— 117 — Die dem Gouvernement unterstellten Regierungsfahrzeuge führen nach Allerhöchster Bestimmung in Zukunft die in der vorletzten, dem Flaggen und Salut Reglement beigegebenen Kafel dargestellte Flagge?) nebst Gösch?“) „der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungssahrzeuge“. Dem nachstehenden Beschlusse des Kaiserlichen Kommissars für das Schutzgebiet der Neu-Guinea Kompagnie ist seitens des Reichslanzlers die Genehmigung ertheilt worden: Beschluß, betreffend Uebertragung konsularischer Befugnisse an den Kaiserlichen Kanzler Schmiele. Der Kaiserliche Kanzler Herr Schmiele zu Herbertshöhe wird hierdurch vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn Reichstanzlers ermächtigt, für den östlichen Verwaltungsbezirl des Schutgebietes der Neu Guinea Kompagnie (Vismarck Archipel) die mir durch §# I der Ver jügung des Herrn Reichslanzlers vom 23. Mai 1890 ) übertragenen Besugnisse wahr- zunehmen. Finschhafen, den 21. Oltober 1890. Der Kaiserliche Kommissar. (L. S.) Nosec. Beschluß, betreffend Veröffentlichung der Eintragungen i in das Handels- register des Schutzgebietes der Neu--Gnin pag Gemäß Art. 14 H. G. V. werden für den Bezirk des Kaiserlichen Gerichts des Schutzeebietes der Neu Guinca-Kompagnie zu Finschhafen als öffentliche Blätter, in welchen im Lause des nächstfolgenden Jahres die in Arl. 13. a. a. O. vorgeschriebenen Bekanntmachungen ersolgen sollen: 1. der Deutsche Reichs Anzeiger und Königlich Preußische Staats-Anzeiger (vierte Beilage, Central-Handels Register für das Deutsche Reich), 2. das Deutsche Kolonialblatt, Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs (herausgegeben in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts), hierdurch bestimmt. - Finschhafen, den 1. Dezember 1890. Schmiele, Kaiserlicher Nichter deo Schuygebietes der Neu-Guinea-Kompagnic. Statistik des Waarenverkehrs mit den deutschen Schutzgebieten. Ueber den Waarenverkehr Dentschlands mit seinen Kolonien enthält die „Statistik des Deutschen Reichs“, neue Folge, Band 18, zum ersten Mal nähere Angaben, welchen wir Jolgendes entnehmen: Die Kriegsflagge mit einem blauen Anler im linlen unteren Felde. LDie Handeloflagge mit dem gleichen Anler im mittleren — weißen — Streisen. „Deutsches Kolonialblau“ 1800, Seite 65.