Eickstadt-Insel im Friedrich-Wilhelmshafen aus- ersehen worden, woselbst die gesundheitlichen Verhältnisse anscheinend nicht ungünstig sind. Das Haus des Generaldirektors, in Finschhafen noch unter Dach und Fach stehend, soll sobald als möglich dorthin verschifst werden. Ob auch die Landesverwaltung auf dieser Insel ihren Platz finden wird, oder auf der benach- barten Fischel-Insel, bleibt späterer Entschließung vorbehalten, da der Kaiserliche Kommissar elwa ein Jahr in Stephansort zu bleiben gedenkt. Abänderung der Ausjuhrzölle in Angola sowie auf San Thomé und Principé zju Gunsten der nach Portugal auszufübrenden Crzengnisse. Um die bedrohten Handelsbeziehungen zwischen Angola, San Thomc und Principe einerseits und Portugal andererseits zu be- leben, sind durch eine Königliche Verordnung vom 13. August die Ausfuhrzölle für die aus den Distrikten Lvanda, Venguella und Mossamedes sowic von den Inseln San Thoms und Principc nach dem Auslande direlt aus- geführten Produkte unter Beibehaltung der alten Säße für die Ausfuhr nach dem Mutter- land bedeutend erhöht worden. Für Loanda, Benguella und Mossamedes wird der Zoll auf das nach dem Auslande gehende Elfenbein von 3 pCt. aus 10 PCt., der auf alle anderen Produlte von 5 pCt. auf 15 pCt. erhöht. Auf den Inseln, wo Kaffee, Kalao und alle anderen Waaren bisher 18 Neis bezw. 16 Reis jür das Kilogramm und 2 PCt. vom Werthe bezahlten, wird nach der erwähnten Verordnung von Kassee 15 Ress (201/4 Pf.), von Kakav 10 Reis (18 Pf.) für das Kilo- gramm und von allen anderen Waaren 6 PCt. vom Werthe erhoben werden. Für die den Bestimmungen der Kongo- Alte unterworfenen Gebiete von Ambriz und des Portugiesischen Kongo gilt diese Maßregel nicht. Immerhin werden durch die außer- ordentliche Erhöhung des Aus uhrzolles für Loanda, Benguella, Mossamedes, San Thom" und Plincipe auch die deutschen Dampfer be- troffen, welche schon in Folge des beslehenden disserentiellen Ausfuhrtarises in den Gebieten südlich von Ambriz nur larg mit Ladung be- dacht wurden. Von den Nomoren. Nach Mitltheilungen des „Journal Ollicicl“ herrscht auch auf Anjonan jetzt vollkommene Ruhe, sodaß die Zuckerfabrik von Bambao, 439 l eine Domäne des Sultans, am 29. August die Verarbeitung des nengeernteten Zucker- rohrs beginnen lonnte. Um jedoch allen Zujälligleiten vorzubeugen, soll die Garnison bis zur Beendigung der gerade stattfindenden ZZuckerrohr-Ernte auf Anjonan verbleiben. Die nach Groß-Komoro geschickten 50 Mann Marine-Insanterie wurden am 11. August in Celimani ausgeschifft und in Nioumbadjon in Baracken gelegt. Die Aufregung auf der Insel ist in stetem Abnehmen. Der Prinz Said Batari, Gouverneur der Provinz Snxltans, hat sich zu lommen und Maitsamionli und Onkel des bereit erklärt, nach Mayotte; seine Unterwerfung zu erklären. Da derselbe einer der bedentendsten Rebellenführer ist, wird sein Beispiel sicherlich noch von cinigen anderen besolgt werden. Susammenstellung der in England, den Lieder- landen, Dänemark, Frankreich, Spanien und Portugal geltenden Sollvorschriften, betreffend die Tinjubr von Produkten der Rolonien in das WMutterland. Von den fremden Kolonialmächten lassen einige der Einfuhr aus ihren Kolonien Zoll- vergünstigungen nicht angedeihen, andere haben ihren lolonialen Produlten theils freie Einfuhr, thcils günstigere Bedingungen gegenüber den fremden Erzeugnissen gewährt. Zur ersteren Gruppe gehören England, die Niederlande und, wenigstens soweit die tropischen Kolonien in Frage lommen, Dänemark; zur letzteren Frank- reich, Spanien und Portugal. 1. England. Die Erzeugnisse des ausgedehnten britischen Kolonialreichs ersahren bei der Einfuhr in Großbrilanmien dieselbe zollamtliche Behandlung, wie die aus fremden Ländern stammenden Waaren. Doch wird ein goll überhaupt nur von einer geringen Anzahl von Einfuhrgegen- ständen erhoben. Die gollsätze für Kolonial- ergeugnisse sind folgende:#) Schill. Pence Kalao: einfacher pro Pfund — 1 Hülsen u. Schalen pro Ceniner 2 — Kaffee pro Centner 41 — Spiritus (einschl. Num) pro Gallon 10 10 parsümirter pro Galloon 17 3 Lilöre ꝛc. 14 8 *) Ausweielich deo lmperinl Turifl.