Der Kirchen- und Schulbesuch war ein ziemlich guter, doch macht die Civilisirung des Volkes leider nur langsame Fortschritte. Im Dezember brach die Influenza im Bezirke aus; laum ein einziger Europäer oder Eingeborener blieb verschont. Der Mangel an ärztlicher Hülfe, sowie die mangelhafie Ernährung wirtten zusammen, um die Krankheit zu verschlimmern. Es lamen mehrere Todesfälle unter den Ein- geborenen vor, und noch jetzt machen sich die Folgen des Uebels bemerllich. Handelsverkehr. Im Jahre 1890 besuchten den Hasen 18 Dampfer und 10 Segelschisse von ins- gesammt 13.18 bezw. 1090 Tonnen; außer- dem drei deutsche und zwei englische Kricgs: schisse. 19 Passagiere langten im Hafen an, 66 verließen ihn. Im Lause der 12 Monate wurden 103 Wagenladungen aus dem Innern nach Walsisch Bai gebracht. Der Gesammtwerth der Waaren, welche in Durchfuhr über Kapstadt oder direlt von fremden Häsen importirt wurden, belief sich auf: von Kapstadt. 11 681 Pfd. Sterl. Australien 1 837 - Deutschland 1 508 - Sandwich Hafen 163 - zusammen 15 189 Pfd. Sterl. Die Einfuhr aus Australien vermittelst des Barlschisses „True Bluc“ bestand hauptsächlich in Maschinen zur Goldgewinnung für die Omarurn Gold Minen Co. Außerdem wird ein großes Quantum von Kolonialprodukten und bereits verzollten Waaren von Kapstadt hierher verschifft, deren Mengen nicht in der Statistik enthalten sind. Nur ein sehr lleiner Theil der eingeführten Waaren wird im Bezirk von Walfisch-Bai selbst ver- braucht, der größte Theil geht nach dem Innern. Die Verbindung mit Kapstadt ist nach wie vor unregelmäßig und unsicher. Im ver- gangenen Jahr gingen ein 12 Posten mit 1713 Briesen und 3080 Zeitungen, es gingen ab 11 Posten mit 2557 Vriesen. Neven-Dumont-Verg. Die Neu-Gninca= Kompagnie hat auf An- trag des Reisenden H ugo Zöller höchsten auf dessen Finisterre- Expedilion er- reichten Punlie bezw. dem dritthöchsten Gipsel 296 dem des Finisterre-Gebirges im Kaiser Wilhelms- land nach dem Inhaber der Kölnischen Zeitung, Herrn August Neven-Dumont, den Namen Neven-Dumont-Berg gegeben. Vereinbarung zwischen Portugal und dem Unab- bängigen Kongo-Staat. In Arlikel III der Vereinbarung,) welche unter dem 11. Februar 1885 zwischen Por- tugal und der „Association Internalionale du Conge“ über die Anerkennung der Flagge der Assoc iation abgeschlossen wurde, waren auch die Grenzen der beiderseitigen Gebicte am un- teren Kongo festgesebt worden. Ueber den Lauf der Grenzen waren später Meinungs- verschiedenheiten entstanden, welche zu einer neuen Vereinbarung geführt haben. Dieselbe ist unter dem 25. Mai d. J. abgeschlossen worden und hat folgenden Inhalt. Artitel 1 bis III enthalten eine Berichti- gung bezw. nähere Bestimmung des Grenuz= laufes am unteren Kongo. Artikel IV be- stimmt, daß der Bruttoertrag der Ausfuhrzölle, welche von den den Chiloango, Luali, Lucula und Lubuzi passirenden Waaren erhoben werden, nach einem gewissen Verhältniß zu theilen ist. Artilel V ordnet an, daß die Grenzen sobald als möglich an Ort und Stelle festgelegt werden sollen. Nach Artilel VI endlich soll in Fall von Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmungen der Vereinbarung die Ent- scheidung einer oder mehrerer befreundeter Mächte angerusen werden. Die Antifklaverei-Lotterie. Die Verwaltung der Gelder, welche durch die Antifllaverei-Lotterie für die Belämpsung des Stlavenhandels in Afrila gewonnen werden, ist nach den hierüber ausgestellten und ge- nehmigten Grundsätzen in der Weise geregelt, daß eine Ausführungskommission bestellt wird. Die Ausführungskommission besteht aus 15 Mit- gliedern, und zwar den 9 Mitgliedern des ge- schäftsführenden Ausschusses des Lotterie-Ko- mitees, 5 Mitgliedern, welche der Reichs- lanzler aus den Mitlgliedern des Kolonial= rathes ernennt, und dem Reichskommissar. Die Mssführungs skommission wählt in ihrer eisten Sißung einen Vorsitzenden, einen ersten * Protokolle und General-Akte der Verliner Konferenz S. 318.