vor.“) Derselbe ist nicht nur wegen der Ver- wandischat der Verhältnisse für unser der Goldküsten Kolonie benachbartes Togo Gebiet, sondern theilweise auch für Kamerun und in manchen Beziehungen auch für Ost-Afrita von jo erheblichem Interesse, daß wir uns nicht versagen können, den wesentlichsten Inhall hier wiederzugeben. Nachdem die natürlichen Verhälmisse der Goldtüsten Kolonie unter besonderer Berück- sichtigung der meicorologischen Bedingungen geschildert sind, wird auf den Ackerbau näher cingegangen. „In diesem trovischen Lande“, so sagt der Bericht, „wo die Natur jede Bemühung in tultureller Hinsicht hundertfach belohnt und die Bedürfnisse des Menschen sich sast allein auf seine tägliche Nahrung beschränten, liegt lein Anreiz zur Ansirengung vor: obwohl die Hauptbeschöstigung der Bevöllerung der Acker bau ist, so tönnen wir doch unbedenklich an nehmen, daß wahrscheinlich nicht mehr als :3 n Ct., sicherlich nicht mehr als 5 PCt. des Bodens jährlich kultivirt werden. Die Bevöllerung wird auf 1 106 150 Köpfe angegeben, was 11,1 auf die (englische) Quadratmeile ergeben würde. Der größere Theil derselben lebt im Innern des Landes in lleinen DTörsern zerstreut, welche auf Wald rodungen belegen sind. Es giebt wenig Städte, Sitze der bedentendsten Häuptlinge, welche eine jede 1000 bis 2000 Einwohner zählen mögen. Im Allgemeinen belrägt die Einwohnerzahl unter Hundert. Ein jedes Dors ist mit einem dichten Hain von Planlanen umgeben, welche die Haupinahrung der Leute bilden: in der Nähr befinden sich die wenig ausgedehmen Rodungen, wo sie ihr Korn (Mais!, Yams und Gemüse banecn. “ Es solgt nun die Beschreibung der Land besitzoerhälmisse, der Veräußerung und Ver bfändung des Landes. Dann fährt der Ve richt jort: „ Der Eingeborene des Innern lann, solweit seine persönlichen Bedürfnisse in Betracht kommen, ohne Geld leben. Er besizt einige Plantanenbäume in der Dorsgemarkung, welche ihn mit seiner Haupmahrung, dem Fufüul, ver sehen: sein Korn und Gemüsefeld reichen nich! nur für seinen Bedarf aus, sondern geben ihm noch einen Ueberschuß, um Fische und andere Bedürfnisse einzulauschen oder um zu verlausen und für das erlöste Geld Tuch, Tabal rc. zu erwerben; die Marktgeschäfte besorgen seine ler Alujesy'’s Coloninl Possessions No. 110 Cold Const. Economie Agriculture on ihe Gold Const, 1889. London. 1N 10 X Spottiswoode [C. — 5897. 40). I’reis 212 208 Frauen, und so lebt er sorgenfrei. Wenn aber ein Todesfall in seiner Familie sich ereignet, wenn er so unglücklich ist, eine Fran, ein Kind, seinen Vater oder — und das ist am folgen schwersten — seinen Onkel zu verlieren, dann ändert sich alles. Danu muß dem „Gebrauche“ genügt werden ohne Rücksicht auf die Kosten. Es muß mit Flinten geknallt und für Rum gesorgt werden. Zeder, der dazu kommt, muß wenigstens eine Woche lang bewirthet werden. Dies wiederholt sich nach sechs Wochen und ein drittes Mal nach Jahresfrist. Bei dem Begräbniß und, je nach Bestimmung des Fetisch mannes, auch an anderen Tagen müssen Ziegen und Schafe geschlachtet, ja vielleicht muß Forisch gemacht werden, um den Geist des Verstorbenen zu beruhigen. Für diese Ansgaben reicht seine und seiner Frauen und Angehörigen Arbeit nicht mehr aus. Er gehl zum „Broompon“, dem reichen Manne in der Gegend, und macht eine Anleihr. Von nun an ist er bis zur Rück zahlung des Geldes ein Stlave. Zinsen bis zu 50, 75, ja 100 vC werden dem Kapital zu- geschlagen und bis zur Rückzahlung der Anleihe muß der Schuldner für seinen Gläubiger zwei Tage in der Woche arbeiten, ohne etwas für seine Arbeit zu erhalten. Dies dauert häufig Jahrc hindurch, bis der Schuldner so glücklich ist, Mitiel zu erhalten, um Kapital und zZinsen zu bezahlen. Ein Mann ist für die Schulden seiner verstorbenen Verwandten ebenso wie für seine eigenen haftbar. Derienige, welcher den „Gebrauch“ erfüllt, haftet für die Schulden des Verstorbenen.. Sieben Achtel der Schulden im Lande sind auf die „Gebräuche“ zurück Zuführen, welche wie ein Alp auf dem Manne lasten, denn sie verursachen sehr bedeutende nutlose Ausgaben und pflanzen dem Volk die Liebe zum Trunl und zur Faulheit ein. Die Sitte ist durch Aberglauben geheiligt und man kommt ihr aus Furcht nach: aus Jurcht vor dem Zorn des Todien, vor der Nache des Fctisch und vor der össentlichen Meinung. In den Küstenstädten haben die Missionare und Mäßigleitsgesellschaften viel zur Abschaffung der „Gebräuche“ gethan und es sieht zu hofsen, daß dieselben durch verbesserte Verkehrsmittel bald ihren Einfluß auf das Innere ausdehnen tönnen. Gewöhnlich wird zur Bestreitung dieser „Gebräuche“ der Grundbesitz verpfändet. Bearbeitung des Landes. — Nachdem ein geeignetes Stück Land ausgewählt worden ist, beginnt, wenn es mit Nams bepsflanßt werden soll, die Abholzung etwa um Weih- nachten, bei anderen Feldfrüchten von Mitte bie Ende März, das Buschwerl bleibt am Boden liegen, bis es trocken ist, was ctwa eine Woche dauert. Es wird dann verbrannt