veranlassen zu wollen, daß dieselbe in einer deutschen Zeitung richtig gestellt wird. v. Tettenborn, Lieutenant. Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Gouverneur Herrn Freiherrn v. Soden. Vom Deutschen Srauenverein. Wie die Zeilschrift des „Deutschen Frauen- vereins für Krankenpflege in den Kolonien“ berichtet, gedachte Schwester Katharina Beckermann nach nunmehr eiwa zweijähriger segensreicher Thätigkeit in Ost-Afrila im Oltober die Heimreise anzutreten. Bis zur Ankunft eines Ersatzes, für welchen seitens des Kuratoriums des Clementinenhauses gesorgt wird,) wird Schwesier Benedikte allein in Kilwa verbleiben. Schwester Lilly, Gräfin Pückler, befindet sich den letzten Nachrichten zufolge in Bagamoyo im besten Wohlsein. Der Verein ist bestrebt, einen greigneten Ort für ein Sanatorium ausfindig zu machen. Chesarzt Dr. Becker glaubt als solchen die Jnsel Makatumba bezeichnen zu können, welche, nur vier Seemeilen von Dar-zes-Salam entsernt, in lürzesteer Frist mittelst kleinen Segelboots er- reicht werden kann. Der Boden derselben besteht aus Korallenriffen, die mit fruchtbarem Humus bedeckt sind und weder Moräsie noch Mangrowegebüsche aufweisen, während die reinigenden erfrischenden Seewinde sie von allen Seiten bestreichen. Die Schwestern Auguste Hertzer und Hedwig Sausk sind in Neu-Guinea cingetrossen und haben nach dem vom 27. Juli datirten Brief ein Haus in Stephansort bezogen. In seiner Sitzung vom 28. Seplember hat der Vorstand sich in danlenswerthester Weise bereit erklärt, die Thätigleit des Vereins auch auf Kamerun auszudehnen und für cin Kranken- haus, dessen Errichtung daselbst regierungsseitig geplant ist, sechs Betten nebst Ausstattung zu beschaffen, auch für die Entsendung von Pflege- schwestern Sorge zu tragen. Britisch Betschnanga-Land. In Nummer 13 des laufenden Jahrganges ist berichtet worden, daß durch Protklamation 438 des Gouverneurs von Britisch Belschnana-Land, *,) Die Abordnung der Schwester hat am Montag den 12. d. M. in der St. Matthäi-Kirche statt- gefunden. Sir Heury Loch, der Landstreifen zwischen dem Oranje-Fluß im Süden, Britisch-Betschnana-= Land und Nosop= Fluß im Osten und Norden, sowie dem 20. Mecridian im Westen in Britisch Betschnana-Land einverleibt worden ist. Durch eine weitere Bekanntmachung des- selben Gonverneurs vom 7. August d. J. sind nunmehr alle in Britisch-Betschnang-Land gelten den Gesetze in das neu erworbene Gebiet mit rückvirkender Kraft vom Zeitpunkt der Ein- verleibung an eingeführt worden. Zum Ad- ministrator und ersten Magistrat des gesamm- ten Gebietes von Britisch-Betschnang-Land ist Sir Sidney Shippard ernannt worden. und Centralver. Neu--Guinca= Snkünftiger Sitz der Landes- wallung im Schutzgebiet der Rompagnie. Einem von dem Kaiserlichen Kommissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinca-Kom- pagnie und zeitweisen Generaldireltor der Kompagnie erstatteten Berichte über den zu- künftigen Sitz der Landes= und Central= verwaltung entnehmen wir Folgendes. Zur Zeit befinden sich beide Verwaltungen provisorisch in Stephansort, wohin sic bekannt- lich von Finschhafen aus wegen der dort ein- getretenen ungünstigen Gesundheitsverhältnisse verlegt worden sind. Der Platz für das Reichs- lommissariat liegt nördlich der Station Stephans- ort, von dieser durch einen schmalen, dicht be- waldeten Bach-Einschnitt getreunt, aus einem luftigen, vom Meer aus stark ansteigenden Terrain mit gutem, durchlässigem Boden. Das Kommissariatshaus — ursprünglich als Amts- lokal und Wohnung für den Koiserlichen Sekretär bestimmt — ist am 30. Juli d. J. bezogen worden. Es besteht aus einem die Mitlle des Hauses einnehmenden breiten Durch- gang, welcher derart abschließbar (durch Jalousien) gestaltet ist, daß er als Speise und Gesellschaftsraum dienen kann. Nördlich ist ein gleich großer Naum, welcher das Bureau der Landes= und Centralverwaltung auszu- nehmen hat, südlich des Durchganges liegen zwei Zimmer, welche dem Kommissar als Wohn= und Schlafzimmer dienen. In der Nähe des Kommissariatshauses befinden sich das Gesängniß und ein für den Gerichtsschreiber bestimmtes Haus. Das Haus, welches dem Kaiserlichen Setretär zur Wohnung dienen soll, war zur Zeit der Absassung des Berichtes noch nicht in Angriff genommen. Zum Zukünftigen Sißz der Centralverwaltung ist im Einverständniß mit der Kompagnie die