Kipumbwe-Niffe  einschließlich  Zanzibar.
(Aus  dem  Reiseberichte  S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“,  Kommandant  Korvettenkapitän  Hirschberg.)

Der  Mafia-Kanal  )  ist  eine  empfehlenswerthe  Passage.  Am  besten  thut  man,  wenn
man  zum  ersten  Mal  diesen  Kanal  benutzt,  kurz  nach  Niedrigwasser  einzulaufen,  weil  sich  dann
die  Riffe  am  besten  zeigen.  Später  ist  die  Passage  auch  bei  Hochwasser  leicht,  da  die  Riffe
immer  noch  erkennbar  sind  und  bei  den  meisten  das  tiefe  Wasser  bis  dicht  an  dieselben  herangeht.
  Außer  den  Riffen  aber  sind  genügend  Landmarken  zum  Peilen  vorhanden,  und  wo  beide
fehlen,  wie  in  einem  Theile  der  nördlichen  Hälfte  =  von  der  Insel  Koma  bis  zum  Sefao-Sand
  —,  dient  das  Loth  als  guter  Anhalt.  Die  Passage  kann  mit  größter  Fahrt  gemacht
werden.  Sie  bietet  vor  der  Passage  außerhalb  Mafia  den  Vortheil,  daß  man  in  ruhigem
Wasser  fährt  und  den  Strom,  welcher  an  der  Ostküste  von  Mafia  stark  nach  Norden  setzt,
weniger  empfindet.

In  gleicher  Weise  kann  die  Passage  von  Dar-zes-Salgam  nach  Bagamoyo  ??  )  innerhalb
der  Bongoyo=  und  Mbudya-Inseln  benutzt  werden.  Deun  auch  hier  sind  zahlreiche  Peilobjekte
vorhanden,  die  sich  gleichfalls  günstig  zu  Deckpeilungen  verwenden  lassen.  Auch  hier  fährt  man
in  geschütztem  Wasser.  ,

Die  Passage  innerhalb  des  Kipumbwe-Niffes  5.““)  bietet  ebenfalls  geschütztes  Wasser.
Die  Riffe  markiren  sich  genügend,  um  nach  Augenmaß  die  Passage  benutzen  zu  können.  An
Landobjekten  fehlt  es  jedoch.

Die  südliche  Einf

ahrt  in  den  Kokotoni-Hafen  s)  soll  nach  dem  Segelhandbuch  nur  für
Schiffe  unter  3,4  m  (11))

Tiefgang  geeignet  sein.  Dieser  Weg  ist,  nachdem  das  Vorhandensein
einer  im  Minimum  5  m  tiefen  Rinne  festgestellt  war,  vielfach  —  meist  unter  Vorauslothen  von

„Afrrica  Pilot“,  Furt,  III,  1884,  S.  291  bis  302.
*“)  Ebenda,  S.  312  bis  315.
*W)  Ebenda,  S.  325  bis  327.

+Ebenda,  S.  351.
        <pb n="146" />
        —  132  —

Booten  —  genommen  worden,  da  er,  von  Zanzibar  nach  Kokotoni  oder  umgekehrt  gehend,  etwa
15  Sm  kürzer  ist.

Es  sind  zahlreiche  Objekte  vorhanden,  an  deren  Hand  man  mit  Hülfe  von  Deckpeilungen,
  Peilungen  und  Winkelmessungen  das  tiefe  Fahrwasser  halten  kann.  Auch  das  Loth
ist  ein  guter  Führer.  Auf  der  Barre  zwischen  Ras  Oswawembe  und  Mmawalli-Sand  wurde
bei  Niedrigwasser  5  m  als  geringste  Wassertiefe  gefunden.  Auch  waren  bereits  bei  Mittelwasser
die  Riffe  genügend  gut,  bei  Niedrigwasser  sehr  gut  erkennbar.

Auf  der  Britischen  Admiralitäts-Karte  665  (Tit.  IX,  73)  ist  nördlich  vom  English
Paß  das  Schloß  des  Sultans,  bei  Chuenis)  auf  der  linken  Seite  des  Flüßchens  liegend,  angegeben
  und  mit  „white  square  house  castellated,  with  chimneyr  behind“  bezeichnet.
Dieses  Gebäude  ist  gänzlich  verfallen  und  sieht  schmutzig  braun  aus.  Ihm  gegenüber  liegt  auf
der  rechten  Seite  des  Flüßchens  das  neue  Schloß  des  Sultans,  ein  mächtiges  weißes  Gebäude
mit  hohen  Säulen  und  Blechdach.  Neben  demselben  befindet  sich  noch  ein  kleineres  Gebäude
mit  hohem  Schornstein,  welches  Maschinenanlagen  zum  Betrieb  von  Wasserwerken  enthält.

Die  Tonne  des  Mtwana-Sandes  im  Southern  Paß  von  Zanzibar  ist  nicht  schwarz,
sondern  roth.  77)

Auf  einigen  Exemplaren  der  Britischen  Admiralitäts-Karte  640  (Tit.  IX,  70)  ist
östlich  von  Bagamoyo  eine  Stelle  mit  „conspicuous  red  cliff“  bezeichnet,  welche  eine  sehr
gute  Landmarke  bildet;  auf  anderen  Exemplaren  derselben  Karte  von  demselben  Jahre  ist  diese
Stelle  nicht  angegeben.

Am  südlichen  Ende  von  Bagamoyo  befindet  sich  ein  großes  weißes  steinernes  Haus,
welches  in  dieser,  an  guten  Landmarken  armen  Gegend  ein  ausgezeichnetes,  weithin  sichtbares
Peilobjekt,  das  besonders  zum  Ansteuern  der  Rhede  sehr  günstig  ist,  bietet.  Dieses  Haus  ist
gleichfalls  auf  einigen  Exemplaren  derselben  Karte  angegeben,  auf  anderen  nicht.

Zur  Einsegelung  nach  der  Dar-es-Salaam-Bucht  ??“*)  dient  ein  weißes  Haus  nördlich
von  Ras  Chokir,  welches,  in  mw.  SW  gehalten,  zwischen  dem  Daphne-Riffe  und  Hammond
Rock  hindurchführt.  Dieses  Haus  ist  vermuthlich  das  in  der  Britischen  Admiralitäts-Karte  674
(Tit.  IX,  69)  und  der  Deutschen  Admiralitäts-Karte  110  (Tit.  IX,  69a)  mit  ruin  bezw.
Ruine  bezeichnete.  Neuerdings  ist  von  der  Schutztruppe  auf  der  Spitze  East  Ferry  ein  weißes
Wachthaus  gebaut,  welches  mehrfach  eher  in  Sicht  kam,  als  das  vorgenannte,  und  deshalb
leicht  zur  Verwechselung  führen  kann.  (Ann.  d.  Hydrogr.  2c.,  Jahrg.  1890,  Heft  VI,  S.  213ff.)

 

V.  Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/1.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  4,5.  St.  Paul  de  Loanda  10,  5.  —  Kamerun.  (Poststation:
Kamerun.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  5/6.  Mossamedes  7/6.  —  27/6.  Port  Nolloth  (Kap-Kolonie).  —
29/6.  Kapstadt  26,7.  (Postsiation:  bis  3/7.  Kapstadt,  vom  4/7.  ab  Kamerun.)

S.  M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  S.  „Alexandrine“"  25/4.  Apia  1/5.  —  Marschall-Inseln.  (—  Apia  —
Poststation:  17.  Sydney  ([Australien].)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  8/6.  Sydney.  (Poststation:  Sydney  (Australienl.)

*)  „Africa  Pilot-,  Purt  III,  1884,  S.  346  und  „Nachr.  f.  Seef."  1890,  Nr.  360.

*V)  Ebenda,  S.  341  und  „Nachr.  f.  Seef.“  1890,  Nr.  359.
*#)  Ebenda,  S.  308.
        <pb n="147" />
        —..

—  ————iie

       

133

s  l""444444444

Nichtamtlicher  Theil.

I.  Personal-achrichten.

“*m  MaSDn  ·"’«  «·l«—-.-  .,.  .  -  -

9  Ler  Vortragende  Nath  in  ber  Kolonial-  veröffentlicht  werden  wird.
Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts  Wirklicher  sichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  1891
Legationsrath  Dr.  Rettich,  sowie  der  Hülfs-  nr  9  H·

arbeiter  daselbst,  Reichskommissar  Sonnen—
schein,  sind  vom  Urlaub  zurückgekehrt.

———  —.——————————§s
II.  Perkehrs  -achrichten.

Der  erste  Reichspostdampfer  der  Deutschen
Ost-Afrika-Linie  „Reichstag“,  Kapitän  Jerchau,
wird  am  23.  Juli  d.  Is.  von  Hamburg  aus
die  Reise  nach  Ost-Afrika  antreten.  Der
Fahrplan  gestaltet  sich  wie  folgt:

Hamburg  ab  23.7.;  Rotterdam  an  24//7,
ab  26/7.;  Lissabon  an  30,7.,  ab  1,8.;  Neapel
an  6/8.,  ab  7/8.;  Port  Said  an  11.8.;  Suez

ab  13/8.;  Aden  an  18,8.,  ab  19.8.;  Zanzibar

an  27//S.  ab  31,8.;  Dar-zes-Salaam  an  31,S.,
ab  1/9.;  Mozambique  an  4,9.,  ab  5,9.;
Delagoa-Bay  an  9/9.,  ab  11)9.

 

vom  Einschiffungshafen


Nach

Es  werden  demnächst  in  achtwöchentlichen
Zwischenräumen  weitere  Hin=  und  Rück-Fahrten
erfolgen,  deren  vollständiger  Fahrplan  demnächst
Die  vierwöchent-Im

  Anschluß  an  die  Haupt-Linie  werden  alsdann
  auch  regelmäßige  Küsten-Fahrten  kleinerer
Dampfer  an  der  Ost-Afrikanischen  Küste  stattfinden.


Die  Dampfer  haben  vorzügliche  Einrichtungen
  für  Passagiere  in  allen  Klassen.

Auskunft  ertheilen  die  Agenten  der  Gesellschaft
  in:

Rotterdam:  F.  A.  Voigt  &amp;amp;  Co.,

Lissabon:  Erust  George,

Neapel:  Kellner  &amp;amp;  Lampe,

Port  Said  u.  Suez:  M.  Bazin  &amp;amp;  Co.,

Aden:  The  Aden  Coal  Comp.,  Ltd.,

Zanzibar:  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,

Mozambique:  Wm.  Philippi  &amp;amp;  Co.,

Delagoa-Bay:  Joost,  Gubler  &amp;amp;  Co.

Näheres  in  Hamburg  wegen  Fracht  und
Passage  bei  der  Gesellschaft  „Deutsche  Ost-Afrika-Linie“

  und  dem  Schiffsmakler  August

Die  Abfahrt  erfolgt

an  folgenden  Tagen

Bolten,  Wm.  Millers  Nachf.

 

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Dauer  Berlin  spätestens
der  Ueberfahrt  abgesandt  werden

 

1.  Kamernn.  Hamburg  am  letzten  jedes  Kamerun  30  Tage,  am  letzten  jedes  Mo-1.
  Monats  Abends.  nats  52  Nm.
Liverpool  am  90.  Juli,  20.  Au=  Kamerun  30  Tage.  am  28.  Juli.  18  August.



2.  Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).

Hamburg
1
Liverpool
1

3.  Südwestafrikanisches

Lissabon
Schutzgebiet.  !

befördert.
4.  Wituland.  Brindisi

21.J

 

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  19.  Juli,  2.,  16.
und  30.  August.

|  jeden  Montag  Nm.

jeden  4.  Montag  2  Lamu  17  Tage.
früh,

gust  10  Nm.
Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

am  15.  jedes  Monats
  54  Nm.

am  17.  und  31  Juli,
14.u.  28.  Aug.  10  m.

Kapstadt  17  Tage.  jeden  Donnerstag
921  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiteram

  18.  Juli,  15.  Auzunächst

  gust  10  Abds.

juli,  18.  Aug.
        <pb n="148" />
        134

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen



 

an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

5.  Sanzibar.

Neapel
Brindisi

Marseille

am  7.  August.

am  21.  Juli,

am  11.  August,
früh.

am  12.  jedes  Monats
  40  Nm.

jeden  6.  Donners-Zanzibar

  20  Tage.
Zanzibar  21  Tage.)
Zanzibar  19  Tage.]

Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa
6

am  4.  Aug.  1035Abds.
am  18.  Juli,  8.  August
  104  Abds.

am  10.  jedes  Monats
9a  Abds.

am  29.  Julig9u#  #bds.

 

6.  Raiser  Wilhelmsland,  Genua
Bismarck-Archipel.  (niederländische

Schiffe)

7.  Marschall-Infeln.

 

tag  20  Nm.,  zunächst
  31.  Juli.

0  Tage.

 

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

III.  Perschiedene  Mittheilungen.

Spende  für  die  evangelische  Misston  in  Ramerun.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  geruht,
  dem  Verein  für  evangelische  Mission  in

Kamerun  zu  Stuttgart  eine  einmalige  Zuwendung
  von  2000  Mark  zu  bewilligen.

 

Spenden  für  die  katbolische  Mission  in  Ost-Afrika.

Der  Centralverband  des  Afrikanischen  Vereins

  hat  für  ein  in  Deutsch-Afrika  zu  errichtendes
  Missionshaus  vorläufig  eine  Summe
bis  zu  100  000  Mark,  für  die  Bäter  vom

Heiligen  Geist  in  Bagamoyo  10  000  Mark

und  für  die  algierischen  Missionare  2000  Mark
angewiesen.

–#V  —

Drophylaktische  Anwendung  des  Ehinin.

Ueber  die  prophylaktische  Anwendung  des
Chinin  äußert  sich  der  Regierungsarzt  in
Kamerun  Dr.  Zahl  wie  folgt:

Aus  eigener  Erfahrung  kann  ich  den  prophylaktischen
  Chiningebrauch  nur  anempfehlen.

Es  schützt  das  Chinin,  regelmäßig  und  in  nicht

zu  kleinen  Gaben  genommen,  ohne  Zweifel  vor
Malaria-Infektion.  Man  nehme  anfangs,  am
besten  zwei  Mal  wöchentlich,  0,75  bis  1,0
Chin.  Hydrochl.
1  g  wöchentlich.

Ich  selbst,  der  ich  während  eines  vierjährigen
  Aufenthaltes  in  Ost-Indien  fast  gar

 

 

Später  genügt  auch  wohl
in  der  Vereinszeitschrift  „Unter  dem  rothen

nicht  unter  der  Malaria  zu  leiden  hatte,  bn
hier  früher  fast  regelmäßig  monatlich  zweimal

 

am  Malariafieber  erkrankt.  Nach  dem  regelmäßigen
  Chiningebrauch  (wöchentlich  1,5  g)  bin
ich  jetzt  länger  als  ein  Jahr  frei  vom

Fieber  geblieben  und  habe  an  Körpergewicht

  zugenommen,  trotzdem  ich  mich  viel
in  den  Mangrovesümpfen  auf  Jagden,  theils
im  Kanoe,  theils  im  Wasser  watend,  aufgehalten
  habe.

Von  anderen  Europäern,  die  ich  ein  Jahr
lang  beobachtet  habe,  kann  ich  dasselbe  berichten;
  unter  letzteren  befindct  sich  einer,  der
früher  fast  zweimal  im  Jahre  an  Febris  Diliosa
  mit  Haematuria  erkrankte.  Mehrere
Europäer,  welche  von  häufigen  Malariafiebern
sehr  mitgenommen  waren  und  sich  erst  seit  4
bis  5  Monaten  zum  prophylaktischen  Chiningebrauch
  entschlossen  haben,  sind  bis  jetzt  ebenfalls
  von  Malaria  verschont  geblieben,  fühlen
sich  äußerst  wohl,  haben  gesunde  Hautfarbe
bekommen  und  erfreuen  sich  eines  guten  Appetits.

Der  Deutsche  Frauenverein  für  RKrankenpflege
in  den  Rolonien.

Ueber  „Deutsche  Krankenpflege  in  Ost-Afrika“
  war  in  Nr.  3  des  „Deutschen  Kolonialblattes“
  vom  1.  Mai  d.  J.  näher  berichtet
worden,  insbesondere  auch  über  die  Thätigkeit
des  „Deutschen  Frauenvereins  für  Krankenpflege
in  den  Kolonien“,  welcher  sich  die  Krankenpflege
  auf  dem  ostafrikanischen  Festland  zur
Aufgabe  gestellt  hat.  Wie  aus  dem  kürzlich

Kreuz“  erschienenen  Jahresbericht  1889/90
hervorgeht,  hat  sich  der  Verein  in  der  erfreulichsten
  Weise  weiter  entwickelt.  Die  Einnahmen
  betrugen  für  die  Zeit  vom  1.  Mai
        <pb n="149" />
        1889  bis  15.  April  1890  über  38  000  Mark,
einschließlich  eines  Bestandes  von  etwa  15  000
bis  16  000  Mark.  Der  Verein  war  daher  in
der  Lage,  seinem  Programm  gerecht  zu  werden

135

und  durch  Hinaussendung  von  Krankenpflegerinnen,

  Gestellung  von  Betten  nebst
stattung,  Lieferung  von  Stärkungs=  und  Erfrischungsmitteln
  für  die  Krankenpflege  zu
wirken.  Zuletzt  waren  in  Ost-Afrika  thätig
die  Schwestern  Amalie  Stein  und  Katharina
  Baeckermann,  letztere  in  Bagamoyo.
Am  9.  v.  M.  ist  ferner  die  Schwester  Lilly
Gräfin  Pückler-Limpurg  (vom  Klementinenhaus
  zu  Hannover)  nach  Ost-Afrika  abgeordnet
worden.

Mit  dem  ersten  Dampfer  der  Deutschen
Ost-Afrika-Linie  soll  eine  größere  Sendung  für
die  Lazarethe  von  Hamburg  direkt  nach  dem
Festlande  abgehen.  Der  Verein  hofft,  daß
dieser  neue  Transportweg,  der  ein  Verladen
der  Sachen  unnöthig  macht,  wesentlich  zur
Konservirung  derselben  beitragen  wird.  Bisher
waren  Beschädigungen  beim  Transport  trotz
größter  Sorgfalt  nicht  zu  vermeiden.

Die  Deutsch-Südwestafrikanische  Kompagnie.

Ueber  die  Etablissements  der  Deutsch-Südwestafrikanischen
  Kompagnie  in  Südwest-Afrika
gehen  uns  folgende  Mittheilungen  zu.

Das  zum  Betriebe  einer  Ex  Schlächterei

as  zum  Detriebe  einer  Export-Schlächterei
und  JFischerei  zu  Sandwich-Hafen  errichtete
Etablissement  besteht  aus  drei  größeren  aus
Holz  und  Wellblech  hergerichteten  Wohnhäusern
mit  Verkaufsladen  und  Waarenlager,  einem
Maschinenhaus,  in  welchem  eine  Dampfmaschine

zur  Eisbereitung  und  zum  Betriebe  einer
Knochenmühle  aufgestellt  ist,  ferner  einer  geräumigen

  Schlachthalle  mit  Kühthaus,  einem
Näucherthurm  und  grosen  Schuppen  zur  Aufbewahrung
  von  Baumaterialien,  Kohlen  und
Sägespänen.  Im  Hafen  liegen  eine  größere
Dampfbarkasse,  einige  Kargo  und  Fischereiboote.
Süßwasser  ist  in  Folge  des  durch  die  Sanddünen
  bis  zur  Küste  lausenden  alten  Kuisibbettes

  in  so  genügender  Menge  vorhanden,  daß

Aus-Kapstadt

  befindlichen  Kriegsschiffe  mit  einer  bestimmten
  Quantität  Kohlen  zu  versorgen.  Für
die  Folge  beabsichtigt  die  Gesellschaft,  sich  hauptsächlich
  auf  die  Herstellung  von  Fleischkonserven
zu  verlegen.  Sie  hat  zu  diesem  Zwecke  einen
Sachverständigen  engagirt,  welcher  mehrere

Jahre  in  den  großen  Schlächtereien  Süd- 



 

 

 

 

dasselbe  auch  noch  zur  Bewässerung  eines  dort
künstlich  angelegten  Gemüsegartens  verwendet

werden  kann.
parirte  Salz=  und  Nauchfleisch  ist  nach  sachverständigem
  Urtheil  von  sehr  guter  Qnalität.
Auch  Fischerei  wird  zur  Gewinnung  von  reinem
Fischguano  (pulverisirten  getrockneten  Fischen)
betrieben.  Mit  der  Kaiserlichen  Marine-Verwaltung
  hat  die  Gesellschaft  einen  Kohlenlieferungsvertrag
  abgeschlossen,  um  die  zweimal
im  Jahre  auf  der  Fahrt  von  Kamerun  nach

Das  von  der  Gesellschaft  prä- 



Amerikas  thätig  war  und  ein  eigenes  System
der  Zubereitung  von  Konserven  erfunden  hat.
Ihm  zur  Seite  steht  ein  kaufmännischer  Kommis.
Außerdem  sind  dort  als  Handwerker  beschäftigt
6  Deutsche  und  3  Engländer  —  Schlächter,
Küfer,  Klempner  und  ein  Maschinist,  ferner
etwa  20  der  dort  ansässigen  Topnaer  Namaquas,
  welche  früher  auf  den  jetzt  aufgegebenen
Fischereien  der  Firmen  de  Paß  &amp;amp;  Spence
und  Ohlson  Arbeit  fanden.  Das  ganze
Etablissement,  in  der  Nähe  des  Oceans  und
inmitten  der  hohen  fliegenden  Sanddünen  gelegen,
  macht  einen  eben  so  überraschenden  und
eigenthümlichen  als  interessanten  Eindruck.

In  dem  Gebiet  von  Walfischbai  besitzt  die
Gesellschaft  ein  größeres,  aus  Holz  und  Wellblech
  hergestelltes,  komfortabel  eingerichtetes
Wohnhaus,  welches  von  dem  Generalbevollmächtigten
  und  einem  Buchhalter  bewohnt  wird.
Daselbst  befindet  sich  auch  das  Haupt-Waaren-Depot.
  In  Otjimbingue  wird  binnen  Kurzem
ein  größeres  steinernes  Gebäude  fertiggestellt
sein.  Von  dieser  Niederlassung  aus  wird  hauptsächlich
  das  Einhandeln  des  Schlachtviehes  betrieben.
  Die  Gesellschaft  besitzt  eine  Anzahl
Ochsenwagen  mit  den  nöthigen  Ochsengespannen,
Pferde  und  eine  Heerde  Ziegen  und  Schafe.
Sie  liefert  den  Bedarf  an  Provisionen  für  das
Kommissariat  und  die  Truppe  und  hat  endlich
in  der  neuesten  Zeit  in  Kapstadt  ein  sogenanntes
  Export-Musterlager  errichtet,  dessen
Leitung  einem  mit  südafrikanischen  Verhältnissen
vertrauten  Herrn  übertragen  ist,  der  auch  die
Agenturgeschäfte  für  die  hiesigen  Niederlassungen
in  Kapstadt  besorgt.

Das  Kamagualand,  dessen  Bewobner  und  wirtbschaftliche
  verbältnisse.

Ein  deutscher  Landwirth,  welcher  sich  längere
Zeit  in  Namaqualand  aufgehalten  hat,  hat  uns
die  nachfolgenden  Schilderungen  des  Landes
und  seiner  Bewohner  zur  Verfügung  gestellt.

Die  gegenwärtige  Bevölkerung  von  Groß-Namagualand
  unterscheidet  sich  selber  in  1.  die
rothe  Nation,  das  sind  die  schon  länger  hier
wohnenden  Namaquas,  2.  die  seit  Anfang
dieses  Jahrhunderts  bis  in  die  neueste  Zeit
von  Süden  eingewanderten  Orlams  und  3.
die  Buschleute.  Letztere  bewohnen  die  ödesten
        <pb n="150" />
        Distrikte,  sind  in  Folge  dessen  körperlich  verkümmert

  und  unterscheiden  sich  in  keiner
wesentlichen  Beziehung  von  den  Uebrigen.

Die  Orlams  sind  die  mächtigsten  in  Folge
ihrer  größeren  Klugheit  und  ihres  Muthes;
sie  besitzen  entwickeltere  Körperformen,  und  in
ihren  Adern  rollt  ein  gut  Theil  europäisches  Blut.

Ziemlich  gleichzeitig  kamen  in  den  vierziger

Jahren  dieses  Jahrhunderts  Missionare,  Reisende

  und  Händler  ins  Land.  Man  fand  eine
nicht  dichte  aber  ziemlich  wohlhabende  Bevölkerung
  vor.  Der  Reichthum  bestand  meist
in  großen  Heerden,  die  sich  stark  vermehrten,
ferner  in  einem  sehr  guten  und  werthvollen
Wildstand.  Metalle  wurden  nur  importirt  und
waren  stets  theuer.  Landbau  war  auch  nicht
in  den  leisesten  Spuren  vorhanden.  Der
Handel  mit  anderen  einheimischen  Völkerschaften
  war  gleich  Null.

Der  Wohlstand  der  Nation  ist  ungeheuer
zurückgegangen,  selbstverständlich  nicht  ohne
eigenes  Verschulden;  sie  ist  heute,  bis  auf
wenige  reiche  Leute,  blutarm.  Durch  den
früheren  hohen  Preis  der  Straußenfedern  und
des  Elfenbeins,  durch  die  Aufmunterung  der
Händler,  die  die  Feuerwaffen  einführten,  und
nicht  zum  Wenigsten  durch  die  große  Jagdpassion
  der  Namaquas  ist  der  Wildstand  so
gut  wie  aufgerieben  und  beginnt  erst  in  neuerer
Zeit,  sich  wieder  etwas  zu  heben.

Dieser  Nuin  des  Wildstandes  ist  für  eine
halb  oder  ganz  wilde  Nation  von  großer
Bedeutung.  Das  hier  früher  in  großer  Zahl
heimisch  gewesene  Wild  lieferte  werthvolle
Tauschartikel,  in  erster  Linie  die  Straußenfedern.
  Heute  noch  kostet  in  Kapstadt  und
Port-Elisabeth  das  Pfund  der  besten  Straußenfedern
  8  Pfund  Sterling  und  darüber,  früher
waren  sie  sehr  viel  theurer.  Eine  glückliche
Straußenjagd  brachte  ein  kleines  Vermögen  ein.
Die  Giraffe  und  das  Rhinozeros,  sowie  Kudu
brachten  gut  bezahlte  Häute  an  den  Markt.
Das  der  Giraffe  giebt  ausgezeichnete  Schuhsohlen,
  die  Haut  des  Rhinozeros  Peitschen,
das  Kudufell  Peitschenschnur  und  sehr  haltbare
  Riemen.

Außer  diesen  Tauschartikeln  lieferte  der
Wildstand  aber  auch  einen  ganz  wesentlichen
Theil  der  Nahrungsmittel  einer  Bevölkerung,
die  nur  von  Milch  und  Fleisch  lebt.  Den
Ausfall  an  Wildfleisch  mußten  nachher  die
Heerden  der  Hausthiere  decken,  ebenso  wurden
sie  in  letzter  Zeit  der  einzige  Tauschartikel  für
curopäische  Waaren,  dadurch  wurden  sie  schnell
gelichtet  und  sind  heute  noch  im  Abnehmen
begriffen.

Es  kam  dazu  die  Eitelkeit  der  Namaqua,
sie  geben  viel  für  europäische  Kleider,  ein  guter

 

 

136

4

Rock  spielt  hier  eine  fast  noch  größere  Rolle
wie  anderwärts.  Nun  ist  hier  aber  auch  ein
Gespann  (16  Stück)  schöner  großer  Ochsen  das
äußere  Zeichen  eines  „großen“  Mannes,  es  ist
das  Letzte,  was  er  angreift,  um  seine  Begierde
nach  europäischen  Waaren  zu  befriedigen,  viel
leichter  giebt  er  Zuchtkühe  und  junge,  halbwüchsige
  Ochsen  weg,  und  das  fördert  nicht
den  Viehstand.

Mir  hat  ein  alter  Händler  erzählt,  daß  er
in  früheren  Jahren,  als  das  Geschäft  noch  gut

ging,  jährlich  vielen  hundert  Kälbern  den  Hals

abgeschnitten  hätte.  Er  war  gezwungen,  tragende
Kühe  in  Zahlung  zu  nehmen,  diese  mußten  den
weiten  Weg  nach  Kapstadt  zur  Schlachtbank
machen,  die  Kälber  waren  also  nur  eine  Last.
Selbstverständlich  waren  junge  Ochsen  und
Kühe  weit  billiger  im  Handel,  als  die  erwachsenen
  Ochsen,  und  so  mußte  für  denselben
Gegenstand  die  doppelte  bis  dreifache  Stückzahl
gegeben  werden.  Hierzu  kam  die  Trägheit
und  Sorglosigkeit  der  Leute,  die  den  Viehstand
sich  selbst  überließen.  Schlechte  Jahre  thaten
das  Ihre,  und  so  wirkten  viele  Ursachen  zusammen,
  um  eine  wohlhabende  Bevölkerung  zu
einer  blutarmen  zu  machen,  ganz  unabhängig
von  der  natürlichen  Beschaffenheit  des  Landes.

Wie  groß  diese  Bevölkerung  ist,  darüber
gehen  die  Ansichten  weit  auseinander.  Bei
einem  nomadisirenden  Volke  ist  das  an  und
für  sich  schon  recht  schwierige  Geschäft  der
Volkszählung  fast  unmöglich.  Ich  will  alle
Zahlen  anführen,  deren  ich  habhaft  werden
konnte,  und  so  dem  Leser  Material  an  die
Hand  geben,  sich  selber  ein  Urtheil  zu  bilden.

Nehmen  wir  als  nördliche  Grenze  von
Groß-Namaqualand  den  23.  Breitengrad,  als
östliche  den  20.  Längengrad  östlich  von  Greenwich,
  im  Süden  den  Oranje-Fluß,  so  umfaßt
es  in  runder  Zahl  400  000  Quadratkilometer,
gegen  348  330  der  preußischen  Monarchie  seit

1866.  Hier  leben  oder  lebten  bis  vor
Jahresfrist  —  die  Folgen  des  letzten  Krieges
bleiben  außer  Betracht  —:

nach  Ansicht  der

Th.  Hahn  Missionare

Hoachanas  40007)  —
die  rothe  Gobabis  ç  1800  —
Nation  Feldschuhträger  1000  —

Haruchas  800  —

Zethanien  .  Jo  1500

Bersaba  8  —
Orlams  Gttlon  .  —  800
Warmbad  2500  —

gemischt  Keetmanshop  —  800
—  800

Bastards  Rehoboth

*)  Die  Bevölkerung  von  Hoachanas  ist  seitdem
durch  Ueberfälle  Hendrik  Witboois  nahezu  vertrieben
  worden  und  sammelt  sich  erst  jetzt  wieder
allmälig.
        <pb n="151" />
        .

Von  allen  diesen  Zahlen  ist  die  Ziffer  von

Rehoboth  die  einzig  zuverlässige,  die  Bastards
sind  alle  Christen,  daher  das  Kirchenbuch  eine
gute  statistische  Quelle.
beruhen  auf  Schätzung.  Th.  Hahn  ist  als
ein  guter  Kenner  des  Landes  anzusehen.  Er
ist  als  Sohn  eines  Missionars  im  Lande  geboren,
  ist  hier  später  Händler  gewesen  und
hat  das  Land  jahrelang  im  Auftrage  der
eenglischen  Regierung  bereist,  um  eine  Karte  zu
entwerfen.  Ergänzen  wir  die  Lücken  von
Hahn  durch  die  Zahlen,  welche  ich  von  den
Missionaren  erhalten,  so  bekommen  wir  etwa
15  000  Einwohner,  was  mit  Büttners  Angabe
  —  er  zählt  17000  —  ungefähr  übereinstimmt,
  da  dieser  die  Namaquas  nördlich
des  23.  Breitengrades  noch  mitgerechnet  haben
L

Ich  halte  die  Bevölkerungsziffer  für  etwas

größer,  indem  ich  von  der  Zahl  der  Krieger
rückschliesze.

FJerner  aber  habe  ich  im  Lande  verstreut
Werften  gefunden,  wo  ein  gut  Theil  Menschen
herum  lagen  und  wo  Missionare  nie  hinkommen.
  ·

Endlich  sind  nirgends  die  Buschmänner
mitgerechnet,  und  deren  giebt  es  mehr  als  man
glaubt.  Allerdings  fallen  diese  weniger  ins
Gewicht,  sie  haben  gar  keine  Kaufkraft  und
keine  Arbeitslust,  vielleicht  können  sie  aber  mit
der  Zeit  zur  Arbeit  bewogen  werden.

Es  wird  wohl  nicht  falsch  sein,  wenn  wir
die  gegenwärtige  Bevölkerung  auf  etwa  20  000
schätzen.  »

Wollen  wir  nun  erörtern,  wie  groß  die
Bevölkerungsziffer  sein  könnte,  unter  denselben
Verhältnissen,  wie  sie  heute  vorliegen,  ohne
Berücksichtigung  emes  etwaigen  Bergbaues,  mit
der  Viehzucht  als  wesentlichstem  Erwerbszweig,

so  müssen  wir  zuvörderst  ei  les  Drittel  -..««-  »  .-ssen
  wir  zuvörderst  ein  volles  Drittel  verwandte  Familien  herübergekommen,  haben

des  Areals  als  dauernd  unbewohnbar  streichen.
Es  blieben  dann  rund  1600  —  Meilen.  Nehmen
wir  nun  auf  je  eine  Quadratmeile  einen  Farmer
an  und  rechnen  wir  für  jede  Farm  mit  Dienstboten
  und  deren  Kinder  nur  20  Personen,  so
hätten  wir  92000  Seelen.  Was  noch  an
100  000  fehlt,  dürfte  der  Handel  und  die
Verwaltung  zu  der  Bevölkerung  liefern.

Daß  dies  nicht  zu  hoch  gegriffen,  dafür
kann  ich  zwei  interessante  Fälle  anführen.
Missionar  Bam  aus  Bethanien  versuchte  jüngst
gelegentlich  einer  Missionsreise  eine  Art  Volkszählung,
  dabei  fand  er  zu  seinem  größten
Erstaunen  allein  auf  der  Werft  des  reichen
Ruben  Frederiks  120  Seelen.  In  Grundorn
lprach  ich  mit  einem  Herrn  Hill  über  denselben
  Gegenstand;  Hill  nannte  mir  zu  kleine

Alle  anderen  Zahlen

137

 

 

 

 

 

wohl  in  früheren  Jahren  überschätzt.

 

 

—

erhielten,  gleichfalls  zu  Hills  größtem  Erstaunen,
  96  Seelen.  Und  das  war  nur  auf
dem  Platz  selbst,  die  Außenposten  Hills
zählten  wir  noch  gar  nicht  mit.

Die  Missionare  sind  der  Ansicht,  daß  die
Bevölkerung  im  Rückgang  begriffen  ist,  doch
haben  sie  mir  Mittheilungen  aus  den  Kirchenbüchern
  gemacht,  welche  Zweifel  an  der  Richtigkeit
  dieser  Ansicht  erwecken.  Ich  gebe  die
Zahlen  hier  wieder,  wie  ich  sie  erhalten  habe,
da  sie  noch  in  mancher  anderen  Beziehung
interessant  sind,  und  ein  geübter  Statistiker
vielleicht  noch  Rückschlüsse  daraus  ziehen  kann.

Umstehende  Tabelle  weist  eine  bedeutende

Zunahme  der  Bevölkerung  nach.  Trotz  großer

Verluste  durch  Krieg  überwiegen  die  Geburten
die  Todesfälle  so  erheblich,  daß  eine  Zunahme
stattgefunden  haben  muß  und  heute  noch  stattfindet.
  Die  Missionare  haben  mir  einstimmig
versichert,  daß  Geburten  leichter  ihrer  Kenntniß
entgehen  als  Sterbefälle.  Die  Zahlen  beziehen

sich  nur  auf  die  christlichen  Gemeinden,  aber

ein  Unterschied  in  der  Lebensweise,  Gewohnheiten,
  Sitten,  Nahrung,  Kleidung  u.  s.  w.
findet  zwischen  Christen  und  Heiden  in  keiner
Weise  statt,  das  einzige  wäre,  daß  dann  und
wann,  aber  sehr  selten,  ein  Heide  mehrere
Frauen  hat.  So  bin  ich  berechtigt  anzunehmen,
  daß  Geburten  wie  Sterbefälle  bei  den
Heiden  im  gleichen  Verhältniß  stattfinden  als
bei  den  Christen.

Wenn  die  Missionare  glauben,  daß  die
Bevölkerung  zurückgegangen  ist,  so  ist  diese
Manu
bedenke,  daß  die  Orlams  Anfang  des  jetzigen
Jahrhunderts  erst  hier  eingewandert  sind.  Die
Stämme  bestehen  heute  noch  aus  großen  Familien,
besonders  Bethanien,  Bersaba  und  Gibeon.
Gewiß  sind  diese  Stämme  als  wenige  nahe

kaum  100  Seelen  gezählt,  und  zählen  heute
nach  Tansenden.  Möglich  ist  allenfalls,  daß

die  Buschmänner,  theilweis  früher  die  Herren

des  Landes,  in  der  Seelenzahl  zurückgegangen
sind.  Sie  sind  heute  so  besitzlos  wie  früher,
und  der  Wildstand,  von  dem  sie  ausschließlich
lebten,  ist  ruinirt,  da  mögen  viele  Hungers
gestorben  sein.  Auch  ist  eine  gute  Zahl  von
ihnen  später  von  den  Orlams,  als  diese  sich
stark  genug  fühlten,  erschossen  worden,  wenn
sie  sich  an  deren  Heerden  zu  stark  vergriffen.
Indessen  sind  doch,  wie  bereits  erwähnt,  noch
mehr  Buschleute  im  Lande  als  man  glaubt,
allerdings  weit  ab  von  den  befahrenen  Wegen,
wo  Niemand  hingelangt.  Ich  habe  oft  unvermuthet
  Haufen  von  10  bis  20  und  mehr

angetroffen.  Die  Kenntniß  mancher  verborgenen

Zahlen,  schließlich  fingen  wir  an  zu  zählen  und  Wasserstelle  verdanke  ich  ihrer  Mittheilung.
        <pb n="152" />
        138

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sterbefälle  E
Geburten
Er=  Kinder  Gesammte  .
-  .  .-.·
GemeindeJahrF—  USE-BUT  —  —  Todesursache  %  Be-  —
———.—  —  völkerung.
—E———  18E
2  *
SES  S  *  —
—··  26t  5
1  I
NRehoboth  1880|18  12.  30|11  —11|1  2  314  Erw.:  9  im  Krieg,  1  an  Schwindsucht.  etwa  800.1:0
H  i  Kinder:  2  Krämpfe,  1  Gehirnentzündung.
-  1881|11  13  24422  3  54—.  49|  Erw.:  2  Fieber,  2  Schwinds.,  1  Wochenb.
1  4#  Kinder:  2  Krämpfe,  2  Bräune.
1882|16  11  275  2  72  2  4|11/Erw.:  6  Krieg,  1  Schwindsucht.
«  6  Kinder:  4  Krämpfe.
OD  1883711  183—  J32  1  3Erw.:  1  Krieg,  1  Fieber,  1  Genickkrampf.
s  IIKindertsKrämpfa
-  18841410242133,.147Eno.:1.5krieg,1  Schlagsluß,  1  Schwindf.
15  -  Kinder:  1  Krämpfe,  1  Gehirnentzündung,
E  s  «,  1  Bräune,  17
-  188510  15—  1  V2—  23|  Erw.:  1  Wochenbett.
E  #  Kinder:  2  Krämpfe.
1886710  114.  1  54  813|  Erw.:  2  Fieber,  1  Schwindsucht,  1  Schlagr!r7
  !  fluß,  1  verunglückt.
1  Kinder:  4  Krämpfe,  4  Bräune.
1887|  11  17  261—  11  45Errw.:  1  Schwindsucht.
"  Kinder:  2  Krämpfe,  1  Skropheln,  1  Milz-·
  entzündung.
Bethanien1880|12  10  22|335  3  381.  2.  341/Erw.:  34  im  Krieg  gefallen.  1500.4
OD  1881120  10  30|03  6  3—  39  *  davon
-  1882  21  10  311  3  4  1  1/  Erw.:  1  Schwindsucht.  etwa  800
O%  1883|  7,13  20—  1  111Schlaganfall  im  Felde.  Christen.
11883  11  "
-  1885913  22—  1  11——1  2
A886z417  31—  1  11—  Schwindsucht.
1887|17  8  25  34A  *
Hoachanass1882)  —  —  —  ——  -  340  1:2
-  188—  —  4—  ———  2  Christen.
-  1884—.—  11—  1  1———  Lungenentzündung.
OD  1885——  71—  —  1  1  Er,.:  Schwindsucht.
-  18861  ——  2311  1  11—  13  *
*  188/—  3—  1  11—  1|  Frau  Schwindsucht.
Gibeon  18800  3  1.  4  1  Mann  Fieber,  1  ermordet  in  Damaraland,  800.1
*  *-  1  gefallen  im  Kriege,  1  Frau  Wochenbett.]wovon
-  1881  2  1  3  Mann  altersschwach,  1  Verstopfung  ausß  etwa
*2  I  1  dem  Kriegszug,  1  Frau  Wochenbett.  530
18  1  1  2  2  1  berstapsung,  1  Frühgeburt.  Christen.
-  1883  1  2  31  g#  KFrram  Mann  Auszehrung,
75,0  140  s  8  51354  1  Frau  Wochenbett,  1  Verstopfung.
1884  2  2  4  1  Mann  Altersschw.,  1  im  Kriege  gefallen,
!  2  Frauen  im  Wochenbett.
O  1885  11|—  11  gesallen  im  Kriege.
-  188611  9  211  Männer  und  Frauen  im  Kriege  gefallen.
-  1887“  2  1  3  .  1  Mann  Schlaganfall,  1  gefallen  im  Kriege,
#  1  Frau  Wochenbett.
Warmbad  1887——  43—5  4  2
OD  18881  —  37  ———15  Christen
«  (  etwa  300.

*)  Gibeon  hat  als  Missio

Die  Zahlen  von  Rehoboth  sind  die  werthvollsten,
  einmal  weil  sie  ohne  Lücken  sind,  den
ganzen  Stamm  umfassen  und  weil  hier  der
Missionar  seiner  Gemeinde  viel  näher  steht
als  bei  den  übrigen  Stämmen,  dann  aber  auch
weil  die  Bastards  in  Sitten  und  Lebensweise

 

 

den  Europäern  fast  gleichstehen.

Wir  finden
von  800  Seelen  hier  im  8jährigen  Durchschnitt

 

 

asstation  neuerdings  aufgegeben  werden  müssen.

fälle  8,6  oder  1,07  pCt.

im  Kriege.

21,6  Geburten  oder  2,7  pCt.,  dagegen  Sterbe-Dabei
  kommen  von
den  Sterbefällen  noch  24,6  pCt.  auf  Verluste
Ferner  kommen  bei  den  Sterbefällen
  10,14  pCt.  auf  Schwindsucht.
Klima  ist  gesund,  an  Nahrung  fehlt  es  den
Bastards  nicht;  man  muß  diesen  hohen  Prozentsatz
  der  Schwindsüchtigen  unzweifelhaft  dem

Das
        <pb n="153" />
        1

—.—

Umstand  zuschreiben,  daß  die  Rehobother
Bastards  schon  seit  Generationen  in  naher
Verwandtschaft  heirathen.  Ob  die  auffallend
vielen  Sterbefälle  an  Krämpfen  bei  den
Kindern,  28,90  pCt.  aller  Sterbefälle,  auch  hieraus
  resultiren,  weiß  ich  nicht.  So  viel  steht
fest,  daß  die  Schwindsucht  bei  den  übrigen  im
Lande  verstreut  lebenden  Bastards,  die  oft
Namagquaweiber  heirathen,  sehr  viel  seltener
auftritt,  obgleich  sie  sehr  viel  ärmer  sind.
Allerdings  stehen  sie  auch  nicht  auf  der  hohen
Kulturstufe,  welche  die  Rehobother  sich  durch
ihr  Fernhalten  von  den  Namaquas  bewahren.
In  Bethanien  ist  die  christliche  Gemeinde
ziemlich  ebenso  groß  wie  in  Rehoboth,  auch
hier  finden  Ehen  in  der  Verwandtschaft  statt,
aber  doch  seltener,  weil  oft  Frauen  aus  anderen
Gemeinden  geheirathet  werden,  der  ganze  Stamm
auch  größer  ist,  ich  schätze  ihn  weit  über  2000,
vielleicht  noch  über  3000  Seelen.  Wir  finden
in  Bethanien  eine  erheblich  größere  Zahl  Geburten
  und  weniger  Schwindsucht,  es  wären
auch  bei  weitem  weniger  Sterbefälle  gewesen,
wenn  die  Schlacht  bei  Neu-Barmen  im  Jahre

1880  nicht  31  Männer  dahingerafft  hätte,

darunter  den  tüchtigen  und  tapferen  Häuptling.
Auffallend  geringer  ist  die  Sterblichkeit  unter
den  Kindern  in  Bethanien,  nur  10  in  8  Jahren
gegen  33  in  Rehoboth.

(Fortsetzung  solgt.)

Die  Post-  und  Telegraphen-Einrichtungen  in  den
deutschen  Schutzgebieten.

(Auszug  aus  einem  Vortrage  des  Direktors  im

Reichspostamt  Sachse  auf  der  Hauptversammlung

der  deutschen  Kolonialgesellschaft  in  Röln  ,
30.  Juni  d.  J.

am

Der  erfreuliche  Aufschwung,  welchen  die
Kolonialbewegung  in  Deutschland  während  des
etzten  Jahrzehnts  genommen,  und  die  dadurch
hervorgerufene  Vermehrung  der  deutschen
Handelsniederlassungen  in  überseeischen  Gebieten,
  hat  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung
  naturgemäß  die  Aufgabe  zugewiesen,
den  neu  hervorgetretenen  Verkehrsbedürfnissen
gerecht  zu  werden  und  das  Band  zwischen
Kolonie  und  Mutterland  fester  zu  knüpfen.
Die  Erfüllung  dieser  Aufgabe  ist  angestrebt
worden  durch  thunlichste  Verbesserung  der
Postdampsschiffsverbindungen,  durch  Einrichtung
eines  eigenen  Postwesens  in  den  wichtigeren
Schutzgebieten  und  durch  deren  Einbeziehung
in  den  Geltungsbereich  des  Weltpostvereins.
Den  ersten  Anlaß  zur  Einrichtung  deutscher
Postanstalten  in  überseeischen  Orten  hat  die
Eröffnung  der  deutschen  Postdampfschiffs-98


□

 

 

 

9

–

verbindungen  mit  Ostasien  und  Australien
  geboten.  Die  Vorgeschichte  dieser  letzteren
hochbedeutsamen  Errungenschaft  liegt  außerhalb
des  Rahmens  der  heutigen  Besprechung.
Indem  ich  mich  zu  den  eigentlichen
deutschen  Schutzgebieten  wende,  beginne
ich,  obwohl  der  Zeitfolge  nach  Kamerun  das
Vorrecht  gebührte,  mit  Deutsch-Neuguinea.
Dort  sind  seit  dem  1.  Januar  1888  in  Finschhafen,

  wo  die  Verwaltung  für  das  Schutzgebiet

  ihren  Sitz  hat,  ferner  in  Konstantinhafen,
  Hatzfeldhafen,  Kerawara  und  vom
Dezember  1889  ab  in  Stephansort  am
Augusta-Flusse  Kaiserliche  Postagenturen  in  Wirksamkeit
  getreten.  Die  Verwaltung  derselben
erfolgt  unter  Verantwortlichkeit  der  Neuguinca-Kompagnie
  durch  die  jeweiligen  Stationsvorsteher.


Die  Postverbindung  des  Schutzgebiets
mit  Europa  war  anfänglich  in  der  Weise  hergestellt,
  daß  die  Linie  der  British-India-Steam-Navigation-Company,
  welche  jede  vierte  Woche
von  London  nach  Brisbane  in  Oucensland
durch  die  Torresstraße  fährt,  bis  zu  dem
qucensländischen  Hafen  Cooktown  benutzt
wurde,  woselbst  die  Post  etwa  10  Tage  nach
dem  Abgange  von  Berlin  eintraf.  In  Cooktown
  wurde  die  Post  von  einem  Dampfer  der

Neuguinea-Kompagnie  übernommen,  welcher  sie
in  weiteren  5  Tagen  nach  Finschhafen  brachte.

Seit  April  1889  aber  ist  die  Verbindung
dahin  abgeändert,  daß  die  Post  für  Deutsch-Neuguinea
  in  Genna  jede  sechste  Woche  den
Dampfern  der  Gesellschaft  Nedderland,
welche  von  Amsterdam  nach  Batavia  und
Soerabaya  fahren,  zugeführt  und  in  Soerabaya
  von  den  Kompagnie-Dampfern  übernommen
wird.  Die  Beförderung  von  Berlin  bis  Finschhafen
  dauert  etwa  55  Tage.

Neuerdings  beabsichtigt  die  deutsche
Dampfschiffs-Rhederei  in  Hamburg
eine  direkte  Dampferlinie  von  Hamburg  nach
Niederländisch-Ostindien  zu  errichten.  Ob  diese
Linie  wenigstens  bis  Batavia  zur  Postbeförderung
  mit  Vortheil  wird  benutzt  werden
können,  unterliegt  noch  der  Erwägung.

Der  Anschluß  des  Schutzgebiets  an  das

internationale  Telegraphennetz  ist  in  der

Weise  hergestellt,  daß  die  Kaiserlichen  Post- 



agenturen  die  bei  ihnen  aufgegebenen  Telegramme
  mit  der  nächsten  Schiffsgeiegenheit
dem  Postamt  in  Soerabaya  übersenden  und
von  dort  die  für  Neuguinena  bestimmten  Telegramme
  mit  der  Briefpost  erhalten.

Nachdem  die  Marschall-Inseln  unter
deutschen  Schutz  gestellt  waren,  ist  in  dem
Hauptorte  Jalnit  seit  dem  1.  Oktober  1888
eine  Postagentur  errichtet  worden,  welche  für
        <pb n="154" />
        —  —

ihre  Verbindungen  allerdings  nur  auf  eine  in
unregelmäßigen  Fristen  stattfindende  Segel—
schifffahrt  von  und  nach  Sydney,  San  Francisco,
  Honolulu  u.  s.  w.  angewiesen  ist.  Die
Beförderung  der  Post  wird  so  lange,  bis  eine
regelmäßige  Dampfschifffahrt  sich  darbietet,  eine
nur  unvollkommene  bleiben.

Von  dem  schwarzen  Erdtheil  lassen  Sie
uns  zunächst  die  Westküste  ins  Auge  fassen.
Die  deutschen  Ansiedelungen  in  Kamerun
waren  für  ihren  Verkehr  mit  der  Heimath  bis
zum  Anfang  der  80er  Jahre  ausschließlich
angewiesen  auf  die  Benutzung  der  britischen
Dampferlinien  der  Steam-Ship-Company  und

der  British  and  African  Steam-Navigation-Company,

  somit  auf  den  Umweg  über  Liverpool.
Eine  Aenderung  trat  erst  ein,  als  im  Jahre
1882  von  der  Rhederei  Woermann  in  Hamburg
  eine  regelmäßige  Dampfschiffsverbindung

zwischen  Hamburg  und  mehreren  Plätzen  der
Die  Reichs-Post-Westküste

  eingerichtet  wurde.
verwaltung  traf  bald  nach  Eröffnung  der  neuen
Linie  mit  dem  Unternehmer  eine  Verabredung,
auf  Grund  deren  ihm  unter  Verleihung  des
Rechts,  die  Postflagge  zu  führen,  die  Briefbeförderung
  zwischen  Deutschland
Anlegeplätzen  der  Westküste  Afrikas  gegen  Vergütung
  der  im  Weltpostverein  vorgesehenen
Seetransitgebühren  übertragen  wurde.  Allerdings
  mußten  die  Sendungen  in  den  afrikanischen
  Anlaufhäfen,  da  eine  Landespostanstalt
  dort  nicht  bestand,  von  den  Ansiedlern

an  Bord  der  Schiffe  eingeliefert  und  ebendaselbst

  auch  abgeholt  werden.

Wie  Ihnen  erinnerlich  sein  wird,
der  zweiten  Dampfervorlage  von
eine  afrikanische  Linie  mit  einem  Jahresbetrage
von  Einer  Million  Mark  vorgesehen,  welche
von  Deutschland  ausgehend,  über  Dakar,

war  in

Angra-Pequena  und  Kapstadt  bis  zur  Delagoabai

  reichen  sollte.  Sie  ist  aber  im  Reichstage
  mit  166  gegen  157  Stimmen,  also  mit
nur  9  Stimmen  Majorität  abgelehnt  worden.
Es  liegt  die  Frage  nahe,  wie  die  deutschen
Macht=  und  Besitzverhältnisse  an  den  afrikanischen
  Küsten  sich  wohl  bis  heute  gestaltet
haben  würden,  wenn  seit  4  Jahren  regelmäßige
deutsche  Postdampfer,  wie  sie  nach  Ostasien
und  nach  Australien  gehen,  die  Hauptplätze  der
afrikanischen  Küsten  berührt  hätten.
Gegemwärtig  verkehren  auf  der  Woermannlinie
  monatlich  zwei  Dampfer;  der  eine,  mit
Abfahrt  von  Hamburg  am  15.  jeden  Monats,
vermittelt  den  Verkehr  mit  den  Plätzen  des
deutschen  Togogebiets:  der  andere  Dampfer
verläßt  Hamburg  am  letzten  Tage  jedes
Monats  und  gelangt  über  Madeira  und  über
einige  Plätze  der  afrikanischen  Westküste  innerund

  den

1884  auch

140

 

 

—.

halb  30  Tagen  nach  Kamerun,  indem  er  nach
Bedarf  auch  bei  Victoria  anlegt.  Daneben
werden  deutscherseits  auch  die  beiden  englischen
Linien  und  die  französischen  Postdampfer,
welche  von  Marseille,  beziehungsweise  von
Bordeaux  ausgehen,  benutzt,  so  daß  sowohl  für
Kamerun  wie  für  Togo  monatlich  drei  Beförderungsgelegenheiten
  mit  Fahrtdauer  von  24
bis  30  Tagen  bestehen.

In  welchem  Umfange  der  Postverkehr  sich
auf  den  Woermannschen  Linien  gesteigert  hat,
darüber  können  wenige  Zahlen  ein  anschauliches
Bild  geben.  Für  die  Beförderung  der  Post
hat  die  Woermannsche  Unternehmung,  nach  den
Weltpostvereinssätzen  von  15  Franken  pro  Kilogramm
  Briefe  und  Postkarten  und  von  1  Franken
pro  Kilogramm  Drucksachen  und  Waarenproben,
aus  der  Reichs-Postkasse  erhalten:

Im  Anfangsjahr  1882  71  Mark,

Im  Jahre  1883  323  =
—  1885  2019
-  1887  4740
—  —  1889  6200  =

also  in  5  Jahren  eine  Steigerung  von  71  Mark
auf  6200  Mark.

Nachdem  das  Schutzverhältniß  der  Gebiete
von  Kamerun  und  Togo  gesetzlich  geregelt  war,
ging  die  Postverwaltung  alsbald  daran,  auch
die  postalischen  Verhältnisse  daselbst  in  eine
festere  Gestalt  zu  bringen.  Zuerst  wurde  in
Kamerun  im  Februar  1887  eine  Kaiserliche
Postagentur  eingerichtet,  deren  Verwaltung  anfänglich
  einem  Bediensteten  des  Gonverneurs,
später  aber  bei  Anwachsen  des  Verkehrs  einem
Berufspostbeamten  übertragen  wurde.  Nach
Einverleibung  des  Gebiets  an  der  Ambas-Bai

  ward  in  Viktoria  ebenfalls  eine  Postagentur

  ins  Leben  gerufen,  welche  ihren  Betrieb
im  September  1888  eröffnete.  Der  dieser
Agentur  zugetheilte  Bezirk  erstreckt  sich  von
Rio  del  Rey  bis  Bimbia.

Im  Togogebiete  sind  Postagenturen
eingerichtet  worden  1.  in  Klein-Popo  seit
1.  März  1888  und  2.  in  Lome  seit  1.  März
1890,  also  zur  Zeit  unser  jüngstes  Kind  im
Auslande.  Da  die  Landung  bei  Klein-Popo
wegen  hoher  See  häufig  nicht  thunlich  ist,  so
werden  die  Postsachen  in  der  Regel  in  dem
englischen  Quitta  gelandet  und  mittels  Botenpost
  zu  den  Postagenturen  in  Lome  und  Klein-Popo
  befördert.

Für  das  südwestafrikanische  Gebiet
ist  am  1.  Juli  1888  eine  Kaiserliche  Postagentur
  in  Otjimbingue  in  Wirksamkeit
getreten,  deren  Verwaltung  der  Polizeimeister
v.  Goldammer  führt.  Derselbe  hat  indessen
in  Folge  der  bekannten  Vorgänge  in  jenen  Gebieten
  bereits  am  1.  Dezember  1888  Otjim-
        <pb n="155" />
        bingue  verlassen  müssen  und  ist  über  Walfischbai
zunächst  nach  Garinuab  und  im  Oktober  nach
Tsaobis  gegangen.  Gegenwärtig  wird  Herr
v.  Goldammer  die  Postagentur  vermuthlich
wieder  in  Otjimbingue  verwalten.  Eine  direkte
regelmäßige  Verbindung  besteht  für  das  deutsche
Schutzgebiet  in  Südwestafrika  leider  nicht,  die
Postsendungen  dorthin  werden  mittels  englischer
Dampser  über  Lissabon  nach  Kapstadt  befördert;
von  Kapstadt  aus  wird  jede  sich  darbietende
Schiffsgelegenheit  benutzt,  um  die  Sendungen
nach  Walfischbai  zu  schicken,  von  wo  sie  mittels
Botenpost  nach  der  deutschen  Postagentur  in
Otjimbingue  gelangen.

Das  einzige  deutsche  Schutzgebiet,  in

welchem  bis  jetzt  noch  keine  deutsche  Postanstalt

  besteht,  ist  das  Deutsch-Ostafrikanische.
Der  Grund  liegt  vielleicht  daran,  daß  seitens
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  ein
bezüglicher  Antrag  bei  der  Reichsregierung  nicht
rechtzeitig  gestellt  worden  war.  Später  kam
der  Aufstand  an  den  Küsten  dazwischen,  und
als  der  Aufstand  durch  unsern  Wissmann
Africanus  (Beifall)  niedergeschlagen  war,

mußte  es  zweckmäßig  erscheinen,  die  Einrichtung

der  Postanstalten  gleichzcitig  mit  dem  Inslebentreten
  der  neuen  Dampferlinie  vorzunehmen.
Alle  Vorbereitungen  für  die  Errichtung  einer
deutschen  Postagentur  in  Sansibar  sind  nunmehr
  getroffen;  der  zur  Verwaltung  bestimmte
Postbeamte  wird  mit  dem  ersten  Woermannschen
Dampfer  nach  Ostafrika  abreisen;  ob  er  seinen
Aufenthalt  dauernd  in  Sansibar  nehmen  wird,
steht  dahin.  Der  Plan  ist  darauf  gerichtet,
an  den  deutschen  Küstenplätzen  mehrere  Post—
agenturen  einzurichten  und  diese  einer  Haupt—
agentur  zu  unterstellen,  welche  ihren  Sitz  vor—
aussichtlich  in  Dar#es-Salaam  oder  Bagamoyo
haben  wird.

Was  die  neue  Dampferlinie  anlangt,

so  wissen  Sie,  daß  an  deren  Errichtung  und  Ausführung

  die  Reichs-Poswerwaltung  sich  redlich
mitbetheiligt  hat  (Beifall).  Der  Vertrag  mit
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  ist  auf
den  bewährten  Grundlagen  des  Lloyd-Vertrages
abgeschlossen.  Unter  Anwendung  des  äußersten
Hochdrucks  ist  auch  erreicht  worden,  daß  der

erste  Dampfer  bereits  am  kommenden  23.  Juli
Hamburg  verlassen  wird.  Allerdings  sind  die

ersten  Fahrten  vorläufig  in  Zwischenräumen
von  zwei  Monaten  auszuführen,  während  der
endgültige  Fahrplan  mit  monatlichen  Fahrten
erst  vom  März  1891  ab  beginnt.  Der  Dampfer,

welcher  die  erste  Fahrt  ausführen  soll,  ist  bei

B„  1  ""Bnxn-  0  ,  .  J  zur  Errich  F  stso  a  be-Blohm
  &amp;amp;  Voß  in  Hamburg  erbaut  und  hat  den  zur  Errichtung  von  Feldpoststationen

den  Namen  „Bundesrath“  erhalten.  Er  ist
von  der  Prüfungskommission  des  Reichs  bereits
abgenommen.  Der  „Bundesrath“  hat  eine

141

häufig  vorgekommen,  abgesehen.

 

 

 

—

Geschwindigkeit  von  11½  Knoten  (große
Heiterkeit)  und  gewährt  Raum  für  48  Pas  sa—
giere.  Das  Schwesterschiff,  welches  „Reichstag““)

  getauft  werden  soll,  ist  ebenfalls  schon

bereitgestellt.
Mit  der  British-India-Steam-Navigation-Company,
  in  deren  Hand  bis  jetzt  die  Beförderung
  nach  der  afrikanischen  Ostküste  hauptsächlich
  lag,  ist  im  November  vorigen  Jahres

von  der  englischen  Postverwaltung  ein  neuer
Vertrag  algeschlossen  worden,

wonach  der
frühere  Kurs  Bombay—Aden—Sansibar  in  eine
direkte  Linie  von  London  nach  Sansibar  umgewandelt
  worden  ist.  Dieser  neue  Vertrag  hat
jedoch  für  uns  nichts  Beunruhigendes.  Verständiger
  Weise  hat  man  englischerseits  von
einer  Ueberbietung  in  Bezug  auf  Größe  und
Schnelligkeit  der  Schiffe,  wie  sie  anderswo
Die  neuen
deutschen  Postdampferlinien  werden  also  mit
den  englischen  und  den  zwischen  Marseille  und
Madagaskar  bestehenden  französischen  Linien
sich  derart  ergänzen  können,  daß  für  die  Postversendungen
  eine  mehrmals  monatliche  Beförderungsgelegenheit
  dargeboten  wird.  Die
Post  wird  den  deutschen  Dampfern  voraussichtlich
  in  Neapel  zugeführt  werden  und  Dares-Salaam,
  beziehungsweise  Sansibar  in  etwa
21  Tagen  nach  dem  Abgange  von  Berlin
erreichen.

Lassen  Sie  mich  noch  einige  Worte  hinzusügen
  über  die  Art  des  Betriebes  unserer  Postagenturen
  im  Auslande.

Die  örtliche  Unterbringung  ist  nicht
immer  ganz  leicht  gewesen.  An  einigen  Orten
waren  allerdings  ganz  hübsche  Häuschen  zu  erlangen;
  die  hier  ausgelegten  Photographien,
welche  aus  unserem  Postmuseum  stammen,  geben
eine  Anschauung  davon.  An  anderen  Stellen
waren  die  Schwierigkeiten  um  so  größer.  Herr
v.  Goldammer  hatte  sich  z.  B.  bei  seinem

NRückzuge  von  Otiimbinguc  in  Garinuab  mit

 

einer  Strauchhütte  als  Postbüreau  begnügen
müssen.  Indessen  hat  die  Findigkeit  und  Hingebung
  der  Beamten  über  alle  Schwierigkeiten
doch  noch  hinweggeholfen.

Die  nöthigsten  posttechnischen  Geräth—
schaften  werden  von  hier  aus  hingeschickt.
Allzuvieles  gehört  nicht  dazu,  und  die  Reichs-Postverwaltung
  hat  von  den  Feldzügen  her
einige  Erfahrung  in  diesen  Dingen.  Wer  sich
dafür  interessirt,  braucht  nur  die  hiesige  Kriegsausstellung
  zu  besuchen,  wo  in  der  Feldpost-Abtheilung
  ein  Kasten  ausgestellt  ist,  wie  er

stimmten  Beamten  mit  auf  die  Reise  gegeben

*)  Nach  Muttheilung  der  Nhederei  ist  inzwischen

dieses  Schiff  für  die  erste  Fahrt  bestimmt  worden.
        <pb n="156" />
        —

wird.  Mit  Hilfe  eines  solchen  Kastens  läßt
sich  in  einer  Stunde  ein  Postamt  herrichten,
welchem  weder  das  Reichswappen  und  der
Briefkasten  an  der  Außenseite,  noch  die  Sortirtaschen
  und  alles  sonstige  Zubehör  für  den
inneren  Betrieb  fehlen.

Die  Verwalter  der  Postagenturen  werden
theils  aus  Berufsbeamten,  welche  dann  gewöhnlich
  im  Konsulatsdienst  mit  thätig  sind,

theils  aus  anderen  geeigneten  Persönlichkeiten

gewählt.  Sie  haben  Kaution  zu  stellen  und
werden  auf  die  Wahrung  des  Briefgeheimmnisses
besonders  verpflichtet.  Vor  Kurzem  ist  von
dem  Postagenten  und  Zollverwalter  in  Klein-Popo
  bei  dem  Reichs-Postamt  beantragt  worden,
entsprechend  dem  Vorgange  von  England,
Schwarze  zur  Ausbildung  im  Postfach  nach

Deutschland  zu  senden  und  dann  bei  den  Agenturen

  in  Afrika  zu  beschäftigen.  Ein  Gedanke,
dem  vielleicht  näher  zu  treten  sein  wird.

Auch  ein  Antrag  auf  Lieferung  von  Uniformen
  für  die  schwargen  Briefboten  ist  an
das  Reichs-Postamt  gelangt.  Eine  weiße  Mütze
wurde  denselben  bereits  geliefert.  Es  sollte

aber  auch  ein  weißer  Anzug  mit  orangefarbenen

Borten  und  Posthörnern  auf  Kragen  und
Aermeln  als  Abzeichen  hinzutreten.  „Eine
derartige  Uniformirung“,  sagt  der  Antragsteller,
„macht  die  Leute  nicht  nur  zuverlässiger,  da
sie  ihren  Stolz  und  ihre  Eitelkeit  hebt,  und  es
ihnen  der  größte  Schmerz  sein  würde,  die
Uniform  zu  verlieren,  sondern  würde  den  Boten
auch  ein  grostes  Ansehen  und  damit  eine  erhöhte
Sicherheit  auf  ihren  Gängen  verleihen.“  Dem
Antrage  ist  wenigstens  theilweise  entsprochen
worden.

Der  Betrieb  bei  den  ausländischen
Agenturen  ist  nach  heimischem  Zuschnitt  und
nach  übereinstimmenden  Grundsätzen  geregelt.
Die  obere  Leitung  der  Postagenturen  in  den
deutschen  Schutzgebieten  erfolgt  durch
Reichs-Postamt;  nur  bezüglich  der  Angelegenheiten
  des  laufenden  Dienstes  und  des  Rechnungswesens
  sind  die  fremdländischen  Postanstalten
den  Ober-Postdirektionen  in  Hamburg  und
Bremen  zugetheilt.

Der  Verkehr  bei  diesen  Anstalten  hat
sich  bis  jetzt  in  recht  erfreulicher  Weise  entwickelt.
  Beispielsweise  hat  die  Gesammtzahl
der  von  der  Postagentur  in  Kamerun  im  ersten
Jahre  ihres  Bestehens  behandelten  Sendungen
11  700  Stücke  im  Gewicht  von  etwa  12  Zentnern
  betragen.
Gesammtstückzahl  an  Briefen  für  die  deutschen
Schutzgebiete  in  Afrika  50  240;  an  Packeten
sind  ausgewechselt  worden  im  Jahre  1889
in  Neu-Guinea  46,  in  Samoa  104,  in  Kamerun
  691.

Im  Jahre  1889  betrug  die

142

#

 

bei  den  Postagenturen  in  Neu-Guinea

4262  Mark.

–—.

Auch  die  Einnahmen  sind  nicht  unansehnlich,
  sie  beziffern  sich  für  das  Jahr  1889
auf
1800  Mark,  in  Klein-Popo  auf  1251  Mark,
in  Viktoria  auf  310  Mark,  in  Kamerin  auf
Die  Ausgaben  halten  sich  in
nur  bescheidenen  Grenzen.

Sämmtliche  Schutzgebiete  sind  gegenwärtig
dem  Weltpostverein  angeschlossen.  Ueberall
hin  sind  daher  gewöhnliche  und  eingeschriebene
Briefsendungen  zulässig.  Gewöhnliche  Packete
können  befördert  werden  nach  und  von  Kamerun,
Togo,  Neu--Guinea,  Briefe  und  Packete  mit
Werthangabe  bis  8000  Mark  nach  Kamerun,

Postanweisungen  nach  Kamerun  und  Togo.

 

das

 

Die  Einführung  des  Postanweisungsdienstes
  mit  Neu-Guinea  steht  nahe  bevor.
Die  Taxen  sind  bei  den  Briesschaften
durchweg  diejenigen  des  Weltpostvereins,  also
für  Briefe  bis  15  .  20  Pfennig,  für  Postkarten
  10  Pfennig,  für  Drucksachen  und  Waarenproben
  5  Pfennig  für  je  50  g.  Was  das  für
die  Verkehrserleichterung  bedeutet,  wird  erst
klar,  wenn  man  bedenkt,  daß  England  bis  in
die  neueste  zeit  für  die  meisten  seiner  Kolonien.
die  Taxe  von  4  bis  6  Pence  oder  32  bis
50  Pfennig  für  den  einfachen  Brief  festgehalten
hat,  und  daß  es  großer  Kämpfe  und  staatlicher
  Konferenzen  in  Australien  bedurft  hat,
um  die  Herabsetzung  auf  die  Hälfte  dieses
Betrages  im  Verkehr  zwischen  den  australischen
Kolonien  und  dem  Mutterlande  zu  erreichen.

Aehnlich  liegt  es  bei  uns  mit  dem  Packetund
  Postanweisungsverkehr.  Während  ein
Packet  bis  5  kg  nach  den  überseeischen  Orten
früher  bis  zu  30  Mark  Porto  kostete,  kann
jetzt  ein  Packet  bis  zu  diesem  Gewichte  nach
Neu-Guinca  für  4,65  Mark,  nach  Kamerun
und  Togo  sogar  für  1,60  Mark  und  nach
den  meisten  derjenigen  Orte,  welche  an  den
großen  Postdampferlinien  liegen,  für  3,60  bis
3,80  Mark  Porto  befördert  werden.

Für  den  Telegraphenverkehr  des  Reichs
haben  in  den  deutschen  Schutzgebieten  bisher
eigene  Anlagen  noch  nicht  hergestellt  werden
können.  Dies  erklärt  sich  aus  der  großen  Kostspieligkeit
  unterseeischer  Kabel,  sowie  daraus,
daß  überall,  wo  deutsche  Postagenturen  bestehen,
die  Behandlung  der  Telegramme  bis  zur  Erreichung
  der  ersten  Kabelstation  von  den  Postagenten
  mit  besorgt  werden  konnte.  Gegenwärtig
  aber  sind  Schritte  gethan  sowohl  für
Kamerun  und  das  Togogebiet,  wie  auch  für
Ostafrika,  um  den  deutschen  Telegraphenbetrieb
am  Anfangs=  und  Endpunkte  thunlichst  unabhängig
  zu  machen  von  fremden  Verwaltungen.
Für  Ostafrika  insbesondere  ist  vor  Kurzem  mit

der  Eastern  and  South  African  Telegraph-
        <pb n="157" />
        Company  ein  Vertrag  geschlossen  worden  wegen
Legung  eines  Kabels  von  Sansibar  über  Bagamoyo
  nach  Dar-es-Salaam.  Dieses  Kabel

vergütung  deutscherseits  angemiethet  werden.
Es  besteht  die  Absicht,  nach  und  nach  alle  diejenigen
  Küstenhäfen  telegraphisch  zu  verbinden,
welche  von  den  Dampfern  der  Woermannlinie
anzulaufen  sind.  Zunächst  aber  unterliegt  noch
die  Frage  der  Erwägung,  ob  die  Leitungen
unter=  oder  oberirdisch  zu  führen  seien.
Der  oberirdischen  Leitung  stellt  sich  das  Hinderniß

Zeit  von  den  Termiten  zerfressen  werden.  Es
kommt  danach  in  Frage,  ob  eiserne  Stangen
für  die  ostafrikanischen  Verhältnisse  zweckentsprechend
  sein  würden.  Mit  solchem  eisernen
Gestänge  sind  schon  vor  15  Jahren  auf  der
Strecke  zwischen  Berlin  und  Königs-Wusterhausen,
  sodann  auch  anderweit  in  der  Schweiz,
in  Bayern,  Spanien,  Brasilien,  Australien,  sowie
  bei  der  anglo-indischen  Linie  Versuche  angestellt;
  indessen  scheint  das  Urtheil  über  die
Zweckmäßigkeit  solcher  Anlagen  für  Fachmänner
noch  nicht  abgeschlossen  zu  sein.  Was  die  Pläne
wegen  Kabelverbindungen  für  Kamerun  und
Togo  anlangt,  so  sind  dieselben  noch  nicht  so
weit  gediehen,  daß  ich  hier  Mittheilungen  darüber
  machen  könnte.  "

Um  das  Vorgetragene  ganz  kurz  zusammenzufassen,
  sei

gesagt,  daß  die  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  seit  1887  mnse  der

deutschen  Schutzgebiete  12  eigene  Postagenturen
in  Wirksamkeit  gesetzt  und  die  Errichtung  einiger
anderen  vorbercitet  hat;  daß  ferner  die  Einleitungen
  getroffen  sind,  um  so  weit  als  möglich
den  telegraphischen  Verkehr  der  Schutzgebiete
von  den  fremden  Anlagen  unabhängig  zu
machen,  daß  alle  dort  neu  errichteten  Postanstalten
  in  den  Geltungsbereich  des  Weltpostverems
  einbezogen  worden  sind,  und  daß  demzufolge
  die  früher  sehr  hohen  Portosätze  auf
das  bescheidene  Maß  des  Weltposttarifs  haben
herabgesetzt  werden  können.

    

l·———————————
IV.  Tifterar.  Belsprechungen.

In  Nr.  2  des  „Deutschen  Kolonialblattes“
dom  15.  April  d.  J.  war  der  interessanten
Mittheilungen  Erwähnung  gethan,  welche  Herr
Valdau  in  der  schwedischen  Zeitschrift  „Omer"
über  den  nördlichen  Theil  des  Kamerungebietes
veröffentlicht  hat.  Eine  vollständige  Uebersehung
  dieser  Schilderung  der  Thätigkeit  der
schwedischen  Ansiedler  in  Kamerun  ist  in  den
Nummern  10  und  12  bis  14  der  „Deutschen
Kolonialzeitung“  enthalten.

143

 

 

 

–.

In  dem  „Journal  Olliciel  de  la  Républiljue
  Française“  werden  nach  Bestimmung

des  Staatssekretärs  für  die  Kolonien  in  Zuwürde
  dann  gegen  eine  bestimmte  Jahres--kunft

  alle  zwei  Wochen  periodische  Berichte  über
die  französischen  Kolonien  veröffentlicht  werden.
Die  erste  derartige  Veröffentlichung  ist  in  dem
„Journal  Officie!l“  vom  6.  d.  M.  enthalten.
Wir  machen  bei  diesem  Anlaß  auch  auf  das
im  vorigen  Jahre  im  amtlichen  Auftrage  unter
der  Leitung  des  Herrn  Louis  Henrigque,

Spezialkommissars  der  Parifer  Kolonialausstiellung,
  erschienene  Werk  über  die  französischen
entgegen,  daß  die  hölzernen  Stangen  in  kürzester

Kolonien  (Paris,  Maison  Quantin)  aufmerksam,
welches  in  fünf  Theilen  eine  ausführliche  Darstellung

  der  ökonomischen  und  wirthschaftlichen

Verhältnisse  der  französischen  Kolonien  giebt.
Die  im  „Journal  Officiel#  erscheinenden  periodischen
  Berichte  bilden  gewissermaßen  die  Fortsetzung
  dieses  Werkes  und  werden,  namentlich
soweit  sie  Nachbargebiete  unserer  Besitzungen
berühren,  auch  für  unsere  kolonialen  Bestrebungen

  vielfach  von  Interesse  sein.

Zum  deutsch-englischen  Vertrag.  Vortrag,
  gehalten  von  E.  Vohsen,  Direktor
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft,  bei
der  Hauptversammlung  der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft
  in  Köln  am  1.  Juli  1890.
Berlin,  F.  Fontanc.

Herr  Vohsen  hat  in  diesem  Vortrag  die
Tragweite  des  jüngsten  deutsch-englischen  Abkommens,
  namentlich  mit  Bezug  auf  unsere
Besitzungen  in  Ost-Afrika  und  auf  Zanzibar,
einer  sehr  bemerkenswerthen  Erörterung  unterzogen.


4444

 

V.  Titkerakur-Verxeichnik.

53.  Blümcke,  K.,  Der  Aufstand  in  Deutsch-Ost-Afrika
  und  seine  Niederwerfung  im
nördlichen  Theil,  mit  einem  Nachwort  über
die  deutsche  und  die  englische  Emin  Pascha-Expedition.
  1.  und  2.  Auflage,  2,00  M.  Ausgabe
ohne  Karte  1,25  M.

Berliner  Kunstverlag  A.

54  —,  Uebersichtskarte  des  Kriegsschauplatzes
  in  Ost-Afrika  nach  den  Grenzabmachungen
  vom  18.  Juni  1890.  1:3000,000.
Farbendruck.  1.00  M.

Berliner  Kunstverlag  A.  Tonger,  Berlin.

Tonger,  Berlin.

—

55.  Die  Lage  in  Afrika  unmittelbar  vor  und

nach  dem  deutsch-englischen  Vertrage.
1,00  M.  E.  Pierson's  Verlag  in  Dresden.

6  56.  Vohsen,  E.,  Zum  deutsch-englischen  Vertrag.

  Vortrag.  0,50  M.

Verlag  von  F.  Fontane,  Berlin.
        <pb n="158" />
        —  144  —

Anzeigen.

Inserale  (für  die  zweigespaliene  Petitzeile  oder  deren  Ranm  5  #feunig)  sind  an  die  Vertriebsleitung.  Berlin  SW  12,  Kochstraße  68—70,
oder  eren  Zweigstelle,  SWII  Bernburger  Straße  22#,  einzusenden.  «

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Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:
nuch  Alcxandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitug  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
früh:
„  Bombay  (Eininie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Nonuts,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  übbr  Colombeo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dijieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  um
15.  cler  Momte  April.  Juni,  Angust,  Okther  und  Dezember  um  41  Uhr  Nachmittatgs.

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
WoERMANN-LINIE.  4

Am  31.Juli  L.  D.  Gertrud  Woermann.  Capt.  TJeusen.

ö  und  P.  D.  Professor  Woermann.  Capt.  Abraham,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  lläten
der  Südwestküste  Afrvikas  Dis  St.  Paul  de  Loanda  incelusive.

Am  15.  August  Postldampflu  Marie  Woermann.,  Cabt.  Jarck.
nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos  und  den  llälen
der  Westküste  Afrikas.

Die  regelmässigen  Expeditionen  tinden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.
Monats  statt.  Dampfer  Professor  Woermann  wird  auch  die  Marocco-Hüten

anlanfen.  Alie  Güter  müssen  um  Tuge  vor  obigen  Abgungsdaten  am  Bord  sein.
Näheres  wegen  Fracht  und  Prssage  bei  obiger  Gesellschaft  in  Humburg  und  dem  Schiffsmakler
  Al-  GUST  BOLTEN,  Wmr.  Millers  Nachfolger,  ebendaselbst.

*  Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

Regelmässige  Postdamptfer  -Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
ZWischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.

Die  erste  Expedition  fntlet  statt:

ber  Reichspostlampfer  „REICHSTAG“,  Capt.  Jerchau,
von  Hamburg  um  23.  Juli  1890.
von  Rotterdam  am  26.  Juli  1890

nach  Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bay.

Die  vierwüchentlichen  Fahriten  beginnen  im  Frühjahr  180  1.  Im  Anschluss  un  die  lanptlinie
werden  alsdann  auch  regelmässige  Kiüstenfahrten  von  Zanzibar  uauch  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane  eingerichtet.

Die  Damnikr  Laben  rouzhllche  Einricsttitagen  IX’  IJssd’#ienie  J  clin  Kissen.

Näheres  wegen  Fracht  und  ’assage  bei  obiger  Gesellschaft  und  dem  Schiflzmakler  August
Bolten,  Win.  Miller's  Nus  hlulker,  in  Hamburg.

16  Preis-Medaillen  und  Ehren-Diplome.  24

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  und  Kalksalzen  ein  äußerst  wirksames,  kräftig  Knochen  bildendes,  dabei  sehr  ausgiebiges
Nährmittel  für  entwöhnte  Kinder  vom  4.  M  konate  an.  In  Büchsen  à  19  Kilogramm.
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--  der  evangelischen  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ost-Afrika.
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F.  H.  SCHMIOT  Hassenstein,  Cpin.  z.  S.  Bestimmung  der  Ent-ARCHITEKT
  UND  BAUUOENEL-NR  f#rnungen  von  Schiffen  auf  See.  1871.  31  S.
s—N—8—N“9210  —–*  "vF  -b  8  "  A.  2.—.
Daurrsiknnl,  Honznk  anukzus  s.  unn  g  —,  Ueber  die  Ursachen  des  Untergangs  des  k.  brit.
PaAnou##rFussnone.  FaR#uk  T  TMnnsPanzerschiHeS»Capimin«mit-4C.
lMU—’I·1s(«-1t«k;nk:tudsoseitens-JEAN  1872.  13  S.  80.  M.  1,20.
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"  „  die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4TX..  4.  1,—.
*  .
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Ausüln  ..-.  ·  1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
AbSFUHNUNG  vokx  Exrokr-BAu#rEN  #  8#.  .  5.—,  eleg.  geb.  .  6,.—
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1884.  A.  1,60,  geb.  „E.  2,25.

ALTONA  HANBU

 

 

 
 
 
  
 

 

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–NZ..“......  ——  223

n#llerealtte:  anliseaaxlne  uslit  eellltn  alllin  E  AXXIIX  XIXIIXIIIXIIE  ulllu  ullln  ll  alllu.  MIXIXIIIxIXIIEEIE  XILIIE
—7  —  —  —  «  -  ·  :

»Hu-In

  stumm-tax

Soeben  erschien:

Teand  und  Teute  in  Deutsch-Dst-Afrita.
7  Erinnerungen  aus  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes  und  der  Blokadc.  .
In  85  photographischen  Original-Aufnahmen  3
von
J.  Sturh,  s-Marine-Zahlmeister

  a.  D.,  "sund

  Schilderungen

von

J.  Wangemann,
Marine-Pfarrer.

In  einfacher  Mappe:  12,50  M.;  in  eleganter  Mappe:  15  M.

Das  Werk  will  das  rege  Interesse,  welches  in  Deutschland  sowohl,  wie  auch  von  den
Deutschen  im  Auslande  den  Deutschen  Schutzgebieten  und  insbesondere  der  Thätigkeit  des  Reichskommissars,
  Herrn  Major  v.  Wissmann,  entgegengebracht  wird,  durch  eine  Veranschaulichung  von  Land
und  Leuten  in  Deutsch-Ost-Afrika  befriedigen.

Zu  diesem  Zwecke  werden  83  photographische  Aufnahmen  der  Deutschen  Ansiedelungen,
der  Stadt  Zanzibar,  der  hauptsächlichsten  Küstenplätze  und  Dorfstätten  sowie  Gruppenbilder  der
Bewohner  wiedergegeben  und  durch  den  begleitenden  Text  aufs  Beste  erläutert.

Das  Werk  zerfällt  in  vier  Abschnitte:

1.  Zanzibar.  —  2.  Lagamono.  —  3.  Par  #  Salaam.  —  4.  Von  der  Thätigkheit  nuserer  Hriegsschiffe.

Wie  schon  die  Titel  andeuten,  beschäftigen  sich  die  ersten  drei  Abschnitte  vorzugsweise  mit
Natur=  und  Kulturschilderungen,  während  der  vierte  Abschnitt  die  Bekämpfung  des  Aufstandes  durch
die  Kaiserlich  Deutsche  Marine  behandelt.

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  eine  Zusammenstellung
  der  Original-Aufnahmen  entgegenzunehmen.

14

ELEIIMIE  sijñ

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ldlLr.  unpLttn  un  #:e  lur.  uos1es  aznitnll

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ALIEIIIDDIIIIIIILALLIEM

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ao  suIliss  amlninulte1

 

5  Berlin,  SW12,  E.  J.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.

27  Kochstraße  68  -70.  Konigl.  Hofbuchhandlung.

—  —  —  nñ  EE  füssäit.  EEEAMNEIIEIE  eiüiisrifihes  Füsiherzissr  "i  EIIEEIIIIIE  F.sios.
Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin  SW2,  Kochstraße  68—70.
Uebersicht  über  die  zollpolitischen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande

und  die

gauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Anslande.

Preis  1  M.

obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufss  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von

 

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Prämürt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Boerlin  1889.  13

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Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofouchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  E.  Mittler  ie  ön  Berlin  8W2,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="161" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

herausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheiluns  des  Answärtigen  Amts.

I.  Lhrgang.  Verlin  I.  August  1890.  Hummer  9.

 

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theilc  am  1.  und  15.  jedee  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu

Anfang  des  Monats  erscheinenden  Numutern,  nach  Bedars  auch  den  underen,  beinegebrn.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2  ..

Man  abonnirt  bei  allen  Poftämtern  und  Buchhaudlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuch--bandlung
  von  Erusl  Sicgfrico  Mitiler  und  Sohn,  Berlin  SWI2.  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

Inhalt.  I.  Beurkundung  des  Personenstandes  in  Kamerun  durch  den  stellvertretenden  Gouverneur
S.  117.  —  Vorräthighaltung  von  Proviant  auf  Jaluit  S.  117.  —  II.  Verordnung,  betrefsend  die
Erhebung  von  persönlichen  Steuern  S.  148.  —  Anweisung,  betreffend  die  Behandlung  der  aus  den

weuschen.  Schutzgebieten  eingehenden  wissenschaftlichen  Sendungen  S.  149.  —  III.  S.  150.  —
IV.  S.  151.  —  V.  S.  151.  ’
NkfhtamtticherThe-ic.I..S.151.—II.PostdampfschiffverbMdeSIEB-—-I".«.s-’73«chl
der  Weiken  in  Togo  S.  152.  —  Aus  den  Missionsberichten  über  Groß-  Namaqualand  S.  152  —
Das  Namagualand,  dessen  Bewohner  und  wirthschaftliche  Verhältnisse  (Fortsetzung!  S.  153.  —  Expedition
  auf  dem  Fly  Niver  in  Britisch-Ren-Guinea  S.  158.  —  IV.  S.  158.  —  V.  S.  160.  —  Anzeigen.

 

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehe;  Perordnungen  der  Reichsbehürden.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen
Schußgebiete  —  R.-G.-Bl.  1888,  S.  75  —,  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  und
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  April  1886  ist  dem  stellvertretenden  Gouverneur  v.  Puttlamer
  in  Kamerun  und  im  Falle  seiner  Abwesenheit  oder  sonstigen  Behinderung  dem  Regierungsassessor
  Leist  für  den  Amtsbezirk  Kamerun,  sowie  dem  stellvertretenden  Kommissar  Dr.  Krabbes
in  Togo  für  den  dortigen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
gültige  Cheschließungen  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

Vorräthighaltung  von  Proviant  auf  Jaluit.

Die  Jaluit-Gesellschaft  hat  sich  bereit  erklärt,  die  nachbezeichneten  Proviantquantitäten
bei  ihrer  Haupt--Agentur  in  Jaluit  für  die  Kaiserlichen  Kriegsfahrzeuge  vorräthig  zu  halten.
Die  genannte  Gesellschaft  wird  dafür  Sorge  tragen,  das  nach  stattgefundener  Entnahme  das
Lager  mit  erster  sich  bictender  Gelegenheit  wieder  ergänzt  werde  und  stets  in  tadelloser,  nicht
zu  alter  Waare  bestehe.  Dagegen  ist  der  Jaluit-Gesellschaft  gegenüber  die  Verpftichtung  eingegangen
  worden,  daß  die  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  sich  aufhaltenden  Schiffe  und
iinzene  Seiner  Majestät  ihren  Bedarf  an  den  nachbezeichneten  Artikeln  aus  jenen  Vorräthen
  decken.

Anls  Preise  für  diese  Vorräthe  sind  die  nachweisbar  laut  Faltura  gezahlten  Einkaufspreise
  zuzüglich  59  pt  für  Seeverpackung,  Fracht,  Assekuranz  und  sonstige  Unkosten,  sowie
        <pb n="162" />
        —  148  —

4  pCt.  Einkaufskommission  zu  entrichten,  für  die  Zuschlagsberechnung  ist  es  gleichgültig,  ob  die
betreffenden  Proviantgegenstände  aus  Sydney  oder  aus  Europa  bezogen  werden.
Der  von  Ende  d.  J.  ab  vorräthig  zu  haltende  Bestand  ist  solgender:
50  Dosen  Mehl  zum  Inhalt  von  je  50  engl.  Pfund,
32  Hartbrot  „navy“  zum  Inhalt  von  je  40  engl.  Pfund,
2  Fäßchen  Salzrindsteisch  „New  Zealand“  und  „Sydney“  zum  Inhalt
von  je  100  engl.  Pfund,
200  Dosen  präservirten  Lachs  zum  Inhalt  von  je  1  engl.  Pfund,
6  Fäßchen  Salzschweinefleisch  zum  Inhalt  von  je  100  engl.  Pfund,
120  Dosen  präservirtes  Hammelfleisch  zum  Inhalt  von  je  2  engl.  Pfund,

1550  —  Rindfleisch  zum  Inhalt  von  je  2  engl.  Pfund,
100  =  Colned  beel  zum  Inhalt  von  je  2  engl.  Pfund,

3  Säcke  Reis  zum  Inhalt  von  je  50  engl.  Pfund,
4  Dosen  gelbe  Erbsen  zum  Inhalt  von  je  50  engl.  Pfund,
4  =  weiße  Bohnen  zum  Inhalt  von  je  50  engl.  Pfund,
16  -Backobst  zum  Inhalt  von  je  etwa  10  engl.  Pfund,
8  -Derrkartoffeln  zum  Inhalt  von  je  25  engl.  Pfund,
16  Fäßchen  Sauerkohl  zum  Juhalt  von  je  25  engl.  Pfund,
8  Dosen  weißer  Zucker  zum  Inhalt  von  je  50  engl.  Pfund,
80  Dosen  beste  präservirte  Butter  zum  Inhalt  von  je  5  engl.  Psund,
10  „toher  Kaffee  zum  Inhalt  von  je  10  engl.  Pfund,
2  Kistchen  Thee  („„HMang  me“)  zum  Inhalt  von  je  10  engl.  Pfund,
1  Kiste  Salz  zum  Juhalt  von  2  Säcken  à  50  engl.  Pfund,
6  Gefäße  Essig  zum  Inhalt  von  je  12  bis  15  .

N’

Berlin,  den  10.  Juli  1890.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Marine-Amts.
In  Vertretung.
Richter.

(Marineverordnungsblatt  Nr.  13  vom  16.  Juli  1890.)

 

 

II.  Verordnungen  und  Witkheilungen  der  Behörden  in  den
Schungebieten.

Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  von  persönlichen  Stenern.

Auf  Grund  der  durch  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  15.  Oktober  1886  ertheilten
Ermächtigung  wird  hierdurch  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  bestimmt,  was  folgt:

Die  §§  1  und  3  der  Verordnung  vom  28.  Juni  1888,  betreffend  die  Erhebung  von
persönlichen  Steuern,  werden  dahin  abgeändert:
§  1.  Die  Eingeborenen  haben  als  persönliche  Steuern  jährlich  360  000
Pfund  Kopra  zu  liefern.
Zum  Zwecke  dieser  Steuererhebung  wird  das  Schutzgebiet  in  einzelne
Steuerbezirke  getheilt,  welche  die  nachstehenden  Beträge  jährlich  aufzubringen  haben:
        <pb n="163" />
        a)  der  Atoll  von  Jaluit  22.500  Pfund,
b  Ebon  50  000
0)  die  Atolle  bezw.  Inseln  von  Ailinglablab,  Quadjolin,
Ujae,  Lae  und  Lip  27  500
()  der  Atoll  von  Namorik  und  die  übrigen  Atolle  der
Ralikkette  27  500
e)  der  Atoll  von  Mille  40  000
!)  der  östliche  Theil  von  Majern  25  000
8)  der  westliche  25  000
h)  der  östliche  Arno  25  000
i)  der  westliche  25  000
k)  die  Atolle  Aur,  Maloelab,  Wotje,  Ailuk  und  Udjirik  22  500
1)  die  Insel  Medjia  0  000
m)  Naurn  60  000
7"«"  360  000  Pfund.
In  jedem  Bezirk  liegt  das  Einsammeln  der  Kopra  bis  zu  einem  von  dem
Kaiserlichen  Kommissar  jährlich  festzusetzenden  Termin  und  an  den  von  demselben
bezeichneten  Plätzen  einem  hierzu  bestimmten  Häuptling  ob.
Jeder  dieser  Häuptlinge  erhält,  sobald  die  von  ihm  gesammelte  Kopra  an
den  Bevollmächtigten  des  Kaiserlichen  Kommissars  abgeliefert  ist,  den  dritten  Theil
ihres  Werthes  (das  Pfund  zu  4  Pfennig  gerechnet)  als  Prämie  ausgezahlt.

§  3.  Die  in  §  2  festgesetzte  Stener  ist  vierteljährlich  im  Voraus
zu  zahlen.

 

§  2.

47.

Diese  Verordnung  ist  vom  1.  April  1890  ab  in  Geltung.

    

Jaluit,  den  17.  April  1890.

Der  Kaiserliche  Kommissar.
(gez.)  Biermann.

Auweisung,  betreffend  die  Behandlung  der  aus  den  deutschen  Schutz
gebieten  eingehenden  wissenschaftlichen  Sendungen.

Nachdem  der  Bundesrath  in  der  Sitzung  vom  21.  Februar  v.  J  beschlossen  hat:

1.  daß  die  ethnographischen  und  naturwissenschaftlichen  Sammlungen,  welche  von
den  auf  Reichskosten  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  ausgerüsteten  Expeditionen
  eingehen,  nach  Aussonderung  der  Doubletten  den  hiesigen  Königlichen
Museen  für  Völkerkunde  und  für  Naturkunde,  bezw.  den  botanischen  Anstalten
  der  hiesigen  Universität  gegen  Erstattung  der  Anschaffungs-,  Verpackungs=
  und  Transportkosten  eigenthümlich  überlassen  werden;

2.  daß  den  Bundesregierungen  auf  deren  Wunsch  die  Verzeichnisse  der  eingehenden
  Gegenstände,  einschließlich  der  Doubletten,  in  Abschrift  mitgetheilt
und  daß  die  letzteren  den  wissenschaftlichen  Sammlungen  der  einzelnen  Bundesstaaten
  gegen  Erstattung  der  Anschaffungs-,  Verpackungs=  und  Transportkosten
zur  Verfügung  gestellt  werden:
        <pb n="164" />
        3.

—  150  —

daß  die  auf  Reichskosten  ausgesandten  Forschungsreisenden  angewiesen  werden,
ihre  Einsendungen  von  ethnographischen  oder  naturwissenschaftlichen  Gegen—
ständen  thunlichst  in  der  von  den  Bundesregierungen  gewünschten  Zahl  von
Exemplaren  zu  bewirken,

ist  zur  Ausführung  der  Nr.  2  dieses  Beschlusses  seitens  des  Königlich  Preußischen  Herrn
Ministers  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten  Folgendes  bestimmt  worden:

—  —  —  —

I.

1u

Die  Verzeichnisse  werden  von  einer  Kommission  ausgestellt,  welche  aus  den
drei  Direktoren  des  Museums  für  Völkerkunde,  der  zvologischen  Sammlung
des  Museums  für  Naturkunde,  sowie  des  botamschen  Gartens  und
Museums  besteht.  "

Die  Aufstellung  der  Verzeichnisse  hat  alsbald  nach  dem  Eingange
der  Sendungen  zu  erfolgen.  Als  Muster  dient  dabei  das  anliegende  „Erste
Verzeichniß  der  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  eingegangenen  wissenschaftlichen
  Sendungen“  vom  25.  Juli  1889.5)  Wie  in  diesem  Verzeichnisse,  so  sind
auch  fernerhin  für  die  Doubletten,  sofern  sie  nicht  überhaupt  unentgeltlich
abgegeben  werden  können,  die  Preise  mit  Rücksicht  auf  die  antheiligen  Anschaffungs-,
  Verpackungs=  und  Transportkosten,  jedoch  in  möglichst  niedrigen
Beträgen  anzusetzen.

Die  Drucklegung  wird,  und  zwar  bis  auf  weiteres  in  300  Exemplaren,  durch

den  Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde  besorgt.

Die  Versendung  erfolgt  gleich  nach  vollendeter  Drucklegung  durch  den  Direktor

des  Museums  für  Völkerkunde  portofrei  auf  dem  Postwege  an  alle  wissenschaftlichen
  Anstalten,  welche  das  Auswärtige  Amt  oder,  soweit  es  sich  dabei
um  preußische  Anstalten  handelt,  der  unterzeichnete  Minister  bezeichnen  wird.

Die  Anträge  wegen  Ueberweisung  von  Doubletten  sind  für  jede  der  drei

betheiligten  Sammlungen  (zu  1)  an  die  Adresse  des  Direktors  (Museum  für
Völkerkunde,  IW.  Königgrätzer  Straße  120,  zvologische  Sammlung  des
Museums  für  Naturkunde,  N.  Invalidenstraße  43,  Botanischer  Garten,  W.
Potsdamer  Straße  75)  zu  richten.

In  Betreff  der  Doubletten  haben  die  wissenschaftlichen  Anstalten  der  außerpreußischen

  Bundesstaaten  und  Elsaß-Lothringens  den  Vorzug  in  der  Art,
daß  an  preußische  Anstalten  Doubletten  erst  dann  abgegeben  werden  dürfen,
wenn  sich  binnen  6  Monaten  nach  dem  Hauptdatum  des  Verzeichnisses  keine
anßerpreußische  Anstalt  meldet.

.  Unter  mehreren  Meldungen  innerhalb  jeder  der  beiden  Gruppen  (zu  5)

bestimmt  sich  der  Vorzug  nach  dem  früheren  Datum  des  Einganges.  Bei
gleichem  Datum  steht  dem  angegangenen  Direktor  die  Entscheidung  zu.

Die  Verpackung  und  Versendung  der  Doubletten  geschieht  für  Rechnung  und
Gefahr  der  Empfänger.

III.  Herspnalien.

Der  Premierlieutenant  Kling,  à  la  snite  des  2.  Württembergischen  Feld-Artillerie=Regiments

  Nr.  29  „Prinz  Regent  Luitpold  von  Bayern“,  kommandirt  zur  Dienstleistung  beim
Auswärtigen  Amt,  ist  zum  Hauptmann  befördert  worden.

*)  Wird  in  nächster  Ausgabe  verössentlicht  werden.
        <pb n="165" />
        —  151  —

Der  Königlich  Preußische  Regierungsassess
in  Kamerun  attachirt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  v.  Puttkamer  ist  die  Vertretung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
  von  Kamerun  übertragen  worden.

or  Leist  ist  dem  Kaiserlichen  Gouvernement

Dem  Bezirksamtmann  Dr.  Krabbes  in  Viktoria  (Kamerun)  ist  die  Vertretung  des
Kaiserlichen  Kommissars  für  Togo  übertragen  worden.

Dem  Zollaufseher  Wilhelm  Stöphasius  ist  die  Stelle  eines  Postagenten  und  Zollassistenten
  in  Klein-Popo  übertragen  worden.

IV.  Bekannkmachungen  für  die  Schifffahrk.

Die  „Annalen  der  Hydrographie  2c.“,  Jahrgang  1890,  Heft  VI,  S.  201  bis  214,
enthalten  Mittheilungen  aus  dem  Reiseberichte  S.  M.  Kubt.  „Hyäne“,  Kommandant  Kapitänlieutenant
  Zeye,  und  dessen  hydrographische  und  kartographische  Beobachtungen  an  der  Westküste
von  Afrika  auf  der  Reise  von  Kapstadt  nach  Kamerun.

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunst,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Kubt.  „Hyäne“  29/6.  Kapstadt  26/7.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Sperber“  8/6.  Sydney—Apia.  (Poststation:  Apia  (Anstralien].)

M.  S.  „Alexandrine“  25/1.  Apia  1/5.  —  Marschall-Inseln  —Apia-—  1/7.  Sydney
(Australien—  Neu.  Guinea-Schutzgebiet.  (Poststation:  Sydney  Australienl.)

-

——————————————————————

Nichtamtlicher  Theil.

       

I.  Perspnal-Machrichten.  Dienstobliegenheiten  nachgekommen  ist,  sichern
ihm  ein  ehrendes  Andenken.

Der  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  in  Kamerun  Bauinspektor  Schran
ist  nach  längerem  Aufenthalt  in  Teneriffa  und
in  der  Schweiz  hier  eingetroffen.

4#.  4.  AAK  K  4  K  K  K  S.

II.  Perkehrs  -MNachrichten.

Am  25.  Februar  d.  J.  ist  in  Soerabaya,
wohin  er  sich  erholungshalber  begeben  hatte,
der  Setretär  des  Kaiserlichen  Kommissariats
für  das  Schutggebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  Herr  Richard  Jordau  unerwartet
verstorben.  Das  Hinscheiden  des  mit  vortrefflichen
  Eigenschaften  ausgestatteten  Beamten  wird
nicht  nur  von  den  Mitgliedern  der  deutschen
Kolonie  in  seinem  bisherigen  Wirkungskreise,  Der  Dampfer  „Neichstag“  der  „Deutschen
sondern  auch  von  seinen  dienstlichen  Vorgesetzten  Ost-Afrika-Linie",  welcher  am  23.  v.  M.  Hamim
  amtlichen  Interesse  lebhaft  beklagt.  Das  burg  verlassen  hat,  wird  außer  den  in  der
ruhige,  taktvolle  Auftreten,  die  rege  Pflichttreue  vorigen  Nummer  des  „Deutschen  Kolonialdes
  Verstorbenen  und  die  Thatkraft,  mit  welcher  blattes“  bezeichneten  Häsen  auch  Lamu  und
er,  bis  ihm  die  Kräfte  gänzlich  versagten,  seinen  Tanga  anlaufen.
        <pb n="166" />
        —  152  —

Postdampfschiffverbiudnugen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

Nach  vom  Ein-Die

  Abfahrt  erfolgt

schffungshaf  en  an  folgenden  Tagen

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

 

1.  Namerun.  A  Hamburg  am

,  Liverpool

2.  Togogebiet  (von  Quitta.  /  Hamburg
mittelst  Boten  nach  Lome

und  Klein-Popo).  Liverpool
3.  Südwestafrikanisches  Lissabon

 

Schutzgebiet.

letzten

Monats  Abends.
am  20.  August,

.10.  September.

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  16.u.  30.  August,
13.  u.  27.  Sept.

jeden  Montag  Nm.

Kamerun  30  Tage.  am  letzten  jedes  Monats
  5½  Nm.
am  8.  August,  S.  Sept.

Io  Nm.

jedes

Kamerun  30  Tage.

am  15.  jedes  Monats
  512  Nm.

am  14.1.  28.  Aug.,  11.
u.  25.  Sept.  10  Nm.

Ounitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.  jeden  Donnerstag

921  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.


Brindisi  jeden  4.  Montag  25Lamu  17  Tage.  am  15.  August,  12.
früh,  zunächst  Sept.  105  Abds.
4.  Wituland.  -  18.  Aug.,  15.  Sept.  1
Neapel  am  7.  August  Lamu  18  TageAug.  103  Abds.
Brindisi  am  8.  August  Lamu  17  Tage  am.  Ang.  1035  Abds.
Neapel  am  7.  August.  Zanzibar  20  Tage.  am  4.  Aug.  10%Abds.
Brindisi  am  8.  August,  Zanzihar  19  Tage.  1  .-5.
  Sanzibar.  am  11.  August,  Zanzibar  19  Teage.)  am  5.,  S.  u.  15.  Au- 



am  18.  August,
am  15.  September,
Marseille  am  12.  jedes  Monats
  40  Nm.

gust,  12.  Septbr.
1035  Abds.

am  10.  jedes  Monats
921  Abds.

Zanzibar  21  Tage.  1
Zanzibar  15  Tage.
Zanzihar  18  Tage.

 

 

6.  Kaiser  Wilbelmsland,  Genua  jeden  6.  Donners=  Finschhafen  etwa  am  9.  September
Biemarck-Archipel.  (nieder-=  tag  20  Nm.,  zu-  60  Tage.  L#  Abds.
ländische  nächst  11.  Sept.
Schiffe)

7.  Marschall-Inseln.

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

 

 

 

III.  Verschiedene  Mittheilungen.
Sabl  der  Weißen  in  Togo.

Die  Anzahl  der  im  deutschen  Togogebiet
wohnhaften  Weißen  beträgt  zur  Zeit  35.  Darunter
  befinden  sich  28  Deutsche,  1  Engländer,
5  Franzosen  und  1  Schwezizer.

Aus  den  Missionsberichten  über  Groß-Namaqualand.


Das  Juli-Heft  der  Berichte  aus  der

Rheinischen  Mission,  über  deren  Thätigkeit  im

sädwestafrikanischen  Schutzgebiet  wir  in  Nr.  5
des  „Deutschen  Kolonialblattes“  eine  Uebersicht
  gegeben  haben,  enthält  Berichte  der  Missio- 



Munition  zu  versehen  pflegt.
den  Veldschoedragers,  welche  im  August  1888

nare  von  den  Stationen  des  Groß-Namagqualandes:
  Warmbad,  Bethanien,  Berseba,  Keetmanshoop,
  Gochas  und  Hoachanas.  Es  ergiebt
sich  hieraus,  daß  im  vergangenen  Jahre  der
Frieden  auch  in  diesem  südlichen  Theile  des
Schutzgebietes  zwar  ernstlich  durch  Hendrif
Witbvoi  bedroht  war,  daß  es  indessen  zu
neunenswerthen  Gefechten  und  Kämpfen  nicht
gekommen  ist.  Die  Arbeit  der  Missionare  konnte
unnnterbrochen  fortgesetzt  werden.  Ueber  die
politischen  Ereignisse  entnehmen  wir  den  Berichten
  der  Missionare  Folgendes:

Am  26.  September  v.  J.  erschien  Hendrik
Witbooi  plötzlich  mit  76  seiner  Krieger  auf
der  Station  Keetmanshoop  und  sattelte  bei
einem  Händler  Duncan  ab,  der  ihn  mit
Sein  Zug  galt
        <pb n="167" />
        bei  Litfontein  mit  ihm  gefochten  hatten.

Kriegern  ab  und  hatte  etwa  14  Tage  später
nach  mancherlei  Verhandlungen,  bei  denen  es
sich  um  die  Herausgabe  des  Gutes  der  Veldschoedragers
  handelte,  bei  Giris  ein  kleines
Gefecht  mit  den  letzteren,  bei  welchem  diesen
etwa  150  Rinder,  4  Wagen,  2  Karren,

30  Pferde  und  einiges  Kleinvieh  abgenommen
Die  sonstigen  Verluste  beschränkten

wurden.
sich  auf  beiden  Seiten  auf  je  zwei  Verwundete.
Die  Veldschoedragers,  welche  ihre  Munition
verschossen  hatten,  flohen  in  das  Gebiet  der
Bondelzwaarts,  deren  Häuptling  Willem

Christian  die  Verfolgung  derselben  auf  seinem

neutralen  Gebiet  verhinderte.  Hendrik  Witbooi
  beschloß  nun,  einen  längeren  Aufenthalt
auf  Gibeon  zu  nehmen,  um  seinen  abgematteten
Pferden  Erholung  zu  gönnen  und  sich  durch
den  Händler  Duncan  mit  neuer  Munition
versehen  zu  lassen.  Anfang  Dezember  erhielt
er  indeß  die  Nachricht,  daß  nuf  seiner  weiter
nördlich  gelegenen  Station  Hornkranz  über  80
seiner  Leute  theils  durch  Hunger  zu  Grunde
gegangen,  theils  durch  die  Hereros  niedergemacht
  oder  gefangen  worden  seien.  Er  zog
deshalb  nach  Norden,  um  seinen  Leuten  zu
Hülfe  zu  kommen.  Inzwischen  hatte  der  Häuptling
  der  Bondelzwaarts  Willem  Christian
von  Warmbad  den  Hendrik  Witbooi  brieflich
gebeten,  doch  endlich  Frieden  zu  halten;  er  sei
selbst  bereit,  über  die  Bedingungen  desselben
mit  ihm  zu  verhandeln.  Zu  diesem  Zwecke
erschien  Wiltem  Christian  am  15.  Januar
d.  J.  mit  10  Wagen,  etwa  160  Reitern  und
einem  Haufen  Fußvolk,  alle  sehr  gut  bewaffnet,
auf  Keetmanshoop,  um  dort  die  Friedenskonferenz
  zu  eröffnen,  nachdem  er  auch  die
Häuptlinge  von  Berseba  und  Bethanien  zu
derselben  eingeladen  hatte.  Willem  Christian
setzte  in  Keetmanshoop  zunächst  den  dortigen
seiner  Zeit  von  ihm  eingesetzten  Kapitän  Jonathan
  Zeib  ab,  weil  dieser  sich  in  leichtsertiger
  Weise  von  dem  Händler  Duncan  hatte
verleiten  lassen,  diesem  Minenkonzessionen  und
sonstige  Rechte  zu  gewähren.  Dann  verhandelte
er  mit  dem  Häuptling  von  Berseba  über  Grenzfragen.
  Ueber  die  Verhandlungen  mit  Hendrik
Witbooi  selbst  schreibt  Missionar  Wandres
unter  dem  11.  April  aus  Warmbad  Folgendes:

„In  meinem  vorigen  Berichte  theilte  ich
Ihnen  mit,  daß  unser  Kapitän  (Willem
Christiau)  mit  einem  Kommando  nach  Kectmanshoop
  gezogen  sei  mit  der  Absicht,  Hendrik
  zum  Frieden  zu  veranlassen  oder  ihm  den
Kopf  zurecht  zu  setzen.  Heute  muß  ich  Ihnen
leider  sagen,  daß  alles  ganz  anders  gekommen
ist.  Während  Willem  Christian  auf  Keet-153



 

 

—.

Am  manshoop  stand,  kamen  die  Veldschoedragers
9.  Oktober  zog  Hendrik  Withooi  mit  seinen

um  nach  Gibeon  zu  gehen,  dort  Rache  zu  üben.
Willem  Christian  hinderte  die  Veldschocdragers.
  Jetzt  kam  Hen  drik,  um  die  Veldschoedragers
  zu  bekriegen,  und  da  ließ  Willem
Christian  seinen  Königlichen  Bruder  Hendrik,
  der  bei  Keetmanshoop  vorbeiziehen  wollte,
erst  um  eine  Audienz  bitten,  die  Hendrik
dann  auch  gewährte.  Hier  bat  nun  unser
Kapitän  um  Vergebung,  daß  er  ihm  seiner
Zeit  geschrieben  habe,  er  solle  nach  Hause  gehen.
Der  Händler  Duncan  und  ein  Aufwiegler
vom  Kap  steckten  sich  hinter  die  beiden  Kapitäne
  und  nun  wurde  beschlossen,  die  Veldschoedragers
  sollten  all  ihr  Hab  und  Gut  Hendrik
gebeen.  *  Die  Beldschoedragers  fügten
sich  nach  einigem  Widerstreben  und  überlieferten
Habe.  Auch  Willem  Christian  erhielt  einen
Antheil.  Ueber  die  Frage,  wem  die  Oberhoheit
  über  das  Land  der  Veldschoedragers
zustehe,  haben  sich  beide  noch  nicht  geeinigt.

Was  die  Lage  der  Mission  im  Hererolande
betrifft,  so  hat  sich  dieselbe  im  vergangenen
Jahre  in  höchst  erfreulicher  Weise  gebessert.
Insbesondere  hat  die  Mission  unter  den  Bergdamaras
  gute  Fortschritte  gemacht.  Die  Rheinische
  Missionsgesellschaft  beabsichtigt,  ihre  Arbeit
nunmehr  auch  auf  das  Ovamboland  auszudehuen,
  wo  augenblicklich  nur  eine  einzige
Station  der  finnischen  Missionare  in  Ondonga
besteht.

Das  Namaqualand,  dessen  Bewohner  und  wirth.
schaftliche  Derhältnisse.
(Fortsetzung.)

Von  wesentlicher  Bedeutung  für  die  wirthschaftliche
  Entwickelungsfähigkeit  eines  Landes
ist  die  Arbeitskraft  und  der  Besitzstand  der
Bewohner.  Die  erstere  ist,  wie  ich  wiederholt
hervorgehoben,  leider  nicht  bedeutend;  ebenso
indessen,  wie  die  Hottentotten  südlich  des
Oranje-Flusses  erst  unter  holländischer,  dann
unter  englischer  Herrschaft  zur  Arbeit  erzogen
wurden,  könnten  sie  hier  durch  staatliche  Einrichtungen
  dazu  bewogen  werden;  es  wäre  dies
um  so  leichter,  als  nun  kein  Gebiet  mehr  für
sie  offen  steht,  wohin  sie  sich  vor  den  Ansprüchen
  der  Civilisation,  welche  gebieterisch
Arbeit  verlangt  und  ohne  solche  undenkbar  ist,
zurückziehen  können.  Auf  den  Guano-Inseln
an  der  Küste  sehen  wir  bereits  Eingeborene
qus  dem  Innern  und  Buschmänner  der  Küste
gern  Arbeit  nehmen.

Was  den  Besitzstand  der  Bevölkerung  anbetrifft,
  so  kann  ich  darüber  keine  Zahlen  geben,
        <pb n="168" />
        —

die  große  Mehrzahl  ist  sehr  arm,  die  wenigen
noch  wirklich  reichen  Leute  wissen  selbst  nicht,
was  sie  besitzen,  wollen  auch  nicht  mit  der
Sprache  heraus,  wenn  man  sie  nach  ihrem
Besitzstande  befragt.  Der  reichste  Mann  im
Lande  ist  ein  gewisser  April  im  großen  Karasmehrere

  Tansend  Schafe  und  Ziegen  und  über
1000  Rinder.  Er  kann  das  Vieh  natürlich

Viehwächter  auf  den  Außenposten  werden  nie
kontrolirt,  sollen  auch  nach  Belieben  zu  ihren
Gunsten  davon  verkaufen.  Wer  in  der  Nachbarschaft
  —  und  diese  umfaßt  hier  einen  weiten
Umkreis  —  Hunger  hat  und  nichts,  ihn  zu
stillen,  geht  zu  April.  Letzterer  lebt  wie  jeder
andere  Namaqua  von  Fleisch  und  Milch  und
geht  nur  vielleicht  etwas  besser  gekleidet  wie
die  Uebrigen.  Kaffee,  Mehl,  Tabak  und  alle
dergleichen  Genüsse  haben  auch  die  reichen
Leute  nur  zeitweise  im  Hause.  Sie  möägen
geung  davon  kaufen,  aber  bald  ist  es  von  der
Menge  ihrer  vielen  Gäste  verzehrt.  Das  ist
der  Kommunismus.

Den  Hauptreichthum  bildeten  früher  die
Straußenfedern,  daneben  im  nördlichen  Theil
das  Elfenbein;  mit  dem  Ruin  des  Wildstandes
sind  auch  diese  Artikel  verschwunden.  Daß  die
Noth  erfinderisch  macht,  trifft  auch  hier  zu.
Die  zahlreichen  periodischen  Flußläufe  des
Landes  sind  meist  von  schmalen  Waldstreifen
eingefaßt.  Den  Hauptbestand  dieser  Waldstreisfen
  bildet  der  Dornbaum,  ich  glaube  Acaciahorrida,
  ein  schöner  Baum.  Dieser  schwitzt
ein  Harz  aus,  welches  im  Handel  gesucht  ist.
Bis  vor  drei  Jahren  schenkte  Niemand  hier
diesem  Produkt  irgend  eine  Beachtung.  Als
die  Noth  immer  höher  stieg,  fing  man  an,  es
einzusammeln  und  den  Händlern  anzubicten.
Ich  glaube,  der  alte  Sinelaio  war  der  erste
Händler,  welcher  einen  Versuch  damit  machte;
es  glückte,  und  heute  ist  es  ein  gesuchter  Handelsartikel.
  So  viel  ich  erfahren  konnte,  werden
in  diesem  Jahre  etwa  20  Tonnen  à  2000
Pfund  aus  Groß-Namaqualand  davon  ausgeführt,
  und  dies  ist  nur  ein  sehr  geringer  Theil
des  im  Lande  vorhandenen  Produktes.  Die
Gewinnung  dieses  Harzes,  von  den  Namaqua
Heira  genannt,  ist  nicht  ohne  Schwierigkeiten
und  Lebensgefahr.  Dieser  Gummi  muß  in
der  trockenen  Jahreszeit  gesammelt  werden,
denn  der  Regen  wäscht  ihn  ab  und  entwerthet
ihn.  Da  haben  denn  die  armen  Sammler  mit
Durst  zu  kämpfen,  da  keine  Brunnen  im  Lande
vorhanden  sind;  auch  werden  die  Schlangen
dabei  oft  gefährlich.

Das  Pfund  Gummi  wird  im  Landc  mit

3  bis  6  Pence,  also  gegen  50  Pfennig,  an

154

—.

der  Küste  mit  5  bis  7  Pence,  in  Kapstadt  mit
9  Pence,  in  England  mit  12  Pence  bezahlt.
Der  Transport  nach  der  Küste  ist  heute  sehr
theuer,  der  Weg  über  Kapstadt  verderblich;

bei  besseren  Verkehrseinrichtungen  und  direkter
Verbindung  mit  Europa  könnte  dies  ein  nicht
Gebirge,  er  soll  über  100  Pferde  besitzen,

zu  verachtender  Handelsartikel  werden.  Bei

den  fabelhaft  hohen  Preisen  aller  Waaren  im
Luande,  durchschnittlich  300  pCt.  von  Kapstadtnicht
  alles  auf  einem  Platze  haben  und  die

 

.  —  —  —  —¡  —  —

 

preisen,  erhalten  die  armen  Sammler  in  der
That  sehr  wenig  dafür.  Dies  ermuntert  nicht
sehr  zum  Sammeln.

Ein  anderes,  aber  recht  unbedentendes  Produkt,
  welches  ausgeführt  wird,  sind  gegerbte
Wildfelle,  in  erster  Linie  das  sehr  schöne

Leopardfell,  dann  Schakal,  Silbersuchs,  Luchs,

Wildkatze.  Silbersuchs,  Luchs  und  Wildkatze
würden  schöne  Pelzwaaren  abgeben;  das

Schakalfell  giebt  nur  Karossen,  das  sind  große
Decken,  aus  20  bis  40  Fellen  sauber  zusammengenäht,
  doch  werden  die  Karossen,  ebenso
wie  Schaf=  und  Angorakarossen,  nur  von
Bastards  gefertigt,  die  Namaqua  sind  zu  faul
dazu  und  ziehen  es  vor,  die  einzelnen  Felle
zu  verkaufen.

Im  Großen  und  Ganzen  bilden  nur  die
stetig  sich  vermindernden  Heerden  den  Reichthum
  der  Leute  und  liefern  seit  etwa  10  Jahren
den  einzigen  nennenswerthen  Tauschartikel  für
den  Handel.

In  Kapstadt  schätzt  man  den  Handel  nach
Walfischbai  auf  30  000  Pfund  Sterling,  den
nach  Angra  Pequena  auf  10  000  Pfund
Sterling  Kapstädter  Preis.

Von  den  30  000  Pfund  Sterling  des
Handels  nach  Walfischbai  entfällt  ein  kleiner
Theil  auf  Groß-Namaqualand,  namentlich  auf
Rehoboth  und  Umgegend,  doch  wurde  bis  vor
Kurzem  auch  andererseits  wieder  Handel  vom
Süden  nach  Damaraland  betrieben,  indem
Händler  von  Port  Nolloth  oder  Angra  Pequena
langsam  bis  Damaraland  hinaufzogen,  so  lange
handelnd,  bis  Alles  verkauft  war.  Ganz  besonders
  sind  hier  die  größeren  Pferdehändler
zu  erwähnen,  welche  Pferde  aus  der  Kap-Kolonie
  und  dem  Oranje-Freistaat  nach
Damaraland  bringen  und  dort  gegen  Ochsen
eintauschen.  Sie  führen  einen  Wagen  mit  und
benutzen  dies,  um  noch  anderen  Handel  zu
treiben.  So  dürfte  sich  das,  was  von  Groß-Namagqualand
  nach  Damaraland  und  ungekehrt
gehandelt  wird,  gegenseitig  aufheben.  Dagegen
muß  man  hervorheben,  daß  Angra  Pequecna
durchaus  nicht  die  einzige  Thür  für  Groß-Namaqualand
  ist.  Man  kann  annehmen,  daß
von  Port  Nolloth  aus  über  den  Oranje-Fluß
mindestens  ebensoviel  eingeführt  wird,  wie  über
Angra  Pequena,  und  dieser  Handel  ist  in  Kap-
        <pb n="169" />
        »

stadt,  wie  nicht  anders  möglich,  nur  für  Port

Nolloth  notirt.  Wenn  man  die  verhältnißmäßig
  große  Zahl  der  Familien  enropäischer
östlich  von  Keetmanshop  wohnen,  von  denen
der  größte  Theil  Handel  treibt,  die  alle  bei
weitem  größere  Bedürfnisse  und  eine  größere
Kaufkraft  haben,  als  die  reichsten  Eingeborenen,
und  die  ausnahmslos  ihre  Handelsverbindungen
über  Port  Nolloth  haben,  die  nicht  allein
Warmbad,  die  nördlich  davon  wohnenden  Feldschuhträger,
  sondern  theilweise  auch  Bersaba,
Haruchas,  Hoachanas,  bis  oben  Gobabis  mit
Waaren  versehen,  so  wird  meine  Behauptung
einleuchten.

Unter  diesen  weißen  Leuten  sind  einige
recht  bedeutende  Firmen  aus  Kapstadt,  Okiab
und  Port  Nolloth.

Die  andere  Thür  ist  der  Weg  über  den
mittleren  Oranje-Fluß.  Von  hier  kommen

meist  nur  leichtere  Waaren,  die  gleichzeitig  eine

geringe  Steuer  haben,  also  Kleiderstoffe.  Diese
Waaren  sind  von  Europa  nach  Port  Elizabeth
importirt,  einem  Handelsplatze,  der  sich  in
Süd-Afrika  eines  besseren  Rufes  erfreut  wie
Kapstadt.  Die  Preise  sollen  daselbst  billiger,
die  Firmen  reeller  sein.  Doch  sind  die  Transportkosten
  über  Land  von  der  Eisenbahn  aus
so  hoch,  daß  bis  jetzt  dieser  Weg  mit  den
westlichen  noch  nicht  konkurriren  kann.  Dies
könnte  sich  ändern,  wenn,  wie  es  den  Anschein
hat,  Kimberley  und  Johannisburg  bessere  Absatzplätze
  für  Schlachtvieh  werden  sollten,  als  es
Kapstadt  ist.  Sollte  dies  wirklich  dauernd  der
Fall  sein,  so  werden  die  Händler  mit  ihren
Heerden  dorthin  gehen,  um  daselbst  gleichzeitig
ihre  Waaren  einzukaufen.  Für  gute  Verkehrswege
  zu  sorgen,  ist  die  Regierung  der  Kap-Kolonie
  eifrig  bemüht.

So  wäre  es  nicht  unmöglich,  daß  in
Kurzem  Kimberley  der  Haupthandelsplatz  für
Groß-Namaqualand  wird.  Kapstadt  ist  bestrebt,
  dies  zu  verhindern.  Die  Anstrengungen,
die  Kapstadt  bis  heute  gemacht  hat,  um  zu
verhindern,  daß  sich  der  Handel  nach  Kimberley
und  mittelbar  dadurch  nach  Port  Elizabeth
wendet,  bestehen  darin,  daß  der  Eisenbahntarif

von  Port  Nolloth  nach  Steinkopf  bedeutend,

sast  um  die  Hälfte  herabgesetzt  ist.  Ferner
darin,  daß  die  Firmen  in  Groß-Namagqualand
selber  Geschäftsfilialen  errichtet  und  Weidegründe
  gepachtet  haben,  um  Eingeborenen  und
Händlern  das  Vieh  hier  abnehmen  zu  können,
um  es  später  am  besten  Markt  zu  verwerthen.
Dieselben  kaufen  gleichzeitig  Gummi,  Straußenfedern
  und  Salzfelle.  Ferner  erwägt  man  in
Kapstadt,  wie  am  besten  das  Verkehrshinderniß,
welches  der  Oranje-Fluß  bereitet,  beseitigt

15

 

 

 

0  –

werden  kann.  Bald  hört  man  von  einer
fliegenden  Fähre,  bald  von  einer  massiven
Brücke  sprechen,  sogar  von  einer  Eisenbahn
nach  Warmbad  war  schon  die  Rede.

Inzwischen  liegt  Angra  Pequena,  das  Stieflind
  von  Deutschland,  verlassen  und  vergessen
da.  Nachdem  der  erste,  durch  und  durch  verkehrt
  angefangene  Versuch,  hier  deutsche  Handelsbeziehungen
  anzuknüpfen,  fehlgeschlagen  ist,  hat
man  die  Lust  in  Deutschland  verloren,  dies
Gebiet  wirthschaftlich  den  Engländern  streitig
zu  machen.

Es  ist  nicht  zu  leugnen,  die  Natur  hat
nicht  unerhebliche  Schranken  zwischen  Angra
Pequena  und  dem  Hinterlande  errichtet.  Es
ist  in  erster  Linie  die  gänzliche  Wasserlkosigleit
der  Küste,  dann  der  40  Moeilen  breite  Wüstenstrich
  mit  theilweise  sehr  tiefem  Sandweg.
Drittens  sind  es  die  beiden  ersten  Tafelbergerhebungen,
  die  heut  ein  großes  Verkehrshinderniß
  bilden.  Die  dritte  (östlichste)  ist
nicht  schwierig.  Bei  gutem  Willen  und  einem
verständigen  Zusammenwirken  aller  Kräfte  sind
alle  diese  Schwierigkeiten  jedoch  leicht  zu  überwinden.


Zunächst  die  Wasserfrage  an  der  Kifste.
Will  man  den  Verkehr  hierher  lenken,  so  muß
man  unbedingt  auch  dafür  sorgen,  daß  Menschen
und  Zugthiere  Wasser  erhalten  können  und
zwar,  wenn  nicht  unentgeltlich,  so  doch  sehr
billig.  Es  müßte  zu  diesem  Zweck  ein  Dampfkondensator
  in  Betrieb  gesetzt  werden.  Mit
einem  solchen  ist  die  Wasserfrage  leicht  gelöst,
ein  Sonnenkondensator  arbeitet  zu  langsam,  zu
unzuverlässig  und  vor  allem  viel  zu  theuer.

Der  Wüstenweg,  nur  zu  einem  sehr  kleinen
Theil  beschwerlich,  läßt  sich  durch  geringen
Arbeitsaufwand  verbessern;  zwei  Brunnen  an
diesem  Wege  würden  sich  bei  Tschaukaib  und
Thirub,  zwei  kleinen  Gebirgsgruppen,  an  denen
der  Weg  vorbeiführt,  leicht  herstellen  lassen.
Mit  diesen  Brunnen  wäre  gleichzeitig  das  Bedürfniß
  an  Wasser  für  die  Zugthiere  gedeckt.

Die  beiden  Tafelbergketten  endlich  würden
einem  europäischen  Wegebaumeister  kaum  als
Hindernisse  erscheinen;  ganz  geringe  Sprengarbeit
  und  ein  gründliches  Entfernen  von  losen
Steinen  würden  einen  guten  Weg  herstellen.

Von  einer  Eisenbahn  will  ich  nicht  reden,
der  heutige  Handel  ist  zu  unbedeutend,  um

solche  Kapitalsanlage  zu  verzinsen,  wenn  schon
sie  am  schnellsten  einen  Aufschwung  des  Handels

verursachen  dürfte.  Der  Bau  einer  Eisenbahn
würde  gar  keiner  Schwierigkeit  begegnen.  Port
Nolloth  bezieht  sein  Wasser  aus  dem  Inlande

durch  die  Eisenbahn.

Nehmen  wir  die  Einfuhr  über  Port  Nolloth
nur  derjenigen  über  Angra  Pequena  gleich  an
        <pb n="170" />
        —  156

und  lassen  wir  die  von  Osten  her  unberücksichtigt,
  die  heute  noch  unbedeutend  ist  und  die
ich  auch  nicht  annäherungsweise  schätzen  kann,
so  erhalten  wir  20  000  Pfund  Sterling  —
400  000  Mark  als  den  Werth  dieser  Einfuhr
nach  Kapstädter  Engros-Preisen.  Man  sieht,
der  Handel  ist  nicht  groß,  entsprechend  der
dünnen  und  meist  armen  Bevölkerung.  Dieser
Handel  ist  aber  einträglich  für  Kapstadt.  Ich
sage  nicht  zu  viel,  wenn  ich  behaupte,  daß  das
Fünffache  au  Werth  dafür  von  Groß-Namaqualand
  nach  Kapstadt  zurückgeht,  gleichfalls  Kapstädter
  Engros-Preise  zu  Grunde  gelegt.  Davon
kommt  das  Drei=  bis  Vierfache  auf  den  Aufschlag
  der  Waarenpreise  und  das  Ein=  bis
Zweifache  auf  den  Minderwerth  der  Tauschartikel.
  Ich  will  Zahlen  nennen.  Ein  gesuchter
  Artikel  ist  der  Cavendish  genannte  amerikanische,
  in  Tafeln  gepreßte,  sehr  schwere  Tabak.
Ich  habe  das  Pfund  dieses  Tabaks  in  Kapstadt
  mit  16  Pence  aus  dem  Zollverschluß  bezahlt
  bei  5  pCt.  Rabatt.  Auf  1  Pfund  Tabak
gehen  genau  14  Tafeln,  der  Preis  einer  Tasel
im  Lande  ist  fast  6  Pence,  macht  das  Pfund
84  Pence  oder  525  péCt.  des  Einkaufspreises.

Der  Kaffeepreis  in  Kapstadt  beträgt  9,2
Pence,  in  Groß-Namaqualand  30  Pence,  also
300  pCt.  des  Einkaufspreises.  Ein  Frauenkleid
  kostet  in  Kapstadt  2½  bis  3  Schilling
(8  ard  =  7⅛¼  Meter),  in  Groß-Namagqualand
  10  Schilling  und  so  fort.  Für  Schnaps
wird  etwa  1000  bis  2000  pCt.,  für  Munition
500  pCt.  des  Einkaufspreises  gezahlt.

Hill,  der  erwähnte  Händler,  den  ich  am
mittheilsamsten  und  aufrichtigsten  fand  und  der
auch  ausgezeichnete  Erfahrungen  besitzt,  sagte
mir,  er  hätte  stets  300  pCt.  genommen.  Davon
rechnete  er  100  auf  Einkauf,  100  auf  Unkosten,
  100  auf  Gewinn.  Dies  stimmt  mit
meinen  übrigen  Beobachtungen  überein.

Wir  wenden  uns  nunmehr  zum  Viehhandel.

Der  Preis  eines  guten  Ochsen,  der  ausgeschlachtet
  800  Pfund  und  darüber  wiegt,  ist

hier  5  Pfund  Sterling,  macht  das  Pfund
1N  Pence.  Der  Fleischpreis  in  Kapstadt
schwankt  zwischen  3  bis  5  Pence,  wir  können
also  rund  4  Pence  sagen.  Dies  würde  einen
Werth  des  Ochsen  von  über  13  Pfund  Sterling
ergeben,  Haut  und  die  übrigen  Theile  des
Thieres  gar  nicht  gerechnet,  sondern  nur  das
reine  Schlachtgewicht.  Ein  deutsches  Kriegsschiff
  kaufte  solchen  Ochsen  in  Kapstadt  lebend
mit  10  Pfund  Sterling.

Der  Werth  eines  Hammels  im  Namaqualand
beträgt  10  Schilling.  Ich  habe  selbst  Thiere
geschlachtet,  die  78  Pfund  reines  Schlachtgewicht
  des  herrlichsten  Fleisches  auf  der  Welt
gaben.  Nehmen  wir  aber  durchschnittlich  nur

 

 

60  Pfund  Schlachtgewicht  an,  so  wäre  das

2  Pence  das  Pfund.

Gummi  wird  im  Namaqualand  mit  3  bis.
6  Pence  der  Becher  bezahlt;  ein  Becher  Gummi
wiegt  je  nach  seiner  Größe  1  ¼  bis  1  1/  Pfund.
In  Kapstadt  sind  mir  9  Pence  für  das  Pfund
geboten,  ich  glaube  aber,  daß  man  mehr  erhalten
  kann.  Ich  habe  gehört,  daß  der  Marktpreis

  in  London  für  Gummi  gegenwärtig  über

12  Pence  das  Pfund  beträgt,  die  Fracht  von
Kapstadt  dorthin  beträgt  28  Schilling  für
2000  Pfund.

Der  ganze  Gewinn  des  Handels  bleibt  in
Kapstadt  hängen.  Ich  will  ein  Bild  geben.
Der  Händler  ist  nach  Kapstadt  gelangt,  nachdem
  er  sich  ein  Jahr  in  der  Wildniß  ausgehalten.
  Seine  Heerde  ist  verkauft,  er  hat  noch
nicht  die  Abrechnung  der  Firma,  die  den  Verlauf
  vermittelt,  und  hofft,  daß  ein  gut  Theil
für  ihn  übrig  bleiben  wird!  Er  hat  eine  kleine
Abschlagsumme  erhalten,  um  in  Kapstadt  leben
zu  können,  und  giebt  sich  den  dortigen  Genüssen
  hin.  Zur  Zeit  der  Straußenfedern  war
dies  Genießen  stellenweise  etwas  zügellos,  heute
sind  die  Leute  zahm  und  solide.  Es  geht  ans
Geschäft;  bald  stellt  sich  heraus,  daß  der  Ertrag
  der  Schlachtthiere  nicht  hinreicht,  um  die
Schuld  des  vorigen  Jahres  zu  decken.  Dies
ist  die  erste  Enttäuschung.  Es  muß  frische
Schuld  genommen  werden:  die  Firma  giebt  sie
nur  gegen  hohe  Prozente.  Die  Höhe  dieser
Prozente  bleibt  natürlich  meist  unbekannt,  nur
in  einem  Falle  konnte  ich  mir  sicheren  Einblick
verschaffen  und  fand  gegen  40  pCt.  über  den
gewöhnlichen  Preis.

Nun  wird  auf  eine  Schiffsgelegenheit  gewartet.
  Die  Firma  berechnet  für  die  Expedition
5  pCt.  Die  Fracht  von  Kapstadt  nach  London
ist  28  Schilling  für  die  Tounc,  die  nach  Angra
Pequena  30  Schilling.  Der  Händler  muß  für
seine  Person  7½  Pfund  Sterling  zahlen,  für
seine  Leute  5  Pfund  Sterling  für  die  Person,
für  den  Wagen  10  Pfund  Sterling.  Und
dies  bei  einer  ganz  unregelmäßigen  Verbindung.

Das  Schiff  ankert  in  Angra  Pequena,  dort
muß  der  Händler  auf  die  bestellten  Zugochsen
warten,  oft  drei  bis  vier  Wochen.  Wasser  ist
aus  Kapstadt  mitgebracht,  ebenso  alle  Mundvorräthe.
  Da  die  Schiffsgelegenheit  ganz  unregelmäßig,
  wird  erst  bei  der  Ankunft  in  Angra
Pequena  ein  Eingeborener  ins  Jnland  geschickt,
  die  Ochsen  zu  bestellen,  und  dieser  hat
es  nicht  eilig.

Endlich  begiunt  der  Handelszug.  Große
Händler  haben  mehrere  Wagen,  bis  sieben  und
mehr,  die  meisten  Händler  aber  nur  einen.

Den  Kapstädter  Preis  einer  Wagenladung,

etwa  4000  Pfund,  kann  man  auf  300  Pfund
        <pb n="171" />
        —  157  —

Sterling  veranschlagen.  Der  kleine  Händler
braucht  zu  einem  Wagen  einen  Ochsentreiber.

Derselbe  ist  zugleich  Vertrauensperson,  oft  ein
Bastard  europäischer  Abstammung;  er  erhält
Er  braucht

pro  Monat  3  Pfund  Sterling.
ferner  einen  Ochsenleiter  für  1  ½  Pfund  Sterling
  und  einen  Viehwächter  für  1  Pfund
Sterling.  Sobald  die  eingehandelte  Heerde
wächst,  sind  zwei  Viehhändler  erforderlich.
Allen  muß  gute  Kost  einschl.  zwei  Tafeln  Tabak
die  Woche  und  Zucker  zum  Kaffee  gewährt
werden.  Dazu  tritt  die  Brandschatzung  durch

Bettelei  und  selbst  Gewalt,  sowie  die  Abgabe  Stande  zu  bringen,  von  denen  nur  einer  bei

an  die  Kapitäne.  Man  sieht,  die  Unkosten  sind

ungehener  im  Verhältniß  des  Umsatzes.  Der
große  Händler  hat  es  nur  wenig  billiger,  er
spart  nur  an  den  Viehwächtern  im  Verhältniß
zur  Wagenzahl.

Nach  6  bis  7  Monaten  ist  alles  verkauft,
oft  schneller,  aber  dann  noch  nicht  bezahlt.
Nehmen  wir  an,  der  Mann  giebt  keinen  Kredit,
er  hat  jetzt  alles  eingetauschte  Vieh  beisammen

auf  dem  vom  Häuptling  gepachteten  Platze,  es
Aus  klimatischen
  Rücksichten  beginnt  er  nun  im  Monat

hat  gut  geregnet,  das  Vieh  ist  fett.

Juni  den  Trieb  der  Schlachtthiere  nach  Kapstadt.
  Die  Zeit  des  Ueberflusses,  die  Regenzeit
  in  Groß-Namagqualand,  ist  die  Zeit  der
Dürre  in  der  Kap-Kolonie;  er  kommt  mit
seinem  Vieh  just  dort  an,  wenn  daselbst  alles
mager  ist.  Auch  muß  er  auf  die  ersten  Regen
in  der  Kolonie  warten,  die  dort  im  Winter
fallen,  damit  seine  Thiere  Gras  finden.  Es
geht  alles  gut,  er  findet  gute  Weidefelder  am
Wege,  bezahlt  den  Farmern  für  die  Erlaubniß,
darauf  hüten  zu  können,  eine  gewisse  Summe
in  jungen  Ochsen,  nach  6  bis  8  Wochen  ist  er
in  Klagmütz.  Dies  ist  eine  Station  an  der
Eisenbahn  von  Piquattbar  nach  Kapstadt  und
der  Schlachtviehmarktplatz.  Das  Vieh  wird
hier  von  angestellten  Leuten  öffentlich  meistbietend
  verkauft.  Käufer  sind  die  Schlächter
aus  Kapstadt,  Stellenbosch  u.  s.  w.  und  Farmer
aus  der  Umgegend.  Letztere  kaufen  die  jungen
Ochsen  und  Kühe,  um  sie  zu  nützen,  wenn  sie
dieselben  billig  bekommen  können.

Ich  erwähnte,  daß  ein  großer  fetter  Ochse
in  Groß-Namagqualand  den  Werth  von  5  Pfund
Sterling  besitzt.  Man  glaube  aber  ja  nicht,
daß  der  arme  Händler  diesen  Preis  in  Klagmütz
  wirtlich  bekommt.
Ring  der  Schlächter  in  Kapstadt.

Ist  der  Händler  aus  dem  weiten  Norden
erst  mit  seinen  Schlachtthieren  in  Klagmütz,  so
kann  er  nicht  wieder  zurück,  dies  verbietet  der
weite  Weg  und  die  damit  verbundenen  Kosten
wie  das  Risiko.  Dies  verbietet  ferner  der
Umstand,  daß  die  Kap-Kolonie  im  Westen  höchst

 

 

 

 

 

grasarm  ist.

Nur  kurze  Zeit  nach  dem  Regen
sprießt  dort

ein  feines  Gras,  welches  bald
verschwindet,  die  Hauptvegetation  besteht  aus
Büschen  und  Blumen,  die  heimischen  Thiere
leben  davon,  die  an  die  reichen  Grasflächen
gewöhnten  Rinder  aus  Groß-Namaqualand
verschmähen  aber  diese  Nahrung,  werden  bald
mager  und  gewöhnen  sich  erst  in  Jahr  und
Tag  an  die  veränderte  Lebensweise.  Besser
geht  es  mit  Ziegen  und  Schafen.  Hierauf
gründete  ein  unternehmender  Kopf  seinen  Plan.
Er  wußte  eine  Vereinigung  aller  Schlächter  zu

der  Versteigerung  bot,  natürlich  gab  er,  was
er  wollte,  die  anderen  bezogen  ihren  Bedarf
von  ihm  gegen  einen  geringen  Aufschlag,  so
standen  sich  alle  Theile  gut,  der  arme  Händler
mußte  die  Zeche  bezahlen.  Bald  wurde  der
Mann  eine  Macht,  die  niemand  brechen  konnte.
Die  Farmer  spielten  die  Rolle  der  Schakale,  die
die  Reste  zu  unglaublich  billigen  Preisen  kanften,
10  Schillmg  ein  Ochse,  der  in  Groß-Namaqualand
  2¼  bis  3  Pfund  Sterling  gekostet.

So  mußte  der  Händler  ein  armer  Mann
bleiben  trotz  der  300  bis  500  péCt.,  die  er  für
seine  Waaren  nahm,  und  wurde  bald  arm,
wenn  er  etwas  hatte.  Um  sein  Leben  zu
fristen,  borgte  er  ruhig  weiter,  der  Kredit
wurde  ihm  aus  nahe  liegenden  Gründen  nicht
versagt.  So  schiebt  sich  die  Sache  nun  schon
über  10  Jahre  weiter,  ein  widerwärtiges  Gemisch
  von  Niedertracht  und  Schlaffheit.

Nun  wird  man  begreifen,  warum  ich  den
frischen  Wind,  der  von  Osten  her,  von  Kimberley
  und  Johannisburg  weht,  so  freudig  begrüße,

  daß  ich  den  Inden  Hopschilo  in  Keetmanshop,

  der  dort  Ochsen  gegen  baar  Geld
kaufte,  als  einen  Wohlthäter  des  Landes  betrachtete,
  nun  wird  man  begreifen,  warum  ich
Propaganda  zu  machen  suche  für  Woll=  und
Mohairzucht,  welche  Artikel  im  Verein  mit
Gummi  und  Fellen  einen  direkten  Verkehr  mit
Europa  ermöglichen.  Man  wird  nun  auch
begreifen,  warum  Kapstadt  so  ungern  Groß-Namaqualand
  und  Damaraland  Deutschland
überlassen  will,  hat  es  doch  daraus  jährlich
einen  Reingewinn  von  3  000  000  Mark  oder
60  Mark  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung,  da
Kapstadt  etwa  50  000  Eimvohner  hat.  Das

ist  eine  erhebliche  Revennc.
Dies  verhindert  der

Es  ist  gar  kein  Zweifel,  daß  das  Handelsmonopol,
  welches  Kapstadt  bisher  hier  gehabt
hat,  zu  Eude  geht,  die  Berg-Industrie  lockt
eine  große  Einwanderung  nach  Süd-Afrika,
die  Fleischpreise  haben  sich  seit  Jahresfrist
schon  merklich  gehoben,  Schlachtvieh  wird  nicht
serner  ein  verachteter  Tauschartikel  bleiben,  der
Bequemlichkeit  halber  wird  man  es  auch  hier
        <pb n="172" />
        —  —

bald  gegen  baar  Geld  kaufen,  dann  ist  der
freien  Konkurrenz  die  Thür  geöffnet.

Entschließt  sich  Deutschland,  die  Bahn  in
Südwest-Afrika  für  europäische  Eimvanderung
frei  zu  machen,  so  wird  sich  auch  schnell  der
Handel  heben.  So  ein  Farmer  hat  eine  bedeutende
  Kauskraft.

Expedition  auf  dem  Ely  River  in  Britisch-Neu-Guinea.


Der  Administrator  von  Britisch-Neu-Guinea
hat  Ende  vorigen  Jahres  eine  Expedition  den
ly  Niver  hinauf  unternommen  und  diesen
bedeutendsten  Fluß  des  Landes  bis  605  englische
  Meilen  von  seiner  Mündung  befahren.
Aus  dem  interessanten  hierüber  erstatteten  Berichte
  ist  besonders  erwähnenswerth,  daß  die
Expedition  bis  fast  an  den  Punkt  gelangte,  wo
der  obere  Lauf  des  Flusses  aus  dem  deutschen
Schutzgebiete  heraus  in  das  englische  tritt.  Die
Reisenden  hatten  hier  die  auf  deutschem  Gebiete
belegene,  etwa  12  000  Fuß  hohe  Kette  der
Victor-Emannel-Berge  deutlich  vor  sich.  Einer
südlich  hiervon  sich  hinziehenden,  auch  noch  zu

Kaiser-Wilhelmsland  gehörigen  Bergkette  von

5000  bis  6000  Fuß  Höhe,  welche  bisher  noch
des  Namens  entbehrte,  hat  der  Administrator
aus  Courtoisie  gegen  Deutschland  den  Namen

Blücher-Berge  gegeben.  Erfreulich  für  uns  ist,

daß  im  Gegensatz  zu  den  öden  und  sumpfigen
Ufern  des  unteren  Fly-Flusses  diese  Gegenden
als  fruchtbar  und  zur  Bebauung  wohl  geeignet
  geschildert  werden.

44

444#K4  4  #  4  4  4  „

    

IV.  Tifterar.  Besprechungen.

Das  umfangreiche  Werk  Stanleys  über

158

 

 

seine  Aufsuchung  Emin  Paschas  ist  vor  einigen  und  (
gelassene  Jephson  in  Dufilé  Gefangene  der

Wrchen  erschienen.

Die  uns  vorliegende  deutsche  Ausgabe  führt

den  Titel:  „Im  dunkelsten  Afrika.

Paschas,  Gouverneurs  der  Aequatorialprovinz.
  Von  Heury  M.  Stanley.“  Leipzig,
F.  A.  Brockhaus.  Das  Werk  kostet  geheftet

20  Mark,  gebunden  22  Mark,  ist  aber  auch

Aufsuchung,
  Rettung  und  Rückzug  Emin  6
Rebellenoffiziere  zur  Freilassung  Emin  Paschas

in  40  Lieferungen  à  50  Pfennig  zu  beziehen.

