und der Anstellung staatlicher Lootsen sehr gehoben hat, im Jahre 1890 in Banana 132 Seeschiffe mit 172 920 Tonnen, in Boma 52 mit 69 096 Tonnen. Fünf belgische Handelsgesellschaften mit einem Kapital von 9 Millionen Francs beschäftigen sich mit der lommerziellen Ausbeutung des Landes; außer- dem besteht die Compagnie du chemin de ser du Congo mit einem Kapital von 25 Mill lionen, bei welcher der belgische Staat bis zu 10 Millionen interessirt ist. Letztere Gesellschaft arbeitet bereits seit 18 Monaten an ihrer Auf- gabe, die schiffbaren Strecken des oberen und unteren Kongo durch einen Schienenweg von 21. März d. J. ihre erste Lokomotive in Be- trieb gesetzt. Im Kongo-Staat wirken mit Erfolg gegen- wärtig etwa 30 Missionen. Für die katholische Propaganda wurde durch Breve vom 11. Mai 1888 das apostolische Vikariat des belgischen Kongo errichtet und der Kongregation vom unbefleckten Herzen Mariä von Schent bei Brüssel zugetheilt, jedoch verblieben die öst- lichsten Gebiete unter dem Namen eines aposto- lischen Vilariats vom Tanganika den algerischen Vätern. Von evangelischen Missionen haben the English Baptist Missionarr Socicter und die englische Congo Bololo Mission, die vor dem Orchidcenhaus. amerilanischen Baptist Missionarv Union, Bishops Taylor Aission und Alissionarr Erangelical Alliance sowie schwedische Mis- sionare eine rege Thätigleit entfaltet. Der Stlavenhandel ist am unteren Kongo unterdrückt und wird ihm am oberen Kongo nicht nur durch direkte Versolgung sondern auch durch gesebgeberische Maßregeln, wie durch Verbot der Einfuhr von Feuerwassen und Spirituosen, wirksam entgegengetreten. Der Erfolg dieser Maßregeln wird aber dadurch beeinträchtigt, daß in den benachbarten fran- zösischen und portugiesischen Kolonien nicht in gleicher Weise vorgegangen wird. Belgisches Gesetz gegen den Sklavenhandel. Am 23. v. M. ist der belgischen Abgcordnelen- lammer in Ausführung des Artikels 5 der General-Akte der Brüsseler Konferenz ein Ge setzentwurf, betreffend die Bestrafung und Unter- drückung des Sklavenhandels vorgelegt worden. In den Motiven wird ausgeführt, daß die bis- herige belgische Gesetzgebung zwar die Mög- lichleit der Verfolgung und Bestrafung der durch Sklavenhandel begangenen strafbaren Handlungen biete, daß indessen eine Vervoll- eiwa 100 km zu verbinden und hat am Kolonialbot#anik kommnung und Ergänzung der bestehenden ge- setzlichen Bestimmungen wünschenswerth und der Erlaß eines neuen Gesetzes im Interesse der vollständigen Erfüllung der durch die General-Akte eingegangenen Verpflichtungen ge- boten erscheine. Die botanische Sentralstelle für die Rolonien in Berlin. Die nen errichtete Zeutralstelle für im hiesigen Königlichen Botanischen Garten umfaßt zwei Haupt- abtheilungen, deren eine zur Belehrung des für tmopische Nutzpflanzen sich interessirenden Publitums dienen soll, während in der anderen die Sämlinge und Stecklinge herangezogen werden, welche späterhin an die staatlichen Versuchsstationen in den Kolonien versandt werden sollen. 1. Die Lehrabtheilung giebt eine Ueber- sicht über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen. Dieselben sind mit Rücksicht auf das Tempe- ratur= und Feuchtigkeitsminimum, welches sie vertragen, in drei Gruppen vertheilt. Die härteren stehen frei auf einem dreieckigen Beet Die empfindlicheren Gewächse, welche besonders in ihrer Jugend biel Feuchtigkeit bedürsen und gegen niedere Temperatur geschützt werden müssen, sind in der Nähec der vorerwähnten in einem 17 m langen, 3 m breiten und 1,5 m hohen Glas= lasten untergebracht, welcher an seinen Lang seiten se 17 Fenster zählt. Die schon erwach- seenen rein tropischen Pflanzen endlich, zum bden Warmhäusern Nr. großen Theil schon seit längerer Zeit im Bota- nischen Garten lultivirt und zu dessen Inventar gehörig, verbleiben auch während des Sommers in den Warmhäusern Nr. 18 und 19. Die in den beiden ersteren Gruppen an- gebrachten Etiquetten geben den im Handels verkehr üblichen und den lateinischen (d. i. wissenschaftlich-botanischen) Namen, sowie Vater- land und Verwendung an. Die Etiquetlirung der in Betracht kommenden Holzgewächse in 18 und 19 ist unter ausführlicherer Angabe über Verwendung und Anbau auf Holzstoffläselchen ausgeführt. Die in der Lehrabtheilung vertretenen tro " bischen Kulturpflanzen bezw. die in den Tropen wildwachsenden Nutzpflanzen umifassen bereits gegen 300 Nummern. Zur Beschaffung des noch Fehlenden sind die nöthigen Schritte gethan. II. Die Vermehrungsabtheilung um— faßt außer einem Erdbeet, welches sich hinter