Modifikationen der Steuerdelrete des Kongo-Staates. Nachdem durch die gleichzeitig mit der Brüsseler Akte von den Mächten gezeichuncte Detlaration bezw. ein mit den Vereinigten Staaten von Amerika getroffenes Separat- abtommen dem Kongo-Staat das Recht ein geräumt worden ist, innerhalb gewisser Grenzen Einfuhrzölle zu erheben, hat derselbe in Er- wartung der Ratifikation der erwähnten Verein- barungen bereits verschiedene Ermäßigungen gewisser anderweiter Abgaben eintreten lassen. Es ist dies durch 19. v. M. (Bulletin Oflicic de I’Etat Indé- Pendant du (longo) geschehen. Die Aende- rungen der bisher geltenden Bestimmungen sind folgende: A. Die Gewerbesleuer auf den Elsenbein= handel ist ausgehoben, und die Ausfuhrzölle für Elsenbein für die nächsten zehn Jahre sind wie folgt geregelt: 10 pCt. vom Werthe für Elfenbein aus den Gebieten unterhalb des Stanley-Pool und aus denjenigen Ländern, welche in einer Aus- dehnung von 50 km auf beiden Usern des oberen Kongo und seiner Nebenflüsse vom Stanley Pool bis zu denjenigen Punkten sich erstrecken, wo die Schifffahrt auf dem Kongo und seinen Nebenflüssen durch Fälle unterbrochen wird; 25 pCt. vom Werthe des Elfenbeins, welches in den übrigen Gebieten des Kongostaates ge- lausft wird. B. Der Ausfuhrholl auf Kautschu! beträgt für die nächsten zehn Jahre 10 pCt. vom Werthe. C. Die persönlichen und direlten Steuern sind für die ersten fünf Jahre auf ein Drittel, für die folgenden fünf Jahre auf die Hälste herabgesetzt. Dandelsbewegung der franzöüischen Besitzungen am BSusen von Benin. Während des leßten Vierteljahres des Jahres 1890 stellten sich Einfuhr und Aus fuhr der französischen Besilungen am Busen von Benin (im Osten unseres Togo-Gebietes) wie folgt: Einfuhr: Fraues Cent. Grand Popo und Ague 212 956 21 Porto-Novo 611.351 50 Kotonn . 111988 — 969 295 71 eine Verordnung vom Ausfuhr: Francs Cent. Grand Popo und Ague . 276 945 95 Porto-Novo . 654 936 83 Kotonn 111988 — 1 043 870 78 Die Ein= und Aus fhr- während der drei ersten Vierteljahre ist auf S. 13 f. des laufen- den Jahrgangs ungegeben Unter Hinzu- rechnung derselben ergeben sich daher für das Jahr 1890 folgende Gesammtzahlen der Ein- und Ausfuhr mit Bezug auf die französischen Besitzungen am Busen von Benin: Einfuhr 3 189 891 Francs 12 Cent. Ausfuhr 5 929 131 11 GQesammtumsatz 9 119 325 Francs 33 Cent. Die lotalen Einnahmen betrugen während des Jahres 1890: Francs Cent. Zölle 202 988 28 VGewerbestenern 90 280 82 Eintragunge sgebühren 12 688 90 Post und Telegraph 1921 06 Verschiedene Einnahmen 11 335 39 Zusammen !325 211 15 wobei Kotonn und Porto Novo nur für die Zeit vom 1. Mai 1890, also für 8 Monate in Betracht kommen. Da die Ausgaben für 1890 nur 127 251 Francs 79 Cent. betragen, so ergiebt sich ein Ueberschuß von nahezu 200 000 Francs. Inwieweit die Ausgaben der Verwaltung aus anderen Fonds als den lokalen Einnahmen bestritten werden, ist allerdings nicht bekannt. Jedenfalls ist in Betracht zu Fiehen, daß der Feldzug gegen Dahomey voraussichtlich Kosten verursacht hat, welche den Ueberschuß aus den lolalen Einnahmen bei weitem übersteigen. Britisch-Ken-Guinea. Dem von dem Administrator Macgregor an den Gouverneur von Oncensland erstatteten Jahresbericht über Britisch Neu-Guinca für die Zeit vom 1. Juli 1889 bis 30. Juni 1890 (Sydney, ch. Sotter, Government Printer, 1890) entnehmen wir folgende Mittheilungen: Handel und Bis zum Ende des mit dem 30. Juni 1890 abschließenden Finanzjahres wurden in den beiden Stationen Port Moresby und Samarai Waaren im Werthe von zusammen 16 104 Pfd. Sterl., das sind 330 132 Mark, einge- Schifffahrt.