Der  erste  Band  enthält  die  Schilderung
des  Aufbruches  der  Expedition  von  Zanzibar
im  März  1887  und  ihre  Reise  bis  zum  Kongo
und  diesen  hinauf  bis  zum  Aruwimi.  An
letzterem  Fluß  bei  Jambuja  wurde,  wie  bekannt,
die  Nachhut  unter  Major  Barttelot  zurück- 



gelassen,  während  Stanley  selbst  mit  Kapitän
Nelson,  Lieutenant  Stairs,  Mr.  Jephson
und  Dr.  Parke  den  Aruwimi  und  Ituri  aufwärts
  nach  dem  Albert-See  vordrangen,  wo
man  Emin  Pascha  anzutreffen  erwartete.  In
lebhaften  Farben  schildert  Stanley  die  Schreck
nisse  des  160  Tage  währenden  Marsches  durch
den  dichtesten  Urwald,  durch  welchen  sich  die
Expedition  mit  Krankheit,  Hunger  und  tückischen
Eingeborenen  kämpfend  „hindurchbohren“  mußte,
bis  sie  im  November  1887  aus  dem  Dunkel
hervortauchte.  Mitte  Dezember  erreicht  die
Spitze  unter  Stanley  den  Albert-See,  kann
aber  weder  Nachricht  über  Emin  erhalten,
noch  Kanoes  zur  Aufsuchung  desselben  beschaffen
und  sieht  sich  genöthigt,  18  Tagemärsche  zurückzumarschiren,
  um  das  zurückgelassene  Stahlboot
  und  weitere  Munition  zu  holen.  Am
29.  April  1888  langt  Stauley  wieder  am
Südende  des  Albert-Sees  an,  und  am  selben
Tage  zeigt  sich  der  Dampfer  Emins.  Nach
mehrwöchentlichem  Zusammensein  mit  Emin
entschließt  sich  Stanley,  den  furchtbaren
Marsch  durch  den  großen  Urwald  erneut  zu
wagen,  um  über  das  Schicksal  der  Nachhut
Erkundigungen  einzuziehen,  welche  ihm  mit  den
wichtigsten  Provisionen  und  der  Munition  hatte
folgen  sollen.  Er  erreicht  sie  Mitte  August
1888  im  Lager  bei  Banalja  am  Aruwimi  und
findet  sie  in  dem  beklagenswerthesten  Zustande
vor.  Tippu  Tip  hat  sein  Versprechen,  Träger
zu  stellen,  nicht  gehalten,  der  Führer,  Major
Barttelot,  welcher  sich  hierdurch  zurückhalten
ließ  und  den  Vormarsch  verzögert  hatte,  ist
erschossen,  die  zurückgelassenen  Lasten  sind  zum
großen  Theil  abhanden  gekommen,  von  271
Leuten  nur  noch  101  am  Leben  und  auch  diese
in  der  traurigsten  Verfassung.

Der  zweite  Band  schildert  zunächst  den
Rückmarsch  durch  den  großen  Wald  nach  dem
Albert-See,  wo  die  Expedition  im  Januar
1889  anlangt,  um  zu  erfahren,  daß  Emin
und  der  von  Stanley  bei  diesem  zurückmeuterischen

  Truppen  Emins  sind.  Die  Ankunft
  der  Mahdisten  und  die  Einnahme  von
Redjaf  veranlaßt  indessen  die  Soldaten,  die

zu  zwingen.  Derselbe  begiebt  sich  zunächst  nach
Tunguru  am  Nordende  des  Albert-Sees  und
dann  nach  dem  Lager  Stanleys  bei  Kavalli
am  Südende  des  Sees.  Hier  sammelt  Stanley
seine  Expedition,  sowie  diejenigen  Soldaten  und
Beamten  Emins,  welche  mit  ihm  zurückzukehren
beabsichtigen.  Am  5.  April  übernimmt  er  den
Oberbefehl  auch  über  die  Leute  des  Paschas
und  tritt  demnächst  den  Rückmarsch  nach  Zanzibar
  an.  Derselbe  führt  zunächst  nach  dem
        <pb n="173" />
        Albert-Edward-See  über  den  die  beiden  Seen
verbindenden  Semliki  und  an  den  Nord=  und
Westabhängen  des  18  000  bis  19  000  Fuß
hohen  Schneeberges  Ruwenzori  entlang,  sodann
durch  das  zwischen  dem  Albert-Edward-See
und  dem  Viktoria-Nyanza  gelegene  Ankori,  und
durchschneidet  das  bereits  zur  deutschen  Interessensphäre
  gehörige  Land  Karagwe.  Am
Urigi-See  entlang  marschirend,  gelangt  die
Expedition  durch  Ihangiro  an  den  Viktoria-Nyanza
  und  von  hier  über  die  frühere  Missionsstation
  der  algierischen  Missionare  in  Usambiro
nach  Makolo,  der  Station  des  inzwischen  leider
verstorbenen,  verdienten  Missionars  Mackay
von  der  englischen  Kirchen-Missionsgesellschaft,
wo  ein  reicher  Vorrath  von  Gütern  aller  Art
die  Expedition  erwartete  und  wo  dieselbe  sich
vom  28.  August  bis  zum  17.  September  aufhielt.
  Hier  treffen  auch  die  Missionare  Pater
Schynse  und  Girault  von  der  algierischen
Mission  in  Bukumbi  am  Südende  des  Vifktoria-Sees
  ein,  um  die  Offiziere  der  Expedition
mit  mancherlei  nothwendigen  Ausrüstungsgegenständen
  zu  versehen.  Wie  aus  dem  Reise-Tagebuch
  des  Pater  Schynse  (vergl.  Nr.  3
des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  Mai
d.  J.)  bekannt  ist,  holten  beide  die  Expedition
später  in  Ilungun  wieder  ein  und  begaben  sich
mit  derselben  nach  Bagamoyo.

Die  Länder  zwischen  dem  Viktoria-See  nach
Bagamoyo  beschreibt  Stanley  nur  flüchtig,
weil  er  sie  bereits  früher  geschildert  hat.  Er
hatte  auch  hier  noch  mit  manchen  Schwierigkeiten
  zu  kämpfen,  welche  ihm  die  kriegerischen
Eingeborenen  in  den  Weg  legten.  Insbesondere
beklagt  er  sich  über  den  hohen  Tribut,  welcher
J.  B.  in  Usukuma  erhoben  wird.

„Als  ich“,  so  schreibt  er,  „vor  15  Jahren
durch  Usukuma  zog,  bezahlte  ich  nicht  mehr
als  1u  bis  12  Stücke  Stoff  an  die  Häuptlinge
  und  erhielt  dafür  einen  guten  Ochsen  oder
ein  paar  Ziegen;  seitdem  haben  aber  ein
Missionar  nach  dem  andern,  Engländer  wie
Franzosen,  und  arabische  Karawanen  Usukuma
zur  Hochstraße  nach  dem  Viktoria-See  gemacht
und  der  Tribut  ist  von  den  Häuptlingen  auf
300  Doti  =  90  Pfund  Sterling  für  jeden
Unterdistrilt  erhöht  worden.  In  drei  solchen
Distrikten  haben  die  französischen  Missionare
900  Doti  Stoffe  270  Pfund  Sterling  bezahlen
  müssen,  270  Pfund  Sterling  in  drei
Tagemärschen!  Mit  diesen  Stoffen  lassen  sich
Gewehre  kaufen,  welche  die  Eingeborenen  noch
gewaltthätiger  gegen  die  Missionare  machen
werden,  und  die  FJolge  wird  sein,  daß  in
wenigen  Jahren  die  Häuptlinge  kleiner  Stämme
jeden  Streisen  Zeng,  der  sich  bei  den  Kara- 



—m

 

wanen  befindet,  verlangen  und  letztere  so  lange

aufhalten  werden,  bis  Zahlung  geleistet  ist,  wie
Usui  eine  Karawane  von  150  Gewehrträgern
aufgehalten  hat.“  Ueber  Ugogo  äußert  er  sich
wie  folgt:  „Keine  anderen  Eingeborenen  verstehen
  es  so  gut,  wie  die  Reisenden  zu  ärgern
und  zu  belästigen  sind.  Ich  war  überzeugt,
daß  Ugogo  in  sechs  Monaten  zu  einem  anmuthigen,
  geordneten  Lande  und  ohne  große
Kosten  und  Mühen  zu  einem  Segen  für  die
Bewohner  und  für  Fremde  gemacht  werden
könnte;  ich  hätte  es  gern  zu  einer  angenehmen
Hochstraße  für  den  Verkehr  der  Menschen  mit
weit  entfernten  Völkern  gemacht,  zu  einem
Lande,  das  Neichthum  für  die  Bewohner,  Behaglichkeit
  für  die  Karawanen  geboten  hätte.
Bei  der  Ankunft  in  Ugogo  erfuhr  ich,  daß  mir
diese  Hoffnung  für  immer  algeschnitten  sei.
Wenngleich  meine  besten  Wünsche  die  Bestrebungen

  der  Deutschen  begleiten,  beschleichen
meine  Seele  doch  Zweifel,  ob  Ugogo  jeues

schöne  Land  der  Ruhe  und  freundlichen  Aufnahme
  werden  wird,  zu  welchem  ich  es  in
meinen  Träumen  gemacht  hatte.“  —  Hoffen
wir,  daß  es  uns  trotz  der  Befürchtungen  des
Herrn  Stanley  gelingen  wird,  auch  in  jenen
weiter  im  Innern  gelegenen  Gegenden  ebenso
friedliche  und  geordnete  Zustände  herzustellen,
wie  dies  in  den  an  der  Küste  gelegenen
Distrikten  bereits  gelungen  ist!

Von  größtem  Interesse  für  uns  ist  selbstverständlich
  die  Ansicht  Stanleys  über  Emin
Pascha  als  Gouverneur  und  Verwaltungsbeamten,
  sowie  die  Darlegung  der  Gründe,
warum  Emin  sich  so  lange  halten  konnte  und
warum  schließlich  Menterei  unter  seinen  Truppen
entstand.  Stanleys  eigene  Augaben  lassen
darauf  schließen,  daß  die  Ankunft  der  Entsatz=Expedition
  nicht  ohne  Einfluß  auf  die  Meuterei
war.  Hatte  doch  schon  ein  Jahr  vorher  die
bloße  Nachricht  von  ihrer  Entsendung  zu  einer
Empörung  Anlaß  gegeben,  da  die  Truppen
befürchteten,  man  wolle  sie  mit  Gewalt  nach
der  Ostküste  bringen  oder  ihnen  den  Führer
nehmen.  Daß  eine  Verbindung  mit  den  Mahdisten
  von  ihnen  ursprünglich  nicht  geplant
war,  beweist  der  hartnäckige  Kampf  gegen  die
letzteren  bei  Dufilk.  Daß  Stanleys  Urtheile
gegen  Emin  sowohl  wie  gegen  andere  in  dem
Werke  erwähnte  Persönlichkeiten  vielfach  von
seindseliger  Gesinnung  sind  und  auf  Glauben
nicht  immer  zu  rechnen  haben,  wird  dem  Leser
nicht  verborgen  bleiben,  zumal,  wenn  er  sich
die  leidenschaftliche  und  der  Wahrheit  so  oft
wiederstrebende  maßlose  Art  vergegenwärtigt,
die  Stanleys  jüngstes  Auftreten  in  England
und  seinen  besonderen  Haß  gegen  die  deutschen
Kolonisationsbestrebungen  kennzeichnet.  Jedenfalls
  wird  man  gespannt  sein  können,  ob  die
        <pb n="174" />
        Angegriffenen  zu  diesem  Theile  des

Buches
schweigen  werden.

Drei  dem  Werke  beigegebene  Karten  erleichtern

  die  Uebersicht  erheblich.  Eine  der—
selben  veranschaulicht  den  ganzen  Weg,  welchen

160

Land  und  Leute  in  Deutsch-Ost-Afrika.

die  Expedition  genommen  hat,  eine  andere  stellt
die  Provinz  Emins  dar,  und  die  dritte  giebt

ein  Bild  der  großen  Waldregion  im  Norden
und  Süden  des  Aruwimi,  sowie  der  Länder
zwischen  den  Seen  Albert-,  Albert-Edwardund
  dem  Viktoria-Nyanza.  Der  geographische
Werth  dieser  Karten  wird  jedoch  von  fachmännischer
  Seite  stark  in  Frage  gezogen.

Der  Aufstand  in  Deutsch-Ost-Afrika  und

seine  Niederwerfung  im  nördlichen

Theil  mit  einem  Nachwort  über  die

deutsche  und  dic  englische  Emin  Pascha--Expedition.
  Von  Kurt  Blüncke,  Liente-Nnant
  a.  D.,  ehemaligem  Offizier  in  der

Schutztruppe  für  Deutsch-Ost-Afrika.  Mit
einer  Spezialkarte  von  Ost-Afrika  nach  den
neuesten  Abmachungen.  2.  Aufl.  2
Ausgabe  ohne  Karte  1,25  M.  Verlag  von
A.  Tonger,  Berlin.

Der  Verfasser  giebt  zunächst  einen  kurzen
Abriß  der  Geschichte  der  Erwerbung  unseres
Schutzgebietes  in  Ost-Afrika,  geht  dann  auf

Ursache  und  Anlaß  des  Aufstandes  über  und

stellt  in  übersichtlicher  Weise  die  verschiedenen
Unternehmungen  des  Reichskommissars  und  der
Kaiserlichen  Marine  gegen  die  feindlichen  Araber
und  ihre  Verbündeten  zusammen.  Die  Schil-M.



 

derungen  des  Verfassers,  welcher  selbst  an  den

Kämpfen  und  Expeditionen  theilgenommen  hat,
zeichnen  sich  durch  ihre  Anschaulichkeit  vortheil---haft

  aus.
Die  angefügten  Notizen  über  die  englische

und  deutsche  Emin  Pascha-Expedition  geben
auf  wenig  Seiten  ein  gutes  Bild  aller  wesentlichen

  Ereignisse.

In  den  Text  eingedruckt  sind  die  Porträts
v.  Wissmanns,  v.  Gravenrenths,  Stanleys,

  Emins  und  des  Lr.  Peters,  sowie
Charaktertypen  von  eingeborenen  Offizieren  und
Soldaten  der  deutschen  Schutztruppe.

Die  beigefügte  Karte  konnte  die
führungsbestimmungen  des  deutsch-englischen
Abkommens  hinsichtlich  der  Abgrenzung  der
beiderseitigen  Interessensphären  noch  nicht  berücksichtigen,
  da  dieselben  erst  vom  1.  Juli  d.  J.
datiren.

Daß  die  Arbeit  des  Verfassers  einem  Bedürfniß
  entgegenkam,  beweist  das  baldige  Erscheinen
  der  2.  Auflage.

Aus-Erinnerungen

  aus  der  ersten  Zeit
des  Aufstandes  und  der  Blokade.  In
83  photographischen  Original-Aufnahmen
von  J.  Sturtz,  Marine-Zahlmeister  a.  D.,
und  Schilderungen  von  J.  Wangemann,
Marine-Pfarrer.  In  einfacher  Mappe
12,50  M.,  in  eleganter  Mappe  15  M.
Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin.

An  der  Hand  der  mit  Geschmack  ausgeführten
  Ansichten  führt  uns  der  Verfasser  der
erläuternden  Schilderungen  in  anspruchsloser,
aber  fesselnder  Weise  durch  Zanzibar,  Bagamoyo,
  Dar-es-Salaam  und  die  verschiedenen
Missionsstationen  und  entrollt  gleichzeitig  ein
anschauliches  Bild  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes
  und  der  Thätigkeit  unserer  Kriegsschiffe.
  Das  Werk  ist  von  den  Herausgebern
„Ihren  lieben  Bordkameraden  vom  Blokade-Geschwader“
  gewidmet  und  in  erster  Linie  für
diese  bestimmt.  Doch  wird  es  auch  für  Diejenigen,
  welche  die  Ereignisse  nur  von  der
Heimath  aus  verfolgt  haben,  eine  willkommene
Gabe  bilden.  Der  Preis  ist  im  Verhältniß
zu  der  Reichhaltigkeit  der  Ansichten  ein  außerordentlich
  billiger.

444

V.  Tikterakur-Perzeichniß.

    

57.  Fabri,  F.,  Der  deutsch-englische  Vertrag.
Rede.  0,80  M

Verlag  von  M.  Du  Mont-Schauberg,  Köln.

58.  Junker,  W.,  Reisen  in  Ost-Afrika.  31.  u.
32.  Lieferung  à  0,50  M.

Ed.  Hölzels  Verlag,  Wien.

50.  Pfeil,  Jvachim  Graf,  Vorschläge  zur  praktischen
  Kolonisation  in  Ost-Afrika.  1,20  M.
Verlag  von  Rosenbaum  &amp;amp;  Hart  in  Berlin.

60.  Sturtz,  J.  und  J.  Wangemann,  Land  und
Leute  in  Deutsch-Ost-Afrika.  Erinnerungen
aus  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes  und  der
Blokade.  In  83  photographischen  Originalauf-=nahmen.
  12,50  M.  Verlag  von  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin.

61.  Süd-Afrika  bis  zum  Zambesi.  Wandkarte.
1:2  000  000.  Herausgegeben  von  der  „Deutschen
Kolonialgesellschaft".  Berlin  1890.

62.  Weinstein,  C.,  Von  Süd-Afrika  und  seinen
Goldfeldern.  1  M.  ·
Verlag  von  Rosenbaum  &amp;amp;  Hart  in  Berlin.
        <pb n="175" />
        —  161  —

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Inferale  (für  die  zweigespaltene  Peiitzeile  oder  deren  Raum  35  Pfennig)  sind  an  die  Vertriebsleitung.  Berlin  8W12,  Kochstraße  68—70,
vder  deren  Zweigsstelle.  8WI1,  Bernburger  Straße  La,  einzusenden.

 

 

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Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  lo

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nach  Al.Xnndrien  (lEillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitug  zu  Mittag:  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch

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Baomhbay)  (Eillinic)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

Aden  mit  Berülrung  von  Port  Said,  Suez,  Djeddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
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Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
Wo  ERMANN-LINIE.  „

An  15.  August  P.  P.  Auna  Woermann,  Capt.  Heldt,
nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  lläfen  der  Westküste  Afrikas.

*  31.  August  Postdampfer  Marie  Woermann,  Capt.  Jarck.
hach  den  Canarischen.  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Häfen  der  Südwest-Küste
  Afrikas  Dis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.
Alle  Güter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgangedaten  um  Bord  sein.

Jäheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  obiger  Gesellschaft  in  Hamburg  und  dem  Schiflsmakler
  à#  GCusST  BOl-TEN,  Wu.  Miller's  Jucholger,  ehendasclbst.

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

Regelmässige  Postdampfer-  WVerbindung

unter  Vertrag  mit  dem  HDeutschen  Reiche
zWischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,
Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.

Die  nüchstte-  IEApeditiem  jfinilet  stuti:

her  Reichspestdampfer  „„-BUNDESRATH·
von  Hamburg  um  17.  September  !  18900.
von  Rotterdam  am  20.  Sehtember  1890
nuch  Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bay.

Ii.  vierwöchentlichen  Fahrten  beginnen  im  Frünfahr  1891.  Im  Auschluss  un  die  Hauptlinie
Wertinn  alsdann  auch  regelmissige  Kürte  nfahrten  von  Zanzibar  nach  Dar-es-  Salaam,  Bagamogyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane  eingerieinet.
EEEI_…IIIIIIIIIE  edifypllehe  Einricehtiangen  fiir  Ausschicne  iI%  den  Klssez.

Alle  Güter  müsscn  um  luge  vor  Abgaung  (16e8  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  W.  egen  Fracht.
uutl  I’nssage  ertheilt  der  Schilsmakler  August  Boiten,  Wm.  Miller's  Nachlolger,  in  Hamburg,  Sowie
clie  Deutsche  Ost-  Afrika-Linie,  Hamburg,  r.  Roili  ustrass#  23.

 

 

 

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und  die  Vertreter.

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hostuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W12,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="177" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

herausgeseben  in  der  Koloninl-Abtheilung  des  Auswärligen  Amis.

I  Jahrgang.  *1  gerlin  15.  August  16009).  UNummer  10.

S  Zeiischrijt  uscheim  in  ihrem  amusschen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monnn  N#lnullia  #ilchellungen  —  #en  zu

Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  **mtpt

Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hosbuch--handlung
  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt.  I.  Beurkundung  des  Personensiandes  i  im  n  Schutzgebiet  der  Marschall-  Inseln  durch  den  Kaiserlichen
Kommissar  Aiermann  in  Jaluit  S.  163.  —  Denkschrift  über  die  Beweggründe  zu  dem  deutsch  englischen
  Abkommen  S.  163.  —  Il  Verordnung,  betressend  Ergänzung  des  §  1  der  Verordnung  über
die  Erhaltung  der  Disziplin  unter  Seen  arbigen  Arbeitern  vom  22.  Oktober  1888  S.  177.  —
III.  S.  178.  —  IV.  S.  178.  —  V.

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S  n  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S  S.  179.  —  III.  Zahl
der  Weißen  in  Kamerun  S.  180.  —  Kupfermünzen  für  Deutsch-Ost-Afrika  S.  130.  Gesundheits-=zustand
  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  180.  —  Der  deutsche  Handel  in  1-Ost-  Afrika  und
die  Araber  S.  182  —  Die  eunlische  Universitäten-  Mission  in  Ost-Afrika  S.  183.  —  Aus  dem  Jahresbericht
  der  Jaluit-Gesellschaft  für  1889  S.  184.  —  Neu-Guinea-Schutzgebiet  S.  184.  —  Deutscher
Frauenverein  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien  S.  184.  —  Das  Namaqualand,  dessen  Bewohner
und  wirthschaftliche  Verhältnisse  (S  Schluß)  S.  185.  —  Die  Lage  im  Damara-  und  Namagqualande

S.  188.  —  Station  Bismarcksburg  S.  188.  —  IV.  S.  188.  —  V.  S.  188.  —  Anzeigen.  —  Beibuln.
  Erstes  Verzeichniß  der  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  eingegangenen  wissenschaftlichen  Sendungen.


Amtlicher  Theil.

I.  Gesenze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Bekanutmachung.

Dem  Kaiserlichen  Kommissar  Biermann  in  Jalnuit  ist  auf  Grund  des  8  des  Gesetzes,
betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (R.-G.-Bl.  1888,  S.  75  75),  der  Kaiserlichen
  Verordnung  vom  13.  September  1886  und  des  §  1  des  Gesetzes  vom  1.  Mai  1870  für
die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  bezüglich  aller  Personen  vorzunehmen,  welche
nicht  Eingeborene  sind,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

Denkschrift  über  die  Beweggründe  zu  dem  deutsch-englischen  Abkommen.

Nachdem  das  deutscheenglische  Abkommen  vom  1.  Juli  d.  J.  die  zu  seiner  Gültigkeit
erforderlichen  Stadien  soweit  durchlaufen  hat,  daß  seiner  Ausführung  Hindernisse  nicht  mehr
entgegenstehen,  sollen  nunmehr  diejenigen  Gesichtspunkte  dargelegt  werden,  welche  für  die
Kaiserliche  Regierung  bei  Abschluß  desselben  maßgebend  gewesen  sind.

Allem  voran  stand  das  Bestreben,  unsere  durch  Stammesverwandtschaft  und  durch
die  geschichtliche  Entwickelung  beider  Staaten  gegebenen  guten  Beziehungen  zu  England  weiter
zu  erhalten  und  zu  befestigen  und  dadurch  dem  eigenen  Interesse  wie  dem  des  Weltfriedens
zu  dienen.  Mit  der  durch  die  Ausdehnung  unserer  überseeischen  Beziehungen  und  kolonialen
Bestrebungen  gegebenen  Vermehrung  der  Berührungspunkte  mit  anderen  Staaten,  namentlich
mit  England,  hatte  auch  die  Wahrscheinlichkeit,  verstimmende  Reibungen,  weiter  wirkende
        <pb n="178" />
        —  164  —

Differenzen  nicht  immer  vermeiden  zu  können,  zugenommen.  Solche  Wirkungen  sich  nicht  bis
auf  die  allgemeine  Politik  fortsetzen  und  diese  dadurch  gefährden  zu  lassen,  mußte  das  vor—
nehmste  Ziel  der  Verhandlungen  sein.  Der  Gedanke:  um  eines  kolonialen  Zwistes  willen  in
letzter  Instanz  zum  Zerwürfniß  mit  England  gedrängt  werden  zu  können,  durfte  keinen  Naum
gewinnen.  Es  konnte  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  unser  kolonialer  Besitz  materiell  bei  weitem
nicht  werthvoll  genug  ist,  um  etwa  gar  die  Nachtheile  eines  den  beiderseitigen  Wohlstand  auf
das  Tiefste  erschütternden  Krieges  aufzuwägen.  Aber  nicht  bloß  der  Krieg  mit  den  Waffen  in
der  Hand  mußte  vermieden  werden,  auch  die  Verfeindung  der  Nationen,  die  Verbitterung  der
Stimmung  in  weiteren  Interessentenkreisen,  die  diplomatische  Fehde  durften  in  unserem  kolonialen
Besitz  keinen  Boden  finden.  Wir  wünschen  dringend,  die  alten  guten  Beziehungen  zu  England
auch  auf  die  Zukunft  zu  übertragen.

Wie  weit  Gemeinsamkeit  der  Interessen  oder  verbriefte  Verträge  im  Stande  sind,  in
unserer  schnelllebenden  Zeit  die  Politik  der  Staaten  über  allen  Wechsel  der  Personen  und  der
Verhältnisse  fort  auf  längere  Zeiträume  fest  zu  binden,  mag  dahingestellt  bleiben.  Zweifellos
aber  wird  das  sicherste  Mittel  für  ein  freundschaftliches  Einvernehmen  zwischen  zwei  Staaten
auf  die  Dauer  darin  gesucht  werden  können,  daß  man  sich  bestrebt,  alle  diejenigen  Punkte  zu
finden  und  zu  begleichen,  welche,  die  Keime  künftiger  Verwickelungen  in  sich  tragend,  die  Nationen
mit  der  Zeit  einander  entfremden  könnten.  Je  mehr  die  Politik  mit  nationalem  Empfinden,
mit  gesteigertem  Ehrgefühl  der  Völker  zu  rechnen  hat,  um  so  mehr  muß  sie  danach  trachten,
schon  früh  die  ersten  Anfänge  nationaler  Verstimmungen  zu  entfernen.

Aber  auch  von  dem  begrenzteren  Standpunkt  der  gedeihlichen  Entwickelung  unserer
eigenen  überseeischen  Politik  wäre  jede  weiter  greifende  Differenz  mit  England  tief  zu  beklagen.
  Wir  sind  in  unseren  überseeischen  Beziehungen  vielfach  auf  das  freundschaftliche  Verhalten
  der  größeren,  älteren  Seemacht  angewiesen.  England  gestattet  unserer  Marine  überall.
bereitwillig  die  Mitbenutzung  seiner  Häfen,  Docks  und  anderen  maritimen  Anstalten;  Handelsund
  Kriegsmarine  beider  Länder  erfreuen  sich  gegenseitigen  Wohlwolleus.

Nicht  in  demselben  Maße  indeß  war  es  überall  geglückt,  auch  aus  der  kolonialen
Politik  beider  Reiche  unliebsame  Difserenzen  fern  zu  halten.  Es  waren  hier  und  da  Reibungen
zwischen  den  beiderseitigen  Gesellschaften  und  Organen,  welche  sich  die  Pflege  kolonialer  Angelegenheiten
  und  Interessen  zur  Aufgabe  gemacht  hatten,  eingetreten.  Diese  sich  in  scheinbar
unbegrenzten  Räumen  bewegenden  und  mit  unbenannten  Grüßen  rechnenden,  vielfach  mehr  an
die  Phantasie  als  an  das  Urtheil  ihrer  Landsleute  appellirenden  Gesellschaften  und  Organe
verstanden  es  nicht  selten,  die  öffentliche  Meinung  zu  beeinflussen,  und  es  konnte  nicht  ausbleiben,
  daß  dabei  auch  die  Regierungen  in  eine  gewisse  Mitleidenschaft  gezogen  wurden.  Die
Konkurrenz  und  die  Eifersucht  der  Kolonial-Interessenten  brachten  es  mit  sich,  daß  fortwährend
Reklamationen  wegen  der  wirklichen  und  vermeintlichen  Uebergriffe  der  Einen  gegen  die  Anderen
erhoben  wurden,  und  daß  die  Regierungen  einen  wesentlichen  Theil  ihrer  internationaten  Beziehungen
  in  der  Erledigung  dieser  Reklamationen  erblicken  mußten.  Seit  1886  wurde  über
diese  Ansprüche  und  Streitigkeiten  der  gegenseitigen  Interessenten  zwischen  den  Regierungen  verhandelt,
  im  einzelnen  Falle  diese  und  jene  Streitigkeit  ausgeglichen  oder  vertagt,  im  Allgemeinen
aber  blieb  als  Ergebniß,  daß  eine  völlige  Begleichung  nicht  eingetreten  war.  Die  Nothwendigkeit,
  diesem  Zustande  fortdauernder,  das  gute  Einvernehmen  beeinträchtigender  Zwistigkeiten  ein
Ende  zu  machen,  war  der  deutschen  wie  der  englischen  Regierung  zum  Bewußtsein  gekommen.
Anfangs  dieses  Frühjahrs  hatten  sich  deshalb  beide  Regierungen  verständigt,  sämmtliche  strittige
Fragen  durch  Delegirte  einer  genauen  Prüfung  zu  unterziehen  und  dabei  zu  versuchen,  inwieweit
  sich  auf  Grund  dieser  mündlichen  Erörterungen  eine  Einigung  erreichen  lassen  werde.

Am  3.  Mai  d.  J.  traf  zu  diesem  Behuf  Sir  Percy  Anderson  in  Berlin  ein  und
ging  mit  dem  Geheimen  Legations-Rath  I#r.  Kraucl  in  mehrfachen  Verathungen  die  sämmtlichen
  afrikanischen  Streitpunkte  durch.  Es  stellte  sich  dabei  bald  heraus,  daß  diese  Detail-
        <pb n="179" />
        —  165  —

Erörterungen  die  Angelegenheit  nicht  abschließen  konnten,  und  mußte  vielmehr  versucht  werden,
einen  allgemeinen  Standpunkt  zu  finden.  Es  wurde  daher  diesseits  als  für  uns  leitender
Gesichtspunkt  hingestellt,  daß  die  verschiedenen  streitigen  Gegenstände  als  ein  untrennbares
Ganzes  behandelt,  und  daß  als  Tauschobjekte  diejenigen  Punkte  verwerthet  werden  sollten,
deren  relativer  Werth  für  die  beiden  Staaten  ein  verschiedener  war,  so  daß  das  Interesse  des
einen  mit  dem  des  anderen  bei  einem  Umtausch  vereinigt  werden  konnte.  Es  erschien  wohl
möglich,  einen  Vertrag  zu  Stande  zu  bringen,  in  welchem  zwar  keiner  der  beiden  Theile  alle
seine  Wünsche  befriedigt  sehen  würde,  in  welchem  aber  auch  Jeder  von  Beiden  einen  Gewinn
gerade  an  denjenigen  Stellen  zu  verzeichnen  hätte,  welche  von  seinem  besonderen  Standpunkt
aus  die  werthvolleren  waren.

Nachdem  diese  Gesichtspunkte  die  Allerhöchste  Billigung  Seiner  Majestät  des
Kaisers  erlangt  hatten,  konnte  der  deutsche  Botschafter  Graf  Hatzfeldt  die  bezüglichen,  allgemeineren
  Verhandlungen  mit  Lord  Salisbury  in  London  beginnen.  Bereits  am  17.  Juni
kam  es  zu  der  vorläufigen  Verständigung,  welche  in  Nr.  145  des  „Deutschen  Reichs=  und
Königlich  Preußischen  Staats-Anzeigers“  veröffentlicht  ist.  Die  Einzelheiten  dieses  Abkommens
wurden  sodann  zwischen  den  obengenannten  Delegirten  der  beiden  Regierungen  in  Berlin  auf
der  nunmehr  gefundenen  Grundlage  durchgearbeitet,  und  es  konnte  nach  angestrengter  Arbeit  das
Abkommen  am  1.  Juli  Abends  gezeichnet  werden.

Im  Einzelnen  waren  dabei  für  uns  folgende  Erwägungen  maßgebend  gewesen:

I.  West=  und  Südwest-Afrika.

Das  deutsche  Togogebiet,  welches  reich  an  kulturfähigem  Land  ist  und  fast  alle
tropischen  Produkte  hervorbringt,  kann  in  Zukunft  ein  ergiebiges  Feld  für  den  Betrieb  von
Plantagen  bieten.  Die  in  dieser  Beziehung  eingeleiteten  Unternehmungen  befinden  sich  indessen
noch  in  den  ersten  Anfängen.  Von  Bedeutung  ist  einstweilen  allein  der  Handelsverkehr,  welcher
eine  erfreuliche  Entwickelung  genommen  hat.  An  dem  nur  wenige  Meilen  langen  Küstenstreifen
von  Lome  bis  Klein-Popo  sind  11  europäische  Firmen  angesessen,  welche  in  der  Zeit  vom
1.  April  1888  bis  31.  März  1889  einheimische  Produkte  —  namentlich  Palmöl,  Palmkerne,
Gummi,  Elfenbein,  Erdnüsse  —  im  Werthe  von  1  900  000  Mark  ausgeführt  haben  und  deren
Einfuhr  nach  Togo  sich  in  der  gedachten  Zeit  auf  einen  Werth  von  2  Millionen  Mark  beziffert
hat.  Der  gedachte  Verkehr  wurde  durch  112  Schiffe,  welche  die  Rhede  von  Klein-Popo  anliesen,
  vermittelt.  Für  das  Jahr  1889,90  liegen  genaue  statistische  Nachrichlen  noch  nicht  vor;
nach  dem  Ergebniß  der  Zolleinnahmen  darf  aber  erwartet  werden,  daß  der  Handelsumsatz  sich
auch  in  diesem  Zeitraum,  mancher  ungünstig  wirkenden  Verhältnisse  ungeachtet,  ungefähr  auf
gleichem  Niveau  wie  im  Vorjahre  gehalten  hat.

Bei  der  räumlich  geringen  Ausdehnung  des  Schutzgebietes,  welches  im  Osten  durch
französisches  und  im  Westen  durch  englisches  Gebiet  begrenzt  wird,  ist  für  die  Weiterentwickelung
des  Handels  in  Togo  der  Verkehr  mit  dem  Hinterlande  von  größter  Bedeutung.  Um  das  in
gerader  Linie  hinter  dem  Togogebiet  liegende  Hinterland  zu  erforschen  und  dem  Handel  zu
erschließen,  ist  seiner  Zeit  im  Adelilande  die  Station  Bismarcksburg  angelegt  worden.  Von
dort  aus  sind  freundliche  Beziehungen  mit  den  umliegenden  Eingeborenen-Stämmen  angeknüpft
und  auch  in  anderer  Beziehung  (Beförderung  der  Gummi-Gewinnung  2c.)  Erfolge  erzielt  worden.
Wichtiger  als  diese  Gebiete  sind  aber  die  nordwestlich  von  der  deutschen  und  hinter  der  englischen
  Interessensphäre  gelegenen  Gegenden  von  Salaga,  Jendi  und  Gambaga,  welche  theils
von  heidnischen,  theilweise  aber  auch  schon  von  mohammedanischen  Völkerschaften  bewohnt  sind.
Von  dort  aus  findet  schon  jetzt  ein  reger  Karawanenverkehr  nach  der  Küste  statt.  Den  Bedichten
  der  deutschen  Forschungsreisenden  (Hauptmann  v.  Frangois  und  Dr.  Wolf)  zufolge
ist  der  Handel  nach  jenen  Gegenden  aber  einer  weiteren  sehr  erheblichen  Steigerung  fähig.
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        —  166  —

Namentlich  kommt  in  dieser  Beziehung  die  Stadt  Salaga  in  Betracht,  welche  einerseits  den
Mittelpunkt  für  die  aus  dem  Innern  Afrikas  und  den  Gegenden  des  oberen  Niger  kommenden
Karawanen  und  den  Stapelplatz  für  die  Produkte  jener  Gegenden  bildet,  auf  deren  Markt
andererseits  aber  auch  für  europäische  Artikel  reicher  Absatz  geboten  ist.  Um  jene  Gegenden
dem  deutschen  wie  dem  englischen  Unternehmungsgeist  nutzbar  zu  machen,  ist  in  dem  im  Jahre
1888  mit  England  abgeschlossenen  Abkommen  vereinbart  worden,  daß  dieselben  neutral  bleiben
sollen,  und  daß  in  dieser  neutralen  Zone  keine  der  beiden  Mächte  Hoheitsrechte  erwerben  darf.
Jedenfalls  würde  Deutschland  Unternehmungen  gegenüber,  welche  diese  Neutralität  berühren
könnten,  auf  Grund  der  von  dem  Hauptmann  v.  François  geschlossenen  Schutzverträge  das
Recht  der  Priorität  zu  beanspruchen  haben.

Wenn  durch  diese  Maßnahmen  dafür  Sorge  getragen  ist,  dem  Handel  von  Togo
weite  Gebiete  offen  zu  halten,  so  hat  es  sich  aber  weiter  als  nöthig  erwiesen,  auch  dafür  Vorkehrungen
  zu  treffen,  daß  eine  bequeme  und  sichere  Verbindung  zwischen  Salaga  und  dem
deutschen  Schutzgebiete  hergestellt  wird.  In  dem  vorher  gedachten  Abkommen  vom  Jahre  1888
waren  die  Gebiete  am  unteren  und  mittleren  Laufe  des  Volta  zwischen  den  beiden  Mächten
nach  Landschaften  getheilt;  Deutschland  waren  die  Landschaften  von  Kewe,  Towe,  Agotime
und  das  Gebiet  nördlich  von  Crepi  (Peki)  zugesprochen,  während  England  die  Landschaften
von  Aquamu  und  Crepi  erhalten  hatte.  Alsbald  aber  ergaben  sich  Zweifel  über  die  Ausdehnung
  jener  Landschaften.  Namentlich  bezüglich  des  Gebiets  von  Peli  standen  sich  die  Angaben
  schroff  gegenüber,  indem  die  Einen  dasselbe  dicht  über  dem  Orte  Peki  endigen  ließen,
während  Andere  nicht  nur  die  Stadt  Kpandu,  sondern  auch  die  Gebiete  von  Inkonja  und  Buem
für  Theile  von  Crepi  erklärten.  Diese  Verhältnisse  schlossen  eine  doppelte  Gefahr  für  den
deutschen  Handel  in  sich.  Die  Unsicherheit  der  Grenzen  in  Verbindung  mit  dem  seit  langen
Jahren  von  England  geübten  Einfluß  hatten  zur  Folge,  daß  in  den  streitigen  Grenzbezirken
jeder  Verkehr  mit  den  deutschen  Küstenplätzen  von  den  Eingeborenen  vermieden  wurde.  Schlimmer
aber  war,  daß  die  Karawanenstraße  aus  der  oben  erwähnten  neutralen  Zone  durch  den  streitigen
Theil  von  Crepi  und  namentlich  über  Kpandu  führte,  und  daß  die  Karawanen,  von  der
Stimmung  der  dortigen  Eingeborenen  beeinflußt,  von  dem  gedachten  Orte  aus  ihren  Weg  nicht
mehr  wie  früher  nach  dem  im  deutschen  Gebiet  belegenen  Lome,  sondern  nach  dem  britischen
Theile  der  Küste  nahmen.  Durch  das  neue  Abkommen  werden  beide  Gefahren  beseitigt,  die  in
demselben  festgesetzte  Grenzlinie  ist  leicht  an  Ort  und  Stelle  festzulegen;  überdies  aber  entspricht
sie  den  deutschen  Interessen  und  Wünschen,  indem  nunmehr  die  Karawanenstraße  von  Salaga,
Jendi  2c.  lediglich  deutsches  Gebiet  berührt  und  somit  der  von  Alters  her  bestehende  direkte
Verkehr  von  dort  nach  Lome  gesichert  ist.  Die  Herstellung  einer  anderen  Verbindung  nach  der
neutralen  Zone  wäre,  wenn  überhaupt  in  den  nächsten  Jahren  erreichbar,  mit  vielen  Mühen
und  Opfern  verknüpft  gewesen.  Für  die  Entwickelung  des  Handels  im  Togogebiet  ist  daher
die  durch  das  Abkommen  herbeigeführte  Grenzregulirung  ein  namhafter  Vortheil.  Auch  ist  nicht
zu  verkennen,  daß  dieser  Vortheil  wesentlich  einer  britischen  Konzession  zu  verdanken  ist,  denn
es  kann  nach  dem  vorgebrachten  Material  kaum  einem  Zweifel  unterliegen,  daß  die  früher  in
Aussicht  genommene  Untersuchung  an  Ort  und  Stelle  sicher  bei  Kpandu,  wahrscheinlich  aber
auch  bei  Buem  und  Inkonja  die  Zugehörigkeit  zu  der  England  zuerkannten  Landschaft  Crepi
ergeben  hätte.

In  Kamerun  ist  der  Boden  ähnlich  wie  in  Togo  zur  Erzengung  fast  sämmtlicher
tropischen  Produkte  geeignet.  Der  Plantagenbetrieb  hat  hier  bereits  eine  größere  Entwickelung
genommen,  indem  auf  den  Pflanzungen  der  Kamerun-Land=  und  Plantagen-Gesellschaft  und  der
Tabakbau-Gesellschaft  Kamerun  erfreuliche  Resultate  mit  Tabak  erzielt  worden  sind.  Auch
mit  dem  Anbau  von  Vanille  und  Kakao  sind  erfolgreiche  Versuche  gemacht.  Ebenso  wie  in
Togo  tritt  aber  auch  hier  der  Plantagenbetrieb  gegen  die  Bedeutung  der  Handelsunternehmungen
weit  zurück.  Der  Handel  von  Kamerun  liegt  in  den  Händen  von  9  Firmen,  darunter  2  großen
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        —  167  —

deutschen  Häusern.  Faktoreien  dieser  Unternehmungen  sind  auf  einzelne  Punkte  des  Südens
und  des  Nordens  des  Schutzgebietes  vertheilt.
1  Die  Hauptausfuhrartikel  bilden  Palmöl,  Palmkerne,  Kautschuk  und  Elfenbein.  Die
Einfuhrartikel  sind  sehr  verschiedener  Art;  eine  Uebersicht,  aus  welcher  sich  die  in  der  Zeit  vom
1.  Juli  bis  31.  Dezember  v.  J.  importirten  Gegenstände  und  deren  Mengen  ergeben,  ist  in
dem  Deutschen  Kolonialblatt  Nr.  1  auf  Seite  4  veröffentlicht.  Die  Zölle,  mit  welchen  die
Einfuhr  von  Spirituosen,  Waffen,  Pulver,  Salz  und  Reis  belegt  ist,  ergaben  einen  Ertrag
in  dem  Etatsjahr  1888/89  von  191  844,42  Mark
„  1889,90  200  525,01
Der  Ein=  und  Ausfuhrverkehr  wurde  vermittelt
im  Jahre  1887  durch  81  Schiffe,
1888  97
.  1889  82

Ein  wesentliches  Hinderniß  für  den  Handel  in  Kamerun  hat  bisher  der  von  den
Eingeborenen  an  der  Küste  betriebene  und  monopolisirte  Zwischenhandel  gebildet.  Im  Süden
ist  dieses  Monopol  zum  großen  Theil  durch  die  Expeditionen  des  Hauptmanns  Kund  und
des  Lieutenants  Morgen  durchbrochen,  im  Norden  ist  hierin  durch  die  letzte  Expedition  des
Dr.  Zintgraff,  welcher  bis  nach  Adamua  hinauf  mit  den  Eingeborenen  Beziehungen  angeknüpft
  hat,  wenigstens  ein  Anfang  gemacht.  Ist  der  Zwischenhandel  erst  völlig  beseitigt  und
der  Verkehr  auch  mit  dem  weiter  entfernten  Hinterlande  frei,  so  darf  auf  eine  recht  erhebliche
Hebung  des  Handels  von  Kamerun  gehofft  werden.  Die  in  dem  neuen  Abkommen  getroffene
Bestimmung,  daß  der  Durchgangsverkehr  zwischen  den  beiderseitigen  Gebieten  und  dem  Tschadsee
frei  sein  und  keinen  Transitabgaben  unterliegen  soll,  dürfte  sich  alsdann  als  äußerst  nützlich  für
Kamerun  erweisen.  Durch  dieselbe  wird,  auch  wenn  englische  Unternehmungen  in  jenen  Ländern
Deutschland  zuvorkommen  sollten,  dem  Handel  unseres  Schutzgebiets  der  freie  Verkehr  mit  den
in  diesen  Gegenden  angesiedelten  reichen  mohammedanischen  Völkerschaften  offen  gehalten.  Was
die  in  dem  Vertrage  getroffene  Bestimmung  über  die  Nordgrenze  des  Kamerungebiets  (von  der
See  bis  zu  den  Napids  des  Crofflusses)  betrifft,  so  haben  hier  definitive  Bestimmungen  nicht
erfolgen  können,  weil  der  Königlich  großbritannischen  Regierung  die  Ergebnisse  der  vor  Kurzem
an  Ort  und  Stelle  vorgenommenen  englischen  Vermessungen  noch  nicht  zugegangen  waren.
Für  Kamerun  kommt  es  indeß  bei  der  vorliegenden  Frage  fast  allein  darauf  an,  ohne  Aufgabe
von  werthvollem  Land  eine  Grenze  zu  halten,  welche  eine  leichte  und  wenig  kostspielige  Zollüberwachung
  gestattet.  Dieses  Bedürfniß  hat  bei  den  Verhandlungen  volle  Beachtung  gefunden,
und  es  ist  demnach  zu  erwarten,  daß  sich  wegen  der  definitiven  Grenzregulirung  leicht  eine
entsprechende  Vereinbarung  erreichen  lassen  wird.

Das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  zeigt  einen  wesentlich  anderen  Charakter
als  die  Schutzgebiete  von  Kamerun  und  Togo.  Einen  Flächenraum  von  15  000  bis  20  000
deutschen  Quadratmeilen  umfassend,  ist  das  zur  deutschen  Interessensphäre  gehörige  Gebiet  von
elwa  150  bis  160  Tausend  Eingeborenen  und  400  bis  500  Weißen  bewohnt.  Der  Handelsumsatz
  hat  sich  demgemäß  bisher  in  bescheidenen  Grenzen  gehalten,  und  eine  erheblichere  Entwickelung
  desselben  ist  auch  erst  bei  dichterer  Besiedelung  des  Schutzgebietes  zu  erwarten.

Aussichten  für  die  Zukunft  eröffnet  das  Gebiet  in  doppelter  Richtung.  Einmal  sind
vom  Norden  bis  zum  Süden  der  Interessensphäre,  vom  Kaoko-Felde  bis  zum  Gebiete  der
Bondelzwarts  zahlreiche  Funde  von  Gold  und  anderen  Metallen  (namentlich  Kupfer)  gemacht
worden.  Allerdings  ist  das  Vorkommen  von  Gold  in  abbauwürdiger  Gestalt  bisher  noch  nicht
völlig  erwiesen.  Die  verschiedenen  von  einzelnen  Unternehmern  angestellten  Nachforschungen  und
gemachten  Funde  geben  noch  kein  abgeschlossenes  und  zweifelloses  Bild.  Wenn  man  aber  die
Entwickelung  der  Goldgebiete  in  Transvaal  betrachtet  und  wenn  man  die  Kürze  der  Zeit,  in
welcher  die  Forschungen  nach  Metallen  in  dem  deutschen  Gebiete  stattgesunden  haben,  sowie  die
        <pb n="182" />
        —  168  —

nicht  immer  zureichenden  Mittel  in  Erwägung  zieht,  so  liegt  kein  Grund  vor,  einen  vielleicht
recht  bedeutenden  Erfolg  für  die  Zukunft  auszuschließen.  Zur  Ausforschung  und  Ausbeutung
des  Mineralreichthums  des  Landes  haben  sich  deutsche  und  englische  Gesellschaften  gebildet.

Weiter  ist  das  Schutzgebiet  namentlich  in--denjenigen  Theilen,  welche  sich  vom  Hererolande
  südwärts  etwa  bis  zum  26.  Grad  südlicher  Breite  erstrecken,  zur  Besiedelung  durch  deutsche
Ackerbauer  wohl  geeignet.  Wenn  auch  die  Fruchtbarkeit  des  Landes  durch  Trockenheit  beeinträchtigt
  ist,  so  kaun  doch  in  jenen  Gegenden  mit  Ausnahme  des  unfruchtbaren  Küstenstreifens
Viehzucht  betrieben  werden,  welche  den  Reichthum  des  Landes  darstellen  wird,  wenn  für  die
nöth  igen  Transportwege  gesorgt  und  dem  Absatz  ein  entsprechender  Ausgang  geschaffen  wird.
Zum  Ackerbau  bieten  diejenigen  Flußthäler  Gelegenheit,  welche  auch  in  der  heißen  Jahreszeit
genügende  Feuchtigkeit  bewahren.  Bei  dem  außerordentlich  gesunden  Klima  wäre  hier  für  eine
nach  mehreren  Tausenden  zu  beziffernde  Zahl  von  Ansiedlern  eine  geeignete  Unterkunft  geboten.

Was  die  in  dem  Abkommen  mit  England  bezeichneten  Grenzen  zwischen  den  beiderseitigen
  Interessensphären  betrifst,  so  waren  dieselben  im  Allgemeinen  bereits  durch  frühere  Verhandlungen
  festgesetzt.  Neu  ist  lediglich  die  nördlich  des  22.  Breitengrades  vorgenommene
Abgrenzung.  Bei  derselben  sind  die  Interessen  des  deutschen  Schutzgebiets  völlig  gewahrt,  indem
  demselben  der  Zugang  zum  Zambesi-Fluß,  welcher  für  die  künftige  Entwickelung  des
Handelsverkehrs  von  Bedeutung  sein  kann,  gesichert  wurde.  Andererseits  ist  den  Wünschen  der
englischen  Regierung  entgegengekommen,  indem  das  Gebiet  des  N'Gami-Sees  der  britischen
Interessensphäre  überlassen  wurde.

Wenn  man  erwägt,  daß  englischerseits  mit  den  Eingeborenen  jenes  Landes  Verträge
abgeschlossen,  während  deutscherseits  noch  keinerlei  Beziehungen  mit  denselben  angeknüpft  waren,
so  wird  in  dem  Verzicht  auf  jenes  Gebiet,  welches  nach  den  neuesten  Berichten  des  Hauptmanns
  v.  Frangois  überdies  keineswegs  werthvoll  zu  sein  scheint,  ein  Zugeständniß  erblickt
werden  können,  welches  die  deutschen  Interessen  unberührt  läßt  und  nur  dem  Affektionsinteresse
entgegenkommt,  welches  England  auf  diese  Gebiete  legt.

Von  einigen  Seiten  war  der  Wunsch,  das  kleine  Gebiet  der  Walfischbai  ganz  an
Deutschland  abgetreten  zu  sehen,  laut  geworden.  Es  darf  hierbei  zunächst  nicht  übersehen  werden,
daß  eine  Abtretung  des  genannten  Gebiets  nicht  durch  die  großbritannische  Regierung  allein,
sondern  nur  mit  Zustimmung  der  Kapkolonic  vorgenommen  werden  konnte.  Da  die  Kaiserliche
Regierung  außer  Stande  war,  der  Kapkolonie  irgend  welche  Kompensationen  zu  bieten,  so  war
ein  Zugeständniß  der  letzteren  in  dieser  Richtung  von  vornherein  ausgeschlossen.  Aber  auch  abgesehen
  hiervon  konnte  die  Kaiserliche  Regierung  nicht  die  Ueberzeugung  gewinnen,  daß  die
über  den  Werth  von  Walfischbai  landläufigen  Vorstellungen  den  thatsächlichen  Verhältnissen
entsprechen.  Dem  von  etwa  20  Europäern  bewohnten  kleinen  Ort  wird  zumeist  um  deshalb
Gewicht  beigelegt,  weil  sein  guter  Hafen  einen  zweckmäßigen  Ausgangspunkt  für  den  Weg  in
das  Innere  bilde,  der  von  hier  aus  sich  am  kürzesten  gestalte.  Ist  schon  letztere  Behauptung
in  ihrer  Allgemeinheit  fragwürdig,  so  ist  die  Ansicht,  daß  der  Hafen  ein  guter  sei,  geradezu
unrichtig.  Schon  frühere  Veröffentlichungen  hatten  klargelegt,  daß  der  Hafen  allmählich  versandet.
  Die  neueste  vom  22.  Juni  d.  J.  datirte  Mittheilung  des  Kaiserlichen  Ober-Kommandos
der  Marine  bestätigt  dies,  indem  sie  sagt:  „Was  die  Bucht  anbetrifft,  so  verändern  sich  die
Tiefen  in  derselben  fortwährend,  und  hat  man  jetzt  schon  auf  1,5  Seemeilen  Entfernung  vom
Lande  nur  noch  6  m  Wasser.  Die  Halbinsel  selbst  ist  an  einer  Stelle  bereits  ganz  fortgespült,
  jedoch  sind  die  Tiefen  an  dieser  Stelle  noch  so  gering,  daß  selbst  Booten  die  Passage
unmöglich  ist.“

CE.  unterliegt  aber  keinem  Zweifel,  daß  der  Hafen  von  Angra  Pequena  erheblich  besser
ist  als  der  von  Walfischbai.  Ein  Vergleich  der  Lage  beider  Häfen  zu  dem  deutschen  Schutzgebiet
  entbehrt  so  lange  jeder  Grundlage,  als  sich  noch  nicht  annähernd  übersehen  läßt,  welche
Richtung  die  Entwickelung  dieses  Gebiets  überhaupt  nehmen  wird.
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        —  169  —

II.  Witu.

Die  deutsche  Schutzherrschaft  in  dem  ostafrikanischen  Küstengebret  nördlich  vom  Tana
erstreckte  sich  von  der  Nordgrenze  der  noch  zur  englischen  Interessensphäre  gehörigen  Ortschaften
Kipini  und  Kau  am  ltinken  Ufer  des  Osi  nordwärts  bis  zur  Südgrenze  der  zu  Sansibar  gehörigen
  Station  Kismaju.  Der  südliche  Theil  dieser  Küste  untersteht  dem  Sultan  von  Witn.
Von  den  davor  gelagerten  Inseln  gehört  Lamu  anerkanntermaßen  dem  Sultan  von  Sansibar.
Die  Inseln  Manda  und  Patta  beansprucht  er  ebenfalls;  sein  Anspruch  war  aber  bisher  weder
von  Deutschland  noch  von  England  anerkannt  worden.  Beide  Mächte  hatten  sich  vielmehr
hierüber  weitere  Verhandlungen  vorbehalten.  Das  Gebiet,  über  welches  der  Sultan  von  Witn
thatsächlich  die  Herrschaft  übbt,  hat  nach  dem  Innern  zu  nur  eine  mäßige  Ausdehnung.  Die
Grenzen  sind  nach  dieser  Seite  hin  nicht  näher  bestimmt,  wie  auch  in  dem  nördlichen  Theil
der  unter  deutschen  Schutz  gestellten  Küste  eine  Abgrenzung  des  Schutzgebicts  nach  dem  Innern
zu  nicht  stattgefunden  hat.  Bei  Entgegennahme  der  Anzeige  von  der  Uebernahme  dieses  Theils
der  Küste  in  den  deutschen  Schutz  hatte  die  großbritannische  Regierung  der  Kaiserlichen  Mittheilung
  von  dem  Bestehen  zahlreicher  älterer  Verträge  gemacht,  welche  die  britisch-ostafrikanische
Gesellschaft  mit  Eingeborenen  im  Hinterlande  abgeschlossen  habe.  Diese  Verträge  betreffen
namentlich  Gebiete  am  linken  Ufer  des  Mittellaufes  des  Tana.

Den  Bitten  um  Gewährung  des  deutschen  Schutzes,  welche  der  Sultan  von  Witu  und
andere  benachbarte  Häuptlinge  an  die  Kaiserliche  Regierung  richteten,  hatte  diese  sich  im  Hinblick
  auf  die  Möglichkeit  einer  glücklichen  Entwickelung  der  dortigen  deutschen  Interessen  nicht
wohl  entziehen  können.  Die  Aussichten  auf  eine  solche  Entwickelung  aber  waren  von  vornherein
davon  abhängig  —  und  darüber  hat  unter  den  deutschen  Betheiligten  von  Anfang  an  kein
Zweifel  bestanden  —,  daß  die  Ansprüche  des  Sultans  von  Witu  auf  die  Inseln  Manda  und
Patta  sich  gegenüber  denen  des  Sultans  von  Sansibar  als  besser  begründet  erweisen  würden,
oder,  wenn  dies  nicht  der  Fall,  daß  es  dem  hauptsächlich  an  der  Erschließung  des  Witulandes
iutcressirten  deutschen  Unternehmen  gelingen  würde,  von  dem  Sultan  von  Sansibar  die  Verwaltung
  der  Inseln  pachtweise  zu  erhalten.  Keine  dieser  Voraussetzungen  hat  sich  indessen
verwirklicht.  Bei  näherer  Prüfung  des  Sach=  und  Rechtsverhältnisses  bezüglich  der  vorgenannten
Inseln  war  die  Ueberzeugung  nicht  abzuweisen,  daß  der  über  deren  staatliche  Zugehörigkeit  provocirte
  Schiedsspruch  ungünstig  für  den  Sultan  von  Witu  und  somit  für  die  deutschen  Betheiligten
  ausfallen  würde.  In  der  Bewerbung  um  die  Pacht  der  Zölle  auf  den  Inselu  kam
die  britisch-ostafrikanische  Gesellschaft  in  geschickter  Benutzung  der  Verhältnisse  dem  deutschen
Unternehmen  zuvor.

Dem  deutschen  Einfluß  würde  hiernach  nur  der  Küstenstrich  in  der  oben  angegebenen
Begrenzung  verblieben  sein,  ein  Gebiet,  welches  inmitten  einer  fremden  Interessensphäre  und
abgeschnitten  von  dem  Centrum  der  dentsch-ostafrikanischen  Bewegung  die  Bedingungen  einer  selbständigen
  politischen  und  wirthschaftlichen  Entwickelung  entbehrt.

Die  Bevölkerung,  vorwiegend  vom  Stamm  der  Sunaheli,  hat  ihre  Interessen  theils
auf  den  Inseln,  theils  auf  dem  Festlande.  Auf  dem  letzteren  fehlt  es  an  einer  von  sämmtlichen
  dortigen  Stämmen  auerkannten  einheimischen  Aukorität,  welche  um  so  nöthiger  wäre,  als
das  Andrängen  der  Somali  von  Norden  ber  eine  stete  Beunruhigung  für  die  Küste  bildet.
Zur  Herstellung  eines  wirksamen  Schutzes  nach  außen  und  geordneter  Zustände  im  Innern
besitzt  das  Land  nicht  die  ersorderlichen  Einnahmeguellen,  da  die  Bevölkerung  wenig  zahlreich
ist,  die  landwirthschaftliche  Produktion  nur  den  eignen  Bedarf  deckt  und  die  Ausfuhrprodukte
des  Hinterlandes  im  Wege  der  Jollerhebung  zu  diesem  Zwecke  nicht  herangezogen  werden
önnen,  weil  sie,  um  zur  Küste  zu  gelangen,  das  fragliche  Gebiet  nicht  berühren.  Die  Hauptvermisttler
  des  Verkehrs  zwischen  dem  Innern  und  der  Küste  sind  die  Wasserstraßen  des  Tana

und  des  Juba,  die  beide  außerhalb  des  unter  deutschem  Schutz  befindlich  gewesenen  Küsten-
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        —  170  —

gebiets  münden.  Was  an  Landesprodukten  auf  ihnen  bis  zur  Mündung  gelangt,  wird  dort
von  den  Küstenfahrern  übernommen,  für  die  Lamu  den  Hauptzielpunkt  bildet.  Der  Hafen  am
Ausfluß  des  Scheri,  der  einzige  an  diesem  Theil  der  Küste,  hat  nur  eine  untergeordnete  Bedeutung
  für  den  Verkehr.  Der  Ausbau  der  an  sich  als  Hafen  werthvollen  Mandabucht  würde
nur  für  diejenige  Macht  in  Frage  kommen  können,  welche  im  Besitze  der  Inseln  ist  und  den  Zugang
beherrscht.  Es  ergiebt  sich  hieraus,  daß  bei  dem  Mangel  an  Karawanenstraßen  die  Aussichten,
den  Export  über  dieses  Küstengebiet  zu  lenken,  nur  gering  sind.  Ebenso  wenig  wird  man  sich
von  einer  Entwickelung  der  landwirthschaftlichen  Produktion  Erfolg  versprechen  können.  Die
deutscherseits  angestellten  Versuche  mit  dem  Anbau  von  Handelsgewächsen  sind  zwar  an  sich
nicht  fehlgeschlagen.  Der  Ausdehnung  dieser  Betriebsart  steht  indessen  der  Mangel  an  Arbeitern
entgegen.  Ob  die  VBiehzucht,  welche  den  Haupterwerbszweig  der  streitbaren  Hirtenvölker  im
Hinterlande  bildet,  einer  höheren  Entwicklung  fähig  ist,  darüber  lassen  sich  bei  den  spärlichen
Nachrichten  über  die  Bodenbeschaffenheit  daselbst  uur  Vermuthungen  aufstellen.

Bei  dieser  Sachlage  war  zu  erwägen,  ob  für  die  Kaiserliche  Regierung  noch  ein  ausreichender
  Grund  bestehe,  bezüglich  dieses  Küstenstrichs  die  Verantwortlichkeit  einer  Schutzmacht
fernerhin  zu  tragen.  Deutsche  Interessen  sind  dort,  abgesehen  von  einigen  landwirthschaftlichen
Kleinbetrieben,  nur  durch  das  Unternehmen  vertreten,  welches  von  den  Gebrüdern  Denhardt
eingeleitet,  von  der  deutschen  Witu-Gesellschaft  fortgesetzt  und  neuerdings  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  übernommen  worden  ist.  Diesem  Unternehmen  dient  als  Grundlage
  ein  von  dem  Sultan  von  Witu  laut  Vertrages  vom  8.  April  1885  an  Clemens  Denhardt
  mit  allen  Hoheitsrechten  abgetretener  Landstrich  nördlich  von  Kipini  an  der  Küste  im
angeblichen  Umfange  von  25  deutschen  Quadratmeilen.  Daß  das  Ucbereinkommen  mit  der
großbritannischen  Regierung  die  erworbenen  Rechte  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  vollkommen
  unberührt  läßt,  bedarf  als  selbstverständlich  hier  nur  der  Erwähnung.

Im  Lichte  dieser  Erwägungen  stellte  sich  das  Recht  der  deutschen  Schutzherrschaft
über  die  Küste  von  Witu  und  Somaliland  als  ein  Gegenstand  dar,  welcher  wegen  der  Lage
dieses  Gebietes  im  Anschluß  an  die  englische  Interessensphäre  für  England  werthvoller  als  für
uns  ist  und  dessen  Aufgabe  im  Kompensationswege  ohne  Schädigung  der  deutschen  Interessenten
  —  wie  von  diesen  anerkannt  ist  —  geschehen  konnte.

III.  Die  deutsch-ostafrikanische  Intcressensphäre.

Die  deutsche  Interessensphäre  in  Ost-Afrika  war  nach  dem  sogenannten  Londoner  Abkommen
  vom  29.  Oktober,  1.  November  1886  wie  folgt  begrenzt:

Im  Süden  durch  den  Rowuma-Fluß  und  im  Norden  durch  eine  Linie,  welche  von
der  Mündung  des  Flusses  Wanga  oder  Umbe  aus  in  näher  bestimmtem  Laufe  bis  zu  demsenigen
  Punkte  am  Ostuser  des  Victoria-Nyanza  sich  fortsetzt,  welcher  von  dem  1.  Grad  südlicher
  Breite  getroffen  wird.  Der  vor  diesem  Gebiete  liegende  Küstenstreifen  in  einer  Breite
von  10  Seemeilen  war  dem  Sultau  von  Sansibar  zugesprochen  worden.

Das  deutsche  Interessengebiet  war  hiermit  im  Norden,  Süden  und  Osten  fest  begrenzt.
Dagegen  war  über  die  Ausdehnung  desselben  nach  Westen,  also  nach  dem  Innern  zu,  eine
Vereinbarung  in  dem  Abkommen  von  1886  noch  nicht  getroffen  worden.

Erst  Mitte  des  folgenden  Jahres  wurde  deutscherseits  in  London  erklärt,  daß  wir
bei  dem  Abkommen  von  1886  von  der  Voraussetzung  ausgegangen  seien,  daß  England  uns
für  die  Zukunft  überhaupt  südlich  des  Victoria-Sees  und  östlich  vom  Taganika=  und  Nyassa-See
  freie  Hand  lassen  würde.

Die  englische  Regierung  erklärte  ihr  Einverständniß  mit  dieser  Auffassung  unter  der
Voraussetzung,  daß  auch  die  deutsche  Regierung  im  Rücken  der  englischen  Interessensphäre  keine
Erwerbungen  zulassen  werde.  Die  deutsche  Regierung  acceptirte  dies.  In  einer  vom  Aus-
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        —  171  —

wärtigen  Amte  inspirirten  Note  des  Grafen  Hatzfeldt  an  Lord  Salisbury  vom  19.  August
v.  J.  heißt  es  in  dieser  Beziehung:

„In  Bethätigung  dieser  Auffassung  hat  die  Kaiserliche  Regierung  bei  Gelegenheit  einer
von  deutscher  Seite  beabsichtigten  Expedition  zum  Entsatz  von  Emin  Pascha  ausdrücklich  erklärt,
  daß  Uganda,  Wadelai  und  andere  nördlich  des  ersten  Grades  südlicher  Breite  gelegenen
Gebiete  sich  außerhalb  des  Bereiches  deutscher  Kolonialbestrebungen  befinden.“

Eine  Besitzergreifung  von  Uganda  deutscherseits  war  hierdurch  ausgeschlossen.

Deutsche  Interessen  waren  daselbst  nie  vorhanden  gewesen.  Nur  englische  und  französische
  (algerische)  Missionare  hatten  dort  einen  Einfluß  ausgeübt.

Keinc  Vereinbarung  war  bisher  getroffen  einerseits  über  dasjenige  Gebiet  im  Norden
des  Tanganika-Sees,  welches  zwischen  dem  Victoria-See  und  dem  Congostaat  liegt,  und
andererseits  über  dasjenige  Gebiet  im  Süden  des  Tanganika-Sees,  welches  zwischen  dem  Congostaat
  im  Westen  und  der  Stevensonstraße  und  dem  Nyassa-Sce  im  Osten  begriffen  ist.

Auf  das  letzte  Gebiet  legte  England  ganz  besonderen  Werth.  Nicht  nur  beruht  die
Kenntniß  dieses  Landes  im  Wesentlichen  auf  den  zahlreichen  Krenz=  und  Ouerzügen,  welche
David  Livingstone,  der  Wiederentdecker  des  Nyassa-Sees,  daselbst  in  den  Jahren  1866  bis
1869  und  1872—1873  unternommen  hat,  sondern  es  hat  auch  im  Anschluß  an  Livingstones
  Reisen  daselbst  die  Begründung  von  Missionsstationen  und  Handelsunternehmungen
stattgefunden.  Schon  in  den  60er  Jahren  hatte  die  anglikanische  Universitäten-Mission  ihr
Werk  am  Schire  begonnen  und  war  bis  zum  Nyassa  vorgedrungen,  an  dessen  Ufern  sie  mehrere
Stationen  besitzt.  Noch  weiter  nördlich  als  sie  ist  die  schottische  freikirchliche  Mission  vorgedrungen,
  welche  ihre  Stationen  bis  in  das  Gebiet  zwischen  Nyassa=  und  Tanganika-See  vorgeschoben
  hat,  für  welche  vor  etwa  10  Jahren  mit  erheblichen  Kosten  und  Verlust  von
Menschenleben  eine  Verbindung  zwischen  dem  Nyassa=  und  Tanganika-See,  die  sogenannte
Stevensonstraße,  anzulegen  versucht  wurde.

Handelsgeschäfte  betreibt  die  „African  Lakes  Co.“,  welche,  wie  bekannt,  noch  in  letzter
Zeit  schwere  Kämpfe  mit  den  Arabern  am  Nordrande  des  Nyassa-Sees  zu  bestehen  hatte.
Sowohl  diese  Gesellschaft,  wie  die  Missionen  besitzen  Dampfschiffe  auf  dem  Nyassa-Sece.

Diese  durch  britischen  Unternehmungsgeist  eröffnete  Verbindung,  welche  durch  den  Schire,
den  Nyassa-Sec  und  die  Stevensonstraße  zwischen  dem  Tanganika-See  und  dem  Zambesi  gegeben
  war,  aufszuopfern,  konnte  sich  die  englische  Regierung  umsoweniger  entschließen,  als  sie
deren  Aufrechterhaltung  im  Interesse  der  südlich  am  Zambesi  gelegenen,  ihrem  Einfluß  unterstellten
  Gebiete  für  durchaus  erforderlich  erachtete.

Die  Kaiserlich  dentsche  Regierung  sah  sich  umsomehr  veranlaßt,  diesen  berechtigten
Wünschen  der  englischen  Regierung  entgegenzukommen,  als  einerseits,  soweit  bekannt,  das  Land
zwischen  dem  Nyassa-See  und  dem  Congostaat  einen  besonderen  Werth  nicht  besitzt  und  als
andererseits  die  Verbindung  der  deutschen  Interessensphäre  mit  dem  Congostaat  besser  und
bequemer  über  den  Tanganika-See  herzustellen  ist,  von  welchem  aus  die  Hauptkarawanenstraßen
nach  der  ostafrikanischen  Küste  führen.  Ungleich  werthvoller  als  der  Besitz  eines  größseren
Antheils  am  Nyassa-Sec  erschien  es,  einen  möglichst  ausgedehnten  Küstenbesitz  am  Victoria  See
für  uns  zu  sichern,  welcher  die  Verbindung  mit  den  reichen  und  fruchtbaren  Gebieten  im  Norden
bildet.  Hier,  in  dem  Gebiet  zwischen  dem  Victoria-Nyanza  und  Congostaat,  bestanden  keine
älteren  englischen  Interessen,  und  England  hat  daher  bereitwillig  dieses  Gebiet  als  zu  unserer
Interessensphäre  gehörig  anerkannt.

War  hiernach  eine  Einigung  über  die  Abgrenzung  unseres  Gebiets  auch  im  Westen
zu  Stande  gekommen,  so  erschien  es  ferner  erforderlich,  im  Osten  dem  unnatürlichen  Zustande
ein  Ende  zu  machen,  wonach  nominell  dort  der  Sultan  von  Sansibar  herrschte,  während  thatsächlich
  die  Verwaltung  eine  deutsche  war  und  der  daselbst  ausgebrochene  Aufstand  durch  eine
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        —  172  —

deutsche  Truppe  und  durch  deutsche  Schiffe  niedergeworfen  worden  ist.  Die  Küste  bildet  die
Basis  für  das  Vorschreiten  ins  Innere  des  Landes.  Eine  kraftvolle  und  zielbewußte  Verwaltung,
  eine  Erschließung  des  Landes  ist  nur  möglich,  wenn  wir,  unter  Ausschluß  fremden
Einflusses,  unbeschränkte  Herren  der  Küste  sind.  Um  ein  greifbares,  auch  den  Eingeborenen
verständliches  Resultat  für  die  von  uns  ausgeübte  Herrschaft  im  Lande  aufzuweisen,  handelte
es  sich  daher  jetzt  darum,  ein  Abkommen  mit  dem  Sultan  zu  treffen,  wonach  der  Letztere  die
Küste  von  Umbe  bis  Rovuma  nicht  nur  pachtweise,  wie  dies  bereits  geschehen,  deutschen  Interessenten
  weiter  beläßt,  sondern  auch  formell  an  das  Deutsche  Reich  abtritt.  Erst  nach  Abtretung
der  Küste  durch  den  Sultan  von  Sansibar  kann  das  Reich,  ebenso  wie  in  Neu-Guinea,  die
unmittelbare  Verwaltung  übernehmen;  denn  es  ist  ausgeschlossen,  daß  Se.  Majestät  der
Deutsche  Kaiser  als  Beauftragter  des  Sultans  von  Sansibar  Hoheitsrechte  ausübe.

Fassen  wir  Vorstehendes  zusammen,  so  ergiebt  sich  als  Grundgedanke  der  Vereinbarungen
  über  unsern  Ost-Asrika-Besitz  das  Folgende:

Es  kann  nicht  darauf  ankommen,  weiter  auszugreifen,  sondern  einen  zusammenhängenden
Besitz,  in  dem  fremde  Einmischung  ausgeschlossen  ist,  zu  erhalten,  um  hier  ungestört  auf  die
ökonomische  Entwickelung  des  Landes,  die  Verbreitung  christlicher  Gesittung,  die  Sicherung  der
Karawanenstraßen  und  die  Ausrottung  des  Sklavenhandels  hinzuwirken.  Den  kühnen  Männern,
welche,  von  Begeisterung  getragen,  jene  weiten  Gebiete  für  Deutschland  erworben  hatten,  gebührt
unsere  vollste  Anerkennung.  Aber  die  Periode  des  Flaggenhissens  und  des  Vertragschließens
muß  beendet  werden,  um  das  Erworbene  nutzbar  zu  machen.  Es  beginnt  jetzt  die  Zeit  ernster
unscheinbarer  Arbeit,  für  welche  voraussichtlich  auf  ein  halbes  Jahrhundert  ausreichender  Stoff
vorhanden  sein  wird.  Nach  Abtretung  des  Küstenstrichs  kann  die  Regierung  aus  dem  Kriegszustand
  allmählich  zu  unmittelbarer  Reichsverwaltung  übergehen  und  in  Gemeinschaft  mit  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  friedlicher  Arbeit  schreiten.  Die  Regierung  hat  nun  erst
die  Möglichkeit,  ihren  Willen,  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  in  die  Höhe  zu  briugen,
zu  bethätigen,  und  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  wird  befähigt  werden,  die  Geldmittel
zu  erwirthschaften,  welche  Reichszuschüsse  entbehrlich  machen.  Es  steht  zu  hoffen,  daß  die
Herstellung  klarer  Verhältnisse  und  das  Gefühl  der  Sicherheit  unter  dem  Schutz  der  Regierung
auch  dem  Kapital  einen  neuen  Antrieb  gewähren  wird,  sich  jenen  Gebieten  zuzuwenden.

Wir  gelangen  nunmehr  zu  demjenigen  Theil  des  Abkommens,  welcher  sich  auf  die
Uebernahme  des  Protektorats  über  Sansibar  durch  England  bezieht.

Der  gegenwärtige  Zustand,  welcher  den  Sultan  von  Sansibar  von  den  Schwankungen
eines  mehr  oder  minder  offenen  Wettstreits  zwischen  englischen  und  deutschen  Interessen  abhängig
macht,  war  unerträglich  geworden.  Es  war  nothwendig,  demselben  ein  Ende  zu  machen.  Dies
war  nur  in  der  Weise  möglich,  daß  entweder  Deutschland  oder  England  der  leitende  Einfluß
in  Sansibar  zugestanden  wurde.  Daß  England  der  historischen  Entwickelung  seiner  Stellung
zu  Sansibar  gemäß  hierauf  einen  größeren  Anspruch  hatte,  als  Deutschland,  kann  wohl  nicht
zweifelhaft  sein.  Seit  Langem  bestand  zwischen  Bombay  und  Sansibar  eine  enge  Handelsverbindung;
  indische  Kaufleute  —  englische  Unterthanen  —  hatten  sich  in  Sansibar  niedergelassen
  und  vermöge  ihrer  geschäftlichen  Gewandtheit  bald  Reichthum  und  Einfluß  erworben.
In  politischer  Hinsicht  war  England  seit  Anfang  dieses  Jahrhunderts  mit  Sansibar  in  Verbindung
  getreten.  Schon  1822  wurde  englischerseits  mit  Seyid  Said  der  erste  Vertrag
abgeschlossen,  durch  welchen  dieser  sich  verpflichtete,  den  Sklavenhandel  von  seinen  arabischen
und  afrikanischen  Besitzungen  aus  nach  dem  Auslande  zu  verhindern.  Wie  groß  um  die  Mitte
dieses  Jahrhunderts  das  englische  Ansehen  in  Sansibar  war,  beweist  der  Umstand,  daß,  als
nach  dem  Tode  Seyid  Saids  im  Jahre  1856  zwischen  dessen  Söhnen  ein  Streit  über  die
Herrschaft  in  Sansibar  und  Maskat  entstand,  die  Entscheidung  der  englischen  Regierung  anheimgestellt
  wurde.  Der  General-Gouverneur  von  Indien,  Lord  Canning,  entschied  im  Jahre  1861
dahin,  daß  in  Sansibar  Seyid  Madjid,  der  Vorgänger  des  bekannten  Seyid  Bargasch,
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        —  173  —

als  Herrscher  verbleiben  solle.  Sollte  überhaupt  ein  Protektorat  über  Sansibar  begründet
werden,  so  mußte  man  sich  offen  sagen,  daß  ein  deutsches,  angesichts  der  bekannten  Deklaration
vom  10.  März  1862,  nicht  bloß  die  berechtigte  öffentliche  Meinung  in  England,  sondern  auch
die  empfindliche  öffentliche  Meinung  in  Frankreich  gegen  sich  gehabt  hätte.  Deutschland  hätte
einen  Erfolg  auf  diesem  Gebiet  jedenfalls  mit  einer  Verschlechterung  seiner  Beziehungen  zu
England  bezahlen  müssen,  und  hätte  den  beiden  erwähnten  Staaten  einen  geeigneten  Boden
gegenseitiger  Annäherung  gewährt.

Bei  dieser  Sachlage  einer  befreundeten  Macht  wie  England  das  Protektorat  über  die
Inseln  Sansibar  und  Pemba  zuzugestehen,  konnte  umsoweniger  Bedenken  haben,  als  kein  Grund
zu  der  Annahme  besteht,  daß  deutsche  Firmen  und  Personen  auf  der  Insel  unter  englischem
Schutz  schlecht  sahren  werden.  Derselbe  Zustand  existirt  an  vielen  Stellen  der  Welt  und,
wenn  man  von  nationalen  Motiven  absieht,  zur  Zufriedenheit  der  Deutschen.  Treten  Schwierig-=keiten
  ein,  so  werden  dieselben  auf  dem  Wege  der  Verhandlungen  mit  England,  mit  welchem
wir  an  wichtigeren  Stellen  Berührungspunkte  haben,  leichter  beseitigt  werden  können,  als  gegenüber
  einem  von  unsichtbaren  Händen  geleiteten  Sultan.

Die  Meinung  ferner,  daß  die  Insel  Sansibar  das  Festland  beherrsche  und  aus  diesem
Grunde  für  uns  unentbehrlich  sei,  ermangelt  der  Begründung.  Diese  Meinung  ist,  geographisch
genommen,  unhaltbar,  da  man  sonst  mit  demselben  Rechte  behaupten  könnte,  daß  etwa
Fernando-Po  das  deutsche  Schutzgebiet  in  Kamerun  beherrsche,  oder  die  Insel  Bornholm  die
Küste  von  Memel  bis  Stralsund.

Auch  vom  militärischen  Standpunkt  aus  läßt  sich  diese  Auffassung  nicht  rechtfertigen.
England  würde  schon  jetzt,  falls  es  sonst  ein  Interesse  hieran  hätte,  eine  ungleich  größere  Zahl
von  Schiffen  bei  Sansibar  stationiren  können,  als  wir.  Wir  würden  dies  nicht  verhindern
können,  selbst  wenn  wir  unsererseits  das  Protektorat  über  Sansibar  übernehmen  wollten.  Falls
England  —  was  außerhalb  aller  Voraussetzungen  liegt  —  unsere  Küste  in  Ost-Asrika  blockiren
und,  soweit  das  von  den  Schiffen  aus  möglich  ist,  unsere  Küstenplätze  angreifen  wollte,  so
dürste  dies  auch  ohne  den  Besitz  von  Sansibar  kaum  schwierig  sein.  Der  geräumige  Hafen
von  Mombassa,  welcher  erst  kürzlich  ein  bedeutendes  englisches  Geschwader  versammelt  sah,
würde  eine  mindestens  ebenso  vortheilhafte  Operationsbasis  gewähren,  wie  die  Rhede  von
Sansibar.  Hindert  Malta,  wo  England  sein  größtes  und  bestes  Geschwader  unterhält,  die
Franzosen  an  der  Ausnutzung  von  Tunis?  Warum  sollte  die  Insel  Sansibar  in  englischen
Händen  unserer  ostafrikanischen  Kolonie  bedrohlicher  sein?  Dagegen  würde  für  den  Fall,  daß
wir  in  jenen  Gebieten  mit  einer  dritten  Macht  in  Kampf  gerathen  sollten,  einc  englische  Schutzherrschaft
  über  Sansibar  uns  eher  vortheilhaft  sein  können.  Eine  kräftige  englische  Neutralität
auf  der  Insel  sichert  dieselbe  vor  der  Gefahr,  im  Kriege  in  die  Hände  einer  dritten  Macht  zu
fallen,  was  wir  selbst  nicht  durch  Schiffe,  sondern  nur  durch  Unterhaltung  einer  Garnison  auf
Sansibar  unter  unverhältnißmäßig  großem  Aufwand  zu  verhindern  im  Stande  wären.

Es  bleibt  schließlich  noch  die  Frage  zu  beantworten,  ob  die  Insel  Sansibar  vom
Standpunlt  der  Handelsinteressen  aus  das  gegenüberliegende  Festland  beherrscht  und  für  dasselbe
  unentbehrlich  ist.  Bei  oberflächlicher  Betrachtung  könnte  man  im  Hinblick  auf  die
Bedeutung,  welche  Sansibar  bisher  als  Mittelpunkt  des  ostafritanischen  Handels  erreicht  hat,
wohl  zu  diesem  Schluß  gelangen.  Bei  näherer  Erwägung  indessen  wird  man  finden,  daß  diese
Entwickelung  Sansibars  lediglich  von  äußeren  Umständen  abhing.  Es  war  das  Gefühl  der
verhältnißmäßigen  Sicherheit  dieser  Insel  im  Gegensatz  zu  dem  gegenüberliegenden  Festlande
welches  den  Sultan  Seyid  Said  veranlaßte,  seine  Residenz  daselbst  zu  nehmen.  Aus  dem
gleichen  Grunde  siedelten  sich  die  europäischen  Kaufleute  daselbst  an.  So  wurde  allmählich  ein
Cemrum  für  den  Handel  geschaffen.  Den  Verkehr  mit  dem  Festlande  vermitteln  die  geschmeidigen
  indischen  Geschäftsleute,  welche  nicht  nur  in  Sansibar  selbst  sich  niederließen,  sondern  auch
nach  der  Küste  hinübergingen,  um  dort  den  aus  dem  Innern  kommenden  Karawanen  aus
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        —  174  —

erster  Hand  ihre  Produkte  abzukaufen  und  in  Dhaus  nach  Sansibar  zu  verschiffen.  Die
wachsende  Bedeutung  der  Inselstadt  rief  Einrichtungen  wie  Dampferverbindungen  mit  Europa
und  Indien  hervor,  welche  dem  Handel  der  Insel  zu  Statten  kamen.  Der  Anschluß  an  das
Telegraphennetz  ermöglichte  es,  die  daselbst  etablirten  Kaufleute  rechtzeitig  von  den  Preisschwankungen
  der  bedeutendsten  europäischen  Märkte,  wie  insbesondere  des  Londoner  Elfenbeinmarltes,
  in  Keuntniß  zu  setzen.

Aber  diese  gesammte  Entwickelung  beruht,  wie  bereits  hervorgehoben,  nicht  auf  einer
inneren  Nothwendigkeit,  vielmehr  sprechen  die  gewichtigsten  Gründe  gegen  die  Konzentrirung
des  ostafrikanischen  Handels  auf  der  Insel  Sansibar.  Es  ist  unnatürlich  und  erfordert  doppelte
Kosten,  die  Ausfuhrartikel  zunächst  an  der  Küste  zu  verfrachten  und  dann  wiederum  umzuladen.
Dasselbe  gilt  von  der  Umladung  der  Einfuhrartikel  in  Sansibar.  Die  Rhede  von  Sansibar
bietet  bei  Stürmen  keineswegs  vollkommene  Sicherheit,  wie  deutsche  und  englische  Kriegsschiffe
wiederholt  erfahren  haben.  Dagegen  leidet  die  gegenüberliegende  Küste  an  guten  Rheden  und
Häfen  keineswegs  Mangel.  Es  sind  hier  insbesondere  Tanga,  Dar-zes-Salaam,  Kilwa  und  Lindi
zu  erwähnen.

Diese  Nachtheile  der  Stadt  Sansibar  als  Mittelpunkt  seiner  Besitzungen  hat  übrigens
bereits  Seyid  Madjid,  der  Nachfolger  des  Seyid  Said,  erkannt.  Derselbe  beabsichtigte,
seine  Residenz  nach  Dar-es-Salaam  zu  verlegen;  mächtige  Bauten  und  Paläste  waren  ihrer
Vollendung  nahe,  als  der  Sultan  starb;  seine  Nachfolger  ließen,  von  orientalischem  Aberglauben
geleitet,  das  Werk  unvollendet.

Hatte  schon  Seyid  Madjid  die  Nothwendigkeit  der  Verlegung  seiner  Residenz  nach
dem  Festlande  beschlossen,  obgleich  für  dessen  weit  nach  Norden  ausgedehnte,  zum  Theil  an  der
Küste  zerstreut  liegende  Besitzungen  die  Insel  Sansibar  vielleicht  eher  einen  Mittelpunkt  bilden
konnte,  so  ist  es  für  uns  noch  weit  wichtiger,  daß  der  Hauptort  eines  kompakten  Gebietes  von
solcher  Ausdehnung  —  unsere  Interessensphäre  in  Ost-Afrika  umfaßt  etwa  1  000  000  akm,  die
preußische  Monarchie  348  330  ukm  —  nicht  außerhalb  der  Peripherie  liegt.

Ebenso  wie  die  englisch-afrikanische  Gesellschaft  nicht  gezögert  hat,  ihren  Hauptsitz  nach
Mombassa  zu  verlegen  und  dies  durch  Hafenbauten,  Telegraphenverbindung  u.  s.  w.  dem  Handel
und  der  Schifffahrt  zugänglich  zu  machen,  hat  auch  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  stets
den  Standpunkt  vertreten,  daß  wir,  um  unsere  Kolonien  selbstständig  und  unabhängig  zu
machen,  den  Schwerpunkt  unserer  Interessen  nach  dem  Festlande  verlegen  müssen.

„Nach  den  Erfahrungen“  —  so  äußert  sich  die  Gesellschaft  in  ihrem  letzten,  vor  dem
deutsch-englischen  Abkommen  veröffentlichten  Geschäftsbericht  —,  „welche  in  anderen  afrikanischen
Kolonien  gemacht  worden  sind,  hat  sich  der  Handel  immer  von  den  Inseln  nach  dem  Festlande
gezogen  und  von  da  den  Flüssen  entlang  nach  dem  Innern.  Eine  ähnliche  Entwickelung  wird
auch  in  Ost-Afrika  stattfinden,  indem  nach  Etablirung  europäischer  Faktoreien  an  der  Festlandsküste
  durch  Ersparnisse  an  Transportkosten  den  Eingeborenen  höhere  Preise  für  ihre  Produkte
bezahlt  werden  können  und  der  Handel  an  der  Festlandsküste  festgehalten  wird.“

Die  Gesellschaft  hat  mit  der  Anlage  von  Faktoreien  an  der  Küste  begonnen.  Der
erste  Dampfer  der  deutschen  Ost-Afrika-Linie  wird  im  August  d.  J.  im  Hafen  von  Darzes-Salaam
  Anker  werfen,  ein  Kabel  wird  in  nicht  ferner  Zeit  Bagamoyo  und  Dar-es-Salaam
an  das  Telegraphennetz  anschließen.  So  läßt  sich  hoffen,  daß,  wenn  auch  vielleicht  erst  nach
Jahren,  der  Handel  auf  diesem  wichtigsten  Theil  des  ostafrikanischen  Festlandes  einen  erfreulichen
Ausfschwung  nehmen  wird.  Nicht  Sansibar  beherrscht  die  Küste,  sondern  die  Küste  Sansibar.
Es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  —  das  Protektorat  über  Sansibar  mag  für  England
werth  sein,  was  es  wolle  —  für  uns  die  Erwerbung  des  10  Seemeilen-Küstenstreifens  einen
größeren  Nutzen  bietet.  Jetzt,  nachdem  der  Vertrag  mit  England  geschlossen  ist,  darf  auf  eine
amtlich  abgegebene  Aeußerung  der  Vertreter  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  Bezug
genommen  werden.  Dieselben  erklärten,  daß,  wenn  sie  die  Wahl  gehabt  hätten,  das  Protektorat
        <pb n="189" />
        —  175  —

über  Sansibar  mit  der  englischen  Interessensphäre  oder  die  jetzige  deutsche  Küste  und  Interessensphäre
  zu  erhalten,  sie  sich  für  die  letztgedachte  Alternative  als  die  werthvollere  entschieden
haben  würden.

Die  Festsetzungen  im  Artikel  VIII  des  Abkommens  enthalten  die  gegenseitige  Verpflichtung
  beider  Mächte,  in  ihren  innerhalb  der  Freihandelszone  gelegenen  Gebieten  die  auf
diese  Zone  bezüglichen  fünf  ersten  Artikel  der  Generalakte  der  Berliner  Konferenz,  betreffend
die  Handelsfreiheit,  Freiheit  der  Schifffahrt  2c.,  anzuwenden.  Der  Artikel  enthält  also  nichts
Neues  und  hat  nur  die  Bedentung,  daß  auch  nach  einer  etwaigen  Aufhebung  der  Generalakte
der  Berliner  Konferenz  oder  von  Theilen  derselben  die  in  Bezug  genommenen  Bestimmungen
für  diejenigen  deutschen  und  englischen  Gebiete  in  Kraft  bleiben,  welche  innerhalb  der  Freihandelszone
  liegen.

Auch  über  den  Schutz  der  christlichen  Missionen  sowie  über  die  religiöse  Duldung  und
Freiheit  des  Gottesdienstes  und  Unterrichts  waren  im  Artikel  6  des  I.  Kapitels  der  Generalalte
  der  Berliner  Konferenz  bereits  Bestimmungen  getroffen.  Dieselben  sind  im  Artikel  X  des
vorliegenden  Abkommens  auf  alle  Gebiete  Ost-Afrikas  ausgedehnt  worden,  welche  einer
der  beiden  vertragschließenden  Mächte  gehören  oder  unter  ihrem  Einfluß  stehen.

Die  Verbindung  mit  dem  Congostaat  ist,  wie  bereits  erwähnt,  durch  das  vorliegende
Abkommen  gesichert.  Die  Entwickelung,  welche  dieser  junge  Staat  in  den  letzten  Jahren  genommen
  hat,  die  Bestrebungen,  welche  sich  unter  Leitung  seines  uns  befreundeten  Sonveräns
zum  Zweck  der  Herstellung  gesicherter  Verhältnisse,  der  Schaffung  von  Verkehrswegen,  der
Hebung  des  Handels  und  Ausbreitung  der  Civilisation  im  Allgemeinen  geltend  machen,  die
guten  Beziehungen,  in  welchen  wir  stets  zu  demselben  gestanden  haben,  stellen  ein  gedeihliches
Zusammenwirken  im  Interesse  beider  Theile  in  gegründete  Aussicht.

Soweit  die  Begründung  unseres  Abkommens  in  Bezug  auf  Afrika.  Es  ergiebt  sich
daraus,  daß  die  Interessen  unserer  Schutzgebiete  durch  dasselbe  nicht  geschädigt  sind,  daß  den
wirthschaftlichen  Bedürfnissen  für  die  weitere  Entwickelung  des  deutschen  Kolonialbesitzes  Rechnung
getragen  ist  und  daß  wir  der  Hoffnung  leben  dürfen,  in  Europa  gemeinsam  mit  England  ungestört
  auf  die  Erhaltung  des  Friedens  hinwirken  zu  können,  in  Afrika  aber  deutsche  und
englische  Arbeit  auf  bestimmt  abgegrenzten  Gebieten  Schulter  an  Schulter  denselben  civilisatorischen
Idcen  dienen  zu  sehen.

Es  soll  dabei  nicht  verkannt  werden,  daß  für  dicjenigen  Männer,  deren  Energie  wir
unseren  Antheil  an  Afrika  verdanken,  wie  für  viele  von  Denjenigen,  welche  mit  warmem
Interesse  die  gefahr=  und  mühevollen  Schritte  Jener  begleitet  haben,  der  eine  oder  der  andere
Wunsch  unerfüllt  geblieben  ist.  Das  war  bei  dem  Uebergang  aus  den  Jahren  des  ersten  Aufwallens
  kolonialer  Ideen  zu  denen  ernster,  in  ihren  Zielen  begrenzter  Arbeit  —  ein  Uebergang,
der  uns  in  unserem  jungen  kolonialen  Dasein  nicht  erspart  werden  konnte  —  unvermeidlich.
Die  Kaiserliche  Regierung  durfte  der  Ueberzeugung  leben,  daß  ein  Ersatz  für  das,  was  in  Afrika
an  nationalen  Motiven  und  Wünschen  etwa  unbefriedigt  bleiben  mochte,  im  Wiedergewinn  von
Helgoland  gefunden  werden  konnte.

Seit  Menschenaltern  hatten  Deutsche  aller  Stämme  schmerzlich  empfunden,  daß  unmittelbar
  vor  der  Mündung  der  Elbe,  der  Weser  und  der  Jade  ein  fremdes  Reich  Herr
deutschen  Landes  war,  und  daß  ein  echt  deutscher  Stamm,  von  seinem  Heimathlande  losgerissen,
trotz  humanster  Behandlung  verkümmerte.  War  dieses  Gefühl  schon  immer  lebendig  gewesen,
so  steigerte  es  sich  seit  der  Wiedererrichtung  des  Deutschen  Reichs  zu  einer  Empfindlichkeit,
deren  öffentliche  Erörterung,  weil  sie  schmerzlich  berührte,  äugstlich  vermieden  wurde.  Die  Akten
des  Auswärtigen  Amts  geben  Zeugniß  von  den  zahlreichen  Gesuchen  und  Vorschlägen,  welche
seit  den  siebziger  Jahren  über  die  Wiedererwerbung  von  Helgoland  gemacht  wurden;  die  öffentliche
  Meinung  bemächtigte  sich  von  Zeit  zu  Zeit  in  Deutschland  und  England  der  Frage  nach
der  Abtretung  der  Insel  an  das  Reich  und  die  letztere  ist  wiederholentlich  Gegenstand  ernster
        <pb n="190" />
        —  176  —

Erörterungen  innerhalb  der  deutschen  Regierungskreise  gewesen.  Abgesehen  aber  von  diesem
pretium  uffectionis  bedentet  der  Besitz  der  Insel  Helgoland  für  Deutschland  eine  wesentliche
Erhöhung  seiner  Wehrkraft  zum  Schutz  der  Küsten  und  Flußmündungen  in  der  Nordsec.  Es
mag  daran  erinnert  werden,  wie  im  Jahre  1864  die  Insel  Helgoland  den  Operationen  des
österreichischen  Admirals  Tegetthoff  Schwierigkeiten  bereitete.  Während  des  Krieges  1870
hat  das  neutrale  Helgoland  der  französischen  Flotte  das  Ausharren  vor  unserer  Küste  erheblich
erleichtert.  Die  Insel  bot  durch  das  Leuchtfener  und  durch  die  Möglichkeit,  sich  unter  ihrem
Schutz  der  Einwirkung  von  Wind  und  Wetter  soweit  entziehen  zu  können,  als  dies  zu  einer
Reihe  von  Verrichtungen,  deren  eine  moderne  Flotte  nicht  entrathen  kann,  erforderlich  ist,  dem
Feinde  eine  wesentliche  Stütze  während  der  stürmischen  Jahreszeit.

Deshalb  erhoben  sich  schon  während  der  Friedensverhandlungen  im  Jahre  1870  aus  den
betheiligten  Kreisen  Stimmen,  welche  auf  die  Wichtigkeit  des  Besitzes  von  Helgoland  für  Deutschland
  hindeuteten.  So  heißt  es  in  einem  Bericht  des  Vizeadmirals  Jachmann  vom  20.  September
  1870:  „In  jedem  Kriege  bietet  diese  Jusel,  selbst  bei  Beobachtung  der  unumgänglichen
Neutralitätsregeln,  dem  Feinde  einen  sicheren  Stützpunlt,  während,  wenn  die  Insel  in  unserem
Besitz  und  gut  befestigt  wärc,  eine  feindliche  Flotte  sich  schwerlich  längere  Zeit  vor  der  Elbe
und  Weser  halten  könnte;  auch  für  Wilhelmshaven  ist  die  Insel  von  großer  Wichtigkeit,  da
jedes  Schiff,  das  die  Jade  ein=  und  ausläuft,  von  dort  gesehen  wird.“

Für  England  selbst  ist  der  Besitz  von  Helgvland  niemals  werthvoll  gewesen,  und  es
war  eine  völlige  Verkennung  der  thatsächlichen  Verhältnisse,  wenn  früher  hier  und  da  der  Besitz
von  Helgoland  dem  von  Gibraltar  gleichgeachtet  worden  ist.  In  deutschen  Händen  dagegen
wird  Helgoland  die  Vertheidigung  unserer  Nordseeküsten  wie  unseres  deutschen  Meeres  erleichtern,
eine  feindliche  Blockade  aber  mindestens  sehr  erschweren.  Die  Insel  liegt  eben  anders  zu
Deutschland  wie  zu  England  und  hat  für  beide  Staaten  einen  sehr  verschiedenen  Werth.

Auch  erhält  der  zur  Zeit  im  Bau  begriffene  Nord-Ostsee-Kanal  erst  durch  ein  deutsches
Helgoland  seinen  vollen  Werth  für  den  Kriegsfall.  Entzieht  sich  die  nähere  Darlegung  solcher
militärischer  Motive  naturgemäß  der  öffentlichen  Besprechung,  so  kann  hier  doch  bemerkt  werden,
daß,  schon  als  Ende  1883  die  Wiederaufnahme  der  den  Nord-Ostsee-Kanal  betreffenden  Vorarbeiten
  begann,  seitens  der  Kaiserlichen  Admiralität  betont  wurde,  wie  wünschenswerth  der
Besitz  von  Helgoland  für  die  kriegerische  Ausnutzung  dieses  Kanals  sei.  Es  wurde  ausgeführt,
daß  die  Ueberführung  unserer  Flotte  von  Kiel  nach  Wilhelmshaven  oder  umgekehrt  angesichts
eines  bei  Helgoland  liegenden  Feindes  nicht  ohne  ein  voraussichtlich  unter  taktisch  ungünstigen
Verhältnissen  durchzumachendes  Gefecht  möglich,  und  daß  sie  damit  in  Frage  gestellt  sein
würde,  ein  Einwand,  der  nicht  entkräftet  werden  konnte  und  dem  gegenüber,  da  die  Erwerbung
Helgolands  damals  ausgeschlossen  schien,  von  anderer  Seite  die  Idce,  den  Kanal  von  der  Elbemündung
  nach  Westen  bis  in  den  Jadebusen  fortzuführen,  in  Anregung  gebracht  wurde,  eine
Idec,  deren  Ausführung,  wenn  überhaupt  möglich,  enorme  Kosten  verursacht  haben  würde.

Venn  man  endlich  vielleicht  einwenden  wollte,  daß  Helgoland  uns  trotz  seiner  natürlichen
  Stärke  im  Lauf  eines  Krieges  doch  auch  einmal  genommen  werden  könnte,  und  daß  es
dann  besser  gewesen  wäre,  es  hätte  uns  nic  gehört,  sondern  wäre  neutral  geblieben,  so  könnte
man  mit  ähnlichem  Grunde  etwa  befürchten,  Diedenhofen  an  das  neutrale  Luxemburg  abzutreten.

Auch  für  den  Einwand,  daß  die  Insel  in  absehbarer  Zeit  in  sich  selbst  zerfallen  werde,
fehlt  die  thatsächliche  Unterlage.  Nach  geologischen  Forschungen  hat  sich  die  Insel  in  den
letzten  120  Jahren  kaum  merklich  verkleinert.

Ist  die  künftige  Regierung  von  Helgoland  geneigt  und  im  Stande,  den  kleinen  Hafen
zu  einem  Zufluchtsort  für  Handelsschiffe  und  Fischerflottillen  auszubauen,  wozu  einiger  pekuniärer
Aufwand  die  Voraussetzung  sein  würde,  so  wird  die  Insel  nicht  nur  als  Badeort  ihre  friedliche
  Bedentung  behalten,  sondern  für  Schifffahrt  und  Fischerei  erhöhten  Werth  erlangen.  Wir
        <pb n="191" />
        —  177  —

werden  im  Frieden  wie  im  Kriege  Anlaß  haben,  uns  dieses  wiedererworbenen  Besitzes  zu
freuen.  Daß  das  deutsch-englische  Abkommen  auf  die  Schonung  hergebrachter  Verhältnisse  der
Bevölkerung  jede  mögliche  Rücksicht  nahm,  war  vom  Standpunkt  der  abtretenden,  wie  der
empfangenden  Macht  gleich  natürlich.

—  —

 

II.  Perordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgrbieten.  «

Verordnung,
betreffend  Ergänzung  des  §  1  der  Verordnung  über  die  Erhaltung  der
Disziplin  unter  den  farbigen  Arbeitern  vom  22.  Oktober  1888.)

Gegen  solche  farbige  Arbeiter,  welche  in  Niederländisch-Indien  angeworben  sind,  kann
als  Disziplinarstrase  auch  Geldbuße  angewendet  werden,  deren  Höhe  den  Betrag  von  30  Mark
nicht  übersteigt.

Finschhafen,  den  24.  März  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar.
(gez.)  Rose.

*)  Diese  Verordnung  lautet:  ·
§1.
Zur  Erhaltung  der  Ordnung  und  des  Gehorsams  unter  den  farbigen  Arbeitern,  welche  in  einem
festen  Arbeitsverhältnisse  stehen,  können  Diöziplinarstrafen  angewendet  werden.  Als  solche  sind  zulässig:
1  Beschränkung  der  Nahrung  und  Entziehung  von  Genußmitteln,
2.  Arbeit  über  die  gewöhnliche  Arbeitszeit  hinaus,
3.  Einsperrung  mit  oder  ohne  Anschließung  in  abgesonderten  Räumen,
4.  körperliche  Züchtigung.  82

VBei  der  Beschränkung  der  Nahrung  muß  das  zur  Lebenserhaltung  Unenlbehrliche  verbleiben;
sie  darf  die  Dauer  einer  Woche  nicht  überschreiten.

Ueberarbeit  darf  nicht  über  drei  Stunden  täglich,  und  nicht  über  drei  Tage  wöchentlich  gehen.

Die  Einsperrung  darf  drei  Tage  in  der  Woche  nicht  übersteigen.
83

Körperliche  Züchtigung  ist  nur  gegen  männliche,  körperlich  völlig  gesunde  Arbeiter  zulässig  und
nur  zu  verhängen,  wenn  andere  Zuchtmittel  keinen  Erfolg  haben.

Mehr  als  zehn  Schläge  hintereinander  dürfen  nicht  ertheilt  werden,  und  darf  eine  solche  Züchtigung
nicht  öfter  als  ein  Mal  in  einer  Woche  geschehen.

Die  verschiedenen  Disziplinarstrafen  können  bei  schwereren  Vergehen  oder  im  Rückfalle  auch  neben
einander  verhängt  werden.

85.

Disziplinarstrafen  können  nur  durch  den  Stationsvorsteher  oder  in  dessen  Verhinderung  durch
seinen  Stellvertreter  angeordnet  werden  und  sind  unter  dessen  Aufsicht  zu  vollstrecken.

86.

Die  nähere  Bestimmung  der  Fälle,  in  welchen  sie  anzuwenden  sind,  sowie  der  Art  der  Ausführung
  wird  dem  Landeshauptmann  übertragen.

7.

Ueber  die  Anordnung  jeder  *m?  re,  deren  Veranlassung  und  Vollstreckung,  ist  eine
genaue  Vermerkung  durch  den  Stationsvorsteher  zu  den  Akten  zu  nehmen,  und  sind  diese  Vermerke  durch
den  Stationsvorsteher  dem  Landeshauptmann  monatlich  mittelst  Berichtes  vorzulegen.

Berlin,  den  22.  Oktober  1888.

Neu-Guinea=  RKompagnie.
Die  Direktion.
(gez.)  A.  v.  Hansemann,  Vorsitzender.  (L.  S.)  (gez.)  Herzog.

—  «-.  -:s-«—--’"«—
        <pb n="192" />
        Das  in  der  vorigen  Nummer  angekündigte  Verzeichniß  der  aus  den  deutschen  Schutz—
gebieten  eingegangenen  wissenschaftlichen  Sendungen  (Anlage  zu  der  Anweisung,  betreffend  die
Behandlung  der  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  eingehenden  wissenschaftlichen  Sendungen)  ist
in  der  Beilage  abgedruckt.

 

 

 

 

 

III.  Perspnalien.

Der  Kanzler  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamernn,  Graf  Pfeil,  ist  zum
Konful  a.  i.  für  Lagos  ernannt  worden.

 

 

 

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.

Meteorologische  Beobachtungen  auf  der  Rhede  und  im  Hafen  von  Kamerun
1888  und  1889.

Die  im  Jahre  1888  von  S.  M.  Krzr.  „Habicht“  und  S.  M.  Kubt.  „Cyklop“  in
Kamerun  angestellten  und  in  den  „Annalen  der  Hydrographie  2c."  pro  1889  S.  25  und  212
veröffentlichten  meteorologischen  Beobachtungen  sind  von  ersterem  Schiffe  fortgesetzt  worden.
Die  Ergebnisse  derselben  finden  sich  in  den  „Annalen  der  Hydrographie  2c.“  pro  1890  S.  277  ff.
zusammengestellt.

 

.

 

 

V.  Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Kubt.  „Hyänc“  29/6.  Kapstadt  26/7.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Fhrzg.  „Nachtigal"“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Sperber“  8/6.  Sydney  15,7.  —  Apia.  (Poststation:  Apia  [Australienl.)
M.  S.  „Alexandrine“  1/7.  Sydney  (Australien)  —  Neu-Guinca-Schutzgebiet.  (Poststation:
  Sydney  [Australien].)

&amp;amp;  &amp;amp;  E  G  &amp;amp;  &amp;amp;  G

S.  M.  S.  „Carola“  beabsichtigte,  am  11.  d.  M.  von  Zanzibar  aus  eine  Erholungsreise
  nach  den  Seychellen  anzutreten.
        <pb n="193" />
        I.  Perspnal-Nachrichten.

Der  Dirigent  der  Kolonial-Abtheilung  des

Auswärtigen  Amtes,  Geh.  Legations-Nath
Dr.  Kayser,  hat  einen  mehrwöchentlichen  Urlaub
  angetreten.  Mit  seiner  Vertretung  ist
der  Wirkliche  Legations-Rath  Dr.  Rettich
beauftragt.

Mit  dem  am  23.  v.  M.  von  Hamburg
nach  Ost-Afrika  abgegangenen  Dampfer  der
deutschen  Ost-Afrila-Linie  „Reichstag“  hat  der
Postsekretär  Steinhagen  die  Reise  nach  Zanzibar
  angetreten,  um  dort  und  an  der  gegenüberliegenden
  Festlandsküste  Postämter  und
Agenturen  einzurichten.

 

II.  Perkehrs-ZMachrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

|

Der  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in
Kamerun  attachirte  Regierungsassessor  Leist
hat  mit  dem  am  31.  v.  M.  von  Hamburg  nach
West-Afrika  abgegangenen  Dampfer  der  Woermann-Linie
  die  Reise  nach  Kamerun  angetreten.


Der  Polizeimeister  Fromberg  in  Kamerun
hat  einen  ihm  ertheilten  längeren  Urlaub  angetreten.


Der  Pflanzer  Herr  Goldberg,  welcher
nach  Mittheilung  in  Nr.  3  des  „Deutschen
Kolonialblattes'  Versuche  mit  Baumwollenkultur
  im  Togogebiete  anzustellen  beauftragt
ist,  ist  am  21.  Juni  d.  J.  in  Klein-Popo  eingetroffen.



 

 

 

vom  Einschiffungshafen



Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

an  folgenden  Tagen

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

Ausschisfungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

 

1.  Kamerun.  1  Hamburg  am

.(  Liverpool

 

 

2.  Togogebiet  (von  Quitta  |  Hamburg
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).  Liverpool
3.  Südwestafrikanisches  Lissabon

Schutzgebiet.

 

letzten
Monats  Abends.

am  20.  August,
10.  September.

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  30.  August,  13.
u.  27.  Sept.

jeden  Montag  Nm.

jedes  Kamerun  30  Tage.  am  letzten  jedes  Monats
  5½  Nm.
am18.  August,  8.  Sept.

10  Nm.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.  am  15.  jedes  Monats
  5½  Nm.
am  28.  Aug.,  11.  u.

25.  Sept.  10  Nm.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.  jeden  Donnerstag

ai  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffgelegenheit
nach  der  Walsischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiter- 



 

befördert.
1
4.  Wituland.  Brindisi  jeden  4.  Montag  22%%  Lamu  17  Tage.  am  15.  August,  12.
früh,  zunächst  Sept.  10  35  Abds.
18.Aug.,  15.  Sept.
"  Brindisi  am  18.  August.  Zanzibar  21  Tage.]  am  15.  August,  12.
5.  Sanzibar  ·  am  15.  September,  Banzibar  15  Tage.  u.  29.  September
"  1  Neapel  am  2  Oktober,  Zanzibar  19  Tage.  Abds.
Marseille  am  12.  jedes  Mo=  Zanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  40  Nm.  n  Abds.
6.  Raiser  Wilhelmsland,,enna  jeden  6.  Donners-Finschhafen  etwa#am  9.  September
Bismarck-Archipel.  (nieder  -  tag  20  Nm.,  zu-  60)  Tage.  9#  Abds.
ländische  nächst  11.  Sept.
Schiffe
7.  Marschall=  Inseln.  Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über

 

Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

Anfang  September  d.  J.  wird  ein  Schooner  der  Jaluit-Gesellschaft  von  San  Francisco  nach

Jaluit  (Marschall-Inseln)  in  See  gehen.
        <pb n="194" />
        —.t

180

—

Fahrplau  der  vier  ersten  Neisen  der

mittelst  der

„Raiser“  2600  T.-Reg.,  „Ranzsler“  2600  T.-Reg.,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus-.
%
Nr.  Hamburg  Rotterdam  Lissabon  Neapel!  Post,  Neapel  S#nt
der  ab  L
Reise  s  ·  Berlin  .
Reis  an  ab  an  ab  an  ab  an  Berlin  ab  an
--»-»-  Ein-»  ,.-  ;-  Monta  "Q#  #
Mittwoch  Freitag  u  Mittwoch  Freitag  Mittwoch  1035  *  Donnerst.  Montag
I.  23.  Juli  25.  Juli  26.  Juli  30.  Juli  1.  Aug.  Aug.4.  Aug.  I.  Aug.11.  Aug.
II.  17.  Sept.  19.  Sept.  20  Sept24.  Sept.  26  Sept  1.  Ott.29.  Sept,  2.  Okt.  .  Okt.
III.  12.  Nov.  14.  Nov.  15.  Nov.  19.  Nov.  21.  Nov.  26.  Nov.  I24.  Norv..  Nov..  Dez.
1891
IV.  7.  Jan..  Jan.  10.  Jan.4.  Jan.  16.  Jan.21.  Jan.19.  Jan.22.  Jan.26.  Jan.
Heimur.
  Delagoa-Bay  Mozambique  Dar-es-Salaam  Sansibar  Aden
Reise  «  —  I
an  ab  an  ab  an  ab  an  ab  an  ub
Donnerst.]  Montag  DienstagFreitag  Senn  a#en  Dienstag  Dienstag  Mittwoch
I.  11.  Sept.15.  Sept.  16.  Sept.  19.  Sept.  20.  Sept.  20.  Sept.  23.  Sept.0.  Sept.  1.  ott.
Mittwochs  Sonntag  Montag  Donnerst.  Freitag  Freitag  Montag  s  Montag  Dienstag
II.  5.  Nov.]9.  Nov.  10.  Norv.3.  Nov.  14.  Nov.4.  Norv.  17.  Nov.21  Nov.  25.  Nov.
1891  E
III.  31.  Dez.  4.  Jan.  5  Jan.S  Jan.  9.  Jan.9.  Jan.  12.  Jan.19.  Jan.  20.  Jan.
J1891  1
IV.  25.  Febr..  März  2  März  5.  März  6.  März!.  März'  9.  März  16.  März  17.  März

 

 

 

 

 

 

 

*)  Bei  der  ersten  Fahrt  werden  auf  der  Ausreise  außer  den  im

Hamburg,  Juli  1890.

 

Fahrplan  angegebenen  Häfen

 

 

 

 

III.  Perschiedene  Mittheilungen.

Sabl  der  Weißen  in  Ramerun.

Die  Anzahl  der  im  deutschen  Schutzgebiet
von  Kamerun  wohnhaften  Weißen  beträgt  zur
Zeit  105.  Darunter  befinden  sich  65  Deutsche,
23  Engländer,  1  Oesterreicher,  2  Australier,
2  Russen,  1  Spanier,  1  Amerikaner  und
10  Schweden.

Rupfermünzen  für  Deutsch-Ost-Afrika.

Das  erste  Quantum  der  von  der  hiesigen

Königlichen  Münze  für  die  Deutsch-Ostafrikanische
  Gesellschaft  ausgeprägten  Kupfer-Pesas
soll  mit  dem  am  17.  September  d.  J.  von

 

Hamburg  abgehenden  Dampfer  der  Deutschen
Ost-Afrika-Linie  nach  Ost-Afrrika  gesandt  werden,
um  daselbst  auf  dem  Festlande  innerhalb  des
vom  Sultan  von  Zanzibar  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  verpachteten  Küstenstreifens,
  sowie  im  Hinterlande  in  den  Verkehr
gebracht  zu  werden.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Gst-Afrika.

Ueleber  den  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  in  der  Zeit  vom
21.  April  bis  20.  Mai  d.  J.  liegen  solgende

Nachrichten  vor.

Das  Verhältniß  der  Erkrankungen  zur
Gesammtstärke  der  Truppentheile  war  am
        <pb n="195" />
        181

—

Dampfer  der  Deutschen  Ost-L2lfrika-Linie

Reichs-Postdampfer

„eichstag“  2300  T.-Neg.,  „Bundesratb“  2300  T.-Neg.= 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

reise.
Suez  Aden  Sansibar  Dar  ·  es-  Salaam  Mozambique  Delagoa-Bay
ab  an  ab  an  ab  an  ab  an  ob  an  ab
Mittwoch  Montag  Dienstag  Mittwoch  Sonntag  Sonntag  Montag  rewart.  Freitag  Dienstag
13.  Aug.  —  Aug.27.  Aug.  31.  Aug.  31.  Aug.  1.  Sept.  Sept.  5.  Sept.h.  Sept.
Dienstag  San  Sonn-  Sonntag  Mittwoch  Donnerst.  Montag
S.  Ofkt.  Okt.  14.  Ott..1.  Okt.  25.  Okt.25.  Okt.  26.  Okt.  2  Okt.  30.  Okt.B.  Nov.
3.  Dez.  Dez.  9.  Dez.  16.  Dez.  20.  Dez.  20.  Dez.  21.  Dez.24.  Dez.  25.  Dez.29.  Dez.
n!  1  «-·

28.  Jan.  2.  Febr.  3.  Febr.s  10.  Febr.  14.  Febr.  14.  Febr.  15.  Febr.18.  Febr.  19.  Febr.  23.  Febr.
l  l
reise.
—  *  —  —  m
Suez  Tort  Neapel!  Po  f  Neapel  Lissabon  Rotterdam  Hamburg
-  an
an  ab  an  Berlin  ab  an  ab  an  ab  an  ab
Di  8  Donnerst.  ---  —.“
Dienstag  Donnerst.  Montag  60  früh  Dienstag  Sonntag  Montag]Freitag  Sonntag  Montag
I#  ·
7.  Ott..  Okt.Ot.  O  ft.  xt.  20.  Olt.4  Okt.  26.  Otkt.27.  Okt.
Montag  Mittwoch  Sonntag  Mittwoch  Nontag  S#en  Sonntag  Donnerst.  9—  Sonntag
1.  Dez.ß.Dez.7.  Dez.10.  Dez.  Dez.  13.  Dez.  14.  Dez.1.  Dez.  20.  De#i.  21.  Dez.
.  1
..  .  6  .
26.  Jan.  28.  Jan.  s1.  Febr.  Febr,.  Febr.y.  Febr.  8.  Febr.  12.  Febr.  14.  Febr.  15.  Febr.
23.  März25.  März27.  März  1.  April  30.  März4.  April  5.  April!9.  April  11.  April12.  April!

 

 

 

auch  nach  Lamu  und  Tanga  angelaufen  werden.

günstigsten  bei  der  Besatzung

.,.,  der  Schiffe
des  Reichskommissars.

Demnächst  folgt  die

Station  Tanga,  die  Garnison  in  Zanzibar

und  die  Stationen  Pangani,  Bagamvyo,  Saadani,
  Darzes-Salaam  und  Mkwadja.  Ueber
den  Gesundheitszustand  der  Station  Mpuapua
liegen  genauere  Berichte  nicht  vor.  Derselbe
scheint  jedoch  nicht  ungünstig  gewesen  zu  sein.

Malaria-Erkrankungen  kamen  in  Tanga  überhaupt

  nicht  vor.  Bei  der  Besatzung  der  Schisfe

des  Reichskommissars  litten  an  Malaria  3,4  pCt.
der  Gesammtstärke,  in  Pangani  4,2  pCt.,  in
Saadam  10,3  pCt.,  in  Zanzibar  10,9  pCt.,  in
Bagamoyo  11,6  pCt.,  in  Mkwadja  14,9  PCt.,
in  Dar-es-Salaam  19,2  PCt.

Weas  die  Fieber-Erkrankungen  unter  den
Weißen  betrifft,  so  kamen  solche,  wie  erwähnt,
in  Tanga  nicht  vor.  Bei  der  Besatzung  der

 

–

Schiffe  des  Reichskommissars  hatten  von  Weißen
Malaria-Anfälle  5  pCt.,  in  Pangani  8,3  pCt.,
in  Zanzibar  22,7  pCt.,  in  Dar#res-Salaam
41,7  pCt.,  in  Bagamoyo  46,6  pCt.,  in  Saadani
  57,1  pCt.,  in  Mkvadja  66,6  pCt.

Dieser  außergewöhnlich  hohe  Prozentsatz
der  Malaria-Erkrankungen  ist  auf  die  große
Regenzeit  zurückzuführen,  welche  den  ganzen
Monat  hindurch  gewaltige  Wassermassen  lieferte
und  an  vielen  Orten,  wo  sonst  trockener  Boden
ist,  Sümpfe  und  Seen  erzengte.

Ueber  die  Erkrankungen  bei  den  beiden
Expeditionskorps  ließen  sich  Prozentberechnungen
  nicht  aufstellen,  da  dieselben,  durch  eine
Anzahl  von  den  Stationen  entnommener  Mannschaften
  verstärkt,  in  den  letzten  Tagen  des
Monats  April  zu  den  kriegerischen  Unternehmungen
  im  Süden  des  deutschen  Interessen-
        <pb n="196" />
        —.

gebietes  eingeschifft  und  nach  Einnahme  der

betreffenden  Orte  auf  die  neu  gegründeten

Stationen  Kilwa,  Lindi  und  Mikindani  zu  je
zwei  Kompagnien  vertheilt  wurden,  während
nur  zwei  Kompagnien  des  1.  Expeditionskorps
nach  Bagamoyo  bezw.  Pangani  zurückkehrten.
Da  die  Operationen  im  Süden  bei  äußerst
schlechter  Witterung  auf  der  Höhe  der  Regenzeit
  stattfanden,  da  ferner  die  zu  Aufang  April
aus  Egypten  eingetroffenen,  neu  angeworbenen
Sudanesen  sich  noch  nicht  an  das  Klima  gewöhnt
  hatten,  auch  einige  nicht  felddienstfähige
Leute  zählten,  so  war  der  Gesundheitszustand
ein  ungünstiger  und  es  kamen  insbesondere
viele  Malaria-Erkrankungen  vor.  Die  früher
gemachten  Erfahrungen  lassen  indessen  erwarten,
daß  nach  beendigter  Regenzeit  und  mit  dem
Fortschreiten  in  der  Entwickelung  der  neu  gegründeten
  Stationen  der  Gesundheitszustand
dieser  neuen  Truppen  ein  ebenso  guter  werden
wird,  wie  bei  den  alten  sudanesischen  Soldaten.

Der  deutsche  Handel  in  Gst-Afrika
und  die  Araber.

Vor  einiger  Zeit  traf  die  telegraphische
Meldung  hier  ein,  daß  ein  Araber  Namens
Mohammed  ben  Kassim  durch  den  stellvertretenden
  Reichskommissar  für  Ost-Afrika  vor
ein  Kriegsgericht  gestellt  und  nach  erfolgter  Verurtheilung
  mit  dem  Tode  bestraft  worden  sei.
Wie  sich  aus  dem  im  Weißbuche  über  Ost-Afrika
  abgedruckten  Berichte  des  Reichskommissars
v.  Wissmann  vom  31.  März  d.  J.  ergiebt,  hatte
Mohammed  ben  Kassim  die  Absicht  gehabt,
die  Station  Mpuapua  zu  überfallen  und  war
zu  diesem  Behufe  von  Tabora  aufgebrochen.
Er  hatte  8  Boten  mit  Geschenken  zu  dem
größten  Wagogo-Häuptling  gesandt  und  diesen
gebeten,  ihn  passiren  zu  lassen,  da  er  die
Deutschen  angreifen  wollte.  Der  Wagaogo-Häuptling
  hatte  aber  sofort  die  Geschenke  nebst
den  8  Köpfen  der  Boten  an  den  Araber  zurückgesandt
  und  ihm  sagen  lassen,  er  werde  sich
hüten,  etwas  Feindseliges  gegen  die  Deutschen
zu  unternehmen.

Mohammed  ben  Kassim  gehörte  zu  den
in  Tabora  ansässigen  Arabern,  welche  schon
seit  langem  das  Vordringen  des  deutschen
Handels  und  Einflusses  in  Ost-Afrika  mit  misgünstigen
  Augen  ansahen  und  gewaltsam  zu  verhindern
  suchten.  Insbesondere  war  er  es,  welcher
seiner  Zeit  der  Elfenbeinkarawane,  welche  die
Hamburger  Firma  Heinrich  Ad.  Meyer  von
Zanzibar  nach  Tabora  entsandt  hatte,  beraubte
und  an  dem  Morde  des  Führers  derselben,

182

 

—.

Giesecke,  betheiligt  war.  Die  nachsiehenden
Mittheilungen  hierüber  werden  in  mehrfacher
Hinsicht  von  Interesse  sein.

Anfang  1885  faßte  die  genannte  Hamburger
  Firma,  welche  seit  1874  eine  Geschäftsniederlassung
  in  Zanzibar  besitzt,  den  Entschluß,
eine  größere  Karawane  in  das  Innere  zu  entsenden,
  ein  Unternehmen,  wie  es  in  der  geplanten

  Bedeutung  nie  zuvor  von  einem  Europäer
  ins  Werk  gesetzt  worden  war.

wurde  oine  Karawane  von  600  Mann  ausgerüstet,
  deren  Leitung  dem  Engländer  Harders
  übertragen  wurde  und  an  welcher  auch
der  bekannte  Kurt  Tveppen  theilnahm.  Beiden
stand  große  Erfahrung  zur  Seite,  namentlich
dem  Hauptleiter,  Herrn  Harders,  welcher  im
Dienste  der  Firma  in  Zanzibar,  Khartum,
Tripolis  und  Kairo  seit  langem  thätig  gewesen
war.  Da  die  Expedition  die  erste  war,  welche
in  Central-Afrika  direkte  Verbindungen  zur
Erwerbung  von  Elfenbein  für  ein  europêisches
Haus  eröffnen  sollte,  so  erblickte  die  arabische
Handelswelt  in  der  neuen  Konkurrenz  eine
Beeinträchtigung  ihrer  bisherigen  Erwerbsquellen
  und  suchte  das  Aufkommen  des  europäischen
  Handels  im  Innern  auf  jede  Weise
zu  verhindern.

Der  Oberhäuptling  von  Unianjembe,  dessen
Hauptort  Tabora  ist,  war  von  den  zahlreichen
dort  ansässigen  Arabern  eingesetzt,  ohne  jedoch
in  einem  direkten  Vasallenverhältniß  zu  ihnen
zu  stehen.  Derselbe,  ein  Schwarzer  aus  der
einheimischen  Bevölkerung,  Namens  Ssiki,
brauchte  indessen  einestheils  die  Hülfe  der  stark
bewaffneten  arabischen  Händler,  um  sich  gegenüber
  seinen  nur  mit  Pfeil  und  Bogen  ausgerüsteten
  Unterthanen  zu  halten,  andererseits
mußte  er  die  Rache  der  Araber  fürchten,  falls
er  sich  ihren  Wünschen  nicht  fügte.  Diesen
ihren  Einfluß  benutzten  die  Araber,  um  durch
Vorschieben  von  Ssiki  die  deutschen  Angestellten
  in  Tabora  mit  einem  regelrechten
Isolirsystem  zu  umgeben.  Ssiki  führte  die
erhaltenen  Weisungen  im  Sinne  seiner  Auftraggeber
  aus.  Er  verbot  den  arabischen  Hausirern,
welche  an  jeder  Thür  Elfenbein  ausboten,
solches  an  die  Deutschen  zu  verkaufen,  verhinderte
  die  Letzteren,  kleinere  Karawanen  in
die  Umgegend  zum  Ankauf  von  Elfenbein  zu
entsenden,  erschwerte  ihnen  die  Beschaffung  der
nothwendigen  Lebensmittel  und  zwang  sie,  ihm
werthvolle  „Geschenke“  zu  machen.  Beschwerte
sich  Harders  hierüber  bei  Seth  ben  Juma,
dem  Residenten  oder  Konsul  des  Sultans  von
Zanzibar  in  Tabora,  so  gab  dieser,  selbst  der
Anstifter  des  feindlichen  Verhaltens  Ssitis,
vor,  sich  in  die  Angelegenheiten  dieses  und  der
Weißen  nicht  einmischen  zu  dürfen.
        <pb n="197" />
        —  183  —

Diese  fortgesetzten  Belästigungen,  sowie
eine  anstrengende  Reise,  welche  Harders  in
Folge  derselben  während  der  Regenzeit  hatte
unternehmen  müssen,  hatten  auf  dessen  körperlichen
  und  geistigen  Zustand  so  ungünstig  eingewirkt,
  daß  er  am  11.  April  1886  einem
Fieberanfall  erlag.

Kurz  nach  Harders  Ableben  und  noch
vor  Eintreffen  des  neubestellten
Hermann  Giesecke  wurde  ein  frecher  Einbruch
  in  die  deutsche  Niederlassung  durch
Untergrabung  der  Mauern  ausgeführt  und
dabei  eine  bedeutende  Quantität  Elephantenzähne

  im  Werthe  von  4000  Dollars  geraubt.
Durch  die  Aussagen  der  Wächter  und  anderer

Zeugen  ist  festgestellt  worden,  daß  dieser  Diebstahl
  von  dem  Araber  Mohammed  ben
Kassim  ausgeführt  worden  ist.  —  Schon  am
vierten  Tage  nach  Gieseckes  Ankunft  in
Tabora,  als  derselbe  Abends  bei  Lampenscheine
vor  seinem  Hause  mit  Lektüre  beschäftigt  war,
wurde  auf  wenige  Schritte  Entfernung  ein
Schuß  auf  ihn  abgefeuert.  Die  Ladung,  aus
einer  Kugel  und  mehr  als  30  Bleistückchen
bestehend,  zertrümmerte  die  Lampe  und  schlug
in  die  Mauer  ein,  während  Giesecke  wunderbarer
  Weise  unverletzt  blieb.  Die  angestellten
Nachforschungen  machten  es  wahrscheinlich,  daß
Mohammed  ben  Kassim  den  Mordversuch
ins  Werk  gesetzt  hatte,  um  der  Verfolgung
seines  Diebstahls  vorzubengen.  Im  September
desselben  Jahres  fand  ein  wiederholtes  Attentat
auf  Gieseckes  Leben  statt,  welches  leider  dessen
Tod  zur  Folge  hatte.  Der  Afrikareisende
Dr.  Junker,  welcher  sich  damals  in  Tabora
befand,  hat  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in
Zanzibar  hierüber  folgende  Mittheilungen  gemacht.
  Er  und  Giesecke  schlossen  sich  Mitte
September  der  Karawane  des  bekannten  Arabers
Mohammed  ben  Mohammed,  genannt
Tippo-Tip,  an,  um  unter  dessen  Schutz  sicher
nach  der  Küste  zu  gelangen.  Am  24.  September
hatten  sic  in  einer  dem  letzteren  gehörigen
Tembe,  d.  h.  verpallisadirten  Wohnung,  unweit
Tabora,  ihr  Lager  aufs#geschlagen,  während
Tippo-Tip,  der  diesen  Platz  als  Sammelort
  der  vereinigten  Karawanen  benutzte,  sich
noch  zwischen  der  Tembe  und  Tabora  hinund
  herbewegte.  Im  äußersten  Theil  der
Umfriedigung,  welche  ziemlich  schadhaft  war,
hatten  Giesecke  und  Dr.  Junker  ihre  Zelte
aufgeschlagen.  Am  26.  September,  etwa  um
10/  Uhr  Abends,  hörte  Dr.  Junker  vier
bis  sechs  Gewehrschüsse  fallen  und  sofort
Giesecke  um  Hülfe  rufen.  Dr.  Junker  be—
gab  sich  nach  dem  einige  Schritte  entfernten
Zelt  des  Genannten,  welches  die  Spuren  von
Flintenschüssen  an  sich  trug,  deren  Ränder

Vertreters

 

 

 

 

 

 

noch  glimmten.  Zugleich  sah  er  mehrere
Männer  mit  Flinten  davon  eilen.  Giesecke

lag  vor  der  Thür  seines  Zeltes  auf  dem
Rücken,  an  beiden  Füßen  schwer  verwundet,
mit  zwei  Schußwunden  am  linken  Oberschenlel
und  der  linken  Schulter.  In  der  Nähe  des
Zeltes  fand  man  einen  unbekannten  Neger,
der  noch  ein  Licht  in  der  Hand  hielt,  erschossen;
er  gehörte  offenbar  zur  Mordbande  und  war
aus  Versehen  mit  erschossen  worden.  Ein  zur
Gieseckeschen  Karawane  gehöriger  Neger  war
durch  einen  Schuß  ins  Bein  verwundet  worden.
Tippo-Tip,  welcher  inzwischen  angekommen
war,  versuchte  die  Thäter  zu  verfolgen,  konnte
dieselben  indessen  nicht  ergreifen.  Giesecke
wurde  nach  der  in  der  Nähe  befindlichen  französischen
  Missionsstation  gebracht  und  starb
vier  Tage  darauf  an  den  erhaltenen  Wunden.  —
Es  ist  zweifellos  festgestellt  worden,  daß  Mohammed
  ben  Kassim  an  der  Mordthat  als
Anstifter  oder  Thäter  betheiligt  gewesen  ist.
Seine  Festnahme  konnte  jedoch  nicht  erfolgen,
weil  er  sich  nach  dem  westlich  vom  Tanganjika-See
  belegenen  Manyema  zu  retten  gewußt
hatte.  Alles,  was  bisher  geschehen  konnte,
war  die  Beschlagnahme  cines  dem  Mohammed
ben  Kassim  gehörigen  Landgutes  auf  der
Insel  Pemba  sowie  eines  von  Seth  ben
Juma  nach  der  Küste  gesandten  Elfenbeintransportes.
  Der  verhältnißmäßig  geringe
Erlös  ist  der  Firma  H.  A.  Meyer  zur  theilweisen
  Deckung  des  ihr  durch  den  Elfenbeindiebstahl
  und  die  Belästigungen  Seth  ben
Jumas  zugefügten  bedeutenden  Schadens
üNberwiesen  worden.

Nunmehr  ist  es  gelungen,  den  Mohammed
ben  Kassim  in  Saadani,  wohin  er  mit  geringen
  Habseligkeiten  gekommen  war,  gefangen
zu  nehmen.  Er  ist  durch  kriegsgerichtliches
Urtheil  vom  6.  Juni  d.  J.  in  Bagamoyo
wegen  Theilnahme  an  der  Ermordung  des
deutschen  Reichsangehörigen  Hermann  Giesecke
  und  wegen  versuchten  Ueberfalles  der
Station  der  Schutztruppe  in  Mpuapua  zum
Tode  verurtheilt  und  am  25,  desselben  Monats
hingerichtet  worden.

Die  englische  Universitäten-Rission  in  GOst-Afrika.

In  dem  Augustheft  der  von  der  englischen
Universitäten-Mission  herausgegebenen  monatlichen
  Berichte  über  ihre  Thätigkeit  in  Central=Afrika
  wird  auch  das  deutschenglische  Abkommen
  einer  Besprechung  vom  Standpunkte
der  Mission  aus  unterzogen.  Der  Verfasser
derselben  giebt  zwar  seinem  Bedauern  darüber
Ausdruck,  daß  die  Missionsstationen  Magila
        <pb n="198" />
        —  184

und  Newala  nebst  den  umliegenden  Distrikten
s.  Zt.  der  deutschen  Interessensphäre  einverleibt
worden  seien  und  daß  in  dieser  Hinsicht  eine
Grenzberichtigung  (7)  nicht  eingetreten  sei,  andererseits
  aber  spricht  er  doch  seine  Befriedigung
  darüber  aus,  daß  die  genannten  Stationen
unter  dem  Schutze  einer  befreundeten  Macht
stehen,  und  erkennt  die  entgegenkommende  Haltung
  der  deutschen  Beamten  an.  Er  empfiehlt
uns,  das  im  Nordwesten  des  Nyassa-Sees
klimatisch  günstig  gelegene  Hochland  zu  einem
Central=  und  Ausgangspunkt  der  Kultivirung
des  Innern  zu  machen  und  den  kriegerischen
Neigungen  der  daselbst  ansässigen  Magwangwara
  entgegenzutreten.

Zu  erwähnen  ist  ferner  die  Nachricht,  daß
der  Weg  von  der  Küste  nach  der  Rovuma-Station
  Newala  gegenwärtig  sicher  und  gangbar
  für  Träger  ist.

Aus  dem  Jahresbericht  der  Jaluit-Gesellschaft
für  1889.  »

Der  Jahresbericht  der  Jaluit-Gesellschaft
für  1889  hebt  hervor,  daß  seit  Uebernahme
der  Verwaltung  des  Schutzgebietes  der  Marschall-Jnseln
  durch  Reichsbeamte  die  Verhältnisse  daselbst
  sich  erheblich  gebessert  haben.

„Sicherheit  des  Eigenthums,  Recht  und
Gesetz  traten  von  da  ab  an  Stelle  der  früheren
Gesetzlosigkeit,  und  die  steten  Kämpfe  der  Eingeborenen
  hörten  vollständig  auf.  Die  allgemeine
  Geschäftslage  darf  als  eine  gute  bezeichnet
  werden,  denn  die  Kauffähigkeit  der
Eingeborenen  hat  ganz  bedeutend  zugenommen,
was  nicht  zum  wenigsten  in  indirekter  Weise
dem  Verbot  der  Waffeneinfuhr  und  des  Verkaufes
  der  Spirituosen  an  Eingeborenc  zuzuschreiben
  ist;  mangels  Munition  haben  die
Kämpfe  der  Eingeborenen  aufgehört,  bei  denen
regelmäßig  eine  große  Anzahl  von  Kokospalmen
zerstört  zu  werden  pflegte,  und  mangels  Spirituosen
  sind  die  ausschweifenden  Gelage  verschwunden,
  durch  welche  die  Koprabereitung
und  jegliche  nützliche  Thätigkeit  der  Eingeborenen
  häufig  wochenlang  unterbrochen  wurde."

Dagegen  wird  darauf  hingewiesen,  daß  die
Erziehung  der  Eingeborenen  noch  ganz  darniederliegt
  und  auch  keine  Fortschritte  machen
werde,  so  lange  nicht  an  Stelle  der  eingeborenen
  Zöglinge  der  Boston  Mission  Society
europäische  Missionare  träten.  Die  Gesellschaft
ist  bemüht,  eine  deutsche  Missionsgesellschaft  für
das  Schußgebiet  zu  gewinnen.

 

eu-Guinea-Schutzgebiet.

Auf  der  zu  Neu-Pommern  im  Bismarck-Archipel
  gehörigen  Gazellen-Halbinsel  hat  ein
von  den  Eingeborenen  verübter  Mord  zu
Kämpfen  Veranlassung  gegeben,  welche  mit  einer
Züchtigung  der  Schuldigen  und  deren  förmlicher
Unterwerfung  geendet  haben.

Am  28.  März  d.  J.  wurde  zwischen  der
Pflanzung  Ralum  und  der  neuen,  von  der  Neu-Guinca-Kompagnie
  angelegten  Station  Herbertshöhe
  der  von  den  Philippinen  gebürtige  Aufseher
  Moses  von  Eingeborenen,  welche  sich  der
dort  beabsichtigten  Anlage  eines  Weges  aus
Aberglauben  und  anderen  Gründen  widersetzten,
erschlagen.

Der  von  seinem  Amtssitz  Kerawarra  herbeigerufene
  Kaiserliche  Kanzler  Schmiele  beschloß,
  mit  den  zu  Gebote  stehenden  Kräften
sofort  eine  Bestrafung  der  Schuldigen  eintreten
zu  lassen,  und  stellte  sich  in  Gemeinschaft  mit
dem  ortskundigen  Pflanzer  Parkinson  an  die
Spitze  einer  kleinen,  aus  5  Weißen,  6  farbigen
Polizisten  und  80  bewaffneten  farbigen  Arbeitern
  bestehenden  Kriegsmacht.  Auf  zwei  Zügen
in  das  Inland  gegen  die  mit  den  Mördern  gemeinsame
  Sache  machenden  Stämmc  wurden
einige  Dörfer  zerstört  und  einc  Anzahl  der  Eingeborenen
  getödtet.  Es  gelang  dem  Kanzler,  die
Räuber  in  wenigen  Tagen  derart  einzuschüchtern,
  daß  sie  um  Frieden  baten  und  zum  Zeichen
ihrer  Unterwerfung  und  als  Sühne  größere
Mengen  des  dort  gebräuchlichen  Muschelgeldes
im  Werthe  von  über  1600  Mark  darbrachten.
Die  Einbringung  der  Mörder  des  Moses
scheint  ferner  gesichert,  da  beim  Abgang  der
Post  nach  Europa  mehrere  größerc  Partien
von  Eingeborenen  dieselben  verfolgten,  um  die
auf  ihren  Kopf  gesetzte  Prämie  zu  verdienen.

Der  Vorfall  ist  ein  erfreuliches  Zeichen  für
die  fortgeschrittene  Organisation  der  Poligzcitruppe
  der  Kompagnie,  welcher  es  gelungen  ist,
ohne  Beihülse  eines  Kriegsschiffes  mit  den  an
Ort  und  Stelle  zu  Gebote  stehenden  Mitteln
die  gestörte  Ruhe  und  Sicherheit  der  Ansiedler
in  der  kurzen  Zeit  von  einer  Woche  nach  dem
Morde  wiederherzustellen.

Deutscher  Srauenverein  für  Krankenpflege  in  den
Rolonien.

Dem  deutschen  Frauenverein  für  Krankenpflege
  in  den  Kolonien  ist,  wie  dessen  Zeit—
schrift  „Unter  dem  rothen  Kreuz“  meldet,  ein
Telegramm  zugegangen,  wonach  ein  neues
großes  Lazareth  in  Dar-zes-Salaam  errichtet
worden  ist.  Der  schleunigst  zusammenberunfene
        <pb n="199" />
        —

Vorstand  beschloß  in  Folge  dessen  die  sofortige
Absendung  einer  Lazarethausrüstung.  Die  mit
der  Beschaffung  derselben  betraute  Kommission
entledigte  sich  ihrer  Aufgabe  auf  das  Prompteste,
  so  daß  die  Ausrüstungsgegenstände  bereits

mit  dem  am  23.  v.  M.  von  Hamburg  abgegangenen

  ersten  Dampfer  der  Ost-Afrika-Linie

185

hinausgesandt  werden  konnten.  Durch  Neube-  «

schaffung  von  neun  vollständigen  Tropen-Lagerstätten
  nebst  allem  Zubehör  ist  der  bisherige
Bestand  von  15  Betten  auf  24  erhöht  worden.

Wie  die  genannte  Zeitschrift  ferner  mittheilt,

gewinnt  die  Absicht,  auch  nach  den  anderen
Kolonien,  zunächst  wohl  Neu-Guinea,  Pflegeschwestern
  zu  entsenden,  immer  mehr  festen
Boden.

Das  Namaqualand,  dessen  Bewohner  und  wirthschaftliche
  Verhältnisse.
(Schluß.)

Wir  wenden  uns  zum  Handel  mit  den
Fellen  der  Hausthiere,  die  im  Lande  selbst  geschlachtet
  werden.  Bei  der  Lebensweise  der
Bevölkerung  ist  die  Zahl  der  geschlachteten
Thiere  nicht  unerheblich.  Der  Fleischtonsum
ist  ein  weit  höherer,  als  solcher  in  Europa  auf
den  Kopf  der  Bevölkerung  berechnet  wird,  wie
dies  überhaupt  in  ganz  Süd-Afrika  der  Fall
ist;  auch  in  Kapstadt  und  überall  ißt  man
drei  Mal  täglich  Fleischspeisen.  Gemüse  sind
theuer  und  nur  ein  Nahrungsmittel  der

Wohlhabenden,  in  Groß-Namaqualand  ist  es

ein  Luxus.  Hier  wie  überall  in  der  Welt
ißt  der  Reiche  zu  viel,  der  Arme  zu  wenig,
so  daß  auch  hier  der  Fleischkonsum  nicht  so
hoch  ist,  als  man  auf  den  ersten  Blick  glauben
möchte  und  es  im  Irteresse  der  Bevölkerung
  wünschenswerth  wäre.  Bis  jetzt  wurden
die  Felle  der  geschlachteten  Hausthiere  bis  auf
einen  verschwindend  geringen  Theil  im  Lande
selbst  verbraucht.  Sie  bilden  die  ausschließliche
Kleidung  der  Kinder,  sogar  der  Kinder  reicher
Leute,  d.  h.  die  Kinder  gehen  nackend  und
hängen  bloß,  wenn  es  kalt  ist,  ein  gegerbtes
Schaf=  oder  Ziegenfell  um.  Auch  die  Aermeren
unter  den  Erwachsenen  haben  noch  diese
Nationaltracht.  Aus  gut  gegerbten  Ziegenfellen
werden  bessere  Beinkleider  gefertigt.  Der
Fußboden  in  den  Hütten  ist  mit  aneinandergenähten
  Fellen  bedeckt,  wobei  häufig  Rinderfelle
  zur  Verwendung  kommen.  Die  Bastards
sertigen  aus  Ziegenfellen  ganz  geschmackvoll  gemusterte
  Teppiche  und  bieten  sie  auch  zum
Kaufe  an.  Binderiemen  und  Schnüre  werden
aus  Ziegenfellen  geschnitten.  Mit  Schaffellen
deckt  man  sich  Nachts  zu.  Die  meisten  Rinder- 



—-sfelle

  endlich  werden  zu  Zugtauen  bei  den
Ochsenwagen  verarbeitet,  zu  Riemen  für  die
Ochsenanspannung,  zu  Reitzeng,  Schuhsohlen  cc.
Ausgeführt  wurde  aus  dem  Lande  bisher
wenig,  nur  im  Süden  wurden  kleine  Posten
nach  der  Kapkolonie  verkauft.

Die  Händler  im  Lande  ermunterten  die
Sache  nicht,  weil  sie  eine  so  schwere  Waare
nicht  den  weiten  Weg  über  Land  nach  Kap—
stadt  mitführen  konnten,  wohin  sie  sich  mit
ihren  Schlachtthieren  alljährlich  oder  alle  zwei
Jahre,  je  nach  der  Größe  ihres  Geschäfts,  hinbegeben
  mußten.

Ganz  vereinzelt  gingen  kleine  Posten  mit
leeren  Wagen  nach  Angra  Pequena,  um  dort
verschifft  zu  werden;  es  waren  dies  meist  Felle
von  Thieren,  welche  die  großen  Händler,  die
eine  Menge  Leute  um  sich  haben,  selbst  geschlachtet

  hatten.

Um  ein  werthvoller  Handelsartikel  zu  sein,
muß  das  Fell  der  einheimischen  Ziege  gut  abgehäutet,

  gut  gesalzen  und  im  Schatten  ge- 



 

 

 

trocknet  sein.  Das  Fell  einer  großen  Ziege
wiegt,  so  behandelt,  trocken  bis  4  Pfund,

durchschnittlich  3  Pfund,  in  Kapstadt  wird  für
die  tadellose  Haut  9  Pence  per  Pfund  bezahlt,

ein  Fell  bringt  also  2  bis  3  Schilling,  was

bei  dem  Werth  des  lebenden  Thieres  von

10  Schilling  immerhin  erheblich  in's  Gewicht
sällt.  Mangelhaft  behandelte  und  kleine  Felle
bringen  nur  6  Pence  pro  Pfund.  Schwierigkeiten
  für  die  Leute  bietet  zunächst  das  Einsalzen.
In  Kapstadt  kosten  200  Pfund  Salz  8  Schilling.
Dagegen  1  Becher  Salz  im  Lande,  etwa
1  Pfund,  ½  bis  1  Schilling.  Die  Händler
nehmen  also  1000  bis  2000  pECt.  und  zwar
in  Folge  des  theuren  Transports.  Der  Händler
rechnet  folgendermaßen  und  dies  ist  von  seinem
Standpunkt  aus  auch  ganz  richtig;  „statt  des
Sackes  Salz  kann  ich  Kaffee  oder  Kleider,
Tabak,  kurz,  theure  Sachen  laden,  dies  würde
pro  Pfund  einen  noch  höheren  Gewinn  bringen,
also  muß  ich  auch  eben  so  viel  für  Salz
nehmen,  sonst  erleide  ich  Schaden.“  Dagegen
läßt  sich  allerdings  wenig  einwenden.  Auf
das  Bedürfniß  des  Publikums  kommt  es  hier
gar  nicht  an.  Die  Folge  ist,  daß  Salz  hier
eine  Leckerei  ist  und  viel  zu  theuer  kommt,  um
Felle  damit  salzen  zu  können.  Ohne  gesalzen
zu  sein,  haben  dieselben  aber,  wie  gesagt,  nur
einen  geringen  Werth.  Die  zweite  Schwierigkeit
  liegt  in  dem  Trocknen  der  Felle  im
Schatten,  da  die  Nomaden  nur  kleine  Hütten
besitzen,  just  groß  genug,  um  Nachts  die
Familie  eng  zusammenliegend  zu  beherbergen.

Noch  muß  ich  erwähnen,  daß  das  Land
selbst  schöne  Salzlager  hat,  offen  zu  Tage
liegend.  So  habe  ich  bei  einem  Bekannten
        <pb n="200" />
        —  186  —

mehrere  Säcke  tadellosen  Salzes  gesehen,  welches

ein  Bastard  aus  dem  Kalaharibecken  geholt
und  verkauft  hatte.  Die  Entfernungen  sind
aber  ungeheuer  und  der  Transport  theuer.
Ich  habe  vergessen,  was  für  das  Pfund  bezahlt
  wurde.

