— 171 — Soweit außer dem Stabe noch für andere Dienststellen der Schutztruppe die Führung von Dienstsiegeln erforderlich ist, bestimmt hierüber der Gouverneur auf Vorschlag des Kom- mandeurs. Abschnitt V. Stammrollen, Führungslisten, Krankenbücher. 1. Beim Stabe der Schutztruppe werden über die lommandirten deutschen Militär- personen nach dem anliegenden Muster Stammrollen geführt, welche die Grundlage für alle ihre Person betreffenden Angelegenheiten, sowie für die Beurtheilung etwaiger späterer Ver- sorgungsansprüche bilden und jederzeit auf dem Laufenden sein müssen. Auszüge aus denselben sind den Betreffenden alljährlich und vor Antritt eines längeren Urlaubs, einer größeren Expedition oder vor dem Ausscheiden aus der Schuttruppe zur Anerlemnung durch Namensunterschrift vorzulegen und der Stammrolle als Anlage beizufügen. Eine Abschrift der Stammrollen des Stabes befindet sich bei jeder Kompagnie und Slation betreffs der denselben zugetheilten Militärpersonen. Imwieweit ecine listliche Führung der farbigen Angehörigen der Schutztruppe sowie derienigen Personen, welche sich in einem sonstigen Dienst oder Vertragsverhältniß zur Schutz muppe befinden, stattzufinden hat, bestimmt der Kommandeur. 2. Der Kommandeur der Schutztruppe führt eine Führungsliste, in der alljährlich eine kurze Beurtheilung des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens aller im Offizierrang siehenden deutschen Militärpersonen einzutragen ist. Abschrift derselben ist zum 1. Januar über alle der Schutztruppe an diesem Zeitpunkt Angehörenden dem Reichstanzler (Reichs-Marinc= Amt) und durch diesen mit seinen etwa er forderlichen Bemertungen Seiner Majestät dem Kaiser vorzulegen. # Die Führung der Deckoffizierr, Unterofsiziere und Beamten ist bei Versetungen bezw. beim Austritt aus der Schutztruppe in der Stammrolle unter „Bemerkungen“ ein zutragen. 3. Auszüge aus der Stammrolle und den Führungslisten bilden die Ueberweisungs bapiere beim Rücktritt aus der Schutztruppe. I. Bei jedem Lazareth ist ein Krantenbuch und bei jeder Kompagnie oder detachirten Abtheilung ein Revierkranlenbuch zu führen, welches außer den zur Feststellung des Kranken nöthigen Angaben enthalten muß: Dalum und Kranlheitsbesund bei der Aufnahme, Entstehungsursache, Verlauf der Kranlheit, Datum und Art des Ausscheidens aus dem Lazareth bezw. Novier. Abschnitt VI. Berwaltung. 1. Zur Erledigung der die ötanomischen Angelegenheiten der Schutztruppe betressenden örtlichen Geschäfte besteht eine Dienststelle, welche die Bezeichnung „Intendantur“ führt. Ihrer Vearbeitung bezw. Fürsorge unterliegen insbesondere: die Natural= und Geldverpflegung, Unterbringung, Belleidung, Beschaffung von Wassen und Munition, das Magaziiumesen, ferner die Elatskontrolc, sowie über haupt das gesammte Kassen und Rechnungswesen der Schutztruppe. 2. Die „Intendamur“" sicht für die Angelegenheiten der Schutztruppe unter der Oberleitung des Lommandeurs, mit den sich aus dessen Unterstellung unter den Gomwerneur ergebenden Einschränlungen. *) Nicht abgedruckl.