Ich  habe  mir  Mühe  gegeben,  gesalzene
Felle  zu  erhalten  und  bin  auch  einigermaßen
erfolgreich  gewesen  und  zwar  lieferte  ich  dazu

das  Salz  in  der  Bai  zum  Soelbstkostenpreis.
Missionare  und  Bastards  haben  mir  tadellose
Felle  gebracht,  die  Eingeborenen  dagegen  nur

ungesalzene  und  sehr  schlecht  behandelte,  sie
begnügen  sich  eben  lieber  mit  einem  geringen
Preis,  ehe  sie  Sorgfalt  anwenden,  und  das
Salz  essen  sie  lieber  selbst  oder  vertauschen  es
zu  seinem  landesüblich  hohen  Preise.
Schaffelle  haben  nur  geringen  Werth.
Dies  ist  so  ziemlich  alles,  was  sich  über
den  Handel  des  Landes  sagen  läßt,  so  wie  er
heute  liegt.  Was  aus  demselben  noch  in  Zukunft
  werden  kann,  wer  will  das  voraussehen?
Das  Land  ist  produktionsfähig  in  mancher
Beziehung.  Als  ich  die  Weinrebe  in  Klein-Windhvek
  sah,  die  vor  11  bis  12  Jahren  dort
gepflanzt  war  und  die  das  ganze  Haus  buchstäblich
  bedeckte,
11  Jahren  selbst  überlassen  war;  als  ich  im
schönen  Garten  zu  Bethanien  saß,  und  Reben
und  Fruchtbäume  voll  von  Früchten  sah;  als
ich  den  tadellosen  Weizen  sah,  den  die  Leute
eben  in  Bethanien  geerntet  und  mit  dessen  Ertrag
  sie  überaus  zufrieden  waren;  als  ich  dagegen
  die  traurigen  verwilderten  großen  Gärten
in  Groß-Fontain  sah,  in  deren  noch  kenntlichen
Wasserleitungen  das  Wasser  munter  rieselte;

die  vielen  Quellen  in  ganz  unbewohnten
Landestheilen,  iumitten  der  grasreichsten

Steppen;  die  zerstampften  und  verschmutzten
Quellen  in  den  bewohnten  Dörfern,  da  stellte
ich  mir  die  Frage:  was  könnte  eine  fleißige,
gesunde,  glückliche  Bevölkerung  alles  aus  diesem
Lande  machen,  wenn  sie  sich  des  Segens  geordneter
  staatlicher  Verhältnisse  erfreute  ?  Ich
blieb  mir  die  Antwort  schuldig,  hoffentlich  giebt
sie  die  nächste  Zukunft.

Noch  einige  Worte  über  die  Viehzucht.  Sie
bildet  heute  den  vornehmsten  und  fast  ausschließlichen
  Erwerbszweig,  und  wird,  mag

aus  dem  Lande  werden  was  da  will,  stets  der

wichtigste  Faktor  bleiben.  Zu  derselben  eignet

sich  das  Land  ganz  vortrefflich  so  wie  es  heute

schon  ist,  ohne  alles  Hinzuthun  des  Menschen.
Ich  sage  nicht  zu  viel,  wenn  ich  behaupte,  daß
wohl  auf  dem  ganzen  Erdenrund  für  dieses
Geschäft  kein  besseres  Land  gefunden  werden
kann.  In  erster  Linie  trägt  hierzu  das  schöne
gleichmäßige  Klima  mit  erträglichem  Sommer

 

nachdem  sie  sich  während  gualand  leben.

tend  wärmer,  die  Trockenzeit

 

 

und  sehr  mildem  Winter  bei.  Alles  Vieh
kann,  ohne  jede  Beschwerde,  das  ganze  Jahr
im  Freien  sein  Futter  suchen,  die  theure  Stallfütterung,
  die  kostspieligen  Gebände  sind  hier
ganz  überflüssig.  Krankheiten  oder  Seuchen
treten  ebenso  wie  bei  den  Menschen,  auch  bei
den  Thieren  äußerst  selten  auf.

Die  Steppen  sind  reich  an  trefflichem  Gras
und  zahlreichen  Futterbüschen.  Selbst  die  so
trostlos  aussehenden  Tafelberge  tragen  ein  treffliches
  Futtergras  und  Büsche,  sie  bilden  einen
bevorzugten  Weidegrund  für  Schafe  und  Ziegen.
Salzbüsche  und  Kräuter  kommen  fast  überall
im  Lande  vor,  ebenso  wie  brackige  Quellen,
man  denkt  nicht  daran,  den  Thieren  Salz  zu
reichen.  Kein  Insekt  plagt  die  Heerden  und,
wenn  auch  der  Leopard  dann  und  wann  ein
Füllen  oder  einen  Bock  zerreißt,  —  was  so
gar  häufig  nicht  vorkommt,  —  so  möge  man
ihm  mehr  nachstellen,  er  liefert  außerdem  noch
ein  wunderschönes  Fell.

In  Transvaal  sollen  die  Verhältnisse
ähnlich  sein,  aber  nicht  an  Vortrefflichkeit  den
hiesigen  gleichkommen,  wie  mir  verständige  Leute
versicherten,  die,  dort  als  Burensöhne  geboren
und  groß  geworden,  jetzt  hier  in  Groß-Nama-Der
  Sommer  ist  dort  bedeuempfindlicher,

starke  Viehfeuchen,  besonders  die  Lungensenche,
sind  dort  eine  häufige  Erscheinung,  während
hier  diese  furchtbare  Krankheit,  die  nachweislich
stets  nur  eingeschleppt  ist,  bald  von  selbst  erlischt.

Die  Kapkolonie  hat  viel  zu  extreme  Witterungswechsel
  in  den  verschiedenen  Jahreszeiten,
um  sich  mit  Groß-Namaqualand  messen  zu
können.  Der  Winter  ist  dort  empfindlich  kalt,
in  ihn  fällt  die  Regenzeit,  der  Sommer  ist
daher  außerordentlich  dürr.

Der  Vorwurf  des  Wassermangels  hier  in
Groß-Namaqualand  (ich  nehme  den  Wüstenstrich
der  Küste  entlang  stets  aus)  ist  übertrieben.
Ich  frage  einfach,  wie  viele  Hausthiere  erhalten
  ihren  Wasserbedarf  in  Europa  aus
Brunnen  und  wie  viele  aus  natürlichen  Wasserstellen?
  Ich  besaß  ein  kleineres  Gut  in  Hinterpommern,
  in  niedriger  Lage  zum  Meeresspiegel.
  Im  Sommer  war  dort  auch  nicht
1  Liter  natürlich  zu  Tage  liegendes  Wasser
vorhanden,  obgleich  der  Boden  drainirt  werden
mußte,  um  überhaupt  etwas  anderes  wie  Erila
und  Holz  zu  tragen,  Teiche,  alles  war  künstlich
  durch  Menschenhand  geschaffen,  ein  33  Fuß
tiefer  Brunnen  versagte  oft  im  Sommer  bei
einem  Viehstand,  dessen  Zahl  hier  nicht  der
Rede  werth  wäre.  Aehnlich  ging  es  vielen
Nachbarn  von  mir.

Die  sehr  hohe  Lage  des  Landes,  bedeutend
über  1000  m  über  dem  Meeresspiegel,  der
        <pb n="201" />
        —  1

dasselbe  so  viel  Gutes  verdankt,  hat  jedoch  auch
.  Es  ist  dies  in  erster  Linie
der  Umstand,  daß  das  Regenwasser,  mit  unihre

  Nachtheile.

glaublicher  Geschwindigkeit  zu  Thale  gehend,
dem  Meere  zueilt  und  nach  kurzer  Zeit  trockene
Flußbetten  zurückläßt.  Dies  ist  die  einzige  Ursache
  der  trockenen  Flußbetten,  nicht  Regenmangel.
Ich  selbst  habe  hier  Regen  erlebt  oder  glaubwürdig

  davon  gehört,  d.  h.  gute  durchnässende
Land=  oder  Gewitterregen,  keine  Sprühregen,
und  zwar  in  den  Monaten  August,  September,

Oktober,  November,  Dezember,  Jannar,  Februar,
März,  April,  Mai,  Juni.  Nun  will  ich
zwar  nicht  behaupten,  daß  Groß-Namaqualand

eine  seuchte  Witterung  hat,  aber  ich  glaube
nicht,  daß  es  im  Regenfall  so  gar  weit  hinter

anderen  bewohnten  und  gepriesenen  Ländern

zurücksteht.  Bis  jetzt  ist  hier  noch  wenig
geschehen,  was  einer  wissenschaftlichen  Erforschung

  dieser  Verhältnisse  auch  nur  ähnlich
  wäre.  Der  eine  oder  der  andere  der
Missionare  würde  gewiß  gern  eine  meteorologische
  Station  übernehmen,  wenn  man  ihn
mit  den  nöthigen  Instrumenten  versorgte.

Ich  für  meinen  Theil  halte  mich  an  das,
was  ich  sehe,  und  finde  da  einen  Ueberfluß
  der  trefflichsten  Gräser,  Futtersträucher
und  Kräuter,  die  in  Europa  einen  bedentenden

Werth  repräsentiren  würden,  ich  finde  Hammel

von  ciner  Schwere,  wie  sie  in  England  nur
mit  der  größten  Anstrengung  gezüchtet  sind,
—  v  ·  -  .  «s  s-Ochsen,

  die  den  Stolz  eines  baierischen  oder

friesischen  Bauern  bilden  könnten,  Pferde,  die  dahin  nagen  sie  Tags  über  an  Büschen  in  der

über  jedes  Lob  erhaben  sind.  Und  dies  alles
ohne  das  Hinzuthun  des  Menschen,  ohne  jede
Zuchtwahl,  ohne  jede  Pflege!

9)9  PéCt.  aller  Viehzüchter  im  Lande  verdienen
  diesen  Namen  nicht.  Unter  ihnen  sind
auch  sehr  viele  Europäer,  während  nur  hie
und  da  ein  Namaqua  sich  um  seine  Heerden
kümmert.  ·
tüchtigsten  Thierzüchter  machen,  die  ich  im
Lande  bis  jetzt  antraf.  Was  zunächst  die
Pferde  angeht,  so  überläßt  man  sie  der  eigenen
Sorge  und  läßt  siec  nur  suchen,  wenn  man  sie
braucht.  Natürlich  hält  es  schwer,  die  Stuten
vor  unerwünschter  Blutmischung  zu  bewahren,
um  so  mehr,  als  man  eine  Auswahl  des  Zuchtmaterials
  hier  nicht  kennt.  .

Das  Nindvieh  erfreut  sich  größerer  Aufmerksamkeit
  in  der  Pflege,  die  Kühe  werden
gemolken,  die  jungen  Kälber  zu  Hause  gehalten,
  wenn  sie  etwas  älter  werden,  in  der
Nähe  gehütet,  bis  sie  mit  hinaus  können  in
die  weite  Steppe  und  zwar  find  sie  mit  7—8
Monaten  hierzu  befähigt.  Dann  beobachtet  man,
ob  und  wann  das  gesammte  Rindvieh  zum

 

 

Ich  will  nun  erzählen,  wie  es  die

 

Zgierde  gereichen  würden.

 

7.  —

Wasser  kommt.  Bleibt  ein  Stück  aus,  so  wird
es  gesucht.

Die  Schafe  werden  regelmäßig  gehütet  und
kommen  alle  Nacht  in  den  Kraal,  sie  werden
nicht  gemolken,  und  ihre  Lämmer  bleiben  3  bis
4  Monate  zu  Haus.  Man  sucht  große  starke
Böcke  aus  und  rechnet  auf  100  Schafe  einen
Bock.  Bei  der  täglichen  Zählung  der  Heerden
von  oft  über  1500  Stück,  ist  es  vorgekommen,
daß  zuweilen  50—250  Thiere  fehlten,  welche
dann  im  Felde  gesucht  und  gefunden  wurden;
der  Hirte  bekommt  zuweilen  dafür  Hiebe,
meist  nur  nichts  fruchtende  Schelte.  Man
sieht  hieraus,  welch  ungeheure  Verluste  die
Leute  haben  müssen,  die  nicht  zählen.  Gute
Wollböcke  würde  man  hier  reißend  los  werden.
Man  krenzt  einfach  die  afrikanischen  Schafe,
das  Produkt  der  zweiten  Kreuzung  giebt  schon
brauchbare  Wolle.

Die  größte  Sorgfalt  wird  den  Ziegen  gewidmet;
  gleichfalls  regelmäßig  gehütet,  kommen
sie  nächtlich  zum  Kraal;  reicht  die  Milch

der  Kühe  nicht  hin  zum  Lebensunterhalt,  so
werden  auch  sie  gemolken.

So  unglaublich
hart  und  anspruchslos  die  Ziege  ist,  so
hinfällig  ist  sie  jung;  das  Säugen  derselben
ersordert  die  größte  Mühewaltung,  da  hierbei
die  kleinsten  und  schwächsten  Zicklein  angesetzt
werden  müssen,  damit  sie  nicht  zu  kurz  kommen,
verkümmern  und  eingehen.  Im  Alter  von
4  Monat  etwa  gehen  auch  sie  mit  in's  Feld,
wenn  das  Gras  nicht  zu  fern,  sonst  später;  bis

Nähe  des  Kraals  und  vertilgen  dort  jede
Begetation.  Das  Fleisch  der  Ziege  ist  nicht
so  vortrefflich,  wie  das  der  Fettschwanzschafe,
aber  immerhin  sehr  gut.  Das  gell  giebt  ein
vorzügliches  Leder.  Ein  guter  verschnittener
Bock  hat  80  Pfund,  ja  sogar  bis  100  Pfund
Schlachtgewicht,  es  sind  also  gewaltig  große
und  starke  Thierec.

Von  der  Angorazucht  gilt  dasselbe  wie
von  den  Wollschafen;  die  ersten  erfreulichen,
gut  gedeihlichen  Anfänge  wurden  durch  die
traurigen  politischen  Verhältnisse  des  Landes,
durch  Krieg  und  Raub  erstickt.  Für  die  Angoraziege
  ist  Groß-Namaqualand  wie  geschaffen.
Neben  dem  geschätzten  Mohair  geben  die  Thiere
ein  Fell,  aus  welchem  Decken  gefertigt  werden,
die  dem  feinsten  und  vornehmsten  Salon  zur
Die  Angoraziege
erreicht  nicht  das  Gewicht  der  afrekanischen,
jedoch  ist  ihr  Fleisch  schmackhafter.

Soweit  meine  Aufzeichnungen  über  Groß-Namagqnaland;
  lese  ich  die  Beschreibungen  des
Amurlandes,  der  Krim  und  anderer  gelobter
Länder,  vernehme  ich  von  ihren  Schneestürmen,
        <pb n="202" />
        —

der  Unmenge  trauriger  Regentage,  der  niedrigen
Jahrestemperatur,  von  Mißwachs,  unerträglich
heißer  Sommerzeit,  lese  ich  weiter  von  Indien
und  seiner  Cholera,  den  Schlangen,  Kaimans
u.  s.  w.,  so  ziehe  ich  Namaqualand  mit  seinem
Sonnenschein  und  seinem  gesunden  Klima  allen
diesen  Ländern  vor.

—  ———  ——  ———

Die  Lage  im  Damarg=  und  Kamagqualande.

Der  Kaiserliche  Konsul,  Dr.  Goering,  beauftragt
  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
der  Funktionen  des  Kaiserlichen  Kommissars
für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,  hat,
einem  neueren  Berichte  zufolge,  vor  Antritt
seiner  Reise  nach  dem  Namagqualande  sich  Anfang
  Mai  d.  J.,  einer  Einladung  Mahareros
folgend,  nach  Okahandja  begeben.  Maharero
hatte  eine  größere  Anzahl  Krieger  von  auswärts
  ausgeboten.  Auch  war  der  Häuptling
Manasse  von  Omaruru  mit  den  meisten  seiner
Großen  anwesend.  Nach  einer  sehr  entgegenkommenden
  Aufnahme  veranstaltete  Maharero
eine  feierliche  Versammlung,  an  welcher  etwa
50  Hereros  theilnahmen.  Im  Auftrage  Mahareros
  erklärte  Manasse  von  Omaruru  Namens
der  ganzen  Herero-Nation,  daß  dieselbe  an
dem  mit  Deutschland  abgeschlossenen  Schutzvertrage
  festhalte  und  die  Deutschen  als  ihre
Brüder  betrachte.

Die  Stimmung  unter  den  Hereros  ist  die
denkbar  günstigste.  Mit  der  Anwesenheit  der
Truppe  im  Lande  haben  sie  sich,  zumal  sie
einen  eventuellen  Schutz  von  derselben  erwarten,
vollständig  ausgesöhnt.  Mit  der  Ansiedelung
eines  Theiles  derselben  auf  Windhvek  würden
sie  sich  einverstanden  erklären  und  auch  andere
zur  Zeit  nicht  bewohnte  Plätze  der  deutschen

Regierung  auf  Wunsch  zur  ausschließlichen  Be-  61.  Haarhoff,  J
64.  Hac  "  V##

nutzung  überweisen.

Hauptmann  v.  Frangvis,  welcher  ebenfalls
  der  Versammlung  in  Okahandja  beigewohnt
  hatte,  hat  sich  am  6.  Juni  d.  J.  in
Otjikango  mit  der  Truppe  vereint.  Dieselbe
ist  von  der  Bevölkerung  des  Nosob=  und  ÖOtjisassu-Thales
  auf  das  Freundlichste  begrüßt  worden.
  Hauptmann  v.  Frangois  beabsichtigte,
bis  zum  12.  Juni  in  Otjikango  zu  verbleiben

und  sodann  über  Otjisera  nach  Rehoboth  zu

marschiren.

Ueber  die  Verhältnisse  im  Namaqualande
haben  wir  in  voriger  Nummer  auf  Grund  der
Berichte  der  Rheinischen  Mission  nähere  Mittheilungen

  gebracht,  welche  mit  den  Dr.  Goering
  zugegangenen  Nachrichten  übereinstimmen.

188

 

 

 

Station  Bismarcksburg.

Der  als  wissenschaftliches  Mitglied  der
Station  Bismarcksburg  zugetheilte  Botaniker
Dr.  Richard  Büttner  ist  am  21.  Juni  d.  J.
in  Klein-Popo  eingetroffen  und,  nachdem  er
am  26.  bezw.  30.  Juni  40  bezw.  50  Träger
vorausgesandt  hat,  am  4.  Juli  d.  J.  mit  einer
aus  36  Köpfen  bestehenden  Karawane  nach
Bismarcksburg  auf  dem  Wege  über  Do  Koffi
und  Atakpame  ausgebrochen.

    

.—.  .
IV.  Tifterar.  Besprechungen.

Die  Anti-Sklaverei-Konferenz  und  Einfuhrzölle
  im  Kongo-Staat,  von  einem
Kaufmann.  Aus  dem  Holländischen.  Verlag
  von  D.  van  Siju  &amp;amp;  Sohn,  Notterdam.


Der  anonyme  Verfasser  bekämpft  in  seiner
Broschüre  die  Einführung  von  Einfuhrzöllen
für  das  Kongo-Gebiet  und  befürwortet  die
Erhöhung  der  bereits  bestehenden  Ausfuhrzölle.
Ferner  vertritt  die  Schrift  die  Auffassung,
welche  für  die  Haltung  der  niederländischen
Regierung  auf  der  Anti-Sklaverei-Konferenz  zu
Brüssel  maßgebend  gewesen  ist.

4  4zz#  4

V.  Tiklterakur-Verzeichnik.

63.  Denkschrift  über  die  Beweggründe  zu
dem  deutsch-englischen  Abkommen.  0,50  M.
Verlag  von  Carl  Heymann  in  Berlin.

 

B.,  Die  Bantu-Stämme
Süd-Afrikas.  Eine  ethnologische  Studie.  2  M.

Verlag  von  Gustav  Fock,  Verlags-Conto
in  Leipzig.

65.  Junker,  W.,  Reisen  in  Ost-Afrika.  33.  Lfrg.
0,50  M.  Ed.  Hölzels  Verlag  in  Wien.

66.  Kettlers  Uebersichtskarte  von  Deutsch-Afrika.
  Farbendr.  gr.  qu.  Fol.  0,50  M.
Verlag  des  Geograph.  Instituts  in  Weimar.

67.  Kiepert,  R.,  Neue  Spezialkarte  der
deutschen  und  britischen  Schutzgebiete
und  Interessensphären  in  Aequatorial=Ostafrika
  nach  den  Vereinbarungen  vom
Juni  1890.  Oestliches  Blatt  1:  3000000.
2.  Aufl.  Farbendr.  kolor.  gr.  Fol.  2,00  M.

Verlag  von  Dietr.  Reimer  in  Berlin.

68.  Kirchhoff,  A.,  Stanley  und  Emin.  Nach

Stanleyo  eignem  Werk.  0,50  M.

Verlag  von  Olto  Hendel  in  Halle  a.  S.
        <pb n="203" />
        —  189  —

Anzeigen.

Inserate  (für  die  zweigefnallene  eiitgcile  ader  deren  Raum  35  Pfennig)  find  an  die  Vertriebeleitung,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70,
oder  deren  Zwrigstelle.  SWII,  Bernburger  Straße  220.  einzusenden.

—  ––

Oesterreichisch-  ungarischer  Lloyd  in  Triest.
Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  al  Triest:
nach  AleNandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Frcitag  zu  Mittag;  Ankunkt  den  nächten  Klittwoch
rüh:
"  .  "  «.,.  X  I  #
Bombauy  (Eillinic)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  1  Uhr
Nachmittugs:  Ankunft  um  19.  dessel####n  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  üler  Colombo  und  Madras;
„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Djeddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  d#r  Monate  April,  Juni,  Angust,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

Abfrikanische  Dampfschifs-Aktien-Gesellschaft
WoERMANN-LINIE.

Am  31.  August  P.  D.  Marie  Woermann.  Capt.  Tarck,
hach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  llälen
—  der  Südwestküste  Afrikas  Dis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.
Am  lb.  September  Pestiampfer  Carl  Woermann,  Capt.  Fastert.
hach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos  und  den  Häten

der  Westküste  Afrikas.  v

Die  regelmässigen  Expeditionen  linden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.
Monats  statt.

Alle  Güter  müssen  um  Tuge  vor  obigen  Abgunzsdnten  am  Bord  sein.

6  Näheres  wegen  Fracht  und  Dassage  bei  der  Afrik.  Damsfsch.-Akt.-Gesellsch.  Woermann-Linie
in  Hamburg  und  dem  Schiffsemakler  AuGUST  BOLTEN,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  ehendaselbst.

  

 

 

—  —  —  —  ———  —  —  .–  —.  —  *  –—  r  20
Deutsche  Ost-Afrika-Linie.
Regelmäässige  Postdamptfer-Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
Wischnen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlautend.

Die  nächete  Expedition  findet  statt:

DPer  Reichspostllampfer  „BUNDESRATH·-von
  Hamburg  am  17.  September  1890,
von  Rotterdam  am  20.  Seplember  1890
hach  Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delzgoa-Bay.

Iiie  vierwöchemlichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  1891.  Im  Auschluss  an  die  IIauptlinie
wercden  aledann  aurh  repelnässike  Küstenfahrien  voen  Zanzibar  nuch  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba.  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chilonne  und  Inhumbane  eingerichtet.  .
UmDensmfssoslacht-«ksmtsäsjcicsmiIst«  asicslcmnkyssufis-«Pecssctgjissmword-Gme-blasses-«-ÄlluHüterniiissmcum«l"ichkvurA

  baung  des  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht
und  Lnssage  ertheilt  der  Sehiffsmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie
ie  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Humburg,  gr.  Reirhenstrasse  23.

 

 

Prümülrt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  13

Wasserdichte  Leinenstoffe  für  Bedachung.

lichtestes  und  duuerhaltcstes  Beduchunksmuterinl.  Eindekung  mit  uml  ohne  Sehalung.
Einftachste  Halzkonstruktionen.  In  helllarhig  besenders  f##die  Tropenländer  geeignoet.
Bedeutender  Export.  Znhlreiche  Zeugnisse  erster  Behörden.

Erlinder  und  alleiniger  id  „  v  nu„  «  Dringende  Warnung
6  1•  eber-Falckenberg,  Köln  a.  Ml  ir  Jnkhamunken.

    
  

 

Fahrikant  der  Originnlwnre:
        <pb n="204" />
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        <pb n="205" />
        Beilage  zu  Ar.  10  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  I.  Jahrgang.
Berlin,  den  15.  August  1890.

Erstes  Verzeichniß  der  aus  den  deutschen  Schutzgebieten
eingegangenen  wissenschaftlichen  Sendungen.  *)

Von  den  auf  Reichskosten  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  ausgesandten  Reisenden
sind,  theils  aus  dort  errichteten  Stationen,  theils  als  Resultate  von  dort  aus  unternommener
Expeditionen  bis  Ende  Juni  1889  im  Ganzen  die  folgenden  wissenschaftlichen  Sendungen
ceingegangen:

I.  Aus  Kamerun,  Januar  1888,  ethnographisch.

I1I.  .  Batanga,  Februar  1888,  ethnographisch  und  naturhistorisch.
III.  ethnographisch.
IV.  —  Kamerun,  März  1888,  naturhistorisch.
V.  —  Batanga,  —  ethnographisch  und  naturhistorisch.
VI.  —  GKamerun,  ethnographisch.
VII.  OD  gaoologisch.
VIII.  =  Togoland,  Oktober  1888,  ethnographisch.
IX.  Kamerun,  O  O  O
X.  Februar  1889,
NlI.  O  O  März  1888,  botanisch.
XII.  —  April  1889,  ethnographisch.
XIII.  =  Togoland  —  OD
XIV.Kamerun,  Juni  1888,  botanisch.
XV.  Juli  "

Die  zu  diesen  Sendungen  gehörenden  Gegenstände  sind  nachstehend  derart  aufgeführt,
  daß
unter  A  die  dem  Museum  für  Völkerkunde,
B  Museum  für  Naturkunde,
C-  botanischen  Garten  und  Museum
in  Berlin  überwiesenen  zusammengestellt  sind.
Berlin,  den  25.  Juli  1889.

(gez)  Bastian.  Möbius.  Urban.

A.  Die  dem  Museum  für  Völkerkunde  überwiesenen  Gegenstände.

Vorbemerkung.  Die  folgenden  Listen  sind  wesentlich  auf  Grundlage  der  den  einzelnen  Sendungen
  beigelegt  gewesenen  Verzeichnisse  aufgestellt.  Bei  der  Bezeichnung  einzelner  Stücke  als  „Doubletten“
ist  in  der  Regel  auch  der  alte  Bestand  des  Museums  für  Völkerkunde  zum  Vergleiche  mit  herangezogen.
Die  weitere  wissenschaftliche  Untersuchung  und  Bearbeitung  ist  im  Gange.

1.  Sendung  der  Forschungsstation  Kamerun  (Hauptmann  Kund).
1.  Batanga:  1  Boot,  1.“7)
2.  Ibos:  1  Jagdtasche.

 

*)  Vergleiche  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  9,  Seite  150.

*“)  Die  hinter  den  angeführten  Gegenständen  befindlichen  Ziffern  bezeichnen  die  Anzahl  der  abgebbaren
  Exemplare.
        <pb n="206" />
        9

—

12

13.
14.
15.

12.
13.

10.
11.

.  Boulei:

2

—

II.  Kendung  der  Forschungestation  Kamerun  (Hauptmann  Kund).

.  Kamerun:  2  Angelleinen,  1.

1  kleine  Axt,  zum  Baumfällen.
1  kleiner  Korb,  für  Fische.

·  10  Proben  von  Gummi,  7.

"  1  Kuchen.

OD  4  Speiselöffel,  1.

-  8  Koch=  und  Eßtöpfe,  2.

-  2  Proben  Bast  und  Holz  eines  Baumes
„Kungi“,  der  Bast  zu  starken  Tauen  verarbeitet.
Zwei  Stücke  Holz,  aneinander  gerieben,  dienen
zur  Erzeugung  von  Feuer.

Kamerun:  1  Strick  aus  Kungi=  Bast.
10.
11.

Batanga:  1  Ackergeräth,  „Pao“.

2  *  Cucurbitaceenfrüchte
Innern“  (nicht  gefunden).
Kamerun:  1  Klystierspritze  aus  einer  kürbisartigen
Frucht.
Kamerun:  1  Dose  für  Schnupftabak.

—  1  Probe  Farbe  aus  Nothholz.

1  Probe  Farbe  aus  Nothholz.

„aus  dem

—

6

 

.
.Kamerun:
.  Kamerun:  2
19.

A).
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.

29.

Kamerun:  1  Probe  Nothholz  zur  Herstellung  der
Farbe.
1  Probe  Steinfrucht  „Gondo“,  gekocht
  als  Nahrung  dienend.
Dachmatten
Naphia-Palme.
Kamerun:  1  Probe  Rinde  vom  Boka-Baume,
zum  Hausbau  benutzt.
Kamerun:  1  Probe  Puäte,  eßbare  Knolle.
-  Moholo,  dgl.

Makabo,  dgl.

Cassado,  dgl.
fertiger  Kang.
Probe  Bohnen  „Gokondi“.
Joma.
Probe  gekochte  „Planten“  (Pisang).
Trog  zur  Bereitung  von  Maniokaus

  Alättern  der

i

—

Mehl.
Kamerun:  1

1
1
1
1
1
1
l
1

Reibekeule  hierzu.

III.  Sendung  der  Forschungsstation  Kamerun  (Hauptmann  Kund).

1  Flöte.
1  Art,  nur  als  Schmuck  auf  der  Schulter
getragen,  nicht  zur  Arbeit.
Bäne:  2  Kriegsmesser,  1.
-  2  -  1
2  Dolchmesser.

Banoko:  1  Sack,  zum  Tragen  auf  dem  Marsche.
Bäne:

1  Kürbis,  als  Klystierapparat.
1  Holzbüchse.
1  Gewehrschloßüberzug.

1  Kugeltasche.

1  Sack  für  Pulver,  Eisenschüsse  (aus  zerschlagenen
  Töpfen  hergestellt)  und  Feuerzeug.
Bäne:  1  Korb  zum  Fange  von  Landkrabben.

-1  Dolchklinge.

 

14.

Nabea:  1  Gewehrschloßüberzug.

15.  Buͤne:  9  Scheereisen.
16.  1  Pulverflasche  aus  einer  Frucht,  mit

Schlangenhaut  verziert.

17.  Büne:  2  Moskitowedel  aus  Raphia,  1.

18.  1  Hut  für  Weiber.

19.—  1  Feuerzeug.

20.  2  „Zahnbürsten“,  1.

21.  2  Fischkörbe.

22.  1  Korb.

23..  2  Lendentücher  aus  der  Rinde  des  Kambanbangi-Baumes,
  1.

24.  Bäne:  1  Fischreuse.

250.  =  1  Korb  für  gefangene  Fische.

26.=  1  Tragkorb  für  Weiber.

V.  Sendung  der  Kamerun-Expedition  (Kund  und  Tappenbeckt).

Bün:  1  Halsschmuck  eines  Mannes.
.  Janguana:
.  Janado:  1  Pfeise  aus  Antilopenhorn.

Janguana:  1  Kopfschmuck  eines  Häuptlings.

1  Medizinhorn.

-  1  Elfenbeinhorn.
Spaten.
1  Halsschmuck  des  Königs  Biti-Manga.


Janguana:  1  Halsschmuck  eines  Häuptlings.
Sudan-Neger  vom  rechten  Ufer  des  Sanaga:

1  Schwert.
Dgl.:  4  Hüftschnüre.
Bäne:  3  Löffel.

 

12.
13.
14.
15.
16.

17.
18.

19.

Hinterland  von  Kamerun:
Toni:  1  Armring.
Janguana:  1  Rindenzeug.
Jenoa:  2  Kämme  als  Schmuck.
Janguana:  1  Kopfschmuck  des  Königs  Biti-Manga.

Janguana:  1  Feuerzeug,  1.

"O  1  Köcher  mit  vergifteten  Pfeilen  für
eine  Armbrust.
u.  20.  Bonso  (Sudan-Neger):  1  blauer  und
1  weißer  Burnus,  erbeutet  am  24.  Januar  1888
in  dem  eroberten  Dorfe  N'gatarrec.

4  Elfenbeinringe.
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        —  3  —

VI.  Sendung  der  Ramerun-Expedition.

1.  1  großer  tiefer  Thonnapf.  7.  1  Thonfigur,  „Leba“,  Teufel  mit  Kind,  zer-2.
  1  kleinerer  Thonnapf.  trümmert.
3.  1  Schale,  Thon.  8.  1  Holzfigur,  „Aklamagpe“,  Seelenschatten  K  mit
4.  1  "  mit  Deckel,  1.  Kind.
5.  1  —
6.  1  Thenfigur,  bemalt,  „Leba“,  Teufel  F,  zertrümmert.

  1

VIII.  #Zendung  aus  dem  Dinterlande  von  Togo  (Hauptmann  v.  François).
1.  Ewe  (Togoküste):  1  Trommel  für  Tanz,  Alarm  41.  Dagomla:  1  Löffel.

 

und  Krieg.  4.  1

2.  Ewe  (Togoküste):  1  Patronentasche.  43.  OD  1  Lanze.

3ll  v.  Dolchmesser.  49.  Gambaga:  1  geknüpfter  Sack.

4.  -  1  Rihtmesser  des  Häuptlings  50.  -  1  Peitsche  von  Flußpferdhaut.
der  Togo-Dörfer.  Das  Messer  wird  von  den  51.  -  1  Probe  Baumwollstoff,  „Karga“.
Togo-Leuten  als  Fetisch  angesehen,  der  dem  57.  Gusfte  1  Köcher  mit  16  vergifteten  Pfeilen.
Besitzer  Glück  bringt.  Nach  Monate  langen  58.  1  Bogen.

Kämpfen  (1883)  nahm  der  Häuptling  von  Portto  59.  -  1  Beutel,  aus  Gras  geflochten.
Seguro  dasselbe  dem  Häuptling  der  Togo-  60..I  Dolch  mit  Bügelgrif.
Dörfer  ab.  61.  .  -
5.  Ewe  (Togoküste),  1  Hut  der  Eweer,  von  Männern  62.  1  Paar  Schlagringe.
und  Frauen  getragen.  63..1  Flöte.
11.  Aposso:  1  Probe  Gummi.  64.  —  1  Paar  Schlagringe.
12.  Kebu:  1  Hifttuch.  71.  Muschi:  1  Korbteller.
14.  Banjane  (Salaga:  1  Hemd.  72.  1  -
15.  -rl  "O  1  Schale  mit  Deckel  aus  73.  1  -
Kürbis.  74.  4  Hüftschnüre.
16.  Banjane  (Salaga):  1  Löffel.  75.=  3  Handgelenkringe.
17.  -  11.  76.  -  1  Fächer.
18.  O  -  1  77.  3  Haarnadeln  aus  Elfenbein.
19.  QJ  «  1  Fes.  78.  1  Flasche  für  Antimon.
20.  1  Hüftband.  79)9.  -  -
21.  1  Kandare.  80.  1  Stift  zum  Auftragen  von  Antimon
22.=  -  1  Paar  Sandalen.  mit  Etui.
23.  1  Hut.  81.  Muschi:  1  Büchse  in  Vogelform.
24.  -  1  Feldmesser.  82.  1  kleine  Büchse.
25.  1  Packkorb  für  Esel.  83  1  Elfenbeinlöffel.
26.  1  -  #  84.  1  kleine  Dose  von  Blase.
27.  O  1  Köcher  mit  5  Pfeilen.  85.
28.  -  1  -  =  4  -  86.  -  1  Lanze.
29.  OD  1  Thontopf  mit  Deckel.  1  87.  1  Hut.
30.  -  1  genetzter  Sack.  88.  1
31.  "  1  Korb.  89.  1  Sieb.
31.  Dagomla:  1  Krieger-Hemd,  „Yendi“.  90.  1  Korb.
35.  1  Köcher  mit  12  vergifteten  Pfeilen.  91.  1
36.  1  =  *  29  -  92.  Barbar:  Hüstgürtel.
l  1  Bogen.  23.  .  Föcher.
38.  -  1  Bogen.  1  95.  1  Halsschnur.
39.  1  Pfeifenkopf,  „Hantong“.  101.  Pong:  1  Lanze.
40.  s  1  Signalhorn.  105.  Pong  (Haussa?):  1  Lanze.

IX.  Sendung  der  Forschungsstation  Kamerun.

1.  Calabar:  4  Bündel  Holzproben.
1  Messingschüssel.
2  Webeapparate,  1.
1  Sessel,  beschnitzt,  1.
        <pb n="208" />
        —

4

.  Sendung  der  Kamerun-Expedition  (Dr.  Zintgraff).

1.  Barombi,  Stamm  Bakundu:  1  Fischreuse,  „Elan“.
2.,  3.  u.  4.  Barombi,  Stamm  Bakundu:  3  Messerscheiden,
  „Mabamba  ma  po“,  1.

5.  Kumba,  Stamm  Balundu:  1  Dolchmesser,
„N'Gambi“.

6.  u.  7.  Banyang  (Buschleute),  Süd-Adamaua:
2  Hüte,  „Tamba“,  1.

8.  Banyang:  1  Kriegshelm  aus  Fell,  „M'Biri“.

9.  -  1  Mütze,  Geflecht  „Ekutu“.

10.  u.  11.  Banyang:  2  Mützen,  Geflecht  „Ekutu“,  1.

12.  Mabum  (Banyang):  1  Rindenzeug.

13.  -  1  Holzschüssel,  „Eku“.

14.  15.1  u.  16.  Banyang  (Batom,  Mabum):  3  Pulverhörner
  mit  Kugeltasche,  „Ekoa“,  2

17.  Banyang  (Batom,  Mabum):  1  Pulverhorn.

18.,  19.,  20.,  21.u.  22.  Batom  (Banyang):  5  Schwertmesser
  mit  Scheide,  „N'Gumbi“,  3.

 

23.  u.  24.  Batom:  2  Mützen,  „Ekutu“,  1.

25.  Batom:  1  Schüssel,  „Eku“,  1

26.  Kamerun  (Hinterland):  1  Stößer  für  Palmwein
mit  Schaber,  „Mulengu“.

27.  Kamerun  (Hinterland):  1  Calebasse  für  Palmöl,

„Ekanga“.

28.  Kamerun  (Hinterland):  1  Kriegshelm,  „M'Biri“.

29.  -  -  1  Fliegenwedel,  „Ganga“.

30.  u.  31.  Kamerun  (Hinterland):  2  Stampfer,
„M'poloki“.

32.,  33.,  34.  u.  35.  Kamerun  (Hinterland):
(aus  Kokosnuß?),  „Epekesse  canoa“,  2.

36.  Kamerun  (Hinterland):  1  Messer  mit
„N'Gumbi“.

37.  u.  38.  Kamerun  (Hinterland):
Scheide,  „N'Gumbi“,  1.

39.  bis  47.  9  Tabakstaschen  aus  Fell,  4.

4  Löffel
Scheide,.

2

##

Messer  mit

XII.  SLendung  der  Forschungsstation  Kamerun  (Hauptmann  Kund).

1.  u.  2.  Kamerun:

2  eiserne  Aexte,  2.

XIII.  8Sendung  der  Forschungsstation  Togo  (Dr.  Wolff).

1.  u.  2.  Sugu  (Haussa),  8  Tagereisen  nordöstlich
von  Tafsugu:  2  bunte  Matten,  1.
3.  Maschi:  1  Armtasche.

.n  U.  5.  2  Armringe,  der  eine  aus  Holz  vom  Kokos-  «
4  ·  5  9  7  "n  —

nußbaum,  mit  Messing=  und  Kupserdraht  verziert,
  der  andere  aus  Kupfer.

6.  (Haussa):  1  Löffel  aus  Holz.

7.  1  Flasche  für  Schnupftabak,  aus  Fell,  1.

8.  1  Löffel  aus  Holz.

9.  1  Lederschnur.

10  u.  b.  Kebu:
Schlägel.

11.  Kebu:  1  Fetischstuhl  des  Häuptlings  von  Ackpette.

1  Kriegstrommel,  Beutestück,  mit

12.=  1  Webeapparat.
13.  1  Patronentasche,  1
14.  *  1  Topf,  1

15.  u.  16.  Kebu:  2  Dolchmesser,  1.

17.  Kebu:  1  Mütze  des  Räuberhäuptlings  Tschampa
von  Pallawe.

18.  1  ähnliche  kleinere  Mütze.

19.  1  Patronentasche  mit  Schießbedarf,  Pulverhorn
und  Dolchscheide.

20.  (Haussa):  1  Stuhl  aus  Ackpette.

21.  Gantscha:  1  Hut.

Berlin,  den  24.  Juli  1889.

25.  Prt.  Klin.:

241.  Prt.  Klin.:

22.  Gantscha:  1  Messer  mit  Scheide.

23.  Gantscha,  „Lalage“:  1  Körbchen.

1  Munitionstasche,  Geschenk  des
Häuptlings  Wassa's.

1  Stakpame-Messer.

206.  Timu  (75):  1  Fetischgürtel.

 

27.  Adjuti,  10  km  nordöstlich  vom  Bismarck-Berg:
1  Stück  einheimisches  Zeug.

28.  Pessi,  30  km  östlich  vom  Bismarck-Berg:  1  Korb.

290.  =  1  Stück  einheimisches  Zeug.

30.  1  Kürbisschale  mit  eingebrannten  Verzierungen.

31.  1  Korb,  Form  einer  Hütte  mit  Thürklappe.

32.  1  Holzschüssel,  in  vier  Theile  zerschnitten.

33.  Timu  (7)  oder  Limu,  nordöstlich  von  Adeli:
1  Lanze,  Schaft  in  drei  Theile  zerschnitten.

34.,  35.  u.  36.  Adeli:  3  Holgzlöffel,  2.

37.  Adeli:  Scherben  von  Töpfen.

38.  Stationsplatz  Atado,  Adeli:  1  sogenannter  Käsestein,
  #m  tief  unter  der  Erde  gefunden  beim
Ebenen  („Guinni“].

39.  Atada:  1  dreifacher  eiserner  Armring  mit  Perlen,
1ml  tief  gefunden.

40.  4  Exemplare:  3  Schädel,
Tätowirung.

1  Hauptprobe  mit

Der  Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde.
(gez.)  Bastian.
        <pb n="209" />
        —  5  —

R.  Die  dem  Musenm  für  Naturkunde  überwiesenen  Gegenstände.

 

Animalia.7)  5.  Kamerun:  3  Nicator  chloris  (Val.),  3.
6  -  1  Xenociehla  notata  Cass.,  1.
1.  Mammalla.  7.  -  3  Pyenonotus  obscurus  (Temm.),  3.
1.  Kamerun:  10  Cercopithecus  mona  (Erxl.),  S.")  8.  D  Dicrurus  atripennis  Ss.
2.  3  Cephalolophus  makwellilA.Sm.],  1.  9.  O%  4  Dicrurus  corncinus  Verr.,  2.
3.  -  2  Cephalolophus  ogilbii  (Waterh.).  10.  10  Hyphantornis  eucullatus
4.  1  Hyrax  dorsalis  (Fras.).  (Müll.),  10.
2.  Aves..4  )  11.  -  Shermorpisa  Guttata  (Vieill).
"  .  -  ·ykcnestcscochueuscass.
a.  In  Weingeist.  13.  1Lamprocolius  nitens  (L.).
1.  Kamerun:  1  Motaecilla  lichtensteini  Cnb.,  1.  14.  -  1  Lamprocolins  purpureiceps
2.  -  1  Cisticola  straungei  Fras.  (Verr.),  1.
3.  OD  1  Elminia  longicauda  (Ss.).  15.  —  1  Lamprocolius  splendidus
-7  2  Artomyins  fuliginosa  Verr.,  1.  (wieill.),  1.
5.  O„N  1  Cassinin  fraseri  (Strickl.).  16.  -  1  Corvy#s  scapnlatus  (Daud.),  1.
6.  "  1Trochocercus  nigromitratus  Rchw.  7.  OD  1  Meropiscus  mülleri  (Cass.).
7.  1  Stiphroruis  gabonensis  (Sharpe).  18.  2  Meropiscus  gularis  (Shaw.],  2.
8.  O  2  Eremomeln  badiceps  (Frus.).  19.  O  :3  Eurystomus  guluris  (Vieill.).
9.  ODA  1  Atticora  nitens  Cass.  7).  20.  1  Haleyon  badins  (Verr.).  1.
10.  OD-  1  Platystira  castanen  Fras.,  1.  21.  O  3  Haleyon  senegalensis  (L.),  3.
11.  :  2ParmoptiluwoodhousiGuss.  22  2  Ceryle  radis  (L.),  2.
12.  O  1  Cinnyris  angolensis  Cnss.  (7).  23.  5  Buceros  albotibialis  Cab.  et
13.  OD  1  Nectarinin  spec.  lem.,  1.  Rehw.,  1.
14.  1  Pyenonotus  obscurus  (Temm.],  1.  24  5#  5  Buceros  alboecristatus  Bp.,  5.
15.  -  1  Andropadus  latirostris  Strickl.,  1.  25.  O  2  Buccros  atratut  Temm.
16.  "  1  Dicrurus  coracinus  Verr.,  1.  26.  "r  1  Buceros  camurus  Cass.,  1.
17.  OD  1  LFonotus  guttatus  Verr.  27.  7  Buceros  elntus  Temm.,  3.
18.  -  1  Spermestes  ponsis  (Fras.)]  28.  8  Buceros  ⅝Ffascintus  Shaw.,  8.
19.  -  1  Hypargus  (7)  spec.  29.  OD  2  Centropus  francisci  Bp,  1.
20.  "  2  Estrelda#  melpoda  (Vieill.),  2.  30.  2  Zunclostomus  nereus  (Vieill.),  1.
21.  1  Hypbantornis  brachypterns  31.  -  4  Chrysococcyx  claasi  (Steph.),  4.
(Sws.),  1.  32.  Chrysococcyx  eupreus  (Bodd.),  4.
22.  —  2  Nyphantornis  eucullatus  (Müll.),  2.  33.  OD  2  Chrysococeyx  intermedius  (Verr.).
23.  2  Hyphantornis  nigerrimus  34.  9  Corythaix  persa  (I.),  8.
(Vieill.),  2.  35.  2  Corythaix  meriani  (Rüpp.),  2.
24.  3  Haleyon  senegalensis  (L.).  3.  36.  12  Turacus  giganteus  I.,  12.
25.  3  6Gymnobucco  calvus  Lafr.,  2.  37.  1  Nylobucco  duchaillui  Cass.,  1.
26.  2  Nylobucco  duchaillui  Cass.,  1.  38.  —  2  Campothera  permistu  Rchw.,  1.
v.  Bälge  39.  1  Campothera  antholopha  Hurg.
·  «  40.  —  8  Psittacus  erithacus  L..,  8.
1.  Kamerun:  2’Terpsiphone  melanogastru  Sws.,  2.  41.  »  3  Polyboroides  typicus  A.  Sm.,  2.
2.  -  1Launiarius  affinis  (Gr.).  42.  2  Cypohierax  angolensis  Gray,  1.
3.  «  2  Luninrius  hypopyrrhus  Verr.  43.  1  Astur  melanoleucus  A.  Sm.
4.  3  1  Laniarius  leucorhynchus  Hartl.,  1.  41.  "„Q  1  Nisus  tachiro  (L).
45.  OD  1  Machaerhamphus  andersoni  Gurn.

—  46.  -  8  Treron  calvus  Temm.,  8.

*)  Die  hinter  den  angeführten  Gegenständen  47.  -  1Chaleopelia  asra  (L.),  1.
befindlichen  Ziffern  bezeichnen  die  Anzahl  der  ab-468.  -  1  Seleroptera  modesta  Cub.
gebbaren  Exemplare  und  stehen  vieselben,  falls  kein  49.  "  1  Geronticus  hagedash  Lath.
Preis  angegeben,  unentgeltlich  zur  Verfügung.  50.  "  1  Actitis  hypolencus  (I.),  1.

“")  Die  angeführten  Arten  haben  die  Verwalter  511.  2  Todicep-s  minor  capensis  Bp.,  2.
der  betreffenden  Thierklassen  bestimmt.  Ueber  die
nicht  bestimmten  Spezies  wird  in  einer  späteren  Liste  c.  Roh-Skelette.
berichtet  werden.  1.  Kamerun:  1  Buceros  ulbotibialis  Cab.  et  Rehw.
#")  Die  Vögel  waren  meistens  schlecht  kon-  2.  -  1  Turacus  giganteus  L.
servirt.  3.  -  Psittacus  erithacus  L.,  1.
        <pb n="210" />
        i-#



10.

13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.

d—

.  Kamerun:

uBatanga:

—
—

*
*

.Kamerun:

Kamerun:

III.  Reptilin.

2  Lacerta  echinata  Cope.

3  Agama  colonorum  Daud.,  3.

4  Chamaeleon  cristatus  Stchb.,  4.

Typhlops  intermedius  Jan.

1  Heterolepis  poönsis  A.  Sm.,  1

Glaniolestes  triangularis
Hallow.,  1.

1  Atheris  squamiger  Hallow.

Vipera  rhinoceros  Sehleg.

4.  Pisces.

Tetrodon  (Gastrophysus)  lnevi-  3

gatus  L.  juv.
5  Clurins  el.  gabonensis  Gthr.juv.,  2
5  Mastacembulus  spec.  juv.,  2
3  Chromis  niloticus  (Hassq.),  1
Clarias  anguillaris  (L.).

5.  Coleoptern.
16  Cicindela  cincta  (F.).  9.
1  aegyptiaeu  (Klg.).
1  5  spec.
2  Craspedophorus  oxygonus(Chaud.).
2  Scarites  spec.
1  "„  "„
1  Abacetus.
6  Orectochilus  spec.
2  speculiser  (Aubé).
6  Schizonycha.
1  Trochalus.

1

1

1  Oryctes.
6

1  Plaiys  enia  barbata  (Schh.).
1  Incala  sp.
1  Pseudincea  sp.
Eriulis  variolosa  (Gory),  1
3  Passalus  Ssp.

—

x

1  Cladognathus  ungulatus  (Hopel.
8  Chiroscelis  digitata  (F.),  5

1  Amenophis  iphthinoides  (Qued.).
2  2  Ssp.

3  Dischidus  sinuatus  (F.),  1.

3  „  Sp.
1  Eupezus  sp.
1  #  rulipes  (T.).

1  Oplocheirus  sp.
1  Praogenn  sp.

1  6„
4  Aspidosternum  costatum  (Har.),  1.
1  „  sp.

5  Eurynotus  sp.
4  Lagria  sp.

*
1  Chrysodema  sp.
3  Monchammus  Sp.

 

 

 

 

 

40.  Kamerun:  4  Monohammus  sp.

41.
42.
43.
44.
15.
4.
47.
48.
49.

50.
51.
52.
53.
54.—
55.

64.

66.
67.
(6.
69.
70.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
77.
78.
79.
80.
81.
82.
83.

85.
86.
87.
88.
89.
00.
91.
92.
93.
94.
95.
90.

*

5½  r—  M  W

3  »

1  »

1Aecmocera  olympicana  (Hope.
1  Acridocephala  sp.

2  Phryneta  fortilicata  (Whitej.
2  Sthenias  sp.

3  Sternotomis  targavei  (Westw.).
17  b  chrysoprasl  Voet.)9.
14  x  imperialis  (F.)  und

Varietäten,  6.

5  n.  Ssp.

17  Coptops  aedificator  (F.),  11.
5  Glenen  sp.
1  „

h

—  —  —

1  Apomecyna.

1  Theticus.
12  Euporus  brevicornis  (F.),  4.
2  Cordylomern  sp.
2  Chariestes  carissimus.
1  concinnus  (Chevr.).
2  Ornithognathus  generosus

(Thoms.),  18.
3  Corynodes  sp.
Colusposoma  sp.
m

w

Colasposoma  sp.

Lema  sp.
Crioceris  sp.
Cassida  sp.

e————.——
3

4  Appidomorpha  schönherri  (Boh.).
1  Aspidomorpha  sp.

2  "
3  Cassida  sp.

5  „

1  v

3  „

4  „

3  „  var.

1  n

1  „

5„

6  Oides  sp.

2  „

2  „  tßypographica  (Rits.).
3  Aulacophora  sp.

Cryptocephalus  flavidus  (Suffr.).
        <pb n="211" />
        58.
99.
100.
101.
102.
103.
104.
105.
106.
10  .
108.
109.
110.
111.
112.

2.

15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.

1—4

v(%  —

.  Kamerun:

.  Kamerun:

97.  Kamerun:  8  Chrysomela  sp.
-  12  Rhynchophorus  phönieis  (F.)  4.

2  *

1  "%

6  Sphenophorus  sp.
2  Likus  sp.

2  „

1  Mecocorynus  loripes  (F.).
1  Alcides  sp.

S
sp.6

1.

6  Ithyporus  sp.

9  Camptorhinus  sp.
6  sp.
1  Phnenomerus  sp.

—

*

—

!

6.  Lepidoptern.

1.  Kamerun:  1  Papilio  nireus  L.,  1.

5  „  leocnildas  (F.),  2.

1  „  phhorcas  (Cr.),

4  Pontia  alcesta  (Cr.),  4

1  Pseudopontia  paradoka  (Feld.).
1  Tachyris  rhodopc  (F.).  1.

3  Acraea  cetes  (L.),  2

2  „  eeuryta  (L.)

1  „  peneleos  (Wr.),  1
2  „  dauirina  (F.)

2  Atella  phalunta  (Dr.),  2

2  Salamis  anacurdiü  (L.),  2

1  cacta  (F.).

Precis  sophin  (F.),  1

1  „  terea  (Dr.),  1.

1  „  gaoudoti  (Bsd.),  1

1  Aterica  theophane  (nomt  ).
1  „  Ckupapyia  (Cr.),  1

1  „  O0his  (Dr.),  1.

1  Pseudacraca  gottbergi  (Dwtz.)
Charaxes  luccetius  (Cr.).

1  Harma  cuenis  (Dr.),  1

6  Neptis  melicerta  (Dr.),  6

1  Romaleosoma  medon  (L.),  1
6  Diadema  dubia  (Beauv.),  6.

2  „  Fahlbergi  (Wallengr.),2.

1  „  Salmacis  (Dr.).
2  Kallima  rumia  (Doubl.),  2.

7.  Odonata.
4  Sapho  orichaleea  M'I..
1  Libellago  dispar  (Pal.)

S.  Hemiptern.

1  Probaenops  dromedarius  White.

2  Brachyplatys  pallipes  (F.).

Berlin,  den  24.  Juli  1889.

 

 

 

 

 

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.  Kamerun:

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2

Kamerun:

Kamerun:

Vatanga:

—

—
m

Togo

Kamerun:

Batanga:

.  Kamerun:

2  Atelocera  serrata  (F.)

4  Aspongopus  remipes  Stäl.

4  Mygdonia  erneintu  (Dallas).
3  Dysdercus  superciliosus  (F.).

9.  Orthoptern.

3  Palophus  centaurus  Westw.

1  Cosmoderus  erinaceus  (Fairm.).

1  Corycus  jurinei  Sauss.

1  r"“  nova  species.

1  „  "  .-1ArantiaretjnervisKarde



1Weissenbornia  praestantissima
Karsch.

1  Zeunerin  melanopeza  Karsch.

1  Plungia  camerata  Karsch.

1  Plangiopsis  semiconchata  Karsch.

49  Zonocerus  variegatus  (L.),  20.

10.  Arachnoeiden.

2  Nephila  femoralis  (Luc.).
1  „  pilipes  (Luc.).
1  lucasi  E.  Sim.

11.  Myriopoda.

3  Scolopendra  morsitans  L.  sengu
Newp.

12.  Crustacen.
Gecarcinus  lagostoma  M.  E.
1  Cardisoma  armatum  Herkkl.
11  Oeypoda  eursor  (L.).
3  Oeypoda  africana  de  Man.

13.  Molluseca.

1  Pseudachatina  gabonensis
(Shuttl.)
1  Helicarion
(Marts.)
1  Achatina  marginata  Swains.
r  f.  semisculpta  Plr.
6„  calabariea  Plr.
Limicolaria  numidica  (RKr.)

"„  lelina  Shuttl.

5  praetexta  sp.  u.
Perideris  solimana  (Morel.).
Stenogyra  pileata  (Marts.).

1  Veronicellapleuroproetu  (Marts.).
1  Lanistes  libycus  (Morel.).
1  Achatinn  rhodostoma  Fbil.

semimembrannceus

—  —

(v.  Frangois)

Der  Direktor  der  zoologischen  Sammlung  des  Museums  für  Naturkunde.
(gez.)  Möbius.
        <pb n="212" />
        —  8  —

C.  Die  dem  botauischen  Garten  und  Museum  überwiesenen  Gegenstände.

a.  Lebende  Pflanzen  und  Zämcreien.

Vorbemerkungen:  Die  Bestimmung  hat  bisher  nur  bei  denjenigen  Arten  ausgeführt  werden
können,  welche  im  botanischen  Garten  zur  Blüthe  gelangt  sind,  oder  welche  in  den  eingeschickten  Herbarien
durch  blühende  Exemplare  vertreten  waren.

Mindestens  3  Exemplare  sind  erforderlich,  wenn  man  Bürgschaft  haben  will,  daß  die  Art  in
der  Kultur  erhalten  bleibt  und  zur  Blüthe  gelangt.  Was  über  diese  Zahl  hinausgeht,  ist  als  Doublette
aufgeführt.

Die  Preisbestimmung  ist  eine  sehr  unsichere,  weil  sie  von  meist  noch  unbekannten  Faktoren  abhängt:
  der  Möglichkeit,  die  Pflanze  vegetativ  zu  vermehren,  der  Schönheit  der  Blüthen,  und  bei  den  noch
unbestimmten  Arten,  ob  sie  bekannt  oder  neu  sind.  «

Von  den  lebend  übersandten  Pflanzen  haben  sich  bis  jetzt  folgende  in  der  Kultur  erhalten:

1.  Kamerun:  1  Gynandropsis  spec.  3  M.  43.  Kamerun:  3  Ficus  spec.  III.  2  M.

 

[Joh.  Braun  (Joh.  Braun)
2.  -  12  Hibiscus  spec.,  9.  3  M.  41.  4  Angraecum  Althoffil  Kränzl.
3.  O  8  Malvacen  (Hibiscus?),  5.  2  M.  nov.  spec.,  1.  30  M.
4.  -  4  Grewia  spec.,  1.  2  M.  45.  1  Angraecum  Aschersonii  Kränzl.
5.  1  Citrus  spec.  3  M.  nov.  sSpec.  20  M.
6.  2  Irvingia  Barteri  Hock.  fll.  10  M.  4.  6  Angrnecum  distichum  Lindl.,  3.
7.  -  1  Alsodeiopsis  Weissenborninna  10  M.
J.  Br.  et  K.  Sch.  nov.  Spec.  10  M.7  -  3  Angracchm  Eichlerianum  Kränzl.
8.  OD  1  Leea  spec.  10  M.  30  M.
9.  OD  5  Vitis  spec.,  2.  10  M.  48.  1  Augraccum  Schumami  Kräuzl.
10.  -  3  Mangifera  Alricana  Oliv..  20  M.  nov.  spec.  15  M.
11.  -  1  Abrus  precatorius  L.  1  M.  49.  1  Angraecum  spec.  (prob.  uov.Spec.)
12.  -  8  Cassia  ulata  L.,  5.  2  M.  20  M.
13.  -  1  Rhizophora  Mungle  L.  30  M.  50.  2  Bulbophyllum  spec.  15  M.
14.  -  2  Kriobotrya?  1M.  51.  7  Galcandragracilis  L.indl.,  4.  10  M.
15.  3  10  Melastomac.  I.,  7.  2  M.  52  3  Polystuchya  tessellatu  Lindl.  20  M.
16.  0  Melustomnc.  II.,  7.  2  M.  53.  2  Orchidea,  Angraccum!  10  M.
17.  -  8  Melastomac.  III.,  5.  2  M.  54.—  2  Orchidea  I.  10  M.
18.  2  8  Melastomac.  IV.,  5.  3  M.  55.—  1  Orcbiden  II.  10  M.
19.  O  10  Passiflora  spec.,  7.  3  M.  56.  4  Orchiden  III.  10  M.
20.  -  3  Ageratum  conyzoides  L.  50  Pf.  57.  1  Orchiden  IV.  10  M.
21.  O  Plumiera  albn  L.  3  M.  58.  1  Orchidea  V.  10  M.
22.  1  Plumiera  spec.  10  M.  59.  1  Orchiden  VI.  10  M.
23.  -  1  Convolvulus  Batatas  L.  3  M.  60.  4  Orchiden  VII,  1  10  M.
24.  -  1Ipomoeainvolucratal’.B.3M.61.  44mon1umg1-a.1n11nls’urud·isivol
25.  2  Ipomoea  spec.  I.  2  M.  spec.  nov.,  1.  2  M.
26.  1  Ipomoen  spec.  II.  2  M.  62.  1  Amomum  sper.  nov.  2  M.
27.  1  Ipomoen  spec.  III.  2  M.  63.  3  Costus  Lucunmsianus  J.  Br.  et
28.  -  3  Torenia  sper.  1  M.  K.  Sch.  u.  spec.  10  M.
29.  1  Bignoniacen.  5  M.  4.  3  Costus  Tappenbeckiunus  J.  Br.et
30.  -  1  Acanthacen.  2  M.  K.  Sch.  n.  spec.  (große  Exemplare)
31.  1  Brillantaisia  Owariensis  P.  B.  1M.  10  M.
32.  -  2  Dilivarin  polystachya  Dietr.  1X.  65.  1  Maranta  spec.  I.  3  M.
33.  9  Coleus  spec.,  6.  1  M.  66.  1  Maranta  spee.  II.  3  M.
34.  2  Labiata.  1  M.  67.  1  Marantucen  (unterwärts  rothe
35.  1  Aristolochia  spec.  10  M.  Blätter).  3  M.
36.  -  7  Piper  subpeltatum  W.,  4.  2  M.  68.  2  Trachyrphrynium  Danckelinannia-37.
  O„  7  Phyllanthus  Niruri  L.,  4.  1  M.  num  J.  Br.  et  K.  Sch.  u.  8pec.  10  M.
38.  Plhyllanthus  spec.  1  M.  69.  1  Trachyphrynium  spec.  3  M.
39.  -  1  Artocarpus  incisa  L.  fl.  30  M.  70.  1  Seitaminea  „Ejunga"“  u.spec.  10  M.
40.  -  1  Dorstenia?  2M.  71.  1  Ananassa  sativa  Lindl.  2  M.
41.  OD  2  Ficus  spec.  I.  3  M.  72.  3  Sunsevieraspec.(longiflorn?).  10  M.
4.  OD  Ficus  spec.  II.  2  M.  73.  2  Sanseviern  spec.  5  M.
        <pb n="213" />
        74.  Kamerun:  4Crinum  podophyllum  Bak.,  1.  10M.

Joh.  Braun)

83.

85.

86.
87.
88.

89.

90.
91.

493.
94.
95.

96.

97.

98.

99.
100.

101.

102.
103.

104.
105.

106.
107.

108.
109.

110.

111.
112.

—
—

2  u  1

4  v###

2  Crinum  spec.  I.  5  M.

18  Crinum  spec.  II,  15.  5  M.

8  Crinum  spec.  nov.,  5.  10  M.

1  Dioscorea  spec.  5  M.

2  Asphodelea  spec.  2  M.

1  Dracaena,  buntblättrig.  30  M.

4  Dracaena  (grüne  Form),  1.  3  M.

2  Scilla  Camerooniana  Baker.  3  M.

1  Commelina  nudiflorn  L.  2  M.

4  Palisota  umbigua  Clarke,  1.  5M.

Palisota  Barteri  Hock.  fil.  2  M.

1  Juncacen.  1  M.

2  Palma  (Calamus  spec.r).  5  M.

1  Anchomanes  difformis  Engl.7
3  M.

1  Anchomanes  difformis
(großer  Stamm).  20  M.

2  Annbias  Afzelit  Schott.  10  M.

6  Colocasia  antiquorum  Schott.  var.
(violettstenglig,  groß),  3.  3  M.

Cyxrtosperma  Senegalense  Engl.
eun.  forma  latifolia  Engl.  10  M.

1  Oligogynium  Poissom  Engl.  5  M.

1  Aracen  spec.  (angebaut!.  3  M.

4  Cyperns  diffusus  Vahl.,  1.  1  M.

1  Isolepis?  1  M.

9  Kyllingia  polyphylla  W  illd.,  6.
1  M.

14  Sclerin  reflexn  Bart.,  11.  1  M.

6  Cyperacca,  3.  1  M.

1  Cyperus  spec.  1  M.

3  Andropogon  spec.  3  M.

4  Chloriden.  2  M.

7  Oplismenus  compositus  R.  et  Sch.,
4.  1  M.

1  Panienm  spec.  1.  1  M.

5  Panicum  spec.  II  rothstenglig,
2.  1  M.

3  Panicum  spec.  III  (dunkelbraunstenglig).
  1  M.

3  Panicum  spec.  nov.  3  M.

10  Stenotaphrum  spec.,  7.  1  M.

1  Graminen.  1  M.

13  Aspidium  spec.  (violascens  ?7#,
10.  50  Pf.

2  Asplenium  spec.  I.  1  M.

3  Asplenium  spec.  II.  3  M.

Enugl.

9

#

 

 

 

 

Úe

113.  Kamerun:  5  Asplenium  spec.  III,  2.  2  M.

(Joh.  Braung)

114.  OD  Leucostegia!  spec.  2  M.

115.  OD-  1  Platycerium  Aethiopicum  Hock.
20  M.

116.  -  1Polypodium  lycopodioides  L.  1M.

117.  7  Polypodium  spec.  II,  4.  2  M.

118.  -  Polypodium  spec.  (eichenblättrig).
10  M.

119.  -  Pteris  spec.  I.  3  M.

120.  1  Pteris  spec.  II.  2  M.

121.  2  Selaginella  scandens  Spring.  3  M.

122.  2  Vittaria  elongata  Wall.  1  M.

123.  -  1  Filix.  1  M.

124.  2  Filix.  1  M.

125  3  Filices.  1  M.

126.  1  Genus  ignotum.  1  M.  "

127.  3  Genus  ignotum  (Grewin!).  1  M.

128.  2  Genus  ignotum  O.  1  M.

129.  1  Ignota  (Chrysophyllumr).  1  M.

130.  1  Ignota  I.  1  M.

131.  1  Ignota  II.  5  M.

132.  OD  1  Ignota  III.  1  M.

133.  1  Ignota  IV  (Knolle).  2  M.

134.  -  1  Ignota  V  (große  Knolle).  5  M.

135.  -  1  Ignotu  VI.  1  M.

136.  -  1IgcmtaVlk(groszeKnolleJ.3M.

137.  8  Liane  I  (Urticacea?),  5.  2  M.

138.  -  1  Liane  II,  1.  1  M.

139.  "  11  Urticacen?  1.  1  M.

Von  den  130  Nummern  eingeschickter  Sämereien
sind  vor  Kurzem  92  ausgesät  und  folgende  auf-1.

  Kamerun:  3  Abelmoschusesculentus  W.  A.  1M.

gegangen:
(Joh.  Braun
4.
5.
6.
7.
8.  -
9.  -
10.
11.

"1.

3  Barteria  fistulosa  Mast.  2  M.

5  Canavalia  ensiformis  D.  G.,  2.  1M.

4  Cassin  alata  L.,  1.  1  M.

3  Cassin  oecidentalis  L.  1  M.

2  Convolvulus  spec.  1  M.

6  Corchorus  olitorius  L.,  3.  50  Pf.

4  Hibisens  tiliacens  L.,  1.  1  M.

4  Oplismenus  Compositus  KR.  et  Sch.,
1.  50  Pf.

6  Pussiflfora  nov.  spec.,  3.  2  M.

1  Solanacea.  2  M.

2  Voandzeia  subterranen  T’hou.  1  M.

b.  Getrocknete  Perbarpflanzen,  Spiritusmaterialien  und  Drogen.“)

1  Vorbemerkungen:  Die  Anzahl  sämmtlicher  Arten  beträgt  200  bis  250,  von  welchen  sich  die
Kryptogamen  noch  in  Bearbeitung  befinden.  Von  den  Phanerogamen  hat  sich  bis  jetzt  ein  Theil  noch
nicht  bestimmen  lassen,  theils  weil  das  Material  ungenügend  war,  theils  weil  Vergleichsmaterial  nicht  zur

*)  Im  Ganzen  etwa  hundert  abgebbare  Exemplare.

Verfügung  stand.

—.

Preis  pro  Centurie  40  M.
        <pb n="214" />
        —  10  —

Die  bis  jetzt  bestimmten  Arten  sind  folgende:.

 

 

 

 

1.  Kamerun:  Uyarin  scabrida  Oliv.  51.  Kamerun:  Iboga  Vateriana  J.  Br.  et  K.  Sch.
(Joh.  Braun)  (Joh.  Braun)  nov  gen.  et  spec.

2.  -  Monodora  myristica  Don.  52.  -  Gymnema  prob.  u.  spec.

3  Auona  muricata  L.  53.  =  Ipomoea  quamoclit.  L.

4  O7  Anona  palustris  L.  54.  ·  GouvolmluSBatatale.

5  O%  Cleome  ciliata  Schum.  et  Thonning.  55.  -  Solunum  geminiflorum  Mart.  ct  Gal.

6.  -  Hibiscus  esculentus  I.,  56.  -  Capsicum  annuum  L.

7  Hibiscus  tiliaceus  L..  57.  -  Nicotiana  Tabacum  I..

8  -  Ceibu  pentandra  Gacrt.  58.  -  Utricularia  spec.

9.  -  Cola  acuminata  R.  Br.  59.  Brillantaisia  Owariensis  Pal.  Beauv.
10.  -  Honckenya  ficifolia  W.  60.  -  Ruellia  Batangann  J.  Br.  et.  K.  Sch.
11.  -  Corchorus  olitorius  L.  nov.  spec.

12.  -  Irvingia  Barteri  Hook  f.  61.  -  Asystasin  Gungetica  Th.  And.
13.  Coula  edulis  Baill.  62.  Tlatystoma  Africanum  Pal.  Beauv.
14.  Alsodeiopsis  Weissenborniana  J.  Br.6.  —  Cyathula  prostrauta  Blume.
et  K.  Sch.  nov.  spec.  64.  OD  Aristolochia  trisciadia  Oliv.  12)
15.  -  Salucin  Regelinna  J.  Br.  et  K.  Sch.  65.  O%  Thonningia  Sanguinca  Vahl.
nov.  Spec.  66.  -  Euphorbia  pilulifera  IL..
16.  Cnestis  corniculatu  Lam.  67.  OD  Piper  subpeltatum  W.
17.  "•  Cnestis  grisen  Bak.  68.  —  Euphorbia  Tirucalli  L.
18.  -  Ormocarpum  verrucosum  Pal.  Beauv.  69.  -  Phyllanthus  Niruri  I.,
19.  -  Abrus  precatorius  L.  70.  -  Manihot  utilissimn  Pohl.
20.  -  Mucunna  urens  D.  C.  71.  -  Fiens  Pringsheimianus  J.  Br.  et
21.  —  Vigna  Catjang  Walp.  K.  Sch.  nov.  spec.
22.  -  Vigna  Chinensis  Endl.  72.  OA  Musanga  Smithil  R.  Br.
23.  OD  Voandzeia  subterranen  Thou.  73.  OD  Liparis  guineensis  Lindl.
24.  -  Drepanocarpus  lunatus  Mey.  74.  -  Bulbophyllum  Braunii  Kränzl.  nov.
25.  -  Cassin  alatu  L.  spec.
26.  -  Tlassia  occidentalis  L.  75.  Bulbophyllum  pavimentatum  Ldl.
27.  -  Berlinia  ncuminata  Solander.  76  .  -  Bulbophyllum  auruntincum  Ldl.
28.  -  Alzelia  bracteata  Vog.  77.  -  BulbophyllumapetalumLclL
29.  Trachylobium  Hornemannianum  78.  -  Bulbophyllum  pipio  Rbch.  k.
Hayne.  79.  On—  Bulbophyllum  strobiliferum  Kränzl.
30.  -  Pentaclethrn  macrophyllu  Bth.  nov.  spec.
31.  -  Entada,  scaudens  Bth.  80.  -  Puchystoma  Thomsonianum  Rbeh.  f.
32.  7  Barteria  fstulosua  Must.  81.  -  Galeandra  gracilis  Lindl.
33.  -  Ophiocaulon  cissampeloides  Must.  832.  -  Lissochilus  giganteus  Welwitsch.
34.  -  Begonia  cataractarum  J.  Br.  et  83.  "5  Lissochilus  spec.  (fructus)
K.  Sch.  nov.  spec-  84.  -  Polystachya  ramulosa  Ll.
35.  "O  Begonia  Teusziana  J.  Br.  et  K.  Sch.  85.  O  Polystuchya  tesselata  Ldl.
nov.  Spec.  86.  -  Polystachya  puberuln  Ldl.
36.  -  Rhipsalis  Cassytha  Guert.  97.  -  Polystuchya  odorata  Ll.
37.  -  Leptactinin  Manni  Hock.  k.  88.  -  Eulophia  virilis  Ldl.
38.  "O  Amaralia  bignoniiflora  Welw.  89.  -  Angraccum  Althoffi  Kränzl.  nov.
39.  Morinda  lougifloru  G.  Don.  spec.
40.  -  Psychotria  Ansellii  Hiern.  90.  "Dl  Angraccum  Bakeri  Kränzl.  nov.
41.  -  Geophila  obvallatu  F.  Didr.  spec.
4.  -  Sarcocephalus  esculentus  Asz.  91.  -  Angraecaum  Aschersoni  Kränzl.
43.  -  Sabicea  calycina  Bth.  nov.  spec.
44.  -  Gardenia  Gossleriana  J.  Br.  et  92.  OD  Angraecum  Schumami  Kränzl.
K.  Sch.  nov.  spec.  nov.  Spec.
45.  -  Diodia  vaginalis  Benth.  93.  —  Angraecum  Chailluanum  Hooker.
46.  -  Herderia  stellulifera  Bth.  94.  O  Angraecum  pertusum  Ldl.
47.  -  Ageratum  conyzoides  L.  95.  -  Augruecum  capitatum  Ldl.
48.  "D  Emilia  sagittata  DC.  96.  "  Angrnecum  cCephalotes  Kränzl.
49.  -  Omphalocarpus  procerus  R.  Br.  nov.  spec.
50.  O  Tabernaemontana  spec.7  97.  "-’  Angraecum  vesicatum  LQdl.
        <pb n="215" />
        98.  Kamerun:  Angrnecum  distichum  Lll.

(Joh.  B
99#.
100.

101.
102.

173.

104.
105.
106.
107.
108.
109.

110.

111.

113.
114.
11b.
116.
117.
118.
119.

120.

raun)

Angraccum  subulatum  L.II.

Angraccum  Wittmackii  Kränzl.
8

nov.  spec.

Angraecum  arceuatum  Lil.

Augraceum  sp.  (aff.  A.  cerasso
I)n  Pet.  Th.)

Vunilln  eunenllata  Krünal.
Spec.

Vuanilla  africann  LAdI.

Vunilla  spcc.

Megnclinium  sper.

Dictvostegin  spec.

Amomum  granum  l’aradisi  I.6.

Costus  bicolor  J.  Br.  et  K.  Sch.
nnov.  Spec.

ostus  Lucanusinns  J.  Br.  et
K.  Sch.  uov.  spec.

Costas  Tappenbeckianus  J.  Br.  et
K.  Sch.  nov.  spec.

T’rachyphrynium  Danckelmannin--#num
  J.  Br.  et  K.  Sch.  uov.  spec.

Zingiberuacca  indetermin.

Annnassa  sativa  ULindl.

Sansevierin  (uineensis  W.

Crinum  podophyllum  Bauk.

Crinum  Fucciflorum  Salisb.

Crinum  uov.  spec.

IInemanthus  Germarianns  J.  Br.
et  K.  Sch.  uov.

I1OV.

PHa#emanthus  Kundinanus  J.  Br.  et

K.  Sch.  uov.  spec.

11

 

 

121.  Kamerun:  Dioscoren  Sativa  L.

(Joh.  Braun)
122.
123.
124.
125.
126.
127.
128.
129.
130.

131.
132.

133.
134.

135.

136.
137.
138.
139.
140.
141.
142.
143.
144.
145.
146.

[
"

—
"

Drncaena  spec.  I.

Dracnena  spec.  kol.  var.

Drncnhena  spec.  II.

Scilla  Uamerooninna  Bak.

Palisota  umbigun  Clarke.

Palisota  Barteri  Ilosk.  fll.

Commelina  nndiliora  I.

Calamus  apec.

Ercmospatha  lIlockeri  Mann  et
Wendl.

Pandunus  candelabrum  Fal.  Benav.

(Frtosperma  Senegalense  Engl.  n
I.  lutilolia  Engl.

Anchomanes  disformis  Lngl.

Rhektophyllum  mirahile  N.  E.  Br.

Oligogyninm  Poissoni  Engl.

Ambhias  Afzclii  Schott.

Anubias  hastilolin  Engl.  uov.  spec.

Colocasin  untiquorum  Schott.

Cyperus  diflusus  Vall.

PFperns  kertilis  Bklr.

Cyperus  Papyrus  L.

Remiren  maritima  AnliI.

Seleria  reflexa  II.  et  B.

Panicum  sanguinale  I.

Oplismenus  compositus  R.  S.

Stenotapaurum  Americanum
Schrank.

Etwa  40  Farnarten.

Diverse  Moose,  Flechten  und  Pilze.

Die  Spiritusmaterialien  füllen  150  Gläser  und  bestehen  aus  Blüthen,  Früchten,  Samen,
Stammtheilen  (als  Ergänzung  zu  den  oben  aufgeführten  Arten)  und  Pilzen.  Es  befinden  sich  darunter
zahlreiche  Doubletten.

Die  Drogen  sind  behufs  chemischer  Untersuchung  in  Bearbeitung.

Ibogawurzeln  etwa  30  Kilogramm,

Ibogarinden  110  Gramm,
Rhektophyllumwurzeln  1  Glas,

Es  sind:

2  bis  3  botanisch  noch  nicht  ermittelte  offizinelle  Rinden.

Berlin,  den  24.  Juli  1889.

Der  Direktor  des  Königlichen  botanischen  Gartens  und  Museums.

In  Vertretung

(gez.)  Urban.
        <pb n="216" />
        Druck  und  Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Milkler  &amp;amp;  Sohn,
Verlin  8W12,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="217" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

HDerausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswürtigen  Amts.

 

I.  Jahrgang.  Gerlin  1.  September  1390.  Uummer  11.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierkeljahrspreis  beträgt  2..
Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einfendungen  und  Unfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuch.
bandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Verlin  8M/12,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.
Juhalt.  I.  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  S.  191.  —
II.  Verlegung  des  Archives  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Weidah  nach  Lome  S.  194.  —  III.  Verzeichniß
  der  bei  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  angestellten  Offiziere  2c.  S.  194.  —
IV.  S.  197.  —  V.  S.  197.

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  197.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  197.  —  III.  Denkmal
in  Kamerun  S.  198.  —  Entsendung  katholischer  Missionare  nach  Kamerun  S.  198.  —  Ein  ärztliches
Urtheil  über  die  Akklimansationsfähigkeit  der  Europäer  in  den  Tropen  S.  198.  —  Gesundheitszustand
der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  200.  —  Deutsch-ostafrikanische  Seehandlung  S.  201.—
Die  Norddeutsche  Mission  im  Togogebiet  S.  201.  —  Ueber  die  Kultur  der  Dattelpalme  S.  202.  —
Versuchsplantage  in  Viktoria  S.  203.  —  IV.  S.  204.  —  V.  S.  206.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehe;  VDerordnungen  der  KReichsbehörden.

 

Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  dem  südwestafrikanischen
Schutzgebiet.
Vom  10.  August  1890.  f)

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  2c,,
verordnen  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebicte
(Reichs-Gesetzblatt  1888,  S.  75),  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  in  Ergänzung  der
Verordnung  vom  21.  Dezember  1887  (Reichs-Gesetzblatt  S.  535)  im  Namen  des  Reichs,
was  folgt:

§  1.

Der  Gerichtsbarkeit  (§  1  der  Verordnung  vom  21.  Dezember  1887)  unterliegen  alle
Personen,  welche  in  dem  Schutzgebiet  wohnen  oder  sich  aufhalten  oder  bezüglich  deren,  hiervon
abgesehen,  ein  Gerichtsstand  innerhalb  des  Schutzgebiets  nach  den  zur  Geltung  kommenden
Gesetzen  begründet  ist,  die  Eingeborenen  jedoch  nur,  soweit  sie  dieser  Gerichtsbarkeit  besonders
unterstellt  werden.

§  2.

Der  Kaiserliche  Kommissar  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  bestimmt  mit
Genehmigung  des  Reichskanzlers,  wer  als  Eingeborener  im  Sinne  dieser  Verordnung  anzusehen
ist,  und  inwieweit  auch  Eingeborene  der  Gerichtsbarkeit  (§  1)  zu  unterstellen  sind.

3.
Für  das  Schutzgebiet  werden  an  den  vom  Reichskanzler  zu  bestimmenden  Orten
Gerichtsbehörden  erster  Instanz  errichtet.

*)  Reichs-Gesetzblatt  S.  171.
        <pb n="218" />
        8  4.

Als  Berufungs-  und  Beschwerdegericht  wird  an  Stelle  des  Reichsgerichts  (Gesetz  über
die  Konsulargerichtsbarkeit  88  18,  36,  43)  für  das  Schutzgebiet  eine  Gerichtsbehörde  zweiter
Instanz  am  Sitze  des  Kaiserlichen  Kommissars  errichtet,  welche  aus  dem  vom  Reichskauzler  zur
Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  ermächtigten  Beamten  als  Vorsitzenden  und  vier
Beisitzern  besteht.

Auf  die  Beisitzer  und  den  Gerichtsschreiber  finden  die  Vorschriften  im  8  6,  Absatz  2
8§  7,  8  und  10  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  entsprechende  Anwendung.

D

85.

Die  Zustellungen  werden  ausschließlich  durch  die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigten  Beamten  veranlaßt.

Dieselben  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  die  innerhalb  des  Bezirks,  in  welchem  die
Gerichtsbehörde  ihren  Sitz  hat,  zu  bewirkenden  Zustellungen  mit  der  nach  den  vorhandenen
Mitteln  möglichen  Sicherheit  erfolgen.  Sie  erlassen  unter  der  Oberaufsicht  des  Kaiserlichen
Kommissars  die  hierfür  erforderlichen  Anordnungen  und  überwachen  deren  Befolgung.

Zustellungen  in  dem  Verfahren  zweiter  Instanz,  sowie  Zustellungen  in  dem  Verfahren
erster  Instanz  außerhalb  des  Bezirks,  in  welchem  die  Gerichtsbehörde  ihren  Sitz  hat,  erfolgen
im  Wege  des  Ersuchens.

86.

In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  sind  in  dem  Verfahren  vor  den  Gerichtsbehörden
in  dem  Schutzgebiet  alle  Entscheidungen,  einschließlich  der  auf  Grund  einer  mündlichen  Verhandlung
  ergehenden,  von  Amtswegen  zuzustellen.  Diese  Vorschrift  findet  auch  auf  die  Zustellung
  der  Zahlungs=  und  Vollstreckungsbefehle  au  den  Schulduner,  sowie  der  Pfändungs=  und
Ueberweisungsbeschlüsse  an  den  Schuldner  und  den  Drittschuldner  Anwendung.

Für  Beschlüsse,  welche  lediglich  die  Prozeß=  oder  Sachleitung,  einschließlich  der  Bestimmung
  oder  Aenderung  von  Terminen  betreffen,  genügt  die  Verkündung.

Die  Beglaubigung  der  zuzustellenden  Schriftstücke  kann  in  allen  Fällen  durch  den
Gerichtsschreiber  erfolgen.

Soll  durch  eine  Zustellung  eine  Frist  gewahrt  oder  der  Lauf  der  Verjährung  oder
ciner  Frist  unterbrochen  werden,  so  treten  die  Wirkungen  der  Zustellung  bereits  mit  der  Einreichung
  des  zuzustellenden  Schriftstücks  bei  der  Gerichtsbehörde  ein,  sofern  die  Zustellung  demnächst
  bewirkt  wird.

Bei  Bewilligung  der  öffentlichen  Zustellung  einer  Ladung  kann  die  Gerichtsbehörde
anordnen,  daß  eine  Einrückung  in  öffentliche  Blätter  nicht  erforderlich  sei.

Wohnt  eine  Partei  außerhalb  des  Bezirks,  in  welchem  die  Gerichtsbehörde  ihren  Sitz
hat,  so  kann,  falls  sie  nicht  einen  daselbst  wohnhaften  Prozeßbevollmächtigten  bestellt  hat,
angeordnet  werden,  daß  sie  eine  daselbst  wohnhafte  Person  zum  Empfange  der  für  sie  bestimmten
Schriftstücke  bevollmächtige.  Diese  Anordnung  kann  ohne  mündliche  Verhandlung  erfolgen.
Der  Zustellungsbevollmächtigte  ist  bei  der  nächsten  gerichtlichen  Verhandlung  oder,  wenn  die
Partei  vorher  dem  Gegner  einen  Schriftsatz  zustellen  läßt,  in  diesem  zu  benennen.  Geschieht
dies  nicht,  so  können  alle  späteren  Zustellungen  bis  zur  nachträglichen  Benennung  durch  Anheftung
an  die  Gercchtstaset  bewirkt  werden.

Der  Nachweis  über  die  erfolgte  Zustellung  ist  zu  den  Gerichtsakten  zu  bringen.

87.

In  dem  Verfahren  vor  der  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  nehmen  in  bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten,  in  Konkurssachen  und  in  den  zur  streitigen  Gerichtsbarkeit  nicht  gehörenden
        <pb n="219" />
        Angelegenheiten  die  Beisitzer  nur  an  der  mündlichen  Verhandlung,  sowie  an  den  im  Laufe  oder
auf  Grund  derselben  ergehenden  Entscheidungen  Theil.  Jedoch  erfolgt  die  Entscheidung  über
das  Rechtsmittel  der  Beschwerde  unter  Mitwirkung  der  Beisitzer,  wenn  die  angefochtene  Ent—
scheidung  unter  Mitwirkung  von  Beisitzern  ergangen  ist.

In  dem  Verfahren  zweiter  Instanz  ist  eine  Vertretung  durch  Rechtsanwälte  nicht
geboten  und  findet  der  §  269  der  Civilprozeßordnung  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften  in  §§  464  und  468  der  Civilprozeßordnung  gelten  auch  für  das
Verfahren  zweiter  Instanz.

8B.

Die  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiet  erfolgt  ausschließlich  durch  die  zur  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten,  welche  unter  Oberaufsicht  des  Kaiser—
lichen  Kommissars  die  hierfür  erforderlichen  Anordnungen  erlassen.  Der  Beibringung  einer
vollstreckbaren  Ausfertigung  bedarf  es  nicht,  soweit  dieselbe  von  dem  Gerichtsschreiber  der
Gerichtsbehörde,  durch  welche  die  Zwangsvollstreckung  zu  erfolgen  hat,  zu  ertheilen  sein  würde.

Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten  können
nach  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  mit  der  Ausführung  andere  Personen  beauftragen,
welche  nach  ihren  Anweisungen  zu  verfahren  haben.

89.

Vollstreckbare  Ausfertigungen  dürfen  von  dem  Gerichtsschreiber  nur  auf  Anordnung
des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  ertheilt  werden.

*  10.

In  Strafsachen  findet  die  Hauptverhandlung  ohne  die  Zuziehung  von  Beisitzern  statt,
wenn  der  Beschluß  über  die  Eröffnung  des  Hauptverfahrens  eine  Handlung  zum  Gegenstande
hat,  welche  zur  Zuständigkeit  der  Schöffengerichte  oder  zu  den  in  den  §§  74,  75  des  Gerichtsverfassungsgesetzes
  bezeichneten  Vergehen  gehört.

§  11.

Der  Angeklagte  kann  auf  seinen  Antrag  oder  von  Amtswegen  wegen  großer  Entfernung
  seines  Aufenthaltsortes  oder  wegen  sonstiger  Hindernisse  von  der  Verpflichtung  zum
Erscheinen  in  der  Hauptverhandlung  entbunden  werden,  wenn  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde
  voraussichtlich  keine  andere  Strafe  als  Freiheitsstrafe  bis  zu  sechs  Monaten,  oder  Geldstrafe
  oder  Einziehung  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  zu  erwarten  steht.

8  12.

Die  Gerichtsbarkeit  in  den  zur  Zuständigkeit  der  Schwurgerichte  gehörenden  Sachen
wird  für  das  Schutzgebiet  den  vom  Reichskanzler  zu  bezeichnenden  Gerichtsbehörden  erster
Instanz  übertragen.

Für  diese  Sachen  finden  die  Vorschriften  Anwendung,  welche  für  die  im  8  28  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Strafsachen  gelten.

8  13.

In  Strafsachen  findet  vor  der  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  in  Bezug  auf  die
Zuziehung  der  Beisitzer  die  Vorschrift  des  §  30  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  mit  der  oben
im  §  7,  Absatz  1,  bezeichneten  Maßgabe  Anwendung.  Den  Umfang  der  Beweisaufnahme
bestimmt  das  Gericht,  ohne  hierbei  durch  Anträge,  Verzichte  oder  frühere  Beschlüsse
gebunden  zu  sein.

Die  Mitwirkung  einer  Staatsanwaltschaft  findet  nicht  statt.
        <pb n="220" />
        —  194  —

Der  nicht  auf  freiem  Fuße  befindliche  Angeklagte  hat  Anspruch  auf  Anwesenheit  in
der  Hauptverhandlung,  wenn  er  sich  am  Orte  des  Berufungsgerichts  befindet.

In  den  zur  Zuständigkeit  der  Schwurgerichte  gehörenden  Sachen  ist  die  Vertheidigung
auch  in  der  Berufungsinstanz  nothwendig.  In  der  Hauptverhandlung  ist  die  Anwesenheit  des
Vertheidigers  erforderlich;  der  §  145  der  Strafprozeßordnung  findet  Anwendung.

Im  Uebrigen  verbleibt  es  bei  den  Vorschriften  im  §  40  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.


8  14.

Die  Todesstrafe  ist  durch  Erschießen  oder  Erhängen  zu  vollstrecken.

Der  Kaiserliche  Kommissar  bestimmt,  welche  der  beiden  Vollstreckungsarten  in  dem
einzelnen  Falle  stattzufinden  hat.

8  15.

In  dem  Verfahren  vor  den  Gerichtsbehörden  im  Schutzgebiet  finden  das  Gerichts—
kostengesetz  und  die  Gebührenordnungen  für  Gerichtsvollzieher,  für  Zeugen  und  Sachverständige,
sowie  für  Rechtsanwälte  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften,  welche  an  Stelle  der  bezeichneten  Gesetze  zu  treten  haben,  werden
von  dem  Reichskanzler  erlassen.

16.

Die  in  Gemäßheit  der  Verordnung  vom  21.  Dezember  1887  bezüglich  der  Nechtsverhältnisse
  an  unbeweglichen  Sachen  maßgebenden  Bestimmungen  finden  fortan  keine  Anwendung.
Die  Regelung  dieser  Verhältnisse  bleibt  vorbehalten.

§  17.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1890  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen
  Insiegel.

Gegeben  Helgoland,  den  10.  August  1890.

(I.  S.)  Wilhelm.
v.  Caprivi.

 

————  —  ..  ,—-,,  .  ·..  -.—,.-.-......  ....-—.—.—-.  —,-—-.—..—.....-.-.»—-.«..-..—..-..-  ...-..--..—.—-II.

  Perordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schungebieken.

In  Folge  der  zwischen  Frankreich  und  Dahomeh  herrschenden  Differenzen  und  der
dadurch  hervorgerusenen  Unruhen  ist  das  Archiv  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Weidah  nach
Lome  im  Togogebiet  übergeführt  worden.  Ebendahin  hat  sich  der  mit  der  einstweiligen  Verwaltung
  des  Kaiserlichen  Konsulats  für  Dahomeh  betraute  Kaufmann  E.  L.  Witt  begeben.

 

 

 

–.EC  —  —

III.  Herspnalien.

Verzeichniß  der  bei  der  Deutschen  Schutztruppe  für  ÖOst-Afrika
angestellten  Offiziere  2c.

1.  Reichskommissar  Hermann  v.  Wissmann,  geb.  am  4.  September  1853  zu  Frankfurl  a.  O.;  nach
Deutschland  beurlaubt.

2.  Chef  Karl  Frhr.  v.  Gravenreuth,  geb.  am  12.  Dezember  1858  zu  München  (Bayern);  nach  Deutschland
  beurlaubt.
        <pb n="221" />
        9.
10.
11.
12.

13.
14.
15.
16.

17.

18.
19.
u  Pr.-Lt.  Georg  Donarsky,  geb.  am  23.  September  1858  zu  Verlin;  Station  Zanzibar.
21.
22.
23.
24.
25.

27.
28.
P
30.
31.
32.

37.
38.
39.

40.
41,
42.

43.
44.

—  195  —

Sitellvertretender  Reichskommissar  u.  Chef  Dr.  Wilhelm  Schmidt,  geb.  am  4.  März  1859  zu  Braunschweig

  (Herzogth.  Braunschweig);  Station  Zanzibar.

Chef  Emil  v.  Zelewski,  geb.  am  13.  März  1854  zu  Bendergau  (Kreis  Neustadt,  Westpreußen);

Station  Kilwa.

Chef  Eugen  Krenzler,  geb.  am  3.  Januar  1856  zu  Seebronn  (Oberamt  Nottenburg,  Württemberg);

Station  Tanga.

Chef  Frhr.  v.  Eberstein,  geb.  am  25.  August  1862  zu  Siettin;  nach  Deutschland  beurlaubt.
Chef  Rochus  Schmidt,  geb.  am  10.  Juli  1860  zu  Srasegrund  (Kreis  Bunzlau);  Station  Lindi.
Chefarzt  Dr.  Alexander  Becker,  geb.  am  13.  Januar  1857  zu  Veert  (Kreis  Geldern);  Station

Bagamoyo.

Chef  Georg  Richelmann,  geb.  am  17.  März  1851  zu  Zeitz;  Station  Zanzibar.

Chef  August  Leue,  geb.  am  1.  Oktober  1854  zu  Minden  (Westfalen);  Station  Dar-es-Salaam.

Chef  Albert  Frhr.  v.  Bülow,  geb.  am  24.  Juni  1864  zu  Smyrna  (Klein-Asien);  Station  Mpwapwa.

Chef  Hans  Ramsay,  geb.  am  18.  Mai  1862  zu  Tinwalde  (Kreis  Löbau,  Westpreußen);  Station
Bagamoyo.

Chef  Eugen  End,  geb.  am  31.  Juli  1858  zu  Wunsiedel;  Station  Mikindani.

Chefarzt  Otto  Gaertner,  geb.  am  22.  Oktober  1857  zu  Taschenberg  (Kreis  Brieg);  Station  Lindi.

Chef  Kurt  Johannes,  geb.  am  6.  Januar  1864  zu  Magdeburg;  Station  Pangani.

Pr.-Lt.  u.  Adjutant  Dr.  Theodor  Bumiller,  geb.  am  22.  Juni  1863  zu  Landshut  (Bayern);  nach
Deutschland  beurlaubt.

Pr.-Lt.  Konradin  v.  Perbandt,  geb.  am  14.  Oktober  1861  zu  Falkenhorst  bei  Tapian  (Ostpreußen!;
Station  Bagamoyo.

Assistenzarzt  Dr.  Paul  Brehme,  geb.  am  10.  Dezember  1858  zu  Weimar;  Station  Bagamoyo.

Pr.-Lt.  Peter  v.  Sivers,  geb.  am  7.  Mai  1854  auf  Schloß  Heimthal  (Nußland);  Station  Zanzibar.

Sek.-Lt.  v.  Eltz;  z.  Zt.  am  Kilimandscharo.

Sek.-Lt.  Alfred  Sigl,  geb.  am  25.  Mai  1854  zu  Wien;  Station  Zanzibar.

Sek.-Lt.  Otto  Albrecht,  geb.  am  23.  April  1863  zu  Klein-Ligin  (Kreis  Havelberg);  Station  Zanzibar.

Sek.-Lt.  Ernst  Fischer,  geb.  am  24.  August  1856  zu  Verlin;  Station  Bagamoyo.

Sek.-Lt.  Wilhelm  Langheld,  geb.  am  23.  Mai  1867  zu  Berlin;  auf  der  Expedition  mit  Emin
Pascha.

Sek.-Lt.  Fritz  Bronsart  v.  Schellendorff,  geb.  am  12.  November  1868  zu  Hannover;  Station

Tanga.
Sel.-Lt.  Charles  de  la  Frémoire,  geb.  am  13.  Oktober  1861  zu  Stettin;  Station  Mpwapwa.
Sek.-Lt.  Karl  Stenzler,  geb.  am  3.  Juli  1862  zu  Königsberg  in  Preußen;  Station  Bagamoyo.
Sek.-Lt.  Karl  Herrmann,  geb.  am  15.  April  1863  zu  Arolsen  (Fürstenth.  Waldeck!;  Station  Kilwa.
Sek.-Lt.  Eugen  Frhr.  v.  Varnbüler,  geb.  am  5.  Juli  1864  zu  Gibraltar;  Station  Pangani.
Sek.-Lt.  Johannes  Jörs,  geb.  am  9.  Jannar  1867  zu  Groß-Glogau;  Station  Kilwa.
Sek.-Lt.  Dr.  Franz  Stuhlmann,  geb.  am  29.  Oktober  1863  zu  Hamburg;  auf  der  Expedition  mit
Emin  Pascha.

Sek.-Lt.  Wilhelm  Janke,  geb.  am  25.  Juni  1859  zu  Silberberg  in  Schlesien;  Station  Mpwapwa.
Sek.-Lt.  u.  Adj.  Max  Heymons,  geb.  am  29.  Oktober  1863  zu  Berlin;  Station  Zanzibar.

4Assistenzarzt  Dr.  Werner  Steuber,  geb.  am  28.  Oktober  1862  zu  Heiligenstadt;  Station  Pangani.
Sek.-Lt.  Wilhelm  v.  Zitzewitz,  geb.  am  12.  April  1862  zu  Beßwitz  (Kreis  Rummelsburg  in

Pommern);  Station  Lindi.
Sek.-Lt.  Fritz  Hogrefe,  geb.  am  7.  Juni  1862  zu  Grauschin  (Kreis  Pr.-Eylau):  Station  Bagamoyo.
Sek.-Lt.  Hans  v.  Elpons,  geb.  am  24.  Juli  1864  zu  Münsterberg  in  Schlesien;  Station  Kilwa.
Sek.-Lt.  Walter  Podlech,  geb.  am  3.  Juli  1861  zu  Abdlich-Pülz  (Kreis  Rastenburg,  Ostpreußen):
Station  Zanzibar.
Sek.-Lt.  Wilhelm  Wolfrum,  geb.  am  29.  Juni  1866  zu  München;  Station  Dar-es-Salaam.
Sek.-Lt.  Tom  Prinze,  geb.  am  9.  Januar  1866  zu  Port  Louis;  Station  Mikindani.
Sek.-Lt.  Boldewin  von  dem  Knuesebeck,  geb.  am  15.  August  1865  zu  Hannover;  Station
Bagamoyo.
Sek.-Lt.  Marvan  Scherner,  geb.  am  20.  Oktober  1855  zu  Niemty  (Rußland);  Station  Mikindani.
Assistenzarzt  Dr.  Richard  Buschow,  geb.  am  17.  September  1865  zu  Münster  (Westfalen);  Station  Kilwa.

Deckoffisiere  1.  Rlasse.

Deckoffizier  Friedrich  Bohndorff,  geb.  am  15.  August  1855  zu  Plau  (Mecklenburg-Schwerin):

Station  Bagamoyo.
        <pb n="222" />
        —  196  —

2.  Deckoffizier  Ludwig  Illich,  geb.  am  30.  März  1865  zu  Ingolstadt  a.  D.;  auf  der  Reise  nach  Ost-Afrika.

3.  Deckoffizier  Paul  Ritter  v.  Stransky  von  Stranka-Greifenfels;  geb.  am  30.  September  1867
zu  Landshut  (Bayern);  Station  Lindi.

4.  Deckoffizier  Reinhold  Reich,  geb.  am  1.  Juni  1863  zu  Tempelburg  (Kreis  Neustettin,  Reg.-Bez.
Köslin);  Station  Zanzibar.

5.  Deckoffizier  Hansen,  gen.  Wilken,  geb.  am  4.  Dezember  1863  zu  Flensburg;  Station  Lindi.

6.  Deckoffizier  Walter  Frodien,  geb.  am  19.  Februar  1863  zu  Vorwerk  Pommersdorf  bei  Stettin;
Station  Zanzibar.

Deckoffizier  Oskar  Wolff,  geb.  am  8.  September  1857  zu  Kranowitz  (Kreis  Ratibor);  Station
Zanzibar.

§.  Deckoffizier  Ludwig  Meyer,  geb.  am  31.  Juli  1863  zu  Wittstock;  Station  Zanzibar.

9.  Deckoffizier  Paul  Stockhaus,  geb.  am  30.  März  1868  zu  Burg  (Kreis  Jerichow);  Station  Zanzibar.
10.  Deckoffizier  Johannes  Kirsch,  geb.  am  7.  November  1861  zu  Frankfurt  a.  O.;  Station  Bagamoyo.
11.  Deckoffizier  Otto  Koblitz,  geb.  am  12.  Dezember  1861  zu  Frankfurt  a.  O.;  Station  Kilwa.

12.  Deckoffizier  Emil  Müller,  geb.  am  19.  Mai  1861  zu  Magdeburg;  Station  Zanzibar.
3.  Deckoffizier  Peter  Lauter,  geb.  am  16.  März  1865  zu  Marmagen  (Kreis  Schleiden,  Reg.-Bez.  Aachen);
Station  Zanzibar.

Deckoffiziere  2.  Rlasse.
14.  Deckoffizier  Maximilian  Greff,  geb.  am  15.  März  1864  zu  Münster;  Station  Dar-es-Salaam.
15.  Deckoffizier  Gustav  Wille,  geb.  am  21.  Mai  1860  zu  Halberstadt;  Station  Zanzibar.
16.  Deckoffizier  August  Bluhm,  geb.  am  19.  September  1863  zu  Buskow  b.  Stettin;  Station  Mkwadja.

Unteroffiziere.

Feldwebel:  Kay,  Hoffmann  l.,  Leder,  v.  Witzleben,  Schwarz,  Gurkasch,  Hoffmann
  II.,  Germer,  Grucza,  Mittelstädt,  Mutter.

Vizefeldwebel:  Rymarzig,  Kaiser  L.,  Hartmann,  Busch,  Bilke,  Nowack,  Firnstein,
Wonneberger,  Becker,  Snacker,  Kühne.

Hergeanten:  Rohr,  Schanbacher,  Piehl,  Bauer,  Binder,  Markgraf,  Schaffhirt,
Drescher,  Steinkopf,  Hocke,  Krause,  Stolle,  Hoffmann  III.,  Fricke,  Erttel,  Kaiser  ll.,
FJörst,  Brüger,  Gillmeister,  Thiel,  Kutszschbauch,  v.  Tiedewigß.

Unteroffiziere:  Juckhoff,  Dudeck,  Hagemeister,  Tiedemann,  Schubert,  Bloß,  Kräusel,
Markhardt,  Fischer,  Strässer,  Köster,  Hinz,  Jurick,  Herrich,  Staczewsky,  Giersch,
Wanner,  Nest,  Hoeft,  Pelkmann,  Kunze,  Krämer  I.,  John,  Ueckert,  Koehler,  Juckel,
Loepky,  Wilhelm,  Mattern,  Hülseberg,  Adami,  Krämer  II.,  Schmidt,  Winter,  Fehlkamm,
  Baier,  Görn,  Otto,  Runow,  Quandt,  Ransch,  Bartel,  Meißner,  Tiepermann,
Evert,  Knochenhauer,  Geske,  Witte,  Müller,  Ketterer,  Sieler,  Maaß,  Freund,  Michael,
Sukatsch,  Heller,  Neuhaus,  Prügel,  Thonack,  Fütterer,  Lohmann,  Zimmermann,  Jancke.

Personal  der  Flotte.

Rapitäns.
Bernhard  Graf  v.  Pfeil,  geb.  am  22.  Februar  1852  zu  Berlin;  nach  Bombay  beurlaubt.
Max  Prager,  geb.  am  7.  November  1854  zu  Stettin;  nach  Deutschland  beurlaubt.
Georg  Thomaschewsky,  geb.  am  4.  Dezember  1854  zu  Danzig;  Station  Zanzibar.

Deckoffiziere.
Lange,  Kümmelmann,  Berndt,  Wiebel,  Fisser,  Werlé,  Brambeer,  Hirsch.

Unteroffigiere.

Bialkowski,  Serno,  Lorenzen,  Andresen,  Maaß,  Karstens,  Weber,  Knauth,
v.  Liebermann,  Klindjner,  Schumann,  Lüdtke,  Kornet,  Eckert.

Matvrosen.
RNeese,  Studier,  Ziegenborn.
        <pb n="223" />
        —  197  —

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrk.
Betonnung  deutsch=  ostafrikanischer  Häfen.

Die  ostafrikanischen  Häsen  Tanga  und  Pangani  sind  mit  Bojen  versehen  worden.
Die  Betonnung  der  südlicher  gelegenen  Häfen  wird  demnächst  erfolgen.

V.  Sachinsbewon  aungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Kubt.  „Hyäne“  29/6.  Kapstadt  26.7.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Ihrzg.  „Nachtigal-  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe"  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Sperber“  8/6.  Sydney.  —  Apia.  (Poststation:  Apia  Australien].)
M.  S.  „Aleqxandrine“  25/4.  Apia  15.  —  Marschall-Inseln  —  Apia  —  1//7.
Sydney  Australien!  —  Neu-Guinea-Schutzgebiet.  (Poststation:  Sydney  [Australien).)

&amp;amp;  &amp;amp;  &amp;amp;  &amp;amp;  G  G

 

&amp;amp;  t  4  4  4  4  er  r  G  4  4  4  4  4  4  4  4  4

Nichtamtlicher  Theil.

 

 

J.  Personal  Nachrichten.  Station  befindliche  Botaniker  Dr.  Preuß,  sowie
die  Expeditionsmeister  Huwe  und  Carstensen
Der  Afrikaforscher  Dr.  Zintgraff  tritt  anschließen.

mit  dem  am  1.  September  Hamburg  ver  Der  Landwirth  Premierlieutenant  a.  D.
lassenden  Dampfer  „Marie  Woermann=  die  E.  Hermann,  welcher  von  der  Deutschen
Ausreise  nach  Kamerun  an.  Derselbe  beab=  Kolonial-Gesellschaft  für  Südwest-Afrika  zum
sichtigt,  sich  auf  der  von  ihm  gegründeten  Bali-  Verwalter  ihrer  südwestafrikanischen  Besitzungen
Station  niederzulassen,  um  die  Erforschung  ernanm  worden  ist,  hat  die  Reise  nach  dem
des  Landes  fortzusetzen  und  zur  Sicherung  der  Schutzgebiet  angetreten.  Derselbe  wird  die
Station  eine  Organisation  der  Binnenstämme  Gründung  einer  landwirthschaftlichen  Versuchsherbeizuführen.
  Demselben  sind  zu  diesem  station  und  Auskunftsstelle  für  deutsche  An-Zwecke
  kommissarische  Befugnisse  ertheilt.  Er  siedler  im  südlichen  Theile  des  Schutzgebietes
wird  begleitet  von  dem  Sekondlieutenant  in  Angriff  nehmen.

v.  Spangenberg,  à  la  Suite  des  Füsilier-  Lieutenant  Herold  ist  am  6.  Mai  d.  J.
Regiments  Nr.  73,  welcher  auf  seinen  Wunsch  auf  der  Station  Misahöhe,  Togogebiet  (vergl.
an  der  Expedition  theilnimmt.  In  Kamerun  Nr.  6  des  „Deutschen  Kolonialblattes“),  eingewerden
  sich  der  gegenwärtig  auf  der  Barombi=  troffen.

um.  Verkehrs  Dachrichten.

ostdampfschiffverbindungen  nach  den  dentschen  Schutgebieten.

—  —  —  —  –.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt.  Ausschiffungshafen.  Briese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  —  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen  der  Ueberfahrt  abgesandt  werden
1!  Hamburg  am  letzten  iedes  Kamerun  30  Tage.  am  letzten  jedes  Mo-1.
  Ramerun.  -  Monats  Abends.  nats  5½  Nm.
L  Liverpool  am  10.  September,  Kamerun  30  Tage.  am  8.  u.  29.  Sept.
"1.  Oktober.  10  Nm.
#
        <pb n="224" />
        198

 

 

Nach

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschifungshafen

  an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.

Dauer
der  Ueberfahrt

—

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

#

Togogebiet  (von  Quitta
mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popoy).

3.  Südwestafrikanisches
Schutzgebiet.

4.  Sanzibar.

5.  Raiser  Wilhelmsland,
Bismarck-Archipel.

1  Hamburg

l

am  15.  jedes  Monmats

  Abends.
Liverpool  am  13.  u.  27.  September.


Southampton  I

bezw.  jeden  Freitag  Nm.

Dartmouth  1

IT

 

Quitta  31  Tage.
Quitta  24  Tage.

Kapstadt  20  Tage.

 

am  15.  jedes  Monats
  512  Nm.

am  11.  u.  25.  Sept.
L10  Am.

jeden  Mittwoch
au  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.



am  14.  September,

—  4

6  Brindisi

Neapel  #am  2.  Oktober,
Brindisi  am  3.  Oktober,
Brindisi  am  12.  Oktober,
Marseille  am  12.  jedes  Monats
  40  Nm.
Genna  jeeden  6.  Donners-(niederr
  tag  20  Nm.,  zuländische
  nächst  11.  Sept.,
Schiffes  23.  Oktober.

 

Zanzibar  16  Tage.
Zanzibar  19  Tage.
Zanzibar  18  Tage
Zanzibar  18  Tage.
Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

0  Tage.

 

am  12.,  29.  u.30.  Sept.,
10.  Okt.  106  Abbs.

am  10.  jedes  Monato
921  Abds.

am  HP.  September,
21.  Okt.  911  Abds.

6.  Marschall-Inseln.

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

III.Verschiedene  Miktheilungen.

Denkmal  in  Ramernun.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben
mittelst  Allerhöchster  Ordre  vom  5.  Juli  d.  J.
Allergnädigst  geruht,  zu  den  Kosten  des  in
Kamerun  für  die  daselbst  in  Ausübung  ihres
Berufes  verstorbenen  Beamten,  Offiziere  und
Gelehrten  zu  errichtenden  Grabdenkmals  einen
Zuschuß  von  1000  Mark  zu  bewilligen.

CEu#tsendung  katbolischer  Missionare  nach  Ramerun.

Der  zum  Orden  der  Pallotiner  gehörige
Pater  Heinrich  Vieter  aus  Kappenberg
(Diözese  Münster)  wird  sich  nebst  drei  Priestern
und  zehn  Laienbrüdern  nach  Kamerun  begeben,
um  sich  an  der  Missionirung  des  dortigen
Schutzgebietes  zu  betheiligen.

Pater  Vieter  beabsichtigt,  mit  dem  Ende
d.  M.  Hamburg  verlassenden  Dampfer  der
Woermann-Linie  die  Ausreise  anzutreten.

 

Ein  ärztliches  Urtheil  über  die  Akklimatifations.
fäbigkeit  der  Europäer  in  den  Tropen.

Von  Interesse  für  alle  Diejenigen,  welche

der  Frage  der  Widerstandsfähigkeit  des  Europäcrs

  in  den  Tropen  Aufmerksamkeit  widmen,
ist  ein  Vortrag,  welchen  der  holländische  Professor
  B.  J.  Stokvis  gelegentlich  der  Verhandlungen
  des  X.  internationalen  medizinischen
Kongresses  kürzlich  hier  gehalten  hat.  Auf

Grund  des  umfangreichen  und  amtlichen  Materials
  über  die  Krankheits=  und  Sterblichkeits- 



verhältnisse  der  in  den  Tropen  dienenden,  aus
Europäern  und  Eingeborenen  zusammengesetzten

Kolonialtruppen  vergleicht  Professor  Stokvis

die  Widerstandsfähigkeit  der  Europäer  und  der
Eingeborenen  gegen  die  Einflüsse  des  Klimas.
Er  bespricht  zunächst  die  Einwirkung  der  thermischen
  bezw.  meteorologischen  Verhältnisse,  sodann
  diejenige  der  Infektionskrankheiten,  wie
der  Malaria,  des  Typhoid,  des  gelben  Fiebers,
der  Dysenterie,  der  Cholera  und  Beri-Beri
u.  s.  w.,  und  gelangt  zu  dem  Ergebniß,  daß
der  Europäer  an  Widerstandsfähigkeit  gegen
diese  Einflüsse  dem  Eingeborenen  in  keiner
Weise  nachsteht.  „Der  so  viel  gefürchtete  mörderische
  Einfluß  des  Tropenklimas“,  so  äußert
Professor  Stokvis,  „sinkt  mehr  und  mehr  zu
        <pb n="225" />
        einem  Gespenst  herab,  welches  vor  der  hell
leuchtenden  Fackel  Hygieias  sich  in  Nebel  auf—
löst.  —  Einstimmig,  unabweisbar  und  über—
wältigend  lautete  bis  in  die  sechziger  Jahre
das  Resultat  aller  vergleichenden  Mortalitäts—
statistiken  in  den  Tropen:  sowohl  in  Süd-Amerika
  wie  in  Afrika,  sowohl  in  Vorder-Indien
  wie  am  Malayischen  Archipel  —
ungünstig  für  den  eingewanderten  Europäer.
Haarsträubende  Zahlen,  zwei=  bis  zehnmal
größere  Sterbeziffern  für  den  europäischen,  wie
für  den  eingeborenen  Soldaten  schienen  ein  für
allemal  jeden  Einspruch,  jeden  Zweifel  unmöglich
  zu  machen.  Die  Frage  schien  endgültig
  entschieden.  Im  Kampfe  um  das  Dasein
in  den  Tropen  unterliegt  die  fremde  Rasse,
und  trägt  die  den  dortigen  Verhältnissen  angepaßte
  den  Sieg  davon  —  so  lautete  das
auf  die  vorhandenen  statistischen  Angaben  sich
gründende  Endurtheil.

Wie  beschämend  für  die  Wissenschaft  nun
auch  das  geflügelte  Wort  des  berühmten
Aragô  sein  möge:  „I1  u'  a  gueère  des
verités  scientiliques,  qui  durent  plus  d’un
sicche,  et  ce  sont  encore  les  meilleures“,
bei  dieser  Frage  kommt  es  noch  einmal  in
seiner  vollen  Richtigkeit  und  Klarheit  zur  Geltung.
  Das  Resultat  der  Mortalitätsstatistiken
der  kolonialen  Armeen  in  den  letzten  Decennien,
sei  es,  daß  sie  aus  Vorder-Indien  oder  aus
dem  Indischen  Archipel,  aus  Amerika  oder  aus
Afrika  stammen,  steht  mit  der  aus  den  sechziger
Jahren  uns  überlieferten  Schlußfolgerung  im
schroffsten  Widerspruch,  und  verkündet  die  Botschaft,
  daß  die  früher  erhaltenen  Zahlen  nicht
durch  eine  größere  oder  geringere,  den  Rassen
zukommende  Vulnerabilität,  sondern  durch  andere
  äußere  Umstände  bedingt  gewesen  sein
müssen.  In  einem  der  ersten  Decennien  dieses
Jahrhunderts,
von  den  europäischen  Soldaten  unserer  Ost-Indischen
  Armee  während  des  Wüthens  eines
heftigen  Krieges  und  der  Schrecknisse  der
Cholera  jährlich  nicht  weniger  wie  170  pro
Tausend,  von  den  Eingeborenen  nur  138;  in
dem  Decennium  1869  bis  1878  während  des
Atjeh-Krieges  und  schnell  aufeinander  folgender
Cholera-Epidemien  betrug  die  mittlere  jährliche

Sterblichkeit  der  europäischen  Soldaten  60,

pro  Tausend,  diejenige  der  Eingeborenen  38,7;
im  letzten  Decennio  1879  bis  1888  endlich,
obgleich  Krieg  und  Cholera  fortwütheten,  sanf
die  Sterblichkeit  der  europäischen  Soldaten  bis
auf  30,6  pro  Tausend,  während  diejenige  der
Eingeborenen  bis  auf  40,7  stieg.  Seit  dem
Anfang  dieses  Jahrhunderts  ging  also  die
Mortalität  der  in  dem  Malayischen  Archipel
dienenden  europäischen  Soldaten  fast  um  das

199

 

 

von  1819  bis  1828,  starben

 

 

Sechsfache  herab,  und  wurde  in  den  letzten
zehn  Jahren  selbst  nicht  unbedeutend  niedriger,
wie  die  Sterblichkeit  der  einst  für  bevorzugt
gehaltenen  Nasse.  Eine  vollkommen  gleiche
Sprache  reden  die  aus  Vorder-Indien  stammenden
  Zahlen.  Als  im  Jahre  1863  die
Royal  Commission  ernannt  wurde,  um  der  Ursache
  der  großen  Sterblichkeit  der  europäischen
Soldaten  in  Vorder-Indien  nachzuforschen  und
der  Königin  von  England  Maßregeln  vorzuschlagen,
  damit  dieser  hohen  Mortalität,  wenn
möglich,  Einhalt  gethan  würde,  konnte  der
Report,  welcher  in  der  englischen  medizinischen
Litteratur  als  ein  Muster  von  Fleiß,  Ausdauer,
nüchternen  und  praktischen  Anweisungen,  richtigen
  und  gesunden  hygienischen  Begriffen  kaum
sein  Gegenstück  findet,  nur  darauf  hinweisen,
daß  die  mittlere  jährliche  Mortalität  der  europäischen
  Soldaten  der  „Jndian  Army“  vom
Jahre  1800  bis  1830  84,6  pro  Tausend,
vom  Jahre  1830  bis  1856  57,7  pro  Tausend
betragen  hatte.  Wenn  wir  nun  die  in  den
letzten  Decennien  erhaltenen  Mortalitätsziffern.
überblicken,  von  1869  bis  1878  eine  Mortalität
  von  19,34,  von  1879  bis  1887  eine
Mortalität  von  16,27,  dann  ist  auch  hier  die
mittlere  jährliche  Sterblichkeit  fast  um  das
Sechsfache  herabgegangen,  und  steht  schon  seit
zwei  Decennien  hinter  der  Mortalität  der
asiatischen  Truppen  bedeutend  zurück.  Und
das  gilt  nicht  nur  von  der  ganzen  Armee,  in
welcher  die  Zahl  der  Eingeborenen  (120  000)
fast  doppelt  so  groß  ist,  wie  diejenige  der  europäischen
  Soldaten;  es  gilt  auch  z.  B.  von  der
in  Bengalen  dienenden  Armec,  welche  ebenso
wie  das  mit  der  Niederländischen  Ost-Indischen
Armee  der  Fall  ist,  fast  genau  zur  Hälfte  aus
Europäern  und  zur  anderen  Hälfte  aus  Asiaten
besteht.

Auch  aus  West-Indien  kommt  dieselbe
Nachricht  zu  uns.  Nehmen  wir  z.  B.  Jamaica,
auf  welcher  Jusel  die  mittlere  jährliche  Sterblichkeit
  der  europäischen  Soldaten  von  1820
bis  1836  nicht  weniger  wie  121  pro  Tausend
betrug,  während  diejenige  der  Neger-Truppen
sich  auf  30  pro  Tausend  herausstellte,  und
vergleichen  wir  damit  die  Sterblichkeit  im  letzten

Decennio  (1879  bis  1887)  11,02  pro  Tausend

 

Armee  «
so  gut  als  gar  keinen  Unterschied  mit  Bezug

für  die  Europäer,  11,62  für  die  Neger,  dann
ist  selbst  hier  von  einer  zehnmal  verminderten
Mortalität  für  die  Europäer  die  Rede.“

Was  insbesondere  die  Widerstandsfähigkeit
des  Europäers  gegen  die  Malaria  betrifft,  so
bemerkt  Professor  Stokvis  hierüber  unter
anderem  Folgendes:  „In  den  letzten  25  Jahren
bieten  die  beiden  Theile  unserer  Ost-Indischen
die  weiße  und  die  farbige  Rasse  —
        <pb n="226" />
        auf  Morbidität  und  Mortalität  an  Malaria
dar.  In  Vorder-Indien  erkrankt  der  Hindu,
der  Sepoy  des  englisch-indischen  Heeres  eben  so
oft  wie  der  Engländer  an  Malaria,  seine
Mortalitätsfrequenz  an  dieser  Krankheit  ist  aber
unbedingt  größer,  wie  diejenige  der  weißen
Rasse.  In  der  Armee  der  Vereinigten  Staaten
Nord-Amerikas  litt  und  leidet  der  schwarze
Soldat  so  oft  und  so  intensiv  an  Malaria,
und  könnte  man  bei  einer  peinlichen  Vergleichung
  vollkommen  auf  dieselbe  Weise  genährter,
  gekleideter  und  gepflegter  schwarzer
und  weißer  Soldaten  so  wenig  Unterschied  in
Bezug  auf  die  Vulnerabilität  für  Malaria
herausfinden,  daß  in  manchem  Report  der
Ausdruck  vernommen  wird:  es  entbehre  die
ganze  Lehre  der  relativen  Immunität  der
äthiopischen  Rasse  für  Malaria  jeden  Grundes
und  sie  sei  unglaubwürdig.  Und  meinen  Sie
nicht,  daß  die  Verhältnisse  in  Afrika  anders
liegen.  Die  Malaria-Epidemie  auf  der  Insel
Mauritius,  welche  ungefähr  1860  zum  ersten
Male  auftrat  und  seit  dieser  Zeit  noch  immer
unter  der  Bevölkerung  grassirt,  trifft  am
schlimmsten  die  eingeborene  oder  kreolische,  farbige
  Bevölkerung,  am  wenigsten  den  eingewanderten
  Europäer.  Als  die  portugiesische
Regierung  im  Jahre  1871  eine  Art  kolonialmedizinische
  Enquête  anstellte  und  ihren  Militärärzten
  unter  anderem  auch  den  Auftrag  gab,
ihre  Erfahrungen  über  die  Immumnität  der
äthiopischen  Rasse  für  Malaria  an  den  Kap
Verdischen  Inseln,  in  Angola  u.  s.  w.  zusammenzustellen,
  war  die  Antwort,  welche  sie  erhielt
und  welche  in  den  höchst  lesenswürdigen,  von
der  Regierung  herausgegebenen  Cnestiocs
medico-coloniales  niedergelegt  ist,  durchweg
ungünstig  für  die  öfters  erwähnte  Lehre.  Be-*



sonders  muß  dabei  die  Erfahrung  hervorgehoben

werden,  daß  die  Lokalverhältnisse  hier  vollkommen

  den  Ausschlag  geben  und  daß  die
von  gesunden  Inseln  stammenden  Neger  ebenso
gut  und  ebenso  intensiv  von  der  Malaria  wie
die  Europäer  getroffen  werden,  wenn  sie  nach
sumpfigen  Inseln  und  Orten,  nach  Bissau,
Cachen,  Praja  versetzt  werden.  Und  aus  Mozambique
  und  Liberia  erklingt  dieselbe  Nachricht."


Die  Beantwortung  der  Frage,  ob  es  für
den  Europäer  möglich  sei,  sich  in  den  Tropen
fortzupflanzen,  hatte  sich  der  Vortragende  nicht
zur  Aufgabe  gestellt.
hieran  nicht  zu  zweifeln,  wenngleich  er  nicht  in
Abrede  stellt,  daß  die  üppige  und  schlaffe
Lebensweise  in  den  Tropen  und  der  Fortfall

der  „herrlichen  stärkenden  Reize,  welche  in  den

gemäßigten  Zonen  so  vielfachen  Segen  bringen,“
wie  auf  die  Eingeborenen  selbst,  so  auch  auf

200

 

Er  scheint  persönlich

 

 

 

den  Europäer  schließlich  einen  nachtheiligen
Einfluß  ausüben.  Dagegen  ist  er  der  Ueberzeugung,
  daß  lebenskräftige,  gesunde  erwachsene
Europäer  beiderlei  Geschlechts,  unter  Innehaltung
  aller  hygienischen  Maßregeln,  vollkommen
  akklimatisationsfähig  sind.  Er  spricht
sich  hierüber  am  Schlusse  seines  Vortrages  wie
folgt  aus:

„Wenn  meine  Ansicht  über  die  Widerstandsfähigkeit
  der  Europäer  in  den  Truopen  bei
Ihnen  Anklang  finden  und  durch  weitere  Untersuchung
  bestätigt  werden  könnte,  so  würde  mich
das  hoch  erfreuen.  Denn  dann  würde  auch
Ihnen  die  Ueberzeugung  beigebracht  sein,  daß
für  den  lebenskräftigen,  erwachsenen  Europäer
in  den  Tropen  ein  herrliches  Arbeitsfeld  zur
Entwickelung  seiner  höchsten  intellektuellen  Kräfte,
zur  Bereicherung  der  Wissenschaft,  zur  Förderung
  der  Interessen  der  ganzen  Menschheit,
seiner  eigenen  Nation,  seiner  ihm  angehörenden
Familie  brach  liegt.  Will  er  nicht  das  verwöhnte,
  von  der  Mutter  gehätschelte  Kind
bleiben,  welches  seinen  Brüdern  und  Schwestern
den  ihnen  zukommenden  Raum  streitig  macht,
will  er,  wie  der  Spanier  sagt,  „un  hijo  de
sus  hechos“,  ein  Sohn  seiner  eigenen  Thaten
werden,  so  mache  er  sich  muthig  auf  den  Weg.
Er  weiß,  daß  ihm  in  dem  fremden  Lande  Gefahren
  drohen,  größere,  viel  größere  Gefahren,
wie  am  Schvoße  der  Mutter  beim  häuslichen
Herd;  aber  er  weiß  auch,  daß  die  Gefahren
unter  dem  Schilde  Hygicias  zu  beschwören  sind,
und  daß  er  da  in  dem  fernen  tropischen  Lande
ein  Geschlecht  finden  wird,  welchem  er  überlegen
  ist,  und  welchem  er  den  Segen  seiner
höheren  Bildung,  seiner  Zivilisation,  seiner
Wissenschaft  bringen  kann.“

Der  Vortrag  des  Professors  Stokvis  ist
als  Sonderabdruck  aus  den  Verhandlungen  des
Kongresses  im  Verlage  der  Buchhandlung  von
A.  Hirschwald  in  Berlin  zum  Preise  von
60  Pfennig  zu  beziehen.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Gst-Afrika.

Ueber  den  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  in  der  Zeit  vom
21.  Mai  bis  20.  Juni  d.  J.  ist  Folgendes  mitzutheilen.


Das  Verhältniß  der  Erkrankungen  zur  Gesammtstärke
  der  Truppentheile  war  am  günstigsten
in  Tanga.  Es  folgt  die  Besatzung  der  Schiffe
des  Reichskommissariats,  sodann  die  Garnison
Zanzibar  und  demnächst  die  Stationen  Saa-
        <pb n="227" />
        —

dani,  Pangani,  Bagamoyo,  Dar-es-Salaam,
Mikindani,  Lindi  und  Kilwa.

Malaria-Erkrankungen  kamen  in  Tanga
nicht  vor.  Bei  der  Besatzung  der  Schiffe  und
in  Saadani  litten  an  Malaria  je  1,4  pCt.  der
Gesammtstärke,  in  Zanzibar  2,7  pCt.,  in  Pangani
  5  pCt.,  in  Bagamoyo  27,2  pCt.,  in  Dares-Salgam
  36,9  pCt.,  in  Mikindani  37,3  péCt.,
in  Lindi  40,5  pCt.  und  in  Kilwa  46,8  pCt.

Für  die  Europäer  waren  die  Zahlen  der
Erkrankungen  in  Prozenten  folgende:  Tanga
0  pCt.,  Besatzung  der  Schiffe  3,6  pCt.,  Zanzibar
  13,0  pCt.,  Saadani  14,3  pCt.,  Pangani
26,6  pCt.,  Lindi  27,7  pCt.,  Kilwa  29,4  pCt.,
Bagamoyo  44  pCt.,  Dar-zes-Salaam  46,2  pCt.,
Mikindani  81,2  pCt.

In  Dar-es-Salaam  starben  2,  in  Lindi
5  schwarze  Soldaten  am  Fieber.  In  Kilwa
starben  2  Schwarze  am  Fieber  und  2  an
Dysenterie,  in  Mikindani  1  am  Fieber  und  1
an  Dysenterie.

Der  mangelhafte  Gesundheitszustand  auf
den  südlichen  Stationen  Kilwa,  Lmdi  und
Milindani  ist  wohl  theils  auf  die  nothwendigen
baulichen  und  Erdarbeiten,  theils  auf  den  Umstand
  zurückzuführen,  daß  auf  dieselben  die
Mannschaften  der  Expeditionskorps  vertheilt
wurden,  welche  bedeutende  Anstrengungen  durchzumachen
  gehabt  hatten.  Uebrigens  hatte  der
Gesundheitszustand  daselbst  in  der  letzten  Hälfte
des  Juni  in  Folge  der  fortgeschrittenen  baulichen
  Einrichtungen  und  der  beginnenden
besseren  Jahreszeit  sich  bereits  günstiger  gestellt.
Die  auf  den  Stationen  Kilwa  und  Milindani
vorgekommenen  Dysenteriefälle  sind  auf  das
schlechte  Trinkwasser  zurückzuführen.  Dieselben
machten  umfangreiche  Desinfektionen  nothwendig.

Von  Mpuapua  liegen  genauere  Berichte
nicht  vor.  Da  die  Hoffunung,  daselbst  ein  gutes
Trinkwasser  zu  finden,  nicht  in  Erfüllung  gegangen
  ist,  so  ist,  um  der  Dysenterie,  der  Plage
Mpuapuas,  mit  Erfolg  entgegenzutreten,  die
Anschaffung  eines  größeren  Destillirapparates
für  die  Station  ins  Auge  gefaßt  worden.

Ueber  die  Station  Mkwadja  gehen  besondere
  Gesundheitsberichte  nicht  mehr  ein,  da
die  Besatzung  derselben  auf  etwa  20  Mann
beschränkt  und  Sanitätspersonal  dort  nicht  mehr
garnisonirt  ist.

Deutsch  --ostafrikanische  Seehandlung.

Unter  der  Firma:  „Karl  Perrot  &amp;amp;  Co.,
Deutsch-ostafrikanische  Seehandlung“  ist  Ende
Juni  d.  J.  eine  Kommandit-Gesellschaft  mit
dem  Sitz  in  Wiesbaden  und  vorläufig  einer

201

 

—

Zweigniederlassung  in  Tanga  in  Deutsch-Ost-Afrika
  errichtet  worden.

Zweck  der  Gesellschaft  ist  Anbahnung  von
Handelsbeziehungen,  Betrieb  von  Plantagen,
Rhederei,  gewerblichen  Anlagen  und  Unternehmungen
  auf  allen  Gebieten  des  Verkehrswesens.
  Auch  wird  die  Gesellschaft  bemüht
sein,  die  evangelische  Mission  und  die  deutschnationalen
  Interessen  in  Ost-Afrika  möglichst
zu  fördern.

Im  Juli  d.  J.  hat  sich  Dr.  jur.  Karl
Kärger,  welcher  früher  in  Brasilien  Plantagenbau
  betrieben  hat,  als  Vertreter  der  Gesellschaft
  nach  Tanga  begeben.  Ein  kaufmännischer
  Assistent  und  einige  Handwerker
werden  ihm  beigegeben.  Das  Gesellschaftskapital
  ist  vorläufig  auf  100000  Mark  festgesetzt.


Die  Norddeutsche  Mission  im  Togogebiet.

Die  Juli-Nummer  des  „Missions-Freund"
enthält  Mittheilungen  über  die  Wirksamkeit  der
Norddeutschen  Mission  an  der  Sklavenküste,
welche  ein  um  so  größeres  Interesse  bieten,  als
nach  den  neuesten  deutsch-englischen  Abmachungen
ein  Theil  der  Stationen  der  genannten  Mission
in  deutsches  Gebiet  fällt.  Die  Hauptstation
liegt  allerdings  in  englischem  Gebiete.  Dieselbe
befindet  sich  in  Keta  (Quitta),  an  der  Lagune
östlich  des  Volta-Flusses  gelegen.  Sie  wurde
1853  gegründet,  nachdem  der  Versuch,  in  dem
weiter  westlich  am  Volta  gelegenen  Peki  den
Ausgangspunkt  der  Arbeit  zu  finden,  gescheitert
war.  Keta  bildet  den  Mittelpunkt  der  Missionsarbeit
  für  den  an  der  Küste  ansässigen  Stamm
der  Angloer.  Es  besitzt  ein  Seminar,  in
welchem  junge  begabte  Ewe-Christen  zu  Lehrern
und  Predigern  ausgebildet  werden,  sowie  eine
Mittel=  und  Elementarschule.  Ende  vorigen
Jahres  sind  auch  die  ersten  Diakonissen  dorthin
entsandt  worden.

Etwa  30  Stunden  von  Keta  entfernt  —
jetzt  auf  deutschem  Gebiet  —  liegt  die  Station
Ho,  früher  Wegbe  genannt  und  im  Jahre  1859
gegründet.  Während  die  Anglo-Leute  an  der
Küste  des  englischen  Gebietes  sich  dem  Einflusse

  der  Mission  weniger  zugänglich  zeigen,
crfreut  sich  die  Mission  in  Ho,  von  wo  aus
die  Arbeit

unter  den  Ewe-Stämmen  des
Inneren  betrieben  wird,  größerer  Erfolge.  Im
Ewe-Lande  ist  durch  die  Mission  der  Lerntrieb
sehr  gefördert  worden,  so  daß  die  Zahl  der
Schüler  sich  bedeutend  vermehrt  hat.  Im
ganzen  Missionsgebiet  sind  im  Jahre  1887
122  Schüler  hinzugekommen;  es  werden  jetzt
etwa  350  Schüler  in  14  Schulen  unterrichtet.
        <pb n="228" />
        —

—

Die  Missionare  in  Ho  wünschen  auch  die  Mitarbeit
  von  Diakonissen  und  haben  dargelegt,
wie  segensreich  ein  Missionsarzt  im  Ewe-Lande
wirken  könne.  Südlich  von  Ho  liegt  die
Station  Waya,  nordwestlich  bezw.  nördlich  die
Nebenstation  Kpengoe  und  die  Außznstation
Jerusalem.

Drei  Meilen  nördlich  von  Ho  ist  auf
schönen  Bergen  mit  gesunder  Luft  eine  neue

Hauptstation,  Amedschovhe,  gegründet  worden.

Unter  der  umwohnenden,  ackerbautreibenden
und  an  die  Scholle  gebundenen  Bevölkerung
verspricht  sich  die  Mission  gute  Erfolge.“)

Ueber  die  Kultur  der  Dattelpalme.

Da  durch  Anpflanzung  und  Kultur  der
Dattelpalme  in  den  geeigneten  Gegenden  unserer
Kolonien,  bei  gedeihlicher  Entwickelung  der
Pflanze,  ein  nicht  zu  unterschätzender  Ausfuhrartikel
  gewonnen  werden  könnte,  erscheint  es
zweckdienlich,  die  Verhältnisse,  unter  welchen

sich  die  Dattelkultur  in  Algier  vollzieht,  einer

eingehenden  Besprechung  zu  unterziehen.
Die  Dattel  wird  nur  in  wenigen  Ländern
systematisch  kultivirt  (Persien,  Egypten,  Tunis

und  Algerien)  und  würde  deshalb  einen  bei

der  geringen  Konkurrenz  besonders  lohnenden

Exportartikel  abgeben.  Sie  besitzt  als  Genuß  dis  *  M  N  -
"  21.  «  T  3  6§  v  .  6  .  .
mittel  einen  großen  Nährwerth  und  bedeutet  irdischen,  zu  erschließenden  Wasserläufe  gemacht

für  wüste  Länder  dasselbe,  wie  das  Getreide
in  Europa,  der  Reis  in  Indien,  Mais
(Polenta)  in  Südenropa.  Dabei  gestattet  sie
Nebenkulturen.  Der  Araber  zieht  unter  den
Datteln  noch  Feigen,  Oliven,  Aprikosen,  Orangen,
Henna,  Melonen,  Tabak,  Bohnen  2c.  2c.  Der
jährliche  Fruchtertrag  in  Algerien  wird  für  den
Baum  auf  3,50  Franks  berechnet.

Abgesehen  von  der  Frucht  gewährt  die
Dattelpalme  noch  vielfachen  anderweitigen
Nutzen,  worüber  das  Nähere  in  jedem  Universallexikon
  zu  finden.  Hier  sei  nur  Folgendes
hervorgehoben.  Das  grobfaserige  Holz  gestattet
  zwar  keine  feinere  Zertheilung,  giebt
aber  haltbare  Bretter  für  den  Haus=  und
Hüttenbau.  Aus  den  am  Blattgrunde  befindlichen
  Fasern  werden  äußerst  haltbare  Taue
und  aus  den  verdorrten  Blättern,  welche  eventuell
  zu  Brennmaterial  dienen,  gute  Besen  gefertigt.


Das  Mark  der  Dattelpalme  liefert  einen,  n,  ern  »
den  Wegen  und  Lagerplätzen  zahlreich  vorhan-„Lagme“

  genannten,  weinartigen  Saft,  welcher
von  den  Eingeborenen  als  ein  angenehmes,

*)  Eine  Karte  des  Arbeitsfeldes  der  Norddeutschen
  Mission  im  Ewe-Lande  ist  durch  Herrn
Missionsinspektor  Zahn  in  Bremen  zu  beziehen.

202

5  —½

 

 

 

1

Jahren  neue  Blüthen,  bezw.  Früchte.

durststillendes  Getrünk  gerühmt  wird.  Um  ihn
zu  gewinnen,  schneidet  man  die  Baumkrone  ab
und  setzt  in  die  entstandene  Wunde  Schilfrohrstangen,
  durch  welche  der  Saft  langsam  in
darunter  gehaltene  Schläuche  tropft.  Der  so
verstümmelte  Baum  treibt  erst  nach  2  bis  3
Man
benutzt  deshalb  hierzu  nur  den  Ueberschuß  von
männlichen  Bäumen,  welcher  für  die  Fruchtkultur
  nicht  in  Frage  kommt.  Die  beste  Zeit
für  die  Gewinnung  des  Palmweins  soll  der
Herbst  sein.  Keine  Pflanze  ist  so  geeignet,  die

Kultur  in  wüste  Ländereien  zu  tragen,  als  die

Dattel.

Erst  seit  dem  Jahre  1878,  wo  es  gelang,
in  der  Sahara  artesische  Brunnen  zu  erschließen,
  hat  die  Dattelkultur  in  Algier  Eingang
  gefunden  und  ist  durch  die  Aktiengesellschaft
  „de  I’'Oned  Rirh“  zu  einiger  Blüthe

gebracht  worden.  Das  Aktienkapital  von
600000  Franks  trägt  reichliche  Früchte.  Die
Ausfuhr  steigt  von  Jahr  zu  Jahr.  Die  Gesellschaft,

  welche  bereits  die  Oasen  von  Biskra,
Mrafer,  Ourlang,  Tamerna  und  Touggourt
ins  Leben  gerufen,  ist  auf  stete  Ausdehnung
der  zur  Zeit  über  60  000  Bäume  umfassenden
Kulturen  bedacht  Noch  in  diesem  Jahre  hat
der  Direktor  der  Gesellschaft,  Herr  Foureau,
weitere  Forschungsreisen  in  die  Wüste  unternommen
  und  weitere  Studien  über  die  unter-Vor

  der  Hand  ist  Algerien,  welches  die  beste
Qualität  „Döglat  nour“  zum  Export  bringt,
noch  nicht  in  der  Lage,  den  eigenen  Bedarf
selbst  zu  decken,  sondern  bezieht  hierfür  große
Quantitäten  aus  Persien.  Die  Ausfuhr  hat
in  den  letzten  Jahren  mehr  und  mehr  zugenommen,
  wozu  wesentlich  der  Umstand  beiträgt,
  daß  die  Eisenbahn  sich  bereits  südlich
bis  Biskra  erstreckt.  Im  vergangenen  Jahre
hat  die  Pariser  Ausstellung  günstig  auf  die
Ausfuhr  gewirkt,  welche  zumeist  über  Philippeville
  stattfindet.  Genauere  Zahlen  lassen  sich
nicht  angeben,  da  die  Zolltabellen  die  Datteln
nicht  besonders  hervorheben,  sondern  unter
„fruits  sces  ou  tapés“  mit  den  Feigen  und

NRosinen  zusammen  aufführen.

Die  Dattelpalme  (Phoenix  dactylifera)
wird  sowohl  aus  den  Fruchtkernen,  welche  bei
trockener  Aufbewahrung  mehrere  Jahre  keimfähig

  bleiben,  als  auch  aus  Ablegern  gezogen.

Man  nimmt  an,  daß  die  in  der  Sahara  an

denen  Palmen  aus  fortgeworfenen  Kernen  entsprossen
  sind.  Die  Zucht  aus  Kernen  ergiebt
zwar  kräftige  Bäume  beiderlei  Geschlechts,  doch
leicht  degenerirte  Früchte,  auch  läßt  sich  Geschlecht
  und  Spielart  in  keiner  Weise  voraus-
        <pb n="229" />
        sehen.  Die
besser  durch  Ableger,  welche  die
Mutterstammes  wiedergeben.  Palmen  im  Alter
von  8  bis  10  Jahren  treiben  nämlich  bis  zum
25.  Jahre  Schößlinge  am  Juße  des  Stammes.
Man  trennt  diese,  jedoch  erst  nach  weiteren

3  bis  4  Jahren  ab,  da  sie  als  Ableger  leichter

fortkommen,  wenn  sie  bereits  ausgewachsen  und
gekräftigt  sind.  Nur  darf  man  nicht  warten,
bis  der  Schößling  selbst  Blüthen  treibt.

Die  männlichen  und  weiblichen  Blüthen
befinden  sich  je  auf  verschiedenem  Stamm.  Ein
weiblicher  Baum  begimmt  mit  dem  fünften

Jahre  zu  tragen,  liefert  indeß  vollen  Ertrag

erst  in  der  zeit  vom  15.  bis  60.  Jahre.  Die  palmen  sind  zur  Fruchttultur  besonders  geeignet

Bäume  erreichen  zwar  ein  Alter  von  80  bis
100  Jahren,  tragen  aber  in  dem  letzten  Lebensstadium
  weniger  Früchte.

Ob  ein  Baum  männlich  oder  weiblich,  läßt
sich  mit  Sicherheit  erst  an  der  Blüthe  erkennen.
Nur  ein  sehr  geübtes  Auge  vermag  dies  schon
vorher  zu  unterscheiden.  Es  sollen  nämlich
die  männlichen  im  Allgemeinen  schmalere  Zweige
haben  und  im  Stamm  schwächer  sein.  Ein
männlicher  Baum  trägt  bis  zu  acht  großen
Blüthenständen,  welche  zusammen  nahezu
100  000  weißliche,  sein  duftende  Blüthen  hervorbringen
  und  zur  Befruchtung  von  etwa
100  weiblichen  Bäumen  ausreichen.  Letztere
tragen  bedeutend  weniger  Blüthen  an  Blüthenständen,
  deren  jeder  bis  zu  200  Früchte  zur
Reise  bringt.  Die  Befruchtung  geschieht  auf
künstliche  Weise,  da  eine  natürliche  Befruchtung,
wenn  überhaupt  möglich,  jedenfalls  nur  unvollkommen
  Platz  greift.  Sobald  die  mämlliche
Blüthe  sich  öffnet,  entnimmt  man  ihr  einen

Trieb  und  setzt  ihn  mitten  in  den  weiblichen  cata.  11.  Caloph)llum  Inopbylium,  12.
Blüthenkolben,  indem  man  die  einzelnen  Blüthen  «  .

des  letzteren  mittelst  eines  leichten,  aus  Palmen—
blättern  gefertigten  Bandes  zusammenhält,  so
daß  sich  der  Samenstaub  über  dieselben  ausbreiten
  kann.  Diese  Operation  ist  für  jeden
einzelnen  Blüthenkolben  erforderlich.  Ein  hierbei
eintretender  Regen  stellt  die  Befruchtung  und
Ernte  in  Frage.

Obgleich  die  Dattelpalme  eine  vorübergehende

  Kälte  bis  zu  77  Celsius  zu  ertragen

vermag,  so  verlangt  sie  doch  im  Allgemeinen
eine  sehr  warme  und  trockene  Luft.  Die  Nähe
des  Meeres  wirkt  nachtheilig.  Höhenklima
hindert  —  bis  zu  einem  gewissen  Grade,  und
eine  hohe  Durchschnittstemperatur  vorausgesetzt
  —  die  Entwickelung  und  das  Reifen  der
Früchte  nicht.  Liegen  doch  die  Hauptplantagen
der  Compagnie  de  I'Oued  Rirh  bis  zu

160  Metern  über  dem  Meeresspiegel.  In  den

200  bis  700  Meter  hoch  gelegenen  Oasen
der  Sahara  reifen  jedoch  die  Früchte  schlechter

203

Fortpflanzung  geschicht  deshalb
Art  des

 

 

 

 

—.

oder  gar  nicht.  Ausschlaggebend  ist  hierbei
jedoch  weniger  die  Höhe  der  geographischen
Lage,  als  die  damit  verbundene  Höhe  der
Temperatur.  Je  höher  letztere,  desto  besser
gedeihen  die  Bäume,  welche  vor  allen  Dingen
reichlich  Wasser  bedürfen.  Im  Sommer  bedarf
  jeder  Stamm  in  drei  Tagen  mindestens
einen  Kubikmeter  Wasser,  doch  bringt  er  bei
reichlicherer  Bewässerung  schnelleren  und  besseren
Ertrag.  Ein  arabisches  Sprüchwort:  „El  ardjel
fel  ma,  ou  rrass  finn  ar“  verlangt  für  die
Dattelpalme  „den  Fuß  im  Wasser,  das  Haupt
im  Feuer“.

Unter  den  mannigfachen  Arten  der  Datteldiejenigen,

  welche  die  weiche  Dattel  (Gharz)
und  die  trockene  Dattel  (Degla  Beida)  hervorbringen.
  Die  beste  Qualität  ist  unstreitig  die
durchsichtige  und  schmackhafte  „Döéglat  nour“.

versuchsplantage  in  iktorig.

In  Viktoria  an  der  Ambas-Bai  (Kamerungebiet),
  welches  sich  durch  die  große  Fruchtbarkeit
  seines  Bodens  auszeichnet,  sind  seit
einiger  Zeit  Versuche  mit  dem  Aubau  tropischer
Gewächse  gemacht  worden.  Wir  lassen  das
Verzeichniß  der  daselbst  kultivirten  Pflanzen
nachstehend  folgen:

1.  Anona  muricata,  2.  Anona  reticulata,
  3.  Aristolochia  elegans,  4.  Adenanthera
  Favonia,  5.  Amomum  Melegueta,
6.  Andropogon  Schoenanthus,  7.  Bauhinia
tomentosa.  S.  Baulinia  variegata,  9.  Bauhinia
  megalandra,  10.  Casuarina  muri-Tassia

  Fistula,  13.  Cacsalpinia  Sappan,
14.  Chrysophyllum  (ainito,  15.  Casimiroa

cClulis,  16.  Gerbera  lactaria,  17.  Dalbergia

latifolia,  18.  Daniella  thurifera,  19.  Dorstenia
  Contrayerva,  20.  Euphorbia  antiduorum,
  21.  Engenia  Micheli#,  22.  Eugenia
  malacceusis  (Jambosa  domestica

Rumph),  23.  Guazuma  tomentosa,  24.
Guajacum  arboreum,  25.  Guajacum  sanc- 



tum,  26.  Guasacum  oflicinalis,  27.  Gono--lobus
  Condurango,  28.  Heritiera  litoralis,
29.  Maranta  arundinaceca,  30.  Meyeniaerecta,
  31.  Myroxylon  Pereirae,  32.
Machaerinm  firmum,  33.  Nephelium  longanum,
  34.  Psidium  Guajava,  35.  Psidium
  piriferum,  36.  Pithecolobium  Samani,
  37.  Pithecolobium  Unguis,  38.
Prosopis  Siliquastrum,  39.  Psychotria
emetica,  40.  Passifliora  edulis,  41.  Erythrorylon
  Coca,  42.  Ampyris  balsamisera,

  43.  Bixa  Orellana,  44.  Lawsonia
        <pb n="230" />
        alba,  45.  Ficus  indica,  46.  Ficus  intectoria,
  47.  Ficus  elastica,  48.  Ficus  religiosa,
  49.  Coffen  liberica,  50.  Theolbroma
Cacao,  51.  Croton  Cascarilla,  52.  Cin--chona
  cordilolia,  53.  Cinchona  Calisaya,
54.  Cinchona  Josephiana,  55.  Cinchona
succirubra,  56.  Cinchona  oflicinalis,  57.
Pogostemon  Patschouly,  58.  Acacia  vera,
59.  Achras  Sapota,  60.  Anacardium  occidentale,
  61.  Berrya  Amomilla,  62.  Brucea
antidysenterica,  63.  Bursera  gummilera,
64.  Cola  acuminata,  65.  Chiococca  racemosa,
  66.  Dillenia  indica,  67.  HacmatoKylon
  campechianum,  68.  Manihot  Glaziovil,
  69.  llex  paraguensis,  70.  Coffea
arabica,  71.  Jacaranda  mimosilolia;  72.
Landolphia  Watsoni,  73.  Landolphia
llorida,  74.  Landolphia  Kirki#,  75.  Mimusops
  Elengi,  76.  Maclura  tinctoria,
7  7v.  Poinciana  regia,  78.  Paulinia  sorbilis,
79.  Piper  nigrum,  80.  Piper  Betle,  81
Piper  Cubeba,  82.  CQuillaja  Saponaria,
S3.  Strychnos  nux  vomica,  84.  Semecarpus
  Anacardium,  85.  Sapota  Mülleri,
S6.  Santalum  album,  S7.  Smilax  ollicinalis,
SS.  Smilaxk  medica,  89.  Turnera  diffusa,
90.  Tamarindus  indica,  91.  Zingiber  officinalis,
  92.  Zingiber  chinensis,  93.  Vanilla
planifolia,  94.  Cinnamomum  dulce,  95.
Canarium  edule,  96.  Bambusa  arundinacea,
  97.  Psidium  aromaticum,  98.  Bambusa
  verticillata,  99.  Saccharum  ollicinarum,
  100.  Gossypium  (Baumwolleg:
a)  egyptische,  bD)  Louisiana,  Cc)  Gara  Hill,
4)  Orleans,  e)  Sea  Island,  I)  Nanking,
)  Gdeorgia,  101.  Sanseviera  guineensis,
102.  Sanseviera  latilolia,  103.  Persea
gratissima.

Als  bisher  nicht  gedeihend,  werden  nur  die
unter  28  und  die  unter  52  bis  56  (Cinchona)
  aufgeführten  Pflanzen  bezeichnet.  Daß
die  Cinchona  (Chinarindenbaum)  nicht  gedeihen,
  dürfte  sich  aus  der  niederen  Lage  Viktorias
  erklären.  Es  wäre  überhaupt  von
großem  Vortheil,  wenn  einc  entsprechende  Versuchsplantage
  auch  in  den  höheren  Regionen
des  Gebirges,  etwa  in  Buea,  angelegt  werden
könnte;  doch  haben  hierfür  die  erforderlichen
Mittel  bisher  noch  nicht  bereit  gestellt  werden
können.  Als  „ziemlich  gut“  gedeihend  werden
bezeichnet  die  unter  3,  19,  24,  65,  82,  83
und  89  genannten  Pflanzen.  Die  übrigen
Gewächse  kommen  gut  fort  und  gedeihen  theilweise
  sogar  vorzüglich.

Die  bereits  einige  Hektare  umfassende  Anlage
  ist  ausschließlich  das  Werk  des  Gärtners
und  Polizeimeisters  Julius  Maurer  in  Viktoria.
  Die  Beschaffung  des  größeren  Theiles

204

 

–  --—



der  Pflanzen  ist  dem  Entgegenkommen  des
Kaiserlich  Deutschen  Vizekonsuls  in  Sab  Thomé,
Herrn  Richard  Spengler,  zu  verdanken.

44#44444  tt
IV.  Tikterar.  Besprechungen.

Die  Hefte  V  und  VI  des  laufenden  Jahrganges
  von  Petermanus  Mittheilungen
enthalten  einen  Aufsatz  Hugo  Zöllers,  betreffend
  „Untersuchungen  über  24  Sprachen
aus  dem  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie“.
  Der  Verfasser  hat  von  jeder  dieser
Sprachen  etwa  300  dieselben  Begriffe  bezeichnende
  Wörter  zusammengestellt,  um  dieselben
  untereinander  zu  vergleichen.  Im  Gegensatz
  zu  der  Meinung  von  Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  und  Missionaren,  welche
nur  wenige  Sprachen  benachbarter  Stämme
unter  sich  verglichen  haben,  gelangt  Zöller  zu
der  Ansicht,  daß  die  zahlreichen  Sprachen  oder
Dialekte  unseres  Südsee-Schutzgebietes  sowohl
unter  sich,  als  mit  dem  Malayischen  und  Polynesischen
  verwandt  seien.  Er  behält  sich  vor,
auf  diese  interessanten  und  schwierigen  Sprachverhältnisse
  Deutsch-Neu-Guineas,  welche  bisher
noch  fast  gar  nicht  näher  studirt  worden  sind,
in  einem  Buche  über  unser  Südsee-Schutzgebiet

zurückzukommen,  welches  voraussichtlich  noch  in

——...rrs

–  3

 

 

diesem  Jahre  erscheinen  wird.

Das  Juli-Heft  der  „Proceedings  of  the
Royal  Geographical  Society“  bringt  einen
Vortrag  des  Mr.  C.  M.  Woodford  über  die
Entdeckung  und  Erforschung  der  Salomons-Inseln,
  welchem  wir  Folgendes  entnehmen.

Im  Auftrage  des  Gonverneurs  von  Pern
Lope  Garcia  de  Castro  verließ  eine  aus
zwei  Schiffen,  der  „Almirante“  und  der  „Capitana“,
  bestehende  Expedition  am  19.  November
1567  Callao,  um  in  der  Südsee  Entdeckungen
zu  machen.  Sie  stand  unter  dem  Kommando
des  Alvaro  de  Mendaua.  Am  8.  Februar
1568  landeten  die  Schiffe  in  der  Estrella-Bai
(Insel  Mabel)  und  hielten  sich  bis  Mitte
August  desselben  Jahres  im  Salomon-Archipel
auf.  Es  wurden  mehrere  Landexpeditionen,

insbesondere  auf  der  Insel  Maabel  (im  deutschen

Schutzgebiet  belegen),  unternommen;  auch  wurde
ein  Segelboot  erbaut,  mit  welchem  die  genannte
Insel  umsegelt,  sowie  Fahrten  nach  den  übrigen
Inseln  unternommen  wurden.  Auf  Guadalcanar
verlor  die  Expedition  9  Mann,  welche  von  den
Eingeborenen  getödtet  und  verzehrt  wurden.
An  anderen  Orten  zeigten  sich  die  Eingeborenen
zwar  freundlich,  doch  scheinen  sie  damals
        <pb n="231" />
        —  205  —

sämmtlich  dem  Kannibalismus  gehuldigt  zu
haben.  In  dem  Dorfe  Kokota  auf  Msabel
brachten  sie  als  Geschenk  für  den  Kommandanten
  das  Viertheil  eines  Knaben.

Mr.  Wvodford  schildert  den  Verlauf  der
Expedition  auf  Grund  der  Journale,  welche
von  dem  ersten  Steuermann  der  Expedition
Hernando  Gallego  und  dem  Zahlmeister
Gomez  Catoira  geführt  worden  sind.
Mr.  Woodford  hat  selbst  Mitte  1888  eine
Reise  nach  den  Salomons-Inseln  unternommen,
  um  die  Identität  der  vor  über  300

zustellen.  Es  ist  ihm  dies  vollständig  gelungen.
Einzelne  Plätze  tragen  noch  denselben  Namen
wie  zur  Zeit  der  Entdeckung.  Auch  hat
Mr.  Woodford  festgestellt,  daß  Wörter  der
Eingeborenen,  welche  von  den  spanischen  Entdeckern
  erwähnt  werden,  noch  heute  im  Gebrauch
  sind.
daß  einzelne  früher  dicht  bewohnte  Distrikte
durch  die  unter  den  Eingeborenen  üblichen
Kriegszüge  jetzt  entvölkert  sind.  Dem  Aufsatz
ist  eine  Karte  der  Salomons-Juseln  beigegeben,
auf  welcher  die  Route  der  spanischen  Schiffe
und  die  von  denselben  besuchten  Orte  verzeichnet
  sind.

Das  August-Heft  der  in  London  erscheinenden
„New  Review“  enthält  einen  Aufsatz  des  bekannten
  englischen  Konsuls  H.  H.  Johnston
über  Britisch  Süd-Central-Afrika.  Es  ist  dies
das  westlich  vom  Nyassa-See  belegene  Gebiet,
dessen  nördlicher  Theil  durch  das  jüngste  deutschenglische
  Abkommen  den  Engländern  zugefallen
ist.  Der  Aufsatz  enthält  interessante  Mittheilungen
  über  die  unserem  Interessengebiet
benachbarten  Landschaften  und  Stämme,  sowie
über  die  Wirksamkeit  der  englischen  Missionen
und  der  Alrlican  Lakes  Compans.  Zuweilen
  greifen  die  Schilderungen  auch  auf  das
deutsche  Gebiet  hinüber.  So  bildet  nach  der
Beschreibung  des  Verfassers  das  nordöstliche
Ufergebiet  des  Nyassa-Sees  eine  unnnterbrochene
  Kette  gewaltiger  Berge,  die  Livingstonc=Kette,
  welche  sich  in  einzelnen  Theilen  bis  über
8000  Fuß  erhebt  und  so  steil  und  unvermittelt
  aus  den  Wassern  des  Sees  hervorragt,
daß  nur  ein  sehr  schmaler  Streifen  flachen  anbaufähigen

  Küstenlandes  verbleibt  und  stellenweise

  kaum  Platz  zum  Landen  vorhanden  ist.
Die  Bevölkerung  scheint  dünn  zu  sein  und  besteht
  aus  einem  Volksstamm,  der  den  Namen
Ba-kese  oder  Bazkisi  führt  und  welcher  durch
die  Magwangwara  häufig  bekriegt  wird.  Letzterer
  ist  ein  Zulustamm,  der  auf  dem  dahinterliegenden
  Platcau  wohnt.  Dem  Aufsatz  ist
eine  Karte  beigegeben.

 

Andererseits  hat  er  gesunden,

 

 

 

 

kommneter  Schußwaffen  bedingt.

 

 

Aus  Anlaß  der  Brüsseler  Antisklaverei-Konferenz
  hatte  die  Königlich  Belgische  Regierung
  eine  Zusammenstellung  der  wichtigsten

und  zuverlässigsten,  auf  den  Sklavenhandel  bezüglichen

  Mittheilungen,  sowie  der  internationalen
  Vereinbarungen  und  Dokumente  veranlaßt,
  welche  sich  auf  den  Sklavenhandel

beziehen.

Die  ersterwähnte  Zusammenstellung  führt
den  Titel:  La  Traite  des  Esclaves  en
Alriqdue.  (Lieux  d’origine.  —  Routes  des

e:  *&amp;amp;W  çcaravanes  d'eschaves.  Croisicres.  —  Pays
Jahren  von  den  Spaniern  besuchten  Plätze  festde

  destination.)  Renseignements  et  documents
  recneillis  pour  la  Conlérence  de

Bruxelles  (1840  à  1889).  Brugelles.
F.  Hayez.  Rue  de  Louvain  108.  Auf

158  Folioseilten  sind  zunächst  Auszüge  aus
den  Berichten  der  Afrikareisenden,  Missionare,
Beamten  und  Offiziere  zusammengestellt,  welche
die  Gebiete  des  Sklavenhandels  und  die  Art
und  Weise  des  Betriebes  der  Sklavenjagden
betreffen.  Es  ergeben  sich  hiernach  drei  Hauptgebiete
  des  Stlavenhandels:  der  östliche  Sudan,
der  westliche  Sudan  und  Central-Afrika  nebst
den  Bassins  der  großen  Seen.  Im  Westen
werden  die  Sklavenjagden  ausschließlich  durch
eingeborene  Häuptlinge  betrieben;  die  Sklaven
werden  theils  verhandelt,  theils  zum  Ackerbau,
theils  zu  Schlachtopfern  bei  religiösen  Feierlichkeiten
  verwendet.  Im  Osten  dagegen  wird
der  Sklavenraub  hauptsächlich  von  Arabern
und  Mischlingen  betrieben,  um  die  Gefangenen
theils  zu  Trägern  für  die  Karawanen  zu  benutzen,
  theils  nach  denjenigen  Ländern  des
Orients  auszuführen,  in  welchen  die  Sklaverei

noch  gesetzlich  besteht.  Es  wird  berechnet,  daß

der  westliche  Sudan  jährlich  15  000  Sklaven
liefert,  der  östliche  25  000  und  Central-Afrika
10  000.  Beim  Fang  und  auf  dem  Transport
gehen  indessen  so  viele  Eingeborene  zu  Grunde,
daß  Afrika  durch  den  Sklavenhandel  im  Ganzen.
mindestens  400  000  Existenzen  jährlich  verliert.
Wie  bekannt,  ist  die  Ueberlegenheit  der  Sklavensäger
  über  die  Eingeborenen  und  die  Möglichkeit
  ihres  Erfolges  durch  den  Besitz  vervoll-Auf
  die
Frage  der  Beschränkung  dieses  Handels  beziehen
sich  die  Seiten  149  bis  158  der  Zusammenstellung.


Das  zweite  Kapitel  enthält  Mittheilungen
über  die  Routen,  welche  von  den  Sklavenkarawanen
  eingeschlagen  werden.  Das  dritte
Kapitel  behandelt  den  Sklavenhandel  zur  Sec
und  die  Maßnahmen,  welche  zu  seiner  Unterdrückung
  durch  Entsendung  von  Kreuzern  und
Blokirung  der  ostafrikanischen  Küste  ergriffen
worden  sind.  Im  vierten  Kapitel  endlich
werden  die  Verhältnisse  in  den  Bestimmungs-
        <pb n="232" />
        —  206  —

ländern  der  Sklaven  geschildert.  Es  wird  In  übersichtlicher  Weise  werden  die  ver—
dabei  insbesondere  der  gegenwärtige  Zustand  schiedenen  Verträge,  sowie  die  Beschlüsse  der
in  Marokko,  Tunis,  Tripolis,  Egypten,  Arabien,  europäischen  Kongresse,  welche  den  Sklaven—
der  Türkei  und  Persien,  sowie  auf  Madagaskar  handel  betreffen,  zusammengestellt  und  nach  den
und  auf  Zanzibar  besprochen.  verschiedenen  Gesichtspunkten  miteinander  ver-Ein
  vor  Kurzem  erschienener  Nachtrag  zu  glichen.  Den  Schluß  bildet  eine  Darlegung
der  Zusammenstellung  enthält  verschiedene  Doku=  der  auf  die  Sklaverei  bezüglichen  Gesetzgebung
mente,  welche  seitens  Deutschlands,  Englands,  des  ottomanischen  Reiches.
Frankreichs  und  Portugals  mitgetheilt  sind  und
insbesondere  die  seitens  dieser  Mächte  ergrissenen
  Maßregeln  zur  Bekämpfung  des
Sklavenhandels  zu  Lande  und  zur  See,  sowie  .  .  .
die  hierber  erzielten  Erfolge  darlegen.  Fran-  V.  Titterakur  -Verzeichnik.
zösischerseits  wird  hierbei  nachzuweisen  versucht,
daß  der  von  arabischen  Dhaus  unter  fran=  69.  Cölln,  D.  v.,  Bilder  aus  Öst-Afrika.
zösischer  Flagge  betriebene  Sklavenhandel  nicht  0,30  M.  Verlag  von  H.  G.  Wallmann,  Leipzig.
so  bedeutend  sei,  wie  von  englischer  Seite  be=  70.  Junker,  W.,  Reisen  in  Afrika.  34.  Lieferung.

 

 

hauptet  wird.  0050  M.  Ed.  Hölzels  Verlag  in  Wien.
Der  Zusammenstellung  ist  eine  erläuternde  71.  Staby,  L.,  Emin  Pascha.  Ein  deutscher
Karte  beigegeben.  Forscher  und  Kämpfer  im  Innern  Afrikas.

Die  ei  wähte  zweite  auf  *  5.  Lieferung.  0,50  M.  s  —-*
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ments  rélatils  à  la  Ilegislation  des  bpars  „  e  69  Abwehr  und  Verständt
d’Orient;  recueillis  pour  la  Conlérence  de  (3.  Warned,  r  ur  n.  en  n  Verftän.  i-Bruxelles.
  1889.  F.  Havez.  Rur  de  gung.  Offener  Brief  an  Herrn  Major  v.  WissöSUKSICSG.
  4  F.  BNGE.  B  0##  mann.  2.  Aufl.  0,60  M.

Louvain  108.  1  Verlag  von  C.  Bertelsmann  in  Gütersloh.

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oder  deren  Zweigstelle,  SWII,  Bernburger  Straße  22a,  einzusenden.

 

 

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nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
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„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;
„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Juni,  August,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

 

 

 

Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin  S§Wu,  Kochstraße  68—70.

Uebersicht  über  die  zollpolitischen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Anslande
und  die
Hauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Dentschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.
        <pb n="233" />
        —  207  —

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
WOo  ERMANN-LINIE.  1n

Am  15.  September  P.D  Carl  Woermann,  Capt.Fastert,
hhach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  Hälen  der  Westküste  Afrikas.

Am  30.  September  Pestdampfer  Ella  Woermann,  Capt.  Dücker,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  lläfen  der  Südwestküste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  linden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  ieden.
Monats  statt.
Alle  Cüter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgungsdaten  am  Bord  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passuge  bei  der  Mrik.  Dampfsch.-Akt.-Gesellsch.  Woermann-Linie  in
lHamburg  und  dem  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  ebendaselbst.

  
  

 

peutsche  Ost-Afrikn-Line.

Regelmäissige  Postdampfer-Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
ZwWischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,
Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaulend.

Die  nächste  ENpedition  findet  statt:  1
per  Reichspostlampfer  „BUNDESRATH““,  Capt.  H.  Pape,
von  Hamburg  am  I7.  September  1890,
von  Rotterdam  am  20.  September  1890
nach  Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambidue,  Delagoa-Bay.
Die  vierwöchentlichen  Fahrien  beginnen  im  Früllahr  1891.  Im  Anschinss  an  die  Hanptlinie
werden  alsdann  auch  regelmüässige  Küstenfahrten  von  Zanzibar  nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,

Chiloane  und  Inhambane  eingerichhtet.
PDie  Dampfer  Laben  rorzuolsche  Elnicheternggen  JT##/  Inssegiere  I#  ##ien  Allssen.

Alle  Güter  mässen  am  Tage  vor  Abgung  (les  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht
und  Passage  ertheilt  der  Schiffemakler  August  Bolten,  Wmem.  Miller's  Nachlolger,  in  Hamburg,  sowie
die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reirhenstrasse  23.

 
 
  
   
  
 

Prümitrt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  13

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III.  Theil:  Zoclogie  und  Geologie.  (Mit  33  Tafeln.)  —  IV.  Theil:  Botaunik.  (Mit  38  Tafeln.)  —
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*lrbd  i1i  und  Landiie
  bepeditionen.

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        eutsches  RKolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herauogegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts.

 

 

I.  Jahrgang.  Berlin  15.  Jeptember  1890.  AUummer  12.
Diese  Zeitschrift  erschefut  in  ibrem  amtlichen  Theite  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Miltheilungen  werden  den  zu
Ansfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2  ..

Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhundlung

  von  Erusl  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8WI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

Inhalt.  I.  Erledigung  der  Geschäfte  für  die  Ostafrikanische  Schutztruppe  durch  die  Kolonial-Abtheilung
des  Auswärtigen  Amtes  S.  209.  —  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in
dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  S.  209.  —  II.  Kommandantur-Befehl  des  stellvertretenden  Neichskommissars
  für  Ost-Afrika,  betrefsend  die  Einfuhr  und  den  Verkauf  von  Spirituosen  S.  220;  dgl.,

betreffend  die  Abgrenzung  der  verschiedenen  Stationsbezirke  S.  221.  —  Statistik  über  Einfuhr  in
Togo  S.  222.  —  III.  Angabe  der  Stationen  der  bei  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  angestellten

  Offiziere  2.  S.  223.  —  IV.  S.  225.  —  V.  S.  226.  *1'
Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  226.  —  II.  Fracht-Tarif  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  S.  227.  —
Postdampfschifsverbindungen  S.  227.  —  Ill.  Vereinbarung  zwischen  England  und  Frankreich  vom
5.  August  d.  J.  S.  228.  —  Die  Bauthätigkeit  in  Kamerun  (mit  Karte)  S.  229.  —  Aus  dem
Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  S.  233.  —  Die  wissenschaftlichen  Sammlungen  Emin  Paschas
S.  233.—  Gesundheitsverhällnisse  an  der  Sklavenküste  S.234.—  Spirituosenhandel  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  S.  235.  —  IV.  S.  235.  —  V.  S.  236.  —  Anzeigen.

 

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehörden.

Bekanutmachung.

Die  Erledigung  der  Geschäfte  für  die  Ostafrikanische  Schutztruppe,  welche  bisher  von
dem  Königlichen  Premierlientenant  d.  L.  Berthold,  hier,  Wilhelmstraße  98,  bearbeitet  wurden,
wird  von  jetzt  ab  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amtes  obliegen.  Herr  Berthold
ist  dieser  Abtheilung  beigegeben  worden.  Die  nach  den  bisherigen  Bestimmungen  an  den  hiesigen
Vertreter  des  Reichskommissars  für  Ost-Afrila  zu  richtenden  Eingaben  sind  in  Zukunft  der
Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amtes  einzureichen.

Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem
südwestafrikanischen  Schutzgebiet.

Zur  Ausführung  der  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  10.  August  1890
(Reichs-Gesetzblatt  S.  171)  K)  über  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  dem  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  wird  auf  Grund  des  §  11  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der
deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzblatt  1888,  S.  75)  Folgendes  bestimmt:

§  1.
Personen,  welche  der  Gerichtsbarkeit  unterliegen.
(Zu  den  §§  1  und  2  der  Verordnung.)
Die  Gerichtsbarkeit  in  dem  Schutzgebiet  erstreckt  sich  nach  zwei  Richtungen  auf  einen
Kreis  von  Personen  als  die  Konsulargerichtsbarkeit.  Der  ersteren  sind  unterworfen:
1.  nicht  nur  Reichsangehörige  und  Schutzgenossen,  sondern  auch  Ausländer;  ausgenommen
  sind  nur  Eingeborene  (vergl.  §  2  der  Verordnung),  soweit  sie

weiteren

)  Vergl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  11,  S.  191.
        <pb n="236" />
        —  210  —

nicht  durch  die  von  dem  Kaiserlichen  Kommissar  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  zu  treffenden  Bestimmungen  der  Gerichtsbarkeit  unterstellt  werden;

nicht  nur  alle  Personen,  welche  im  Schutzgebiet  wohnen  oder  sich  dort  aufhalten,
  sondern  auch  solche  Personen,  hinsichtlich  deren,  ohne  daß  sie  dort
Wohnsitz  oder  Aufenthalt  haben,  ein  Gerichtsstand  nach  den  zur  Geltung
kommenden  Gesetzen  begründet  ist  (z.  B.  in  den  Fällen  der  §§  24,  29,  31,
32  der  Civilprozeßordnung).

16

Gerichtsbehör  den.  «
(Zu§5desGefetze-3üben-dieKonfulargerichtåbarkeit,§§2,3.Nr.9desGesetzes-betreffetrddiesiechtsveishältnisfederdeutschenSchutzgelsiete,§§3und4derVerm-timng


1.  Die  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  haben  in  den  von  ihnen  ausgehenden
Schriftstücken

a)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  unter  Zuziehung  der  Beisitzer
erledigt  werden,  die  Bezeichnung  als
„Kaiserliches  Gericht  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  .  “
b)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  von  dem  zur  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  ohne  Zuziehung  von  Beisitzern  erledigt
werden,  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Richter  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  i  “
anzuwenden.

2.  Die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken

a)  in  den  unter  1  bezeichneten  Fällen  (§  7,  Absatz  1,  §  13,  Absatz  1,  der

Verordnung)  die  Bezeichnung  als

„Kaiserliches  Ober-Gericht  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes“
h)  in  den  unter  10  bezeichneten  Fällen  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Ober-Richter  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes“
anzuwenden.

3.  Zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  ist  der  Kaiserliche  Kommissar
ermächtigt.  Die  Gerichisbarkeit  erster  Instanz  wird  durch  die  vom  Reichskanzler  ermächtigten
Personen  ausgeübt.

Für  den  Fall  der  Behinderung  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
Beamten  gilt  der  zur  allgemeinen  Vertretung  desselben  durch  Anordnung  des  Reichskanzlers
berufene  Beamte  auch  als  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigt.  Es  ist  jedoch  zu
beachten,  daß  in  der  höheren  Instanz  kein  Richter  mitwirken  darf,  welcher  in  der  unteren
Instanz  bei  Erlassung  der  angefochtenen  Entscheidung  betheiligt  war  (Civilprozeßordnung  §  41,
Nr.  6,  Strasprozeßordnung  §  23,  Absatz  1).  Für  den  Fall,  daß  aus  diesem  Grunde  oder  aus
sonstigen  Ursachen  der  allgemeine  Vertreter  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
Beamten  an  der  Vertretung  behindert  ist,  ist  ein  außerordentlicher  Vertreter  zu  bestellen.  Die
Bestellung  erfolgt  durch  den  Kaiserlichen  Kommissar  oder  dessen  ordentlichen  Vertreter.

4.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Personen  haben  vor  Antritt
ihres  Amtes,  sofern  sie  nicht  bereits  als  Kaiserliche  Beamte  den  Diensteid  geleistet  haben,  einen
Eid  dahin  zu  leisten:

„Ich  2rc.,  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten
eines  Kaiserlichen  Richters  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  getreulich  zu
erfüllen.  So  wahr  mir  Gott  helfe."

Die  Eidesleistung  kann  auch  mittelst  Unterschreibens  der  Eidesformel  erfolgen.  Von
der  Vereidigung  ist  dem  Reichskanzler  Anzeige  zu  machen.
        <pb n="237" />
        —  211  —

5.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten  Beamten  führen.
die  Dienstaufsicht  über  die  bei  der  betreffenden  Gerichtsbehörde  angestellten  Beamten  und  regeln
die  Vertretung  derselben  im  Falle  der  Behinderung.

Die  Dienstaufsicht  über  die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten
  Beamten  wird  durch  den  Kaiserlichen  Kommissar  geübt.  Die  von  den  ersteren  erlassenen
allgemeinen  Anordnungen,  insbesondere  über  Zustellungen  und  Zwangsvollstreckungen,  sind  dem
Kaiserlichen  Kommissar  mitzutheilen.  Derselbe  kann  die  getroffenen  Bestimmungen  aufheben
oder  abändern,  sowie  selbst  allgemeine  Anordnungen  des  bezeichneten  Inhalts  auch  für  die
Gerichtsbehörden  erster  Instanz  erlassen.

6.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  geeigneten
Personen  die  Erledigung  einzelner  zu  ihrer  Zuständigkeit  gehöriger  Geschäfte  dauernd  oder  in
bestimmten  Fällen  zu  übertragen.  Diese  Befugniß  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Urtheilsfällung,
die  Entscheidung  über  Durchsuchungen  und  Beschlagnahme  und  Verhaftungen,  sowie  auf  die
Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer  und  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.  Im  Falle
einer  dauernden  Uebertragung  ist  die  beanftragte  Person  mittelst  Handschlags  an  Eidesstatt  zur
getreulichen  Erfüllung  ihrer  Obliegenheiten  zu  verpflichten.  Die  dauernde  Uebertragung  hindert
den  Beamten  nicht,  jederzeit  Geschäfte  der  betreffenden  Art  selbst  wahrzunehmen.

Der  Beauftragte  handelt  im  Namen  der  Gerichtsbehörde,  derselbe  ist  in  den  betreffenden
Schriftstücken  als  an  Stelle  des  Beamten  handelnd  zu  bezeichnen.

7.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  die
Abhaltung  von  Gerichtstagen  außerhalb  des  Amtssitzes  der  Gerichtsbehörde  anzuordnen.

8.  Der  Kaiserliche  Kommissar  ist  befugt,  polizeiliche  Vorschriften  für  das  gesammte
Schutzgebiet  oder  für  Theile  desselben  zu  erlassen  und  gegen  die  Nichtbefolgung  derselben
Gefängniß  bis  zu  drei  Monaten,  Haft,  Geldstrafe  und  Einziehung  einzelner  Gegenstände
anzudrohen.

.  3.
Beisitzer.
(Zu  den  §§  7  bis  9  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Die  Worte,  welche  der  Vorsitzende  bei  der  Beeidigung  der  Beisitzer  an  die  zu
Beeidigenden  zu  richten  hat,  lauten:

„Sie  schwören  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten

eines  Beisitzers  des  Kaiserlichen  Gerichts  des  südwestafrikanischen  Schutzgebictes  zu

.  .  .  ..  (des  Kaiserlichen  Ober-Gerichts  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes)

getreulich  zu  erfüllen  und  Ihre  Stimme  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  abzugeben.“

2.  Die  auf  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer  und  deren  Stellvertreter  sich
beziehenden  Verhandlungen  und  Protokolle  sind  zu  besonderen  Akten  zu  nehmen.

3.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  haben  Namen,  Stand

und  Staatsangehörigkeit  der  von  ihnen  ernannten  Beisitzer  und  Stellvertreter  dem  Reichskanzler
anzuzeigen.

s  4.
Gerichtsschreiber.
(Zu  §  10  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Als  Gerichtsschreiber  ist  eine  hierzu  geeignete  Person,  welche  am  Amtssitze  des
zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  wohnen  muß,  von  dem  letzteren  zu
bestellen.  Bei  Verhinderung  des  solchergestalt  bestellten  Gerichtsschreibers  kann  der  Beamte  die
Verrichtungen  desselben  einer  andern  geeigneten  Person  übertragen.
        <pb n="238" />
        2.  Der  Gerichtsschreiber  hat  vor  seinem  Amtsantritt,  die  mit  den  Verrichtungen  eines

solchen  im  einzelnen  Falle  betraute  Person,  vor  Ausübung  derselben  einen  Eid  dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten

eines  Gerichtsschreibers  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott  helfe.“

3.  Wird  die  Erledigung  einzelner  zur  Zuständigkeit  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit

  ermächtigten  Beamten  gehörenden  Geschäfte  einer  anderen  Person  übertragen  (§  2,

Nr.  6),  so  kann  dieser  auch  die  Bestellung  des  bei  Erledigung  des  Geschäfts  zuzuziehenden

Gerichtsschreibers  ausgetragen  werden.  Im  Falle  der  dauernden  Bestellung  eines  solchen

Gerichtsschreibers  ist  derselbe  mittelst  Handschlags  an  Eidesstatt  zur  getreulichen  Erfüllung  seiner
Obliegenheiten  zu  verpflichten.

5.
Rechtsanwälte.
(Zu  §  11  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  haben  ein  Verzeichniß
der  von  ihnen  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassenen  Personen  zu  führen.

2.  Die  Bedingungen  der  Zulassung  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  sind  dem
Ermessen  des  Beamten  überlassen.  Der  Besitz  der  Reichsangehörigkeit  ist  nicht  erforderlich.
Wenn  geeignete  Personen  mit  juristischer  Vorbildung  nicht  vorhanden  sind,  kann  der  Beamte
unter  Umständen  auch  aus  anderen  Berufsklassen  zuverlässige  Personen,  welche  die  nöthige
Geschäftskenntniß  besitzen,  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zulassen.  Eine  Beeidigung  der
Rechtsanwälte  findet  nicht  statt.

□

§  6.
Zustellungen.
(Zu  den  8§§  5  und  6  der  Verordnung.)

1.  In  dem  Verfahren  vor  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes  erfolgen  die
Zustellungen  sämmtlich  auf  Veranlassung  der  Gerichtsbehörde.  Dies  gilt  sowohl  von  Zustellungen
  von  Amtswegen  (Nr.  2)  als  von  solchen  auf  Betreiben  der  Parteien  (Nr.  3).  Der
Unterschied  zwischen  beiden  Arten  von  Zustellungen  beruht  lediglich  darin,  daß  die  letzteren  nur
dann  von  der  Gerichtsbehörde  veranlaßt  werden,  wenn  die  Partei  einen  auf  die  Bewirkung  der
Zustellung  gerichteten  Antrag  gestellt  hat,  während  es  bei  Zustellungen  von  Amtswegen  eines
solchen  Parteiantrages  nicht  bedarf.  Zu  dem  Antrag  einer  Partei  auf  Bewirkung  der  Zustellung
genügt,  abgesehen  von  dem  Gesuche  um  Bewilligung  einer  öffentlichen  Zustellung  (8§  187  der
Civilprozeßordnung),  eine  mündliche  Erklärung.  Ist  das  zuzustellende  Schriftstück  ein  Schriftsatz
  oder  eine  sonstige  von  der  Partei  ausgehende  Erklärung,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  nach
Einreichung  des  Schriftstückes  auch  ohne  ausdrücklichen  Parteiantrag  für  die  Zustellung  Sorge
zu  tragen,  wenn  aus  dem  Inhalte  des  Schriftstückes  hervorgeht,  daß  und  wem  es  zugestellt
werden  soll.

2.  Von  Amtswegen  erfolgen:

A.  In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  der  Abschrift  der  Berufungsschrift
  an  die  Gegenpartei,  sowie  die  Zustellung  aller  gerichtlichen  Entscheidungen,  nicht  bloß
(wie  nach  §  294,  Absatz  3,  der  Civilprozeßordnung)  der  nicht  verkündeten,  sondern  auch  der
verkündeten  (§  6,  Absatz  1,  der  Verordnung),  insbesondere  auch  der  Urtheile.  Ebenso  werden
Zahlungs=  und  Vollstreckungsbefehle  dem  Gläubiger  und  dem  Schuldner  und  Beschlüsse,  durch
welche  eine  Forderung  gepfändet  oder  überwiesen  wird,  dem  Gläubiger,  dem  Schuldner  und
dem  Drittschuldner  von  Amtswegen  zugestellt  (da.  a.  O.).

Ausgenommen  sind  nur:

a)  Beschlüsse,  welche  lediglich  die  Prozeß=  und  Sachleitung  einschließlich  der
Bestimmung  und  Aenderung  von  Terminen  betreffen,  insbesondere  auch  Beweis-
        <pb n="239" />
        —  213  —

beschlüsse  (§  6,  Absatz  2,  der  Verordnung);  bei  diesen  genügt  die  Verkündung
und  zwar  ohne  Rücksicht  auf  die  Anwesenheit  der  Parteien  bei  derselben;
4b)  Arrestbefehle;  die  Zustellung  derselben  an  den  Gläubiger  erfolgt  zwar  ebensalls
  von  Amtswegen  (§  294,  Absatz  3,  §  809,  Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung),
  die  Zustellung  an  den  Schuldner  dagegen  findet  nur  auf  Antrag
des  Gläubigers  statt  (§  802,  Absatz  2,  daselbst),  damit  nicht  durch  vorzeitige
Bekanntmachung  des  verfügten  Arrestes  an  den  Schuldner  die  demnächstige
Vollstreckung  des  Arrestes  in  ihrem  Erfolge  gefährdet  werde.  Dieses  Interesse
des  Gläubigers  fällt  jedoch  weg,  wenn  derselbe  mit  dem  Antrag  auf  Erlaß
des  Arrestbefehls  zugleich  die  Vollstreckung  desselben,  z.  B.  durch  Bezeichnung
des  Arrestgegenstandes  (der  zu  pfändenden  beweglichen  Sachen  oder  Forderungen
  u.  s.  w.)  beantragt.  In  diesem  Fall  ist  anzunehmen,  daß  mit  dem
Antrag  auf  Erlaß  des  Arrestbefehls  auch  die  Zustellung  desselben  beantragt
sei,  und  demzufolge  mit  dem  Arrestbefehl  zugleich  die  Zustellung  desselben
und  die  betreffende  Vollstreckungsmaßregel  zu  verfügen.

B.  In  Strafsachen:  alle  Zustellungen,  mit  Ausnahme  der  Zeugenladungen  im  Falle
des  §  219  der  Strafprozeßordnung.

C.  Im  Konkursverfahren:  alle  Zustellungen  (§  66,  Absatz  2,  der  Konkursordnung).

D.  In  Angelegenheiten  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit:  alle  vom  Gericht  ausgehenden
  Zustellungen;  jedoch  ist  hier  eine  förmliche  Zustellung  nur  nothwendig,  insofern  es
(z.  B.  wegen  Beginns  einer  Frist  und  dergl.)  einer  Beurkundung  der  Zustellung  bedarf.

3.  Auf  Betreiben  der  Parteien  erfolgen:

A.  In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  von  Schriftsätzen  seitens  einer
Partei  an  die  andere  mit  Ausnahme  der  Berufungsschrift  (Nr.  2  A)  und  die  Zustellung  von
Arrestbefehlen  an  den  Schuldner  (Nr.  2  A.  b).

B.  In  Strafsachen:  die  Zustellung  von  Zeugenladungen  im  Falle  des  §  219  der
Strasprozeßordnung.

4.  Auch  in  dem  Schutzgebiet  besteht  die  Zustellung,  wenn  eine  Ausfertigung  zugestellt
werden  soll,  in  deren  Uebergabe,  in  den  übrigen  Fällen  in  der  Uebergabe  einer  beglaubigten
Abschrift  des  zuzustellenden  Schriftstücks  (§  156,  Absatz  1,  der  Civilprozeßordnung).  Die
Beglaubigung  kann  aber  hier  in  allen  Fällen  (nicht,  wie  nach  §  156,  Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung,
  nur  bei  Zustellungen  von  Amtswegen)  durch  den  Gerichtsschreiber  erfolgen  (§  6,
Absatz  3,  der  Verordnung).  Der  Gerichtsschreiber  hat  bei  Zustellungen  auf  Betreiben  der
Parteien  die  erforderlichen  Abschriften  (§  155  der  Civilprozeßordnung)  auf  Verlangen  auch
anzufertigen.

5.  Die  Vorschriften  über  die  Person,  an  welche  die  Zustellung  zu  erfolgen  hat
(§§  157  bis  164  der  Civilprozeßordnung),  sind  auch  in  dem  Schutzgebiet  zu  beachten;  jedoch
tritt  an  Stelle  der  §§  160,  161  der  §  6,  Absatz  6,  der  Verordnung.

6.  Die  §§  165  bis  181  der  Civilprozeßordnung  finden  in  dem  Schuszgebiet  keine
Anwendung.  An  ihre  Stelle  treten  die  Anordnungen,  welche  von  dem  zur  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  gemäß  8  5  der  Verordnung  erlassen  werden  (oben  82,
Nr.  5).  Diese  Anordnungen  können  für  eine  einzelne  Zustellung  mit  Rücksicht  auf  die  Umstände
des  Falls  besonders  oder  allgemein  für  alle  Fälle,  in  denen  nicht  etwas  Abweichendes  bestimmt
wird,  getroffen  werden.  Dieselben  können  sich  beziehen  auf  die  Personen,  durch  welche  die
Zustellungen  zu  bewerkstelligen  sind,  und  die  Uebermittelung  der  Aufträge  an  dieselben;  auf
Ort  und  Zeit  der  Zustellungen;  auf  diejenigen  Personen,  welchen  an  Stelle  des  Empfängers
das  zuzustellende  Schriftstück  bezw.  die  Abschrift  desselben  übergeben  werden  darf,  wenn  der
Empfänger  nicht  angetroffen  wird;  auf  das  Verfahren,  wenn  keine  Person  angetroffen  wird,
an  welche  die  Uebergabe  bewirkt  werden  kann;  auf  den  Nachweis  der  erfolgten  Zustellung.  Ein
        <pb n="240" />
        —  214  —

solcher  Nachweis  ist  stets  schriftlich  zu  den  Akten  zu  bringen  (§  6,  Absatz  7,  der  Verordnung).
Bei  den  Anordnungen  bezüglich  der  Form  dieses  Nachweises  ist  zu  beachten,  daß  durch  den
letzteren  festgestellt  werden  muß,  welches  Schriftstück  in  Ausfertigung  oder  Abschrift  übergeben  ist.

7.  Zustellungen,  welche  in  einer  bei  einer  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  in  dem
Schutzgebiet  anhängigen  Rechtsangelegenheit  erforderlich  werden,  aber  außerhalb  des  Bezirkes,
in  welchem  die  Gerichtsbehörde  ihren  Sitz  hat,  zu  bewirken  sind,  sowie  Zustellungen  in  dem
Verfahren  zweiter  Instanz,  erfolgen  im  Wege  des  Ersuchens  (§  5,  Absatz  3,  der  Verordnung).

8.  Das  Ersuchen  ist  zu  richten:

a)  bezüglich  einer  im  Schutzgebiet  zu  bewirkenden  Zustellung  an  diejenige  Gerichtsbehörde
  erster  Instanz,  in  deren  Bezirk  die  Zustellung  ausgeführt  werden
soll  (68  158  und  167  des  Gerichtsverfassungsgesetzes):t

b)  bezüglich  einer  im  Deutschen  Reiche  zu  bewirkenden  Zustellung:  an  den
Gerichtsschreiber  des  Amtsgerichts,  in  dessen  Bezirk  die  Zustellung  ausgeführt
werden  soll  (§  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes)

Ie)  bezüglich  einer  in  einem  anderen  deutschen  Schutzgebiet  oder  im  Bezirke
eines  deutschen  Konsulargerichts  zu  bewirkenden  Zustellung  an  die  Gerichtsbehörde
  des  betreffenden  Schutzgebietes  bezw.  an  den  betreffenden  Konsul;

d)  bezüglich  einer  in  einem  ausländischen  Staate  zu  bewirkenden  Zustellung  an
die  in  §§  182  bis  184  der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Behörden  und
Beamten.

9.  Die  öffentliche  Zustellung  erfolgt  in  den  bei  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes
  anhängigen  Rechtsangelegenheiten  nach  den  Vorschriften  in  §§  186  bis  189  der  Civilprozeßordnung.
  Jedoch  kann  die  Gerichtsbehörde  bei  Bewilligung  der  öffentlichen  Zustellung
einer  Ladung  anordnen,  daß  eine  Einrückung  in  öffentliche  Blätter  nicht  erforderlich  sei  (§  6,
Absatz  5,  der  Verordnung).  In  einem  solchen  Falle  gilt  die  Ladung  als  zugestellt,  wenn  seit
der  Anheftung  des  Schriftstücks  an  die  Gerichtstafel  zwei  Wochen  verstrichen  sind  (§  189,
Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung).

10.  Die  in  §  190  der  Civilprozeßordnung  bezüglich  des  Eintritts  der  Wirkungen
der  Zustellung  für  Zustellungen  mittelst  Ersuchens  anderer  Behörden  oder  Beamten  und  für
öffentliche  Zustellungen  gegebene  Vorschrift  ist  durch  §  6,  Absatz  4,  der  Verordnung  auf  alle
Zustellungen  ausgedehnt,  welche  in  den  bei  den  Gerichtsbehörden  des  Schutzgebietes  anhängigen
Rechtsangelegenheiten  auf  Betreiben  der  Parteien  erfolgen.

11.  Im  Schutzgebiet  zu  bewirkende  Zustellungen  in  einer  bei  einem  deutschen  Gerichte
anhängigen  Rechtsangelegenheit  erfolgen  auf  Ersuchen  desselben  durch  die  Gerichtsbehörde  erster
Instanz  in  der  in  Nr.  4  bis  6  bezeichneten  Weise.  Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigte  Beamte  hat  auf  Grund  des  Nachweises  der  Zustellung  (Nr.  6)  das  in  §  185,
Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung  bezeichnete  Zustellungszeugniß  auszustellen  und  nur  dieses,
nicht  auch  den  Nachweis  oder  die  sonst  ctwa  bei  der  Gerichtsbehörde  entstandenen  Akten,  dem
ersuchenden  Gerichte  zu  übersenden.

§  7.
Zwangsvollstreckungen.
(Zu  den  §§  8  und  9  der  Verordnung.)

1.  Aus  welchen  Titeln  eine  Zwangsvollstreckung  stattfindet,  unter  welchen  Voraussetzungen
  insbesondere  von  den  Gerichtsbehörden  in  dem  Schutzgebiet  erlassene  Urtheile  vollstreckbar
  sind,  bestimmt  sich  nach  88  644  bis  661,  702  der  Civilprozeßordnung.

2.  Die  Ertheilung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  (Civilprozeßordnung  §§  662  ff.)
einer  von  einer  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebietes  erlassenen  Entscheidung,  eines  vor  derselben.
abgeschlossenen  Vergleichs  oder  einer  von  derselben  aufgenommenen  Urkunde  der  in  §  702,
        <pb n="241" />
        Nr.  5,  der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Art  kann  erforderlich  werden,  wenn  die  Parteien
dieselbe  zum  zwecke  einer  Zwangsvollstreckung  außerhalb  des  Schutzgebietes  (s.  unten  Nr.  10,  11)
beantragen.

Die  Ertheilung  einer  vollstreckvaren  Ausfertigung  ersolgt  nach  Maßgabe  der  S#§  662
bis  (  70  der  Civilprozeßorduung,  jedoch  in  allen  Fällen  (nicht  bloß  in  denen  der  §§  666,  669
nur  auf  Anordnung  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  (§  9  der
Verordunng).

3.  Die  Zwangsvollstreckung  innerhalb  des  Schutzgebietes  ist  in  allen  Fällen  Sache
der  Gerichtsbehörde  erster  Instanz.  Die  Zwangsvollstreckung  wird  von  dem  zur  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  angeordnet  (8  8  der  Verordnung).

4.  Der  Gläubiger,  welcher  eine  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiet  beantragt,  hat
den  Titel,  aus  welchem  dieselbe  erfolgen  soll,  nur  dann  vorzulegen,  wenn  sich  der  Titel  nicht
in  den  Akten  der  Gerichtsbehörde  (Nr.  3)  befindet.  Die  Beibringung  ciner  vollstreckbaren  Ausfertigung
  liegt  dem  Gläubiger  nicht  ob,  soweit  diese  Ausfertigung  von  dem  Gerichtsschreiber
der  Gerichtsbehörde  (Nr.  3)  zu  ertheilen  sein  würde  (§  8,  Absatz  1,  der  Verordnung).  Die
Beibringung  ist  danach  insbesondere  erforderlich,  wenn  der  Rechtsstreit  zur  Zeit  der  Stellung
des  Antrags  bei  dem  Ober-Gericht  des  Schutzgebietes  noch  anhäugig  ist  (§  662,  Absatz  2,  der
Civilprozeßordnung)  oder  bei  einer  anderen  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  innerhalb  des  Schutzgebietes
  eingeleitet  worden  war.

5.  In  den  Fällen,  in  welchen  der  Gläubiger  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  nicht
beizubringen  hat  (Nr.  4,  Absatz  2),  darf  die  Zwangsvollstreckung  nur  unter  denselben  Voraussetzungen
  angcordnet  werden,  unter  welchen  nach  §§8  664,  665  der  Civilprozeßordnung  die
Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  zulässig  ist.  Auf  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung
  finden  die  Vorschriften  über  Anhörung  des  Schuldners,  über  die  Klage  auf
Ertheilung  der  Vollstreckungsklausel,  über  Einwendungen  gegen  die  letztere,  über  die  Bemerkung
der  erfolgten  Ertheilung  auf  der  Urschrift  des  Urtheils  (88  666  bis  668,  670  der  Civilprozeßordnung)
  entsprechende  Anwendung.

6.  Die  Vorschriften  über  den  Beginn  der  Zwangsvollstreckung  (§8§  671  bis  673  der
Civilprozeßordnung)  finden  auf  Bwangsvollstreckungen  in  dem  Schutzgebiet  mit  der  Maßgabe
Anwendung,  daß  in  den  in  Nr.  bezeichneten  Fällen  an  Stelle  der  Vollstreckungsklausel
(§  671  a.  a.  O.)  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  tritt.

7.  In  dem  Schutzgebiet  erfolgt  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  auch  in  den
Fällen,  in  welchen  sie  nach  der  Civilprozeßordnung  den  Gerichtsvollziehern  zugewiesen  ist,  durch
den  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten;  derselbe  kann  mit  der  Ausführung
andere  Personen  beauftragen,  welche  nach  seinen  Anweisungen  zu  verfahren  haben  (8§  8,  Absatz  2,
der  Verordnung).  Der  Auftrag  ist  schriftlich  zu  ertheilen.  Der  schriftliche  Auftrag  tritt  bei
Auwendung  der  Vorschriften  der  8§  675  bis  677  der  Civilprozeßordnung  an  die  Stelle  der
vollstreckbaren  Ausfertigung.  Die  Vorschriften  der  §§  678  bis  683  kommen  nicht  zur  Anwendung;
  an  ihre  Stelle  treten  die  Anweisungen,  welche  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigte  Beamte  den  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragten  Personen
ertheilt  hat.  Bei  Ertheilung  dieser  Anweisung  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  über  jede  Vollstreckungshandlung
  eine  schriftliche  Nachricht  zu  den  Akten  gebracht  wird.

8.  Die  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragte  Person  (Nr.  7)  hat
die  in  der  Civilprozeßordnung  (§§  712,  713,  716,  720  bis  725,  727,  746,  751,  769  bis
771,  777)  dem  Gerichtsvollzieher  zugewiesenen  Befugnisse  und  Obliegenheiten,  soweit  nicht
durch  die  ihr  ertheilten  Anweisungen  (Nr.  7)  etwas  Anderes  bestimmt  wird.

9.  Auf  die  in  den  §§  730,  739  und  744  der  Civilprozeßordnung  vorgesehenen
Dustellungen  bei  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  in  Forderungen  und  andere
Vermögensrechte  finden  die  §&amp;amp;  5  und  0  (vergl.  insbesondere  §  6,  Absatz  1)  der  Verordnung
        <pb n="242" />
        —  216  —

und  §  6  dieser  Anweisung  Amvendung.  Im  Falle  des  §  739,  Absatz  3,  sind  die  Erklärungen
des  Drittschuldners  stets  an  die  Gerichtsbehörde  zu  richten.

10.  Soll  im  Deutschen  Reiche  eine  Zwangsvollstreckung  auf  Grund  einer  in  dem
Schutzgebict  erlassenen  Entscheidung  oder  einer  dort  ausgenommenen  vollstreckbaren  Urkunde
erfolgen,  so  hat  der  Gläubiger  sich  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  des  Titels  ertheilen  zu
lassen  (Nr.  1,  2)  und  auf  Grund  derselben  die  Zwangsvollstreckung  selbst  zu  betreiben.  Ein
Ersuchen  an  deutsche  Gerichte  seitens  der  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebietes  findet  nicht  statt.
Jedoch  kann,  soweit  die  Zwangsvollstreckung  durch  einen  deutschen  Gerichtsvollzieher  zu  bewirken
ist,  der  Gläubiger  zur  Beauftragung  desselben  sich  der  Vermittelung  der  Gerichtsbehörde  bedienen,
welche  ihrerseits  den  Auftrag  unter  Beifügung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  dem  Gerichtsschreiber
  desjenigen  Amtsgerichts  übersendet,  in  dessen  Bezirk  der  Auftrag  ausgeführt  werden
soll  (§  674,  Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung,  §  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes).

11.  Soll  die  Zwangsvollstreckung  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in
einem  anderen  deutschen  Schutzgebiet  erfolgen,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  erster  Instanz  auf
Antrag  des  Gläubigers  die  Gerichtsbehörde  des  betreffenden  Schutzgebietes  um  die  Zwangsvollstreckung
  zu  ersuchen  (§  700,  Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung).

In  gleicher  Weise  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Zwangsvollstreckung  im  Bezirk  eines
deutschen  Konsulargerichts  erfolgen  soll;  jedoch  ist  dem  an  den  Konsul  zu  richtenden  Ersuchungsschreiben
  eine  vollstreckbare  Ausfertigung  beizusügen.

12.  Mit  der  Zwangsvollstreckung,  welche  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichueten  Titel
in  cinem  ausländischen  Staate  erfolgen  soll,  hat  die  Gerichtsbehörde  sich  nicht  zu  befassen,  deren
Betrieb  vielmehr  dem  Gläubiger  zu  überlassen.

13.  Ersucht  ein  deutsches  Gericht  gemäß  §  700,  Absatz  2,  der  Civilprozeßordnung
um  Bewirkung  einer  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiet,  so  ist  dieselbe  auf  Grund  des
Ersuchens  anzuordnen,  ohne  daß  die  Vollstreckbarkeit  nachzuprüfen  ist.  Die  Vollstreckung  erfolgt
in  der  in  Nr.  7  bis  9  bezeichneten  Weise.

88.
Bestimmungen  für  Strafsachen.
(Zu  den  §§  10  bis  14  der  Verordnung  und  §  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Die  Verfügung,  durch  welche  der  Angeklagte  vom  Erscheinen  in  der  Hauptverhandlung
  cutbunden  wird  (§  11  der  Verordnung),  kann,  wenn  sic  von  Amtswegen  erfolgt  oder
ein  bezüglicher  Antrag  von  dem  Beschuldigten  schon  vorher  gestellt  war,  gleichzeitig  mit  der
Mittheilung  des  Termins  der  Hauptverhandlung  an  den  Angeklagten  erfolgen.  Die  Verfügung
wird  von  dem  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  erlassen.  Derselbe  hat
dabei  zu  prüfen,  ob  die  im  §  11  der  Verordnung  bezeichneten  Voraussetzungen  vorliegen.
Erscheint  in  der  Hauptverhandlung  nach  Ansicht  des  Gerichts  die  Verhäugung  einer  höheren
Strafe  als  der  im  8  11  bestimmten  angezeigt,  so  muß  die  Verhandlung  vertagt  und  der  Angeklagte
  zu  dem  neuen  Termin  vorgeladen  und  eventuell  vorgeführt  werden.

Unter  allen  Umständen  muß,  wenn  ohne  die  Anmwesenheit  des  vom  Erscheinen  entbundenen
  Angeklagten  verhandelt  werden  soll,  derselbe,  falls  seine  richterliche  Vernehmug  nicht
schon  im  Vorverfahren  erfolgt  ist,  durch  einen  ersuchten  oder  beauftragten  Richter  über  den
Gegenstand  der  Anschuldigung  vernommen  werden  (Strasprozeßordnung  8  232,  Absatz  2,  3).
Nöthigenfalls  ist  diese  Vernehmung  nach  Maßgabe  des  §  2,  Nr.  6,  dieser  Anweisung  einer
anderen  geeigneten  Person  zu  übertragen.  Für  das  im  §  231  der  Strafprozeßordnung  vorgesehene
  Ungehorsamsverfahren  bedarf  es  hingegen  einer  vorgängigen  richterlichen  Vernehmung
des  Angeklagten  nicht.

2.  Das  Verfahren  in  den  nach  §  12  der  Verordnung  bezeichneten  Gerichtsbehörden
erster  Instanz  übertragenen  Schwurgerichtssachen  regelt  sich  nach  den  Vorschriften,  welche  für
        <pb n="243" />
        —  217  —

die  im  §  28  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarleit  bezeichneten  Strafsachen  gelten.  Es
findet  daher  auch  der  I§9  des  bezeichneten  Gesetzes  Anwendung,  wonach  in  dem  Falle,  daß  die
Buziehung  von  vier  Beisitzern  nicht  ausführbar  ist,  die  Zuziehung  von  zwei  Beisitzern  genügen
soll.  Dieser  Fall  wird  auch  dann  als  gegeben  anzusehen  sein,  wenn  in  Folge  der  Zuziehung
von  vier  Beisigern  in  erster  Instanz  nach  Lage  der  Verhältnisse  eine  ausreichende  Zahl  von
Beisitzern  für  die  eventuelle  Verhandlung  in  der  Berufungsinstanz  nicht  verwendbar  bliebe,  da
bei  dem  Ober-Gericht  (§  4  der  Verordnung)  eine  Verminderung  der  Zahl  von  vier  Beisitzern
unstatthaft  ist,  die  Personen  aber,  welche  in  erster  Instanz  als  Beisitzer  mitgewirkt  haben,  von
der  Mitwirkung  in  der  Berufungsinstanz  ausgeschlossen  sind.

3.  In  Schwurgerichtssachen  muß  der  Angeklagte  sowohl  in  der  ersten,  als  in  der
zweiten  Instanz  einen  Vertheidiger  haben  (Strafprozeßordnung  §  140,  Absatz  1,  §  13,  Absatz  4,
der  Verordnung).

In  diesen  Sachen  und  ebenso  in  den  Fällen,  in  welchen  nach  §  140,  Absatz  2,  der
Strasprozeßordnung  die  Vertheidigung  eine  nothwendige  ist,  ist  dem  Beschuldigten,  welcher  einen
Vertheidiger  noch  nicht  gewäht  hat,  ein  solcher  von  Amtswegen  zu  bestellen,  sobald  das  Hauptverfahren
  eröffnet  wird.  Beim  Mangel  geeigneter,  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
zugelassener  Personen  ist  als  Vertheidiger  ein  anderer  achtbarer  Gerichtseingesessener  zu  bestellen.

4.  Auf  das  Strafverfahren  in  der  Berufungsinstanz  finden,  soweit  nicht  in  den
S#§  36  bis  40  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  und  in  den  §§  4  und  13  der
Verordnung  etwas  Anderes  bestimmt  ist,  die  Vorschriften  des  dritten  Abschnitts  im  dritten
Buche  der  Strafprozeßordnung  Anwendung.  Da  die  Mitwirkung  einer  Staatsanwaltschaft
nicht  stattfindet,  so  erfolgt  im  Falle  der  Einlegung  der  Berufung  die  Uebersendung  der  Akten
(Strasprozeßordnung  *  362,  Gesetz  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  §  39)  unmittelbar  an  das
Ober-Gericht.

5.  Soweit  nach  der  Vorschrift  des  §  420  der  Strafprozeßordnung  vor  Erhebung  der
Privatklage  wegen  Beleidigungen  nachgewiesen  werden  muß,  daß  die  Sühne  erfolglos  versucht
worden,  ist  für  diesen  Vergleichsversuch  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte
Beamte  zuständig.  Derselbe  kann  mit  der  Vornahme  solcher  Versuche  andere  Personen  allgemein
oder  im  einzelnen  Falle  beauftragen.

Erscheint  der  Beschuldigte  in  dem  zur  Sühneverhandlung  bestimmten  Termine  nicht,
so  wird  angenommen,  daß  er  sich  auf  die  Sühneverhandlung  nicht  einlassen  wolle.  Eine
Bescheinigung  über  die  Erfolglosigkeit  der  Sühneverhandlung  kann  nur  ertheilt  werden,  wenn
der  Antragsteller  im  Termin  erschienen  ist.  Kommt  im  Termin  ein  Vergleich  zu  Stande,  so
ist  derselbe  zu  Protokoll  festzustellen.

§9.
Kostenwesen.
Zu  §  15  der  Verordnung.)

1.  In  den  Rechtssachen,  auf  welche  die  Civilprozesordnung,  die  Konkursordnung  oder
prozeßordnung  Anwendung  finden,  werden  die  wirklich  aufgewendeten  Auslagen  erhoben.
Die  Gebühren  der  zeugen  und  Sachverständigen,  sowie  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der
Gerichtsbeamten  werden  in  jedem  einzelnen  Falle  unter  Berücksichtigung  der  Umstände
desselben  festgesetzt.

Außerdem  werden  in  den  bezeichneten  Rechtssachen  Gebühren  nach  Maßgabe  des  angehängten
  Tarifs  erhoben.

Bei  jedem  Antrag  auf  Vornahme  einer  Handlung,  mit  welcher  baare  Auslagen  verbunden
  sind,  kann,  in  Strafsachen  jedoch  nur,  soweit  es  sich  um  das  Verfahren  auf  erhobene
Privattlage  handelt,  dem  Antragsteller  die  Zahlung  eines  zur  Deckung  der  Auslagen  erforderlichen
  Vorschusses  auferlegt  werden.  Die  Ausführung  der  Zwangsvollstrechung  (§  7,  Nr.  7,

die  Straf
        <pb n="244" />
        dieser  Anweisung)  kann  in  allen  Fällen  von  der  vorgängigen  Zahlung  eines  solchen  Vorschusses
abhängig  gemacht  werden.
In  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  und  in  Privatklagesachen  kann,  insoweit  es  sich  um
ein  gebührenpflichtiges  Verfahren  handelt,  der  Antragsteller  zur  Zahlung  eines  entsprechenden
Gebührenvorschusses  verpflichtet  werden.
Schuldner  der  entstandenen  Auslagen  und  Gebühren  ist  derjenige,  welchem  durch
gerichtliche  Entscheidung  die  Kosten  des  Verfahrens  auferlegt  sind  oder  welcher  dieselben  durch
eine  vor  der  Gerichtsbehörde  abgegebene  oder  derselben  mitgetheilte  Erklärung  übernommen  hat.
In  Ermangelung  eines  anderen  Schuldners  ist  derjenige,  welcher  das  Verfahren  beantragt  hat,
Schuldner  der  entstandenen  Auslagen  und  Gebühren.  Die  Verpflichtung  zur  Zahlung  vorzuschießender
  Beträge  (Absatz  3  und  4)  bleibt  bestehen,  wenn  auch  die  Kosten  des  Verfahrens
einem  Anderen  auferlegt  oder  von  einem  Anderen  übernommen  sind.
2.  In  den  Angelegenheiten,  welche  zu  der  streitigen  Gerichtsbarkeit  nicht  gehören,
werden,  vorbehaltlich  der  Vorschriften  in  den  folgenden  Absätzen,  Kosten  nur  nach  Maßgabe  der
Bestimmungen  des  Gesetzes,  betreffend  die  Gebühren  und  Kosten  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen
Reichs,  vom  1.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt  S.  245)  erhoben.
Bei  Vormundschaften,  mit  Ausnahme  der  gesetzlichen  Vormundschaft,  ist  von  dem
Kapitalbetrag  des  Vermögens  des  Mündels,  auf  welches  sich  die  Vormundschaft  erstreck,  insofern
dasselbe  über  150  Mark  beträgt,  zu  erheben:
a)  von  je  50  Mark  des  Betrages  bis  zu  300  Mark,
b)  von  je  100  Mark  des  Mehrbetrages  bis  zu  600  Mark,
C)  von  je  150  Mark  des  Mehrbetrages  bis  zu  1500  Mark,
d)  von  je  300  Mark  des  Mehrbetrages

fünfzig  Pfennigc.

3.  Der  Ansatz  der  Gebühren  und  Auslagen  erfolgt  durch  die  Gerichtsbehörde  der  Justanz.

Gegen  die  in  Kostensachen  ergehenden  Entscheidungen  der  Gerichtsbehörden  erster
Instanz  findet  Beschwerde  an  die  Gerichtsbehörde  zweiter  Instanz  statt.

§  10.
Geschäftsgang.

1.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.

2.  Jeder  zur  Ansübung  der  Gerichtsbarkeit  von  dem  Reichskanzler  ermächtigte  Beamte  hat
demselben  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres  eine  Geschäftsübersicht  einzureichen.  Die  Berichte  der
Gerichtsbehörden  erster  Instanz  sind  durch  Vermittelung  des  Kaiserlichen  Kommissars  einzureichen.

3.  Der  Geschäftsverkehr  der  zur  Ansübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz
ermächtigten  Beamten  mit  Behörden  und  Beamten  außerhalb  des  Schutzgebietes,  sowie  mit
dem  Reichskanzler  erfolgt  ausschließlich  durch  Vermittelung  des  Kaiserlichen  Kommissars.

4.  Die  Anordnungen  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  ermächtigten
  Beamten  bedürfen  der  Zustimmung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  soweit  sie  betreffen:

1.  die  dauernde  Uebertragung  einzelner  richterlicher  Geschäfte  auf  andere  Personen
  (§  2,  Nr.  6);
2.  die  Ernennung  von  Bessitzern  (8  3);
3.  die  Bestellung  und  Entlassung  von  ständigen  Gerichtsschreibern  (§  4);
4.  die  Zulassung  von  Rechtsanwälten  (§  5);
5.  die  allgemeine  Beanftragung  von  Personen  mit  der  Vornahme  von  Sühneversuchen
  (§  8,  Nr.  5).
Berlin,  den  27.  August  1890.
Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.
        <pb n="245" />
        —  219  —

Tarif  für  die  Erhebung  von  Gebühren  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten,  Konkurssachen
und  Strassachen.  .

J.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten.

Eine  Gebühr  wird  erhoben:

1.  für  das  Verfahren  in  erster  Instanz,
2.  für  das  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz,
3.  für  die  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.

Die  Erhebung  der  Gebühr  erfolgt  nach  dem  Werthe  des  Streitgegenstandes,  im  Falle
der  Nr.  3  nach  dem  Werthe  des  zur  Zwangsvollstreckung  stehenden  Anspruchs.  Für  die  Werthsberechnung
  sind  die  Vorschriften  der  Civilprozeßordnung,  §§  3  bis  9,  und  der  Konkursordnung,
§  136,  masgebend.  Bei  nicht  vermögensrechtlichen  Ansprüchen  wird  der  Werth  zu  2000  Mark,

ausnahmsweise  niedriger  oder  höher,  jedoch  nicht  unter  200  Mark  und  nicht  über  50000  Mark
angenommen.

1.  Verfahren  in  erster  Instanz.
A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  werden  erhoben:
a)  von  einem  Streitgegenstande  bis  zum  Betrage  von  150  Mark  einschließlich
............  von  jeder  Mark  10  Pfennig,
b)  von  dem  Mehrbetrage  bis  zu  1500  Mark  einschließlich  .  .  .  .  .  .  .  .  ...
von  jeder  Mark  5  Pfennig,
c)  von  dem  Mehrbetraea  .  ...  von  jeder  Mark  1  Pfennig.
Die  im  vorhergehenden  Absatze  bezeichneten  Sätze  ermäßigen  sich  auf  die  Hälfte,  wenn
die  Erledigung  durch  Versäumnißurtheil  oder  durch  ein  auf  Grund  Anerkenntnisses  oder  Verzichts
  erlassenes  Urtheil  erfolgt  ist.
HB.  Soweit  nach  Erhebung  der  Klage  das  Verfahren  in  anderer  Weise  erledigt  ist,
wird  die  Gebühr  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  in  Nr.  1  A,
Schlußabsatz,  bezeichneten  Sätze  hinaus,  bestimmt.

2.  Verfahren  in  der  Berufungsinstanz.
A.  Soweit  das  Verfahren  durch  Endurtheil  erledigt  ist,  wird  die  um  ein  Viertheil
erhöhte  Gebühr  unter  1  A  erhoben.
B.  Soweit  nach  Zustellung  der  Berufungsschrift  das  Verfahren  in  anderer  Weise
erledigt  ist,  findet  die  Vorschrift  unter  18  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Gebühr
nicht  die  um  ein  Viertheil  erhöhten  Sätze  unter  1  A,  Schlußabsatz,  übersteigen  darf.

3.  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung.

Für  das  Verfahren  von  dem  Beginn  der  Ausführung  einer  Zwangsvollstreckung  (§  7,
Nr.  7,  dieser  Anweisung)  bis  zu  der  durch  die  betreffende  Handlung  und  die  aus  ihr  sich
ergebenden  weiteren  Vollstreckungshandlungen  zu  erlangenden  Befriedigung  des  Gläubigers  wird
die  Gebühr  unter  1  A,  Schlußabsatz,  erhoben.
Die  Gebühr  wird  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  die  Hälfte
der  im  vorhergehenden  Absatze  bezeichneten  Sätze,  bestimmt,  soweit  das  Verfahren
a)  durch  Zurücknahme  des  Antrags  oder  durch  Leistung  an  die  Person,  welche
die  Zwangsvollstreckung  ausführt,  erledigt  oder
b)  zufolge  der  Vorschrift  des  §  691  der  Civilprozeßordnung  eingestellt  oder
beschränkt  und  demnächst  nicht  fortgesetzt  oder
Z)  wegen  Mangels  eines  geeigneten  Gegenstandes  ohne  Erfolg  geblieben  ist.
        <pb n="246" />
        —  220  —

II.  Konkurssachen.
Für  das  Konkursverfahren  wird  erhoben:
1.  wenn  dasselbe  auf  Grund  der  Schlußvertheilung  aufgehoben  ist,  die  Gebühr
unter  I.  2  A.,
2.  wenn  dasselbe  auf  Grund  eines  Zwangsvergleichs  aufgehoben  oder  wenn  es
eingestellt  ist,  die  Hälfte  dieser  Gebühr.
Die  Uebähr  wird  nach  dem  Betrage  der  Aktivmasse  erhoben.  Auf  die  Werthsfestsetzung
  findet  der  §  3  der  Civilprozeßordnung  entsprechende  Anwendung.

III.  Strafsachen.
1.  Für  das  Verfahren  auf  erhobene  Privatklage  werden  in  erster  Instanz  erhoben:

a)  wenn  das  Verfahren  vor  Beginn  der  Hauptverhandlung  erledigt  ist  10  Mark,
b)  wenn  nach  Beginn  der  Hauptverhandlung  Einstellung  des  Verfahrens

  erfolgt  st  20  Mark,
c)  wenn  außer  dem  Falle  unter  b  die  Instanz  durch  Urtheil
beendigt  iit  .  50  Mark.

Dieselben  Sätze  sind  für  die  Berufungsinstanz  zu  1  erheben.

2.  In  anderen  Strassachen  wird  nach  rechtskräftig  erkannter  Strafe  eine  Gebühr
für  das  gesammte  Verfahren  einschließlich  der  Berufungsinstanz  erhoben.  Der  Betrag  der
Gebühr  wird  nach  dem  Ermessen  der  Gerichtsbehörde,  jedoch  nicht  über  500  Mark,  festgesetzt.

 

 

 

 

 

II.  Perordnungen  und  Wiktheilungen  der  Behörden  in  den
FSchuhgebieten.

Seitens  des  stellvertretenden  Reichskommissars  für  Ost-Afrika  sind  folgende  Kommandantur-Befehle
  an  die  Stationschefs  ergangen:

Kommandautur-Befehl,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Verkauf  von
Spirituosen.

Zanzibar,  den  5.  August  1890.

Die  Einfuhr  von  Schnaps  in  dem  gesammten  von  uns  besetzten  Küstengebiet  ist  nur
mit  jedesmaliger  besonderer  Erlaubniß  der  Kommandantur  gestattet.

Obiger  Befehl  ist  auf  das  Strengste  innezuhalten  und  ist  der  Verkauf  und  Ausschank
von  Schnaps  durch  dritte  Personen  an  der  Küste  absolut  zu  unterdrücken.

Alle  etwa  ertheilten  Erlaubnißscheine  sind  demgemäß  durch  die  Stationschefs  als  zu
Unrecht  bestehend  zurückzuziehen.

An  geistigen  Getränken  darf  öffentlich  nur  verkauft  werden:  Wein,  Bier  und  Wermuth.

Die  Stationschefs  sind  befugt  und  verpflichtet,  Revisionen  bei  denjenigen  Personen
vornehmen  zu  lassen,  welche  derartige  Geschäfte  führen.  Zuwiderhandlungen  sind  im  ersten
Falle  mit  Konfiszirung  der  verbotenen  Getränke,  im  Wiederholungsfalle  mit  Entziehung  der
Konzession  zu  bestrafen.

(L.  S.)  (gez.)  Schmidt,
Stellvertretender  Reichskommissar  für  Ost-Afrika.
        <pb n="247" />
        —  221  —

Kommandantur-Befehl,  betreffend  die  Abgrenzung  der  verschiedenen
Stationsbezirke.

Zanzibar,  den  6.  August  1890.

Da  sich  hinsichtlich  der  Abgrenzung  der  verschiedenen  Stationsbezirke  und  der  Aktionsberechtigung
  der  verschiedenen  Stationschefs  noch  stets  Unsicherheiten  bemerkbar  machen,  so  empfangen
  Euer  Hochwohlgeboren  untenstehend  ein  Tableau  über  die  Abgrenzung  der  Stationen,
welches  nach  Kenntnißnahme  und  Mittheilung  an  die  unterstellten  Offiziere  und  Beamten  zu
den  Akten  „Dienstvorschriften  für  die  Stationschefs“  zu  nehmen  und  in  Abschrift  auf  dem
Stationsbürcau  unter  Anfügung  einer  möglichst  genauen  kartographischen  Skizze  der  Grenzen
des  Stationsbezirkes  anzuschlagen  ist.  Von  der  erfolgten  Ausführung  dieses  Befehles  ist  hierher
  Meldung  zu  erstatten.

I.  Nördliche  Provinz  (bis  zum  Rufidji).
1.  Stationsbezirk  Tanga.

Nördliche  Grenze:  Grenze  des  deutschen  Interessengebietes.

Südliche  Grenze:  Beginnt  an  der  Mündung  des  Ukumbinc,  derart,  daß  das  Nord-User
  der  Mtangata-Bucht  einschließlich  Tongoni  zum  Bezirke  Tanga  gehörig  zu  betrachten  ist,
das  Süd-Ufer  jener  Bucht  gehört  zum  Bezirk  Pangani.  Westlich  Tongoni  verläuft  die  Grenzlinie
  nordwestlich  zum  Sigi-Fluß,  diesen  ungefähr  in  der  Höhe  des  Rukindu-Pics  treffend,  und  von
dort  über  Mkwa  Tunutn  durch  das  Dalaoni-Thal  nach  Dalaoni,  und  von  hier  aus  den  Nordabfall
  des  Usambara-Gebirges  entlang  bis  Mbaramo,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  die  dort
auslaufenden  Gebirgsthäler,  als  politisch  und  geographisch  zu  Usambara  gehörig,  Usambara  und
damit  dem  Bezirk  Pangani  verbleiben.  Von  Mbaramo  läuft  die  Grenze  zu  dem  nordwestlichen
Absall  des  Pare-Gebirges  entlang  am  Jipe-See  vorbei  nach  Taveta  (ausschließlich).

Die  Besetzung  und  Verwaltung  von  Tangata  erfolgt  von  Tanga  aus.

Die  Station  Muoa  ist  der  Station  Tanga  unterstellt.

2.  Stationsbezirk  Pangani.

Nördliche  Grenze:  Südgrenze  des  Bezirkes  Tanga.

Südliche  Grenze:  Begint  am  Süd-Ufer  der  Bai  von  Kipumowe,  läuft  über
Makorore  die  Karawanenstraße  nach  dem  Massai-Lande  entlang,  das  heißt  über  Qua  Soa,
Mbego  nach  dem  nördlichen  Nguru.

Die  Besetzung  und  Verwaltung  von  Kipumbwe  erfolgt  von  Pangani  aus.

Die  Station  Masinde  ist  Pangani  unterstellt.

3.  Stationsbezirk  Saadani.

Nördliche  Grenze:  Südgrenze  des  Bezirks  Pangani.

Südliche  Grenze:  Den  Mami  entlang  bis  zum  südlichen  Nguru  und  dann  weiter
über  Mamboia  nach  Mpwapwa  (ausschließlich).

Die  Station  Mkwadja  ist  Saadani  unterstellt.

4.  Stationsbezirk  Bagamoyo.

Nördliche  Grenze:  Südgrenze  des  Bezirks  Saadani.

Südliche  Grenze:  Von  Bueni  westlich  nach  Dunda  (einschließlich)  verlaufend,  dem
südlichen  Plateaurande  des  Flußthals  des  Kingani  entlang  und  von  der  Einmündung  des
Mgeta  dem  Laufe  des  Kingani  bis  zur  Quelle  im  Ukami  folgend.  Von  hier  ab  dem  Abfalle
der  Ukami-Berge  solgend  west-nordwestlich  nach  dem  Mkondockwa-Thale  hin  verlaufend  und  dem
Abfalle  der  Rubeho-Windy-Bergkette  folgend  in  Ugogo  endigend.

Die  Besetzung  und  Verwaltung  von  Bueni,  Mtoni,  Windi  und  Tunungmn  (interimistisch)
erfolgt  von  Bagamoyo  aus.
        <pb n="248" />
        —  222  —

—

5.  Stationsbezirk  Dar-es-Salaam.

Nördliche  Grenze:

Südliche  Grenze:  Südlich  von  Kissiju  nach  dem  Rusidji  hin  verlaufend  und  diesen
ungeführ  mit  dem  38.  Grad  östlicher  Länge  treffend.  Von  hier  aus  dem  NRufidji  und  später
dem  Rueha  bis  Marenga  Mkati  folgend.

Die  Besetzung  und  Verwaltung  von  Kissiju  erfolgt  von  Dar-zes-Salaam  aus.

Südgrenze  des  Bezirks  Bagamoyo.

6.  Stationsbezirk  „an  der  Rufidji-Mündung"“.

Die  Besetzung  der  Station  an  der  Rufidsi-Mündung  ist  für  später  in  Aussicht
genommen.

Nördliche  Grenze:  Südgrenze  des  Bezirks  Dar-es-Salaam.

Südliche  Grenze:  Von  der  Mohorro-Bai  (Mündung  des  Flusses  Mohorro)  nach
Westen  zum  Rufidji  hin  verlaufend  und  diesen  an  der  Südgrenze  von  Mahenge  schneidend,
der  Südgrenze  Mahenges  bis  zum  Uranga  hin  folgend  und  alsdann  dem  Flusse  Uranga  folgend
weiter  nach  Westen  verlaufend.

II.  Südliche  Provinz  (südlich  des  Rufidji).
Die  Abgrenzungen  dieser  Provinz  werden  später  erfolgen.

(L.  S.)

(gez.)  Schmidt,
Stellvertretender  Reichskommissar  für  Ost-Afrika.

Statistik  über  die  vom  1.  April  bis  zum  30.  Juui  1890  in  das  Togogebiet  eingeführten
zollpflichtigen  Waaren  in  Nettomengen.

 

 

 

 

 

 

Rum  Genever  Tabak  PulverGewehre  Salz
——  –**
unter  über  unter  über  engl
40%  40—60%  60%  %  40—60%  GCG00  k  Stückg
/0  /o  /0  *  1  0  *  g  Pfund  *)  8
Liter  Liter  Liter  Kisten  zu  8  Litern
27912  27515—  395  641  —28884  s859  174  885
I

 

 

 

 

 

 

 

 

Elpersonaliem

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  For—
schungsreisenden  Dr.  phil.  Karl  Peters  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse,  dem  Bau—
inspektor  und  ersten  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamerun  Schran  die
Erlaubniß  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Großbherzoglich
Sächsischen  Haus-Ordens  der  Wachsamkeit  oder  vom  weißen  Falken  zu  verleihen.

Der  Sekondlieutenant  v.  Spangenberg,  à  la  suite  des  Füsilier-Regiments  General=Feldmarschall
  Prinz  Albrecht  von  Preußen  (Hannoversches)  Nr.  73,  ist  auf  ein  Jahr  zur  Dienstleistung
  bei  dem  Auswärtigen  Amt  kommandirt  worden.

 

 

 

 

 

*)  In  der  Statistik  für  das  Etatsjahr  vom  1.  April  1889  bis  zum  31.  März  1890  (D.  Kol.  Bl.
Nr.  5  vom  1.  Juni  1890)  ist  hier  ebenfalls  „engl.  Pfund“  zu  setzen,  nicht  „100  engl.  Pfund“,  wie  irrthümlich
angegeben.
        <pb n="249" />
        Der  Kaiserliche  Vizekonsul  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Chicago  v.  Schuckmann
ist  zum  ständigen  Hülfsarbeiter  im  Auswärtigen  Amt  (Kolonial-Abtheilung)  ernannt  worden.
Derselbe  war  bereits  seit  März  d.  J.  kommissarisch  in  der  gedachten  Abtheilung  beschäftigt  worden.

Der  bisher  mit  der  Stellvertretung  des  Reichskommissars  für  Ost-Afrika  hierselbst  betraute
  Premierlieutenant  der  Landwehr  Berthold  ist  bis  auf  Weiteres  der  Kolonial-Abtheilung
des  Auswärtigen  Amtes  zugetheilt  worden.

 

Die  in  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  angestellten  Offiziere  2c.  waren
Mitte  August  d.  J.  auf  die  verschiedenen  Stationen  wie  folgt  vertheilt:

Zanzibar.

a  Kommandantur:  Stellvertretender  Reichskommissar  Chef  Dr.  Schmidt;  Adjutant:  Lieutenant
  Heymons;  Büreaupersonal:  Deckoffizier  1.  Kl.  Meyer,  Feldwebel  Mittelstädt,  Unteroffiziere
Krämer  II.,  Giersch.

b)  Verwaltungs-Abtheilung:  Büreauvorstand:  Pr.-Lt.  Donarsky;  Verwaltungsbeamte:
Deckoffiziere  Reich,  Stockhaus,  Wolf,  Lauter,  Müller,  Sergeanten  Schaffhirt,  Kutzschbauch.

c)  See-Abtheilung:  Vorstand:  Pr.-Lt.  v.  Sivers;  Verwaltungsbeamter:  Deckoffizier  1.  Kl.
Frodien;  Unteroffizier  Witte.

4)  Medizinal-Abtheilung:  Chefarzt  Dr.  Becker;  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Strässer.

I.  Rord-Distrikt.
Dauptstationen.
1.  Tanga.
Stationschef:  Chef  Krenzler.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Hogrefe.  Unteroffiziere:  Vizefeldwebel
  Bilke,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Hülseberg,  Unteroffiziere  Herrich,  Hoeft,  Wilhelm.

2.  Pangani.
r  Stationschef:  Chef  Johannes.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Frhr.  v.  Varnbüler.  Assistenzarzt
Dr.  Steuber.  Feldwebel  Rymarcyg  (Fort  Ras  Muhesa).  Unteroffiziere:  Vizefeldwebel  Hartmann,
Sergeanten  Fricke,  Kayser  II.,  Brüger,  Unteroffiziere  Bloß,  Krämer  I.,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier
  Ketterer.

3.  Saadani.  -
Stationschef:  Sek.-Lt.  Albrecht.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Podlech.  Unteroffiziere:  Feldwebel

  Mutter,  Unteroffiziere  Hagemeister,  Mattern,  Schmidt,  Geske,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier
  Heller.

4.  Bagamoyo.
dor  Stationschef:  Chef  Ramsay.  Stationsoffiziere:  Sek.-Lts.  Fischer,  Bronsart  v.  Schellenorff.
  Chefarzt:  Gärtner.  Verwaltungsbeamter:  Deckoffizier  1.  Kl.  Kirsch.  Unteroffiziere:  Sergeanten
Markgraf.  Drescher  twird  abgelöst),  Gillmeister,  v.  Tiedewitz,  Unteroffiziere  Jurick,  Nehl,
Müller,  Freund,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Neuhaus.

5.  Dar-es-Salaam.
Stationschef:  Chef  Leue.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Wolfrum.  Deckoffizier  2.  Kl.  Greff.
Unteroffiziere:  Feldwebel  Schwarz,  Sergeanten  Steinkopf,  Hoffmann  III.,  Unteroffiziere  Fischer,
Pelkmann,  Juckel,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Otto.  Handwerker:  Grusczinski,  Zimmermann.

lebenstationen.
1.  Muoa.
Stationschef:  Pr.-Lt.  v.  Perbandt.  Unteroffiziere:  Staczewski,  Winter,  Lazarethgehülfe
Unteroffizier  Sukatsch.
2.  Masinde.
Stationschef:  Sek.-Lt.  Stenzler.  Deckoffizier  1.  Kl.  v.  Stransky.  Unteroffiziere:  Kunze,
Nansch,  Lazarethgehülse  Feldwebel  Gurkasch.
        <pb n="250" />
        —  224  —

3.  Station  Kilima  Noscharo.
Stationschef:  Sek.-Lt.  v.  Eltz.  Feldwebel  v.  Witzleben,  Vizefeldwebel  K  auser  J.  (wird  abgelöst).

4.  Mkwadija.
Verweser:  Deckoffizier  2.  Kl.  Bluhm.  Sergeant  Hockel.

5.  Mpuapua.
Stationschef:  Chef  Frhr.  v.  Bülow.  Stationsoffiziere:  Sek.-Lts.  de  la  Frémoire,  Janke
(wird  abgelöst).  Unteroffiziere:  Vizefeldwebel  Wonneberger,  Sergeanten  Krause,  Dudeck,  Unteroffizier
  Görn,  Lazarethgehülfe  Sergeant  Thiel.

verschiedene  Kommandos.
Mtoni-Fähre:  Deckoffizier  1.  Kl.  Bohndorff.
Bueni:  Bizefeldwebel  Busch.
Tunungun:  Sergeant  Erttel.
Bei  der  Karawane  des  Mr.  Stokes:  Sek.-Lt.  Sigl;  Sergeant  Bauer.
Bei  der  Emin  Pascha-Expedition:  Sek.-Lts.  Langheld  und  Dr.  Stuhlmann;  Feldwebel
  Hoffmann  II.;  Bizefeldwebel  Kühne.

II.  Süd-Distrikt.
1.  Kilwa.

Stationschef:  Chef  v.  Zelewski.  Stationsoffiziere:  Sek.-Lts.  Herrmann,  v.  Elpons.
Assistenzarzt  Dr.  Buschow.  Verwaltungsbeamter:  Deckoffizier  1.  Kl.  Koblitz.  Technischer  Bauleiter:
Deckoffizier  1.  Kl.  Hirsch.  Unteroffiziere:  Feldwebel  Kay,  Unteroffiziere  Kräusel,  John,  Fehlkamm,
Baier,  Ewert,  Maaß,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Köster.

2.  Lindi.

Stationschef:  Chef  Schmidt  II.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Jörs.  Assistenzarzt  Dr.  Brehme.
Technischer  Bauleiter:  Deckoffizier  1.  Kl.  Hansen  gen.  Wilken.  Unteroffiziere:  Feldwebel  Germer,
Sergeant  Stolle,  Unteroffiziere  Tiedemann,  Schubert,  Loepky,  Michael,  Jancke,  Lazarethgehülfe
Unteroffizier  Fütterer.

3.  Mikindani.
Stationschef:  Chef  End.  Stationsoffizier:  Sek.-Lt.  Scherner.  Unteroffiziere:  Feldwebel  Hoff-=mann
  I.,  Leder  (Bauleiter),  Unteroffiziere  Juckhoff,  Markhardt,  Köhler,  Quandt,  Bartel,
Knochenhauer,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Meißner.

III.  Expeditionskorps.

1.  Kompagnie  in  Lindi.  Führer:  Sek.-Lt.  v.  Zitzewitz.  Unteroffiziere  Runow,  Tiepermann.
  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Sieler.

2.  Kompagnie  zur  Besetzung  Muras  und  Masindes  verwandt  (vergl.  unter  Nord-Distrikt,
Nebenstationen  1  und  2).

3.  Kompagnie  in  Mikindani.  Führer:  Sek.-Lt.  Prince.  Sergeant  Först  iz.  Z.  im  Lazareth
in  Zanzibar),  Unteroffiziere  Wanner,  Ueckert,  Thonack.

4.  Kompagnie  in  Bagamoyo.  Führer:  Sek.-Lt.  von  dem  Knesebeck.  Unteroffiziere:  Vizefeldwebel
  Nowack,  Snacker,  Unteroffizier  Prügel,  Lazarethgehülfe  Feldwebel  Grucza.

Beurlaubt.
Reichskommissar  Major  v.  Wissmann.  Chefs:  Frhr.  v.  Gravenreuth,  Frhr.  v.  Eberstein,
Pr.-Lt.  D#r.  Bumiller,  Deckoffizier  I.  Kl.  Illich.  Sergeanten  Binder,  Schanbacher.
Aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  ist  der  Chef  Richelmann.  Der  Deckoffizier  2.  Kl.  Wille
wird  in  Folge  Erkrankung  voraussichtlich  ausscheiden.

Scemännisches  Personal.

„Harmonie“:  Deckoffizier  Werlé,  Maschinist  Knauth,  Assistent  Weber.
„Vesuv“:  Kapitän  Thomaschewsky,  Maschinist  Deckoffizier  Bialkowsky,  Assistent  Eckert,
Obermatrose  Andresen.
        <pb n="251" />
        „Max“:  Deckoffiziere  Fisser,  Lange,  Maschinist  Lorenzen,  Bootsmann  Sergeant  Piehl,
Obermatrosen  Studier,  Petersen.
„München“:  Deckoffizier  Berndt,  Maschinist  Deckoffizier  Serno,  Bootsmann  Bizefeldwebel
Firnstein,  Obermatrosen  Lohmann,  Klindiner,  Oberheizer  Lüdtke.
„Barawa“  (gechartert):  Deckoffizier  Brambeer.
Dampfbarkasse  in  Dar-es-Salaam:  Oberheizer  Schumann.
Reparatur-Werkstatt  und  Magazin-Verwaltung  in  Dar-es-Salaam:  Deckoffizier  Wiebel,
Obermaschinist  Kümmelmann,  Schiffszimmerleute  Karstens,  Kornet.
Station  Zanzibar:  Bootsunteroffizier  Vizefeldwebel  Rohr,  Schiffszimmermann  Maaß.
Station  Saadani:  Bootsunteroffizier  Unteroffizier  v.  Liebermann.
Station  Lindi:  Bootsunteroffizier  Matrose  Reese.
Beurlaubt:  Kapitäns  Graf  v.  Pfeil  und  Prager.
Ausgeschieden:  Matrose  Ziegenhorn.

 

 

—  ——  ———  —

 

IV.  Bekanntmachungen  für  die  Schifffahrt.

Im  Verlage  von  Dietrich  Reimer  in  Berlin  sind  bisher  folgende  deutsche  Admiralitäts—
karten  erschienen,  welche  auf  die  deutschen  Schutzgebiete  Bezug  haben:

Nr.  77.  Stiller  Ocean.  Marschall-Inseln.  Wird  1890  in  2  Blättern  neu  erscheinen.

*91.  Stiller  Ocean.  NW.-Küste  von  Neu-Irland.  Hafen  von  Nusa.  Aufgenommen  von  S.  M.  S.
„Marie“,  Kommandant  Kapitän  z.  S.  Krokisius,  1885.  12  150000.  Erschienen  1885.  Neuausgabe
  1890.  0,75  M.

*  34.  Südl.  Stiller  Oceanu.  Hermit-Inseln.  Ausgenommen  von  S.  M.  S.  „Carola"“,  Kommandant
Korvettenkapitän  Karcher,  1883.  Mit  Benutzung  der  Aufnahme  der  Kaiserl.  russischen  Korvette
„Skobelew“,  1883.  Erschienen  1887.  0,30  M.

!.5.  Südl.  Stiller  Ocean.  Jo-Küste  von  Neu-Guinea.  Astrolabe-Bai.  Großfürst  Alexis-Hafen.
Aufgenommen  von  den  Offizieren  der  Kaiserl.  russischen  Korvette  „Skobelew“,  1883.  Erschienen
  1887.  Neuausgabe  1890.  0,25  M.

96.  Nördl.  Stiller  Ocean.  Marschall-Gruppe.  Majuro-Juseln.  Aufgenommen  von  S.  M.  Kr.
„Bismarck“,  Kommandant  Kapitän  z.  S.  Kuhn,  1886.  Mit  Benutzung  der  Vermessung  S.  M.  Kr.
„Habicht“,  1881.  1:2000000.  Neuausgabe  1889.  0,30  M.

99.  Südl.  Stiller  Oceau.  Neu-Guinea.  Kaiser  Wilhelms  Land.  Hatzfeldt-Hafen.  Die  Aufnahmen
  des  Landesgebiets  von  Dr.  C.  Schrader.  Das  Seegebiet  nach  den  Aufnahmen  der
Offiziere  S.  M.  Kr.  „Adler“,  1886.  1:  10,000.  Erschienen  1887.  Neuausgabe  1890.  0,25  M.

-1000.  Stiller  Ocean.  Kaiser  Wilhelms  Land,  Bismarck-Archipel  und  Salomon-Juseln.  Maß-=stab
  1:20000  000.  Erscheint  1890.  3  M.

101.  Afrika,  Westküste.  Kamernn-Mündung.  Nach  Vermessungen  S.  M.  Schiffe  und  Fahrzeuge:
„Bismarck“",  „Olga“,  „Möwe“  und  „Habicht“,  1885/87.  Unter  Benutzung  der  Britischen  Admiralitäts-Karte
  Nr.  1456.  1:  100  000.  Erschienen  1888.  Neuausgabe  1890.  1M.

102.  Stiller  Ocean.  Bismarck-  Archipel.  Gazelle=  Halbiusel  (nordöstlicher  Theil  von  Neu-Pommern)
  und  Neu-Lanenburg.  Vermessen  durch  den  vereidigten  Feldmesser  S.  Schneider,
im  Auftrage  der  Neu-Guinea-Kompagnie,  1887.  1:  100  000.  Erschienen  1888.  Neuausgabe
  1890.  0,75  M.

103.  Stiller  Oceau.  Neu-Guinen.  Kaiser  Wilhelms  Land.  Finsch-Hafen.  Im  Auftrage  der
Neu-Guinea-Kompagnie  aufgenommen  und  gezeichnet  von  M.  v.  Hippel,  1887.  1:  8000.
Neuausgabe  1889.  0,60  M.

104.  Afrika,  Westküste.  Guinea  Golf.  Mündungsgebiet  der  Flüsse  Aqua  Jafe,  Rio  del  Rey,
Meta,  Andonkat  und  Meme.  1:  100  000.  Nach  den  Vermessungen  S.  M.  Kr.  „Habicht“,
1889/90.  Erschienen  1890.  1,50  M.

109.  Ost-Afrika.  Wasin  und  Gomany.  Nach  den  Vermessungen  S.  M.  S.  „Nautilus“.  Erschienen
  1889.  0,40  M.

110.  Ost-Afrika.  Dar-es-Salaam.  Nach  den  Vermessungen  des  Commander  W.  J.  L.  Wharton
N.  N.  1874.  Vervollständigt  durch  S.  M.  S.  „Olga“,  1888.  Erschienen  1889.  1,50  M.

#111.  Stiller  Occau.  Neu-Mecklenburg  NW.  Theil.  Bismarck-Archipel.  Nach  den  Vermessungen
S.  M.  SS.  „Albatroß“  1886,  „Gazelle“  1875,  „Habicht“  1882,  „Hyäne“  1883,  „Elisabeth“
  1884.  Erschienen  1889.  1  M.
        <pb n="252" />
        —  2#

zksr.  112.
Legogrant-Inseln.  1:  500  000.
v.  Schleinitz  in  den  Jahren  1886—88.

6  —

Südl.  Stiller  Ocean.  Kaiser  Wilhelms  Land.  Nord-Ost-Küste.  Von  Huon  Gulf  bis  zu  den
Nach  den  Aufnahmen  des  Landeshauptmanns  Freiherrn
Erschienen  1889.

3  M.

 

 

 

 

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar  11/8.  —  Seychellen.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  16/8.  St.  Paul  de  Loanda  20/8.  —  Kamerun.  (Poststation:
Kamerun.)

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  8/6.  Sydney  15/7.  —  Apia  17/8.  —  Marschall-JInseln.
(Poststation:  Apia  Australienl.)

S.  M.  S.  „Leipzig"  (Flaggschiff)  29/7.  Macassar  7/8.  —  Sydney.  (Poststation:
Sydney  Australienl.)

S.  M.  S.  „Alexandrine“  Neu-Guinea-Schutzgebiet.  —  26/8.  Sydney.  (Poststation:

Sydney  (Australienl.)

S.  M.  S.  „Sophie“  29/7.  Macassar  7/8.
[Australienl.)
4.  #  4  4  4  4.  4.  2  E.  4  .  4.  4.  4  A  .  A.  4.4

    

—  Spydney.  (Poststation:  Sydney

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Perspnal-Machrichten.

Hauptmann  v.  Frangois  ist  am  1.  Juli
d.  J.  mit  der  Schutztruppe  in  Wilhelmsfeste
(Tsaobis)  eingetroffen.

Der  mit  der  Vertretung  des  Kaeiserlichen
Kommissars  für  Togo  beauftragte  Bezirksamtmann
  Dr.  Krabbes  ist  in  Klein-Popo  am
2.  v.  M.  eingetroffen.

Der  Bergassessor  Frielinghaus  in  Otjimbingue
  hat  einen  ihm  ertheilten  zweimonatlichen
Urlaub  angetreten.  Die  Dienstgeschäfte  der
Bergbehörde  werden  während  seiner  Abwesenheit
  durch  den  Kanzler  Nels  wahrgenommen.
Herr  Frielinghaus  beabsichtigt,  eine  Reise
nach  den  Goldfeldern  des  Transvaal  zu  unternehmen.


Der  Kaiserliche  Konsul  Dr.  Goering,
beauftragt  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
  der  Funktionen  des  Kaiserlichen  Kommissars

  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,

 

hat  am  29.  Juni  d.  J.  Rehoboth  verlassen,
um  den  südlichen  Theil  des  Schutzgebietes  zu
bereisen.

Der  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
der  Sekretariatsgeschäfte  bei  dem  Kaiserlichen
Kommissariat  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  betraute  Referendar  a.  D.
Hildebrandt  ist  am  12.  Juli  d.  J.  in  Finschhafen
  eingetroffen.

44  44-4-(A·--(.n4

 

II.  Verkehrs  -achrichten.

Der  Dampfer  „Reichstag“  von  der  Deutschen
Ost-Afrika-Linie,  welcher  bei  Dar-es-Salaam
auf  Grund  gerathen  war,  ist,  telegraphischer
Meldung  zufolgce,  ohne  Schaden  genommen  zu
haben,  wieder  flott  gemacht  worden.

Die  Kabelverbindung  zwischen  Zanzibar,
Dar-es-Salaam  und  Bagamoyo  ist  hergestellt.
        <pb n="253" />
        —  2320

—

Vorlänfiger  Fracht-Tarif  für  die  Hauptdampfer  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  (von  Hamburg,  Bremen,
Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  ausgehend  nach  Ost-Afrika).

 

 

 

 

 

—  —  —  –4  —  4  —  –.

 

 

 

1
Zanzibar
und  Mozam=  Delagoa-Dar-es=
  bigque  Bay
Salaam
Mark  Mark  Mark
Asphalt,  Bauholz,  Baumaterial,  Briquets,  Cement,  Dachpappe,
  Eisenschienen,  Eisenwaaren  klrohe),  Fässer  (leere),
I.  Klasse  Faßvauben,  Kartoffeln,  Kalk  (gelöscht),  Kochsalz,  Kohlen,
Fa  Packpapier,  Reis,  Säcke  (leere,  Seife,  Soda,  Steinsalz,
Steinzeug,  Thonwaaren,  Töpfe  (eiserne),  Träger  (eisernei,
Weißblech,  Zündhölzer  (Sicherheits-),  Ziegelsteiien  L  40  4
Vier,  Blechwaaren,  Brot,  Demijohns  (leere),  Draht-,  Eisenund
  Farbwaaren,  Filz,  Geldschränke,  Genever,  Gewehre,
Glaswaaren,  Karren,  Kochöfen,  Lampen  und  Lampen=II.
  Klasse  theile,  Lichte,  Licueure,  Maschinen,  Maschinentheile,  Ma-«-
  termtwaaren,Mehl,Menmgwaaren(germch,Mobttten,
Papier,  Porzellanwaaren,  Proviant,  Rum,  Sprit,  Spirituosen,
  Stahlwaaren,  Tabak,  Tauwerk,  Theer,  Thon—
pfeifen,  Wagen,  Wagentheile,  Wasser  (kohlensaures),  Wein  40  55  5l
»»  Baumwollwaaren,  Bücher,  Droguen,  Knöpfe,  Messing-III.
  Klasse  waaren  (seine),  Parfümerien,  Perlen,  Wollwaaren,  nicht
genannte  Waaren  ...........  50  65  65
*!  pCt.  pCt.  pCt.
Contanten,  Gold-  und  Silberwaaren.  .  .  .  vom  Werth  1  I  1

Für  Gegenstände,  welche  ein  Gewicht  von  über  1000  kg  haben,  wird  besondere  Verständigung
vorbehalten.
Werden  von  einem  Versender  Güter  der  l.  und  II.  Klasse  im  Maß  oder  Gewicht  von  über
.  siheliefert.  so  ist  auf  Grund  besonderer  Vereinbarung  eine  Ermäßigung  der  vorstehenden
«  Die  Frachtfätze  verstehen  sich  in  Mark  ab  Hamburg.  Bremen,  Rotterdam,  Lissabon  Neapel  pr
Kubikmeter  oder  1000  kgp  nach  Wahl  der  RNhederei.  ·  ·"  *it%

Die  Landungsspesen  betragen  für  alle  Güter

nach  Zanzibrr  50,00  Mark  pro  Kubikmeter
-Mozambiqge  6,75  oder
Delagoa-Ban  10,00  1  000  kg.

Das  Connossement  ist  nach  Maßgabe  der  Hamburg-Bremer  Allgemeinen  Regeln  für  Dampfer-Connossemente
  festgestellt  und  enthält  nur  einige  zusätzliche  Bestimmungen.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

————  ——  ·.-—“  ———

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen  der  Ueberfahrt  abgesandt  werden

 

!A  Hamburg  am  letzten  jedes  Kamerun  30  Tage.am  letzten  jedes  Mo- 



1.  Ramerun.  Monats  Abends.  nats  52  Nm.
(  Liverpool  am  1.  u.  22.  Okt.  Kamerun  30  Tage.  m  29.Sept.,  20.Okt.
10  Nm.
2.  Togogebiet  (von  Quittog  Hamburg  am  15.  jedes  Mo=  Quitta  31  Tage.  am  15.  jedes  Momittelst
  Boten  nach  Lome  »  nats  Abends.  nats  52  Nm.
und  Klein-Popo)y.  Liverpool  am  27.  September,  Quitta  24  Tage.  am  25.  Sept.,  9.  Okt.

11.  Otktober.  10  Nm.
        <pb n="254" />
        vom  Einschiffungshafen


Nach

Die  Abfahrt  —

an  folgenden  Tagen

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

Ausschisfungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

 

Southampton  "
bezw.

3.  Südwestafrikanisches
Dartmonth  I

Schutzgebiet.

jeden  Freitag  Nm.
..

KapsiathslnTche.jedethttwoch

921  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächften  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walsischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.


Neapel  am  2.  Oktober  Zanzibar  19  Tage.  b  —
.  2  .-.  «  T-»  -..«-  29.  u.  30.  Sept.
E  Brindisi  am  3.  Oktober,Zanzibar  18  Tagehm  =  u.  .  Sept.
4.  Janzibar.  A  Brindisi  #am  12.  Oktober,  Zanzibar  18  Tage.  10.  Oft.  105  Abds.
Marseille  am  12.  jedes  Mo=  Zanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  40  Am.  Dai  Abds.
5.  Raiser  Wilbelmsland,  Genua  jeden  6.  Donners-  Finschhafen  etwa  sam?21.  Olt.  Abds.
Bismardck·  Archipel.  (niedere  tag  205  Nm.,  zu-  60  Tage.
ländische  nächst  23.  Okt.
Schiffe

6.  Marschall-Inseln.

 

 

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

III.  Perschiedene  Mittheilungen.

Vereinbarung  zwischen  England  und  Frankreich
vom  5.  August  d.  J.

Die  Erklärungen,  welche  zwischen  den  Regierungen
  Englands  und  Frankreichs  mit  Bezug
auf  afrikanische  Gebiete  unter  dem  5.  v.  M.
ausgewechselt  worden  sind,  lauten  wie  folgt:

„1.  In  Gemäßheit  des  Antrages  der  Regierung

  Ihrer  Britischen  Majestät  willigt  die

Regierung  der  französischen  Republik
ein,  die  Vereinbarung  vom  10.  März  1862,
betr.  den  Sultan  von  Zanzibar,  zu  modifiziren,
und  verpflichtet  sich  daher,  das  britische  Protektorat
  über  die  Inseln  von  Zanzibar
und  Pemba  anzuerkennen,  sobald  ihr  die
Uebernahme  desselben  notifizirt  sein  wird.

In  den  fraglichen  Gebieten  sollen
Missionare  beider  Länder  vollen  Schutz  genießen.
  Religiöse  Duldung  und  Freiheit  für
alle  Formen  des  Gottesdienstes  und  für  geistlichen
  Unterricht  werden  zugesichert.

die

Es  versteht  sich,  daß  dieses  Protektorat
irgend  welche  Rechte  oder  Freiheiten  franzöverpflichtet
  sich,  sofort  zwei  Kommissare  einsischer

  Bürger  in  den  fraglichen  Gebieten  nicht
berührt.
2.  Die  Regierung  Ihrer  Britischen

Majestät  erkennt  das  Protektorat  Frankreichs

über  die  Insel  Madagaskar  mit  seinen
Folgen  an,  namentlich  was  das  Ercquatur  der
britischen  Konsuln  und  Agenten  betrifft,  welches
durch  Vermittelung  des  französischen  Generalresidenten
  nachgesucht  werden  muß.

In  Madagaskar  sollen  die  Missionare
beider  Länder  vollen  Schutz  genießen.  Religiöse
  Duldung  und  Freiheit  für  alle  Formen
des  Gottesdienstes  und  für  geistlichen  Unterricht
  werden  zugesichert.

Es  versteht  sich,  daß  dieses  Protektorat
irgend  welche  Rechte  oder  Freiheiten  britischer
Unterthanen  auf  jener  Jusel  nicht  berührt.

3.  Die  Regierung  Ihrer  Britischen
Majestät  erkennt  die  Interessensphäre
Frankreichs  im  Süden  von  dessen  Besitzungen
  am  Mittelmcer  bis  zu  einer
Linie  an,  welche  von  Say  am  Niger  bis  nach
Barruwa  am  Tschad-See  in  der  Weise  gezogen
  wird,  daß  alles  dasjenige,  was  billig
(kairlx)  zum  Königreich  Sokoto  gehört,  in  die
Aktionssphäre  der  Niger-Kompagnie  fällt;  die
Lmie  soll  durch  einzusetzende  Kommissarien  bestimmt
  werden.

Die  Regierung  Ihrer  Britischen  Majestät
zusetzen,  welche  in  Paris  mit  zwei  durch  die

Regierung  der  französischen  Republik  eingesetzten
  Kommissaren  zusammentreffen  sollen,
        <pb n="255" />
        um  im  Einzelnen  den  Lauf  der  vorerwähnten
Linie  festzustellen.  Es  herrscht  indessen  aus—
drückliches  Einverständniß  darüber,  daß  selbst
in  dem  Falle,  daß  die  Kommissare  nicht  zu
einem  völligen  Einverständniß  über  die  Einzel—
heiten  des  Laufes  der  Linie  gelangen  sollten,
die  Vereinbarung  zwischen  den  beiden  Regierungen
  mit  Bezug  auf  die  allgemeine  oben
angegebene  Abgrenzung  nichtsdestoweniger  bestehen
  bleiben  soll.

Die  Kommissare  sind  gleichzeitig  mit  der
Aufgabe  betraut,  die  Interessensphären  beider
Länder  in  der  im  Westen  und  Süden  des
mittleren  und  oberen  Niger  gelegenen  Region
zu  bestimmen.“

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  durch
dieses  Abkommen  irgend  welche  Rechte  Dritter
unberührt  bleiben.  So  wird  dadurch  insbesondere
  das  in  Artikel  V  des  deutschen  Abkommens
  mit  England  vom  1.  Juli  d.  J.
gegenseitig  eingeräumte  Recht,  im  freien  Durchgangsverkehr
  und  ohne  Zahlung  von  Durchgangszöllen
  nach  und  von  den  Ufern  des
Tschad  Sees  Handel  zu  kreiben,  in  keiner
Weisc  beschränkt.  ·

Die  Bauthätigkeit  in  Kamerun.
(Mit  Karte.)

Als  der  Keiserliche  Gonverneur,  Freiherr

Julius  v.  Soden,  im  Sommer  des  Jahres
1885  nach  Kamerun  kam,  war  derselbe  genöthigt,
  mit  seinen  Beamten  in  einer  Woermannschen

  Faktorei  Wohnung  zu  nehmen,  da
das  Gebäude  auf  der  Joß-Platte,  dem  Grundstücke
  des  Kaiserlichen  Gonvernements,  sich  in
einem  Zustande  befand,  der  ein  Bewohnen
desselben  unmöglich  machte.  Das  Haus,  auf
der  beigegebenen  Karte  mit  Ila  bezeichnet,  war
im  Jahre  1884  während  der  Kämpfe  um
Kamerum  mehrfach  von  Granaten  durchlöchert,
vollständig  verwahrlost  und  von  den  Missionaren
  verlassen  worden.  Gras  und  Unkraut
überwucherten  die  Veranda  und  wuchsen  zu  den
glaslosen  Fensterhöhlen  hinein.  «

Das  Grundstück  selbst  war  völlig  verwildert,
mit  über  mannshohem  Gras  und  Busch  bewachsen,
  so  daß  die  erfrischenden  Seebrisen  das
Haus  nicht  erreichen  konnten  und  jede  Aussicht
auf  das  Kamernn-Becken  ausgeschlossen  war.

Der  damalige  Kaiserliche  Kommissar,  Uyr.
M.  Buchner,  hatte  zwar  schon,  nachdem  er
den  Platz  von  der  englischen  Baptisten-Mission
übernommen,  mit  der  Klärung  desselben  angefangen,
  wurde  jedoch  bald  durch  schwere
Erkrankung  gezwungen,  die  Arbeiten  ruhen  zu
lassen  und  die  Heimreise  anzutreten.  «

229

a—

 

Nach  der  Ankunft  des  Gouverneurs  wurden
die  Arbeiten  mit  aller  Kraft  wieder  aufgenommen.
Maurer  und  Zimmerleute,  welche  von  den  Faktoreien
  entlehnt  werden  mußten,  setzten  das  Haus
und  die  Kirche  (I1D)  in  einen  bewohnbaren  Zustand,
  während  Eingeborene  und  Kru-Arbeiter
die  nächste  Umgebung  klärten  und  eine  Grashütte,
  welche  den  Missionaren  als  Schule  gedient
  hatte,  zur  eigenen  Wohnung  herrichteten.

Bald  war  dasselbe  soweit  hergestellt,  daß
die  Beamten  ihren  Einzug  in  dasselbe  bewerkstelligen
  konnten.  Zwei  kleine  Zimmerchen  zur
linken  erhielt  der  Kanzler  v.  Puttkamer,
rechts  der  Sekretär  Dr.  Krabbes  ein  anderes.
Das  mittlere,  größte  Zimmer  wurde  zur  Kanzlei
bergerichtet  und  hatte  gleichzeitig  den  Herren
noch  als  gemeinschaftliches  Empfangs-,  Wohnund
  Speisezimmer  zu  dienen.

Drei  kleine  Verschläge  Dinter  den  größeren

Räumen  stellten  Vorraths-,  Geschirr=  und  Anrichtekammern.

  Der  Gouverneur  selbst  mußte
mit  seiner  Bedienung  noch  in  der  Bell-Faktorei
wohnen  bleiben.

Troß  der  bald  eintretenden  Regenzeit  wurde
mit  der  mühsamen  Aufräumung  des  Platzes
fortgeschritten,  Zäune  gezogen  und  Wege  angelegt.


Es  wurde  ein  Garten  hinter  dem  Schuppen
(lle)  angelegt,  für  den  Polizcimeister  ein  kleines

Holzhaus  (IIa)  auf  Holzpfählen  mit  zwei  Kammern

  aufgestellt,  der  Platz  um  die  Häuser  mit

Kies  überschüttet  und  ein  Weg  nach  dem  Strande

hinunter  gegraben.

Inszwischen  begann  das  Material  für  den
Bau  des  Wachthauses,  des  Gouvernementsgebändes
  und  der  Palaver-Halle  schon  einzutreffen.
  Um  die  Sachen  lägern  zu  können,
wurde  am  Strande  ein  Platz  geebnet  und  das
Magazin  (IXaS#)  auf  demselben  erbaut.  Dasselbe
  besteht  aus  einem  Holzgestell  mit  Wellblechplatten,
  Dach  und  Wänden  auf  einem
Cementboden.  Bei  einer  Höhe  von  3  m  ohne
den  Dachraum  ist  das  Gebäude  15  m  lang
und  m  tief.

Der  Platz  selbst  mußte  gegen  den  Strom
durch  eine  Wand  von  Mangrovepfählen  geschützt
  werden.  Da  das  Baumaterial  nicht
auf  dem  steilen  Wege  vom  Strande  auf  die
Baustelle  geschafft  werden  konnte,  wurde  ein
zweiter  Weg  angelegt,  welcher  ein  bequemeres

Aufbringen  desselben  gestattete.

Nachdem  im  Frühjahr  1886  die  Bausiellen
  geklärt  und  die  Bautechniker  der  Firma
F.  H.  Schmidt  in  Altona,  welche  die  Bauten
unternommen  hatte,  eingetroffen  waren,  wurden
die  Arbeiten  am  Hauptgebäude,  wie  an  dem
Wachthause  begonnen.  Das  Letztere  (III  der
Karte),  auf  einem  1  m  hohen  Steinsockel,  aus
        <pb n="256" />
        Eisen  und  Wellblech  —  innen  Holzverschalung
und  der  Zwischenraum  mit  Sand  ausgefüllt  —
war  auch  bald  so  weit  fertiggestellt,  daß  es
bezogen  werden  konnte.  Neben  dem  Wachtlokal,
  5,4  m  P  A4mm,  enthält  dasselbe  noch  zwei
Zimmer  für  den  Gefängnißwärter  von  derselben
Größe  und  zwei  Gefängnißräume,  von  denen
einer  für  Weiße  und  der  andere  für  Schwarze
bestimmt  war.

Da  die  Halbinsel  Suellaba,  auf  welcher
sich  der  Gouverneur  eine  Privatwohnung  erbaut

  hatte,  mittlerweile  von  der  See  immer

mehr  abgespült  wurde,  so  daß  sämmtliche
dortigen  Bauten,  welche  aus  den  Anlagen  der
Firma  Woermann,  dem  Lootsenhause  und  dem
Wohnhause  des  Gouverneurs  bestanden,  abgebrochen
  werden  mußten,  verlegte  derfselbe  sein
Quartier  abwechselnd  in  das  Wachtgebäude  und
in  den  Salon  des  Fahrzeuges  „Nachtigal“,  bis
das  Hauptgebäude  fertiggestellt  sein  würde.  Verschiedene
  Umstände  verzögerten  die  Fertigstellung
bis  in  den  Sommer  1887.

Das  Hauptgebäude  (Ia,  b,  c)  ist  ganz  aus
Ziegelsteinen  erbaut  und  ruht  auf  einem  1  m
hohen  Sockel.

Die  Fußböden  sind  aus  Mettlacher  Platten
hergestellt,  die  Decken  sind  aus  Wellblech  zwischen
Eisenträgern  gemacht  und  mit  einer  Cementbetonschicht
  überdeckt.  Das  Dach  besteht  aus  Holz

mit  Dachpappe.  Der  Hauptflügel  hat  elf  Räume,  auf  einem  soliden  Cementboden  aus  Holz  aufder
  Dienerflügel  vier,  und  die  Küche  c  besteht  *

aus  einem  Raume.

Die  Palaver-Halle,  welche  gleich  nachher  fertig
gestellt  wurde,  war  aus  ausgekochtem  Buchenholz
  erbaut,  welches  sich  als  so  wenig  haltbar

Große  Mühe  und  viele  Arbeit  kostete  das
Klären  und  Ebnen  des  Grundstückes,
von  dem  Gärtner  F.  Gechter  geleitet  wurde,
der  mit  der  Zeit  das  vorher  wüste  und  ungesunde
  Land  in  den  heutigen  schönen  und
freundlichen  Park  umwandelte.

Um  die  Beamten,  sowie  auch  die  Besatzungen
der  in  Kamerun  stationirten  Kriegsschiffe  mit
frischem  Fleisch  versorgen  zu  können,  wurde  ein
Theil  des  Grundstückes  zu  einem  Viehparke  eingerichtet
  und  in  diesem  ein  langer  Schuppen
für  das  Vieh,  wie  auch  eine  Wohnung  für  den
Wärter  desselben  gebaut.

Zu  gleicher  Zeit  mit  diesen  Arbeiten  gingen
Wege=  und  Brückenbauten  rüstig  vorwärts.  Vom
Strande  nach  dem  Platcau  wurde  eine  Treppe
nus  Ziegeln  und  Cement  erbaut  (20)  und  am
Strande  selbst  eine  30  m  lange  Landungsbrücke
mit  einem  Bootshause  (1XP)  hergestellt.

Sämmtliche  Wege  und  Pfade  wurden  miteiner
Kiesschicht  versehen  und  ein  6  m  breiter  Verwelches

  beiden  Seitenräume  wurden  nach  Art  der  Militär=230.



—

bindungsweg  von  der  Joß-Platte  bis  nach  dem
Dorfe  des  Häuptlings  Akwa  gebaut,  welcher
in  der  Schlucht  zwischen  Muskoke  und  Bell
eine  Brücke  erforderte.  Dieselbe  wurde  aus
amerikanischem  Tannenholz  (Pechtanne)  von

30  cm  Stärte,  in  einer  Höhe  von  5  m,  bei

 

einer  Länge  von  12  m  und  einer  Breite  von
4  m  ausgeführt  (27  der  Karte).

Der  von  dem  Lehrer  Christaller  in  einer
Eingeborenenhütte  eröffneten  Schule  war  von
dem  Oberhäuptling  Bell  ein  Grundstück  zur
Errichtung  einer  Wohnung  und  Schule  geschenkt
  worden,  und  wurde  dieser  Bau,  nachdem
  das  Material  Anfang  1888  eingetroffen
war,  im  März  vollendet  (Xlla,  by.  Unten  ist
die  Schule  und  oben  die  Wohnung  des  Lehrers.

Das  Gebäunde  aus  Holzfachwerk  mit  Ziegelmanerung

  ruht  auf  eisernen  Pfeilern  0,75  m
über  dem  Boden  und  ist  mit  Dachpappe  gedeckt.
  Auch  zu  diesem  Bau  wurde  das  Material
von  der  Firma  F.  H.  Schmidt  geliefert  und

das  Holzwerk  in  Altona  zusammengezimmert.

*  .,  .,»  ,,.«...Luft3nscl)affen.
erwies,  daß  das  ganze  Bauwerk  nach  Jahresfrist  Theile  getheilt,  von  denen  der  mittelste  nach
zusammenstürzte  und  nicht  erneuert  worden  ist.  den  beiden  Läingsseiten  offen  gelassen  wurde

Schon  lange  war  die  Hütte  für  die  auf
dem  Gonvernement  beschäftigten  Kru-Arbeiter
viel  zu  klein  geworden,  verschiedene  kleinere  Anbauten
  erwiesen  sich  als  nicht  hinreichend,  und
wurde  dieserhalb  zum  Bau  eines  größeren,
festen  Hauses  geschritten.  Auf  der  Karte  ist
dieses  Haus  mit  VIII  bezeichnet.  Dasselbe  wurde

gebaut  und  mit  Wellblechplatten  bekleidet,  das
Dach,  von  Brettern  mit  Dachpappe  bedeckt,
wurde  möglichst  hoch  genommen  und  an  den
Giebelseiten  offen  gelassen,  um  eine  gute,  frische
Der  ganze  Raum  ist  in  drei

und  den  Arbeitern  als  Speiseraum  dient.  Die
wachtstuben  mit  hölzernen  Pritschen  versehen,  auf
denen  die  Leute  ihre  Decken  zum  Nachtlager  ausbreiten
  können.  Diese  Wohnung  erwies  sich  als
gut  und  praktisch  für  die  Arbeiter,  und  wurde
im  Jahre  1889  ein  zweites  Gebäude  in  gleicher
Weise,  im  Abstande  von  7  m  von  dem  ersteren
errichtet  und  beide  durch  cine  offene  Halle  verbunden,
  welche  später  zur  gemeinschaftlichen  Küche
für  sämmtliche  Arbeiter  eingerichtet  werden  soll.

Ferner  hatte  sich  der  hinter  dem  Gebäude  lla
befindliche  Vorrathsraum  ebenfalls  als  zu  klein
erwiesen,  derselbe  wurde  daher  abgebrochen
und  an  seiner  Statt  der  Schuppen  Ilc  auf
solidem  Cementsockel  aus  Holzwerk  mit  Wellblechbekleidung
  und  Theerpappendach  aufgebaut.
Derselbe  hat  drei  geschlossene  Abtheilungen  von
8  mers  m,  8  mP#Sm  und  8  m4m.  Das
Dach  steht  an  der  hinteren  Seite  um  3m  über
und  dient  als  Aufbewahrungsort  für  Bau-
        <pb n="257" />
        231

material.  Auf  der  am  weitesten  vorspringenden
Ecke  des  Grundstückes  wurde  ein  Flaggenmast
(22)  mit  Stenge  und  Raa  aufgestellt  und  im
Jahre  1889,  nachdem  derselbe  von  einem  Blitz
getroffen  und  beschädigt  worden  war,  theilweise
  neu  erbaut,  erhöht  und  mit  einem  starken
Treppensockel  aus  Cementbeton  versehen.

Einem  lang  gefühlten  Bedürfniß  war  durch
Herstellung  des  Abortes  (Vl)  abgeholfen  worden,
wie  auch  für  die  Dienerschaft  und  den  Koch  des
Gouverneurs  in  le  Unterkunft  geschafft  wurde.

Immer  dringender  wurde  die  Wohnungsfrage,
  da  das  Beamtenpersonal  sich  stets  vermehrte,
  auch  die  Mitglieder  der  Expeditionen
untergebracht  sein  wollten.

Im  Hauptgebäude  wohnten  der  Gouverneur,
der  Kanzler,  der  1I.  Sekretär  und  der  Anrzt.
In  der  früheren  Wohnung  des  Kanzlers
wohnte  der  Hafenkommandant,  der  Kassen=  und
Zollbeamte  in  der  Wohnung  des  Sekretärs.
Die  Postagentur  war  in  dem  kleinen  Zimmer
des  Gärtners  untergebracht,  der  Amtsdiener,
sowie  der  Schreiber  dieses  im  Wachtgebände.
Die  Expeditionsmitglieder  mußten  in  den  Faktoreien
  und  die  Kranken  in  dem  Speisezimmer
des  Gouverneurs  untergebracht  und  verpflegt
werden.  Es  war  also  die  höchste  Zeit,  daß
weitere  Wohnungen  beschafft  wurden.  Ende
1888  traf  das  Material  zu  drei  Gebäuden
und  zu  einer  eisernen  Halle  für  das  Hauptgebäude
  ein,  und  wurde  sofort  mit  dem  Aufbau
  begonnen.

Fast  gleichzeitig  wurde  das  Beamten-Messehaus
  IVa  und  die  Wohnung  für  den  Arzt  Va
gebaut.  Zu  beiden  lieferte  das  Material  die
mehrerwähnte  Firma  F.  H.  Schmidt.  Eine
Küche  und  Wohnung  für  den  weißen  Koch
(IVb)  wurde  gleichzeitig  hergestellt.  Die  Häuser
ruhen  auf  eisernen  Pfeilern  von  1  m  Höhe
und  bestehen  aus  Holzfachwerk  mit  Ziegelstein-Ausmanerung,
  Die  Dicher  sind  von  Brettern
mit  Dachpappe  gedeckt.  Beim  Hause  des  Arztes
ist  an  drei  Seiten  eine  Veranda,  während  beim
Messehause  dieselbe  nur  vorn  und  hinten  angebracht
  ist.

Die  Küche  steht  auf  einem  1  m  hohen
Steinsockel,  und  sind  des  Luftdurchzugs  wegen
die  Schwellen  nicht  direkt  auf  den  Sockel,  sondern
  um  eine  halbe  Steinstärke  über  dem
Boden  aufgelegt,  wovurch  zugleich  das  Reinigen
des  Bodens  sehr  erleichtert  wird  und  einem
Anfaulen  der  Schwellen  vorgebengt  wird.  Das

zum  Aufenthalt  der  Beamten.

 

 

Holzfachwerk  ist  mit  Lehmsteinen  ausgemauert

und  von  außen  mit  Wellblech  bekleidet.  Der
Schornstein  ist  außerhalb  des  Gebändes  frei
aufgeführt,  um  eine  unnöthige  Erhitzung  möglichst
  zu  vermeiden.  Das  Dach  wurde  auch
hier  von  Theerpappe  hergestellt.  Die  Wohnung

9
1

—

des  Kochs  ist  genau  so  erbaut.  Zwischen  beiden
ist  durch  ein  Verbindungsdach  eine  offene  Halle
geschaffen,  welche  den  schwarzen  Dienern  zum
Aufwasch=  und  Geschirrraum  dient  und  gleichzeitig
  als  Schlachthaus  benutzt  wird.  Bei  dem
Wachtgebäude  hatte  sich  inzwischen  herausgestellt,
  daß  die  Sandhinterfüllung  nicht  gut  sei;
die  Bretterverschalung  hatte  sich  ganz  ausgebaucht,
und  bei  jeder  Erschütterung  rieselte  der  Sand
aus  den  Wänden  und  von  der  Decke;  außerdem
  waren  die  Bretter  an  vielen  Stellen
trockenfaul  geworden,  so  daß  dieselben  entfernt
werden  mußten.  Hiermit  wurde  begonnen,
nachdem  die  Kanzlei,  welche  schon  nach  Jahresfrist
  in  dem  Wachtgebäude  hatte  untergebracht
werden  müssen,  wieder  in  ihrem  ursprünglichen
Naume  eingerichtet  war.  Zu  dem  Zwecke
waren  auch  hier  Veränderungen  vorgenommen
worden.  In  die  Wohnung  des  Hafenkommandanten
  war  der  Zoll=  und  Kassenverwalter  und
in  die  Wohnung  dieses  der  Zoll=  und  Kassen-Assistent
  gezogen,  nachdem  durch  Wegnahme
der  Verschläge  diese  Wohnung,  welche  bis  dahin
  nur  ein  Zimmer  aufwies,  ebenfalls  zwei
Zimmer  erhalten  hatte.  Der  Verschlag  hinter
der  ersten  Kanzlei  wurde  nun  auch  entfernt
und  dadurch  mehr  Raum  und  Licht  geschaffen.
Es  befinden  sich  also  jetzt  in  IIa  die  Kanzlei,
die  Kasse  und  die  Zoll=  und  Kassenbeamten.

Die  Gefangenen  wurden  in  der  mittlerweile
  zum  Gefängniß  eingerichteten  Küche  IIb
untergebracht  und  dann  die  Neueinrichtung  des
Wachtgebäudes  in  Angriff  genommen.  Ringsherum
  wurde  eine  Veranda  gebaut.  Dadurch
ergaben  sich  nicht  allein  eine  Beschattung  der
Wellblechwände,  sondern  auch  angenehme  Räume
.  Die  Wohnung
des  Polizeimeisters  gelangte  als  Lokal  für  die
Post  und  das  Gefängniß  für  Weiße  als  Postpackkammer
  zur  Verwendung.  Das  Gefängniß
für  Schwarze  wurde  Packzimmer  für  die  von
den  Reisenden  zurückgelassenen  Koffer,  das
Wachtlokal  Arbeitszimmer  des  Baubeamten,
dessen  frühere  Wohnung  bestehen  blieb.

Der  Polizeimeister  bezog  die  mit  einer
Veranda  versehene  um=  und  ausgebaute  Wohnung
des  Gärtners,  und  dessen  Wohnung  wurde  in
den  Dienerflügel  des  Hauptgebäudes  verlegt.
Für  die  auf  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
beschäftigten  Akkra-Handwerker  war  ebenfalls
ein  Gebäude  errichtet  worden,  wegen  Raummangels
  jedoch  bis  zur  Fertigstellung  der  Wohnung
des  Arztes  als  Apotheke  und  Lazareth  in
Benutzung  gewesen  (VII),  dieses  konnte,  nachdem
in  der  Nähe  der  Arztwohnung  ein  größeres
Lokal  Vb  fertiggestellt  worden  war,  nunmehr
seiner  eigentlichen  Bestimmung  übergeben  werden.
        <pb n="258" />
        0

Eine  zweite  Treppe  (21)  aus  Ziegelsteinen
und  Cement  wurde  von  dem  Platze  vor  dem
Hauptgebände  zum  Strande  hinnntergeführt
und  auf  dem  Platze  selbst,  sowie  an  dem  Hauptwege
  zur  andern  Treppe  Laternensäulen  auf
gemauerten  Sockeln  aufgestellt  (24  der  Karte).

Um  ein  gesundes  Trinkwasser  zu  schaffen,
ist  bei  23  ein  Röhrenbrunnen  eingestoßen,  der
schon,  nachdem  die  Thonschicht  durchdrungen,

in  einer  Tiefe  von  6m  ein  schönes  etwas

eisenhaltiges  Wasser  lieferte.
Nachdem  auch  die  eiserne  Halle  über  dem

Hofe  des  Hauptgebäudes  (1  d)  —  welche  nöthig

geworden  war,  da  die  erste  Anlage  eines  Segeltuchschutzes
  sich  als  gänzlich  mißlungen  erwiesen
hatte  —  fertiggestellt  war,
durch  Bell's-Dorf,  an  der  Grenze  von  Joß=Dorf
  entlang,  angelegt,  welcher  den  Verbindungsweg
  zwischen  Akwa  und  Bell  im  Kwan-Thale
trifft  und  den  Kwan-Kreek  vermittelst  einer

auf  Cementpfeilern  ruhenden  hölzernen  Brücke

überschreitet.  Für  diese  Brücke  mußte  ein
günstiger  Platz  gewonnen  werden,  deshalb  wurde
dem  Kreek  ein  neues  Bett  gegraben  und  das
alte  auf  eine  kurze  Strecke  zugeschüttet.

Um  ein  billigeres  Material  zu  den  Bauten
zu  bekommen  wurde  im  Jahre  1888  versucht,
die  Ziegelsteine  in  Kamerun  selbst  anzufertigen.

Kamernn  entnommen  waren,  hatten  in  Berlin
sehr  schöne  Erfolge  erzielt.  Es  wurde  also
ein  Togo-Arbeiter,  dessen  Stamm  im  Ziegelmachen
  große  Geschicklichkeit  besitzt,  für  Kamerun
angeworben  und  mit  der  Anfertigung  der  Ziegel
begonnen.  Xl  ain  der  Karte  bezeichnet  die
Stelle,  wo  der  Thonschneider  mit  der  Trockenhalle
  erbaut  ist.  Eine  kleine  Eisenbahn  führt
von  hier  zu  dem  nach  Togo-Manier  aus  Lehm
erbauten  und  mit  einem  Wellblech-Dach  überdeckten
  Brenn-Ofen  Xle  Das  kleine  Wellblechhaus
  b  dient  dem  Ziegelmeister  zur  Wohnung.
  Die  Anfertigung  der  Ziegel  ging  ganz
gut  von  statten,  obschon  sich  der  Arbeiter  r  zuerst
nicht  mit  dem  ihm  ungewohnten,
Format  der  Ziegel  und  den  doppelten,  eisernen
Formen  befreunden  konnte.

Der  große  Feuchtigkeitsgehalt  der  Tropenluft
  erlaubt  nur  ein  sehr  langsames  Trocknen
der  fertigen  Lehmsteine  und  hemmt  dadurch
den  Gang  der  Arbeiten  ganz  außerordentlich.
Der  erste  Ofen  wax  zwar  etwas  sehr  schwach
im  Brande  ausgefallen,
ein  um  die  Hälfte  billigeres  Material,  wie  das
von  Deutschland  bezogene.  Die  Ziegel  wurden
bei  allen  möglichen  Bauten  verwandt,  und
konnte  der  Ziegler  nicht  genug  fertigstellen.
Im  Februar  dieses  Jahres  waren  jedoch  soviel
Steine  erzielt,  daß  der  Bau  einer  zweiten

doch  lieferte  derselbe

32

 

wurde  ein  Weg  ;

 

 

 

Thonproben,  welche  verschiedenen  Lagen  in  gelegen,  geschritten.

——

Schule  in  Bone  bela  (Deidos-Dorf)  aus  eigenem

Material  beginnen  konnte.  Bei  diesem  Bau
wurde  ein  1,5  m  hoher  Sockelring  aus  Ziegelsteinmauerwerk
  hergestellt  und  dieser  mit  reinem
Lehm  bis  auf  etwas  über  Meterhöhe  ausgestampit
  und  dann  reiner  Kiesschotter  aufgebracht,
  der  eine  10  cm  dicke  Cementbetonschicht,
welche  als  Fußboden  dient,  erhielt.  Demselben
wurde  eine  leichte  Neigung  nach  den  Thüren

zu  gegeben,  so  daß  bei  einem  Auswaschen  der

Näume  das  Wasser  sofort  bei  diesen  abfließen
kaun,  zu  welchem  Zwecke  auch  zwischen  dem
Veranda-Fußboden  und  demeigentlichen  Zimmerboden
  eine  Spalte  gelassen  wurde.

Das  Gebäude  selbst  ist  ganz  aus  Ziegelsteinen
  aufgemauert,  ringsherum  mit  einer
Veranda  umgeben.

Da  der  neben  der  Kirche  im  Dorfe  Häuptling
  Akwa's  von  den  früheren  Baptisten  angelegte
Friedhof  sich  als  unbrauchbar  herausgestellt
hatte,  indem  die  heftigen  Regengüsse  den  auf
der  Kante  eines  Steilabhanges  gelegenen,  tiefen
Lehmboden  beständig  mit  Leichtigkeit  abwaschen
konnten  und  dadurch  die  Särge  bloßgelegt  waren,
wurde  zur  Anlage  eines  neuen  Friedhofs  auf
der  Höhe  des  Plateaus  hinter  Alwa's  Dorf,
an  der  Straße  zwischen  den  beiden  Dörfern
von  Bell  und  Akwa,  ungefähr  in  der  Mitte
Die  Särge  und  Denkmäler
wurden  ausgegraben  und  auf  den  neuen  Acker
gebracht,  wo  die  in  treuer  Pflichterfüllung
leider  zu  früh  verstorbenen  Pioniere  der  jungen

Kolonie  die  ewige  Ruhe  finden  mögen.

Bei  den  in  letzter  Zeit  ausgeführten  Banten,
namentlich  Wegebauten,  Auffüllungen  und  Abtragungen,
  kam  eine  kleine  Feldeisenbahn  sehr
zu  statten,  welche  die  Firma  A.  Koppel  in
Berlin  vor  zwei  Jahren  dem  Kaiserlichen
Gouvernement  in  Kamerun  geliefert  hat.

Bisher  ist  von  den  Banten  in  Viktoria  nicht

gesprochen,  in  Nachstehendem  soll  auch  über

·  diese  Einiges  berichtet  werden.

gr  ößeren

 

In  Viktoria  liegen  die  Verhältnisse  ungleich
günstiger  als  in  Kamerun,  während  in  letzterem
Orte  gar  kein  ordentliches  Steinmaterial  zur
Hand,  hat  der  erstere  Ueberfluß  daran.

Als  Viktoria  übernommen  wurde,  befand
sich  ein  von  der  englischen  Baptisten-Mission
gebautes  kleines  Landhaus  dort,  und  konnte  der
BezirksamtmannDr.  Krabbes,  nachdem  kleinere
Reparaturen  vorgenommen  waren,  einziehen  und
sich  einrichten,  bis  ein  größeres  und  besser  eingerichtetes
  Haus  erbaut  war.  Dieses  Haus
kam  mit  den  letzten  Häusern  für  Kamerun  zu
gleicher  Zeit  aus  Deutschland  an,  und  wurde

Anfang  1889  mit  dem  Aufbau  desselben  be-Da

  der  Bau  auf  dem  Gipfel  eines
der  Viktoria  und  die  Ambasgonnen.


kleinen  Berges,
        <pb n="259" />
        Bucht  beherrscht,  aufgerichtet  werden  sollte,
nahm  der  Transport  von  Cement,  Sand  und
Steinen,  sowie  des  ganzen  übrigen  Baumaterials
etwas  längere  Zeit  in  Anspruch.

Nachdem  jedoch  die  Fundamente  gelegtwaren,

wurde  auch  dieser  Bau  in  sehr  kurzer  Zeit
fertiggestellt.  In  derselben  Weise  wie  das
Kameruner  Schulhaus  ausgeführt,  jedoch  höher
und  freier,  enthält  der  untere  Stock  die  Kanzlei
und  ein  Aktenzimmer,  im  oberen  Stock  ist  die
Wohnung  des  Bezirksamtmanns.  In  der  Nähe
des  Hauses  ist  die  Küche  mit  Vorrathsraum  und
Dienerzimmer  erbaut,  ein  Holzbau  mit  Wellblech-Bekleidung
  und  -Dach.

Vorher  wurde  eine  steinerne  Treppe  vom
Strande  zum  Hauptwege  gebaut,  dieselbe  ist
Am  breit  und  wird  von  Pfeilern  begrenzt,  von
denen  einer  der  oberen  den  Flaggenmast  und
der  zweite  eine  große  Hafenlaterne  zu  tragen
bestimmt  ist.  Von  dieser  Treppe  geht  die  Hauptstraße
  in  gerader  Linie  zum  Viktoria-Bache,  der

durch  eine  auf  vier  Land=  und  einem  Strompfeiler
Zu  den  Brückenbalken
  wurden  Hölzer  verwendet,  die  in  Viktori-l

ruhende  Brücke  überbaut  ist.

gewachsen  sind.  Die  Stämme  waren  bei  40  m
Länge  an  der  Spitze  noch  50  em  scharfkantig.
Genau  in  der  Verlängerung  der  Straße  liegt
das  Wohnhaus  einige  50  m  über  dem  Thale.
Der  Weg  zieht  sich  von  der  Brücke  an  in
Schlangenlinien  auf  die  Höhe  hinauf  und  erforderte
  viele  Arbeit.

Auf  der  Strecke  im  Thale  mußte  ein  Ein—
schnitt  und  weiterhin  eine  beträchtliche  Anschüttung
gemacht  werden,  wobei  die  Feldeisenbahn  sehr
zu  statten  kam.

Am  Strande  selbst  ist  ein  Bootshaus  aus
Viktoriaholz  mit  Wellblech-Dach  und  Wand—
bekleidung  aufgeführt,  in  welchem  auch  Bau—
material  untergebracht  werden  kann.

Von  Viktoria  aus  wird  ein  Weg  nach  der
Kakaoplantage  in  der  Kriegsschiffsbucht  einer—
seits  und  nach  Bibundi  andererseits  gebaut,

233

 

welcher  später  bis  Bimbia  weiter  geführt  werden

soll.  Ein  massives  Haus  für  die  Kru-Arbeiter
des  Bezirksamts  und  des  botanischen  Versuchsgartens
  ist  im  Bau  begriffen  und  geht  seiner
Vollendung  entgegen.

Sowohl  für  Viktoria,  wie  auch  für  Kamerun
sind  weitere  Neubauten  und  Anlagen  beabsichtigt
und  dringend  nöthig.  Außer  der  Hauptstraße
von  Bibundi  bis  Bimbia  empfiehlt  es  sich,  auf
dem  Vorsprunge  zwischen  Kriegsschiffsbucht  und
Bimbia  eine  Villenkolonie  für  Kranke  und
Genesende  anzulegen.  Der  Platz  eignet  sich  um

so  mehr  dazu,  da  die  in  unmittelbarer  Nähe
liegenden  Teusz-Quellen  ein  sehr  gutes  Mineralwasser

  für  viele  Kranke  liefern  und  der  Platz
von  Bimbia,  wie  auch  von  der  Plantage  aus

 

 

 

—.

stets  mit  frischem  Fleisch  und  Gemüse  versorgt
werden  kann.  In  Bimbia  ist  von  der  Plantage
aus  ein  großer  Viehpark  angelegt  worden,  der
den  Bedarf  in  nächster  Zeit  vollständig  zu  decken
im  Stande  sein  wird.  —

In  Kamerun  selbst  sind  eine  feste  Landungsbrücke,
  ein  guter  Strandweg,  ein  größeres
Gefängniß,  sowie  vor  allem  eine  neue  geräumige
Kanzlei  mit  Wohnung  für  den  Kanzler  und
Amtsdiener  oder  Kanzlisten  ein  unabweisbares
Bedürfniß  geworden.  Es  ist  zu  hoffen,  daß
recht  bald  die  nöthigen  Geldmittel  dazu  flüssig
gemacht  und  dadurch  den  jetzt  immer  noch  sehr
beengt  wohnenden  Beamten  gesundere  und
luftigere  Wohnungen  geschaffen  werden.

Zum  Schluß  sei  noch  bemerkt,  daß  auf  der
Karte  manches  sich  befindet,  dessen  hier  wegen
beschränkten  Raumes  keine  Erwähnung  geschehen
ist,  z.  B.  Hühnerhäuser,  Taubenhäuser,  Anlage
von  Durchlässen,  kleineren  Brücken,  Grenzpfeilern,
Denkmälern,  Thoren  u.  s.  w.;  auch  sind  die  stets
vorkommenden,  größeren  und  kleineren  Reparaturen
  außer  Acht  gelassen.

F.  A.  Schran,
Bauinspektor  beim  Kaiserl.  Gouvernement  Kamernn.

Aus  dem  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln.

S.  M.  Kreuzerkorvette  „Alexandrine“  hat
im  Mai  d.  J.  die  Marschall-Inseln  besucht.
Die  Korvette  traf  am  10.  Mai  in  der  Lagune
von  Jaluit  ein  und  wartete  die  Rückkunft  des
Kaiserlichen  Kommissars  Biermann  ab,  welcher
auf  einer  Reise  nach  der  Insel  Nauru  abwesend
  war.  Nach  Eintreffen  desselben  wurde

der  Insel  Namorik  ein  Besuch  abgestattet,

woselbst  der  Kaiserliche  Kommissar  verschiedene
Geschäfte  zu  erledigen  hatte.  Ende  Mai  verließ
  die  Korvette  das  Schutzgebiet,  um  die
Rückfahrt  nach  Apia  anzutreten.  Die  Zustände
im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  mit  Bezug

  auf  das  Verhältniß  zu  den  Eingeborenen

sind  in  jeder  Beziehung  befriedigende.  Dagegen
haben  leider  die  Masern,  welche  durch  ein
Missionsschiff  aus  Honolulu  eingeschleppt  worden
sind,  zahlreiche  Opfer  unter  den  Eingeborenen
gefordert.

———

Die  wissenschaftlichen  Lammlungen  Emin  Paschas.

Emin  Pascha,  welcher  im  Verein  mit
Dr.  Stuhlmann  auf  seiner  Expedition  nach
dem  Viktoria  Nyanza  auch  seine  wissenschaftlichen
  Studien  durch  Sammeln  und  Bovbachtungen
  fortzusetzen  gedenkt,  hat  sich  bereit  erklärt,
  seine  Sammlungen  in  erster  Linie  den
hiesigen  Königlichen  Instituten  zu  überlassen.

—  —  —  —  —
        <pb n="260" />
        Gesundheitsvperhältnisse  an  der  Sklavenküste.

Ueber  die  Erkrankungen  der  Europäer  im
deutschen  Togogebiet  in  den  Jahren  1888  und
1889  entnehmen  wir  Mittheilungen  des  Re—
gierungsarztes  für  Togo,  Stabsarzt  Wicke,
Folgendes:

Die  Durchschnitts-Iststärke  der  Europäer
im  deutschen  Togogebict  setzte  sich  in  genannten
Jahren  folgendermaßen  zusammen:

Die  Krankheiten  bestanden  in:
Hitzschlag  .
Lungenkrankheiten
Krankheiten  der  Verdauungsorgane
Krankheiten  der  Haut

Verletzungen

Skorbut.

Ohrenkrankheiten

Malaria=  Erkrankungen  ...
epidemische  Otrpeicheldrufen  Entzündunng
  ...
Syphilts

Gonorrhoe

parasitäre  Krankheiten  v

 

Im  Jahre  1888.

*
#o  —  K–  —

Deutsche  25  Personen,
Franzosen  -
Engländer  1  Person.

so  daß  mithin  die  Gesammtzahl  der  Europäer
im  Togogebiet  sich  auf  30  Personen  belief.
Die  Erkrankungsziffer  betrug:
im  Jahre  1888.  17  =  56,7  péCt.,
1889  26  =  86,7=der
  durchschnittlichen  Iststärke.

—  —“

Im  Jahre  1889.

pCt.  aller  PEt.  aller
Erkrankungen.  Erkrankungen.
50.9  –
549  2  V07
11,8  2  =  707
5.,.8  2  —  707
1107  1  =  368
—  1  —  3,8
—  1  =  3,8
4  —  323,6  9  =  3407
—  1  =  3,8
—  3  11,5
4  —  23,6  2  —  7.7
2  —  1s1,7  2  =  7,7

Ausgang  der  Erkrankungen.

Im  Jahre  1888.

Im  Jahre  1889.

Von  17  Erkrankten:  Von  26  Erkrankten:

pCt.  aller  pCt.  aller

Behandelten.  Behandelten.
geheilt  .  .16-98  2(")—-·76,9
das-Erholungmchexsutzuthe  geschickt  1  =  2  5  —  10,2
gestorben  —  1  3,8

Die  auf  Erholungsreisen  gesandten  Personen
wurden  sämmtlich  wiederhergestellt.

Unter  den  in  beiden  Jahren  behandelten
43  Personen  befanden  sich  28  Deutsche,  9  Franzosen,
  3  Schweizer,  3  Engländer.

Die  Thätigkeit  des  Herrn  Wicke  hat  sich
auch  auf  die  dem  deutschen  Togogebiet  benachbarten
  Gebiete  der  Sklavenküste,  französ.  -
Grand  Popo  und  Weidah  erstreckt.  Eine  Vergleichung
  dieses  weiteren  Gebietes  mit  dem
deutschen  Togogebiet  führt  ihn  zu  dem  Ergebniß,
  daß  in  letzterem  zwar  die  Erkrankungsziffer
  eine  höhere  war,  als  in  dem  ersteren,
daß  indessen  die  Verhältnisse  bezüglich  der
Wiederherstellung  in  Togo  günstigere  waren.

Von  Interesse  sind  insbesondere  die  Erfahrungen
  des  Stabsarztes  Wicke  über  die  Vertheilung
  der  unter  den  Europäern  der  Sklavenküste
(Deutsches  Togogebiet,  französisch  Dgnc  —  Grand
Popo,
krankungen  auf  die  einzelnen  Monate.  Es  ergiebt
sich  aus  denselben,  daß  die  günstigsten  gesundheitlichen

  Verhältnisse  im  Anfange  des  Jahres
matte  nach  Klein  Popo  transportirt,  welches

vorlagen,  während  die  meisten  Erkrankungen

Wicke  dringend  empfohlen.

 

Weidah)  behandelten  Malaria-Er- 



in  der  Mitte  desselben  (Mai  bis  Juli),  sowie

im  November  beobachtet  wurden.  Die  Behandlungsweise
  der  Malaria-Erkrankungen  war
die  allgemein  übliche  mit  Chininpräparaten.
Bei  gewöhnlichen  Intermittenten  reichte  1  bis
1½  g  pro  die  aus,  bei  perniziösen  Formen
wurden  größere  Dosen,  2  bis  selbst  3  g  per
Tag  gereicht.  Zur  Abkürzung  der  einzelnen
Fieberanfälle  wurde  von  Antipyrin  und  Antifebrin
  Gebrauch  gemacht.  Arsen  und  Eisenpräparate
  kamen  bei  chronischen  Milztumoren
zur  Anwendung.  Eine  Veränderung  des  Ortes
wird  bei  und  nach  schweren  und  öfter  wiederkehrenden
  Malaria-Erkrankungen  von  Herrn
Mehrwoöchentliche
Seereisen  sind  wiederholt  mit  dem  besten  Nutzen
angewendet  worden,  aber  auch  schon  Aufenthaltsveränderungen
  von  einem  Ort  der  Küste  nach
einem  1  bis  2  Tage  entfernt  gelegenen  Platze
haben  sich  von  Vortheil  erwiesen.  Stabsarzt
Wicke  hat  wiederholt  mit  auffallend  gutem
Erfolge  Patienten  von  den  verschiedensten  Orten
der  Küste  zu  Wasser  oder  zu  Lande  per  Hänge-
        <pb n="261" />
        sowohl  in  hygienischer  Hinsicht  als  mit  Bezug

auf  die  Ernährung  der  Kranken
Verhältnisse  bietet.

Gegen  den  Gebrauch  geistiger  Getränke  kann,
so  bemerkt  Stabsarzt  Wicke,  nichts  eingewendet
werden,  so  lange  dieselben,  wie  dies  im  Allgememen
  in  Togo  der  Fall  ist,  in  mäßigen
Grenzen  genossen  werden.  Für  Kranke  und
Rekonvalescenten  sowie  für  Personen,  die,  wie
5.B.  auf  Reisen,  schwere  körperliche  Anstrengungen
zu  bestehen  haben,  sind  die  alkoholischen  Getränke
  durchaus  nothwendig.  Auch  können  dieselben
  Personen,  welche  von  Europa  her  an
ihren  Genuß  gewöhnt  sind,  nicht  gänzlich  entzogen
  werden.  Die  Eingeborenen  machen  nach
den  Erfahrungen  des  Herrn  Wicke  keinen  sehr
ausgedehnten  Gebrauch  von  geistigen  Getränken.
Dagegen  lieben  sie  den  Tabak  in  hohem  Grade.
Derselbe  wird  auch  von  einzelnen  Europäern
in  erstaunlicher  Menge  vertilgt,  was  einen  ungunstigen
  Einfluß  auf  die  Gesundheit,  uusbesondere
das  Nervensystem,  zur  Folge  hat.

ziemlich  günstige

Spirituosenbandel  im  südwestafrikanischen
Schutzgebict.

Das  Augustheft  der  „Berichte  der  Rheinischen
  Missionsgesellschaft"  veröffentlicht  Berichte
  der  Missionare  Wiese  und  Meyer  aus
Otjimbingue  vom  Anfang  dieses  Jahres.  Beide
Missionare  klagen  über  das  Ueberhandnehmen
des  Branntweinhandels,  welcher  viel  Unheil
aurichte,  seitdem  ein  Engländer  Namens
Stevenson  eine  richtige  Branntweinschenke  in
Otjimbingue  eingerichtet  habe  und  die  Eingeborenen
  verleite,  ihr  Vieh  für  Branntwein
zu  verkaufen.  —  Bekanntlich  sind  Schritte  gethan,
  um  diesen  Handel  zu  überwachen  und

zu  beschränken.  Der  Kaiserliche  Kommissar  a.  i.

hat  unter  dem  1.  April  d.  J.  eine  Verordnung
  erlassen  (vergl.  Nr.  7  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  vom  1.  Juli  d.  J.),  wonach
u.  A.  demjenigen,  Ha
Spirituosen,  insbesondere  durch  übermäßigen
Verkauf  oder  Verschenken  an  Eingeborene  Anlaß
  zu  Ausschreitungen  giebt,  die  Erlaubniß
zum  Handel  ohne  Weiteres  entzogen  werden
kann.  Auch  werden  die  Häuptlinge  der  verschiedenen
  Stämme  veranlaßt  werden,  ihrerseits
geeignete  Maßregeln  gegen  den  Spirituosenkonsum
  zu  ergreifen.

————  —.

welcher  durch  Handel  mit

 

–“.  ..  —

 

#  ebnestneeeeenernenen.
IV.  Titterar.  Besprechungrn.

Mr.  C.  M.  Woodford,  dessen  Vortrag
über  die  Entdeckung  und  Erforschung  der
Salomons-Inseln  wir  in  letzter  Nummer  erwähnt
  haben,  hat  in  den  Jahren  1886,  1887
und  1888  drei  verschiedene  Reisen  nach  der
zum  Theil  deutschen  Inselgruppe  unternommen,
welche  er  in  einem  kürzlich  in  London  erschienenen
  Buche:  „A  naturalist  among  the
head  hunters“  (London,  George  T’hilip
&amp;amp;  Son,  32  Fleet-Str.)  beschreibt.

Obgleich  der  Verfasser  ausdrücklich  betont,
daß  er  sich  nur  zu  wissenschaftlichen  Zwecken,
insbesondere  zur  Bereicherung  seiner  zoologischen
Sammlungen  auf  der  Inselgruppe  aufgehalten
habe,  giebt  er  doch  mancherlei  Einzelheiten,  die
auch  vom  wirthschaftlichen  und  kommerziellen

Standpunkt  von  besonderem  Interesse  sind.

Nach  einer  eingehenden  Schilderung  der

Entdeckung  der  Inseln  durch  die  Spanier,  wobei
er  dieselben  gegen  den  Vorwurf  der  Grausamkeit

gegen  die  Eingeborenen  warm  in  Schutz  nimmt,
theilt  der  Verfasser  mit,  daß  nach  dieser  Zeit
die  Inseln  über  200  Jahre  von  Weißen  nicht
mehr  besucht  worden  seien,  so  daß  man  schließlich
an  ihrer  Existenz  zu  zweifeln  begann,  bis  sic
Ende  vorigen  Jahrhunderts  zum  zweiten  Male
entdeckt  wurden.  Seitdem  sind  sie  gelegentlich
von  Walfischfängern  besucht  worden,  bis  seit
dem  Jahre  1863  ziemlich  regelmäßig  Schiffe
behufs  Anwerbung  von  Arbeitern  für  die
Fidschi-Inseln  und  Queensland  dort  verkehrten.
Die  Schilderung  der  auf  die  Arbeiteranwerbung
  bezüglichen  Verhältnisse  gehört  zu
dem  Interessantesten,  was  das  Buch  bietet.
Der  Anfang  der  Arbeiteranwerbungen
wurde  1863  durch  pernanische  Sklavenhalter
gemacht,  welche  von  der  Oster-Insel  Eingeborene
  entführten,  um  sie  auf  den  Guano-=inseln
  zu  verwenden.  1865  wurden  die  ersten
eingeborenen  Arbeiter  nach  den  Fidschi-Inseln
gebracht.  Diese  ersten  Arbeiteranwerbungen
waren  nichts  als  Sklavenjagden  und  wollten
nichts  anderes  sein.  Systematisch  wurden  die
Anwerbungen  auf  den  Salomons-Inselu  seit
1870  betrieben.  Es  herrschten  hierbei  bis
zur  Besitzergreifung  der  Fidschi-Inseln  durch
England  die  ärgsten  Mißstände,  welche  sich
dann  etwas  besserten,  indem  Verordnungen
und  Gesetze  erlassen  wurden  und  sich  auch  auf
den  Werbeschiffen  Regierungsagenten  befinden
mußten.  Diese  waren  indessen  meist  unzuverlässig
  und  bestechlich.  Geordnete  Zustände
traten  erst  ein,  als  Mr.  Anson  die  betreffende
Verwaltung  übernahm,  so  daß  die  Arbeiter-
        <pb n="262" />
        236  —

anwerbung  jetzt  als  durchaus  geordnete  und
gesetzliche  bezeichuet  werden  kann.  Wenn  hier
und  da  noch  einzelne  Ungerechtigkeiten  vor—
kämen,  so  sind  sie  unvermeidlich;  es  giebt  da—
gegen  nur  ein  Mittel:  gänzliche  Unterdrückung
der  Arbeiteranwerbungen.  Wesentlich  un—
günstiger  als  über  die  von  den  Fidschi-Infeln
aus  betriebenen  Werbungen  urtheilt  der  Ver—
fasser  über  diejenigen  von  Oucensland  aus,
wo  heute  noch  schlimme  Zustände  zu  herrschen
scheinen.

Der  Verfasser  hat  sich  meist  im  englischen  Theil
der  Inselgruppe  aufgchalten,  hat  aber  auch  die
deutsche  Shortland-Insel  und  die  ebenfalls
deutschen  Inseln  Fauro  und  PMsabel  besucht.

Er  schildert  die  sämmtlichen  Inseln  als
meist  mit  Urwald  bedeckt  und  fruchtbar.  Der
höchste  von  ihm  gesehene  Berg  ist  10  000  Fuß
hoch.  Er  erwähnt  einen  noch  thätigen  und
mehrere  erloschene  Vulkanec.

Die  Eingeborenen  werden  als  mißtrauisch
und  den  Weißen  fast  durchweg  feindlich  gesinnt
geschildert.  Einzelne  Ortschaften  sind  berüchtigt
wegen  ihrer  vielen  erfolgreichen  Anfälle  auf
Werbeschiffe,  wobei  dann  stets  die  ganze  Mannschaft
  ermordet  und  verspeist  wurde.  —  Auch
die  Ortschaft  Alu  auf  der  Shortland-Insel,
wo  der  Verfsasser  seinen  ersten  Aufenthalt
nehmen  wollte,  war  früher  sehr  verrufen,  indessen
  sollte  sich  das  Einvernehmen  zwischen
Eingeborenen  und  Weißen  durch  entgegenkommendes
  Auftreten  der  in  der  Gegend  ansässigen
  Händler  gebessert  haben,  weshalb  der
Verfasser  sich  zur  Landung  daselbst  entschloß.
Er  hat  zwei  Monate  dort  zugebracht  und
seinen  Aufenthalt  daselbst  nicht  zu  bereuen
gehabt.

Auf  seiner  zweiten  Reise  hat  der  Verfasser
deutsches  Gebiet  nicht  berührt,  dagegen  besuchte
er  1888  die  Insel  Rsabel  und  war  im  Stande,
den  Hafen  wiederzufinden,  in  welchem  die
Spanier  etwa  300  Jahre  vorher  zuerst  Anker
geworfen  hatten.  Wir  haben  hierüber  früher
bereits  Einiges  mitgetheilt.  «

Die  Küste,  welcher  viele  und  für  größere
Schiffe  sehr  gefährliche  Riffe  vorgelagert  sind,
fand  der  Verfasser  von  Eingeborenen  fast  ganz
verlassen.

aus  ihre  Streifzüge  häufig  bis  hierher  ausdehnten,
  ihre  Wohnsitze  tief  in  die  Berge  im
Innern  der  Insel  verlegt.  An  manchen  Stellen
kamen  jedoch  Eingeborene,  welche  das  Schiff
von  ihren  Bergen  aus  gesehen  hatten,  an  die
Küste  und  einzelne  wünschten  sich  für  die

Fidschi-Inseln  oder  Queensland  anwerben  zu
lassen,  während  andere  bereits  dort  gewesen
Sie  erwähnten,  daß  seit  einiger  Zeit

waren.

Dieselben  hatten  aus  Furcht  vor
den  Menschenjägern,  welche  von  New-Georgia

 

 

kein  Werbeschiff  mehr  an  der  Küste  gewesen
sei,  und  es  wurde  ihnen  bedeutet,  daß  sie  auch
keine  Aussicht  haben  würden,  ihre  Wünsche
erfüllt  zu  sehen,  da,  seitdem  die  Insel  deutsch
geworden,  die  Arbeiteranwerbungen  für  die
genannten  englischen  Besitzungen  verboten  seien.

Weiße  leben  auf  den  Salomons-Inseln
noch  wenige;  nur  vier  oder  fünf  Händler,  meist
Engländer,  haben  sich  daselbst  niedergelassen.
Der  Verfasser  rühmt  deren  verständiges  Auftreten
  den  Eingeborenen  gegenüber  und  widmet
einem  derselben,  welcher  trotz  seiner  Beliebtheit
bei  den  Eingeborenen  ermordet  wurde,  einen
warmen  Nachruf,  in  welchem  er  hervorhebt,
daß  die  Mörder  nur  solche  gewesen  sein  konnten,
welche  den  Ermordeten  nicht  kannten.

Die  gesammten  Verhältnisse,  namentlich
auch  die  fortwährenden  Feindseligkeiten  der
nächstbenachbarten  Dörfer  untereinander,  haben
außerordentlich  viel  Aehnlichkeit  mit  den  aus
dem  Bismarck-Archipel  bekannt  gewordenen.

Das  Buch  darf  als  eine  schätzenswerthe

Bereicherung  unserer  Kenntniß  der  neuerworbenen
  deutschen  Schutzgebiete  betrachtet
werden.

 

V.  Tiklteratur-Verzeichnik.

74.  Kettlers  Handkarte  von  Deutsch-ÖOst-Afrika.
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75.  Knochenhauer,  B.,  Die  Goldfelder  in
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Verlag  von  Walther  &amp;amp;  Apolant,  Berlin.

76.  Stanley,  H.  M.,  Im  dunkelsten  Afrika.
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77.  Wissmann,  H.  v.,  Antwort  auf  den  offenen
Brief  des  Herrn  Dr.  Warneck  über  die
Thätigkeit  der  Missionen  beider  christ—
lichen  Konfessionen.  0,60  M.

Verlag  von  Walther  &amp;amp;  Apolant,  Berlin.

78.  Wissmann,  H.,  L.  Wolff,  C.  v.  Frangois,
H.  Müller,  Im  Innern  Afrikas.  Die  Erforschung
  des  Kassai  während  der  Jahre
1883,  1884  und  1885.  Mit  über  100  Abbildungen
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Nachmittags:  Ankunft  am  10.  desselben  Monats,  Anschiuss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;  6

Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaun  und  Hodeidah  am
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Amo.  Sebptember  P.D.  Ella  Woermann,  Capt.  Dücker,
und  Postlampfer  Petropolis,  (apt.  Albert,

nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  lläfen
der  Südwestküste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Am  15.  Oktober  Postlampfer  Carl  Woermann,  Capt.  Fastert.  "
hach  Madeira,  den  Canarischen  Insein,  Gorée,  Accrad,  Lagos  und  den  Häten
der  West  Küste  Afrikas.

Die  regelmässigen  Expeditionen  tinden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.

Alle  Güter  müssen  am  Tuge  vor  obigen  Abgangsdaten  am  Bord  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  der  Akrik.  Dampfsch.-Akt.-Gesellsch.  Woermann-Linie  in
llamburg  und  dem  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  ebendaselbst.

         
      
   

11.
9

 

 

 

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.  "9
NRegelmässige  Postdampfer-Verbind  ung

unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlautend.
Die  nächste  Expedition  findet  statt:

W&amp;amp;  2.3  d  "  -
ber  Reichspostlampfer  „BUN  DESRATH“,  Capt.  H.  Pape,
von  Hamburg  am  17.  September  1890,
von  Rotterdam  am  20.  September  1890
hach  Zanzibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bayx.

#  bdie  vierwöchentlichen  Fahrten  beginnen  im  Frühjahr  1891.  Im  Anschluss  an  die-  Hauptlinie
Neuten  alsdann  äuch  regelmässige  Küstenfahrten  von  Zanzibar  nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoy  0,D
Caatiani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Siiloane  und  Inhambane  eingerichtet.  6  *

%  7  Ppnen-sbenn  vorshrliche  z  Ma’ichisengen  #  Insschiere  132  cuc  Kl

,  Allc  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  am  Bourd  secin.  Näheres  wegen  E  racht
R  ussuge  ertheilt  der  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nuchlelger,  in  Hamburg,  seowie
Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reichenstrasse  23.

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  des  stellvertretenden  Reichskommissars  für  Ost-Afrika,  betreffend  Stempelung  der  Gewehre
S.  239.  —  Verordnung,  betreffend  Aufstellung  einer  Statistik  für  Kamerun  S.  240.  —  III.  S.  240.—
IV.  Indischer  Ocean,  Ostküste  von  Afrika  S.  241.  —  Südlicher  Stiller  Ocean  S.  241.  —  V.  S.  241.
Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  242.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  242.  —  III.  Erfordernisse

  in  gesundheitlicher  Hinsicht  für  den  Dienst  in  der  Deutschen  Schutztruppe  S.  243.  —  Die  Witterungsverhältnisse
  in  Südwest-Afrika  S.  245.  —  Landwirthschaftliche  Nachrichten  aus  dem  Togogebiet
S.  246.  —  Zolleinnahme  und  Handelsverkehr  der  französischen  Niederlassungen  an  der  Gold=  und
Sklavenküste  S.  240.  —  IV.  S.  249.  —  V.  S.  249.  —  Anzeigen.  ·"

Amtlicher  Theil.
I.  Gesehe;  Verordnungen  der  KReichsbehörden.

Bekanntmachung.
Telegraphische  Verbindung  mit  ÖOst-Afrika.

Zwischen  Zanzibar  einerseits  und  Bagamoyo  bezw.  Dar-es-Salaam  an  der
Östküste  von  Afrika  andererseits  ist  eine  telegraphische  Kabelverbindung  hergestellt
und  in  Bagamoyv  am  18.  September  eine  Kaiserlich  Deutsche  Telegraphen-Anstalt
cingerichtet  worden;  in  Dar#es-Salaam  wird  die  Eröffnung  einer  gleichen  Verlehrs-Anstalt
in  den  nächsten  Tagen  erfolgen.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  aus  Deutschland  nach  Bagamoyo  bezw.  Darres-Salaam
  beträgt  7  M.  85  Pf.  Für  den  inneren  Telegraphenverkehr  zwischen  Bagamoyo  und
Dar#es-Salaam  gelten  die  Bestimmungen  der  Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich  und
der  deutsche  Taris:  (  Pf.  für  das  Wort,  Mindestgebühr  60  Pf.

Berlin,  den  19.  September  1890.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
v.  Stephan.

—  —

 

II.  Perordnungen  und  Wittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieken.

Seitens  des  stellvertretenden  Reichskommissars  für  Ost-Afrika  ist  nachstehende  Prollamation
  erlassen  worden:

Deutscher  Text  der  Proklamation  in  arabischer,  Suaheli  und  indischer
Sprache.

Auf  Grund  eines  Ucbereinkommens,  welches  ich,  der  Stellvertreter  Seiner  Majiestät
des  Kaisers  von  Deutschland,  mit  der  englisch-ostafrikanischen  Gesellschaft  geschlossen  habe,)
befehle  ich  hiermit  wie  folgt:

Sämmtliche  Gewehre,  die  sich  hier  im  ganzen  Lande  in  Euren  Händen  befinden,  sind
sosort  dem  Kommandanten  der  Station  vorzuzeigen  und  werden  von  diesem  kostenfrei  mit

 

*)  Siehe  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  2  vom  15.  April  1890,  S.  17  bis  20.
        <pb n="266" />
        —  240  —

einem  Stempel  versehen,  welcher  den  betreffenden  Eigenthümern  die  Erlaubniß  giebt,  das  Gewehr
zu  führen.  Wer  innerhalb  dreier  Monate,  vom  Tage  dieser  Bekanntmachung  an  gerechnet,  sein
Gewehr  nicht  vorgezeigt  hat,  hat  bei  einer  späteren  Abstempelung  eine  Gebühr  von  2½  Rupien
zu  zahlen.  Wer  nach  12  Monaten,  vom  Tage  dieser  Bekanntmachung  an  gerechuet,  noch  im
Besitze  eines  ungestempelten  Gewehres  vorgesunden  wird,  demjenigen  wird  zur  Strafe  sein
Gewehr  ohne  eine  Geldabfindung  konfiszirt.  Alle,  die  Ihr  Gewehre  habt,  kommt  daher
und  holt  Euch  durch  die  Stempelung  Euren  Erlaubnißschein,  denn  sonst  werdet  Ihr  Eure
Gewehre  verlieren.

Jedermann,  der  ein  neues  Gewehr  zu  kaufen  oder  einzuführen  wünscht,  hat  dasselbe
ebenfalls  vorzuzeigen  und  stempeln  zu  lassen.  Die  Stempelung  dieses  neuen  Gewehres  ist  jedoch
nicht  kostenfrei,  sondern  hat  der  Eigenthümer  eine  Gebühr  von  2  ½2  Rupien  für  das  Gewehr
zu  zahlen.

Hinterlader-Gewehre  sind  nur  mit  ganz  besonderer  Erlaubniß  gestattet,  im  Allgemeinen
aber  streng  verboten.  Dieselben  werden  gegen  Vorderlader  ausgetauscht  werden,  sobald  der
Eigenthümer  das  Gewehr  auf  der  Station  vorzeigt.  Wenn  später  Jemand  im  Besitze  eines
Hinterladers  gefunden  wird,  so  wird  er  schwer  bestraft  werden.

(L.  S.)  (gez.)  Schmidit,
Stellvertretender  Reichskommissar  für  Ost-Afrika.

 

Kamerun,  den  22.  Juli  1890.
Verordnung,  betreffend  Aufstellung  einer  Statistik  für  Kamernun.
Verordnung  Nr.  XXXV.

Auf  Grund  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältusse  der  deutschen  Schutzgebiete
  und  die  Verfügung  des  Reichslanzlers  vom  29.  März  1889,  verordnet  der  Unterzeichnete
  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  nach  §  2  der  Gouvernements-Verordnung  Nr.  XXXIV  vom  22.  Januar  d.  J.
betreffend  Aufstellung  einer  Statistik  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr,)  vierteljährlich  bei  der
Zollbehörde  einzureichenden  Verzeichnisse  über  die  aus  dem  Schutzgebiete  Kamerun  ausgeführten
Erzeugnisse  müssen  die  Angabe  des  Werthes  der  einzelnen  ausgeführten  Waarenmengen  unter
Zugrundelegung  des  letzten  hier  belannten  enropäischen  Marktpreises  enthalten.  Verantwortlich
für  die  Richtigkeit  der  Werthsangaben  ist  der  Verschiffer  der  Waaren.

Bei  Zuwiderhandlungen  greifen  die  in  der  Verordnung  Nr.  XXXIV  festgesetzten  Strafbestimmungen
  Platz.

Der  stellvertretende  Kaiserliche  Gouverneur.

(gez.)  Graf  Pfeil.

 

 

.  —...–  .  —

III.  Perspnalien.

 

 

Der  Kaiserliche  Gonverneur  von  Kamerun  Freiherr  v.  Soden  wird  sich  gegen  Mitte
dieses  Monats  im  dienstlichen  Auftrage  nach  Ost-Afrika  begeben.

*)  Siehe  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  1  vom  1.  April  1890,  S.  3  u.  4.
        <pb n="267" />
        —  241  —

Der  zum  Auswärtigen  Amt  kommandirte  Premierlientenant  Freiherr  v.  Gravenreuth,
à  la  suite  des  Königlich  Bayerischen  Infanteric-Regiments  (Prinz  Karl  von  Bayern),  ist  zum
Hauptmann  befördert  worden.

—

—  —  TT  A—  .  —.=  —  —

IV.  Bekannfmachungen  für  die  Schifffahrk.
Indischer  Ocecau.
Östküste  von  Afrika.
Anzündung  eines  Leuchtfeners  auf  Ras  Serani,  der  SO-Spitze  der  Jusel  Mombasa.
Nach  einer  Mittheilung  der  Britisch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  wird  im  Laufe  des
Monats  September  d.  J.  auf  Ras  Serani,  der  SO-Spitze  der  Insel  Mombasa,  auf  einem  neu
errichteten  Leuchtthurm  ein  weißes  festes  Feuer  angezündet  werden.  Dasselbe  wird  sich
19,8  m  über  der  Meeresfläche  befinden  und  bei  klarer  Luft  12  Sm  weit  sichtbar  sein.  6
Der  Leuchtthurm  steht  dicht  südlich  des  östlichen  schwarzen  und  weißen  Pfeilers  auf
Ras  Serani  in:
1°  1'  20  S.Br
39°  41°  15“  O-Lg

"4
1.

(Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  2033.)

 

Südlicher  Stiller  Oceau.

Resultatlose  Nachforschung  nach  einigen  Untiefen  und  angestellte  Lothungen  bei  den
Samoa-Inseln.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  des  V.  St.  S.  „Mohican“,  Commander
E.  M.  Shepard,  hat  derselbe  nach  den  beiden  mit  „P.  D.  1880“  und  4  bezw.  6  Fathoms.
bezeichneten  Untiefen  in  14°  42“  S.Br  und  170°  31“  W-Lg  bezw.  14°%  16“  S=  Br  und  1706
22°  W-Og  innerhalb  der  Samoa-Inseln  vergeblich  gesucht.

In  der  Nähe  der  mit  4  Fathoms  bezeichneten  Untiese  wurden  1212  m  (663  Faden)
Wasser,  harter  Grund,  gelothet,  und  in  der  Nähe  der  anderen  Untiese  wurde  mit  100  m
(55  Faden)  Lothleinc  kein  Grund  erreicht.

Ferner  wurden  noch  folgende  Tiefen  aufgefunden:

in  14%  13°  S-Br  und  170°  577  W.Lg.  59  m  (32  Faden),

in  149  11“  S-Br  und  171%  3°  W  Lk  3378  m  (1847  Faden),
in  145  2°'  S-Br  und  171  13°“  W-  pk.  3032  m  (1658  Faden),
in  13°  55“  S-Br  und  1717  21“  W-Dg.  1  487  m  (813  Faden).

(Nachr.  f.  Scef.  1890  Nr.  2042.)

 

V.  Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

4  S.  M.  S.  „Carola“  17/2.  Zanzibar  11,8.  —  Seychellen  —  17)/9.  Zanzibar.  (Poststation:
  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  —  15,9.  Mossamedes  18/9.  —  St.  Paul
de  Loanda.  (Poststation:  Kamerun.)
        <pb n="268" />
        —  242  —

#

M.  Kubt.  „Hyäne“  16/8.  St.  Paul  de  Loanda  20,8.  —  Kamerun.  (Poststation:
Kamernn.)

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  Apia  17/8.  —  Marschall-Inseln.  (Poststation:  Apia
(Australien].

S.  M.  S.  „Leipzig“  (Flaggschiff)  29/7.  Macassar  7/8.  —  16/9.  Sydney.  —

Wellington  (Neu-Secland).  (Poststation:  Sydney  [Australienl.)
S.  M.  S.  „Alexandrine“  Neu-Guinca-Schutzgebiet.
(Neu-Sceland).  (Poststation:  Sydney  [Australien].)
S.  M.  S.  „Sophie“  29/7.  Macassar  7,8.  —  16/9.  Sydney.  —  Wellington  (Neu-Seeland).
  (Poststation:  Sydney  [Australien].)

 

26/8.  Sydney.  —  Wellington

——————————

    

———————————————

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Perspnal-achrichten.  II.  Perkehrs  -Nachrichten.

Der  Dirigent  der  Kolonial-Abtheilung  des
Auswärtigen  Amtes  Geheimer  Legationsrath  „Habicht“,  „Hyänc“,  „Nachtigal“  und  „Cyclop“
Dr.  Kayser  ist  vom  Urlanb  zurückgekehrt  und  hat  wird  mit  dem  Dampfer  des  Norddeutschen
die  Geschäfte  der  Abtheilung  wieder  übernommen.  Lloyd  „Kronprinz  Friedrich  Wilhelm"“  am

Der  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  10.  Oktober  Wilhelmshaven  verlassen  und  am
Gouverneurs  von  Kamerun  beauftragte  Kammer=  28.  Oktober  in  Kamerun  eintreffen,  woselbst  die
gerichtsreferendar  v.  Puttkamer  ist  am  14.  Auswechselung  der  Besatzungen  vor  sich  gehen
August  d.  J.  zur  Uebernahme  der  Geschäfte  in  wird.  Von  Kamerun  aus  werden  die  heim-Kamernn
  eingetroffen.  kehrenden  Besatzungen  am  2.  November  die

Der  Kaiserliche  Kanzler  für  Kamerun  Graf  Heimreise  antreten  und  am  21.  November  nach
Pfeil  hat  einen  ihm  zur  Wiederherstellung  Wilhelmshaven  zurückkehren.  Die  abgelösten
seiner  Gesundheit  bewilligten  längeren  Urlaub  Personen  sind  zum  größten  Theil  1  Jahr  an
angetreten  und  ist  in  Berlin  bereits  eingetroffen.  der  westafrikanischen  Küste  stationirt  gewesen.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

Der  Ablösungstrausport  für  S.  M.  Schiffe

––

 

 

Die  gs  erfolgt  Ausschiffungshafen.]Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen  der  Ueberfahrt  abgesandt  werden

 

!A  Hamburg  am  letzten  jedess  Kamerun  30  Tage.  am  letzten  jedes  Mo- 



 

 

 

 

1.  Ramerun.  Monats  Abends.  -  nats  520  Nm.
Liverpool  am  22.0kt.,  12.N00.  Kamerun  30  Tage.  amm  20.  Okt.,  10.  Nov.
10  NAm.

2.  Togogebiet  (von  Quitta  1  Hamburg  am  15.  jedes  Mo=  Quitta  31  Tage.am  15.  jedes  Momittelst
  Boten  nach  Lome  nats  Abends.  nats  5  Am.
und  Klein-Popo).  Liverpool  am  11.  u.  25.  Okt.,  Quitta  24  Tage.#a  9.  u.  23.Oktober,

8.  November.  6.  Nov.  10  Nm.

3.  Südwestafrikanisches  Southampton  vA  »  "

Schutzgebiet.  bezw.  sieden  Freitag  Nm.EKapstadt  20  Tage.jeden  Mittwoch
Dartmonth  1  Abds.

D.  .

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit

nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.
        <pb n="269" />
        n  *  Die  Abfahrt  erfolgt  usschiffungshafen.]  Briefe  müssen  aus
«  «'-—  D  Berlin  spätestens
Na  vom  Ein-  Dauer  Ber
—  schiffungshafen  an  folgenden  kagene  Ueberfahrt  abgesandt  werden
Brindisi  am  12.  Okt.  Abds.  s  Zanzibar  18  Tage.
Sriuos  am  9.  Nov.  Abds.]  Zanzibar  20  Tage  am  10.  Okt.,  X.  11.,
4.  Sanzibar  Brindisi  am  14.  Nov.  früh  Zanzibar  16  Tage.  24.  Nov.  1035  Abds.
·  *  Neapel  am  27.  Nov.  früh  Zanzibar  17  Tage.  r  4
Marseille  am  12  jedes  Mo-Zanzibar  18  Tage.  Jam  10.  jedes  Monats
nats  40  Rm.  9##  Abds.
5.  Raiser  Wilbelmsland,  Genna  jeden  6.  Donners=  Finschhafen  etwma  am  21.Okt.  911  Abds.
Bismarck-Archipel.  (nieder=  tag  2°  Nm.,  zus  60  Tage.
ländische  nächst  23.  Okt.
Schiffe.
6.  Marschall-  Inseln.  Vriefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo“  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

III.Verschiedene  Wittheilungen.

Trsordernisse  in  gesundbeitlicher  Dinsicht  für  den
Dienst  in  der  Deutschen  Schutztruppe.

und  erforderlichen  körperlichen  Eigenschaften  sind
folgende:

Abstammung  aus  völlig  gesunder  Familie,
in  welcher  keine  erblichen  Krankheiten  vorgekommen
  oder  noch  vorhanden  sind.  Zu
diesen  gehören  in  erster  Linie  erbliche  Lungenkrankheiten,
  Tuberkulose  und  Skrophulose,  erbliche
  Veranlagung  zu  Geisteskrankheiten,  Krankheiten
  des  Gehirus,  Rückenmarks  und  Nervensystems.


Freisein  von  allen  organischen  Fehlern,
mögen  dieselben  angeboren  oder  durch  Krankheit
  erworben  sein.  Die  Hauptbedeutung  unter
diesen  ist  den  Herzfehlern  beizumessen.  Sowohl
die  durch  die  Akklimatisation,  als  auch  namenthöhten

  Anforderungen  an  die  Herzthätigkeit
verlangen  ein  durch  und  durch  gesundes,  kräftig
und  regelmäßig  arbeitendes  Herz.  Klappenfehler
  des  Herzens,  mögen  sie  angeboren,  oder
Folge-Erkrankungen  eines  überstandenen  Gelenkrheumatismus
  sein,  machen  direkt  untauglich
zum  Dienst  in  den  Tropen.  Dasselbe  gilt
vom  Fettherz,  d.  h.  von  einem  Herz,  dessen
Muskulatur  in  Folge  allgemeiner  Fettleibigkeit
oder  durch  längere  Zeit  fortgesetzten  übermäßigen
Bier-  beziehungsweise  Alkohol-Genuß  fett  durchwachsen
  und  dadurch  in  seiner  Arbeitskraft  geschwächt
  ist.  Abgesehen  von  diesen  die  Tropendiensttauglichkeit
  direkt  ausschließenden  krank- 



 

 

haften  Veränderungen  des  Herzens  ist  es  die
Hauptaufgabe  der  ärztlichen  Untersuchung  auf
käörperliche  Tropendienstfähigkeit,  den  Schwerpunkt

  nicht  nur  auf  die  Gesundheit,  sondern

auch  namentlich  auf  die  kräftige  Entwickelung
Die  für  die  Dienstfähigkeit  bei  der  Schutz=  und  regelmäßige  Arbeit  des  Herzens  zu  legen;
truppe  in  den  Tropen  maßgebenden  Grundsätze

denn  es  giebt  sehr  kräftig  und  widerstandsfähig
erscheinende  Menschen,  die  ein  im  Verhältniß
zu  ihrer  Körperkraft  nicht  gleich  kräftig  entwickeltes
  Herz  haben.  Diefelben  ertragen  zwar

größere  körperliche  Anstrengungen  unter  den

klimatischen  Verhältnissen,  in  denen  sic  geboren
und  aufgewachsen  sind  und  in  denen  sie  sich
entwickelt  haben,  sind  aber  trotzdem  den  an  ihr
Herz  durch  die  Akklimatisation,  das  Klima  und
das  Malaria-Fieber  gestellten  Anfechtungen  nicht
gewachsen.  Als  Beweis  hierfür  möge  angeführt
werden,  daß  die  beiden  ersten  durch  Malaria=Fieber
  herbeigeführten  Todesfälle  in  der  Schutztruppe
  zwei  Erkrankte  betrafen,  welche  ein  zwar
gesundes,  aber  im  Verhältniß  zu  den  übrigen

.  6  »  Körperorganen  schwach  entwickeltes  und  schwach
lich  durch  das  Malaria-Fieber  bedingten,  erarbeitendes

  Herz  besaßen.  —  Ich  füge  an  dieser
Stelle  hinzu,  daß  auch  bei  den  übrigen  wenigen
Todesfällen  durch  Malaria-Fieber  unter  den
Europäern  der  Schutztruppe  stets  besonders
ungünstige,  nicht  durch  die  Fiebererkrankung
allein  bedingte  Todesursachen  vorgelegen  haben.
Denn  das  Malaria-Fieber  ist  im  Allgemeinen
eine  in  den  Fieberanfällen  und  durch  die
Wiederholung  derselben  den  Körper  angreifende,
aber  für  einen  gesunden  und  kräftigen  Menschen
unter  geeigneter  Behandlung  und  Lebensweise

keineswegs  gefährliche  oder  gar  tödtliche  Krankheit,

  die  auch  in  den  schwersten  und  hartnäckigsten
  Fällen,  im  Verlaufe  der  Zeit  immer
schwächer  auftretend,  schließlich  doch  in  völlige
        <pb n="270" />
        Heilung  übergeht.
Bestehens  liegt  sehr  oft  in  der  geringen  Be—
achtung  und  Rücksicht,  die  den  immer  schwächer
auftretenden,  oft  sich  nur  in  Form  eines  allerdings
  charakteristischen  Unwohlseins  äußernden
Rückfällen  von  den  Patienten,  ohne  Unterbrechung
  ihres  Dienstes  und  ihrer  Thältigkeit,
geschenkt  wird.

Daß  die  Lungen  für  den  Dienst  in  Deutsch-Ost-Afrika
  namentlich  frei  von  jeder  erblichen

Krankheitsanlage  und  mit  einer  gesunden  ausgiebigen

  Athmungsthätigkeit  ausgestattet  sein
müssen,  ist  eine  Thatsache,  die  bisher  vielfach
gegentheilig  beurtheilt  worden  ist.

In  der  That  stellt  aber  der  dauernd  große
Feuchtigkeitsgehalt  der  Luft  bei  der  tropischen
Temperatur  erhöhte  Anforderungen  an  die
Kraft  und  Thätigkeit  der  Lungen  und  bringt
somit  krankhafte  Veranlagung  zu  baldigem
Krantheitsausbruch.  Ein  nicht  geringer  Bruchtheil
  der  wegen  Krankheit  in  die  Heimath  entlassenen
  Europäer  ist  in  Folge  vorhandener
Krankheitsanlage  durch  Erkrankung  der  Lunge
zum  Verlassen  des  ostafrikanischen  Klimas  gezwungen
  worden.  Jede  Tropengegend  mit
oben  angedeuteten  meteorologischen  Verhältnissen
bietet  naturgemäß  dieselben  Bedingungen  für
die  Lungen.  Einen  ungefähren  Begriff  von

dem  Einfluß  der  genannten  Luftbeschaffenheit  n  die  ·  ....  .-abscessen
  eine  durch  Thatsachen  erwiesene.

auf  die  Athmungswerkzeuge  kann  sich  Jeder
machen,  der  sich  das  Gefühl  der  beklommenen

244

Die  Langwierigkeit  ihres

 

Athmung  bei  schwülem  Wetter  in  unserem

Himmelsstrich  in  das  Gedächtniß  ruft.
Nächst  kräftigem  Herz  und  gesunder  Lunge
verlangt  der  Dienst  im  Tropenklima  einen

normal  arbeitenden  Verdauungsapparat.  Wer
an  =  Magenerkrankungen,  an  akuten  oder

chronischen  Katarrhen  des  Magens,  wer  an
Verdauungsstörungen,  mögen  dieselben  sich  nun

in  Neigung  zu  Verstopfung  oder  zu  Durchfällen

  äußern,  gelitten  hat  oder  gar  noch  leidet,
der  bleibe  dem  Dienst  in  den  Tropen  fern.
Dasselbe  gilt  für  alle  Störungen  in  der

Thätigkeit  der  Leber,  in  der  Bereitung  und

Absonderung  der  Galle,  wie  üÜberstandene
Gelbsucht  oder  Gallensteinbildungen.  Es  steht
fest,  daß  in  den  Tropen  schon  unter  gewöhnlichen
  Verhältnissen,  namentlich  in  der  Akklimatisationszeit,

  die  Gallenbereitung  oft  eine

vermehrte,  der  Gallenabfluß  dagegen  ein  beschränkter

  ist.  In  außerordentlich  erhöhtem
Maße  ist  diese  Störung  bei  dem  Malaria-Fieber
  vorhanden.  Daher  die  Uebelkeit,  das

ist,  ist  die  Harnblase.

 

häufige  Erbrechen,  welches  bei  manchen  Fiebererkrankungen



Galle  entleert.  Der  Stuhlgang  ist  bei  den

meisten  Europäern  den  Störungen  durch  Verstopfung,

  wie  sich  das  auch  aus  dem  verganz

  außerordentliche  Mengen

minderten  Gallenabfluß  erklärt,  unterworfen.
Im  Allgemeinen  habe  ich  noch  keinen  in  den
Tropen  Afrikas  gewesenen  Menschen  gesprochen,
der  nicht  dort,  wenn  auch  nur  vorübergehend,
unter  Verstopfung  gelitten  hätte;  ich  füge  hinzu,
daß  ein  großer  Theil  der  Malaria-Fieber,
namentlich  bei  Ersterkraukungen,  durch  hartnäckige
  Verstopfung  eingeleitet  wird.  —  Während
  bei  gesunden  Menschen  mit  normaler
Verdauung  die  auftretenden  Verstopfungen  sich
allein  durch  angemessene  Diät  und  Lebensweise
leicht  heben  lassen,  geben  dieselben  anderenfalls
immer  wieder  und  wieder  Veranlassung  zu
Beschwerden  und  Störungen,  die  auch  jeden
Malaria-Anfall  kompliziren.  Eine  Schwächung
des  Verdauungsapparates  durch  wiederholte
und  stärker  werdende  Abführmittel,  sowie
leichtere  Neigung  zu  neuen  Magen-Darm-Erkrankungen
  ist  die  Folge.

Die  Leber  ist  vielfach  Anschoppungen  ausgesetzt,
  welche  sich  in  schmerzhaften  Schwellungen
derselben  äußern.  Dieselben  schwinden  bei  gesunden
  Menschen  durch  geeignete  Behandlung
und  Lebensweise  meist  schnell  und  folgenlos.
Eine  durch  allgemeine  Fettleibigkeit  oder  übermäßigen
  Alkoholgenuß  in  nicht  normalem  Zustande
  befindliche  Leber  überwindet  dagegen
derartige  Schwellungen  schwer,  und  ist  bei  einer
solchen  die  Gefahr  des  Auftretens  von  Leber-Ein

  Organ,  das  namentlich  in  der  Regenzeit
  durch  Erkältung  Erkrankungen  ausgesetzt
Früher  überstandene
Blasenkatarrhe  müssen  deshalb  gründlich  und
ohne  Folge-Erscheinungen  beseitigt  sein,  ferner
muß  durch  ein  mindestens  zweijähriges  andauerndes
  Gesundsein  die  Gefahr  eines  Rückfalls
  ausgeschlossen  sein.

Von  geschlechtlichen  Erkrankungen  giebt
nicht  vollständig  geheilte,  konstitutionelle  Syphilis
zu  schweren,  die  Gesundheit  dauernd  ernst  gefährdenden
  Rückfällen  Anlaß.

Was  die  Hautbeschaffenheit  betrifft,  so
bleibe  Jeder,  der  zu  Hautausschlägen  oder  Geschwüren,
  auch  bei  nicht  skrophulöser  Anlage,
neigt,  besser  dem  Tropendienst  fern.  Sonst
als  nicht  schwer  zu  betrachtende  Hauterkrankungen,
  wie  „rother  Hund“  und  „Mangobeulen“,
würden  für  ihn  wiederholt  quälende  und  ihn
dem  Dienst  entziehende  Erkrankungen  zur
Folge  haben.

Von  den  oben  nicht  erwähnten  Erkrankungen
  schließt  überstandener  Gelenkrheumatismus,
  auch  wenn  keine  Folge-Erkrankung  des
Herzens  zurückgeblieben  ist,  wegen  der  in  den
Tropen,  namentlich  in  der  Regenzeit,  besonders
erhöhten  Gefahr  von  Rückfällen,  die  körperliche
Tropendienstfähigkeit  ganz  aus;  auch  häufige
        <pb n="271" />
        Anfälle  von  Muskelrheumatismus  lassen  den
davon  befallenen  Körper  wenig  für  die  Tropen
geeignet  erscheinen.

Bezüglich  der  Gemüthsanlage  sind  leicht
reizbare  und  nervös  erregbare  Menschen  wegen
des  besonders  im  Aufang  des  Tropenaufenthalts
direkt  auf  Gemüth  und  Nervensystem  erregend
wirkenden  Klimas  nicht  zu  Thätigkeit  und
Dienst  in  demselben
aber  auch  solche,
bypochondrischen
Heimweh,  ein  in
bekanntes,  wenn  auch  weniger  oft  zugegebenes
Leiden,  würde  die  letzteren,  namentlich,  wenn
es  sich  als  Genosse  (wie  es  dies  sehr  oft  thut)

die  zu  melancholischen  und
Ideen  veranlagt  sind.  Das

die
und  Arbeit  dauernd  nachtheilig  beeinflussen.
Der  beste  Bundesgenosse  eines  gesunden  Körpers
st  gerade  für  den  Dienst  in  unseren  Schutzgebieten
  in  Afrika  ein  frischer,  froher  Sinn,
der  die  Neigung  hat,  auch  den  unangenehmsten
Dingen  eine  gute  Seite  noch  abzugewinnen  und
mit  Leichtlebigkeit  und  fröhlichem  Gottvertrauen
auch  einmal  schwere  Zeiten  erträgt  in  der
freudigen  Zuversicht,  daß  wieder  bessere  kommen
werden.

Das  beste  und  geeignetste  Lebensalter  für
Aufenthalt  und  Thätigkeit  zum  Dienst  in  den
Tropen  liegt  in  den  Grenzen  zwischen  21  und
35  Jahren.
falls  das  Alter  sein,  in  dem  der  Körper  schon
die  Entwickelung  seiner  sämmtlichen  äußeren
und  inneren  Organe  ganz  und  gleichmäßig
vollendet  hat.  Das  ist  vor  Allem  wichtig  wegen
der  Blutbeschaffenheit.  Alle  mit  der  Entwickelungsperiode
  verbundenen  Veränderungen  derselben
  mit  ihren  Folgen,  wie  Blutarmuth,
Bleichsucht,  machen  für  den  Tropendienst  durchaus
  untanglich.  Denn  der  größt=  nachtheilige
Einstuß  des  Tropenklimas  schon  für  einen  gesunden
  Menschen  mit  normaler  Blutmenge
und  Beschaffenheit  liegt  in  der  Verschlechterung
derselben.  Ein  gesunder  Mensch  erträgt  die
lebtere  geraume  Zeit  und  erholt  sich  auch  nach
längerem  Tropenaufenthalt  durch  Urlaub  und
Klimawechsel  von  derselben,  ein  Bleichsüchtiger
und  Blutarmer  nicht.
Die  Körpergröße
Nolle,  allein  maßgebend  ist  das
hältniß  zwischen  Körperlänge  und
der  äußeren  und  inneren  Organe.
Hautfarbe  dürfen  gleichfalls  als  unterschiedslos
für  die  kürperliche  Tauglichkeit  angesehen  werden.
Ein  blonder  Mensch,  dessen  Gesichtsfarbe  ein

isches  gesundes  Roth  zeigt,  ist,  bei  Zutreffen
aller  übrigen,  oben  genannten  Bedin  .
ebenso  tauglic  ie  ei  telh  ndngen

#ch,  wie  ein  dunkelhaariger,  der

spielt  keinc  entscheidende

Entwickelung

zu  empfehlen,  ebensowenig

Ost-Afrika  beispielsweise  recht

zum  Malaria-Fieber  gesellt,  sehr  sest  packen  und  D
Frendigkeit  und  Lust  und  Liebe  zu  Dienst

Die  untere  Grenze  muß  jedenrichtige

  Ver-Haar=

  und

 

 

––-.

blasser  ist,  aber  dabei  doch  gesund  und  kräftig
aussieht;  man  darf  die  Gesichtsfarbe  allein
niemals  für  Blutmenge  und  Blutbeschaffenheit
verantwortlich  machen.

In  Zusammenfassung  vorstehender  Ausführungen
  dürfte  somit  durchschnittlich  als  bestgeeignet
  für  Dienst  und  Thätigkeit  in  den
Truppen  der  deutschen  Schutzgebiete  erscheinen:

Ein  mittelgroßer,  etwa  24  Jahre  alter
Mann,  mit  gesunder  Gesichtsfarbe,  kräftigem

Krnochenbau,  gut  entwickelter  und  sowohl  durch

den  Militärdienst,  als  auch  durch  lebung  und
Beruf  gefestigter,  strassfer  Muskulatur  und
normalem  Fettpolster,  der  frei  von  jeder  Krankheitsanlage,
  gesunde,  durch  keine  eingreifende
Erkrankung  angegriffene,  äußere  und  innere
Körperorgane,  vor  Allem  aber  ein  gesundes,
kräftig  arbeitendes  Herz  und  gesunde,  ausgiebig
athmende  Lungen  besitzt  und  sich  bei  stets
gutem  Appetit  und  regelmäßiger,  normaler
Verdauung  einer  heiteren  und  ruhigen  Gemüthsverfassung,
  gepaart  mit  energischem  Charakter,
  erfreut.

(gez.)  Dr.  Kohlstock,
Stabsarzt  bei  dem  medizinisch-chirurgischen
Friedrich-Wilhelms-Institut.

Die  Witterungsverhältnisse  in  Lüdwest-Afrika.

Zuverlässigen  Privatnachrichten  aus  Südwest-Afrika
  entnehmen  wir  die  nachstehenden
Angaben  über  die  dortigen  außergewöhnlichen
klimatischen  Verhältnisse  während  der  verflossenen
  Sommermonate.

In  Damara  und  Namagqualand  fiel  seit
Anfang  Juni  d.  J.  das  Thermometer  fast  regelmäßig
  nach  Sonnenuntergang  bis  auf  7°  R.
unter  Null.

Kurz  vor  Sonnenaufgang  wurde  im  Juli
d.  J.  fast  regelmäßig  4%  bis  7°  unter  Null
konstatirt.

In  Hvachangs  und  anderen  Orten  wird
in  den  von  dortigen  Fremden  bewohnten
Häusern  andauernd  geheizt,  und  Reisende  fanden,
daß  ihr  Wasservorrath  in  den  mitgeführten
Wassersäcken  bis  gegen  11  Uhr  Morgens  noch
gefroren  blieb.  .

Allerdings  scheint  das  diesjährige  Sommerklima
  jener  Gebiete  ein  ganz  besonders  strenges
gewesen  zu  sein.  »

Während  durch  anhaltende  starke  Sommerregen
  der  Grasbestand  ein  reichlicher  ist  und
an  Wasser  kein  Mangel  besteht,  sind  bei  den
Eingeborenen,  die  in  der  Nähe  der  Flüsse  angesiedelt
  waren,  ausnehmend  viel  Fieberkrankheiten
  mit  tödtlichem  Ausgange  vorgekommen.
        <pb n="272" />
        9

3

Als  weitere  Folge  der  veränderten  Witte—
rung  wird  das  starke  Auftreten  der  Pferde—
krankheit  angesehen.  Man  taxirt  die  Zahl  der
in  Damara  und  Namaqualand  an  dieser  Krankheit
  gefallenen  Pserde  auf  mindestens  1500
Stücck.

Landwirthschaftliche  Kachrichten  aus  dem
Togogebiet.

Das  eigentliche  Festland  des  Togogebiets
liegt  nicht  direkt  am  Meer,  sondern  ist  von
diesem  durch  einen  in  der  Breite  zwischen  50
und  2000  Meter  varürenden  Sandstreifen  getrennt.
  Zwischen  beiden  liegt  die  sogenannte
Lagunc,  welche  von  Porto  Seguro  bis  Klein-Popo
  und  von  hier  bis  Grand-Popo  eine
Wasserrinne  bildet  und  auf  dieser  Strecke  für
jede  Art  Boote  und  zu  jeder  Jahreszeit  als
Wasserweg  benutzbar  ist.

Hinter  Lome,  wo  die  Lagune  am  weitesten
von  der  Küste  entfernt,  ist  dieselbe  während
3  bis  5  Monaten  des  Jahres  unter  Wasser.

Nach  Beendung  der  großen  Regenzeit  im
Innern  des  Landes  steigt  das  Wasser  im  Lagunenbett
  während  der  Monate  August  und
September  um  mehrere  Fuß,  fällt  dann  wieder
Ende  September  und  Aufang  Oktober  auf
seinen  alten  Stand  zurück.  Während  dieser
Zeit  werden  die  verschiedenen  an  der  Lagune
gelegenen  Ländereien  überschwemmt.

Der  Boden  des  an  der  Küste  liegenden
Landstreifens  ist,  wie  schon  gesagt,  Sand.

Unmittelbar  am  Strande  ist  der  sonst  lose
Sand  von  Oueckengras  durchwachsen  und  an
einzelnen  Stellen  von  Schlingpflanzen  übersponnen,
  etwas  weiter  bedecken  niedriges,  knorriges,
  undurchdringliches  Gebüsch  und  stellenweise
  auch  hohe  dicke  Bäume  den  Boden.
Diese  stehen  meistens  auf  dem  Höhenrücken  des
Landstreifens,  ihnen  folgt  das  als  Savannengras
  bezeichnete  Büschelgras  in  Höhen  von
1  bis  8  Juß,  mit  einzelnen  Fächer=  und  Oelpalmen
  durchmischt.

Die  für  die  Tropen  so  werthvolle  Cocos=Palme
  findet  man  nur  in  der  Nähe  der  Dörfer

und  Wohnungen  und  dann  auch  nur  in  beschränktem

  Maße  angepflanzt.  Die  ältesten
Palmen,  etwa  80  Jahre  alte  Exemplare,  sieht
man  in  den  Törfern  Degbenu  und  Gridji,
jedoch  sind  nur  verhältnißmäßig  wenige  dieser
Bäume  vorhanden,  da  deren  Mehrzahl  sich  in

einem  Alter  von  25  bis  40  Jahren  befindet.

Die  Cocos-Palme  gedeiht  in  der  Nähe  der
Küste  so  gut,  daß  sie  bereits  in  ihrem  fünften

Jahre  Früchte  trägt,  vom  achten  Jahre  ab  sind
die  Bäume  mit  Hunderten  von  Nüssen  bedeckt.

40

 

 

 

 

 

–.

Es  ist  seltsam,  daß  man  nicht  schon  längst
begonnen  hat,  das  an  der  ganzen  Küste  zum
Anbau  von  Cocos-Palmen  geeignete  Land  damit
  zu  bepflanzen.  Erst  jetzt  hat  man  sich
dazu  entschlossen,  Cocos-Palmen-Pflanzungen  in
ausgedehnterem  Maße  anzulegen,  und  dürften
wohl  noch  in  diesem  Jahre  etwa  10  000  Nüsse
gesetzt  werden.  Es  wird  beabsichtigt,  auf  einem
Terrain  von  500  Hektaren  in  den  nächsten  drei
Jahren  etwa  70000  Cocos-Palmen  zu  pflanzen.

In  Klein-Popo  hat  man  in  diesem  Jahre
eine  kleine  Palmenpflanzung  angelegt,  die  ganz
gut  gedeiht.

Mais  wächst  auf  dem  vom  Busch  geklärten
Küstenlande  sehr  gut,  ebenso  ist  auch  das
Wachsthum  der  hier  in  verwildertem  Zustande
gefundenen  Baumwolle  ein  befriedigendes,  nur
ist  die  an  den  Sträuchern  hängende  Ernte  an
Qualität  und  Quantität  zu  gering.

Die  Baumwollenpflanzungen  dürften  sich

jedoch  durch  bessere  Saat  und  Kultur  wesentlich

  verbessern  lassen.

Bei  Lome  hat  man  durch  Klärung  von
Busch  und  Umhacken  von  Grasland  etwa  3600
Quadratmeter  für  Baumwollversuche  hergerichtet,
außerdem  werden  an  verschiedenen  Orten  Versuchsfelder
  angelegt,  welche  Anfang  Oktober
mit  Sea-Island-Saat  bepflanzt  werden  sollen.
Sollte  die  Baumwolle  in  diesem  Sande  gut
gedeihen,  d.  h.  lohnende  Erträge  liefern,  dann
wäre  genügend  Terrain  vorhanden,  um  Tausende
von  Hektaren  damit  zu  bepflanzen.

Auf  der  anderen  Seite  der  Lagune  in  dem
eigentlichen  Festland  zeigen  z.  B.  in  der  Umgegend
von  Sebbe  der  Boden  und  die  Vegetation
einen  ganz  anderen  Charakter.  Der  Boden  ist
durchweg  tiefgründig  und  lagert,  aus  verschiedenen

  Schichten  bestehend,  übereinander.

Die  erste  Schicht,  die  man  Kulturboden  nennen
kann,  ist  40  cm  bis  1½  m  tief,  sie  besteht
aus  thonhaltigem  Quarzsand  mit  Glimmer-=blättchen

  und  Humus  durchmischt.  Durch  den

in  der  Schicht  vorhandenen  Gehalt  an  Eisen,

durch  kleinere  oder  größere  Beimischung  von

Humus,  wechselt  die  Erdfarbe  öfters.  Im  Allgemeinen
  ist  jedoch  ein  röthlicher,  chokoladenfarbiger
  Ton  vorherrschend,  der  durch  Kultur
mehr  und  mehr  von  der  rothen  Farbe  einbüßt.

Als  folgende  Schicht  findet  man  den  als
Laterit  bezeichneten  rothen  Thon  oder  Lehm,
der  durch  stärkere  oder  geringere  Beimischung
von  Quarzsand  ebenfalls  öfters  in  seiner
Färbung  wechselt.  Die  Schicht  liegt  wellenförmig,
  ist  1  bis  4  m  dick  und  lagert  unter

dem  sogenannten  Kulturboden  oder  dient  stellenweise

  selbst  als  solcher.  Der  unter  dem  Laterit
lagernde  Boden  ist  eine  feste,  weiß,  gelb  und
roth  marmorirte  Erde.
        <pb n="273" />
        Die  in  Sebbe  gemachten  Versuche  mit  Kaffee,
Cocos-Palmen,  Bananen  und  Tabak  lassen  sich
gut  an.  Der  Tabak  hat  etwas  durch  Raupen
zu  leiden,  außerdem  bildet  sich  an  einzelnen
Pflanzen  oberhalb  der  Wurzeln  ein  Fungus,
wodurch  die  Pflanze  abstirbt.  Wie  die  Qualität
  des  Tabaks  sein  wird,  kann  erst  später
nach  der  Fermentation  beurtheilt  werden.  Der
Tabak  ist  Anfang  Juni  im  Freien  gepflanzt
worden,  die  Ernte  wird  demnächst  beginnen.
Der  Liberia-  Kaffee,  wovon  vor  1½  Jahren
en  paar  Hundert  Pflanzen  gesetzt  wurden,  gedeiht
  sehr  gut,  und  beginnen  jetzt  die  Böumchen,
im  Alter  von  2½  Jahren  die  ersten  Früchte
zu  tragen.  Mit  Baumwolle  waren  in  Sebbe
2  Stücke  von  zusammen  etwa  3000  Am  bepflanzt
  und  noch  ein  drittes  Stück  von  1000  qm
wurde  geklärt,  umgegraben  und  sollte  gleichfalls
  mit  Baumwolle  bepflanzt  werden.
Die  Pflanzen  auf  den  ersten  beiden  Stücken
hatten  eine  Höhe  von  1  bis  1  ½  Fuß  erreicht
und  siten  voller  Blüthenknospen.  Da  jedoch
die  Pflanzen  noch  nicht  ausgebildet,  wird  die
jetzige  Ernte  nur  eine  geringe  sein.

-DOie  sämmtliche  in  diesem  Jahre  in  Sebbe
kultivirte  Baumwolle  ist  zu  spät  gepflanzt

worden,  doch  konnte  man  dieses  ohne  vorherigen
Versuch  nicht  wissen.  Die  richtige  Zeit  zum
Pflanzen  ist  mit  Beginn  der  kleinen  Regenzeit,
  Ende  September  bis  Anfang  November.
Zwar  kann  auch  während  der  Monate  März
und  April  Baumwolle  gepflanzt  werden,  doch
ist  die  Zeit  bis  zum  Ausbruch  der  Knospen
eine  zu  kurze,  und  kann  sich  in  dieser  Zeit  der
Strauch  nicht  gehörig  ausbilden,  in  Folge  dessen
die  erste  Ernte  stets  eine  beschränkte  sein  wird.
Die  Erntezeit  der  Baumwolle  beginnt  hier  Ende
Juni  und  endet  wahrscheinlich  Ende  September.

Als  Schädling  der  Baumwolle  ist  die
Baumwollmaͤrkraupe  zu  erwähnen,  die  sich  ver—
einzelt  in  die  jungen  Triebe  einbohrt  und  das
darin  befindliche  Mark  verzehrt,  wonach  der
Trieb  abstirbt.  Außerdem  ist  eine  Blattwanze
zu  nennen,  die  der  Baumwollensaat  nachstellt.

Ueber  das  Gedeihen  der  Baumwolle  im
Togogebiet  kann  im  Allgemeinen  kein  Zweifel

bestehen.  Als  Beweis  dient  die  Thatsache,  daß
dieselbe  während  der  Jahre  1865  bis  1870

von  den  Eingeborenen

kultivirt  und  von  den  Fremden  gekauft,  gereinigt

und  exportirt  worden  ist.  Bei  den  hohen
Preisen,  die  damals  während  der  Zeit  des  Baumwollfiebers

  gezahlt  wurden,  legte  sich  auch  hier
zu  Lande  Alles  nur  auf  die  Kultur  der  Baumwolle,
  die  Eingeborenen  vernachlässigten  dabei
nicht  nur  ihre  Cerealien-Pflanzungen,  sondern
unterließen  sogar  das  Anpftanzen  von  Lebensmitteln
  völlig.  Darauf  kam  der  sogenannte

 

 

 

hier  in  größeren  Mengen

Dflanzen  sie  in  einer  den

 

 

 

 

Baumwollkrach,  das  Pfund  Baumwolle,  das
vorher  mit  2  M.  und  darüber  bezahlt  wurde,
war  jetzt  kaum  für  25  Pf.  loszuwerden,  die
Händler  nahmen  den  Eingeborenen  ihre  Vorräthe

nicht  ab,  weil  sie  höchstens  mit  Verlust  zu  kaufen

im  Stande  gewesen  wären.  Die  Eingeborenen
hatten  nun  weder  Geld  noch  Lebensmittel,  es
frat  eine  große  Hungersnoth  ein,  bei  welcher.
die  Eltern  sich  genötigt  sahen,  ihre  Kinder  als
Sklaven  zu  verkaufen,  um  nur  leben  zu  können.
Die  Häuptlinge  hielten  hierauf  einen  großen

NRath,  worin  sie  beschlossen,  fortan  keine  Baumwolle
  mehr  zu  pflanzen,  und  hat  es  jetzt  große

Mühe  gekostet,  die  Häuptlinge  von  ihrem  Unverstand
  zu  überzeugen  undsie  zuneuen  rationellen
Versuchen  zu  veranlassen.  Da  die  Eingeborenen
das  in  der  Nähe  der  Lagune  liegende  Terrain
zum  Anbau  ihrer  Cerealien  benutzen,  so  sind
hier  keine  größeren  Flächen  für  ctwaige  Baumwollpflanzungen
  zu  erhalten,  doch  sind  etwa
2  bis  3  Tagereisen  im  Innern  genügend  Ländereien
  vorhanden,  welche  nach  Aussage  der
Kenner  bedeutend  besser  sein  sollen,  als  die
hier  gelegenen  Felder.

Die  Vorliebe  für  Kaffee=  und  Kakao-Bau
ist  hier  übrigens  bei  Fremden  wie  bei  Eingeborenen
  vorherrschend,  und  da  der  Liberische
Kaffeebaum  in  geeignetem  Boden  hier  gut  zu
gedeihen  scheint  —  wie  die  Probe  bei  Sebbe
zeigt  —,  so  ist  die  Kultur  desselben  gleichfalls
sehr  zu  empfehlen.

Die  Bevölkerung  des  Togolandes

ist  friedfertig
  und  arbeitsam.

Ihre  Landesprodukte
Bedarf  übersteigenden.
Menge  an,  so  daß  sie  stets  noch  Einiges  davon
verkaufen  können.  Von  einer  fremden  Firma
in  Klein-Popo  wurden  erst  kürzlich  über
300  Tonnen  Mais  aufgekauft  und  verschifft.
Der  Boden  ist  im  Allgemeinen  sehr  fruchtbar.
Man  hat  hier  schon  Maisfelder  gesehen,  in
denen  die  Stauden  eine  Höhe  von  3  m  und
darüber  erreicht  hatten,  mit  2  bis  3  großen
Kolben  per  Stengel.  Dabei  wiesen  sie  bis  zu
4  Stengel  per  Loch  auf,  und  die  Löcher  waren
in  einer  Entfernung  von  2  bis  4  Fuß  von  einander

  entfernt.

Die  Eingeborenen  bearbeiten  ihre  Felder  in
nachstehender  Weise:

Der  Busch  eines  Stück  Landes  wird  oberhalb
der  Erde  abgehauen  und,  wenn  trocken,  verbrannt,
  worauf  in  den  auf  diese  Weise  hergerichteten
  Boden  Mais  gepflanzt  wird.  Nach
2  Monaten  wird  Maniok  dazwischen  gesteckt.
Nach  4  Monaten  ist  der  Mais  reif  und  wird
geerntet,  die  Stengel  werden  ausgezogen  und
an  ihre  Stelle  werden  Bohnen  gepflanzt;  sind
darauf  Bohnen  und  Maniok  reif,  dann  folgen

Jams  oder  Erdnüsse.  Nach  zwei=  bis  dreijähriger
        <pb n="274" />
        Benutzung  des  Feldes  bleibt  dasselbe  liegen  und
bewächst  mit  Busch  —  der  die  hiesige  Düngung
und  Brache  des  Landes  ist.  Nach  6  bis  20  Jahren
wird  der  Busch  geklärt  und  die  Bebauung  beginnt
  von  Neuem  wie  oben  beschrieben.  Hiesige
Arbeiter  sind  in  Menge  für  75  Pf.  bis  1  M.
Lohn  per  Tag  zu  haben,  doch  wird  es  sich
eher  empfehlen,  bei  Anlage  einer  Pflanzung  hier

248.

agußerdem  etwa
Die  Leute  sind,  wenn  richtig  angehalten  und
behandelt,  fleißig  und  treu.

25

Pf.  per  Tag  Verpflegung.

Krujungen  sind  an  der  Liberiaküste  ebenfalls
  als  Arbeiter  zu  haben,  doch  sind  diese
großen  starken  Leute  besser  auf  dem  Wasser
als  auf  Pflanzungen  verwendbar.

Das  Klima  ist  auch  jetzt  im  August  ein

an  der  Westküste  Weijungen  als  Arbeiter  zu
Man  engagirt  dieselben  am  besten
an  der  Liberiaküste;  sie  kosten  12  bis  16  M.  Lohn
per  Monat,  20  M.  Transport  nach  Togo  und

benutzen.

 

gesundes  und  angenehmes.
zeigte  bis  jetzt  16°  R.  als  niedrigste  und  23°  R.
als  höchste  Temperatur.  «
gemachten  nachstehenden  Beobachtungen:

Das  Thermometer

Näheres  ergeben  die

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat  Marimum  u.  Wind  Regen
un  Minimum  Wolf
Juni  Thermometer  B  oltken  Richtung  Tag-  Bemerkungen.
Datum  Rémur  bis  10  u.  Stärke  oder  6
des  Tages  Min.  Max.  1  bis  6NachtzeitDie  Beobachtungen  sind  in  Sebbe  gemacht.*)
21  19  21  6  W2/3  Nachts,  In  der  Nacht  vom  21.  zum  22.  starke  Regen-22
  19  20  5  W3  schauer  und  Wetterleuchten.
.  19  21  6  WSW22/
24  19  23  SW2/8  .
25  20  22  5  W4  Nachts
26  19  21  7  W3  Tags  Regenschauer  am  Vormittag  und  leichtes  Ge-27
  19  21  6  SW/Nachts  witter.
28  19  21  2  SW3  ·
29  18½  20  9  SWsö  Nachts
30  20  21  5  SW2
Juli
1  190  21  4  W3  Nachts]  Beobachtung  in  Sebbe.
2  19  22  3  SW2/#3  .  -  *  Klein-Popo.  Nachts  Wetterleuchten.

3  19  20  10  W/4  Tags  Fast  ganzen  Tag  strömender  Regen  u.  bedeckt.
4  19  20  8  W3  -  Am  Vormittag  Negenschauer,  Nachmittag
5  19  20  6  W4  Nachts  wolkig  und  trocken.
6  19  21  7  W3  -
7  19  20  9  Wa/4  Tags  Regenschauer  bis  gegen  Mittag.
8  19  20  6  W3  -  Ih  a.  m.  Regenschauer,  Nachmittag  trocken.
9  19  20  3  W4  Nachts  Horizont  bis  Mittag  verschleiert.
10  19  20  4  W3  .  Bis  Mittag  wolkig.
11  18½20  3  W  .
12  18  20  4  W3  Nachts
13  18  21  3  W2/  O
14  17  19  8  W4  Tags  Starker  Regen  bis  Mittag,  Schauer  bis  30  p.m.
15  18  21  4  SW  Beobachtung  in  Bagida  und  Porto  Seguro.
16  17  20  4  SW3  Lome.
17  17  21  3  W2/
18  16½  22  1  SW2  Ganzen  Tag  fast  wolkenlos  mit  leichter  Briese,
Nachts  Nebel.
19  16  21  2  SW  2/3  Während  der  Nacht  dichter  Nebel  und  starker
«  Thaufall.
20  17½  2I  6  SW2  Dunst  und  leichtes  Gewölk  am  Horizont.
21  17  20  4  WSW3
22  17  20  2  SW3  Bis  Mittag  leicht  wolkig,  Nachmittag  fast
23  17  20  4  SW2  wolkenlos.
24  18  20  2  SW3  Bis  10  a.  m.  Horizont  leicht  verschleiert,
darauf  fast  wolkenlos.
25  18  20  4  SW  Leichte  Dunstwolken  verschleiern  zeitweilig  den
Horizont.
26  18  20  4  SW2  Wie  vor.
27  16  20  6  W2/%  Beobachtung  in  Bagida.  Nachts  Staubregen
ähnlicher  Thaufall.  Bis  Mittag  fast  be-28
  19  21  5  SW2  deckt,  Nachmittag  wolkig.
29  18  19  5  W3  Beobachtung  in  Porto  Seguro.
30  17  20  6  W2  O%  Klein-Popo.
31  17½.  21  4  W2/3  .

*)  Das  benutzte  Maximum  und  Minimum,  Thermometer  von  Réaumur,  wurde  um  6#  u.  m.  abgelesen
  und  regulirt.  Der  Tag  ist  von  6u  a.  m.  bis  6b  a.  m.  gerechnet.  Winvstärke  und  Bewölkung  sind  taxirt.
        <pb n="275" />
        249

Solleinna

bme  und  Handelsverk  ö
hglehen  ehr  der  fran  zöstschen

ungen  an  der  Gold--  und  Sklavenküste.

"  Dem  „Journal  officiel  de  la  R
lançaises  entnehmen  wir  solgende  Angaben
über  die  Zolleinnahme  und  die  Ausfuhr  der
sranzösischen  Niederlassungen  an  der  Gold=  und
Sklavenküste:  dic  vier  Stationen  an  der  Goldküste,
  Grand-Bassam,
und  Jackeville,  halten  in  der  ersien  Hälfte  des
laufenden  Jahres  eine  Zolleinnahme  von
eoi  43  Franks  47  Cent.,  wovon  auf  Grand-Bassam
  allein  mehr  als  61000  Franks  fallen.
Ti  eingeführten  Waaren  bestanden  hauptsächlich
  in  Spirituosen,  Tabak,  Stoffen,  Waffen
und  Schießpulver.  Die  Einnahme  der  Zollstelle
  in  Grand-Lahon  ist  im  Steigen  begriffen,
wenigstens  ergab  der  Monat  Juni  etwa  74  pCt.
der  Gesammteinnahme  des  Semesters.  Ausgeführt

  wurden  in  runder  Summe  1197000  kg
Waaren,  worunter

g  1045000  kg  Palmenöl,
außerdem  etwa  37  6  Goldstaub  und  267  chm

Mahagoni.

„In  Grand-Popo  und  Agouê,  an  der
Sklavenküste,  ergab  der  Import  im  zweiten
Vierteljahr  die  Gesammtsumme  von  191  948
Franks  57  Cent.,

ran  #  worunter  22  454  Franks
55  Cent.  für  12  4741950  kg  (5)  von  Hamburg
  auns  eingeführter  Tabakblätter  figuriren,
40  200  Franks  für  70  Ballen  Stoffe,  die  von
Marseille,  und  65  334  Franks  für  185  Ballen,
die  von  Liverpool  bezw.  Hamburg  aus  importirt
  wurden.  Von  der  Gesammteinfuhr  hat
Marseille  52  pC,.,  Hamburg  21  pPCt.  und
Liverpool  27  pCt.  geliefert.  Der  Export  ergab
etma  227  000  Franks,  wovon  etwa  131  000
Franks  nach  Marseille,  80.000  Franks  nach
Hamburg  und  6000  Franks  nach  Liverpool
ausgeführt  wurden,  besonders  Palmenkerne
und  Palmenöl,  nämlich  in  runder  Summe
*35  000  kg,  im  Werth  von  etwa  222  000
Franks.

VBiel  bedeutender  war  in  denselben  drei
Monaten  der  Handelsverkehr  in  Porto  Novo,
der  für  den  Inport  die  Summe  von  347958
Franks  15  Cent.  und  für  den  Export  971610
Franks  50  Cent.  aufweist.

Von  Marseille  aus  wurden  importirt:

„  Liter  Franks
Num  „sog.  Tafin,  in  "
Jaser  180  687  1  806,87
Anisbranntwein  (al-Cool

  aniss)  2  400  400

i

4  „  *
Olivenöl  ........  4351  2  110
Seife  5014  2716
leere  Fässer  —  2102

 

Summe  9  134,87

publique

––  —.

Assinie,  Grand-Lahon

—

Von  Hamburg  aus:

Liter  Franks
Wachholderbranntwein  19  400  2  425
Wein  und  sonstige
Liqueure  3213  32s13,25
kg
Tabakblätter  174  895  31.240,30
Bauholz  .  .  .  .  .  ...  —  8  322,25
Eisenblech  und  zink  4  404,25
Streichhöler  6  987,80

 

 

Summe  56  592,85

Die  Niederlassung  in  Kotonon  verkehrt  fast
ausschließlich  mit  Marseille.  Die  betreffende
Zollstelle  giebt  einen  Import  an  von  193  000
Franks  und  einen  Export  für  Palmenkerne  und
Palmenöl  von  782  000  Franks.

Im  Ganzen  ergeben  die  drei  Niederlassungen
Grand-Popo  und  Agouê,  Porto-Novo  Kotonon
für  die  erste  Hälfte  des  Jahres  1890  eine
Einfuhr  von  1  738  501  Franks  28  Cent.
gegenüber  einer  Ausfuhr  von  3352  263  Franks
96  Cent.,  also  einen  Umsatz  von  5  090  768
Franks  24  Cent.

      
  

 

s——  —
G  ——  ää—  —

IV.  Titkerar.  Besprechungen.

Verslag  omtrent  den  Staat  van  '8  Land-Flantentuin
  te  Buitenzorg  en  de  daarbij
behoorende  Inrichtingen  over  het  Jaar
1889.  Batavia,  Landsdrukkerij,  1890.

Der  soeben  veröffentlichte  Bericht  der
Direktion  des  rühmlich  bekannten  botanischen
Gartens  zu  Buitenzorg  auf  Java  bespricht  die
Verwaltung  desselben  während  des  Jahres  1889
und  ist  ganz  besonders  dadurch  bemerkenswerth,
daß  er  Zeugniß  für  das  rege  Interesse  ablegt,
welches  von  Seiten  der  deutschen  Wissenschaft
dem  botanischen  Institut  geschenkt  wird.  Nach
einer  in  dem  Bericht  aufgeführten  Statistik  hat
eine  ausgedehnte  Abgabe  von  Saaten  tropischer
Kulturpflanzen  stattgefunden  und  diese  Einrichtung
  ist  bei  den  von  deutschen  Kolonialunternehmungen
  ins  Leben  gerufenen  Anlagen
bereits  wiederholt  von  Nutzen  gewesen.

   

———  44#4444  —
V.  Tikkerakur  -Derzeichnik.

79.  Baumgarten,  J.,  Lectures  geographiques:
I.  Alrique  pittoresdue  et  merveilleuse  peinte  par

les  explorateurs:  Buker,  Barth,  Burton,
Cameron,  I)u  Chailln,  Compikègne,

Girand,  Livingstone,  Nachtigal,  Speke,
Schweinfurth,  Stanlcy,  Wissmann  ctc-3
  M.  Verlag  von  Theodor  Kay  in  Kassel.
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oder  deren  Zweigstelle,  W'11,  Vernburger  Straße  2  Za,  einzusenden.

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nuch  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Frcitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
früh:
„  BRombay  (I  illinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  um  19.  desselben  Monats,  Anuschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;
„  Aden  wit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Djieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Mouate  April.  Juni,  August,  ODktober  und!  Detembeer  um  4  Uhr  Nnehmittags.

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
Wo  ERMANN-LINIE.

nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Accra,  Lagos
und  den  Iläten  der  Westküste  Afrikas.

Am  31  Oktober  P.D.  „Adolph  Woermann“,  Capt.  TLTaggenbrock,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Häfen  der  Südwest-Küste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  irclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  obigen  Abgungsdaten  am  Bord  sein.
Näheres  wegen  Frachi  und  l’assage  bei  der  Afrikanischen  Dampfschiffs-A.-G.  Woermann-Linie  in
Hamlburg  und  dem  Schiffsmakler  Angust  Bolten,  Wim.  Miller's  Nachfolger,  ehendaselbst.

 

 

 

Deutsche  Ost-  Afrika-Linie.

Regelmässige  Postdampfer-Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.
Die  nächste  Expedition  lindet  statt:

ber  Reichspostdampfer  RBELCMNSTAG‘“O  Capt.  Jerchau,

von  Hamburg  am  12.  Novrember  1890,
von  Rotterdam  am  15.  Novemer  1800
hach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagon-Bay.
Dieser  Dampfer  nimmt  auch  DTassagiere  und  Waaren  nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane.
gi’’  Ndben  royd#stiche  IXATIGRTR9CR  TG:’  Inssaiere  in½  ccent  Kissen.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht
und  Passage  ertheilt  der  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wim.  Miller’'s  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie
lie  Deutsche  Ost-  t-Afrika-Linie,  Hamburg,  *  Reie  henstrasse  23.

—  —  HFleischconserren  —

und  Braten  aller  Rrt,
Erbswurst,  condensirte  Suppen,  Suppeneztracte  *
X

 

 

28

.  .

u.  s.  w.,  äußerst  schmackhaft,  jahrelang  haltbar  und  für  jedes  Klima  geeignet,  empfiehlt
Louis  Lejeune,  Hoflieferant,  Berlin  N.,  Brunnen-Str.  128.

 

 

 

 

138.1
        <pb n="277" />
        F.  H.  SCHMIOT  J

AteollT’  uND  HALUnRRNEINREE.

Damrsäunhnue,  llolpEARuHTUNGS,,  UN
PAkOGUL’FSSBIDEN  -F’ALRIK

6  IAU  TISIILELEI  UNDI  ScHLOSSEREI.  P
#  E
Ei  .-BAUANSTALI
  FiR  EISENKOXSTRUKXTIONRI  .
1  I
—  H

SPEzIALITA#:

AuSFüIRUNG  VvON  EKLORT-BLAL#NTEN
Al.LER  AnN’
I  Hl.  k  UN.  EISEN.

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RAiINWEG.  SCEHVLSTKASSE  6,

EEI  KornkkAu31

14  #s##nenun  Alr  vn.  No.  140

Frl.nanM,  AunES:
Ü  KaldschhnD,  Al.TONA.  D

  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
    
    

      
 

lüng#erkung

  
  

  

ohne  .  ––  J
Vem#chulung  d

 

l.eich

In  Lalllarbitn  Isndlers  für  die  Tropenlünder  geeigu#t

  
      

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  der  deutschen  Marine.  Unter  Benutzung
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Wolfenbüttel,

empfehlen  alle  Arten  eingemachte  Gemüse  und  Fleischspeisen
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Auslandes)  in  vorzüglicher  Qualität,  unter  Garantie
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  Versorgung  von  Invaliden,  Reservisten-Uebungs=
  bezw.  Kriegsdienst-Entschädigung.
*  Nur  Knaben  unter  12  Jahren  finden  Aufnahme.  Versicherung
  in  den  ersten  Lebensjahren  am  vortheilhaftesten.
Von  1878  bis  Ende  1889  wurden  versichert  117.000
Knaben  mit  160  000000  Mk.  Eine  so  große  Betheiligung
  hat  nie  ein  Deutsches  Versicherungs-Institut
gefunden.  —  Prospekte  versenden  kostenfrei  die  Direktion
und  die  Vertreter.

  
 

13

 
 

.  Leistendeckungz
mst.
Maneranschlus

 

 

          
     
         

   

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3  *mioe  4  ;  «,  '  ,  »  ---«,-  -  «  -  ##  S#ns:
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die  Dampfboot=  und  Maschinen-Fabrik
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  onderer  Berücksichtigung  der  Secdumptmaschine.
  1873.  10  S.  80.  cart.  „K.  2,50.

E#s#  .——  4
—2

SSn

 

  
      

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Pasjagierboote,  all.  Ansorderung.  jelbjt  den
ungünft.  Fahrwasser=  verhältnissen  ent-  Hassenstein,  Cptn.  z.  S.  Bestimmung  der  Ent--sprechend.
  spariaminBetrieb,  geränmig.  .  lernungen  von  Schiffen  uuf  See.  1871.,  318

.  ,  «  -  0

 

  

«-»  .  -»  Heye,  Sek.  Lieut.  i.  Seebat.  Die  Kaiserl.  Deutsche
Schlepper  v.groß.  Kraft  u.gering.  Kohlenverbr.  Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über
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.  ft(ransport  ·  7  h  «  '  «·«-.’
—  3  un  1884.  .  1,50,  geb.  M.  2,25.

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#en  Sn  20  bis  40  Stüg  vorrüthig,  bietein  v.  Holleben,  Korvett.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.
Bau;  Lager  u.  Fabrikeinei  nng.  sebenolverth.  ·.  *—  :  2  vaits  MIsours
Hundertch  gelies,sast  ebensoviel  ante  Referenzen.  1  1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.
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und  die

Hauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Nück  icht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meisbeguruci  mig  aluchich  eine  übersichtliche  Zzusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.  «

R-.—-.—.«-  «-M«  —

Dnck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandiung  u.  Hofvuchdeuckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Verlin  SW12,  Kochir.  4—70.
        <pb n="279" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswirtigen  Amts.

––’...  ...  °—.°ss  ——  T  —  —  —  J  ---  --  .—-.  --.-  .-I.
  Jahrgang.  Berlin,  15.  Oktober  1890.

Diese  Zeitschrist  F  S  zmulic  en  Sieile  Wam  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  deehsn  erscheint  in  ihre  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteliahrspreis  beträgt  2.4.

Man  abonnirl  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung
  von  Erust  Siegiried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

Uummer  14.

 

 

Inhalt.  I.  Verlegung  der  Postagentur  Kerawara  nach  Herbertshöh  S.  253.  —  Eröffnung  einer  Telegraphenanstalt
  in  Dar-zes-Salaam  S.  253.  —  II.  Verlängerung  der  Anzeigefrist,  betreffend  die  Geburts=  und
Todesfälle  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  S.  253.  —  III.  S.  254.  —  1IV.  Bemerkungen
  über  Malimba,  Klein=  und  Groß-Batanga,  Kribi,  Victoria,  Kriegsschiffs-Bucht  und  Bimbia
(Westküste  von  Afrika)  S.  254.  —  Abnahme  der  Tiefen  in  der  Walfisch-Bucht  S.  255.  —  V.  S.  255.

 

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  256.  —  II.  Telegramme  nach  Deutsch-Ost-Afrika,  Zanzibar,
Mayotta,  Comoro-Inseln  und  Bourbon  S.  256.  —  Schiffönachrichten  S.  256.  —  III.  Gesundheitszustand

  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  257.  —  Sendung  zoologischer  Präparate  aus
den  deutschen  Schutzgebieten  S.  258.  —  Ueber  die  versuchsweise  Ansiedelung  und  Kultivirung  indischer
Spinner-Schmetterlinge  bezw.  die  gewerbliche  Verwerthung  ihrer  Kokons  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  Ost=  und  West-Afrikas  S.  258.  —  Das  Sklavenwesen  in  Afrika  S.  259.  —  Station  Bismarckburg
  S.  261.  —  Berichtigung  zu  dem  Artkel:  „Forschungsreise  des  Hauptmanns  v.  Frangois  nach
dem  NAgami-See“  (Kolonialblatt  S.  113)  S.  261.  —  IV.  Die  Handelsstraßen  des  centralen  Afrika
S.  261.  —  V.  S.  261.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.
Verfügung  des  Reichs-Postamts.
Verlegung  der  Postagentur  Kerawara  (Deutsch-Neu-Guinea)  nach  Herbertshöh.

 

Berlin,  den  22.  September  1890.
Im  Schußgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  ist  die  Kaiserliche  Postagentur  in  Kerawara
nach  Herbertshöh  verlegt  worden.  Eine  Aenderung  in  dem  Geschäftskreis  der  Agentur  tritt
aus  diesem  Anlaß  nicht  ein.

Bekanutmachung.

In  Dares-Salaam  ist  eine  Kaiserlich  Deutsche  Telegraphenanstalt  für  den  allgemeinen
Verkehr  eröffnet  worden.  Die  Wortgebühr  für  Telegramme  aus  Deutschland  nach  Dar-ces-Salaam
  beträgt  7  M.  85  Pf.
Berlin  W.,  den  1.  Oktober  1890.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
v.  Stephan.

——

II.  Perordnungen  und  Wittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieken.

Der  Kaiserliche  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  hat  die

in  dem  §  24  der  Verordnung  vom  15.  August  1888,  betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung

  von  Eingeborenen  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie  als  Arbeiter  (neue
        <pb n="280" />
        Fassung,  Nachtrag  vom  5.  Dezember  1889),  bestimmte  Frist  von  zwei  Monaten,  binnen
welcher  die  Geburts=  und  Todesfälle  bezüglich  sämmtlicher  der  Kontrole  unterliegender  farbiger
Arbeiter  dem  gemäß  §  11  der  Verordnung  zuständigen  Beamten  —  bei  Todesfällen  unter  Angabe
der  Todesursache  —  anzuzeigen  sind,  durch  Verordnung  de  dato  Finschhafen,  den  26.  Juli
1890  auf  sechs  Monate  verlängert.

 

III.  Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruhr,  dem  zum
Auswärtigen  Amt  (Kolonial-Abtheilung)  kommandirten  Hauptmann  Kling,  à  la  suite  des
2.  Württembergischen  Feld-Artillerie-Regiments  Nr.  29  Prinz-Regent  Luitpold  von  Bayern,  den
Rothen  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  zu  verleihen,  sowie  den  nachbenannten  Beamten
im  Ressort  des  Auswärtigen  Amts  (Kolonial-Abtheilung)  die  Erlaubniß  zur  Anlegung  der  ihnen
verliehenen  Insignien  zu  ertheilen,  und  zwar:  des  Komthurkrenzes  mit  Schwertern  des  Großherzoglich
  Sächsischen  Haus-Ordens  der  Wachsamkeit  oder  vom  weißen  Falken  dem  Koiserlichen
Kommissar  für  Ost-Afrika,  Major  à  la  suite  der  Armee,  v.  Wissmann;  des  Ritterkreuzes
2.  Klasse  mit  Schwertern  desselben  Ordens  dem  Chef  in  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika,
  Premierlieutenant  der  Reserve  des  Kaiser  Alexander  Garde-Grenadier-Regiments  Nr.  1,
Freiherrn  v.  Eberstein.

Der  Königliche  Hauptmann  Kling,  à  la  suite  des  2.  Württembergischen  Feld-Artillerie-Regiments
  Nr.  29  Prinz  Regent  Luitpold  von  Bayern,  ist  unter  Enthebung  von
seinem  Kommando  zum  Auswärtigen  Amt  (Kolonial-Abtheilung)  zum  Batteriechef  in  demselben
Regiment  ernannt  worden.

 

 

 

IV.  Bekanntmarkzungen  für  die  Schifffahrk.

Die  Annalen  der  Hydrographie  XVIII.  Jahrgang  (1890),  Heft  IX,  S.  337  bis  340,
enthalten  einen  Bericht  des  Kommandanten  S.  M.  S.  „Sophie“,  Korvettenkapitän  Herbing,
über  Beobachtungen  im  Bismarck-Archipel  und  an  der  Küste  von  Kaiser  Wilhelms-Laud,
Neu-Guinea.

Demselben  Heft  entnehmen  wir:

Bemerkungen  über  Malimba,  Klein=  und  Groß-Batanga,  Kribi,  Victoria,  Kriegsschiffs-Bucht
  und  Bimbia.  Westküste  von  Afrika.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  S.  M.  Kubt.  „Hyäne“,  Kapitänlicutenant
Freiherr  v.  Sohlern,  ging  am  6.  März  d.  J.  S.  M.  Dampfer  „Nachtigal“  von  Kamerun
nach  dem  Malimba-Flusse,  und  wurde  zum  Einlaufen  die  südlich  von  der  Bank  liegende  Rinne
benutzt,  weil  die  nördlich  von  der  Bank  befindliche  Rinne  wieder  versandet  war.  Die  Angaben
in  den  „Ann.  d.  Hydr.  2c."  1889  S.  495  bis  496  sind  demnach  nicht  mehr  zutreffend,  da
dieselben  die  nördliche  Einfahrt  beschreiben.  Ebenso  ist  auch  die  in  derselben  Beschreibung  angeführte
  Bake  (Pfahl  mit  weißer  Scheibe)  nicht  mehr  vorhanden.  Die  Barre  wurde  eine
Stunde  vor  Springzeit-Hochwasser  passirt,  und  wurden  3,2  m  Wasser  gelothet.  Es  wurde  im
Flusse  auf  5  m  Wasser,  etwa  zwei  Kabellängen  vom  südlichen  Flußufer,  in  NW  von  der  Faktorei
Woermann  geankert.
        <pb n="281" />
        —  255  —

Am  7.  März  verließ  der  Dampfer  den  Fluß  und  passirte  die  Barre  mit  SW  ½  S-Kurs
so  daß  die  Faktorei  recht  achteraus  blieb.  Auf  der  Barre  wurden  wieder  3,2  m  Wasser  gelothet.
  Nach  dem  Passiren  der  Barre  wurde  südlich  nach  Klein-Batanga  gesteuert  und  daselbst
auf  5  m  Wasser  geankert.  Am  9.  März  wurde  Anker  gelichtet  und  nach  Groß-Batanga
gedampft,  woselbst  auf  7  im  Wasser  geankert  wurde.  Während  der  Nacht  kam  hohe  Dünung
auf,  so  daß  das  Schiff  stark  arbeitete.  Am  10.  März  wurde  nach  Kribi  gedampft,  wo  Trinlwasser
  eingenommen  wurde.  Am  11.  März  dampfte  das  Fahrzeug  nach  Malimba  zurück,  die
Dünung  hatte  jedoch  so  zugenommen,  daß  dasselbe  sehr  schlängerte  und  die  Barre  nicht  passirt
werden  lonnte,  weshalb  auf  6  m  Wasser  geankert  wurde.  Am  12.  März  wurde  nach  Kamerun
zurückgedampft.

Am  17.  März  d.  J.  ging  S.  M.  Kubt.  „Hyänc“  nach  Victorta.  Da  daselbst  in  dem
innersten  Theile  der  Bucht  bisher  die  Vootsfahrt  wegen  der  vielen  Felsenriffe  sehr  unsicher  und
bei  Dünung  sogar  gefährlich  war,  sind  vier  weiße  Baken  errichtet  worden,  von  denen  die  beiden
äußersten  in  Linie,  m  OSO/40,  zu  bringen  sind  und  auf  dieselben  zuzusteuern  ist,  bis  die
beiden  anderen  Baken  in  Deckpeilung  kommen,  worauf  dann  diese  letzteren  in  Linic  zu  halten
sind,  um  einzulanfen.

Am  22.  März  wurde  nach  der  Kriegsschiffs  -Bucht  und  am  23.  März  nach  Bimbia
gedampft  und  dann  nach  Kamerun  zurückgefahren.

Abnahme  der  Tiefen  in  der  Walfisch-Bucht.  Afrika.

Nach  einem  Berichte  des  Kommandanten  S.  M.  Kr.  „Habicht“,  Korvetttenkapitän
Burich,  verändern  sich  die  Wassertiefen  in  der  Walfisch-Bucht?)  fortwährend,  und  findet  man
jetzt  schon  auf  1½  Sm  Entfernung  vom  Lande  nur  noch  6  m  Wasser.  Die  die  Bucht  bildende
Halbinsel  ist  an  einer  Stelle  bereits  ganz  fortgespült,  jedoch  sind  die  Tiefen  an  dieser  Stelle
noch  so  gering,  daß  selbst  Bovten  die  Passage  unmöglich  ist.

Nach  bei  dort  ansässigen  Kaufleuten  eingezogenen  Erkundigungen  sind  die  Namen  der
in  der  Nähe  der  Grenze  zwischen  dem  englischen  und  deutschen  Gebiet  liegenden  Ortschaften  auf
der  Br.  Adm.  Karte  629  (VIII:  14)  nicht  richtig  angegeben.

S#  liegt  der  Ort  Nonidas  an  dem  linken  Ufer  des  Swakop=  (Zwachaub-)  Flusses  in
der  Nähe  und  westwärts  der  in  der  Karte  angegebenen  Grenzlinie.  Der  Ort  Rovibank  heißt
in  Wirklichkeit  Rovikopp,  wogegen  Scheppmansdorf  auch  den  Namen  Novibank  führt.

Unmittelbar  südlich  der  Faltorei  steht  die  Kirche,  welche  auf  der  Br.  Adm.-Karte
nuch  fehlt.

—  —

V.  Schiffsbewegungen.
Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17)/9.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
6  M  Krzr.  „Habicht“  15/5.  Kamerun.  —  15,9.  Mossamedes  18/9.  —  21),0.  St.  Paul
de  Loanda  7/10.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  16/8.  St.  Paul  de  Loanda  20,8.  —  Kamerun.  (Poststation:
Kamernn.)

(Die

GE'  G

n

1  E

.  M.  Jhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/1.  Zanzibar.  (Poststation:  bis  10.10.  nach  Zanzibar
von  11/10.  ab  nach  Bombay.)

4

l

I.

(

-«-)Jrkicsxpjiots19k2kt-11,1884,S.208
        <pb n="282" />
        S.  M.
(Australienl.)

    

256

S.  M.  S.  „Leipzig“  (Flaggschiff)  16,9.
S.  M.  S.  „Alexandrine“  26/8.
S.  M.  S.  „Sophie“  16)/9.

————————————————  ———N22VI&amp;amp;TXV/˙NNNNA

Krzr.  „Sperber“  30)/7.  Apia  17/8.  —  Marschall-Inseln.  (Poststation:  Apia

Sydney  —  Wellington  (Neu-Seeland).
(Poststation:  bis  14/10.  nach  Sydney,
D  vom  15/10.  ab  nach  Apia  [Australienl.)

  

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Personal-ZBachrichten.

Am  10.  d.  M.  ist  der  Lieutenant  Sulzer

von  hier  abgereist,  um  sich  nach  Zanzibar  zu

begeben,  woselbst  er  sich  zum  Wiedereintritt  in
die  Schutztruppe  melden  wird.

Lieutenant  Sulzer  wurde  bei  der  Errichtung
  der  Truppe  in  dieselbe  eingestellt  und  in
der  Folge  in  Anerkennung  seines  Verhaltens
bei  den  Gefechten  gegen  Buschiri  mit  dem
Königl.  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern
dekorirt.

Am  22.  November  v.  J.  mußte  derselbe
krankheitshalber  in  die  Heimath  zurückkehren,

erholte  sich  jedoch  im  Laufe  dieses  Jahres
*—

derart,  daß  er  mit  befestigter  Gesundheit  nunmehr
  seine  frühere  Thätigkeit  wieder  aufzunehmen
  im  Stande  ist.

Der  zur  Wahrnehmung  der  Geschäfte  eincs
ollassistenten  und  Postagenten  nach  Klein-Popo
entsandte  Zollaufseher  Stoephasius  ist  daselbst
  am  20.  August  d.  J.  eingetroffen  und
hat  seine  Dienstobliegenheiten  übernommen.

 

porto  von  je  5

 

Der  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in

wurde  mit  der  Wahrnehmung  der  Funktionen
des  Kanzlers  beauftragt.  (Vergl.  Nr.  10  des

„Deutschen  Kolonialblattes"  vom  15.  August
1890,  S.  179.)

4  .  4  4.  4  4  4  .

II.  Perkehrs-achrichten.
Die  „London  Gazette“  vom  3.  d.  M.

enthält  eine  Bekanntmachung,  nach  welcher
zwischen  hier  und  Deutsch-Ost-Afrika  und  bezw.

     

–  —  -

zwischen  hier  und  Madagaskar,  Insel  Mayotta,
Comoro-Inseln  und  Bourbon  (Réunion)  ein
Telegraphenverkehr  unter  folgenden  Bedingungen
stattfindet:

A.  Telegramme  nach  Deutsch-Ost-Afrika

können  entweder  auf  der  Linie  der  Kastern
Telegraph  Company  oder  auf  dem  Wege
über  Frankreich  zum  Preise  von  7  Schilling
11  Pence  für  jedes  Wort  befördert  werden.

B.  Die  Beförderung  von  Telegrammen
nach  Zanzibar,  Mayotta,  Comorv-Inseln
und  Bourbon

erfolgt  von  Zanzibar,  Aden,  Mozambique,
Delagon-Bay  oder  Durban  ab  per  Post,  wobei
außer  den  gewöhnlichen  Telegraphenspesen  bis

nach  den  genaunten  Plätzen  noch  ein  Zuschlags-—



Pence  für  die  Weiterbeförderung
per  Post  bis  nach  dem  Bestimmungsorte  zu
zahlen  ist.

Der  zu  San  Francisco  aus  Holz  neu  erbaute
  Schooner  „Alster“  von  etwa  80  brit.

Kamerun  attachirte  Regierungsassessor  Leist  Reg.-Tons  Brutto-Raumgehalt  hat  durch  den

traf  daselbst  am  1.  September  d.  J.  ein  und

Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
der  Jaluit-Gesellschaft  in  Hamburg  das  Recht
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin
Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist
von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  San  Franeisco

J—  —

unter  dem  3.  September  d.  J.  ein  Flaggenattest

  ertheilt  worden.

Das  der  Jaluit-Gesellschaft  gehörige  Segelschiff
  „Annette  Jantine“  ist  in  Sydney  eingetroffen
  und  sollte  von  dort  weiter  nach  Jaluit
versegeln.
        <pb n="283" />
        Nach

vom  Ein-—

  257  —

Die  Abfahrt  erfolat

schiffungshafen  an  folgenden  Tagen

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

Ausschiffungshafen.]Briefe  müssen  aus

Dauer
der  Ueberfahrt

Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

1.  Ramerun.

2.  Togogebiet  (von  Quitta

mittelst  Boten  nach  Lome

und  Klein-Popo).

3.  Südwestafrikanisches

Schutzgebiet.

4.  Sanzibar.

5.  Raiser  Wilbelmsland,
Bismarck-Archipel.

6  Hamburg

,E  Liverpool

Hamburg

Liverpool

bezw.
Dartmonth

befördert.

Brindisi
6  Brindisi

Neapel

Brindisi
Marseille

Genua
(niederländische

Schiffe!

Southampton

am  letzten  jedes

Monats  Abends.
am  22.Okt.,  12.Nov.

am  15,  jedes  Monats
  Abends.

22.  November.

 

sieden  Freitag  Nm.

1  uam  9.
am  14.

am  27.
am  28.
am  12
nats

Rov.
Nov.  früh
Nov.  frü
Nov.  früh
jedes  Mo-40
  Nm.

jsieden  6.  Donners-I
  tag  20  Nm.,  zu-#
  nächst  23.  Okt.,
A4.  Dezember.

am  25.  Okt.,  8.  u.

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  20  Tage.

 

Abds.

Zanzibar  16  Tage.
Zanzibar  19  Tage.
Zanzibar  18  Tage.
Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

(0  Tage.

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schie  1
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otsimbingue  weiter-Zanzibar

  20  Pe

1

 

 

am  letzten  jedes  Monats
  520  Nm.

am  20.  Oft.,  10.Nov.
lo  Nm.

am  15.  jedes  Monats
  520  Nm.

am  2½.Oktober,  6.  u.
#l).  Nov.  10  Nm.

jeden  Mittwoch
9ai  Abds.

en  Schiffsgelegenheit

am  7.,  II.,  24.  und
25.  Nov.  10H  Abds.

am  10.  jedes  Monats
921  Abds.

am  21.  Okt.,  2.  Dez.
9n  Abds.

6.  Marschall-Inseln.

 

III.  Verschiedene  Mittheilungen.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Ost-Afrika.

„leber  den  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schußtruppe  für  Ost-Afrika  in  der  Zeit  vom
21.  Juni  bis  20.  Juli  d.  J.  ist  Nachstehendes
mitzutheilen.
Das  Verhältniß  der  Erkrankungen  zur  Gelammtstärke
  der  Truppentheile  betrug  in  Tanga
7,2  PCt.,  Zanzibar  9,0  pCt.,  Saadani  10,0  pCt.
bei  der  Besatzung  der  Schiffe  des  Neichstommissariats
  12,0  pCt.,  Bagamoyo  16,6  pCt.,
Pangani  17,6  pCt.,  Mikindani  20,9  pCt.,  Lindi
r½"½  4#  Dar-es-Salgam  41,9  pCt.,  Kilwa
w  Das  Verhältniß  der
Malaria  zur  Gesammtstärke  der  Truppen  auf
den  verschiedenen  Stationen  war  folgendes:
Tanga  2,1  pCt.,  Saadani  2,9  pCt.,  Pangani

Erkrankungen  an

Soldaten  am  Malaria-Fieber.

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,

mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben

4,0  pCt.,  Zanzibar  6,8  pCt.,  Schiffsbesatzung
8,0  pCt.,  Bagamoyo  11,7  pCt.,  Milindani
13,7  pCt.,  Kilwa  19,1  pCt.,  Lindi  23,4  pCt.,
Dar-es-Salaam  26,9  pCt.

Für  die  in  der  Schutztruppe  angestellten
Europäer  waren  die  Zahlen  der  Erkrankungen
in  Prozenten  folgende:  Pangani  14,3  PpCt.,
Schiffsbesatzung  14,8  pCt.,  Zanzibar  16,6  pCt.,
Bagamoyo  18,2  pCt.,  Tanga  25,0  pCt.,  Lindi
33,3  pCt.,  Saadani  33,3  pCt.,  Mikindani
38,0  pC.,  Kilwa  43,7  pCt.,  Dar-es-Salgam
64,3  pCt.

Mit  Bezug  auf  die  Erkraukung  an  Malaria
gestaltete  sich  der  Prozentsatz  für  die  Europäer
folgendermaßen:  Pangani  7,1  pCt.,  Schiffsbesatzung
  7,4  pCt.,  Zanzgibar  12,5  pCt.,  Bagamoyo
  18,2  pCt.,  Mikindani  19,0  pCt.,  Saadani
  22,2  pCt.,  Tanga  25,0  pCt.,  Lindi  27,7  pCt.,
Kilwa  43,7  pCt.,  Dar-es-Salaam  64,3  PCt.

Auf  der  Station  Kilwa  starben  3  schwarze
Zwei  weitere
        <pb n="284" />
        2

——

Todesfälle  unter  denselben  waren  daselbst  in
Folge  übermäßigen  Opiumgenusses  zu  beklagen.
Unter  den  neu  angeworbenen  Sndanesen  ist

nämlich  die  Sucht  des  Opiumessens  nicht  selten,

58

—

sonders  in  der  europäischen  Seiden-Industrie

erworben  hat.

 

und  mit  Leichtigkeit  vermögen  sie  sich  solches

bei  den  gewissenlosen  indischen  Kaufleuten  der
Stadt  zu  verschaffen.  Alle  Beaufsichtigung
und  Bestrafung  der  Mannschaft  einerseits  und
alle  polizeiliche  Ueberwachung  und  Bestrafung
der  indischen  Kaufleute  andererseits  vermochten
bisher  nicht  das  Laster  ganz  zu  unterdrücken.
In  Lindi  starb  ein  sudanesischer  Soldat  an
Malaria.

Am  22.  Juni  d.  J.  kenterte  im  Hafen  von
Lindi  eine  mit  schwarzen  Soldaten  der  Station

besetzte  Dhau,  und  12  Mann  (10  Sudanesen

und  2  Suaheliaskaris)  ertranken,  trotzdem  das
Wasser  ziemlich  ruhig  war  und  mehrere  Boote
zur  Rettung  herbeieilten.  In  Mpwapwa  starb
ein  Zulu-Soldat  am  Blutsturz.

Von  den  Angehörigen  der  schwarzen  Soldaten
  starben  im  Ganzen  3  Frauen  und
3  Kinder.  Wie  zumeist  bei  den  Familien  der
Soldaten,  so  war  auch  in  diesen  Krankheitsfällen
  ärztliche  Hülfe  nicht  nachgesucht  oder

direkt  abgelehnt  worden  und  war  somit  die

Todesursache  nicht  festzustellen.

Lendung  zoologischer  Präparate  aus  den  deutschen
Schutzgebieten.

Von  der  Barombi-Station  im  Kamerungebiet
  ist  vor  Kurzem  hierselbst  eine  Sendung
zoologischer  Gegenstände  eingegangen.  Die  von
Dr.  Preuß  gesammelten  und  gut  präparirten
Naturalien  bestehen  aus  Lepidopteren,  Orthopteren,
  Dipteren,  Schnecken,  Ameisen,  Fischen,
Krebsen,  Reptilien  und  Würmern.  Die  wissenschaftliche
  Bearbeitung  und  Vertheilung  der
Gegenstände  wird  demnächst  erfolgen.

 

 

Ueber  die  versuchsweise  Ansiedelung  und  Rultivirung

  indischer  Spinner-Schmetterlinge  bezw.  die

gewerbliche  Verwerthung  ihrer  Rokons  in  den

Unter  den  Erzeugnissen,  welche  in  den
deutschen  Tropen-Kolonien  voraussichtlich  mit
Erfolg  gezogen  werden  können,  ist  das  indische
bezw.  indo-chinesische  Rohseiden=  oder  Tussor-Kokon
  noch  nicht  genannt  worden,  ein  Artikel,
welcher,  gewerblich  weiter  verarbeitet,  sich
während  des  letzten  Jahrzehnts  einen  achtungswerthen
  Platz  auf  dem  Weltmarkte  und  be-Die

  in  Betracht  kommenden  Spinner=Schmetterlinge
  gehören  dem  Geschlechte  „Saturnidae“
  an  und  sind  in  ihren  verschiedenen
Unterarten  über  ganz  Vorder-Indien  verbreitet,
dergestalt,  daß  sowohl  in  den  kühleren  Gebirgslandschaften
  des  Himalaya  und  der  Ghats,  als
auch  in  der  heißen  indischen  Ebene  Schmetterlinge
  leben,  welche  spinnbare  Kokons  erzeugen.

Da  die  deutschen  Kolonien  in  Ost=  und
Weft-Afrika  sowohl  ebene,  als  Hügel=  und
Hochgebirgs-Landschaften  und  ferner  Klimata
aufweisen,  welche  denjenigen  Vorder-Indiens
nahekommen  dürften,  könnten  füglich  Zweifel
über  die  Möglichkeit,  indische  Schmetterlinge
im  tropischen  Afrika  anzusiedeln,  nur  hinsichtlich
der  Frage  erhoben  werden,  ob  der  Pflanzenwuchs
  in  den  gedachten  Kolonien  die  Nahrung
liefert,  welche  von  den  Raupen  jener  indischen
Schmetterlinge  verlangt  wird.  Die  endgültige
Beantwortung  dieser  Frage  wird  Fachleuten  zu
überlassen  sein;  immerhin  steht  bereits  fest,  daß
die  in  Betracht  kommenden  Thiere  sich  auf
ungemein  zahlreichen,  verschiedenen  Pflanzen
nähren  und  zum  Theil,  wie  zum  Beispiel  der
nach  Antheraea  mylitta  (Linné)  vornehmlich
beachtenswerthe  Attacus  atlas,  Omnivoren  zu
sein  scheinen.

Die  bekanntesten  und  von  der  indischen
Industrie  mehr  oder  minder  erprobten  Spinner-Schmetterlinge
  Indiens  finden  sich  in  der  nachstehenden
  Zusammenstellung  verzeichnet:

Genus:
A.  Bombycidae.
Bombyzbombrk.  0cinara.

Theophila.  Trilocha.
Genus:

B.  Saturnidac.
Attacus.  Caligula.
Antheraea.  Neoris.
Actias.  Saturnia.
Salassa.  Loepa.
Rinaca.  Coricula.
Rhodia.  1

Von  diesen  Arten  sind,  abgesehen  von  den

Kokons  der  bekannten  Bombycidae,  bie  Kokons

deutschen  Schutzgebieten  Ost.  und  west-Afrikas.  der  nachstehenden  Rohseiden-Spinner  oder  Saturniclae

  industriell  verwerthet  worden:

Attacus  ricini  (Eria  worm),

„  aatlas  (atlas  worm),
edwardsia,
selene,
Antheraea  mylitta  (Tussor  vorm),
assama  (Muga  worm),
perotteti,

7

7

1#
        <pb n="285" />
        Antheraea  nebulosa,

n  roylei,
„  Frithii,
.  mezankooria.

„  helleri,
4  .
(.-n(:nlafeiiestralzasp

Der  weitaus  bedeutendste  unter  diesen  praktisch
  erprobten  Spinnern  ist  die  in  ganz  Vorder-Indien
  vom  nördlichen  Nepaul  bis  zum  Kap
Comorin,  von  Bombay  bis  Calentta  verbreitete
Antheraca  mylitta  (Linné)  (Synonyma:
Bombyx  mylitta  Fabricius],  Attacus
uFlitta  [Blanchardl,  Saturnia  paphia
Helfer.).

Die  Mehrzahl  dieser  Schmetterlinge  zeitigt
im  Jahre  mehr  als  eine  Generation.  Zum
Theil  werden  die  Raupen  dieser  Thiere  von
den  Eingeborenen  Indiens  in  großer  Menge
in  freiem  Zustande  auf  Bäumen  oder  Stränchern,
zum  Theil  in  geschlossenen  Räumen  gezüchtet.

Von  der  einschlägigen  und  zur  weiteren
Orientirung  geeigneten  Fachlitteratur  verdienen
die  nachstehenden  Titel  Erwähnung:

I.  Tlomas  Wardle,  Ilandbook  olt
tüe  Collection  illustrative  ol  the
wild  silks  of  lndia  in  the  indian
Section  ol  the  South  Kensington
Muscum.  (Mit  vielen  Abbildungen.)
London,  deorge  E.  Eyre  and
William  Spottiswoode,  1881.

2.  Thomas  Wardle,  Wild  silks  of
India,  principally  Tusser.  London,
William  Trounce,  10  Gough
S(jiuare,  1879.

3.  Proceedings  of  a  conlerence  on

*
Or

bart.  2,  vol  10,  „Account  of  the
Silk  trade  and  silk  Mannlactures
ol  the  Punjah“.

Ein  weiteres,  sehr  reiches  Feld  zum  Studium
der  indischen  Tussorseiden-Zucht,  -Spinnerei  und
Weberei  bietet  die  indische  Abtheilung  des
South-Kensington-Museums  in  London  dar,
welche  Sammlungen  der  betreffenden  Schmetterlinge,
  Raupen,  Eier  und  Puppen,  sowie  der

aus  den  Kokons  gesponnenen  Garne  enthält,

 

bezw.  deren  weitere  Verwerthung  in  Form  von

Geweben,  Plüschen,  Posamentierwaaren  und
Stickereien  veranschaulicht.

Es  ist  bekannt,  daß  die  Tussor-Kokons-(auch
  Tusser,  Tussah,  Tusseh  2c.  genannt),  welche
mit  den  Exkrementen  der  Raupe  stark  durchsetzt
  zu  sein  pflegen,  bei  längerer  Aufbewahrung
so  sehr  verhärten,  daß  zur  Auflösung  des  Klebesioffes
  Langen  verwandt  werden  müssen,  welche
den  Faden  angreifen.

Die  erste  Verwerthung  der  Kokons,  nämlich
deren  Abhaspelung  und  Verspinnung  zu  Garnen,
ist  daher  bis  jetzt  an  die  Produktionsstätte  gebunden.


Dieser  Umstand  eröffnet  einen  Ausblick  auf

die  mögliche  Einführung  auch  des  Spimeerei- 



Ssilk,  held  in  the  ollice  of  the  Re

venne  and  Agricultural  Department
  olf  the  Government  okl  India
and  Calcutta,  S.  January  1886.
TJardine's  JNaturalist's  library,
volume  „Sastic  moths".
5.  Thomas  Hugon,  Remarks  on  the
Silk  worms  of  Assam  (Gthe  vol.  of

the  journal  of  the  Asiatic  societ)

l  Bengal).

6.  Dr.  Helfer,  On  the  indigenous
moths  ol  Indin.  Dgl.

4.  Dr.  W.  Roxburgh,  „Acconnt  ot
the  Tusseh  and  Arindy  silk  worms
of  Bengal“  (vol.  7  ol  the  transaclions
  ol  the  Linnean  society).

S.  Royle,  Reproductive  resources  of

India,  pag.  115,  „Silk  cullure  in

Iudias.

ournal  os  the  agrienltural  and

horticullural  sociely  of  ludia,

Gewerbes  in  die  deutschen  Kolonien.

Abgesehen  davon,  daß  diese  leichte  Arbeit,
welche  von  Kindern  verrichtet  werden  kann,
sehr  billig  zu  stehen  kommen  würde,  dürfte  sie,
wenn  auf  breiter  Grundlage  vorgenommen,
geeignet  sein,  die  unter  deutschem  Schutze  heranwachsenden
  Generationen  von  Jugend  auf  an
eine  regelmäßige  Arbeitsleistung  zu  gewöhnen
und  ihnen  den  klingenden  Nutzen  einer  solchen
in  greifbarer  Form  vor  Augen  zu  führen.

Das  ISklavenwesen  in  Afrika.

Zur  Erläuterung  der  Stlavensrage  und  zur
Klarlegung  gewisser,  weit  verbreiteter  Auffassungen,
  welche  die  Sklavenjagd  und  die  Verhältuisse
  der  gehaltenen  Sklaven  gemeinsam  und
von  einander  ungetrennt  betrachten,  gehen  uns
von  einem  Afrikareisenden  aus  dem  Westen
Afrikas,  mit  dem  Ersuchen  um  Veröffentlichung,
die  nachstehenden  Ausführungen  zu.

Im  Allgemeinen  unterscheidet  man  zwei
Klassen  von  Unfreien,  und  zwar  erstens  die  im
Innern  Afrikas  gekauften  eigentlichen  Sklaven
und  zweitens  die  im  Lande  selbst  geborenen
Nachkommen  eines  Sklaven.

Der  eingeborene  Händler  kauft  seine  Sklaven
gerade  wie  sein  Oel,  sein  Elfenbein  und  die

sonstigen  Erzeugnisse  des  Landes  aus  zweiter,

dritter  oder  wer  weiß  wievielter  Hand.
        <pb n="286" />
        Auf  die  Frage  nach  der  Herkunft  der
Sklaven  lautet  die  gewöhnliche  Antwort:  very
lar  krom  the  interior  (weit  her  aus  dem
Innern);  allerdings  werden  auch  noch  allerhand
  Gebietstheile  als  Herkunftsländer  bezeichnet,
  Namen,  die  sich  zum  Theil  auch  auf
einer  oder  der  anderen  Karte  auffinden  lassen.

Der  Sklave,  der  aus  dem  Innern  nach  der
Küste  kommt,  befindet  sich  in  einem  so  niedrigen
Zustande  der  Gesittung,  daß  durch  ihn  selbst,
von  der  Schwierigkeit  der  Verständigung  mit
ihm  ganz  abgesehen,  nähere  und  bessere  Auskunft
  nicht  zu  erhalten  ist.

Im  Allgemeinen  sollen  von  den  eingeführten
Sklaven  mancherlei  verschiedene  Sprachen  oder
Dialekte  geredet  werden,  die  ihnen  selbst  gegenseitig
  nicht  verständlich  sind;  allen  gemeinsam
ist,  daß  sie  des  Ruderns  sowie  der  Schifffahrt
überhaupt  unkundig,  dagegen  in  der  Zubereitung
von  Palmöl  und  anscheinend  in  landwirthschaftlichen
  Arbeiten  überhaupt  den  Küsten=  und
Flußbewohnern  überlegen  sind.

Leute,  welche  aus  dem  s  Sklavenhandel  einen
Beruf  oder,  um  mich  kaufmännisch  auszudrücken,
eine  Spezialität  machen,  giebt  es  an  der  Küste
ebensowenig,  wie  eigentliche  Sklavenmärkte;  der
Sklave  bildet  vielmehr,  wie  bereits  oben  bemerkt,
  lediglich  einen  Theil  der  im  Lande  überhaupt
  gang  und  gäben  Handelsgegenstände  und
geht  wie  diese  und  mit  diesen  von  Hand  zu
Hand.

Die  landläufigen  Preise  für  einen  ausgewachsenen,
  gesunden  Sklaven  belaufen  sich  an
der  Westküste  auf  etwa  170  Mark  (in  Gütern
selbstverständlich),  eine  Sklavin,  von  der  noch

260

 

 

Kinder  zu  erwarten  sind,  kostet  etwa  dasselbe,

Kinder  und  Alte  entsprechend  weniger.

Als  Bezahlung  werden  in  der  Regel  so
und  so  viele  verschiedene  Waaren  ausbedungen,
doch  ausschließlich  Pulver  und  Gewehre.

In  Ermangelung  baaren  Geldes  bilden
Sklaven  einen  Hauptbestandtheil  jedes  großen
Vermögens,  und  wer  im  Besitze  von  50  bis
100  Sklaven  ist,  gilt  für  einen  reichen  Mann;
der  kleine  Mann  hat  in  der  Regel  bloß  zwei
oder  drei;  die  angesehenen  Häuptlinge  sollen
gegen  200  besitzen,  Weiber  und  Kinder  nicht
mit  eingerechnet.

Der  aus  dem  Innern  an  die  Küste  gebrachte
  Sklave  ist  in  der  Regel  das  0  Opser
irgend  eines  zwischen  zwei  Dorfschaften  im
Innern  geführten  Krieges;  solche  Dorfkriege
sind  auch  in  verhältnißmäßig  schon  etwas  civilisirteren
  Küstengegenden  an  der  Tagesordnung
und  meistentheils  durch  Brot=  und  Handelsneid
oder  aber  auch  durch  irgend  eine  schwarze
Helena  veraulaßt.

——

Aus  den  Händen  des  Siegers  gelangt  der
Sklave  nach  und  nach  durch  eine  Kette  von
3  Zwischenhändlern  in  die  Nähe  der  Küste,  woselost
  er  von  irgend  einem  Händler  in  der

Regel  für  die  oben  erwähnten  europäischen

Waaren  eingetauscht  wird.  Sein  erster  Aufenthalt
  nun  ist  im  Dorfe  seines  neuen  Herrn,
und  zwar  in  dessen  unmittelbarer  Nähe,  um
so  baldmöglichst  mit  der  Sprache  des  Landes,
sowie  den  nothwendigsten  Arbeiten,  Rudern,
Kochen,  Holzschlagen  u.  dgl.,  vertraut  gemacht
zu  werden.

Ist  er  nun  soweit  gebracht,  um  einigermaßen
  auf  eigenen  Füßen  stehen  zu  können,
daun  wird  er  in  das  eigentliche  Sklavendorf
übergesiedelt.

Jede  Ortschaft  hat  nämlich  ihr  besonderes
Sklavendorf,  wo  sämmtliche  zur  freien  Dorfgemeinde
  gehörigen  Sklaven,  sofern  sie  nicht
als  eigentliches  Hausgesinde  bei  ihrem  Herrn
wohnen,  unter  einem  selbstgewählten  und  vom
Häuptlinge  bestätigten  Vormanne  zusammenleben.

Dieser  Vormann  ist  in  der  Regel  ein  bereits
  im  Lande  geborener  Sklave,  der  seine
Wahl  sowohl  seinen  reiferen  Jahren,  als  auch
insbesondere  seinem  Wohlstande  und  darauf  begründeten
  Ansehen  zu  verdanken  hat;  er  übt
im  Sklavendorfe  eine  angeblich  auf  Geldbußen
beschränkte  Polizeigewalt  aus.

Dem  neuen  Ankömmling  wird  nun  eine
Baustelle  nebst  etwas  Grund  und  Boden  zu
gewiesen,  um  sich  dort  mit  Hülfe  seiner  engeren

Landsleute,  die  er  in  jedem  Sklavendorfe  vorfindet,

  eine  Hütte  und  eine  Art  Gemüsegarten
anzulegen;  auch  steht  es  ihm  frci,  irgend  eine
Stelle  im  Walde  urbar  zu  machen  und  dort
eine  Pflanzung  anzulegen.  Alles,  was  er  auf

diese  Weise  mit  seiner  Hände  Arbeit  sich  baut,

wird  sein  persönliches  Eigenthum,  worüber  ihm
freie  Verfügung  zusteht.

Da  mit  der  Uebersiedelung  in  das  Dorf
der  Sklave  darauf  angewiesen  ist,  in  Zukunft
für  seinen  Unterhalt  selbst  zu  sorgen,  so  ist  es
Pflicht  des  Herrn,  ihm  auch  die  hierzu  erforderliche

  freie  Zeit  zu  gewähren;  davon  abgesehen,

kann  er  jederzeit  jegliche  Arbeitsleistung  verlangen;
  diese  letztere  wird  sich  meistentheils  der
natürlichen  Befähigung  und  Geschicklichkeit  des
einzelnen  Sklaven  anpassen.

Es  giebt  nicht  wenige  im  Lande  geborene
Sklaven,  die  sich  eines  größeren  Wohlstandes
erfreuen  als  ihre  eigenen  Herren,  oder  jedenfalls
  als  viele  freie  Männer,  und  ihrerseits
schon  wieder  so  viele  Sklaven  besitzen,  daß  sie
die  vom  Herrn  etwa  geforderten  Dienstleistungen
niemals  in  eigener  Person  verrichten,  vielmehr

eben  auch  nur  wiederum  durch  ihre  Sklaven
verrichten  lassen.
        <pb n="287" />
        0

—  —
Um  unn  auf  das  Familienleben  des  Sklaven
zurückzukommen,  so  hat  er  sowohl  der  geschenkten
  als  der  aus  eigenen  Mitteln  erstandenen
Frau  gegenüber  ganz  dieselben  Rechte  wie  der
freie  Mann.  Verkauft  pflegen  übrigens  auch
unter  Freien  Ehefrauen  nur  dann  zu  werden,
wenn  sie  ihrem  Eheherrn,  sei  es  nun  durch
schlechten  Charakter,  Untreue  oder  dergleichen,
Anlaß  zur  Klage  gegeben  haben.  6

Sämmtliche  Kinder  und  Kindeskinder  u.  f.  f.
des  gekauften  Sklaven  gehören  zum  Eigenthum
und  zur  Familie  des  Herrn  und  stehen  zu
dem  eigentlichen  Sklaven  sowie  zu  der  freien
Bevölkerung  auch  bereits  in  einem  ganz  anderen
Verhältnisse  als  ihre  Väter.

Sie  dürfen  vor  Allem  nicht  weiter  verkauft
werden;  nur  in  vereinzelten  Gegenden  soll  dies
gestattet  sein,  doch  auch  selbst  dort  nur  im
Fall  schlechter  Aufführung  derselben;  sie  können
sich  im  Dorfe  der  Freien  niederlassen  und
Ehen  mit  Freien  eingehen,  allerdings  werden
dadurch  die  Nachkommen  nicht  selbst  Freie,
sondern  bleiben  im  Lande  geborene  Nachkommen
eines  Sklaven.

Jedweden  männlichen  zur  Familie  gehörigen

61

 

 

Sklavennachkommen  muß  der  Herr  als  Familienoberhaupt,
  wenn  die  Zeit  gekommen,  mit  einer

Frau  versehen;  ebenso  kommt  ihm  aber  auch
der  bei  der  Verheirathung  der  weiblichen  Nachkommenschaft
  erzielte  Kaufpreis  zu,  die  Eltern
der  Tochter  haben  nur  Anspruch  auf  eme  Art
Abfindungssumme.

Was  nun  endlich  die  dem  Herrn  über  seine

Sklaven  zustehende  Strafgewalt  betrifft,  so
lommt  eigentlich  nur  ein  Verbrechen  in  Betracht,
  nämlich  Mord  und  Todtschlag,  und
einc  Strafe  dafür:  nämlich  der  Tod.

hat  aber  in  der  Regel  bloß  den  Verkauf  der
schuldigen  Frau  zur  Folge.  Die  einzelnen
Stlrafen  werden  vom  ersten  Häuptlinge,  doch
nur  unter  Zustimmung  der  verschiedenen  Unterbäuptlinge,
  ausgesprochen.

Dies  ist  allerdings  nur  ein  unter  Freien
bestehendes  Recht,  während  dem  Sklaven  gegenüber
  der  Grundsatz  zu  gelten  scheint,  daß  der

Herr  unbedingte  Macht  über  Leben  und  Tod

besitze;  in  der  Praxis  sind  jedoch  Strafen  und
Prozeßgang  so  ziemlich  dieselben,  nur  mit  dem

Unterschied,  daß  der  Herr  sich  vor  Verhängung
einer  Strafe  noch  zuvor  der  Zustimmung  des  Theil  des  äquatorialen  Afrika  ist  der  breite
Stlavendorfes,  ja  sogar  der  Sklavendörfer  Gi

—  denn  die  Interessen  sämmtlicher  Stlaven
sind  hierin  identisch  —  versichert  halten  muß.
»  Eine  förmliche  Freilassung  des  Sklaven,  sei
es  nun  durch  Loskauf  oder  irgend  einen  anderen

Diebstahl
  ist  an  und  für  sich  nicht  strafbar,  sondern  Aul  N  efinne  n  AtN
durch  Rückerstattung  des  Gestohlenen  erledigt;  vom  1.  Juli  d.  J.  befindet  sich  in  dem  Artikel:
Chebruch  kann  mit  dem  Tode  bestraft  werden,  nach  dem  Ngami-See,  auf  Seite  113,  linke

—

Akt,  ist  hier  zu  Lande  gänzlich  unbekannt,  was
allerdings  bei  Leuten,  bei  denen  doch  sonst
Alles  um  Geld  zu  haben  ist,  doppelt  auffällig
erscheint.

Station  Bismarckburg.

Der  Leiter  der  Forschungsstation  Bismarckburg
  im  Togogebiete,  I)r.  R.  Büttner,)  ist,
nachdem  er  am  22.  Juni  in  Klein-Popo  eingetroffen
  und  nach  Organisirung  seiner  Karawane
  von  dort  am  1.  Juli  aufgebrochen  war,
nach  einer  durch  die  Verhältnisse  der  Regenzeit
  etwas  behinderten  Reise  am  20.  Juli  d.  J.
in  Bismarckburg  angekommen.

I)#.  Büttner  traf  daselbst  die  auf  der
Station  beschäftigten  Techniker  Bugslag  und
Stöhr  in  guter  Gesundheit  an,  und  beabsichtigte
Ersterer,  etwa  Anfang  August  die  Station  zu
verlassen,  um  nach  Deutschland  zurückzukehren.
Die  Karawane  des  Dr.  Büttner,  welche  in
drei  getrennten  Abtheilungen  marschirte,  umfaßte
132  Leute,  die,  mit  Ausnahme  einer  geringen
Anzahl  von  Aguc-Männern,  sämmtlich  Popo-Leute
  waren.

Zur  Ueberführung  des  Gepäcks  und  der
Güter  waren  122  Träger  erforderlich,  die
unter  drei  Karawanen-Aufsehern  standen.  Ferner
begleiteten  den  Reisenden  4  Hängemattenträger,
1  Koch  und  2  Diener.

Berichtigung.
In  dem  „Deutschen  Kolonialblatt“  Nr.  7
„Forschungsreise  des  Hauptmanns  v.  Frangois
Spalte,  Zeile  10  von  unten  gerechnet,  ein

Druckfehler.  Anstatt  „leichter  Sand“  lies
„lichter  Wald“.

41  4  4  .  4  4  4  4.  4.  4.  4  4  4  4
IV.  Tiftterar.  Besprechungen.

Die  Handelsstraßen  des  centralen  Afrika.
Der  am  dichtesten  bevölkerte  und  reichsie

Gürtel,  welcher  sich  vom  Oberlauf  des  Niger
über  den  Tschad-See  bis  zu  den  Quellgebieten

*)  Vergl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  10  vom
15.  August  d.  J.  S.  188.
        <pb n="288" />
        2

des  Nils  und  Kongos  hinzieht.  Hier  befinden

6

sich  die  großen  und  mächtigen  muhamedanischen

Negerreiche,  hier  hat  Jahrhunderte  hindurch

Timbuktu  den  Mittelpunkt  eines  gewaltigen
Handels  und  Verkehrs  gebildet.  Das  ganze

Gebiet  wird  unter  dem  Namen  des  Snudan
begriffen.  Es  zerfällt  in  drei  große  Zonen,
deren  erstere  die  Nigerländer,  die  zweite  das
Gebiet  des  Tschad  Sees  und  seiner  Zuflüsse,
die  dritte  die  Alpenländer  des  oberen  Nil
umfaßt.

Eine  eigenthümliche  und  in  ihren  Ur—
sachen  noch  keineswegs  ganz  aufgeklärte  Er—
scheinung  ist  es  nun,  daß  die  Staaten  des
Sudau  die  Ausfuhr  ihrer  Erzeugnisse  und  den
Bezug  fremder  Waaren  nicht  über  die  ihnen
zunächft  gelegenen  Küstenpunkte  geleitet  haben,
sondern  trotz  der  Hindernisse,  welche  die  große

Entfernung  und  die  wasserlose  Sahara  bereiten,

bis  in  die  neuere  Zeit  ihre  wichtigsten  Beziehungen
  mit  den  nordafrikanischen  Küstenländern
  besitzen.  Obwohl  die  Franzosen  mit
großer  Energie  bemüht  sind,  den  Handel  des
westlichen  Sudan  nach  dem  Senegal  zu  lenken,

und  die  englische  Niger-Kompagnie  hinsichtlich  koto  und  dem  Tschad-See,  abgesehen  von  den
.  ·  *  ,  eh

der  mittleren  Zone  keine  Anstrengung  scheut,
um  den  Verkehr  ihren  Besitzungen  zuzuwenden,
gehen  noch  immer  die  großen  Karawanen  vom
Sudan  nach  den  Häfen  Nord-Afrikas.

Ein  einige  Jahre  lang  im  Dienste  der
tunesischen  Regierung  beschäftigter  Ingenicur,
Edouard  Blanc,  hat  diese  übrigens  meist

de  schen  AJI#iso  u  entd  F  Kar  uu  7*  m“-  »--  *  —  1  »
bon  deutschen  RLeienden  entdeaiten  Katanmanen.  ihre  früher  nur  schattenhafte  Herrschaft  über
straßen  einem  näheren  Siudium  unterzogen  und  Tripolis  immer  mehr  besestit

darüber  der  Pariser  geographischen  Gesellschaft
einen  Bericht  erstattet,  welcher  im  neuesten  Hefte
des  „Bulletin  de  la  société  de  géographie“
erschienen  ist.  Nach  seinen  Forschungen  ist  die
Zahl  der  vorhandenen  und  benutzbaren  Karawanenwege
  eine  sehr  beschränkte  und  zwar
hauptsächlich  in  Folge  der  natürlichen  Verhältnisse
  des  centralen  Afrika.  Marokko,  Algier
und  Tunis  sind  vom  Innern  durch  große
Sandwüsten  abgeschnitten,  zwischen  denen  nur
wenige  Pässe  hindurch  zu  finden  sind.  Die
Wüsten  bestehen  theilweise  aus  Thälern,  welche
mit  Flugsand  ausgefüllt  sind,  theils  aus  nackten
Hochplatcaus,  sogenannten  Hamadas.  Die  letzteren,
  auf  denen  der  Sturm  fortwährend  das
Gestein  zu  spitzen  Stücken  zerreibt,  sind  ganz
wasserlos  und,  sobald  sie  eine  gewisse  Ausdehnung
  erreichen,  für  Karawanen  unpassirbar,
in  den  ersteren  ist  dagegen  manchmal  Wasser
zu  finden.  —  Von  Marokko  führen  drei  Wege
nach  Timbuktu.  Der  wichtigste  geht  von  Mogador
  aus  über  die  Hauptstadt  Marokko,  der
zweite  von  Fez,  der  dritte  von  den  südlichen
Provinzen.  Sie  alle  sind  durch  Zwischen- 



2

——

straßen  verbunden.  Algier  besitzt  vier  Straßen

nach  Timbuktu.  Zwei  derselben  gehen  von  der
Provinz  Oran  aus,  die  dritte  von  Algier,  die
vierte  von  Philippeville.  Zur  Beförderung
des  Verkehrs  ist  in  der  Richtung  der  östlichsten
wie  der  westlichsten  dieser  Routen  je  eine  Eisenbahn
  ins  Innere  erbaut  worden.  Aber  alle
diese  Straßen  nach  Timbuktu  laufen  jenseits
der  algerischen  Grenze  in  Folge  der  Wüstenverhältnisse
  in  einem  Punkte  zusammen,  dessen
Bevölkerung  lebhafte  Feindschaft  gegen  die
Fremden  empfindet  und  den  Verkehr  daher  so
gut  wie  unmöglich  macht.  Die  einzig  wirtlich
benutzbare  Straße  führt  von  Philippeville  über
El  Biodh  nach  der  im  türkischen  Besitze  befindlichen
  Stadt  Rhat,  wo  sie  sich  in  zwei  Arme
nach  Sokoto  und  dem  Tschad-See  theilt.  —
Tunis  besitzt  gar  keine  Verbindung  mit  dem
Innern.  Es  ist  durch  ein  wüstes  Hochplatean.
im  Süden  abgeschnitten.  —  Um  so  vortheilhafter
  ist  die  Lage  von  Tripolis.  Nur  kleine
Sandfelder  hindern  die  Ausdehnung  dieses
Landes  nach  dem  Südwesten.  Vier  bequeme
Wege  führen  daher  von  der  Hauptstadt,  zwei
von  Dar  Cyrenaica  aus  nach  Timbuktu,  So-Verbindungen

  mit  den.  Ober-Nilländern.  Je
schwieriger  der  Verkehr  in  Folge  politischer
Verhältnisse  vom  Sudan  aus  nach  dem  Westen
wird,  um  so  mehr  belebt  er  sich  nach  Tripolis.
Die  Länge  des  Weges  und  der  große  Zeitaufwand
  spielen  dabei  leine  Rolle.  Die  Türkei
hat  diese  Gunst  der  Umstände  ausgenutzt  und

Wie  Herr
Blanc  ausführt,  ist  auch  für  die  nächste  Zukunft
  eine  Schwächung  des  Verkehrs  von  Tripolis
  mit  dem  Sudan  nicht  abzusehen  und
zwar  in  Folge  seiner  günstigen  Lage  zu  den
reichen  Gebieten  des  Tschad-Sees.  Während
nämlich  der  Handel  des  Nigergebietes  unter
den  vereinigten  Anstrengungen  Englands  und
Frankreichs  zweifellos  binnen  Kurzem  von  den
Karawanenstraßen  ab  und  den  Häfen  der  Südwestküste
  zugelenkt  werden  wird,  ist  eine  solche
Aussicht  für  den  mittleren  Sudan  noch  nicht
vorhanden.  Aus  diesem  Grunde  empfiehlt

Blanc  auch  der  Regierung,  ihr  Augenmerk

hauptsächlich  auf  Herstellung  einer  Verbindung
vom  östlichen  Tunis,  als  dem  einzig  dazu
geeigneten  Punkte  der  französischen  Besitzungen,
nach  dem  Tschad-See  zu  richten.

Das  3.  Heft  des  III.  Bandes  der  „Mittheilungen
  von  Forschungsreisenden  und
Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,
  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn
        <pb n="289" />
        v.  Danckelman,  mit  welchem  der  vorliegende  Grenzgebietes  im  Nordwesten  des
Band  schließt,  berichtet  zunächst  über  die  letzte  Njassa-Sees,  welche  zum  Theil  auf  offiziellen
Reise  von  Hauptmann  Kling  von  Lome  über  englischen  Quellen  beruht,  folgt  dann  noch  eine
Kpandu,  Salaga,  Naparri  nach  Bismarckburg,  Schilderung  dieses  Grenzgebietes  auf  Grund
durch  welche  das  nordwestlich  von  Bismarck=  der  Beobachtungen  des  englischen  Missionars
burg  liegende  Gebiet,  soweit  dies  noch  nicht  Dr.  Kerr  Cron,  welcher  als  Mitglied  der
durch  die  früheren  Reisen  von  Dr.  Wolf  und  Livingstonia  Mission  zwei  Jahre  in  diesen  Gev.
  Francois  geschehen  war,  geographisch  auf=  bieten  weilte  und  so  besonders  die  hohe  landgeklärt
  ist.  Eine  Karte  veranschaulicht  die  von  schaftliche  Schönheit  und  Fruchtbarkeit  der
dem  Reisenden  eingeschlagene  Route,  zwei  Licht=  Gebirgslandschaften  am  Nordwestende  des
druckbilder  geben  eine  Ansicht  von  dem  Wolta  Niassa-Sees  kennen  und  schätzen  zu  lernen  Gebei
  Kratschi  bezw.  von  der  Tracht  der  Jendi=  legenheit  hatte.

leute  und  Haussahändler.  Im  Anschluß  an
diesen  Bericht  werden  noch  die  Resultate  einer
großen  Zahl  Höhenmessungen  von  Kling  und
v.  François  aus  diesem  Gebict  mitgetheilt.  *  .
Mussionar  Schänker  in  Accera  liefert  einen  V.  Tilterakur-Derzeichnik.
weiteren  Beitrag  zur  Kenntniß  des  Klimas

der  Goldküste  und  berichtet  in  anschaulicher  80.  Geistbeck,  M.,  Kolonialbibliothek.  Ein

4  2  ö“G-zzz  u  z  2  4

     

Weise  über  die  Wirkung  des  Harmattan-Windes  Führer  durch  die  Kolonien  der  europäischen
auf  die  Lebewelt.  Dr.  A.  Reichenow  unter-  Staaten  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die
zieht  die  reiche  Vogelwelt  Kameruns  auf  Grund  Daese  en  baoels,  er  Inda#me,  nde
des  bis  jetzt  von  dort  bekannt  gewordenen  1.  Bändchen.  Britisch-Nordamerika  —  Britisch=Materials
  einer  eingehenden  wissenschaftlichen  Indien  ##nebst  Ceylon),  mit  Karten  und  Plänen.
Darstellung  und  giebt  beherzigenswerthe  Winke  2  M.,  cart.  2,50  M.  1

in  Bezug  auf  weitere  Sammlungen  und  Ver-  Verlag  von  C  H.  Beck  in  München.

vollständigung  der  Beobachtungen  über  die  31.

—  »  ..  ».-  Martson,  Edw.,  lIow  Stanley  wrote
Lebensweise  der  in  diesem  Schutzgebiet  lebenden

„In  darkest  Afrika“.  A  Drip  to  Egypt

Vögel.  Zur  Erläuterung  der  dem  Heft  beis  andbue  k.  With  numerous  illustratious.  1  sh.
gegebenen  Karte  des  deutsch-englischen  Sumpson  Low  &amp;amp;  Co..  London.

 

 

 

 

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Infjerate  (für  die  zweigespaltene  Pelitzeile  oder  deren  Raum  45  Pfennig)  find  an  die  Vertriebsleitung,  Berlin  §W/12,  Kochstraße  68—70,

oder  deren  Zweigsielle.  SWII1.  Bernburger  Straße  22a,  einzusenden.

 

 

 

 

 

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Kettler's  Handkarte  von  Deutsch-Ostafrika.  Preis
1  M.  —  Grösse  des  Blattes  51:54  em.

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12  Blatt,  6  Lieferungen  à  1½  M.

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Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:

nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mitlag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
früh:
„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;
„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Djieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am

WoERMANN-LINIE.

"  Am  31.  Oktober  Postdampfer  „Adolph  Woermann“,

Capt.  Taggenbrock,  und  P.D.  „ErnaWoermann“,

!1  Capt.  Matzen,

nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Iläfen  der
Südwestküste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Am  15.  November  P.  D.  „Hedwig  Woermann“,  Capt.  Dittmer,
nach  Madeira,  den  Canarischen  Insein,  Gorée,  Bissao,  Bolama,  Accra,  Lagos
und  den  Iöäfen  der  Westküste  Afrikas.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  obigen  Abgangsdaten  am  Bord  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  der  Afrikanischen  Dampfschiffs-A.-G.  Woermann-  Linie  in
Hamburg  und  dem  Schiflsmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachtolger,  ebendaselbst.

 

 
      

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

Regelmäüässige  Postdampfer--Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.
Die  nüchste  Expedition  findet  statt:

per  Reichspostdampfer  „REICHSTAG“,  Capt.  Jerchau,
von  Hamburg  am  12.  November  1890,
von  Rotterdam  am  15.  November  1890
nach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bay.
Dieser  Dampfer  nimmt  auch  Passagiere  und  Waaren  nach  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,

Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,

Chiloane  und  Inhambane.

LDie  Dannsfer  haben  roræiigliche  Einriehtangen  fit  Inssc#iere  inc#len  Klassen.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht

und  Passage  ertheilt  der  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wim.  Miller's  Nuchfolger,  in  Hamburg,  sowie

lir  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reichenstrasse  23.

 

  
    

 

 

Prämiürt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  14
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des  Deutschen  Frauenvereins  für  Krankenpllege  in  den  Kolonien,

der  evangelischen  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ost-Afrika,

der  Expedition  des  Reichskommissars  lierrn  Slajor  v.  Wissmann.

 

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Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Berlin  SWu,  Kochstraße  68—70.

Uebersicht  über  die  zollpolitischen  Geziehungen  Deutschlands  zum  Auslande

und  die
Hauptergebnisse  der  Statistik  des  Waarenverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In-  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.
        <pb n="292" />
        —  266  —

16  Preis-Medaillen  und  Ehren-Diplome.  24

Die  Gesellschaft  für  Fabrikation  diätetischer  Produkte  Ed.  Loeflund  &amp;amp;  Co.
in  Stuttgart  empfiehlt  ihre  Spezialitäten:

Reine  sterilisirte  Ulpenmilch,  ohne  Zucker  kondensirt,  Jahre  lang  unverändert  haltbar,  selbst  in  den
Tropen,  von  Prof.  Dr.  Soxhlet  in  München  in  allergünstigster  Weise  begutachtet,  ein  vollständig  keimfreies
  Nahrungsmittel  für  Kinder,  Kranke  u.  Genesende.  In  Büchsen  1  Liter  Alpenmilch  enthaltend.

Peptonisirten  Milch-Zwieback,  aus  obiger  Milch  hergestellt,  bildet  wegen  seines  Reichthums  an  Milchsubstanz
  und  Kalksalzen  ein  äußerst  wirksames,  kräftig  Knochen  bildendes,  dabei  sehr  ausgiebiges
Nährmittel  für  eutwöhnte  Kinder  vom  4.  Monate  an.  In  Büchsen  à  1/3  Kilogramm.

1  „  “  a
J  nnuIue  una  anin  unue  unte,  antte  unle  uilue  anl1ie  uIfte.  4019;  F  uuleW  t.-  uaulautrnzu#ltr  a1ulaau  t  ll  u110.Ui#
—  .—  ———  r□

*m

Soeben  erschien:

Land  und  Teute  in  Deutsch-Est-RAfrika.

Erinnerungen  aus  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes  und  der  Blokade.

JIn  85  photographischen  Original-Aufnahmen

I.  Sturk,.

Marine-Zahlmeister  a.  D.,
und  Schilderungen
von

IJI.  Wangemann,
Marine-Pfarrer.

In  einfacher  Mappe:  12,50  M.;  in  eleganter  Mappe:  15  M.

Das  Werk  will  das  rege  Interesse,  welches  in  Deutschland  sowohl,  wie  auch  von  den
Deutschen  im  Auslande  den  Deutschen  Schutzgebieten  und  insbesondere  der  Thätigkeit  des  Reichskommissars,
  Herrn  Major  v.  Wissmann,  entgegengebracht  wird,  durch  eine  Veranschaulichung  von  Land
und  Leuten  in  Deutsch-Ost-Afrika  befriedigen.

Zu  diesem  Zwecke  werden  83  photographische  Aufnahmen  der  Deutschen  Ansiedelungen,
der  Stadt  Zanzibar,  der  hauptsächlichsten  Küstenplätze  und  Dorfstätten  sowie  Gruppenbilder  der
Bewohner  wiedergegeben  und  durch  den  begleitenden  Text  aufs  Beste  erläutert.

Das  Werk  zerfällt  in  vier  Abschnitte:

1.  Janzibar.  —  2.  Batzamoyo.  —  3.  ar  es  Salaam.  —  4.  Von  der  Thätigkeit  unferer  Kriegsschife.

Wie  schon  die  Titel  andeuten,  beschäftigen  sich  die  ersten  drei  Abschnitte  vorzugsweise  mit
Natur=  und  Kulturschilderungen,  während  der  vierte  Abschnitt  die  Bekämpfung  des  Aufstandes  durch
die  Kaiserlich  Deutsche  Marine  behandelt.

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  eine  Zusammenstellung
  der  Original-Aufnahmen  entgegenzunehmen.

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Berlin,  SWu,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.
Kochstraße  68  —70.  Königl.  Hofbuchhandlung.

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Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Umittler  &amp;amp;  Sohn,

Berlin  SWi,  Kochstrasse  68—70.

Die
Forschungsreise  S.  M.  S.  „Gazelle“
in  den  Jahren  1874  bis  1876

unter  Kommando  des  Kapitäns  zur  See  Freiherrn  von  Schleinitz
herausgegeben.
von  dem  Hydrographischen  Amt  des  Reichs-Marine-Amts.

I.  Theil:  Der  Rcisebericht.  (Mit  58  Tafeln.)  —  II.  Theil:  Physik  und  Chemie.  (it  85  Tafeln.)  —
III.  Theil:  Zpologie  und  Gerlogie.  (Mit  33  Tafeln.)  —  IV.  Theil:  Botanik.  (Ait  38  Tafeln.)  —
V.  Theil:  Meteorologische  Bechschtungen.

Preis  ..  150,  —.

 

 

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofduchhandiung  u.  Hojbuchdiuckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Son,  Berlin  8W12,  Kochstr.  68—70.
        <pb n="293" />
        entsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben  in  der  Holonial-Abtheilung  des  Answärtigen  Amts.

 

*  —  --.«-.  .---..—..-.  .-.·—-...  —  —  ——  ——  *¼r  —  —  -  ––  .  -.---—..  .-  r

I.  Jahrgang.  Berlin,  1.  November  19890.  Uummer  15.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichkamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu

Anfang  des  Monals  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahräpreis  beträgt  2..  7.

Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung
  von  Erusl  Siegfried  Mitller  und  Sohn,  Berlin  8W12,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

Inhalt.  I.  Errichtung  eines  Kolonialrathes  nebst  Verfügung  zur  Auöführung  dieses  Allerhöchsten  Erlasses

 

S.  267.  —  Lokalzulage  für  die  Hulkbesatzung  in  Kamerun  S.  268.  —  Beurkundung  des  Personenstandes
  im  Gebiet  von  Finschhafen,  Herbertehöh  und  Constantinhafen  S.  269.  —  Verlegung  der

Kaiserlichen  Verwaltung  von  Kerawarra  nach  Herbertshöh  S.  269.  —  Vertretung  des  Kaiserlichen
Kommissaro  zu  Finschhafen  bei  Ausübung  der  Oerichtsbarkeit  zweiter  Instan;  S.  269.  —  Vermittelungen
  zwischen  der  Kolonial-Abtheilung  und  den  protestantischen  Missionsgesellschaften  S.  269.  —
II.  Verordnung,  betr.  den  Kautschukhandel  in  Öst-Afrika  S.  269.  —  III.  Veränderungen  bei  der
Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  270.  —  IV.  S.  270.  —  V.  S.  272.

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  273.  —  II.  Aufhebung  der  Blokade  über  Dahomeh  S.  273.—
Schiffs=  und  postalische  Nachrichten  S.  273.  —  III.  Die  Lage  in  Öst-Afrika  S.  274.  —  Expedition
des  Mr.  Stokes  nach  Tabora  S.  276.  —  Expedition  des  stellvertretenden  Reichökommissars  für  Ost-Afrika
  gegen  die  Mafitis  S.  277.  —  Nachrichten  aus  der  evangelischen  Mission  S.  278.  —  Nachrichten
  aue  der  katholischen  Mission  S.  279.  —  Deutsches  Krankenhaus  für  Öst-Afrika  S.  279.  —
Gesundheiteozustand  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  S.  279.  —  Vom  Deutschen  Frauen
verein  S.  280.  —  Ueber  die  Gewinnung  des  sogenannten  Manila-Hanfs  auf  den  Philippinen  S.  280.—
Französische  Besitzungen  am  Busen  von  Benin  S.  282.  —  IV.  S.  283.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths.
Vom  10.  Oktober  1890.5

Ich  genehmige,  daß  bei  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts  als  sachverständiger
  Beirath  für  koloniale  Angelegenheiten  ein  Kolonialrath  errichtet  wird,  und  beauftrage
Sie,  die  hierzu  erforderlichen  Anordnungen  zu  treffen.

Potsdam,  den  10.  Oktober  1890.  Wilhel

Wilhelm.
v.  Caprivi.
An  den  Reichskanzler.

Verfügung  des  Neichskanzlers  zur  Ausführung  des  Allerhöchsten
Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths.

Auf  Grund  des  Allerhöchsten  Erlasses,  betreffend  die  Errichtung  eines  Kolonialraths,
vom  10.  Oktober  1890  (Reichs-Gesetzblatt  S.  179/  wird  Folgendes  bestimmt:
81.
Die  Mitglieder  des  Kolonialraths  werden  vom  Reichskanzler  ernannt.
Die  mit  Kaiserlichem  Schutzbrief  ausgestatteten  oder  in  den  Schutzgebicten  durch  die
Anlage  wirthschaftlicher  Unternehmungen  von  bedeutendem  Umfang  in  Thätigkeit  befindlichen

*|  R.  G.  B.  S.  179.
*#)  Reich  Sanzeiger  Nr.  250  vom  17.  Oktober  1890.
        <pb n="294" />
        268  —

Kolonial-Gesellschaften  werden  anfgefordert  werden,  aus  ihrer  Mitte  Mitglieder  zum  Kolonial—
rath  in  Vorschlag  zu  bringen.  Im  Uebrigen  erfolgt  die  Berufung  aus  den  Kreisen  der  Sachverständigen
  nach  dem  Ermessen  des  Reichskanzlers.

5

Die  Mitglieder  des  Kolonialraths  versehen  ihr  Amt  als  Ehrenamt.
Die  auswärtigen  erhalten  für  die  Theilnahme  an  den  Sitzungen  eine  ihren  baaren
Auslagen  entsprechende  Entschädigung  nach  Maßgabe  einer  besonderen  Verfügung.

Die  Ernennung  der  Mitglieder  erfolgt  für  je  eine  Sitzungsperiode  des  Kolonialraths.
Die  Zeitdauer  dieser  Perioden  beträgt  ein  Jahr.

8  4.

Der  Kolonialrath  tritt  auf  Berufung  des  Reichskanzlers  unter  dem  Vorsitz  des  Leiters
der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts  oder  des  mit  seiner  Stellvertretung  beauftragten
Beamten  der  Kolonial-Abtheilung  zusammen.

Er  hat  sein  Gutachten  über  alle  Angelegenheiten  abzugeben,  welche  ihm  von  der
Kolonial-Abtheilung  überwiesen  werden,  und  ist  befugt,  über  selbstständige  Anträge  seiner  Mitglieder
  Beschluß  zu  fassen.

Der  Geschäftsgang  wird  durch  eine  vom  Reichskanzler  genehmigte  Geschäftsordnung
  geregelt.

85.

Mitglieder  der  Kolonial-Abtheilung  sowie  Vertreter  anderer  Behörden  können  mit

Genehmigung  des  Reichskanzlers  den  Sitzungen  mit  berathender  Stimme  beiwohnen.

8  6.

Der  Kolonialrath  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  ständigen  Ausschuß  von  drei  Personen,
welcher  außerhalb  der  Sitzungen  der  Hauptversammlung  von  der  Kolonial-Abtheilung  um  sein
Gutachten  in  einzelnen  Fragen  mündlich  oder  schriftlich  befragt  werden  kann.

Berlin,  den  10.  Oktober  1890.

Der  Reichskanzler.
v.  Caprivi.

Lokalzulage  für  die  Hulkbefatzung  in  Kamernn.-)

Ich  bestimme,  daß  den  Meiner  Marine  angehörenden  Personen  der  Besatzung  des  in
Kamerun  stationirten  Hulks  eine  Lokalzulage  zu  gewähren  ist,  welche  für  den  Unteroffizier  auf
30  Mark  und  den  Gemeinen  auf  22,50  Mark  monatlich  festgesetzt  wird.

Neues  Palais,  den  10.  Oktober  1890.

Wilhelm.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers.
Hollmaun.

An  den  Reichskanzler  (Reichs-Marinc-AmtK.

 

*)  Marineverordnungsblatt  Nr.  19  vom  17.  Oktober  1890,  S.  144.
        <pb n="295" />
        —  269  —

Bekanntmachungen.

Auf  Grund  des  §  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete
  (Reichs-Gesetzblatt  1888,  S.  75),  und  des  §  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ehrschließung
und  die  Beurkundung  des  Personenstandes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai
1870,  ist  innerhalb  des  Bezirks  der  Station  Finschhafen  dem  interimistischen  Kommissariatssekretär
  Referendar  a.  D.  Arthur  Hildebrandt  und  innerhalb  des  Bezirks  der  Station
Herbertshöh  dem  Kaiserlichen  Kanzler  Georg  Schmiele  für  ihre  Person  und  für  die  Dauer
ihrer  Thätigkeit  in  der  Station  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bezüglich  aller
Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und
die  Geburten  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.  Dem  Beamten  der  Neu-Guinea-Kompagnie
Friedrich  Rehn  ist  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  des  Bezirks  der  Station
Constantinhafen  die  gleichen  Handlungen  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  sonstigen  Verhinderung
des  Standesbeamten  vorzunehmen.

Der  Sitz  der  Kaiserlichen  Verwaltung  des  Bismarck-Archipels  ist  von  Kerawarra  in
der  Neu-Lauenburg=  (Duke  of  York)  Gruppe  nach  Herbertshöh  an  der  Blanche-Bai  auf  Neu-Mecklenburg
  verlegt  worden.  Nach  dem  letzteren  Orte  siedelt  auch  der  Kaiserliche  Kanzler  und
Richter  Schmiele  über.

Bei  dem  Kaiserlichen  Kommissariat  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie  zu
Finschhafen  ist  der  Kanzler  Schmiele  zum  Vertreter  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  den  Fall
der  Verhinderung  an  der  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  zweiter  Instanz  und  der  sonstigen

ihm  nach  Maßgabe  der  Dienstanweisung  vom  3.  August  1889  übertragenen  Funktionen
bestellt  worden.

Der  Staatssekretär  a.  D.  Wirkliche  Geheime  Rath  v.  Jacobi  —  Berlin  W.,  Karlsbad
  11  —  hat  es  übernommen,  zwischen  der  Kolonial-Abtheilung  und  den  protestantischen
Missionsgesellschaften,  welche  in  den  deutschen  Schutzgebieten  bereits  thätig  sind  oder  auf  dieselben
ihre  Thätigkeit  zu  erstrecken  beabsichtigen,  seine  Vermittelung  eintreten  zu  lassen.

Es  wird  sich  empfehlen,  wenn  die  gedachten  Gesellschaften  ihre  bezüglichen  Anträge
zunächst  an  Herrn  v.  Jacobi  gelangen  lassen.

Berlin,  den  24.  Oktober  1890.

Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abtheilung.
Kayser.

——

 

 

und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schutgebieken.

Verordnung,  betreffeud  den  Kautschukhandel  in  Ost-Afrika.

Um  der  Verfälschung  des  Kautschuks,  durch  welche  der  Handel  wesentlich  geschädigt
wird,  nach  Möglichkeit  zu  steuern,  wird  hierdurch  verordnet  wie  folgt:
1.  Der  Verkauf  und  Ankauf  von  Kautschuk,  welcher  durch  gröbliche,  offenbar  auf
Täuschung  berechnete  Beimengung  von  Sand,  Steinchen,  Rindestücken  oder  dergleichen,
  wie  sie  bei  sorgfältigem  Sammeln  vermieden  werden  kann,  verfälscht
ist,  wird  hierdurch  verboten.

II.  Perordnungen
        <pb n="296" />
        —  270  —

2.  Derartig  verfälschter  Kautschuk,  welcher  nach  einer  Frist  von  drei  Monaten  vom
Datum  dieses  Erlasses  an  vorgefunden  werden  sollte,  verfällt  der  Konfiskation
und  Vernichtung,  Verkäufer  und  Käufer  aber  im  Wiederholungsfalle  strenger
Strafe.

3.  Jeder  Händler  wird  hierdurch  in  seinem  eigenen  Interesse  verpflichtet,  das
Erscheinen  derartig  verfälschten  Kautschuks  im  Handel  nach  der  angegebenen
Frist  sofort  der  Regierung  zur  Anzeige  zu  bringen,  welche  die  erforderlichen
Maßregeln  dagegen  anordnen  wird.

Zanzibar,  den  3.  September  1890.

Schmidt,
Stellvertretender  Reichskommissar  für  Ost-Afrika.

III.  Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  Ernst  Vohsen  zu  Berlin  den  Königlichen  Kronen-Orden
  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisher
mit  der  kommissarischen  Verwaltung  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie  beauftragten
Regierungsrath  Rose  zum  Kommissar  für  das  gedachte  Schutzgebiet  zu  ernennen.

Der  Kaiserliche  Kommissar  Zimmerer  ist  mit  der  weiteren  Vertretung  des  Kaiserlichen
Gouverneurs  für  Kamerun  beauftragt  worden.  Herr  v.  Puttkamer,  welcher  bisher  mit
dieser  Vertretung  betraut  war,  wird  die  kommissarische  Verwaltung  des  Togogebietes  wieder
übernehmen,  während  Bezirksamtmann  Dr.  Krabbes  sich  auf  seinen  Posten  in  Viktoria  zurückbegeben
  wird.

Der  Reichskommissar  Major  v.  Wissmann  wird  sich  mit  dem  am  12.  d.  M.  von
Marseille  abgehenden  Dampfer  auf  seinen  Posten  zurückbegeben.

 

Veränderungen  bei  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika.
Nach  Ablauf  ihres  Kontraktes  aus  der  Truppe  ausgeschieden:  Chef  Richelmann,
Kapitän  Prager;  krankheitshalber  ausgeschieden:  Vizefeldwebel  Becker,  Unteroffiziere  Adami
und  Thonack;  beurlaubt:  Deckoffizier  Wille,  Sergeant  Binder;  gestorben:  Vizefeldwebel
Wonneberger,  Lazarethgehülfe  Unteroffizier  Hinz.

Berichtigung.
In  Nr.  11  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  September,  S.  195,  ist  in  dem
Verzeichniß  der  Offiziere  der  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  unter  Nr.  28  irrthümlich  gedruckt:
„Karl“  Stenzler  anstatt  „Kurt“  Stenzler.

 

IV.  Bekannfmachungen  für  die  Schifffahrk.

In  Nr.  12  des  „Deutschen  Kolonialblattes"  vom  15.  September  d.  J.  ist  eine  Zusammenstellung
  der  bisher  erschienenen  Admiralitätskarten  gegeben,  welche  auf  die  deutschen
Schutzgebiete  Bezug  haben.
        <pb n="297" />
        —  271  —

Diesen  Karten  ist  neuerdings  unter  Nr.  113  eine  fernere  Karte:  „Pläue  von  den
Marschall-Inseln“  hinzugetreten,  welche  eine  Uebersicht  der  verschiedenen  Inseln  und  Atolle  der
Marschall-Gruppe  in  größerem  Maßstabe  enthält.

Nördlicher  Atlantischer  Ocean.
Westtüste  von  Afrika.
Zeitweilige  Anzünduug  des  Leuchtfeuers  auf  der  Spitze  Gombe  südlich  der  Gabun-Mündung.

Nach  einer  Mittheilung  des  Vertreters  der  französischen  Regierung  zu  Gabun  ist  das
Feuer  auf  der  Spitze  Gombs  (vergl.  Nr.  2098  d.  diesj.  „Nachr.  f.  Seef.“)  am  2.  September  d.  J.
versuchsweise  angezündet  worden.  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  2219.)

—  e  e  —

Stiller  Ocean.

Ueber  Beobachtungen,  welche  bei  Fahrten  des  Dampfers  der  Neu-Guinea  Kompagnie
„Mabel“  in  der  Zeit  vom  April  bis  Juni  d.  J.  gemacht  worden  sind,  hat  der  Führer  des
genannten  Dampfers,  Kapitän  Schneider,  Folgendes  mitgetheilt:

1.  Auf  der  neuen  von  Herrn  v.  Schleinitz  entworsenen  Karte  Nr.  112*)  sind  Rock
Island  und  die  südlich  gelegenen  kleinen  Inseln  (Siassi)  sehr  mangelhaft  und  ungenau  ein—
getragen  bezw.  niedergelegt.  Von  Finschhafen  peilt  Tu  Island  mittelst  eines  an  Land  genommenen
  Kompasses  N  15/16O,  welches  eine  etwa  2,5  Sm  mehr  östliche  Position  ergiebt.  Es
ist  aber  wahrscheinlich,  daß  Tu  Island  auch  einige  Minuten  nördlicher  liegt,  als  in  der  Karte
angegeben.  Die  Insel  ist  in  ihrem  südlichen  Theil  hoch  und  bei  der  Passage  durch  die  Straße
zwischen  Neu--Guinea  und  Rock  Island  eine  gute  Marke.

Leider  verhinderte  schlechtes  Wetter  astronomische  Beobachtung,  doch  wurde  auf  einem
Ankerplatz  1  Sm  westlich  Malabaia  eine  gute  Breite  observirt,  die  5°  51,5“  Süd  ergab,  eine
bedeutend  abweichende  Position  von  der  der  Karte.  Der  Ankerplatz  war  von  weit  ausgedehnten
Riffen  umgeben.  Auch  ein  bei  oben  genannter  Passage  sehr  in  Betracht  kommendes  Riff  fand
ich  am  Abend  des  5.  Mai.  Von  der  Riffkante,  der  westlichen,  peilten  Lottin  Island  NMNW7,,  W,
Malabaia  O¼/  (5  Sm),  Berg  Below  NO  /0O.

Jedenfalls  ist  dieses  Riff  mit  dem  in  der  Karte  westlich  der  Insel  Malabaia  verzeichneten
  identisch.

Wenngleich  die  Karte  einen  guten  Anhalt  bietet,  hält  es  doch  schwer,  in  dem  Riff=  und
Inselgewirr  Siassi  sich  zu  orientiren.  Auf  Ankergrund  ist  unter  den  Inseln  nicht  zu  rechnen.

Tu  Island  ist  beispielsweise  so  steil  abfallend,  daß  unmittelbar  am  Strandriff  stehend
vorn  mit  4  m,  mittschiffs  aber  mit  100  m  kein  Grund  gefunden  wurde.

In  Dampier-Straße,  die  ich  etwa  in  der  Mitte  von  Süd  nach  Nord  durchsteuerte,
wurde  oft  Grund  gesehen.  Auf  diesen  Stellen  waren  immer  Tiefen  von  15  bis  25  m.

Zweimal  wurde  geankert  und  dabei  (den  7.  Mai  a.  m.)  ein  S  W  setzender  Strom
von  2⅛¼  Sm  konstatirt.  (Wind  leicht  nördlich,  Tags  vorher  steif  NW.)

2.  Am  23.  April  1889  wurde  ein  neues  Riff  aufgefunden.  Dieses  Riff,  als  ich  es

am  2.  sah,  hatte  an  seiner  höchsten  Stelle  eine  kleine  Sandbank,  die  bei  Hochwasser  vielleicht
verschwindet.  Das  Riff  hat  den  Namen  Ottilien-Riff  erhalten.

*)  Vergl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  6  vom  15.  Juni  d.  J.,  S.  89,  und  Nr.  12  vom  15.  September
  d.  J.,  S.  226.
        <pb n="298" />
        —  272  —

Ich  peilte  North  Island  (Freuch  Island)  Os/N.

Westkante  von  Merite  Island  in  Mitte  des  Riffes  SOzO  .

Schiff  stand  nach  Gissung  2  Sm  ab  von  Sandbank.

Das  Riff  selbst  ist  klein,  hat  nach  Schätzung  etwa  600  m  Durchmesser,  die  Sandbank
vielleicht  50  m,  dieselbe  streckt  sich  S—N.  Die  See  brach  wenig  an  dem  Niff.

Gipps  Island  existirt  nicht,  sondern  ist  identisch  mit  North  Island,  welches  in  der
englischen  Karte  nach  Breite  richtig  liegt.  Heiße  Quellen  sind  an  der  NO-  und  SW.-Seite  von
North  Island  und  diese  mögen  Anlaß  gegeben  haben  zu  der  Annahme  zweier  verschiedener
Infeln.  Die  heißen  Quellen  sprudeln  kochendes  Wasser  in  etwa  1½  Fuß  Durchmesser  haltenden
Löchern  (die  an  der  NO-Seite).  Die  hoch  aufsteigenden  weißen  Dampfsäulen  machen  diese
Quellen  bis  auf  25  Sm.  sichtbar.

Eine  Reihe  felderartiger  Riffe  mit  wenig  Wasser  liegt  an  der  Westseite  North  Islands.
Zwischen  diesen  felderartigen  Riffen,  die  den  Namen  Hers-Felder  bekommen  haben,  ist  ein  tiefer
Kanal  vorhanden.  Von  diesem  Kanal  peilte  North  Island-Spitze  NOzO,  der  Winkel,  gemessen
von  einer  Kante  North  Islands  zur  anderen,  also  die  ganze  Insel,  war  11°  187.

3.  An  der  Südküste  von  Neu-Hannover  ist  ein  guter  Ankerplatz  in  einer  Bucht,  die
mit  Kokospalmen  dicht  bestanden  ist.

Von  diesem  Ankerplatz,  8  Faden  Wasser,  Grund  Schlick,  peilte  kleine  Insel,  dicht  am
Lande  SWzWu““  W,  Blox-Berg  West,  Flußmündung  NW1/N.

Der  charakteristische  Berg  ist  Blox-Berg,  die  Bucht  aber  die  Weiber-Bucht
genannt  worden.

 

V.  Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Carola“  17/9.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht“  21/9.  St.  Paul  de  Loanda  7/10.—  11/10.  Gaboon  11/10.—
Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Kubt.  „Hyäne“  Kamernn.  —  12/10.  St.  Thomé  19/10.  (Poststation:
Kamerun.)

S.  M.  hrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe"“  19/4.  Zanzibar.  (Poststation:  Bombay.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  30/7.  Apia  17/8.  —  Marschall-Inseln.  (Poststation:  Apia
[Australienl.)

Ablösungstransporte:

ür  S.  rl  53z  .  1  r  t“  «  s  r4
für  E  Hroch,  Ausreise  mittelst  des  Dampfers  „Kronprinz  Friedrich
M.  Rubt.  „Hy  Wilhelm“  des  Norddeutschen  Lloyd:  Wilhelmshaven

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  10/10.  —  Kamerun.

Hulk  „Cyclop“
        <pb n="299" />
        E  4  4444

    

I.  Perwnal-Nachrichten.

Der  Kaiserliche  Konful  Dr.  Goering,
beauftragt  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
  der  Funktionen  des  Kaiserlichen  Kommissars
  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,
ist  in  Berlin  eingetroffen.

Der  Kaiserliche
beabsichtigte,  sich  mit  dem  am  31.  v.  M.  Hamburg
  verlassenden  Dampfer  nach  Kamerun  zu
begeben.

His«

Nichtamtlicher  Theil.

Kommissar  Zimmerer

*  7
——

 

II.  Perkehrs-Nachrichten.

Aufbebung  der  Bloklade  über  Dahomeh.

Die  Blokade,  welche  unter  dem  4.  April  d.  J.
seitens  der  Regierung  der  französischen  Republik
über  denjenigen  Theil  der  Sllavenküste  erklärt
worden  war,?)  welcher  zwischen  der  Grenze
des  deutschen  und  französischen  Popogebietes

und  der  Ostgrenze  der  französischen  Besitzungen

von  Porto  Novo  belegen  ist,  ist  nach  einer
Mittheilung  des  „Journal  Ofliciel"“  unter
dem  13.  v.  M.  aufgehoben  worden.

 

 

vom  Einschiffungshafen


Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

an  folgenden  Tagen

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

Ausschisfungshasen.
Dauer
der  Ueberfahrt

 

1  Hamburg  am

1.  Ramerun.  #  ..
Liverpool

2.  Togogebiet  (von  Quitta  Hamburg
miltelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popoz.  1  Liverpool

Southampton  1
bezw.
Dartmonth

3.  Südwestafrikanisches
Schutzgebiet.

 

letzten
Monats  Abends.
am  12.  Nov.,  3.  u.
224.  Dez.
A

am  15.  jedes  Monats

  Abends.
am  8.  u.  22.  Nov.,

6.  u.  20.  Dez.

3  sieden  Freitag  Nm.

iedes  am  letzten  jedes  Monats
  5%  Nm.
am  10.  Nov.,  1.  u.

22.  Dez.  10  Am.

am  15.  jedes  Monats
  5f%  A  m.

am  6.  u.  20.  Nov.,  4.
u.  18.  Dez.  10  Am.

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  20  Tage.|jeden  Mittwoch

i  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsien  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.


Brindisi  am  9.  Nov.  Abds.]Zanzibar  20  Tage.
Brindisi  am  14.  Nov.  früh  Zanzibar  16  Tage.  am  7.,  11.,  24.  und
4.  San  zibar.  Neapel  am  27.  Nov.  früh  Zanzibar  19  Tage.2.  Nov.,  5.  Dez.
«  Brindisi  am  28.  Nov.  früh  sZanzibar  18  Tage.  105  Abds.
Brindisi  am  7.  Dez.  Abds.  Zanzibar  20  Tage.
Marseille  am  12  jedes  Mo-  BZanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  40  Nm.  ·  VIIAWR
5.Kgiickwicbeclllskand-Genua  jede-tt6.Donaers»-i-Finschhafenetwaan12.Dez.9uAhk-s.
Bismard·  Archipel.  (nieder-  tag  20  Nm.,  zu-860  Tage.
ländische  nüchst  4.  Dez.
Schiffe.

6.  Marschall.  Inseln.

 

 

 

Bauriesfsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

*)  Vergl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  Nr.  2  vom  15.  April  1890,  S.  25.
        <pb n="300" />
        ——

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  Belfast

274

ist  unter  dem  1.  Oktober  d.  J.  ein  Flaggenattest

  ertheilt  worden  dem  aus  Stahl  erbauten,
bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Dampfschiff
  „Minnie  Hinde“  von  218  brit.  Reg.-Tons
Netto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergang  desselben
unter  dem  Namen  „Wissmann“  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linic
  zu  Hamburg,  welche  Hamburg  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

In  Zanzibar,  Bagamoyo  und  Dares-Salaam
  sind  Koiserlich  Deutsche  Post-Agenturen
  eingerichtet  worden.  Dieselben  vermitteln
  den  Austausch  von  Briefsendungen  jeder
Art  unter  den  Bedingungen  des  Weltpostvereins.
In  Deutschland  werden  erhoben:

für  frankirte  Brise  20  Pf.)  für  je
é,  unfrankirte  Briefe  10  158,
.  Postkartten  10
-  -  mit  Antwort  20  —
-Drucksachen,  Waaren—
proben  und  Geschäftspapirers
  5  fürje  50g,.
mindestens  jedoch  10  Pf.  für
Waarenproben  und  20  Pf.
für  Geschäftspapierc,
an  Einschreibegebühr  20
m—————————————

       

III.  Derschiedene  Mittheilungen.

Die  Lage  in  Ost-Afrika.

Ueber  die  Lage  in  Ost-Afrika  liegen  folgende

Nachrichten  vor.
Die  Station  Tanga,  die  bis  auf  einige

lleinere  Arbeiten  vollständig  fertig  gestellt  ist,

beschäftigt  sich  mit  der  Planirung  und  der  Befestigung
  des  umliegenden  Terrains.  Die  außerhalb

  der  Station  im  Bau  begriffene  größere

*rr

Kaserne  dürfte  zu  ihrer  Vollendung  noch  einige
Wochen  in  Anspruch  nehmen;  ebenso  wird  außerhalb
  der  Station  an  der  Errichtung  eines
Pulver-Hauses  gearbeitet.

Innerhalb  der  die  Station  umgebenden
Anlagen  hat  das  von  der  Marinebehörde  übersandte
  Denkmal  zur  Erinnerung  an  die  während
des  Aufstandes  in  Ost-Afrika  gefallenen  Angehörigen
  der  Marine  Aufstellung  gefunden  und
wird  demnächst  enthüllt  werden.

Die  Ostafrikanische  Gesellschaft  hat  die  Aufstellung
  ihres  Hauses  ebenfalls  beendet,  während
die  übrigen  in  Tanga  ansässigen  Europäer  wohl

i

 

—-gehen

  wünschen,  bislang  jedoch  die  Arbeiten
noch  nicht  in  Angriff  genommen  haben.  Der
Verkehr  mit  dem  Hinterlande  ist  nach  wie  vor
ein  reger  und  ungestörter  und  wird  nach  den
übereinstimmenden  Aussagen  der  Eingeborenen
die  Ernte  an  Mtama  und  Sesam  in  diesem
Jahre  eine  sehr  reichliche  sein.

Die  Pflanzer-Gesellschaft  in  Amboni  dürfte

voraussichtlich  im  Stande  sein,  bis  zur  Mitte

nächsten  Jahres  einige  Centner  Tabak  als
Probe  auf  den  Markt  zu  liefern.  In  Pangani
wird  noch  an  dem  äußeren  Verputzen  der
Häuser  und  Umfassungsmauern  gearbeitet.  Auch
ist  mit  der  Anlage  von  Wegen,  Aupflanzungen

und  der  Aufführung  einer  Eindämmungsmauer

längs  des  Flußufers  begonnen  worden.  Das
interimistisch  in  der  Station  eingerichtete  Lazareth
  hat  leider  aus  Mangel  an  Pflegekräften.
wieder  aufgehoben  werden  müssen.  Sowohl

in  Pangani  als  auch  in  Tanga  wird  es  jedoch

sehr  bald  nothwendig  werden,  mit  der  Errichtung
  eines  größeren  Lazarethbaues,  außerhalb
der  Station  gelegen,  vorzugehen,  da  die  Zahl
der  Europäer  an  allen  diesen  Plätzen  mit  jedem
Tage  wächst.

Die  Plautagen-Gesellschaft  in  Lewa  hat
sehr  erfreuliche  Fortschritte  aufzuweisen.

Die  Expedition  zwecks  Gründung  einer
Station  in  Masinde  ist  unter  Führung  des
Chefs  Ramsay  am  22.  September  1890  nach
ihrem  Bestimmungsorte  abmarschirt  und  dürfte
bereits  dortselbst  eingetroffen  sein.  Zzum
Stationschef  von  Masinde  ist  Lieutenant
Stenzler  ernannt  worden.

Auch  in  Saadani  entwickeln  sich  die  Verhältnisse

  befriedigend  weiter,  trotzdem  Bwanna

Heri  noch  immer  nicht  seinen  definitiven  Wohnsitz
  in  der  Stadt  genommen  hat.  Demselben
ist  jedoch  nunmehr  kategorisch  erklärt  worden,
daß  er  sich  innerhalb  zweier  Monate  dortselbst
niederzulassen  hätte;  er  hat  dies  bereitwilligst
versprochen.  Die  Bauthätigkeit  schreitet  immer
weiter  fort,  so  daß  die  Stadt  demnächst  in
ihren  früheren  Verhältnissen  wieder  hergestellt
sein  wird.

In  Bagamoyo  ist  der  Karawanenverkehr
ein  nur  unbedentender  gewesen.  Das  alte
Karawanenlager  dicht  unterhalb  der  Station
ist  vollständig  geräumt  und  wird  aus  hygienischen
  Gründen  nicht  wieder  bezogen  werden.

Für  die  Unterkunft  der  Karawanen  ist  ein

anderer  Platz  weiter  oberhalb  der

alle  mit  der  Errichtung  von  Häusern  vorzu-Station


innerhalb  der  Palmen  gewählt  worden.
Wenngleich  der  Sklavenhandel  im  Allgemeinen
  als  unterdrückt  betrachtet  werden  kann,
so  geschieht  es  doch  immer  noch,  daß  einzelne
eingefleischte  Sklavenhändler  wieder  und  wieder
versuchen,  freie  Leute  einzufangen  und  von
        <pb n="301" />
        kleinen  Küstenplätzen,  besonders  in  der  Umgegend
  von  Bagamoyo,  zu  verschiffen.  Ein  gewisser
  Jbrahim,  der  schon  im  vorigen  Jahre
wegen  Sklavenraubes  als  Gefangener  eingeliefert
  wurde,  dem  es  aber  gelang,  aus  dem
Gefängniß  zu  entkommen,  wurde  vor  einigen
Wochen  aufs  Neue  von  den  Eingeborenen  eingebracht,
  da  er  mit  einigen  Helfershelfern  freie
Leute  mit  der  Waffe  in  der  Hand  iberfallen,
einige  getödtet,  die  anderen  gefangen  genommen
und  als  Sklaven  verkauft  hatte.  Da  er  seines
Verbrechens  durch  zahlreiche  Zeugenaussagen
überführt  war,  so  wurde  er  am  23.  September
durch  den  Strang  hingerichtet.

In  Mtoni,  der  Fähre  am  Kingani,  hat  es
sich  aus  Gesundheitsrücksichten  als  immer  dringenderes
  Bedürfniß  herausgestellt,  den  dortigen
weißen  Unteroffizier  nebst  Besatzung  in  einem
steinernen  Hause  unterzubringen.  Es  ist  demzufulge
  der  Bau  eines  solchen  angeordnet
worden;  in  etwa  drei  Monaten  wird  dasselbe
sertig  sein.  Da  das  Haus  auf  großen  Pfeilern
gebaut  wird,  so  können  bei  der  Ueberschwemmung
  in  der  großen  Regenzeit  die  Wasser  ungestört
  hindurchfließen,  ohne  daß  die  Besatzung
gezwungen  ist,  den  Posten  während  dieser
Periode  zu  räumen.

Von  Mpwapwa  ist  die  Meldung  eingelaufen,
  daß  der  dortige  stellvertretende  Stationschef,
  Beamter  de  la  Frémoire,  sich  auf
Grund  von  gegen  die  Stokessche  Karawane
verübten  Räubereien  veranlaßt  sah,  eine  Expedition
  gegen  einige  Wahehe-Dörfer  zu  unternehmen;
  etwa  800  Wagogos  hatten  sich  zu
diesem  Zwecke  mit  ihm  vereinigt,  so  daß  die
Bestrafung  jener  Straßenräuber  sich  zu  einer
sehr  nachdrücklichen  gestaltete.  Ihre  Dörfer
wurden  verbramt  und  außer  verschiedenen
Elfenbeinzähnen  1600  Stück  Vieh  erbenutet.

Bei  dem  Kampfe  um  einen  stark  besetzten

 

 

 

Häuserkomplex  fielen  ein  Zulu  Unteroffizier  und

ein  Sudanese.
Verhältnisse  bei  Mpwapwa  durchaus  geordnet,
und  haben  jene  bestraften  Räuber  auch  bereits
Abgesandte  mit  zahlreichen  Geschenken  geschickt,
um  den  Frieden  zu  erbitten.  Die  Gesundheitsverhältnisse
  dortselbst  haben  sich  wesentlich  besser
gestaltet.

Mpwapwa  passirt.“)
In  Darees-Salaam  wird  an  dem  Bau  und
an  der  Einrichtung  von  Magazinen  und  Werkstätten

  fleißig  weiter  gearbeitet.  Die  dortselbst
befindlichen  zahlreichen  alten  S  ISgebä  T  .-  ..  .  ..—-sindlichen
  zahlreiche  iu  Sultansgebäude  gebäudes  ist  bereits  im  Rohbau  fertiggestellt,

bieten  leider  fast  gar  keine  Erleichterung  dar,
*|]  Ueber  den  bisherigen  Verlauf  der  Stokesschen

Expedition  giebt  der  nachstehend  abgedruckte  Bericht
Auskunft.

Im  llebrigen  jedoch  sind  die

—

277

1
"

"1  ie

da  sie  derartig  baufällig  sind,  daß  im  Allgemeinen

  nur  die  Steine  als  Material  zu  Neubauten
  Verwendung  finden  können.  Um  eine
geeignete  Verbindung  zwischen  Bagamoyo  und
Dar-es-Salgam  herzustellen,  ist  einem  Offizier
schon  jetzt  der  Auftrag  ertheilt  worden,  das
Terrain  zwischen  den  beiden  Plätzen  einer
Kartirung  und  Aufnahme  zu  unterwerfen.
Der  Ausbau  der  Stationen  im  Süden
schreitet  rüstig  weiter.  In  Kilwa  ist  ein  großes
als  Lazareth  bestimmtes  Gebände  fertiggestellt.

Die  schwierigen  Landungsverhältnisse  sucht  Chef

v.  Zelewsky  dadurch  zu  vereinfachen,  daß  er
einen  Damm  aus  Steinen  und  Pfählen  in  die
See  hinein  aufwerfen  läßt,  der  zu  einem  großen
Theil  bereits  vollendet  ist.  Der  Ausbau  des
Offizier=  und  Unteroffizierhauses  wird  voraussichtlich
  im  nächsten  Monat  beendet  sein.  Besonders
  erfreulich  ist  es,  daß  der  erste  der
drei  Hauptchefs  von  Kilwa,  Muini  Makarani,
mit  seinem  gesammten  Anhange  nach  langen
Unterhandlungen  sich  zur  Rückkehr  hat  bewegen
lassen  und  bereits  die  alten  Quartiere  dortselbst
wieder  bezogen  hat.  Die  Unterhandlungen  mit
dem  zweiten  jener  Hauptführer  sind  ebenfalls

ihrem  Abschluß  nahe,  und  steht  daher  zu  hoffen,
daß  auch  in  Kilwa  die  Folgen  des  Krieges

baldmöglichst  vollständig  verwischt  sein  werden.
Fernerhin  sind  große  Karawanen  von  weit
westlich  des  Nyassa=  Sees  hier  eingetroffen,  so
daß  auch  der  Handelsverkehr  beginnt,  wieder
den  altgewohnten  Bahnen  zu  folgen.
In  Lindi  ist  ein  massives  zweistöckiges
Haus  für  die  Unteroffiziere  aufgeführt  und
wird  augenblicklich  an  der  Schaffung  von  Unterkunstsräumen
  für  die  Schwarzen  gearbeitet.
Die  Fertigstellung  des  Hauptgebäudes  jedoch
wird,  da  jegliche  Anlehnung  an  alte  Gebäude
fehlt,  noch  viele  Monate  in  Anspruch  nehmen.
Auch  in  Lindi  hat  sich  in  letzter  Zeit  der
Karawanenverkehr  ganz  bedeutend  gehoben.  Eine
letzthin  eingetroffene  Karawane  zählte  1200
Köpfe  und  brachte  340  Elfenbeinzähne.  Der
Gesammt-Eingang  an  Elfenbein  in  den  letzten
sechs  Wochen  ist  auf  mindestens  700  Zähne
zu  schätzen.  Neben  dem  Elfenbein  ist  es  hier

wie  in  Mikindani  hauptsächlich  Gummi,  welchen

«  —  E  ·  s·  P  «  k  □—  a#  „„!  n#ts
Mr.  Stokes  hat  mit  seiner  Karawane  die  Karawanen  aus  dem  Innern  nach  der  Küste

bringen.

Die  Bauarbeiten  in  Mikindani  bewegen  sich,
nachdem  nunmehr  dem  Arbeitermangel  abgeholfen
  worden  ist,  ebenfalls  in  einem  beschleunigteren
  Tempo.  Das  Erdgeschoß  des  Stations-=und

  wird  mit  der  Mauerung  des  ersten  Stockwerkes
  fortgefahren.

Der  zwischen  Mikindani  und  Lindi  gelegene
Ort  Sudi  wird,  da  dortselbst  ein  starker  Pulver-
        <pb n="302" />
        schmuggel  blüht,  demnächst  mit  einer  kleinen
Garnison  belegt  werden.  Es  bietet  dieses  um
so  weniger  Schwierigkeiten,  als  Bauwerke  gar
nicht  aufgeführt  zu  werden  brauchen,  sondern
es  genügt,  ein  dortselbst  befindliches  großes
zweistöckiges,  durchaus  vertheidigungsfähiges
Steingebäude  zu  besetzen.  Kissiweri,  Kilwa-Kissivani,
  Samanga,  Mgoro,  Kissigu,  welche
später  zum  Theil  ebenfalls  kleine  Garnisonen
erhalten  müssen,  sind  vorläufig  durch  eingeborene
  Akidas  und  Soldaten  besetzt,  welche
den  zunächst  belegenen  Stationen  beständig
Rapport  über  die  Verhältnisse  und  Ereignisse
erstatten.

Das  Hinterland  von  Lindi  und  Mikindani
lästt  hinsichtlich  geordneter  Verhältnisse  noch  zu

wünschen  übrig.  Verschiedene  rüuberische  Häuptlinge,
  welche  sich  noch  nicht  an  die  neue  Ordnung
  der  Dinge  gewöhnt  haben,  glauben  ihre
seit  langer  Zeit  gemohnheitsmäßig  betriebenen
Brandschatzungen  der  Karawanen  auch  jetzt  noch
fortsetzen  zu  können.  Der  stellvertretende  Reichskommissar
  beabsichtigte  daher,  eine  Expedition
nach  jenen  Gebieten  zu  unternehmen,  um  auch
dort,  wie  bei  den  Wahehes,  dem  Räuberunwesen

ein  Ende  zu  machen.  Den  Ausgangspunkt  der

Expedition  sollte  Lindi  bilden,  während  der
Rückweg  dem  Rowuma  entlang  nach  Milindani
hin  angetreten  werden  sollte.

Die  Expedition  verfolgt  gleichzeitig  den
nicht  minder  wichtigen  Zweck,  festzustellen,  ob,
wie  nicht  unwahrscheinlich,  auf  dem  linken  User
des  Rowuma  Kohlenflötze  sich  befinden.

Expedition  des  Mr.  Stokes  nach  Tabora.

Ueber  die  Expedition  des  im  deutschen  Auftrage
  nach  Tabora  entsandten  Irländers  Stokes
hat  der  demselben  beigegebene  Sekondlieutenant
der  Schutztruppe  Sigl  Folgendes  mitgetheilt.

Der  von  der  Küste  bis  nach  Mpwapwa  zurückgelegte
  Weg  ist  in  vorzüglichem  Zustande
und  für  große  Karawanen  jederzeit  passirbar.
Die  Landschaft  ist  großartig  schön,  man  wähnt
sich  in  einem  deutschen  Mittelgebirge.  Die
Wasserverhältnisse  der  einzelnen  Lagerplätze
waren  zur  Zeit  äußerst  günstige,  ebenso  die
Proviantverhältnisse.

In  politischer  Beziehung  ist  bis  Mpwapwa
nichts  von  Belang  vorgekommen.  Die  Bevölgegenkommend.

  An  einigen  kleineren  Orten  ist
noch  ein  gewisses  Mißtrauen  und  Angstgefühl
vorhanden,  die  Leute  werden  sich  aber  leicht
und  bald  daran  gewöhnen,  die  deutschen  Kara- 



–“’

 

schaften  nicht  zu  verlassen.  Uebrigens  geschah
dies  nur  in  einigen  Orten  um  Magubika
herum.  "„

Die  Haltung  der  Stokes  schen  Karawanen-Leute
  ist  eine  sehr  gute.  Man  muß  die  Ordnung,
  Treue,  Ehrlichkeit  sowie  den  Humor  der
bis  aufs  Aeußerste  angestrengten  Träger  bewundern.
  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß

Stokes  einen  persönlichen  Einfluß  und  Beliebtheit

  unter  den  Wanjamwesis  und  der  an
der  Karawanenstraße  wohnenden  Bevölkerung
besitzt,  die  ihn  befähigen,  uns  die  größten  Dienste
zu  erweisen.

Trotz  im  Anfang  der  Reise  eingerissener
epidemischer  Dysenterie  unter  den  Trägern  ist
bis  heute  keine  von  den  2500  von  Stokes
geführten  Lasten  zurückgeblieben;  Herr  Stokes
weiß  sich  über  jede  Schwierigkeit  leicht  hinweg
zu  helfen  und  jederzeit  eine  praktische  Eintheilung
  zu  treffen.

Ueber  die  Erfolge  deutscher  Anbeit  und
Anstrengung  in  kultureller  Beziehung,  selbst
innerhalb  der  Kriegsepoche,  kann  nur  Jeder  mit
Stolz  erfüllt  sein,  dem  es  vergönnt  ist,  an  solcher
Arbeit  mitgeholsen  zu  haben.  Ob  Deutscher,
Engländer,  Araber,  Neger,  jeder  Einzelne  genießt
  schon  heute  die  Wohlthaten  solcher  Arbeit
und  ist  des  Lobes  voll  über  die  Sicherheit
und  Ordnung,  die  auf  der  Karawanenstraße
herrscht,  auf  welcher  noch  vor  kurzer  Zeit  Diebstahl,
  Raub  und  Mord  zur  Tagesordnung  gehörten.
  Die  Landschaft  ist  keine  vom  Kriege
verwüstete  und  zerstörte  mehr,  die  Spuren  sind
verwischt,  überall  sind  Kulturen  angepflanzt,
die  Eingeborenen  geben  sich  ihrer  friedlichen

Beschäftigung  hin  und  freuen  sich  der  reichen
Ernte  in  diesem  guten  Jahre.

Bis  heute  war  die  Verpflegung  der  Europäer,
  der  Mannschaften  und  Karawanen-Leute
eine  außerordentlich  günstige  und  billige,  da  die
Bevölkerung  von  allen  Seiten  freiwillig  herbeigeströmt
  war,  um  der  deutschen  Flagge  ihren
Tribut  in  Gestalt  von  Nahrungsmitteln  darzubringen.
  Für  die  Soldaten  ist  noch  keine
Gora  Zeug  ausgegeben,  von  den  mitgebrachten

Provisionen  für  Europäer  noch  keine  halbe  Last

verbraucht  worden.

Besonderer  Erwähnung  verdient  der  Empfang
in  Mambodja  und  Kitanga,  wo  die  Abgesandten
der  verschiedenen  umliegenden  Ortschaften  9Ochsen,
16  Ziegen,  8  Schafe,  34  Hühner  und  Centnerlasten

  von  Mehl  und  Feldfrüchten  als  Tribut

kerung  zeigt  sich  überall  ruhig,  willig  und  ent=  brachten.  Diese  Verpflegungsartikel  werden  die

weitere  Reise  durch  die  ärmeren  Landschaften

wesentlich  erleichtern.
In  Mambodja  hat  sich  der  englische
Missionar  Wood  außerordentliche  Mühe  gewanen

  mit  Freude  zu  begrüßen  und  ihre  Ort=  geben,  den  Eingeborenen  Achtung  vor  den  Ge-
        <pb n="303" />
        2

—

setzen  beizubringen,  und  ist  dieser  Bezirk  wirklich
musterhaft  in  seiner  Haltung.

Die  Jumbes  einzelner,  mehr  entlegener  Ortschaften
  führten  Klage  über  den  Unfug,  den
Landstreicher  (besonders  Küsten-Lente)  treiben,
indem  sie  sich  als  Soldaten  und  Boten  der
Deutschen  ausgeben  und  die  Bevölkerung  in
Kontribution  ziehen.  Diese  Jumbes  wurden
selbstverständlich  genan  instruirt,  daß  alle  von
der  Schutztruppe  entsandten  Boten  2c.  ihr
Poscho  bekämen  und  daher  ihre  Verpflegung
zu  bezahlen  hätten,  sollte  ein  oder  der  andere
Landstreicher  festgenommen  und  auf  eine  Station
gebracht  werden,  dann  würde  sicher  die  strengste
Strafe  über  denselben  verhängt.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer  und
Mannschaften  war  ein  guter.  Es  war  Niemand
krank.

Expedition  des  stellvertretenden  NReichskommissars
für  GOst-Afrika  gegen  die  Masttis.

Ueber  den  näheren  Verlauf  einer  von  dem
stellvertretenden  Reichskommissar  Dr.  Schmidt
im  Juli  d.  J.  gegen  die  Mafitis  unternommenen
Expedition  liegen  folgende  Nachrichten  vor.
Dr.  Schmidt  nahm  seinen  Marsch  von  Bagamoyo
  aus  über  die  alten  Stationen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft,  Dunda,  Madimula
und  Usungula,  direkt  nach  der  angeblich  bedrohten
  französischen  Missionsstation  Tunungun
hin.  Dortselbst  wurde  ihm  mitgetheilt,  daß
eine  kleinere  Abtheilung  der  Mafitis,  die  sich
etwa  drei  Tagereisen  südlich  der  Station  an
der  Grenze  von  Khutu  und  Mahenge  niedergelassen
  hätte,  beständig  die  Station  mit  einem
geplanten  Ueberfall  benuruhige.  Er  marschirte
daher  sofort,  nach  vorläufiger  Zmücklassung
eines

7

 

–.

 

Bedeckungskommandos  von  20  Mann

der  Karte  als  Zungomero  bezeichnet,  hin  ab,
land  jedoch  das  ungemein  große  und  stark  be-Pestigte
  Dorf  verlassen  vor.  Durch  einige  versprengte
  Flüchtlinge  gelang  es  nichtsdestoweniger,
mit  den  in  einigen  Stunden  Entfernung  sich
im  Walde  verborgen  aufhaltenden  Eingeborenen
in  Verbindung  zu  treten,  ohne  dieselben  jedoch,
trotz  der  Drohung,  bei  ihrem  Nichterscheinen
das  gesammte  Dorf  niederbrennen  zu  wollen,
zum  Erscheinen  bewegen  zu  können.  Dr.  Schmidt
war  daher  gezwungen,  jene  Drohung  wahr  zu
machen  und  nach  einigen  Tagen  weiter  zu
marschiren,  indem  er  sich  südlich  nach  dem  Rusidji
  hin  wendete,  da  sich  dortselbst  andere  ver-Iprengte
  Banden  der  Mafitis  aufhalten  sollten.
Der  von  der  Küste  geflüchtete  Jumbe  Pangire,

  der  seiner  Zeit  als  einer  der  eifrigsten

 

 

1
i

7

——

Parteigänger  Buschiris  galt,  und  dessen  Dorf
von  Herrn  Major  v.  Wissmann  bei  seinem
Marsch  nach  Mpwapwa  hin  zerstört  wurde,
hatte  ebenfalls  in  dieser  Gegend  Schutz  und
Unterstützung  gesucht;  er  erschien  jedoch  alsbald
freiwillig  im  Lager,  um  sich  auf  Gnade  und
Ungnade  zu  unterwerfen.  Unter  der  Bedingung,
daß  derselbe  mit  nach  der  Küste  zurückkehre
und  sich  in  seinen  alten  Plätzen  wieder  niederlasse,
  wurde  Pangire  Verzeihung  zugesichert.
Derselbe  schloß  sich  mit  seinen  Leuten  sofort
der  Expedition  an.  Mit  dem  Jumbe  Pangire
  ist  thatsächlich  der  letzte  der  angesehenen
Rebellenhäuptlinge  des  nördlichen  Theils  unserer
Küste  (d.  h.  bis  zum  Rufidji)  zurückgekehrt  und
der  Aufstand  nebst  seinen  Folgen  in  diesen
Theilen  als  vollständig  erloschen  zu  betrachten.

Der  Rückmarsch  nach  der  Küste  wurde  den
Fluß  Rufidji  entlang  angetreten,  indem  der

stellvertretende  Reichskommissar  selbst  sich  von

Mtanza  ab  mit  einer  Bedeckung  von  einigen
Soldaten  in  Eilmärschen  nach  Dar-es-Salaam
begab,  während  Chef  Ramsay  mit  dem  Gros
der  Expedition  über  den  Fluß  nach  Kilwa
marschirte,  um  bei  dieser  Gelegenheit  auch  das
dortige  Hinterland  etwas  weiter  aufzuklären.

Welche  Marschleistungen  gut  geschulte
schwarze  Truppen  auszuführen  im  Stande  sind,
beweist  der  Umstand,  daß  Dr.  Schmidt  die
Strecke  vom  Rufidji  bis  Dar-es-Salaam,  das
will  sagen  160  km  Luftlinie,  in  vier  Tagen
zurücklegte.  Es  steht  zu  hoffen,  daß  die  Expedition
  des  stellvertretenden  Reichskommissars
dazu  beitragen  wird,  die  Mafitis  von  ihren
munmehr  seit  ein  oder  zwei  Jahrzehnten  fast
jährlich  wiederholten  Raubzügen  abzuhalten.
Wenn  dieselben  auch  für  den  Bestand  unseres
Küstenstriches  eine  Gefahr  nicht  bilden,  so
würden  sie  doch  der  wirthschaftlichen  Fortentwickelung
  unseres  Gebietes  lähmend  im  Wege
stehen.

Das  ganze  Land  zwischen  Kingani  und
Rufidfi  einerseits  und  von  der  Küste  bis  nach
Mahenge  andererseits,  im  Allgemeinen  die  Landschaft
  Usaramo  in  sich  begreifend,  ist  von  den
Mafitis  verwüstet.  Die  Eingeborenen  würden
ohne  thatkräftigen  Schutz  auch  fernerhin  den
Einfällen  derselben  wehrlos  preisgegeben  sein.
Dies  wäre  umsomehr  zu  beklagen,  als  Usaramo
  gute  Aussichten  für  die  Kultivirung  bietet.
Der  Boden  selbst  ist  zwar  nicht  besonders
günstig,  aber  es  ist  ein  außerordentlicher  Reichthum

  an  kleinen  Teichen  und  Rinnsalen  vorhanden,

  welche  die  Bebauung  begünstigen.
        <pb n="304" />
        Kachrichten  aus  der  evangelischen  Mission.

Der  Bericht,  welchen  Missionsinspektor
Schreiber  zum  Jahresfest  der  Rheinischen
Missionsgesellschaft  im  August  dieses  Jahres
erstattet  hat,  giebt  ein  erfreuliches  Bild  von
der  Thätigkeit  dieser  Gesellschaft,  welcher  ein
bedeutender  Theil  der  Missionsarbeit  in  unseren
Kolonien  zugefallen  ist.

zeitig  diejenige  des  Landes  und  der  Bevölkerung,
  wie  der  Artikel  in  Nr.  5  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  darthut.  Um  so  bedeutsamer
ist  es,  wenn  seitens  der  Mission  anerkannt
wird,  daß  der  Segen  des  deutschen  Regimentes
sich  im  Herero=  wie  im  Namaqua-Lande  allmählich
  fühlbar  mache.  Die  Mission  beabsichtigt
  eine  Ausdehnung  ihrer  Wirksamkeit
nach  verschiedenen  Richtungen;  zunächst  auf  die
den  Hereros  sehr  nahe  verwandten  Bandern,
von  denen  schon  eine  ziemliche  Anzahl  den  Gemeinden
  auf  den  älteren  Stationen  zugetreten
ist,  die  aber  nun  im  östlichen  Theile  des
Landes,  im  Nosob,  ihre  eigene  Station  erhalten
sollen,  für  welche  Missionar  Eich  bestimmt  ist.
Am  geeignetsten  hierfür  scheint  Omataure  im
Gebiete  des  Häuptlings  Kahimemug  zu  sein.
Auf  die  Bergdamara-Station  Okombahe  ist
Missionar  Riechmann  eutsandt.  Ihm  wird
Missionar  Schaar  folgen,  welcher  im  nördlichsten
  Theile  des  Landes,  dem  Hauptsitz  der
Bergdamara,  eine  Station  anlegen  und  auf
diese  Weise  ein  Verbindungsglied  zwischen  den
Herero-Stationen  und  der  neu  anzulegenden
Station  im  Ovambo-Lande  herstellen  soll.  In
letzteres  Gebiet,  woselbst  gegenwärtig  finnische
Missionare  arbeiten,  wird  ein  älterer  Missionar
nebst  zwei  jüngeren  Brüdern  gesandt  werden.
Die  Stationen  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
  würden  sich  dann  über  die  ganze  Länge
der  südwestafrikanischen  deutschen  Besitzungen
vom  Oranje-Fluß  bis  zum  Kunene  erstrecken.
Zu  erwähnen  ist  aus  dem  Herero-Lande
ferner,  daß  das  Gehilfen-Seminar  Augustineum,
einer  lange  gehegten  Absicht  gemäß,  von  Otjimbingue
  nach  Okahandja  hat  verlegt  werden
können,  woselbst  es  sich  unter  Missionar  Viehes
Leitung  in  einem  blühenden  Zustande  befindet.
Leider  ist  es  bisher  noch  nicht  gelungen,  einen
Missionsarzt  zu  gewinnen,  für  welchen  sich  ein
reiches  Feld  der  Wirksamkeit  bieten  würde.
Mit  Bezug  auf  das  Namaqua-Land  wird
der  dringende  Wunsch  ausgesprochen,  daß  es
bald  gelingen  möge,  dem  räuberischen  Treiben
Hendrik  Witbvois  ein  Ende  zu  machen.

Die  Einwanderung  holländischer  Bauern  von

Niederlassungen.

 

 

 

 

Süden  her  nimmt,  wie  berichtet  wird,  immer
mehr  zu.

In  Kaiser  Wilhelmsland  besitzt  die
Nheinische  Mission  in  Bogadjim  (bei  Stephansort)
  und  auf  der  etwa  vier  Meilen  entfernten
kleinen  Insel  Siar  im  Prinz  Heinrichshafen
Die  zuletzt  hinausgesandten
Missionare  Claus,  Arff  und  Bösch  haben

.»,«.»»  zwar  viel  am  Fieber  zu  leiden  gehabt,  die

In  unserem  süd  westafrikanischen  Schutzgebiet
  bildet  seit  einem  halben  Jahrhundert  verhältnißmäßig  guten  Gesundheit;  dies  erweckt
die  Geschichte  der  Rheinischen  Mission  gleichälteren

  Missionare  indessen  erfreuen  sich  einer

die  Hoffnung,  daß  sich  die  Missionare  allmählich
  akklimatisiren  werden,  wie  dies  auch
bei  den  holländischen  Missionaren  im  westlichen
Neu-Guinea  der  Fall  gewesen  ist.  Es  ist  ihnen
jetzt  gelungen,  eine  Reise  nach  zwei  etwas
größeren  Inseln,  Rich=  und  Dampier-Jusel,  zu
machen  und  mit  den  Bewohnern  derselben  einen
freundschaftlichen  Verkehr  einzuleiten,  welcher
voraussichtlich  bereits  zur  Anlage  einer  dritten
Station  auf  der  Dampier-Insel  geführt  hat.
Die  Reise,  welche  im  offenen  Boot  unter
mancherlei  Schwierigkeiten  unternommen  werden
mußte,  hat  die  Nothwendigkeit  dargethan,  für
bessere,  seetüchtigere  und  größere  Fahrzeuge  der
Mission  zu  sorgen.

In  Baogadjim  ist  eine  kleine  Kirche  gebaut
worden,  woselbst  mit  dem  Abhalten  von  regel—
mäßigen  Gottesdiensten  ein  Anfang  gemacht
werden  sollte.  ·

Auch  der  Neuendettelsaner  Missionsanstalt
sind  gute  Nachrichten  über  ihre  Hauptstation
Simbang  (südwestlich  von  Finschhafen),  sowie
über  die  Zweigstation  auf  Tami  zugegangen.
In  Simbang  befinden  sich  die  Missionare
Flierl,  Vetter  und  Pfalzer.  Die  Umgebung
  der  Station  wird  nach  und  nach  lichter
und  freundlicher.  Zwei  Gärten  sind  mit  Mais,
Kartoffeln,  Maniok  und  Taro  bepflanzt.  Das
Arbeiterpersonal  setzt  sich  aus  30  Arbeitern,
überwiegend  Jabim-Lenten,  zusammen,  welche
gleichzeitig  von  den  Missionaren  unterrichtet
werden.  Auf  Tami  sind  die  Missionare
Bamler  und  Tremel  stationirt,  welche  daselbst
  den  Bau  ihres  Wohnhauses  vollendet
haben.

Vom  ostafrikanischen  Schutzgebiet  ist  zu
berichten,  daß  in  Tanga  Missionar  Krämer

von  der  Evangelischen  Missionsgesellschaft  für

Deutsch-Ost-Afrika  am  18.  August  eine  deutsche
Schule  eröffnet  hat.  Der  Anfang  wurde  gemacht
  mit  3  Mädchen  und  6  Kuaben,  die
zumeist  gus  dem  Sudau  stammen.
        <pb n="305" />
        Nachrichten  aus  der  katbolischen  Mission.

Der  zum  Orden  der  Pallotiner  gehörige
neuernannte  Apostolische  Präfekt  für  Kamerun,
Pater  Heinrich  Vieter  aus  Kappenberg,
(Diözese  Münster)  hat,  wie  wir  der  katholischen
Zeitschrift  „Gott  will  es“  entnehmen,  am  1.  v.  M.
mit  dem  Pater  Walter  und  sechs  Laienbrüdern

in  Hamburg  auf  dem  Schiffe  „Petropolis-“

die  Reise  nach  West-Afrika  angetreten.  Die
erste  katholische  Mission  in  Kamerun  wird
wahrscheinlich  in  dem  gesund  gelegenen  Idia
(Edea)  am  Sannaga-Flusse  angelegt  werden.

Das  apostolische  Vikariat  der  Patres  vom
Heiligen  Geiste  in  Ost-Afrika  umfaßte  am
1.  Jannar  1890  8  Stationen  mit  12  Kirchen
oder  Kapellen,  1  Knaben-Seminar,  7  Schulen,
Waisenhäuser  und  Werkstätten  mit  760  Zöglingen,
  6  Oekonomen,  11  Hospitäler  und  Schristliche
  Dörfer.  An  Ordenspersonen  wirkten  im
Ganzen  36  Patresoder  Brüderund  16  Schwestern.
Während  des  Jahres  1889  wurden  902  Personen
  jeden  Alters  getauft,  mehr  als  10  000
Eingeborene  fanden  Hülfe  und  zu  gewissen
Zeiten  auch  Nahrung  und  Unterhalt  in  Bagamoyo.


Deutsches  Krankenbaus  für  GOst-Afrika.

Üeber  die  Organisation  der  deutschen
Krankenpflege  in  Ost-Afrika  waren  in  Nr.  3
und  in  Nr.  5  des  „Deutschen  Kolonialblattes
nähere  Mittheilungen  enthalten.  Danach  war

seitens  der  Evangelischen  Missionsgesellschaft

für  Ost-Afrika  beabsichtigt,  in  Zanzibar  ein
neues,  allen  Ansprüchen  entsprechendes  Hospital
mit  50  Betten  zu  emichten.  Nachdem  in  Folge
der  jüngsten  deutsch-englischen  Vereinbarungen
der  Schwerpunkt  der  deutschen  Interessen  nach
dem  ostafrikanischen  Festlande  verlegt  worden
ist,  erschien  es  erwünscht,  das  neue  Krankenhaus
  an  einem  der  deutschen  Küstenplätze  zu
errichten.  Um  über  die  Wahl  eines  Platzes
zu  berathen,  ist  am  18.  v.  M.  im  Auswärtigen
Amte  eine  Konferenz  unter  dem  Vorsitz  des

Wirklichen  Geheimen  Raths  Herzog  zusammengetreten,

  auf  welcher  neben  den  betheiligten
Reichsbehörden  und  der  Evangelischen  Missionszesellschaft
  auch  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
  und  der  Deutsche  Frauenverein  für
Krankenpflege  in  den  Kolonien  vertreten  waren.
Auch  waren  sonstige  Sachverständige  zu  der
Berathung  eingeladen  worden.  Die  Theilnehmer
  sprachen  sich  einstimmig  in  erster  Linie
für  die  Wahl  von  Dar-es-Salaam  aus.  Von
mehreren  Seiten  wurde  indessen  der  Wunsch
geäußert,

 

 

 

die  Einrichtungen  für  die  Krankenpflege

  in  Dar-es-Salgam  zunächst  nur  provisorisch
  zu  treffen  und  erst  nach  Sammlung
weiterer  Erfahrungen  definitive  Maßnahmen  zu
ergreifen.  Für  die  Wahl  des  Ortes  wurden  im
Wesentlichen  folgende  Gesichtspunkte  geltend  gemacht.


Dar-es-Salaam  bietet  für  die  Errichtung
eines  Lazareths  der  Missionsgesellschaft  besondere
  Vortheile.  Es  befindet  sich  daselbst
auf  einem  luftig  und  schön  gelegenen  Platze
bereits  ein  großes  Gebände  der  Mission,
welches,  da  Missionar  Greiner  nebst
Familie  demnächst  nach  der  Heimath  zurückkehrt,
  für  die  Krankenpflege  mitbenutzt  werden
kann.  Die  der  Krankenpflege  in  Zanzibar
dienende  Baracke  kann  mit  leichter  Mühe  nach
Dar-es-Salgam  überführt  und  dort  entweder
auf  dem  Missionshause  oder  auf  neuem  Unterbau
  aufgerichtet  werden.  Die  Krankenpflege
daselbst  kann  daher  schon  in  allerkürzester  Frist
begonnen  werden.  Dar-es-Salaam  wird  in
Folge  seines  guten  Hafens  und  seiner  centralen
Lage  sich  jedenfalls  zu  einem  Hauptcentrum
des  Verkehrs  entwickeln;  die  Einrichtung  eines
guten  Lazareths  daselbst  ist  daher  ein  dringendes
Bedürfniß.  Die  Krankenpflege  wird  von  den
Brüdern  der  Westfälischen  Brüderanstalt  Nazareth
  sowie  von  den  Schwestern  der  Westfälischen
  Diakonissenanstalt  Sarepta  ausgeübt,
welche  gegenwärtig  in  Zanzibar  wirken.  Neben
dem  neuen  Krankenhaus  in  Dar-es-Salaam
werden  die  Garnisonlazarethe  der  Schutztruppe
sortbestehen;  der  Krankenpflege  in  diesen  werden
sich  wie  bisher  die  Pflegerinnen  des  Deutschen
Frauenvereins  unterziehen,  welche  dem  Clementinenhause
  in  Hannover  angehören.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Ost-Afrika.

Der  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  stellte  sich  in  der
Zeit  vom  21.  Juli  bis  20.  August  1890  wie
folgt.

Das  Verhältniß  der  Erkrankungen
überhaupt  zur  Gefammtstärke  betrug:
1.  in  Zanzibar  4,8  pCt.,  2.  bei  der  Schiffsbesatzung
  6,5  pCt.,  3.  in  Sandani  8,4  pCt.,
4.  Tanga  10,6  pCt.,  5.  Pangani  15,1  péCt.,
6.  Kilwa  20,3  pCt.,  7.  Bagamoyo  25,2  PCt.,

8.  Dar-es-Salaam  28,9  pCt.,  9.  Milindani

30,9  pCt.,  10.  Lindi  34,8  pCt.,  11.  Mpwapwa
48,5  pCt.

Das  Verhältniß  der  Malaria-Erkrankungen
  zur  Gesammtstärke  war  auf
den  verschiedenen  Stationen  folgendes:  1.  Zan-
        <pb n="306" />
        280

zibar  0,0  pCt.,  2.  Saadani  1,4  pCt.,  3.  Schiffsbesatzung
  2,2  pCt.,  4.  Tanga  2,4  pCt.,  5.  Kilwa
3,1  pCt.,  6.  Pangani  5,0  pCt.,  7.  Mikindani
17,7  pCt.,  8.  Lindi  18,5  pCt.,  9.  Bagamoyo
18,9  pCt.,  10.  Dar-es-Salaam  20,0  pPCs.,
11.  Mpwapwa  22,3  pCt.

Für  die  Europäer  waren  die  Prozeutsätze

  der  Erkrankungen  folgende:
1.  Schiffsbesatzung  5,3  pCt.,  2.  Zanzibar

7,.7  pCt.,  3.  Kilwa  12,5  pCt.,  4.  Darees-Salaam
  13,3  pCt.,  5.  Lindi  16,7  pCt.,  6.  Pangani
  16,7  pCt.,  7.  Tanga  25,0  pCt.,  8.  Bagamoyo
  27,3  pCt.,  9.  Mikindani  31,2  pPCt.,

10.  Saadaui  33,3  pCt.,  11.  Mpwapwa
33,3  pCt.
Mit  Bezug  auf  Malarin  gestaltete

sich  der  Prozentsatz  für  die  Europäer
wie  folgt:  1.  Schiffsbesatzung  0,0  pCt.,  2.  Zanzibar

  0,0  pCt.,  3.  Pangani  8,3  pCt.,  1.  Lindi
11,1  pCt.,  5.  Saadani  11,1  pCt.,  6.  Kilwa

12,5  pCt.,  7.  Dar-es-Salgam
8.  Mpwapwa  16,6  pCt.,  9.  Mikindani  25,0  pCt.,
10.  Tanga  25,0  pCt.,  11.  Bagamoyo  27,3  pCt.

In  Saadani  erkrankte  der  Stationschef
v.  Arnim  au  eitriger  Bindehautentzündung,
zu  der  sich  im  Lazareth  Zanzibar  Scharlach
und  Gehirnentzündung  gesellten.  Er  starb  bereits
  nach  sieben  Tagen.  Ein  anderer  Fall
von  Scharlach  (Sergeant  Jakobs)  endete  ebenfalls
  tödtlich.  Ein  schwarzer  Soldat  starb  an
Schwindsucht.

In  Bagamoyo,  wo  die  Malariafälle  einen
ziemlich  bösartigen  Charakter  hatten,  starb  ein
curopäischer  Patient  (Lazarethgehülse  Hinz)
am  Fieber;  ebenso  ein  schwarzer  Soldat,
während  ein  anderer  einer  Eitervergiftung  erlag.

In  Dar-es-Salaam  waren  die  Fieber
leichterer  Natur  und  endigten  sämmtlich  in
Heilung.  Ein  schwarzer  Soldat  starb  an  Herzschlag.


In  Lindi  erlag  ein  schon  ziemlich  bejahrter
Sudanese  dem  Fieber.  In  Milindani  starben
von  den  schwarzen  Soldaten  2
sucht,  1  an  Dysenterie  und  1  an  Malaria.

vom  Deutschen  Frauenverein.

Wie  die  Vereinsschrift  „Unter  dem  rothen
Kreuz“  berichtet,  liegen  von  den  in  Ost-Afrika
wirkenden  Schwestern  des  Frauenvereins,
Katharina  Beckermann  und  Gräfin  Lilly
Pückler,  gute.  Nachrichten  vor.
die  Schwester  Amalie  Steins  leider  erkrankt
und  befindet  sich  in  Pangani  in  Pflege.

Eine  Entsendung  von  Schwestern  nach  Neu-Guinea
  konnte  noch  nicht  erfolgen,  da  das

13,3  pCt.,  Möglichkeit,  diese  Pflanze  auch  in  unseren

Klima.

 

Dagegen  ist

Clementinenhaus  zu  Hannover,  an  welches  der
Verein  sich  zu  diesem  Zwecke  gewendet  hatte,
nur  ausnahmsweise  Schwestern  ins  Ausland
entsendet  (für  Ost-Afrika  konnte  die  Entsendung
durch  die  dort  herrschenden  Kriegszustände  motivirt
  werden).  Der  Vorstand  hat  indeß  eine
geeignete  Kraft  für  Neu-Guinca  anderweitig  in
Aussicht  genommen.

Ueder  die  Gewinnung  des  sogenannten  Manila=Hanfs
  auf  den  Dbilippinen.

Wie  allgemein  bekannt,  ist  die  unter  dem
Namen  „Manila-Hauf“  in  den  Handel  gebrachte
  Faser  der  Abaka-Pflanze  der  zweitbedeutendste
  Ausfuhrartikel  der  Philippinen
und  macht  nächst  Zucker  den  Hauptreichthum
dieser  Kolonie  aus.  Mit  Rücksicht  auf  die

Kolonien  mit  Vortheil  zu  kultiviren,  dürfte  es
nicht  ohne  Interesse  sein,  über  den  Anbau  derselben
  und  die  Gewinnung  des  Haufes  einige
Mittheilungen  zu  machen.

Der  Abaka  (Musa  textilis)  verlangt  zu
seinem  Anbau  gebirgiges  Terrain  mit  womöglich
  vulkanischem  Boden,  nicht  zu  große
Entfernung  vom  Meere  und  ein  feuchtwarmes
Er  gedeiht  auf  den  Philippinen  am
besten  im  südöstlichen  Theile  der  Insel  Luzon
(Provinz  Albay),  auf  den  östlichen  Inseln  der
Visayas-Gruppe,  sowie  auf  Mindanav.  Längere
trockene  Perioden,  wie  sie  im  westlichen  und
nördlichen  Theil  des  Archipels  auftreten,  scheinen
seinem  Gedeihen  nachtheilig  zu  sein;  im  Uebrigen
ist  er  ein  kräftiges,  widerstandsfähiges  und
wenig  Pflege  erforderndes  Gewächs.

Die  Anlage  von  Abaka-Pflanzungen  scheint
verhältnißmäßig  einfach  zu  sein.  Es  wird  eine
bewaldete  Berglehne  in  der  Weise  gelichtet,

an  Schwind-  daß  größere  Bäume  zum  Schattengeben  in  Entfernungen
  von  50  bis  60  Fuß  stehen  gelassen

werden,  und  in  die  Lichtung  werden  junge
Triebe  in  Abständen  von  6  bis  10  Fuß  gepflanzt,
  welche  sich  bald  zu  förmlichen  Gebüschen
  entwickeln.  Die  Pflanzung  bedarf  dann
keiner  weiteren  Arbeit,  als  gelegentlichen  Jätens
des  Unkrautes  und  des  Unterholzes  in  der
ersten  Zeit.  Sind  die  Büsche  erst  zu  einer
gewissen  Fülle  gediehen,  fällt  auch  diese  Nachhülfe
  weg,  da  die  üppig  aus  dem  Wurzelstock
treibenden  Pflanzen  keine  andere  VBegetation
mehr  neben  sich  aufkommen  lassen.  Auch  die

schattengebenden  Bäume  können  später  gefällt

werden,  da  die  alten  Abaka-Pflanzen  mit  ihren

breiten  Blattwedeln  die  jüngeren  Triebe  genügend
  gegen  die  Sonmengluth  schützen.
        <pb n="307" />
        —

Nach  zwei  bis  drei  Jahren  sind  die  Pflauzen
genügend  entwickelt,  um  auf  die  Faser  bearbeitet
  zu  werden.
stärksten  Stämme  dicht  über  dem  Boden  ab
und  kann,  wenn  der  Nachwuchs  gut  gedeiht,
nach  einigen  Monaten  damit  fortfahren.

Die  Hauptschwierigkeit  ist  die  Gewinnung
einer  reinen  Faser.  Das  Problem  einer  Maschine
  zur  Reinigung  des  Bastes  von  den
fleischigen  Theilen  ist  noch  immer  nicht  vollständig

  gelöst,  obwohl  neuerdings  wiederholte  so  stellt,  d  «
.  b  3  8  den  Streifen  drückt  und  der  letztere  zwischen

Versuche  in  dieser  Richtung  gemacht  worden
sind.  Man  ist  daher  in  der  Ablösung  der
Baststreifen  von  dem  Stamm  und  in  der  Reinigung
  derselben  auf  mannelle  Geschicklichkeit  der
Arbeiter  angewiesen.  Die  erstere  Operation
geschieht  aus  freier  Hand,  indem  man  zunächst
den  abgeschnittenen  Stamm  von  Blättern  und
den  äußeren  Hüllen  befreit;  die  einzelnen  Blattstiele,
  welche  den  Stamm  bilden,  lösen  sich
dann  leicht  als  Streifen  ab.  Man  macht  dann
auf  der  Innenseite  eines  solchen  Streifens  einen
Querschnitt  durch  die  Oberhaut,  reißt  sie  mit
so  viel  als  möglich  von  dem  daran  sitzenden
fleischigen  Gewebe  ab  und  erhält  so  die  äußere
Haut  möglichst  rein.  Diese  letzteren  Streifen
werden  dann  mittelst  eines  einfachen  Apparats
weiter  gereinigt.
Holzbock  mit  einem  geglätteten  Block,  über
welchem  eine  Stahlklinge  in  der  Weise  beweglich
  angebracht  ist,  daß  sic  mittels  eines
Trittbrettes  auf  den  Block  gedrückt  werden
kann.  Zwischen  diesem  Messer  und  Block  zieht
nun  der  Arbeiter  die  Baststreifen  durch,  indem
er  je  nach  der  Beschaffenheit  des  vorliegenden
Materials  größere  oder  geringere  Kraft  beim
Ziehen  und  stärkeren  oder  schwächeren  Druck
des  Messers  anwendet.  Ein  geübter  Arbeiter

braucht  jeden  Streifen  nur  selten  mehr  als

einmal  durchzuziehen,  während  dem  ungeschickteren
  theils  die  Faser  abreißt,  theils  unrein
resultirt.

Der  Apparat  besitzt  indessen  den  Nachtheil,
daß  er  sich  nach  Art  der  Scheere  öffnet  und
schließt,  so  daß  der  ausgeübte  Druck  ungleichmäßig
  und  um  so  stärker  ist,  je  näher  die  durchgezogenen
  Fasern  dem  Scheitelpunkt  des  in
dieser  Weise  gebildeten  Winkels  liegen.  In

Folge  dessen  reißen  die  Fasern  stufenweise  ab

und  es  geht  ein  beträchtlicher  Theil  derselben
verloren.

Neuerdiugs  hat  ein  spanischer  Ingenieur,
Elizalde,  einen  Apparat  konstruirk,  welcher
verschiedene  Vorzüge  vor  der  primitiven  Einrichtung
  der  Eingeborenen  besitzen  soll.

Der  Apparat  ist  von  Eisen,  wiegt  3,370  kg
und  kann  überall  angebracht  werden,  wo  Holz

in  rechtem  Winkel  vorhanden  ist.  Er  kann  mit

281

Man  schneidet  dann  die
er  aufgestellt  ist,  öffnet  man  das  Charnier

 

 

Derselbe  besteht  in  einem

 

 

 

 

 

größter  Leichtigkeit  befestigt  oder  abgenommen
werden;  drei  Schrauben,  1,  1/  und  2  (Fig.  1
und  2),  geben  ihm  vollständige  Festigkeit.  Wenn

ACM,  so  daß  es  die  Stellung  wie  in  Fig.  1
und  2  annimmt;  sodann  führt  man  den  Baststreifen
  in  den  Spalt  II#  in  der  Richtung
8—8.  ein,  tritt  auf  das  Pedal,  welches  mit
dem  Strick  C  in  Verbindung  steht,  worauf
das  Charnier,  sich  um  seine  Axe  drehend,  sich
so  stellt,  daß  der  Pflock  M  J  die  Kante  .)  auf

den  Pflock  und  die  Schneide  F  F  des  Messers
zu  liegen  kommt.  Hiernach  wird  der  Streifen
in  derselben  Weise  wie  bei  dem  gewöhnlichen
Apparat  der  Indier  durchgezogen  (Fig.  4).
Nach  Durchzug  des  Streisens  drückt  man  das
Pedal,  welches  durch  den  Strick  A  bewegt
wird,  nieder,  das  Charnier  dreht  sich  und  bei
dieser  Umdrehung  fällt  der  gesammte  Abfall,
der  etwa  an  der  Klinge  FFI  hängen  geblieben
ist,  zu  Boden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorderansicht.

Der  Vorgang  ist  eben  so  kurz,  wie  der  bei
dem  Werkzeug  der  Eingeborenen;  es  dauert
eben  so  lange,  den  Streifen  in  den  Winkel  des
        <pb n="308" />
        Instruments  der  Eingeborenen  zu  legen,  als
ein  Ende  desselben  in  die  Spalte  IIH!  ein—
zuführen.

 

 

Bodenansicht.

Die  Vorzüge,  welche  dem  Apparat  Eli—
zaldes  vor  dem  einheimischen  zugeschrieben
werden,  find  folgende.

Er  kann  schneller  aufgestellt  werden,  nimmt
weniger  Raum  ein  und  ist  ungemein  dauerhaft.
Der  Arbeiter  bedarf  weniger  Kraftanstrengung,
weil  in  dem  neuen  Apparat  der  Druck  gleichmäßig
  ist,  vorausgesetzt,  daß  der  Pflock  M
parallel  auf  das  Messer  paßt.  Der  Apparat
liefert  größere  Quantität  verwendbarer  Faser,
weil  von  gleichen  Baststreifen  bei  dem  neuen
Apparat  mehr  ganze  Fasern  als  bei  dem  ein—
heimischen  herauskommen.

 

 

 

Eine  vollständige  Lösung  des  Problems
enthält  auch  der  neue  Apparat  nicht.  Ueber—
haupt  wird  es  schwer  sein,  das  Erforderniß
eines  gewissen  subjektiven  Urtheils  des  Arbeiters
gegenüber  dem  ungleichen  Material  durch  rein
mechanische  Arbeit  einer  Maschine  zu  ersetzen.

282

 

 

—  —

Die  Verwendung  der  Faser  richtet  sich  nach
der  Beschaffenheit  der  einzelnen  Sorten,  deren

es  nach  den  verschiedenen  Regionen,  nach  den

Abarten  der  Pflanze,  nach  der  Stärke  der

Faser,  welche  an  demselben  Stamme  variirt,

sowie  nach  der  Art  der  Bearbeitung  in  großer
Mannigfaltigkeit  giebt.  Während  die  feineren
zu  feinen,  aber  sehr  haltbaren  Kleiderstoffen,
namentlich  im  Lande  selbst,  verwebt  werden,
konkurriren  die  mittleren  mit  Jute  in  der  Herstellung
  von  Teppich=  und  Gardinenstoffen  und
die  groben  dienen  zur  Fabrikation  des  berühmten
Manila-Tauwerks.

Welchen  Umfang  die  Produktion  angenommen
  hat,  geht  aus  den  nachstehenden  Zahlen
hervor,  in  welchen  der  bedeutende  Konsum  des
Landes  selbst  nicht  mit  einbegriffen  ist.  Es
wurden  exportirt:

1883:  746  870  Piluls,
1884:  815  618
1885:  834  260

1886:  743  364
1887:  10299146

Die  an  Ort  und  Stelle  von  Exporteuren
bezahlten  Preise  schwankten  1887  zwischen
7,50  und  11,25  Dollars;  zu  einem  Durchschnittspreise
  von  9  Dollars  pro  Pikul  würde
somit  die  Ausfuhr  des  letzterwähnten  Jahres
einen  Werth  von  über  9  Millionen  Pesos
repräsentiren.

Französische  Besitzungen  am  Busen  von  Benin.

Nach  einer  Mittheilung  des  „Journal
Officiel  de  la  République  Française“  betrugen
  die  Einnahmen  der  französischen  Besitzungen
  am  Busen  von  Benin  —  im  Westen
des  deutschen  Togogebietes  —  während  des
Monats  August  dieses  Jahres  insgesammt
64  620  Francs.  Davon  entfielen  auf  die  Zolleinnahmen
  39  702  Francs,  auf  Gewerbesteuern
(Patentes)  19  896  Fraucs  und  auf  verschiedene
Einnahmen  5022  Francs.  —  Seit  Beginn
dieses  Jahres  haben  die  Einnahmen  den  Betrag
von  205  538  Fraucs  ergeben.

Wenn  man,  so  bemerkt  das  „Journal
Olüciel“,  erwägt,  daß  einerseits  der  Voranschlag
  der  Einnahmen  für  das  ganze  laufende
Jahr  nur  123  000  Francs  angenommen  hatte,
und  daß  andererseits  der  Kriegszustand  in
Dahomeh  einen  sehr  nachtheiligen  Einfluß  auf
die  geschäftlichen  Transaktionen  ausgeübt  hat,
so  kann  man  der  Zukunft  der  Besitzungen  von
Benin  nur  ein  sehr  günstiges  Prognostikon
stellen,  namentlich,  nachdem  nunmehr  die  politischen
  Schwierigkeiten  beigelegt  sind  und  die
Kaufleute  in  völliger  Sicherheit  bedeutendere

Unternehmungen  ins  Werk  setzen  können.
        <pb n="309" />
        —  283  —

  
   

     
 

 
  

  
 

c

 

IV.  Titkerar.  Besprechungen.

Die  September-Nummer  des  Amtsblattes
des  Kongo-Staates  (Bulletin  Offieiel  de
IEtat  Indépendant  du  Congo)  enthält  den
Vertrag  mit  Belgien  vom  3.  Juli  d.  I.,  wonach
  letzteres  dem  Kongo-Staat  eine  Anleihe
von  25  Millionen  Francs  gewährt,  und  Belgien
das  Recht  eingeräumt  wird,  nach  10  Jahren
den  Kongo-Staat  zu  übernehmen.  —  Das  Heft
enthält  ferner  eine  Verordnung,  welche  den
Detail-Verkauf  von  Spirituosen  an  Bord  der
die  Häfen  von  Banana,  Bana  und  Matadi

besuchenden  Schiffe  untersagt,  sowie  eine  Verfüggung,

  nach  welcher  eine  besondere  Hülfstruppe
zum  Schutze  des  Bahnbaues  nach  dem  Stanley-Pool
  errichtet  wird.

La  Conférence  de  Bruxelles  et  les  Pays-Bas,
  par  un  ami  de  la  vérité.  Anvers
1890.  Max  Ruel.

Diese  Broschüre  enthält  eine  Erwiderung
auf  die  kürzlich  in  Rotterdam  erschienene
Schrift:  „La  Confrence  antiesclavagiste
et  les  droits  d’entréee  dans  I’Etat  du
Congo“,  welche  die  ablehnende  Haltung  der
Niederlande  in  der  Frage  der  Erhebung  von
Einfuhrzöllen  im  konventionellen  Kongo-Becken
zu  rechtfertigen  suchte.  Der  Verfasser  legt
dar,  daß  durch  die  Verliner  Konferenz  die
Handelsfreiheit  im  Kongo-Becken  nur  versuchsweise
  und  für  eine  beschränkte  Dauer  ein- 



 

 

 

geführt  worden  sei.  Nachdem  der  Handel  und
namentlich  auch  der  holländische  diese  Freiheit
während  eines  Zeitraums  von  fünf  Jahren
auf  Kosten  des  Königs  der  Belgier  genossen
und  von  der  fortschreitenden  Civilisirung  jenes
Gebietes  Vortheil  gezogen  habe,  sei  es  nur
billig,  daß  dem  Kongo-Staat  ein  Beitrag  zu
seinem  durch  die  Beschlüsse  der  Antifsklaverei-Konferenz
  noch  vermehrten  Lasten  gewährt
würde.  Dieser  Beitrag  sei  verhältnißmäßig
gering,  und  die  hauptsächlichsten  Verwaltungskosten
  würden  auch  während  der  nächsten
10  Jahre  noch  aus  der  von  Belgien  gewährten
25  Millionen-Anleihe  gedeckt  werden.  Es  sei
unbillig,  dem  Kongo-Staat  die  Erhebung  von
Einfuhrzöllen  zu  versagen,  während  alle  übrigen
Mächte  der  Westküste  Afrikas  solche  erhöben.
Die  Broschüre  erinnert  daran,  daß  ohne  die
Gründung  des  Longo-Staates  der  Handel
schon  seit  langem  die  hohen  portugiesischen

Zölle  von  25  bis  100  pCt.  des  Werthes  würde

zu  tragen  gehabt  haben  und  weist  darauf  hin,
daß  die  Zollerhebung  im  Kongo-Staat  weniger
Schwierigkeiten  wie  anderwärts  biete.

Die  Ausführungen  des  Verfassers  verdienen
  Beachtung,  doch  laufen  hier  und  da
Irrthümer  mit  unter,  wie  z.  B.  die  Annahme,
daß  überall,  wo  an  der  Westküste  Afrikas
Einfuhrzölle  erhoben  werden,  dies  durchweg
oder  zum  Theil  Werthzölle  seien.  In  Kamerun
sowie  in  den  deutschen  und  französischen  Besitzungen
  an  der  Sklavenküste  z.  B.  gelangen
nur  spezifische  Zölle  zur  Erhebung.

 

 

Inferate  (ür  die  zweigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  35  Pfennig)  sind  an  die  Vertriebsleitung,  Berkin  SWI12,  Kochstraße  68—70,

oder  deren  Zweigstelle,  8WI1,  Bernburger  Straße  228,  einzusenden.

 

 

 

 

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft

Am  15.  November  P.  D.  „Hedwig  Woermann“,
Capt.  Dittmer,
nach  Tanger,  Casablanca,  Mazagan,  Mogador,  den  Canar.
Inseln,  Gorée,  Bathurst,  der  Goldküste,  Togo  und  Lagos.

Ca.  am  18.  Norbr.  P.  D.  „Anna  Weoermann“,  Capt.  Heldt.
nach  Madeira,  den  Canar.  Inseln,  Bissao,  Bolama,  Los-Inseln,  Sierra  Leone,
Sherbro  und  den  Häfen  Liberias.

Am  30.  Norbr.  P.  L.  „Gertrud  Woermann“,  Capt.  Jensen,  und

P.  D.  „Professor  Woermann“,  Capt.  A4braham,
nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Häfen  der  Südwest-#

  Küste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loandea  inclusive.
Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.

Monats  statt.

dAlle  Güter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgungsdaten  um  Bord  sein.
Hamhur  äheres  wegen  Fracht  und  Passuge  bei  der  Afrikanischen  Dampfschiffs-A.-G.  Woermann-  Linle  in
murg  und  dem  Schiffsmakler  Kugust  Bolten,  Wm.  Miller'’s  Nachlolger,  ebenduselbst.
        <pb n="310" />
        —  284  —

Oesterreichisch-  ungarischer  Lloyxd  in  Triest.
Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:
nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch

früh:

„  Bombay  (lillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monnats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dijieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  Abril,  Juni  Auuet,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

beutsche  Ost  Atriba  ·  Linis

 

 

unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  nei.  er
Zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.

Die  nüchste  Expedition  findet  statt:

ber  Reichspostdampfer  „REICHSTAG“,  Capt.  Jerchau,
von  Hamburg  am  12.  November  1890,
von  Rotterdam  am  15.  November  1890
nach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bay.
Dieser  Dampfer  nimmt  auch  Passagierr  und  Waaren  nach  Dar-es-  Salaam,  Bagamoyo,

Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,

Chiloane  und  Inhambane.

Die  Damppfer  NLaben  2ors##oliche  Enicht##ncen  #  Ensscoiere  i##  cllen  Klaussen.
Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Frucht.

und  Passage  ertheilt  der  Se  khiflsmakier  August  Bolten,  Wim.  Miller'’s  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie

die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reichenstrasse  23.

l- 



 

 

HKartenderneuensrenzeninAfrika.27

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Soeben  erschien:
Das  Reichsgesetz
über  die

Beurkundung  des  Persouenstandes

und
dier  Eheschliehung

vom  6.  Februar  1875.

 

29  Ergebnisse  der  Untersuchungsfahrten  S.  NMl.  Kullr.
„Dracher  (Kommandant  Korvetten-Kapitän  Holz-Lauer)
  in  der  Nordsee  in  dlen  Sommern  18s1.
1882  und  1884.  Veröffentlicht  von  dem  IIyFdr-Praphischen
  Ant  der  Admiralität.  Mit  lithegraphischen
  Tafeln.  k  6.—

RBusch.  Barnewitz  &amp;amp;  Co.

Konserben-Fabrik.
Wolfenbüttel,

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speisen  2c.  (prämiirt  auf  Ausstellungen  des  In=  und
Auslandes)  in  vorzüglicher  Qualität,  unter  Garantie
der  Haltbarkeit,  zu  den  billigsten  Preisen.

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Mit  Kommentar  in  Anmerkungen
sowie
sämmtlichen  für  das  Reich  und  die  einzelnen
Bundesstgaten  ergangenen  Ausführungsbestimmungen.


Herauogegeben
von
Dr.  Paul  Hinschins,
(Ich.  Justizrath,  ord.  Profefio  an  der  Uninerilat  Verlin.

Dritte,  vermehrte  Auflage.

Aleinere  Dampfboote  26
aus  Stahl,  auch  Holz  gebant,  mit  leewährten
3.  T.  eigenartigen  Maschinen  persehrn,  liefert
sofort  oder  bant  nach  Augabe

Ler.  S

Preis  broschirt  10  Mark;  gebunden  in
eleg.  Halbfranz  12  M  iark.

Das  Reichsgesetz
über  die
Erwerbung  und  den  Verlust  der
Reichs-  und  Staatsangehörigkeit
vom  1.  Juni  1870
erläutert  mit  Benutzung  amtlicher  Quellen  und
unter  vergleichender  Berücksichtigung  der  ausländischen
  Gesetzgebung
von
Dr.  Wilhelm  Cahn,

Kaiserl.  Legationdrath,  sltändigem  Hilfsarbeiter
im  Auswartigen  Amt.

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die  Dampfboot=  und  Maschinen-Fabrik
R.  Holnk,.  Harhurg  a.  E.
Kesselschmiede,  Gießcrei  2c.

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*7  m  kang,  augerordentlich
  billig  u
s«  -.-:.-Zwecst1I-«ifkig
Dammkuttcn?bkzk«nlanq,cunachbkzka
böchnen  Eleganz,  mit  und  ohne  Kafüte.

 

 

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ungünft.  Fahrwasser-  verhältnissen  entsprechend,
  sparsam  im  Betrieb.  geraumig.

 

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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärkigen  Auts.

 

 

I.  Jahrgang.  Berlin,  15.  November  1890.  Uummer  16.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anfang  des  Monaks  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2..

Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung
  von  Ernsi  Siegfried  Miltler  und  Sohn,  Berkin  SWI2,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

Inhalt.  I.  Verwendung  der  bei  Kilwa  erbeuteten  Geschütze  S.  287.  —  Bestimmung  über  die  aus  den
Schutzgebieten  eintressenden  wissenschaftlichen  2c.  Sendungen  S.  287.  —  Erlaß  des  Evangelischen  Ober-Kirchenraths
  an  den  Vorstand  der  Evangelischen  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ostafrika  S.  288.—
II.  Beschluß,  betreffend  die  Vertheilung  der  richterlichen  Geschäfte  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-=Kompagnie
  S.  288.  —  Handel  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  im  Jahre  1889  S.  289.  —
III.  S.  289.  —  IV.  S.  289.  —  V.  S.  289.

Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  290.  —  II.  Postdampfschiffverbindungen  S.  290.  —  Tarif  der
Passagepreise  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  S.  291.  —  Fahrplan  der  Anschlußlinie  an  die  Hauptlinie
  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  S.  292.  —  III.  Zahl  der  Nichteingeborenen  im  Schutzgebiete  der
Marschall-Jnseln  S.  292.  —  Besuch  des  Kreuzergeschwaders  in  Finschhafen  S.  292.  —  Schulen  in
Kamerun  S.  292.  —  Erklärung  des  englischen  Protektorates  über  Zanzibar  S.  293.  —  Das  Konde-Plaleau
  S.  294.  —  Englische  Expedition  nach  Lagos  S.  294.  —  Beamtenpersonal  für  die  italienischen
Kolonien  S.  204.  —  Antisklaverei-Kongreß  in  Paris  S.  295.  —  Französische  Besitzung  Gabon  und
Congo  Frangais  S.  295.  —  Expedition  des  Administrators  Cholet  auf  dem  Sangha-Fluß  S.  296.  —
IV.  S.  296.  —  V.  S.  298.  —  Anzeigen.  ·

 

 

 

 

Amtlicher  Theil.

—  —  —  ——

I.  Gelsehzee;  Perordnungen  der  Reichsbehörden.

Verwendung  der  bei  der  Einnahme  von  Kilwa  in  Ost-Afrika  erbenteten
Geschütze.

Ich  bestimme,  daß  die  von  den  Mannschaften  Meiner  Schiffe  „Carola“  und  „Schwalbe“
bei  der  Einnahme  von  Kilwa  in  Ost-Afrika  am  4.  Mai  dieses  Jahres  erbeuteten  drei  Kanonen
nebst  Lasseten  der  Direktion  des  Bildungswesens  der  Marine  zur  Einstellung  in  die  Trophäen-Sammlung
  zu  überweisen  sind.

Neues  Palais,  den  21.  Oktober  1890.

Wilhelm.
In  Vertretung  des  Reichskanzlers:
Hollmann.

An  den  Reichskanzler  (Reichs-Marine-Amt).

Berlin,  den  7.  November  1890.

Im  Einvernehmen  mit  dem  Königlich  Preußischen  Herrn  Minister  der  geistlichen,
Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten  wird  bestimmt,  daß  alle  von  den  amtlich  entsandten
Forschungsreisenden  und  den  Leitern  wissenschaftlicher  Stationen  in  den  Schutgebieten  nach
Berlin  zu  richtenden  Sendungen  botanischen,  zoologischen,  geologischen,  ethuographischen  oder
sonstigen  Inhalts,  ferner  alle  Rücksendungen  reparaturbedürftiger  und  unbrauchbar  gewordener

*]  Mar.-B.-Bl.  vom  1.  November  1890.
        <pb n="314" />
        —  288  —

Instrumente,  sowie  Einsendungen  von  Hinterlassenschaften  und  persönlichen  Ausrüstungsgegenständen
  der  in  den  Schutzgebieten  verstorbenen  Reisenden,  in  Zukunft  ausschließlich:
„An  das  Königliche  Museum  für  Völkerkunde,  Kolonial-Abtheilung,  Berlin  S  W.,
Königgrätzer  Straße  Nr.  120“
zu  adressiren  sind.
Auswärtiges  Amt.  Kolonial-Abtheilung.
Kayser.

Der  Evangelische  Ober-Kirchenrath  hat  an  den  Vorstand  der  „Evangelischen
Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ostafrika“  folgenden  Erlaß  gerichtet:

„Berlin,  den  26.  Juni  1890.

Mit  Befriedigung  haben  wir  aus  dem  Gesuch  vom  7.  d.  M.  die  Absicht  des  Vorstandes
entnommen,  in  den  dortigen  Anstalten  Kandidaten  der  Theologie,  welche  die  Prüfung  pro
licentia  concionandi  und  pro  ministerio  in  Preußen  bestanden  haben  und  entschlossen  sind,
sich  für  eine  Reihe  von  Jahren  dem  evangelischen  Missionsdienste  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  zu  widmen,  als  Missionare  auszubilden  und  in  jene  Gebiete  zu  entsenden.

Sobald  letzteres  nach  empfangener  Ordination  und  Zustimmung  der  zuständigen  landeskirchlichen
  Behörde  geschehen  ist,  würde  der  betreffende  Predigtamtskandidat  von  der  heimath-=lichen
  Kirche  nicht  geschieden  werden  und  ihm  die  Anstellungsfähigkeit  im  Vaterlande  unter
Anrechnung  der  im  Dienste  der  äußern  Mission  zugebrachten  Zeit  auf  sein  kirchliches  Dienstalter
  gesichert  bleiben.

Daneben  tragen  wir  kein  Bedenken,  den  Vorstand  bei  Annahme  solcher  Missionare  zur
Ausbildung  und  späteren  Aussendung  zu  der  Erklärung  zu  ermächtigen,  daß  wir  Kandidaten
der  Theologie,  welche  nach  erlangter  Anstellungsfähigkeit  im  Vaterlande  fünf  Jahre  lang  im  Dienste
einer  deutschen  Missionsgesellschaft  im  deutschen  Schutzgebiete  gearbeitet  haben,  jährlich  über  ihre
Amtsthätigkeit  einen  Bericht  an  uns  erstatten  und,  mit  dem  Nachweise  der  Bewährung  in  amtlicher
  und  sittlicher  Beziehung  versehen,  in  das  Vaterland  zurückzukehren  verlangen,  zu  der  Verleihung
  einer  angemessenen  evangelischen  Pfarrstelle  im  Inlande  nach  Kräften  gern  förderlich
sein  wollen,  andererseits  uns  vorbehalten,  derartige  Missionare  aus  Gründen  ihrer  Gefundheit
oder  sonstigen  zwingenden  Ursachen  auch  früher  von  dem  auswärtigen  Missionsdienst  abzuberufen.

Es  würde  uns  erfreulich  sein,  wenn  durch  Ertheilung  obiger  Ermächtigung  eine  erweiterte
Heranziehung  gebildeter  Theologen  zu  diesem  Missionsdienst  erreicht  werden  und  dadurch  das
evangelische  Missionswerk  in  den  deutschen  Schutzgebieten  eine  rechte  Förderung  erfahren  möchte.“

 

 

 

II.  Perordnungen  und  Mittheilungen  der  Behörden  in  den
Schuhgebieten.

Beschluß,  betreffend  die  Vertheilung  der  richterlichen  Geschäfte  im
Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie.

Auf  Grund  des  §  1,  Absatz  lh  und  c,  der  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung
  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie,  vom  3.  August  1888
bestimme  ich:
Die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea=Kompagnie
  wird  von  heute  ab  derart  geregelt,  daß
a)  der  Kaiserliche  Kanzler  Herr  Schmiele,  mit  dem  Amtssitz  in  Herbertshöh,  die
richterlichen  Geschäfte  des  östlichen  Jurisdiktionsbezirks  (Bismarck-Archipel  und
Salomons-Jnseln),
        <pb n="315" />
        —  289  —

b)  der  Kaiserliche  Sekretär  Herr  Referendar  a.  D.  Hildebrand,  mit  dem  Amtssitz
in  Finschhafen,  die  richterlichen  Geschäfte  des  westlichen  Jurisdiktionsbezirks
(Kaiser-Wilhelmsland)  wahrnimmt,

e)  für  den  Fall  der  Behinderung  des  einen  oder  anderen  der  zu  a  und  b  genannten
richterlichen  Beamten  dieselben  einander  substituirt  sind.

Finschhafen,  den  22.  Juli  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar.
Rose.

Handel  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  im  Jahre  1889.

Im  vergangenen  Jahre  wurden  in  das  Schutzgebiet  im  Ganzen  für  elwa  540  000  Mark
Waaren  gegen  Waaren  im  Werthe  von  258  200  Mark  im  Jahre  1888  eingeführt.  Ausgeführt
wurden  etwa  2575  Tons  (zu  2240  Pfund  oder  1000  ke)  Produkte  gegen  2365  Tons  im
Jahre  1888.  Diese  Ziffer  würde  sich  noch  erheblich  höher  stellen,  wenn  nicht  eine  bedeutende
Qnantität  im  vorigen  Jahre  gesammelter  Kopra  erst  Anfang  1890  zur  Verschiffung  gelangt  wäre.

—

—

III.  Perspnalien.

Der  Urlaub  des  Sekretärs  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamerun,  Bauiuspektors
  Schran  ist  bis  Ende  d.  J.  verlängert  worden.  Derselbe  ist  gegenwärtig  mit  Ansertigung
  genauer  Karten  des  Kamernn-Beckens  beschäftigt.

 

 

 

——  —  —  —  —

IV.  Bekannfmachungen  für  die  Schiff  fahrk.
Indischer  Oceau.
Ostküste  von  Afrika.
Keunzeichnung  der  Untiefe  Cockburn  in  der  Delagon-Bucht  (Lorenzo  Marques).

Nach  einem  Bericht  des  Hafenamtes  von  Lorenzo  Marques  ist  am  20.  August  d.  J.
un  der  NW.  Seite  der  Untiese  Cockburn  auf  etwa  9  m  Niedrigwasser  eine  rothe  Tonne
ausgelegt  worden.  Dieselbe  ist  auf  5  Sm  Cutfernung  zu  erkennen  und  liegt  6,9  Sm  riw.

I  1  -·  —  –  —n*-ieZ  —  »  .  »
17  W  von  Kap  Inhaca  (Inyack)  und  1,7  Sm#w.  N  20°  30°  O  von  der  Bake  auf  der
Insel  Elephantes  (Spitze  Gibbon)  entfernt.

Beim  Passiren  dieser  Tonne  müssen  die  Schifse  stets  wenigstens  1/4  Sm  nördlich  von
derselben  abbleiben.  (Nachr.  f.  Seef.  1890  Nr.  2467.)

 

 

 

 

„  9"9  ..—  –  –  .[

 

V.  Schiffasbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/9.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Habicht"  11/10.  Gaboon  11/10.  —  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)
M.  Kubt.  „Hyäne“  Kamerun.  —  12/10.  St.  Thome  —  Kamerun.  (Poststation:

  Kamerun.)

&amp;amp;#  #  #
        <pb n="316" />
        —  290

S.  M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.
S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar  3/11.  —  Bombay.

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  30/7.
(Poststation:  Apia  Australien].)

    

4  4.  4  4  4  4  4

Apia  17.//8.

(Poststation:  Kamerun.)
(Poststation:  Bombay.)
—  Marschall-Inseln  —  5/10.  Apia.

Nichtamtlicher  Theil.

 

I.  Perspnal-Zachrichten.

Der  im  nördlichen  Theile  des  Kamernun-Gebietes
  thätige  Botaniker  Dr.  Preuß  hat  im
Mai  d.  J.  eine  botanische  Exkursion  nach  Mundame
  am  oberen  Mungo  unternommen.
über  dieselbe  erstattete  Bericht  wird  in  den
„Mittheilungen  von  Forschungsreisenden  und
Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“
zum  Adbdruck  gelangen.

Mit  dem  Reichskommissar  Major  v.  Wiss-Der



angelangt.

lieutenant  in  der  Schutztruppe  Bumiller  die
Rückreise  nach  Ost-Afrika  angetreten.  Der  Chef
in  der  Schutztruppe  Freiherr  v.  Eberstein  ist
von  seinem  Urlaube  bereits  wieder  in  Ost-Afrika
  eingetroffen.

Der  zeitige  Leiter  der  Forschungsstation
im  Hinterlande  des  deutschen  Togo-Gebietes
Dr.  Büttner  ist  auf  Station  Bismarcksburg
Er  sowohl  wie  der  Techniker  Herr
Stöhr  befinden  sich  in  guter  Gesundheit.  —
Der  Assistent  Bugslag  befindet  sich  auf  der

mann  hat  auch  dessen  Adjutant,  Premier=Rückreise

  nach  Europa.

 

 

II.  Perkehrs-Machrichten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein-Nach


schiffungshafen

an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  a  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden

 

am  letzten  jedes
Monats  Abends.
am  3.  u.  24.  Dez.

|  Hamburg
1.  Ramerun.  4
.  Liverpool

2.  Togogebiet  (von  Quitta  1  Hamburg  am  15.  jedes  Mo- 



 

 

mittelst  Boten  nach  Lome  nats  Abends
und  Klein-Popo).  1  Liverpool  am  22.  Vor,  .  u.
20.  D
3.  Südwestafrikanisches  Southampton  n
Schutzgebiet.  bezw.  ilieden  Freitag  Nm.
Dartmouth  6
befördert.
Neapel  am  27.  Nov.  früh
T  Srinde  am  28.  Nov.  früh
4.  5anzibar.  Brindisi  am  7.  Dez.  Abds.
Brindisi  am  14.  Dez.  Abds.
Marseille  am  12  jedes  Nonats
  40  Nm.
5.  Raiser  Wilhelmsland,  Genua  jeden  6.  Donners-Bismarck--Archipel.
  (nieder=  tag  20  Nm.,  zuländische
  nächst  4.  Dez.
Schiffe)

 

6.  Marschall-Inseln.

 

 

 

Kamerun  30  Tage.
Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.
Quitta  24  Tage.

Kapstadt  20  Tage.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächst

Zanzibar  19  Tage.  I
Zanzibar  18  Tage.
Zanzibar  20  Tage.
Zanzibar  16  Tage.
Zanzibar  18  Tage.

etwa

Fiuschhasfen

Tage.

am  letzten  jedes  Monats
  520  Nm.

am  1.  und  22.  Dez.
10  Am.

am  15.  jedes  Monats
  5o  N  m.

am  20.  Nov.,  4.  und
18.  Dez.  10  Nm.

jeden  Mittwoch
Ja#  Abds.

 

 

en  Schiffsgelegenheit

nach  der  Walsischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiteram

  24.  u.  25.  Nov.,
5.  u.  12.  Dezember
10  Abds.

am  10,  jedes  Monats
921  Abds.

am  2.  Dez.  911  Abds.

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.
        <pb n="317" />
        —  291  —

Tarif  der  Passagepreise  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von
—  5  —
8  5  i  Eis-ZEISS
Nach-  —————————————————
s§—  2  26  E  E“
S—  60  8  60
Mark  Mark  Mark  Mark  Nark'Mark  Mark  Mark  Mark  Mark  Mark
#
Hamburg.  I.  Kl.  50  180  200  400  450  700  1000  1000  1000  1150
II.  —  35  120  130  2140  260  460  650  650  650  700
III.  Kl.  20  80  00  150  180  280  350  350  400  400
Rotterdan  l.  cr.5  180  200  400  450  700  1000  1000  1000  1150
II.  Kl.  35  —  120  130  240  260|  460  650  650  650  700
III.  260  80  90  150  180  280  350  350  400  400
Lissabon.  .  .  1.  Ki.  180  180  140  300  350  600  900  900  900  00
Il  aK.  120  122  100  200  220  400  600  600  600  600
III.  80  80  60  75  85200  300  300  350  350
"  .
Neapell  I.  KK.“⅜⅜00  200  140  250  280  600  200  900  900  900
II.  KK130  130  100  —  170  190  400  600  600  600  600
III.  90  90  60  (  10  70/180  300  300  350  350
Port  Said  l.  KK0  400  300  250  60  350  700  700|  750  900
II  NKf.210  240  200  170  —  40  23050  450  500  600
III.  NK.0  150  75  60  20  120  200  300  300
Suezs  .  W.40  450  350  280  60  300  650  650750  900
II.  H200  200  220  190  40  —  220  400  400  450  6000
III  .l.  0  180  85  70  20  110  180  180300  300
g
Aden.....1.m.700700  600600350300  400  400  500  700
II.  f0  46  400  400  0  220  —  25025%  350  4
III.  KK.  2820  280  200  180  120  110  90  900200  200
i
Zaikzibar....«t«.K-c.100010001900900700650400  20  140  300
II.  A.  650  650  600  600  450  400  250  10  90  200
III.  K.  P0  350  300  300  200  180  5  70  0
Dar-es-Salaaum  I.  K..  1000  1000  900  000  700  650  400  20  140  300
II.  10  650  600  600  450  400  250  10  —  90  200
IIl  ul.50  350  300  300  200  180  50  5  70  P0
Mozambique  I.  K..1000  1000  900  900  750  750  500  140  0  220
II.  KK.  550  650  600  600  500  450  300  90990  900  —  1
III  .400  100  350  350  300  300  200  720  70  70
Delagoa  Bap  I.  r.  1150  1150  900  900  900  900  700  300  300  220
(Lorenzo  Marques)  II.  Kl.  700  700  600  600  600  600  450  200  200  12  —
III.  1.,0  400  350  350  300  300  2100  00  900  70

 

 

 

 

 

 

Bestimmungen  für  die  Beförderung  von  Passagieren.

Die  Passagepreise  verstehen  sich  einschließlich  Beköstigun  ,  jedoch  ausschließlich  Getränke  (mit  Ausnahme
  von  Thee  und  Kassee).  sich  einschliehlich  Betöstigung,  edoch

von  25  Gahrscheine  für  Hin=  und  Rückreise  haben  12  Monate  Gültigkeit  und  genießen  eine  Ermäßigung
n  25  pCi.
Getränke  sind  zu  sehr  mäßigen  Preisen  in  guter  Qualität  an  Bord  zu  habben.
Jeder  Passagier  hat  1chm  Raum  an  Gepäck  frei;  für  etwaiges  Mehr  muß  eine  Fracht  von
40  Mark  pro  Cubikmeter  bezahlt  werden.  .  ··—
..  Kinder  unter  12  Jahren  zahlen  den  halben  Preis,  unter  8  Jahren  ein  Viertel,  unter  2  Jahren
nichts.  Für  Kinder  unter  8  Jahren  kann  kein  separates  Bett  beansprucht  werden.
Dienstboten,  welche  ihre  Herrschaft  begleiten,  zahlen  die  Passage  zweiter  Klasse.
"6  Passage  it.  vor  der  fübreis  beim  Engagemen  l  schaft  sich  das  Recht  vorbehält,  mit
r-  Ziere  werden  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  die  Gesellschaf  as  Recht  vorbehalt,
allen  ihren  —  Schießpulver  zu  befördeln.  gemacht.
        <pb n="318" />
        292

—

Für  Gold=  und  Werthsachen  ist  die  Rhederei  nicht  haftbar,  wenn  dieselben  nicht  gegen  Zahlung
der  entsprechenden  Fracht  dem  Kapitän  zur  Verwahrung  eingehändigt  werden.  Waaren  gelten  nicht  als
Passagiergut.

=  Alles  (Bepäck  muß  deutlich  mit  dem  Namen  und  Bestimmungsort  des  betreffenden  Passagiers
versehen  sein.
ersed  #en  die  Passagiere  in  Folge  von  Quarantäne  in  dem  Bestimmungshafen  nicht  landen  können,
so  haben  sie  die  Passage  bis  zu  dem  Hafen,  in  welchem  sie  landen,  nachzuzahlen.

Passagiere  dürfen  keine  gefährlichen  und  explosiven  Gegenstände  unter  ihren  Essekten  haben;
sollte  dies  dennoch  der  Fall  sein,  so  haben  sie  sowohl  die  eirilrechtlichen  als  auch  die  strafrechtlichen
Folgen  zu  tragen.

Im  Anschluß  an  die  Fahrten  der  ostafrikanischen  Reichspostdampferlinie  zwischen  Hamburg  und
Delagoa  Bay  wird  ein  Küstendienst  zwischen  Zanzibar  und  Jnhambane  nach  Maßgabe  des  nachstehend  abgedruckten
  Fahrplans  eingerichtet.

Fahrplau  der  Anschlußlinie  an  die  vorläufsigen  Fahrten  der  Hauptlinie  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie
per  Reichspostdampfer  „Wissmann“.

 

 

  
   
  

       
    

 

  
   

  
  

 

 

 

 

 

  

     

 

 

 

 

 

Daunfer  der  Dampfex  der
.  i  .  ..  «.  .  .  i
DSHuuptteJö7i.Baga.Subam]Ghi.  Ouen.##e  xindi  nilma  Vaga.  Zaugzi.  Vauptlinie
der  Ham·  Zanzi-  bar  smoyo  sbane  loane  s  mane  moho  bar  Zanzi-]Ham-Reise
  burg  bar  bar  burg
ab  an  ab  ab  ab  ab  ab  ab  ab  ab  ab  an  ab  an
Mittw.  Dienst.  Freitag  Freitag  Sonn  Mont.  Donstg.]  Sonnt.]  Dienst.  Mittw.  Freitag  Freitag  Mont.  Sonnt.
I.J  16.  Dez.19.  Deg..  Dez.  7.  Dez  s20.  Dez.  1.  Jan.4.  Jan.  .  Jan.7.  Jan.  P.  Jon.  Jan.12.  San.  1..  Febr.
1890  1890  1891  "
II.  11  10.  Febr.  13  Febr.  13.Febr.21.  Febr.23.Febr.  2.  Febr..  Märzlo.  Märzst.  Märzsö.  Märas.  März  März,  12.  April
11
1.  GB

 

 

 

 

der  Kaiserlichen  Verwaltung  und  des  obersten
Vertreters  der  Neu-Guinea-Kompagnie  wurde
mit  lebhafter  Freude  begrüßt  und  jede  Gelegenheit
  benutzt,  um  dem  Admiral  und  den  Offizieren
  des  Geschwaders  einen  Einblick  in  die
Verhältnisse  des  Landes  und  seiner  Einwohner
zu  verschaffen.

III.  Verschiedene  Mittheilungen.

Sabl  der  ichteingeborenen  im  Schutzgebiete  der
Warschall-Inseln.

Die  Anzahl  der  im  Schutzgebiete  der
Marschall-Inseln  wohnhaften  Nichteingeborenen
beträgt  zur  Zeit  106.  Darunter  befinden  sich
33  Deutsche,  23  Engländer,  23  Amerikaner,
11  Chinesen,  4  Norweger,  3  Schweden,
2  Dänen,  2  Portugiesen,  2  Japaner,  1  Russe,
1  Schweizer  und  1  Brasilianer.  Der  größte
Theil  der  Deutschen  und  Fremden  hat  seinen
Sitz  auf  Jaluit.

 

Schulen  in  Ramerun.

Am  30.  August  bezw.  1.  September  d.  J.
hat  der  stellvertretende  Kaiserliche  Gouverneur
für  Kamerun  einer  Schulprüfung  in  den  deutschen
Schulen  in  Bonamandone  und  Bonébela  (vergl.
Nr.  5  des  „Deutschen  Kolonialblattes"  vom
1.  Juni  d.  J.)  beigewohnt  und  sein  Urtheil
dahin  abgegeben,  daß  die  von  den  schwarzen
Schülern  gemachten  Fortschritte  ganz  erstaunliche
  sind  und  daß  die  Leistungen  der  beiden
Lehrer  —  der  Herren  Christaller  und  Flad  —
alle  Anerkennung  verdienen.  Namentlich  erwies
die  Schulprüfung  die  bewunderungswürdige
Begabung  der  Dualla  zum  Rechnen;  aber  auch
im  Schönschreiben  und  in  der  Geographie  wurde
recht  Anerkennenswerthes  geleistet.  Einen  besonders
  guten  Eindruck  machte  das  Turnen,

Besuch  des  Rreuzergeschwaders  in  Finschbafen.

Das  Kreuzergeschwader  unter  dem  Befehl
des  Kontre-Admirals  Valois,  bestehend  aus
S.  M.  S.  „Leipzig"“  (Kommandant  Kapitän
zur  See  Plüddemann)  und  „Sophie“  (Kommandant
  Korvettenkapitän  Herbing),  ist  am
22.  August  Nachmittags  in  Finschhafen  vor
Anker  gegangen  und  hat  daselbst  längere  Zeit
verweilt.  Der  seit  Jahren  nicht  dagewesene
längere  Aufenthalt  Kaiserlicher  Schiffe  am  Sitze
        <pb n="319" />
        —  293  —

die  Freiübungen  und  das  Marschiren  mit  Gesangbegleitung
  der  Deido-Schule.

JNach  Beendigung  der  Prüfungen  wurden
beiden  Schulen  Ferien  für  die  Dauer  von
14  Tagen  bewilligt.
Die  llebersichten  über  den  behandelten  Lehrsioff
  sind  nachstehend  verzeichnet.

Uebersicht  über  den  seit  Februar  1890  bis

1.  September  1890  in  der  Schule  zu  Belldorf

(Lehrer  Christaller)  behandelten  Lehrstoff.
I.  Klasse  (12  wöchentliche  Stunden).

Lesen:  deutsches  Lesebuch,  die  passenden
Stücke  von  Nr.  1  bis  42.

Schreiben:  fortlaufende  Stücke  deutsch  und  -
n!  deutsch  und  Wörter,  Abtheilung  1  Deklination.

lateinisch.
Deutsch:  der  zusammengesetzte  Satz  (Hauptsatz
  und  Nelensalz=  beset  b  Gout
Rechnen:  das  Rechnen  mit
Brüchen  und  Dezimalbrüchen.
Geographie:  Asien  und  spez.  Palästina.
stl  guff  atz:  Uebersetzung  der  jeweiligen  Lese—
ücke.

Siingen  (mit  der  II.  Klasse):  dreistimmige
Lieder.

gemeinen

II.  Klasse  (12  wöchentliche  Stunden).
6  Lesen:  Dualla-Fibel  bis  Nr.  20,  deutsche

Fibel  bis  Seite  20.

Schreiben:  kleines  lateinisches  Alphabet.

Deutsch:  starke  Deklination,  Masculina
und  Neutra,  schwache  Konjugation  (Aktiv),  Bildung
  von  Sätzen  mit  Subjekt,  Objekt,  Prädikat.

Nechnen:  Multiplikation  im  unbegrenzten
Raum,  Division  innerhalb  100.

Singen:  s.  I.  Klasse.

Ill.  Klasse  (8  wöchentliche  Stundent,
seit  Mitte  Mai.

Lese-,  Schreib-Unterricht:  das  kleine
Alphabet  auf  Dualla  gedruckt  und  geschrieben
mit  Wörtern.

Rechnen:  Addition  und  Subtraktion  mit
1  bis  6.

Bonéêbela  —  Deid  o-Dorf  —  (Lehrer  Fladr
am  l.  September  1890.

Spchülerzahl.
Schule  am  7.  Januar  1890:  25  Schüler,  die
nach  Kenntuissen  und  Befähigung  seit  7.  Juni
in  zwel  Klassen  abgetheilt  sind.

Spchutzeit.  Wöchentlich  20,  täglich  4  Schulktunden,
  die  sich  auf  Vor=  und  Nachmittag  gleich
vertheilten.  Die  Nachmittage  von  Mittwoch
und  Sonnabend  blieben  frei.

 

 

 

Schulbesuch.  Durchgängig  ein  regelmäßiger.


Die  einzelnen  Fächer:  »

Schreiben:  Eingeübt  sind  die  Buch—

staben  des  lateinischen  und  deutschen  Alphabets.
Abtheilung  1  ist  befähigt,  ein  Dualladiktat
ohne  gröbere  Verstöße  zu  schreiben,  lateinische
und  deutsche  —  Abtheilung  II  lateinische  —
Druckschrift  korrekt  in  die  betreffende  Schreibschrift
  zu  übertragen.
Lesen:  Abtheilung  !  lateinische  und  deutsche
Schrift,  Abtheilung  II  lateinische.
Rechnen:  Abtheilung  1  Addiren  und  Subtrahiren
  vierstelliger  Zahlen,  Abtheilung  II
Addiren  und  Subtrahiren  dreistelliger  Zahlen.
Deutsch:  die  gebräuchlichsten  deutschen

Realien:
Stunde,  Uhr.

Singen:  eingeübt  sind  die  Melodien  verschiedener
  Volkslieder,  theils  in  Dualla,  theils
in  deutschem  Text.

Turnen:  Ordnungsübungen,  Marsch.

Biblische  Geschichte:  biblische  Geschichten
des  alten  Testaments  von  „die  Schöpfung“
bis  „Israel  in  der  Wüste“.

Jahr,  Monat,  Woche,  Tag,

Erklärung  des  englischen  Protektorates  über
Sanzibar.

Die  amtliche  „London  Gazette“  vom
4.  d.  M.  enthält  folgende  Bekanntmachung:
(Uebersetzung.)

Auswärtiges  Amt,  den  4.  November  1890.

Es  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  in  Verfolg  eines  Uebereinkommens
mit  dem  Sultan  von  Zanzibar  die  Besitzungen
Seiner  Hoheit  unter  die  Schutzherrschaft  Ihrer
Britischen  Majestät  gestellt  werden.

Die  Schutzherrschaft  begreift  dasjenige  Gebiet,
  welches  in  den  Artikeln  des  Uebereinkommens
  zwischen  Großbritannien  und  Deutsch--.

  .  land  —  verzeichnet  in  der  Note  S.  E.  des
Uebersicht  über  den  Stand  der  Schule  in

Grafen  Hatzfeldt  vom  29.  Oktober  1886

und  in  der  Note  des  Grafen  Iddesleigh
vom  1.  November  desselben  Jahres  —  als

·--  Seiner  Hoheit  gehörig  anerkannt  worden  ist
Wie  bei  Eröffnung  der  —  Hoheit  gehörig

mit  Ausnahme  des  südlich  des  Umba-Flusses
gelegenen  Gebietes,  der  Insel  Mafia  und  der
Distrikte  von  Barawa,  Merka,  Maldischn  und
Warscheilk.
        <pb n="320" />
        9

Das  Ronde-Plateau.

In  der  „New  Review“  giebt  der  englische
R  H.  K.  Johnson  folgende  Schilderung
des  im  Nordwesten  des  Nyassa-Sees  innerhalb
der  deutschen  Interessensphäre  gelegenen  Konde-Gebietes.


Einem  Reisenden,  welcher  vom  Süden  des
Nyassa-Sees  kommt,  scheint  das  ebene  Konde-Gebiet
  am  Nordwestufer  des  Sees  ein  Land

von  mehr  tropischem  Aussehen  zu  sein,  als  er

bisher  kennen  gelernt;  die  Bäume  sind  höher
und  schattiger,  die  Vegetation  üppiger.  Die
Gegend  bietet  zweifellos  einen  reizvolleren  An—
blick,  die  Scenerie  ist  unleugbar  prächtig;  denn
der  östliche  Golf  des  Nyassa  mit  seinem  intensiv
blauen  Wasser  und  die  Konde-Ebene  mit  ihren
smaragdgrünen  Bananenpflanzungen  und  waldigen
  Hainen  schattiger  Bäume  sind  von  Bergen
umrahmt,  welche  mit  gewaltiger  Höhe  anmuthige
  Formen  verbinden  und  wechselnde
Schattirungen  aufweisen.

Nicht  weniger  als  neun  ständig  Wasser
führende  Flüsse,  einige  von  beträchtlicher  Größe,
fließen  zwischen  Karonga  und  Parumbira-Bai
—  einer  am  äußersten  Nordende  des  Sees  gelegenen
  Station  der  Afrikanischen  Seen-Gesellschaft
  —  in  den  See,  bewässern  das  Land  und
verleihen  der  Konde-  Gegend  den  Anblick  ewigen
Frühlings.  Das  Land  am  Nordende  des  Sees
ist  in  Wahrheit  ein  afrikanisches  Arkadien.
Meilen  weit  wandert  man  durch  Bananenpflanzungen,
  um  sodann  auf  weithin  sich  ausdehnende
  Felder  mit  Mais,  Hirse  und  Cassava
zu  gelangen.  Die  bewässerten  Wiesen  sind  mit
Reis  bestellt.  Aber  vor  Allem  besteht  der
Reichthum  des  Konde-Gebietes  in  Bieh,  welches
—  anderwärts  im  Nyassa-Land  keineswegs  zahlreich
  —  im  Konde-Distrikt  ausgezeichnet  gedeiht.
  Milch  und  Fleisch  sind  daher  billig  und
reichlich.  Die  Bewohner  dieses  glücklichen  Landes
sind  zufriedene  Menschen  von  freundlichem  Wesen.
Sie  kannten  keinen  Streit,  bis  die  Araber  vor
einigen  Jahren  sie  zu  unterjochen  suchten.  Wie
aus  dem  Aufsatz  im  letzten  Heft  der  „Mittheilungen
  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten
  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“  über

„Das  Land  zwischen  Njassa  und  Rikwa-See“
hervorgeht,  sind  die  westlichen  Nachbarstämme
der  Wa-Konde  bereits  wiederholt  durch  Einfälle
  der  Wawemba  heimgesucht  worden,  eines
räuberischen,  von  arabischen  Sklavenhändlern
mit  Flinten  versehenen  Stammes,  der  an  den
südlichen  Quellflüssen  des  Tschambesi  sitzt.
Hoffentlich  wird  es  denselben  nicht  gelingen,
über  die  Gebirgspässe  auch  auf  das  fruchtbare
Konde-Plateau  vorzudringen  und  dasselbe  zu
verheeren.

94

zu  wählen,

 

Englische  Expedition  nach  Lagos.

In  diesen  Tagen  wird  eine  Expedition
unter  James  Benett  mit  Commander  Cameron
  als  Chef  des  Stabes  und  zusammengesetzt
  aus  24  Personen  England  verlassen,
um  sich  nach  Lagos  zu  begeben.

Die  Dauer  der  Expedition  ist  auf  6  Monate
  berechnet.  Ein  offizielles  Communiqué
der  Kolonialbehörden  in  Lagos  giebt  folgenden
Aufschluß  über  die  Ziele  der  Unternehmung:
„Mr.  J.  Benett  ist  vom  Staatssekretär  der
Kolonien  beauftragt,  die  Hülfsmittel  der  Kolonie
  Lagos  an  Mineralien  und  Pflanzen  zu
erforschen  und  Vorschläge  über  die  fernere
Entwickelung  derselben  zu  machen.  Derselbe
hat  außerdem  fachmännische  Kenntnisse  im
Minen=  und  Handelswesen  im  Allgemeinen
und  ist  der  Erfinder  eines  Prozesses,  auf
chemischem  Wege  reinen  Guttapercha  aus  der
Milch  der  wilden  Feigenbäume  zu  gewinnen.
Der  Entwickelung  der  Produktion  dieser  Erzeugnisse,
  sowic  Gummi,  Pflanzenfasern  und
Mineralien  wird  Herr  Benett  seine  besondere
Aufmerksamkeit  widmen.“

Aus  einem  kürzlich  in  der  „Times“  veröffentlichten
  Schreiben  des  Colonial  ollice
geht  hervor,  daß  Mr.  Benett  mit  Vollmachten
zur  Anknüpfung  von  Handelsbeziehungen  ausgestattet
  ist,  und  hat  es  den  Anschein,  daß
derselbe  seine  Thätigkeit  eventuell  auch  auf

das  Gebiet  der  Oelflüsse  auszudehnen  gedenkt.

—  ——  —  —

Beamtenpersonal  für  die  italienischen  Rolonien.

Die  „Gazzetta  ufficiale“  vom  2.  Oktober
d.  J.  enthält  eine  Königliche  Verordnung  vom
6.  September  d.  J.,  nach  welcher  für  die
italienischen  Besitzungen  in  Afrika  ein  Kolonialbeamten-Personal
  zu  bilden  ist,  welches  von
dem  Ministerium  des  Aeußeren  ressortirt.  Die
Kolonialbeamten  sind  vorzugsweise  unter  den
bereits  im  Staatsdienste  befindlichen  Beamten
sofern  sie  sich  freiwillig  für  den
afrikanischen  Dienst  melden.  Ausnahmsweise
können  dazu  auch  in  Afrika  im  Dienst  befindliche
  Personen,  ohne  in  den  Staatsdienst  übernommen
  worden  zu  sein,  zugelassen  werden,
sowie  solche  Forscher,  welche  auf  dem  Gebiete
der  Wissenschaft,  des  Handels  oder  im  Interesse
der  Landesregierung  sich  Verdienste  erworben
haben.

Den  Kolonialbeamten  wird  die  Anciennität
in  ihrer  Kategorie  zugesichert,  sowic  der  Wiedereintritt
  in  diejenige  Verwaltung  des  Staates,
welcher  sie  angehörten,  sofern  sie  aus  nicht
von  ihnen  abhängigen  Gründen  von  Afrika
        <pb n="321" />
        nach  Italien  würden  zurückkehren  müssen.
Neben  ihrem  Gehalt  beziehen  die  Kolonial—
beamten  eine  Lokalzulage.  Das  Gehalt  des
Gouverneurs  der  italienischen  Besitzungen  am
Rothen  Meer  (Erythräische  Kolonie)  beträgt
10  000  Lire,  die  Lokalzulage  18  000  Lire.
Jeder  der  drei  Kolonialräthe  erhält  an  Gehalt
5000  Lire,  an  Lokalzulage  6000  Lire.

Untistlaverei-Rongreß  in  Paris.

Der  Antisklaverei-Kongreß,  welcher  im  September

  d.  J.  unter  den  Auspizien  des  Kardinals
Lavigerie  getagt  hat  und  an  welchem  sich
Delegirte  von  Antisklaverei  -Comités  verschiedenster
  Nationalitäten  betheiligt  haben,  hat
folgende  „Wünsche  und  Resolutionen“  angenommen:

I.  Der  Kongreß  giebt  gegenüber  den
Signatarmächten  der  General-Akte  der  Brüsseler
Konferenz  seiner  aufrichtigen  Dankbarkeit  Ausdruck
  für  das  Werk,  welches  dieselben  vollendet
haben;  er  drückt  den  Wunsch  aus,  daß  die
letzten  Bedingungen,  welche  noch  zu  erfüllen
bleiben,  bald  erfüllt  werden  mögen,  um  den
Gefühlen  der  ganzen  civilisirten  Welt  Rechnung
  zu  tragen.
II.  In  das  auf  die  Unterdrückung  der
Sklaverei  gerichtete  Werk  theilen  sich  nationale
Comités,  welche,  moralisch  in  der  Verfolgung
eines  gemeinsamen  Zieles  verbunden,  eine  vollstindig
  unabhängige  Organisation  und  Aktionsweise
  besitzen.

III.  Der  Kongreß  rechnet  vor  Allem  auf
die  friedlichen  Mittel,  namentlich  auf  die  moralische
  Thätigkeit  der  Missionare,  um  die
Schwarzen  auf  eine  höhere  Kulturstufe  zu  erheben.
  Auch  wird  beschlossen,  die  Missionare
durch  alle  möglichen  Mittel  zu  unterstützen.

IV.  Die  nationalen  Comités  werden  ein
nützliches  Werk  vollbringen,  indem  sie  da,  wo
die  Umstände  es  wünschenswerth  erscheinen
lassen,  die  privaten  Bestrebungen  und  die  Theilnahme
  von  Freiwilligen  unter  den  Bedingungen
und  Vorbehalten  des  ersten  Kapitels  der  General=Akte
  der  Brüsseler  Konferenz  anzuregen  suchen.

Der  Kongreß  drückt  den  ehrfurchtsvollen
  Wunsch  aus,  daß  der  Heilige  Vater,
welcher  so  ruhmvoll  auf  der  Befreiung  der
enterbten  Kinder  der  menschlichen  Familie  bestanden
  hat,  und  welcher  so  hochherzig  zu  den
ersten  Ausgaben  für  dies  Werk  beigetragen  hat,
der  Bitte  des  Kardinals  Lavigerie  nachgebend
eime  jährliche  Sammlung  für  die  Bedürfnisse
der  Bestrebungen  gegen  die  Sklaverei  bewillige.

Der  Kongreß  spricht  den  Wunsch  aus,
daß,  soweit  dies  nicht  bereits  geschehen  ist,

295

Maßregeln  ergriffen  werden,  um  die  mißbräuchliche
  Amverbung  freier  Arbeiter  zu  verhindern
und  in  wirksamer  Weise  die  Freiheit  der  Neger
und  die  Beobachtung  der  mit  ihnen  abgeschlossenen
  Verträge  zu  sichern.

VII.  Der  Kongreß  lenkt  die  Aufmerksamkeit
  aller  Mächte,  auch  der  islamitischen,
auf  die  Gefahren,  mit  welchen  die  Entwickelung
gewisser  islamitischen  Sekten  die  Civilisation
und  die  Freiheit  der  Neger  bedroht.

VIIII.  Es  ist  zu  wünschen,  daß  jedes
nationale  Comité  sobald  als  möglich  Berichte
erscheinen  läßt  und  ständige  Beziehungen  mit
der  Presse  unterhält,  um  dieselbe  mit  Bezug
auf  alle  die  Sklaverei  betreffenden  Fragen  auf
dem  Laufenden  zu  erhalten.  Auch  erscheint  es
wichtig,  daß  ein  Austausch  dieser  Publikationen
zwischen  den  verschiedenen  nationalen  Comités
stattfindet  und  daß  ein  gemeinsames  Einverständniß
  die  für  den  Fortschritt  des  Werkes
nothwendige  Verbindung  aufrecht  erhält.

IX.  Der  Kongreß  drückt  dem  Wohlthäter
seine  Dankbarkeit  aus,  welcher  einen  Preis  von
20  000  Franken  für  das  beste  volksthümliche
Werk  über  die  Abschaffung  der  Sklaverei  ausgesetzt
  hat.  Er  bestimmt,  daß  jedes  nationale
Comité  die  Manustripte  zu  prüfen  hat,  welche

ihm  durch  die  Autoren  seiner  Nationalität  zu- 



—4...–-□-.

gehen.

Dasselbe  bezeichnet  dasjenige  oder  diejenigen
  der  Manustkripte,  welche  ihm  des  ausgesetzten
  Preises  würdig  erscheinen,  und  ernennt
einen  Delegirten;  dieser  vereinigt  sich  mit  denjenigen
  Mitgliedern  des  „Institut  de  France“,
welche  zum  Antisklaverei-Comite  von  Paris
gehören,  um  die  mit  der  Ertheilung  des  Preises
beauftragte  Jary  zu  bilden.

X.  Der  Kongreß  spricht  den  Wunsch  aus,
daß  die  den  Missionaren  gesandten  Hülfsmittel
Zollfreiheit  genießen  möchten.

XI.  In  der  Meinung,  daß  es  von  außerordentlichem
  Nutzen  ist,  wenn  die  Delegirten
der  nationalen  Comités  sich  nochmals  vereinigen,
  um  ihre  Ansichten  auszutauschen  und
ihren  Eifer  gegenseitig  anzuspornen,  beschließt
der  Kongreß,  daß  ein  neuer  Antisklaverei-Kongreß
  spätestens  innerhalb  eines  Zeitraumes
von  zwei  Jahren  stattzufinden  hat.

Eranzösische  Besttzung  Gabon  und  Congo
Francais.

Ueber  die  Verhältnisse  in  der  französischen
Kolonic  „Gabon  et  Congo  français“  berichtet
  das  „Journal  Olliciel“  wie  folgt:

„Es  wird  gemeldet,  daß  die  Handelsbewegung
  namentlich  in  der  Batah-Gegend  am  Golf
        <pb n="322" />
        von  Guinea  einen  lebhaften  Aufschwung  nimmt.
Die  Spanier  scheinen  daselbst  eine  Faktorei
errichten  zu  wollen.  Der  Generalkommissar
hat  angeordnet,  daß  man  ihnen  in  jeder  Be—
ziehung  entgegenkommen  solle  unter  der  Be—
dingung,  daß  sie  sich  den  französischen  Gesetzen,
insbesondere  der  lokalen  Gesetzgebung  über  die
Landkonzessionen  fügen.

Verschiedene  Landeshäuptlinge  sind  nach
Libreville  gekommen,  um  Herrn  de  Brazza
einen  Besuch  abzustatten,  und  haben  denselben
von  der  bevorstehenden  Errichtung  spanischer
Faktoreien  benachrichtigt.  Gleiche  Nachrichten
kommen  von  der  Mündung  des  Benito-Flusses,
wo  ein  spanisches  Schiff  die  Flagge  gezeigt  hat.
Herr  de  Brazza  hat  sofort  wieder  einen  französischen
  Posten  nach  jenem  Punkt  verlegt.  Der
„Basilisk“  hat  das  bei  der  Uvinig-Spitze  im
Muni-Fluß  stationirte  Kanonenboot  neu  ver-Proviantirt.


Herr  de  Brazza  hat  eine  viertägige  Reise
auf  dem  Como-Fluß  unternommen  und  die  Lage
dieses  Theiles  der  Kolonie  erkundet.  In  Ninguc-Ninguc,
  wo  Como  und  Bakouc  zusammenfließen,
  machen  die  Feindseligkeiten  zwischen  den
einzelnen  Dörfern  die  Lage  immer  noch  schwierig;
indessen  beginnen  die  Pahouins  das  Eigenthum
und  die  Person  der  Europäer  zu  respektiren,
und  wir  brauchen  weniger  in  ihre  Händel  uns
einzumischen.

Im  Gebiete  des  oberen  Como,  welches
wenig  von  den  Dampfern  der  Geschäftshäuser
besucht  wird,  hat  Herr  de  Brazza  die  große
Bedeutung  der  Uferdörfer  und  verhältnißmäßige
Dichtigkeit  der  Bevölkerung  festgestellt.“

In  dem  Versuchsgarten  der  Kolonie  sind
verschiedene  agrikulturelle  Arbeiten  ausgeführt
worden.  Ein  200  m  langer  Graben  ist  angelegt
worden,  um  den  Abfluß  des  Wassers  zu  befördern,
  welches  während  der  Regenzeit  einzelne
Theile  der  Plantage  in  Sumpf  verwandelt.
Ein  Theil  der  im  vorigen  Jahre  zerstörten
Wege  ist  wiederhergestellt  und  verbreitert  worden;
dieselben  werden  während  der  kommenden  Regenperiode
  mit  Avokatiers  (ein  Baum  mit  großen
birnenförmigen,  eßbaren  Früchten,  welche  als
Mittel  gegen  die  Dysenterie  gelten),  Sapotilliers
  (ein  auf  den  Antillen  heimischer  Baum
mit  ausgezeichneten  Früchten,  aus  welchen  auch
ein  Liqueur  bereitet  wird),  Eukalyptus,  Bambus
u.  s.  w.  bepflanzt  werden.  Zwischen  den  beiden
Kulturflächen  hinter  dem  Versuchsgarten  ist  ein
Terrain  von  zwei  Hektaren  urbar  gemacht
worden.  Dies  ist  hauptsächlich  zu  dem  Zwecke
geschehen,  um  die  gesundheitlichen  Verhälknisse
des  Thales  zu  verbessern,  welches  durch  einen
vielfach  gewundenen,  mit  Gebüsch  bewachsenen

sumpfigen  Graben  durchschnitten  wird.

 

296  —

«  «  Dies
Terrain  wird  ebenfalls  entwässert  und  mit
Eukalyptus  bepflanzt  werden.

—  —  —  —

Crpedition  des  Administrators  Cholet  auf  dem
Sangba-Iluß.

Das  „Journal  Officiel“  vom  10.  d.  M.
enthält  den  Bericht,  welchen  der  Administrator
von  Brazzaville,  Herr  Cholet,  dem  Generalkommissar
  der  französischen  Kolonie  „Gabon
et  Congo  français“  über  seine  Expedition
auf  dem  Sangha-Fluß  erstattet  hat.

Cholet  fuhr  am  30.  März  d.  J.  mit
dem  Kanonenboot  „Ballay“  von  Bonga  zur
Ersorschung  des  Sangha  ab.  Der  eigentliche
Sangha  zeigt  sich  überall  1200  bis  1800  m
breit  mit  Ausnahme  einer  Strecke  zwischen.
den  Nebenflüssen  Missango  und  Djali,  wo  er
nur  halb  so  breit  ist.  Cholet  drang  bis  zu
einem  Punkte  vor,  wo  der  Masa  und  N'Goko
in  den  Sangha  fließen.  Es  liegt  daselbst  das
große  Dorf  Uosso,  dessen  Häuptling  Minganga
  einen  großen  Einfluß  auf  das  umliegende
  Gebiet  ausübt.  Nachdem  Cholet
vergeblich  versucht  hatte,  den  Massa  hinaufzufahren,
  welcher  etwa  einen  Kilometer  breit,
aber  von  geringer  Tiefe  ist,  gelang  es  ihm,
den  höchstens  200  m  breiten  N'Goko  noch  auf
eine  längere  Strecke  zu  befahren;  aus  Mangel
an  Lebensmitteln  mußte  er  dann  von  weiterem
Vordringen  zu  Lande  absehen  und  sah  sich
genöthigt,  umzukehren.  Zur  Rückreise  brauchte
er  5  Tage  (je  8  Stunden)  bis  Uosso,  7  fernere
Tage  bis  Banga  und  5  Tage  bis  Brazzaville.
Mit  einem  Fahrzeng  von  90  cm  Tiefgang
kann  man  nach  Cholets  Meinung  zu  jeder
Jahreszeit  bis  nach  llosso  (2°"  30/  N-Br.)
gelangen,  in  der  Zeit  des  höchsten  Wasserstandes
  (August  bis  Dezember)  aber  erheblich
weiter,  weil  die  Länge  des  Sangha  beträchtlich
sein  soll  und  der  Schifffahrt  durch  Stromschnellen
  keine  Hindernisse  bereitet  werden.

 

IV.  Tikkerar.  Beiprranmarn.

Emin  Pascha  und  die  Menterei  in  Aequatoria
  von  A.  J.  Mounteney,  Jephson  und
Heury  M.  Stanley.  Leipzig,  F.  A.  Brockhaus.
  Preis  geh.  9  Mark.

Im  April  1888  traf  Stanley  zum  ersten

Male  mit  Emin  Pascha  am  Albert-See  zusammen,

  mußte  sich  indessen  bald  wieder  von
        <pb n="323" />
        —  —

ihm  trennen,  um  die  Nachhut  seiner  Expedition
aufzusuchen,  welche  in  Dambuga  unter  dem  Besehl
  des  Majors  Barttelot  zurückgeblieben
war.  Bis  zu  seiner  Rückkunft,  welche  erst  im
Jannuar  1889  erfolgte,  ließ  er  den  Verfasser
des  vorliegenden  Buches,  Herrn  Jephson,  bei
Emin  zurück,  um  mit  letzterem  dessen  Provinz
zu  durchreisen  und  den  Truppen  über  die
Zwecke  der  Stanleyschen  Expedition  näheren
Aufschluß  zu  geben.  Während  dieses  langen
Zeitraumes  befand  sich  Jephson  mit  Emin
in  der  Provinz  Hatt  el  Estiva.  Seine  Schilderungen
  beruhen  auf  eigener  Anschauung  und
füllen  hierdurch  eine  Lücke  des  Stanleyschen
Werkes  „Im  dunkelsten  Afrika“  aus,  welches
in  Nr.  9  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  besprochen
  worden  ist.  Sie  geben  uns  ein  Bild
der  schwierigen  Lage,  in  welcher  sich  Emin
während  der  langen  Zeit  befand,  in  welcher  er
die  ihm  anvertraute  Provinz  verwaltet  hat.
Obgleich  die  egyptischen  Offiziere,  welche  seinem
Kommando  unterstanden,  den  Abschaum  der
egyptischen  Truppen  bildeten,  obgleich  sie  fast
durchweg  zu  den  wegen  begangener  Verbrechen
Verbannten  zählten  und  an  Treulosigkeit  und
verrätherischer  Gesinnung  ihres  Gleichen  suchten,
ist  es  Emin  Pascha  gelungen,  seine  Provinz
bis  zur  Ankunft  der  Stanleyschen  Expedition
zu  halten.  Von  allen  Hülfsmitteln  abgeschnitten,
hat  er  es  verstanden,  mit  Benutzung  der  Hülfsquellen
  des  uncivilisirten  Landes,  in  welchem
er  sich  befand,  für  alle  Bedürfnisse  seiner  Leute
zu  sorgen  und  selbst  die  Angriffe  der  Mahdisten
unter  Keremallah  siegreich  zurückzuschlagen.
Da  langte  die  englische  Entsatz-Expedition  an
und  ihr  Führer  forderte  Emin  und  die  Soldaten
  auf,  das  Land  zu  verlassen,  in  welchem
sie  lange  Jahre  gelebt  hatten  und  sich  wohl
fühlten.  Dies  gab  den  Anlaß  zur  Empörung.
Die  Offiziere  und  Soldaten  konnten  sich  nicht
vorstellen,  daß  eine  Entsatz-Expedition  aus
Egypten  von  Westen  her  und  nicht  vielmehr
von  Norden  aus  zu  ihnen  gelangen  solle;  sie
hielten  daher  Stanley  für  einen  Betrüger
und  glaubten,  daß  er  mit  Emin  im  Bunde
stehe,  um  sie  zu  Sklaven  der  Engländer  zu
machen.  Emin  wurde  seiner  Würde  als  Mudir
entsetzt  und  mußte  mit  Jephson  mehrere  Monate
  die  Gefangenschaft  erdulden.  Nur  die  Uneinigkeit
  unter  den  Rebellen  selbst  und  der  Um- 



stand,  daß  nicht  eine  der  gegen  Emin  erhobenen

Anklagen  bewiesen  werden  kann,  retten  beide
vor  einem  schlimmeren  Schicksal.  Erst  als  die
Mahdisten  von  Norden  her  herannahten  und
die  nördlichen  Stationen  eingenommen  hatten,
wurde  Emin  freigelassen.  Er  zog  sich  auf  die
südlichen  Stationen  zurück  und  verband  sich
schließlich  mit  Stanley,  um  mit  einem  kleinen

297

 

–

Theil  seiner  Leute  im  Verein  mit  der  Stanleyschen
  Karawane  den  Marsch  nach  Zanzibar
anzutreten.

In  einfacher  und  fesselnder  Weise  erzählt
Jephson  alle  diese  Ereignisse.  Die  Sympathie,
welche  er  für  Emin  fühlt,  spricht  überall  aus
seiner  Erzählung,  und  wiederholt  giebt  er  dem
Gedanken  Ausdruck,  daß  Emin  ein  guter  Gouverneur,
  wenn  auch  zuweilen  nicht  energisch
genug  gewesen  sei.  Er  betont,  daß  der  Eintritt
  der  Katastrophe  nicht  auf  die  Schuld
Emins,  sondern  auf  die  jämmerliche  Beschaffenheit
  des  ihm  unterstellten  Menschenmaterials
  zurückzuführen  sei.  Erst  im  Schlußkapitel,
  welches  später  wie  die  übrigen  geschrieben
ist,  macht  sich  ein  Gefühl  der  Bitterkeit  gegen
Emin  geltend,  welchem  Aenderung  seiner  ursprünglich
  dankbaren  Gesinnung  gegen  die  Mitglieder
  der  Entsatz-Expedition,  ja  geradezu  Undankbarkeit
  vorgeworfen  wird.  Diese  Beurtheilung
  Emins  ist  offenbar  auf  den  Einfluß
Stanleys  zurückzuführen,  welcher  sich  als  Mitverfasser
  des  Buches  bezeichnet.  Auch  Emin
hatte  selbstverständlich  erkannt,  was  heut  für
Jedermann  offen  zu  Tage  liegt,  daß  die  Expedition
  Stanleys  keineswegs  uneigennützigen
Interessen  diente,  sondern  vielmehr  politische
und  finanzielle  (Emin  hatte  nach  Jephson
für  etwa  2¼  Millionen  Mark  Elfenbein  aufgestapelt)
  Ziele  verfolgte.  Das  Mißlingen  derselben
  hatte  eine  starke  Mißstimmung  auch  gegen
Emin  zur  natürlichen  Folge.

Das  Werk  enthält  im  Uebrigen  viele  von
sorgfältiger  Beobachtung  zeugende  Bemerkungen
über  Land  und  Volk,  über  den  Handel  —
wobei  Jephson  den  Wunsch  ausspricht,  eine
bessere  Sorte  von  Waaren  in  Afrika  eingeführt
zu  sehen,  als  die  billigen  und  schlechten  Baumwollenstoffe
  aus  Manchester  —,  über  den  Einsluß
  der  Mission  (S.  279),  die  Bildungsfähigkeit
  der  Eingeborenen,  über  die  Danagla,  die
Anhänger  des  Mahdi  u.  A.

Zahlreiche  Abbildungen  (zwei  davon  von
Mrs.  Stanley  gezeichnet)  schmücken  das  Werk,
dem  außerdem  eine  Karte  von  Emins  früherer
Provinz,  sowie  ein  Faksimile  eines  an  Emin
gerichteten  Briefes  des  Mahdisten-Generals
Omar  Saleh  beigegeben  ist.

Das  Oktober-Heft  des  „Bulletin  Oftciel
de  I’Etat  Indépendant  du  Congo“  hat  folgenden
  Inhalt:

Eine  Verordnung  vom  15.  September  d.  J.
bestimmt,  daß  bei  der  sanitären  Inspektion  der
Schiffe  und  Fahrzeuge  in  Neu-Antwerpen
(Bangala)  gleichzeitig  eine  Untersuchung  stattzufinden
  hat,  vb  Verletzungen  der  Bestimmungen
        <pb n="324" />
        —

über  den  Sklavenhandel,  sowie  über  den  Handel
mit  Feuerwaffen  und  Spirituosen  vorgekommen
sind.  Auch  auf  der  Aequatorstation  kann  dies
geschehen.  Eine  entsprechende  Untersuchung  haben
die  Kommissare  der  Distrikte  des  Stanleypool,

der  Katarakte  und  von  Matadi  hinsichtlich  der

durchpassirenden  Karawanen  vorzunehmen.  Fernerc
  Verordnungen  vom  1.  Januar  und  28.  März
d.  J.  enthalten  eine  Ausdehnung  und  Verschärfung
  derjenigen  Bestimmungen,  welche  die  Anwerbung
  von  Arbeitern  betreffen.  Die  Zusammensetzung
  und  die  Befugnisse  des  „Conseil
supérieur“  werden  durch  eine  Verordnung
vom  8.  Oktober  d.  J.  geregelt.

La  Conférence  de  Bruxelles,  son  origine
et  ses  actes.  Bruxelles  1890.  F.  Hayez.
Ruc  de  Louvain.

Emile  Banning,  Generaldirektor  im
Königlich  Belgischen  Ministerium  des  Auswärtigen,
  Verfasser  des  in  Nr.  2  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  besprochenen  werthvollen  Werkes
über  die  politische  Theilung  Afrikas,  hat  kürzlich
in  der  Königlich  Belgischen  Akademie  einen
Vortrag  über  die  Brüsseler  Antisklaverei=  Konferenz
  gehalten,  welcher  in  der  vorliegenden
Broschüre  zum  Abdruck  gelangt  ist.  Herr
Banning  giebt  zunächst  eine  kurze  Uebersicht
über  die  Bestrebungen  zur  Unterdrückung  des
Sklavenhandels  seit  der  Mitte  des  vorigen
Jahrhunderts  und  geht  dann  auf  das  Werk
der  Brüsseler  Konferenz  über.  Er  bespricht
die  von  der  belgischen  Regierung  veranlaßten
Zusammenstellungen  der  wichtigsten  auf  den
Sklavenhandel  bezüglichen  Mittheilungen  und
Dokumente  (vergl.  S.  205  des  „Deutschen
Kolonialblattes“),  welche  den  Verhandlungen
der  Konferenz  zur  Grundlage  gedient  haben
und  wendet  sich  dann  zu  dem  Inhalt  der
Generalakte  und  der  Deklaration  über  die  Er-—

  —„  —  .

 

—  —

 

—  — „’Û  —

298

 

—..  .-..  ——  —  —  —  —  —  —  æœæœœ  —.

.

—

hebung  von  Einfuhrzöllen,  deren  deutsche  Uebersetzung
  kürzlich  im  Reichsanzeiger  (Nr.  259
vom  27.  v.  M.)  abgedruckt  worden  ist.

Am  Schlusse  spricht  Herr  Banning  die
Hoffuung  aus,  daß  die  niederländische  Regierung
ihre  ablehnende  Haltung  in  Betreff  der  Einfuhrzölle
  aufgeben  werde.  Herr  Banning  weist
bei  diesem  Anlaß  auf  die  Worte  des  Professor

v.  Martitz  (Archiv  für  Oeffentliches  Recht,
Freiburg  i  B.  1886,  Bd.  1,  S.  29)  hin,  wonach
  der  Einzelstaat  sein  Sonderinteresse  demjenigen
  der  Gesammtheit  häufig  unterordnen
müsse.  Dieselben  lauten:

„Die  Ordnung  des  internationalen  Rechts
hat,  wie  jede  positive  Rechtsordnung,  Zwecke
einer  Gesammtheit  zu  fördern.  In  dem  souveränen
  Einzelstaat  sieht  sie  nur  das  dienende
Glied  eines  die  Welt  umspannenden  Verbandes
und  giebt  die  rechtlichen  Mittel  und  Formen
an  die  Hand,  durch  welche  die  an  Umfang  und
Inhalt  in  unendlichem  Fortschritt  wachsenden
Allgemeininteressen  menschlicher  Gemeinschaft  zur
Realisirung  kommen.  Daß  solcher  Interessendienst
  dem  Einzelstaat  Opfer,  hohe  Opfer  ohne
Entgelt  auferlegt;  daß  auch  in  dem  Staatenverbande
  das  Sonderinteresse  dem  allgemeinen
Interesse  zu  weichen  hat:  diesen  tieferen  Sinn
und  diese  reichere  Entfaltung  hat  das  moderne
Völkerrecht  unter  dem  Anstoß  der  Verträge
gegen  den  Sklavenhandel  anzunehmen  begonnen.“


4##  —t———“————3

V.  Tikterakur-Verzeichnik.

82.  Jephson,  A.  J.,  und  Henry  M.  Stanley.
Emin  basch  und  die  Meuterei  in  Aequatoria.
  Neunmonatlicher  Aufenthalt  und  Gefangenschaft
  in  der  letzten  der  Sudan-  Provinzen.  Autorisirte
  deutsche  Ausgabe.  Mit  zahlr.  Abbildungen
und  einer  Karte.  Geh.  !)  M.,  geb.  10  M.

F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

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eren  Zweigstelle,  8W11,  Bernbürger  Straße  220,  einzusenden.

 

 

 

 

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Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.

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Abfahrten  ab  Triest:

nach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag

früh;

z;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch

„  Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nachmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

„  Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Juni,  August,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.
        <pb n="325" />
        —  299  —

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
WoERMANN-LINIE.  .

Am  22.  Novim.  P.  D.  „Anna  Woermann“,  Capt.  Heldt,
d  nach  Madeira,  den  Canar.  Iueln,  Bissao,  Bolama,  Los-Inseln,
Sierra  Leone,  Sherbro  und  den  äfen  Liberias.

Am  30.  Norbhr.  P.  D.  „Gertrud  Woermann“,  Capt.  Jensen,  und
P.  D.  „Professor  Woermann“,  (apt.  Abraham,

nach  den  Canarischen  Inseln,  Gorée,  Lagos  und  den  Hälen  der  Südwestküste
  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loanda  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden.
Monats  statt.
Alle  Güter  müssen  um  Tage  vor  obigen  Abgungsdaten  am  Bord  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  der  Afrikanischen  Dampfschiffls-A.-G.  Woermann-Linie  in
Ilamlurg  und  dem  Schiffsmakler  Angust  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  ebendaselbst.

   

peutsche  ost.  Afrika-Linie.  %

Regelmüssige  Postdampfer-Verbindung

unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
Zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  aunlaufend.

 

Die  nüchste  Expedition  findet  statt:
her  Reichspostdampfer  „BUNDESRATH“,  Capt.  H.  Pape.
von  Hamburg  am  7.  Januar  1891,
von  Rotterdam  am  10.  Jannar  1891
nach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bay.

IDieser  Damhfer  nimmt  auch  l’assagiere  und  Wunren  nauch  Dar-es-Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane.

Die  Danmnfer  liaben  roræaigliele  Einrichtangen  fiir  Pussugiere  in  allen  Iilassen.

Alle  Güter  müssen  am  Tuge  vor  Abgang  des  Dumpfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht
und  Passuge  ertheilt  der  Schiflffmakler  August  Bolten,  Wim.  Miller's  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie
die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reichenstrasse  23.

l- 



 

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von  .  .  .  .
so  9  9  —  3  J
46  Percs,  und  Dr.  Spilling,  August  1890.  Auswärtiges  Amt.
Geh.  Admiralitätsrath.  Geh.  Ober-Postrath.
«  mlele
Pier-  5M,q«,v.200)1.  -  5  M.
7—.—  ——.————  —.————..———  —  —.  .-  Soeben  er  schien:  .  30
i  7

F.  H.  SCHMIDT  „Teetures  abographiques

Akellirkkr  UuNnD  BAbüUBERNEIRL.

L'AT  1
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Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

herausgegeben  in  der  Kolonial  Ibtheilung  des  Auswörtigen  Amle.

 

1.  Zahrgmnz  porlin,  I.  dozenber  19090  #Uunmer  11.

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amllichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu

Ansang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  onderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  *

Man  abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung
  von  Erust  Siegiried  Miltler  und  Sohn,  Berlin  SWI2,  Kochstraße  68—70.  zu  richten.

Inhalt.  1.  Vertrag  zwischen  der  Reichsregierung  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  S.  301.  —
Ermächtigung  der  Deutsch  Ostafrikanischen  Gesellschaft  zur  Ausgabe  von  Inhaberpapieren  S.  307.—
Vereinbarung  mit  England  betreffö  Abtretung  der  Küste  des  deutschen  Interessengebietes  in  Ost-Afriku
durch  den  Sultan  von  Zanzibar  S.  307.  Rücksendung  unbrauchbar  gewordener  wissenschaftlicher
Instrumente  S.  308.—  II.  Abänderung  der  Polizeiverordnung  für  die  Insel  Jabwor  S.  308.  —
Verordnung  für  die  Marschall-Inseln,  betressend  Erhebung  von  Gewerbesteuern  S.  309#.  –  Schiffsverkehr
  in  Kaiser  Wilhelmsland  und  dem  Bismarck-Archipel  S.  309.  —  Statistik  über  Einfuhr  in
Kamerun  S.  310.  —  III.  Zusammenstellung  der  auf  den  ostafrikanischen  Stationen  befindlichen  Euronäer
  und  schwarzen  Soldaten  .  311.  —  IV.  S.  312.—  V.  S.  312.  *
Nichtamtlicher  Theil.  I.  S.  313.  —  II.  Schisfsnachrichten  S.  313.  —  III.  Silbermünzen
für  Deutsch-Ost-Afrika  S.  314.  —  Gesundheitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika
S.  314.  —  Expedition  nach  dem  Nowuma  S.  314.—  Berggesetz  für  Maschona-Land  S.  315.  —  Von  der
Station  Bismarcksburg  S.  315.  —.  Landwirthschaftliche  Nachrichten  aus  dem  Togo-Gebiet  S.  316.  —
Die  Norddeutsche  Mission  im  Togo-Gebiet  S.  321.  —  Die  Kultur  der  Dattelpalme  in  Persien  S.  321.—
Cnglische  Expedition  nach  Lagos  S.  322.—  Die  französische  Kolonialschule  S.  322.  —  Vereinbarung
zwischen  England  und  Portugal  S.  323.  —  IV.  S.  324.  —  V.  S.  326.  —  Anzeigen.

 

I.  Gesene;  Verordnungen  der  Reichsbehörden.

Vertrag  zwischen  der  Neichsregierung  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft.

mouschen  der  Koiserlichen  Regierung  einerseits  und  der  Deutsch  Ostafritanischen  Gesellschust
  mit  dem  Sitz  zu  Verlin,  vertreten  durch  ihren  Vorstand,  andererseits  wird,  nach  erfolgler
ustimmung  der  Hauptversammlung  der  Mitglieder  der  Gesellschaft,  folgender  Vertrag  abgeschlossen,
  m  dessen  Teut  unter  der  „Gesellschaft“  stets  die  „Deutsch-Ostafritanische  Gesellschaftverstanden
  wird.

81.

Die  Kaiserliche  Regierung  beabsichtigt  den  Abschluß  eines  Staatsvertrages,  durch  welchen
die  Hoheitsrechte  über  das  der  deutschen  Interessensphäre  in  Ost--Afrila  vorgelagerte  Küstengebiet,
sammt  dessen  Zubehörungen  und  der  Insel  Masia  gegen  Entschädigung  Seiner  Hoheit  des
Sultaus  von  Zanzibar  an  Seine  Majestät  den  Deutschen  Koiser  abgetreten  werden
sollen.  Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  tritt  nur  unter  der  Voraussetzung  in  Rechtswirkung,
daß  der  vorgedachte  Vertrag  spätestens  am  1.  Dezember  1890  zum  Abschluß  gelangt  ist  und
daß  in  diesem  Vertrage  der  Uebergang  der  Hoheitsrechte  von  Seiten  des  Sultaus  von
Janzibar  auf  leinen  spöteren  Zeitpunkt,  als  den  1.  Jannar  1891,  festgesetzt  wird.

2.

um  Zweck  der  Bezahlung  der  dem  Sultan  von  Zanzibar  für  die  Abtretung
Seiner  Hoheitsrechte  zu  gewährenden  Entschädigung  verpftichtet  sich  die  Gesellschaft,  der  Kaiserlichen
  Regierung  spätesteus  am  28.  Dezember  1890  den  Betrag  von  vier  (4)  Millionen  Mark
Deutscher  Reichswährung  in  Gold  zur  Verfügung  zu  stellen  und  auszuzahlen.
        <pb n="328" />
        302

Die  Kaiserliche  Regierung  wird  dafür  besorgt  sein,  daß  der  Gesellschaft  zum  Zweck
der  Aufbringung  der  Mittel  für  diese  Zahlung,  sowie  zu  den  in  §  3  dieses  Vertrages  bezeichneten
weiteren  Zwecken  rechtzeitig  die  nach  dem  preußischen  Gesetz  vom  17.  Juni  1833  (Gesetz-Sammlung
  1833,  S.  75)  erforderliche  landesherrliche  Genehmigung  zur  Aufnahme  einer  mit
5  pCt.  jährlich  verzinslichen  und  halbjährlich  mit  0,3257  pCt.  ihres  Nennbetrages  zuzüglich  der
aus  den  ersparten  Ziusen  tilgbaren  Nominalbeträge  zu  amortisirenden,  zum  Kurse  von  105  PpCt.
rückzahlbaren,  Darlehnsschuld  in  auf  jeden  Inhaber  lantenden  Schuldverschreibungen  und  die
nach  §  37,  Ziffer  4,  und  §  42,  Ziffer  3,  der  Satzungen  der  Gesellschaft  nöthige  Genehmigung
ihrer  Aufsichtsbehörde  ertheilt  werden.

r
i

Zur  Aufbringung  der  Mittel  für  die  nach  §  2  an  die  Kaiserliche  Regierung  zu  leistende
Zahlung,  sowie  zur  Verwendung  für  dauernde  wirthschaftliche  Anlagen  in  dem  Deutsch-Ostafri.
kanischen  Gebiet  und  zur  Beförderung  des  Verkehrs  nach  demselben  verpflichtet  sich  die  Gesellschaft
  gegenüber  der  Kaiserlichen  Regierung,  eine  Anleihe  im  Gesammtbetrage  von  10556000
Mark  zu  schaffen.

Die  Gesellschaft  ist  gehalten,  aus  dem  Erlöse  der  Auleihe,  soweit  sie  die  in  §  2  vorgesehenc,
  sofort  zu  leistende  Zahlung  übersteigt,  die  Betonnung  der  Häfen  im  Küstengebiete  nach
Maßgabe  des  unter  dem  27.  Mai  1890  von  Seiten  des  Reichs-Marine-Amts  ausgearbeiteten
Planes  (Anlage)  auszuführen,  sowie  Beleuchtungsanlagen  im  Höchstbetrage  von  250000  Mark
zu  machen.  Mit  dieser  Arbeit  wird  spätestens  am  1.  April  1891  begonnen  werden.

Eine  Verwendung  des  Erlöses  der  Anleihe  muß,  sofern  diese  Verwendung  sich  nicht
innerhalb  der  in  Absatz  1  gedachten  Zweckbestimmung  hält,  auf  Verlangen  der  Kaiserlichen
Regierung  unterbleiben.

Die  Verwendung  muß  innerhalb  der  ersten  10  Jahrc  erfolgen,  soweit  die  Kaiserliche
Regierung  einc  Verlängerung  nicht  eintreten  läßt.

.

Der  von  der  Gesellschaft  am  28.  April  1888  mit  Seiner  Hoheit  dem  Sultan
von  Zanzibar  abgeschlossene  und  durch  das  Nachtrags-Uebereinkommen  vom  13.  Jannar  1890
modifizirte  Vertrag  wird  mit  dem  Zeitpunkt  der  Zahlung  der  Abfindungssumme  (§  2)  außer
Kraft  gesetzt,  insoweit  seine  Festsetzungen  nicht  durch  den  gegenwärtigen  Vertrag  ausdrücklich
aufrecht  erhalten  werden.

Die  Kaiserliche  Regierung  übernimmt  von  diesem  Zeitpunkte  ab  die  Verwaltung  des
Küstengebietes  und  seiner  Zubehörungen,  der  Insel  Mafia,  sowie  des  Schutzgebietes.

Der  Kaiserlichen  Regierung  fallen  dementsprechend  alle  vom  Zeitpunkte  der  Uebernahme
der  Verwaltung  ab  eingehenden’  Zölle,  sowie  die  etwa  zur  Hebung  gelangenden  Steuern  und
sonstigen  öffentlichen  Gefälle  jeder  Art  zu.

85.

Dagegen  verpflichtet  sich  die  Kaiserliche  Regierung,  vom  1.  Januar  1891  ab  bis  dahin,
daß  die  von  der  Gesellschaft  aufzunehmende  Anleihe  (§§  2  und  3)  zur  völligen  planmäßigen
Tilgung  gelangt  ist,  an  die  von  der  Gesellschaft  zu  bezeichnende  Stelle  zum  Zweck  der  Verzinsung
und  Amortisation  der  aufzunehmenden  Anleihe  aus  den  von  der  Kaiserlichen  Regierung  vereinnahmten
  Brutto-Zoll-Erträgen  der  Ein=  und  Ausfuhr  in  das  Küstengebiet  bezw.  aus  demselben
ohne  jeden  Abzug  und  ohne  jede  Aufrechnung  unter  allen  Umständen  den  Jahresbetrag  von
Sechshunderttausend  (600  000)  Mark  zu  zahlen.

Die  Zahlung  erfolgt  in  halbjährlichen  Raten  von  je  300  000  Mark  an  jedem  20.  Juni
und  20.  Dezember.
        <pb n="329" />
        —  303  —

Vier  Wochen  nach  Abschluß  jeder  Monats-Aufstellung  der  Zoll-Eingänge  wird  der
Gesellschaft  von  ihrem  Betrage  Kenntniß  gegeben.

E

6.

So  lange  die  Verpflichtung  der  Kaiserlichen  Regierung  zu  der  in  §  5  bedungenen
Zahlung  besteht,  wird  die  Kaiserliche  Regierung  Aenderungen  der  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses
an  der  Küste  geltenden  Zollsätze  nicht  eintreten  lassen,  sofern  eine  solche  Aenderung  das  Aufkommen
  eines  Brutto-Zollerträgnisses  von  mindestens  600  000  Mark  jährlich  gefährdet.

Werden  Zollstellen  seitens  der  Kaiserlichen  Regierung  außerhalb  des  Küstengebietes
errichtet,  so  werden  für  die  Dauer  der  Vertragszeit  auch  die  Erträgnisse  dieser  Jollstellen  zur
Aufbringung  der  vorerwähnten  600  000  Mark  verwendet  werden.

Falls  in  einem  Jahre  oder  in  einer  Mehrheit  von  Jahren  der  für  den  Dienst  der
Anleihe  erforderliche  Betrag  von  600  000  Mark  durch  die  Brutto-Erträgnisse  der  Zölle  nicht
erbracht  werden  sollte,  ist  die  Differenz  aus  den  den  Betrag  von  600  000  Mark  überschreitenden
Erträgnissen  späterer  Jahre  nachzuzahlen  (8  5).

87.
Die  Kaiserliche  Regierung  räumt  der  Gesellschaft  als  ein  ferneres  Entgelt  für  die  Auf—
28.  April  1888

abe  ihrer  Rechte  aus  Vertr  .-—  die  folgenden  Befugnisse  ein:
gabe  ihrer  Rechte  aus  dem  Vertrage  vom  13.  Januar  1890  ic  folg  fugniss

1.  Unbeschadet  der  von  der  Gesellschaft  außerhalb  des  Küstengebietes,  seiner  Zubehörungen
  und  der  Insel  Mafia  (8  1),  sowie  außerhalb  des  Gebietes,  für  welches
der  Kaiserliche  Schunzbrief  ertheilt  ist,  vertragsmäßig  erworbenen  Rechte  tritt  die
Kaiserliche  Regierung  der  Gesellschaft  für  das  Küstengebiet,  dessen  Zubehörungen,
die  Jusel  Mafia  und  das  Gebiet  des  Schutzbriefes  das  ausschließliche  Recht  auf
den  Eigenthumserwerb  durch  Ergreifung  des  Besitzes  (Okkupationsrecht)  an  herrenlosen
  Grundstücken  und  deren  unbeweglichen  Zubehörungen,  vornehmlich  also  auch
das  Okkupationsrecht  an  Wäldern  ab,  jedoch  mit  dem  Vorbehalt

a)  der  wohlerworbenen  Rechte  Dritter  an  dergleichen  herrenlosen  Grundstücken,

l|)  des  Rechts  der  Kaiserlichen  Regierung,  herrenlose  Grundstücke,  insoweit  solche
nach  ihrem  Ermessen  zu  öffentlichen  Bauten  im  Interesse  der  Verwaltung  und
der  Sicherung  des  Küsten=  und  des  Schutzgebietes  erfordert  werden,  durch
Okkupation  für  das  Reich  zu  Eigenthum  zu  erwerben,

C)  des  Rechts  der  Kaiserlichen  Regierung,  für  die  Ausnutzung  der  Wälder  auch
für  die  Gesellschaft  verbindliche  Gesetze  und  Verordnungen  im  Interesse  der
Landes=  und  Forstkultur  zu  erlassen.

2.  In  Bezug  auf  die  Gewinnung  von  Mineralien  werden  der  Gesellschaft  für  das
Küstengebiet,  dessen  Zubehörungen,  die  Jnsel  Mafia  und  das  Gebiet  des  Koaiserlichen
Schutzbriefes,  gleichviel,  ob  die  Gesellschaft  selbst  oder  ein  Anderer  der  Finder  ist,
die  gleichen  Vortheile  insbesondere  auf  die  Verleihung  von  Feldern  eingeräumt,
welche  die  in  jenen  Gebieten  jeweilig  geltende  Gesetzgebung  dem  Finder  zugesteht.
Außerdem  verpflichtet  sich  die  Kaiserliche  Regierung,  bei  Verleihung  von  Feldern
an  Andere,  als  die  Gesellschaft,  dem  Beliehenen,  insofern  er  nicht  der  Finder  ist,
eine  Abgabe  von  fünf  (5)  Procent  der  von  ihm  geförderten  Mineralien  zu  Gunsten
der  Gesellschaft  aufzuerlegen.

3.  Bei  der  Konzessionirung  des  Baues  und  Betriebes  von  Eisenbahnen  im  Küstengebiet,
  dessen  Zubehörungen,  auf  der  Insel  Mafia  und  in  dem  Gebiet  des  Kaiserlichen
  Schutzbriefes  soll  der  Gesellschaft  im  Falle  der  Uebernahme  und  der  Erfüllung
der  gestellten  Konzessionsbedingungen  ein  Vorrecht  vor  anderen  Bewerbern  zustehen.
        <pb n="330" />
        —  304  —

Die  ihr,  im  Fall  sie  von  diesem  Vorrecht  Gebrauch  macht,  zu  ertheilende  Bau—
und  Betriebserlaubniß  soll  übertragbar  sein.

4.  Der  Gesellschaft  wird  das  Recht  auf  Errichtung  einer  Bank  mit  dem  Privilegium
der  Ausgabe  von  Noten  ertheilt  werden.

5.  Die  Gesellschaft  verbleibt  im  Besitz  der  ihr  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses  zustehenden
Befugniß,  Kupfer=  und  Silbermünzen,  welche  an  den  öffentlichen  Kassen  des  Küstengebietes,
  dessen  Zubehörungen  und  der  Insel  Masia,  sowie  des  Gebietes  des  Kaiserlichen
  Schutzbriefes  in  Zahlung  genommen  werden  müssen,  zu  prägen  und  auszugeben.


88.
8
Vor  dem  Erlaß  von  Gesetzen  und  Verordnungen  für  das  Küstengebiet,  dessen  Zubehörungen,
  die  Jusel  Mafia  und  das  Gebiet  des  Kaiserlichen  Schutzbriefes  wird  die  Kaiserliche
Regierung  die  Gesellschaft  zur  gutachtlichen  Aeußerung  auffordern,  sofern  nicht  die  Dringlichkeit
des  Falles  eine  Abweichung  von  der  Regel  erheischt.
§9.
Insoweit  es  sich  nicht  um  Rechte  handelt,  welche  die  Gesellschaft  auf  Grund  der  ihr
hier  eingeräumten  Befugnisse  während  der  Dauer  dieses  Vertrages  erworben  hat  (vergl.  §  7),
tritt  das  gegenwärtige  Uebereinkommen  außer  Geltung,  sobald  die  aufzunehmende  Anleihe
(58  2  und  3)  getilgt  ist.

Berlin,  20.  November  1890.

Aulage.

s#

Zusammenstellung,  betreffend  die  zur  Bezeichunng  der  Küstengewässer  des  ostafrikanischen
Gebietes  erforderlichen  Tonnen  und  Baken.

 

 

 

 

 

 

 

Seezeichen
—n  Auf-Lageort
  —  —  2  Anstrich  Toppzeichen
2  HEE  sirich  schrift  ·
L  .S-IQ-«(IF·.-os-
  49-G;N«WN
Zur  Bezeichnung  des  Hafens  von  3r
I.  Tauga.  "  1
1.Am  südwestlichen  Ende  der  2½  Faden  —  —  —  —koh  „A“  Kugel
Untiefe  südlich  von  Fungu  Nyama
2.|Nördlich  von  Ninznl  1—  ——  schwarz1“reieck,  Spitze  oben
3.Südspitze  von  „Ulenge  Roc  1  —  —  —  —  roth  „B“  Rlagge
4.|Nordöstlich  von  Diron  Buür.1  1  —  ——  schwarz  „2“  Dreieck,  Spitze  unten
5.|Mittelfahrwasser  innerhalb  der  3  Faden-—  —  —  1  —|chwarz  —  Rlagge
Varre  zwischen  der  Zusel  Yambe  und  und  roth
Ninle  senkrecht
JJTv5)  gestreift
·J
Scite22-——«1—--i
        <pb n="331" />
        305

 

 

Seezeichen
—
——  Muf-  .
Lageort  2anstich  Auf4Koppseichen
HEI  schrift
*  S  —
2  5
-  ***  G—
5  LIII—E
Uebertrag  2  2—1
6.]  Nördlich  von  Ras  Kasone  —  1—  ——schwarzs“Stundenglas
7.  Am  Nordostende  des  Tanga-Riffs  1  —  roth  „G'Cnlinder
„  6  .
S.Anordnlevondemmit»White-.Column«—1—"k——  —fcl)1vm«z»4«  —
bezeichneten  Punkte
9.  An  Bäumen  auf  dem  Lande  am  Hafen-  —  —  —  2  —  —  Jdadh  weihes  Viereck
ende  zur  Bezeichnung  der  Mitte  des  .  b.)  rothes  Dreieck
inneren  Fahrwassers  6  1
II.  Pangani
ist  genügend  gekennzeichnet  durch  die  vor-  Ö
handenen  Baken.
III.  Küstenstrecke  Pangani—Saadani.
10.]Oestlich  der  Südspitze  des  südöstlich  ven  —  —  —  roth  b„A“  Hrugel
Ushongu  auslaufenden  Riffs
11.|  Oesilich  der  mit  „awash  bezeichneten  1  —  —  —  —  roth  „B  Klagge
Untiefe  östlich  von  Kipumbwe  «  *ç-*:
12.Südlich  der  südlichsten  Untiese  des  Ki—1  —  —  —schwarz)“  Dreieck,  Spitze  oben
pumbwe  Reef
13.]  Südwestlich  der  Mkwaja  Patches  —  1  6  —  —  —schwarz“  Dreieck,  Spitze  unten
6
14.|Nördlich  von  Buinni  Mdogo  11—  —  —  roth  „GCpvlinder
IV.  Küstenstrecke  Saadaui—Vagamoyo.
15.Südlich  der  Wami  Patcheo  1—  —  —  —  weiß  Wames  Dreiecke  übereinander,
  Spitze  nach
unten
16.]  Westlich  von  Windi  Patches  —  1—  —  —schwarz!,3“Stundenglas
17.  Destlich  von  Ras  Windi.  1  —  —  —  —rothD'Doppelkugel
....  .  90(ÖE
18.|Nördlich  von  Kebandahodi  Riff  —  1  —  —  —schwarz  „„4%  Raute
19.]  Rhede  von  Bagamoyo  beliebig  —  —  —
V.  Küstenstrecke  Bagamoyo—Dare#es-  3
Salaam.
20.  Oestlich  von  Kitapumbe  Riff  1  —  —  —h  „F“RKugel
l.  Oestlich  der  2  Faden  Stelle  südsstich  !  —  —  —  —  rfßG“Kagge
von  Bueni  Riff
Seite  10  8  —  1  2
        <pb n="332" />
        —  306  —

 

 

—  O  Á  —  —  *  .  ;---  —..-—-,.-·..—.-...—.-—.—.—--.«......----..·—«-..·...-..-.-.-  –—

 

 

Seezeichen
——
3  -
Lageort  —  Anstrich  Z„  Toppzeichen
*  2  2  schrift
7  "
—  —  S  —  S
7  *  5
21
Uebertrag  10  8.—  1  2
22.Südwestlich  von  Fungn  dasfH.—  1.——  —|schwarz5“  Dreieck,  Spitze  oben

23.|Südöstlich  des  Daphne  Riffl  ———  1oth  a„ll“  Doppelkugel

VI.  Hafen  von  Dar-es-Salaam.

24.|  Nördlich  von  Hamond  Rock174  1—  –  schwarz  „1“  Dreieck,  Spitze  oben
25.  Nördlich  von  Northsanddecedd  1  —  —  —  —  roth  „A“  HKugel

26.Nördlich  von  Ras  Rangen—  1—  ——  schwarz  „22“  Dreieck,  Spitze  unten
a

27.Südlich  von  Northsanddedd  1  ———  —  foth  „B“  Flagge

 

1
28.  An  der  Ostseite  des  Mittelgrundes  i  —  —  —  schwarz  „MG“Stehendes  Kreuz
Einlaufe  «  «  und  roth
«  gestreift
29.AIchasRangoni........—-—,—-«2  —  —a)weif5esViex-eick

:  b)  rothes  Dreieck
i

30.  Auf  Ras  Mahabe  ........  —s,—-——32  —  —  In)  weißes  Viereck
b)  rothes  Dreieck

 

 

Gesammtbedart3  11  1  1  6

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

1.  Das  Anbringen  der  Toppzeichen  ist  empfehlenswerth,  aber  nicht  unbedingt  erforderlich.

2.  Die  Toppzeichen  der  spitzen  Tonnen  bestehen  aus  Dreiecken  in  verschiedener  Zahl  und  in
verschiedenen  Kombinationen.  Statt  des  Dreiecks  können  auch  Besen  in  der  entsprechenden  Lage,  Kehrseite
nach  unten  oder  oben  angebracht  werden.

3.  Die  Toppzeichen  brauchen  nicht  aus  vollem  Materiale  hergestellt  zu  werden.  Am  besten  eignen
sich  Toppzeichen  aus  Korbgeflecht.

4.  Die  Flaggen-Toppzeichen  werden  aus  Segeltuch  hergestellt.

5.  Die  Aufschrift  auf  Tonne  Nr.  15  ist  mit  schwarzer,  alle  anderen  mit  weißer  Farbe  aufzumalen.

6.  Zum  Anstrich  der  rothen  Seezeichen  wird  Bleimennige  mit  einem  Zusatz  von  Venetianisch=Roth
  verwendet  (1,75  kg  Bleimennige,  1,45  kg  Oelfirniß,  0,25  kg  Venetianisch-Roth).

7.  Die  schwarze  Farbe  wird  durch  Mischung  von  fünf  Gewichtstheilen  roher  schwarzer  Farbe
mit  7,5  Gewichtstheilen  Oelfirniß  zubereitet.

8.  Die  Unter-Wasser-Theile  der  Tonnen  werden  mit  rother  Mennige  (zwei  Gewichtstheile  Bleimennige
  und  1,45  Oelfirniß)  oder  Rathjens  Patent-Farbe  gestrichen.
        <pb n="333" />
        —  307  —

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Juhaber  lantender  Obligationen
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin  im  Betrage  von
10  556  000  Mark.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.,  thun  kund  und  sügen
hiermit  zu  wissen:

Nachdem  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  zu  Berlin  auf  Grund  des  von  dem
Reichskanzler  als  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Beschlusses  der  Hauptversammlung  ihrer  Mitglieder
  vom  20.  November  1890  darum  nachgesucht  hat,  daß  ihr  Zwecks  Aufbringung  der
Mittel  für  die  Bezahlung  der  Seiner  Hoheit  dem  Sultan  von  Zanzibar  für  die  Abtretung
der  Hoheitsrechte  über  das  der  deutschen  Interessensphäre  in  Ost-Afrika  vorgelagerte  Küstengebiet
sammt  dessen  Zubehörungen  und  der  Insel  Mafia  zu  gewährenden  Entschädigung  von  4  Millionen
Mark,  sowie  Zwecks  Aufbringung  der  Mittel  für  dauernde  wirthschaftliche  Anlagen  in  dem
deutsch-ostafrikanischen  Gebiete  und  für  die  Beförderung  des  Verkehrs  nach  demselben  die  Aufnahme
  einer  Anleihe  im  Gesammtbetrage  von  10  556  000  Mark  gegen  Ausgabe  von  auf  jeden
Inhaber  lautenden,  mit  Zinsscheinen  versehenen  Obligationen  gestattet  werden  möge,  so  wollen
Wir,  da  sich  hiergegen  nichts  zu  erinnern  gefunden,  gemäs  §  2  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin  durch  gegenwärtiges  Privilegium  die  Befugniß
ertheilen,  auf  jeden  Inhaber  lautende,  mit  Zinsscheinen  versehene,  seitens  der  Gläubiger  unkündbare,
  nach  anliegendem  Muster  auszufertigende  Obligationen  im  Gesammtbetrage  von  10556000
Mark,  in  Buchstaben:  zehn  Millionen  fünfhundert  sechsundfünfzigtausend  Mark,  in  folgenden
Abschnitten:

6456  Stück  zu  1000  Mark  =  6  456  000  Mark,

4000  Stück  zu  500  Mark  =  2  000  000  Mark,

7000  Stück  zu  300  Mark  =  2  100  000  Mark
auszustellen,  welche  mit  jährlich  5  pCt.  zu  verzinsen  und  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane
mittelst  Verloosung  halbjährlich,  vom  1.  Juli  des  auf  die  Ausstellung  folgenden  Kalenderjahres
ab,  mit  wenigstens  0,3257  des  Kapitals  zuzüglich  der  aus  den  ersparten  Zinsen  tilgbaren
Nominalbeträge  zu  amortisiren  und  zum  Course  von  105  PpCt.  einzulösen  sind.  Die  Ertheilung
des  Privilegiums  erfolgt  mit  der  rechtlichen  Wirkung,  daß  ein  jeder  Inhaber  der  Obligationen
die  daraus  sich  ergebenden  Rechte  geltend  zu  machen  befugt  ist,  ohne  zu  dem  Nachweise  der
Uebertragung  des  Eigenthums  verpflichtet  zu  sein.  Durch  vorstehendes  Privilegium,  welches
Wir  vorbehaltlich  der  Rechte  Dritter  ertheilen,  wird  für  die  Befriedigung  der  Inhaber  der
Obligationen  eine  Gewährleistung  seitens  des  Staates  nicht  übernommen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Königlichen
  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  20.  November  1890.

(I.  S.)  (gez.)  Wilhelm.  R.
(ggez.)  v.  Caprivi.  Migquel.

Vereinbarung  mit  England  betreffs  Abtretung  der  Küste  des  deutschen
Interessengebietes  in  Ost-Afrika  durch  den  Sultan  von  Zanzibar.

Ueber  die  Abfindung  des  Sultaus  von  Zanzibar  für  die  Abtretung  seiner  auf  dem
Festlande  gelegenen  und  in  den  vorhandenen  Konzessionen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
erwähnten  Besitzungen  nebst  Dependenzen  sowie  der  Insel  Mafia  (Artikel  XI  Absatz  1  des
deutsch-englischen  Abkommens  vom  1.  Juli  d.  J.)  ist  zwischen  der  deutschen  und  englischen
        <pb n="334" />
        —  308  —

Regierung  durch  Notenwechsel  vom  27./28.  Oktober  d.  J.5)  die  folgende  Vereinbarung  getroffen
  worden.

I.  Die  Kaiserliche  Regierung  zahlt  in  London  bis  zum  31.  Dezember  des  laufenden
Jahres  die  Summe  von  4  (vier)  Millionen  Mark  in  Gold.

II.  Bis  die  Zahlung  dieser  Summe  vollständig  erfolgt  ist,  fährt  die  Deutsch-Ostafrikanische
  Gesellschaft  fort,  dem  Sultan  monatliche  Abrechnungen  über  die  von  ihr  eingenommenen
  Zölle  zu  geben  und  ihm  diejenigen  Zahlungen  zu  leisten,  auf  welche  er  nach  den
bestehenden  Abmachungen  Anspruch  zu  erheben  hat.  Die  Zollbeträge,  welche  seit  dem  30.  Juni
d.  J.  einbehalten  worden  sind,  werden  sofort  ausgezahlt,  soweit  dies  nicht  bereits  geschehen  ist.

III.  Nach  erfolgter  Zahlung  der  im  Artikel  1  erwähnten  Summe  wird  sich  die
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  jeder  Einmischung  in  die  Angelegenheiten  der  Zollverwaltung
(eustom-honse)  in  Zanzibar  enthalten.

IV.  Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  wird  spätestens  am  31.  Dezember  d.  J.
alle  von  ihr  benutzten  Waarenhäuser  und  sonstigen  Gebäude,  welche  Eigenthum  des  Sultans
sind  und  entweder  einen  Theil  des  Zollhauses  in  Zanzibar  bilden  oder  sich  an  dieses  anschließen,
  rämmen  und  dem  Sultan  wieder  zur  Verfügung  stellen.  Auch  wird  die  Gesellschaft
die  rückständige  Miethe  für  diese  Gebäude,  soweit  dies  noch  nicht  geschehen  ist,  sofort  und  die
laufende  Miethe  bis  zur  Räumung  monatlich  zahlen.

Bekanntmachung.

In  weiterer  Ausführung  der  Verfügung  der  Kolonial-Abtheilung  vom  7.  November  d.  J
(Nr.  16,  S.  287  des  „Deutschen  Kolonialblattes“)  ist  bestimmt  worden,  daß  die  amtlich  entsandten
  Forschungsreisenden  und  Leiter  wissenschaftlicher  Stationen  in  den  Schutzgebieten  solche
zum  Dienstinventar  gehörigen  wissenschaftlichen  Instrumente,  welche  momentan  unbrauchbar
geworden  sind,  behufs  der  Wiederinstandsetzung  stets  mit  erster  Gelegenheit
„An  das  Königliche  Museum  für  Völkerkunde,  Kolonial-Abtheilung,  Berlin  SW.,
Königgrätzer  Straße  Nr.  120“
zu  senden  haben.

 

II.  Verordnungen  und  Mittheilungen  der  Behöürden  in  den
Schutgebieken.

Abänderung  der  Polizeiverordnung  vom  22.  Mai  1887  für  die  Jusel
Jab

Auf  Grund  der  Verordnung  vom  13.  September  1886,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln,  wird  bestimmt  wie  folgt:

Die  Nr.  5  und  7  der  Polizeiverordnung  vom  22.  Mai  1887  für  die  Insel  Jabwor
wird,  wie  folgt,  abgeändert:

Nr.  5.  Es  ist  dem  Inhaber  der  Schankstelle  verboten,  Glücksspiele  in  seinem  Lokale
zu  gestatten.

Der  Zuwiderhandelnde  wird  in  Gemäßheit  des  §  285  N.  Str.  G.  B.  mit  Geldstrafe
bis  zu  1500  Mark  bestraft,  auch  kann  ihm  die  Schankkonzession  entzogen  werden.

Nr.  7.  Wer  innerhalb  des  Hafens  von  Jaluit,  d.  h.  innerhalb  einer  Entfernung  von
einem  Kilometer  von  der  Insel  Jabwor  in  der  Lagune  mit  Dynamit  oder  sonstigem  Spreng-*)

  Reichsanzeiger  vom  22.  November  1890.
        <pb n="335" />
        —  309  —

stoff  fischt,  oder  diese  Stoffe  anderweit  ohne  besondere  Erlaubniß  gebraucht,  unterliegt  der
Bestrafung  in  Gemäßheit  des  8  296  R.  Str.  G.  B.  bezw.  des  §  9  des  Gesetzes  gegen  den
verbrecherischen  und  gemeingefährlichen  Gebrauch  von  Sprengstoffen  vom  9.  Juni  1884.
Jaluit,  den  8.  Juli  1890.
Der  Kaiserliche  Kommissar.
(gez.)  Biermann.

Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  die  Marschall-Inseln,
betreffend  die  Erhebung  von  Gewerbestenern.

Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  für  die  Marschall-Inseln  vom  28.  Juni
1888,  betreffend  die  Erhebung  von  Gewerbesteuern,  hat  durch  Verordnungen  vom  15.  Juli

1889  und  2.  August  1890  mehrfache  Abänderungen  erfahren.  Unter  Berücksichtigung  dieser
Aenderungen  lautet  die  Verordnung  nunmehr  wie  folgt:

81

V  144
Vom  1.  Oktober  1889  ab  werden  Gewerbesteuern  erhoben.  Dieselben  betragen:
a.  für  die  im  Schutzgebiet  ansässigen  kaufmännischen

——  221NT7

Firmen  mit  einem  jährlichen  Geschäftsumsatz  von

500  000  Mark  und  darüern  9000  Mark  jährlich,
b.  für  die  Firmen  mit  einem  Jahresumsatz  unter  500  000
Marnnyy  ......  6000  OD
C.  für  Schank=  und  Gastwirthschaften  aller  A0t  800  -

d.  für  Schiffe,  welche  für  Rechnung  einer  im  Schutzgebiet
nicht  ansässigen  Firma  daselbst  Handel  treiben  (trading

  vessels).  1000  fir  jede  Reise,
C.  für  jede  Handelsstation)  in  den  Marschall-Insell  100  jährlich,
I.  für  jede  Handelsstation")  in  Nann  200  ".

–2.
Die  im  §  I  unter  a.  b.  c.  e.  l.  festgesetzten  Steuern  sind  vierteljährlich  im  Voraus
zu  entrichten,  die  unter  d.  festgesetzte  vor  dem  Antritt  der  Reise  im  Schutzgebiet.
Unternimmt  eines  der  im  §  1  d.  genannten  Schiffe  eine  Geschäftsreise  im  Schutgebiet,
ohne  die  festgesetzte  Steuer  entrichtet  zu  haben,  so  tritt  Geldstrafe  bis  zu  6000  Mark  ein.

Die  Strafe  ist  gegen  Schiff  und  Ladung  ohne  Rücksicht  auf  den  Eigenthümer  derselben  vollstreckbar.


Schiffsverkehr  in  den  Häfen  von  Kaiser  Wilhelmsland  und  des  Bismarck-Archipels
  im  Jahre  1889.
In  den  Häfen  von  Kaiser  Wilhelmsland  gingen  im  vergangenen  Jahre  vor  Anker:
a)  In  Finschhafen:
22  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  5517  Tuons,
4  Segelschiffee  —  1767  —

Zusammen:  26  Schiffe  mit  einem  Raumgehalt  von  7284  Tons.

 

))  Fassung  der  Verordnung  vom  2.  August  d.  J.,  welche  für  die  zeit  seit  1.  Juli  1890
maßgebend  ist.  1
        <pb n="336" />
        —  310  —

b)  In  Constantinhafen:

17  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  5052  Tons.
c)  In  Hatzfeldthafen:

17  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  4857  Tons.

In  den  Häfen  des  Bismarck-Archipels  gingen  vor  Anker:
a)  In  Kerawara:
18  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  4053  Tous.
b)  In  Mioko-Hafen:
3  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  513  Tous,
7  Segelschiffe  —  "O  -  1568,6  —
Zusammen:  10  Schiffe  mit  einem  Raumgehalt  von  2081,5  Tons.
c)  In  Matupi-Hafen:
7  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  1587  Tons,
8  Segelschisse  —  =  1307,5
Zusammen:  15  Schiffe  mit  einem  Raumgchalt  von  2894,5  Tons.
d)  In  Nusa-Hafen:
5  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von  1245  Tons,
11  Segelschiffee  -  6888  —
Zusammen:  16  Schiffe  mit  einem  Raumgehalt  von  2133  Tons.
Die  Schiffe  waren  fast  sämmtlich  deutsche.
Finschhafen,  Hatzfeldthafen  und  Matupi-Hafen  wurden  durch  S.  M.  S.  „Alexandrine"“
angelaufen.

 

 

 

Statistik  über  die  vom  1.  April  bis  30.  Juni  1890  in  das  Kamernn-Gebiet
eingeführten  Waaren.7)
(Den  Gewichtsangaben  sind  die  Nettogewichte  zu  Grunde  gelegt.)

 

 

 

—.  ———  —  —  -  —

 

 

 

 

 

 

 

ke#  Fässer  Kisten  Liter  Stück  Vallen  Bunde
#  ;  '  ’  s  I
Munundbzeneve..........  —  108  236  325  198)  —  —  —
Cognak,  Liqueure  u.  4  1v........  816  1  133  17  366  —  —  —
Feuerwassen  .........  —  —  —  286321  —  —
Pulver.  ...  171  101  —  —  —  1  —  —  —
Zündhütchen  119  —  4  —  —  —  —
Saaszss  825020  —  ——  —  —
Reis.  ......  95784  —  –  —  —  —  —
Tabatltlt...  .....  25310  —  —  —  —  —  —
Cigarren  ..............  57E—-.—z.-  —  —
Beer  31  8  —  —  —  —  —
Weeen  79521  6  —  —  —
Mineralwasser....  .  3507  10  5  —  —  —
Baumwollwaaren.  18288  —  27  —  289  —
Blei,  Bleiwaaten⅛  2510.  2  —  ——  W—  —  —
Bürstenbinderwagren  ....  139————1——--.—-Droguen,
  Apotheker=  und  Farbwaaren  ....  4237  10  5  —.  —
Eisen  und  Eisenwaaren  .  27598  18  72  —  —  54
Erzeugnisse  des  Land=  und  Gartenbaues  7368  —  —  —  —  —  —
Glas  und  Glaswaarrn  13671  —  —  —
Bauholz,  Faßholz  und  Holzwaaren  .....  75  582  57  —  945  —  11
D.  1

*)  Vergl.  Nr.  8  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  15.  Juli  d.  J.
        <pb n="337" />
        ——

311

 

––).  –[*——

Instrumente,  Maschinen  und  Handwerkszeuge.
Kautschukwaaren  -s--«··«
.F"T«·leideru.s.w...——-Kupfer=
  und  Messingwaaren
Kurzwaaren
Lederwagren.  .
Leinengarn,  Leinewand,  Leinen=  u.  Seilerwaaren
Bücher  und  Kunstgegenstände
Material-,  2
sumtibilien
Oele,  Fette  und  Lichte
Papierwaaren
Petroleum  und  andere  Mineralöle
Seidenwaaren  *  "
Seife  und  Parfümerien.
Steinwaaren.  -
Steinkohlen  ....
Bast=  und  Strohwaaren.
Theer  und  Pech  *
Thonwaaren.
Wollwaaren  .
Zinn=  und  Zinkwaaren
Cemet
Möbel  und  Schiffsinventar.

6

Verschiedenes:  1  Flußdampfer  nebst  Zubehör,  dgl.  1  Segelschiff  und

 

 

Spezerei-,  Konditorwaaren  und  Kon-46



 

6
5  363

S#.tt

45  624
3370
435

7  797,

21  027
5  025
215  .550
18.
203  1
250
1200.
30  ·

21  150
4614

kg  Fässer  Kisten
«

1  —
193
2110  1
4  804
794.  1

–4

i

kllllli

lllllll

4600

1111111111111
111

I

2  Brandungsboote.

1111111111111

 

Liter  Stück  Ballen  Bunde

114111141

11111111111111

 

 

 

III.  Personalien.

Zusammenstellung  der  auf  den  oftafrikanischen  Stationen  befindlichen
Europäer  und  schwarzen  Soldaten.

 

 

 

 

 

6  Kopfzahl

Laufende  Stati  ·  «
S  on  der  der

Nummer  Europäer  Schwarzen
1.  Tanga  ......  8  75
2.]  Pangani  mit  Fort  Ras  Muhesa  14  91
3.  Saadani  10  62
4.  JBagamoyo.  24  198
5.  Dar  es  Salaam  15  74
6.  Kilwa  14  256
7.Lindi.  14  212
8.ikindani  12  214
9.  Mpwapwa  4  70
10.Zanzibar  26  16
11.  Marine  19  27
12.  Masind  10  236
Summe  170  1531

 

 

 

Nach  den  Stammrollen  sind  192  Europäer  in  der  Truppe.  Die  über  obige  Zahl  170  überschießenden

  22

u  O  .
Bueni,  in  Mkwadja  und  an  der  Mtoni--Fähre  2c.

Köpfe  befinden  sich  bei  Emin  Pascha,  Mr.  Stokes,  v.  Eltz  am  Kilima-Rdscharo,  in
        <pb n="338" />
        —  312  —

Einer  telegraphischen  Meldung  aus  Zanzibar  zufolge  ist  der  Premierlieutenant  in  der
Deutschen  Schutztruppe  für  Ost-Afrika  Georg  Donarsky  am  18.  November  d.  J.  an  Leberentzündung
  gestorben.

Der  zum  Personal  der  Flotte  des  Reichskommissars  für  Ost-Afrika  gehörige  Unteroffizier
  Schumann  ist  ausgeschieden.

Dem  Sekretär  bei  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  und  Vorsteher  der  Postanstalt  in
Kamerun  Wallmuth  ist  die  beantragte  Dienstentlassung  unter  dem  23.  v.  M.  ertheilt  worden.

Mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung  der  Geschäfte  eines  Gouvernementssekretärs

und  Vorstehers  der  Postanstalt  in  Kamerun  ist  der  Postsekretär  Geyger  (bisher  in  Metz)
beaustragt  worden.

 

 

—  —  —

 

IV.  Bekannkmachungen  für  die  Schifffahrt.

Englische  Admiralitätskarten.

Nr.  627:  St.  Paul  de  Loanda  to  Great  Fiah  Bay.  —  Nr.  1806:  Great  Fish
Bay  to  Wallish  Bay.  —  Nr.  632:  Walfish  Bay  to  Orange  river.  —  Nr.  629:  Wallish
Bay  settlement.  —  Nr.  807:  Milkhosh  point  to  Orange  rirer.  —  Nr.  1234:  Port
Nolloth  or  Robbe  Bay.  —  Nr.  664:  East  Coast  of  Africa,  Zanzibar  and  Pemba.  —
Nr.  1811:  Chala  point  to  Kwyhu-Bay.  —  Nr.  670:  Juba,  or  Dundas  Islands.

 

 

 

V.  Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Carola“  17/9.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Habicht"  Kamerun.  (Poststation:  bis  30/11.  Kamerun,  vom  1.12
ab  Capstadt.)

S.  M.  Kubt.  „Hyänc“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Ihrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

S.  M.  Krzr.  „Schwalbe“  19/4.  Zanzibar  3/11.  —  15/11.  Bombay.  (Poststation:
Bombay,  vom  29/11.  ab  Zanzibar.)

S.  M.  Krzr.  „Sperber“  5/10.  Apia.  (Poststation:  Sydney.)

Ablösungstransporte:
ür  S.  M.  Krzr.  „Habicht“  beimeise  mi  -  inz  Friedri
für  e  M  un  *-v  Heimreise  mittelst  des  Dampfers  „Kronprinz  Friedrich
..“  Amme  Wilhelm“  des  Norddeutschen  Lloyd:  Kamerun  —  11/11.
S.  Mi.  Fahrz.  „Nachtigal“  Teneriffa  —  19/11.  Wilhelmshaven
Hulk  „Cyckop“  n  selnshaven.
        <pb n="339" />
        I.  Personal  Nachrichten.

Der  Bergassessor  Frielinghaus  hat  seine
Studienreise  nach  den  Goldbergwerken  des
Transvaal  und  den  Kupferbergwerken  von
Klein-Namaqnaland  beendigt  und  beabsichtigte,
mit  dem  Mitte  Oktober  von  Port  Nolloth
abgehenden  Küstendampfer  „Nautilus“  die
Rückreise  nach  dem  Schutzgebiet  anzutreten.

Der  mit  der  kommissarischen  Wahrnehmung
der  Geschäfte  eines  Gouvernementssekretärs  und

Vorstehers  der  Postanstalt  in  Kamerun  beauftragte

  Postsekretär  Geyger  trat  mit  dem
am  30.  November  in  Hamburg  abgegangenen

 

Nichtamtlicher  Theil.

Dampfer  der  Woermann-Linie  die  Ausreise
nach  Kamerun  an.

Von  Premierlieutenant  Herold,  welcher
auf  Misahöhe  im  Togo-Gebiet  stationirt  ist,
liegen  günstige  Nachrichten  vor.  Derselbe  hat
während  des  Monats  September  verschiedene
Reisen  zur  Erforschung  der  näheren  Umgebung
der  Station  unternommen,  auch  den  Ausbau
der  Station  gefördert.  Insbesondere  ist  ein
Instrumentenhaus  errichtet  worden,  so  daß  seit
1.  Oktober  regelmäßige  meteorologische  Beobachtungen
  stattfinden  konnten.

Dr.  Zintgraff  ist  am  4.  Oktober  d.  J.
in  Kamerun  eingetroffen.

 

 

II.  Derkehrs-Machrichten.

 

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

Die  Ab  fahrt  erfolgt

an  folgenden  Tagen

Ausschiffungshafen.

Dauer
der  Ueberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens

abgesandt  werden

 

Nach  vom  Einschiffungöhafen

#

Hamburg  am
.  Ramevun.  1  «
therpool
2.  Togo-Gebiet  von  Quittas  Lamburg

mittelst  Boten  nach  Lome

und  Klein-Popo).

Südwestafrikanisches
Schutzgebiet.

l  Liverpool

Lissabon

letzten  jedes
Monats  Abends.
am  3.  u.  24.  Dez.

am  15.  jedes  Monats
  Abends.

am  (60.  u.  20.  Dez.

s
l
l

jeden  Montag

40  Nm.

 

Kamerun  30  Tage.

Kamerun  30  Tage.

Quitta  31  Tage.

Quitta  24  Tage.

Kapstadt  17  Tage.

 

am  letzten  jedes  Monats
  520  Nm.

am  1.  und  22.  Dez.
10  Nm.

am  15.  jedes  Monats
  520  Nm.

am  4.  und  18.  Dez.
lo  Nm.

jeden  Donnerstag
al  Abds.

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.



*-am

  14.  Dez.  Abds.
am  4.  Jan.  Abds.
am  12  jedes  Mojeden

  6.  Donnerstag
  20  Nm.,  zunächst
  4.  Dez.,

6  Beiness  am  7.
rindisi
4.  Sanzibar.  Brt
Marseille
nats  40  Nm.
5.  Raiser  wilbelmsland,,  Genna  3
Bismarck-Archipel.  (niederländische

Schiffe)  15.  Januar.
6.  Marschall-Inseln.

 

Dez.  Abds.

 

Zanzibar  20  Tage.
Zanzibar  16  DTage.
Zanzibar  20  Tage.

Zanzibar  18  Tage.

Finschhafen  etwa

60  Tage.

!

 

am  5.  u.  12.  Dez.,
2.  Januar
10  Abds.

am  10.  jedes  Monats
a#  Abds.

am  2.  Dezember,
13.  Januar
911  Abds.

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  diefelben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.
        <pb n="340" />
        Mitte  Dezember  geht  ein  Schooner  der
Jaluit-Gesellschaft  von  San  Francisco  nach  den
Marschall-Inseln  in  See.

Das  in  Newcastle  on  Tyne  für  Rechnung
der  Afrikanischen  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
  (Woermann-Linie)  in  Hamburg  aus  Stahl
neu  erbaute  Schraubendampsschiff  „Hedwig
Woermann“,  mit  einem  Netto-Raumgehalt  von
867,62  brit.  Reg.-Tous,  hat  durch  den  Uebergang

  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  genannten

  Gesellschaft  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  Schiffe,
für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  als
Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  von  dem  Kaiserlichen
  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  unter
dem  31.  Oktober  d.  J.  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

 

III.  Perschiedene  Wittheilungen.

Lilbermünzen  für  Deutsch-Ost-Afrika.

Neben  den  für  Ost-Afrika  bestimmten
Kupfer-Pesas  (Nr.  10  des  „Deutschen  Kolonialblattes“)
  sind  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  nunmehr  auch  Silber-Rupien  ausgegeben
  worden.  Die  Münze  ist  ungefähr  so
groß  wie  ein  Zweimarkstück.  Auf  der  einen

Seite  trägt  dieselbe  das  Brustbild  des  Kaisers  von  Europäern  in  Pangani  finden  ihre  Erklärung

  darin,  daß  mehrere  auf  den  südlichen

mit  dem  Gardes  du  Corps-Helm  aus  dem
Haupte  und  der  Inschrift:  Guilelmus  II.,
Imperator,  auf  der  anderen  das  Wappen  der
Gesellschaft  (Palmbaum  und  Löwe)  mit  der
Umschrift:  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.
Eine  Rupie.  Es  sind  etwa  150  000  solcher
Mänzen  ausgeprägt  worden.  Der  Kurswerth
der  Rupie  in  Ost-Afrika  schwankt  und  betrug
im  letzten  Jahre  durchschnittlich  etwa  1,50  Mark.

Gesundbeitszustand  der  Deutschen  Schutztruppe
für  Ost--Afrika.

Der  Gesundheitszustand  der  Deutschen
Schutztruppe  für  Ost-Afrika  stellte  sich  in  der
Zeit  vom  21.  August  bis  20.  September  1890
wie  folgt.

Das  Verhältniß  der  Erkrankungen
überhaupt  zur  Gesammtstärke  betrug:
1.  in  Zanzibar  0,0  pCt.,  2.  bei  der  Schiffsbesatzung
  0,0  pCt.,  3.  in  Saadani  8,3  pCt.,
4.  bei  den  Expeditionskorps  8,5  pCt.,  5.  in
Tanga  9,6  pCt.,  6.  in  Bagamoyo  11,3  pCt.,

314

 

 

vertretende  Reichskommissar  für

 

–—

7.  in  Mikindani  13,7  pCt.,  8.  in  Dar-es-Salaam
19,1  pCt.,  9.  in  Kilwa  21,1  pCt.,  10.  in
Pangani  29,5  pCt.,  11.  in  Lindi  31,4  péCt.,
12.  in  Mpwapwa  52,),7  pCt.

Das  Verhältniß  der  Malariaerkrankungen
  zur  Gesammtstärke  war
auf  den  Stationen  folgendes:  1.  Zanzibar
  0,0  pCt.,  2.  iffe
3.  Tanga  0,0p  Ct.,  4.  Expeditionskorps  1,1  pCt.,
5.  Saadani  2,8  pCt.,  6.  Bagamoyo  3,2  pCt.,
7.  Kilwa  4,1  pCt.,  8.  Mikindani  6,6  PCt.
9.  Pangani  6,7  pCt.,  10.  Lindi  13,3  péCt.,
11.  Dar-es-Salgam  14,6  pCt.,  12.  Mpwapwa
17,6  pCt.

Für  die  Europäer  waren  die  Pro—

zentsätze  der  Erkrankungen  überhaupt

folgende:  1.  Zanzibar  0,0  pCt.,  2.  Schiffsbesatzung
  0,0  pCt.,  3.  Tanga  0,0  pCt.,  4.  Kilwa
14,3  pCt.,  5.  Saadani  20,0  pCt.,  6.  Dar-es-Salagam
  20,0  pCt.,  7.  Bagamoyo  20,8  pC..,
8.  Lindi  21,4  pCt.,  9.  Mikindani  25,0  pCt.,
10.  Expeditionskorps  30,0  pCt.,  11.  Pangani
50,0  pCt.,  12  Mpwapwa  50,0  pCt.

Mit  Bezug  auf  Malaria  gestaltete
sich  der  Prozentsatz  für  die  Europäer
wie  folgt:  1.  Zanzibar  0,0  pCt.,  2.  Schiffsbesatzung
  0,0  pCt.,  3.  Tanga  0.0  pCt.,  4.  Bagamoyo
  8,3  pEt.,  5.  Darzes-Salaam  13,3  pPpCt.,
6.  Kilwa  14,3  pCt.,  7.  Mikindani  16,6  PCt.,
8.  Saadani  20,0  pCt.,  9.  Expeditionskorps
20,0  p#Ct.,  10.  Lindi  21,1  pCt.,  11.  Pangani
28,6  pCt.,  12.  Mpwapwa  50,0  pCt.

Die  hohen  Prozentsätze  der  Erkrankungen

Stationen  in  Folge  Malaria  sehr  heruntergekommene

  Patienten  im  Laufe  des  Monats

auf  die  als  gesund  bekannte  Station  Pangani
versetzt  wurden,  so  daß  diese  Erkrankungen

eigentlich  der  Station  Pangani  nicht  angerechnet

werden  können.

Expedition  des  stellvertretenden  Neichskommissars

für  Ost-Afrika  nach  dem  Rowuma.

Am  6.  Oktober  d.  J.  hat  der  stetell-Ost-Afrika,

Dr.  Schmidt,  von  Lindi  aus  die  von  ihm
beabsichtigte  Expedition  nach  dem  Rowuma
angetreten.  Der  Marsch  war  nicht  ohne
Schwierigkeiten,  da  derselbe  über  ein  mit
dichtem,  fast  undurchdringlichem  Buschwalde
bestandenes  Plateau  (das  Makonde-Plateau)
führte.  Am  16.  Oktober  traf  Dr.  Schmidt
auf  der  englischen  Missionsstation  Masasi  ein,
nachdem  er  zweimal  Angriffe  der  Leute  des
einflußreichen  Häuptlings  Machembe  zurück-
        <pb n="341" />
        gewiesen  hatte,  welche  ihm  den  Weg  verlegen
wollten.  Auf  dem  Rückmarsch  hatte  die  Ex-#



0  –
Noch  günstiger  ist  der  Inhaber  eines
alluvialen  Feldes  gestellt.  Derselbe  muß  zwar

pedition  ein  ernsteres  Gefecht  mit  Verbündeten

Machembes  zu  bestehen  und  gelangte  dann
nach
von  wo  aus  sic  längs  des  Rowuma  nach  der
Küste  marschirte.

Berggesetz  für  Maschona-Land.

7*

Der  „Cabe  Argus“  vom  25.  Oktober  d.  J.
enthält  die  Anordnungen,  welche  von  der  Brider

  englischen  Missionsstation  Newala,

 

tisch  Südafrilanischen  Kompagnie  über  das

Schürfen  und  die  Gewinnung  von  Mineralien
und  Metallen  im  Maschona-Land  erlassen  sind.

Dieselben  zeigen  die  Absicht,  möglichst  viele

Goldgräber  —  und  in  deren  Gefolge  andere
Gewerbtreibende  —  nach  Maschona-Land  zu
ziehen.  Die  Bestimmungen  sind  im  Einzelnen
folgende.

Ein  Jeder  kam  gegen  Bezahlung  eines
Schillings  die  Schürferlaubniß  erhalten,  wofern
er  sich  schriftlich  verpflichtet,  die  Gesetze  der
Kompagnie  zu  beobachten  und  auf  Verlangen
zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  beizutragen.


Der  Schirfer  ist  berechtigt,  e  in  alluviales
Feld  und  zehn  Riff-Felder  abzustecken  und
registriren  zu  lassen,  wofür  der  Betrag  von
21#  Schilling  zu  zahlen  ist.  Die  Größe  eines
alluvialen  Feldes  beträgt  150  Fuß  ##  150  Fuß,

ie  oines  Mijff-TFt  3  18  tes  5  „  .
die  eines  Riff=  Feldes  )50  Juß  (Länge)  ——  8.  Februar  d.  J.  hier  wieder  anzulangen.  Schon
Jedes  Riff-Feld  gehört  am  15.  Februar  verließ  er  darauf  mit  den

400  Fuß  (Breite).
zur  Hälfte  dem  Finder,  während  die  andere
Hälfie  der  Gesellschaft  zukommt.  Der  Feldinhaber
  hat  bei  Verlust  seiner  Rechte  binnen
vier  Monaten  nach  der  Registrirung  einen
Schacht  bis  zur  Tiefe  von  30  Fuß  des  Riffes
einzutreiben.  Hat  er  dies  gethan  und  die
Abbauwürdigkeit  des  Riffes  nachgewiesen,  so
erhält  er  eine  Bescheinigung  hierüber.  Die
Kompagnie  hat  nunmehr  das  Recht,  biunen
angemessener  Frist  Vorschläge  wegen  Bildung
von  Betriebsgesellschaften  oder  Syndikaten  zu
machen.
nicht  einverstanden,  so  ist  er  berechtigt,  innerhalb
  Jahresfrist  nachzuweisen,  daß  er  eine
solche  Gründung  unter  noch  günstigeren  Be-Fällen

  werden  die  dem  Verkäufer  zufallenden
Aktien  zwischen  ihm  und  der  Kompagnie  gleich
getheitt.

 

für  jeden  Monat  der  Registrirung  ein  Pfund
Sterling  bezahlen,  braucht  dafür  aber  das  ge—
wonnene  Gold  nicht  mit  der  Kompagnie  zu
theilen.  Er  kann  unter  Umständen  noch  zwei
weitere  alluviale  Felder  erhalten.

Wie  man  sieht,  zeichnen  sich  die  Bestimmungen
  dadurch  aus,  daß  die  Gründer
möglichst  ausgeschlossen,  die  wirklichen  Goldgräber
  aber  begünstigt  und  ermuntert  werden.
Andererseits  sind  aber  auch  die  Schwierigkeiten,
mit  welchen  die  Letzteren  zu  kämpfen  haben,
große.  Die  Eisenbahnstrecke  von  Kapstadt  bis
Vryburg  beträgt  gegen  770  englische  Meilen,
die  Entfernung  von  dort  bis  zur  Niederlassung
in  Maschona-Land  nahezu  900  Meilen.  Die
Beschaffung  von  Lebensmitteln  und  Maschinen
wird  hierdurch  fehr  erschwert.

von  der  Station  Bismarcksburg.

Ueber  die  Station  Bismarcksburg  im  Togo-Gebiete
  berichtet  der  zeitige  Leiter  derselben
Ir.  Richard  Büttner  Folgendes:

Nachdem  Herr  Stabsarzt  Dr.  L.  Wolf
am  23.  April  v.  J.  die  Station  verlassen  hatte
und  die  Nachricht  seines  Todes  hier  am  19.  November
  v.  J.  eingetroffen  war,  reiste  Herr
Premierlieutenant  Kling  am  23.  November
nach  der  Küste  ab,  um  über  Salaga  am

Wei-Leuten,  deren  Arbeitszeit  abgelaufen  war,
die  Station,  so  daß  Herr  Bugslag,  bis  zur
Anktunft  des  Herrn  Stöhr  am  15.  Mai  d.  J.,
nahezu  ein  halbes  Jahr  als  einziger  Weißer,
in  den  letzten  drei  Monaten  nur  mit  12  Arbeitern,
  zu  denen  er  auf  kurze  Zeit  5  Akkra-Leute

  engagirte,  zurückblieb.

———

Nach  Aufgabe  seiner  zehn  Felder  oder  nach

Ertheilung  der  Bescheinigung  über  die  Abbauwürdigkeit
  kann  der  Feldinhaber  weitere  zehn
Felder  abstecken  und  registriren  lassen.

Die  Zeit  war  für  Herrn  Bugslag,  sowie
später  für  Herrn  Stöhr  eine  schwere.  Die
Arbeitslast  war  eine  bedeutende.  Die  Instrumente

  mußten  algelesen,  die  Gebäude  und

Ist  der  Feldinhaber  mit  denselben  Farmen  in  Ordnung  gehalten,  die  Pallisaden,

die  außerhalb  des  Grabens  und  der  Kaktushecke
  standen,  umgesetzt,  die  unpassirbar  gewordene

  Erdtreppe  mußte  durch  einen  neuen,

dingungen  zu  Stande  bringen  kann.  In  beiden  nach  Konkoa  führenden  Weg  mit  Brückenban

ersetzt  und  der  breite  Weg  nach  Ketschenki  fortgeführt

  werden.

Sehr  schwierig  gestaltete  sich  die  Essensfrage.
  Die  Bewohner  der  Nachbardörfer,  die
früher  reichlich  Nahrung  auf  die  Station
brachten  und  billig  verkauften,  gingen  jetzt  in
den  Busch,  um  Gummi  zu  schneiden  und  an
        <pb n="342" />
        —  316

aus  dem  englischen  Gebiet  kommende  Händler  .
Die  Wohnhäuser  sind  etwas  wohnlicher  gezu

  verhandeln.  Die  Nahrung  blieb  aus,  und

die  Preise  gingen  um  das  Mehrfache  in  die

Höhe.  Die  Farmen  der  Station  brachten  bei
den  mangelnden  Arbeitskräften  einen  ungenügenden
  Ertrag,  so  daß  die  Herren,  zuerst  Herr
Bugslag  allein,  oft  drei=  und  mehrstündige
Ritte  in  die  weitere  Umgebung  unternehmen

mußten,  um  spärliches  Essen  für  sich  selbst  und

die  Arbeiter,  die  manchmal  aus  Hunger  fortzulaufen
  drohten,  zu  erstehen.  Später  wurde
in  zwei  Stunden  Eutfernung  eine  aberntbare
Maniokfarm  erstanden,  der  alte  Cissey  in  Ketzum

  Essenaufkaufen  entsendet,  die  dann  erst

nach  langem  Harren  mit  einigen  Vorräthen
6  ..

zurückkehrten.

Der  Garten  lag  aus  Mangel  an  Samen
unbenutzt,  und  die  Provisionen  der  Station
waren  verbraucht.

Dazu  gab  es  langwierige  Palaver  über
Streitigkeiten  der  Eingeborenen  unter  sich,  so
in  Kebu,  Aposso,  Fasugn  und  Salaga.

Endlich  war  Herr  Bugslag  von  Mitte
Februar  bis  Mitte  Mai  magenkrank  und  litt
schwer  an  Gelenkrheumatismus,  so  daß  er  zeitweilig
  sich  gar  nicht  oder  nur  mit  Krücken  bewegen
  konnte.

Nachdem  ich  am  20.  Juli  mit  den  sehnlichst
erwarteten  Vorräthen  und  einigen  neuen  Arbeitskräften
  hier  angekommen  bin  und  die  Station
übernommen  habe,  sind  fünf  Wochen  der  Arbeit
verflossen.
weitert  worden,  Maniok  ist  von  Neuem  gesteckt
und  in  Bälde  hoffen  wir,  die  Mams  zu  ernten;
der  neue  Mais  ist  bereits  eingebracht  worden.
Es  ist  dort  ferner  ein  eingezäunter  zweiter
Gemüsegarten  angelegt,  in  welchem  wie  in  dem
oben  gelegenen  Hausgarten  die  von  mir  mitgebrachten
  Samen  in  der  jetzigen  Saison  prachtvoll
  aufgegangen  sind.  Bohnen,  Erbsen,  Kohl,
Kohlrabi,  Salat,  Gurken,  Kürbis,,  Tomaten,
Kartoffeln,  Radieschen,  Boretsch,  Petersilie,  Dill,
Karotten  und  einiges  Andere  steht  sehr  gut,
hat  gar  nicht  von  Insektenfraß  gelitten  und
berechtigt  zu  besten  Hoffnungen.  Eine  zweite
Farm  zur  Aberntung  des  Maniok  mußte  erstanden
  werden,  da  wir  die  unsere  erst  im
nächsten  Jahre  abbauen  können.

Der  angefangene  breite  Weg  nach  Ketschenki
ist  mit  Hülfe  der  Ketschenki-Leute  bis  an  ihr
Dorf  vollendet  und  die  Umsetzung  der  Pallisaden,
  sowie  Ebenung  des  Hofraumes  fortgesetzt
worden.  Die  vorhandenen  Apparate  und  Instrumente
  sind  geprüft  und  einige  neue,  wie
der  Barograph,  aufgestellt,  in  das  Chaos  der
Apotheke,  der  Papiere,  der  Bibliothek  ist  Ord- 



 

 

nung  gebracht  und  alles  ist  inventarisirt  worden.

worden,  die  lebensgefährlichen  Planken  auf  den
Veranden  sind  durch  neue  ersetzt,  einige  Regale,
Tische,  Stühlc,  eine  Nolle  angefertigt  worden.
Es  bleibt  freilich  noch  genug  zu  thun.
Unter  solchen  Umständen  konnte  ich  der
wissenschaftlichen  Beschäftigung  bisher  nur  wenig
Zeit  widmen,  doch  nehmen  meine  botanische,
zoologische  und  ethnographische  Sammlung
guten  Fortgang,  besonders,  nachdem  meine  zoologische
  Ausrüstung  vor  einigen  Tagen  hier

eingetroffen  ist.
schenki  zur  Besorgung  von  Nahrung  für  die  6
Station  engagirt  und  Leute  bis  nach  Fasugn

Landwiribschaftliche  Kachrichten  aus  dem
Togo-Gebiet.

Der  frühere  Plantagenverwalter  der  deutsechen

  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der

Südsee,  Goldberg,  welcher  sich  nach  dem
Togo-Gebiet  begeben  hatte,  um  daselbst  Versuche
  mit  Baumwollenkultur  anzustellen  (vergl.
S.  179  des  „Deutschen  Kolonialblattes“)  hat
über  seine  Wahrnehmungen  und  Beobachtungen
folgende  Mittheilungen  hierher  gelangen  lassen.

Da  bis  Ende  Juli  die  nöthigen  Versuchsflächen
  für  Baumwolle  so  weit  hergerichtet
waren,  daß  solche  mit  Eintritt  der  kleinen
Regenzeit  (Ende  September  bis  Anfang  November)
  bepflanzt  werden  konnten,  so  beschloß  ich,
um  meine  Zeit  bis  zum  Pflanzen  der  Baum-.

  «  er  wolle  nützlich  zu  verwerthen,  eine  Reise  ins
Die  Farm  am  Oiba-Bach  ist  er-Innere

  der  Kolonie  zu  unternehmen.  Ich
verließ  Klein-Popo  am  14.  August  und  ging
um  11  Uhr  Vormittags  von  Gridji  aus  in
den  Busch.  Nordwestlich  marschirend  gelangt
man  nach  etwa  einer  Stunde  zu  der  dem  Eingeborenen
  Wilson  in  Klein-Popo  gehörigen
Farm,  woselbst  unter  Anderem  einige  Brotfruchtbäume
  —  Artocarpus  incisa  —  gepflanzt
  waren.  Die  Bäume  sind  etwa  15  Jahre
alt  und  gedeihen  sehr  gut.  Es  sind  anscheinend
die  einzigen  Exemplare  in  Togo.  Bei  der  großen
Fruchtbarkeit  der  Bäume  und  der  Beliebtheit,
deren  sich  diese  Frucht  in  Ost-Indien  und  der
Südsee  erfreut,  ist  es  auffallend,  daß  die  Eingeborenen
  nicht  mehr  für  die  Anpflanzung  und
Verbreitung  dieser  Bäume  thun.  Jedenfalls
ist  ihnen  der  Nutzen  derselben  noch  unbetannt.

Bis  in  die  Nähe  von  Afue  an  der  Wo-Lagune
  bleibt  der  Boden  sich  ziemlich  gleich,
es  ist  meistens  die  bei  Sebbe  gefundene  röthlich
chokoladenfarbene  Kulturerde  mit  Laterit  und
einer  marmorirten  verwitterten  Gesteinsart  als
Unterlage.  Die  ganze  Fläche  ist,  wo  nicht
kleine  Farmen  von  Mais,  Maniok  und  Erdnüssen
  angelegt  sind,  mit  drei=  bis  achtjährigem
        <pb n="343" />
        dichten  Busch  bestanden  und  wird  nach  einer
gewissen  Zeit,  je  nach  Bedarf,  wieder  zur
Kultur  herangezogen.

Der  Boden  bleibt  bis  in  die  Nähe  von
Kutime  so  ziemlich  derselbe  und  ist  nur  in  der
Nähe  der  Flüsse  mehr  mit  Sand  gemischt.
Die  in  die  Wo-Lagune  mündenden  Flüsse  Kuta,
Beko  und  Wo  sind  an  den  Seiten  von  Gras-317



wachsen.

Der  Boden  ist  im  Allgemeinen  flachgründig,


Gneis,  Granit  und  Rotheisenerz

lagern  meistens  in  einer  Tiefe  von  50  Centimietern,
  wenn  nicht  schon  in  unmittelbarer

flächen,  eine  Art  Wiesen,  eingefaßt,  doch  ist

das  hier  wachsende  Gras  hart  und  sauer,
daher  zur  Benutzung  als  Viehfutter  unbrauchbar.

Der  Boden  ist  Sand,  stellenweise  versumpft.

Die  Benutzung  der  Flüsse  als  Wege  kann  nur

in  der  Regenzeit  geschehen,  sonst  sind  sie  nur
stellenweise,  beckenartig,  mit  Wasser  gefüllt.
Einzelne  Stellen  brauchbaren  Baumwollbodens
sind  zwar  zwischen  Gridji  und  Kutime  zu

finden,  doch  würden  solches  nur  stets  kleine

Parzellen  sein,  auf  welchen  sich  eine  Baumwollkultur
  nur  beim  Betriebe  durch  Eingeborene
rentabel  erweisen  kann.

So  lange  nicht  eine  Baumwollpflanzung
von  mindestens  100  Hektar  Land  auf  einer  Stelle
angelegt  werden  kann,  werden  die  mit  der
Unterhaltung  eines  Weißen  verbundenen  Unkosten
  zu  hoch,  und  der  Zeitverlust  bei  Bearbeitung
  der  zerstreut  liegenden  kleinen  Stücke
ist  zu  groß.

Den  Weg  von  Kutime  nach  Wo  Ga  —
6  Kilometer  —  legt  man  in  1  Stunde  20  Minuten
  zurück.  Der  Boden  ist  überall  rother
harter  Laterit.  Das  ganze  Terrain  ist  zwischen
dem  aufwachsenden  Busch  mit  kleinen  Farmen
wie  besät.  Doch  zeigt  die  Vegetation  der
Proviant-Anpflanzungen  sowie  der  ganzen
Flora  Bodenarmuth  und  mangelhaftes  Gedeihen.

die  Entfernung  91  Kilometer.  Man  folgt
in  nordwestlicher  Richtung  einer  Niederung,
welche  vermuthlich  zeitweise  unter  Wasser  steht
und  eine  Verlängerung  der  Wo-Lagune  bildet.
Aschgrauer  Boden  wird  von  hohem  Gras  und
Busch  bedeckt.  Eine  Menge  kleiner  Farmen
sind  daselbst  angelegt.  Nach  einer  Stunde
Marsch  beginnt  rother  Laterit,  welchem  10  Minuten
  später  Savanne  folgt.  Unweit  Akumape
geht  der  Boden  in  Laterit  über.  Das  Dorf
Ist  auf  solchem  gebaut.  Große  schöne  Stämme
stehen  zerstreut  im  Ort,  in  ihrem  Schatten
werden  die  Fetischtänze  aufgeführt  und  die
Palaver  abgehalten.  Unter  dem  Ausdruck

Von  Wo  Ga  nach  Akumape  beträgt
gt

 

 

„Savanne“  ist  ein  asch=  bis  schwarzgrauer
und  3  bis  4  Meter  tief  mit  20  Centimeter

trockener  Sandboden  verstanden,  auf  welchem
außer  einem  trockenen  ½  bis  2  Meter  hohen
Grase  nur  einzelnstehende  etwa  6  Meter  hohe
und  bis  30  Centimeter  starke,  knorrige,  verkrüppelte
  Bäume  —  meistens  zur  Familie
Mimosaceac,  Gattung  Acacia  gehörend  —

Nähe  der  Erdkruste.

Das  Gestein  verhindert
ein  Tiefwurzeln  der  Gewächse  und  bewirkt
ein  Austrocknen  der  darüber  lagernden  Erde.
Auf  Flächen,  wo  das  Gestein  tiefer  liegt,  zeigt
sich  stets  eine  bessere  Vegetation,  stellenweise
sogar  schöner  Urwald  mit  mächtigen  Bäumen.

Von  Akumape  ist  Kove  93/4  Kilometer
entfernt.  Unweit  Akumape  wurde  auf  Lateritboden
  die  erste  verwildert  wachsende  Baumwolle
  angetroffen;  es  waren  gut  gedeihende
Pflanzen  mit  einer  groben  kurzstapeligen  Wolle,
welche  unter  dem  Namen  Kidney-Baumwolle
bekannt  ist.  Nach  /1  Stunden  gelangt  man
zu  einer  mit  hohem  Gras  und  Oelpalmen  bestandenen
  Niederung.  Die  Senkung  ist  bei
etwa  500  Meter  Breite  etwa  72  Meter  tief
und  ist  eine  Art  Lagune  des  Ahime-Flusses,
jetzt  aber  trocken.  Der  schwarze  humusreiche
Boden  würde  sich  gut  zu  einer  Kakaopflanzung
eignen.  Das  folgende  Terrain  ist  humusreiches
  sandiges  Grasland.  Die  einzelstehenden
mächtigen  Stämme  lassen  darauf  schließen,  daß
hier  früher  Urwald  gewesen;  der  Platz  würde
sich  sehr  zur  Anlage  einer  größeren  Pflanzung
eignen.

Nach  4½  Kilometer  Marsch  erreicht  man
Nimerbio,  einen  Platz  von  etwa  30  Hütten,
sodann  nach  weiteren  5¼  Kilometer  Marsch
Kove.  In  der  Nähe  Koves  ist  wieder  Lateritboden,
  jedoch  dunkler  gefärbt,  der  die  Anzeichen
  einer  guten  Onalität  zeigt.  Kove  ist
ein  von  einem  Stück  Urwald  umgebenes  schlecht
gebautes  schmutziges  Dorf.  Einen  Kilometer
davon  entfernt  fließt  der  versumpfte  Fluß
Engni.  Sobald  dieser  passirt  ist,  beginnt  ein
mit  Oelpalmen  bestandenes  Terrain,  welches
bis  zum  Haho-Flusse  reicht  und  1½  Kilometer
breit  ist.  Undurchdringliches  Gebüsch  und
Schlingpflanzen,  gemischt  mit  einzelnen  großen
Urwaldbäumen,  decken  außer  den  Oelpalmen
den  —  schwarzem  Marschboden  ähnlichen  —
fruchtbaren  Boden.  Ausgefallene  und  gekeimte
Oelnüsse  liegen  hausenweise  umher.  Die  ganze
Strecke  ist  eine  fast  undurchdringliche  Wildniß,
der  Steig  ist  schmal  und  nur  in  der  trockenen

Jahreszeit  zu  passiren,  weil  sonst  gröseere

Stellen  unter  Wasser  stehen.
Der  Haho-Fluß  ist  etwa  10  Meter  breit

Wasser  in  dem  mit  Sandbänken  gefüllten  Flußbett.
  Zehn  Minuten  in  nordwestlicher  Richtung
hinter  dem  Haho-Fluß  beginnt  Lateritboden,
der  stellenweise  mit  Gerölle  und  einzelnen
größeren  Granitblöcken  abwechselt.  Hinter  dem
        <pb n="344" />
        —.

Dorf  Dschigbe  folgt  eine  Strecke  von  1  Kilometer
  Savanne,  der  Rest  ist  Laterit  mit  stellenweise
  schönem  Hochwald  und  dichtem  Unterholz.

Adangbe  —  von  Kove  7½¼  Kilomcter  entfernt
  —  ist  ein  Ort  mit  ein  paar  Tausend
Einwohnern,  es  ist  der  Knotenpunkt  der  aus
allen  Richtungen  kommenden  Karawanensteige.
Die  Wegstrecke  von  Adangbe  nach  Kprego  —
12¼4  Kilometer  —  kann  als  Savanne  bezeichnet
  werden.  Die  kleinen  mit  tiefer  guter
Erde  versehenen  Stellen  sind  fast  alle  mit
Oelpalmen  bestanden,  andere  dienen  zur  Kultur
von  Nutzpflanzen,  auch  Baumwolle,  die  in  einzelnen
  Exemplaren  angepflanzt  wird.  Sämmtliche
  hier  passirten  Wasserläufe  waren  trocken
und  sind  dieses  während  6  Monate  des  Jahres.
Das  Wasser  ist  daher  —  weil  die  Anfertigung
von  Brunnen,  wegen  des  hochlagernden  Granits
unmöglich,  die  Anfertigung  von  Cisternen  aber
den  Eingeborenen  noch  unbekannt  ist  —  sehr
knapp  und  besonders  schlecht.  Es  wird  in
Töpfen  oder  Kalabassen  (Kürbisschalen)  aus
den  Pfützen  des  Haho=  und  Dili-Flusses  herangetragen.


Kpvego  ist  ein  kleines  freundliches  Dorf
mit  sehr  bescheidenen  fleißigen  Bewohnern.
Die  weibliche  Bevölkerung  zieht  die  selbst  gebaute
  Baumwolle  in  Fäden  und  dreht  solche
auf  Spindeln.  Die  männliche  Bevölkerung
webt  von  diesem  Garn  schmale  Zeugstreifen,
die  zusammengenäht  zur  Bekleidung  der  Neger
dienen.  In  diesem  Dorf  wurden  die  ersten
Taro-Pflanzen  —  Colocasia  esculenta  zur
Familie  Araceae  gehörend  —  bemerkt;  das
sehr  nahrhafte  Rhizom  wird  hier  nicht  gegessen,
die  Pflanze  dient  vielmehr  ihrer  Blätter  wegen,
nur  zur  Zierde.  Von  Kpvego  führt  der  Weg
über  Gaphe  nach  Ernsthausen  (10¼  Kilometer).
  Auch  hier  trifft  man  Savanne  mit
einzelnen  kleinen  theils  sehr  schönen  Oelpalmenflächen.
  Die  Wasserläufe  sind  außer  Dili
sämmtlich  trocken.  Dili  ist  etwa  4  Meter
breit  und  1½  Meter  tief.  Das  Flußbett
liegt  voller  Granitblöcke.  In  der  Trockenzeit
sind  einzelne  Becken  —  einem  Reservoir  gleich
—  mit  Wasser  gefüllt.  Unweit  Gaphe  befindet
sich  ein  mit  herrlichen  Bäumen  bestandenes  Stück

318

 

 

 

 

entfernt  und  ist  auf  einem  4  Meter  breit  geschlagenen

  gut  unterhaltenen  Weg  zu  erreichen.

Die  Station  Ernsthausen  ist  in  sog.  Savanne
  angelegt  und  ctwa  2  Hektar  groß.  Der
Boden  besteht  aus  verwittertem  Gestein  mit
vegetabilischen  Stoffen  (Humus)  und  Quarzsand
  gemischt,  hat  eine  schwarzgraue  Färbung
und  ist,  da  stellenweise  Rotheisenerz  zu  Tage
tritt,  sehr  flachgründig.

 

Von  dem  geklärten  Land  ist  ein  Stück  mit
Maniok,  ein  anderes  mit  etwa  10  000  Tabakspflanzen
  besetzt.  Die  letzteren  sind  jedoch
etwas  zu  spät  gepflanzt.  Von  Ernsthausen
bis  zum  Lagerplatz  einer  zu  Gaphe  gehörenden
Farm  beträgt  die  Entfernung  10¼  Kilometer.
Savanne,  Hochwald,  Oelpalmen  wechseln  mit
kleinen  Farmen  ab.  Die  Dörfer  sind  sämmtlich
  von  schönen  Oelpalmenhainen  umgeben.

Das  Lager  wurde  an  dem  den  Sio-Fluß
einschließenden  Urwald  aufgeschlagen.  Große
Jams=  und  Maisfelder  sind  hier  auf  jungfräulichem
  dunkelbraunen  Urwaldboden  angelegt,
  die  Erträge  sind  großartig.  Das  über
4  Stunden  entfernte  Dorf  Gaphe  baut  hier
theilweise  seinen  Bedarf  an  Proviant.  Von
diesem  bis  zum  nächsten  Lagerplatz  sind  es
16¼  Kilometer.  Man  kommt  auf  einer  Strecke
von  2½  Kilometer  nur  durch  Urwald,  auf
dessen  herrlichem  Boden  jedes  Produkt  gebant
werden  kunn,  und  gelangt  dann  zum  Sio-Fluß.
  Derselbe  ist  an  der  Uebergangsstelle
20  Mocter  breit  mit  einem  4  Meter  tiefen
sandigen  Flußbett,  welches  60  Centimeter  mit
Wasser  gefüllt  war.  Sandbänke  und  überhängende
  Bäume,  weiter  nach  der  Mündung
zu  große  Felsblöcke  und  schließlich  Versumpfung
machen  denselben  als  Wasserstraße  unbrauchbar.
Nordwestlich  vom  Fluß  reicht  der  Urwald
noch  1¼  Kilometer  weiter  und  grenzt  hier
an  eine  große,  in  jetziger  Zeit  wasserarme
Savanne;  es  giebt  in  derselben  nur  zwei
Quellen,  an  denen  sich  Mensch  und  Thier
erfrischen  können.  Der  Charakter  dieser  Savanne
  ist  der  bereits  geschilderte,  doch  giebt  es
der  kleinen  Stellen  mit  tieferem  besseren  Boden
nur  wenige.

Die  Flora  ändert  sich  insoweit,  als  hier  einige
Mangifera-Arten  reichlich  vertreten  sind,  besonders
  diejenige,  welche  die  sog.  Schibutter  liefert.
Die  Schibutterfrucht,  einer  Roßkastanie  sehr
ähnlich,  ist  einc  Lieblingsspeise  der  Elephanten,
welche  in  der  Regenzeit  aus  den  Gebirgen
herunterkommen  und  sie  aufsammeln.  Stellenweise
  wird  auch  die  Frucht  von  Eingeborenen
gesammelt  und  zu  Schibutter  verarbeitet.  In

ich  es  Stiict  dieser  von  Menschen  wenig  besuchten  Ebene,
Hochwald.  Ernsthausen,  die  von  Dr.  Henrici  welche  Quadratmeilen  einnimmt,

angelegte  Station,  liegt  3  Kilometer  von  Gaphe  Elephanten,  Büffel,  Pferde,  Antilopen,  Wildsind

  noch

schweine,  Leoparden,  Affen  und  das  Perlhuhn
in  Menge  vorhanden.  Bemerkenswerth  sind
die  einzeln  in  der  Savanne  liegenden  großen
Granitblöcke.  Einer  derselben  war  6  Meter
hoch  und  hatte  30  Meter  im  Durchmesser.
Vom  Lagerplatz  bis  Atawie  sind  13½¼  Kilometer
  —  4½  Stunden  Marsch.  Bis  zum
jetzt  trockenen  Avetb-Fluß  bleibt  Savanne.
Von  hier  ab  tritt  an  die  Stelle  des  bis  dahin
        <pb n="345" />
        flachen  trockenen  Sandbodens  eine  den  deut—
schen  Marschen  ähnliche  dunkel  gefärbte  Erde.
Die  Vegetation  wird  mit  einem  Schlage  eine
audere.  Einzelne  große  Urwaldbäume  stehen
zwischen  Oelpalmen  und  diese  wieder  zwischen
einem  4  bis  5  Meter  hohen,  Zuckerrohr  ähn—
lichen  Grase.  Die  Fruchtbarkeit  ist  eine  großartige.


Die  hier  liegenden  Dörfer  beschäftigen  sich
mit  Anfertigung  von  Baumwollzeug  und  Jagd.
Palmkerne  werden  fast  gar  nicht  zur  Küste
gebracht.  Das  gewonnenc  Oel  dient  größtentheils
  zur  Bereitung  der  Speisen  der  Eingeborenen.


Sobald  das  Dorf  Gadja  passirt  ist,  beginut
  ein  ausgebreitetes  Netz  von  Flüssen  und
Wasserläufen,  welche  fast  sämmtlich  aus  dem
Aguberg  entspringen.  In  der  Regenzeit  treten
sie  aus  ihren  Ufern  und  setzen  einen  Theil  der
Niederungen  unter  Wasser,  ihr  Wasser  ist  sonst
kristallktlar  und  angenehm  kühl.  Der  Bi-Fluß
ist  von  allen  der  bedeutendste,  er  ist  etwa
3  Meter  breit  und  1  Meter  tief  mit  30  Centimeter
  Wasser  im  sandigen  Flußbett.

Von  Atawie  aus  wurde  eine  Besteigung
des  Aguberges  unternommen.  Der  Weg  hinauf
ist  fast  ganz  mit  Oelpalmen  bestanden,  eine
Menge  kleiner  Bäche,  die  auf  dem  Berge  entspringen,
  fließen  ins  Thal.  Eine  große  Anzahl
  kleiner  Proviant-Farmen  ist  hier  angelegt.
Der  Boden  des  Berges  besteht  aus  zersetztem
Gneis,  reichlich  mit  Glimmer  und  vegetabilischen
Stoffen  gemischt.

In  dem  auf  der  Höhe  gelegenen  Dorfe

Kebuti  ist  eine  größere  Anzahl  gut  tragender
Kokospalmen  vorhanden.  Die  Aussicht  auf  die
Umgegend  und  die  höher  gelegene  Bergspitze
war  durch  Regen  und  niedrige  Wolken  versperrt.

NRicinus  und  Croton,  die  beiden  in  der
Medizin  verwandten  Pflanzen,  waren  wie  in
jedem  andern  Dorfe,  so  auch  hier  auf  des
Berges  Spitze  angepflanzt;  die  Samen  beider
Gewächse  werden  von  den  Eingeborenen  als
Abführmittel  benutzt.  Die  Blätter  von  Croton
werden  in  Wasser  ausgewaschen;  dieses  Wasser
dient  getrunken  und  als  Bad  als  Mittel  gegen
gelbes  Fieber,  und  zwar  nach  Angabe  der  Eingeborenen
  mit  Erfolg.

Von  Atawie  nach  Misahöhe  sind  47  3/8  Kilometer
  zurückzulegen.  Bis  in  die  Nähe  des
Dorfes  Tove  I.  ist  der  Boden  ein  sehr  fruchtbarer,
  von  hier  an  aber  wechselt  Savanne  auf
Geröll  und  Steinboden  mit  reichem  Marschboden,
  von  klaren  Bächen  durchkreuzt,  fortwährend
  ab.

Station  Misahöhe  ist  auf  einem  Vorsprung

des  Agotime-Berges  etwa  90  Meter  über  dem

319

 

—

Dorfe  Jo  (360  Meter  überm  Meere)  angelegt.
Zwei  Karawanensteige  von  Salaga  und  Kpando
münden  hier  zusammen.

Der  Platz,  wo  die  Station  gebaut  ist,
bildet  eine  Art  Berggrat,  kaum  50  Meter
breit,  und  fällt  nach  drei  Seiten  scharf  ab.
Zu  beiden  Seiten  befinden  sich  Quellen,  welche
in  tiefen  Rinnen  ihr  klares  Wasser  dem  unten
liegenden  Flachland  zusenden.  Der  Boden
besteht  aus  theilweise  zersetztem,  mit  Humus
gemischtem  Gestein  und  ist  mit  hohem  Grase
und  einzelnen  kleinen  knorrigen  Bäumen  bewachsen.


Die  gepflanzten  Produkte  gedeihen  ganz
gut.  Mit  Premierlieutenant  Herold  wurde
ein  Marsch  übers  Gebirge  nach  Agome  Tounbe,
Kame,  Lecklebi  und  Deme  unternommen.  Bis
Kame  ausgeprägtes  Gebirgsland,  wird  das
Terrain  bis  Lecklebi  hügelig  und  geht  dann
bei  Deme  in  Flachland  über.  Gutes  Land  ist
nur  wenig  in  einzelnen  Niederungen  zu  finden.
Der  größte  Theil  des  Flachlandes  ist  Savannc,
das  Gebirgsland  aber  meistens  zu  scharf  abfallend
  und  deshalb  zur  Bebauung  unbrauchbar.

Die  mit  Urwald  bestandenen  Berge  sind
voll  von  Kautschukbäumen  und  Gummi  liefernden
  Lianen.  Von  den  in  der  Nähe  wohnenden
  Eingeborenen  wird  bereits  ein  bedeutendes
  Quantum  davon  in  den  Handel  gebracht.
Anfang  September  wurde  der  Rückmarsch  von
Misahöhe  nach  der  Küste  angetreten.  Von
Kussunto  nach  Jweppe  —  11  ¼  Kilometer  —
wechseln  Boden  und  Flora  fast  alle  5  Minuten;
vorherrschend  sind  Savannen,  mit  Oelpalmen
bestandene  Flächen,  Niederungen  mit  hohem
Grase  und  unbenutzter  Hochwald.  Die  Proviant-Anpflanzungen
  der  Eingeborenen  sind
bald  auf  diesem,  bald  auf  jenem  Stück  angelegt.
  Flüsse  mit  gutem  Wasser  sind  reichlich
vorhanden.

Das  Terrain  zwischen  Iweppe  und  Atikbue
—  8¼  Kilometer  —  und  zwischen  Atiköne
und  Sulpe  —  7  ½  Kilometer  —  ist  mit  Ausnahme
  kleiner  Plätze,  die  mit  Oelpalmen  bepflanzt
  sind,  steiniger  armer  Boden;  einzelne
Stellen,  die  bessere  Erde  zeigten,  waren  von
den  Eingeborenen  mit  Jams,  Okra,  Bohnen  2c.
bepflanzt.

Es  folgt  bis  Kpetu  (9¾  Kilometer)  Savanne.
  Eine  Menge  Fächerpalmen  lassen  auf
die  Armuth  des  sandigen  Bodens  schließen.
Einzelne  Niederungen,  die  in  der  nassen  Jahreszeit
  unter  Wasser  stehen,  zeigen  einen  dunkleren
Boden  und  auf  Grund  der  länger  anhaltenden
Feuchtigkeit  höher  gewachsenes  Gras,  im  übrigen
ist  dieser  Boden  ebenso  geringwerthig  wie  der
andere.
        <pb n="346" />
        Der  Weitermarsch  nach  Avo  Koffi  —  13⅛
Kilometer  —  führt  anfangs  durch  ein  ktleines
Stück  guten  Landes  mit  einzelnen  Oelpalmen
und  Proviant-Anpflanzungen,  sodann  beginnt
Savanne,  deren  öder  Charakter  durch  kleine
Stellen  Hochwald  und  einzelne  Proviant-Anpflanzungen
  etwas  gemildert  wird.

In  Batome  blieb  Premierlientenant  Herold,
der  mich  bis  hier  begleitet  hatte,  zurück,  ich
wanderte  von  hier  auf  dem  denkbar  schlechtesten
Wege  weiter.  Ein  Weg  ist  es  eigentlich  nicht
zu  nennen,  denn  es  ist  ein  20  Centimeter
breiter,  10  bis  30  Centimeter  tief  ausgetretener
Steig,  der  mit  Gras  bedeckt  und  stellenweise
durch  quer  über  denselben  liegende  Stämme
und  Büsche  gesperrt  wird.  Verschiedentlich  ist
das  Gras  so  hoch,  daß  man  kaum  die  Augen
offen  halten  kann,  ohne  dieselben  zu  beschädigen;
vom  Steig  ist  nichts  zu  sehen  und  es  bleibt
dem  Gefühl  der  Füße  überlassen,  sich  ihren

eg  zu  suchen.

Einen  halben  Kilometer  von  Avo  Koffi
entfernt  liegt  ein  einige  Quadratkilometer  großer
Urwald  (Fetischbusch).  Der  Boden  ist,  wenn
auch  auf  einzelnen  Stellen  flachgrundig,  sehr
fruchtbar.  Das  Terrain  wäre  zur  Anlage
einer  Pflanzung  passend,  doch  bereiten  die
Eigenschaft  des  Waldes  als  Fetischbusch  sowie
der  Wassermangel  Hindernisse.  Das  Wasser
müßte  etwa  sechs  Monate  im  Jahr  aus  dem

Jodschie-Fluß  geholt  werden.  Dahinter  folgen

Savanne  und  einzelne  kleine  Oelpalmenwälder.

Beim  Dorfe  Assahun  wurde  Lateritboden
mit  hohen  Bäumen,  Schlingpflanzen  und  Gebüsch
  angetroffen.

Die  jetzt  folgenden  Stellen,  wo  Savanne
vorhanden,  sind  verhältnißmäßig  klein,  vorherrschend
  ist  Laterit  mit  einer  guten  Vegetation.


Von  Kewe  Ga  —  11¾  Kilometer  hinter
Avo  Koffi  —  wurde  der  Marsch  nach  Agidi
Koffi  (auch  Tove  genannt)  fortgesetzt.  Es
sind  dies  193/¾  Kilometer.  Bis  zum  Dorf
Badscha  und  2  Kilometer  weiter  zeigt  sich
mehr  Savanne  wie  Laterit.  Südlich  des  jetzt
trockenen  Balahoe-Flusses  beginnt  ein  auf
Lateritboden  stehender  Oelpalmenwald,  der  sich
ununterbrochen  bis  Agidi  Koffi  hinzieht.  Die
hier  stehenden  Palmen  sind  nur  zum  geringsten
Theil  gepflanzt,  die  meisten  sind  von  ausgefallenen
  Nüssen  von  selbst  gewachsen.  Hieraus
erklärt  sich  die  große  Unregelmäßigkeit  der
Distanzen.  Es  wäre  sehr  angebracht,  wenn
die  Eigenthümer  angehalten  würden,  dic  allzu
dichten  Palmenbestände  auszudünnen  und  eine
rationelle  Wirthschaft  einzuführen.

Kleine  Proviant-Pflanzungen  werden  auf
dem  mit  Oelpalmen  bestandenen  Land  angelegt.

320

 

Einzelne  Gehöfte  liegen  zerstreut  zwischen  den
Palmen  umher.  Die  Eingeborenen  beschäftigen
sich  mit  etwas  Oel=  und  Kernefabrikation.

Von  Agidi  Koffi  bis  Lome  beträgt  die
Entfernung  133¾  Kilometer.  Der  Boden  bleibt
bis  zur  Lome-Lagune  Laterit.

Das  Ergebniß  meiner  Reise,  zu  einem
Gesammtbild  zusammengestellt,  ist  folgendes:
Sollen  Plantagenbau  oder  Handel  im  Togo-Gebiet
  einen  Aufschwung  nehmen,  dann  müssen
so  schnell  wie  möglich  ins  Innere  führende
Wege  gebaut  werden,  einer  von  Lome  nach
Misahöhe  und  ein  zweiter  von  Wo  Ga  oder
Klein-Popo  nach  Adangbe.  Die  Haupthandelsstraße
  führt  von  Lome  über  Misahöhe  nach
Salaga.  Der  jetzige  Steig  ist  jedoch  so  schlecht,
daß,  wenn  die  Träger  aus  dem  Agome-Distrikt
zur  Küste  kommen,  sie  von  ihren  Kleidern  nur
noch  Fetzen  am  Leibe  tragen.  Zwei  Passanten
können  nicht  gehend  aneinander  vorbeikommen,
sondern  Einer  muß  warten,  bis  der  Andere
passirt  ist.

Auf  einem  guten,  fahrbaren  Wege  können
die  im  Innern  lagernden  Massen  von  Palmkernen
  per  Ochsenwagen  zur  Küste  geschafft
und  verwerthet  werden.  Die  Kaufleute  können
dann  ihre  Waaren  den  Gummi=  und  Oelproduzenten
  unter  gegenseitigen  günstigeren
Bedingungen  verkaufen,  da  sie  an  Transportkosten
  sparen.  Auch  können  die  Kaufleute  dann
die  Gewinnung  des  Gummi  und  anderer
Produkte  selbst  überwachen  und  dadurch  ein
bedeutend  besseres  Produkt  auf  den  Markt
bringen.

Sollen  aber  Pflanzungen  angelegt  werden,
dann  ist  eine  öffentliche  fahrbare  Straße  noch
nothwendiger.

Der  Transport  von  Produkten  und  Waaren
mit  Trägern  würde  die  Kultur  so  vertheuern,
daß  kaum  ein  Reingewinn  übrig  bleiben  würde.

Die  Mitte  des  Agotime-Distrikts  wäre  mit
einem  Wagen  in  zwei  Tagen  zu  erreichen,
während  Träger  fünf  Tage  dazu  gebrauchen.
Außerdem  kann  man  mit  einem  von  zwei

Ochsen  bespannten  Wagen  so  viel  transportiren,

als  mit  25  Trägern.  Das  für  das  Zugvieh
nöthige  Futter  ist  allenthalben  reichlich  kostenlos
zu  haben.

Eine  rentable  Pflanzung  kann  ferner  nur
da  angelegt  werden,  wo  geeigneter  Boden  und
Wasser  reichlich  vorhanden  sind.  Beides  ist
von  Wo  Ga  nach  Adangbe,  im  oberen  Agotime-Distrikt
  und  an  den  Ufern  des  Sio-Flusses  zu
finden.

Werden  die  in  Vorschlag  gebrachten  zwei
Straßen  gebaut,  so  finden  sich  die  nöthigen
Verbindungswege  von  selbst,  d.  h.  die  Pflanzer
würden  sich  entweder  in  der  Nähe  der  Straße
        <pb n="347" />
        2

—  *  1

anbauen  oder  einen
Pflanzung  schaffen.
Bei  dem  Wegebau  wäre  Rücksicht  darauf

zu  nehmen,  daß  die  Straßen  möglichst  in  die

Nähe  guter  Ländereien  kommen.

Nach  den  gemachten  Beobachtungen  besteht
der  Boden  in  der  Togo-Kolonie  aus  Laterit,
Savanne,  Gebirgs=  oder  Marschboden  ähnlich,
und  dem  an  einzelnen  Flüssen  und  in  Vertiefungen
  zu  findenden  Waldboden.

Den  Lateritboden  halte  ich  für  ein  Anschwemmungsprodukt
  aus  dem  Innern,  er  endet
in  Adangbe  an  der  einen  und  in  Assahun  an
der  andern  Seite  meines  Weges.

Laterit  ist,  wenn  genügend  mit  vegetabilischen
Stoffen  und  Quarzsand  gemischt,  fruchtbar  und
zu  jeder  Kultur  zu  gebrauchen,  darf  aber  nicht
allzu  stark  thonhaltig  sein.

Von  Adangbe  bezw.  Assahun  aus  bis  theilweise
  ins  Gebirge  erstreckt  sich  das  als  Savanne
verschiedentlich  näher  bezeichnete  Terrain.  Es
ist  nur  für  flachwurzelude  Gewächse,  wie  Erdnüsse,
  Tabak,  Maniok  und  Mais,  verwendbar,
für  Tabak  auch  nur  da,  wo  genügend  Wasser
in  der  Nähe  ist.
Stellen,  die  von  mir  als  Marschland  bezeichnet
worden.  Es  sind  größtentheils  Anschwemmungen,
  welche  sich  wegen  ihres  Reichthums
an  Humus  vorzüglich  zu  Kakaopflanzungen
eignen.  Ferner  kommen  die  Ur=  oder  Hochwälder
  in  Betracht,  besonders  das  an  den
Seiten  des  Sio-Flusses  gelegene  Gebiet,  wo
man  sich  jedes  gewünschte  Land  aussuchen  kann.

durch  Eingeborenc  zu  fördern,  ist  die  Anlage
guter  Wege  eine  Vorbedingung.

Das  Ginnen  und  Pressen  der  Baumwolle
erfordert  Maschinen,  welche  ohne  Wege  nicht
ins  Innere  geschafft  werden  können.  Werden
dieselben  an  der  Küste  aufgestellt,  so  wird  der
Eingeborene  sich  scheuen,  auf  den  schmalen
Pfaden  die  großen  leichten  Baumwollsäcke  zur
Küste  zu  bringen,  ja  es  ist  theilweise  einfach
unmöglich,  mit  einem  Sack  Baumwolle  durch
das  Gebüsch  und  Gras  hindurch  zu  kommen.

Die  Eingeborenen  würden  veranlaßt  werden
können,  Straßen  zu  bauen,  dann  kommt  das
Uebrige  von  selbst.

Die  in  Sebbe  befindliche  Baumwolle  hat
sich  in  letzter  Zeit  sehr  erholt.  Die  seiner  Zeit
schwächlichen  kleinen  Pflanzen  haben  sich  zum
Theil  zu  kräftigen  Büschen  entwickelt.  Eine
kleine  Ernte  steht  in  vier  bis  acht  Wochen  in
Aussicht.

Die  in  Lome  zum  Baumwollversuch  hergerichteten
  3600  Quadratmeter  Land  sind  in
diesen  Tagen  bepflanzt  worden.

passirbaren  Weg  zur

Zwischen  den  Bergen  liegen

21

 

 

Um  die  Kultur  der  Baumwolle  im  Innern  werden.

und

aus  Persien  bezieht.

Das  in  Porto  Seguro  und  Klein-Popo
für  Baumwolle  vorbereitete  Terrain  soll  in
den  nächsten  Tagen  —  sobald  es  regnet  —
bepflanzt  werden.

Der  Tabak  ist  sämmtlich  geerntet,  befindet
sich  jetzt  in  Fermentation  und  kann  demnächst
nach  Hause  gesandt  werden.

Was  dagegen  den  Kaffec  betrifft,  so  sind

die  soviel  versprechenden  Pflanzen  zum  größten

Theil  durch  Ameisen  vernichtet  worden.  Die
Ameisen  hatten  sich  in  die  Stämmchen  gebohrt,
das  Mark  dieser  wie  der  meisten  Aeste  ausgefressen
  und  dann  ihre  Opfer  wieder  verlassen.

Die  Norddeutsche  Mission  im  Togo-Gebiet.

In  Nr.  11  des  „Deutschen  Kolonialblattes"
  vom  l.  September  d.  J.  war  auf
die  Thätigkeit  der  Norddeutschen  Missions-Gesellschaft
  im  Togo-Gebiet  hingewiesen  und
bemerkt  worden,  daß  nach  dem  jüngsten  Grenzabkommen
  mit  England  zwei  Hauptstationen
der  Mission,  Ho  und  Amedschovhe,  in  das
deutsche  Gebiet  fallen.  Der  Vorstand  der
Missions-Gesellschaft  hat  nunmehr  den  Beschluß
gefaßt,  die  Anlegung  einer  dritten  Togo-Station
  ernstlich  ins  Auge  zu  fassen,  für
welche  ein  günstig  gelegener  Ort  ausgesucht
werden  wird.  Die  für  die  Erbauung  und
den  Betrieb  dieser  Station  eingehenden  Gaben
werden  unter  dem  Titel  „für  die  Togo-Mission“
  besonders  angezeigt  und  verwaltet
Die  Mission  spricht  den  Wunsch  aus,
daß,  ebenso  wie  sich  für  die  Baseler  Mission
ein  besonderer  Verein  zur  Sammlung  von
Gaben  für  deren  Zweigmission  in  Kamerun
gebildet  hat,  ebenso  sich  die  Freunde  der  Togo-Mission
  zu  besonderen  Vereinen  zur  Unterstützung,
  Werbung  von  neuen  Mitarbeitern
Aufbringung  von  Mitteln  vereinigen
möchten.

Die  Kultur  der  Dattelpalme  in  persien.

Ueber  die  Kultur  der  Dattelpalme,  wie  sie

in  Algerien  betrieben  wird,  enthält  Nr.  11

des  „Deutschen  Kolonialblattes“"  nähere  Mittheilungen.
  Es  war  daselbst  erwähnt  worden,
daß  Algerien,  welches  nur  die  beste  Qualität
der  „Deglat  nour“  zum  Export  bringt,  noch
nicht  in  der  Lage  ist,  den  eigenen  Bedarf  selbst
zu  decken,  sondern  hierfür  große  Quantitäten
Es  wird  nicht  ohne
Interesse  sein,  über  die  Kultur  der  Dattelpalme
  in  letzterem  Lande  einiges  mitzutheilen.
        <pb n="348" />
        Die  Dattelpalme  gedeiht  in  Persien  nur
im  Süden  des  Landes,  in  den  am  Persischen
Meerbusen  gelegenen  Ländern,  sowie  in  einigen
Strichen  des  mittleren  Persiens,  wie  bei  Tabbas
und  Chabbis,  die  in  der  von  der  Salzwüste
umgebenen  Depression  im  persischen  Plateau
(250  bis  300  m  über  dem  Meere)  liegen.
Auf  dem  Hochplateau  von  Fran,  dessen  durchschnittliche
  Höhe  1100  m  ist,  gedeiht  die  Dattel
nicht,  jedoch  auf  den  Terrassen,  die  zwischen
dem  Niederlande  und  dem  Hochlande  liegen,
wie  Djiruft,  Rudbar,  Lar,  Chischt,  Kazerum
bis  zu  einer  Höhe  von  800  m  über  dem
Meere.

Die  Anpflanzung  der  Dattelpalme  erfolgt

durch  Legung  von  Kernen  oder  Setzen  von
Stecklingen.  Letzteres  unterscheidet  sich  durch
nichts  von  dem  in  der  Gärtnerei  allgemein
üblichen  Verfahren.  Der  Boden  kann  fett  und
schwer  sein,  wie  zum  Beispiel  zwischen  Basrah
und  Mohammera  am  Endlaufe  des  Karun,
oder  auch  mager  und  sandig,  wie  an  der
Strecke  des  Persischen  Meerbusens  zwischen
Buschir  und  Bender  Abbas,  sogar  steinig,  wie
in  den  Terrassenländern.  Haupterforderniß  ist
neben  dem  tropischen  Klima  das  reichliche  Vorhandensein
  von  Fluß=  oder  Brunnenwasser  zur
regelmäßigen  Bewässerung  der  jungen  Pflanzen.

Die  Erzeugung  der  Pflanze  durch  Kerne

geschieht  in  folgender  Weise.  In  ein  Loch
von  einem  halben  Meter  Tiefe  und  gleichem
Durchmesser  werden  im  Frühjahr  gegen  50  Kerne
gelegt,  welche  etwa  15  cm  hoch  mit  Boden
bedeckt  werden.  Die  Bewässerung  erfolgt  alle
fünf  Tage  einmal.  Nach  Verlauf  von  zwei
Jahren  erreicht  die  junge  Pflanze  eine  Höhe
von  fast  1  m,  und  nun  ist  es  Zeit,  dieselbe
umzupflanzen.
Zweck  ein  Loch  von  1  m  im  Geviert  erforderlich.
  Der  Abstand  der  einzelnen  Bäume  von
einander  darf  nicht  geringer  als  Im  sein.

Um  jedes  Bäunmchen  ist  durch  Erde  ein  kleiner

Wall  aufzuschütten,  der  nach  der  Bewässerung
das  Wasser  zusammenhält.  Von  nun  an
müssen  in  jedem  Frühjahr  die  unteren  Zweige
etwa  10  cm  vom  Stamme  entfernt  abgeschnitten
werden.  «

Die  ersten  Früchte  trägt  die  Dattelpalme
im  Alter  von  8  bis  10  Jahren.  Die  Art
der  Befruchtung  der  weiblichen  Dattelpalme
kurz  zu  erwähnen,  dürfte  vielleicht  nicht  ohne
Interesse  sein.  Der  Boden  rings  um  den
Baum  wird  mit  Fischfinnen  gedüngt.  Kurz

vor  der  Blüthezeit  wird  dem  weiblichen  Baume

einige  Tage  Wasser  gegeben.  Dann  werden
alle  Blüthen  bis  auf  acht  oder  zehn  Büschel

männliche  Blüthen  gelegt.  Der  Baum  bekommt

322

Für  jede  Pflanze  ist  zu  diesem

 

 

dann  kein  Wasser  für  1⅛  bis  2  Monate.
Es  empfiehlt  sich,  die  Blüthenbüschel  durch

kleine  Säckchen  gegen  Vögel  zu  schützen.

Unbefruchtete  Dattelbäume  geben  einen  unvollkommenen
  Kern  und  eine  geschmacklose,
Schiz  genannte  Frucht.

Unreife  Datteln,  welche  in  Folge  großer
Luftfeuchtigkeit  abfallen,  heißen  Chamal  und
werden  als  Viehfutter  benutzt;  diese  sind  gekocht
  auch  Nahrungsmittel  der  Armen.

Die  Eingeborenen  unterscheiden  eine  große
Anzahl  verschiedener  Dattelpalmenarten,  etwa
50  bis  60,  deren  Namen  aufzuzählen  kein
Interesse  bietet.

Der  Export  beläuft  sich  pro  Jahr  ungefähr:


von  Buschir  auf  80  000  Rupien,

Lingeh  =  70  000
.  Bender  Abbas  100  000
.Mohammera  .  50  000

M  1#

den  anderen  Häfen  20  000
zusammen  320  000  Rupien

—  18X|  000  Mark.
Die  Ernte  findet  im  Monat  Oktober  statt.

 

Englische  Expedition  nach  Lagos.

In  der  vorigen  Nummer  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  war  einer  englischen  Expedition

Erwähnung  gethan,  welche  sich  unter  James

Bennett  und  Commander  Cameron  in  amtlichem
  Auftrage  nach  Lagos  begeben  werde,
um  die  Hülfsmittel  der  Kolonie  an  Mineralien
und  Pflanzen  zu  studiren.  Nach  einer  Mittheilung
  in  der  „Times“  hat  sich  Commander
Cameron  von  Mr.  Bennett  getrennt  und
es  ist  dem  Letzteren  jede  amtliche  Unterstützung
entzogen  worden.

Die  französische  „Rolonialschule"“.

Durch  Dekrete  des  Präsidenten  der  französischen
  Republik  vom  23.  November  v.  J.  ist
die  bereits  seit  1885  bestehende  Scole  coloniale,
in  welcher  bisher  nur  jungen  Eingeborenen  der
Kolonien  eine  französische  Erziehung  gegeben
wurde,  einer  völligen  Umgestaltung  unterworfen
worden.

Das  erste  Dekret  bestimmt  die  Art  der
Verwaltung  und  die  Einkünfte  der  reorganisirten

Schule,  das  zweite  deren  Organisation,  die
abgenommen,  und  in  jeden  Büschel  einige

Aufnahmebedingungen  und  die  durch  den  Besuch

  der  Anstalt  zu  erlangenden  Anwartschaften.
        <pb n="349" />
        —

Ein  Bericht  des  Ministers  Tirard  an  den
Präsidenten  vom  23.  November  v.  J.  bemerkt
zu  den  Entwürfen  der  Detrete  über  die  Gründe
und  die  Art  der  Umgestaltung  Folgendes:
Der  Nachwuchs  der  jungen  Beamten  der
Kolonialkarrieren  litt  an  dem  Uebelstand,  daß
dieselben  für  ihren  Beruf  nicht  vorbercitet  in
die  Kolonien  kamen  und  häufig  in  untergeordneten

  Stellungen  ermüdeten  und  durch
das  Klima  arbeitsunfähig  gemacht  wurden,  bevor

  ihre  Ausbildung  soweit  gediehen  war,  daß
sic  mit  Nutzen  in  höheren  Stellungen  verwendet
  werden  konnten.  Insbesondere  machte

sich  der  Mangel  an  ausreichender  Sprach-—.



kenntniß  geltend.  Es  lag  daher  der  Gedanke
nahe,  die  Anwesenheit  junger  Eingeborener  der
Kolonien  in  der  Kolonialschule  zu  Paris  zur
Ausbildung  von  Franzosen  in  deren  Sprachen
zu  benutzen.  Zugleich  sollte  aber  damit  eine
gründliche  Ausbildung  in  den  übrigen  für  den
Kolonialdienst  wichtigen  Fächern  Hand  in  Hand
gehen.

Zu  diesem  Zwecke  wurde  der  bestehenden
Eingeborenen-Abtheilung  der  Ecole  coloniale
eine  französische  Abtheilung  hinzugefügt,  in
welche  junge  Leute  unter  besonderen  Aufnahmebedingungen
  eintreten  können,  um  durch
Absolvirung  der  vorgeschriebenen  Kurse  bestimmte
  Anwartschaften  auf  den  Kolonialdienst
zu  erwerben.

Die  Aufnahmebedingungen  beziehen  sich  auf
Lebensalter,  gute  Führung,  Gesundheit  der

Schüler  und  auf  den  Nachweis  genügender

Vorbildung  durch  Beibringung  eines  Bachelier-Diploms.


Die  Dauer  der  Kurse  ist  allgemein  auf
drei  Jahre,  für  Licenciaten  des  Rechts  auf
zwei  Jahre  festgesetzt.  ·

Jährlich  sind  Examina  abzulegen,  nach  deren
Ergebnissen  beim  Abgang  von  der  Schnle  eine
Klassifikation  der  jungen  Leute  erfolgt,  welche
deren  Berufung  zu  den  verschiedenen  Koloniallarrieren,
  zwischen  denen  sie  die  Wahl  haben,
zur  Grundlage  dient.

Die  höheren  kolonialen  Laufbahnen  werden
künftig  den  Schülern  der  Ccole  coloniale  in

der  Weise  vorbehalten,  daß  drei  Viertel  simmt.  -  in  &amp;amp;
halten,  daß  Tage  seiner  Unterzeichnung  in  Kraft  und  hat

licher  Beamten  aus  ihnen  entnommen  werden
und  nur  ein  Viertel  aus  anderen  Leuten  sich
rekrutirt,  welche  grundsätzlich  in  den  Subalternkarrieren
  zu  verbleiben  haben.

Neben  den  so  berechtigten  eigentlichen  Zögliigen
  der  Anstalt  werden  auch  auditeurs
libres  zu  den  Kursen  zugelassen,  denen  auf
Wunsch  am  Ende  ihrer  Studien  ein  Zeugniß
ertheilt  wird.

20

*)  nen

Vereinbarung  zwischen  England  und  Portugal.

Die  zwischen  England  und  Portugal  am
14.  v.  M.  über  Herstellung  eines  „modus
vivendi“  getroffene  Vereinbarung  hat  folgenden
  Wortlaut:

1.  Die  Regierung  Seiner  Allergetreuesten
Majestät  des  Königs  von  Portugal  und  Algarvien

  verpflichtet  sich,  die  Freiheit  der
Schifffahrt  auf  dem  Zambesi  und  Schire

sofort  zu  verfügen.

II.  Die  Regierung  Seiner  Allergetreuesten
Majestät  des  Königs  von  Portugal  und  Algarvien
  verpflichtet  sich  ebenfalls,  den  Transitverkehr
  auf  dem  Zambesi,  Schire  und  Pungue
zu  erlauben  und  zu  erleichtern,  desgleichen  auf
den  Landwegen,  welche  in  den  Gegenden,  wo
jene  Ströme  nicht  schiffbar  sind,  als  Verkehrsverbindungen
  dienen.

III.  Die  Regierung  Seiner  Allergetreuesten
Majestät  des  Königs  von  Portugal  und  Algarvien
  verpflichtet  sich  ferner,  die  Verbindung
zwischen  den  por#ugiesischen  Scehäfen  und  den
Territorien  der  britischen  Interessensphärc,  besonders
  mit  Bezug  auf  Post=  und  Telegraphenverbindungen
  sowie  auf  den  Frachtverkehr,  zu
erleichtern.

IV.  Die  Regierung  Seiner  Allergetreuesten
Majestät  des  Königs  von  Portugal  und  Algarvien
  und  die  Regierung  Ihrer  Majestät
der  Königin  des  Vereinigten  Königreichs  von
Großbritannien  und  Irland  verpflichten  sich,
die  im  Vertrage  vom  20.  August  1890  festgesetzten
  Grenzen  anzuerkennen  und  zwar  insofern,
  als  vom  Tage  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft
  an  bis  zum  Ende  derselben  keine  der
beiden  Mächte  in  der  durch  diese  Uebereinkunft
  der  anderen  zuertheilten  Interessensphäre
Verträge  schließen,  Protektorate  annehmen  oder
irgend  einen  Akt  der  Sounveränetät  vornehmen
wird.

Für  keine  der  beiden  Mächte  wird  jedoch
hierdurch  irgend  einer  Frage  präjudizirt,  welche
mit  Bezug  auf  die  erwähnten  Gebietsgrenzen
im  Laufe  der  späteren  Unterhandlungen  etwa
sich  ergeben  möchte.

V.  Der  gegenwärtige  Vertrag  tritt  am

für  sechs  Monate  Geltung.

Das  offizielle  „Diario  do  Governo“
vom  20.  v.  M.,  welches  diese  Vereinbarung
enthält,  veröffentlicht  gleichzeitig  zwei  Königliche
  Dekrete  vom  18.  v.  M.  Durch  das  eine
derselben  wird  die  Schifffahrt  auf  dem  Zambesi
und  Schire  für  alle  Nationen  frei  gegeben.
Dasselbe  lautet  folgendermaßen:

Artikel  1.  Die  Schifffahrt  auf  den
Flüssen  Zambesi  und  Schire,  da,  wo  dieselben
        <pb n="350" />
        der  Souveränetät,  dem  Protektorat  oder  Ein-324



flusse  Portugals  unterstehen,  ist  frei  für  die

Schiffe  aller  Nationen,  nach  Maßgabe  der
Normen,  welche  die  Regierungen  von  Frankreich
  und  Großbritannien  sich  verpflichteten,  in

Gemäsheit  der  Generalakte  der  Berliner
Konferenz  von  1885  für  den  Niger  einzuführen.



Artikel  2.  Der  General-Gouverneur  der
Provinz  Mozambique  wird  die  für  die  Sicherheit
  und  Ordmung  (policia)  dieser  Schifffahrt
nöthigen  Regulative  in  Vorschlag  bringen  und

dieselben  von  dem  Gesichtspunkte  ausarbeiten,

den  Verkehr  der  Handelsschiffe  zu  erleichtern.
Artikel  3.  Die  entgegenstehende  Gesengebung
  ist  aufgehoben.
Der  Minister  der  Kolonien  hat  sich  hiernach
  zu  richten  und  die  Ausführung  anzuordnen.


Das  zweite  Königliche  Dekret  bestimmt,
daß  die  in  der  Pungue-Mündung  eingeführten
Waaren  gegen  Entrichtung  eines  Transitzolles
von  3  pCt.  ad  val.  nach  den  unter  britischem
Einfluß  stehenden  Territorien  übergeführt  werden
dürfen.  Dasselbe  lautet  wie  folgt:

Artikel  1.  Der  Transit,  mittelst  eines
Zolles  von  3  pEt.  nach  dem  Werthe,  welchen
der  Artikel  70  des  Dekretes  vom  30.  Juli
1877  durch  die  in  dem  Artikel  11  desselben
Dekretes  aufgezählten  Zollämter  der  Provinz
Mozambique  für  diejenigen  Waaren  gestattete,
welche  auf  dem  Land=  oder  Flußwege  für  die
im  Norden  und  Süden  an  portugiesisches  Gebiet
  angrenzenden,  oder  für  die  jenseits  der
Mündung  des  Schire  in  den  Zambesi  gelegenen
Territorien  bestimmt  waren,  wird  unter  denselben
  Bedingungen  bewilligt  zwischen  dem
Hasen  von  Beira  (Mündung  des  Pungue)
und  der  britischen  Einflußsphärc.

Artikel  2.  Es  sind  Zollämter  oder
deren  Delegationen  einzurichten  im  Hafen  von
Beira  und  an  denjenigen  Punkten  der  Julandgrenze
  der  Provinz  Mozambique,  wo  dieselben
für  die  Ausführung  des  vorstehenden  Artikels
nöthig  werden,  und  soll  der  General-Gouverneur
  der  Provinz  den  Etat  entwerfen  für
diese  Zollämter.

Artikel  3.  Die  entgegenstehende  Gesetzgebung
  wird  aufgehoben.

 

IV.  Titterar.  Besprechungen.

In  Nr.  8  des  „Deutschen  Kolonialblattes-"
ist  bereits  auf  das  aus  Anlaß  der  Pariser
Kolonial-Ausstellung  von  dem  Spezialkommissar

 

dieser  Ausstellung  im  amtlichen  Auftrage  herausgegebene
  Werk:  „Les  Colonies  Fran-U(aises“,
  Paris,  Maison  Quantin,  aufmerksam
  gemacht  worden.  Dasselbe  liegt  jetzt
in  sechs  Bänden  albgeschlossen  vor.  Die  einzelnen
  Bände  behandeln:  Band  !  die  Kolonien
  und  Protektorate  des  Indischen  Oceans,
Band  II  die  amerikanischen  Kolonien,  Band  III
die  Kolonien  und  Protektorate  Indo-Chinas,
Band  IV  die  Kolonien  und  Protektorate  der
Südsee,  Band  V  und  VI  die  efrikanischen
Kolonien.

Das  Werk  enthält  Mittheilungen  über  die

Geschichte,  Geographie,  Verwaltung,  sowie  die

 

 

 

 

wirthschaftlichen  Verhältnisse  der  verschiedenen
französischen  Kolonien  und  bietet  dem  Kolonisten,
dem  Kaufmann,  dem  Reisenden  eine  Fülle  des.
Wissenswerthen  über  Klima,  Hygiene,  Waarenpreise,
  Landesprodukte,  Verkehrsmittel  u.  s.  w.
Wir  behalten  uns  vor,  an  anderer  Stelle  auf
den  Inhalt,  namentlich,  soweit  derselbe  Nachbeargebiete

  unserer  Kolonien  betrifft,  zurückzukommen.



Die  Pariser  Weltausstellung  hat  noch  ein
ferneres  Werk  auf  kolonialem  Gebiete  gezeitigt.
Wie  bekannt,  fand  im  August  v.  J.  in  Paris
ein  kolonialer  Kongreß  statt,  auf  welchem  die
meisten  Kolonialmächte  vertreten  waren.  Am
Schlusse  des  Kongresses  wurde  der  Gedanke
angeregt,  einen  national-französischen  Kongreß
zu  berufen.  Derselbe  fand  lebhaften  Anklang
und  es  bildet  sich  unter  den  Auspizien  der
Minister  des  Aeußeren,  des  Inneren,  der
Marine  und  des  Unterstaatssekretärs  der  Kolonien
  ein  Comité,  welches  die  weitere  Organisation
  des  Kongresses  in  die  Wege  leitete.  Es
wurden  zur  Berathung  der  verschiedenen  Fragen
sieben  Sektionen  gebildet,  eine  für  Fragen  allgemeiner
  Natur,  die  übrigen  für  die  verschiedenen
  kolonialen  Niederlassungen.

Die  Sitzungen  der  einzelnen  Sektionen  begannen
  am  10.  Dezember  v.  J.  und  wurden
noch  in  demselben  Monat  beendigt.  Die  Berichte
  über  die  Berathungen  derselben  sind  in
zwei  Bänden  niedergelegt,  von  denen  der  eine
die  Sitzungen  der  Sektionen,  der  andere  die
Rapporte  der  Berichterstatter  betrifft.  Das
Werk  führt  den  Titel:

Recueil  des  Délibérations  du  Congres
  National.  Paris  1889/90.  Lii-Drairie
  des  Annales  Economiques.
Die  Sitzungen  des  vereinigten  Kongresses

begannen  im  Februar  d.  J.  Die  Berichte

über  dieselben  sind  noch  nicht  erschienen.

In  allen  diesen  Bestrebungen  zeigt  sich  das
lebhafte  Interesse  Frankreichs  für  seine  Kolo-
        <pb n="351" />
        92
-

——

nien,  für  deren  Gedeihen  und  Ausdehnung  das
Mutterland  jährlich  über  60  Millionen  Francs
aufwendet.

Der  Königlichportugiesische  Major  Henrique
Augusto  Dias  de  Carvalho  hat  über  das
Ergebniß  der  von  ihm  in  den  Jahren  1884
bis  1888  geleiteten  wissenschaftlichen  Reise  durch
das  Lunda-Reich  kürzlich  ein  umfangreiches
Werk  veröffentlicht.

Der  erste  Theil  desselben  enthält  die  umständliche
  Beschreibung  der  Reise  von  Lissabon
bis  Mussumba.  In  demselben  ist  das  Kapitel
über  „Die  Lage  des  Eingeborenen“  von  Interesse
  wegen  der  Streiflichter,  welche  der  Verfasser
  (von  Seite  560  ab)  auf  die  verschiedenen
Kolonisationssysteme  wirft,  wobei  er  die
portugiesische  Methode,  zu  kolonisiren,  als  die
beste  darstellt.

Die  Beschreibung  von  Land  und  Leuten,

sowie  die  geschichtlichen  Ueberlieferungen  des  ung  unig  der
Sudanesen-Kompagnien  nach  Ost-Afrika  sowie

Lunda-Reiches  bilden  den  zweiten  Theil.

Der  dritte  Theil  enthält  eine  durch  Briefe
und  amtliche  Schriftstücke  belegte  geschichtliche
Darstellung  der  Beziehungen  Portugals  zu  dem
Lunda-Reiche.

Den  vierten  Theil  bildet  ein  ausführliches
Lehrbuch  der  Lunda-Sprache.

Das  Muata  Yamwo=  oder  Lunda-Reich  ist
wegen  des  zwischen  Portugal  und  dem  Kongo-Staate
  darüber  entstandenen  Streites  in  jüngster
zgeit  vielfach  genannt  worden.

Ostafrikanische  Gletschersahrten.  Forschungsreisen

  im  Kilimandscharo-Gebiet.  Von

Dr.  Hans  Meyer.  Mit  3  Karten,  20  Tafeln
  in  Heliogravüre  und  Lichtdruck  und
19  Textbildern.  Leipzig  1890.  Duncker
u.  Humblot.

Ueber  die  dritte  Kilimandscharo-Expedition

des  Dr.  Haus  Moyer  lag,  wic  in  Nr.  1
des  „Deutschen  Kolonialblattes“  erwähnt,  bisher
  nur  eine  kurze  Darstellung  von  L.  Purtscheller,
  dem  Reisebegleiter  des  rühmlichst
bekannten  Forschers,  vor.  Jetzt  giebt  Dr.  Hans
Meyer  selbst  uns  eine  eingehende  und  hochinteressante
  Schilderung  dieser  ersten  Besteigung
des  höchsten  Berggipfels  in  Deutsch-Ost-Afrika,
der  „Kaiser  Wilhelmspitze“,  wie  sie  von  ihm
nach  dem  Rechte  des  ersten  Ersteigers  getauft
worden  ist.  Der  Verfasser  schildert  die  geologische
  Geschichte  des  Kilimandscharo-Gebirges
und  bereichert  unsere  Kenntniß  der  Dschagga-Völker
  durch  eine  Reihe  neuer  Beiträge.  Ueber

—

 

Bekämpfung  desselben  näher  einzugehen.

8
22

die  Mineralogie,  die  Fauna  und  Flora  des
Landes  enthält  der  Anhang  in  getrennten  Ka—
piteln  (nicht  alle  vom  Verfasser)  schätzenswerthe
Aussätze,  so  daß  das  Werk  mit  seiner  vortrefflichen
  Ausstattung  in  Druck,  Bildern  und
Karten  in  jeder  Beziehung  eine  reiche  Fülle
des  Stoffes  bietet  und  einen  neuen  Ruhmestitel
  für  die  deutsche  Forschung  Afrikas  bildet.

Kriegsbilder  aus  dem  Araberaufstand
in  Deutsch-Ost-Afrika  von  H.  F.  v.  Behr.
Leipzig,  F.  A.  Brockhaus  1891.

Neben  dem  in  Nr.  9  des  „Deutschen
Kolonialblattes“  besprochenen  Buche  von
Kurt  Blümke  über  den  Aufstand  in  Deutsch-Ost-Afrika
  ist  kürzlich  ein  zweites  über  denselben
  Gegenstand  von  H.  F.  v.  Behr  erschienen.
Der  Verfasser,  welcher  als  Offizier  der  Schutztruppe
  für  Deutsch-Ost-Afrika  selbst  bei  der
Anwerbung  und  der  Ueberführung  der  ersten

bei  den  Aktionen  daselbst  thätig  gewesen  ist,
giebt  zunächst  eine  Schilderung  der  Eigenschaften
  und  der  Zusammensetzung  der  für  den
Dienst  in  Ost-Afrika  angeworbenen  Truppe,
um  sodann  auf  den  Aufstand  selbst  und  die
Eine
Anzahl  von  Charaktertypen  der  Truppe,  von
Ansichten  der  ostafrikanischen  Stationen  u.  s.  w.
sowie  eine  Karte  sind  dem  Werke  beigegeben,
welches  nicht  besser  empfohlen  werden  kann,
als  durch  die  einleitenden  Worte  des  Majors
v.  Wissmann,  welcher  sich  in  folgender  Weiso
äußert:  „Die  mit  Geschick  bearbeiteten  Erinnerungen
  entwersen  ein  klares  Bild  von  den
Verhältnissen  in  Ost-Afrika  und  den  Kämpfen
der  Schutztruppe,  die  Kriegsbilder  sind  frisch
und  allgemein  verständlich  geschrieben  und
werden  dem  Leser  das  Salz  zu  dem  in  offiziellen
  Berichten  nüchtern  Gebotenen  sein.  Das
Buch  wird  mancher  unklaren  Ansicht,  welche
noch  über  unsere  Kolonien  verbreitet  sind,  entgegentreten
  und  gleichzeitig  die  Schwierigkeiten
beleuchten,  welche  sich  der  Kriegführung,  auch
auf  anderen  Gebieten,  bei  einem  in  den  Tropen
geführten  Feldzuge  entgegenstellen.  Bis  ich
mich  selber  einer  offiziellen  Bearbeitung  dieses
ersten  Kriegsunternehmens  in  den  deutschen
Kolonien  widmen  kann,  begrüße  ich  dieses
Werk  eines  meiner  Offiziere,  welches  durch  die
Lebhaftigteit  seiner  Schilderungen  das  Interesse
  an  unserer  Aufgabe  fördern  und  das  Verständniß
  mehren  wird,  als  einen  beachtenswerthen
  Beitrag  zur  Geschichte  unserer  deutschen
Kolonien.“
        <pb n="352" />
        —  326  —

L.  Etat  Independant  du  Congo  et  le  com-  schließung  neuer  Gebiete  für  den  Handel  an—
merce,  par  „Un  Négociant  Hollandais"“.  zubahnen  und  den  Privatinteressenten  neue
Rotterdam.  D.  Van  Sijn  &amp;amp;  Fils.  Wege  zu  eröffnen.  Zum  Beweis  dafür,  daß
1890.  dieses  Bestreben  nicht  ohne  Erfolg  gewesen  ist,

Dieia  Brnichirn  »»»»»  weist  er  auf  die  für  uns  allerdings  wenig  er-Diese

  Broschüre  enthält  eine  Erwiderung  freuliche  Thatsache  hin,  daß  arabische  Händler
auf  die  in  Nr.  15  des  „Deutschen  Kolonial:  durch  Ankäufe  seitens  des  Kongo-Staates  beblattes“
  besprochenc  Schrift:  „La  Conserenee  wogen  worden  seien,  ihr  Elfenbein  an  den
de  Bruxcllos  ot  les  ’ars-Bas,  Par  un  ami  Stanley-Fällen  anstatt  an  der  ostafrikanischen
de  la  veritc.“  Sie  ist  auch  in  deutscher  Küste  zu  verkaufen.  «

Sprache  erschienen  und  bezweckt,  im  Interesse

der  Rotterdamer  „Neuen  Afrikanischen  Handelsgesellschaft"

  gegen  die  Erhebung  von  Eingfuhrzöllen

  im  Kongo-Gebiet  Stimmung  zu  machen.

Der  Verfasser  verurtheilt  aufs  Schärfste  diese  .  .

„Schändung“  der  Verliner  Akte  *  schleudert  V.  Tikterakur-VPerzeichniz.

die  schwersten  Vorwürfe  gegen  die  Regicrung

des  Kongo-Staates,  welche  schon  bisher  den

——  ———————

    

8.  v.  Behr.  Kriegsobilder  aus  dem  Araberfremden

  Handel  durch  hohe  Abgaben  belästigt  aufstand  in  Deutsch-Ostafrika.  Mit  zahlr.

habe  und  nunmehr  beabsichtige,  ihn  gänzlich  zu  Abbildungen.  6  M.,  geb.  M.

unterdrücken,  um  ungestört  selbst  Handel  zu  F.  A.  Brockhaus,  Leiyzig.

treiben.  Sd.  Jephson,  A.  J.  -Emin  Pasba  andthe
Die  Antwort  des  „Ami  de  la  vérites  Roebellion  at  the  Eduator.  A  storv  ol
Die  Antwort  des  „Ami  de  la  véerite  Jine  Months’  Experiences  in  the  last  of  the

auf  diese  Beschuldigungen  hat  nicht  auf  sich  Sondan  Prorincçes.  21  sh.

warten  lassen.  In  einer  seinerseits  veröffent-  Sampson,  Low  &amp;amp;  Leondon.

schteu  BAr  IöiyPR  ..  .  «  --lichten
  Broschüre:  ·  85.  Kettler,  J.  J.  Generalkarte  von  Deutsch-I.Etat
  Indépendant  du  Congo  et  la  Com-  ÖOst-Afrika  und  den  Nachbarländern.

..  -  »  s«,.  Anvers  1890.  1:3.000  000.  2.  Aufl.  der  Spezial-Wandkarte
PaEHG  de  Rotterdam.  Auvers  1890  (In  6  Lsgn.).  1—3  Lig.  qu.  Fol.  14  2  farb.  Bl.)

Max  Ruel.  1,50  M.  Geograph.  Institut,  Weimar.
ider  #  .  ib  V’  roksrrn  d.  ##u  *4ê  6  4  %  m–m  Z„
widerlegt  er  seinen  Gegner  sehr  treffend.  Er  86.  Reichard,  P.  Dr.  Emin  Pascha,  ein  Vorweist
  insbesondere  nach,  daß  der  Kongo-Staat  kämpfer  der  Kultur  im  Innern  Afrikac.

keineswegs  bezwecke,  dem  Privatgeschäft  Kon-  Geb.  5  M.,  geb.  6M.  ÖOtto  Spamer,  Leipzig.
lurrenz  zu  machen  und  daß  in  denjenigen  ver--»,

  X  -  #  C.  ,  87.  Wissmann,  G.  Unter  deutscher  Flagge
einzelten  Fällen,  wo  er  selbst  Handelsgeschäfte  HEIELEN—

gemacht  habe,  dies  lediglich  aus  handelspoli-  7.  Aufl.  mit  Illustr.  und  2  Karten.  12  M.,
tischen  Rücksichten  geschehen  sei,  um  die  Er-  geb.  15  M.  Walther  &amp;amp;  Apolant,  Berlin.

 

 

Anzeigen.

 

 

 

Inserate  (für  die  zweigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  35  Pfennig)  sind  an  die  Vertriebsleitung,  Berlin  8WI12,  Kochstraße  68—70,
oder  deren  Zweigstelle,  SWII.  Bernburger  Straße  22a,  einzusenden.

Oesterreichisch-  ungarischer  Llioyd  in  Triest.
Egyptischer  und  Indo-Tchinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest;:
nach  Alexandrien  (Eillinic)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mlitag;  Ankunft  den  nüchsten  Mittwoch
früh;
Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  Monats  um  4  Uhr
Nuchmittags;  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  GCalcutta  über  Colombe  und  Madras;

Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah
5.  der  Monate  April,  Juni,  August,  Oktober  und  Dezember  um  1  Uhr  Nachmittugss.
        <pb n="353" />
        —  327  —

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
WOERMANN-LINIE  "
Hamburg  -  Marocco.

Regelmässige  Verbindung  zwischen
Hamburg  und  Maroecco
mit  Durchfrachten  von  Autwerpen.
Ausgehend  um  15.  jeden  Monats  von  Hamburg  nach  den  Häfen  Maroccos.

Rückkehrend  am  25.  jeden  Monats  von  Mogador  vin  Maroccanische  Küstenplätze

hach  Hamburg.
Näheres  bei  der  Alrikanischen  Dumpfschills-A.-G.  Woermann-  Linic  und  August

Bolten,  Wm.  Miller'  s  Nachtolger,  Hamburg.

Deutsche  Ost.  -Afrika-Linie.  ꝛ0

Regelmässige  Postdampfer-Verbindung

unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,
Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.
Die  nüchste  Expedition  findet  statt:
ber  Reichspostdampfer  „BUNDESRATH“,  Capt.  H.  Pape,
von  Hamburg  am  7.  Januar  1891,
von  Rotterdam  am  10.  Januar  1891

nach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagoa-Bapy.

Dieser  Dampler  nimmt  nuch  Passugiere  uud  Wuaren  nach  Dar-es-  Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane.

Dlie  Dampfer  Raben  vorziliche  Elnrichecpen  M  Pnsscgiere  allen  Kfassen..

Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  am  Bord  sein.  Näheres  wegen  Fracht
und  Passage  ertheilt  der  Schiffsmakler  August  Bolten,  Wim.  Miller's  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie
die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  *##½t#  Reichenstrasse  23.

 

 

 

 

Afrikanische  Damptschifse.  Atien  Gesellschaft
WoERMANN-LINIE.

Am  15.Dezbr.  P.D.  „Gretchen  Bohlen“,  Capt.  Dücker,
nach  Madeira,  den  Canar.  Insein,  Gorée,  Bulbins,  Conakry,
Accra,  Togo,  Lagos  und  den  Hälen  der  Westküste  Afrikas.

Am  31.  Dezbr.  P.  D.  „Eduard  Bohlen“  und  F.D.  „Lulu  Bohlen“
nach  Marocco,  den  Canar.  Inseln,  Gorée,  Lagos,  Kamerun  und  den  Hätfen
der  Südwestküste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loandea  inclusive.

Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  ferner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.
Alle  Güter  milssen  am  Tuge  vor  obigen  Abgungsduten  bis  12  Uhr  Mittags  Ingsseite  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  bei  der  Afrvikanischen  Dampfschiffls-#S.-G.  Woermann-Linie  in
Hamburg  und  dem  Schillsmakler  August  Bolten,  Wmu.  Miller's  Nuchfolger,  ebendascibst.

 

 

–  –b.  ––!

Verlag  von  Paul  UTveche  in  Riel
Hosbuchhändler  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Heinrich  von  Preußen.

–  "

v.  Holleben,  Korvett.  Cptn.  Sieben  Jahre  Seekadett.  Heye,  Sek.  Lieut.  i.  Seebat.  Die  Kaiserl.  Deutsche
1882.  268  S.  mit  4  Portraits  gez.  von  Allers.  Marine.  Ein  Handbuch  zur  Orientirung  über
ga.  K.  5,—,  eleg.  geb.  M.  6.—  die  Marine.  1887.  36  S.  mit  4T.  7.  1.—.
        <pb n="354" />
        —  328  —

Gaardener  Export-Bierbrauerei  6

vormals
DREWS  &amp;amp;  Co.

Gaarden  bei  Kiel

GCluplichlt  unter  Garantie  der  Haltbarkeit  ihre  mehrfach  mit  den  höchsten
Auszeichnungen  gewürdigten,  allgemein  vorzüglich  bewährten  Exportbiere:
Helles  Exportbier.  —  Imperial-Bier.
Prälatenbrüäu.  —  Doppel-Kronenbier.

Nur  aus  bestem  Malz  und  Hopfen  gebraut.
Frei  von  Salicylsäure  und  irgend  einem  konservirenden  Zusatz.

 

15  "  Kl  1  6  5  28
,  .  Kleinere  Dampfboote  26
n  F.  H.  8  □O  MIUOT  .  aus  Stahl,  auch  Holz  gebant,  mit  bewährten
z.  T.  cigcnartigen  Maschinen  versehen,  liesert
Atbchil'rakr  UND  BAUuUnERNEIINEkR.  sofort  oder  baui  nach  Angabde  «
,alsctzsovchlcekzltcheSpersialimt
die  Dautpfboot-  nud  Maschiuen-Fabrif
:  Boln,  Harburg  a.  E
DanrsácbnEt,  IoznAkEr  NG,  X  Kesselschmiede,  Gießerei  2c.
PaAkOTEr.  FusskobEN-  FRLN#  1  Dampffollen.n.
BAU  TisCHLEREI  UND  SchleSEuREI.  *  *  In  lang,  anner-565öeerdentlich
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.  .=  zweckmäßig.
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böchsten  Eleganz,  mit  und  ohne  Knjute.

   
 
  

 

BaUANSTALN  FR  EIsENKONSTEUKTlONEN

    
    
 

sEZALITA#:

AusrölhkuxG  vos  ExprokRT-BAUTLN  –  -««
tlglckbooic,all..l-1f-ererung»selbstdeu

I  J
l

s-  Pass

«  'r.  "  —  72

AllrR  Aur  ungunst.  Fahrwasser-  verhälltnissen  eut-E

  »
Zzs  txlluhzcxtxs1H18M  mrecnessd.fpnrsanscca

Betrieb,  geräumig.

 

 

  

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Bau;  Lager  u.  Fabrikeinrichtung  sebenswerth.
dunderte  gelicf.  jast  ebenso  viel  vute  Referenzen.
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A  L  T  O  N  A  H  A  M  B  U  R  6  l  —3  —.  —.—  N—
Schlepper  v.  groß.  Kraft  u.  gering.  Kohlenverb.
#-  4  r—5  1  7  w·7  *m.-*“-  "  .  S  «  Ils«  7.

KRI/NWV#G.  Schutsitassk  6,  Alle  Arten  auch  theil=  od.  zerlegbar  f.  Babu#-.
  FERSTRERCI##Kà  No.  2.  KorllERAUN.  «  -  Frasse-;
S
’isstrutenen  Aur  Vu.  No.  110.  —  u##fransport
*+7-  und  dand-D
  btkrrpdeditio-"v
  1

 

##fnnz—

 

Seit  dem  1.  November  d.  J.  erscheint:

Marine-Rundschau

herausgegeben
von

Abtheilung  IV  des  Oberkommandos  der  Marinc.
Monatlich  1  Heft.  Preis  jährlich  3  Mark,  vierteljährlich  0,75  Mark.

—.

 

—.—-Ein

  seit  langer  Zeit  in  der  Marine  lebhaft  gehegter  Wunsch  ist  durch  die  Begründung  dieser
deutschen  Marine-Zeitschrift  in  Erfüllung  gegangen.  Und  zwar  hat  zu  deren  Herausgabe  dao  Kaiserliche
Oberkommando  der  Marine  selbst  sich  entschlossen,  dessen  IV.  Abtheilung  die  Redaktion  der  Zeitschrift  leiten
wird.  —  Auf  Wunsch  versenden  wir  Prospekte  postfrei.

Berlin,  Ende  1890.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königl.  Hofbuchhandlung.
        <pb n="355" />
        T
—  ½2  "  –

Verlag  der  Königlichen  Hallmehhantlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.,

##rlin  SWu,  Kochstrasse  68—70.

Dio

Forschungsreise  S.  M.  S.  „Gazelle“
in  den  Jahren  1874  bis  1876

unter  Kommando  des  Kapitäns  zur  See  Freiherrn  von  Schleinitz
herauszce#ehen
von  dem  Uydrographischen  Amt  des  Reichs-Marine-Amts.
I.  Theil:  Der  Reiseherichn.  Alir  58  Tafeln.)  —  II.  Theil:  P’hsik  und  Uhemie.  (Ait  85  T’nfk#n.)  —

III.  Theil:  0logie  und  Colotse.  (Mit  33  T’ateln.)  —  IV.  Theil:  Botannik.  (Alit  48  Taldn.)  —
V.  Illeil:  Aletemulinzisehe  ltachtungen.

IIp##  I80  Mark.

i  .  A.  thaus,  Leipzig.  32  1
isen  Wta  teipig.  a-  Busch,  Barnewitz  &amp;amp;  Co.,
ro  ¾  zu.  j
fnir  der  deulschen  Schutztrunpc.  Konser½  en-Fabrik,
Woltienbüttel,

empfehlen  alle  Arten  eingemachte  Gemüse  und  Fleischspeisen
  2c.  (prämiirt  auf  Anostellungen  des  In=  und
Auslandes)  in  vorzüglicher  Qualität,  unter  Garantie
der  Haltbarkeit,  zu  den  billigsten  Preisen.

=  Pereiscourante  gratis.  =  23

   

 

 

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Verlin  SW  12,
Kochftraste  6—70.

TTTN  «  «  o
bzrntart  ue  P.r  Heneman  Das  Reichsbeamtengesetz
Geh.  6  M.  Cbeb.  7  Al.  erläutert
!  von
Perels,  und  Dr.  Spilling,
Uleh.  Admiralitötsrath.  Geh.  Ober-Pastraty.
Preis  5  M.,  geb.  5,60  M.

 

    

zum  Trocknen
  von
vegetabilischen,

  animalischen

  Terzeichniß  der  Kaiserlich  Deutschen

und  mineralischen

  Kon  sulate.

Stoffen,  9  .»,  »...-leicht
  traus-  August  1800.  Auswärtiges  Amt.
portabel,)  Preis  1,25  M.

begquem  iu

bedienen,

 

gen  Hansen  rurrfetlen  Phh.  Man  9  98  Verzeichniß  der  Konsuln  im
an  franko  Hasen  empfehlen  Ph.  Mayfarth  &amp;amp;  Co.  5

Fabrik  von  Ackerbaumaschinen  jeder  an  17  Deutschen  Reich  1890.
Frankfurt  n.  M.  u.  Berlin  X.  Chausseestraße  2k.  Freis  0.80  M.

 
 

13

  
  

   
  

—.  Leistenderkung

 

Ilängsdeckung

  
  
  

mit

 

ohne

     
 

"n  .

Verschuluns  .  .  .-  r  4%
—  —  —
Wasserdichte  Leinenstoffe  für  Bedachung.

I.eichte#tes  und  danerbate#  ces  Bedachungemnaterinl.  Eiu##kung  mit  und  #hne  Schalung.  Linfuchste  Holzkunstraktisnen.
In  halllarbigd  Lesunslerz  für  dir  Trobeniknder  krignuet.  Bedentander  Export.  Znhlreiche  Zeugulsst  erter  Behurden.

sesbanrdnind,  sinWebber-Falckenberg,  Köln  a.  Rh.  Drlugende  Wunrmune

Fahrikant  der  Priginulmaaf-:  vor  Nnchuhmungen.
        <pb n="356" />
        —  330  —

        
  
   
  
 
  
  
  
  
 
  

wlunis  aA  us  ln  nh  enl  uln  alln  ulr  nlll  llnl  ln  eeln  ulallnullnlllgnl  la
·  .
Vor  Kurzem  erschien:  *

Tand  und  Teute  in  Deutsch-Est-Kfrika.

Erinnerungen  aus  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes  und  der  Blokade.

#NNls  |  sunikneelee  #  u  #alluN  aul

*½Z

Esfthünostchafrsissat,

In  85  photographischen  Original-Aufnahmen
von

IJ.  Sturnk.,

Marine.  Zahlmeister  a.  D.,

W#ssieund

  Schilderungen
von

J.  Wangemann.
Marine-Pfarrer.

AllaTnhgsugss  nbn  #.  nnlsns  nlisee  sssi,

nsm̃ẽ  mn  c̃  nn  Fu

—  -

LLn

—

HMinuf  4  "

In  einfacher  Mappe:  12,50  M.;  in  eleganter  Mappe:  15  M.

M
a

Das  Werk  zerfällt  in  vier  Abschnitte:
1.  Janzibar.  —  2.  Lagamono.  —  3.  Par  es  Salaam.  —  4.  Von  der  Thätigkeit  unserer  Kriegsschife.
4  Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  eine  Zusammenstellung
  der  Original-Aufnahmen  entgegenzunehmen.

Berlin,  SW'#,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.
Kochstraße  68—  76.  Königl.  Hofbuchhandlung.

mmsmm  m

EELXEXILLCIIE

%4  —  —  IEEETEE

inm̃jm̃inji  smsin  ELEIIEILrrIIIstt,  EEXIIIE  mjit  nmm̃jnisem  m  mi  nmsm̃  misnn  misn  HEEBGEII  sss  Essiüisksliisissssiijm  ssllisssssfiiiii  *

—  ——  —  —

16

Deutsche
Militairdienft-Versicherungs--Anstalt


in  Hannover.

Zweck:  Wesentliche  Verminderung  der  Kosten  des
ein=  wie  dreijährigen  Dienstes,  Unterstützung  von  Berufssoldaten,
  Versorgung  von  Invaliden,  Reservisten-Uiebungs=
  bezw.  Kriegsdienst-Entschädigung.

Nur  Knaben  unter  12  Jahren  sinden  Aufnahme.  Versicherung

  in  den  ersten  Lebensjahren  am  vortheilhaftesten.
Von  1878  bis  Ende  1889  wurden  versichert  147.000

Knaben  mit  160  000  000  Mk.  Eine  so  große  Betheiligung

  hat  nie  ein  Deutsches  Versicherungs-Institut
gefunden.  —  Prospekte  versenden  kostenfrei  die  Direktion
und  die  Vertreter.

 

 

—  Fleischconserven  8
und  Braten  aller  Ark,
Erbswurst,  condensirte  SHuppen,  Suppeneztracte  9“

 

u.  s.  w.,  äußerst  schmackhaft,  jahrelang  haltbar  und  für  jedes  Klima  geeignet,  empfiehlt
Louis  Lejeune,  fHoflieferant,  Berlin  N.,  Brunnen-Str.  123.

 

 

 

 

 

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Verlin  SWie,  Kochstr.  68.—20.
        <pb n="357" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

herausgegeben  in  der  Holonial-Abtheilung  des  Auswärligen  Amis.

 

I.  Jahrgung.  Gerlin,  15.  Dezember  1899.  UZunmmer  18.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu

Anfang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  nach  Bedarf  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierkeljahrspreis  belrägt  2..

Man  abonnirk  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendunnen  und  Ansrugen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung
  von  Erust  Siegfried  Mitkler  und  Sobnu,  Berlin  8W12,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt.  1.  Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Frankreich,  betressend  Erwerbung  der  festländischen
Besitzungen  des  Sultans  von  Zanzibar,  sowie  der  Insel  Mafia  durch  Deutschland  und  die  Anerkennung
der  französischen  Schutzherrschaft  über  Madagaskar  S.  331.  —  Ermäßigung  der  Fahrpreise  des  Nord:
deutschen  Lloyd  für  Mitglieder  der  Missionsgesellschaften  S.  332.  —  II.  Uebersicht  über  die  Einfuhr

 

in  Kamerun  vom  1.  Juli  1880  bis  30.  Juni  1890  S.  333.  —  III.  S.  334.  —  IV.  Aus  dem  Reiseberichte
  S.  M.  Kr.-Korv.  „Sophie“  S.  334.  —  V.  S.  336.

Nichtamtlicher  Theil.  l.  S.  337.  —  II.  Schiffsnachrichten  S.  337.  —  III.  Bau  einer  Eisenbahn
  von  Bagamoyo  nach  Dar-es-Salaam  S.  338.  —  Bericht  des  Kommandanten  S.  M.  S.  „Alexan:
drine“,  Korvettenkapitän  v.  Prittwitz,  über  die  Fahrt  von  Apia  nach  den  Marschall-Inseln  und  zurück
S.  339.  —  Mittheilungen  aus  dem  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  S.  341.  —  Vom  Deutschen
Frauenverein  S.  312.  —  Asiatische  Arbeiter  für  Plantagenbau  in  Afrika  S.  342.  —  Die  Kultur  des
Mandelbaumes  in  Algier  S.  315.  —  Vereinbarung  zwischen  Frankreich  und  Dahomeh  S.  316.  —  Zollgesetzgebung
  in  der  französischen  Kolonie  Gabon-Congo  S.  347.  —  Erklärung  der  englischen  Schutherrschaft
  über  Witu  S.  347.  —  Portugiesische  Expedition  nach  Bise  S.  347.  —  Bevölkerung  der

Insel  Nauru  S.  348.  —  IV.  S.  348.  —  V.  S.  351.  —  Anzeigen.

Ankünbigung.
1  ç  .  g  „  —  n„  »..  »  .-.

Vom  1.  Januar  1891  werden  die  bisher  als  selbständige  Zeitschrift  erschienenen
„Mittheilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gekehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebicten“,
herausgegeben  von  Dr.  Freiherr  v.  Danckelman,  mit  dem  „Deutschen  Kolonialblatt“  vereinigt
und  vierteljährlich  als  wissenschaftliche  Beihefte  zu  demselben  abgegeben  werden.  Der  Inhalt
der  „Mittheilungen“  beruht  zum  Theil  auf  amtlichen  Quellen  und  enthält  vorzugsweise  wissenschaftliche,
  durch  Illustrationen,  Karten,  Pläne  und  Skizzen  erläuterte  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  „Deutsche  Kolonial:
blatt  mit  den  Beiheften“  beträgt  sodann  3  Mark.

Ein  Sonder-Abonnement  auf  die  „Mittheilungen“  wird  zum  jährlichen  Abonnementspreis
  von  9  Mark  von  allen  Buchhandlungen  und  Postanstalten  ebenfalls  eutgegengenommen.

Berlin,  am  15.  Dezember  1890.

 

Amtlicher  Theil.
I.  Gesetze;  Derordnungen  der  Reichsbehörden.

Vereinbarung  zwischen  Deutschland  und  Frankreich,  betreffend  die  Erwerbung

  der  festländischen  Besitzungen  des  Sultaus  von  Zanzibar,  sowie

der  Jusel  Mafia  durch  Deutschland  und  die  Anerkennung  der  französischen
Schutzherrschaft  über  Madagaskar.

 

leebersetzung.
Französische  Botschaft  in  Deutschland.  Berlin,  den  17.  November  1890.
Herr  Baron!

Im  Laufe  der  Besprechungen,  welche  wir  im  verflossenen  Monat  August  über  die
gegenseitigen  Beziehungen  Deutschlands  und  Frankreichs  an  der  Ostküste  von  Afrika  gepflogen
haben,  hat  Euere  Excellenz  mir  erklärt,  daß  die  Kaiserliche  Regierung  geneigt  sei,  die  Schutzherrschaft
  Frantreichs  über  Madagaskar  mit  allen  ihren  Folgen  anzuerkennen.
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        Meinerseits  bin  ich  bei  Gelegenheit  unserer  Zusammenkunft  vom  6.  d.  M.  in  der  Lage
gewesen,  die  Versicherung  abzugeben,  daß  die  Regierung  der  französischen  Republik  unter  diesen
Bedingungen  keine  Einwendungen  erheben  würde  gegen  die  Erwerbung  der  festländischen  Be—
sitzungen  des  Sultans  von  Zanzibar,  sowie  der  Insel  Mafia  durch  Deutschland.

Es  besteht  Einverständniß  darüber,  daß  die  deutschen  Unterthanen  in  Madagaskar  und
die  französischen  in  den  seitens  des  Sultans  von  Zanzibar  an  Deutschland  abgetretenen  Besitzungen
  in  allen  Beziehungen  die  Behandlung  der  meistbegünstigten  Nation  genießen  sollen.

Um  das  völlige  Einvernehmen  der  beiden  Regierungen  über  die  vorstehend  aufgeführten
Punkte  endgültig  festzustellen,  habe  ich  die  Ehre,  Euerer  Excellenz  die  vorliegende  Mittheilung
mit  der  Bitte  zu  machen,  mir  dieselben  gefälligst  zu  bestätigen.

Genehmigen  Sie  u.  s.  w.

(gez.)  Jules  Herbette.
Sr.  Excellenz  dem  Herrn  Freiherrn  Marschall  von  Bieberstein,
Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts.

Berlin,  den  17.  November  1890.

Der  Unterzeichnete  beehrt  sich,  Seiner  Excellenz  dem  außerordentlichen  und  bevollmächtigten
  Botschafter  der  französischen  Republik,  Herrn  Herbette,  den  Empfang  des  Schreibens
vom  heutigen  Tage  zu  bestätigen  und  das  Einverständniß  der  Kaiserlichen  Regierung  zu  den
darin  enthaltenen  Erklärungen  auszusprechen.  Demnach  erhebt  die  Regierung  der  französischen
Republik  keinen  Einspruch  gegen  die  Erwerbung  der  festländischen  Besitzungen  des  Sultaus  von
Zanzibar  und  der  Insel  Masia  durch  Deutschland,  und  letzteres  erkennt  die  Schutzherrschaft
Frankreichs  über  Madagaskar  mit  allen  ihren  Folgen  an.  Dabei  wird  ausdrücklich  verabredet,
daß  die  deutschen  Reichsangehörigen  in  Madagaskar  und  die  französischen  Staatsangehörigen  in
den  bezeichneten,  von  dem  Sultan  von  Zanzibar  an  Deutschland  abgetretenen  Gebieten  in  allen
Beziehungen  diejenige  Behandlung  erfahren  sollen,  welche  den  Angehörigen  der  meistbegünstigten
Nation  daselbst  zu  Theil  wird.

Der  Unterzeichnete  beuutzt  u.  s.  w.

(gez.)  Marschall.
Seiner  Excellenz  Herrn  Herbette
ꝛc.  ⁊c.  ꝛe.

Bekanntmachung.

Der  Norddeutsche  Lloyd  hat  sich  bereit  erklärt,  den  Mitgliedern  der  in  deutschen  Schutzgebieten
  thätigen  Missionsgesellschaften  bei  Benutzung  seiner  Dampfer,  soweit  solche  dafür  in
Betracht  kommen,  eine  Ermäßigung  von  20  pCt.  auf  die  tarifmäßigen  Fahrpreise  und  Frachtsätze
  zu  gewähren.

Bei  Anlieferung  von  Gütern  ist  von  Fall  zu  Fall  der  Nachweis  zu  erbringen,  daß  die
zu  befördernden  Sendungen  thatsächlich  für  die  bezeichneten  Gesellschaften  bestimmt  bezw.  von
denselben  abgesandt  sind.

Daß  seitens  der  Aktien-Gesellschaft  „Deutsche  Ost-Afrika-Linie“  zu  Hamburg  auf  deren
Schiffen  Personen  und  Sachen  derjenigen  Vereine,  welche  für  Zwecke  der  Krankenpflege  und
Mission  in  den  deutschen  Schutzgebicten  wirken,  ebenfalls  eine  Tarifermäßigung  von  20  péCt.
gewährt  wird,  sofern  der  Reichskanzler  dies  für  die  gedachten  Vereine  in  Anspruch  nimmt,  ist
bereits  früher  mitgetheilt  worden.
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        U.  Verordnungen  und  Miltheilungen  der  Behürden  in  den
Schuhgebieten.

Uebersicht  über  die  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1889  bis  30.  Juni  1890

in  das  Kamerun-Gebiet  eingeführten  Waaren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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ks  2  ***½
—  S—
*  8  #  E—————lti
«  ..-"  E
Rum  und  Genever  20  236|1200,1720  378  363  1  072  568  —  —  —  E
Cognac,  Liqueure  2c.  1  220  —  —  1  469  30072  —  ——  ——
Feuerwaffen  —  —  —  —  —  —  12241  —  —  —
Puloer  281  27—  —  —  —  —  —  ———  —  —  ——
Patronen  1  740  —  —  —  —  —  —  ———
Zündhütchen  813  —  —  —  12  —  —  ——  ——  ———
Salsz  2  181  882  —-  —  ——  70  —  —  ——  —
Reis  344  228.  —  —  6——  —  —  ——  —  —  —
Tabak  104255—  —  —  38  —  13—  —  —  —
Cigarren.  929  —  ———  —  —  —  ——  —  —  ——
Bier  83  33585  —  —  —  6  —  —  ——  —
Wein  einschl.  Schaumwein.  2552|—  —  20  127  1039  —  —
Mineralwasser  ...  12021Z——10J21J—!—.—I  10  —  —  ——
Baumwollenwaaren  73536  —  —  —  113  —  —  999  —  —  —  ——
Blei,  Bleiwaaren  einschl.  Hagel  4838  —  —  19  9—  —  ———  2  —
Bürsten,  Bürstenbinder=  und  Sieb-  6  %  1
macherwaauren  392  —  —  —  9  —  —  ——  —  1.——
Droguen-,  Apotheker=  und  Farb-  G  ,z,  ,-»waarcn........
  13413——42'76«—  ——j«-k«.-s—-'
Eisen,  Eisen=  und  Stahlwaaren  1020566–108  567  —  3562  —  —  612  180  —  —
Erden,  Erze  und  Metalle  500  —  18—  ———  —  —  ——
Erzeugnisse  des  Land=  und  Garten-  1  «  "
bauis  26  893  —  —  3.  29  —  —  #4  —  —  —
Glas  und  Glaswaaren.  ..  5  385  —  —  2  38,  —  —.  ——  —  7.——
Bauholz,  Faßholz  und  Holzwaaren29  —  172  69  —  3455260.—  55
Instrumente,  Maschinen  und  Hand-  D  1  II
Inerkiettg........  3239———  2  47  —  2  —  —  —  —  ——
Kautschukwaaren  258  —  —  2  —  —  3—  —  —  —
Kleider,  Putzwaaren,  Leibwäsche,  i  .
Hüte  und  Schirme  2c.  6991  —  —  5  91  —  7  —  —  —  —
Kupfer=  und  Messingwaaren  9987  —  —  6.  31  —-  —  —  —  —.  ——
Kurzwaaren  1  5322  —  —  4  56  —  —  —  —  —  —  ——
Leder  und  Lederwaaren  ·  78  —  —  —  1  —  —  1  —  —  —  ——
Leinengarn,  Leinewand,  Leinen  ·  8
und  Seilerwaaren  21  020  —  —  8  1160  120  —  —  —  ——
Bücher  und  Kunstgegenstände.  615  —  —  —  6.  —  —  —  1—
Material-,  Spezerei-,  Konditor-  7  *
waaren  und  Konsumtibilien  198  096  —  —  581704:  —  —  4  —  —  —  —i  2
Oele,  Fette  und  Lichte  10  170  —  —  37  42  —  —  ——  —  —  ——
Papier  und  Papierwaaren  1499—  ——  8  —  —  —  —  1—
Petroleum  und  andere  Mineralöle  21  814—  —  51  133  —  —  —  —  —  —  —
Seide  und  Seidenwaaren  —  ——  3  —  —  —  —  —  —
Seife  und  Parfumerien.  39014  —  —  621881  —  —  —  —  —  —  ——
Steine  und  Steinwaaren  7072,  —  —  4  15  —  6000  —  —  —  —  ——
Steinkohlen  und  Kohlenbritetts.015  5370  —  —  —  —  —
Stroh=  und  Bastwaaren  Z  778  —  —  —  —  —  4600  ——  —  2  ——
Theer  und  Pech  .  6439I——23—·—--k————-i—
Thonwaaren  «  3525-——  40  90  —  —  —  —  —  —  ——
Wachstuch  .  101-————1-—-—i—7-——————··"—s—
Wollwaaren  ...  .  1  2000  1  —1  —.  1—  ——  ——
Zinn=  und  Zinkwaaren.  .  514I-..—-.—  —  —  —  —  —  —  —  —
Cement  85  480  611—  —  —  ——  —  —  ——
Dachpappe  79239—  ——  —  —  —  —  —  95  —  ——
Uhen  127—  —  —  12  —  —  —  —  —  —  ——
Möbel  und  Schiffsinventar  21  444  —  —  —  19  –  1  913  26  —  —  —  ——

Verschiedenes:  1  vollständiges  Wohnhaus,

5  Boote  nebst  Zubehör,

9  Brandungsboote,  1  Dampfbarkasse  nebst
1  Flußdampfer  nebst  Zubehör,  1  Segelschiff  nebst  Zubehör.

–½  —

 

 

2

E

Inventar,
        <pb n="360" />
        —  334  —
III.  Personalien.

Die  Leitung  der  Postagentur  in  Finschhafen  ist  dem  Gerichtsschreiber  Apell  über—
tragen  worden.

Der  Lootse  und  Hafenmeister  Kapitän  Reiher  ist  zum  Gerichtsschreiber  bei  dem  Kaiser—
lichen  Gericht  erster  Instanz  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  ernannt  worden.

Der  Vorsteher  des  Bezirksamtes  in  Naurn,  Johannsen,  ist  mit  der  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  über  Eingeborenc  in  Naurn  in  Vertretung  des  Kaiserl.  Kommissars  betraut  worden.

Unteroffizier  Tiepermann  ist  krankheitshalber  aus  der  Schutztruppe  für  Ost-Afrika
ausgeschieden.

 

IV.  Bekannkmachungen  für  die  Schifffahrk.
Stiller  Oceau.
Aus  dem  Reiseberichte  S.  M.  Kr.-Korv.  „Sophie“,  Kommandant  Korvettenkapitäu  Herbing.
Reise  von  Sydney  nach  Matupi.

Nach  dem  Verlassen  von  Sydney  am  25.  Jannar  d.  J.  wurden  NE=  bis  EXE-Winde
in  Stärke  3  bis  4  angetroffen,  welche  bei  gleichmäßig  hohem  Barometerstande  bis  zum  28.  Jannar
einschließlich  anhielten.  Das  Wetter  war  schön,  der  Himmel  leicht  bedeckt,  Regen  selten  und  nur
leichter  Seegang.  Bereits  am  28.  Jannar,  an  welchem  Mittags  28°  5'"  S-Br  und  1555%
51“  O-Lg  erreicht  wurde,  begann  das  Barometer  langsam  zu  fallen  und  setzte  dieses  auch  am
29.  Januar  fort,  wobei  der  Wind  auf  Ost  bis  Eg  S,  bis  Stärke  7  auffrischend,  ging.  Am
30.  Januar  wurden  die  Tropen  erreicht.  Das  Barometer  blieb  fallend,  und  der  Wind  drehte
langsam  und  stetig  bei  Stärke  7  auf  NE  und  heftige  Böen  wurden  häufiger.  Zwischen  8  und
9  Uhr  Vormittags  setzte  starker  Regen  ein,  welcher  bis  Mitternacht  ununterbrochen  anhielt.  Der
Wind  sprang  um  1  bis  2  Strich  hin  und  her,  der  Seegang  nahm  stetig  zu  und  wurde  unregelmäßiger.
  Um  Mitternacht  stand  das  Barometer  auf  753,7  mm,  und  hatte  der  NE-Wind
in  den  Böen  bis  Stärke  9  erreicht.  Um  95  p.  m.  den  30.  Januar  wurden  die  Naasegel  festgemacht
  und  das  Schiff  unter  Gaffelsegeln  bei  langsam  gehender  Maschine  über  B-BBug  beigelegt.
  Von  Mitternacht  bis  8  a.  m.  den  31.  Jannar  drehte  der  Wind  bei  weiter  fallendem
Barometer  und  anhaltendem  Regen  bis  Nz.

Das  Schiff  wurde  jetzt  —  um  5  a.  m.  am  31.  Jannar  —  über  St-B.-Bug  gebracht,
da  es  unzweifelhaft  war,  daß  es  im  Bereiche  der  Bahn  einer  Cyklone  und  auf  der  linken  Seite
derselben  sich  befand.  Das  Centrum  war  zu  dieser  Zeit  ungefähr  westlich  vom  Schiffe  und
bewegte  sich  in  südlicher  und  später  in  südöstlicher  Richtung  vorwärts.  Im  Laufe  des  31.  Jannar
setzte  der  Sturm  seine  Drehung  bis  NWezW  fort.  Der  Regen  hörte  am  31.  Jannar  3  a.  m.
auf  und  setzte  von  da  ab  im  Laufe  des  Tages  nur  vorübergehend  in  den  häufigen  und  sehr
starken  Böen  wieder  ein.

Das  Barometer  erreichte  am  31.  Jannar  6  p.  m.  seinen  niedrigsten  Stand  mit
744,7  mm  und  begann  von  dieser  Zeit  ab  langsam  aber  stetig  zu  steigen.  Der  Scegang  hatte
bedeutend  zugenommen  und  schlengerte  das  Schiff  über  30%  nach  beiden  Seiten.  Am  1.  Februar
konnte  eine  Abnahme  der  Windstärke,  nachdem  der  Wind  auf  West  gedreht  hatte,  festgestellt
werden.  Am  Vormittage  des  1.  Februar  wehte  derselbe  aus  den  Richtungen  WSW  bis  WW.
in  Stärke  8,  jedoch  waren  die  Böen  seltener.  Am  Mittage  desselben  Tages  nahm  der  Wind
an  Stärke  stetig  ab,  so  daß  Abends  WNW  Stärke  2  zu  verzeichnen  war.  Da  der  Wind  von
hier  ab  NW  blieb,  so  ist  also  auf  20°  S-Br  der  NW-Monsun  bereits  erreicht  worden.  Das
Barometer  erreichte  am  Abend  des  1.  Februar  den  für  die  Tropen  normalen  Stand.

*)  „Annalen  der  Hydrographie“,  Heft  XI  von  1890,  S.  435.
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        —  335  —

Bereits  um  95  a.  m.  den  1.  Februar  war  das  Schiff  wieder  auf  Kurs  gebracht  worden,
und  wurde  die  Jusel  Rossel  angesteuert.  Dieselbe  wurde  am  4.  Februar  95  30  a.  m.  in
NzWiW  50  Sm  ab  gesichtet  und  war  um  29  p.  m.  querab.  Die  auf  der  Ostspitze  des  von
der  Insel  Rossel  ausgehenden  Riffes  liegende  kleine  und  niedrige  Insel  Adele  wurde  12b  307  p.  m.
in  NW  16  Sm  ab  gesichtet  und  kam  4  p.  m.  in  ScWzW½8  W  18  Sm  ab  wieder  aus  Sicht.

Vom  1.  bis  4.  Februar  hatten  leichte  NMW=  bis  westliche  Winde  bei  heiterem  Wetter
geweht.  Nach  dem  Passiren  der  Insel  Rossel  am  4.  Februar  begann  der  Wind  aus  West  in
Böen  von  Stärke  6  aufzufrischen.  Gleichzeitig  bezog  sich  der  Himmel,  das  Wetter  wurde
drohend,  das  Barometer  fiel,  und  es  trat  starkes  Wetterleuchten  auf.  Während  des  5.  Februar
behielten  Wind  und  Wetter  diesen  Charakter  bei;  die  Böen  wurden  häufiger  und  stärker  und
waren  meist  von  sehr  heftigem  Regen  begleitet.  Die  angesteuerten  Langhlan-Inseln  kamen  in
Folge  des  unsichtigen  Wetters  nicht  in  Sicht.  Unter  dem  Schutze  der  Küste  von  Neu-Pommern
nahm  der  Wind  am  7.  Februar  früh  an  Stärke  ab,  und  bis  zum  Eintreffen  in  Matupi  am
7.  Februar  wehten  leichte  nordwestliche  Winde  bei  heiterem  Wetter  und  seltenen  Regenschauern.

Die  SO-Küste  von  Neu-Mecklenburg  kam  am  7.  Februar  4h  40%  a.  m.  in  NNO  /O
33  Sm  ab  in  Sicht,  und  konnten  mit  Hellwerden  Kap  St.  Georg,  sowie  die  Lountass-Inseln
gut  ausgemacht  werden.  Von  hier  bis  zum  Eintreffen  in  Matupi  bot  die  Navigirung  keinerlei
Schwierigkeiten,  und  erwiesen  sich  die  Peilobjekte  sowohl  auf  Neu-Mecklenburg  wie  auf  der
Gazelle-Halbinsel  und  Neu-Lauenburg  als  richtig  und  zutreffend.  Am  7.  Februar  um  25  p.  m.
wurde  in  Matupi  in  den  Peilungen:  Nordspitze  der  Insel  Matupi  in  WzN  und  Siüdspitze
derselben  Insel  in  SO  ¾O  auf  18  m  Wasser,  braunem  Sand  und  Muscheln,  geankert.

Die  auf  der  Fahrt  von  Sydney  nach  Matupi  gefundenen  Stromversetzungen  entsprechen
im  Allgemeinen  den  Angaben  der  Stromkarte;  nur  der  in  Karte  XII,  272  (Br.  Adm.-K.  349),
beim  Wreck=  und  Kenn-Riff  angegebene  Nordstrom  wurde  nicht,  sondern  statt  dessen  eine  starke
Versetzung  nach  SC,  welche  wohl  durch  die  Cyklone  hervorgerufen,  gefunden.  Die  am  6.  Februar
gefundene  Versetzung  von  S65°%  E  51  Sm  in  48  Stunden  ist  auf  die  durch  den  frischen  NW-Monsun
  des  5.  Februar  in  der  Dampier-Straße  erzeugte  starke  Strömung  zurückzuführen.

Vom  Passiren  der  Insel  Rossel  bis  zum  Einlaufen  in  Matupi  wurden,  besonders  im
St.  Georg-Kanal,  zahlreiche  treibende  Baumstämme,  oft  von  bedeutender  Größe,  gesichtet.

Reise  von  Matupi  nach  Hongkong.

Während  des  Aufenthaltes  in  Matupi  vom  8.  Februar  bis  5.  März  waren  nordwestliche
  und  westliche  Winde  vorherrschend.  Dieselben  wehten  durchschnittlich  mit  Stärke  1  bis  3,
frischten  aber  in  Böen  bis  zur  Stärke  7  und  8  auf.  Besonders  heftig  waren  die  Böen  am
2.  März,  welche  sogar  das  Schiff  trotz  zweier  Anker  zum  Treiben  brachten,  so  daß  in  den
Peilungen:  Nordspitze  von  Matupi  in  West  und  Südspitze  derselben  Insel  in  SOzS  in  14,5  m
Wasser  ein  besserer  Ankerplatz  aufgesucht  wurde,  welchen  das  Schiff  bis  zum  Verlassen  des
Hafens  behielt.

Die  bei  den  NW=  und  West-Winden  einsetzenden  Böen  waren  stets  von  heftigen  Regengüssen
  begleitet.  Dunkeles  bewölktes  Wetter,  häufig  mit  anhaltendem  Regen,  auch  zu  Zeiten,
wo  keine  Böen  kamen,  blieb  während  des  ganzen  Aufenthaltes  die  Regel.  Gewittererscheinungen,
außer  Wetterleuchten,  welches  sich  allnächtlich  zeigte,  machten  sich  nur  am  4.  März  bemerkbar,
wo  ein  sehr  heftiges  Gewitter  während  des  ganzen  Tages  anhielt.

.  Das  Barometer  erreichte  während  des  Aufenthaltes  seinen  höchsten  Stand  mit  760,7  mm,
seinen  niedrigsten  mit  758,2  mm.  Die  täglichen  Schwankungen  überschritten  an  keinem
Tage  2,0  mm.

.DOas  Thermometer  zeigte  im  Maximum  29,8°  C.  im  Minimum  24,0°  C  und  schwankte
täglich  um  3°%  bis  4e.
        <pb n="362" />
        —  336  —

Auf  der  Reise  von  Matupi  nach  Hongkong  wurden  zunächst  nordwestliche  Winde  in
Stärke  3  bis  4,  begleitet  von  bewölktem,  regnerischem  Wetter  und  häufigen  Regenböen,  angetroffen.
  Vom  9.  März  in  3  N-Br  und  148°  O-Lg  ab  wehten  leichte  nordöstliche  Winde,
jedoch  erst  vom  12.  März  ab  in  5°%  N-Br  und  140°  O-Lg  setzte  der  Passat  stetig  ein  und  blieb
bis  Hongkong.  Der  Passat  wehte  durchweg  aus  ENC,  Stärke  3  bis  4,  an  einigen  Tagen  bis
Stärke  6  auffrischend;  auch  war  derselbe  an  einzelnen  Tagen  von  Regenböen  begleitet.  Das
Wetter  war  heiter,  nur  an  der  chinesischen  Küste  wurde  dasselbe  trübe  und  nebelig.

Im  St.  George-Kanal  machte  sich  eine  Versetzung  nach  SW  von  ½  Sm  die  Stunde
bemerkbar.  In  demselben  Kanal  zeigte  sich  von  Kap  Perara  ab  das  Wasser  an  der  Küste  bis
14  Sm  von  derselben  ab  auffallend  hellgrün  gefärbt.  .  Dieses  helle  Wasser  erstreckte  sich  bis
zum  Kap  Palliser,  ungefähr  der  Küste  folgend,  und  zog  sich  alsdann  in  südöstlicher  Richtung
mehr  nach  der  Mitte  des  Kanals  hin.  In  diesem  entfärbten  Wasser  trieb  eine  sehr  große
Anzahl  abgeschwemmter  Bäume  und  Gesträuche,  zum  Theil  von  bedeutender  Größe,  einzelne
noch  miteinander  zusammenhängend,  so  daß  sie  kleinen  treibenden  Inseln  glichen.  Es  wurden
beim  Vorbeifahren  67  derartige  treibende  Bäume  2c.  in  der  Zeit  von  4  bis  6b  p.  m.  gezählt.
Beim  Durchdampfen  des  hellen  Wassers  zeigte  es  sich,  daß  dieses  nur  in  einer  Schicht  von
2  bis  Zm  Tiefe  vorhanden  war,  wie  solches  am  Schraubenwasser  deutlich  beobachtet  werden
konnte.  Angestellte  Messungen  ergaben  in  dem  entfärbten  Wasser  eine  Temperatur  von  26,5°  C.
und  ein  spezifisches  Gewicht  von  1,0195,  während  das  Seewasser  eine  Temperatur  von  27°  C.
und  ein  spezisisches  Gewicht  von  1,0231  hatte.  Diese  Erscheinung  ist  jedenfalls  durch  die
heftigen  Regengüsse  in  den  Tagen  vom  1.  bis  5.  März  hervorgerufen,  und  ist  es  daher  anzurathen,
  bei  heftigen  Regengüssen  im  St.  George-Kanal  mit  großer  Vorsicht,  besonders  bei  Nacht,
zu  navigiren,  da  die  treibenden  Baumstämme  selbst  für  größere  Schiffe  gefährlich  werden  können.

Der  während  der  Reise  gefundene  Luftdruck,  sowie  die  Temperaturen  der  Luft  und
der  Meeresoberfläche  waren  der  Jahreszeit  entsprechend.

Am  22.  März  um  12  43°  p.  m.  ankerte  das  Schiff  im  Hafen  von  Hongkong.

–  —„  .  —

Englische  Admiralitätskarten.

Nr.  1390:  Africa,  east  coast:  Chale  point  to  Pangani,  ineluding  the  island
of  Pemba,  with  plan  of  Wasin  channel.  2  sh.  6  d.  —  Nr.  1310:  Southwest  coast
of  Pemba  island:  Plan  von  Mchengangazi  (zu  der  entsprechenden  Karte  hinzugekommen).

 

 

 

V.  Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

M.  S.  „Carola“  17/9.  Zanzibar.  (Poststation:  Zanzibar.)

M.  Krzr.  „Habicht“  Kamerun.  (Poststation:  Capstadt.)

M.  Kubt.  „Hyäne“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Fhrzg.  „Nachtigal“  Kamerun.  (Poststation:  Kamerun.)

M.  Krzr.  „Schwalbe“  15/11.  Bombay.  (Poststation:  Zanzibar.)
M.  Krzr.  „Sperber“  5/10.  Apia.  (Poststation:  Sydney.)

Ablösungstransporte:

für  S.  M.  Krzr.  „Habicht“
S.  M.  Kbt.  „Hyäne“
S.  M.  Fahrz.  „Nachtigal“
Hulk  „Cyclop“

Heimreise  mittelst  des  Dampfers  „Kronprinz  Friedrich
Wilhelm“  des  Norddeutschen  Lloyd:  Kamerun  1/11.—
11/11.  Teneriffa  12/11.  —  19/11.  Wilhelmshaven.
        <pb n="363" />
        ——M##

    

Nichtamtlicher  Theil.

————————  —

 

I.  Perspnal-Machrichten.

Der  Polizeimeister  Fromberg  hat  nach
Ablauf  seines  Urlaubs  am  30.  v.  M.  die  Rückreise
  nach  Kamerun  angetreten.

Am  1.  d.  M.  hat  sich  der  Steuerbeamte
Gotthilf  TClaus  aus  Meeresheim  nach  Kamerun
begeben,  um  dort  als  Steuerwächter  Verwendung
zu  finden.

 

Freiherr  v.  Soden  befindet  sich  auf  der  Rückreise
  von  Zanzibar  nach  Deutschland.

 

Chef  Schmidt  II.  (Rochus),  der  in  dem
Gefechte  bei  Kisanga  durch  einen  Brustschuß
verwundet  wurde,  ist  vom  15.  November  bis
1.  April  nach  Deutschland  beurlaubt  und  befindet
  sich  auf  der  Heimreise.

  

  

44  2  2  «-,

  Laz-  .--:-  -:»-».--;--·.-s-"-:--ll.erkelxrg-Izarlxritlxtenx


Die  Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesell—
schaft  Woermann-Linie,  welche  mit  Beginn

        

"vnl

 

nächsten  Jahres  einen  regelmäßigen  monatlichen
Dienst  zwischen  Hamburg  und  Marokko  einrichtet,
  hat  zu  diesem  Zweck  einige  neue  Dampfer
eingestellt.  Zwei  weitere  große  Dampfer  gehen
ihrer  Vollendung  entgegen.  Nach  Fertigstellung
dieser  Schiffe  beabsichtigt  die  Woermann-Linie

eine  weitere  Vermehrung  ihrer  Fahrten  derart,

daß  am  1.  jeden  Monats  ein  Dampfer  von
Hamburg  nach  dem  Kamerun-Gebiet  abgeht.
Am  8.  würde  ein  Dampfer  nach  dem  Kongo,

am  15.  ein  solcher  nach  den  Goldküstenhäfen
Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun

und  etwa  am  20.  ein  weiterer  Dampfer  nach
den  nördlichen  Häfen  bis  einschließlich  Liberia
expedirt  werden.

Am  22.  November  lief  der  für  die  „Deutsche
Ost-Afrika-Linie“"  auf  der  Werft  von  Blohm
und  Voß  erbaute  3300  Tous-Dampfer  vom
Stapel.  Es  ist  der  erste  Dampfer,  welcher  für
Rechnung  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  erbaut
und  fertiggestellt  worden  ist;  die  Dampfer
„Reichstag“  und  „Bundesrath“  waren  ursprünglich
  für  die  Woermann-Linie  bestimmt

und  wurden  von  dieser  an  die  neue  Reichspostdampfer-Linie

  verkauft.  Der  neue  Dampfer
hat  dem  Namen  „Kanzler“  erhalten.

Schiffsbewegungen  der  Afrikanischen  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft  Woermann-Linie

(Hamburg  und  West-Afrika).

 

 

 

—  —   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  Letzte  Nachrichten
zostdampfer  Reise  —
Pos  pf  von  nach  bis  12.  Dezember
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Loanda  28.  Novbr.  Acera.
„Anna  Woermann“  do.  Cape  Palmas  3.  Dezbr.  Madeira.
„Carl  Woermann“  do.  Abonema  5.  Dezbr.  Lagos.
„Ella  Woermann“  Loanda  Havre  u.  Hamburg]  9.  Dezbr.  Aecra.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Kap  Lopez  6.  Dezbr.  Accra.
„Gertrud  Woermann“  do.  Loanda  6.  Dezbr.  Dover  passirt.
„Gretchen  Bohlen“  do.  Abonema  15.  Dezbr.  ab  Hamburg.
„Hedwig  Woermann“  do.  do.  29.  Novbr.  Las  Palmas.
„Lulu  Bohlen“  Loanda  Havpre  u.  Hamburg1.  Dezbr.  Havre.
„Marie  Woermann“  Landana  Hamburg  10.  Dezbr.  Tanger.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Ponta  Negra  6.  Dezbr.  Dover  passirt.
„Lissabon“  Abonema  Hamburg  3.  Dezbr.  Madeira.
„Petropolis“  Landana  do.  4.  Dezbr.  Accra.
Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  (Hamburg—Ost-Afrika).
v.-  ».  Letzte  Nachrichten
I  Reichspostdampfer  von  Reif  e  nach  bis  12.  Dezember
„Bundesrath“  Delagoa  Bay  Hamburg  12.  Dezbr.  ab  Lissabon.
„Reichstag“  Hamburg  Delagoa  Bay  8.  Dezbr.  Aden.
„Wißmann“  do.  Sansibar  9.  Dezbr.  Sansibar.
        <pb n="364" />
        Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

338

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Briefe  müssen  aus

 

Ausschiffungshafen.

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  an  folgenden  Tagen  der  Ueberfahrt  abgesandt  werden
Hamburg  am  letzten  jedes  Kamerun  30  Tage.am#letzten  jedes  Mo-1.
  Ramerun.  »  Monats  Abends  nats  520  Nm.
Liverpool  sam  24.  Dez.,  14.  Jan.|  Kamerun  30  Tage.am  22.  Dez.,  12.  Jan.

2.  Toqo-Gebiet  (von  Quitta  1A  Hamburg

 

mittelst  Boten  nach  Lome
und  Klein-Popo).  "  Liverpool
3.  Südwestafrikanisches  Lissabon

Schutzgebiet.
l

am  15.  jedes  Monats
  Abends.
am  20.  Dez.,  3.  Jan.

jeden  Montag
40  Nm.

10  Nm.

am  15.  jedes  Monats
  520  Nm.

am  18.  Dez.,  1.  Jan.
10  Am.

Quitta  31  Tage.
Quitta  24  Tage.

jeden  Donnerstag

Kapstadt  17  Tage.
In  Abds.

 

 

Von  Kapstadt  werden  die  Sendungen  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
nach  der  Walfischbai  und  von  dort  mittelst  Boten  nach  Otjimbingue  weiterbefördert.


Brindisi  am  4.  Jan.  Abds.  Zanzibar  20  Tage.  »«
4.  Sansibar  Brindiim1.-Tn.  Abdeä  anhiber  19  Tahe.  am  2.  2,  10,  und
v  3  Neapel  am  22.  Jan.  früh.  s  Zanzibar  19  Tage.  104  Abd  3  r
Brindisi  am  23.  Jan.  früh.  Zanzibar  18  Tage.  «
Marseille  am  12  jedes  Mo=  LBZanzibar  18  Tage.  am  10.  jedes  Monats
nats  40  Nm.  921  Abds.
5.  Raiser  Wilhelmsland,

Bismarck-Archipel.  Genua  jeden  6.  DonnerssFinschhafen  etwmaF  am  13.  Januar
(nieder-  tag  20  Nm.,  zu-  60  Tage.  911  Abds.
ländische  nächst  15.  Januar.

Schiffe)

 

6.  MWarschall-Inseln.

 

 

 

Briefsendungen  dahin  werden  je  nach  dem  Verlangen  des  Absenders  über
Manila,  San  Francisco,  Honolulu  oder  Sydney  geleitet,  von  wo  dieselben
mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  nach  Jaluit  Weiterbeförderung  erhalten.

 

 

 

III.  Derschiedene  Mittheilungen.

Bau  einer  Eisenbahn  von  Bagamoyo  nach
Dar-es.-Salaam.

Die  Herstellung  ciner  geeigneten  Landverbindung
  zwischen  Dar-es-Salaam,  dem
wichtigsten  Hafenort  der  deutsch-ostafrikanischen
Küste,  und  Bagamoyo,  dem  bedeutendsten

v.  Wissmann,  befürwortet  worden.

Nachdem  sich  namentlich  in  süddeutschen
Kreisen  ein  lebhaftes  Interesse  für  den  Bau
einer  Eisenbahn  zwischen  den  beiden  Plätzen
gezeigt  hatte,  hat  sich  die  bayerische  Vereinsbank
  in  München  bereit  erklärt,  die  Finanzirung
dieses  Unternehmens  zu  übernehmen.  Die
Mannesmannschen  Eisenwerke  haben  die  Zusicherung

  ertheilt,  die  Schienen,  sowie  das  zum

Unterbau  nothwendige  Kapital  theils  gegen

Aktien,  theils  gegen  Baarzahlung  zu  liefern.

 

Auch  die  Deutsch-Ostafrikanische-Gesellschaft  hat

ihr  Interesse  an  dem  Zustandekommen  der

Bahn  durch  Einräumung  des  zum  Bahnbau
nöthigen  Landes  für  Doppelgeleise,  Bahnhöfe
u.  s.  w.  bethätigt.

Zwischen  Bagamoyo  und  Dar#es-Salaam
sind  bereits  früher  Terrainaufnahmen  erfolgt,
welche  in  erster  Linie  den  Bahnbau  im  Auge

hatten,  und  dem  Ingenieur  Proksch,  welcher
Handels=  und  Karawanenplatz  unserer  Interessensphäre,
  ist  von  verschiedenen  Seiten,  insbesondere
  auch  vom  Reichskommissar  Major

kürzlich  von  Marseille  abgereist  ist,  vorgearbeitet
haben.  Dieser  —  bisher  in  Diensten  der  Lokalbahngesellschaft
  München  —  hat  sich  in  ähnlichen
  Arbeiten  unter  schwierigen  Verhältnissen
bewährt.

Seine  Berichte  werden  es  den  Betheiligten
ermöglichen,  sich  hier  in  sachgemäßer  Weise
über  das  Ob  und  Wie  der  Ausführung  schlüssig
zu  machen.

Die  Namen  der  an  die  Spitze  des  Unternehmens
  getretenen  Männer  verbürgen  sowohl
die  Aufbringung  der  nöthigen  Mittel  als  auch
eine  geschäftsmäßige  und  praktische  Verwendung
derselben.
        <pb n="365" />
        Bagamoyo  würde  übrigens  auch  der  ge—
eignete  Punkt  sein,  um  von  dort  aus  die  Bahn
event.  später  nach  dem  Inneren,  dem  Thal
des  Kingani  und  Lugerengere  folgend,  weiter
fortzuführen.

Bericht  des  Rommandanten  §.  M.  S.  „Aleran-Fahrt

  von  Apia  nach  den  Marschall-Inseln  und
Zurück.

Am  2.  Mai  Vormittags  10  Uhr  verließ
ich  die  Rhede  von  Apia  und  nahm  zunächst
Kurs  nach  der  Insel  Tamana,  der  kleinsten

Es  lag  eine  Requisition  des  Generalkonsuls
vor;  ein  Händler  hatte  unter  dem  2.  Februar
d.  J.  über  die  ungerechte  Beeinträchtigung  seiner

geführt.

Jusel  liegt  in  den  Händen  der  Familienältesten,
Faipule,  und  wird  in  der  Hauptsache  durch
einen  samoanischen  protestantischen  Missionslehrer
  beaufsichtigt.  Hier  wie  auf  anderen
Inseln  ist  es  üblich,  daß  die  Eingeborenen
jedes  wirkliche  oder  vermeintliche  Unrecht,
welches  ein  weißer  Händler  ihnen  zufügt,  damit
  erwidern,  daß  sie  jeden  Verkehr  mit  demselben

  abbrechen  (Tabu-(Acht-]Erklärung).  Dies
kann  leicht  zu  böswilliger  Neckerei  ausarten,

in  welchem  Falle  seither  in  der  Regel  die  Ermahnung
  eines  Kriegsschiffskommandanten  genügt
  hat,  die  Parteien  zu  einer  gütlichen
Beilegung  der  bestehenden  Zwistigkeiten  zu
bewegen.

Zum  Zwecke  der  Verdolmetschung  bei  den
bevorstehenden  Unterhandlungen  mit  den  Eingeborenen
  durch  den  samoanischen  Lehrer  hatte
ich  mir,  um  von  dem  Händler  unabhängig  zu
sein,  einen  jungen  samoanisch-englischen  Halbblut,
  der  die  Reise  gern  mitmachte,  um  Deutsch
zu  lernen,  von  Apia  aus  mitgenommen.

Am  Nachmittag  des  6.  Mai  kam  ich  vor

Tamana  an.  Man  kann  daselbst  nicht  ankern,

an  der  Leeseite  aber  fast  unmittelbar  an  das  Strömung  in  die  offene  See  vertrieben  und
Riff  heran.  Der  Verkehr  mit  dem  Lande  mit  seitdem  verschollen  seien.  «
beiden  Thatsachen  sofort  in  Verbindung  und

unseren  Booten  ist  wegen  hoher  Braudung
schwierig,  wahrscheinlich  sogar  unausführbar.
Ich  wurde  seiner  ganz  überhoben,  da  schließlich
  der  Händler  in  einem  Kanve  herauskam,
als  ich  im  Begriff  war  mit  einem  Kutter  persönlich
  die  Landung  zu  versuchen.

Der  Händler  erklärte  mir,  seit  Absendung
seines  Schreibens  an  den  Generalkonsul  sei  die

*)  „Marine-Rundschau“  1890,  Heft  1.

339

Bord  kämen.

Achterklärung  aufgehoben  und  Alles  in  Ordnung.
Er  bat  mich  aber,  dennoch  mit  den  Familienältesten
  zu  sprechen.  Er  würde  dafür  Sorge
tragen,  daß  sie  und  der  samoanische  Lehrer  an
Der  Händler  wohnt  seit  einem

Jahrzehnt  auf  der  Insel  und  genießt  den  Ruf

eines  nüchternen,  ordentlichen  Mannes.

Dies

machte  mich  geneigt,  seiner  Bitte  zu  willfahren.
a  Nach  einigen  Stunden  kam  er  in  Begleitung
drine“,  Norvettenkapitän  v.  prittwitz,  über  die

häupter  an  Bord.

des  Samoaners  und  einiger  dreißig  Familien=Das
  Ergebniß  der  Verhandlung

  war,  daß  die  Eingeborenen  in  der

That  nichts  gegen  den  Händler  vorzubringen

hatten.  Sie  gingen  sogar  so  weit,  die  Achterklärung
  überhaupt  ableugnen  zu  wollen.

.  *  "#  Jedenfalls  sei  doch  Alles  i  önster
und  ungefähr  südlichsten  der  Gilbert-Gruppe.  Jedenfalls  sei  doch  jetzt  Alles  in  schönster

Ordnung.  Ich  erwiderte  mit  der  üblichen  Ermahnungsrede:
  Geschenke  an  Kokosnüssen  und

Hartbrot,  einigen  Hühnern  und  Tabak  wurden

 

—  ..  ..  s-.·  d  scheinbar  höchst  befriedigt
Juteressen  durch  die  Eingeborenen  Beschwerde  susbcr  zane  Beescheiner  d  Schifeooch
in  3.  .  R  I

Das  Regiment  über  die  Bevölkerung  dieser  vor  Einbruch  der  Nacht  konnte  die  Reise  nach

den  Marschall-Inseln  fortgesetzt  werden,  woselbst
  am  Vormittage  des  10.  Mai  in  der
Lagune  von  Jaluit  Anker  geworfen  wurde.

Der  Reichskommissar  war  in  einem  Schoner
nach  der  Jusel  Nauru  (Pleasant-Island)  versegelt.
  Dahin  folgen  konnte  ich  ihm  nicht;  es
war  zu  ungewiß,  ob  ich  ihn  noch  treffen  würde.
Ein  Schoner  einer  amerikanischen  Firma  war
eben  von  Naurn  angekommen  und  hatte  Nachrichten
  gebracht,  die  diesen  Zweifel  rechtfertigten.
Ich  beschloß  bis  zum  26.  Mai  hier  liegen  zu
bleiben  in  der  Hoffnung,  er  möchte  bis  dahin
von  seiner  Reise  zurück  sein.

Die  Zeitdauer  der  Fahrten  der  Segelschiffe
in  diesen  Breitengraden  ist  aber  vollkommen
unberechenbar.

Im  Juli  v.  J.  war  es  im  Bismarck-Archipel
  gerüchtweise  bekannt  geworden,  daß
ein  Boot  mit  Weißen  und  Eingeborenen  an
der  Insel  Tatan  angetrieben  sei.  In  Jaluit
vernahm  ich  jetzt,  daß  Mitte  Mai  v.  J.  drei
Händler  mit  23  Nauru-Eingeborenen,  darunter
vier  Weiber,  in  einem  großen,  sogenannten
Whalebote  von  der  Insel  Nauru  mit  der

Ich  brachte  diese

versprach,  auf  eine  diesbezügliche  schriftliche
Bitte,  dem  Kommissar,  bei  sich  bietender  Gelegenheit
  Erkundigungen  einziehen  zu  wollen.
Diese  Angelegenheit  ist  inzwischen  durch  den
Korvettenkapitin  Herbing,  Kommandant
S.  M.  S.  „Sophie“,  erledigt.

Erzählend  glaube  ich  hierzu  noch  berichten.
zu  dürfen,  daß  der  Händler  Harris  in  früheren
Jahren  schon  einmal  verschlagen  ist.  Er  hatte
        <pb n="366" />
        –—

damals  das  Glück,  an  einer  Station  zu  landen

und  schließlich  nach  Nauru  zurückzugelangen.
Der  Mann  war  mir  persönlich  bekannt.  Er
war  ein  alter  Sträfling  aus  Sydney  und  seit
sehr  vielen  Jahren  in  Nauru  ansässig  gewesen.

Die  politischen  Zustände  in  dem  Schutzgebiet
  der  Marschall-Inseln  sind  augenblicklich
in  gedeihlicher  Entwickelung.  Die  Verhältnisse
liegen  hier  einfacher  wie  im  Gebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie.


Die  Eingeborenen  leben  auf  kleinen  übersichtlichen
  Inseln  und  man  kann  ihrer  im  Bedarfsfalle
  habhaft  werden.

Sie  stehen  unter  Häuptlingen,  durch  deren

Vermittelung  es  möglich  ist,  ihnen  Abgaben
aufzulegen,  an  die  sie  überdies  durch  eben
diese  Häuptlinge  von  jeher  gewöhnt  sind;  sie
fangen  an  einzusehen,  daß  ihnen  unter  Umständen
  der  Kommissar  bei  Schlichtung  von
Streitigkeiten  oder  gegen  Bedrückung  nützlich
sein  kann,  und  schließlich  sind  sie  auch  nie  so
blutdürstig  gewesen,  wie  die  Bewohner  des
Bismarck-Archipels.

Ursache  zur  Klage  für  den  einen  oder  den
andern,  berechtigt  und  unberechtigt,  giebt  es
natürlich  auch  hier.

Am  Nachmittage  des  26.  Mai  verließ  ich
mit  dem  Kaiserlichen  Kommissar  und  einem
Dolmetscher  an  Bord  die  Lagune  von  Jaluit,
um  der  Insel  Namoryk  einen  Besuch  abzustatten,
  wo  einige  Amtsgeschäfte  zu  erledigen
waren.  Man  kann  dort  nicht  ankern  und  selbst

die  Landung  mit  unseren  Booten  ist  nur  bei

340

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—.N———““  ““  ,

 

 

 

 

leidlich  stillem  Wetter  möglich.  Am  Vormittage

des  27.  waren  wir  vor  der  Insel  angekommen.
Der  Kommissar  wurde  zur  Erledigung  seiner
Amtsgeschäfte  an  Land  gesetzt  und  ich  hielt
mich  mit  dem  Schiff  in  der  Nähe.  Am  Nachmittage
  schiffte  er  sich  wieder  ein  und  es  wurde
sofort  die  Rückreise  nach  Jaluit  angetreten.

Dort  lief  zeitig  am  nächsten  Morgen  die

Kreuzerkorvette  in  die  Lagune  wieder  ein;  der
Kommissar  nebst  Begleitung  schiffte  sich  aus;
es  wurde  die  Post  eingenommen  und  ohne
weiteren  Aufenthalt  die  Weiterfahrt  nach  Apia
fortgesetzt,  woselbst  am  6.  Juni  Vormittags
10  Uhr  in  gewohnter  Weise  mit  drei  Ankern
geankert  wurde.

Die  Witterung  in  den  Marschall-Inseln
war  heiß  und  regnerisch  gewesen.

Ueber  die  in  dem  vorstehenden  Bericht  erwähnte
  Erledigung  der  Untersuchung  in  Betreff
des  Verschwindens  von  drei  Weißen  und  einer

4  —

——-—*———.—————..———————  ——  1.

1

Boot  giebt  ein  Bericht  des  Kommandanten

S.  M.  S.  „Sophie“,  Korvettenkapitän  Herbing,
  Auskunft,  dem  Folgendes  entnommen
wird:

—

„Nach  dem  Antrage  sollten  die  Eingeborenen
des  Dorfes  Kotum  auf  der  Gardner-Insel
(Tatan)  wegen  der  an  den  Insassen  des  Ende
Mai  1889  bei  ihnen  gelandeten  Bootes  verübten
  Unthat  bestraft  werden.

Die  Aussagen,  auf  Grund  derer  der  Antrag
gestellt  war,  stammten  sämmtlich  aus  dritter
Hand;  ich  mußte  mich  also  erst  von  der
Richtigkeit  derselben  überzeugen.  Am  24.  Februar
Morgens  fuhr  ich  zu  diesem  Zweck  auf  der
Insel  Tatan,  in  der  Nähe  des  Dorfes,  wo
das  Boot  gestrandet  war,  an  Land.  Die  eingezogenen
  Erkundigungen  ergaben  klar,  daß
Weiße  nicht  gemordet  waren,  wohl  aber  Kanaken,
  sowie  daß  zwei  Weiber  gerettet  waren.

Das  eine  dieser  Weiber  wurde  mir  vorgeführt
  und  auf  ihren  Wunsch  mit  an  Bord
genommen;  es  war  ein  schwächliches  junges
Mädchen,  das  über  Fieber  und  Hunger  klagte.
Ich  beabsichtigte  das  Mädchen  dem  Reichskommissar
  zu  überweisen.

Dieses  Mädchen  sagte  aus,  die  drei  im
Boot  befindlich  gewesenen  Weißen  seien  nicht
gemordet,  sondern  Tage  lang  vor  der  Landung
Hungers  gestorben.  Die  übrigen  Insassen  des

Bootes  seien  Kanaken  von  Pleasant-Insel  gewesen

  und  bis  auf  sie  und  ein  anderes  Weib
beim  Landen  ermordet  worden.

Die  Verständigung  mit  diesem  Wesen  machte
einige  Schwierigkeiten,  klar  zu  verstehen  war
aber,  daß  die  drei  weißen  Männer  nicht  auf
der  Insel  ermordet,  sondern  vorher  im  Boote
verhungert  waren.  Nach  Ankunft  in  Makupi
haben  auf  meinen  Wunsch  die  Herren  Herusheim
  und  sein  Kommis  Thiel,  welche  beide
auf  Jaluit  gewesen  waren  und  sich  leicht  und
sicher  mit  dem  Mädchen  verständigen  konnten,
das  Mädchen  in  meiner  Gegenwart  ausgefragt.

Dasselbe  sagte  dabei  Folgendes  aus:

Sie  heiße  Irivon  und  stamme  von  Pleasant-Island.
  Sie  sei  mit  dem  amerikanischen
Schoner  „Mangaribien",  Kapitän  Reiher,
nach  der  Insel  Likieb  (Marschall-Gruppe)  gebracht
  worden,  um  bei  dem  Dr.  Ingalls  im
Hause  zu  arbeiten.  Von  dort  sei  sie  mit  einem
Schiff,  dessen  Name  wie  „Bukein“  klingt,  nach
Jaluit  gekommen  und  habe  bei  Mr.  Morgan
als  Plätterin  gearbeitet.  Mit  demselben  Schiff
wollte  sie  dann  in  Gesellschaft  von  drei  anderen
Weibern  nach  Pleasant-Island  zurückfahren  und
hatten  die  Insel  auch  gesichtet,  als  von  der
Insel  ein  Boot  längsseit  kam.  In  dem  Boot

·  hätten  sich  drei  Weiße  befunden,  Namens  Bill,
Anzahl  von  Eingeborenen  in  einem  offenen

Carpenter  und  Bair,  die  an  Bord  gekommen
  wären,  um  Einkäufe  zu  machen.  Kopra
hätte  sich  in  dem  Boot  nicht  befunden,  dasselbe
hätte  sie  und  die  drei  anderen  Weiber  an  Land
bringen  wollen.  Durch  Wind  und  Strom  sei
        <pb n="367" />
        —  —

das  Boot  von  der  Insel  abgetrieben  und  hätte
sie  nicht  wieder  erreichen  können.  Drei  Monate
seien  sie  umhergetrieben,  hätten  sich  von  Hartbrot
  und  Reis  genährt,  trotzdem  seien  die  drei
Weißen  gestorben,  Bair  zuerst,  dann  Carpenter
  und  Bill  zuletzt.  Von  den  Eingeborenen
  sei  Niemand  gestorben.  Außer  den
vier  erwähnten  Weibern  seien  noch  sieben
Kanaken  von  Pleasant-Island  im  Boot  gewesen,
  unter  ihnen  der  Häuptling  Vanegaie.

Längere  Zeit  nach  dem  Tod  der  Weißen  seien

sie  an  einer  Insel  angetrieben,  auf  der  sie  sich
für  den  im  Bvot  befindlichen  Tabak  Kokosnüsse
  hätten  kaufen  wollen.  Sie  hätten  auch
Nüsse  erhalten,  darauf  aber  seien  die  Eingeborenen
  der  Insel  in  das  Boot  gekommen
und  hätten  mit  Tomahawks  die  sieben  männlichen
  Kanaken  und  zwei  Weiber  erschlagen.
Sie  selbst  und  ein  Weib,  Namens  Vananie,
seien  ins  Wasser  gesprungen  und  weggeschwommen.
  Dort  habe  sie  ein  Eingeborener  tödten
wollen,  der  Eingeborene  Papilin  habe  sie
aber  gerettet,  indem  er  sie  weggenommen  hätte.
Von  diesem  Papilin  sei  sie  an  dessen  Bruder
Charlie  weitergegeben  worden.  Sie  wurde
hier  besonders  gefragt,  ob  ihr  eigener  Bruder
auch  mit  in  dem  vertriebenen  Boot  gewesen
sei  und  verneinte  dies.  Das  andere  Weib
Vananie  seci  in  ähnlicher  Weise  wie  sie  von
einem  Eingeborenen  Mamale  gerettet,  in  dessen
Hütte  sie  auch  verblieben  sei;  sie  soll  noch  am
Leben  sein.  Das  Boot,  in  dem  sie  angekommen,
sei  von  den  Eingeborenen  zertrümmert  worden.“

In  Ergänzung  dieser  Aussagen  des  Mädchens
Jrivon  wurde  von  Herrn  Thiel  angegeben,
daß  er  vom  Jahre  1884  bis  1886  in  Jaluit

esen  sei  undd  von  dort  aus  auch  einmal  .  .-.-  ..  .
gewesen  jei  und  von  dort  r  ze  und  besitzt  also  jedenfalls  praktische  Erfahrungen

eine  Reise  nach  Pleasant-Island  gemacht  habe.
Unter  den  damals  auf  Pleasant-Island  wohnenden
  Tradern  wären  William  Harris,
Bill  genannt,  und  ein  Holländer,  J.  van
Veen,  der  allgemein  unter  dem  Namen  Carpenter
  bekannt  war,  gewesen.  Der  letztere
war  verkrüppelt,  was  auch  das  Mädchen  Jrivon
von  dem  Carpenter,  den  sie  nannte,  aussagte.
  Das  Schiff,  welches  das  Mädchen  angab,
  „Mangaribien“  sei  ihm  genau  bekannt,
ebenso  wie  dessen  Führer  Adolf  Reiher,  der
vorher  den  Schoner  „Franziska“  der  Firma
Hernsheim  hatte.  Die  „Mangaribien“  fuhr
damals  für  eine  amerikanische  Firma,  deren
Vertreter  in  Likieb  ein  Dr.  Ingalls  war.
Der  Morgan  in  Jaluit  sei  ihm  dem  Namen
nach  bekannt  und  habe  dieser  in  den  letzten
Jahren  für  dieselbe  Firma,  wie  Ingalls
gearbeitet.  Es  käme  seines  Wissens  bei  Pleasant-Island
  alljährlich  vor,  daß  Boote  und  Schiffe
in  Folge  starken  Sturms  von  der  Insel  weg-341



 

 

 

 

 

 

—

trieben.  Ihm  selbst  sei  dies  für  die  Dauer  von
vier  Wochen  passirt  und  seien  auf  diese  Weise
schon  mehrfach  Boote  verschollen.

Mittheilungen  aus  dem  Schutzgebiete  der
Keu-Guinea-BRompagnie.

1.  Mit  dem  am  10.  September  d.  J.  in
Finschhafen  eingelaufenen  Dampfer  „Mabel“
der  Neu-Guinea-Kompagnie  traf  der  Vertreter
der  in  diesem  Jahre  gebildeten  „Kaiser  Wilhelmsland-Plantagen-Gesellschaft"
  (Sitz  Hamburg),
  Herr  Ludwig  Kindt,  ein.  Die  Gesellschaft
  beabsichtigt  ihre  Thätigkeit  auf
Kakav=  und  Kaffeeplantagenbetrieb  zu  richten;
und  damit  die  Anlage  der  ersten  Pflanzungsstelle
  ohne  Zögern  in  Angriff  genommen  werden
könnte,  hatte  Herr  Kindt  auf  der  Herreise  in
Cehlon  bereits  das  erforderliche  Pflanzmaterial
beschafft,  von  welchem  achtzehntaufend  Stück
Kakaopflänzlinge  bezw.  -bohnen  (der  Anbau
des  Kaffees  soll  erst  später  geschehen)  wohlbehalten
  angelangt  sind.  Das  Pflanzmaterial
rührt  von  einer  1800  bis  2000  Fuß  über
dem  Meere  liegenden  Plantage  her.  Herr
Kindt  hat  sich  mit  vier  javanischen  Handwerkern
  (zwei  Schmieden,  zwei  Zimmerleuten)
und  achtzehn  desgleichen  Kulis  am  13.  September
  d.  J.  nach  der  Astrolabebai  begeben,
um  das  angrenzende  Land  zu  untersuchen  und
an  passender  Stelle  mit  Anlegung  der  Plantage
  sofort  vorzugehen.  Nachrichten  über  den
Ausfall  seiner  Untersuchungstour  sind  bisher
noch  nicht  eingegangen.

Herr  Kindt  hat  früher  sechs  Jahre  hindurch
  eine  Kakaoplantage  in  Trinidad  geleitet

auf  diesem  Gebiete.

2.  Nach  einem  in  dem  letztvergangenen
Jahre  seitens  der  Neu-Guinea-Kompagnie  vergeblich
  unternommenen  Versuche,  die  auf  den
Purdy-Inseln  vorhandenen  Phosphate,  welche,
nach  den  in  Deutschland  angestellten  Untersuchungen
  von  Proben  zu  schließen,  sich  als
Düngstoff  bewähren  werden,  zur  Verschiffung
zu  bringen,  ist  es  in  diesem  Jahre  geglückt,
das  der  Kompagnie  gehörige  Barkschiff  „Esmeralda“
  (788  Tons,  Kapitän  R.  Weller)
mit  dem  Düngungsmittel  zu  beladen  und  zur
Versegelung  nach  Hamburg  bereit  zu  stellen.
Schlechte  Ankerverhältnisse,  namentlich  ein  von
der  Mole-Insel,  welche  ihrer  sonstigen  günstigen
Bedingungen  halber  als  erste  Ausbeutestelle
gewählt  war,  stark  abfallender  Meeresboden
ließen  cine  direkte  Verankerung  eines  größeren
Schiffes  als  Wagniß  erscheinen,  und  mußte
deshalb  im  August  1889  die  „Esmeralda“
        <pb n="368" />
        unverrichteter  Sache  von  der  Mole-Insel  zurückkehren.
  Unter  Benutzung  der  gewonnenen
Erfahrungen  wurde  im  Juni  d.  J.  eine  Boje
angebracht  und  die  Bark  demnächst  an  derselben
  festgelegt.  Die  Verladung  ist  bei  dieser
Vorrichtung  ohne  Schwierigkeit  vor  sich  gegangen
  und  traf  am  18.  September  d.  J.  der
die  Mole-Insel  passireude  Dampfer  „Mabel"“
die  „Esmeralda“  voll  beladen  und  fertig  zum
Gehen  in  See  bereit.  Sie  wird  inzwischen
die  Reise  (ums  Kap)  angetreten  haben  und
bei  glücklichem  Verlaufe  derselben  im  Januar
oder  Februar  1891  in  Hamburg  zu  erwarten
sein,  allwo  die  Ladung  zum  Verkauf  gestellt
werden  soll.

Inzwischen  werden  auch  auf  größeren
Zuckerpflanzungen  in  Ost-Java  Versuche  angestellt,
  die  Phosphate  der  Mole-Insel  in  unaufgeschlossenem
  Zustande  als  Düngungsmittel
zu  verwenden.

Es  mag  noch  bemerkt  werden,  daß  die
Purdy-Inseln  eine  kleine  etwa  auf  dem  dritten
Grade  südlicher  Breite  liegende  Gruppe  vorstellen,
  welche  von  vier  niedrigen  Inseln  (Bat-—
  besteht  in  Wirklichkeit  aus  zwei  Theilen  —,

342

Mouse=  und  Mole-Insel)  gebildet  wird.  Sie

sind  nicht  bewohnt  und  werden  nur  regelmäßig
in  den  zwischen  den  Monsunen  liegenden  Uebergangszeiten
  von  Eingeborenen  der  Admiralitäts-Inseln
  besucht,  welche  die  vorhandenen  dichten
Kokosnußbestände  zur  Oelbereitung  ausbeuten.

3.  Mit  dem  Dampfer  „Mabel“  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  ist  gegen  Ende  September
fast  die  gesammte  diesjährige  Ernte  der  Baumwollpflanzung
  Ralum  der  Firma  E.  E.  Forsayht
  zur  Verschiffung  gelangt.  Es  sind  verladen
  103  Ballen  (à  460  Englische  Pfund),
zusammen  also  47  380  Englische  Pfund.  Dieselben
  sollten  am  9.  Oktober  d.  J.  von  hier
über  Soerabaya  weiterbefördert  werden.

Vom  Deutschen  Frauenverein.

Von  den  in  Ost-Afrika  thätigen  Schwestern
des  Deutschen  Frauenvereins  Katharina
Beckermann  und  Gräfin  Lilly  Pückler
sind  auch  neuerdings  wieder  günstige  Nachrichten
  hier  eingegangen.  Dagegen  hat  sich
die  Schwester  Amalie  Steins,  von  deren
Erkrankung  in  Nr.  15  des  „Deutschen  Kolonialblattes“
  berichtet  wurde,  auf  Anrathen  der
Aerzte  genöthigt  gesehen,  nach  der  Heimath
zurückzukehren.  Chef  Dr.  Schmidt  hat  dem
Vorstand  in  einem  Schreiben  vom  1.  Oktober
den  wärmsten  Dank  für  ihre  aufopferungsvolle
Thätigkeit  ausgesprochen.

 

 

 

konkurrenzfähig  sein

Die  dem  Verein  angehörigen  Frauen  und
Jungfrauen  waren  im  vergangenen  Monat
insbesondere  mit  der  Verpackung  der  überaus
reichen  Weihnachtssendung  beschäftigt.  Nicht
nur  alle  Kranken,  Schwestern  sowie  das  gesammte
  Pflegepersonal,  sondern  auch  eine  Anzahl
  schwarzer  Schützlinge  haben  bedacht  werden
können.

Am  7.  d.  M.  fand  in  den  Räumen  der
Kriegsakademie  ein  zahlreich  besuchter  Theeabend
  statt.  Staatssekretär  Herzog  begrüßte
die  Anwesenden  mit  einer  Ansprache,  in  welcher
er  darauf  hinwies,  wie  es  dem  Verein,  welcher
bereits  über  1000  Mitglieder  zähle,  gelungen
sei,  eine  erfreuliche  Thätigkeit  in  Ost-Afrika  zu
entfalten.  Es  sei  demselben  dabei  zu  Statten
gekommen  der  Abschluß  von  Vereinbarungen
mit  dem  Klementinenhaus  über  die  Gewährung
von  Pflegekräften,  mit  dem  Reichskommissar
über  die  Krankenpflege  auf  dem  Festland  und
mit  der  „Deutschen  Ost-Afrika-Linie“  über  Beförderung
  der  Pflegerinnen  und  Sendungen
zu  niedrigeren  Tarifssätzen.  Die  beabsichtigte
Gründung  eines  Sanatoriums  sowie  die  Ausdehnung
  der  Thätigkeit  des  Vereins  auch  auf
andere  deutsche  Kolonien  erfordern  indessen
eine  immer  wachsende  Unterstützung.  —  Musikalische
  Vorträge,  bei  welchen  der  Damenchor
des  Vereins  mitwirkte,  erfreuten  die  Gäste.

Xüatische  Arbeiter  für  plantagenbau  in  Afrika.

Den  Mittheilungen  eines  langjährigen
Kenners  des  Plantagenbaues  in  Sumatra  entnehmen

  wir  die  nachfolgenden  Erörterungen,

welche  die  Gründe  für  und  wider  die  Einführung
asiatischer  Arbeiter  in  Afrika  zum  Gegenstand
haben.  Dieselben  dürften  geeignet  sein,  zur
Klärung  dieser  wichtigen  Frage  beizutragen  und
den  in  Betracht  kommenden  Gesellschaften  Anhaltspunkte
  für  ihre  Erwägungen  an  die  Hand
zu  geben.

Die  Arbeiterfrage  scheint  bereits  in  diesem
frühen  Stadium  des  Plantagenbaues  in  Afrika
den  Betheiligten  Nachdenken  zu  verursachen,
und  von  Ost=  wie  von  West-Afrika  ist  die

Frage  gestellt  worden,  ob  es  sich  nicht  bezahlt

machen  würde,  Arbeiter  aus  Ost-Asien  heranzuziehen,
  da  auf  die  eingeborene  Negerbevölkerung
  ihrer  Trägheit  und  Sorglosigkeit  halber
nicht  in  genügendem  Umfange  zu  rechnen  sein
dürfte.

Es  handelt  sich  in  dieser  Frage  in  erster
Linie  um  Tabak-Plantagen,  die,  wollen  sie  ein
Produkt  erzielen,  das  auf  dem  Weltmarkt
soll  und  hohe  Preise
        <pb n="369" />
        bringt,  ein  Arbeitermaterial  zur  Verfügung
haben  müssen,  auf  das  sie  sich  unter  allen
Umständen  verlassen  können.

Es  war,  irre  ich  nicht,  ein  Bericht  über
die  nicht  lange  vor  dem  Aufstande  eröffnete
Plantage  Lewa  der  Deutsch=  Ostafrikanischen
Plantagen-Gesellschast,  welchen  deren  damaliger
Verwalter  veröffentlichte.  Es  hieß  darin  ungefähr:

ganze  umwohnende  Bevölkerung  herbei  und
hatten  wir  täglich  300  Arbeiter;  dann  kamen
nur  noch  100,  schließlich  50;  —  war  der
Verdienst  aufgezehrt,  stellten  sich  wiederum  200
ein  —  und  so  ging  das  fort!!

Und  ähnlich  rapportirte  vor  Kurzem  der
zeitige  Verwalter  der  gleichen  Plantage  seiner
Direktion.

Der  Aufstand  machte  seiner  Zeit  den  Versuchen

  ein  vorzeitiges  Ende;  aber  mit  dem

Tabakbau  in  Sumatra  Vertraute  (und  Sumatra
  wollte  man  sich  schon  damals  und  will
man  sich  auch  heute  noch  mit  vollstem  Recht
zum  Muster  nehmen)  drückten,  als  sie  den
Bericht  lasen,  ihre  Meinung  dahin  aus,  daß
auf  diese  Weise  des  Arbeitens  eine  Konkurrenz
für  das  Deli-Produkt  wohl  niemals  zu  erwarten
  sein  dürfte.

Der  neuerliche  Bericht  ihres  Verwalters,
welchen  die  Ostafrikanische  Plantagen-Gesellschaft
  veröffentlicht,  erkennt  die  Gefahr,  die  in
Folge  der  Unzuverlässigkeit  der  Arbeiter  dem
jungen  Unternehmen  droht,  und  plädirt  für
die  Einführung  ostasiatischer  Arbeiter  —  Chinesen
  oder  Javanen.

Langjährige  Erfahrungen  haben  die  Sumatra-Pflanzer
  gelehrt,  daß  es  eigentlich  nur
mit  chinesischen  Arbeitern  möglich  sei,  ein  Produkt

  zu  erzielen,  wie  dasjenige  es  ist,  das

dem  Deli-Tabak  seinen  Nuf  erworben  hat.
Häufige  und  kostspielige  Versuche  sind  mit

Angehörigen  aller  möglichen  Rassen  gemacht

worden.  Mit  Boyans,  Javanen,  Siamesen,
Malayen,  Klings  (Tamils  von  Vorder-Indien),
sie  alle  schlugen  fehl.  Nur  der  Chinese  unter
Allen  bewährte  sich  und  nur  er  allein  wird
auch  heute  noch  als  Pflanzer  beschäftigt.
Wohl  findet  man  auf  den  Plantagen  der
Ostküste  Sumatras  ein  Konglomerat  von  Individuen
  aller  den  oben  genaunten  Völkerschaften
  Angehörigen,  aber  durch  Erfahrung
hat  man  gelernt,  einem  Jeden  den  Platz  anzuweisen,
  der  seinen  früheren  Lebensgewohnheiten
  am  besten  zusagt.  So  beschäftigt  man
Malayen  als  Waldschläger  und  Scheunenerbauer,
  Boyans  als  Zimmerleute,  Hausbauer

343

„In  den  ersten  Tagen  strömte  die

arbeiter,  zum  Beaufsichtigen  der  Viehheerden
und  zum  Fahren  der  zahlreich  benöthigten
Transport-Ochsenkarren.  So  wenig  aber  ein
Chinese  sich  zum  Bauen  eines  Hauses  oder
einer  Scheune  eignet,  so  wenig  ist  ein  Malaye
zur  Bearbeitung  eines  Tabakfeldes,  oder
und  das  ist  die  Hauptsache  beim  Tabakbau  —

—.

zur  Beaufsichtigung  und  Pflege  des  wachsenden

Tabaks  zu  gebrauchen.

Der  Eingeborene  des  Landes,  der  Malaye,
ist  von  allen  aufgezählten  Völkerschaften  Ost-Asiens
  als  Arbeiter  am  wenigsten  werth.
Seine  Bedürfnisse  sind  geringe,  die  Natur
giebt  ihm  ohne  zu  große  Anstrengung,  was
er  nöthig  hat.  Wozu  also  viel  arbeiten!

Fällt  es  ihm  einmal  ein,  arbeitet  er  ein
paar  Tage,  um  dann  ebensoviele  Wochen  sich
dem  süßen  Nichtsthun  hinzugeben.

Es  scheint  das  ein  Punkt  großer  Aehnlichkeit
  zu  sein,  den  er  mit  seinem  schwarzen
Bruder  in  Afrika  gemein  hat.

Chinesen  legen  eine  rührende  Ausdauer  in
Beaufsichtigung  ihrer  Pflanzenpfleglinge  an  den
Tag.  Dieselben  müssen  während  ihres  ganzen
Wachsthums  täglich  nachgesehen  werden;  Naupen

und  Insekten  aller  Art,  welche  die  Blätter

durch  Zerfressen  minderwerthig  machen  würden,
muß  täglich  nachgestellt  werden  („Würmer

suchen“  lautet  der  technische  Ausdruck),  jedes

 

 

 

und  Pferdejungen,  Javanen  als  Wege=  und  «
nie  so  wenige  Beschwerden  zu  hören  als  zur

Drainagearbeiter  und  beim  Sortiren  des  Ta—
baks  in  den  Scheunen,  Tamils  als  Wege—

Unkraut,  jeder  Seitentrieb  muß  sorgfältig  entfernt
  werden.

Ohne  Beaufsichtigung  seitens  des  europäischen
  Personals  geht  es  dabei  auch  nicht  ab,
es  genügt  aber  dem  Kuli,  um  ihn  fleißig  bei
seiner  Arbeit  zu  halten,  zu  wissen,  daß  der
Herr  jeden  Morgen  durch  sein  Feld  geht.  Ein
Antreiben  ist  in  seltenen  Fällen  erforderlich.

Dann  kommt  die  Errntezeit.

Der  reife  Tabak  kann  nur  in  den  wenigen
Nachmittagsstunden  geschnitten  werden,  nachdem
  der  Thau  völlig  aufgetrocknet  ist.  Eine
Reihe  von  schönen  Tagen  hat  auf  einmal
eine  große  Menge  Tabak  zur  Reife  gebracht,
der  rasch  geschnitten  und  in  den  Schennen  geborgen
  werden  muß.  Einem  jeden  Kuli  wird
durch  den  Verwalter  Hülfe  gestellt,  Iavanen,
Klings  und  Malayen  müssen  dann  helfen,
Tabak  in  die  Schennen  zu  tragen,  während
dem  Chinesen  das  Schneiden  obliegt.

Von  den  chinesischen  Kulis  fehlt  in  diesen
Tagen  der  Ernte  Keiner  bei  der  Arbeit.  Auch
die  Unruhigsten  unter  den  Leutchen  —  und
es  giebt  mehr  Rowdies  unter  ihnen,  als  ihren
Herren  und  der  Polizei  lieb  ist  —  sind  eifrigst
bei  der  Arbeit;  die  Behörden  haben  in  Deli

Erntezeit.
        <pb n="370" />
        Aber  das  Geheimniß:  die  Sorgfalt  in  der
Arbeit  des  Chinesen,  gegenüber  der  Sorglosigkeit,
  die  Javanen  und  Tamils  untanglich  hat
erscheinen  lassen,  und  die,  wie  es  scheint,  auch
den  Neger  zu  ausdauernder  Arbeit  untauglich
macht?

Die  Arbeit  ist  Kontraktarbeit.  Die  Interessen
  des  Herrn  und  seines  Arbeiters  sind
identisch.  Viel  und  guter  Tabak  —  viele
Dollars!  Und  der  Sinn  für  den  „allmächtigen
Dollar“  scheint  beim  Chinesen  ausgebildeter  zu
sein  als  bei  den  anderen  Nationen.  Es  ist
nicht  Pflichtgefühl,  das  ihm  die  Sorgfalt  für
seine  Pflanzen  eingiebt,  auch  nicht  Liebe  zur
Sache  —  eine  große  Anzahl  der  Leute  ist,
ehe  sie  nach  Deli  kommen,  alles  Andere  gewesen,
  nur  nicht  Landbebauer  —,  es  ist  auch
nicht  Furcht  vor  Strafe,  —  es  ist  lediglich
Gewinnsucht!

Ein  jeder  Neuankömmling  kommt  mit  der
Absicht  nach  Deli,  mit  den  zu  erwerbenden
Reichthümern  ins  Vaterland  zurückzukehren,  sobald
  seine  Kontraktzeit  abgelaufen  sein  wird.

Das,  was  er  verdienen  kann,  sind  Reichthümer

für  ihn,  denn  fünfzig  Dollars  gehen  einen
weiten  Weg  in  der  Heimath,  wo  man,  in  den
armen  Dörfern  des  Innern,  Silber  vielleicht
niemals  zu  sehen  bekommen  hat.

Vielen  gelingt  es,  ihr  Ideal  wahr  zu  machen,

viele  aber  können  den  mancherlei  Versuchungen,  daß  die  klimatischen  Verhältnisse  andere  seien

die  ihnen  Spiel  und  Opium  bieten,  nicht  widerstehen;

  sie  spielen  —  und  das  Spiel  scheint
eines  der  chinesischen  Hauptlaster  zu  sem  —
bis  sie  den  letzten  der  in  zwölfmonatlicher

schwerer  Arbeit  verdienten  Dollars  verspielt

haben.  Dann  nehmen  sie  einen  Vorschuß  auf
ein  weiteres  Kontraktjahr,  gehen  aber  nicht  eher
wieder  an  die  Arbeit,  bis  sie  auch  diesen  bis
auf  den  letzten  Rest  verspielt  haben!

Chinesen  gehören  einem  Volke  an,  das  sich
—  bisherigen  Erfahrungen  nach  —  am  besten
akklimatisirt  und  im  Stande  ist,  unter  tropischer
Sonne  Feldarbeiten  auszuführen.  Gegen  ihre
Importation  in  Ost-Afrika  zwecks  der.  Kultur
von  Tabak  wäre  also  vom  Standpunkt  der
Akklimatisationsfähigkeit  wenig  einzuwenden.

Aber  eine  andere  Frage  wäre  zunächst  zu
erörtern:

344

 

 

 

 

 

 

Wird  auf  den  zu  eröffnenden  Tabaksplantagen

  ein  hochwerthiger  Tabak  wachsen?

Um  bei  einem  Import  von  Chinesen  ein

theueres  Arbeitermaterial  zu  verzinsen  und  einen

Gewinn  zu  erzielen,  muß  ein  Deckblatt-Tabak  me
Vorfahren  begraben  zu  werden.

produzirt  werden,  der  erfolgreich  mit  dem
Sumatra-Tabak  konkurriren  kann,  ja,  bei  den
voraussichtlich  höheren  Kosten  für  Arbeiter,  im
europäischen  Markt  einen  noch  höheren  Durchschnittspreis
  erzielt.

In  dieser  Beziehung  ist  zunächst  eine  ge—
naue  und  sorgfältige  Prüfung  erforderlich,  wie
ein  Vergleich  mit  den  Verhältnissen  in  Su—
matra  lehrt.

Den  besten  und  bestbezahlten  Tabak  haben
bisher  stets  die  Plantagen  in  Deli  geliefert.
Die  Qualität  fällt  in  unmittelbar  benachbarten
Landschaften  bereits  ungemein  ab.  In  nur
200  englischen  Meilen  Entfernung  in  südlicher
Richtung  sind  Versuche,  die  vor  drei  Jahren
in  großem  Maßstabe  und  auf  verschiedenen
Plätzen  angestellt  wurden,  gänzliche  Fehlschläge
gewesen.  Es  wuchs  auch  dort  Tabak,  aber  die
Quantität  war  so  geringfügig,  und  die  Qualität
so  indifferent,  daß  eine  Plantage  nach  der
andern  geschlossen  werden  mußte.  Manchen
unserer  holländischen  und  englischen  Nachbarn
haben  die  Versuche  schweres  Geld  gekostet.

Und  doch  hatten  altbewährte  Pflanzer  in
guter  Tren  und  Glauben  erklärt,  sie  wären  der

Meinung,  der  Boden  eigne  sich  so  trefflich  für

Tabak,  wie  der  Deli-Boden!

Sobald  indeß  der  Wald  geschlagen  war
und  der  Boden  auszutrocknen  begann,  fand  es
sich,  daß  er  zu  durchlässig,  d.  h.  Feuchtigteit
nicht  lange  genug  zu  halten  in  der  Lage  war.
Die  Pflanzen  waren  demnach  nicht  im  Stande,
eine  Trockenheit  von  einigen  Wochen  auszuhalten.
  Außerdem  stellte  es  sich  bald  heraus,

als  in  Deli.  Regen  und  Trockenheit  wechselten
nicht  mit  der  glücklichen  Regelmäßigkeit  ab,  die
im  Allgemeinen  das  Deli-Klima  auszeichnet.

Was  unn  ferner  die  Möglichkeit,  Chinesen
nach  Afrika  zu  bringen  und  die  Kostenfrage
betrifft,  so  ist  Folgendes  zu  bemerken.

Chinesen  neigen  nicht  zur  Auswanderung
im  cigentlichen  Sinne  des  Wortes.

Für  Chinas  Ueberbevölkerung,  die  arm  im

Ertrem  ist,  für  die  durch  häufige  Ueberschwemmungen

  der  großen  Ströme  verwüsteten  Landstriche,
  in  denen  diese  Jahr  aus,  Jahr  ein
Hungersnoth  hervorrufen,  wäre  Auswanderung
im  großen  Stil  ein  Segen.

Aber  —  Auswanderung  würde  den  Chinesen
  dem  Lande  seiner  Bäter  entführen,  ihn
fern  von  den  Gräbern  seiner  VBöäter  sterben
lassen!  Seine  Religion  spricht  dagegen.

Geht  er  fort,  dann  ist  es  nicht  in  der

Absicht,  seinem  Geburtslande  den  Rücken  zu

kehren.  Er  geht,  mit  der  Hoffnung  im  Herzen,
Reichthum  zu  erwerben,  nach  China  zurückzukommen,
  dort  zu  sterben  und  neben  seinen

Eine  Massenauswanderung  läßt  sich,  so
lange  diese  Ideen  die  herrschenden  bleiben,
nicht  erwarten.  Vielmehr  ist  es  eine  ziffermäßig
  nachweisbare  Thatsache,  daß  die  chine-
        <pb n="371" />
        sische  Auswanderung  eher  ins  Stocken  gekommen

ist  als  Fortschritte  gemacht  hat,  trotzdem  sich
die  Vereinigten  Staaten  und  Australien  in  den

letzten  Jahren  chinesischer  Einwanderung  verschlossen

  haben.  Die  Kulimakler  haben  nicht
mehr  den  gleichen  Erfolg  wie  früher.

Die  Kosten  der  Anwerbung  waren  durch
die  Agenten  mehr  und  mehr  in  die  Höhe  getrieben
  worden.

Die  Deli-Pflanzer  sahen  sich  daher  genöthigt,
zur  Selbsthülfe  zu  schreiten  und  den  Versuch
zu  machen,  ihre  Arbeitskräfte  —  mit  Umgehung
der  Straits-Unterhändler  —  von  China  direkt
zu  beziehen.

Dies  ist  ihnen  bis  zu  einem  gewissen  Grade
gelungen,  indem  sie  bereits  im  zweiten  Jahre
etwa  25  pCt.  der  benöthigten  Kulis  mit  eigenen
Dampfern  einführen  konnten.

Wenngleich  sie  genöthigt  waren,  für  ungefähr
  75  pCt.  des  Bedarfs  auf  die  Straits-Makler
  zurückzugreifen,  so  hatte  doch  die  Konkurrenz
  zur  Folge,  daß  die  Preise  in  den
Straits,  statt  wie  bisher  zu  steigen,  leicht  zurückgingen.
  Denn  während  in  1887  bereits
115  Dollars  für  Kulis  in  Ost-Sumatra  bezahlt
  werden  mußten  und  der  Preis  ohne  die
Konkurrenz  der  Pflanzer  jetzt  voraussichtlich
200  Dollars  betragen  würde,  stellt  er  sich  jetzt
auf  nur  85  Dollars.

Der  Einstandspreis  der  Pflanzer  für  ihre
direkt  eingeführten  Kulis  beträgt  ebenfalls
zwischen  80  und  100  Dollars  pro  Kopf.

Von  den  Einstandskosten  werden  dem  Kuli
zur  Rückerstattung  nur  33  Dollars  auf  die
Rechnung  geschrieben,  für  Unterhändler-Kommission,
  Passagekosten  und  baare  Vorschüsse.

Berücksichtigt  man  indessen  ferner  den  unter

345

 

 

gewissen  Umständen  recht  erheblichen  Ausfall

durch  Tod,  ferner  die  zahlreichen  Desertionen

und  die  Zahl  der  zu  jeder  Arbeit  Untauglichen
(die  trotz  ärztlicher  Untersuchung  am  Einschiffungshafen
  doch  nicht  unbeträchtlich  ist),  so
vermindert  sich  der  faktisch  zur  Zurückzahlung
kommende  Betrag  nicht  unwesentlich  und  der
Pflanzer  wird  gut  thun,  bei  100  Dollars
Kostenpreis  gleich  80  Dollars  (statt  67)  als
Verlust  wegzubuchen.

Bei  etwa  ernstlich  in  Erwägung  zu  nehmenden
  Importen  von  Kulis  von  China  aus
nach  Ost-Afrika  müßte  man  sich  wohl  immerhin
auf  die  gleichen  Kosten  basiren,  die  die  Deli-Pflanzer
  aufzuwenden  haben,  zuzüglich  eines
Mr  an  Passagegeldern  für  die  so  viel  weitere
Reise.

Singapore  dürfte  als  Platz  für  die  Anwerbung,
  wegen  der  daselbst  mit  letzterer  verbundenen
  Schwierigkeiten,  wohl  kaum  in  Aussicht
  zu  nehmen  sein.

 

Was  den  etwaigen  Import  von  Javanen
aubetrifft,  so  haben  die  Erfahrungen  der  Deli-Pflanzer
  mit  ihnen  zu  günstigen  Resultaten  nicht
geführt.  Selbst  Europäer,  die  Jahre  lang
als  Pflanzer  auf  Java  gelebt  haben,  und  eingestandenermaßen
  mit  einem  großen  Vorurtheil
gegen  Chinesen  und  chinesische  Arbeit  nach
Sumatra  kommen,  ändern  ihre  Ansicht  bald
und  geben  ihre  Versuche  mit  Javanen,  auf
rationelle  Weise  Tabak  zu  pflanzen,  als  erfolglos
  auf.

Die  Klasse  von  javanischen  Kulis,  mit  denen
der  Pflanzer  in  Sumatra  die  Arbeit  zu  unternehmen
  hat,  mag  zu  einem  gewissen  Grade  an
dem  Mißerfolg  die  Schuld  tragen.

Javanen  der  besseren  Landbau  treibenden
Klassen  sind  nicht  zur  Auswanderung  zu  bewegen,
  und  selbst  die  ärmeren  Klassen  der  Landbevölkerung
  verstehen  sich  nur  schwer  dazu.
Was  darum  sich  als  Kuli  in  Java  anwerben
läßt,  ist  im  Allgemeinen  nicht  mehr  viel  werth,
zumeist  ist  es  die  niedrigste  Bevölkerung  der
großen  Städte,  theilweise  dem  Opium  ergeben
und  zu  stetiger  Arbeit  untauglich.

An  Vorschüssen  erhalten  Javanen  bei  dreijährigem
  Kontrakt  30  Gulden,  Frauen  25  Gulden,
  die  im  Laufe  der  Kontraktzeit  vom  Lohn
eingehalten  werden.  Dem  Arbeitgeber  erwachsen
für  Maklergebühren  und  Passagekosten  pro  Kopf
an  Auslagen  8  bis  10  Dollars,  die  nicht  von
dem  Kuli  eingezogen  werden  können.

Für  eine  etwaige  Einwanderung  in  Ost-Afrika
  kämen  ferner  noch  in  Frage  indische
Kulis  (Tamils),  die  sich  indeß,  so  weit  die
Erfahrungen  reichen,  noch  weniger  als  Javanen
für  den  Tabakbau  eignen,  während  sie,  wie
oben  angeführt,  für  eine  ganze  Reihe  anderer
Arbeiten  gesucht  und  geschätzt  sind.

Bei  direkten  Importen  von  ihrer  Heimath
(Madras,  Pondicherry,  Karikal  und  Negapatam)
sind  diese  Leute  jedenfalls  die  billigsten  unter
den  in  Rede  stehenden  Arbeitern.  Doch  ist
die  Anwerbung  derselben  regierungsseitig  sehr
erschwert  worden.

Die  RKultur  des  Mandelbaumes  in  Algier.

„Le  Mobacher“,  ein  in  Algier  erscheinendes
  amtliches  Blatt,  hat  kürzlich  einen  aus
der  sachkundigen  Feder  Raphael  de  Noters
stammenden  Artikel  über  die  wirthschaftliche
Bedentung  des  leicht  zu  kultivirenden  Mandelbaumes
  gebracht.

Da  die  Anpflanzung  und  Nutzbarmachung
des  Baumes  in  Südwest-Afrika  nicht  ausgeschlossen
  erscheint,  bringen  wir  nachstehend  einen
Auszug  aus  dem  erwähnten  Artikel.
        <pb n="372" />
        —

„Der  Mandelbaum  fordert  zum  Gedeihen

für  gewöhnlich  einen  leichten,  sandigen  und
möglichst  gleichmäßig  warmen  Boden.  Doch
kommt  er  auch  in  steinigem  oder  schieferhaltigem
Boden  fort.  Am  besten  füllt  man  etwa  1  m
tief  in  schwerem  Boden  ausgehobene  Löcher
mit  leichtem  Boden,  den  man  möglichst  reichlich
düngt.  Da  die  Wurzeln  des  Baumes  sich
nicht  ausbreiten,  sondern  gerade  in  die  Erde
hinunter  wachsen,  genügt  es  eine  Pflanzstätte
im  Durchmesser  von  etwba  ½  m  Meter  auszuheben.


Er  wird  je  nach  Lage  und  Boden  4  bis
10  m  hoch  und  erfordert  keine  besondere  Sorgfalt.
  Nur  in  seiner  Jugend  will  er  gestützt
und  beschnitten  sein.  Im  zweiten  Jahre  seines
Wachsthums  müssen,  noch  bevor  im  Januar
die  sehr  frühzeitigen  Blüthenknospen  erscheinen,
alle  Seitenzweige  entfernt  werden,  um  den
Baum  eine  Krone  bilden  zu  lassen.

Alljährlich  ist  der  Boden  um  den  Stamm
durch  Aufhacken  zu  lockern.  Das  ist  die  ganze
Arbeit,  die  der  Baum  dem  Gärtner  macht.
Sonst  braucht  er  ihn  nur  wachsen  zu  lassen.

Die  Früchte  des  Mandelbaumes  sind  wegen
ihres  fleischigen  ölhaltigen  Kernes  sehr  geschätzt.
Man  gewinnt  daraus  durch  Pressen  Mandelöl
—  gewöhnlich  süßes  Mandelöl  genannt,  obgleich
  man  auf  gleiche  Weise  Oel  aus  bitteren
Mandeln  gewinnt.

Die  Mandelkerne  enthalten  in  ihren  Geweben
  zwei  besondere  Bestandtheile,  das
„Emulsin“  und  das  „Amygdalin“.  Zerreibt
man  die  Kerne  in  Wasser,  so  verwandelt  das
Emulsin  das  Amygdalin  in  Stärkezucker,  in
Blausäure,  Ameisensäure  und  bittere  Mandelessenz.
  Auch  gewinnt  man  Oelkuchen  aus  den
Kernen.

Die  Blätter  des  Mandelbaumes  haben
dieselben  Eigenschaften  wie  die  des  Kirschlorbeers.
  Mit  den  Früchten  bereitet  man
Brustlatwerge  und  Mandelmilchsyrup.

In  den  Konditoreien  werden  Mandeln  in
großen  Massen  verbraucht.

Man  pflanzt  den  Mandelbaum  in  Reihen
oder  schachbrettförmig.  Um  einen  Hektar  zu
bepflanzen,  gebraucht  man  eine  Aussaat  von
4  bis  5  kg  Mandeln  bester  Qualität.  Das
Ausssen  geschieht  reihenweise  in  Beeten  und
zwar  im  Januar  stets  in  sandigem,  leicht  zu
bewässerndem  Boden.

Im  selben  Jahre,  etwa  im  November  oder
Dezember,  kann  man  schon  Bäume  von  1  m
und  mehr  Höhe  haben.  Diese  verpflanzt  man
unverweilt  in  der  vorn  angegebenen  Weise  und
zwar  so,  daß  sie  nach  jeder  Richtung  hin  auf
etwa  8  m  freistehen.

 

 

 

 

 

 

 

346  —

In  Algier  kann  man  aus  gesäcten  Kernen
aufgewachsene  Bäume  etwa  nach  4  oder  5  Jahren
abernten.  Wenn  man  aber  einjährige  Pflänz-=chen
  verpfropft,  kann  man  schon  nach  3  Jahren
abernten.  Diese  Methode  ist  also  einträglicher.

Die  Kosten  einer  Pflanzung  von  144  Bäumen
  würden  bis  zur  ersten  Ernte  etwa  422
Franks  betragen.  Rechnet  man  auf  den  Baum
1,50  oder  2  Franks  Ernte,  so  hat  man  schon
nach  5  Jahren  den  sehr  erheblichen  Nutzen
von  216  bis  288  Franks.  Und  das  bei  fast
gar  keiner  oder  doch  nur  sehr  geringer  Mühe.

Es  giebt  etwa  sieben  verschiedene  bessere
Arten  des  Mandelbaumes,  die  man  sich  alle
leicht  aus  Kernen  ziehen  kann.

Der  Mandelbaum  ähnelt  in  seinem  Wachsthum
  stark  dem  Pfirsichbaum.  Man  verpfropft
ihn  in  ganz  derselben  Weise,  wie  den.  Pfirsich-,
Aprikosen=  oder  Pflaumenbaumsteckling.  Am
besten  bleibt  es  jedoch,  die  aus  Kernen  gezogenen
  jungen  Pflänzchen  auf  bittere  Mandelbäume
  zu  verpfropfen,  welche  Spielart  besonders
  kräftig  wird.

Der  Mandelbaum  ist  ganz  besonders  widerstandsfähig,
  weshalb  er  mit  Vorliebe  zum
Aufpfropfen  von  Pfirsichreisern  verwendet  wird."

vereinbarung  zwischen  Frankreich  und  Dabomeh.

Die  Vereinbarung  zwischen  Frankreich  und
Dahomeh,  welche  unter  dem  3.  Oktober  d.  J.
zu  Weidah  durch  den  französischen  Kontre-Admiral
  de  Cuverville  und  Bevollmächtigte
des  Königs  Behanzin  von  Dahomeh  abgeschlossen
  worden  ist,  ist  nebst  einer  Denkschrift
der  französischen  Kammer  zur  Ratifikation  vorgelegt
  worden.

Dieselbe  bestimmt  zunächst,  daß  alle  früher
zwischen  Frankreich  und  Dahomeh  geschlossenen
Verträge  und  Konventionen  bestehen  bleiben
sollen  und  setzt  sodann  Folgendes  fest:

Artikel  1.  Der  König  von  Dahomeh
verpflichtet  sich,  das  französische  Protektorat
über  das  Königreich  Porto-Novo  zu  respektiren
und  sich  jeden  Einfalles  in  Theile  dieses  Protektorates
  zu  enthalten.

Er  erkennt  das  Recht  Frankreichs  an,  Kotonn
  für  unbeschränkte  Zeit  zu  besetzen.

Artikel  2.  Frankreich  wird  seinen  Einfluß
  auf  den  König  von  Porto-Novo  dahin
ausüben,  daß  in  Zukunft  dem  König  von
Dahomeh  kein  begründeter  Anlaß  zur  Beschwerde
  gegeben  wird.

Als  Entschädigung  für  die  Besetzung  von
Kotonn  wird  Frankreich  jährlich  eine  in  keinem
Fall  20  000  Franks  (in  Gold  oder  Silber)
übersteigende  Summe  zahlen.
        <pb n="373" />
        Die  Blokade  wird  aufgehoben  und  die
gegenwärtige  Uebereinkunft  tritt  mit  dem  Tage

der  Auswechselung  der  Unterschriften  in  Kraft.

Doch  erlangt  die  Uebereinkunft  keinenfalls  eher
endgültige  Verbindlichkeit,  als  nach  erfolgter
Ratifikation  durch  die  französische  Regierung.

Wie  eine  dem  Gesetzentwurf  beigefügte  Denkschrift
  bemerkt,  bestand  die  Schutzherrschaft  über
das  „Königreich“  Porto-Novo  thatsächlich  seit
dem  Jahre  1882,  ist  aber  vom  König  von
Dahomeh  erst  nunmehr  anerkannt.  Auch  der
französische  Besitz  von  Kotonn  war  bereits  auf
Verträgen  von  1868  und  1878  begründet,  doch
nahm  der  König  seither  die  Steuer=  und  Zollhoheit
  für  sich  in  Anspruch.  Der  jetzige  Vertrag
  schafft  eine  Art  Ablösung  dieses  Verhältnisses
  mittelst  einer  dem  Könige  zu  zahlenden
Jahresrente  von  20  000  Francs.

Sollgesetzgebung  in  der  französischen  Rolonie
Gabon-Tongo.

In  der  französischen  Kolonie  Gabon-Congo
werden  neben  Abgaben  von  der  Schifffahrt
(Tonnengeldern  2c.)  und  Handelslizenzen  (sog.
Patentes)  sowohl  Einfuhrzölle  wie  Ausfuhrzölle
  erhoben.)

Einfuhrzölle  stehen,  da  der  südlich  vom
Settée  Cama-Fluß  gelegene  Theil  der  Kolonie
in  das  Freihandelsgebiet  fällt,  nur  in  dem
nördlich  von  dem  genannten  Fluß  gelegenen
Gebiete  in  Kraft.  Dieselben  sind  theils  spezisische,
  theils  Werthzölle.  Letztere  betragen
meist  10  pCt.  des  Werthes,  steigen  jedoch  in
einzelnen  Fällen  bis  zu  25  pCt.  —  Waaren
französischen  Ursprungs  genossen  bisher  nach

dem  Dekrete  vom  27.  August  1884  eine

Neuerdings  diesem  Land  und  dem  Juba-Fluß,  welche  sich

Zollermäßigung  von  60  PCt.
ist  die  französische  Regierung  in  der  Begünstigung
  der  französischen  Industrie  noch  weiter
gegangen,  denn  durch  ein  im  „Journal  Of#iciel“
  vom  6.  d.  M.  veröffentlichtes  Dekret
vom  18.  November  d.  J.  werden  Waaren
französischen  Ursprungs  mit  Ausnahme  von
Alkohol,  Waffen.*)  und  Munition  überhaupt
vom  Zoll  befreit.

Im  Zusammenhange  hiermit  steht  ein  ebenfalls
  im  „Journal  Officiel“  vom  6.  d.  M.  veröffentlichtes
  Dekret  vom  25.  November  d.  J.,
betr.  die  Erhebung  von  Ausfuhrzöllen.  An
solchen  wurden  bisher  nach  dem  Dekret  vom

*)  Der  Raum  gestattet  eine  Aufführung  der
verschiedenen  sehr  mannigfaltigen  Tarif=  2c.  Positionen
nicht.  Dieselben  sind  u.  A.  im  „Annnaire  Colonial“
S.  376  ff.  angegeben.

r#s)  Die  Einfuhr  gezogener  Feuerwaffen  ist  ver-  .

boten.

347

 

––  .-  .  —.

 

 

22.  Oktober  1887  auf  sämmtliche  aus  der
Kolonie  Gabon-Congo  ausgeführten  Produkte
5  pCt.  des  Werthes  erhoben.  Das  Dekret
vom  25.  November  d.  J.  bestimmt  ununmehr:
„Die  Waaren  und  Produkte  jeder  Herkunft,
welche  von  irgend  einem  Punkte  der  Kolonie
Gabon  und  des  französischen  Congo  ausgeführt
werden,  unterliegen  einem  Ausfuhrzoll,  welcher
7  pCt.  des  Werthes  nicht  übersteigen  darf.
Ausgenommen  ist  allein  Elfenbein  und  Rothholz,
  wofür  bei  der  Ausfuhr  kein  Zoll  zu
zahlen  ist.“

Durch  die  Erhöhung  der  Einfuhrzölle  soll
der  Ausfall  gedeckt  werden,  welcher  aus  der
Aufhebung  der  Einfuhrzölle  auf  französische
Waaren  zu  erwarten  ist.

Erklärung  der  englischen  Schutzberrschaft
über  Witu.

Die  amtliche  „London  Gazette“  vom

25.  November  d.  J.  enthält  folgende  Bekanntmachung:


(Uebersetzung.)
Auswärtiges  Amt,  den  19.  November  1890.
In  Gemäßheit  des  Artikels  II  des  englischdeutschen
  Abkommens  vom  1.  Juli  d.  J.,“)  wonach
  Deutschland  zu  Gunsten  von  Großbritannien
seine  Schutzherrschaft  über  Witu  zurückgezogen
und  ferner  auf  seine  Schutzherrschaft  über  die
an  Witu  grenzende  Küste  bis  nach  Kismaju
und  auf  seine  Ansprüche  auf  Gebiete  des  Festlandes
  nördlich  vom  Tana-Flusse  und  auf  die
Inseln  Patta  und  Manda  verzichtet  hat,  wird
hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß
das  Gebiet  von  Witu,  die  Gebiete  zwischen

an  der  Küste  bis  Kismaju  ausdehnen,  die
Inseln  Patta  und  Manda  und  alle  anderen
Inseln  in  der  Manda-Bai  unter  die  Schutzherrschaft
  Ihrer  Majestät  gestellt  worden  sind.

Portugiesische  Expedition  nach  Bisé,  Straße
Swischen  Benguela  und  Eaconda.

Zur  Niederwerfung  des  in  Biseé  (Provinz
Angola)  ausgebrochenen  Aufstandes  war  portugiesischerseits
  im  August  d.  J.  eine  Expedition  ausgerüstet
  worden,  deren  eine  Abtheilung  —  unter
Kapitän  Texeira  da  Silva  —  über  Bailunde
vorgehen  sollte,  wo  die  Eingeborenen  von  Alters
her  wohlgesinnt  sind.  Die  Hauptabtheilung

*  Dessches  Kolonialblatt“  Nr.  8  vom  15.  Juli

d.  J.,  S.
        <pb n="374" />
        unter  Kapitän  Arthur  de  Paiva  sollte  vom
Chella-Plateau  ausgehen;  sie  bestand  aus  etwa
250  Mann  der  in  Angola  residirenden  Jägertruppe,
  2  Kruppschen  8  cm-Kanonen,  2  französischen
  Berggeschützen  und  2  Mitrailleusen,
sowie  40  Mann  Kavalleric,  meist  aus  Boers
gebildet.  Als  Hülfstruppen  begleiteten  den
Zug  außerdem  noch  80  Boers,  sowie  etwa
300  Damaras  und  40  Bastards.  Der  Schießund

  Mundvorrath  wurde  auf  25  Ochsenwagen

und  durch  Kameele  befördert.

Telegraphischen  Nachrichten  zufolge  hatte
die  Abtheilung  unter  Arthur  de  Paiva  am
1.  November  d.  J.  ein  Gefecht  mit  dem  Feinde,
welcher  sie  am  Uebergang  des  Coquina-Flusses
verhindern  wollte.  Am  4.  November  wurde
die  feindliche  Befestigung  eingenommen,  wobei
die  Aufständischen  beträchtliche  Verluste  erlitten.
Dem  aufständischen  Häuptling  wurde  ein  Ultimatum
  für  seine  Uebergabe  gestellt.

Die  Straße  zwischen  dem  Hafenplatz  Benguela
  und  der  im  Inneren  belegenen  befestigten
Station  Caconda,  an  deren  Herstellung  seit
längerer  Zeit  gearbeitet  wurde,  ist  jetzt  fertig
geworden.  Es  hat  bereits  ein  lebhafter  Handelsverkehr
  auf  diesem  Wege  begonnen;  der  Transport
  der  Waaren  erfolgt,  zum  ersten  Mal  in
diesen  Gegenden,  mittelst  der  bekannten  südafrikanischen
  Ochsenwagen,  welche  von  den  in
jenen  Theilen  der  Provinz  Angola  angesiedelten
Boers  gestellt  werden.

Bevölkerung  der  Insel  Uauru.

Nach  einer  im  September  d.  J.  vorgenommenen
  Feststellung  setzt  sich  die  Bevölkerung
der  zum  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln
gehörigen  Insel  Nauru  wie  folgt  zusammen:

 

 

 

 

in  Ganzen

 

Männer
Frauen
Mädchen

E
J

a  1
i

Eingeborene
von  Nauru  435  573  139  147  1294
—7  3  4

 

 

 

der  Ocean-Insel.  .  —  1  3

der  Kingsmill-Gruppe  8  5  2  3.
der  Marschall-Gruppe  —  11
Manila  ....  1j———1
Europäer.  6  —  —  —  6

B
Zusammen  ¶Wo  doo  tn  i6s  idel



il

18
kämpfen  hatte,  geht  aus  den  Worten  hervor,

 

 

K44  —
*

*  **l.  ..  Ê
...—

    

IV.  Titterar.  Besprechungen.

A.  M.  Mackay.  Pioneer  Missionary
of  the  Church  Missionary  Seciety
to  Uganda.  By  his  sister.  London.
1890.  Hodder  &amp;amp;  Stoughton.  27.
Paternoster  Row.

Am  8.  Februar  d.  J.  erlag  in  Ost-Afrika
auf  seiner  Station  am  Südende  des  Viktoria=Nyanza-Sees
  Alexander  M.  Mackay,  einer
der  aufopferndsten  und  von  der  Hoheit  seines
Berufes  tief  durchdrungener  Missionar  der
englischen  Kirchenmission.  Das  vorliegende
Werk,  welches  von  seiner  Schwester  herausgegeben
  ist,  enthält  die  von  ihm  während  seines
langen  Aufenthalts  in  Afrika  nach  der  Heimath
gerichteten  Briefe  nebst  erläuternden  Erklärungen.
  Eine  Geschichte  der  Jugend  Mackays
ist  dem  Werke  vorausgeschickt.

Mackay  ist  im  Oktober  1849  geboren.
Er  war  von  Beruf  Ingenieur  und  ist  als
solcher  auch  in  Deutschland,  insbesondere  in
Berlin,  thätig  gewesen,  wo  er  während  einiger
Zeit  im  Hause  des  Hofpredigers  Baur  lebte.
Er  war,  wie  seine  Schwester  bemerkt,  stets
ein  Freund  der  Deutschen.  Einem  lange  gehegten
  Wunsch  entsprechend  ging  er  Anfang
1876  nach  Ost-Afrika,  woselbst  er  im  April
desselben  Jahres  anlangte  und  ohne  Unterbrechung
  14  Jahre  zubrachte.  Im  Beginn  seines
Aufenthaltes  war  er  mit  dem  Bau  eines  Weges
von  Saadani  nach  Magubika  beschäftigt  und
sodam  am  Südende  des  Viktoria-Nyanza-Sees
  stationirt.  Im  November  1878  langte
er  in  Uganda  an,  welches  die  Hauptstätte
seiner  Wirksamkeit  war  und  welches  er  unter
großen  persönlichen  Gefahren  und  mit  zähester
Ausdauer  dem  Christenthum  zu  erschließen
suchte.  Er  lebte  daselbst  unter  dem  wankelmüthigen
  und  grausamen  Könige  Mtesa  (gestorben
  Oktober  1884)  und  unter  dessen  früher
christenfeindlichem  Nachfolger  Mwanga,  welcher
ihn  im  Juli  1887  zum  Verlassen  des  Landes
zwang.  Während  dieses  langen  Zeitraumes
lernte  er,  wie  wohl  kaum  ein  Anderer,  das
Land  kennen.

Mit  welchen  Schwierigkeiten  er  schon  in
den  ersten  Jahren  seines  Aufenthaltes  zu
welche  er  über  Uganda  bereits  im  Jahre
1880  schrieb:  „Im  Gegensatze  zu  Usagara,
Usaramo,  Ugogo  und  Uniamwesi  herrscht  in
Uganda  eine  einzige  Gewalt,  absolut,  aber
doch  mit  gewissen  Ideen  von  Rechtsgefühl
und  Streben  nach  Verbesserung.  Der  König
muß  das  Beste  von  Allem  haben  und  genießt
        <pb n="375" />
        fast  göttliche  Verehrung.

aus  Freundschaft,  sondern  um  ihnen  einen
hohen  Begriff  von  dem  Reichthum  und  der
Bedeutung  des  Monarchen  zu  geben.  Aber
man  lebe  im  Lande,  bis  der  Reiz  der  Neuheit
vorüber  und  die  Gastfreundschaft  nachgelassen
hat;  man  äußere  sein  Entsetzen  über  die  barbarischen
  Gebräuche  selbst  bei  Hofe,  man  verdamme
  die  herrschende  Verrätherei,  Lügenhaftigkeit,
  Wollust,  Grausamkeit  und  den  Mord
—  dann  ist  der  Zauber  gebrochen,  und  der
Charakter  des  Volkes  zeigt  sich  in  seinem
wahren  Lichte.  Statt  Gastfreundschaft  Haß,
statt  Brot  und  Nahrung  die  Aussicht  zu  verhungern;

  man  wird  als  Spion  verschrieen,  man
wird  beschuldigt,  fremde  Gebräuche  einzuführen

und  die  nationalen  Einrichtungen  und  religiösen
Anschauungen  zu  untergraben.  Massenhinrichtungen
  der  eigenen  Unterthanen,  Raubzüge
gegen  die  Nachbarn,  Sklavenfang  und  Grausamkeiten
  sind  an  der  Tagesordnung.“

Es  ist  zuweilen  behauptet  worden,  daß
die  von  den  Eingeborenen  in  Afrika  selbst
bereiteten  berauschenden  Getränke  verhältnißmäßig
  unschädlich  seien.  Mackay  äußert  sich
darüber  wie  folgt:  „Wie  oft  trage  ich  beim
Passiren  vieler  Gebiete  in  mein  Journal  ein:
„Der  Trunk  ist  der  Fluch  Afrikas!  Useguha,
Usagara,  Ugogo,  Usukuma,  Ukerewe  und  Uganda
dazu  —  man  mag  hingehen,  wohin  man  will,
man  findet  jede  Woche,  ja,  wenn  Korn  reichlich
vorhanden  ist,  jede  Nacht  Männer,  Weiber
und  Kinder  bis  zum  Säugling  herab  taumelnd
vom  Alkoholgenuß..  Auf  Zanzibar  wird  ein
schlechter  Schnaps  aus  Zuckerrohr  in  Kokotoni
gebraunt  und  von  jedem  Hindu,  Banianen  und
Goahändler  in  sämmtlichen  Küstenstädten  zum
Ruin  der  Suahelirasse  im  Kleinhandel  verschenkt.
  —  Die  Wanika  zapfen  den  Kokosnußhalmen

  ein,  bis  jedes  Dorf,  das  ich  durchzog,
selbst  am  frühen  Morgen,  in  Trunkenheit  versunken
  schien.  Im  Binnenlande  dient  Korn
zur  Bereitung  des  berauschenden  Getränkes
—  Mtamo  vertritt  im  Allgemeinen  das  Malz  —
in  Ermangelung  desselben  wird  eine  kleine  Hirseart,
  Mavere,  verwendet,  wobei  der  Alkoholgehalt
  häufig  durch  Zusatz  von  Honig  erhöht
wird.  An  den  Gestaden  des  Viktoria-Nyanza
sind  Plantanen  reichlich  vorhanden,  aus  welchen
ein  Wein  bereitet  wird,  dessen  Genuß  König
und  Volk  in  Trunkenheit  vereint."

Auf  sonstige  für  uns  interessante  Bemerkungen
  näher  einzugehen,  fehlt  hier  der  Raum.
Dieselben  betreffen  u.  A.  die  Verwerthung  der
Dampfkraft  für  den  Transport  zu  Lande  und
zu  Wasser  (Mackay  hatte  bereits  in  Kagei

349

Fremde  sind  bei
kurzem  Besuche  gut  behandelt  worden,  nicht

 

 

am  Südufer  des  Viktoria-Sees  eine  Maschine
für  einen  Dampfer  zusammengesetzt),  das  reiche
Gedeihen  der  Baumwollstaude  am  Viktoria-See,
  die  klimatischen  Verhältnisse,  Emin,
Dr.  Junker  und  Stanley,  welcher  einige
Zeit  bei  Mackay  in  Msalala  verweilte.

Im  Inneren  Afrikas.  Die  Erforschung  des
Kassai  während  der  Jahre  1883,  1884  und
1885.  Von  Hermann  v.  Wissmann,
Ludwig  Wolf,  Kurt  v.  Frangois,
Hans  Mueller.  Leipzig,  F.  A.  Brockhaus
  1891.  Preis  12  M.

Das  in  seiner  ersten  Auflage  1888  erschienene
  Werk  der  Expedition  der  vier  deutschen
  Forscher  im  Kassaigebiet  liegt  nunmehr
in  zweiter  Auflage  vor,  ein  Beweis,  daß  das
anuregende  und  inhaltreiche  Buch  in  seiner  mit
militärischer  Ordnung  und  Klarheit  verfaßten
Schreibweise  einen  guten  Anklang  gefunden
hat.  Der  größere  Theil  des  Werkes,  welches
die  Beschreibung  der  Erlebnisse  und  wissenschaftlichen
  Ergebnisse  der  ergebnißreichsten  bis
jetzt  im  südlichen  Kongobecken  unternommenen
Expeditionen  zum  Vorwurf  hat,  stammt  aus
der  Feder  des  tiefbeklagten  Dr.  L.  Wolf,  der
sich  damit  selbst  ein  dauerndes  Denkmal  in
der  Reiseliteratur  gesetzt  hat.  Aber  auch  die
Einzelexpeditionen  der  anderen  Mitglieder,  die
Reise  Muellers  zu  Muata-Kumbana,  der
Zug  v.  Frangois'“  zu  Mona-Tenda  haben
den  ihnen  gebührenden  Raum  in  dem  Gesammtbilde
  der  Thätigkeit  der  Expedition  zugewiesen
  erhalten.  Besonders  werthvoll  ist
das  Buch  durch  die  zahlreichen  in  demselben
enthaltenen  ethnographischen  Angaben.  Denn
bei  dem  auch  in  diesen  Gebieten  rasch  vor  sich
gehenden  Eindringen  der  Civilisation,  welche

baum  an  und  saugen  den  Saft  mit  Stroh-  mit  den  alten  Gebräuchen,  Eigenthümlichkeiten,

Sitten  und  Trachten  der  Eingeborenen  erbarmungslos
  aufräumt,  ist  kein  Tag  zu  verlieren,
  um  der  Nachwelt  wenigstens  noch  die
Ueberlieferung  von  dem  Wesen  und  der  Lebensweise
  der  verschiedenen  am  oberen  Kassai
sitzenden  Stämme  zu  retten.

–3

v.  Höhnel,  Ostäquatorial-Afrika  zwischen
Pangani  und  dem  neuentdeckten  Rudolf-See.
  Ergänzungsheft  Nr.  99  zu
Petermanns  Mittheilungen.  Gotha,  Justus
Perthes.  Preis  4  M.  20  Pf.

In  diesem  Heft  sind  die  Ergebnisse  einer
Forschungsreise  niedergelegt,  welche  in  den
Jahren  1887  und  1888  in  Ostäquatorial-Afrika
  auf  Kosten  und  unter  der  Führung  des
        <pb n="376" />
        —  350

Grafen  Samuel  Telecki  ausgeführt  wurde.
Der  Kaiserliche  und  Königliche  Linienschiffs—
Lieutenant  Ludwig  Ritter  v.  Höhnel,  Be—
gleiter  des  Grafen  Telecki,  war  speziell  mit
den  geographischen  Aufnahmen  betraut,  welche
die  Expedition  als  ihre  Hauptaufgabe  betrachtete.
Die  drei  dem  Hefte  beigegebenen  Karten  des
Kilimandscharo-,  Kenia=  und  Rudolf-See-Gebietes
  sind  fast  allein  auf  Grund  eigener  Beobachtungen
  gezeichnet;  nur  der  Vollständigkeit
halber  wurde  auch  das  Usambaragebiet  nach
Dr.  O.  Baumanns  Karte  eingetragen.  Die

Expedition  war  von  Pangani  aus  aufgebrochen

und  kehrte  über  Mombas  zurück.  Die  Mittheilungen
  des  Lieutenants  v.  Höhnel  beziehen
sich  auf  die  Bodengestaltung,  die  Hydrographie
und  Meteorologie  der  durchreisten  Länder  und
enthalten  ferner  interessante  ethnographische
Schilderungen.  Zwei  ethnographische  Uebersichtsskizzen
  sind  in  den  Text  eingedruckt.

–—  —

Versuch  einer  Zusammenfassung  der  wissenschaftlichen
  Ergebnisse  der  Stanleyschen
  Durchqauerung.  Von  Professor
Dr.  Friedrich  Natzel.

In  diesem,  in  Petermanns  Mittheilungen
Heft  XI  und  XII  laufenden  Jahrganges  abgedruckten
  Aussatz  unterzieht  Professor  Ratzel
die  Ergebnisse  der  Stanleyschen  Expedition
einer  eingehenden  Erörterung,  namentlich  mit
Bezug  auf  Bodengestalt,  Hydrographie  und
Ethnographie  der  durchzogenen  Gebiete.  Er

hebt  dabei  die  unleugbar  wichtigen  Bereiche-  1

rungen  unserer  Kenntniß  Afrikas,  die  wir  der
letzten  Reise  Stanleys  verdanken,  hervor,  weist
aber  andererseits  auch  auf  die  Irrthümer  hin,
welche  das  Stanleysche  Werk  enthält,  und
unterwirft  die  anmaßende  Weise,  in  welcher
Stanley  Entdeckungen  theils  ungerechtfertigter
Weise  für  sich  in  Anspruch  nimmt,  theils  in

ihrer  Bedeutung  übertreibt,  einer  sachlichen

Kritik.

Der  schwarze  Erdtheil  und  seine  Erforscher.

  Reisen  und  Entdeckungen,  Kämpfe

und  Erlebnisse,  Land  und  Volk  in  Afrika.
Von  Friedrich  Seiler.  Zugleich  5.  Auflage
  des  Buches  „Der  schwarze  Erdtheil“
von  Reinhard  Zöllner.  Mit  zahlreichen
Abbildungen  und  erläuternden  Karten.  Verlag
von  Velhagen  und  Klasing.  Bielefeld  und
Leipzig.  1891.  Preis  8  M.

Das  Buch  stellt  sich  die  Aufgabe,  eine
Zusammenfassung  der  wichtigsten  Entdeckungsreisen
  und  Ereignisse  in  Afrika  in  übersicht- 



 

 

 

 

licher  und  allgemeinverständlicher  Darstellung
zu  geben.  Es  wird  Demjenigen  willkommen
sein,  welcher  kurze  Orientirung,  nicht  Quellenstudium
  sucht.  Deutsche  Forschungsreisende,
sowie  die  deutschen  Schutzgebiete  sind  vorzugsweise
  berücksichtigt.

Unsere  Kolouien:  Land  und  Leute,  geschildert
  von  Direktor  Dr.  B.  Volz.  Mit
71  Abbildungen  und  zwei  Karten.  Preis
geheftet  5  M.,  gebunden  6  M.  50  Pf.
Leipzig.  F.  A.  Brockhaus.

Der  Verfasser  giebt  in  der  Einleitung  eine
Geschichte  der  deutschen  Kolonialbestrebungen
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  ersten
kolonialen  Unternehmungen  des  Großen  Kurfürsten,
  deren  Kenntniß  durch  das  verdienstvolle
Werk  von  R.  Schück  neuerdings  eine  so  große
Bereicherung  erfahren  hat.  Er  geht  dann  auf
die  einzelnen  Kolonien  über,  deren  Geographje,
Flora,  Fauna  und  ethnographische  Verhältnisse
auf  Grund  eines  eingehenden  Quellenstudiums
anschaulich  geschildert  werden.  Insbesondere
sind  die  neuesten  Forschungsergebnisse  nach  den
in  den  „Mittheilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“"
  enthaltenen  Berichten  verwerthet
worden.  Der  Abschnitt  über  Pondoland  wäre,
weil  in  den  Rahmen  des  Buches  nicht  passend,
besser  fortgeblieben.  Die  Auswahl  der  Abbildungen
  ist  eine  gute.  Auch  geben  die  beigefügten
  beiden  Karten  der  Schutzgebicte  in
Afrika  und  in  der  Südsee  eine  gute  Uebersicht.

Bulletin  Ollciel  de  I’Etat  Indépendant,
#u  Congo  Nr.  11/12.  vom  November  bis
Dezember  1890.

Das  Heft  enthält  u.  A.  das  Budget  der
Ausgaben  des  Kongostaates  für  1891.  Danach
  werden  die  Ausgaben  insgesammt  auf
4554  931  Francs  veranschlagt.  Davon  entfallen
  über  4  Millionen  Francs  auf  das
Departement  des  Innern.  Die  Militärmacht,
deren  Effektiv  für  1891  auf  3024  Mann  festgesetzt
  ist,  würde  einen  Kostenaufwand  von
2271  628  Francs  erfordern.

Das  Heft  enthält  ferner  neben  einigen  strafrechtlichen
  Bestimmungen  Verordnungen  über
Erhebung  von  Brückenzöllen  auf  der  Route
Matadi—Stanley  Pool,  über  Abgaben  für
das  Schlagen  von  Brennholz  für  Dampfer
und  über  Ausdehnung  der  Ausfuhrzölle  auf
die  Produkte  des  oberen  Kongo.
        <pb n="377" />
        —  351  —

2  AGz.z  .  .  2.  .  4.  .  2.  .  D1.  Haarma,  G.  E.  Der  Tabaksbau  in  Deli.

gr.  S.  240  Seiten.  Mit  9  Abbildungen  und

:  *y-  lbrnt  ;  3  Grundrissen.  1890.
V.  Titterakur  Perxeichnik.  n  J.  H.  de  Bussy,  Amsterdam.

»  ....  *  2.  Jacob  Hannington.  Ein  Märtyrer  für
88.  Büttner,  R.  Reisen  im  Kongolande.  Fanda.  v  rn  (Fal:n  M  #e
Ausgeführt  im  Auftrage  der  Afrikanischen  Gesell-  us  anda  nach  dem  Englischen  von  N.  Hesse.
schaft  in  Deschnn  .  4.  Auflage  mit  1  Karte.  Vereinsbuchhandlung  in  Calw  und  Stuttgart.
*  2-  "  %  „  KrR  0%  "l-  .  ,  ,  .-  -  .·-  .«-J.
  C.  Hinrichsches  Buchh.-Verl.-Conto,  Leipzig.  93.  Junkers  Reisen  in  Afrika.  36.  u.  37.  Liefg.
50  M.  Ed.  Hölzels  Ver  Wien.
50.  Ellis,  A.  B.  The  Ewe-spenking  peoples  050  M  Ed.  Hölzels  Verlag,  Wien
afthe  Slave  Coast  os  West-Asrica.  IOsh.  94.  Meyer,  H.  Ostafrikanische  Gletscher-—
Chapman  &amp;amp;  Hall,  London.  fahrten.  13,50  M.,  geb.  15,50  M.
–w  *J  -  -  -  W  D  &amp;amp;  9  Lei  zi  ·
W.HaudtkykyspLvandkartevonAsnka.  Verlag  von  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  Leipzig
8.  Auflage.  Roh  5  M.,  auf  Leinwand  in  Mappe  95.  Trivier,  E.  NMon  voyage  an  continent
9  M.,  auf  Leinwand  mit  rohen  Holzrollen  10  M.,  noir.  Le  „Gironde"  en  Aftique.  3,  50  frs.
mit  polirten  Holzrollen  11  M.  Firmin-Didot  &amp;amp;  Cie.,  Paris.
Verlag  von  Carl  Flemming,  (logau.

    

 

Inserate  (für  die  zweigespallene  Pctitzeile  oder  deren  Ranm  35  Pfennig)  sind  an  die  Vertriebsleitung,  Berlin  §W12,  Kochstraße  68—70,
oder  deren  Zweigstelle,  SWII,  Bernburger  Straße  22a,  einzusenden.

 

 

Oesterreichisch-  ungarischer  Lloyd  in  Triest.

Egyptischer  und  Indo-chinesischer  Dienst.  10

Abfahrten  ab  Triest:

ach  Alexandrien  (Eillinie)  über  Brindisi,  jeden  Freitag  zu  Mittag;  Ankunft  den  nächsten  Mittwoch
früh:;:

Bombay  (Eillinie)  über  Brindisi,  Port  Said,  Suez  und  Aden  am  3.  jeden  NMonats  um  4  Uhr
Nachmittags:  Ankunft  am  19.  desselben  Monats,  Anschluss  nach  Hongkong  über  Colombo,
Penang  und  Singapore  und  nach  Calcutta  über  Colombo  und  Madras;

Aden  mit  Berührung  von  Port  Said,  Suez,  Dieddah,  Suakin,  Massaua  und  Hodeidah  am
15.  der  Monate  April,  Inni,  Angust,  Oktober  und  Dezember  um  4  Uhr  Nachmittags.

Deutsche  Ost-Afrika-Linie.

Regelmässige  Postdampfer-Verbindung
unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Reiche
Zwischen

Hamburg  und  Ost-Afrika,

Rotterdam,  Lissabon  und  Neapel  anlaufend.

 

Die  nüchste  Expedition  findet  statt:

ber  Reichspostdampfer  „BUNDESRATH“,  Capt.  v.  Issendorff,

von  Hamburg  am  7.  Januar  1891,
von  Rotterdam  am  10.  Januar  1891

nach  Sansibar,  Deutsch-Ost-Afrika,  Mozambique,  Delagod-Bay.

Dieser  Dampfer  nimmt  nuch  Passagiere  und  Waaren  nach  Dar-es-  Salaam,  Bagamoyo,
Saadani,  Pangani,  Tanga,  Pemba,  Mombassa,  Lamu,  Kilwa,  Lindi,  Ibo,  Quelimane,
Chiloane  und  Inhambane.

Die  Damnpfer  Laben  ror’zkotiche  Einrichtangen  Fr  IIsscosere  i  dllen  Klassen.

Alle  Güter  müssen  am  Tage  vor  Abgang  des  Dumpfers  am  Burd  sein.  Näheres  wegen  Fracht.
und  Passage  ertheilt  der  Schifmakler  August  Bolten,  Wm.  Miller's  Nachfolger,  in  Hamburg,  sowie
die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie,  Hamburg,  gr.  Reichenstrasse  23.
        <pb n="378" />
        359

56

Afrikanische  Dampfschiffs-Aktien-Gesellschaft
WOoERMANN-LINE.

Am  31.  Dezbr.  P.  D.  „Eduard  Bohlen“.  (apt.  Hupfer.
und  Postdampfer  „Lulu  Bohlen“,  Capt.  Busch,

nach  Marocco,  den  Canar.  Inseln,  Gorée.  Lagos,  Kamerun
u.  d.  Häfen  d.  Südwestküste  Afrikas  bis  St.  Paul  de  Loandaj  inel.

Am  Jannar  P.  D.  „Harie  Woermann“,  Capt.  Jarck,
mach  Marocco,  den  Canar.  Inseln,  Gorée,  Bulbiné,  Conakry,  Accra,  Togo,
Lagos  und  den  Halen  der  Westküste  Afrikas.
Die  regelmässigen  Expeditionen  finden  lerner  am  15.,  bezw.  Letzten  jeden
Monats  statt.
Alle  Güter  milsssen  um  Tage  vor  obigen  Abgangsduten  bis  12  Uhr  Mittags  lUängsseite  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Dassage  bei  der  Afrikanischen  Dampfschiffs-A.-G.  Woermann-Linie  in
llamburg  und  dem  Schiffsmakler  Angust  Bolten,  Wi.  Miller's  Nachfolger,  chendaselbst.

 

Atrikanische  Dampfschifts  Atien-  Gesellschaft.
WoOERMANN-LINIE
Hamburg-  Marocco.

Regelmässige  Verbindung  zwischen
Hamburg  und  Marocco.
Postdampler  „Lulu  Bohlen“,  Capt.  Busch,  am  31.  Dezember  als  Ekxtradampler.

I’ostlampfter  „Marie  Woermann“,  Capt.  Jarck,  am  15.  Jannar  1891  und  lerner
rogelmässig  am  15.  jeden  Monats.

E  Näheres  bei  der  Afrikanischen  Dumpfschills-A.-G.  Wocrmann-Linic  und  August
Bolten,  Wm.  Aliller'’s  Nachsoltzer  llamburg.

Verlag  der  Konitlichen  TTolbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Solhn,
Berlin  SWu,  Kochstrusse  68—70!.

Die
Forschungsreise  S.  M.  S.  „Gazelle“
in  den  lJahren  1874  bis  1876

unter  Kommando  des  Kapitäns  zur  See  Freiherrn  von  Schleinitz
harausgegehen
von  dem  Hydrographischen  Amt  des  Reichs-Marine-Amts.
I.  Theil:  Der  Reiselericht.  (Mit  58  Tafeln.)  —  II.  Theil:  bhysik  unt  Chemie.  (Alit  85  Tafeln.)  —

III.  Theil:  zZologie  und  Geologie.  (Mit  33  Tafeln.)  —  IV.  Theil:  Botanik.  (ANit  38  Taleln.)  —
V.  Theil:  Meteorelogische  Berbuchtungen.

I’reis  150  Mark.

           

Prämürt:  Brüssel  1888.  Köln  1889.  Berlin  1889.  13

           

IIgsdeckung  8s
ohne  —

..
Veorzenaluns  r  -  «-·  N  Maueransehlus

Lesstendeckung
r*  nilt

      
   

Wasserdiehte  Leinenstone  für  Bedachung.

Leflchtestes  und  dauerhaflestes  Bedachungsmaterinl.  Einderkung  mil  und  ohna  Schulung.  Pinfachste  Helzkonstruktienen.
In  heilfurbig  her#nduers  für  die  Tropenlinder  gaerigimt.  Bedentender  Export.  ——  Zeugnisse  erster  Behörden.

Erfinder  und  alleiniger  Weber-Falckenber  6  Köln  a.  BRh.  ainsuke  Warntens

Fabrikunt  der  Ori  inal#  anr#:
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        Verlag  von  F.  A.  Brockhaus,  keipzig.
von  Behr,

Ofsitier  der  deulschen  Schullruppe.

 

 

 

 

Mit  Vorwort  v.  H.  v.  Wihmann,
21  Abbildungen  u.  1  Rarte.
G4reh.  6  M.  Cheb.  7  M.

 

 

 

F.  H.  SCHMIOT

AkCIITEKT  GOND  BAUUBEELNEIUMER.(

Danu#’sAGERl.  HOMBARELITyUNs,  UNL
1  P’ARUERr-  FussBODEN  FARBIN
q  BAU-  TIsCMHLEREI  UNKD  Sch#nOSSnREI.
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AUsFühlRUNU  vON  ENPORT-BAUTEN
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HAMBURG
SCliULSTRASSE  6,  ·
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ALTONA
RAINWEG.
FeNsrRECGTZR  No.  2.

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zum  Trocknen
  von
vegetabilischen,
  animalischen

und  mineralischen

Stoffen,
leicht  transportabel,

begquem  zu
#bedienen,
uovon  130  M.

   

an  franko  Hafen  empfehlen  Ph.  Mayfarth  &amp;amp;  Co.,

Fabrik  von  Ackerbaumaschinen  jeder  Art.  15

Frankfurt  u.  M.  u.  Berlin  N.  Chausseestraße  27.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW12,
Kochstraße  68—70.

Soeben  erschien:
Die
Genossenschaft  freiwilliger  Krankenpfteger
im  Kriege,
ihre  Entstehung  und  Organisation  sowie
ihre  Thätigkeit  in  Deutsch-Ostafrika.
Für  die  Mitglieder  zusammengestellt

von

J.  Wichern,
Vorsteher  der  Genossenschaft.

Preis  0,50  M.

Ferner  erschienen:

Das  Reichsbeamtengesetz
erläutert
von

Perels,  und

(Geh.  Admiralitätldrath.

Geh.  Ober-Postrath.

Preis  5  M.,  geb.  5,60  M.

Verzeichniß  der  Raiserlich  Deutschen
Konsnlate.
August  1890.  Auswärtiges  Amt.
Preis  1,25  M.

Verzeichniß  der  Konsuln  im
Deutschen  Reich  1890.

Preis  0,80  M.

Aktenstücke
betr.  die
MAfrikanische  Konferenz.
1.  General-Akte  der  Berliner  Konferenz  vom
26.  Febrnar  1885.
Die  Protokolle  der  Berliner  Kouferenz.

Preis  3  Mark.
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        —  354  —

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W12,
Kochstraße  68—70.

Seit  dem  1.  November  1890  erscheint:

Marine-Rundschau

herausgegeben
von

Abtheilung  IV  des  Oberkommandos  der  Marinc.
Monatlich  1  Heft.  Preis  jährlich  3  Mark,  vierteljährlich  0,75  Mark.

—.  —  —  —

Ein  seit  langer  Zeit  in  der  Marine  lebhaft  gehegter  Wunsch  ist  durch  die  Begründung  dieser
deutschen  Marine-Zeitschrift  in  Erfüllung  gegangen.  Und  zwar  hat  zu  deren  Herausgabe  das  Kaiserliche
Oberkommando  der  Marine  selbst  sich  entschlossen,  dessen  IV.  Abtheilung  die  Redaktion  der  Zeitschrift  leiten
wird.  —  Auf  Wunsch  versenden  wir  Prospekte  postfrei.

Vor  Kurzem  erschienen:

Land  und  Teute  in  Deutsch-Est-Rfrika.
Erinnerungen  aus  der  ersten  Zeit  des  Aufstandes  und  der  Blokade.

In  85  photographischen  Original-Aufnahmen
bon
J.  Stur,
Morine-Zahlmeister  a.  D.,
und  Schilderungen
von
J.  Wangrmann,
Marine-Pfarrer.

In  einfacher  Mappe:  12,50  M.;  in  eleganter  Mappe:  15  M.
Das  Werk  zerfällt  in  vier  Abschnitte:
I.  Juszibar.  —  2.  Hagameyo.  —  3.  Dar  #s  Salgam.  —  4.  on  der  Thätigkeit  unserer  Kriegsschiffe.
Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  Allergnädigst  geruht,  eine  Zusammenstellung
  der  Original-Aufnahmen  entgegenzunehmen.

Uebersicht  über  die  zollpolitischen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande
und  die

Hauptergebnisse  der  Statistik  des  Waareuverkehrs  zwischen  Deutschland  und  dem  Auslande.
Preis  1  M.

Auf  Veranlassung  der  Redaktion  des  Deutschen  Handels-Archivs  (Reichsamt  des  Innern)  ist  von
obengenannter  Publikation  des  Januarhefts  ein  Sonderabdruck  mit  Rücksicht  darauf  veranstaltet  worden,
daß  die  verwickelten  Konsequenzen  der  vereinbarten  Meistbegünstigungsklauseln  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
  der  in  zollpolitischer  Beziehung  bedeutenden  Verträge  des  In=  und  Auslandes  wünschenswerth
erscheinen  lassen,  daß  eine  Zusammenstellung  der  hinsichtlich  des  Deutschen  Zolltarifs  bestehenden  allgemeinen
Verpflichtungen  bis  jetzt  nicht  veröffentlicht  ist,  und  daß  eine  statistische  Uebersicht  über  die  Entwicklung
des  internationalen  Waarenverkehrs  Deutschlands  wegen  des  bevorstehenden  Ablaufs  zahlreicher
Zolltarifverträge  zur  Zeit  ein  besonderes  Interesse  darbieten  dürfte.

 

Dieser  Nummer  liegen  Jahrestitel  und  Inhalts-Verzeichniß  bei.

 

Druck  u.  Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  u.  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittkler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SWie,  Nochstr.  68—70.
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